Schiffsverkehr + Häfen + barrierefrei: Barrierefreiheit auf den Berliner Gewässern

Auf Initiative des Runden Tisches Barrierefreie Stadt unterzeichnen am heutigen Mittwoch der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe, der #Barrierefrei-Beauftragte von visitBerlin, Gerhard Buchholz und der Geschäftsführer der Stern- und #Kreisschiffahrt GmbH, Jürgen Loch eine Zielvereinbarung zum weiteren Ausbau des #barrierefreien Angebots der #Reederei. Den Rahmen für die Unterzeichnung bildet die ITB-Themeninsel „Barrierefreier Tourismus“. Tourismus ist heute ohne barrierefreie Angebote nicht mehr denkbar. Das gilt auch für #Ausflugsschiffstouren und Mini-#Kreuzfahrten. Dabei geht es nicht nur um Angebote für Menschen mit einer Schwerbehinderung, sondern durchaus auch um Angebote für Menschen mit einer zeitweiligen Mobilitätseinschränkung, einer chronischen Erkrankung oder ganz individuellen persönlichen eingeschränkten Möglichkeiten und Grenzen. Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH möchte ihren Service für diese Menschen erweitern. Der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe: „Ich freue mich, dass es gelungen ist mit der Stern und Kreisschiffahrt gemeinsame Schritte zum weiteren Ausbau der Barrierefreiheit im Wassertourismus in Berlin zu vereinbaren und ich sehe dies als Ansporn für weitere Anbieter im Berliner Wassertourismus. Diese Zielvereinbarung ist aber auch ein weiterer Baustein für die Entwicklung barrierefreier Modellrouten entlang der zentralen Sehenswürdigkeiten unserer Stadt.“ Derzeit verfügt die Stern- und Kreisschiffahrt GmbH mit der MS Havel Queen, der MS Moby Dick und MS Alexander von Humboldt bereits über drei komplett barrierefrei zugängliche Ausflugsdampfer. Auch die MS Sanssouci, MS Poseidon und MS Nofretete sind mit Einschränkungen für Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, zugänglich. Zukünftig sollen aber auch weitere Angebote für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung geschaffen werden. Bereits 2012 hatte die Stern und Kreisschiffahrt GmbH mit der Nocti Vagus Tour erstmalig eine Bootstour für Sehgeschädigte angeboten. Geplant ist ebenfalls ein Yopegu App, um Gehörlosen eine Stadtbilderklärung in Videoversion in deutscher Gebärdensprache anzubieten, die über das Smartphone abrufbar ist. Auf der Webseite der Berliner Reederei Stern- und Kreis Schifffahrt GmbH findet sich auf der Startseite ein Navigationsbutton „barrierefrei“. Damit sind die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Ausflugsschiffen und ihre Zugänglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen leichter auffindbar. Auch die 7 Anlegestellen mit Nutzungsmöglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen sind beschrieben. Gemeinsam mit visitBerlin sollen zukünftig die Angebote zum barrierefreien Tourismus noch stärker beworben und international vermarktet werden. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Schiffsverkehr + barrierefrei: Barrierefreiheit auf den Berliner Gewässern, aus Senat

www.berlin.de Auf Initiative des Runden Tisches #Barrierefreie Stadt unterzeichnen am heutigen Mittwoch der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe, der #Barrierefrei-Beauftragte von visitBerlin, Gerhard Buchholz und der Geschäftsführer der Stern- und #Kreisschiffahrt GmbH, Jürgen Loch eine Zielvereinbarung zum weiteren Ausbau des barrierefreien Angebots der #Reederei. Den Rahmen für die Unterzeichnung bildet die ITB-Themeninsel „#Barrierefreier #Tourismus“.

Tourismus ist heute ohne barrierefreie Angebote nicht mehr denkbar. Das gilt auch für Ausflugsschiffstouren und Mini-Kreuzfahrten. Dabei geht es nicht nur um Angebote für Menschen mit einer Schwerbehinderung, sondern durchaus auch um Angebote für Menschen mit einer zeitweiligen Mobilitätseinschränkung, einer chronischen Erkrankung oder ganz individuellen persönlichen eingeschränkten Möglichkeiten und Grenzen. Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH möchte ihren Service für diese Menschen erweitern. Der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe: „Ich freue mich, dass es gelungen ist mit der Stern und Kreisschiffahrt gemeinsame Schritte zum weiteren Ausbau der Barrierefreiheit im Wassertourismus in Berlin zu vereinbaren und ich sehe dies als Ansporn für weitere Anbieter im Berliner Wassertourismus. Diese Zielvereinbarung ist aber auch ein weiterer Baustein für die Entwicklung barrierefreier Modellrouten entlang der zentralen Sehenswürdigkeiten unserer Stadt.“ Derzeit verfügt die Stern- und Kreisschiffahrt GmbH mit der MS Havel Queen, der MS Moby Dick und MS Alexander von Humboldt bereits über drei komplett barrierefrei zugängliche Ausflugsdampfer. Auch die MS Sanssouci, MS Poseidon und MS Nofretete sind mit Einschränkungen für Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, zugänglich. Zukünftig sollen aber auch weitere Angebote für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung geschaffen werden. Bereits 2012 hatte die Stern und Kreisschiffahrt GmbH mit der Nocti Vagus Tour erstmalig eine Bootstour für Sehgeschädigte angeboten. Geplant ist ebenfalls ein Yopegu App, um Gehörlosen eine Stadtbilderklärung in Videoversion in deutscher Gebärdensprache anzubieten, die über das Smartphone abrufbar ist. Auf der Webseite der Berliner Reederei Stern- und Kreis Schifffahrt GmbH findet sich auf der Startseite ein Navigationsbutton „barrierefrei“. Damit sind die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Ausflugsschiffen und ihre Zugänglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen leichter auffindbar. Auch die 7 Anlegestellen mit Nutzungsmöglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen sind beschrieben. Gemeinsam mit visitBerlin sollen zukünftig die Angebote zum barrierefreien Tourismus noch stärker beworben und international vermarktet werden. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Bahnhöfe + barrierefrei: Zugang Treskowallee ab Freitag, 18 Uhr, wieder offen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/6265424/bbmv20140225.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 25. Februar 2014) Der Zugang zum -Bahnsteig in #Karlshorst ist ab Freitag, 28. Februar, 18 Uhr, wieder offen. Auch der #Aufzug wird in Betrieb genommen. Damit ist der S-#Bahnsteig Karlshorst wieder barrierefrei zu erreichen. Im Zuge des Ausbaus und der Modernisierung der Magistrale Berlin–Frankfurt (Oder) wurde eine neue 31 Meter lange Brücke über die Treskowallee errichtet. Unter der Brücke ist Platz für vier Fahrspuren, Gehwege und die Straßenbahn. Darüber hinaus erhält der S-Bahnsteig mit Aufzug und Fußgängersteg über die Treskowallee einen weiteren barrierefreien Zugang. Für das Vorhaben Eisenbahnüberführung Treskowallee werden insgesamt rund 20 Millionen Euro investiert. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

barrierefrei + Mobilität: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se-nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant-worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant-wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossen-schaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienstes (SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswech-sel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013 bzw. 01.01.2014. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inan-spruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahr-ten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. 4. Wie oft musste Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemie-tet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Ta-gen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Ein-bindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt: Datum – Fahrten – Beförderungen – davon mit Treppenhilfe – Storni – Vertragsbusse – Zusatzbusse DB* – SB** DB* – SB** 24.12.2013 – 1167 – 1241 – 507 – 68 – 27 – 27 – 25 – 23 25.12.2013 – 973 – 1021 – 388 – 19 – 27 – 27 – 18 – 20 26.12.2013 – 518 – 553 – 221 – 9 – 27 – 27 – 6 – 3 31.12.2013 – 348 – 370 – 107 – 20 – 27 – 27 – 0 – 0 01.01.2014 – 267 – 286 – 75 – 11 – 27 – 27 – 0 – 0 * Doppelbus, ** Solobus Statistik: WBT Im Durchschnitt wurden in 2013 laut Angaben des Be-treibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdrei-fachung der täglichen Beförderungszahlen, während die Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der durchschnittlichen Beförderungszahlen lag. 3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür? Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachts-feiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausge-sprochen. Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nut-zen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monat-lich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500 mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Ver-fügung. Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nach-mittags- und Abendstunden. 7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegenge-nommen? Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfall-telefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren. Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am Heiligabend weniger als zehn Anrufe. 8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Un-fälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Ver-spätung abgeholt wurden? Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten. 9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit wel-chem Inhalt vor? Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Ge-sundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor. Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember 2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a. 152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmel-dung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens „T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Be-lange des Fahrdienstes. Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleich-mäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierig-keiten und Fahrpersonal verteilten. 10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014? Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv. An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten: Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbe-stellung Engpässe weitestgehend vermieden werden. Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte Telefonnummer. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wur-den die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiezentrale darüber informiert. Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wur-den wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsal-ternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Ok-tober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen recht-zeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Perso-nennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn auf-grund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind. 11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistun-gen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf. die Differenz? Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistun-gen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regie- und Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushalts-jahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €, insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von 97,3 %. (Hinweis: Darüber hinaus wurden aus diesem Titel weitere Ausgaben von 2.499,00 € geleistet, die nicht dem Komplex Sonderfahrdienst zuzuordnen sind. Das Gesamtergebnis des Titels lautet somit 6.263.032,93 €.) Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab:  Maßgeblich sind die Grundpreise für die Beförde-rungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach besetzter Bus) und die gefahrenen Kilometer.  Die tatsächlichen Beförderungskosten hängen je-doch vom Umfang der Inanspruchnahme der un-terschiedlichen Beförderungsmittel und von der Länge der Fahrt ab.  Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Be-förderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten.  Seitens des Betreibers werden so viele Fahrtwün-sche angenommen, wie erfahrungsgemäß mit den verfügbaren Fahrzeugen durchgeführt werden können (ca. 15 Aufträge pro Viertelstunde). Bei einer darüber hinausgehenden Nachfrage erfolgen Ablehnungen. Zu anderen Tageszeiten sind ggf. Kapazitäten verfügbar, jedoch ist die Nachfrage geringer. Damit wird deutlich, dass die Einflussnahme auf den Mittelverbrauch eingeschränkt ist. Es ist davon auszuge-hen, dass der Titel künftig durch insgesamt höhere Kosten aufgrund des neuen Vertrages voll ausgeschöpft wird. Berlin, den 31. Januar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2014)

barrierefrei + Mobilität: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine Anfrage wie folgt:
Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher
den Betreiber des #Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend
Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die
von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde.
1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD)
gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013
bzw. 01.01.2014.2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den
o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten?
Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter
1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und
Nutzer.
4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden?
5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im
Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)?
6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Tagen?
Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden
laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern)
mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt:

hnitt wurden in 2013 laut Angaben des Betreibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das
bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen, während die
Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der
durchschnittlichen Beförderungszahlen lag.
3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt
werden und welche Begründungen gab es dafür?
Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachtsfeiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in
der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausgesprochen.
Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nutzen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monatlich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500
mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Verfügung.
Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an
den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nachmittags- und Abendstunden.
7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und
wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegengenommen?
Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfalltelefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des
Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht
war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch
die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren.
Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt,
nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am
Heiligabend weniger als zehn Anrufe.
8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Unfälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Verspätung abgeholt wurden?
Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder
ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers
nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d.
R. mit weniger als 20 Minuten.
9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit welchem Inhalt vor?
Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum
Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor.
Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember
2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a.
152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der
Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmeldung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das
Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens
„T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Belange des Fahrdienstes.
Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten
Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleichmäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierigkeiten und Fahrpersonal verteilten.
10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des
Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche
Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014?
Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des
Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv.
An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten:
Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der
Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbestellung Engpässe weitestgehend vermieden werden.
Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte
Telefonnummer.
Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wurden die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013
von der Regiezentrale darüber informiert.
Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wurden wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsalternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der
Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.).
Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren
alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste.
Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Oktober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen rechtzeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin
wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu
nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst
den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn aufgrund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen
sind.
11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistungen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen
Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf.
die Differenz?
Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistungen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit
einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regieund Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und
aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für
Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushaltsjahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €,
insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine
Ausschöpfung von 97,3 %.

barrierefrei + Mobilität: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des #Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013 bzw. 01.01.2014.2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. 4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Tagen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt:

hnitt wurden in 2013 laut Angaben des Betreibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen, während die Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der durchschnittlichen Beförderungszahlen lag. 3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür? Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachtsfeiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausgesprochen. Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nutzen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monatlich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500 mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Verfügung. Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nachmittags- und Abendstunden. 7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegengenommen? Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfalltelefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren. Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am Heiligabend weniger als zehn Anrufe. 8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Unfälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Verspätung abgeholt wurden? Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten. 9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit welchem Inhalt vor? Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor. Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember 2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a. 152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmeldung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens „T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Belange des Fahrdienstes. Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleichmäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierigkeiten und Fahrpersonal verteilten. 10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014? Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv. An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten: Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbestellung Engpässe weitestgehend vermieden werden. Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte Telefonnummer. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wurden die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiezentrale darüber informiert. Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wurden wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsalternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Oktober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen rechtzeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn aufgrund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind. 11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistungen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf. die Differenz? Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistungen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regieund Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushaltsjahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €, insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von 97,3 %.

barrierefrei + Mobilität: VBB Bus & Bahn-Begleitservice im Einsatz

http://www.lok-report.de/

Gerade im #Winter sind viele #mobilitätseingeschränkte Menschen unsicher und trauen sich allein nicht vor die Tür. Doch auch bei Eis und Schnee gibt es wichtige Termine, die eingehalten werden müssen oder Besorgungen, die unaufschiebbar sind. Der Bus & Bahn-#Begleitservice des #VBB ist auch bei winterlichem Wetter im Einsatz und leistet mit bewährter Umsicht Hilfestellung bei Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr. Bei Schnee und Matsch, glatten Gehwegen oder nicht geräumten Straßen ist ein stützender Arm oder eine hilfreiche Hand unerlässlich, um gut und unfallfrei vorwärts zu kommen. Aber nicht nur Menschen haben es schwer, sich bei diesen Witterungsbedingungen fortzubewegen, auch Blindenführhunde können sich nur schlecht orientieren und können ihren Besitzern außerhalb der Wohnung nur eingeschränkt helfen. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice sorgt auch im Winter dafür, dass alle, die Unterstützung auf ihren Wegen brauchen, sicher an ihr Ziel kommen. Derzeit sind knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz, die die Begleitungen koordinieren und durchführen. Begleitet wird im gesamten Stadtgebiet von Berlin (inklusive Flughafen Schönefeld) – von der Wohnungstür zur Zieladresse und natürlich wieder zurück. Bei extremen Witterungsbedingungen, wie z.B. Blitz-Eis, wird mit den Kundinnen und Kunden individuell abgestimmt, ob die Begleitung stattfinden soll oder sich verschieben lassen kann. Das Angebot des VBB Bus & Bahn-Begleitservice ist kostenlos, für die Fahrt mit den Bussen und Bahnen braucht der Fahrgast lediglich einen gültigen VBB-Fahrausweis. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice steht montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Auf Nachfrage sind Begleitungen auch am Wochenende und außerhalb der ausgewiesenen Servicezeiten möglich. Der Begleitservice kann per Telefon Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr (030 – 34 64 99 40) oder über die VBB-Homepage angefragt werden. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice besteht seit Oktober 2008 und ist ein Angebot der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH in Kooperation mit der D&B Dienstleistung & Bildung Gemeinnützige GmbH. Monatlich werden rund 1.200 Begleitungen von mobilitätseingeschränkten Menschen durchgeführt (Pressemeldung VBB, 31.01.14).

barrierefrei + Mobilität: VBB Bus & Bahn-Begleitservice im Einsatz

http://www.lok-report.de/

Gerade im #Winter sind viele #mobilitätseingeschränkte Menschen unsicher und trauen sich allein nicht vor die Tür. Doch auch bei Eis und Schnee gibt es wichtige Termine, die eingehalten werden müssen oder Besorgungen, die unaufschiebbar sind. Der Bus & Bahn-#Begleitservice des #VBB ist auch bei winterlichem Wetter im Einsatz und leistet mit bewährter Umsicht Hilfestellung bei Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr.
Bei Schnee und Matsch, glatten Gehwegen oder nicht geräumten Straßen ist ein stützender Arm oder eine hilfreiche Hand unerlässlich, um gut und unfallfrei vorwärts zu kommen. Aber nicht nur Menschen haben es schwer, sich bei diesen Witterungsbedingungen fortzubewegen, auch Blindenführhunde können sich nur schlecht orientieren und können ihren Besitzern außerhalb der Wohnung nur eingeschränkt helfen. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice sorgt auch im Winter dafür, dass alle, die Unterstützung auf ihren Wegen brauchen, sicher an ihr Ziel kommen. Derzeit sind knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz, die die Begleitungen koordinieren und durchführen. Begleitet wird im gesamten Stadtgebiet von Berlin (inklusive Flughafen Schönefeld) – von der Wohnungstür zur Zieladresse und natürlich wieder zurück. Bei extremen Witterungsbedingungen, wie z.B. Blitz-Eis, wird mit den Kundinnen und Kunden individuell abgestimmt, ob die Begleitung stattfinden soll oder sich verschieben lassen kann.
Das Angebot des VBB Bus & Bahn-Begleitservice ist kostenlos, für die Fahrt mit den Bussen und Bahnen braucht der Fahrgast lediglich einen gültigen VBB-Fahrausweis. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice steht montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Auf Nachfrage sind Begleitungen auch am Wochenende und außerhalb der ausgewiesenen Servicezeiten möglich. Der Begleitservice kann per Telefon Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr (030 – 34 64 99 40) oder über die VBB-Homepage angefragt werden.
Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice besteht seit Oktober 2008 und ist ein Angebot der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH in Kooperation mit der D&B Dienstleistung & Bildung Gemeinnützige GmbH. Monatlich werden rund 1.200 Begleitungen von mobilitätseingeschränkten Menschen durchgeführt (Pressemeldung VBB, 31.01.14).

barrierefrei + Mobilität: DBV bittet um Unterstützung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste

Deutscher Bahnkunden-Verband (DBV) Bundesverband 29.1.2014 Ganz besonders schwer haben es im Moment #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, wie #Gehbehinderte, #Rollstuhlfahrer und #Blinde. Schnee, Glätte und Matsch machen ihnen den Weg von und zur Haltestelle schwer. Der DBV bittet deshalb Reinigungsunternehmen, Verkehrsbetriebe und Fahrgäste, mobilitätseingeschränkten Fahrgästen durch eine umfassende Schnee- und Glättebeseitigung sowie ganz normale #zwischenmenschliche Hilfe die Nutzung von Bahn und Bus zu erleichtern. Für denjenigen, der mit dem Rollator unterwegs ist, kann schon ein kleiner Schneehaufen von wenigen Zentimetern Höhe vor dem Eingang zum Bahnhof eine unüberwindliche Hürde sein. Ist ausgerechnet der Haltestellenbereich nicht vollständig von Schnee und Glätte befreit, wird der kleine Schritt vom Bus auf den Bürgersteig zum gesundheitsgefährdenden Wagnis. Das alles muss nicht sein: oft ist das Durchkommen durch Schneemassen nicht möglich. Es besteht sogar die Gefahr von Stürzen und schweren Verletzungen. Viele Haltestellen, insbesondere in den ländlichen Regionen, sind nur unzureichend gereinigt. Treppenstufen zu unterirdischen Bahnsteigen sind glatt wie mit Schmierseife eingerieben, weil sie zu selten gefegt werden. Diese wetterbedingten Fortbewegungsprobleme sind übrigens altersunabhängig. Auch jüngere Väter und Mütter, die mit ihren Kindern oder Kinderwagen unterwegs sind, freuen sich über gereinigte Treppen und Haltestellen. Verantwortlich: Manfred Kurt Vormelker, Bundesvorstand für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste. Pressekontakt: Ruf 01 51 / 52 16 76 35 Der Bahnkunden-Verband im Internet: www.bahnkunden.de

Bahnhöfe + S-Bahn + barrierefrei: Einblick Ostkreuz Vorausgeschaut: Projektleiter Mario Wand über das Baugeschehen 2014, aus Punkt 3

http://www.punkt3.de/index.php?go=lesen&read=3140

Mühseliges #Treppauf-#Treppab geht 2014 am #Ostkreuz für die Reisen­den zu Ende. Was wird sich ändern? Mario Wand: In zwei Etappen werden alle durch die -Bahn angefahrenen #Bahnsteige untereinander sowie mit den Zugangsbereichen Nord (#Sonntagstraße) und Süd (#Hauptstraße) mit #Aufzügen und #Fahrtreppen verbunden. Für die aus der Innenstadt in Richtung Erkner reisenden Fahrgäste der S 3 ergibt sich hierbei leider noch eine zwischenzeitliche Erschwernis. Das heißt, keiner muss sich dann mehr über die stählerne Behelfsbrücke quälen? Mario Wand: Die kann abgebaut werden, denn die Züge der Linien S 3, S 5, S 7 und S 75 halten an neuen Bahnsteigen, die einen komfortablen Zugang zur Ringbahnhalle haben. Über feste Treppen, Fahrtreppen und Aufzüge gelangen die Fahrgäste zum jeweils anderen Bahnsteig bzw. zu den Ausgängen. Was geschieht derweil auf der Baustelle? Mario Wand: Jetzt werden der neue S-Bahnsteig D sowie der künftige Regionalbahnsteig auf der Stadtbahnebene errichtet. An letzterem soll die S 3 ab Juli 2014 für drei Jahre von und nach Erkner verkehren. Im Oktober 2014 soll dann der Verkehrshalt der S 5, S 7 und S 75 an den neuen Bahnsteig D verlegt wer­den. Damit besteht Baufreiheit, um den letzten alten Bahnsteig am Ostkreuz (E) abzureißen und in neuer Lage aufzubauen. Das heißt auch: Ab Juli 2014 ist das Umsteigen am Ostkreuz barrierefrei möglich? Mario Wand: Nein, noch nicht vollständig. Die stadtauswärts fahrenden Züge der S 5, S 7 und S 75 halten noch am Bahnsteig E, der nicht barrierefrei verlassen oder erreicht werden kann. Da die S 3 ab Juli 2014 südlich des Bahnsteigs E am neuen Regionalbahnsteig hält, ist auch das …