Bahnverkehr + Straßenverkehr + barrierefrei: Bahnübergang Diese Treppe in Marienfelde ist ein schlechter Witz Eine Fußgängerbrücke ersetzt den Bahnübergang an der Säntisstraße., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213891587/Diese-Treppe-in-Marienfelde-ist-ein-schlechter-Witz.html

Die Hürde ist hoch – und nur schwer zu überwinden. Seit Donnerstag ersetzt eine #Fußgängerbrücke den #Bahnübergang an der #Säntis­straße in Marienfelde. Doch die Anwohner im Berliner Süden sind alles andere als zufrieden mit dem Provisorium, über das sie nun über Jahre die Gleise der S-Bahn überqueren sollen. Vor allem Eltern mit #Kinderwagen, Passanten mit viel #Gepäck oder #Radfahrer haben es nicht leicht, die #steile #Treppe zu erklimmen.

Zu den Betroffenen gehört auch Petra Schlößer. Schwer atmend wuchtet die 56-Jährige ihr Fahrrad die Treppenstufen hinauf. "Das ist schon eine Zumutung", sagt sie. Noch schwerer aber habe es ihr Mann, der auf einen #Rollator angewiesen sei. Er müsse die Bahngleise regelmäßig überqueren, weil er in der Kirchgemeinde die Orgel spiele. Die Kirche liegt auf der anderen Seite der Bahntrasse.

Für ihn, aber vor allem für Rollstuhlfahrer, stellt die neue Brücke an der Säntisstraße ein faktisch unüberwindbares Hindernis dar. Gebaut wurde die Brücke im Auftrag der Deutschen Bahn. Diese plant, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stillgelegte #Fernbahnstrecke von Südkreuz nach Blankenfelde wieder aufzubauen.

 

#Behindertenbeauftragte fordert neue Gestaltung

Gegen das unter dem Namen "Dresdner Bahn" bekannte Millionenprojekt haben die Anwohner fast 20 Jahre lang Widerstand geleistet. So forderten die Lichtenrader eine Tunnellösung, weil die oberirdische Trasse mit ihren bis zu sechs Meter hohen Schallschutzwänden …

barrierefrei + Mobilität: Berlin wird in den kommenden Jahren nicht barrierefrei, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213888507/Berlin-wird-in-den-kommenden-Jahren-nicht-barrierefrei.html

Etwa zwei Drittel der #U-Bahnhöfe in Berlin sind inzwischen #barrierefrei, bei der #S-Bahn sind es mehr. Dafür sorgen #Aufzüge, #Rampen oder ein #Leitsystem für Menschen, die nicht sehen können. Problematisch aber seien die häufigen Störungen, die Reparatur von Aufzügen etwa dauere oft zu lange. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Auftrag der Senatsverwaltung für Soziales. An dem Institut ist eine #Monitoringstelle angesiedelt, die die Umsetzung der #UN-Behindertenrechtskonvention überwacht. Sie bescheinigt Berlin viele Fortschritte bei der …

barrierefrei + Trife + VBB: Beförderungsbestimmungen des VBB – Mehrspurige Fahrräder, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Trifft es zu, dass in den #Beförderungsbestimmungen des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) eine
Beförderung #mehrspuriger #Fahrräder ausgeschlossen ist?
Antwort zu 1:
Ja, in Teil A (Beförderungsbedingungen) des VBB-Tarifs (Verkehrsverbund BerlinBrandenburg)
ist festgelegt, dass #dreirädrige Fahrräder von der Mitnahme in den
Verkehrsmitteln ausgenommen sind.
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG in ihren Regionalzügen im VBB-Bereich die Mitnahme von
mehrspurigen Fahrrädern erlaubt?
Antwort zu 2:
Für ein-/ausbrechende Fahrten in das/aus dem VBB-Tarif-Gebiet gilt in den
Regionalverkehrszügen der Tarif der Deutschen Bahn AG (Produktklasse C der
Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG, BB DB). Auf diesen Fahrten ist die
Mitnahme auch von Dreirädern grundsätzlich möglich (vgl. BB DB, Kap.8.2:
„In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch
nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.“
2
Diese Regelung hat die DB auf Anregung des Landes Berlin zur Erhöhung der
Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung vor über 15 Jahren in ihren Tarif
aufgenommen. Damit können also im ein- und ausbrechenden Verkehr auch Dreiräder in
den Zügen des Regionalverkehrs (nicht nur DB Regio) mitgenommen werden.
Frage 3:
Sieht der Senat Möglichkeiten, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Beförderungsbestimmungen des
VBB dahin gehend zu ändern, dass mehrspurige Fahrräder, auf die Menschen mit Behinderung in ihrer
Mobilität angewiesen sind, bei der Beförderung in allen Regionalzügen erlaubt sind?
Antwort zu 3:
Der Senat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass zur Erhöhung der Barrierefreiheit für
Menschen mit Behinderung auch Sonderfahrräder in den Zügen des Regionalverkehrs
und der S-Bahn mitgenommen werden können. Hierzu konnte bisher Folgendes erreicht
werden:
 grundsätzliche Mitnahmemöglichkeit von Tandems und Dreirädern im ein- und
ausbrechenden Verkehr (Produktklasse C, BB DB),
 Tandemmitnahme (für Blinde) nicht nur bei der S-Bahn sondern auch in den
Regionalverkehrszügen (VBB-Tarif),
 ab 1. Januar 2018: Tandemmitnahme in der S-Bahn und in den
Regionalverkehrszügen ohne Einschränkung (VBB-Tarif).
(Damit können nun auch z.B. sehschwache Reisende ein Tandem mitnehmen.)
Der Berliner Senat setzt sich weiterhin dafür ein, dass Dreiräder in den Zügen des
Regionalverkehrs und der S-Bahn auch innerhalb des VBB-Tarifgebietes mitgenommen
werden können. Für diese erweiterte Mitnahmemöglichkeit kann das Land Berlin jedoch
nicht allein entscheiden. So sind auch die betroffenen Verkehrsunternehmen und das
Land Brandenburg zu überzeugen. Die genannten Akteure unterstützen die Initiative des
Berliner Senats zurzeit leider nicht.
Berlin, den 23.03.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + barrierefrei: Niederflur-Straßenbahnfahrzeuge, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Tatra-Kurzgelenktriebwagen sind im Netz der BVG insgesamt noch im Betrieb?
Antwort zu 1:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Wir haben in den vergangenen Jahren die meisten unserer hochflurigen Tatra-Bahnen
ausmustern und durch #barrierefreie #Niederflur-Fahrzeuge ersetzen können. Da wir seit
einiger Zeit stark steigende Fahrgast-Zahlen beobachten, werden wir zunächst noch 40
Tatra-Bahnen als Reserve (z.B. für #Verstärker-Fahrten und besondere Situationen, z.B.
Groß-Veranstaltungen und im Rahmen von Baumaßnahmen) in unserem Fuhrpark
behalten. Die BVG nutzt aktuell 14 #Doppel-Tatra-Kurzgelenkzüge.“
Frage 2:
Auf welchen Linien werden die Tatra-Kurzgelenktriebwagen noch eingesetzt (bitte nach Bezirken
aufgeschlüsselt)?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die Wagen werden aktuell auf der Linie #M17 in Lichtenberg, Marzahn und Treptow-
Köpenick eingesetzt.“
Frage 3:
Durch welche Hilfsmittel stellt die BVG sicher, dass Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf diesen
Linien nicht von der Benutzung des ÖPNV ausgeschlossen werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Der betroffene Streckenabschnitt hat Deckungslinien, auf denen Niederflurfahrzeuge
eingesetzt werden. Es gibt somit für alle Strecken der Tatra Linien immer Abschnitte mit
mindestens einer Niederflurlinie.“
Frage 4:
Wie werden Fahrgäste auf barrierefreie Alternativen hingewiesen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Im Internet, auf der #App #Fahrinfo-Online, lassen sich barrierefreie Fahrten anzeigen. Am
#Fahrplanaushang in den Haltestellen, sind nicht barrierefreie Fahrten gekennzeichnet.
Weiterhin wird darüber im „BVG Navi“ informiert. Das Navi ist sowohl online auf
www.bvg.de und als Druckerzeugnis in Straßenbahnen, Bussen, auf U Bahnhöfen und in
unseren Verkaufsstellen/ Kundenzentren erhältlich.“
Frage 5:
Wie werden BVG Nutzer*innen, vor allem Menschen mit Behinderungen und Senior*innen, die in
Einrichtungen leben, über den Wegfall von barrierefreien Fahrzeugen z.B. bei Baumaßnahmen informiert.
Antwort zu 5:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG steht in engem Kontakt zu den Interessenverbänden und den jeweiligen
bezirklichen Organen, um auch hier gezielter zu informieren und Hinweise und
Anregungen aufzunehmen.“
Frage 6:
Wie ist der Stand der endgültigen Umstellung auf Niederflurtriebwagen?
3
Antwort zu 6:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Alle #Neubeschaffungen sind niederflurige Fahrzeuge. Der aktuelle Einsatz der Tatra-
Fahrzeuge ist nur bis zur Beendigung der Baumaßnahmen Friedrichsfelde Ost bis
voraussichtlich 2020 notwendig.“
Frage 7:
Wie hoch sind die geplanten Investitionskosten (Stand heute), um die vollständige Umstellung auf den
uneingeschränkt barrierefreien Betrieb des Tram-Netzes (inklusive der Haltestellen) zu erreichen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die Kosten für den barrierefreien Umbau aller Straßenbahnhaltestellen belaufen sich auf
bis zu 100 Millionen Euro.“
Berlin, den 16.03.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: So schlimm steht es um die Aufzüge an den Berliner Bahnhöfen Probleme an den Bahnhöfen: Die Berliner Morgenpost testet die Verfügbarkeit der Fahrstühle., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213678001/So-schlimm-steht-es-um-die-Aufzuege-an-den-Berliner-Bahnhoefen.html

Berlin. Eigentlich sind sie auf dem Weg zum Kinderarzt, aber jetzt müssen sie erst mal anpacken. Denn der #Aufzug am #U-Bahnhof #Kurfürstendamm ist kaputt. Schon das zweite Mal in diesem Jahr und bereits seit mehr als drei Wochen. Da hilft alles nichts: Katrin und Thilo, die jungen Eltern aus Moabit, müssen ihr Kind samt Kinderwagen die Treppe heruntertragen.

Wie ihnen ergeht es vielen Fahrgästen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die auf die Aufzüge in den Bahnhöfen angewiesen sind. Knapp zwei Drittel der Stationen sind mit Fahrstühlen ausgestattet. Doch wie ein Test der Berliner Morgenpost an allen 110 mit Fahrstühlen ausgestatteten Bahnhöfen in dieser Woche ergab, funktioniert täglich an bis zu zehn von ihnen mindestens ein Aufzug nicht.

Neben Eltern mit Kindern haben vor allem Senioren und gehbehinderte Menschen das Nachsehen. Problem: Erfolgt an einer Stelle die Reparatur, fällt parallel woanders wieder einer aus. Eine weitere Erkenntnis der Analyse: Die im Netz veröffentlichte Liste #kaputter Aufzüge an sämtlichen Berliner Bahnhöfen (einsehbar unter #brokenlifts.org) ist nicht immer aktuell. Wer also seine Strecke nach der Verfügbarkeit von Aufzügen plant, kann offenbar nicht immer damit rechnen, ohne Hindernisse ans Ziel zu kommen.
Die BVG wiegelt ab. Die Verfügbarkeit der Aufzüge liege bei 97 Prozent, dies sei ein "absolut seriös ermittelter Jahreswert", sagt ein Sprecher. Dazu sei man von der Berliner Landesregierung auch verpflichtet. Generell ließen sich die Hälfte aller Störungen innerhalb von zwei, 80 Prozent innerhalb von fünf Stunden beheben. Sei etwa lediglich der Türsensor blockiert, sei das eine Arbeit, die der Techniker innerhalb weniger Minuten beheben könne. Länger dauere es, wenn ein Aufzug ausgetauscht werde, was etwa alle …

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Informationen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat aktuell, um Informationen an #Haltestellen, Bussen und Straßenbahnen
für #blinde und #sehbehinderte Fahrgäste bereitzustellen, um ihnen die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern?
Antwort zu 1:
Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt grundsätzlich für die
Bereitstellung aller Fahrgastinformationen so weit wie möglich das #Zwei-Sinne-Prinzip vor.
Im derzeit in Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 wird
diese Vorgabe beibehalten. Beibehalten wird auch die Fortführung des noch nicht
abgeschlossenen Prüfauftrags aus dem NVP 2014-2018 zur Fahrgastinformation im zwei-
Sinne-Prinzip an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, der derzeit von BVG und Senat im
gemeinsamen Projekt „#Fahrgastinformation #akustisch“ umgesetzt wird.
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Die BVG setzt bereits seit vielen Jahren das 2-Sinne-Prinzip bei der Fahrgastinformation
in Bus und Bahn um. Mit dem aktuellen Projekt wollen Senat und BVG die letzte
wesentliche Informations-Lücke für blinde und seheingeschränkte Menschen schließen.
2
Das Projekt wird Handlungsempfehlungen für die Ausprägung und für den Ausbau der
künftigen akustischen Fahrgastinformation im Außenbereich erarbeiten.“
Frage 2:
Welche technischen Lösungsansätze zur Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips für blinde und sehbehinderte
Menschen verfolgen Senat und BVG?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Im Projekt werden 3 Modelle mit unterschiedlichen technischen Lösungsansätzen
verfolgt:
 Sprechende #Haltestelle
 Sprechendes #Fahrzeug und
 Sprechendes #Smartphone
An den Haltestellen lösen mechanische Taster die Fahrgastinformation der kommenden
Abfahrten aus und kündigen das einfahrende Fahrzeug mit Linie und Ziel an.
Die Fahrzeuge geben nach dem Öffnen der Einstiegstür „Linie und Ziel“ aus.
Smartphones geben über Apps mit Hilfe unterschiedlicher Funktionalitäten akustisch
Auskunft über den aktuellen Standort einer Haltestelle, die kommenden Abfahrten und
kündigen einfahrende Fahrzeuge mit Linie und Ziel an.“
Frage 3:
Inwiefern werden Verbände und Vereine in die Erarbeitung von Lösungskonzepten einbezogen?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV), der Deutsche Blindenund
Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) sowie ProRetina sind aktiv in das Projekt
einbezogen und stellen für die Tests und die Evaluation Personen zur Verfügung.“
Frage 4:
Bis wann ist mit einer Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips zu rechnen?
Antwort 4:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange, die in ihrer Mobilität oder Sensorik
eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen.“
Es ist das Ziel des Senates, die Erprobung im Rahmen des unter Frage 1 genannten
Projekts in der Laufzeit des nächsten Nahverkehrsplans 2019-2023 abzuschließen. Bis
3
2022 soll eine Systementscheidung getroffen und die Einführung über den Umfang des
Projekts hinaus erfolgen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Drei Neue für die U3 Vorlesungsfreie Zeit an der Freien Universität, volles Arbeitspensum für die Bauabteilung der BVG, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3020

Vorlesungsfreie Zeit an der Freien Universität, volles Arbeitspensum für die
#Bauabteilung der BVG: Die Berliner Verkehrsbetriebe bereiten weiter die Installation
von #Aufzügen in den #U-Bahnhöfen #Podbielskiallee, #Freie Universität
(#Thielplatz) und #Oskar-Helene-Heim vor. In der zweiten notwendigen Sperrphase
– aus Rücksicht auf den Lehrbetrieb der FU erneut in die Semesterferien
gelegt – fahren von Montag, den 19. Februar bis einschließlich Sonntag,
den 18. März 2018 zwischen den U-Bahnhöfen Breitenbachplatz und Krumme
Lanke barrierefreie #Busse statt Bahnen.
Zusätzlich zum Ersatzverkehr verlängert die BVG von ca. 7 bis 19 Uhr die am
U-Bahnhof Dahlem-Dorf endenden Fahrten der Linie #X83 bis Oskar-Helene-
Heim. Für eine großräumige Umfahrung des gesperrten U3-Abschnitts bieten
sich hingegen die S1 sowie die Buslinien M11, X10, X11, X83, 110, 115 und
118 an.
Von Dienstag, den 13. März, ca. 5 Uhr bis Donnerstag, den 15. März 2018,
ca. 20 Uhr kann der U-Bahnhof Freie Universität (Thielplatz) in Fahrtrichtung
Krumme Lanke nicht durch den Ersatzverkehr bedient werden. Weitere Details
finden sich an den betroffenen U-Bahnhöfen, in der BVG App FahrInfo Plus,
auf BVG.de sowie im BVG-navi.
Die Inbetriebnahme der neuen Aufzüge ist noch in diesem Jahr geplant, eine
weitere und letzte Sperrung des Abschnitts ist im August und September vorgesehen.

Bus: Wenn der Bus sagt, wo es langgeht Auf zwei Linien wollen die Berliner Verkehrsbetriebe akustische Außenansagen testen. Das könnte nicht nur für Sehbehinderte und Blinde eine Hilfe sein, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213423215/Wenn-der-Bus-sagt-wo-es-langgeht.html

Wie schwer es #Blinde und #Sehbehinderte im Berliner Nahverkehr derzeit haben, lässt sich am eindruckvollsten in Spandau erleben. Vor dem Rathaus fahren im Minutentakt Busse auf gleich 13 Linien vor. Welcher fährt wohin? Wann kommt der nächste auf meiner Linie? Wer schlecht oder gar nicht lesen kann, hat kaum eine Chance, in den richtigen Bus einzusteigen.

So wie in Spandau sieht es auch an vielen anderen Stellen im Nahverkehrsnetz der Hauptstadt aus. #Mehrfach-Haltestellen und dichte Takte sind längst die Regel denn die Ausnahme. Und angesichts des anhaltend starken Wachstums der Berliner Einwohnerzahl wollen der Senat und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) das #Nahverkehrsangebot in Zukunft noch kräftig ausbauen.

Damit Blinde und Sehbehinderte nicht zunehmend auf der Strecke bleiben, will die BVG nun nach ihren U-Bahnen, bei denen #Durchsagen in- und außerhalb des Zuges längst üblich sind, auch ihren Bussen und Straßenbahnen sowie möglicherweise auch den Haltestellen das Sprechen beibringen. Ein entsprechendes Pilotprojekt unter dem Namen "#2-Sinne-Prinzip bei Bus und Straßenbahn" stellte BVG-Chefin Sigrid #Nikutta am Montag im Betriebshof Lichtenberg vor.

Der vom Senat mit rund zwei Millionen Euro geförderte Testlauf hat laut Nikutta zunächst das Ziel, ein praktikables und von den Betroffenen auch akzeptiertes System zu finden. Dazu werden ab 19. Februar auf der Tramlinie #M4 (Hackescher Markt – Falkenberg/Hohenschönhausen) sowie der Buslinie #186 (S Grunewald – S Lichterfelde Süd) ein Jahr lang verschiedene Lösungen für die #akustische #Fahrgastinformation getestet. Erprobt werden laut BVG-Sprecher Markus Falkner an beiden Linien dafür zwölf Systeme von …

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Hör mal, wer da spricht Wenn einige Straßenbahnen der M4 und Busse auf der Linie 186 bald mit den Fahrgästen reden, sollten diese sich nicht wundern., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3006

Wenn einige #Straßenbahnen der #M4 und #Busse auf der Linie #186 bald mit den Fahrgästen reden, sollten diese sich nicht wundern. Denn ab dem 19. Februar 2018 testet die BVG für ein Jahr verschiedene Lösungen, #blinden und #sehbehinderten Menschen an Bus- und Straßenbahnhaltestellen #akustische #Fahrgastinformation in Echtzeit anzubieten. Dabei werden sowohl zehn Straßen-bahnen und zehn Busse als auch 13 Haltestellen sukzessive ab 19. Februar bis Ende April 2018 mit akustischen Lösungen ausgestattet. Zudem werden Smartphone-basierte Lösungen getestet.
Das Projekt wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) durchgeführt und wird aus dem Landeshaushalt finanziert.
Beim Thema Barrierefreiheit zählt die BVG, auch im internationalen Vergleich, schon heute zu den Vorreitern. 118 der 173 U-Bahnhöfe sind bereits mit Auf-zügen oder Rampen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erreichbar, dazu kommen niederflurige Straßenbahnen und sich absenkende Busse. Bereits 121 U-Bahnhöfe sind dank Ansagen und taktilem Leitsystem barrierefrei für blinde und sehbehinderte Menschen. Ziel des jetzt startenden Projekts ist es, auch Busse und Straßenbahnen dem Zwei-Sinne-Prinzip folgend barrierefrei zu gestalten. Das heißt, mindestens zwei der Sinne Sehen, Hören und Tasten sollen angesprochen werden.
Vor allem an Mehrfachhaltestellen wird Bus- und Bahnfahren dank Ansagen des Echtzeitfahrplans für blinde und sehbehinderte Menschen zuverlässiger und einfacher. Denn hier ist der Fahrplan eng getaktet. Welcher Bus zuerst kommt und welcher wo zum Einsteigen anhält, entscheidet sich oft innerhalb weniger Momente. Die Herausforderung für die Anbieter, die sich am Test beteiligen, besteht also in der Flexibilität und Verlässlichkeit ihrer Produkte.
Die zweite große Herausforderung ist die Frage der richtigen Akustik. Die An-sagen sollen für die Testpersonen laut genug und verständlich sein, zugleich aber für Anwohner der Haltestellen so leise wie möglich bleiben. Hierzu wer-den auch geräuschadaptive Lösungen getestet, also solche, die abhängig von der Geräuschkulisse des Umfeldes ihre Lautstärke regeln. Um diese Heraus-forderung zu meistern, wird ein Psychoakustiker den Modellversuch begleiten.

Eine Gruppe aus blinden, sehbehinderten und sehenden BVG-Kunden wird in den kommenden zwölf Monaten die verschiedenen Lösungen testen. Die Be-wertungen und Ergebnisse dieser Testgruppe werden von der Firma SGM Educational Solutions wissenschaftlich begleitet und die Lösungsansätze auf ihre Nutzerakzeptanz, Praktikabilität sowie Wirtschaftlichkeit evaluiert. Am Ende des Modellversuchs steht eine Handlungsempfehlung, wie das Zwei-Sinne-Prinzip bei Bus und Straßenbahn umgesetzt werden kann.
Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „Sich absenkende Busse, niederflurige Straßenbahnen, Aufzüge, Rampen und Leit-systeme für blinde und sehbehinderte Menschen in unseren U-Bahnhöfen, sind ein wichtiger Beitrag zum barrierefreien ÖPNV. Ich freue mich sehr, dass wir nun mit diesen Tests an einem weiteren Angebot zur Barrierefreiheit arbei-ten. Ich bin gespannt darauf, welches System sich bewähren wird.“
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mobil zu sein, bedeutet, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Für alle Menschen ist es wichtig, dass sie öffentliche Verkehrsmittel ohne Hürden nut-zen können. Der Abbau von Barrieren in U-Bahn, S-Bahn, Tram und Bussen hat für mich daher eine hohe Priorität. Das Projekt ist hierbei ein weiterer wich-tiger Schritt und kann den Alltag von Blinden und Sehbehinderten deutlich vereinfachen.“
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Dies ist ein tolles Projekt mit großer Wirkung vor allem für sehbehinderte und blinde Men-schen. Ich freue mich über die technische Innovation, die jetzt in die Testpha-se geht. Sie verspricht Tausenden Menschen mehr Mobilität und damit mehr Teilhabe. Berlin geht damit einen weiteren Schritt in Richtung Barrierefreiheit im ÖPNV.“
Christine Braunert-Rümenapf, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinde-rung: „Die Möglichkeit, mobil zu sein, ist eine zentrale Voraussetzung für ge-sellschaftliche Teilhabe. Von daher begrüße ich das Projekt sehr, denn die barrierefreie Nutzung des ÖPNV erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht. Ebenso wichtig ist aber auch die Einbeziehung von blinden und sehbehinderten Men-schen als Testende in eigener Sache. Nur sie können beurteilen, ob die vor-gestellten Systeme die Anforderungen an Barrierefreiheit tatsächlich erfüllen und damit eine Verkehrsmittelnutzung jederzeit ohne fremde Hilfe und beson-dere Erschwernis ermöglichen.“

Die BVG leitet das Projekt in enger Abstimmung mit den Senatsverwaltungen sowie der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB), dem All-gemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e. V. (ABSV), dem Deut-schen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV), dem Verein PRO RETINA e. V., der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB), dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), dem Immissionsgutachter Berliner Schalltechnisches Büro BeSB sowie dem TÜV Rheinland.

Straßenverkehr + barrierefrei + Mobilität: Personengebundene Behindertenparkplätze, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern ist die Genehmigung eines #personengebundenen #Parkplatzes für Menschen mit #Behinderung an den Besitz eines eigenen PKWs gebunden?
Frage 2:
Falls der Besitz eines eigenen Fahrzeugs Voraussetzung für die Gewährung ist, wie beurteilt der Senat die Situation für blinde oder stark sehbehinderte Menschen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Nach § 45 Abs. 1b Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) trifft die Straßenverkehrsbehörde die notwendige Anordnung im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für #Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher #Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) und #Blinde (Merkzeichen „Bl“). Die Zuweisung eines individuellen Schwerbehindertenparkplatzes steht hierbei im pflichtgemäßen Ermessen dieser Behörde. Bei der Art des Ermessens sind sowohl der Grad der Behinderung, die Fortbewegungsmöglichkeiten des Berechtigten und sein Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug als auch die örtlichen Gegebenheiten, die Verkehrssituation und der Parkraumbedarf der Allgemeinheit im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen. Dabei muss die berechtigte Person selbst nicht zwingend im Besitz eines eigenen Fahrzeuges sein. Es wird bei der Prüfung durch die unteren Straßenverkehrsbehörden der Berliner Bezirksämter lediglich auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs im betreffenden Haushalt abgestellt, um eine regelmäßige Nutzung des Parkplatzes über Ein- und Aussteigevorgänge hinaus und im Ergebnis eine rechtssichere Vertretbarkeit des Parksonderrechtes im Sinne des § 45 Absatz 9 StVO zu erreichen.
2
Für Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis ergeben sich keine abweichenden Regelungen gegenüber anderen berechtigten schwerbehinderten Personen.
Frage 3:
Wie wird ggf. die Nutzung von Carsharing Fahrzeugen bei einer solchen Gewährung berücksichtigt?
Antwort zu 3:
Bei einer ausschließlichen Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen wird die Gewährung eines Sonderparkrechts regelmäßig daran scheitern, dass die dauerhafte Verfügbarkeit des Carsharing-Fahrzeugs nicht belegt werden kann, da es von anderen Kunden von dem Parkplatz auch wieder entfernt werden könnte.
Frage 4:
Ist es möglich, bei nachweislich häufiger Nutzung des Sonderfahrdienstes (SFD), dafür einen personengebundenen Parkplatz zu erhalten?
Frage 5:
Wenn nein, wie ist eine möglichst aufwands- und wegearme Nutzung des SFDs auch in Gebieten mit geringem Parkplatzangebot bei hoher Nachfrage möglich?
Frage 6:
Inwiefern stellt das Halten in zweiter Spur durch den SFD, wie es von mindestens einem Bezirksamt wohl empfohlen wird, für den Senat eine Alternative zur Gewährung eines personengebundenen Parkplatzes dar?
Antwort zu 4, zu 5 und zu 6:
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass bei einer Beförderung des Schwerbehinderten durch einen Sonderfahrdienst (SFD) ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz nicht erforderlich ist, insbesondere weil kein zwingendes Gebot besteht, das Transportfahrzeug des SFD auch dauerhaft vor der Wohnung des Behinderten parken zu können und durch einen derartigen Sonderparkplatz den ansonsten nutzbaren Parkraum für die Allgemeinheit zu verknappen. Es handelt sich vielmehr um eher kurze Ein- und Aussteigevorgänge.
Unter Berücksichtigung des Grades der Behinderung und der Fortbewegungsmöglichkeiten der schwerbehinderten Person im Einzelfall wäre bei der Beförderung durch einen SFD durch die zuständige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, inwiefern auch ohne die Einrichtung eines personenbezogenen Sonderparkplatzes vor der eigenen Haustür ein verkehrssicheres Ein- und Aussteigen im Rahmen von Hol- und Bringediensten gewährleistet werden kann und wie nah das Fahrzeug des SFD an die Wohnung des Behinderten gelangt. Für Ein- und Aussteigevorgänge können sowohl im Nahbereich vorhandene bauliche Gehwegüberfahren oder eingeschränkte Haltverbotszonen als auch ein kurzzeitiges Halten im so genannten „zweiten Fahrstreifen“ in Betracht gezogen werden, wenn hierdurch der fließende Verkehr nicht unvertretbar behindert wird.
Bei einer Häufung von Fahrdienst-Anfahrten an einer bestimmten Adresse (beispielsweise aufgrund mehrerer dort wohnhafter Schwerbehinderter, welche wechselweise oder
3
gemeinsam Fahrdienste regelmäßig in Anspruch nehmen) oder bei bestehendem hohem Parkdruck in Bereichen ohne andere Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, könnte unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls gegebenenfalls alternativ die Einrichtung einer Zone durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde geprüft werden, in der die Freigabe zum Ein- und Aussteigen erteilt werden kann.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bei der Gewährung von personengebundenen Parkplätzen für Menschen mit Behinderung einen im Land Berlin einheitlicher Kriterienkatalog oder hängt die Gewährung bzw. Nicht-Gewährung vom Bezirk ab?
Antwort zu 7:
Die Anspruchsvoraussetzungen für personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sind bundeseinheitlich in § 45 Abs. 1b Nr. 2 der StVO geregelt. Die Prüfung der Anordnungsfähigkeit erfolgt im Land Berlin durch die jeweilige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde. Eine pauschalisierte Verfahrensweise kann es weder bundes- noch berlinweit geben, da stets die spezifischen, zumeist örtlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall unter Ausübung des pflichtgemäßen behördlichen Ermessens zu bewerten sind.
Frage 8:
Wie gewährleistet der Senat ggf. die landesweit einheitliche Verfahrensweise?
Antwort zu 8:
Eine bezirksübergreifend möglichst einheitliche Anwendung der bundesweiten Vorgaben der StVO durch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden wird in Gestalt ergänzender Hinweise im Rahmen regelmäßig stattfindender Besprechungen, durch eine Unterrichtung über die aktuelle Rechtsprechung sowie durch Rundschreiben der zentralen Verkehrsbehörde der Verkehrslenkung Berlin gewährleistet.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz