Bahnhöfe: Zwickauer Tamtam aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2678

Pressemitteilung, 26.07.2018. Am #U-Bahnhof #Zwickauer Damm wird in den kommenden Monaten einiges los sein – allerdings sorgen dafür ausnahmsweise Bauarbeiter statt Fahrgäste. Denn wegen des barrierefreien Ausbaus muss der #U-Bahnhof für voraussichtlich sechs Monate gesperrt werden. In dieser Zeit wird in das unterirdische Gebäude ein Schacht gebohrt und der Rohbau für den #Aufzug fertiggestellt. Diese Arbeiten sind so umfangreich, dass parallel dazu kein Fahrgastbetrieb stattfinden kann. Nach dem Rohbau wird der Aufzugseinbau im laufenden Betrieb bis Sommer 2019 weitergehen.

Ab Montag, 30. Juli 2018, Betriebsbeginn, bis voraussichtlich Mittwoch, 30. Januar 2019, fahren die Züge der #U7 in beide Richtungen ohne Halt durch den U-Bahnhof Zwickauer Damm durch. Die #Buslinie #260 wird vom U-Bahnhof Rudow als Ersatzverkehr bis zum U-Bahnhof Zwickauer Damm verlängert. Zusätzlich können die Fahrgäste auf die Busse der Linien #171 und #N7 zwischen Neuköllner Straße/Zwickauer Damm und U-Bahnhof Rudow ausweichen. Zwischen Neuköllner Straße/Zwickauer Damm und U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee nutzen Fahrgäste die Busse der Linie #M11.

Potsdam + Bahnhöfe + barrierefrei: Neuer Aufzug in Potsdam Hauptbahnhof Gleis 1/3 Vom 23. Juli bis 19. Oktober nur Fahrtreppe und MobiServ-Team

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neuer-Aufzug-in-Potsdam–3242742?contentId=1317082

Die Deutsche Bahn ersetzt ab heute den alten #Aufzug in #Potsdam Hauptbahnhof, Gleis 1/3, durch einen neuen. Die #Fahrtreppen können weiter benutzt werden. Personen, die auf den Aufzug angewiesen sind, können sich vor der Reise zwecks Unterstützung an das #Mobilitäts-Service-Team der Bahn wenden. Die Meldung sollte spätestens 24 Stunden – 48 Stunden bei Auslandsreisen – vor Abreise erfolgen.

Weitere Informationen: https://bauinfos.deutschebahn.com/docs/berlin-bb/infos/RE1_RB20_21_22_23_S7_2307-19102018.pdf

Taxi: Inklusionstaxi in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

1. Ist sichergestellt, dass das Projekt „#Inklusionstaxi“ vollständig umgesetzt wird, also 250 statt nur 9
Fahrzeuge?
3. Wie ist die Einführung von mitfahrer-gerechten Fahrzeugen weiter auszubauen?
6. Auf welchen Wege sieht der Senat das Projekt Inklusionstaxi für die nächsten Jahre?
Zu 1., 3. und 6.: Nachdem durch den Senat Haushaltsmittel in Höhe von 480.000,00
EUR für das Haushaltsjahr 2018 und 990.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2019 für
Zuschüsse (Titel 68317) zur Verfügung gestellt wurden, werden die Voraussetzungen
für die geplante Förderung des Umbaus von Kfz zu barrierefreien multifunktionalen
Taxis (Inklusionstaxi) mit dem Erlass einer Förderrichtlinie geschaffen. Da es keine
gesetzliche Regelung gibt, durch deren Vorgabe Taxi-Unternehmen zur Schaffung von
Inklusionstaxis verpflichtet werden können, liegt die Einführung von Inklusionstaxis
einzig und allein in der unternehmerischen Entscheidung der einzelnen
Taxiunternehmen. Die einzelnen Unternehmen können eine Zuwendung für ihr Taxi
beantragen und diese dann als umgebaute Inklusionstaxis nutzen. Daher kann die
langfristige Entwicklung derzeit nicht prognostiziert werden.
2. Wird es eine Fortführung des Projekts über das zunächst geplante Ende Juli 2018 hinaus geben?
Zu 2.: Das Projekt „InklusionsTaxi – Taxi für Alle“ ist eine Initiative des Sozialverbandes
Deutschland LV Berlin-Brandenburg (SOVD), gefördert durch die Aktion Mensch und
unterstützt durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin. Ob und inwieweit das
Projekt fortgeführt wird, ist dem Senat nicht bekannt.
2
4. Ist es möglicherweise geplant, dass die #Sonderzahlungen bei der Beförderung („#Startgeld“) entfallen
oder gesenkt werden kann?
5. Bejahendenfalls zu Frage 4.: Welcher Ausgleich könnte demnach für die Taxifahrer/-innen geschaffen
werden?
Zu 4. und zu 5.: Die #Beförderungsentgelte im #Taxenverkehr sind #Festentgelte und
bestimmen sich ausschließlich nach der Berliner Verordnung über
#Beförderungsentgelte im #Taxiverkehr vom 6. Dezember 2005 (GVBl. Seite 763), die
zuletzt geändert wurde durch die Verordnung vom 2. Juni 2015 (GVBl. Seite 261). Sie
dürfen weder über- oder unterschritten werden. Hinsichtlich des zu erhebenden
Beförderungsentgelts sieht die Berliner Verordnung über Beförderungsentgelte im
Taxiverkehr den Grundpreis (Mindestfahrpreis), den Preis für die gefahrene Wegstrecke
(Kilometerpreis) und Zuschläge vor sowie ein Entgelt für Wartezeiten (auch für
verkehrsbedingte) von mehr als einer Minute je Stopp, die während der
Inanspruchnahme der Taxe entstehen. „Sonderzahlungen“ bzw. ein „Startgeld“ sind
dagegen in der Berliner Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxiverkehr nicht
vorgesehen und dürfen nach dem geltenden Taxitarif nicht erhoben werden. Eine
solche Erhebung würde vielmehr eine vorherige Änderung der Verordnung
voraussetzen. Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Hierbei wäre auch zu bedenken, dass
der Gleichbehandlungsgrundsatz im Interesse der Menschen mit Behinderungen nicht
verletzt werden darf. Bislang sieht der Berliner Taxitarif ausdrücklich vor, dass (u. a.)
Rollstühle kostenlos zu befördern sind.
Berlin, den 10. Juli 2018
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Straßenverkehr + barrierefrei: Verkehrssicherheit für alle?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampeln), die der Straßenquerung von Fußgängern dienen, gibt es in Berlin?
Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 2:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 entwickelt? Aufgeteilt nach Bezirken.
Frage 3:
Wie viele dieser Ampeln verfügen über spezielle Strukturen für #blinde bzw. stark #sehbehinderte Menschen
(Vibration, akustisches Signal)? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 4:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 jeweils in den Bezirken entwickelt?
Antwort zu 1 bis zu 4:
Grundsätzlich dienen nahezu alle rund 2.100 #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Berlin auch zur
Querung von Fußgängern. Der Bestand (Stand Juni 2018) an reinen Fußgänger-LSA und
die Ausstattung mit #Blindeneinrichtungen ergibt sich aus untenstehender Tabelle. Zu den
vergangenen Jahren liegen keine auswertbaren Basisdaten vor.
2
Bezirke Fußgänger-LSA
davon
mit
Blindenanforderung
Charlottenburg-
Wilmersdorf 54 19
Spandau 34 23
Neukölln 32 20
Pankow 33 30
Friedrichshain-
Kreuzberg 29 17
Reinickendorf 25 9
Tempelhof-
Schöneberg 45 23
Steglitz-Zehlendorf 79 35
Treptow-Köpenick 26 19
Lichtenberg 31 27
Mitte 64 50
Marzahn-Hellersdorf 12 12
Summe 464 284
Frage 5:
Welche Neueinrichtungen derartiger Ampelanlagen für blinde/sehbehinderte Menschen sind bis Ende 2020
geplant? Differenziert nach Bezirken.
Frage 6:
Strebt der Senat eine 100%-ige Quote von derartigen „Blindenampeln“ in Berlin an, d.h. keine
Fußgängerampel ohne akustisches bzw. Vibrationssignal?
Frage 7:
Wenn ja, bis wann wird dieser Zustand erreicht sein?
Frage 8:
Wenn nein, weshalb nicht und welche Kriterien werden angewandt, ob eine Ampel entsprechend
ausgerüstet ist oder nicht?
Antwort zu 5 bis zu 8:
In Zusammenarbeit mit dem #ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin) werden ständig Ampelanlagen #nachgerüstet. Hierzu verweise ich auch auf die
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17449 vom 9. Dezember 2015. Bereits 1998
hat sich der Senat verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten, auch mit einer blindengerechten Ausrüstung. Jährlich sind ca. 1 Million Euro
für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich
zusätzlich zu den Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen
ertüchtigen. Hinzu kommen 3 bis 5 Anlagen jährlich über das reguläre Bauprogramm, so
dass etwa 15 Anlagen jährlich dazu kommen werden.
3
Frage 9:
Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verkehrssicherheit gerade für blinde bzw. stark
sehbehinderte Menschen zu verbessern, insbesondere angesichts der spezifischen Probleme, die durch
geräuschlose #Elektrofahrzeuge entstehen?
Antwort zu 9:
Elektrofahrzeuge sind üblicherweise nicht vollständig geräuschlos, sondern zeichnen sich
durch deutlich weniger Geräusche des Motors gerade bei sehr niedrigen
Geschwindigkeiten aus. Geräuschbestimmend sind bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h
dann die Fahrgeräusche durch den Rollwiderstand. Derzeit liegen noch keine
Erkenntnisse zu höheren Unfallzahlen aufgrund der leiseren Motorengeräusche vor.
Aufgrund der skizzierten Problematik setzen sich Automobilkonzerne mit diesen Fragen
auseinander. Direkte Einwirkmöglichkeiten hat der Senat nicht.
Frage 10:
Welche Konsequenzen sieht der Senat für die Verkehrssicherheit von blinden / sehbehinderten Menschen
bei der Umsetzung #autonomer Fahrzeuge?
Antwort zu 10:
Die Wahrung bzw. Verbesserung der Unabhängigkeit von mobilitätseingeschränkten
Menschen (u.a. auch von Blinden und Sehbehinderten) stellt ein wichtiges Ziel bei der
Entwicklung von autonomen Fahrzeugen (AVF) dar. AVF sollten so konzipiert werden,
dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich bzw. nutzbar sind.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte zu Fuß Gehende sind
nach aktuellem Kenntnisstand keine besonderen Risiken zu erwarten. Bereits heute sind
automatisierte Fahrzeuge in der Lage, Fußgänger zu erkennen und entsprechend defensiv
(durch Bremsmanöver) zu reagieren, wenn sie in deren Fahrzeugsensorbereich eintreten.
Berlin, den 25.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Berlin barrierefrei erleben: Sightseeing-Anbieter „Berlin City Tour“ fährt mit rollstuhlgerechtem Bus, aus openpr.de

https://www.openpr.de/news/1007896/Berlin-barrierefrei-erleben-Sightseeing-Anbieter-Berlin-City-Tour-faehrt-mit-rollstuhlgerechtem-Bus.html

Endlich ohne #Barrieren die #Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt erleben! Für #Rollstuhlfahrer, die als Gruppe in Berlin eine professionelle #Stadtrundfahrt mitmachen möchten, gibt es vom beliebten #Doppeldecker-Sightseeing-Anbieter „Berlin City Tour“ etwas ganz Praktisches: einen rollstuhlgerechten Bus!

Dieser ehemalige #BVG-Bus – im firmentypischen Design gestaltet und speziell umgebaut – verfügt über 21 variabel nutzbare Plätze. Auf Schienen können entweder Sitzplätze eingerastet oder Rollstühle angegurtet werden. Nutzen Rollstuhlfahrer den Bus, die nicht umgesetzt werden können, reicht der Platz für 10 Rollstühle. Das Besondere: Der in der hinteren Bustür eingebaute Lift hebt die Rollstuhlfahrer einfach, zügig und bequem in das Fahrzeug. Das ist auch für elektrische Rollstühle kein Problem.

„Mit diesem Bus ermöglichen wir Gruppen mit Rollstuhlfahrern ganz unkomplizierte und flexible Transportmöglichkeiten“, sagt Berlin City Tour-Betriebsleiter Michael Hammer. „Wir sind damit schon einige Touren gefahren und haben gute Erfahrungen mit der Mischung aus mobilen und …

Bahnhöfe: U 9 in Wilmersdorf Zwei Jahre für Aufzugsbau im U-Bahnhof Spichernstraße, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/u-9-in-wilmersdorf-zwei-jahre-fuer-aufzugsbau-im-u-bahnhof-spichernstrasse/22699160.html

Gut zwei Jahre soll der Einbau eines #Aufzuges in der Station dauern. Das hängt mit den komplizierten Auflagen beim laufenden Betrieb der #U9 zusammen.
Damit es später einfacher wird, wird es jetzt erst mal schwieriger. Der Einbau eines Aufzugs auf dem #U-Bahnhof #Spichernstraße zwingt umsteigende Fahrgäste nicht nur seit Wochen zwischen den Linien U 3 (Warschauer Straße– Krumme Lanke) und U 9 (Osloer Straße–Rathaus Steglitz) zu langen Wegen, sondern jetzt muss die BVG auch noch zeitweise den Verkehr auf einem Abschnitt der U 9 einstellen: Von Montag an bis voraussichtlich zum 5. Juli fahren sonntags bis donnerstags nach 23 Uhr keine Züge zwischen den Stationen Zoologischer Garten und Güntzelstraße; als Ersatz setzt die BVG Busse ein, die bis zum Bahnhof Berliner Straße fahren, um dort ein barrierefreies Umsteigen zu ermöglichen. Weitere Sperrungen folgen.
Gearbeitet wird nur in der nächtlichen #Betriebspause von zwei Stunden

Der Einbau des Aufzuges ist kompliziert – als Bauzeit hat die BVG gut zwei Jahre angesetzt. Sie will vorwiegend in der nächtlichen Betriebspause von nur zwei Stunden …

barrierefrei + Bahnhöfe: „Auf und Ab“ in der Spichernstraße, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2594

Für den #barrierefreien Zugang zum #U-Bahnhof #Spichernstraße baut die BVG dort #Aufzüge ein. Im Zeitraum von Montag, dem 18. Juni bis Donnerstag, dem 5. Juli 2018 finden vorbereitende Baumaßnahmen statt, für die vorübergehend der Zugverkehr auf der Linie #U9 unterbrochen werden muss.

Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, erfolgen die Sperrungen jeweils nur sonntags bis donnerstags von ca. 23 Uhr bis Betriebsschluss. Zwischen den U-Bahnhöfen Zoologischer Garten und Güntzelstraße fahren statt der U-Bahnen Ersatzbusse. Um ein barrierefreies Umsteigen zu gewährleisten, wird der Ersatzverkehr bis zum U-Bahnhof Berliner Straße verlängert. Weitere Sperrzeiten sind für Sonntag, 26. August bis Donnerstag, 13. September sowie Montag, 3. bis Donnerstag, 20. Dezember 2018 vorgesehen.

Für den Aufzug, der künftig die drei Ebenen Bahnsteig U9, U3-Bahnsteig Richtung Krumme Lanke und die Straßenebene miteinander verbindet, muss zunächst eine Hilfskonstruktion geschaffen werden, da tragende Wände von den Baumaßnahmen betroffen sind. Zudem werden an dieser Stelle für den Einbau des Aufzugs die Bahnsteigtreppe und die Fahrtreppe entfernt. Aufgrund der Arbeiten ist der direkte Übergang zwischen U9 und #U3 bis Mitte 2020 gesperrt. Der Weg für Umsteiger ist vor Ort ausgeschildert. Die Inbetriebnahme des Aufzugs ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

Ein weiterer Aufzug, der den U3-Bahnsteig Richtung Warschauer Straße mit der Straßenebene verbindet, wird parallel gebaut. Hier ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2019 geplant.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG-App FahrInfo Plus, auf BVG.de, im BVG Navi sowie an den Aushängen vor Ort.

barrierefrei + Bus: Riesige Hürde Der Bus ist barrierefrei – die Haltestelle aber nicht, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/riesige-huerde-der-bus-ist-barrierefrei—die-haltestelle-aber-nicht-30604934

Der Ausbau eines #barrierefreien #Haltestellen-Netzes in Berlin verläuft nur schleppend. Besonders hart trifft es den #Busverkehr. Hier müssten Tausende #Haltestellen umgebaut werden, wie aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des Linken-Politikers Kristian Ronneburg hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Einen zentralen Überblick über den #Ausbauzustand des Netzes der #Bushaltestellen gibt es der Antwort der Innenverwaltung zufolge gar nicht. Das liege vor allem daran, dass die Bezirke für den Ausbau zuständig seien.

Drei Viertel der Bushaltestellen müssen noch umgebaut werden

Rund drei Viertel der Haltestellen müssen noch umgebaut werden, damit das Netz als barrierefrei gilt. Von den insgesamt 6481 Bushaltestellen in Berlin müssten bis 2022 jährlich rund 1500 Haltestellen umgebaut werden.

Die Bezirke seien allerdings oft nicht in der Lage, das Ziel schnell umzusetzen, so die Innenverwaltung. Geld sei zwar vorhanden, aber die Personalsituation in den Bezirken erschwerten Planung und Umsetzung.

Fördermittel-Verfahren oft zu kompliziert

Finanziert werden die Umbauten unter anderem durch Fördermittel. Zudem steht Geld aus dem milliardenschwere Investitionsfonds Siwana …

Bahnhöfe: Barrierefreiheit auf U-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #U-Bahnhöfe verfügen aktuell nicht über einen #Aufzug? Wann werden diese Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet werden können?
Antwort zu 1:
Aktuell sind 118 U-Bahnhöfe stufenlos mit Aufzügen oder #Rampen erschlossen. Vor dem Hintergrund, dass der nicht barrierefreie U-Bahnhof Französische Straße (U6) mit der Inbetriebnahme des neuen, barrierefreien U-Bahnhofs Unter den Linden (U5) geschlossen wird, müssen rechnerisch noch 54 U-Bahnhöfe (172-118=54) mit Aufzügen ausgestattet werden.
Da an einem einzelnen U-Bahnhof teilweise mehr als nur ein Aufzug erforderlich ist (z.B. bei Seitenbahnsteigen oder an Umsteigebahnhöfen), sind in der nachfolgenden Aufzählung der geplanten Maßnahmen einzelne Bahnhöfe mehrmals aufgezählt.
2
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck daran, das gemeinsame Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller noch verbleibenden 54 U-Bahnhöfe zeitnah/bis 2020 zu erreichen.
Für alle noch zu errichteten Aufzugsanlagen sind bereits mindestens vorbereitende Maßnahmen getroffen worden. Entweder befinden sich die Aufzüge bereits im Bau, kurz vor der Bauphase oder in der Planungs- bzw. Genehmigungsphase.
Die konkreten Umsetzungstermine hängen in vielen Fällen von externen Faktoren, wie z.B. der Dauer der Genehmigungsverfahren, Auflagen aus dem Brandschutz und dem Denkmalschutz, verkehrlichen Maßnahmen während der Bauzeit, den Vergabeverfahren sowie den verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen ab. Hierdurch können Verschiebungen zwischen den Jahresplanungen entstehen.
Zurzeit sehen wir voraussichtlich die folgenden Fertigstellungs-Termine vor:
Im Jahr 2018 werden nach derzeitigen Planungen die folgenden Bahnhöfe mit einem Aufzug ausgestattet:
Kurfürstenstraße (U1)
Rüdesheimer Platz (U3)
Oskar-Helene-Heim (U3)
Freie Universität (Thielplatz) (U3)
Podbielskiallee (U3)
Viktoria-Luise-Platz (U4)
Adenauerplatz (U7)
Blissestraße (U7)
Parchimer Allee (U7)
Jakob-Kaiser-Platz I (U7)
Karl-Marx-Straße (U7)
Halemweg (U7)
Nauener Platz (U9)
Friedrich-Wilhelm-Platz (U9)
In den Jahren 2019 bis 2020 werden nach derzeitigen Planungen die folgenden Bahnhöfe mit einem Aufzug ausgestattet:
Möckernbrücke I (U1)
Schlesisches Tor I + II (U1)
Görlitzer Bahnhof (U1)
Möckernbrücke II (U1)
Sophie-Charlotte-Platz I (U2)
Ernst-Reuter Platz I + II (U2)
Hausvogteiplatz (U2)
Sophie-Charlotte Platz II (U2)
Neu Westend (U2)
Kaiserdamm I + II (U2)
Klosterstraße (U2)
Rosa-Luxemburg-Platz (U2)
Augsburger Straße (U3)
Spichernstraße (U3)
Rathaus Schöneberg (U4)
3
Bayerischer Platz (U4)
Platz der Luftbrücke I (U6)
Alt-Tempelhof (U6)
Platz der Luftbrücke II (U6)
Westphalweg (U6)
Seestraße I (U6)
Eisenacher Straße (U7)
Altstadt Spandau (U7)
Bayerischer Platz (U7)
Grenzallee (U7)
Gneisenaustraße (U7)
Rohrdamm (U7)
Zwickauer Damm (U7)
Konstanzer Straße (U7)
Jakob-Kaiser Platz II (U7)
Mierendorffplatz (U7)
Paulsternstraße (U7)
Residenzstraße (U8)
Schönleinstraße (U8)
Franz-Neumann-Platz (U8)
Heinrich-Heine Straße (U8)
Moritzplatz (U8)
Pankstraße (U8)
Weinmeisterstraße (U8)
Birkenstraße (U9)
Schloßstraße I (U9)
Güntzelstraße (U9)
Spichernstraße (U9)
Schloßstraße II (U9)
Einige wenige Bahnhöfe werden – vor dem Hintergrund komplexer bautechnischer Lösungen und/oder zur Eintaktung in laufende Baumaßnahmen und damit Vermeidung von Doppelsperrungen – voraussichtlich erst in 2021/2022 mit einem Aufzug ausgestattet. Dies betrifft die folgenden Bahnhöfe:
Deutsche Oper (U2)
Holzhauser Straße (U6)
Borsigwerke (U6)
Seestraße II (U6)
Möckernbrücke I+II (U7)“
Frage 2:
Welche U-Bahnhöfe sind bisher nur über eine Rampe barrierefrei zu erreichen? Wann werden dort nachträglich Aufzüge angebracht werden können?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die folgenden U-Bahnhöfe auf der U-Bahnlinie 5 sind nur mit einer Rampe stufenlos erreichbar:
4
Biesdorf-Süd
Elsterwerdaer Platz
Wuhletal
Kaulsdorf-Nord
Cottbusser Platz
Hellersdorf
Louis-Lewin-Straße
Hönow
Entsprechend der Vorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Prioritätenlisten der Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ für den Aufzugseinbau in Berliner U-Bahnhöfen sind diese Bahnhöfe nicht Teil des aktuellen, vom Senat finanzierten, Aufzugsprogramms. Danach hat der barrierefreie Ausbau der U-Bahnhöfe, die bisher gar nicht stufenlos erreichbar sind, Priorität.
Der Wunsch, auch diese U-Bahnhöfe möglichst schnell mit Aufzügen auszustatten, ist gut nachvollziehbar, wird jedoch erst nach Abschluss des Aufzugsprogramms umgesetzt werden können.“
Frage 3:
Welche U-Bahnhöfe verfügen bisher nicht über ein Blindenleitsystem? Wann ist an diesen Bahnhöfen konkret mit einer Realisierung zusätzlicher Leitsysteme zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zurzeit sind bereits mehr als 2/3 der Berliner U-Bahnhöfe mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.
Auf den folgenden U-Bahnhöfen werden im Zuge des barrierefreien Ausbaus in den nächsten Jahren noch Blindenleitsysteme eingebaut:
Möckernbrücke (U1/U7)
Senefelderplatz (U2)
Rosa-Luxemburg-Platz (U2)
Klosterstraße (U2)
Hausvogteiplatz (U2)
Mohrenstraße (U2)
Zoologischer Garten (U2)
Deutsche Oper (U2)
Bismarckstraße (U2)
Sophie-Charlotte-Platz (U2)
Kaiserdamm (U2)
Neu Westend (U2)
Augsburger Straße (U3)
Spichernstraße (U3/U9)
Heidelberger Platz (U3)
Bayerischer Platz (U4/U7)
Biesdorf-Süd (U5)
5
Elsterwerdaer Platz (U5)
Wuhletal (U5)
Kaulsdorf-Nord (U5)
Cottbusser Platz (U5)
Hellersdorf (U5)
Louis-Lewin-Straße (U5)
Hönow (U5)
Kurt-Schumacher-Platz (U6)
Seestraße (U6)
Hallesches Tor (U6)
Platz der Luftbrücke (U6)
Alt-Tempelhof (U6)
Ullsteinstraße (U6)
Westphalweg (U6)
Alt-Mariendorf (U6)
Altstadt Spandau (U7)
Paulsternstraße (U7)
Rohrdamm (U7)
Halemweg (U7)
Mierendorffplatz (U7)
Konstanzer Straße (U7)
Eisenacher Straße (U7)
Yorckstraße (U7)
Gneisenaustraße (U7)
Lipschitzallee (U7)
Zwickauer Damm (U7)
Paracelsus-Bad (U8)
Residenzstraße (U8)
Franz-Neumann-Platz (U8)
Pankstraße (U8)
Schönleinstraße (U8)
Birkenstraße (U9)
Hansaplatz (U9)
Güntzelstraße (U9)
Friedrich-Wilhelm-Platz (U9)
Schloßstraße (U9)“
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Barrierefreiheit auf S-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #S-Bahnhöfe verfügen aktuell nicht über einen #Aufzug? Wann werden diese Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet werden können?)
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgende Berliner #S-Bahn Stationen besitzen keinen Aufzug: Ahrensfelde, Berlin-Marienfelde, Buckower Chaussee, Gehrenseestraße, Grünbergallee, Hirschgarten, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Lankwitz, Lichtenrade, Mehrower Allee, Nöldnerplatz, Oberspree, Poelchaustraße, Raoul-Wallenberg-Straße, Spindlersfeld, Warschauer Straße, Wartenberg, Wilhelmshagen und Yorckstraße.
Von den o.g. S-Bahn-Stationen, die bereits über einen Zugang mit Rampe verfügen (Operspree, Ahrensfelde, Mehrower Allee, Lankwitz, Grünbergallee, Poelchaustrasse, Raoul-Wallenbergstrasse, Spindlersfeld und Wartenberg) ist die ergänzende Nachrüstung von Aufzügen nicht vorgesehen. Ein Bau von Aufzügen ist nicht erforderlich und wird wegen der bereits gegebenen Barrierefreiheit auch nicht aus Bundesmitteln finanziert. Sollten hier zusätztlich Aufzüge gewollt sein, müssten diese seitens des Berliner Senates bestellt und finanziert werden.
2
Die S-Bahn-Stationen Warschauer Straße (bis Ende 2018), Wilhelmshagen (bis vsl. Ende 2018) sowie Buckower Chaussee und Lichtenrade (vsl. bis 2025) erhalten derzeit in laufenden Projekten Aufzüge. Die S-Bahn-Stationen Gehrenseestraße (bis vsl. 2020), Hirschgarten (bis vsl. 2022), Berlin-Marienfelde (bis vsl. 2025), Nöldnerplatz (bis vsl. 2023) und Yorckstraße (Zeitplanung in Abhängigkeit von S 21) sowie Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (Zeitplanung abhängig im Rahmen von i2030) erhalten bei gegebener Finanzierung und baubetrieblicher Einordnung entsprechend in den nächsten Jahren Aufzüge.“
Frage 2:
Welche S-Bahnhöfe sind bisher nur über eine Rampe barrierefrei zu erreichen? Wann werden dort nachträglich Aufzüge angebracht werden können?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nachfolgend aufgeführte Berliner S-Bahn Stationen (siehe auch Ziffer 1) besitzen eine Rampe bzw. eine ebenerdige Zuwegung und deshalb ist hier auch der Bau eines Aufzuges grundsätzlich nicht erforderlich. Ahrensfelde, Grünbergallee, Lankwitz, Buckower Chausee, Mehrower Allee, Oberspree, Poelchaustraße, Raoul-Wallenberg-Straße, Spindlersfeld und Wartenberg.
Die S-Bahn-Stationen Buckower Chausee und Lichtenrade, die derzeit zwar schon über Rampen verfügen, werden im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen der Dresdner Bahn überplant und erhalten bis vsl. 2025 Aufzüge (siehe auch Ziffer 1).“
Frage 3:
Welche S-Bahnhöfe verfügen bisher nicht über ein Blindenleitsystem? Wann ist an diesen Bahnhöfen konkret mit einer Realisierung zusätzlicher Leitsysteme zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgende Stationen besitzen derzeit kein Blindenleitsystem, werden jedoch sukzessive im Rahmen grundlegender Modernisierungsmassnahmen und bei gegebener Finanzierung ausgestattet: Ahrensfelde, Alt Reinickendorf, Anhalter Bahnhof, Berlin-Karlshorst (vsl. bis 2019), Berlin-Kaulsdorf, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Schöneweide (bis 2021), Berlin-Wannsee, Buckower Chaussee (vsl. bis 2025), Eichborndamm, Hohenschönhausen, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Lichtenrade (vsl. bis 2025), Pankow-Heinersdorf, Warschauer Straße (bis Ende 2018) und Yorckstraße.
Die Führung des Blindenleitsystems im Empfangsgebäude Berlin-Zoologischer Garten wird sukzessive mit dem derzeit anstehenden Umbau umgesetzt. Weitere zeitliche Ausblicke können erst nach Abschluss weiterer Finanzierungsverträge und im Rahmen erfolgter baubetrieblicher Planungen bzw. am Beispiel Eichborndamm und Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik im Rahmen des Programmes i2030 getätigt werden.“
3
Frage 4:
Welche S-Bahnhöfe verfügen bereits über mit Braille-Schrift versehene Handläufe an den Treppen? Inwiefern ist vorgesehen, weitere S-Bahnhöfe damit auszustatten?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„In 2017 wurden 23 Stationen mit einer Handlaufmarkierung erfasst. Die Erfassung erfolgt fortlaufend und wird zukünftig systemisch abgebildet. Grundsätzlich werden bei Neubau – und Modernisierungsmaßnahmen taktile Informationen eingebaut.“
Berlin, den 05.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz