Bahnhöfe + barrierefrei: Temporäre Fahrstühle am Bahnhof Schöneweide – Wann geht es endlich voran?, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Sowohl in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie im Rahmen der
Fragestunde des Plenums des Abgeordnetenhauseses von Berlin hat Frau Senatorin Günther die Schaffung
von #temporären #Aufzügen am #Bahnhof #Schöneweide zugesagt. Im März 2019 werden die derzeit
vorhandenen Fahrstühle für die Fahrgäste nicht mehr erreichbar und der Bahnhof somit nicht mehr
barrierefrei zugänglich sein.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Planungsstand der temporären Aufzüge am Bahnhof Schöneweide, Eingang
Sterndamm?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Leistungen, wie konstruktiver Ingenieurbau für die Fußgängerverbindung zwischen
den Aufzügen inkl. Fluchttreppe, Fundamente und Aufzüge, befinden sich derzeit im
Vergabeverfahren.“
Frage 2:
Wie sollen diese temporären Aufzüge installiert werden?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Diese werden in Modulbauweise errichtet, deren Aufstellung mittels mobiler Krane
erfolgt.“
Frage 3:
Welche Bahnsteige des Bahnhofes Schöneweide sollen während des Umbaus durch die temporären
Aufzüge erschlossen werden?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Mit den temporären Aufzügen werden die #Bahnsteige A (Gleise 5+6) und Bahnsteig B
(Gleise 4+3) stufenlos erreichbar sein. Die heutige Anbindungsqualität wird somit weiterhin
bestehen.“
Frage 4:
Wann ist der Baubeginn der temporären Aufzüge und wann sollen diese den Fahrgästen zur Verfügung
stehen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Diese werden im 1. Bauzustand errichtet und in Abhängigkeit mit den Baumaßnahmen an
der Personenunterführung zur Verfügung stehen.“
Frage 5:
Wie hoch sind die Kosten für die temporären Fahrstühle (Bau, Unterhalt und Abbau) und wer trägt diese?
Frage 6:
Welchen Anteil an den Kosten übernimmt die Deutsche Bahn AG?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Aufzüge werden angemietet. Die Betriebskosten werden wie heute fortgeschrieben
und sind DB-seitig finanziert. Die Kosten für die Anmietung der Aufzüge trägt der Berliner
Senat als einmalige Ausnahme und als eine Art Pilotprojekt.“
Frage 7:
Wann wurde die Deutsche Bahn AG über die Entscheidung der Senatsverwaltung für die Installation von
temporären Aufzügen wie informiert?
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Antwort zu 7:
Mit Schreiben vom 21.09.2018 wurde die DB AG seitens der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über die Sicherstellung der bauzeitlichen Barrierefreiheit
informiert. Mit Schreiben vom 01.11.2018 erfolgte die schriftliche Zusage zur Finanzierung
der Aufzüge gegenüber der DB AG.
Frage 8:
Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf das laufende Schlichtungsverfahren zwischen der
Deutschen Bahn AG und dem Sozialverband VDK Berlin-Brandenburg e.V. und welches Ergebnis hat dieses
Verfahren?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das Schlichtungsverfahren wurde einvernehmlich beendet – die Erkenntnisse und
Maßnahmen aus dem Schlichtungsverfahren liefen parallel zur Entwicklung der
Diskussion mit der Senatsverwaltung und haben sich gegenseitig positiv beeinflusst.“
Berlin, den 20.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz