Bus: Wenn der Bus sagt, wo es langgeht Auf zwei Linien wollen die Berliner Verkehrsbetriebe akustische Außenansagen testen. Das könnte nicht nur für Sehbehinderte und Blinde eine Hilfe sein, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213423215/Wenn-der-Bus-sagt-wo-es-langgeht.html

Wie schwer es #Blinde und #Sehbehinderte im Berliner Nahverkehr derzeit haben, lässt sich am eindruckvollsten in Spandau erleben. Vor dem Rathaus fahren im Minutentakt Busse auf gleich 13 Linien vor. Welcher fährt wohin? Wann kommt der nächste auf meiner Linie? Wer schlecht oder gar nicht lesen kann, hat kaum eine Chance, in den richtigen Bus einzusteigen.

So wie in Spandau sieht es auch an vielen anderen Stellen im Nahverkehrsnetz der Hauptstadt aus. #Mehrfach-Haltestellen und dichte Takte sind längst die Regel denn die Ausnahme. Und angesichts des anhaltend starken Wachstums der Berliner Einwohnerzahl wollen der Senat und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) das #Nahverkehrsangebot in Zukunft noch kräftig ausbauen.

Damit Blinde und Sehbehinderte nicht zunehmend auf der Strecke bleiben, will die BVG nun nach ihren U-Bahnen, bei denen #Durchsagen in- und außerhalb des Zuges längst üblich sind, auch ihren Bussen und Straßenbahnen sowie möglicherweise auch den Haltestellen das Sprechen beibringen. Ein entsprechendes Pilotprojekt unter dem Namen "#2-Sinne-Prinzip bei Bus und Straßenbahn" stellte BVG-Chefin Sigrid #Nikutta am Montag im Betriebshof Lichtenberg vor.

Der vom Senat mit rund zwei Millionen Euro geförderte Testlauf hat laut Nikutta zunächst das Ziel, ein praktikables und von den Betroffenen auch akzeptiertes System zu finden. Dazu werden ab 19. Februar auf der Tramlinie #M4 (Hackescher Markt – Falkenberg/Hohenschönhausen) sowie der Buslinie #186 (S Grunewald – S Lichterfelde Süd) ein Jahr lang verschiedene Lösungen für die #akustische #Fahrgastinformation getestet. Erprobt werden laut BVG-Sprecher Markus Falkner an beiden Linien dafür zwölf Systeme von …

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Hör mal, wer da spricht Wenn einige Straßenbahnen der M4 und Busse auf der Linie 186 bald mit den Fahrgästen reden, sollten diese sich nicht wundern., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3006

Wenn einige #Straßenbahnen der #M4 und #Busse auf der Linie #186 bald mit den Fahrgästen reden, sollten diese sich nicht wundern. Denn ab dem 19. Februar 2018 testet die BVG für ein Jahr verschiedene Lösungen, #blinden und #sehbehinderten Menschen an Bus- und Straßenbahnhaltestellen #akustische #Fahrgastinformation in Echtzeit anzubieten. Dabei werden sowohl zehn Straßen-bahnen und zehn Busse als auch 13 Haltestellen sukzessive ab 19. Februar bis Ende April 2018 mit akustischen Lösungen ausgestattet. Zudem werden Smartphone-basierte Lösungen getestet.
Das Projekt wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) durchgeführt und wird aus dem Landeshaushalt finanziert.
Beim Thema Barrierefreiheit zählt die BVG, auch im internationalen Vergleich, schon heute zu den Vorreitern. 118 der 173 U-Bahnhöfe sind bereits mit Auf-zügen oder Rampen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erreichbar, dazu kommen niederflurige Straßenbahnen und sich absenkende Busse. Bereits 121 U-Bahnhöfe sind dank Ansagen und taktilem Leitsystem barrierefrei für blinde und sehbehinderte Menschen. Ziel des jetzt startenden Projekts ist es, auch Busse und Straßenbahnen dem Zwei-Sinne-Prinzip folgend barrierefrei zu gestalten. Das heißt, mindestens zwei der Sinne Sehen, Hören und Tasten sollen angesprochen werden.
Vor allem an Mehrfachhaltestellen wird Bus- und Bahnfahren dank Ansagen des Echtzeitfahrplans für blinde und sehbehinderte Menschen zuverlässiger und einfacher. Denn hier ist der Fahrplan eng getaktet. Welcher Bus zuerst kommt und welcher wo zum Einsteigen anhält, entscheidet sich oft innerhalb weniger Momente. Die Herausforderung für die Anbieter, die sich am Test beteiligen, besteht also in der Flexibilität und Verlässlichkeit ihrer Produkte.
Die zweite große Herausforderung ist die Frage der richtigen Akustik. Die An-sagen sollen für die Testpersonen laut genug und verständlich sein, zugleich aber für Anwohner der Haltestellen so leise wie möglich bleiben. Hierzu wer-den auch geräuschadaptive Lösungen getestet, also solche, die abhängig von der Geräuschkulisse des Umfeldes ihre Lautstärke regeln. Um diese Heraus-forderung zu meistern, wird ein Psychoakustiker den Modellversuch begleiten.

Eine Gruppe aus blinden, sehbehinderten und sehenden BVG-Kunden wird in den kommenden zwölf Monaten die verschiedenen Lösungen testen. Die Be-wertungen und Ergebnisse dieser Testgruppe werden von der Firma SGM Educational Solutions wissenschaftlich begleitet und die Lösungsansätze auf ihre Nutzerakzeptanz, Praktikabilität sowie Wirtschaftlichkeit evaluiert. Am Ende des Modellversuchs steht eine Handlungsempfehlung, wie das Zwei-Sinne-Prinzip bei Bus und Straßenbahn umgesetzt werden kann.
Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „Sich absenkende Busse, niederflurige Straßenbahnen, Aufzüge, Rampen und Leit-systeme für blinde und sehbehinderte Menschen in unseren U-Bahnhöfen, sind ein wichtiger Beitrag zum barrierefreien ÖPNV. Ich freue mich sehr, dass wir nun mit diesen Tests an einem weiteren Angebot zur Barrierefreiheit arbei-ten. Ich bin gespannt darauf, welches System sich bewähren wird.“
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mobil zu sein, bedeutet, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Für alle Menschen ist es wichtig, dass sie öffentliche Verkehrsmittel ohne Hürden nut-zen können. Der Abbau von Barrieren in U-Bahn, S-Bahn, Tram und Bussen hat für mich daher eine hohe Priorität. Das Projekt ist hierbei ein weiterer wich-tiger Schritt und kann den Alltag von Blinden und Sehbehinderten deutlich vereinfachen.“
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Dies ist ein tolles Projekt mit großer Wirkung vor allem für sehbehinderte und blinde Men-schen. Ich freue mich über die technische Innovation, die jetzt in die Testpha-se geht. Sie verspricht Tausenden Menschen mehr Mobilität und damit mehr Teilhabe. Berlin geht damit einen weiteren Schritt in Richtung Barrierefreiheit im ÖPNV.“
Christine Braunert-Rümenapf, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinde-rung: „Die Möglichkeit, mobil zu sein, ist eine zentrale Voraussetzung für ge-sellschaftliche Teilhabe. Von daher begrüße ich das Projekt sehr, denn die barrierefreie Nutzung des ÖPNV erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht. Ebenso wichtig ist aber auch die Einbeziehung von blinden und sehbehinderten Men-schen als Testende in eigener Sache. Nur sie können beurteilen, ob die vor-gestellten Systeme die Anforderungen an Barrierefreiheit tatsächlich erfüllen und damit eine Verkehrsmittelnutzung jederzeit ohne fremde Hilfe und beson-dere Erschwernis ermöglichen.“

Die BVG leitet das Projekt in enger Abstimmung mit den Senatsverwaltungen sowie der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB), dem All-gemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e. V. (ABSV), dem Deut-schen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV), dem Verein PRO RETINA e. V., der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB), dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), dem Immissionsgutachter Berliner Schalltechnisches Büro BeSB sowie dem TÜV Rheinland.

Straßenverkehr + barrierefrei + Mobilität: Personengebundene Behindertenparkplätze, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern ist die Genehmigung eines #personengebundenen #Parkplatzes für Menschen mit #Behinderung an den Besitz eines eigenen PKWs gebunden?
Frage 2:
Falls der Besitz eines eigenen Fahrzeugs Voraussetzung für die Gewährung ist, wie beurteilt der Senat die Situation für blinde oder stark sehbehinderte Menschen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Nach § 45 Abs. 1b Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) trifft die Straßenverkehrsbehörde die notwendige Anordnung im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für #Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher #Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) und #Blinde (Merkzeichen „Bl“). Die Zuweisung eines individuellen Schwerbehindertenparkplatzes steht hierbei im pflichtgemäßen Ermessen dieser Behörde. Bei der Art des Ermessens sind sowohl der Grad der Behinderung, die Fortbewegungsmöglichkeiten des Berechtigten und sein Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug als auch die örtlichen Gegebenheiten, die Verkehrssituation und der Parkraumbedarf der Allgemeinheit im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen. Dabei muss die berechtigte Person selbst nicht zwingend im Besitz eines eigenen Fahrzeuges sein. Es wird bei der Prüfung durch die unteren Straßenverkehrsbehörden der Berliner Bezirksämter lediglich auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs im betreffenden Haushalt abgestellt, um eine regelmäßige Nutzung des Parkplatzes über Ein- und Aussteigevorgänge hinaus und im Ergebnis eine rechtssichere Vertretbarkeit des Parksonderrechtes im Sinne des § 45 Absatz 9 StVO zu erreichen.
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Für Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis ergeben sich keine abweichenden Regelungen gegenüber anderen berechtigten schwerbehinderten Personen.
Frage 3:
Wie wird ggf. die Nutzung von Carsharing Fahrzeugen bei einer solchen Gewährung berücksichtigt?
Antwort zu 3:
Bei einer ausschließlichen Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen wird die Gewährung eines Sonderparkrechts regelmäßig daran scheitern, dass die dauerhafte Verfügbarkeit des Carsharing-Fahrzeugs nicht belegt werden kann, da es von anderen Kunden von dem Parkplatz auch wieder entfernt werden könnte.
Frage 4:
Ist es möglich, bei nachweislich häufiger Nutzung des Sonderfahrdienstes (SFD), dafür einen personengebundenen Parkplatz zu erhalten?
Frage 5:
Wenn nein, wie ist eine möglichst aufwands- und wegearme Nutzung des SFDs auch in Gebieten mit geringem Parkplatzangebot bei hoher Nachfrage möglich?
Frage 6:
Inwiefern stellt das Halten in zweiter Spur durch den SFD, wie es von mindestens einem Bezirksamt wohl empfohlen wird, für den Senat eine Alternative zur Gewährung eines personengebundenen Parkplatzes dar?
Antwort zu 4, zu 5 und zu 6:
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass bei einer Beförderung des Schwerbehinderten durch einen Sonderfahrdienst (SFD) ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz nicht erforderlich ist, insbesondere weil kein zwingendes Gebot besteht, das Transportfahrzeug des SFD auch dauerhaft vor der Wohnung des Behinderten parken zu können und durch einen derartigen Sonderparkplatz den ansonsten nutzbaren Parkraum für die Allgemeinheit zu verknappen. Es handelt sich vielmehr um eher kurze Ein- und Aussteigevorgänge.
Unter Berücksichtigung des Grades der Behinderung und der Fortbewegungsmöglichkeiten der schwerbehinderten Person im Einzelfall wäre bei der Beförderung durch einen SFD durch die zuständige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, inwiefern auch ohne die Einrichtung eines personenbezogenen Sonderparkplatzes vor der eigenen Haustür ein verkehrssicheres Ein- und Aussteigen im Rahmen von Hol- und Bringediensten gewährleistet werden kann und wie nah das Fahrzeug des SFD an die Wohnung des Behinderten gelangt. Für Ein- und Aussteigevorgänge können sowohl im Nahbereich vorhandene bauliche Gehwegüberfahren oder eingeschränkte Haltverbotszonen als auch ein kurzzeitiges Halten im so genannten „zweiten Fahrstreifen“ in Betracht gezogen werden, wenn hierdurch der fließende Verkehr nicht unvertretbar behindert wird.
Bei einer Häufung von Fahrdienst-Anfahrten an einer bestimmten Adresse (beispielsweise aufgrund mehrerer dort wohnhafter Schwerbehinderter, welche wechselweise oder
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gemeinsam Fahrdienste regelmäßig in Anspruch nehmen) oder bei bestehendem hohem Parkdruck in Bereichen ohne andere Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, könnte unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls gegebenenfalls alternativ die Einrichtung einer Zone durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde geprüft werden, in der die Freigabe zum Ein- und Aussteigen erteilt werden kann.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bei der Gewährung von personengebundenen Parkplätzen für Menschen mit Behinderung einen im Land Berlin einheitlicher Kriterienkatalog oder hängt die Gewährung bzw. Nicht-Gewährung vom Bezirk ab?
Antwort zu 7:
Die Anspruchsvoraussetzungen für personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sind bundeseinheitlich in § 45 Abs. 1b Nr. 2 der StVO geregelt. Die Prüfung der Anordnungsfähigkeit erfolgt im Land Berlin durch die jeweilige bezirkliche Straßenverkehrsbehörde. Eine pauschalisierte Verfahrensweise kann es weder bundes- noch berlinweit geben, da stets die spezifischen, zumeist örtlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall unter Ausübung des pflichtgemäßen behördlichen Ermessens zu bewerten sind.
Frage 8:
Wie gewährleistet der Senat ggf. die landesweit einheitliche Verfahrensweise?
Antwort zu 8:
Eine bezirksübergreifend möglichst einheitliche Anwendung der bundesweiten Vorgaben der StVO durch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden wird in Gestalt ergänzender Hinweise im Rahmen regelmäßig stattfindender Besprechungen, durch eine Unterrichtung über die aktuelle Rechtsprechung sowie durch Rundschreiben der zentralen Verkehrsbehörde der Verkehrslenkung Berlin gewährleistet.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Zuverlässigkeit von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin – Teil 3, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Mit welcher Quote sind die an den #Haltepunkten der -Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin
GmbH/ DB Station & Service AG) befindlichen #Rolltreppen/ #Aufzüge während der Betriebszeit verfügbar
(bitte um Auflistung der Ausfälle, Wartungsintervalle, allgemeinen Verfügbarkeit im Zeitraum 2012 bis 2016)?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt mit:
„Anspruch der DB Station & Service AG ist es, eine Anlagenverfügbarkeit der
Fördertechnik von mind. 97 % in Ballungsräumen und mind. 95 % in der Fläche
sicherzustellen. In Berlin können wir eine Verfügbarkeit von 97 % und besser vorweisen,
jedoch gibt es witterungsbedingte Ausnahmewochen.“
Frage 2:
Wie wird die Zuverlässigkeit (Quote der Verfügbarkeit während der Betriebszeit) der Aufzüge und
Rolltreppen durch die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG)
statistisch gemessen?
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Antwort zu 2:
Die DB AG teilt mit:
„Im Rahmen des Programmes ADAM (Ausbau und Digitalisierung im
Anlagenmanagement) wurden die fördertechnischen Anlagen der
DB Station & Service AG im Jahre 2016 mit einem Kommunikationsbaustein ausgestattet.
Dadurch meldet die defekte Anlage ihre Störung automatisch, sodass unverzüglich die
Reparatur beauftragt werden kann. Aus der Anlagensteuerung werden Informationen
ausgelesen und über das Mobilfunknetz übertragen, Informationen werden automatisch an
ein Meldesystem der 3-S-Zentrale übergeben und im Internet zur freien Verfügung gestellt.
Unsere Kunden werden im Internet über die Anlagenverfügbarkeit informiert.“
Frage 3:
Wer (die S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) oder externe Anbieter wartet die Aufzüge und
Rolltreppen an den Bahnhöfen S-Bahn Berlin (bitte aufgliedern nach den wartenden Firmen)?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt mit:
„Im Zuständigkeitsbereich der DB Station & Service AG ist die DB Services GmbH mit der
Wartung der Aufzüge und Fahrtreppen beauftragt.“
Frage 4:
Wie stellt die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) direkt
sicher (vertragliche Regelungen, Wartungskatalog, Wartungsintervalle etc.), dass diese die Zuverlässigkeit
der Aufzüge und Rolltreppen gewährleisten?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt mit:
„Die DB Station & Service AG hat der DB Services GmbH die Pflichten für die
Instandhaltung der Personenaufzüge und Fahrtreppen übertragen. Die
DB Services GmbH hat die Verfügbarkeit im vertraglich bestimmten Umfang nach Ziffer 1
(s.o.) sicherzustellen.“
Frage 5:
Nutzt die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) ein direktes
Sanktions- und Bonussystem für etwaige externe Anbieter (Subunternehmer), um die Nutzbarkeit der
Aufzüge und Rolltreppen zu gewährleisten?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt mit:
„Sofern von dem seitens der DB Station & Service AG beauftragten Dienstleister für
definierte Anlagen weitere Firmen mit der Wartung und Instandhaltung beauftragt werden,
beinhalten diese Verträge entsprechende Sanktionsmechanismen. Wenn die vereinbarte
Ziel-Verfügbarkeit nicht erreicht wird bzw. vereinbarte Service-Levels nicht eingehalten
werden, werden die Ansprüche entsprechend geltend gemacht.“
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Frage 6:
Ausgehend davon, dass der Betrieb und die Wartung der Aufzüge der S- Bahn Berlin grundsätzlich der
Deutsche Bahn AG, bzw. der S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG obliegen. Welche
Möglichkeiten der (auch mittelbaren) Beeinflussung (Sanktionsmaßnahmen bezüglich der Wartung der
Aufzüge) hat der Senat?
Antwort zu 6:
Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13007 verwiesen.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreier ÖPNV ?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner -Bahn, weil #blinde bzw. #sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 1:
In den letzten fünf Jahren gab es bei der Berliner U-Bahn keine dieser erfragten Unfälle.
Frage 2:
Wie viele U-Bahnstationen der BVG sind aktuell mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 2:
Derzeit sind insgesamt 119 der 173 Berliner U-Bahnhöfe mit einem Blindenleitsystem
ausgestattet.
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Frage 3:
Welche U-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Frage 4:
Bis wann werden welche Stationen jeweils nachgerüstet sein?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG strebt an, bis Ende 2020 möglichst alle U-Bahnhöfe barrierefrei auszubauen.
Dazu gehört sowohl die Ausstattung mit Aufzügen als auch der Einbau von
Blindenleitsystemen.
Für das Jahr 2018 ist der Einbau von Blindenleitsystemen auf folgenden U-Bahnhöfen
geplant:
U6: Kurt-Schumacher-Platz
U7: Altstadt Spandau
Lipschitzallee
Parchimer Allee
Rohrdamm
Siemensdamm
U9: Hansaplatz
Frage 5:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner -Bahn, weil blinde bzw. sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 5:
Der S-Bahn Berlin GmbH ist kein Personenunfall im Zeitraum der letzten fünf Jahre
bekannt, bei der eine blinde oder sehbehinderte Person durch einen Sturz vom Bahnsteig
zu Schaden gekommen ist.
Die Personenunfälle durch Sturz vom Bahnsteig (rollendes Rad beteiligt) sind
überwiegend durch Alkoholkonsum und den dadurch unsicheren Gang verursacht.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Suizide am Gleis, bei denen Personen absichtsvoll ins
Gleis springen.
Frage 6:
Wie viele S-Bahnstationen sind aktuell mit einem Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 6:
Aktuell sind alle S-Bahnsteige in 115 Berliner S-Bahnstationen mit einem
Blindenleitsystem ausgestattet.
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Frage 7:
Welche S-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Antwort zu 7:
An 16 Berliner Bahnhöfen unter anderem auch mit S-Bahnhalt fehlt gegenwärtig teilweise
bzw. komplett noch das Blindenleitsystem.
Dies betrifft folgende Bahnhöfen der DB Station&Servcie AG:
Ahrensfelde, Alt-Reinickendorf, Anhalter Bahnhof, Buckower Chaussee, Eichborndamm,
Hohenschönhausen, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Karlshorst, Kaulsdorf, Lichtenrade,
Marienfelde, Ostbahnhof, Pankow-Heinersdorf, Schöneweide, Wannsee und Yorckstraße.
Frage 8:
Bis wann werden welche Stationen jeweils umgerüstet sein?
Antwort zu 8:
In Abhängigkeit der zeitlichen Realisierung von Berliner Bauprojekten, z.B. innerhalb der
Dresdner Bahn oder der Grunderneuerung von Bahnsteigen, werden diese fehlenden
Blindenleitsysteme auf den Bahnsteigen der DB Station&Service AG nachgerüstet.
Die Inbetriebnahmetermine sind abhängig vom jeweiligen Baubeginn
(Budgetbereitstellung/Finanzierung muss gesichert sein) und den damit verbundenen
Baufortschritt.
Berlin, den 18.01.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Dreimal hoch! Kurz vor den Feiertagen macht die BVG vielen Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, mit gleich drei neuen Aufzügen ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2938

An den -Bahnhöfen #Jannowitzbrücke (#U8) und #Siemensdamm (#U7) gingen
am heutigen Freitag, 22. Dezember 2017, neue Aufzüge in Betrieb. Am Bahnhof
#Kurt-Schumacher Platz (#U6) läuft die Anlage bereits seit gestern.
An der Jannowitzbrücke verbindet der Aufzug die Bahnsteigebene mit dem
Bahnhofsvorplatz an der Brückenstraße. Auf dem Umsteigebahnhof zur SBahn
gehen die Arbeiten auch nach der Inbetriebnahme des Aufzugs noch
weiter. Es werden noch zwei Fahrtreppen eingebaut, ein neuer Ausgang zur
Holzmarktstraße geschaffen und der Bahnhofsvorplatz wieder hergestellt. Die
Bahnsteigplatten und die Hintergleiswände wurden bereits vor dem Aufzugsbau
saniert. Das Gesamtbudget für alle Arbeiten liegt bei rund 5,7 Millionen
Euro.
Am Bahnhof Siemensdamm hatten die Planer und Baufirmen eine besondere
Herausforderung zu bewältigen. Die Geschoßdecken bestehen dort aus einem
hochfesten Beton, da die Station in den 1980er-Jahren als Schutzraumanlage
in den Zeiten des kalten Krieges konzipiert war. Die Baukosten beliefen
sich auf rund eine Million Euro.
Bereits einen Tag zuvor ging der neue Aufzug am U-Bahnhof Kurt-
Schumacher-Platz in Betrieb. Die Baukosten dort beliefen sich auf rund
800.000 Euro. Durch seine architektonische Gestaltung ist der Aufzug ein echter
Hingucker. Voll verglast sorgt er für viel Licht für die Nutzer und eine angenehme
Offenheit.
Dank der Lage auf dem Mittelstreifen des Kurt-Schumacher-Damms ist er zudem
aus allen Richtungen schnell zu erreichen. Damit Fahrgäste die Straße
sicher queren könne, wurde in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung
Berlin eine neue #Fußgängerampel eingerichtet.
Mit den drei neuen Aufzügen sind nun 118 Berliner U-Bahnhöfe #barrierefrei
zugänglich, 110 mit #Aufzügen, acht oberirdische Stationen mit #Rampen.

barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen, aus Senat

www.berlin.de

 

  1. Wie viele Beschwerden zum #Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung sind bis jetzt im Jahre 2017 erhoben worden und wie hat sich die Zahl der Beschwerden seit 2013 entwickelt?
  2. Worauf richteten sich die Beschwerden zum Sonderfahrdienst?

 

Zu 1. und 2.: Erfasst werden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sowohl Beschwerden als auch Anfragen zum Sonderfahrdienst (#SFD). Alle Eingänge werden den Kategorien Fahrtanmeldung, Fahrtrealisierung, Sonstiges / Abrechnung / Berechtigungsverfahren zugeordnet.

Die Kategorie „Fahrtanmeldung“ umfasst dabei alle Vorgänge bis zum Fahrtantritt, die

„Fahrtrealisierung“  betrifft  die  Durchführung  der  Fahrt  selber  und  die  Kategorie

„Abrechnung, Berechtigungsverfahren/ Sonstiges“ betrifft vorrangig Fragen zur Eigenbeteiligung, Rechnungslegung und Storni sowie Anliegen, die keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können.

Anfragen und Beschwerden haben sich seit 2013 wie folgt entwickelt:

Jahr

Anfragen/ Beschwerden *

davon Abrechnung/ Berechtigungsverfahren / Sonstiges

Anzahl Beförderungen/ Dienstleistungen

2013

2.674 (3.916)

2.437

162.317

2014

2.664 (4.000)

2.362

157.052

2015

3.223

3.065

157.349

2016

2.464

2.369

157.063

2017 **

1.784

1.515

137.710

* in Klammern: alle Beschwerden, und Anfragen, die über die bis 2015 bestehende SFD-Sondernummer eingingen. Detailliertere Anfragen und Beschwerden, die nicht beantwortet werden konnten, wurden in die Sachgebiete weitergeleitet (Angaben vor der Klammer). Seit 2015 laufen alle Anfragen und Beschwerden zusammengefasst über die Telefonnummer des Bürgertelefons 115.

**Statistik bis einschließlich November 2017

Dabei wird ersichtlich, dass der Großteil der Anfragen / Beschwerden die Kategorie Abrechnung/ Berechtigungsverfahren betrifft und weniger die Fahrtanmeldung bzw.

-durchführung.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die in den Beschwerden angemahnten Mängel beim Sonderfahrdienst zu beheben?

 

Zu 3.: Beschwerden werden dem Betreiber zur Stellungnahme zugeleitet und anschließend, soweit sie vertragsstrafenrelevant sind, dem zuständigen Fachbereich der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung zur Prüfung übermittelt. Sofern es sich nachweislich um einen Vertragsverstoß handelt, wird der Betreiber abgemahnt und bei wiederholten Verstößen mit den im Vertrag vereinbarten Strafen belegt.

Es finden regelmäßig Gespräche mit dem Betreiber, Vertretern der Fuhrunternehmen, dem Fahrgastbeirat und dem LAGeSo mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung statt (s. auch Antwort zu 6.).

 

  1. Sieht der Senat Handlungsbedarf, das Beschwerdemanagement beim Sonderfahrdienst auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu verbessern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht der Senat?

 

Zu 4.: Der Betreiber hat für sein Beschwerdemanagement einen engagierten Mitarbeiter gewinnen können, der sich jedes Einzelfalls und jeder Beschwerde annimmt.

Das Beschwerdemanagement im Fachbereich III C des LAGeSo erfüllt aus Sicht des Senats gleichfalls in Gänze die Anforderungen, die sich aus den eingehenden Beschwerden und deren Beantwortung ergeben.

Der Senat sieht insofern insgesamt keinen Handlungsbedarf.

Im Bereich des Zentralen Qualitätsmanagements beim LAGeSo (zuständig u. a. für Petitionen, Dienstaufsichtsbeschwerden) kam es zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Eingaben, die der personellen Unterbesetzung geschuldet waren. Dieser Bereich wurde mittlerweile personell verstärkt, so dass eine Beantwortung künftig zeitnah erfolgt.

 

 

  1. Wie werden die vom Senat für den Sonderfahrdienst bereitgestellten Haushaltsmittel im Einzelnen verwendet?

 

Zu 5.: Die Haushaltsmittel werden für Regie- und Beförderungsleistungen (Ansatz 2016/2017: 6.710.000 €) sowie Sachkosten des LAGeSo (Ansatz 2016/2017: 42.000 €),

 

die im Zusammenhang mit dem SFD entstehen (Magnetkarten, Kosten für die Kundenbefragung), ausgereicht.

 

  1. Wie oft finden Gespräche zwischen dem Betreiber des Sonderfahrdienstes, der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBT), und dem Fahrgastbeirat bzw. zwischen dem LAGeSo und dem Fahrgastbeirat statt?

 

Zu 6.: Sitzungen mit dem Fahrgastbeirat finden regelmäßig (alle zwei Monate), Gespräche mit dem LAGeSo in der Regel zweimal / Jahr und mit dem Betreiber / Fuhrunternehmen jeweils anlassbezogen statt.

Berlin, den 20. Dezember 2017 In Vertretung

Alexander F i s c h e r

 

 

 

 

 

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

1. In welchem Verhältnis werden die Zahlungen für den #Sonderfahrdienst (SFD) zwischen den Overheadkosten der #WBT und den ausführenden Subunternehmen aufgeteilt?
2. Welcher Anteil der Zahlungen für den SFD ist für #Investitionen insbesondere im Bereich IT kalkuliert?
Zu 1. und 2.: Die Zahlungen für #Regiekosten erfolgen auf Basis der vertraglichen Regelungen, deren Grundlage das Angebot des Auftragnehmers bildet. Die Kosten beinhalten alle dem Betreiber für Fahrtannahme und Disposition entstehenden fixen und variablen Kosten zur Vorhaltung von Personal und Strukturen und werden pro durchgeführte Fahrt bezahlt. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten ist im Vergabeverfahren nicht gefordert. Das Verhältnis von Regiekosten zu Beförderungskosten beträgt 1:9.
3. Hält der Senat 53 Fahrzeuge im SFD angesichts von 33.000 Anspruchsberechtigten für ausreichend, insbesondere, wenn Nutzerinnen und Nutzer davon ausgehen müssen, dass maximal 35 bis 40 tatsächlich zum Einsatz kommen?
Zu 3.: Rund 31.000 (Stand 31.10.2017) Personen sind grundsätzlich berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Davon verfügen rd. 20.000 Berechtigte über eine aktive #Magnetkarte als #Zugangsvoraussetzung. Dieser Personenkreis stellt damit die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer dar. Monatlich genutzt wird der Fahrdienst durchschnittlich von rd. 2.500 Personen (Stand Oktober 2017).
Vertraglich sind 54-56 Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Damit können regelhaft die
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#Fahrtwünsche erfüllt werden. Bei erhöhter Nachfrage, aus wetter-, verkehrs- oder fahrzeugbedingten Gründen kann es trotz sorgfältiger Disposition zu Engpässen oder sogar Fahrtausfällen kommen. Hier besteht für den Betreiber die Möglichkeit, neben den Reservefahrzeugen auch sogenannte Teletaxen als Ersatz einzusetzen. Die Fahrzeugkapazität wird seitens des Senats für ausreichend erachtet. Bei fehlender Auslastung ist ein wirtschaftlicher Einsatz der Fahrzeuge nicht mehr möglich.
4. Wie wird bisher sichergestellt, dass ausschließlich tatsächlich absenkbare Fahrzeuge eingesetzt werden und die Fahrer damit auch praktisch vertraut sind?
Zu 4.: Die Fahrzeuge sind regelhaft mit einer #Rampe ausgestattet. Die Eignung als #Behindertentransportfahrzeug muss durch den Prüfbericht einer Technischen Prüfstelle nachgewiesen werden. Die Prüfung nach der Din #75078 umfasst u. a. die Einrichtung des Fahrzeuges (Teil 1) – darunter fallen auch Auffahrrampen, Fußleisten – sowie die Rückhaltesysteme (Teil 2). Sofern die Eignung bestätigt ist, können die Fahrzeuge im Sonderfahrdienst (SFD) eingesetzt werden. Die notwendigen Schulungen des Fahrpersonals sind Voraussetzung für dessen Einstellung.
5. Ist dem Senat der Forderungskatalog des Fahrgastbeirates zur Neuausschreibung des Sonderfahrdienstes bekannt und wie bewertet er ihn?
6. Inwieweit will er die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer bei der Ausschreibung berücksichtigen?
Zu 5. und 6.: Sofern es sich um die Forderungen des Spontanzusammenschlusses und einigen Mitgliedern des Fahrgastbeirats vom 25.10.2017 an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung handelt, sind diese dem Senat bekannt.
Die Anregungen des Fahrgastbeirats werden – wie auch die eingehenden Beschwerden und Ergebnisse der Fahrgastbefragungen – im Rahmen der Neuvergabe geprüft und – soweit es erforderlich und geboten ist – einbezogen.
7. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die WBT für nachweisliche Mängel künftig in Regress genommen werden kann?
Zu 7.: Nachweisliche Vertragsmängel werden schon jetzt regelmäßig im Rahmen von Vertragsstrafen geahndet. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
8. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Bestellzeit auf zwei Tage verkürzt wird?
Zu 8.: Die Bestellzeit liegt bereits jetzt zwischen 14 und zwei Tagen. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
9. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass generell notwendige Treppenhilfe zu leisten ist und dies den grundsätzlichen Einsatz von zwei Personen erfordert?
Zu 9.: Notwendige Treppenhilfe wird grundsätzlich geleistet und ist Bestandteil des Vertrages. Sie darf nur in Einzelfällen und zum Schutz der Berechtigten und/oder des Personals abgelehnt werden. Ablehnungsgründe liegen z. B. vor, wenn zur Treppenhilfe stark schwergewichtiger Menschen vier Personen eingesetzt werden müssten, diese
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aber nicht zur Verfügung stehen oder die Leistung räumlich, technisch oder behinderungsbedingt nicht möglich ist. Dem Betreiber muss dabei das notwendige Ermessen eingeräumt werden.
Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
10. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass in Ausschreibung und Vertrag festgehalten wird, welche Hilfeleistungen der Fahrer zu erbringen hat, wie Hilfe beim Jacke, Regencape oder Schuhe an/ausziehen Hilfestellungen beim Umsetzen von einem Rollstuhl in einen anderen; Tür auf-/zuschließen? Wie wird bisher sichergestellt, dass diese Assistenz zur geplanten Fahrzeit automatisch hinzugefügt wird?
Zu 10.: Bereits jetzt ist die Art der Assistenzleistung vertraglich geregelt. Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
11. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Disponenten bzw. Fahrer regelmäßig und verpflichtend sowohl im Umgang mit behinderten Menschen wie in Ortskunde zu schulen sind?
Zu 11.: Bereits jetzt sind Art und Umfang der Schulungen vertraglich geregelt. So ist die jährliche Teilnahme an (technischen) Schulungen/ Fortbildungen und Sicherheitstraining beim TÜV, Berufsgenossenschaft oder vergleichbaren Einrichtungen zu den Themen Treppenhilfe, Sicherung der Nutzerinnen und Nutzer und des Rollstuhles und zum Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis für das Fahrpersonal verpflichtend.
Das Personal in der Regiezentrale muss vor Aufnahme der Tätigkeit (d. h. vor Vertragsbeginn und bei Neueinstellungen) im Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis sowie mit der für die Fahrtwunschannahme und Disposition notwendigen Technik geschult sein und Ortskenntnisse vorweisen können.
Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
12. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass ein Notruf ganztägig möglich ist und die Fahrzeuge für Notfälle im Innenstadtbereich verfügbar sind, um Wartezeit bei einer Stationierung am Stadtrand zu vermeiden? Ein Notfall ist dabei, dass der Rollstuhl – egal ob Elektrorollstuhl oder Faltrollstuhl – nicht mehr fahrtüchtig ist oder sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert, z.B. ein Sauerstoffgerät nicht mehr richtig arbeitet.
Zu 12.: Bereits jetzt besteht eine separate Notrufnummer, die personell innerhalb der vorgegebenen Betriebszeiten zu besetzen und vorrangig zu bedienen ist. Sie darf von den Nutzerinnen und Nutzern unter folgenden Voraussetzungen gewählt werden: wenn
a. innerhalb von 20 Minuten nach regulärem Abfahrttermin noch kein Fahrzeug gekommen ist oder
b. nachts – innerhalb der Betriebszeiten des Sonderfahrdienstes bis 1:00h- keine Beförderungsmöglichkeit mehr mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht oder
c. der Rollstuhl defekt ist oder
d. eine Beförderung am Fahrtag kurzfristig storniert werden muss.
Der Betreiber stellt für a) bis c) in angemessener Zeit ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung. Ob und in welchem Maß darüber hinaus eine Ergänzung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
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13. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass mehr „normale Taxen“ für Läufer, Menschen mit Rollator und Umsetzbare eingesetzt werden, um die Busse optimal für nichtumsetzbare Menschen zur Verfügung zu haben?
Zu 13.: Vorrang hat zunächst die Nutzung des ÖPNV. Sofern dieser nicht genutzt werden kann, kann der Sonderfahrdienst oder das Taxikonto in Anspruch genommen werden. Das erforderliche Beförderungsmittel wird maßgeblich vom Umfang der benötigten Assistenzleistungen (wie z. B. Treppenhilfe, Hilfestellungen beim Verlassen der Wohnung) abhängen. Eine generelle Verschiebung des Einsatzes von Sonderfahrzeugen zu Taxen hin kann daher nicht ohne weiteres vorgenommen werden. Zumal dann die Zahl der Fahrten und Fahrzeuge im SFD entsprechend reduziert werden müsste, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Eine Verknappung im Bereich von Fahrzeugen und Personal scheint derzeit jedoch nicht vertretbar.
Diese Überlegungen werden jedoch u. a. in das Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen einfließen.
14. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass bei Verspätung des Busses von mehr als 30 Minuten ein Ersatzfahrzeug zu schicken ist und ab 45 Minuten Verspätung der Fahrgast berechtigt ist, die betreffende Fahrt ohne Stornogebühr abzusagen und der Fahrgast grundsätzlich über Verspätungen ab 30 Minuten telefonisch zu informieren ist?
Zu 14.: Siehe auch Antwort zu 12. Schon jetzt ist vertraglich vorgegeben, dass bei Störungen im Ablauf (u. a. Verspätungen von mehr als 20 min, Fahrausfällen, Nicht-Antreffen der Nutzerin oder des Nutzers) die Nutzerin bzw. der Nutzer unverzüglich telefonisch zu informieren ist. Die unzureichende oder ausgebliebene Information ist in der Vergangenheit in verschiedenen Fällen auch als Vertragsmangel gegenüber dem Betreiber gerügt, bzw. mit einer Vertragsstrafe belegt worden.
15. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass eine Erneuerung der Buchungssoftware erfolgt, um bestehende Logistikprobleme zu beheben?
Zu 15.: Im Rahmen des anstehenden Vergabeverfahrens wird es einem künftigen Betreiber freigestellt, welche Software zum Einsatz gelangt.
Vorgegeben werden kann lediglich der damit zu erbringende Leistungsinhalt.
Berlin, den 18. Dezember 2017
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Straßenbahn: Brandenburg Stufenlos in die Straßenbahn Landtag bewilligt 48 Millionen Euro Fördermittel für Barrierefreiheit im Nahverkehr, aus ND

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1073333.stufenlos-in-die-strassenbahn.html

Ob nun ein Behinderter im #Rollstuhl sitzt, ein Rentner einen #Rollator benötigt, eine junge Mutter mit #Kinderwagen unterwegs ist oder irgendein Fahrgast mit viel #Gepäck. Sie alle können in veraltete Straßenbahnen nur schwer oder überhaupt nicht einsteigen. Gebraucht werden #barrierefreie Niederflurbahnen. Ab 2022 sind sie gesetzlich vorgeschrieben.

Doch es ist teuer, die Fahrzeugflotten komplett umzustellen. Außerdem müssen teilweise auch noch #Haltestellen umgebaut werden. Das Land Brandenburg spendiert den betroffenen Verkehrsbetrieben dafür in den Jahren 2017 bis 2022 insgesamt 48 Millionen Euro Fördermittel. Das hat der Landtag am Mittwoch beschlossen. Der Landesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel begrüßte dies am Donnerstag. Es sei »ein weiterer Schritt hin zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen«, lobte er, und es sei auch dringend nötig gewesen.

»Rechnerisch können dank der zusätzlichen Mittel bei einer Eigenbeteiligung der Verkehrsgesellschaften von 50 Prozent und Zuschüssen der Kommunen rund 30 neue Straßenbahnen angeschafft werden«, erklärt die Landtagsabgeordnete Kerstin Kircheis (SPD).

Allein die Stadtverkehrsgesellschaft in #Frankfurt (Oder) muss noch 18 veraltete Straßenbahnen ersetzten. Eine einzige kostet mindestens 2,5 Millionen Euro. Im Moment verfügt die Stadtverkehrsgesellschaft erst über acht modernere Straßenbahnen. Fünf Millionen Euro Zuschuss zusätzlich hatte das Land ohnehin früher schon jährlich an die sieben brandenburgischen Verkehrsbetriebe mit Straßenbahnen und für die #O-Busse in …

Bahnhöfe: Ab Sonntag ist das Ostkreuz ein Fernbahnhof Nach langen Bauarbeiten lebt das Ostkreuz neu auf. An einem neuen Bahnsteig halten Regionalbahnen im Ost-West-Verkehr sowie wenige Fernzüge. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bahnverkehr-in-berlin-ab-sonntag-ist-das-ostkreuz-ein-fernbahnhof/20663232.html

Aus der #Schmuddelstation ist ein Schmuckstück geworden. Nach elf Jahren Bauzeit folgt am #Ostkreuz mit dem #Fahrplanwechsel am 10. Dezember eine weitere Etappe. Die neu gebaute #Verbindungskurve von der Stadtbahnebene zum Ring geht wieder in Betrieb, und an einem neuen Bahnsteig halten zum ersten Mal auch Regionalbahnen im Ost-West-Verkehr sowie – ganz wenige – Fernzüge.
Über die neue Kurve, bestehend aus zwei Brücken, fahren dann wieder S-Bahnen der Linie #S9 alle 20 Minuten von Spandau über die Innenstadt zum #Flughafen #Schönefeld – ohne Halt am Ostkreuz. An der Kurve gibt es keine Bahnsteige. Auch die #S3 aus Erkner fährt dann im 20-Minuten-Abstand bis Spandau. Dafür endet die #S5 aus Strausberg Nord bereits in Westkreuz und die #S75 aus Wartenberg am Ostkreuz.
 Neu ist der Stopp der #Regionalzüge der Linien #RE1, #RE2, #RE7 und #RB14 am neu gebauten #Regionalbahnsteig auf der Stadtbahnebene. Weil der #Fahrplan keine Reserven mehr hat, durchfahren die Odeg-Züge der RE 2 (Wismar–Cottbus) den #Ostbahnhof dafür ohne Halt. Die Züge der anderen Linien stoppen an beiden Stationen. Dafür entfallen die Stopps der Linien RE 7 und RB 14 in #Karlshorst. Die dortigen Bahnsteige des Regionalverkehrs werden abgerissen, weil sie marode sind.
Vom Ostkreuz nach Stuttgart

Auch der – private – #Fernverkehrszug #Locomore zwischen Berlin und Stuttgart hält erstmals am Regionalbahnsteig am Ostkreuz. Im Juni 2018 folgt dann auch ein #Intercity-Stopp bei der Verbindung Cottbus–#Norddeich. Bei der Rückfahrt Richtung Cottbus lässt der Fahrplan …