Bahnhöfe + Radverkehr: S-Bahnhof Mahlsdorf – Fahrradstellplätze – Aufzug – Toilette, aus Senat

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Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde. Die übersandte Stellungnahme wird in der Antwort an der entsprechend
gekennzeichneten Stelle wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung des Senats zur Erhöhung der Stellplatzkapazitäten für Fahrräder
am #S-Bahnhof #Mahlsdorf
Antwort zu 1:
Am S-Bahnhof Mahlsdorf wurde in einer Standort- und Potentialanalyse ein Gesamtbedarf
für das Fahrradparken von ca. 1.000 Stellplätzen für das Jahr 2030 ermittelt. Dem stehen
derzeit ca. 250 Stellplätze gegenüber. Die im Rahmen der Analyse durchgeführten
Befragungen zeigten zudem einen Bedarf von 60% an gesicherten Stellplätzen auf.
Frage 2:
Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung der Realisierung eines #Parkhauses für #Fahrräder?
Antwort zu 2:
Am S-Bahnhof Mahlsdorf sind geringe Flächenkapazitäten im Umfeld des Bahnhofes für
die Errichtung eines #Fahrradparkhauses vorhanden. In der Standort- und Potentialanalyse
wurden Potenzialflächen ermittelt, die sich für die Errichtung eines Fahrradparkhauses
eignen würden. Aussagen zur Realisierbarkeit eines Fahrradparkhauses sind derzeit
jedoch noch nicht möglich.
2
Frage 3
Welche Kapazität würde das Parkhaus haben?
Antwort zu 3:
Zu der Kapazität eines Fahrradparkhauses können keine Aussagen gemacht werden. In
Abhängigkeit der räumlichen und städtebaulichen Situation müssen in einer
Machbarkeitsstudie mögliche Varianten für die Realisierung entwickelt werden. Ziel wäre,
am Standort den Gesamtbedarf an Fahrradstellplätzen, einschließlich der gesicherten
Stellplätze, bereitstellen zu können.
Frage 4
Welche Kosten würden für die Realisierung entstehen?
Antwort zu 4:
In Anlehnung an bereits realisierte Fahrradparkhäuser können Baukosten für die
Errichtung eines Fahrradstellplatzes in einem Fahrradparkhaus mit ca. 2.500,00 € bis
4.800,00 €/Fahrradstellplatz angenommen werden.
Aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes sind keine Angaben zu den genauen
Kosten möglich.
Frage 5:
Welche Mittel stehen dafür im Landeshaushalt zur Verfügung?
Antwort zu 5:
Für die Errichtung eines Fahrradparkhauses werden voraussichtlich finanzielle Mittel aus
dem SIWANA1 III Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt.
Über deren Höhe sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen
möglich.
Frage 6:
Welche Flächen kämen für die Realisierung in Frage?
Frage 7:
Wer ist Flächeneigentümer der jeweiligen Flächen?
Antworten zu 6 und 7:
In der Standort- und Potenzialanalyse wurden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses
drei Potenzialflächen im direkten bzw. mittelbaren Umfeld des S-Bahnhofs Mahlsdorf
ermittelt. Bei diesen Potentialflächen handelt es sich um zwei Grundstücke in der
Wodanstraße, die sich im Privateigentum befinden, und um ein Grundstück auf der
derzeitigen Wendeschleife der Straßenbahn. Eigentümer des vorgenannten Grundstücks
ist das Land Berlin bzw. der Bezirk. Die Flächenverfügbarkeit dieser Potenzialflächen
muss im weiteren Projektverlauf geprüft werden.
1 Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds
3
Frage 8:
Welche Mittel stehen zum Erwerb notwendiger Flächen zur Verfügung?
Antwort zu 8:
Die finanziellen Mittel für den Flächenerwerb werden voraussichtlich aus dem SIWANA III
Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt. Über deren Höhe sind
aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen möglich.
Frage 9:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung der derzeit für die Wendeschleife der Tram genutzten Fläche?
Antwort zu 9:
Die Fläche der Wendeschleife der Straßenbahn ist als potenzieller Standort für die
Fahrradabstellanlage zu weit vom bestehenden Bahnhofszugang entfernt. Da kein direkter
Zugang zum Regionalbahnsteig vorgesehen ist und auch ein zweiter Zugang zu den SBahnsteigen
westlich der Bahnsteige kurz- bis mittelfristig nicht geplant wird, gibt es hier
nur ein begrenztes Potenzial, dass sich aus einer Busendhaltestelle ergeben würde. Mit
der Umsetzung des Verkehrskonzepts Mahlsdorf soll die Gleisschleife größtenteils
weiterhin für den ÖPNV2-Betrieb genutzt werden. Insbesondere werden die Flächen für
das Wenden der Linienbusse benötigt.
Frage 10:
In welchem Zeitrahmen könnte die Realisierung des Parkhauses erfolgen?
Antwort zu 10:
Angaben zum Zeitrahmen für die Realisierung eines Fahrradparkhauses können nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht abgegeben werden, da umfangreiche Abhängigkeiten zu
Dritten bestehen. Dazu gehört unter anderem die Abhängigkeit von den Neuplanungen der
verkehrlichen Situation um den S-Bahnhof Mahlsdorf.
Frage 11:
Welche Konsequenzen gehen mit der Nichterfüllung der Auflage des Bundeseisenbahnamtes zur Errichtung
einer öffentlichen #Toilette am Standort Bahnhof Mahlsdorf einher?
Frage 12:
Welche Abstimmungen gab es bisher zwischen DB und dem Senat bzgl. der Betreiberschaft einer
öffentlichen Toilette (Toilettenkonzept/ DB-eigener Standort)?
Antworten zu 11 und 12:
Bei der Beantwortung der Fragen 11 und 12 wird auf die Aussagen im Nahverkehrsplan
Berlin 2019-2023, Kapitel III.4.2.6 verwiesen. In diesem Kapitel ist unter anderem
aufgeführt, dass in der Laufzeit des Nahverkehrsplans durch die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch geprüft wird, wie an besonderen Bahnhöfen im
gesamtstädtischen Kontext die ab 2021 vorgesehene verbesserte #Toilettenversorgung
geplant und baulich wie organisatorisch-betrieblich umgesetzt werden kann. In der
2 Öffentlicher Personennahverkehr
4
laufenden Legislaturperiode werden die Verkehrsunternehmen darüber hinausgehend
aufgefordert, bereits erste Projekte zu realisieren und in Betrieb zu nehmen.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf äußerte den Wunsch, über den berlinweiten
Toilettenvertrag eine Toilettenanlage am S- Mahlsdorf errichten zu lassen. Dies ist jedoch
noch nicht final abgestimmt.
Frage 13:
Wann wird der #Aufzug zum Regionalbahnhalt in Betrieb gehen?
Antwort zu 13:
Die DB AG hat wie folgt geantwortet:
„Der Aufzug in Mahlsdorf ist baulich schon länger fertiggestellt. Allerdings hat sich die
Mängelbeseitigung und Vervollständigung der Dokumentationsunterlagen hingezogen.
Zurzeit prüft das BM3 Berlin als künftiger Betreiber noch diese Unterlagen. Die
Inbetriebnahme wird vsl. am 6.6.19 erfolgen.“
Der Aufzug ist am 07.06.2019 in Betrieb gegangen.
Berlin, den 14.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Straßenverkehr: Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Elementen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtsignalanlagen sind aktuell installiert (bitte Auflistung nach Bezirken)?
Frage 2:
Wie viele Lichtsignalanlagen sind aktuell noch nicht mit #akustischen und/oder #taktilen Elementen ausgestattet
(bitte Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1 und 2:
Nachstehende Grafik gibt eine entsprechende Übersicht über die Anzahl der Lichtsignalanlagen
(LSA) pro Bezirk und wieviel davon keinen #behindertengerechten Ausbau (BGA)
aufweisen. Erläuternd ist hinzufügen, dass als kein behindertengerechter Ausbau gewertet
wird, wenn an der LSA weder Rillenplatten noch akustische noch taktile Signalgeber vorhanden
sind.
Anzumerken ist, dass Berlin mit rund 70% behindertengerecht ausgestatteten LSA im
bundesweiten Vergleich der Großstädte sehr weit vorn platziert ist.
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Frage 3:
Wie viele Lichtsignalanlagen konnten seit 2014 jährlich mit akustischen und/oder taktilen Elementen ausgestattet
werden?
Antwort zu 3:
Es konnten jährlich 20-25 LSA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen
Elementen ausgestattet werden.
Frage 4:
Bis wann ist unter den aktuellen Voraussetzungen eine Nachrüstung aller Lichtsignalanlagen erreichbar?
Frage 5:
Wie kann aus Sicht des Senats die Nachrüstung beschleunigt werden? Welche Voraussetzungen müssten
dafür gegeben sein?
Antwort zu 4 und 5:
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausrüstung.
In dem laufenden Doppelhaushalt sind jährlich 1 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu Maßnahmen des regulären
Bauprogramms, welches jährlich bei 8 bis 12 LSA eine blindengerechte Aufrüstung
vorsieht, ca. 4 bis 6 weitere LSA blindengerecht ertüchtigen.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2020/21 ist eine Mittelerhöhung
um jährlich 1 Mio. Euro auf dann 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau sowie den Fußverkehr angemeldet. Damit lassen sich zusätzlich zu den
o.a. 12 bis 18 plus 4 bis 6 LSA jährlich blindengerecht ertüchtigen. Sofern die jährliche
Mittelzuweisung von 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau
künftig fortbestünde, könnten alle LSA in Berlin zügiger behindertengerecht ausgestattet
sein. Auch eine über den künftigen Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätgesetz mögliche
Verankerung von Planstellen für den Fußverkehr in den Bezirken kann zu einer weiteren
Beschleunigung beitragen.
Der nachträgliche behindertengerechte Ausbau einer LSA erfordert eine Überarbeitung
der LSA-Versorgung sowie einen Umbau der LSA mit einem größeren Anteil an Tiefbauarbeiten.
Einer kurzfristigen Umsetzung stehen deshalb insbesondere die begrenzten Kapazitäten
bei den jeweiligen Planern und Ausführenden im Wege, da der Markt bei diesen
Leistungen relativ klein ist und zudem derzeit aufgrund der Vielzahl der Bauvorhaben im
Land Berlin ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu beobachten ist, weshalb auch bei einer
weiteren Erhöhung der Finanzmittel nicht zwangsläufig eine wesentliche Erhöhung der
Nachrüstungsgeschwindigkeit zu erreichen wäre.
3
Eine rein rechnerische Aussage, wann eine Nachrüstung aller LSA erreichbar wäre, ist
deshalb nicht möglich.
Berlin, den 13.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Seitenwechsel Weiter geht’s beim barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs Eisenacher Straße. aus BVG

Weiter geht’s beim #barrierefreien #Ausbau des #U-Bahnhofs #Eisenacher Straße. Ab Montag, den 27. Mai, und bis einschließlich Sonntag, den 22. September 2019, durchfahren die Züge der Linie #U7 in Richtung S+U Rathaus Spandau den Bahnhof ohne Halt. Grund hierfür sind die komplizierten Arbeiten zum #Aufzugseinbau, für die jeweils eine #Bahnsteigseite gesperrt werden muss.

Fahrgäste in Richtung S+U Rathaus Spandau, die zum U-Bahnhof Eisenacher Straße möchten, können eine Station weiter zum U-Bahnhof Bayerischer Platz fahren und dann mit dem Zug in Gegenrichtung ihr Ziel erreichen. Fahrgäste, die vom U-Bahnhof Eisenacher Straße in Richtung S+U Rathaus Spandau wollen, fahren zunächst eine Station bis Kleistpark steigen dort um.

Die #Inbetriebnahme des Aufzugs in der 1971 eröffneten Station ist für das Frühjahr 2020 geplant.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

barrierefrei + Potsdam + Bahnhöfe: Potsdam Rollstuhlfahrer müssen am Hauptbahnhof umkehren Der Aufzug am S-Bahngleis im Potsdamer Hauptbahnhof wird drei Monate lang ausgetauscht. aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/potsdam-rollstuhlfahrer-muessen-am-hauptbahnhof-umkehren/24281876.html

Der #Aufzug am #S-Bahngleis im Potsdamer #Hauptbahnhof wird drei Monate lang ausgetauscht. #Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen zurück nach #Babelsberg fahren, dort den Aufzug und dann den Bus nutzen. Doch der Lift ist kaputt. Behinderten- und Tourismusvertreter sind empört.

Potsdam – An der Situation für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Potsdamer Hauptbahnhof gibt es scharfe Kritik aus dem Potsdamer Rathaus und aus der Tourismusbranche. Wie berichtet wird der #Fahrstuhl auf dem S-Bahngleis seit Ende März ausgetauscht, die Bauarbeiten sollen voraussichtlich bis 4. Juni dauern.

Fahrgäste werden in dieser Zeit auf den Bahnhof Babelsberg und Straßenbahnen und Busse von dort aus verwiesen – das erfahren Anreisende im Regelfall aber erst, wenn sie bereits in Potsdam auf dem #Bahnsteig stehen und den dortigen Aushang – in deutscher Sprache – lesen können. Erschwerend kommt hinzu: Auch am S-Bahnhof Babelsberg ist der #Lift laut Auskunft der Bahn-Webseite …

Bahnhöfe: Potsdam Hauptbahnhof: Weiterhin Dauerärgernis für die Fahrgäste, besonders für Behinderte, aus DBV

Etwa 70.000 Menschen haben den #Potsdamer #Hauptbahnhof am Tag zum Ziel oder steigen dort um. Seit etwa fünf Jahren entwickelt sich das Gebäude immer mehr zum #Dauerärgernis. Ständig sind #Aufzüge oder #Rolltreppen #defekt. Die #Instandsetzung dauert nicht Stunden oder Tage (wie man es z.B. bei Kaufhäusern erlebt) es sind meist Monate. Die Zeiträume des Nichtfunktionierens werden immer länger.

Der #Regionalverband Potsdam-Mittelmark des Deutschen #Bahnkunden-Verbandes hält den Zustand für untragbar und einer Landeshauptstadt für unwürdig. Land Brandenburg, Stadt Potsdam,
#Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, DB AG und das #Centermanagement sollen endlich gemeinsam dafür sorgen, dass die Anlagen zuverlässig funktionieren und im Falle eines Ausfalls schnell repariert werden. Hier ist besonders der Bereich „Station und Service“ der Deutschen Bahn gefordert, denn sie nimmt in Potsdam die höchsten Stationsentgelte im Land Brandenburg ein.

Ob nun Ersatzteile vor einigen Jahren aus Übersee herangeschafft werden müssen (auf dem Seeweg natürlich – das muss reichen?!) oder plötzlich festgestellt wird, dass es keine Ersatzteile mehr gibt: die Verantwortlichen stehen jedes Mal vor schier unlösbaren Problemen, die so noch nie vorgekommen sind. Leidtragende sind immer die Fahrgäste. Wer auf technische Hilfsmittel angewiesen ist, braucht einen Aufzug oder die Rolltreppe zur Teilhabe am Leben. Zudem wird die Durchlassfähigkeit des Bahnhofes für Reisende durch die Bauarbeiten und Defekte extrem reduziert. Gleichzeitig fehlen oft schon Hinweise bereits auf dem Bahnsteig. Es ist ärgerlich, wenn Fahrgäste erst an der Rolltreppe erkennen das diese außer Betrieb ist.

Der Regionalverband Potsdam-Mittelmark fordert deshalb wiederholt langfristige und ernsthafte Strategien ein, um das Dauerärgernis Potsdam Hauptbahnhof endlich zu lösen. Reparaturen dürfen nicht mehr Monate dauern! Sofern es tatsächlich im Ausnahmefall einmal mehrere Tage dauert, muss es Zwischenlösungen geben (z. B. Treppenraupen oder die Nutzbarkeit des Tunnels zwischen den beiden Regionalbahnsteigen).

Pressekontakt:

Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon 01 63 / 5 54 33 94

Bahnhöfe: U-Bahnhof Viktoria-Luise-Platz Neuer Eröffnungstermin für neuen Aufzug Am Viktoria-Luise-Platz stockt der Bau des Aufzuges seit fast einem Jahr., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/u-bahnhof-viktoria-luise-platz-neuer-eroeffnungstermin-fuer-neuen-aufzug/24244168.html

Am #Viktoria-Luise-Platz stockt der Bau des #Aufzuges seit fast einem Jahr. Nun gibt es einen neuen Eröffnungstermin, statt Mai wird es Ende Dezember.
Im Mai vor einem Jahr wurde am #U-Bahnhof Viktoria-Luise-Platz der hintere Eingang gesperrt und ein Schild aufgehängt. „Einbau eines Aufzuges 18.06.2018 bis 17.05.2019.“ Von diesen elf Monaten sind jetzt etwa zehneinhalb rum – passiert ist weiterhin fast nichts. Klar ist, dass der Termin um viele Monate gerissen wird. Anfang Dezember hatte der Tagesspiegel erstmals über die Verzögerung berichtet.

Wie BVG-Sprecherin Petra Nelken nun mitteilte, ist eine Fertigstellung am 20. Dezember geplant.

Kurz nach #Baubeginn seien völlig verrostete Stützen um den Ort des geplanten Aufzuges entdeckt worden, hatte die BVG-Sprecherin berichtet und angekündigt, dass es „nun weitergehen soll“. Doch auch in den vergangenen viereinhalb Monaten haben Anwohner nur an wenigen Tagen Arbeiter gesehen. Mal wurde der Bauzaun verrückt, dann Markierungen auf der Fahrbahn …

Mobilität + barrierefrei + Fahrdienst: Sonderfahrdienst Teil IV, aus Senat

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1. Seit 2015 hat die Wirtschaftsgemeinschaft Berliner #Taxibesitzer e.G. (#WBT) einen
Qualitätsbeauftragten benannt. Welche konkreten Verbesserungen beim #Sonderfahrdienst (#SFD) hat er
bisher erreichen können?
Zu 1.: Die Wirtschaftsgemeinschaft Berliner Taxibesitzer e.G. (WBT e.G.) verfügt
bereits seit 2006 über ein #Qualitätsmanagement, welches im Laufe der Zeit die Anzahl
der Beschwerden bemessen an den Fahrten kontinuierlich hat sinken lassen. Im Jahr
2015 kam ein weiterer Mitarbeiter hinzu. Sein überdurchschnittliches Engagement hat
seitdem zu einer weiteren Qualitätsverbesserung bei Anfragen und Beschwerden
geführt.
Darüber hinaus setzt er sich durch persönlichen Einsatz bei Vor-Ort-Lösungen ein, um
individuelle Lösungen für Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen. Das gleiche gilt für den
täglichen Einsatz bspw. bei Haltemöglichkeiten für Busse (Flughafen Schönefeld).
2. Wie viele Fahrten hat der SFD während der Weihnachtstage 2018 durchgeführt und wie viele
Fahrzeuge sind dabei eingesetzt worden?
3. Wie viele Berechtigten konnten während der Weihnachtstage 2018 ihre Fahrt nicht oder nur verspätet
antreten? Was waren die Gründe?
2
Zu 2. und 3.: #Beförderungsleistungen Weihnachten 2018
24.12.2018 25.12.2018 26.12.2018
Fahrzeuge 83 80 55
durchgeführte
Fahrten
931 846 530
damit erfolgte
Beförderungen
948 851 548
Alle angenommenen Bestellungen konnten durchgeführt werden. Die Anzahl der nicht
unerheblichen Verspätungen lag bei 5.
Sollten nicht berücksichtigte Fahrtwünsche gemeint sein, sind diese statistisch nicht
erfasst worden.
Insbesondere für das Zeitfenster zwischen 14:00 und 20:00 Uhr am 24. Dezember 2018
konnten Fahrtwünsche nicht angenommen werden, weil die zur Verfügung stehenden
Fahrzeugkapazitäten sehr schnell ausgebucht waren.
4. Gemäß entsprechenden Veröffentlichungen wurden 2018 nur noch 152.00 Fahrten beim SFD
durchgeführt. Führten die „fehlenden“ 8.000 Fahrten zu einer Kürzung der Zahlungen an die WBT und
wenn nicht, warum nicht?
Zu 4.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zahlt für jede abgerufene
und vertragsgemäß durchgeführte Fahrt entsprechend der von der WBT e.G.
vorgelegten Abrechnung. Für die hier aufgeführten „fehlenden“ Fahrten erfolgten somit
keine Zahlungen.
5. Die Rechtslage lässt derzeit die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die stimmberechtigten
Mitglieder des Fahrgastbeirats nicht zu. Will der Senat dies ändern und ggf. wie?
6. Wenn er dies nicht ändern will, warum nicht?
Zu 5. und 6.: Grundsätzlich besteht die Absicht des Senats bei der ohnehin
anstehenden Neustrukturierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) auch
die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Mitglieder des
Fahrgastbeirats rechtsverbindlich zu regeln.
7. Warum erhalten die Mitglieder des Fahrgastbeirats, trotz entsprechender Anträge, keine Darstellung
zur Mittelverwendung aufgeteilt nach Kostenbereichen?
Zu 7.: Dem Senat sind diesbezüglich keine Anträge bekannt. Bisher sind lediglich in den
Fahrgastbeirat eingebrachte Fragestellungen, z. B. zur „…Aufschlüsselung des für den
Sonderfahrdienst (SFD) bereitgestellten Geldes“ erfolgt, wie dies auch aus den
Protokollen des Fahrgastbeirates ersichtlich ist.
3
8. Gibt es einen Abschlussbericht durch Mitarbeiter von SenIntArbSoz zu den zehn Sondersitzungen
zum Thema der Verbesserung des Sonderfahrdienstes aus dem Jahr 2018? Trotz entsprechender Bitten
steht dieser bisher weder der Landesbehindertenbeauftragten noch den übrigen Mitgliedern des
Fahrgastbeirats des SFD zur Verfügung. Warum nicht und wann wird hier Transparenz hergestellt?
10. Seit 2011 soll die Eigenbeteiligung sozialverträglich und ohne Staffelung erfolgen. Wann ist damit in
der Praxis zu rechnen?
11. Auch seit 2011 soll der Betrag für Taxifahrten ohne Eigenbeteiligung und ohne Vorauszahlung
erfolgen. Wann ist endlich mit der Umsetzung zu rechnen?
Zu 8., 10. und 11.: In insgesamt neun Sitzungen im Zeitraum von Mitte April 2018 bis
Anfang Dezember 2018 wurde auf Initiative der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales in der Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung SFD“ – u. a. unter Einbeziehung
von drei Nutzerinnen und Nutzern des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit
Behinderung (Sonderfahrdienst) sowie Vertreterinnen und Vertretern des Büros der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung – die Weiterentwicklung des
Sonderfahrdienstes erörtert.
Ein in dieser Arbeitsgruppe abschließend abgestimmtes Arbeitsergebnis im Sinne eines
Abschlussberichtes liegt allen Mitgliedern seit Januar 2019 vor.
Aspekte, wie z. B. die Auswirkungen des „Inklusionstaxis“ auf den SFD, die Auswirkung
des Mobilitätsgesetzes auf den SFD oder auch die Sozialverträglichkeit der
Eigenbeteiligung des SFD und die Anpassung der Eigenbeteiligung des Taxikontos an
die des SFD wurden erörtert.
Angesichts der „…Komplexität der Herausforderungen für eine Sicherstellung von
Mobilität für Menschen mit Behinderungen…“ wurde von den Mitgliedern der
Arbeitsgruppe deutlich herausgestellt, „…dass die Weiterentwicklung des
Sonderfahrdienstes nur im Kontext eines Gesamtkonzepts für die Mobilitätssicherung
von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im öffentlichen Verkehr erfolgen kann.
Vorhandene, unterstützende Angebote zur Gewährleistung von Mobilität für Menschen,
die in ihrer Mobilität dauerhaft oder zeitweilig aufgrund einer motorischen, sensorischen,
geistigen oder seelischen Behinderung oder wegen sonstiger Behinderungen und
Einschränkungen oder aufgrund ihres Alters beeinträchtigt sind, wie z. B. der besondere
Fahrdienst, der VBB – Begleitservice, die bezirklichen Mobilitätshilfedienste oder das in
der Einführung befindliche sog. Inklusionstaxi, sind dabei miteinander zu verzahnen und
insbesondere dem individuellen Bedarf entsprechend und flexibel einzusetzen.“
Das abgestimmte Arbeitsergebnis der AG „Weiterentwicklung SFD“ wird einfließen in
die Erarbeitung des „Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung“. Dessen Erarbeitung ist ebenso, wie die Überprüfung der
„Eigenbeteiligung der Nutzer/innen des Sonderfahrdienstes… auf Sozialverträglichkeit“
in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 – 2021 festgelegt.
Der Senat geht davon aus, dass diese Festlegungen noch im o. a. Zeitraum zur
Umsetzung gelangen wird.
9. Warum werden die Fahrtkosten beim SFD, die monatlich anfallen, nicht per Einzugsermächtigung
abgebucht? So ließe sich verhindern, dass Berechtigte vom SFD ausgeschlossen werden, da Klärungen
beim LaGeSo bis zu einem Jahr dauern können.
4
Zu 9.: Die Möglichkeit der Einzugsermächtigung (Lastschrifteinzug) ist gemeinsam mit
der Landeshauptkasse (LHK) geprüft worden. Im Ergebnis wurde gegen den
Lastschrifteinzug entschieden.
Die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes gehören in der Regel nicht zur
Gruppe der einkommensstarken Bevölkerung. Mit dem Lastschrifteinzug würde ihnen
die Möglichkeit, den Zahlungszeitpunkt eigenständig zu bestimmen, entzogen. Sollte
z. B. das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs nicht ausreichend gedeckt sein, entsteht
eine Rücklastschrift. Rücklastschriften verursachen Gebühren. Diese Gebühren werden
dem veranlassenden Konto, also schlussendlich dem Land Berlin auferlegt. Für
Rücklastschriften stellt die Postbank der veranlassenden Behörde (LAGeSo) und damit
dem Land 5,50 € zuzüglich der jeweiligen Gebühren der Bank der Kontoinhaberin/des
Kontoinhabers in Rechnung. Das bedeutet für eine mögliche Einnahme von z. B. 4,50 €
würden Mehrkosten entstehen, die höher sind als die mögliche Einnahme. Das wäre
weder ein angemessenes noch ein zumutbares, geschweige denn ein betriebswirtschaftlich
sinnvolles Verwaltungshandeln. Nachträgliche Änderungen/Stornos an
den in der Lastschriftdatei übermittelten Lastschriftbeträgen zu einzelnen Kundinnen
und Kunden wären ebenfalls nicht möglich.
Lastschrifteinzugsverfahren verhindern auch nicht den Ausschluss von der
Nutzungsberechtigung des Sonderfahrdienstes.
Ein Ausschluss von der Nutzung erfolgt nur dann, wenn die Eigenbeteiligung nach zwei
Mahnungen nicht bezahlt wird. Der Ausschluss gilt so lange, bis alle offenen Beträge
vollständig gezahlt wurden.
Folgendes Verwaltungsverfahren ist einem Ausschluss vorgelagert:
1. Automatisierter Versand der monatlichen Abrechnung der Eigenbeteiligung mit
einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
2. Liegt bis zu diesem Termin weder ein Zahlungseingang noch eine Rückmeldung
oder Widerspruch vor, erfolgt die 1. Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14
Tagen.
3. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt weder ein Zahlungseingang noch eine
Rückmeldung oder Widerspruch vor, erfolgt die 2. Mahnung mit einer
Zahlungsfrist von 7 Tagen.
4. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt weder ein Zahlungseingang noch eine
Rückmeldung oder Widerspruch vor, erfolgt der Bescheid über den Entzug der
Berechtigung zur Nutzung des besonderen Fahrdienstes.
In allen Schreiben wird sowohl über die Folgen der Nichtzahlung, als auch über die
Möglichkeiten, Einwände zu erheben, informiert.
Eingegangene Reklamationen werden innerhalb der jeweiligen Zahlungsfristen geprüft.
Wird die Reklamation anerkannt, erfolgt eine neue Abrechnung mit einer neuen
Zahlungsfrist. Wird die Reklamation nicht anerkannt, wird mit der Ablehnung die
geltende Zahlungsfrist mitgeteilt.
Geht ein Widerspruch ein, wird dieser durch das Rechtsreferat des LAGeSo bearbeitet.
5
12. Die letzten Kundenbefragungen zum SFD datieren von 2010 und 2014. Wann liegen die Ergebnisse
einer aktuellen Befragung vor?
Zu 12.: Das LAGeSO hat nach 2014 bisher keine weitere Kundenbefragung
durchgeführt.
Berlin, den 16. April 2019
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Taxi + barrierefrei: Inklusionstaxis in Berlin – Stand der Umsetzung II, aus Senat

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1. Laut Drucksache 18/17592 sind bisher drei Anträge auf Bezuschussung von fünf #Inklusionstaxis
gestellt worden und diese befänden sich in der Bearbeitung. Ist die Bearbeitung unterdessen
abgeschlossen und falls ja, mit welchen Ergebnissen?
Zu 1.: Es sind zwei Anträge positiv beschieden. Bei dem dritten Antrag muss der
Unternehmende noch fehlende Unterlagen nachreichen.
2. Wie viele weitere Anträge auf Bezuschussung wie vieler Inklusionstaxis sind seit Beantwortung der
Drs. 18/17592 gestellt worden?
Zu 2.: Aktuell liegen insgesamt neun Anträge für insgesamt 19 Inklusionstaxis vor (inkl.
der Anträge für die bereits bestehenden #SoVD-Projektfahrzeuge und der zwei bereits
beschiedenen Anträge). Es sind somit seit der letzten Anfrage sechs Anträge
hinzugekommen.
3. In Drs. 18/17592 erklärt der Senat ebenfalls, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo)
sei damit befasst, die Möglichkeiten der Förderung bekannter zu machen. Welche Maßnahmen werden
hierzu wann umgesetzt?
Zu 3.: Im engen Austausch mit den Gewerbeverbänden, Gewerbevertretenden und der
Taxi-Innung wird verstärkt über die Möglichkeiten der Förderung informiert und
gleichzeitig in Gesprächen eruiert, welche möglichen Hemmnisse aus Sicht der Taxi-
Unternehmenden bestehen, von den angebotenen Fördermöglichkeiten Gebrauch zu
machen.
So wurde u. a. am 06.03.2019 ein Expertengespräch zwischen Frau Senatorin
Breitenbach und den genannten Vertretenden geführt. Im Ergebnis wurden die Inhalte
und Vorgaben in der Förderrichtlinie nicht als Hemmnisse genannt.
2
Vertreterinnen/Vertreter des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) haben
auch an dem von der Fraktion Bündnis90/ DIE GRÜNEN organisierten „Fachgespräch
Inklusionstaxi“ teilgenommen, bei dem ein Großteil der Beteiligten aus Wirtschaft, Politik
und Verwaltung nochmals im Dialog waren, um das Thema mehr in den
(fach)öffentlichen Fokus zu bringen und bisherige Anlaufschwierigkeiten abzubauen.
Gespräche wurden auch mit den großen Berliner Taxivermittlungen geführt, um auch
hier nochmals nachhaltig für die Bekanntmachung sowie eine Attraktivitätssteigerung
der Richtlinie zu werben.
In Planung und Vorbereitung sind über die bisherige Werbung in den Fachmedien
hinaus weitere Werbeaktionen.
Vorgesehen ist z. B. die Präsenz der Verwaltung auf Fachtagen,
Gewerbeversammlungen und Messen, wo die Möglichkeiten der Förderung von
Inklusionstaxis vorgestellt werden sollen.
Die bisher schon sehr serviceorientierte Beratung einzelner Antragstellenden wird
weiter intensiviert.
4. Aus welchem Grund darf die Erstzulassung eines Taxis nicht älter als ein Jahr alt sein, um eine
Förderung zur Umrüstung zu erhalten? Sind hier ggf. Änderungen geplant und falls ja, inwiefern?
Zu 4.: Die wirtschaftliche Nutzung der künftigen Inklusionstaxis, die auch immer in
Abhängigkeit zum Alter der Fahrzeuge steht, muss im Rahmen der Förderrichtlinie
Beachtung finden, um einen langfristigen Einsatz der geförderten Fahrzeuge und damit
einen möglichst langen Einsatz im Dienste der spontanen Mobilität sicherzustellen.
Derzeit wird zudem geprüft, ob und in welcher Form die Förderrichtlinie hinsichtlich der
Anspruchsberechtigung (in Bezug auf das Fahrzeugalter bzw. die Laufleistung zum
Zeitpunkt der Antragstellung) erweitert werden kann.
5. Welche weiteren Anreize erwägt der Senat, um die Anzahl der Antragstellungen und damit die
tatsächliche Anzahl von Inklusionstaxis in Berlin zu erhöhen?
Zu 5.: In den bereits geführten Gesprächen mit den Taxiunternehmen wird derzeit vor
allem die nach wie vor mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
ungeklärte Tarifproblematik als Kernproblem unternehmerischer Zurückhaltung zur
Investition benannt (siehe auch Antwort zu Frage 7).
6. Laut Medienberichten war für Anfang März ein Treffen der Sozialsenatorin mit den Zuständigen des
LAGeSo und Vertretern der Taxibranche geplant. Hat dieses Treffen stattgefunden und falls ja, mit
welchen Inhalten und Ergebnissen?
Zu 6.: Siehe Antwort zur Frage 3.
7. Wie bewertet der Senat die Kritik des Taxigewerbes, demnach zwar der Mindestlohn für Taxifahrer
wiederholt erhöht wurde, nicht jedoch die Taxitarife?
Zu 7.: Bereits anlässlich der Senatsvorlage zur 9. Verordnung zur Änderung der
Taxentarif-Verordnung vom 30. Oktober 2018 zum Wegfall des
Kartenzahlungszuschlags wurde deutlich, dass die im Frühjahr 2018 von den
Taxenverbänden beantragte Anpassung des Tarifs eine umfassende
Gesamtwirtschaftlichkeitsprognose erfordert. Diese wurde unter Einbeziehung der
Entwicklung der Lohn- und Betriebskosten sowie der Wettbewerbssituation erstellt. Die
3
Ergebnisse werden in Kürze dem Taxigewerbe vorgestellt. Sollten daraus resultierend
Tarifänderungen notwendig werden, wird anschließend das nach dem
Personenbeförderungsgesetz vorgeschriebene, mindestens zweiwöchige
Anhörungsverfahren verschiedener Behörden und Verbände beginnen. Die dann
vorliegenden Stellungnahmen sind auszuwerten. Die Änderung der Taxentarife
erfordert in Berlin eine Rechtsverordnung des Senats mit entsprechenden
Begründungen, die der Senat beschließen und die anschließend im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht werden muss.
8. Inwieweit und wann nimmt das Land Berlin Einfluss auf eine bundesweite Initiative zur
flächendeckenden Einführung von Inklusionstaxis?
Zu 8.: Berlin ist bereit, bundesweite Initiativen mit dem Ziel einer flächendeckenden
Einführung von Inklusionstaxis zu unterstützen. Insbesondere sollte unter
inklusionspolitischen Gesichtspunkten geprüft werden, inwiefern durch bundesrechtliche
Vorgaben sichergestellt werden kann, dass mindestens ein festgelegter Anteil der zur
gewerblichen Personenbeförderung neu zugelassenen Kraftfahrzeuge barrierefrei ist.
9. Laut Drs. 18/16973 hat der Senat das Ziel bis zum Jahr 2021 250 Inklusionstaxis in den Verkehr zu
bringen – in welchen Schritten ist dieses Ziel nach aktuellem Stand noch erreichbar?
Zu 9.: Die Förderrichtlinie ist ein Angebot an die Berliner Taxiunternehmen, sich bei
Neuanschaffung eines Taxis für ein entsprechend inklusiv ausgestattetes Fahrzeug zu
interessieren oder ein vorhandenes geeignetes Fahrzeug umzubauen. Die
Entscheidung über den Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz liegt alleine in der
unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen. Das Ziel ist nach
derzeitiger Einschätzung unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel nach wie vor bis zum Jahresende 2021 erreichbar.
10. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Kritik des Berliner Behindertenverbands, wonach die
Sozialverwaltung – anders als die Verkehrs- oder Wirtschaftsverwaltung – nicht über das nötige Wissen
zur Wirtschaftsförderung verfüge?
Zu 10.: Nach der Geschäftsverteilung des Senats gehört die Zuständigkeit für die
Wirtschaftsförderung zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe. Dort und bei den Partnerinstitutionen der Wirtschaftsverwaltung
liegt umfassendes Wissen vor.
Wirtschaftsförderanfragen, die an die Sozialverwaltung gerichtet sind, werden daher
gemeinsam oder ausschließlich von der Wirtschaftsverwaltung im Namen des Senats
beantwortet.
Berlin, den 17. April 2019
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnhöfe: Fahrstuhl am Adenauerplatz Nach 16 Monaten Reparatur schon wieder defekt aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrstuhl-am-adenauerplatz-nach-16-monaten-reparatur-schon-wieder-defekt/24229392.html

Erst kürzlich wurde der #Fahrstuhl am #U-Bahnhof wieder freigegeben – und ist jetzt erneut „außer Betrieb”. Der Grund: hüpfende Aufzugfans.
Denn in Berlin bewegt sich mal wieder gar nichts, zumindest nicht der Aufzug am U-Bahnhof #Adenauerplatz. Hier ist nach 16 Monaten Reparatur erneut seit Wochen die Funktion „Außer Betrieb“ voll in Betrieb. Schuld ist ein spontaner Aufzug einiger Aufzugfans, die die Neueröffnung des Fahrstuhls Ende März mit heftigem Hüpfen feierten, woraufhin sich die Türen …

Bahnhöfe: Defekter Aufzug am S-Bahnhof Springpfuhl aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Trifft es zu, dass der Aufzug am #S-Bahnhof #Springpfuhl seit Mitte Januar 2019 außer Betrieb ist?
Frage 2:
Welche Gründe liegen für die lange Außerbetriebnahme vor?
Antwort zu 1 und 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Durch #Vandalismus an zwei #Fahrkorbtüren und zwei #Schachttüren war der Aufzug vom
28.01.2019 bis 08.02.2019 außer Betrieb und musste instandgesetzt werden.
Bei der davon unabhängigen, planmäßigen #Dekra-Prüfung am 12.02.2019 wurden Mängel
am #Traggerüst und am #Fahrkorb festgestellt.
Diese Mängel führten dazu, dass der Aufzug außer Betrieb genommen werden musste.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass zunächst mit einem Aushang angekündigt wurde, dass eine Reparatur zum 15.02.19
erfolgen soll?
2
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Ja, dies war die Kundeninformation bzgl. der Behebung der Vandalismusschäden. Der
Termin wurde eingehalten.“
Frage 4:
Trifft es zu, dass die angekündigte Reparatur nicht durchgeführt wurde und stattdessen das Datum auf dem
Aushang durchgestrichen und durch den 01.03.19 ersetzt wurde? Warum konnte der ursprünglich
angekündigte Termin nicht eingehalten werden?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Beseitigung der Vandalismusschäden ist planmäßig erfolgt.
Es kann im Nachhinein leider nicht mehr nachvollzogen werden, warum der „alte Aufkleber
mit Korrektur“ und kein neuer Aufkleber im Rahmen der Außerbetriebsetzung bei der
DEKRA-Prüfung verwendet wurde.“
Frage 5:
Trifft es zu, dass auch der Termin am 01.03.19 nicht eingehalten werden konnte, das Datum wieder
überschrieben und eine Reparatur zum 01.05.19 angekündigt wurde? Warum konnte auch dieser
angekündigte Termin nicht eingehalten werden?
Frage 8:
Wird der Aufzug nun definitiv zum 01.05.19 wieder in Betrieb genommen werden können? Falls nicht,
welche Gründe liegen dafür vor und wie sollen diese kommuniziert werden?
Antwort zu 5 und 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nach eingehender Begutachtung der o.g. Schäden am Gerüst und Fahrkorb im
Anschluss an die DEKRA-Prüfung sowie der Abstimmung mit dem
Instandsetzungsunternehmen wurde der 01.03.2019 als unrealistisch bewertet.
Momentan erstellt die Fachfirma das Umsetzungskonzept einschließlich Terminplan
(voraussichtlich bis Anfang 15. Kalenderwoche). Aufgrund von erforderlichen
Materialbestellungen und Sonderanfertigungen gehen wir jedoch davon aus, dass der
01.05.2019 leider nicht eingehalten werden kann. Mit Übergabe des Terminplans werden
wir die Kundeninformation aktualisieren.“
Frage 6:
Trifft es zu, dass kurze Zeit später der Aushang durch einen neuen Aushang ersetzt wurde, mit dem
ebenfalls angekündigt wurde, dass der Aufzug zum 01.05.19 wieder zur Verfügung steht?
3
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Ja, der Aushang wurde vom 01.03.2019 auf den 01.05.2019 durch die Erneuerung der
Schilder verlängert.“
Frage 7:
Wie wird diese Vorgehensweise hinsichtlich der Kommunikation gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern
des ÖPNV eingeschätzt? Wird die Auffassung geteilt, dass die ständigen per Aushang verkündeten
Verschiebungen nicht zum besseren Verständnis der Maßnahme, sondern eher zur Frustration beitragen,
wenn keine Gründe angegeben werden, warum sich die Maßnahme verschiebt?
Frage 9:
Wird vor dem Hintergrund der an diesem Beispiel dargelegten mangelnden Informationen eine
Überarbeitung der Kommunikationsrichtlinien bei Baumaßnahmen erwogen?
Antwort zu 7 und 9:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nein.“
Aus Sicht des Aufgabenträgers ist nachvollziehbar, dass die mehrmalige Verschiebung
des geplanten Wiederinbetriebnahmetermins des Aufzuges ohne ergänzende
Fahrgastinformationen zu Irritationen bzw. Verärgerung von Fahrgästen führen kann. Der
Aufgabenträger wird dieses Thema daher gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB) im Rahmen der regelmäßigen Qualitätsgespräche gegenüber der SBahn
Berlin GmbH ansprechen und erfragen, wie in vergleichbaren Fällen künftig eine
verbesserte Fahrgastinformation erreicht werden kann. Eine direkte Vertragsbeziehung
zwischen dem Land Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Station &
Service, das die Aufzüge der S-Bahn-Stationen in Berlin und Umgebung betreibt, besteht
nicht.
Berlin, den 11.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz