http://www.berliner-zeitung.de/berlin/10-7-kilometer-durch-berlin-der-landwehrkanal-soll-zehn-jahre-lang-saniert-werden,10809148,32150970.html #Jahrelang wurde mit Bürgern #gestritten und #diskutiert. Nun wird die #Instandsetzung des lange vernachlässigten #Landwehrkanals vorbereitet. Der Projektleiter berichtet, was auf den knapp elf Kilometern mitten durch Berlin geplant ist. Für jemanden, der einen der anstrengendsten Behörden-Jobs in dieser Stadt übernommen hat, wirkt Christoph Bonny ziemlich gelassen. Dabei steht ihm nicht nur viel Arbeit bevor, er wird auch viele Diskussionen führen müssen – mit Bürgern, die um jeden Baum kämpfen. Der Bauingenieur vom #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin (#WNA) leitet ein Projekt, das in Kreuzberg heftig umstritten ist: Der 51-Jährige ist für die Instandsetzung des Landwehrkanals verantwortlich, die jetzt in die Umsetzungsphase geht. Nun gab das Amt erste Einzelheiten bekannt. Die Arbeiten sollen 2020 beginnen, ihr Ende wird für 2030 erwartet. Lang ist der Kanal nicht – 10,74 Kilometer. Besonders wichtig ist er auch nicht, zumindest nicht für überregionale Gütertransporte. Auf der nur rund 22 Meter breiten und zwei Meter tiefen Bundeswasserstraße fahren …
Source: BerlinVerkehr
Monat: Oktober 2015
Straßenbahn: 20 Jahre alte Weichen werden am Hackeschen Markt erneuert
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1774 Allein mit der #Straßenbahn befördern die Berliner Verkehrsbetriebe 500.000 Fahrgäste am Tag. Vor allem die Strecke am #Hackeschen Markt ist mit ihren vier Straßenbahnlinien ein sehr stark genutzter Abschnitt. Damit die BVG auch weiterhin ihren Fahrgästen einen #sicheren und #reibungslosen Straßenbahnverkehr am Hackeschen Markt gewährleisten kann, müssen in der Kleinen Präsidentenstraße zwei 20 Jahre alte #Weichen erneuert werden. Während dieser #Gleisbauarbeiten muss der Straßenbahnverkehr der Linien #M1, #M4, #M5 und #M6 von Montag, den 19. Oktober 2015, ca. 04:30 Uhr bis Montag, den 02. November 2015, ca. 04:30 Uhr unterbrochen werden. Die BVG nutzt die Gelegenheit während der Sperrung, parallel in der „Großen Präsidentenstraße“ und am „Henriette-Herz-Platz“ die Deckplatten zwischen den #Schienen zu erneuern und an den #Gleisen Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Auch in der Spandauer Straße/ Rosenthaler Straße werden die Deckplatten erneuert, wofür der Überweg zeitweise zirka 70 Meter verlegt werden muss. Bitte beachten: In Richtung Zionskirchplatz bzw. Mollstr./Otto-Braun-Str. muss der Ersatzverkehr baustellenbedingt eine Umleitung fahren, sodass die Busse der Linie M1 nicht an den Haltestellen Monbijouplatz, S Hackescher Markt und U Weinmeisterstr./Gipsstr. halten. Bei der Linie M5 halten die Busse nicht an den Haltestellen Monbijouplatz, S Hackescher Markt, Spandauer Str./ Marienkirche, S+U Alexanderplatz/Gontardstr. sowie U Alexanderplatz. Für alle weiteren Linienmaßnahmen während der Bauzeit, hat die BVG extra den anhängenden Informationsflyer entwickelt. Des Weiteren informiert die BVG ihre Fahrgäste und Anwohner am 15. und 16. Oktober 2015 sowie am 19. und 20. Oktober 2015 vor Ort über die Baumaßnahme.
Source: BerlinVerkehr
Radverkehr: Nicht verausgabte Mittel im Radverkehrswegeplan, aus Senat
www.berlin.de
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wieviele € wurden und werden in den Jahren 2014 und 2015 nicht verausgabt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
Antwort zu 1: Bezüglich 2014 wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/16703 verwiesen.
Für 2015 sind noch keine Angaben möglich, da erfah-rungsgemäß ein großer Teil der #Mittelabflüsse erst kurz vor dem Kassenschluss im Dezember wirksam wird.
Frage 2: Woran liegt es das die Mittel nicht verausgabt worden?
Antwort zu 2: Die Hauptgründe für die nicht vollständige #Ausschöpfung der Mittel sind lange Umsetzungszeiten der Projekte. Ursache für diese langen #Umsetzungszeiten sind meist auf #Personalmangel zurückzuführende erhebliche Verzögerungen bei der Beauftragung der Vorhaben durch die Straßen-baulastträger, haushaltsrechtlich vorgegebene Vergabe-modalitäten mit langen Fristen und lange Anlaufzeiten für die Arbeiten der #Leitungsbetriebe (vor allem der Wasserbetriebe) sowie im Rahmen der für viele Projekte erforderlichen und beim Generalübernehmer bestellten #LSA-Anpassungen. Dazu kommen Verzögerungen durch die Sperrung von Mitteln durch den Hauptausschuss und lange Bearbeitungszeiten bei der Erteilung von Baustellenanordnungen. Auch Rechtsstreitigkeiten vor oder unmittelbar nach der Vergabe und Verzögerungen in der Abrechnungsphase wegen Personalmangels in den Bezirksämtern sowie wegen befürchteter oder realer Rechtsstreitigkeiten mit Baufirmen hemmen den rechtzeitigen Mittelabfluss.
Frage 3: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die vollständige Nutzung der Mittel zu gewährleisten?
Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?
Frage 4: Ist es geplant, Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Nutzung der Mittel zu gewährleisten?
Wenn ja, zu wann und wie gestalten sich diese?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3 und 4: Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist begleitend für die Ko-ordinierung und Überwachung ein externer Projektsteue-rer beauftragt. Im Rahmen der Projektsteuerung ist insbe-sondere zur Unterstützung bei der Bewilligung und Ab-rechnung der Maßnahmen seit Mai 2015 eine Teilzeitkraft eingesetzt, deren Einsatz momentan bis Ende 2015 be-fristet ist. Diese Unterstützung soll nach Möglichkeit 2016 fortgeführt werden, verstärkt entlastend wirken und dadurch eine noch raschere Bearbeitung der von den Bezirksämtern eingereichten Unterlagen ermöglichen. Im Jahr 2016 soll zudem durch eine weitere Stelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) im Referat VII B personelle Verstärkung geschaffen werden, die dann ebenfalls bei der Vorberei-tung und Abwicklung der Maßnahmen des Titels 72016 unterstützend mitwirken soll.
Um den frühzeitigen Beginn der Baumaßnahmen und damit einen besseren Mittelabfluss sicherzustellen, wird zudem angestrebt, in den kommenden Jahren die sofortige uneingeschränkte Verfügbarkeit und Inanspruchnahme der Haushaltsmittel ohne haushaltsrechtliche Beschrän-kungen nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes zu erreichen.
Zur Entlastung der bezirklichen Straßen- und Grünflä-chenämter und zur Verbesserung des Mittelabflusses ist darüber hinaus beabsichtigt, Planungsleistungen für neu bewilligte Projekte in größerem Maße als bisher direkt über den Projektsteuerer zu beauftragen, um dadurch mehr Projekte vergabereif vorbereiten zu können.
Dabei bleiben die bezirklichen Straßen- und Grünflä-chenämter allerdings auch weiterhin in einer Schlüsselpo-sition, da sie als Baulastträger für die Baudurchführung zuständig sind und ihre Zustimmung im Zuge der Auf-stellung der Bauplanungsunterlagen unerlässlich bleibt.
Auch nach der Anerkennung der Bauplanungsunterla-gen soll den bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm-tern künftig noch mehr Hilfestellung bei der Umsetzung der Maßnahmen als bisher angeboten werden.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2015)
Buslinie M41 (III) – Wann werden geplante Verbesserungen durchgesetzt?, aus Senat
www.berlin.de
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wann wird die neu eingerichtete Busspur auf der Sonnenallee durch die Anbringung der Endbeschilde-rung in Betrieb genommen und durch wen wird diese Maßnahme erfolgen?
Antwort zu 1: Die Gültigkeit ist nach Auskunft der BVG ab dem 12.Oktober 2015 geplant. Die Beschilde-rung wird durch eine von der BVG AöR beauftragte Fir-ma auf Grundlage der straßenverkehrsrechtlichen Anord-nung durch die Verkehrslenkung Berlin vorgenommen werden.
Frage 2: Wann und durch wen wurde die zu begrü-ßende Fortführung der Busspur bis zur Elbestraße anstatt – wie ursprünglich geplant – bis zur Fuldastraße beschlos-sen?
Antwort zu 2: Im Zuge der Abstimmungsgespräche zwischen dem von der BVG AöR beauftragten Planer, der Verkehrslenkung Berlin (VLB), dem Straßenbaulastträger und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt zur verkehrstechnischen Planung der Lichtsignalan-lage (LSA) Sonnenallee / Fuldastr. wurde Anfang 2015 für die ohnehin geplante Verlängerung der Busspur der Beginn auf ca. 130 m vor Fuldastr. festgelegt.
Frage 3: Wie schätzt der Senat die Abstimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirksamt Neukölln über die ausgeführte Form der Busspur ein?
Antwort zu 3: Die Abstimmungsgespräche zur ver-kehrstechnischen Planung waren konstruktiv und einver-nehmlich.
Frage 4: Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit der Busspur in Bezug auf die zu erhöhende Pünktlichkeit der Buslinie M41 sowie auf die Verbesserung der Verkehrssi-cherheit für Radfahrer*innen auf der Sonnenallee ein?
Antwort zu 4: Die genannte Busspur vor der Fulda-straße dient der ungehinderten Einfahrt der Busse in die Haltestelle auch bei einem erwarteten leichten Rückstau an der LSA. Die Wirksamkeit wird – Regeleinhaltungen und Regeldurchsetzung vorausgesetzt – insbesondere für die Stabilität der Linie in diesem Abschnitt als hoch ein-geschätzt. Angesichts des in der Hauptverkehrszeit um 25% verdichteten Angebots auf einen 4-Minuten-Takt ist aus Kundensicht nicht so sehr die Pünktlichkeit relevant als Qualitätsmerkmal, sondern die Vermeidung von Pulk-bildung, was zu einer höheren Regelmäßigkeit und Ver-lässlichkeit führt.
Für den Radverkehr bringt die Busspur Vorteile hin-sichtlich Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität, da die Gefahr, dass der Radverkehr vom Kfz-Verkehr zu dicht an die am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge gedrängt wird und es in der Folge zu den üblicherweise mit schwe-ren Folgen verbundenen Türöffner-Unfällen kommt, bei freier Busspur nicht mehr gegeben ist. Auch außerhalb der Geltungszeiten bzw. im Falle von Halten oder Parken auf der Busspur wird diese Gefahr durch die Busspur-Markierung deutlich reduziert, da die Busspur überwie-gend 4,50 m breit ist und daher ein ca. 2 m breiter Streifen zwischen ruhendem und fließendem Kfz-Verkehr ver-bleibt. Wenn die Spur nicht gerade von einem Bus, einem Taxi, einem Krankenfahrzeug oder verbotswidrig von einem anderen Kraftfahrzeug befahren wird, kann der Radverkehr zudem an einigen lichtsignalgeregelten Kno-tenpunkten durch die Markierung der Busspur eine vom motorisierten Individualverkehr freie Spur nutzen und so zum motorisierten Individualverkehr einen größeren Ab-stand als bisher einhalten, ohne dass es dabei wie bei vielen herkömmlichen baulichen Radwegen zu Sichtbe-hinderungen kommen kann.
Frage 5: Wie soll die Nutzung der Busspur durch par-kende und fahrende PKW verhindert und so die Wirk-samkeit der Busspur sichergestellt werden?
Antwort zu 5: Für die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen sind das Ordnungsamt und die Polizei zu-ständig. Die BVG wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Organisationen mit den Busspurbetreuern unterstüt-zen.
Die Polizei unterstützt die Maßnahmen des Freima-chens des Bussonderfahrstreifens insbesondere bei kon-kreter Anforderung durch die BVG nach Maßgabe freier Ressourcen und überwacht darüber hinaus den Busson-derfahrstreifen auch in eigener Zuständigkeit.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2015)
BVG + Bus + Straßenbahn + U-Bahn: Pünktlichkeitsquote bei der BVG, aus Senat
www.berlin.de
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wie hoch ist die Pünktlichkeitsquote aller Buslinien, Straßenbahnlinien und U-Bahnlinien? (Insbe-sondere derer Linien die im 20 Minuten Grundtakt tags-über verkehren)?
Antwort zu 1: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die U-Bahn erreichte 2014 im Jahresdurchschnitt eine Pünkt-lichkeitsquote von 98,9 Prozent, die Straßenbahn 91,7 Prozent und der Bus 87,1 Prozent.“
Nach Einschätzung des Senats unterscheiden sich die Pünktlichkeitsquoten der Linien, die tagsüber im 20-Minuten-Takt verkehren, nicht signifikant von den Linien mit dichterem Takt.
Frage 2: Wie hoch ist der Anteil der Verfrühungen?
Antwort zu 2: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Da stark verspätete Fahrten oft als verfrühte Fahrt des nach-folgenden Busses wahrgenommen werden, wird statis-tisch nicht nach verfrüht und verspätet, sondern lediglich nach pünktlich und unpünktlich unterschieden.“ Aus Sicht des Senats sollte daher bei der Beurteilung von Qualitäts-kriterien wie z.B. Pünktlichkeit und Verfrühungen insbe-sondere die Kundensicht im Vordergrund stehen. Der Kunde nimmt den o.g. stark verspäteten Bus nämlich nur dann als Verfrühung war, wenn bis zur nächsten veröf-fentlichten Abfahrt kein weiterer Bus fährt.
Zur Ergänzung der allein nicht ausreichend aussage-kräftigen Pünktlichkeit wurde deshalb durch den Aufga-benträger die Qualitätskennzahl „Verlässlichkeit“ einge-führt. Ein immerhin verlässlicher Öffentlicher Personen-nahverkehr (ÖPNV) ist demnach gegeben, wenn die Ab-fahrt an der Haltestelle entweder pünktlich beginnt, oder zumindest im Zeitraum bis zur nächsten geplanten Ab-fahrt stattfindet (maximal jedoch 10 Minuten). Alles an-dere ist aus Sicht des Fahrgastes, der sich am öffentlichen Fahrplan orientiert, nicht verlässlich.
2014 fuhren 98,5 Prozent aller geplanten Abfahrten der U-Bahnen verlässlich, 96,5 Prozent der Straßenbah-nen und 93,8 Prozent der Busse.
Frage 3: Wieso ist eine Verfrühung von 90 Sekunden gestattet, wenn das Fahrzeug einfach an der Haltestelle warten kann und pünktlich losfahren kann?
Antwort zu 3: Die verkehrsvertragliche Regelung der Pünktlichkeitsdefinition (zwischen 90 s vor und 210 s nach der veröffentlichten Abfahrt) wurde getroffen, um ein dem Verkehrsgeschehen im öffentlichen Straßenland angepasste, realistische Beurteilung vornehmen zu kön-nen. Gewisse Schwankungen der Fahrzeit auch in Rich-tung Verfrühung lassen sich dabei nicht vermeiden, we-gen der vorhandenen Beeinflussungen von Lichtsignalan-lagen können diese auch nicht an beliebigen Haltestellen ausgeglichen werden. Daher werden bis zu 60 Sekunden verfrühte Abfahrten an den Haltestellen verkehrsvertrag-lich toleriert. Hinzu kommt, dass die Information der Fahrer/innen über die Einhaltung des Fahrplan derzeit noch gewissen Ungenauigkeiten bei der Messung und Übermittlung der exakten Abfahrtszeiten im Abgleich zu den Sollabfahrtszeiten unterliegen. Daraus erklärt sich die zusätzliche Messtoleranz von 30 Sekunden.
Frage 4: Wie geht die BVG mit verfrühten Fahrzeugen um, die am ärgerlichsten für Fahrgäste sind?
Antwort zu 4: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Grund-sätzlich sind Fahrerinnen und Fahrer gehalten, Verfrü-hungen möglichst zu vermeiden oder auszugleichen. Grö-ßere Verfrühungen werden automatisch in der Leitstelle erkannt, von hier werden Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Kleinere Verfrühungen sind aufgrund techni-scher Ungenauigkeiten für die Fahrerinnen und Fahrer jedoch nicht immer erkennbar.
Längere Wartezeiten sind aufgrund von möglichen Verkehrsbehinderungen nicht an jeder Haltestelle mög-lich.“
Gleichwohl sind für den Senat deutliche Verfrühungen insbesondere bei größeren Taktabständen, in den Tages-randzeiten und nachts nicht akzeptabel, da dies für Fahr-gäste gleichbedeutend mit einem Ausfall sein kann, der allerdings in diesen Fällen vermeidbar wäre. Der Senat wird diesen Umstand und die Forderung zur Vermeidung von Verfrühungen daher auch weiterhin gegenüber der BVG AöR thematisieren und auf eine stärkere Einhaltung drängen.
Frage 5: Wie hoch sind die Strafzahlungen für Ver-spätungen und Verfrühungen? (bitte separat darstellen)?
Antwort zu 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es fal-len keine Strafzahlungen für Verspätungen und Verfrü-hungen an.“
Strafzahlungen für Verspätungen und Verfrühungen werden zumindest nicht direkt erhoben. Der Verkehrsver-trag zwischen Land Berlin und BVG AöR gibt Mindest-quoten als auch Malus- und Bonusgrenzen u.a. für die Pünktlichkeit der einzelnen Verkehrsmittel vor. Die Be-wertung der Pünktlichkeit und anderer Kriterien findet außerdem über Kundenzufriedenheitsuntersuchungen statt, ebenfalls mit Schranken für Malus- und Bonuswerte. Derzeit ist das Bonus-Malus-System wegen der vertrag-lich vereinbarten Umstellung der Qualitätskriterien auf Kundensicht ausgesetzt, weshalb momentan keine Anga-be des finanziellen Umfangs für Unterschreitungen mög-lich ist.
Frage 6: Wie genau wird die Verfügung und Ver-spätung erfasst? Werden die Daten an jeder Haltestelle gemessen und fließen in das Endergebnis ein oder erst am Endpunkt einer Linie?
Antwort zu 6: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Auswertung erfolgt über alle Haltestellen. An jeder Halte-stelle wird die zeitliche Lage eines Fahrzeugs automatisch erfasst und mit dem Fahrplan abgeglichen. Im Oberflä-chenverkehr geschieht dies durch einen Bordrechner, bei der U-Bahn über die Leittechnik.“
Frage 7: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bei allen Buslinien, Straßenbahnlinien und U-Bahnlinien, die die Pünktlichkeitsvorgaben nicht einhalten den Wert zu verbessern?
Soll der Takt verbessert werden?
Werden die Fahrzeiten angepasst?
Werden Ampelsteuerungen verbessert die besonders viel Verspätung verursachen?
Antwort zu 7: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG ist bestrebt, einen schnellen zuverlässigen und pünktlichen Linienverkehr anzubieten.
Werden von der BVG Beschleunigungspotenziale in der Verkehrsorganisation (LSA1-Programme, Busspuren etc.) erkannt, werden diese möglichen Verbesserungen an die VLB2 und an den Aufgabenträger zur Umsetzung weitergegeben.
Darüber hinaus werden die Fahrzeiten in regelmäßi-gen Abständen überprüft und nach den Regularien des Verkehrsvertrages angepasst.
Unbenommen der turnusmäßigen linienbezogenen Bewertungen von Fahrzeiten, werden temporäre Beein-trächtigungen im Linienbetrieb, die sich nachteilig auf die Pünktlichkeit auswirken, einer differenzierten Betrach-tung unterzogen. Im Ergebnis dessen wird insbesondere bei baubedingten Störungen im Betriebsablauf BVG-intern und über die VLB eine Reduzierung der Behinde-rungen angeregt. Im Vorfeld von geplanten Baumaßnah-men werden Möglichkeiten der Linienführung, Umsteige-beziehungen zum SEV3 und der Dienstplangestaltung ausgeschöpft, um den zu erwartenden Qualitätsverlust zu begrenzen.
Taktveränderungen sind in der Regel ungeeignet, Pünktlichkeiten zu verbessern.“
Nach Ansicht des Senats sind Taktverdichtungen unter Umständen durchaus geeignet, die Pünktlichkeit zu ver-bessern. Gerade auf Strecken mit hohem Fahrgastauf-kommen und häufig stark variierenden Fahrgastwechsel-zeiten kann eine Taktverdichtung entzerrend wirken. Im Rahmen der Wachsenden Stadt wird es ohnehin notwen-dig sein, den steigenden Fahrgastzahlen, die sich teils auch in verschlechterten Pünktlichkeitsquoten widerspie-geln, durch Taktanpassungen zu begegnen. Aktuell hat der Aufgabenträger deshalb beispielsweise auf der Linie M41 eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit vor-genommen.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2015)
1 Lichtsignalanlage
2 Verkehrslenkung Berlin
3 Schienenersatzverkehr
Regionalverkehr: Raddusch, Kolkwitz und Kunersdorf sind ab 13. Dezember 2015 ohne nennenswerte Bahnanbindung … oder doch nicht?
Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 13.10.2015 Nicht nur abgehängt, auch verschaukelt Was wird denn nun aus den #Bahnhalten in #Raddusch, #Kolkwitz und #Kunersdorf? Angeblich, weil alternativlos, sollten diese Halte tagsüber fast alle zum 13. Dezember 2015 entfallen. Nun sind sie in der #Fahrplanvorschau der Deutschen Bahn AG weiterhin enthalten. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach der Notwendigkeit des Wegfalls, sondern auch die, warum die angekündigten #Busersatzverkehre scheinbar immer noch nicht in „#trockenen Tüchern“ sind. So geht man mit betroffenen Fahrgästen und der Wirtschaft nicht um! Ende März 2015 gab Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider bekannt, dass zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 die Halte in Raddusch, Kolkwitz und Kunersdorf entfallen würden. Mit dem Landkreis würde man einen angemessenen Busersatzverkehr organisieren. Dieser steht aber auch 60 Tagen vor Inkrafttreten der Wegfalls noch nicht fest – jedenfalls ist davon in den Veröffentlichungen des Verkehrsverbundes und des Ministeriums und auch in den Fahrplänen nichts zu finden. Das ganze Ausmaß des Chaos macht nun ein Blick in die ab heute verfügbare Fahrplanvorschau der Deutschen Bahn AG deutlich. Wer da eine Verbindung ab dem 13. Dezember 2015 von oder nach Raddusch, Kolkwitz und Kunersdorf sucht, bekommt nicht etwa einen Bus angeboten, sondern nach wie vor eine Bahnverbindung. Der DBV hatte gehofft, dass der Sturm des Ärgers und Entrüstung über die Abbestellung nach Bekanntgabe der Abbestellung dazu führt, dass die Art und Weise, wie und zu welchem Zeitpunkt Entscheidungen kommuniziert werden, geändert werden. Es braucht sich niemand über die Protestwelle zu wundern, wenn bedeutende Einschnitte bekannt gegeben werden, Ersatz versprochen wird und sich dann 200 Tage lang (Zeitraum von der Bekanntgabe am 27. März bis heute) nichts konkretes tut. Der DBV erwartet von den Verantwortlichen, dass in den nächsten Tagen endlich die Ersatzfahrpläne veröffentlicht werden, damit die Fahgäste, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, Planungssicherheit erhalten. Und in den kommenden Monaten sollte das Ministerium und der VBB mit den Betroffenen das Gespräch suchen, um die Wiedereinführung der Halte zum Fahrplanwechsel 2016/2017 bzw. früher zu bewerkstelligen. Auch der DBV steht für solche konstruktiven Gespräche gerne bereit. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Als „Lobby der Bahnkunden“ versteht sich der Deutsche Bahnkunden-Verband. Dabei vertritt der eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Verein sowohl die Interessen von Fahrgästen im Nahverkehr, von Reisenden im Fernverkehr und Kunden im Güterverkehr. 1990 in Berlin gegründet, hat der bundesweit tätige Dachverband heute über 7.500 Mitglieder. Sie sind in Landesverbänden organisiert, die sich wiederum in Regionalverbände, Vereine und Initiativen untergliedern. Parteipolitisch neutral und auch ansonsten unabhängig beschäftigen sich die ehrenamtlichen DBV-Mitglieder mit Themen wie Mobilität auf der Schiene, Infrastruktur, Finanzierung und barrierefreies Reisen. Neben der Interessenvertretung von Bahnkunden erarbeitet der DBV auch alternative Verkehrsmodelle, Verbindungen und gesetzliche Regelungen. Eines der Ziele des Verbraucherschutzvereins ist die Verbesserung des Kundenservices bei der Deutschen Bahn AG. Daneben widmen sich die DBV-Landesverbände der „Bewahrung von eisenbahngeschichtlichen Werten“ und zeichnen Personen bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs aus. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar. Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Source: BerlinVerkehr
S-Bahn: DIE ZUKUNFT DER EHEMALIGEN FRIEDHOFSBAHN-TRASSE Brückenkauf nicht ausgeschlossen, aus PNN
http://www.pnn.de/pm/1014409/ Eigentlich wollte die Deutsche Bahn die #Eisenbahnbrücke über den #Teltowkanal, die seit 50 Jahren vor sich hinrostet, schon längst #abreißen. Nun verhandeln #Stahnsdorf und #Kleinmachnow mit der Bahn über die #Trasse, mit Blick auf den möglich scheinenden #S-Bahnringschluss. Stahnsdorf / Kleinmachnow – Vögel zwitschern schüchtern, die Sonne schiebt zaghafte Strahlen durch ein Gerüst aus Stahl und Holz. Die alte Eisenbahnbrücke über den Teltowkanal wirkt wie aus einer anderen Zeit. Während in der Ferne Autos über die vielbefahrene Autobahn von Potsdam nach Berlin rollen, gibt der Nebel unterhalb des Kanals die Umrisse des Fachwerkbaus frei. Wo einst Züge vom Stahnsdorfer Südwestkirchhof bis nach Berlin rollten, schleppt sich an diesem kühlen Herbstmorgen ein Frachter hindurch. Das im Vorfeld der 1913 eröffneten Friedhofsbahn errichtete Bauwerk ist einsturzgefährdet, musste gesichert werden, als herabfallende Holzteile den Schiffsverkehr gefährdeten. Der Zugang unweit des Stahnsdorfer Campingplatzes am Bäkehang ist gesperrt, das lichte Bauwerk wird nur noch von Rudimenten getragen. Symbolkraft für Stahnsdorf und Kleinmachnow Vor zwei Jahren hatte die Deutsche Bahn den Abriss angekündigt, setzte die Pläne bislang …
Source: BerlinVerkehr
Bahnverkehr: BAHNVERKEHR Güterzüge – Jetzt wird es richtig laut im Berliner Süden, aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/berlin/article206221529/Gueterzuege-Jetzt-wird-es-richtig-laut-im-Berliner-Sueden.html Noch mehr #Lärm an der Stadtautobahn: Die Bahn #reaktiviert Ende 2016 den #Güterverkehr auf dem #Südring. Der Lärmschutz kommt später. Am Bundesplatz in Wilmersdorf kommt so einiges zusammen: Oben auf der Brücke donnern Autos über die Stadtautobahn, direkt daneben dreht die Ringbahn ihre Kreise. Unten rollt der Straßenverkehr – ober- und unterirdisch. Nur Binnenschifffahrt, so wird im Kiez gescherzt, gibt es am Bundesplatz noch nicht. Doch vielen ist das Lachen vergangen. Neuerdings ist bekannt, dass die Deutsche Bahn den Güterverkehr auf dem Südring zwischen den Bahnhöfen Halensee und Tempelhof wieder aufnehmen will. Die Gleise verlaufen auf der sieben Kilometer langen Strecke parallel zu Ringbahn und – teilweise – auch Autobahn. Die durch Autos und S-Bahn ohnehin schon sehr hohe Lärmbelastung in dieser Gegend (siehe Grafik) wird sich durch die ratterenden Güterzüge noch mal erhöhen. Zehn bis zwölf Züge pro Tag will die Bahn spätestens ab Ende 2016 auf die Strecke schicken – rund um die Uhr. Zunächst Diesel-Loks, die mit 60 Kilometer pro Stunde fahren. Zu Lärmschutzmaßnahmen ist die Bahn gesetzlich noch nicht verpflichtet. Erst ab 2018, wenn die Strecke elektrifiziert wird. Denn dies stellt laut Gesetz eine „wesentliche Veränderung des Verkehrsweges“ dar. Dann werden auch mehr als …
Source: BerlinVerkehr
allg.: Weitere Daten zum Mobilitätsverhalten in Berlin verfügbar Deutliche Unterschiede zwischen der inneren und der äußeren Stadt, aus Senat
www.berlin.de Deutliche #Unterschiede zwischen der #inneren und der #äußeren #Stadt Immer mehr Berlinerinnen und Berliner nutzen für ihre täglichen Wege das Fahrrad, den öffentlichen Nahverkehr oder gehen zu Fuß. Der Autoverkehr verliert dagegen weiter an Bedeutung. Das sind die Ergebnisse der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2013“ der TU Dresden, die im Sommer dieses Jahres vorgestellt wurden. Mittlerweile liegen auch die Auswertungen zum Mobilitätsverhalten in der inneren und der äußeren Stadt vor. Die Zahlen spiegeln die verschiedenen Ansprüche und Mobilitätskennwerte der Bewohnerinnen und Bewohner wider. . Innere Stadt Äußere Stadt #Wege pro Person und Tag 3,8 3,4 #Fahrräder pro Haushalt 1,4 1,5 Anzahl der Haushalte ohne #Pkw 52,6 % 33,7 % Mittlere Länge eines Weges 4,8 km 6,5 km Üblicher Pkw-#Stellplatz an der Wohnung 72 % im öffentlichen Straßenraum 49 % im öffentlichen Straßenraum 46 % Garage, Carport o.ä. #CarSharing-Nutzer* 13 % Mittleres Alter: 33 Jahre 4 % Mittleres Alter: 35 Jahre #Leihfahrrad-Nutzer* 4 % Mittleres Alter: 40 Jahre 1 % Mittleres Alter: 48 Jahre * Unabhängig von der Häufigkeit Gesamtverkehr, d.h. alle Wege der Bevölkerung des Teilraums (Angaben in %) . Innere Stadt Äußere Stadt Fuß 35,3 29,0 Rad 18,2 9,8 ÖV 1 29,2 25,8 MIV 2 17,3 35,4 #Binnenverkehr, d.h. Wege der jeweiligen Bevölkerung im eigenen Teilraum (Angaben in %) . Innere Stadt Äußere Stadt Fuß 36,7 30,2 Rad 18,9 10,1 ÖV 1 28,1 25,7 MIV 2 16,3 34,0 1 ÖV = Öffentlicher Verkehr 2 MIV = motorisierter Individualverkehr Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christin Gaebler nannte die Werte mit Blick auf die niedrigen Anteile des Autoverkehrs „spektakulär gut“. In dieser Hinsicht brauche Berlin auch den Vergleich mit anderen Städten wie Kopenhagen nicht zu scheuen. „Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass wir verkehrspolitisch auf dem richtigen Weg sind. Die Förderung des Umweltverbundes oder die Umsetzung der Fuß- und Radverkehrsstrategie werden fortgesetzt. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung, um den unterschiedlichen Anforderungen der Wachsenden Stadt gerecht zu werden. Unser Ziel ist eine sichere und nachhaltige Mobilität für alle Berlinerinnen und Berliner“, so Christin Gaebler. Die Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten“ wird alle fünf Jahre von der TU Dresden durchgeführt. Im Jahr 2013 haben sich über 15.000 Berlinerinnen und Berliner an der Haushaltsbefragung beteiligt. Die Daten stellen somit eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklung dar. Die Daten stehen seit heute auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung: „Mobilität in Städten – SrV 2013“ – Neue Mobilitätsdaten für Berlin und seine BezirkeBilder: Mobilität in der Stadt; Foto: Tom Kretschmer Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr
Bus: BVG Neuer Doppeldecker fährt zwischen Zoo und Kladow, aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/berlin/article206221563/Neuer-Doppeldecker-faehrt-zwischen-Zoo-und-Kladow.html Die #BVG ist auf der Suche nach der nächsten Generation für ihre „#Große Gelben“. Jetzt ist ein #VDL-Bus aus den Niederlanden im Test. Seit Montag fährt in Berlin ein neuer #Doppeldeckerbus. Die Berliner Verkehrsbetriebe testen den neu entwickelten #Citea #DLF 114 vom niederländischen Hersteller VDL. Der Bus wird ab Dienstag des gesamten Oktober auf der Linie X34 zwischen dem Bahnhof Zoo und Kladow eingesetzt, teilte die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Auf dieser Linie testet die landeseigenen Verkehrsbetriebe bereits seit einigen Wochen den „Citywide LF“ – einen Doppeldecker-Bus von Scania. Ab November sollen dann beide Prototypen auf verschiedenen Linien in Spandau eingesetzt werden. So könne im direkten Vergleich getestet werden, wie sich die beiden Fahrzeugtypen im anspruchsvollen Berliner Nahverkehr schlagen, heißt es in der Mitteilung der BVG. USB-Anschlüsse fürs Handy Hintergrund des Probelaufs sind Überlegungen der BVG, den „Großen Gelben“ durch einen kleineren …
Source: BerlinVerkehr