U-Bahnhof Thielplatz soll „Freie Universität“ heißen, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/zehlendorf/berlin-dahlem-u-bahnhof-thielplatz-soll-freie-universitaet-heissen/11278932.html Die FU und das Bezirksamt treiben die #Umbenennung der Station #Thielplatz nach der Uni voran. Auch der Senat ist nicht mehr grundsätzlich dagegen. Jetzt müssen nur noch die Dahlemer Anwohner zustimmen.

Den Thielplatz gibt es eigentlich nicht – obwohl der Dahlemer -Bahnhof an der Linie #U3 so heißt. Nur der Thielpark nebenan und die nahe Thielallee erinnern an Ministerialdirektor Hugo Thiel (1839 bis 1918) und dessen Rolle in der Geschichte der Domäne Dahlem. Auch mit diesem Kuriosum argumentieren Befürworter einer Umbenennung des U-Bahnhofs in „Freie Universität“. Darüber wird seit Langem diskutiert – jetzt steigen die Chancen. Ausschlaggebend ist der Bürgerwille Eine treibende Kraft ist FU-Präsident Peter-André Alt, der nun mit BVG-Chefin …

Straßenbahn: Lärm durch Berliner Straßenbahnen BVG geht mit Schmiere gegen quietschende Trams vor, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/laerm-durch-berliner-strassenbahnen-bvg-geht-mit-schmiere-gegen-quietschende-trams-vor/11276870.html In den #Kurven soll’s bald #leiser werden: Die BVG testet ein neues Mittel gegen zu laute #Trams. Bis Ende April will sie Anlagen zum #Schmieren der Räder an zehn Fahrzeugen der #Straßenbahn-Linie #M4 erproben.

Anwohner, die unter dem Lärm von #Straßenbahnen leiden, können tatsächlich hoffen: Die BVG versucht jetzt mit einem neuen Verfahren, das Quietschen in Kurven abzustellen oder zumindest zu verringern. Sie will die Räder mit einem speziellen Mittel besprühen. Die „markerschütternden Tram-Geräusche“ könnten aber bald erträglicher werden, heißt es in der aktuellen Mitarbeiterzeitung „Profil“. Und auch der Senat verlangt in seinem erst vor kurzem vorgestellten neuen Lärmaktionsplan, dass die Straßenbahnen leiser werden und die BVG entsprechende Schritte unternimmt. Das Quietschen der Straßenbahnen entsteht nur beim Durchfahren von Kurven – vermutlich, weil die Strecke, die die Räder auf der Außenschiene zurücklegen, länger ist als die auf der inneren Schiene. Der physikalische Effekt sei aber immer noch nicht vollständig verstanden, heißt es in dem „Profil“-Artikel. Fest steht zumindest, dass das Quietschen fast immer nur bei Trockenheit auftritt. Sind die Schienen nass, fährt die Bahn leise. Auf Außenstrecken der U-Bahn hat die BVG deshalb Schienen bewässert und die Sprinkleranlagen später durch …

Bahnhöfe + S-Bahn + U-Bahn: Bei S-Bahn und U-Bahn in Berlin Welche Bahnhöfe schon umbenannt wurden, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bei-s-bahn-und-u-bahn-in-berlin-welche-bahnhoefe-schon-umbenannt-wurden/11278934.html Anlässlich der Diskussion um eine #Umbenennung des Dahlemer -Bahnhofs #Thielplatz in „Freie Universität“ zeigen wir, welche anderen #Bahnhöfe in den vorigen Jahren umbenannt wurden – oder auch nicht.

U-Bahn. Bei der U-Bahn gab es 2009 die jüngste Umbenennung, der Bahnhof Zinnowitzer Straße an der #U6 in Mitte heißt heute #Naturkundemuseum. Dagegen lehnte es der Senat 2008 ab, den U-Bahnhof Parchimer Allee (#U7) in Britz nach der #Hufeisensiedlung zu benennen, nachdem diese zum Weltkulturerbe erklärt wurde. Auch die Station Blaschkoallee liege an der Siedlung, argumentierte der Senat, es könne zu Missverständnissen kommen. 2014 gab es einen folgenlosen Vorstoß der CDU und SPD in Marzahn-Hellersdorf, aus dem U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße an der U5 die Station Gärten der Welt zu machen. Zur Eröffnung 1989 war der U-Bahnhof noch nach der damaligen Heinz-Hoffmann-Straße benannt, die wiederum an DDR-Verteidigungsminister Heinz Hoffmann erinnerte. Nach der Einheit ließ der Senat diesen und andere Namen politisch belasteter Personen von Straßen und Bahnhöfen …

Bahnverkehr: ICE-Zugverkehr in Berlin Am Ostbahnhof halten künftig noch weniger Fernzüge, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/ice-zugverkehr-in-berlin-am-ostbahnhof-halten-kuenftig-noch-weniger-fernzuege,10809298,29660354.html Der Berliner #Ostbahnhof wird noch stärker vom #Fernverkehr #abgehängt: Die Deutsche Bahn will die #ICE-Linie #10, die Berlin mit Hannover, dem Ruhrgebiet und Köln verbindet, nicht mehr zum Ostbahnhof führen. Dort soll nur eine ICE-Linie übrig bleiben. Doch es gibt Kritik.

In #Schöneweide halten schon lange keine #Fernverkehrszüge mehr, am Bahnhof #Lichtenberg ist seit 2006 nur ein kleiner Rest übrig geblieben. Nun steht dem letzten Fernzughalt im Osten Berlins, dem Ostbahnhof in Friedrichshain, eine weitere Degradierung bevor. Nach Informationen der Berliner Zeitung plant die Deutsche Bahn, die ICE-Linie 10 in Berlin anders zu führen. Die Züge, die Berlin mit Hannover, dem Ruhrgebiet und dem Rheinland verbinden, sollen nicht mehr am Ostbahnhof halten. Die Änderung soll zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember in Kraft treten, bestätigte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. „In den Planungen gab es einen Konflikt zwischen der Intercity-Express-Linie 10 und der Regionalbahnlinie …

Bahnhöfe: Brückenbau am S-Bahnhof Marzahn verteuert sich erheblich, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-marzahn-hellersdorf/marzahn/artikel/59225-brueckenbau-am-s-bahnhof-marzahn-verteuert-sich-erheblich/ #Marzahn. Nach jahrelanger Planung und komplizierter Finanzierung schien der Verlängerung der #Fußgängerbrücke am -Bahnhof Marzahn nichts mehr im Wege zu stehen. Doch im Laufe der Zeit sind die Kosten explodiert.

Die Fußgängerbrücke, die vom Eastgate-Center zum S-Bahnhof Marzahn führt, soll um 27 Meter zum Wiesenburger Weg verlängert werden. Fußgänger sollen so den angrenzenden Parkfriedhof und den Georg-Knorr-Gewerbepark direkt erreichen können. Die Planungsunterlagen wurden bereits 2007 erstellt. Das Land Berlin sagte dem Bezirk Fördermittel des Bundes in Höhe von rund zwei Millionen Euro zu. Doch gebaut werden konnte nicht. Die Bahn zierte sich lange, die Wartung der Brücke zu übernehmen. Inzwischen ist die Planung veraltet. Bei der Überprüfung der Unterlagen stellte die Senatsverwaltung für …

Bahnhöfe + Regionalverkehr: Regionalbahnhof an der Buckower Chaussee, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Steht der Senat nach wie vor, wie in den Kleinen Anfragen 16/11162 vom 09. Oktober 2007 und 16/11231 vom 16. Oktober 2007 dargelegt, zu der Absicht am #Bahnhof #Buckower Chaussee im Rahmen des Wie-deraufbaus der Dresdner Bahn wieder einen #Regional-bahnhaltepunkt einzurichten? Frage 2: Wie schätzt der Senat aus heutiger Sicht den Bedarf eines solchen Haltepunktes an der genannten Stel-le und wie schätzt die Deutsche Bahn AG dieses Vorha-ben ein? Frage 3: Teilt der Senat die Auffassung des Unter-nehmernetzwerkes an der Motzener Straße, wonach das Gewerbegebiet durch einen Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee weiter aufgewertet und nachhaltig im Bestand gesichert werden würde? Frage 4: Welche konkreten Planungen gibt es hierzu bereits bzw. hat der Senat für entsprechende Vorleistun-gen bereits finanzielle Mittel geleistet? Antwort zu 1. bis 4.: Wie schon in den Beantwortun-gen der o.g. Kleinen Anfragen dargelegt, bewertet der Senat den Bau eines #Regionalverkehrshaltepunkts Buckower Chaussee – der u.a. vom UnternehmensNetz-werk Motzener Straße e.V. gefordert wird – positiv. Al-lerdings wurde der Senat von der Deutschen Bahn AG gebeten, vorerst auf eine konkrete Bestellung dieses Re-gionalverkehrshaltepunkts an der Dresdener Bahn zu verzichten, um das bekanntermaßen schwierige Planfest-stellungsverfahren für den Wiederaufbau des Berliner Abschnitts der Dresdener Bahn nicht zusätzlich zu belas-ten. Auf Forderung des Senats hin wurde jedoch von der DB AG ein Plan erarbeitet, der nachweist, dass die Pla-nung der Straßenüberführung Buckower Chaussee dort den späteren Bau von Regionalverkehrsbahnsteigen (Sei-tenbahnsteige) an den Ferngleisen samt Zugängen und Aufzügen zulässt, ohne die Straßenüberführung oder die Fern- und S-Bahn-Gleise umbauen zu müssen. Finanzielle Mittel musste der Senat für diesen planerischen Nachweis nicht aufwenden. Berlin, den 27. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015)

S-Bahn: Haben Lokführer Kontakt zu Fahrgästen?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Senat der Auffassung, dass #Triebfahrzeugführer der -Bahn Berlin GmbH während ihrer Ar-beit mit den #Fahrgästen in Kontakt kommen? Antwort zu 1: Dies ist der Fall, soweit die Triebfahr-zeugführer außerhalb ihres #Führerstandes im Dienst ange-troffen werden. Frage 2: Bezugnehmend auf die Anlagen zum Ver-kehrsvertrag über die Bedienung der Strecken im S-Bahnverkehr in der Region Berlin Brandenburg (Ab-schnitt 2.5 – Personal) des Verkehrsvertrages frage ich den Senat, ob er der Meinung ist, dass die S-Bahn Berlin GmbH ihren Mitarbeitern gegenüber mit Wirkung vom 01.12.2014 zu Folgendem berechtigt ist: a) Auf das Stellen von #Dienstkleidung zu verzichten? b) Auf das Bereitstellen von #Umkleideräumen zu ver-zichten? c) Auf das Zugestehen von #Umkleidezeit zu verzich-ten? Frage 3: Kann der Senat die vertragliche Grundlage für dieses seit dem 01.12.2014 praktizierte Vorgehen der S-Bahn Berlin GmbH benennen? Antwort zu 2 und 3: Der Verkehrsvertrag regelt die Pflichten der S-Bahn Berlin GmbH gegenüber den Län-dern Berlin und Brandenburg. Anlage 2.5 des Vertrages sieht vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kun-denkontakt über eine einheitliche Unternehmensbeklei-dung und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild verfü-gen müssen. Zu der Frage, ob die S-Bahn Berlin GmbH im arbeitsrechtlichen Verhältnis zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigt ist, wie in der Frage geschil-derten vorzugehen, trifft der Verkehrsvertrag keine Aus-sagen. Frage 4: Wie schätzt er die Vereinbarkeit zwischen der jetzigen Praxis und den vertraglich in Anlage 2.5 des Verkehrsvertrages zugesicherten Rechten der Triebfahr-zeugführer als Mitarbeiter mit Kundenkontakt ein? Frage 5: Was tut der Senat, um den vertraglich festge-legten Zustand wiederherzustellen? Antwort zu 4 und 5: Wie oben dargestellt enthält der Verkehrsvertrag keine Regelungen, die Rechte von Trieb-fahrzeugführinnen und Triebfahrzeugführern betreffen, sondern Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild des Personals, die allein im Kundeninteresse formuliert wurden. Zweck der Regelung in Anlage 2.5 des Vertrages ist es, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Un-ternehmens als solche von den Fahrgästen erkennbar sind. Mit welcher Art von Unternehmensbekleidung diese Vorgabe in Bezug auf die jeweilige Tätigkeit der Persona-le umgesetzt wird, ist vertraglich nicht vorgegeben. Die S-Bahn Berlin GmbH hat der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH Anfang Januar mitgeteilt, dass als Unternehmensbekleidung der Triebfahrzeugführinnen und Triebfahrzeugführer künftig eine gut sichtbare Warnweste mit Unternehmenslogo vorgesehen ist. Diese Weste muss immer getragen werden, wenn diese Personen den Führer-stand verlassen. Insofern ist die Erkennbarkeit der Unter-nehmenszugehörigkeit durch entsprechende Kleidung für den Fahrgast gewährleistet. Berlin, den 23. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)

BVG + Bus: Projekt „BVG-Schülerbegleiter“, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öf-fentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung be-rücksichtigt. 1. Wie bewertet der Senat die Arbeit des BVG-Schülerbegleiterprojekts? Zu 1.: Der Senat begrüßt das auf dem Engagement der BVG beruhende Projekt „#BVG #Schülerbegleiter“. 2. Welche Erfolge konnte das BVG-Schülerbegleiter-projekt verzeichnen? Zu 2.: Erfolge konnten anhand von positiven Rück-meldungen seitens des #Fahrpersonals verzeichnet werden. Vor der Einführung der Schülerbegleiterinnen und Schü-lerbegleiter gab es auf den Linien M27, 124, 125, 133 und 222 erhebliche #Störpotenziale (Verspätungen durch blo-ckierte Türen, Vandalismusschäden, erhebliche Ge-räuschkulissen, teilweise ausgelöst durch Streitigkeiten untereinander, kein geordnetes Einsteigen bzw. Durchrü-cken ins Wageninnere, woraus u. a. verlängerte Haltestel-lenaufenthaltszeiten resultieren). Zurzeit sind täglich ca. 600 Schülerbegleiterinnen und Schülerbegleiter aller Oberstufenklassen im Einsatz, die durch ihre Präsenz und Einflussnahmen auf regelabweichende Schülerinnen und Schüler aufklärend und deeskalierend einwirken und somit für die BVG nicht monetär erfasste Synergieeffekte erwirken. 3. Inwiefern soll das Projekt in Zukunft Unterstützung erfahren und wie sieht ein mögliches Zukunftskonzept aus? 4. Sind Gerüchte zutreffend, dass dem BVG-Schülerbegleiterprojekt die finanziellen Grundlagen ver-kürzt oder gar entzogen werden sollen? Zu 3. und 4.: Es handelt sich um ein von der BVG ei-genständig finanziertes Projekt, das auf dem bisherigen Niveau gesichert ist. 5. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben seitens der Berliner Verkehrsbetriebe für das BVG-Schülerbegleiter-projekt? Zu 5.: In 2014 beliefen sich die Kosten für 11 Ausbil-dungslehrgänge durch die Firma „dolife“ (Schulungs-zentrum für Körperbewusstsein, Sicherheit und Martial Art) auf 15.675 EUR. Zur Kenntlichmachung und besse-ren Hervorhebung wurden u. a. Käppis, Schulterschoner, T- und Sweat-Shirts im Wert von 6.213 EUR an die Schü-lerbegleiterinnen und Schülerbegleiter ausgegeben. Der gesamte Sachaufwand für die BVG belief sich auf 25.869 EUR. Der Personalaufwand für 2 feste Mitarbeiter betrug ca. 120.000 EUR. 6. Wie viele Schülerbegleiter wurden seit Beginn des Projektes ausgebildet, wie ist die Teilnehmerstruktur (männlich/weiblich/mit Migrationshintergrund) und wie ist die Entwicklung der Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren? Zu 6.: Von 2002 bis heute wurden ca. 2000 Schülerin-nen und Schüler zur Schülerbegleiterin bzw. zum Schü-lerbegleiter ausgebildet. Das entspricht einer Ausbil-dungsquote von ca. 160 Schülerinnen und Schülern pro Jahr. Seit 2010 wurden die Schülerinnen und Schüler aus allen 7. Klassen der teilnehmenden 10 Schulen in den Ausbildungslehrgängen gemeinsam geschult, um schon im Vorfeld schulübergreifende Kontakte herzustellen. Um den Austausch unter den Schülerbegleiterinnen und Schülerbegleitern zu fördern und zu erhalten, findet an jedem 1. Montag im Monat ein gemeinsames Treffen statt. Das Verhältnis männlich/weiblich ist ausgeglichen. Der Anteil derer mit Migrationshintergrund beträgt ca. 60%. 7. Bestehen weiterhin die bisherigen Kooperationen zwischen der BVG und der Polizei, den Schulen und der Kampfkunstschule “Doolife” und wenn ja, werden diese Kooperationen erhalten bleiben? Zu 7.: Die Kooperation zwischen der Polizei Berlin und der BVG wurde im Jahr 2007 beendet. Es besteht derzeitig eine Zusammenarbeit mit 10 Schulen in Reini-ckendorf, Mitte und Wedding. Aktuell ist eine 11. Schule in Spandau hinzugekommen. An diesen Schulen besteht intensiver Kontakt mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Teile der Ausbildung werden durch pensionierte Polizeibeamte (ehemaliger Präventionsbeauftragter der Polizeischule) und Polizeibe-amtinnen und dem Schulungszentrum für Körperbewusst-sein „dolife“ übernommen, das auch die Vergütung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten a.D. übernimmt. Berlin, den 23. Januar 2015 In Vertretung Henner B u n d e …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Verkehrte Welt: Brandenburger Landräte, Bürgermeister und die IHK fordern mehr Straßenverkehr in der Region, vom DBV

(DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg, 22.1.2015) Eine verspätete Weihnachtsüberraschung: Das „Tal der Ahnungslosen“ beginnt schon in Brandenburg! Die Landräte der Brandenburger Landkreise Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, der Stadt Cottbus und der IHK Südbrandenburg fordern in der „Resolution zum #Infrastrukturausbau der #Bundesfernstraßen“ neue #Straßenprojekte. Scheinbar hat sich bis zu ihnen nicht herumgesprochen, dass mehr Straßen automatisch mehr Verkehr mit allen negativen Begleiterscheinungen bedeutet. Der Diskussionsstand zu einer ressourcenschonenden, nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehrspolitik sind ihnen offenbar völlig fremd. Aus gutem Grund ist der Ausbau (früher war sogar von den Befürwortern eine Autobahn gefordert worden!) Mitte 2012 zu Grabe getragen worden. Die Prognosen rechtfertigen keinen Ausbau und schon gar nicht eine Autobahn. Je nach betrachtetem Abschnitt kommen die Gutachter der Befürworter auf 10.000 Fahrzeuge (Abschnitt Luckau – Herzberg) und 18.000 Fahrzeuge zwischen der Staatsgrenze bei Frankfurt (Oder) und Beeskow. Zum Vergleich: 20.000 Fahrzeuge wurden 2012 in Hamburg pro Tag gezählt, die die Krausestraße über den Osterbekkanal passieren. Und die Krausestraße ist eine ganz „normale“ Stadtstraße mit einer Fahr- und einer Parkspur pro Richtung. Nicht infrage gestellt wird durch den DBV, dass die eine oder andere Ortsumgehung sinnvoll ist. Jedoch blenden die Unterzeichner der Resolution vollständig die Frage nach Alternativen aus. Deshalb ist es nur konsequent, wenn nicht mit einem Satz die in der Region vorhandene #Schieneninfrastruktur erwähnt wird. Man fühlt sich zurückversetzt in die Bundesrepublik der 1970er Jahre: jede Eigenheimsiedlung sollte ihren Autobahnanschluss erhalten. Dabei gäbe es durch punktuelle Maßnahmen im Schienennetz durchaus die Möglichkeit der Leistungserhöhung. Drei Beispiele: Der Bahnhof Königs Wuserhausen braucht dringend eine weitere Bahnsteigkante. Zwischen Cottbus und Lübbenau fehlt das zweite Gleis. Parallel zur heutigen B 87 zwischen Lübben, Luckau, Uckro und Herzberg nach Falkenberg gibt es bereits die Niederlausitzer Eisenbahn. Nach entsprechender Herrichtung könnte sie problemlos einen Großteil des Güterverkehrs aufnehmen, der ja angeblich den Ausbau der parallel verlaufenden B 87 notwendig macht. Der DBV bedauert die einseitige Sicht der Kommunalpolitiker. Im 21. Jahrhundert kann und darf es einen Infrastrukturausbau nur mit Berücksichtigung des #Eisenbahnverkehrs geben. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Tarife: „Schwarzfahren“ im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn Berlin, die DB Regio, die Niederbarnimer Eisen-bahn (NEB) und die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend inhaltlich bzw. wörtlich wiedergege-ben. Im Vergleich zu den im Wesentlichen auf das Berliner Stadtgebiet begrenzten #Verkehrsleistungen der #BVG und -Bahn Berlin liegen beim Ländergrenzen überschreiten-den Eisenbahn-Regionalverkehr (Regional-Express- und Regional-Bahn-Züge) andere Randbedingungen vor. So hat die rein innerstädtische Verkehrsnachfrage in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs eine völlig unter-geordnete Bedeutung. Sie ist auch nicht das Kernaufga-benfeld des Eisenbahn-Regionalverkehrs. Die Eisenbahn-verkehrsunternehmen (EVU) des Eisenbahn-Regionalver-kehrs haben mitgeteilt, dass die nachgefragten Zahlen entsprechend der Systematik der Fragestellungen nicht erhoben werden. Soweit statistische Daten der Berliner Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden, dass das Re-gistratur-System der Berliner Staats- und Amtsanwalt-schaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leis-tungen) enthält, aber keine Eingrenzung auf den abgefrag-ten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“ ermög-licht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen Auskünfte nicht möglich sind. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die BVG, die S-Bahn und die Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verzeichnet für das Jahr 2013 947,3 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Für das Jahr 2014 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor, erwartet werden gut 970 Mio. UBF.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2013 beförderte die S-Bahn Berlin auf ihrem gesam-ten Streckennetz 402,4 Mio. Fahrgäste. Eine Unterschei-dung nach Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Die Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG, der S-Bahn und der Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 durchgeführt? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der kontrollierten Fahrgäste betrug in 2013 2.792.819 in 2014 waren es 5.256.342.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Fahrscheinkontrollen S-Bahn: 2013: 7.223.026 2014: 7.874.285“ Die Fahrkartenkontrollen in den Zügen des Eisen-bahn-Regionalverkehrs finden durch die Zugbegleiterin-nen und Zugbegleiter nicht wie im innerstädtischen öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei BVG und S-Bahn nach dem Stichprobenprinzip statt. Sie sind viel-mehr die Regel und werden im Rahmen der zusätzlich von den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Reise-verlauf wahrzunehmenden Serviceleistungen für die Fahrgäste (z.B. Ein- und Ausstiegshilfen, betriebliche Aufgaben, Durchsagen im Zug, Fahrgastauskünfte) durchgeführt. Die routinemäßige Kontrolle der Fahrkarten wird daher anzahlmäßig nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne #gültigen Fahrschein angetroffen bei BVG, S-Bahn und Regional-bahn in Berlin, jeweils im Jahr 2013 und 2014? Wie hoch ist der prozentuale Anteil an den gesamten Fahrgastzahlen des jeweiligen Jahres? Wie können eventuelle Schwan-kungen erklärt werden? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG wurden in 2013, 228.727 Fälle von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst, in 2014 waren es 355.476 Fälle. Die Beanstandungsquote lag in 2013 bei 8%, in 2014 wurden 7% registriert. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen be-einflusst. Gegenüber den Vorjahren, die geprägt waren durch eine Hochlaufphase des externen Dienstleisters, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar. Die Verän-derungen basieren auf einer verstärkten Kontrolltätigkeit mit mehr Prüfpersonal.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Feststellungen ges. 326.359, Ø Beanstandungsquote: 4,51 % 2014: Feststellungen ges. 333.519, Ø Beanstandungsquote 4,24 % Die Beanstandungsquote ist auf sehr hohem Niveau leicht rückläufig. Sie entspricht aber unserer Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen. Der absolute An-stieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte zurück zu führen.“ Von den EVU erfolgen in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs keine Erhebungen von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte, die nur auf das Berliner Stadtgebiet bezogen sind. Frage 4: Wie viele festgestellten „SchwarzfahrerIn-nen“ haben das erhöhte Beförderungsentgelt im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bezahlt? Wie hoch waren die Einnah-men daraus in den jeweiligen Jahren 2013 bzw. 2014? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderun-gen) 2013: 5,3 Mio. EUR Für 2014 können aufgrund des noch nicht abgeschlos-senen Jahresabschlusses keine Angaben gemacht wer-den.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Insgesamt wurden in 2013 5,3 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren erlöst. 2014: Für dieses Geschäftsjahr liegen zurzeit noch keine Zahlen vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 5: Wie viele Strafanzeigen haben BVG, S-Bahn und Regionalbahn jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung sein darf. In 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 1.944 Personen An-zeigen erstattet. In 2014 wurden insgesamt 33.723 Personen angezeigt. Die hohe Zahl der Strafanträge ist darin begründet, dass aufgrund von technischen Problemen bei unserem Dienst-leister noch nicht berücksichtigte Daten aus 2012 und 2013 erst 2014 eingelaufen sind und eine Anzeige recht-fertigen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn stellt Strafanträge nach §265a StGB ge-gen Personen, die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehr-fachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten. 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 12.379 Personen Anzeige erstattet. 2014 wurden insgesamt 20.356 Personen (einschließ-lich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige gebracht.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 6: Wie viele Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 führten zu einem Strafverfahren und schließlich zu einem Urteil? Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt, wie viele Strafverfahren sind noch nicht erledigt? Zu welcher Art von Verurteilungen ist es wegen „Schwarzfahrens“ gekommen? Frage 7: Wie viele Männer und wie viele Frauen ha-ben in den Jahren 2013 und 2014 wegen „Schwarzfah-rens“ eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen? Wie hoch war der Anteil von „SchwarzfahrerInnen“ bei den ErsatzfreiheitsstraflerInnen in den Jahren 2013 und 2014? Antwort zu 6 und 7: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Berlin, den 22. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2015)