Potsdam: Verzögerung bei Umbau des Leipziger Dreiecks Weniger Parkplätze am Brauhausberg, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/verzoegerung-bei-umbau-des-leipziger-dreiecks-weniger-parkplaetze-am-brauhausberg/27266618.html

Der Umbau der Straße am #Brauhausberg beginnt später. Anschließend soll die Kreuzung zur #Heinrich-Mann-Allee ein ganz anderes Gesicht haben.

Potsdam – Anwohnern der Straße am Brauhausberg bleibt noch etwas mehr Zeit ohne eine #Großbaustelle direkt vor ihrer Haustür. Ursache sind #Verzögerungen bei Potsdams derzeit größter Straßenbaustelle – dem Umbau des #Leipziger Dreiecks. Eigentlich sollte dabei bereits jetzt und im nächsten Jahr auch die Straße am Brauhausberg umgebaut werden.

Doch weil der vorherige Bauabschnitt in der Leipziger Straße noch nicht fertiggestellt ist, geht es am Brauhausberg frühestens im Oktober los, wie nun das Rathaus mitteilte. Entsprechend später werden die Bauarbeiten beendet sein – nämlich im zweiten Quartal 2023. Anwohner würden derzeit schriftlich informiert, hieß es.

Neben der Verlegung der #Tram-Wendeschleife in die #Friedrich-Engels-Straße ist der Umbau am Brauhausberg der zweite zentrale Punkt bei der Neugestaltung von Potsdams wichtigster Straßenkreuzung. Derzeit kreuzen sich die stadtauswärts zum Brauhausberg fahrenden Autos mit denen, die …

U-Bahn: Welche Konsequenzen hat die Verzögerung bei der Beschaffung neuer U-Bahnen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche möglichen #Verzögerungen können sich durch das aktuell laufende #Einspruchsverfahren gegen die
#Vergabe der Beschaffung der neuen -Bahnfahrzeuge maximal ergeben? Wie viele Fahrzeuge würden
dabei um welchen Zeitraum verspätet ausgeliefert? Bitte auflisten getrennt nach Groß- und Kleinprofil.
Antwort zu 1:
Da sich die BVG in einem laufenden Gerichtsverfahren befindet, kann sie hierzu keine
Aussage treffen.
Der Vertrag umfasst einen Beschaffungsrahmen von bis zu .060 #Großprofil- und
#440 #Kleinprofilwagen, mindestens aber 344 Großprofil- und 262 Kleinprofilwagen.
Frage 2:
Welche Prognosen bestehen derzeit bezüglich der #Auslieferungstermine und der jeweiligen Anzahl auszuliefernder
Fahrzeuge für betriebsbereite und zugelassene Neufahrzeuge der U-Bahn für den fahrplanmäßigen
Einsatz? Bitte auflisten getrennt nach Groß- und Kleinprofil.
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Antwort zu 2:
Großprofil: Die Notvergabe an #Stadler umfasst die Beschaffung von bis zu 80 Fahrzeugen
der Fahrzeugserie IK20 für das Großprofil. Entsprechend des mit #Siemens und Stadler
geschlossenen Vergleichs ist die Lieferung von 56 Wagen IK20 fest vereinbart. Die BVG
beabsichtigt, nach den weitergehenden Abstellungen von Fahrzeugen der Baureihe #F79,
weitere 24 Wagen #IK20 für das Großprofil abzurufen.
Auf der Linie U5 befinden sich bereits 44 Wagen der Fahrzeugserie #IK17 im Einsatz.
Kleinprofil: Im Kleinprofil werden keine weiteren Wagen der Baureihe IK geliefert. Aktuell
befinden sich 116 Wagen der Fahrzeugbaureihe IK im Einsatz.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand der Erkenntnisse über die planmäßige und außerplanmäßige Außerdienststellung
der Fahrzeuge der Baureihe F79 und weiterer F-Baureihen?
Antwort zu 3:
Mit Stand vom 30. September 2019 wurden insgesamt 58 der 70 Wagen der Fahrzeugserie
F79 die Zulassungen zum Einsatz im Fahrgastverkehr durch den Betriebsleiter UBahn
entzogen.
Hinsichtlich der Baureihen #F74, #F76, #F84, #F87, #F90 und #F92 gibt es auf Seiten des Senats
keine aktuellen diesbezüglichen Erkenntnisse.
Frage 4:
Wie wird sich nach heutigem Prognosestand der Fahrzeugbestand der U-Bahn bis 2027 entwickeln vor dem
Hintergrund planmäßiger und außerplanmäßiger Außerdienststellung von Fahrzeugen und der Beschaffung
von Neufahrzeugen? Bitte auflisten getrennt nach Groß- und Kleinprofil.
Frage 5:
Welche betrieblichen Szenarien für den Umgang mit dem zu erwartenden Fahrzeugmangel werden seitens
der BVG für die nächsten 5 Jahre betrachtet?
Frage 6:
Welche Bandbreite an möglichen Maßnahmen zum Umgang mit dem zu erwartenden Fahrzeugmangel wird
dabei betrachtet (z.B. Taktausdünnung, Verkürzung von Zügen, Stilllegung von einzelnen Linienabschnitten
oder ganzen Linien, spätere Außerdienststellung von Fahrzeugen)?
Frage 7:
Welche Linien wären besonders von möglichen Einschränkungen aufgrund von Fahrzeugmangel betroffen?
Antwort zu 4 bis 7:
Die BVG hat mitgeteilt, dass die Prognosen und betrieblichen Szenarien in Abhängigkeit
zu dem Ausgang des durch #Alstom eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens stehen. Der
Termin wurde vom Kammergericht auf den 15.11.2019 festgesetzt.
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Aktuell können daher hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. Konzepte zum
Umgang mit möglichen Fahrzeugmangelsituationen werden zwischen der BVG und dem
zuständigen Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt werden.
Berlin, den 07.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Bau- und Abnahmearbeiten rund um das Ostkreuz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Berliner #Stadtbahn wurden zwischen dem 02.11.2018 und dem
11.11.2018 rund um das #Ostkreuz Bau- und #Abnahmearbeiten an den S-Bahngleisen durchgeführt, was zu
umfangreichen #Einschränkungen des S-Bahnverkehrs im gesamten Berliner Osten führte: Warum wurden
diese Arbeiten nicht in der Zeit der Herbstferien vorgenommen, wo mit einem geringeren
#Fahrgastaufkommen in den Stoßzeiten zu rechnen ist?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Maßnahme „Herstellung Bauzustand (BZ) S7 Ostkreuz“ sollte ursprünglich innerhalb
der Sommerferien 2018 umgesetzt werden.
Im Zuge von #Verzögerungen und notwendigen #Umplanungen in den vorangegangenen
Bauzuständen im Bauvorhaben Ostkreuz verschob sich diese Inbetriebnahme dann
zunächst auf die Herbstferien 2018.
Im Zuge der weiterführenden und vertiefenden Planungen musste die Reihenfolge der
Abnahmehandlungen derart angepasst werden, dass vor der geplanten 10-tägigen
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Totalsperrung der #S3 #Ostkreuz#Karlshorst das lange Wochenende Tsp [Totalsperrung]
#Alexanderplatz#Lichtenberg mit Softwarewechsel im ESTW [Elektronisches Stellwerk]
liegen musste. Dieses Wochenende konnte aus Projektsicht nicht weiter vorgezogen
werden, damit die Sperrung der S3 gänzlich in den Herbstferien liegt.
Grund hierfür war neben den notwendigen Abnahmevorläufen auch die bis 02.11.18
andauernde Totalsperrung der Stadtbahn F-Bahn [d.h. der Fern- und Regionalbahngleise]
wegen #Weichenerneuerung im #Ostbahnhof.“
Frage 2:
Parallel zu den Arbeiten der S-Bahn wurden an verschiedenen wichtigen Verbindungen des Berliner Ostens
#Straßenbauarbeiten durchgeführt, unter anderem B1/B5 Höhe Köpenicker Straße (Verengung auf eine
Spur), auf der Landsberger Allee, auf der Köpenicker Landstraße in Höhe der Minna-Todenhagen-Brücke
(Verengung auf eine Spur). Durch diese Bauarbeiten und die daraus resultierenden Staus wurde auch der
eingesetzte #Schienenersatzverkehr zum Teil erheblich behindert: Waren die Arbeiten der Berliner S-Bahn im
Vorhinein mit der #Verkehrslenkung Berlin mit dem Ziel koordiniert worden, Straßenarbeiten währen der Zeit
der S-Bahnsperrungen zu verhindern und so einen möglichst reibungslosen Ablauf des SEV zur
garantieren?
Antwort zu 2:
In der Arbeitsgruppe zur #Baukoordinierung wurden die verschiedenen Baumaßnahmen
erörtert. Aus übergeordneten Gründen wurde entschieden, die Baumaßnahmen trotz der
zeitlichen Parallelität durchzuführen.
Frage 3:
Warum wurde in der Hauptstraße in Rummelsburg nicht eine temporäre #Busspur für den SEV eingerichtet,
so dass die Busse nicht hätten im Stau stehen müssen, wodurch eine attraktivere Fahrtzeit des SEV
ermöglicht worden wäre?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der nicht erfolgten Einrichtung einer Busspur verweist die DB AG
insbesondere auf die nach ursprünglicher Planung kürzere Dauer der Sperrung im
Abschnitt Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park, die erst in einer
vergleichsweise späten Planungsphase der Baumaßnahme angepasst werden musste,
nachdem durch das ausführende Unternehmen ein erhöhter Sperrpausenbedarf angezeigt
wurde. Bezüglich des Abschnittes Ostkreuz – Karlshorst der Linie S3, in dem die hier in
Rede stehende Hauptstraße liegt, änderte sich die Gesamtdauer der Sperrung (02.11.,
4:30 Uhr bis 12.11., 03:45 Uhr) jedoch nicht.
Die DB AG teilt zum Ersatzverkehr während dieser Baumaßnahme Folgendes mit:
„Bei der Abstimmung der Streckenführung für den Schienenersatzverkehr (SEV) im
Vorfeld der Baumaßnahme wurde vom damals bekannten Bauzeitraum Freitag, 02.
November 2018, 4:30 Uhr bis Montag, 05. November 2018, 3:45 Uhr ausgegangen. Für
den Freitag, als letzten Tag der Berliner Herbstferien, wurde keine Einrichtung einer
Busspur auf der Hauptstraße bei der Verkehrslenkung beantragt.
Aus vergangenen Baumaßnahmen mit SEV-Leistungen war bekannt, dass die Einrichtung
einer Busspur sehr kostenintensiv ist und dass durch die Baumaßnahme auch der
Individualverkehr auf der Umfahrungsstrecke deutlich zunimmt, so dass mit einer
zusätzlichen Busspur, die dann dem Individualverkehr nicht zur Verfügung steht, ein
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größeres Verkehrschaos provoziert wird, bzw. die Einhaltung der Busspur gerade in der
kritischen Hauptverkehrszeit nicht eindeutig gewährleistet sein kann.“
Ergänzend teilt die Verkehrslenkung Berlin hierzu mit, dass die Busspuren seitens des
Betreibers, der Firma Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH im Auftrag der Deutschen
Bahn AG, weder beantragt noch als sinnvoll erachtet wurden.
Frage 4:
Für viele Pendler*innen aus dem Berliner Osten diente während der Sperrungen der betroffenen SBahnlinien
die U5 als Ausweichroute, die allerdings mit dem hohen Fahrgastaufkommen zeitweise
überfordert war, wodurch viele Fahrgäste auf den SEV ausweichen mussten:
a)Warum war es nicht möglich, auf der Line U5 die Taktzeiten auf unter 5 Minuten zu reduzieren?
b)Wie bewertet der Berliner Senat die Abstimmung zwischen BVG und S-Bahn in diesem Fall?
Antwort zu 4:
a) Die DB AG teilt hierzu mit:
„Mit BVG und VBB [Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg] wurden frühzeitig
Abstimmungen zu einer Verstärkung auf der Linie U5 im Abschnitt Kaulsdorf Nord –
Alexanderplatz aufgenommen. Als Resultat dieser Bemühungen verkehrte die Linie U5
im benannten Abschnitt zu den folgenden Betriebszeiten im 4 2/3 Minuten-Takt:
Freitag, 02.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 03.11.18 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag, 04.11.18 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Montag, 05.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die regulären Taktzeiten auf der U5 während der Hauptverkehrszeit an Werktagen
beinhalten einen 4 2/3 Minuten-Takt zwischen Alexanderplatz und Hönow. Während der
S-Bahn-Sperrung Ostkreuz zwischen dem 02.11. – 06.11.18 wurden auf der U5 noch
zusätzlich bei erhöhtem Fahrgastaufkommen Verstärkerfahrten eingesetzt. Ein dichterer
Takt ist durch technisch-logistische Ursachen (aufgrund des Kehrens am Bahnsteig UBahnhof
Alexanderplatz) nicht möglich.“
b) Die Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG ist in diesem Fall
nicht zu kritisieren. Eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 wurde durch die S-Bahn
Berlin GmbH bei der BVG angefragt, im betrieblich realisierbaren Umfang in das mit der
VBB GmbH abzustimmende Ersatzkonzept aufgenommen und letztlich auch bestellt
und durch die BVG erbracht. Der Antwort der BVG zu 4 a) ist zu entnehmen, dass eine
darüber hinausgehende Verdichtung der U5 tatsächlich nicht möglich war. Hieran hätte
im Übrigen auch die Einordnung der Sperrung zu einem anderen Zeitpunkt nichts
geändert.
Frage 5:
Wie schätzt der Berliner Senat den Ablauf und die Koordination der Arbeiten rund um das Ostkreuz
insgesamt ein? Welche Möglichkeiten sieht der Berliner Senat in Zukunft, die negativen Auswirkungen von
Wartungs- oder Bauarbeiten an wichtigen Verkehrsknotenpunkten des ÖPNV zu reduzieren?
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Antwort zu 5:
Bei der Bewertung des Bauablaufs im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der
viergleisigen Infrastruktur im Abschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof ist die entstandene
Verschiebung des Sperrzeitraums und die hieraus resultierende Einordnung der
Baumaßnahme außerhalb von Ferienzeiträumen kritisch zu bewerten. Hierdurch musste
mittels des Ersatzkonzeptes, das sowohl den Ersatzverkehr mit Bussen als auch die
Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 umfasste, ein deutlich größeres
Fahrgastaufkommen bewältigt werden, als dies in einem Ferienzeitraum (Sommer- oder
Herbstferien) der Fall gewesen wäre. Dieses größere Fahrgastaufkommen wie auch das
außerhalb der Ferien ebenfalls größere Verkehrsaufkommen auf den vom SEV zu
durchfahrenden Straßen trugen maßgeblich zu den aufgetretenen Problemen des
Ersatzverkehrs bei.
Des Weiteren bewertet der Senat die im Nachgang der viertägigen Totalsperrung des
Abschnitts Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park eingetretenen
erheblichen Einschränkungen infolge von Softwareproblemen des Elektronischen
Stellwerks Ostkreuz als sehr problematisch.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass für die erforderlichen Arbeiten im Öffentlichen
Personennahverkehr(ÖPNV)-Netz (sowohl für dessen Erneuerung und Modernisierung als
auch für den weiteren Ausbau) Einschränkungen des Verkehrsangebotes und Sperrungen
von Streckenabschnitten auch künftig nicht zu vermeiden sein werden. Das Ziel des
Berliner Senats besteht darin, diese Sperrungen zum überwiegenden Teil in Nächten mit
Betriebspause (Sonntag bis Freitag), an Wochenenden oder in Ferienzeiträumen
einzuordnen. Hierzu besteht zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und den weiteren Beteiligten wie der DB AG, der BVG, dem VBB und auch
den Fahrgastverbänden Konsens, um die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie
möglich zu halten.
Ein weiteres Ziel besteht darin, gleichzeitige Sperrungen auf parallel verlaufenden ÖPNVAchsen,
insbesondere im Schnellbahnnetz, möglichst zu vermeiden, so dass für die
jeweils gesperrte Achse neben dem Ersatzverkehr auch Umfahrungsalternativen bestehen
bleiben. Erschwerend bzw. restriktiv wirken sich für die Steuerung und Abstimmung der
zeitlichen Einordnung von Baumaßnahmen insbesondere die nachfolgend aufgeführten
Randbedingungen aus:

  • die große Menge der aktuell und in den kommenden Jahren in allen Verkehrsnetzen
    erforderlichen Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten, mit zum Teil komplexen
    Abhängigkeiten der einzelnen Baumaßnahmen untereinander,
  • die begrenzte Verfügbarkeit spezieller Baumaschinen, die oft mit sehr langem
    zeitlichem Vorlauf verbindlich gebucht werden müssen,
  • die begrenzte Verfügbarkeit von Bussen und Fahrpersonal für Ersatzverkehre (nicht
    nur in unserer Region, sondern deutschlandweit), die zudem bei mehreren
    gleichzeitigen größeren Sperrungen bereits heute zum Teil aus entfernten Regionen
    zugeführt werden müssen.
    Frage 6:
    Welche weiteren Bauarbeiten und Sperrungen sind für den Berliner Südosten bis Ende 2019 geplant?
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    Antwort zu 6:
    Die im Jahr 2019 geplanten baubedingten Einschränkungen auf den S-Bahn-Strecken im
    Berliner Osten und Südosten können der beigefügten, von der DB Netz AG erstellten,
    Anlage entnommen werden. Die darin mehrfach verwendete Abkürzung „Tsp“ steht für
    „Totalsperrung“.
    Berlin, den 05.12.2018
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ab wann stehen die Wohnhäuser Beermannstr. 20 und 22 der BAB 100 wirklich im Weg?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche zeitlichen #Verzögerungen sind beim Bau der #Verlängerung der #BAB100 bis jetzt entstanden und welche Auswirkungen hat dies auf die Bautätigkeit im Bereich der Wohngebäude #Beermannstr. 20 und 22? Antwort zu 1: Die Baumaßnahmen der laufenden Bau-lose und die Vergabeverfahren der weiteren Lose entspre-chen im Wesentlichen dem Rahmenterminplan. Aus punktuellen Verzögerungen wie zum Beispiel der fehlen-den Baufreiheit in der Beermannstraße leiten sich Mehr-kostenforderungen und Schadensersatzforderungen der bauausführenden Unternehmen ab. Frage 2: Mit welchen Zeiträumen rechnet der Senat für den Abschluss der juristischen Auseinandersetzungen mit derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern der Ge-bäude Beermannstr. 20 und 22 und was veranlasst ihn zu dieser Einschätzung? Antwort zu 2: Es wird im Ergebnis der zurückliegen-den mündlichen Verhandlungen vor der Enteignungsbe-hörde mit einem kurzfristigen Abschluss des laufenden Verfahrens gerechnet. Frage 3: Wie sieht der aktuelle Bauablaufplan des Vorhabens aus und wann werden welche Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Treptow beginnen? Antwort zu 3: Der aktuelle Bauablaufplan sieht die weitere Umsetzung und Fertigstellung aller bauvorberei-tenden Maßnahmen vor. Entsprechend der erteilten Be-auftragungen der verschiedenen Bauaufträge werden derzeit die komplexen Bauleistungen und baubegleiten-den Maßnahmen im Bereich zwischen Autobahndreieck Neukölln und Kiefholzstraße ausgeführt. Im Februar 2015 beginnen die Bauleistungen zur Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung Kiefholzstraße und damit die ersten Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Trep-tow. Frage 4: Aus welchen Gründen hält der Senat an sei-ner Auffassung fest, der Abriss der Gebäude Beer-mannstr. 20 und 22 sei kurzfristig erforderlich? Antwort zu 4: Weitere Verzögerungen in der Bauab-laufplanung für den Bereich der Beermannstraße gefähr-den den gesamten Rahmenterminplan und in der weiteren Bauablaufplanung insbesondere die komplizierten und terminlich streng eingetakteten Bauleistungen zu den unmittelbar angrenzenden Ingenieurbaulosen RIN 01(Rahmenbauwerk im Zuge der Bundesautobahn [BAB] 100 unter der Ringbahnstrecke), RIN 02/RIN 03 (Trog-bauwerke im Zuge der BAB A 100 nördlich von RIN 01). Sie würden zudem zu Mehrkosten und Schadensersatz-forderungen führen. Frage 5: Welche bauvorbereitenden und baubegleiten-den Maßnahmen sollen auf dem Areal der jetzigen Wohngebäude Beermannstr. 20 und 22 vor dem Bau der eigentlichen Trasse durchgeführt werden? Antwort zu 5: Vor Beginn der Bauleistungen für die eigentliche Straßenbautrasse müssen im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen ausgeführt werden: Beweissiche-rung, Baumfällungen, Abriss/Beräumung Kleingartenla-ge, Herstellung Umfahrung Beermannstraße, Baustoff- und Materialuntersuchungen, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 22, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 20, Kampfmittelsondierung, Herstellung Grundstücksicherungszaun, Sicherungsarbei-ten am Bestandsgebäuden Beermannstraße 18, Herstel-lung Wendebereich Beermannstraße, Urgeländeauf-maß/Vermessung, Baustelleneinrichtung und Herstellung Baulogistikflächen, Herstellung der Ingenieurbauwerke RIN 01, RIN 02, RIN 03 und die Lärmschutzwände im Bereich Beermannstraße. Frage 7: Warum hat die zuständige Senatsverwaltung die mehrfachen Anfragen zur Nutzung leerstehender Wohnungen in den Gebäuden 20 und 22 als Notunter-künfte für Flüchtlinge abgelehnt, obwohl absehbar war, dass die Gebäude noch länger stehen werden, und eine kurzfristige Freimachung durch die für Flüchtlingsunter-bringung zuständige Stelle garantiert worden ist? Antwort zu 7: Die grundstücksbezogene Dringlichkeit zur Inanspruchnahme dieser Grundstücke ist aufgrund der terminlichen und kostenseitigen Zwangspunkte aus der laufenden Gesamtbaumaßnahme und den damit verbun-denen bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gege-ben. Ungeachtet der baulichen Situation der zum Teil seit mehreren Jahren leerstehenden Wohnungen, die umfang-reiche Instandhaltungen und Sanierungen vor einer erneu-ten Wohnnutzung erforderlich machen würde, bestand unter Berücksichtigung der Projektrandbedingungen und der damit verbundenen rechtlichen Zusammenhänge zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit einer weitergehenden Nutzung von leerstehenden Wohnungen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2015)

Bus + BVG: Verzögerungen und Verspätungen durch obligatorischen Vordereinstieg in BVG-Bussen II, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kennt-lich gemacht wurden.

Frage 1: Wann und auf welchem Wege hat der Senat Kenntnis über die Ergebnisse einer Evaluation des obliga-torischen #Vordereinstiegs erlangt, die die #BVG A.ö.R. laut Antwort auf meine Anfrage vom 14. August 2014 (DS 17/14373) eigenständig vorgenommen hat? Frage 2: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat an-gesichts gefühlter #Verzögerungen beim Einstieg, Ein-schränkungen des Zugangs zum hinteren Fahrzeugbereich und damit verbundener geringerer #Kapazitätsauslastung gezogen? Frage 3: Hat der Senat durch diese Evaluation oder auf anderem Wege einen – wie in der Plenumsdiskussion des Abgeordnetenhauses am 17. März 2004 zur Einführung des obligatorischen Vordereinstiegs (Plenarprotokoll 15/47, S. 3765-3767) gefordert – überzeugenden Nach-weis erhalten, dass es durch den obligatorischen Vorder-einstieg nicht zu einer Attraktivitätsminderung des Bus-verkehrs kommt? Antwort zu 1., 2. und 3.: Die BVG hat dem Senat die Ergebnisse der Evaluation über die Einführung des obli-gatorischen Vordereinstieg zur Verfügung gestellt, dieser hat sie zur Kenntnis genommen. Der genaue Zeitpunkt und die Form der Übergabe lässt sich in der zur Beant-wortung der Frage verfügbaren Zeit jedoch nicht ermit-teln. Die BVG hat auch bei späteren Gelegenheiten sehr deutlich ihre Meinung vertreten, dass sie durch den obli-gatorischen Vordereinstieg einen erheblichen finanziellen Vorteil hat bzw. finanzielle Nachteile vermeidet. Die in bestimmten Situationen auftretenden Verzögerungen beim Fahrgastwechsel rechtfertigen aus ihrer Sicht nicht, die von ihr errechnete, nachhaltige Erlössteigerung aufzuge-ben. Da der BVG-Vertrag als Nettovertrag ausgestaltet ist, liegen solche betrieblichen Entscheidungen unter Abwägung deren Risiken und Chancen – und damit letzt-lich deren finanzielle Auswirkungen – in der Zuständig-keit des Verkehrsunternehmens. Der Senat sieht auf dieser Grundlage weder die Not-wendigkeit noch den Ansatzpunkt für weitere Schlussfol-gerungen. Frage 4: In welcher Höhe und auf welcher Grundlage wurde der Zeitverlust durch Fahrscheinkauf bei Busfah-rer*innen bei der Ermittlung der Haltestellenaufenthalts-zeiten pauschal veranschlagt? Frage 5: Ist der veranschlagte Zeitverlust durch Fahr-scheinkauf und durch den verhinderten Zustieg hinten nach Auffassung des Senats angemessen? Antwort zu 4. und 5.: Die BVG teilte dazu mit: „Die Fahrzeiten zwischen zwei Haltestellen inklusive aller Verlustzeiten (Haltestellenaufenthaltszeiten, Warte-zeiten vor Lichtsignalanlagen) werden in einem Minuten-raster ermittelt. Grundlage dafür sind die real gemessenen Fahrzeiten vieler Fahrten innerhalb bestimmter Zeitinter-valle. Eine Differenzierung nach Verlustzeiten für den Fahrscheinverkauf ist daher nicht möglich.“ Unabhängig von der Zustiegsregelung sieht der Senat Potenzial für stabilere und damit planbarere Haltesstellen-aufenthaltszeiten durch eine Reduzierung der Barverkäufe im Fahrzeug. Frage 6: Wie entwickelt sich die Durchschnittsge-schwindigkeit der Metrobuslinien im Verhältnis zu ihrem durchschnittlichen Fahrgastaufkommen? (Bitte die Met-robuslinien nach aktuellem Fahrgastaufkommen und Durchschnittsgeschwindigkeit auflisten.) Antwort zu 6: Die BVG teilte dazu mit: „Trotz steigender Fahrgastzahlen haben sich die fahr-planmäßigen Geschwindigkeiten seit 2008 nur marginal verändert. Fahrplangeschwindigkeit Linien Geschwindigkeit nach Regelfahrplan 2008 2014 Delta M11 20,4 km/h 20,4 km/h -0,1 km/h M19 17,1 km/h 17,11 km/h 0,0 km/h M21 21,4 km/h 21,4 km/h 0,0 km/h M27 16,8 km/h 16,8 km/h 0,0 km/h M29 15,6 km/h 15,7 km/h 0,1 km/h M32 21,4 km/h 21,4 km/h 0,0 km/h M37 17,2 km/h 17,7 km/h 0,6 km/h M41 17,3 km/h 17,4 km/h 0,0 km/h M44 20,1 km/h 19,9 km/h -0,3 km/h M45 18,4 km/h 18,2 km/h -0,3 km/h M46 18,0 km/h 18,1 km/h 0,1 km/h M48 17,4 km/h 17,3 km/h -0,1 km/h M49 20,8 km/h 20,6 km/h -0,1 km/h M76 19,3 km/h 19,4 km/h 0,1 km/h M77 19,0 km/h 18,9 km/h -0,1 km/h M82 17,9 km/h 18,0 km/h 0,1 km/h M85 16,9 km/h 16,6 km/h -0,3 km/h Frage 7: Die BVG A.ö.R. veranschlagt jährliche Mehreinnahmen von 4,6 Mio. Euro (Berliner Morgenpost v. 16.9.14) durch den obligatorischen Vordereinstieg. Kann der Senat ausschließen, dass diese Zahl nach wie vor auf den Einnahmesteigerungen während eines Testbe-triebs im Dezember 2003/2004 beruht, die laut Plenums-diskussion des Abgeordnetenhauses am 17. März 2004 (Plenarprotokoll 15/47, S. 3766) auf 4,6 Mio. Euro im Jahr hochgerechnet wurden? Antwort zu 7: Dem Senat liegen dazu keine eigenen Zahlen vor. Die BVG führt dazu aus: „Die im Rahmen einer ent-sprechenden Evaluation ermittelte Einnahmesteigerung um rd. 4,6 Mio. EUR p.a. konnte dauerhaft realisiert wer-den. Die Statistiken weisen keinerlei Abschwächung dieses positiven Ertragseffektes im Busvertrieb aus. Der seit dem 05.04.2004 obligatorische Vordereinstieg bei den Bussen der BVG hat somit zu einer nachhaltigen Er-lössteigerung für die BVG geführt.“ Frage 8: Welche Kosten entstehen durch den Einbau von elektronischen Prüfgeräten in Bussen zur Kontrolle der BVG-fahrCard? Antwort zu 8: Die BVG teilte dazu mit: „Der Aufwand sowie die Investition für Einbau der Prüfgeräte in alle Omnibusse beträgt in Summe ca. 1,35 Mio. EUR.“ Berlin, den 09. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2014)

Flughäfen: Bauministerin sieht große Risiken für Regierungs-Airport Bund lehnt Standortverlegung von Schönefeld kategorisch ab, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article131125919/Bauministerin-sieht-grosse-Risiken-fuer-Regierungs-Airport.html Die Bundesregierung sieht in den #Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des #BER auch erhebliche Kostenrisiken für den auf dem alten Airport Schönefeld (#SXF) geplanten #Regierungsflughafen. Das ergibt sich aus einem Sachstandsbericht von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) an den Bauausschuss des Deutschen Bundestages. Durch die nicht vertragsgemäß erfolgte Übergabe des Baugeländes für den Empfangsbereich des Bundes durch die Flughafengesellschaft „sind bereits derzeit nicht kalkulierbare Termin- und Kostenfolgen entstanden“, heißt es in einem Schreiben der Ministerin an den Ausschuss.

50 Millionen Euro hat der Bund bereits für die Planungen des künftigen Regierungsflughafens in Schönefeld ausgegeben. Doch einen Baustart hält das Ministerium erst dann für möglich, wenn ein belastbarer Eröffnungstermin für den neuen Hauptstadtflughafen feststeht. Falls bis Ende des Jahres kein verbindlicher Terminplan bestehe, müssten …