Straßenbahn: Tram-Streckenplanung „Wer will hier die Tram?“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/tram-streckenplanung-wer-will-hier-die-tram/21227796.html

Die erste Kontroverse gab’s, als es noch gar nicht losgegangen war: „Wer will hier die #Straßenbahn haben? Etwa Sie?“ Die aufgebrachte Frau kurvt auf Uwe Hiksch zu. „Ja, das will ich.“ Die Frau: „Ich nicht!“ Sie wohne an der #Rathausstraße in Mitte und befürchte, dass eine Straßenbahn vor ihrer Wohnung zu laut sein werde. Hiksch, von den Naturfreunden Berlin, kontert: „Die Straßenbahn wird leise sein, Sie werden sie nicht hören.“ Zusammen mit mehreren Organisationen, die sich für den Bau von weiteren Straßenbahn-Strecken einsetzen, hatten die Naturfreunde am Sonntag zu einem „#Tramspaziergang“ auf der Strecke der neuen Straßenbahn vom #Alexanderplatz zum #Potsdamer Platz geladen.

Gekommen waren rund zwei Dutzende Interessierte, darunter gut die Hälfe Frauen. Norbert Rheinlaender von der Fahrgastinitiative Berlin, der die Pläne erläuterte, hatte anschließend leichtes Spiel. Die Frau, die die Tram gar nicht mag, wollte nur noch wissen, wo sie sich beim Senat beschweren könne – und war dann schnell verschwunden.
Quietschen in den Kurven

Bedenken hatte nur noch ein Anwohner aus dem #Nikolaiviertel gegen die bisher vom Senat geplante #Trassenführung. Demnach sollen die Gleise der BVG vom Alexanderplatz kommend auf der Rathausstraße gelegt werden, dann in einer Kurve in die Spandauer Straße einmünden, um dann erneut eine Kurve auf die #Grunerstraße zu machen. „Zwei Kurven heißt zwei Mal quietschen“, meinte er. Und Hiksch entgegnete wieder, dass moderne Straßenbahnen auch in Kurven nicht mehr …

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirken für die #Beleuchtung im
öffentlichen Raum?
Antwort zu 1:
Das Berliner #Straßengesetz regelt die #Beleuchtungspflicht öffentlich gewidmeten
Straßenlandes im § 7 (5). Der Träger der Straßenbaulast hat, soweit im Interesse des
Verkehrs und der Sicherheit erforderlich, das öffentliche Straßenland einschließlich der
Gehwege zu beleuchten. Gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG Nr. 10 (14) zählt die
öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu den Aufgaben der Hauptverwaltung.
In Grünanlagen besteht keine gesetzliche Beleuchtungspflicht. In einzelnen Grünanlagen
haben die Grünflächenämter der Bezirke Beleuchtungsanlagen aufgestellt und unterhalten
auch diese Anlagen.
Historisch bedingt sind etwa 20 Prozent der Beleuchtung in Grünanlagen im Bestand der
öffentlichen Beleuchtung der Hauptverwaltung.
Frage 2:
Welche Grundidee/Konzeption verfolgt der Senat bei der Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Berlin?
Antwort zu 2:
Die grundlegenden konzeptionellen Festlegungen zur öffentlichen Beleuchtung wurden im
Lichtkonzept von Berlin festgeschrieben. Hier sind die Grundsätze formuliert, wonach die
2
öffentliche Beleuchtung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient, das Stadtbild prägt,
ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Details unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Frage 3:
Gibt es Unterschiede bei der #Beleuchtungskonzeption zwischen der „Innenstadt“ und den
„Außenbereichen“? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Nein. Unterschiede bei den Vorgaben zur #Beleuchtungsstärke resultieren aus den
Straßenkategorien.
Frage 4:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption zwischen dem Hauptstraßennetz, dem
Nebenstraßennetz sowie den Grünanlagen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Es gibt unterschiedliche Vorgaben für übergeordnete Straßen und Erschließungsstraßen.
Im Bereich der übergeordneten Straßen gelten für Straßen in einem
Geschwindigkeitsbereich von mehr als 60 km/h die höchsten Vorgaben in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. In der Kategorie der
übergeordneten Straßen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 60 km/h sind die
Vorgaben von der räumlichen Aufteilung der Straße abhängig. Straßen ohne räumliche
Trennung der Richtungsfahrbahn sind heller auszuleuchten als Straßen mit räumlicher
Trennung.
Im Bereich der Erschließungsstraßen und der KFZ-freien Bereiche gilt in Bezug auf die
Beleuchtungsstärke dieselbe Vorgabe.
Die Vorgaben sind Bestandteil des Lichtkonzeptes von Berlin.
Frage 5:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur Jahreszeit? Wenn ja, welche?
Frage 6:
Gibt es Unterschiede bei der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zu verschiedenen Phasen der
dunklen Tageszeit? Wenn ja, welche?
Antwort zu 5 und zu 6:
Nein, es gibt keine Unterschiede der Beleuchtungskonzeption in Abhängigkeit zur
Jahreszeit. Die Beleuchtung wird bei Unterschreitung des Schwellenwertes der
Umgebungshelligkeit ein- und bei Überschreitung des Schwellenwertes ausgeschaltet. Der
Schwellenwert ist an allen Tagen des Jahres unverändert.
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Frage 7:
Ist eine grundsätzliche Aufhellung des öffentlichen Raumes geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 7:
Ziel der Erarbeitung des Lichtkonzeptes war die Festlegung eines Beleuchtungsniveaus,
welches beim Neubau oder der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen anzusetzen ist.
Im Regelfall geht die Modernisierung mit einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
einher.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Einfluss der Beleuchtung auf die Sicherheit?
Antwort zu 8:
Das Thema Sicherheit war ein Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Lichtkonzeptes. Zur
Verbesserung der Erkennbarkeit wurde festgelegt, dass Leuchten ausschließlich mit
warmweißer Lichtfarbe zum Einsatz kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz
von Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen der Regelfall. Darüber hinaus wurden
erstmals Festlegungen zur Ausleuchtung der Geh- und Radwege sowie für eine
zielgerichtete Ausleuchtung von Fußgängerfurten getroffen.
Frage 9:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine helle Ausleuchtung des öffentlichen Raums ein Beitrag zur
Steigerung der Sicherheit in Berlin ist? Wenn ja, wie wird dieser Aspekt in der Arbeit des Senats
berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Die im Lichtkonzept getroffenen Festlegungen sind für alle Bereiche, die im öffentlichen
Straßenland Beleuchtungsanlagen planen, errichten und modernisieren bindend.
Frage 10:
Welche Planungen gibt es für die Beleuchtung des öffentlichen Raumes in Tempelhof-Schöneberg?
Antwort zu 10:
Die öffentliche Beleuchtung wird insbesondere in zwei Bereichen modernisiert.
Alle gasbetriebenen Leuchten sollen mittelfristig umgerüstet werden, ausgenommen die
Standorte, die unter Denkmalschutz stehen. In Tempelhof-Schöneberg ist aktuell die
Umrüstung der Gasleuchten in der Crellestraße und der Winterfeldtstraße vorbereitet,
diese sind Bestandteil eines Bauvorhabens zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten. Die
Umsetzung des Vorhabens soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Ein weiterer Bereich ist die Modernisierung der Elektrobeleuchtung, ca. 10.000 LEDLeuchten
werden jährlich als Ersatz für marode Elektroleuchten beschafft. Bei dieser
Modernisierung bleiben die Maste und Standorte unverändert, es erfolgt ausschließlich
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ein Austausch der Leuchtenköpfe. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist unter
anderem der Austausch der Leuchten in der Rixdorfer Straße, der Buckower Straße, der
Ullsteinstraße und der Britzer Straße vorgesehen. Insgesamt ist der Austausch von etwa
1.500 Elektroleuchten im Bezirk bis Ende 2019 beabsichtigt.
Frage 11:
Gibt es für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten die Planungen bzgl. der Beleuchtung des öffentlichen
Raumes in Tempelhof-Schöneberg einzusehen?
Antwort zu 11:
Sofern die Gasleuchten in Straßen umgerüstet werden, erhalten die Anlieger eine
Bürgerinformation mit dem Hinweis, dass weitergehende Informationen in der zuständigen
Verwaltung erfragt werden können. Zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung gibt es
bisher kaum Bürgeranfragen. Im Bedarfsfall kann man auch hier die zuständige
Verwaltung anfragen.
Frage 12:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Gibt es diesbezüglich eine vorgesehene Aufteilung nach Bezirken? Wie viel der
vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach
Bezirken)
Frage 13:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Instandsetzung der vorhandenen
Beleuchtungsanlagen zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr
2017/2016/2015 verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Frage 14:
Welches Finanzvolumen steht/stand im Jahr 2017/2016/2015 für die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen
zur Verfügung? Wie viel der vorgesehenen Finanzmittel wurden im Jahr 2017/2016/2015
verausgabt? (bitte eine Auflistung nach Bezirken)
Antwort zu 12, zu 13 und zu 14:
Die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen geht im Regelfall mit dem Neubau von Straßen
einher. Das Budget hierfür liegt beim Baulastträger der Straße.
Eine bezirksweise Aufteilung der Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung sowie eine
Aufteilung nach Errichtung, Instandsetzung und Erneuerung erfolgt nicht.
Die Finanzmittel für die öffentliche Beleuchtung umfassen folgende Titel (die Angaben zu
Ansatz und Ausschöpfung in Euro):
Kapitel 0740 Titel 540 49
Der Titel enthält Ausgaben für Betrieb, Wartung, Instandhaltung der öffentlichen
Straßenbeleuchtung Berlins und Management zur Sicherstellung des Betriebes sowie das
Schalten der Beleuchtung und betriebsbedingte Maßnahmen zur punktuellen
Modernisierung der Anlagen. Nicht verausgabte Mittel können zur Verstärkung des Titels
72014 für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verwendet werden.
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Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 12.600.000,00 12.600.000,00 11.500.000,00
Ausschöpfung 13.028.331,34 13.298.729,70 9.455.396,62
Kapitel 0740 Titel 720 14
Der Titel enthält Ausgaben für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten (Ersatzbauten) sowie
Modernisierungsmaßnahmen von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Ersatz
von gasbetriebenen Anlagen und Anstrahlungen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 3.500.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00
Ausschöpfung 6.149.578,76 3.877.682,62 3.720.410,24
Kapitel 0740 Titel 720 15
Der Titel enthält Ausgaben für Ersatz und Umbau von Gasstraßenbeleuchtungsanlagen.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Ausschöpfung 199.246,85 54.786,21 174.136,63
Kapitel 0740 Titel 892 01
Der Titel enthielt Ausgaben für die Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen. Dieser Titel
entfällt ab 2018.
Jahr 2017 2016 2015
Ansatz 5.900.000,00 5.900.000,00 5.900.000,00
Ausschöpfung 5.073.468,69 5.111.254,10 4.369,426,93
Darüber hinaus werden zur Umrüstung von Gasleuchten auch Fördermittel aus dem
Umweltentlastungsprogramm (UEP II) und aus dem Berliner Programm für Nachhaltige
Entwicklung (EFRE) eingesetzt.
Frage 15:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen teilweise nur zur Hälfte eingeschaltet? Nach welchen
Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 15:
Ende der 1990er Jahre wurde aus Gründen der Energieeinsparung bei den
Elektroleuchten das zweite Leuchtmittel außer Betrieb genommen. Diese Leuchtmittel
waren zuvor in den Dämmerungsphasen in Betrieb. Die Maßnahme erfolgte in ganz Berlin.
Eine Wiederinbetriebnahme ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen und vor
dem Hintergrund der mittelfristigen Modernisierung dieser Leuchten unzweckmäßig.
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Frage 16:
Aus welchen Gründen sind die Beleuchtungsanlagen in einzelnen Straßenzügen nur auf einer Straßenseite
eingeschaltet? Nach welchen Kriterien wird dies entschieden? Gibt es Pläne dies zu ändern?
Antwort zu 16:
Bestandteil der Planung zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist unter anderem eine
lichttechnische Berechnung. Sofern nur auf einer Straßenseite ein öffentliches
Versorgungsnetz vorhanden ist und die Vorgaben zur Ausleuchtung der Straße durch eine
einseitige Straßenbeleuchtung erreicht werden, spricht nichts gegen die einseitige
Anordnung der Straßenleuchten.
Berlin, den 24.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: 21 geteilt durch zwei. In der Eldenaer Straße in Friedrichshain wird die BVG in den nächsten vier Monaten die Gleise der Straßenbahn austauschen und die Gleisanlagen von Grund auf sanieren., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2490

In der #Eldenaer Straße in Friedrichshain wird die BVG in den nächsten vier Monaten die Gleise der #Straßenbahn austauschen und die #Gleisanlagen von Grund auf sanieren. Das ist notwendig, damit auch in Zukunft die Straßenbahnen weiter zuverlässig rollen.

Die Linie #21 wird wegen dieser Bauarbeiten von 30. April bis 27. August 2018, jeweils Betriebsbeginn, aufgeteilt. Die Linie verkehrt dann zum einen vom S-Bahnhof Schöneweide zum #Bersarinplatz und weiter bis Kniprodestraße/Danziger Straße. Zum anderen von S+U Lichtenberg/Gudrunstraße bis #Loeperplatz und weiter bis S+U Frankfurter Allee (Müggelstraße). An den Haltestellen in der Eldenaer Straße, die nicht von der Straßenbahn bedient werden können, halten barrierefreie Busse. Diese fahren als Ringlinie vom Bersarinplatz über die Eldenaer Straße bis zum Loeperplatz und über die Frankfurter Allee zurück zum Bersarinplatz.

Straßenverkehr: Tangentiale Verbindung Ost Auch der neuen Trasse stehen Wohnhäuser im Weg – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/tangentiale-verbindung-ost-auch-der-neuen-trasse-stehen-wohnhaeuser-im-weg–30043520

Berlin – Schon 20 Minuten vor Beginn der Diskussion waren alle Stühle im kleinen Saal des Theaters am Park in Biesdorf besetzt. Das Vorhaben des Landes, zwischen Marzahn und Köpenick eine neue Straße zu bauen, interessiert die Menschen im Osten der Stadt. Jetzt steht nicht nur fest, wo die #Tangentiale Verbindung Ost (#TVO) verlaufen wird. Während der #Bürgerversammlung machte der Senat auch klar, dass es ein komplexes Projekt wird, mit Steigungen und Gefällen sowie zehn Brücken und Unterführungen – weshalb die Kosten inzwischen auf 150 Millionen Euro geschätzt werden. Bürger, die auf Verkehrsentlastung hoffen, müssen sich noch gedulden: Der #Straßenbau kann erst 2021 oder 2022 anfangen.
Bei der Diskussion in Biesdorf fragten Bürger: Warum dauert es so lange, bis die Bagger rollen? 1969 tauchte das Projekt TVO erstmals auf, im #Generalverkehrsplan der Hauptstadt der DDR. Doch immer noch klafft in der Nord-Süd-Trasse eine sechs Kilometer lange Lücke.

„Eile hilft nicht, die verleitet nur zu Fahrlässigkeit“, mahnte Staatssekretär Jens-Holger Kirchner. Nur solide geplant werde das Vorhaben vor Gericht bestehen können. Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren ließen sich kaum abkürzen.
Zwei Fahrstreifen pro Richtung

Der Senatspolitiker gehört einer Partei an, die sich nur ungern als autofreundlich einschätzen lässt. „Es ist eine Ironie der Geschichte“, sagte er. Ausgerechnet die Grünen treiben dieses Straßenprojekt voran, sagte er. „Aber als Grüner bin ich davon überzeugt, dass die TVO sinnvoll ist. Weil sie Durchgangsverkehr bündelt, weil sie Straßen entlasten wird“, die Köpenicker Straße in Biesdorf-Süd, die Treskowallee in Karlshorst.

„In meiner Verwaltung hat die TVO absolute Priorität“, so Kirchner. „Der Verkehr in Berlin nimmt in einem Maße zu, dass uns die Ohren schlackern.“ Es gibt mehr Pendler. Der Wirtschaftsverkehr wächst in den nächsten fünf Jahren um …

Potsdam + Bus + Straßenbahn: Potsdams Umstiegs-„Probleme“ im Norden, aus DBV

Der Regionalverband Potsdam-Mittelmark ist überrascht über die große Verärgerung von einigen Potsdamern, die zwischen #Bus und #Straßenbahn am Campus #Jungfernsee umsteigen müssen. Was an vielen anderen Orten in der Landeshauptstadt (z. B. Kirschallee) und täglich in Deutschland erfolgreich und meist problemlos funktioniert, scheint völlig unmöglich.

 

An der Haltestelle Campus Jungfernsee muss seit Dezember 2017 zwischen Straßenbahn 96 und Buslinien 609 und 638 umgestiegen werden. Für den Umsteigezwang hier hat der #DBV Verständnis. Er ist ein akzeptabler Kompromiss im Spagat zwischen einem möglichst dichtem Takt und wirtschaftlichem Einsatz. Weiter Richtung Norden wurden die Buslinien gestärkt und stadteinwärts gebrochen, um nicht finanzierbare Parallelverkehre zu vermeiden. Der Umstieg an der Haltestelle Campus erfolgt größtenteils überdacht und abgestimmt von Tür zu Tür. Nach unseren Beobachtungen funktioniert der Umstieg mit etwa 3 Minuten Wartezeit fast immer zuverlässig. Diese Verlängerung der Fahrzeit liegt völlig im Rahmen. Zusätzlich fahren drei Buskurse morgens und zwei im Nachtverkehr bis zum Potsdamer Hauptbahnhof.

 

Wer hier von 70 Minuten Fahrzeitverlängerung und ständig fehlenden Anschlüssen spricht, verkennt die Tatsachen. Auch mobilitätseingeschränkte oder ältere Fahrgäste müssen nicht nach Potsdam laufen! Wer so etwas behauptet, hat den Sinn von öffentlichem Verkehr nicht verstanden. Es nicht darum, jedem Menschen einen „fliegenden Teppich von Tür zu Tür" anzubieten. Das ist, so unsere Meinung, unangebracht und nicht darstellbar.

 

Wenn ein Volksvertreter rät, als Alternative das Auto zu nutzen, darf er sich gerne in den Stau einreihen. Die Tram 96 ist auch mit „Umweg" über die Georg-Hermann-Allee staufrei eher im Zentrum als der Autofahrer auf der Nedlitzer Straße.

 

Natürlich ist nicht alles perfekt. Wir als Kundenlobby dürfen von den Nutzern erwarten, Fahrpläne zu lesen, gedruckt oder online, um die passende Verbindung zu finden. Gewünscht hätten wir uns bessere Bedienformen, wie die Ringbuslinie 698 (Verlängerung via Campus Jungfernsee, Bornstedter Feld von und zur Kirschallee mit 20-Minutentakt). Ein nächster Fahrplanwechsel macht es vielleicht möglich! Auch die weitere Tram-Planung bis nach Fahrland gehört weiterhin dringend beschleunigt, um den neuen Einwohnern im Potsdamer Norden eine Alternative zum Auto zu bieten.

 

Wir Bürger haben einen hohen Standard im #ÖPNV verdient und bekommen ihn in Potsdam auch fast immer, nur geht's eben manchmal nicht ohne Umstiege! Wer ein berechtigtes „Mehr" an Bedienstandard, Takt, Niederflur und Komfort erwartet, muss das deutlich bei seinen Abgeordneten in Stadt und Land einfordern. Das kostet Geld, das der ViP durch manche Politiker, die jetzt lautstark protestieren, verwehrt wird.

 

Pressekontakt: Conrad Anders, stellvertreter Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon 01 77 / 3 21 03 51

Cottbus: Cottbus kauft Straßenbahnen, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbus-kauft-sieben-strassenbahnen_aid-15824471

Die Kosten für sieben #Fahrzeuge fressen fast den gesamten Jahres-Etat der Stadt auf. Trotzdem zeichnet sich dafür bereits vor der Abstimmung im Stadtparlament eine klare Mehrheit ab. Von Peggy Kompalla

Das Minimum für #Cottbusverkehr ist das Maximum für den städtischen Haushalt. Auf diese griffige Formel bringt der Finanzbeigeordnete Markus Niggemann (CDU) die geplante Neuanschaffung von sieben #Straßenbahnen. Bis zum Jahr 2023 werden dafür 15,8 Millionen Euro fällig. Mit 8,4 Millionen Euro kommt mehr als die Hälfte aus der schmalen Stadtkasse. „Das ist fast der gesamte Jahres-Etat des Investitionshaushalts“, sagt Niggemann. Trotzdem empfiehlt der Oberfinanzer, das Geld auszugeben. Alles andere würde die Stadt viel teurer kommen. Die Abgeordneten in Umwelt- und Wirtschaftsausschuss folgten der Empfehlung in dieser Woche bereits mit deutlicher Mehrheit, wobei das Wort Meilenstein mehrfach fiel. Damit dürfte der Entscheidung im Stadtparlament am 25. April nichts im Weg stehen.

Cottbusverkehr muss seinen gesamten Fuhrpark von 20 Bahnen erneuern. „Die sieben sind ein Kompromiss“, sagt Niggemann. Um den täglichen Verkehr aufrecht zu erhalten, benötige das Unternehmen 17 Straßenbahnen. Mit sieben neuen plus zehn Langläufern wäre der Betrieb gesichert. Trotzdem bleiben damit 13 Neufahrzeuge offen. Markus Niggemann sagt dazu: „Aus heutiger Sicht ist es unrealistisch, dass wir die 13 Bahnen kaufen können. Aber wir hoffen, dass es nach 2023 eine neue Förderung geben wird.“

20 ist die magische Zahl für Cottbusverkehr. „Das ist der Status quo für den heutigen Betrieb“, betont Geschäftsführer Ralf Thalmann. „Wenn der RE 2 künftig im 20-Minuten-Takt von Berlin nach Cottbus fährt, können wir die Spitzenzeiten am Morgen und Abend nicht mehr abdecken.“

Zum Neukauf gebe es aus wirtschaftlicher Sicht keine vernünftige Alternative. Das versichert Cottbusverkehrchef Thalmann. Oberfinanzer Niggemann stärkt ihm in der Aussage den Rücken. Die #Langläufer-Flotte sei nach sechs Jahren an einem …

Straßenbahn: Straßenbahn-Geschäftsführer Andreas Gagel sieht keine durchgreifende Lösung / Fahrer sollen Heraneilende noch mitnehmen Schranken-Problem Frust für Regionalbahn-Pendler aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/strausberg/artikel8/dg/0/1/1650618/

#Strausberg (MOZ) Regelmäßigen Frust schieben die Fahrgäste der #Regionalbahn 26, wenn sie nach ihrer Ankunft immer zwei Minuten vor der vollen Stunde an der kleinen Schranke auf dem Bahnsteig warten müssen, weil die #S-Bahn aus Strausberg-Nord Richtung Berlin durchfährt. MOZ-Leser und Pendler Thomas Schulz aus Strausberg: „Man steht an der Schranke, die grundsätzlich zwei Minuten früher runtergeht, ehe die Bahn kommt, und will zur #Straßenbahn, die eine Minute nach der vollen Stunde fährt. Die schafft man aber meist nicht.“ Denn auf halbem Wege zum Kleinbahnhof klingelt der Tram-Fahrer ab und startet.

„Ja, er hat ja auch einen Fahrplan, den er einhalten muss, und am Lustgarten wollen die Leute ihre Anschlüsse mit dem #Stadtbus schaffen“, sagt der Geschäftsführer der Strausberger Eisenbahn GmbH, Andreas #Gagel. „Die Umsteigebeziehung zwischen RB 26 und Tram 89 ist unter normalen Bedingungen und in der tagesübergreifenden Betrachtung kurz und daher optimal eingerichtet. Leider haben wir als Strausberger Eisenbahn keinen Einfluss auf die Fußgängerschranke und auch keinen auf Verspätungen bei der S-Bahn-Linie 5 oder bei der Linie 26 der Regionalbahn. In der Praxis können leider nicht alle Anschlüsse mit großzügigen Umstiegszeiten geplant werden“, teilte der Geschäftsführer auf Nachfrage mit. Dennoch habe die Geschäftsführung das Fahrpersonal angewiesen, auf derartige Verzögerungen zu reagieren und, wenn möglich und durch die Fahrer erkennbar, auf die sich annähernden Fahrgäste zu warten. Leider sei das nicht immer durch unser Fahrpersonal umsetzbar.

Im Dezember 2017 fand der alljährliche Fahrplanwechsel innerhalb des VBB-Tarifverbundes statt, informiert Gagel: „In der Regel werden hierbei kleinere Änderungen und Optimierungen von …

Bus: Beschleunigung des ÖPNV in Berlin – Busspuren und Vorrangschaltungen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen („#Busspuren“) gab es zum 31.12.2016 in Berlin?
Antwort zu 1:
Bis zum 31.12.2016 umfassten die Bussonderfahrstreifen eine Gesamtlänge von ca. 102,3
Kilometern.
Frage 2:
Wie viele weitere Busspuren wurden bis zum heutigen Tag angeordnet und markiert? Wenn ja, in welcher
Länge und wo?
Antwort zu 2:
Seit dem 1.1.2018 wurde auf einer Länge von 175 Metern eine weitere Busspur in der
Berliner Straße (Bezirk Pankow) ab Hadlichstraße bis hinter Schulstraße eingerichtet.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Bussonderfahrstreifen in der üblichen
2
Form (Ausweisung durch Zeichen 245 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO), sondern die
BVG-Busse dürfen im Rahmen einer erteilten Ausnahmegenehmigung die bereits
vorhandene, mit einer Sperrfläche abmarkierte Trasse, die von Straßenbahnen befahren
wird, mitbenutzen.
Frage 3:
Welchen Standard haben die bestehenden Busspuren hinsichtlich Breite und Benutzungsfreigabe für weitere
Verkehrsmittel z.B. Rad, Taxis, Busse im Gelegenheitsverkehr etc. (wenn unterschiedliche Standards, dann
bitte aufgeschlüsselt nach Streckenlängen)?
Antwort zu 3:
In der Regel haben die Bussonderfahrstreifen eine Breite von 3,00 m und werden zur
Mitnutzung für Radfahrende, Taxi, Krankenfahrzeuge sowie Busse im
Gelegenheitsverkehr freigegeben.
Frage 4:
Welche Weiterentwicklung der Beschleunigung des Busverkehrs mittels Busspuren ist vorgesehen (mit
welchen Standards, Längen und in welchen Zeiträumen)?
Antwort zu 4:
Die BVG hatte im Frühjahr 2017 ein ca. 100 km umfassendes Paket neuer bzw. zeitlich
auszuweitender Busspuren vorgeschlagen, die es im Rahmen der verfügbaren
Bearbeitungskapazität bei der Vekehrslenkung Berlin (VLB) abzuarbeiten gilt. Dazu wurde
zwischen BVG, Aufgabenträger und VLB zunächst eine Priorisierung vorgenommen, um
sich vorerst auf die Abschnitte zu konzentrieren, die bei wenig Aufwand hohen Nutzen für
den ÖPNV (Öffenlicher Personennahverkehr) versprechen. Die ersten
zusammengefassten Unterlagen für die Beurteilung von neu einzurichtenden Busspuren
sind der VLB im November 2017 übergeben worden. Derzeit wird nach einer Lösung für
die Erstellung von Bestandsplänen gesucht. Für Busspuren, bei denen die BVG lediglich
eine Ausweitung der Geltungszeiten vorgeschlagen hat, gibt es keinen zeitlichen Plan zur
Umsetzung.
Eine Benennung der konkreten Standards, Längen und Zeiträume ist daher derzeit nicht
möglich.
Frage 5:
An wie vielen #Lichtsignalanlagen gab es zum 31.12.2016 #Vorrangschaltungen für Busse und
#Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Es gab an ca. 850 Lichtsignalanlagen (#LSA) die Möglichkeit der Beeinflussung durch
Omnibusse und an 329 Anlagen Vorrangschaltungen für die #Straßenbahn.
Frage 6:
Wie viele davon waren zum 31.12.2016 in Betrieb bzw. wie viele waren außer Betrieb und warum?
3
Antwort zu 6:
Bus
Von den 850 Lichtsignalanlagen waren ca. 65 außer Betrieb. Die Ursachen können sehr
vielfältig sein.
Gründe dafür sind beispielsweise:
– Störungen bei der Funkübertragung:
o Umgebungsbedingungen, Abblocken oder Auslöschen von
Funktelegrammen
– Systemgründe:
o Nichtaussendung, Mehrfachaussendung oder Verschiebung von
Funktelegrammen. Gründe hierfür sind u.a. Mehrfachhaltestellen mit
unbekannter Halteposition, Behinderungen in Haltestellen (ordnungswidriges
Parken)
– Technische Gründe:
o Abarbeitungsfehler im Bordrechner des Fahrzeugs
o Fehler bei Funkgerät oder Antenne im Fahrzeug
o Fehler auf der Empfangsseite (Antenne, Kabel, Funkgerät etc.)
o Fehler in der Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (Einstellungen,
Konfiguration, Baugruppen)
o fehlerhafte Registrierung des BVG-Funknetzes durch das Funkgerät
o Telegrammauslöschung durch zu hohe Funklast im Gebiet bzw. hohe
Telegrammdichte
– Konzeptfehler
o Fehler in der Steuerungslogik
Straßenbahn
Von den 329 Anlagen waren 15 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 7:
Wie viele dieser Vorrangschaltungen sind derzeit noch außer Betrieb?
Antwort zu 7:
Bus
Die Anzahl der Lichtsignalanlagen mit Vorrangschaltung hat sich bis heute auf ca. 895
erhöht. Derzeit befinden sich davon ca. 70 Lichtsignalanlagen außer Betrieb.
Straßenbahn
Aktuell sind 9 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 8:
Welche Vorrangschaltungen werden wann wieder oder zusätzlich in Betrieb genommen?
Antwort zu 8:
Die Wiederinbetriebnahme bzw. erstmalige Inbetriebnahme der Vorrangschaltung an
Lichtsignalanlagen ist ein stetiger Prozess.
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In direkter Zusammenarbeit mit der VLB werden Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen neu eingerichtet, zur Verbesserung der Funktionalität Feinjustierungen
durchgeführt sowie einstmals gestörte Anlagen wieder in Betrieb genommen. Bei der
Straßenbahn gibt es aktuell für keine der unter zu 7 genannten LSA einen konkreten
Einschaltungstermin.
Frage 9:
Wie hat sich die #Durchschnittsgeschwindigkeit der Busse und Straßenbahnen in den letzten fünf Jahren in
Berlin entwickelt?
Antwort zu 9:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Mittlere Beförderungsgeschwindigkeiten:
Jahr Straßenbahn Omnibus
2013 19,2 km/h 19,4 km/h
2014 19,3 km/h 19,3 km/h
2015 19,0 km/h 19,4 km/h
2016 19,0 km/h 19,5 km/h
2017 19,0 km/h 19,5 km/h
Frage 10:
Welche Effekte werden durch die Weiterentwicklung der Busspuren und der Wiederinbetriebnahme bzw.
Neueinrichtung von Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen beim Bus- und Straßenbahnbetrieb erwartet?
Frage 11:
Welche weiteren Maßnahmen plant die „#Task Force Beschleunigung“ zur Beschleunigung des #ÖPNV und
wie ist deren Umsetzung vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11:
Grundsätzlich dienen Maßnahmen wie Busspuren oder Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen dazu, Störungen des Linienverkehrs zu vermeiden und einen
geordneten und zügigen Betriebsablauf zu ermöglichen. Im Kern geht es dabei, die
Planbarkeit des Busverkehres mit einer zügigen Beförderungsgeschwindigkeit
sicherzustellen. Da Busse des ÖPNV in regelmäßigen Takten verkehren, führen
Störungen im Fahrtverlauf dazu, dass die geplanten Fahrzeiten nicht eingehalten werden
können. Busse verspäten sich dadurch, die vorgesehenen Abfahrtzeiten können nicht
mehr eingehalten werden, was die Fahrgäste an den Haltestellen als einen
unregelmäßigen Verkehr mit zu großen Abständen zwischen den einzelnen Abfahrten
einerseits und Pulkbildung von Bussen andererseits wahrnehmen.
Pünktlichkeit ist eine für die Bewertung dieser verlässlichen Fahrzeitplanung eingeführte
Qualitätskennzahl, die als Quote aussagt, in welchem Maße Fahrgäste ihre Fahrt zur
geplanten Zeit antreten können. Dazu werden die tatsächlichen Fahrdaten der Busse mit
den für den Fahrplan geplanten abgeglichen.
Wenn ein vorher gestörter Fahrtverlauf durch das Einrichten einer Busspur verlässlicher
wird, steigt auch die Pünktlichkeitsquote. Busspur und Vorrangschaltungen sind hierfür
sehr nützliche und wichtige Maßnahmen, aber weder die einzigen Mittel, noch allein
5
ausreichend. Es bedarf immer des Zusammenspiels von mehreren Maßnahmen entlang
des ganzen Fahrtweges, um insbesondere in verkehrsstarken Zeiten einen störungsfreien
und dadurch verlässlichen Busverkehr zu ermöglichen.
Für das Jahr 2018 hat sich die „Task Force Beschleunigung“ die Straßenbahnlinie M10
vorgenommen sowie die weitere Abarbeitung der Taskforceprojekte aus 2017. Hier sind
derzeit LSA-Optimierungen auf den Straßenbahnlinien M4 und M6 in der Umsetzung
sowie auf den Buslinien 136/236 und M27 in der Planung bzw. Umsetzung.
Berlin, den 09.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Fehlende Beleuchtung auf Autobahn-Teilabschnitten in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum ist die #Autobahn in Berlin auf Teilabschnitten nicht #beleuchtet?
Antwort zu 1:
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, die #Bundesautobahnen zu beleuchten. Jedoch
kann eine #Straßenbeleuchtung auf Bundesautobahnen in Ausnahmefällen zur
Gewährleistung der #Verkehrssicherheit in Dunkelstunden sowie zur Reduzierung des
nächtlichen #Unfallrisikos erforderlich sein.
Zur Feststellung der Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner
Stadtgebiet wurde vom Land Berlin ein mit dem Bund abgestimmtes Gutachten in Auftrag
gegeben, aus dem hervorgeht, dass, mit Ausnahme von drei Streckenabschnitten, eine
Beleuchtung der Berliner Bundesautobahnen erforderlich ist.
Frage 2:
Wer hat für die Beleuchtung der Bundesautobahn die Kosten seit einschließlich 2009 getragen und wie hoch
waren diese (im Falle einer Kostenteilung bitte die absoluten Zahlen und die prozentuale Aufteilung
angeben)?
Antwort zu 2:
Entsprechend eines bestehenden Vertrages wurden die jährlichen Kosten für die
Beleuchtungsanlagen der Berliner Bundesautobahnen mit Ausnahme der
Tunnelbeleuchtung einschließlich der Adaptationsstrecken bis einschließlich 2011
vollständig vom Land Berlin getragen.
2
Nach der Kündigung des Vertrages und unter Wertung des vorliegenden Gutachtens
wurden die Kosten mit Ausnahme der vorgenannten drei Streckenabschnitte vom Bund
getragen.
In 2016 betrugen die Gesamtkosten für die Beleuchtungsanlagen auf den Berliner
Bundesautobahnen ca. 640.000 €, wovon der Kostenanteil des Bundes ca. 94 % beträgt.
Frage 3:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin über Unterhaltskosten der BABBeleuchtung?
Frage 4:
Ist dem Senat bekannt, ob das vom Bund beauftragte Gutachten von der Bundesanstalt für Straßenwesen
neue Erkenntnisse (auch zur Notwendigkeit der Beleuchtung) hervorgebracht hat und gegebenenfalls welche?
Antwort zu 3 und 4:
Der Bund hat mitgeteilt, dass er mit einem gesonderten Gutachten die Bundesanstalt für
Straßenwesen beauftragen möchte. Ein weiterer Stand ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + S-Bahn + Regionalverkehr: Bauarbeiten rund um S-Bahnhof Rahnsdorf führen zu Verkehrsbehinderungen Baustelle Vollsperrung und Schienenersatzverkehr, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/erkner/artikel5/dg/0/1/1650077/

#Rahnsdorf/Schöneiche (MOZ) Autofahrer, die über Berlin von und nach #Schöneiche wollen, müssen sich ab Mittwoch kommender Woche einen anderen Weg suchen als die #Unterführung des S-Bahnhofs Rahnsdorf. Ab 4.30 Uhr an diesem Tag wird sie für den #Autoverkehr komplett gesperrt – und zwar bis zum darauffolgenden Montag, ebenfalls um 4.30 Uhr. Eine Umfahrung ist über Friedrichshagen oder die Bundestraßen 1 und 5 möglich. Fußgänger und #Radfahrer können die #Unterführung durchgängig passieren, sagt Bahnsprecher Gisbert Gahler auf MOZ-Anfrage.

Sobald die Sperrung aufgehoben ist, wird der Verkehr wie bisher einspurig durch die Unterführung geleitet. Die halbseitige #Straßensperrung wird nach Angaben des Bahnsprechers voraussichtlich noch bis Ende Oktober dieses Jahres dauern. Dann sind die Bauarbeiten am Bahnhof Rahnsdorf abgeschlossen, die Teil des Streckenausbaus zwischen Köpenick und Erkner sind.

Seit März 2016 wird dieser Abschnitt mit einer Länge von insgesamt zehn Kilometern für eine Geschwindigkeit von 160 Stundenkilometer ausgebaut, außerdem wird die sogenannte #Radsatzlast von jetzt 22,5 auf 25 Tonnen erhöht – die Züge können schwerer werden. Dafür werden Oberbau-, Tiefbau- und Oberleitungsarbeiten durchgeführt, Eisenbahnüberführungen erneuert und #Lärmschutzwände errichtet. Das #Ferngleis wird vom #S-Bahngleis auf der gesamten Strecke bis zu …