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 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre  Kleine Anfrage wie folgt:  Frage 1: Welche Wohnungsbaupotenziale weist der  #Stadtentwicklungsplan (#StEP) #Wohnen für den Bezirk  Treptow-Köpenick mit welchen konkreten Standorten und  wie vielen Wohneinheiten aus und mit welchem Bevölkerungsanstieg rechnet der Senat in diesem Bezirk in den  nächsten Jahren? Antwort zu 1: Für den Bezirk Treptow-Köpenick  wurden als langfristige Wohnungsbau-Potenziale, die zum  Teil erst nach dem stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen  Ziel-Jahr 2025 in Anspruch genommen werden sollen,  ca. 36.000 Wohneinheiten (WE) ermittelt.  Folgende größere Standorte sind im Entwurf des StEP Wohnen mit Realisierungsziel 2025 dargestellt: Wohnungsneubaubereich S-Bhf Altglienicke: 1.100 WE Wohnungsneubaubereich Köpenick-Zentrum 2.700 WE Wohnungsneubaubereich Dahmestadt 2.350 WE Wohnungsneubaubereich Johannisthal/ Adlershof 1.800 WE Folgende weitere Neubaustandorte mit Realisierungsziel 2025 sind im Entwurf des StEP Wohnen dargestellt: Tabbertstraße 6 300 WE Südostallee 132-134 250 WE Kleingartenanlage nördl. S-Bhf. Plänterwald 300 WE Eichbuschallee 51 300 WE Flutstraße / Fließstraße 600 WE Brunolfweg260 WE Altglienicker Höhe, 3. Bauabschnitt 250 WE Kleingartenanlage westl. S-Bhf. Plänterwald 700 WE Kleingartenanlage Zur Linde 450 WE  Der Senat rechnet gemäß „Bevölkerungsprognose für  Berlin und die Bezirke 2011 – 2030“ in seiner mittleren  Variante bis zum Jahre 2025 für den Bezirk TreptowKöpenick mit ca. 263.700 Einwohnerinnen und Einwohnern. Frage 2: Auf welcher Grundlage und aufgrund welcher Bevölkerungsprognosen findet die #Verkehrsplanung  der nächsten Jahre statt? Wie und mit welchen konkreten  Projekten wird der StEP Verkehr an den StEP Wohnen  angepasst? Antwort zu 2: Die Planungen des Landes Berlin beruhen jeweils auf den im Land vorliegenden, aktuellen Erkenntnissen; herbei werden auch die Erkenntnisse der  Bevölkerungsprognose 2011-2030 berücksichtigt. Der verabschiedete Stadtentwicklungsplan Verkehr  gibt genügend Spielräume, auf die derzeit absehbaren  Entwicklungen reagieren zu können. Das Thema Wohnen  alleine ist noch kein zwingender Auslöser für eine kurzfristige Anpassung des StEP Verkehr. Bis 2015 werden  weitergehende Erkenntnisse, bspw. aus dem Zensus 2011,  der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV  2013“ und der flächendeckenden Verkehrserhebungen im  Straßenhauptnetz vorliegen, die eine valide Abschätzung  zu Anpassungsbedarfen des StEP Verkehr erlauben werden. Neben diesen gesamtstädtischen Überlegungen und  Betrachtungen sind die detaillierten Untersuchungen  bspw. zu den Entwicklungsvorhaben und BebauungsplanVerfahren dazu da, die klein- als auch großräumigen  Entwicklungen im Detail zu berücksichtigen und zu betrachten.  Frage 3: Auf welcher Entwicklungsgrundlage wird die  Kreuzung Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße  umgebaut? Antwort zu 3: Der Knotenpunkt Wendenschloß- straße/Müggelheimer Straße ist in seiner Leistungsfähigkeit aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten mit langen  Räumungszeiten und fehlenden Aufstellflächen als Trennung zwischen der einen Richtungsfahrbahn und den  Straßenbahngleisen in Form einer Mittelinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer stark eingeschränkt. Die langen Räumzeiten bieten  keinen Spielraum für die Optimierung der Signalsteuerung. Im Zuge des Knotenpunktumbaus wird aus der gegenwärtig versetzt angeordneten Haltestelle eine paarige  Haltestelle. Die zusätzliche Aufstellfläche hat die gleiche  Breite wie die Haltestelle. Ziel des Knotenpunktumbaus  ist es, die verkehrsabhängige Steuerung flexibler zu machen und dadurch die Leistungsfähigkeit zu verbessern.  Dazu kommen die Vorteile der verbesserten Umsteigebeziehungen und kürzeren Furten für den Fußgängerverkehr  sowie der barrierefreie Ausbau der Anlage. Bei der Planung des Umbaus des o. g. Knotenpunktes  wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 9-57 VE  „Marienhain“ berücksichtigt, der eine Bebauung mit  1.000 Wohneinheiten vorsieht. Es wurde durch entsprechende Untersuchungen der Nachweis erbracht, dass das  zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen auch nach dem  Umbau des Knotenpunktes abgewickelt werden kann. Frage 4: Für welchen Zeitraum ist die Sanierung der  Salvador-Allende-Brücke vorgesehen und für welche  Verkehrsbelastung wird die Brücke künftig ausgelegt? Antwort zu 4: Es ist vorgesehen, den Neubau der Salvador-Allende-Brücke ab dem Herbst 2015 durchzuführen. Hierbei handelt es sich um den Ersatz der bestehenden Brücke in vorhandener Trasse mit unveränderter  Gradiente und Querschnittsaufteilung auf der Brücke. Frage 5: Ist die Lange Brücke am Schloss Köpenick  dem aus den Wohnungsbauflächen resultierenden Verkehrszuwachs gewachsen und wann wird die Behelfsbrü- cke mit welchen Einschränkungen während des Ersatzneubaus ersetzt? Antwort zu 5: Die Lange Brücke ist bedingt durch den  Bauwerkszustand den verkehrlichen Belastungen schon  heute nicht gewachsen. Aus diesem Grund ist die Vorhaltung der Behelfsbrücke erforderlich. Die grundhafte  Erneuerung bis hin zum Ersatzneubau der Langen Brücke  ist in der Investitionsplanung 2013 bis 2017 des Landes  Berlin mit einem Baubeginn im Jahr 2017 angemeldet.  Vor Beginn der Maßnahme ist eine umfassende Instandsetzung der Behelfsbrücke durchzuführen, damit der  ÖPNV- und Individualverkehr während der Bauarbeiten  aufrechterhalten werden kann. Nach Verkehrsfreigabe  einer neuen Brücke, die auch die derzeitig bekannten  Entwicklungen im Raum Köpenick berücksichtigt, kann  die Behelfsbrücke ersatzlos zurückgebaut werden. Frage 6: Wer ist für die oben genannten Kreuzungsbereiche und Brückenbauten hinsichtlich Finanzierung und  Organisation zuständig und inwieweit kann von einer  kurzfristig gesicherten Finanzierung ausgegangen werden? Antwort zu 6: Da der Umbau des Knotenpunktes  Wendenschloßstraße/Müggelheimer Straße einschließlich  der Verlegung der Straßenbahnhaltestelle der Verbesserung der Barrierefreiheit von Verkehrsanlagen dient und  somit vor allem von Seiten des ÖPNV bedingt ist, erfolgt  die Finanzierung aus den aufgrund von Minderleistungen  im Jahr 2008 einbehaltenen S-Bahn-Mitteln. Die BVG  und die Verkehrslenkung Berlin (VLB) werden die Maß- nahme umsetzen.  Für die Instandsetzung bzw. den Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken (hier Brücken) ist die Abteilung X der  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln.  Frage 7: Zu welcher Zeit fanden die Erhebungen zu  den Fahrgastzahlen für die #Straßenbahnlinie #61 statt und  wie gedenkt der Senat, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl im Südosten zu erwartende ansteigende  Fahrgastzahl insbesondere im Sommer zum Strandbad  Müggelsee und zu weiteren Erholungsorten entlang der  Linie 61 mit dieser Straßenbahnlinie auch künftig ohne  Emissionen im Umweltverbund bewältigen zu können? Antwort zu 7: Die BVG AöR führt – wie im restlichen  Liniennetz – regelmäßige Erhebungen der Fahrgastzahlen  auch auf der Linie 61 durch. Die letzten Erhebungen auf  der Linie 61 erfolgten nach Angabe der BVG AöR im  Juni und Oktober 2013. Darüber hinaus wurde durch die  BVG AöR während der Sommerferien 2013 durch eine  gesonderte Fahrgastzählung gezielt die Nachfrage an  mehreren „Schönwetter-Wochenenden“ überprüft. Grundsätzlich wird die Nachfrageentwicklung auf jeder Linie beobachtet. Bei erkennbarem Handlungsbedarf  (z.B. kapazitativen Problemen) werden mögliche Angebotsanpassungen geprüft. Aufgrund der stadtweit bestehenden steigenden Nachfrageentwicklung und den begrenzt verfügbaren finanziellen Mitteln zur Bestellung  von ÖPNV-Leistungen muss jedoch stets eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Die Nachfrage auf der Linie 61 im Abschnitt vom SBahnhof Friedrichshagen nach Rahns-dorf/Waldschänke  unterliegt aufgrund der An- und Abreise zum Strandbad  Müggelsee starken saisonalen Schwankungen, die zudem  sehr stark von der konkreten Wettersituation abhängig  sind. Eine durchgängige Angebotsausweitung ist demnach  nicht zu rechtfertigen. Die künftige Nachfrageentwicklung wird jedoch weiterhin beobachtet und bei Bedarf die  Umsetzung kleinteiliger saisonaler Verbesserungen des  Verkehrsangebotes geprüft. Frage 8: Plant der Senat – wie vor dem Hintergrund  der Überlegungen, die Straßenbahnlinie 61 nach Rahnsdorf einzustellen, zu befürchten ist – eine Ausdünnung  des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten oder welche  konkreten ÖPNV-Ausbaumaßnahmen sind in den nächsten Jahren vom Senat vorgesehen? Antwort zu 8: Hinsichtlich der Zukunft der Straßenbahnlinie 61 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage  Nr. 17/12689 verwiesen. Diesbezüglich besteht kein ver- änderter Sachstand. Eine Ausdünnung des ÖPNV-Angebots im Berliner Südosten ist durch den Senat nicht geplant. Grundsätzlich muss das ÖPNV-Angebot der vorhandenen Fahrgastnachfrage im Hinblick auf einen effektiven  Mitteleinsatz jedoch möglichst gut entsprechen. Bei  merkbaren Nachfrageveränderungen wird daher nach  Möglichkeit das ÖPNV-Angebot entsprechend angepasst. Hinsichtlich der infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen  im ÖPNV im Südosten Berlins erfolgte im Jahr 2011 mit  der Inbetriebnahme der Straßenbahnneubaustrecke vom  S-Bahnhof Adlershof zum Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof (#WISTA) eine qualitativ hochwertige Erschließung des sich dynamisch entwickelnden  Gebietes. Gemäß StEP Verkehr soll die #Straßenbahnstrecke von der WISTA bis Schöneweide, #Sterndamm verlängert werden und so der besseren Erschließung und  Anbindung der Bereiche der WISTA um den Groß-Berliner Damm und als Verknüpfung zwischen den Stadtteilen  Adlershof und Schöneweide dienen. Die entsprechenden  Planungen sind bereits in Bearbeitung, so dass das #Planfeststellungsverfahren für diese #Straßenbahnneubaustrecke voraussichtlich noch 2014 eingeleitet werden könnte.  Eine weitere Verbesserung des Straßenbahnangebotes  im Berliner Südosten erfolgt mit der Inbetriebnahme des  #Kehrgleises An der #Wuhlheide voraussichtlich im Herbst  dieses Jahres. Hierdurch kann die ÖPNV-Bedienung des  Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft  (#HTW) an der Wilhelminenhofstraße verbessert werden.  Nach Baufertigstellung wird die Linie 67 zwischen Schö- neweide und der HTW verdichtet. Aus Richtung Norden  erfolgen auf der Linie 27 weiterhin gezielte Verstärkerfahrten bis zur neuen Zwischenendstelle. Darüber hinaus  sind in den nächsten Jahren keine weiteren Neubaumaß- nahmen für Straßenbahn und S-Bahn im Berliner Südosten geplant. Ergänzend dazu weist der StEP Verkehr mittelfristig Verbesserungen im Regionalverkehr durch den  Bau des Regionalbahnhofes Köpenick aus. Berlin, den 24. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)
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