Die angegebenen Daten wurden der fortgeschriebenen polizeilichen Eingangsstatistik (sog. #Verlaufsstatistik) Datawarehouse (DWH) #BOWI21 entnommen. Da DWH BOWI21 stets den monatsaktuellen Stand der im Quellsystem erfassten Daten widerspiegelt, unterliegt der Datenbestand einer fortlaufenden Änderung. Dadurch können unterschiedliche Abfragezeitpunkte zu voneinander abweichenden Ergebnissen führen.
Wie viele #Verkehrsunfälle ereigneten sich im Jahr 2024 in Berlin?
Zu 1.:
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. November 2024 wurden in Berlin 122.718 Verkehrsunfälle (VU) #polizeilich registriert (Stand: 6. Januar 2025). Die Zahlen für Dezember 2024 liegen aus statistischen Gründen frühestens im Februar 2025 vor.
Bei wie vielen Verkehrsunfällen im Jahr 2024 kam es zu Sachschäden? (bitte auflisten)
Zu 2.:
Die erfragten Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
VU-Kategorie
Anzahl der VU im Jahr 2024 (bis 30.11.)
schwere VU mit Sachschaden (#Straftat oder #Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
871
sonstige VU unter dem Einfluss berauschender Mittel
616
sonstige Sachschadensunfälle
108.350
gesamt
109.837
Stand: 6. Januar 2025
Bei wie vielen Verkehrsunfällen im Jahr 2024 kam es zu #Personenschäden? (Bitte auflisten nach leichtverletzten, schwerverletzten und getöteten Personen und für alle Verkehrsunfälle mit Verkehrstoten unter Angabe von Datum, Unfallort, Unfallursache, Unfallverursacher, Verkehrsmittel und Alter des Opfers auflisten)
Zu 3.:
Die Anzahl der polizeilich registrierten VU mit Verunglückten vom 1. Januar 2024 bis zum
30. November 2024 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
VU-Kategorie
Anzahl der VU im Jahr 2024 (bis 30.11.)
VU mit Getöteten
53
VU mit Schwerverletzten
1.689
VU mit Leichtverletzten
11.139
gesamt
12.881
Stand: 6. Januar 2025
Die zu den VU mit #Getöteten erfragten Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Angaben zu der jeweiligen Verkehrsunfall-Ursache sowie Verkehrsbeteiligungsart der Unfallverursachenden sind aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes als Verschlusssache – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH – eingestuft. Diese Angaben werden den Abgeordneten gesondert mitgeteilt.
26.11.2024, Nordufer/ Seestr./ Seestraßenbrücke nördlich
Elektrokleinstfahrzeug- führende
25
30.11.2024, Rhinstr. 159
Pkw-Führende
36
Stand: 6. Januar 2025
Wie viele Verkehrsunfälle mit Personenschaden wurden im Jahr 2024 jeweils von PKW-Fahrenden, LKW- Fahrenden, Radfahrenden, EKF-Fahrenden, Zufußgehenden, Kraftradfahrenden, Bussen und Straßenbahnen verursacht? (Bitte nach Art der Verkehrsbeteiligung und Anzahl der Unfälle auflisten)
Zu 4.:
Die erfragten Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die jeweilige Anzahl der Beteiligten entspricht hier der Anzahl der VU.
#Verkehrsbeteiligungsart
Anzahl der VU-verursachendenBeteiligtenim Jahr 2024 (bis 30.11.)
Pkw-Führende
7.901
Radfahrende
1.774
motorisierte Zweiradfahrende
846
zu Fuß Gehende
793
Lkw-Führende
683
Elektrokleinstfahrzeugführende
464
sonstige/ unbekannte Fahrzeugführende
117
sonstige Verkehrsteilnehmende
105
sonstige Kraftfahrzeugführende
94
Kraftomnibusführende
94
Straßenbahnführende
10
gesamt
12.881
Stand: 6. Januar 2025
Wie viele der im Verkehr Getöteten oder Verletzten im Jahr 2024 waren jeweils PKW-Fahrende, LKW- Fahrende, Radfahrende, EKF-Fahrende, Zufußgehende und Kraftradfahrende? (Bitte nach Art der Verkehrsbeteiligung und Schwere der Verletzung auflisten)
Zu 5.:
Die erfragten Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
VU-Folge/ Verkehrsbeteiligungsart
Anzahl der VU-Beteiligtenim Jahr 2024 (bis 30.11.)
Getötete
hierunter
zu Fuß Gehende
24
Radfahrende
11
Kraftradführende
7
Pkw-Führende
8
Elektrokleinstfahrzeugführende
3
Lkw-Führende
0
Schwerverletzte
hierunter
Radfahrende
513
Pkw-Führende
443
Kraftradführende
371
zu Fuß Gehende
369
Elektrokleinstfahrzeugführende
70
Lkw-Führende
30
Leichtverletzte
hierunter
Pkw-Führende
5.223
Radfahrende
4.112
Kraftradführende
1.634
zu Fuß Gehende
1.389
Elektrokleinstfahrzeugführende
487
Lkw-Führende
374
Stand: 6. Januar 2025
Wie verteilen sich die Unfälle mit Personenschaden nach den Verkehrsarten der Beteiligten (bitte die Unfälle mit Personenschaden aufschlüsseln nach: Kombination der beteiligten Verkehrsarten,
Hauptverursachende nach Verkehrsart, geschädigte Personen und aufgeschlüsselt nach: getötet, schwer und leicht verletzt)
Zu 6.:
Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar.
Wie verteilen sich die im Verkehr getöteten oder verletzten Senior:innen im Jahr 2024 nach Art der Verkehrsbeteiligung und Schwere der Verletzung?
Zu 7.:
Die erfragten Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
VU-Folge/ Verkehrsbeteiligungsart
Anzahl der beteiligten Senioren/ -innen(ab65Jahren) im Jahr 2024 (bis 30.11.)
getötet
hierunter
zu Fuß Gehende
18
Radfahrende
5
Pkw-Führende
4
Schwerverletzte
hierunter
Pkw-Führende
250
zu Fuß Gehende
115
Radfahrende
105
motorisierte Zweiradführende
29
Lkw-Führende
5
Elektrokleinstfahrzeugführende
2
übrige Fahrzeugführende
2
Kraftomnibusführende
2
Sattelzugmaschinenführende (auch mit Auflieger)
1
andere Personen
1
Leichtverletzte
hierunter
Pkw-Führende
1.432
Radfahrende
385
zu Fuß Gehende
212
motorisierte Zweiradführende
104
Lkw-Führende
32
übrige Fahrzeuge
11
andere Personen
11
Elektrokleinstfahrzeugführende
10
Kraftomnibusführende
6
sonstige Fahrzeuge
8
Stand: 6. Januar 2025
Wie verteilen sich die im Verkehr getöteten oder verletzten Kinder im Jahr 2024 nach Art der Verkehrsbeteiligung und Schwere der Verletzung?
Zu 8.:
Die erfragten Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
VU-Folge/ Verkehrsbeteiligungsart
Anzahl der beteiligten Kinder (bis 14Jahre)im Jahr 2024 (bis 30.11.)
Getötete
1
hierunter
andere Personen
1
Schwerverletzte
hierunter
zu Fuß Gehende
80
Radfahrende
17
Elektrokleinstfahrzeugführende
6
andere Personen
2
Leichtverletzte
hierunter
zu Fuß Gehende
233
Radfahrende
223
Elektrokleinstfahrzeugführende
27
andere Personen
6
Stand: 6. Januar 2025
Wie bewertet der Senat die Verkehrssicherheitslage in Berlin?
Zu 9.:
Mit dem Mobilitätsgesetz setzt sich Berlin ein ehrgeiziges Ziel: Niemand soll mehr im Straßenverkehr durch andere schwer oder gar tödlich verletzt werden. Die „ Vision Zero“ ist das Leitbild der Berliner Verkehrspolitik. Dennoch bleibt viel zu tun, bis die Vision Realität wird. Im Jahr 2024 ist die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr mit 55 so hoch wie vor der Pandemie. Beim Vergleich mit dem Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass die 33 Verkehrstoten in 2023 den niedrigsten Wert seit mehreren Jahren darstellt. In den Vorjahren lagen die Zahlen zwischen 34 und 56 Verkehrstoten. Es bleibt festzustellen, dass jeder tödliche Unfall einer zu viel ist und es weiterer Anstrengungen bedarf, um das Ziel der Vision Zero möglichst zeitnah zu erreichen. Das neue Verkehrssicherheitsprogramm 2030 soll hierbei einen entscheidenden Beitrag leisten.
Welche Maßnahmen hat der Senat in den Jahren 2023 und 2024 ergriffen, um für mehr Verkehrssicherheit in Berlin zu sorgen (bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen für die jeweiligen Verkehrsarten (zu Fußgehende, Radfahrende, ÖPNV-Nutzende und PKW-Fahrende und nach baulich, verkehrslenkend, ordnungsrechtlich und pädagogisch)?
Zu 10.:
Die Anzahl der Verkehrsüberwachungseinsätze der Polizei Berlin mit der Schwerpunktsetzung zu den erfragten Verkehrsbeteiligungsarten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Verkehrsbeteiligungsart
Jahr/ Anzahl der Einsätze
2023
2024
zu Fuß Gehende
733
565
Radfahrende
2.260
1.966
PKW-Führende
1.388
1.129
gesamt
4.381
3.660
Stand: 14. Januar 2025
Die Verkehrsunfallpräventionsmaßnahmen der Polizei Berlin sind langfristig angelegt, um das Sicherheitsbewusstsein bei den Verkehrsteilnehmenden nachhaltig zu erhöhen. Daher wurde eine Vielzahl der nachfolgend genannten Maßnahmen sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 durchgeführt. Alle Maßnahmen sind zielgruppenorientiert ausgerichtet, wobei die Schwerpunktsetzung bei den zu Fuß Gehenden sowie bei Kindern und Senioren/ -innen liegt.
In Bezug auf Kinder erfolgt seitens der Polizei Berlin im Rahmen des Konzepts „ Verkehr macht Schule“ die Schwerpunktsetzung bei der Schulwegsicherheit. Hier wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
Schulwegüberwachung
Schulwegtraining
Verkehrsunterricht
Ausbildung von Schülerlotsen/ -lotsinnen
Unterstützung bei der Radfahrausbildung und Radfahrprüfung
Informationsveranstaltungen zum Schulanfang
Elternarbeit
Darüber hinaus wurden von den Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin für die Kitaeinrichtungen sogenannte Mobilitätstrainings angeboten.
Für Senioren/ -innen wurden durch die Verkehrssicherheitsberatenden der örtlichen Polizeiabschnitte präventive Veranstaltungen wie Kiezspaziergänge, Veranstaltungen an oder im Nahbereich von Begegnungsstätten, im öffentlichen Verkehrsraum, in Bibliotheken und in den Jugendverkehrsschulen durchgeführt. Seit 2023 besteht eine stadtweite Kooperation zwischen der Polizei Berlin und der Online-Plattform Seniorennetz Berlin, welches die Möglichkeit bietet Angebote der Polizei Berlin breitflächiger zu publizieren. Weiterhin wurde die jährlich organisierte „ Berliner Seniorenwoche“ durch die Polizei Berlin mit zahlreichen Veranstaltungen unterstützt. Darüber hinaus wurden vom 25. bis zum 27. September 2024 drei integrative Aktionstage zum Thema Seniorenprävention in der Polizeidirektion 4 (Süd) durchgeführt.
Um die Radfahrsicherheit zu erhöhen, wurden Einsätze mit den folgenden Themen und Maßnahmenansätzen zur Prävention bzw. zur Bekämpfung von Fehlverhalten gegenüber und von Radfahrenden durchgeführt:
Unterstützung der Radfahrausbildung und Radfahrprüfung
Sensibilisierung hinsichtlich „ sichtbarer“ und „ reflektierender“ Kleidung
Tragen eines Helms
Überprüfung der Beleuchtungseinrichtung
Nutzung des falschen Fahrbahnteils (Radweg in entgegengesetzter Richtung, Gehwegfahren)
Informationen hinsichtlich neuer Technologien und ihre Eigenschaften (E-Bikes, Pedelecs)
Seit November 2024 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Technikmuseum und der Polizei Berlin hinsichtlich der Sonderausstellung „ Rückenwind“ . Darin wird das Thema „ Radfahrsicherheit“ behandelt.
Jährlich im Oktober finden die stadtweiten Aktionswochen „ Dunkle Jahreszeit“ statt, in denen gezielt die schwächeren Verkehrsteilnehmenden (zu Fuß Gehende und Radfahrende) auf die typischen Gefahren in der dunklen Jahreszeit hingewiesen werden, sodass die am Verkehr Teilnehmenden ihr Verhalten und ggf. die Fahrweise sowie die Fahrzeugausrüstung an die Herbst- und Winterzeit anpassen.
Der Fokus der Verkehrspräventionsmaßnahmen für Pkw-Führende liegt auf den
„ Gefahrenräumen“ Kreuzungen und Einmündungen. Hierzu werden Präventionseinsätze mit folgenden Schwerpunktthemen durchgeführt:
Sensibilisierung auf Fehler beim Abbiegen (Schulterblick, Nutzung Geradeausspur, Blinken, „ Toter Winkel“ )
Ablenkung (Handynutzung, elektronische Geräte)
Sichtbarkeit (Überprüfung der Beleuchtungseinrichtung)
falsches Halten/ Parken (in 5 Meter- und 8 Meter-Bereichen, auf Richtungspfeilen, auf Radwegen)
unachtsames Öffnen der Fahrzeugtür, ohne auf den vorbeifahrenden Radverkehr zu achten
Seitenabstand (beim Überholen oder Vorbeifahren an Radfahrenden)
Vorfahrts-/ Vorrangverletzungen (z. B. in einer Rechts-Vor-Links-Situation oder beim Einfahren vom Radweg auf die Fahrbahn in den Fließverkehr)
Bei den Aktionstagen „ Fit für die Straße“ findet jährlich in zahlreichen Bezirken eine Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern statt.
Unterstützt werden die präventiven Maßnahmen durch den Einsatz von Präventionsmedien und Materialien, wie z. B. Flyer oder Filme. Weiterhin werden Themen immer wieder öffentlichkeitswirksam (z. B. in Seniorenratgebern oder über Social Media) platziert.
Generell gilt, dass viele Maßnahmen, insbesondere bauliche Maßnahmen der Infrastruktur für den Kfz-, Fuß- und Radverkehr, durch konsequente Anwendung rechtlicher Vorgaben, technischer Richtlinien, Ausführungsvorschriften und Regelplänen mittelbar zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden beitragen.
Im Bereich des Fußverkehrs wurde auch in den Jahren 2023 und 2024 das Sonderprogramm „ Barrierefreie öffentliche Räume“ (sogenannte
„ Bordabsenkungsprogramm“ ) fortgesetzt. Die Bezirke setzten rund 100 Maßnahmen um. Das Programm wurde 2024 fortgesetzt und durch den Senat nochmals gestärkt. Somit wurden Mittel für rund 170 Maßnahmen verausgabt. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sind Querungshilfen. Im Jahr 2023 wurden 108 Standortvorschläge in der Arbeitsgruppe „ Förderung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ behandelt und geprüft, bei 90 Standorten Ortstermine durchgeführt. 21 Querungshilfen konnten in Betrieb genommen werden. Im Jahr 2024 wurden 112 Standorte für Querungshilfen in der Arbeitsgruppe behandelt und an 87 Standorten Ortstermine durchgeführt. 21 Querungshilfen konnten in Betrieb genommen werden. Im Juni 2023 wurde durch den Senat zudem ein Sofortprogramm beschlossen, das die Erhöhung der Fußgängersicherheit beinhaltete. Die Rahmenvereinbarung, die das Amtshilfeangebot von SenMVKU untersetzte, wurde von allen Berliner Bezirken bis Ende Juli 2023 unterzeichnet. Erste Ausschreibungen Ende 2023 zur Erteilung von Bauverträgen mit sieben bzw. neun Einzelmaßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen und noch 2024 wurde mit der Realisierung begonnen. In 2024 konnten bereits an fünf Standorten die neuen Querungshilfen in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus wurde in 2024 für 24 Maßnahmen ein Vertrag zur Verkehrsanlagenplanung geschlossen sowie für alle 53 Fußgängerüberwege des Programms die notwendige Beleuchtungsplanung beauftragt. Damit soll ermöglicht werden auch mit der Realisierung der ersten Fußgängerüberwege des Programms zu beginnen.
Im Bereich Radverkehr werden Radverkehrsanlagen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt. Aus dem Programm „ Fahrradbügel für Berlin“ erhalten Bezirke aus Landesmitteln finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Fahrradbügeln im öffentlichen Raum. Diese helfen u.a. dabei an Knotenpunkten die Sichtbeziehungen zu verbessern und tragen somit zur Verkehrssicherheit bei. Im Jahr 2023 wurden darüber 2570 Stellplätze geschaffen. Die Zahlen für 2024 werden im Fortschrittsbericht Radverkehr 2024 berichtet werden. Für lineare Radverkehrsinfrastruktur hat die SenMVKU zur Unterstützung der Bezirke das „ Bezirkliche Radverkehrsprogramm“ als Sonderprogramm geschaffen. Über dieses Sonderprogramm werden im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung die
Maßnahmen finanziert, die Bezirke sind als Baulastträger zuständig. Im Priorisierungskonzept, welches die Umsetzung des Radvorrangnetzes steuert, ist der Bedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein wichtiges Kriterium. Über die Art, den Umfang und den Mittelabfluss von Maßnahmen des Rad- und Fußverkehr in 2023 und 2024 an die Bezirke gibt der Hauptausschussbericht 19-1732A Auskunft (http s:/ / www.p a rla ment- b erlin.d e/ a d osservice/ 19/ Ha up t/ vorg a ng / h19-1732.A-v.p d f). Die SenMVKU setzt zudem selbst Radverkehrsanlagen bei grundhaften Erneuerungen an Hauptverkehrsstraßen, Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen, an Straßen innerhalb des sogenannten „ zentralen Bereichs“ und an Ingenieurbauwerken um. Zudem können die Hauptverwaltung und die Bezirke Aufgaben an die infraVelo übertragen. Dazu zählen auch Planung, Bau und Betrieb ausgewählter Radverkehrsanlagen. Für die in 2023 umgesetzten Vorhaben im Radverkehr wird auf den Fortschrittsbericht Radverkehr 2023 verwiesen. In 2024 wurden insgesamt 40 Maßnahmen umgesetzt, welche immer auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Dazu wird im Fortschrittsbericht Radverkehr 2024 berichtet werden.
Generell sorgt die vom Land Berlin angestrebte weitere Verlagerung von zusätzlicher Fahrgastnachfrage auf den öffentlichen Nahverkehr als verkehrssichere Mobilitätsalternative mit einem hohen Schutz vor Verkehrsunfällen für eine weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit. Maßnahmen der Verkehrssicherheit im öffentlichen Nahverkehr liegen im Verantwortungsbereich der Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen. Diese sorgen beispielweise durch Hinweise in Fahrzeugen, an Stationen, im Internet oder spezielle Kampagnen für eine Sensibilisierung der Fahrgäste für sicheres Verhalten während der Fahrt, beim Ein- und Aussteigen sowie beim Aufenthalt an Stationen. Verkehrsunternehmen bieten auch Mobilitäts- und Praxistrainings an, in denen bestimmten Fahrgastgruppen die sichere Nutzung von Bus und Bahn vermittelt wird. In regelmäßigen Schulungen wird das Fahrpersonal für gefährliche Situationen sensibilisiert und vorbereitet. Der Einsatz von Sicherheitspersonal trägt durch seine Präsenz ein Stück weit ebenfalls zu einer geordneten und sicheren Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (z. B. Vermeiden riskanten Verhaltens beim Ein- und Ausstieg) bei. Auch bei der Planung von neuen Fahrzeugen und Infrastrukturvorhaben bzw. entsprechenden Modernisierungsmaßnahmen werden Anforderungen der Verkehrssicherheit beachtet. So verfügen beispielsweise die neuen Straßenbahnen (Typ „ Urbanliner“ ) über ein System von Kameras, das den Blick des Fahrpersonals auf die Türen verbessert. Außerdem wurde ein Assistenzsystem für das Fahrpersonal installiert, das vor Hindernissen im Fahrbereich des Fahrzeuges warnt. Beim Bau bzw. Umbau von ÖPNV-Infrastruktur und insbesondere von Haltestellen und Haltstellenbereichen wird bei der planerischen Gestaltung stets auch eine hohe
Verkehrssicherheit (z. B. im Oberflächenverkehr durch eine Vermeidung/ Reduzierung von Nutzungskonflikten mit anderen Verkehrsträgern) berücksichtigt.
Welche Kreuzungen und sonstigen Unfallhäufungsstellen wurden in 2024 mit welchen Maßnahmen umgebaut bzw. umgestaltet (bitte Örtlichkeiten und Maßnahmen auflisten)?
Zu 11.:
Von der Unfallkommission wurden folgende Umbauten veranlasst und begleitet:
Ö rtlichkeit
Maßnahmen
Strausberger Platz
Umbau Lichtzeichenanlage (LZA) mit Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr, Abschluss der Umbaumaßnahme
Blumberger Damm/ Cecilienstraße
Sicherung indirekt nach links abbiegender Radverkehr, Radfurten und vorgezogenen Haltlinien, Schutzblinker
Baumschulenstraße/ Sonnenallee – Süd- Ost-Allee
Kreuzungsumbau mit getrennter Linksabbiegesignalisierung und Verbesserung der Verkehrsführung im Knoten
Umprogrammierung mit längeren Umlaufzeiten und Anpassung der LZA im Zuge der Hauptstraße
Boxhagener Str. – Neue Bahnhofstraße/ Hirschberger Straße – Kynaststraße
Linksabbiegeverbot, Schutzblinker, Ummarkierung, Einbahnstraße Hirschberger Str., gesicherte Führung indirekt nach links in die Hirschberger Straße abbiegende Radfahrende
Rudolstädter Straße/ Ermslebener Weg:
Schaffung von Überquerungshilfen, Sichtverbesserung
Wie bewertet der Senat die ergriffenen Maßnahmen in Hinblick auf die Entwicklung der Verkehrssicherheitslage?
Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat um für mehr Verkehrssicherheit in Berlin zu sorgen, wann werden diese umgesetzt und mit welchen Kosten ist hierfür zu rechnen?
15. Wann ist mit der im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung versprochenen Verkehrssicherheitsprogramm zu rechnen?
Zu 12., 13. und 15.:
Die umgesetzten Maßnahmen in 2023 und 2024 haben einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet. Zur Zielerreichung einer stetigen und nachhaltigen Reduzierung der Anzahl der Straßenverkehrsunfälle und der dabei zu Schaden kommenden Menschen – auf dem Weg zur Vision Zero – sind aus den jährlichen Verkehrsunfallstatistiken und darauf aufbauenden Analysen weitere Nachsteuerungsbedarfe erkannt worden. Die Vision Zero ist ein Ziel, dem sich nur durch langjährige gezielte Arbeit auf verschiedenen Tätigkeitsfeldern angenähert werden kann. Die Neufassung bzw. Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms bis 2030 beinhaltet die entsprechende Neuausrichtung der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin. Eine Verabschiedung sowie Veröffentlichung ist für das erste Halbjahr 2025 angestrebt. Mit Senatsbeschluss ist eine Übersetzung in Finanzbedarfe und entsprechende Absicherungen im Haushalt möglich. Eine Bewertung der Maßnahmen durch die Unfallkommission ist frühestens nach drei Jahren möglich, da erst dann eine valide Bewertung der Unfallentwicklung möglich ist.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. November 2024 wurden in Berlin insgesamt 1.850 Personen bei VU schwer verletzt oder getötet. Die Gesamtzahl entspricht einem Rückgang von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und stellt zugleich den niedrigsten kumulierten Wert an Schwerverletzten und Getöteten seit dem Jahr 2014 dar, auch wenn die Zahl der im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall getöteten Personen gestiegen ist. Die Polizei Berlin setzt in der Verkehrssicherheitsarbeit die an den Hauptunfallursachen und Risikogruppen orientierten Maßnahmen im Kontext der Vision Zero fort, wird diese evaluieren und bei Bedarf lageabhängig anpassen.
14. Welche Kreuzungen und sonstigen Unfallhäufungsstellen sollen voraussichtlich in 2025 mit welchen Maßnahmen umgebaut bzw. umgestaltet werden?
Zu 14.:
Durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind die nachfolgenden Maßnahmen angedacht, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist. Durch Ereignisse oder Erkenntnisse im laufenden Jahr können sich Änderungen ergeben.
Anpassung der Innenraummarkierung anhand der Schleppkurven, Versetzen Haltlinien zur besseren Sicht auf Radverkehr, Schutzblinker
Breite Straße/ Schloßplatz
Umbau, um ordnungswidriges Geradausfahren zu verhindern
Sonnenallee/ Saalestraße
Umbau der LZA mit Blinker vor der Brücke zur besseren Erkennbarkeit der Signalisierung
Scharnweberstraße/ Gotthardstraße – Kapweg
Linksabbiegeverbot, Verbesserung der Verkehrsführung
Roedernallee/ Lindauer Allee – Teichstraße
LZA Umbau
Markstraße/ Holländer Straße
LZA Umbau und Straßenbau durch Bezirk
Markstraße/ Pankower Allee
Umbau, Straßenbau und durch Bezirk
Manteuffelstraße/ Burchardstraße
Sperrung des Mittelstreifendurchbruchs, Haltverbote, STOP Schild
Alt-Friedrichsfelde/ Rosenfelder Straße
zweispuriges Rechtsabbiegen aus der Rosenfelder Straße und in die südliche Rosenfelder Straße signaltechnisch sichern, Lückenschluss Radverkehrsführung durch geschützte Radverkehrsanlage in Alt- Friedrichsfelde
Hermannstraße/ Thomasstraße
Neubau LZA
Französische Straße/ Markgrafenstgraße
Neubau LZA
Schöneberger Straße/ Alboinstraße – BAB
Umbau LZA mit getrennter LA Signalisierung und Signalisierung indirekt abbiegender Radverkehr
Bornholmer Straße/ Gotlandstraße – Seelower Straße
Welche Informationen liegen den Bezirksämtern über die #Zuständigkeitsverhältnisse bezüglich der #Räumung von #Fußwegen und #Radwegen im #Winter vor? Gibt es eine stadtweite Übersicht über die Fuß- und Radwege Berlins inklusive deren Räumungsprioritäten im Winter?
Frage 2:
Nach welchen #Prioritäten wird mit der Räumung der Geh- und Radwege in den verschiedenen Straßen und Gebieten begonnen und inwieweit findet hierbei das Mobilitätsgesetz Beachtung?
Welche Konsequenzen zieht der Berliner Senat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.6.2024, das das Recht von Anwohner*innen auf stärkt, gegen die #Straßenverkehrsbehörde vorzugehen, wenn diese sich unzulänglich gegen illegal auf den #Gehwegen#parkende Fahrzeuge vorgeht?
Antwort zu 1:
Zu der in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – BVerwG 3 C 5.23 – lag der Volltext bis zum 24.06.2024 noch nicht vor. Dementsprechend kann nur eine vorläufige Bewertung getroffen werden.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Pressemeldungen hat die Anzahl der #S-Bahnverspätungen durch Personen, die sich auf die Gleise
begeben haben, eklatant zugenommen von 1554 Fällen in 2019 auf bereits 1734 in der Mitte des Jahres
2020.
Frage 1:
Welche Ursachen/Motive (wie Selbstmordabsicht, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Dealerreservoirs, etc)
stehen hinter diesen Taten? (Bitte tabellarische Aufstellung).
Frage 2:
Auf welche Strecken verteilen sich die Vorkommnisse? Gibt es Schwerpunkte? (Bitte nicht nur die Linie
nennen, sondern Häufungen an konkreten Streckenabschnitten).
Antwort zu 1 und 2:
Die polizeiliche Zuständigkeit liegt in diesen Fällen, da nach der S-Bahn gefragt ist und die
Ereignisse auf dem unmittelbaren Bahngelände stattfinden, bei der #Bundespolizei. Die
parlamentarische Kontrolle von Bundesbehörden und ihrer nachgeordneten Behörden,
einschließlich des damit einhergehenden parlamentarischen Fragerechts, obliegt
ausschließlich dem Deutschen Bundestag.
2
Die DB AG teilt hierzu mit: „Siehe die beigefügte Dokumentation [Anlage]. Dargestellt sind
jeweils die Fallzahlen je Teilnetz bzw. je Betriebsstelle für die Verspätungscodierungen 84
(Schadensverhütung, Fahndungs- und Ermittlungsarbeiten) sowie
85 (Personen im Gleis, Personen am Gleis, Kinder im/am Gleis).“
Frage 3:
Wie viele dieser Fälle wurden
a) überhaupt geahndet und
b) als was geahndet (z.B. Ordnungswidrigkeit nach §64b Eisenbahnbetriebsordnung, #Straftat gem.
§315 Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, …)?
Frage 4:
Nach welchen Kriterien wird diese Ahndung vorgenommen? Wie hoch waren die Strafen konkret? (Bitte um
tabellarische Aufstellung).
Antwort zu 3 und 4:
Weder bei den Strafverfolgungsbehörden noch bei der Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist eine Datenbank vorhanden, anhand derer
die Frage beantwortet werden kann; die Merkmale „S-Bahn Berlin“ und „Person im Gleis“
werden nicht gesondert erfasst.
Bei der Staatsanwaltschaft Berlin gibt es keine Dienstanweisungen oder
Generalienverfügung zu dem Phänomen von (unberechtigten) Personen im S-Bahngleis.
Eine gesonderte statistische Erfassung der Ermittlungsverfahren, die eine der Frage
entsprechende Eingrenzung der Verfahren – insbesondere innerhalb der Verfahren, zu
denen ein Verstoß gegen § 315 StGB notiert ist – ermöglichen würde, wird von der
Staatsanwaltschaft Berlin nicht geführt.
Zudem handelt es sich bei dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen nach § 64b Abs. 2
Nr. 1 und 2 #EBO – sofern keine gleichzeitig verwirklichten Straftatbestände begangen
wurden – um eine #Ordnungswidrigkeit, deren Verfolgung weder der Staatsanwaltschaft,
noch der Amtsanwaltschaft obliegt.
Frage 5:
Wie ist der Ablauf der Ahndung? (Welche Stelle wird wann tätig, wer entscheidet über die Nachverfolgung)?
Antwort zu 5:
Sofern die Staatsanwaltschaft über eine Anzeige oder auf sonstigem Weg Kenntnis von
zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat, hier insbesondere nach § 315
StGB, erlangt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der Sachverhalt ausermittelt.
Ausgehend vom Ermittlungsergebnis erfolgt dann eine Einstellung des Verfahrens oder
die Anklageerhebung.
3
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden über die Ahndung dieser Vorfälle hinaus ergriffen, um darauf aufmerksam zu
machen, dass es sich hierbei nicht um Kavaliersdelikte handelt, sondern um Straftaten, die dafür
verantwortlich sind, dass unter Umständen tausende andere Menschen auf ihre Beförderung warten müssen
und wichtige Termine nicht wahrnehmen können?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zur Reduzierung von Personen im Gleis werden verschiedene Maßnahmen entwickelt
und erprobt.
Zum Beispiel:
In den letzten Jahren wurden #Zaunanlagen erweitert, die den Zutritt zu den Gleisanlagen
verhindern sollen, am Ostbahnhof wurden probeweise #Bahnsteigendtüren installiert.
Darüber hinaus wurde gemeinsam mit der Bundespolizei und DB Netz ein interner
Informationsfilm produziert, um die Abwicklung der Fälle zu verbessern und damit die
Auswirkungen zu reduzieren.
Der Leiter der #Betriebszentrale #S-Bahn Berlin führt regelmäßige Absprachen mit der
Bundespolizei durch. Thema ist dort u.a. die Durchsprache aktueller relevanter Fälle (z.B.
„Personen im Gleis“), das Abwägen möglicher Handlungsalternativen mit dem Ziel der
Reduzierung von Störungsauswirkungen und die Sensibilisierung der Polizeibeamten für
die eintretenden Folgen ihrer bei Gefahr im Verzug ergehenden Forderungen zur
Durchführung betrieblicher Sicherheitsverfahren (Gleissperrung, Befehl zum Fahren auf
Sicht, Erkundungsfahrt u.ä.).“
Frage 7:
Welche Kosten sind hierdurch entstanden:
a) der Deutschen Bahn,
b) der S-Bahn Berlin,
c) der BVG,
d) an anderen Stellen z.B. bei der Polizei, der Feuerwehr etc.
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zu 7 a): Soweit Strecken von den Einschränkungen betroffen sind, auf denen nicht nur
die S-Bahn Berlin GmbH, sondern auch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen im
Einsatz sind, müssten die Schäden gesondert ermittelt werden. Die Kosten und
Einsatzstunden für derartige Sachverhalte werden allerdings nicht gesondert erfasst.
Zu 7 b): Soweit ausschließlich die S-Bahn Berlin GmbH als Eisenbahnverkehrsunternehmen von einer Einschränkung in der Infrastruktur wegen Personen im Gleis
betroffen ist, müssten in der Berechnung des jährlichen hierdurch entstandenen Schadens
neben etwaigen Sachbeschädigungen pönalisierte Verspätungen berücksichtigt werden.
Jedoch ist eine eindeutige Zuordnung von fälligen Pönalen auf eine einzige der diversen
Verspätungsursachen nicht möglich und kann deswegen nicht vorgelegt werden. Soweit
von den Störern vollständige Personendaten vorliegen, werden zivilrechtliche Forderungen
4
wegen angefallener standardisiert berechneter Verspätungsminuten geltend gemacht bzw.
Kosten für etwaige Sachbeschädigungen.“
Zu 7 c): Der BVG sind keine Kosten entstanden, da sich die Anfrage ausschließlich auf die
S-Bahn bezieht.
Zu 7 d): Siehe Antwort zu Frage 1 und 2.
Berlin, den 17.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz