S-Bahn: Angestellte in Sorge „Offensichtlich will der Senat die S-Bahn kaputt machen“, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/angestellte-in-sorge–offensichtlich-will-der-senat-die-s-bahn-kaputt-machen–30650080?dmcid=nl_20180620_30650080

Das Interesse war groß, es gab viele Gespräche. Jetzt hat sich herauskristallisiert, wie die #S-Bahn in Zukunft organisiert werden soll. An diesem Mittwoch möchte der Senat dem Hauptausschuss das Konzept vorstellen. Doch in der Koalition und bei S-Bahnern gibt es Kritik. „Offensichtlich will der Senat die S-Bahn kaputt machen und unsere Arbeitsplätze vernichten“, sagt Heiner Wegner von der Gewerkschaft #EVG.

Für die S-Bahn-Linien auf der #Stadtbahn und den #Nord-Süd-Strecken werden insgesamt 570 bis 665 Zwei-Wagen-Einheiten benötigt, die von 2026 bis 2033 geliefert werden müssten. Wer soll sie warten, wer soll sie fahren? Das ließ der Senat nun mit einer Markterkundung ausloten.

Am Freitag berichteten Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), Staatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) und Mitarbeitern des Beratungsunternehmens #KCW im kleinen Kreis über das Ergebnis. Fast alle Unternehmen, die teilnahmen, hätten unter fünf Varianten das Modell „#landeseigener Fahrzeugpool“ bevorzugt, hieß es.
Einer schraubt, der andere fährt

Danach soll für jedes Teilnetz ein #Fahrzeugdienstleister gesucht werden, der die S-Bahnen …

Bahnverkehr + zu Fuß mobil: Neue Verbindung im Park am Gleisdreieck Yorckbrücken werden erneuert – bis 2019, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-verbindung-im-park-am-gleisdreieck-yorckbruecken-werden-erneuert-bis-2019/22700310.html

Im Frühling sollen die alten Bauwerke die Parkhälften an der #Yorckstraße verbinden – endlich. Seit 2016 liegen sie ungeschützt im Park.
Schon längst sollten #Fußgänger über sie schlendern und #Radfahrer darüber strampeln. Jetzt gibt es einen neuen Termin. Im Frühjahr 2019 sollen die vier ehemaligen #Bahnbrücken über der Yorckstraße, die Anfang 2016 ausgebaut worden waren, den #Nord-Süd-Grünzug komplettieren. Er reicht vom Park am #Gleisdreieck bis zum sogenannten Flaschenhalspark und dem #Monumentenplatz südlich der Yorckstraße. Fußgänger und Radfahrer können dann an weiteren Stellen die viel befahrene Yorckstraße kreuzungsfrei überqueren.

Die Anfang 2016 entfernten Brücken sollten bereits im Herbst des Jahres wieder an ihrem Platz sein – denkmalgerecht saniert. Doch nach dem Ausbau bemerkte man, dass sich der Denkmalschutz nicht mit den aktuellen Sicherheitsvorschriften für die …

S-Bahn: Bauleute fluten S-Bahn-Baugrube am Hauptbahnhof Keine Havarie, sondern Flutung nach Plan. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-mitte-bauleute-fluten-s-bahn-baugrube-am-hauptbahnhof/22681500.html

2020 sollen die ersten S-Bahnzüge vom #Ring zum Bahnhof fahren.
#Wasser im künftigen Bahnhof für die #Nord-Süd-S-Bahn im #Hauptbahnhof. Was zunächst wie eine weitere Havarie klingt, ist ganz planmäßig erfolgt: Die Bauleute haben die Baustelle selbst geflutet.
Nach dem erfolgreichen Einsatz eines #Tauchbaggers in der Baugrube unter der #Minna-Cauer-Straße, in die unplanmäßig Wasser eingedrungen war, kann nun das dortige Tunnelstück mit dem fertigen #Rohbau am Hauptbahnhof verbunden werden. Dazu wird nach Angaben eines Sprechers die bisher trennende Betonwand mit deren Bewehrung per #Hochdruckstrahl entfernt. Das dabei erforderliche Wasser werde in den Bahnhofsbereich geleitet und von dort an die …

 

S-Bahn + VBB: Markterkundung zur Bereitstellung von neuen S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur
#Bereitstellung von neuen #S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner #S-Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im
#Teilnetz #Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
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Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die
#CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
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Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
 Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
 Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
 Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
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Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: U-Bahn-Züge für Nord-Korea aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Einheiten (#Doppeltriebwagen) der Baureihe „#D“ wurden von der BVG nach #Nord-Korea geliefert
und wann erfolgte die Lieferung?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 1999 wurden von der BVG 108 Doppeltriebwagen der Baureihe D (Baujahre
1957-1965) an eine Schienenfahrzeuggesellschaft (Zwischenhändler) verkauft und
ausgeliefert.“
Frage 2:
Wie viele Einheiten (Doppeltriebwagen) der Baureihe „#GI“ wurden von der BVG nach Nord-Korea geliefert
und wann erfolgte die Lieferung?
Antwort zu 2:
Der Senat hat hierzu keine eigenen Kenntnisse.
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Der Fachpresse ist zu entnehmen, dass im Jahr 1996 50 abgestellte Doppeltriebwagen
der Baureihe GI (Baujahre 1978-1983) und 10 abgestellte Doppeltriebwagen der
weitgehend baugleichen Baureihe #GII (Baujahr 1983), insgesamt 60 Doppeltriebwagen
verkauft wurden. Von 1997 bis 2001 waren diese im Netz der Metro Pjöngjang im Einsatz.
Frage 3:
Wurden die gelieferten Fahrzeuge vorher generalüberholt? Wenn ja, wie hoch waren die Kosten? Bitte für
jede Baureihe einzeln angeben.
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nein, die Fahrzeuge waren in gebrauchtem Zustand und wurden verkauft bzw. wie
stehend und besichtigt.“
Frage 4:
Zu welchem Stückpreis, bzw. Gesamtpreis wurden die Fahrzeuge von Nord-Korea erworben?
Bitte für jede Baureihe einzeln angeben.
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die 108 Doppeltriebwagen der Baureihe D wurden für damals knapp 3 Millionen DM
(zzgl. MwSt.) verkauft.“
Zu den Zügen der Baureihen GI/GII konnte die BVG keine Angaben machen.
Frage 5:
Wie kam der Verkauf, bzw. die Übernahme durch Nord-Korea zustande?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Per Kaufvertrag zwischen der BVG und einer Schienenfahrzeuggesellschaft.“
Frage 6:
Wer war in der zuständigen Senatsverwaltung und bei der BVG für die Transaktionen verantwortlich?
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat heute dieses Geschäft mit der Regierung in Nord-Korea?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die Fahrzeuge der Baureihe D waren bereits 1988-1990 überzählig und der #BVB in Ost-
Berlin überlassen worden. Mit der Wende kamen sie wieder in den Bestand der BVG.
Der Fachpresse ist zu entnehmen, dass nach der Zusammenführung des Berliner
Kleinprofilnetzes 1993 die Baureihe GI und die weitgehend baugleiche GII durch eine

hohe Ausfallquote auffiel und die Fahrzeuge daher relativ schnell sukzessive
ausgemustert und durch Neufahrzeuge der Baureihe #A3L92 ersetzt wurden.
Zwischen 1995 und 2001 waren die Fahrgastzahlen der BVG rückläufig, eine
Trendumkehr war zum damaligen Zeitpunkt auch nicht ersichtlich. Dadurch dass die
Fahrzeuge durch die Baureihe A3L.92 weitgehend ersetzt wurden, gab es keinen Bedarf,
die ausfall- und wartungsintensiven Fahrzeuge weiter im Bestand und betriebsfähig zu
halten.
Die Entscheidungen zum Verkauf haben die damaligen Aufsichtsräte der BVG getroffen.
Es handelte sich um eine unternehmerische Entscheidung der BVG, nicht mehr benötigte
bzw. nicht mehr nutzbare Betriebsmittel zu verwerten. Hätte sich kein Käufer gefunden,
wären die Fahrzeuge vermutlich verschrottet worden.
Auch aus heutiger Sicht handelt es sich um eine Entscheidung, die angesichts des Alters
der Fahrzeuge, der zulaufenden Nachfolgebaureihen und der rückläufigen Fahrgastzahlen
nachvollziehbar ist. Derart alte Fahrzeuge betriebsfähig zu halten, ist mit hohen Kosten
verbunden, zudem sind nicht unbegrenzt Abstellkapazitäten vorhanden. Der Verkauf
erfolgte an einen Zwischenhändler und nicht direkt nach Nordkorea.
Frage 8:
Warum wurden die Wagen überhaupt verkauft, und nicht als Reserve in Berlin behalten?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt mit:
„Ein U-Bahnfahrzeug ist i.d.R. für einen Betrieb von ca. 30-35 Jahren ausgelegt. Ist die
Lebensdauer abgelaufen bzw. ein betriebssicherer Einsatz nicht mehr gewährleistet,
werden die Fahrzeuge planmäßig verschrottet oder verkauft und durch neue Fahrzeuge
ersetzt. Im Großprofil wurde die Baureihe D bis 2005 ausgemustert. Sie wurde durch die
neue Baureihe H (Lieferung ab 1997) ersetzt, die bis heute im Betrieb ist. Die Fahrzeuge
waren somit 40-48 Jahre im Dienst, heute wären sie bis zu 61 Jahre alt und nicht mehr
einsetzbar.“
In seltenen Fällen können Fahrzeuge zwar aufgearbeitet werden, dies ist in der Regel
aber mit hohen Kosten verbunden. Hinzu kommt ein dauerhaft höherer Wartungs- und
Instandhaltungsaufwand als bei Neufahrzeugen. Dies gilt beispielsweise für drei
reaktivierte Museumsfahrzeuge, die vorübergehend auf der U55 im Einsatz sind und auch
für die zweite, jüngere Baureihe GI/1, die erst in den Jahren 1987-1989 gebaut und in den
2000er Jahren ertüchtigt würden. Diese Fahrzeuge sind aufgrund des heute hohen
Fahrzeugbedarfes noch im Einsatz.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn (in) Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist die Vergabe (und #Ausschreibung) der #Verkehrsleistungen im Berliner #S-Bahn-Netz, in den drei verschiedenen Netzabschnitte, der Ost-West- sowie Nord-Süd-Querung und natürlich der „Ringbahn“ (und ggf. darüber hinaus) in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 1:
#Teilnetz #Ring:
Der Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Teilnetz Ring mit Neufahrzeugen ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und am 21.12.2015 geschlossen worden; er hat eine Laufzeit von 2021 bis 2035.
Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd:
Nach dem für den Zeitraum 2017 bis 2023 im Wege der Direktvergabe vergebenen #Interimsvertrag II werden sich zwei im Wettbewerb zu vergebene Verträge für den Zeitraum gestaffelt einlaufend von 2023-2027 und gestaffelt auslaufend von 2028-2033 anschließen. Die Art der Vergabe der Verträge für den Anschlusszeitraum steht gegenwärtig noch nicht fest.
Ein Überblick findet sich unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/.
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Frage 2:
Wie ist die Neubeschaffung von S-Bahn-#Fahrzeugen in den nächsten Jahrzehnten in Berlin geplant?
Frage 3:
Gibt es hierfür bereits Pläne der zuständigen Senatsverwaltung, die u.a. eine Trennung der #Fahrzeuginstandhaltung vom #Eisenbahnverkehrsunternehmen fordert und wenn ja warum?
Antwort zu 2 und zu 3:
Gegenwärtig werden verschiedenen Modelle zur #Fahrzeugneubeschaffung für den schrittweisen Einsatz ab 2026 einschließlich Fahrzeugbereitstellung und Erbringung der Verkehrsleistungen geprüft. Eine Entscheidung dazu soll bis zum Sommer 2018 getroffen werden.
Frage 4:
Wie ist die Vergabe (und Ausschreibung) für den Vertrieb von #Fahrscheinen und #Abos im Berliner S-Bahn-Netz, vor allem an #Automaten und in Kunden- bzw. #Abozentren in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 4:
Möglich sind ein wettbewerbliches Verfahren oder – mit Zustimmung des Landes Branden-burg – eine Inhousevergabe an ein landeseigenes Unternehmen. Die Entscheidung dazu wird im Jahr 2019 getroffen werden. Bis zum Jahr 2023 erbringt die S-Bahn Berlin GmbH die Vertriebsleistungen für alle Teilnetze im Rahmen des Interimsvertrages II.
Frage 5:
Lässt sich der Senat bei der Vergabe von Verkehrsleistungen (S-Bahn Berlin und/oder BVG) von externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen – zusätzlich zur Kompetenz, die das Land ohnehin bezahlt, indem es den VBB finanziert – beraten und wenn ja warum?
Frage 9:
Worin sieht der Senat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beratungsleistungen -zusätzlich zu der oben genannten Kompetenz des VBB- und welche Ergebnisse (Konzepte etc.) konnten hierbei bereits erzielt werden?
Antwort zu 5 und 9:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) GmbH mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahver-kehr beauftragt. Das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfah-rensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrpla-nung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein.
Das Land Berlin wird bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sowohl an die S-Bahn als auch an die BVG vom Center Nahverkehr Berlin GbR (CNB) unterstützt. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle, ökonomisch-wirtschaftliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergabeverfahren. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschließlich der ökonomischen Bewertung
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verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern, die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz-Verträge, die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen, die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung, die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen, die Abschätzung der Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (z.B. Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen).
Durch die Vergabe an CNB kann der Zugriff auf hochspezialisiertes Expertenwissen zu Sonderthemen und -arbeitsschwerpunkten gesichert werden, die nicht dauerhaft zu bearbeiten sind und auch aus diesem Grund nicht durch internes Personal übernommen werden könnten. Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und CNB in den letzten Jahren sehr bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufgabenträger seinen immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen gerecht werden konnte (Revision BVG-Vertrag, verkehrmittelübergreifende Angebotsentwicklung für die wachsende Stadt, Vergabeunterstützung S-Bahn, Fahrzeugbeschaffung etc.).
Zudem haben die Länder – wie generell bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr üblich – eine entsprechend spezialisierte Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Verfahrens beauftragt. Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z.B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- und Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten – des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträge insgesamt ca. 9,7 Mrd. Euro) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber rechtlicher Beratungsleistungen mit dem Land Berlin ist.
Frage 6:
Wie waren bzw. sind die Kosten für diese Beratungsleistungen in den letzten und in den nächsten zehn Jahren (bitte detaillierte Aufstellung)?
Antwort zu 6:
Bezogen auf die Kosten der Vergangenheit wird auf die Schriftliche Anfrage 18/11825 verwiesen. Welcher Aufwand künftig mit der Erfüllung der jüngst novellierten vergaberechtlichen Anforderungen verbunden ist, auf welche Vergabekonzeption sich die Länder im Ergebnis o.g. Prüfung unterschiedlicher Fahrzeugbeschaffungsmodelle verständigen und welche weiteren Umsetzungsschritte sich daraus ergeben, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe der Kosten für die nächsten zehn Jahre können daher gegenwärtig nicht seriös kalkuliert werden.
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Frage 7:
Wann fand die letzte Ausschreibung für diese Beratungsleistungen statt und wer hat diese gewonnen?
Frage 8:
Ist die „Center Nahverkehr Berlin“ (CNB) ein solches Beratungsunternehmen und wer sind die Gesellschafter dieser GbR?
Antwort zu 7 und 8:
Zuletzt fand eine Ausschreibung zur Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sommer 2017 statt. Der Auftrag enthält die Vorgabe, dass das beauftragte Expert/innenteam nach außen unter dem Namen „Center Nahverkehr Berlin“ auftreten muss.
Die Vergabe erfolgte zweistufig im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag für den o.a. Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 an die Bietergemeinschaft aus KCW GmbH und VBB GmbH (Center Nahverkehr Berlin GbR) wurde am 21.11.2017 erteilt.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Straßenverkehr: NORD-SÜD-TUNNEL Mängel am Bahnhof Potsdamer Platz – Verkehrschaos droht Die Fernbahn-Station unter dem Potsdamer Platz muss dringend saniert werden. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213205421/Maengeln-am-Bahnhof-Potsdamer-Platz-Verkehrschaos-droht.html

Berlin. Auf einem der meistbefahrenen Plätze Berlins, dem #Potsdamer Platz, droht bald ein #Verkehrschaos. Der Grund liegt unter Erde: Weil der wichtige #Nord-Süd-Tunnel der Deutschen Bahn #undicht ist, muss für die #Sanierung ein Teil der Potsdamer Straße gesperrt werden. Bereits seit Jahren dringt in das #Bauwerk #Wasser ein und bahnt sich seinen Weg bis auf die #Bahnsteige des Fern- und #Regionalbahnhofs Potsdamer Platz. Nun hat die Bahn die Ursache dafür gefunden.

In dem rund 3,5 Kilometer langen Bauwerk sind mehrere #Notausgangsklappen undicht, sodass dort permanent Wasser in den Tunnel eindringen kann. In einigen Betriebsräumen sollen bereits Pumpen stehen, die das Wasser abpumpen. Ein Bahnsprecher bestätigte der Berliner Morgenpost die massiven Mängel an dem erst 2006 in Betrieb genommenen Bauwerk. "Die Problematik ist uns bekannt. Das Wasser durchdringt seit etwa drei Jahren die Decke", sagte ein Bahnsprecher.
Das Problem ist der Bahn seit Jahren bekannt

Einer der undichten Notausgänge befindet sich am Ende des Bahngleises. Dort tropft das Wasser von der Decke und bahnt sich seinen Weg bis zu den Bahnsteigen. An Regentagen kann das so viel Wasser sein, dass die Bahn Durchgänge am Potsdamer Platz sperren muss.

Ein Antrag für eine Sperrung der Potsdamer Straße sei zurzeit in Bearbeitung, heißt es. Erst wenn dieser genehmigt sei, könne die Sanierung der Notausgangsklappen erfolgen. Geplant ist eine Sanierung noch in diesem Jahr. Welcher Teil der Potsdamer Straße dafür genau gesperrt werden muss, konnte der Sprecher nicht sagen. Da sei man noch in der Abstimmung. "Die Reparaturen können aber nicht über …

S-Bahn: Zukunft der S-Bahn SPD und die Linke wehren sich gegen private Dienstleister – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/zukunft-der-s-bahn-spd-und-die-linke-wehren-sich-gegen-private-dienstleister-29511010?dmcid=nl_20180118_29511010

Klebt das Berliner #Landeswappen mit dem Bären in Zukunft auch an #S-Bahnen? SPD und Linke setzen sich dafür ein, dass das Land einen eigenen #S-Bahn-Fahrzeugpark aufbaut. Sie halten auch viel davon, dass Berlin diese Züge in eigener Regie betreibt. Damit nimmt die Diskussion um die Zukunft der #S-Bahn an Heftigkeit zu. Denn eines wollen die Fraktionen auf keinen Fall: dass der Senat ein anderes Konzept verwirklicht, bei dem private Firmen die Hauptrolle spielen. „Wir haben deutlich gemacht, dass nicht alle Wege gangbar sind“, sagte Sven Heinemann (SPD). Hält Verkehrssenatorin Regine #Günther daran fest, „steuert sie in einen Konflikt“.
Wichtige Entscheidungen, wie es mit dem zweitwichtigsten Verkehrsmittel in der Region weitergeht, stehen an. In den kommenden Jahren werden viele neue S-Bahnen benötigt – 1200 Wagen. Sie sollen auf den #Nord-Süd- und #Ost-West-Linien fahren. Die Frage ist: Wer kauft die 600 #Zwei-Wagen-Einheiten, wer hält sie in Schuss, und wer fährt sie? 
Streit mit Mitarbeitern droht
Von den Antworten hängt viel ab – für die Fahrgäste, die einen zuverlässigen Verkehr wünschen, für die Länder, die möglichst wenig Steuergelder einsetzen und Konflikte mit den Wählern vermeiden wollen – aber auch für das S-Bahn-Personal. Am Dienstag gab es dazu ein weiteres Gespräch. Die Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) war dabei – und musste sich viel Kritik anhören. Wie berichtet sieht ihr Konzept vor, für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn per #Ausschreibung #Fahrzeugdienstleister zu finden – Privatfirmen, die S-Bahnen warten und fahrfertig bereitstellen. Das könnten #Bahnhersteller sein. Mit weiteren Vergabeverfahren sollen Betreiber gesucht werden, die diese Züge fahren.
Eine Markterkundung, die spätestens im Februar beginnt, soll nun zeigen, ob es Firmen gibt, …

S-Bahn: Wellness-Wochende für Nord-Süd-Tunnel S-Bahn-Sperrung zwischen Schöneberg/Südkreuz und Gesundbrunnen • Fahrinfo-Apps bieten Alternativrouten aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/16624784/Wellness_Nord-Suedtuennel.html

Mit einem #XXL-Instandhaltungsprogramm wird der #Nord-Süd-Tunnel der Berliner #S-Bahn alljährlich am ersten Januarwochenende für die Herausforderungen des neuen Jahres fit gemacht.

Wo sonst bis zu 250 Züge täglich in dichtem Takt die Berliner Innenstadt unterqueren, machen sich #Gleisbauer, Techniker und #Reinigungskräfte von Freitagabend bis Montagfrüh  ans Werk, die Infrastruktur auf Vordermann zu bringen. Rund 54 Stunden stehen zur Verfügung, um Gleise, Weichen, #Stromschienen, Bahnsteige und Aufzüge zu warten. Pünktlich zum Berufsverkehr am Montagmorgen ist die Aktion beendet.

Von Freitag, 5. Januar, 22 Uhr, bis Montag, 8. Januar, 1.30 Uhr, fallen die Züge der Linien S1, S2, S25 und S26 zwischen #Schöneberg bzw. #Südkreuz/#Yorckstraße und #Gesundbrunnen aus.

Zur Umfahrung bieten sich die Ringbahnlinien S41/S42 an. Ersatzweise lassen sich die meisten innerstädtischen Ziele gut mit den U-Bahn-Linien U6, U7, U8 und U9 erreichen. Zusätzlich gibt es zwei Ersatzbuslinien. Linie Nord fährt von Gesundbrunnen bis Friedrichstraße. Linie Süd von Friedrichstraße bis Yorckstraße und Schöneberg. Am Sonntag darüber hinaus weiter bis Südkreuz.

Individuelle Fahrtalternativen bieten die Fahrinfo-Apps der DB, S-Bahn Berlin und des VBB. Alle Detailinformationen zu den geänderten Linienführungen und den Fahrplänen gibt es unter s-bahn-berlin.de.

S-Bahn: Berlin droht der Zusammenbruch des S-Bahn-Verkehrs 600 neue Fahrzeuge müssen für die Stadtbahn und die Nord-Süd-Bahn gekauft werden. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212974473/Berlin-droht-der-Zusammenbruch-des-S-Bahn-Verkehrs.html

Berlins rot-rot-grüne Koalition ist über eine wesentliche verkehrspolitische Zukunftsfrage der Stadt zerstritten. Es geht um die Berliner #S-Bahn, speziell um den Betrieb auf den #Teilnetzen #Nord-Süd und #Stadtbahn nach 2023. Vor allem muss die Koalition sehr schnell klären, auf welche Weise Berlin 600 #S-Bahn-Doppelwagen beschaffen möchte, die ab 2026 als Ersatz für die Baureihe #481 benötigt werden. Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) warnt in einem internen Papier von einer "gravierenden Kapazitäts- und Angebotslücke" nach 2023.

Günther und mit ihr die Grünen wollen ausloten, ob sich Unternehmen finden, die die Teilnetze betreiben wollen. Ein entsprechender Senatsbeschluss war aber kurz vor Weihnachten auf Druck der Koalitionsfraktionen verschoben worden, um eine Festlegung zu vermeiden. Weiterhin möchten die Grünen und Teile der SPD einen privaten Geldgeber finden, der die auf 2,4 Milliarden Euro geschätzten 600 neuen Doppelwagen beschafft, bezahlt, wartet und den Betriebsgesellschaften zur Verfügung stellt.

Es geht um die S-Bahn-Linien #S85, #S25, #S2 und #S1, die in Nord-Süd-Richtung die Stadt durchqueren. Das zweite Los umfasst die #Ost-West-Verbindungen #S9, #S7, #S75, #S5 und #S3. Der #Ring ist ab 2021 neu ausgeschrieben worden und wird auch künftig von der Bahn-Tochter S-Bahn Berlin betrieben.

SPD und Linke kritisieren Grünen-Entwurf
Gegen das Konzept der Grünen gibt es massiven Widerstand vor allem in den Fraktionen von SPD und Linke, auch wenn es aus dem Hause Günther heißt, es gebe noch keine Festlegung. "In der SPD kann sich niemand vorstellen, dass sich drei oder noch mehr Akteure am Berliner S-Bahn-Netz beteiligen", sagte der SPD-Verkehrs­experte Sven Heinemann. Denn neben einem oder mehreren Betriebsunternehmen wäre der Fahrzeugdienstleister involviert und die Deutsche Bahn als Eigentümer der Gleise und Stellwerke. Einen solchen "Freilandversuch" am größten deutschen S-Bahn-Netz sollte niemand riskieren, warnt …