Radverkehr: Leihräder von Nextbike werden immer beliebter, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232040721/Leihraeder-von-Nextbike-werden-immer-beliebter.html

Der #Fahrradverkehr in Berlin nimmt stetig zu und das macht sich auch beim Unternehmen #Nextbike, das Fahrräder verleiht, bemerkbar.

„Nimm ein #Rad, wenn Du es brauchst“ – so formulierte der damals noch für den Verkehr zuständige Senator Andreas Geisel (SPD) den Ansatz für das neue öffentliche #Fahrradverleihsystem, als im Sommer 2016 der Vertrag dafür unterzeichnet wurde. Das Unternehmen Nextbike aus Leipzig erhielt den Zuschlag, das Land Berlin hat seither rund 7,5 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen, um den Aufbau des Systems zu unterstützen.

Im Sommer dieses Jahres läuft die erste Stufe des Vertrags aus; für weitere drei Jahre gibt es eine Verlängerungsoption. Ob die nötigen Gelder dafür bereitgestellt werden, muss der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses entscheiden. Knapp 3,9 Millionen Euro werden für die Jahre 2022 bis 2024 benötigt.

Die Senatsverkehrsverwaltung hat zu dem Anlass auch Zahlen geliefert, wie sich das Verleihsystem entwickelt hat. Demnach ist die Zahl der gültigen Ausleihen bei rund 234.000 im Jahr 2017 gestartet, 2019 lag sie dann bei knapp 650.000, im vergangenen Jahr stieg sie auf gut 880.000 – „obwohl es im Rahmen der weiter andauernden Pandemielage zu Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Nutzenden und dem ,Wegbrechen‘ kompletter Nutzergruppen (Tourismus) kam“, schreibt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese in der Vorlage an den Ausschuss. Das unterstreiche die Akzeptanz des Systems bei Nutzern. Besonders viele Ausleihen gab es zuletzt bei den Stationen in …

Mobilität: Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes, aus Senat

Klicke, um auf S18-25585.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stellenwert misst der Senat dem #Sharing-Verkehr (Auto, Roller, Fahrräder, …) als Teil der
Verkehrswende bei?
Frage 3:
Welche Potentiale sieht der Senat durch Sharing-Verkehre im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der #Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien
der Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne
klarere Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt.
Insbesondere aus Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur
Verkehrswende unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor,
dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur
einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne
der Verkehrswende leisten. Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der
momentanen Form sogar unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu
Lasten des Umweltverbundes, zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den
Fahrzeugen sowie auch durch Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das
Flottenmanagement). Die Angebote spielen aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der
2
Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der
Klimaschutzziele beigemessen.
Frage 2:
Auf welcher Datengrundlage basieren die im Referentenentwurf angeführten Informationen zu Flottengröße
und Verteilung im Stadtgebiet und wie oft werden diese eingeholt?
Antwort zu 2:
Da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten
gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten zu Flottengröße und Verteilung vor. Die
Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Referentenentwurf dargestellten
Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der freiwillig übermittelten
Unternehmensangaben; diese werden aktuell nicht regelmäßig eingeholt.
Frage 4:
Hat der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit den individuellen Sharing-Anbietern geschlossen? Falls
nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Der Senat hat die verschiedenen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente einschließlich
der Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung geprüft. Hierbei ist die gesetzliche
Ausgestaltung des straßenrechtlichen Rechtsrahmens – anknüpfend an die Klarstellung,
dass die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung ist – besonders
geeignet, um rechtsklar und rechtsverbindlich die verschiedenen Sachverhalte gewerblicher
Mietflottenangebote auf einem nach wie vor dynamischen Markt zu erfassen und in die
bereits bestehende Sondernutzungssystematik des Berliner Straßengesetzes
einzugliedern.
Frage 5:
Welche möglichen Auflagen zu einer #Sondernutzungserlaubnis für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen können sich aus Sicht des Senates aus dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf zur
Änderung des Berliner Straßengesetzes (Stand 15.10.2020) ergeben und wie bewertet der Senat diese?
Antwort zu 5:
Durch Auflagen und andere Nebenbestimmungen kann die Sondernutzungserlaubnis näher
ausgestaltet werden, um insbesondere sicherzustellen, dass die Mietfahrzeuge im Einklang
mit den verkehrsmittelübergreifenden Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und
störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden; beispielsweise
durch die Bestimmung von Flächen, die für das Abstellen von Mietfahrzeugen nicht in
Anspruch genommen werden dürfen. Dabei werden die konkreten Nebenbestimmungen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls sowie der Antragslage abhängen.
3
Frage 6:
Besteht aus Sicht des Senates die Gefahr, dass durch bestimmte Auflagen, die der Wirtschaftlichkeit eines
Anbieters stark nachteilig gegenüberstehen (z.B. verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die
Außenbezirke), die Attraktivität des Marktes Berlin für die Anbieter verloren geht, keine Investitionen mehr
getätigt werden und sie sich zurückziehen?
Frage 7:
Wie gedenkt der Senat, diesem potentiellen Szenario entgegenzuwirken und das Angebot an SharingFahrzeugen in allen Berliner Bezirken dennoch sicherzustellen?
Frage 10:
Ist geplant, die verschiedenen Anbieter in den weiteren Prozess einzubeziehen und mit Ihnen über die
Ausgestaltung von möglichen Auflagen und Bedingungen einer Sondernutzungserlaubnis zu sprechen? Wenn
ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6, 7 und 10:
Die Fragen 6, 7 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Ausgestaltung der Auflagen wird sich auf ein verkehrsplanerisches Konzept stützen, in
dessen Erarbeitung die Anbietenden und weitere Stakeholder in einem Dialogverfahren, das
für das Jahr 2021 geplant ist, miteinbezogen werden. Dabei wird eine Balance zwischen der
Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin
angestrebt.
Frage 8:
Warum hält der Senat Ausschreibungen für eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit und welche Lehren wurden
aus der Ausschreibung für #Nextbike und #Berlkönig gezogen?
Antwort zu 8:
Nur ein öffentliches #Leihfahrradsystem stellt eine verlässliche Versorgung sicher. Private
Betreiberinnen und Betreiber können Angebote jederzeit streichen, Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, Teilräume abkoppeln oder aus der Bedienung
streichen, wie in der Vergangenheit in Berlin mehrfach deutlich wurde. Niemand außer den
Unternehmen selbst kann bei privatwirtschaftlichen Lösungen die Qualität des eigenen
Produkts definieren oder von außen einfordern (die rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt).
All dies stellt sich bei öffentlichen Leihfahrradsystemen, und so auch bei dem des Landes
Berlin, für welches die nextbike GmbH den Zuschlag erhielt, anders dar. Standorte werden
abgestimmt und von den Bezirken genehmigt und Leistungs- und Qualitätskriterien sind im
Detail definiert, bis hin zur Verfügbarkeit an den Stationen oder Wartungsrhythmen bei den
Rädern.
Nur ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann daher dazu beitragen, dauerhaft einen
verkehrlichen Nutzen zu entfalten und unterstützt so beispielsweise kontinuierlich die
Erreichung der Berliner Klima- und Umweltziele.
4
Die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe der entsprechenden Leistung stellt eine
verpflichtende Grundlage des Berliner Haushaltsrechts dar. Insbesondere die
Leistungsbeschreibung legt dabei klare, für beide Seiten bindende Parameter der
Leistungserbringung fest. Diese Festlegung über einen definierten Zeitraum fixiert aber
auch einen Status-quo zum Zeitpunkt der Vergabe, wobei Anpassungen nur im rechtlich
zulässigen Rahmen erfolgen können.
Bezüglich des Erprobungsverkehrs des BerlKönig wird auf die Antworten zu Frage 2 und 6
der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17301 verwiesen.
Wie bereits unter anderem in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/19958
und Nr. 18/24056 ausgeführt, handelt es sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom
Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das ohne öffentliche
Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Der
BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der
BVG und der Firma ViaVan betrieben, insofern hat der Senat keine Erfahrungen mit einer
Ausschreibung des BerlKönig.
Frage 9:
Welche Entwicklung für den Sharing-Markt von elektrisch betriebenen Kleintransportern erwartet der Senat
vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Allgemein ist von einem Wachstum
auszugehen, wobei dieses derzeit weder quantitativ, qualitativ noch räumlich differenziert
werden kann.
Frage 11:
Fanden bereits im Vorfeld des aktuellen Referentenentwurfes Gespräche mit einzelnen Anbietern statt? Wenn
ja, mit welchen?
Antwort zu 11:
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt anlassbezogen, aber auch in einem
gewissen Turnus Gespräche mit einzelnen Anbietenden. In Bezug auf den
Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes waren einige Anbietende im
Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teil in den Abschnitt Neue Mobilität des
Mobilitätsgesetzes eingebunden.
Berlin, den 30.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität : Roller, Rad, Auto, Bus: Wer profitiert und wer nicht, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/roller-rad-auto-bus-wer-in-der-krise-profitiert-und-wer-nicht-li.95553

Plötzlich war alles ganz entspannt: Kein Gedränge mehr in U-Bahnen und Bussen, kein Stau auf dem Weg zur Arbeit, keine Touristen, die auf E-Tretrollern herumkurven. Die Corona-Krise hatte die Art der #Fortbewegung auf den Kopf gestellt. Viele Menschen arbeiteten plötzlich zu Hause. Raus gingen sie nur noch zum Einkaufen. Straßen, Bürgersteige und Radwege blieben weitgehend leer. „Das sind allerdings nur Momentaufnahmen. Was sich von den Veränderungen langfristig einpendelt, steht auf einem anderen Blatt“, sagt der #Verkehrsexperte Andreas Nienhaus. Allmählich kehren die Nutzer zurück. Busse, Bahnen und Straßen werden voller. Die Anbieter von #Tretrollern, #Fahrrädern und #Leihautos berichten einheitlich von wieder steigenden Nutzerzahlen. Doch auf dem hart umkämpften Markt der #Mobilitätsdienste – da sind sich viele Experten einig – wird es Veränderungen geben, Gewinner und Verlierer.

Zu Ersteren gehört das #Fahrrad. Die Zweiradindustrie vermeldet für Mai die höchsten Verkaufszahlen ihrer Geschichte innerhalb eines Monats. Angesichts des sich fortsetzenden Verkaufsbooms liegt es nahe, dass auch der Leihradmarkt profitieren dürfte: „Unsere Neuregistrierungen sind in einigen Städten durch die Decke gegangen“, bestätigt Mareike Rauchhaus, Sprecherin des Leihradanbieters #Nextbike. Die Kommunen hätten den Trend erkannt: „Große Städte investieren derzeit massiv und schaffen eine deutlich bessere Fahrradinfrastruktur“, sagt van Pappelendam und verweist auf Pop-up-Fahrradwege wie in Berlin oder Köln. „Manche überlegen, Autos gleich ganz aus Stadtzentren zu verbannen – etwa Paris.“

Doch besonders in Deutschland ist der Kampf um die Straße noch lange nicht entschieden. „Die Industrie selbst geht davon aus, dass das Auto ein Stück weit der Gewinner der Krise sein wird“, sagt Verkehrsexperte Nienhaus. Auch wenn die Zulassungszahlen von Neuwagen in ganz Europa massiv …

Radverkehr: Nextbike stellt 1000 weitere Fahrräder auf Berlins Straßen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article229412730/Nextbike-faehrt-noch-immer-hinterher.html

Der #Leihrad-Anbieter stellt neue Stationen und 1000 #Fahrräder in Berlin auf. Von seinem Ziel ist #Nextbike aber noch weit entfernt.

Der Aufbau des vom Land Berlin geförderten #Leihfahrradnetzes des Anbieters Nextbike bekommt einen neuen Schub. Tausend zusätzliche Räder hat das Unternehmen nach eigenen Angaben in den vergangenen Wochen in Berlin platziert. Die neuen Räder kommen im Rahmen der neuen Kooperation des Unternehmens mit der Supermarktkette Edeka auf die Berliner Straßen und sollen eine Weiterentwicklung zu den bisherigen Fahrzeugen darstellen. Auch die Farbgebung ändert sich. Der silberne Rahmen der Flotte erhält statt blau nun einen schwarzen Spritzschutz und Werbeplatz über dem Hinterrad.

Doch trotz des deutlichen Zuwachses kommt der Ausbau des Systems auch nach mehreren Jahren immer noch nur langsam voran. Eigentlich sollten schon seit Ende 2018 mehr als 700 Stationen und 5500 Räder des Anbieters auf den Straßen der Hauptstadt stehen. Davon ist Nextbike weit entfernt. Insgesamt 301 festinstallierte Abstellstationen hat Nextbike bis April dieses Jahres in der Hauptstadt errichtet, wie die Senatsverkehrsverwaltung in einem Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses mitteilt. Das sind zwar 33 Ausleihpunkte mehr als ein Jahr zuvor. Jedoch liegen die Zahlen weit hinter dem einst vom Unternehmen und Senat vereinbarten Ziel zurück. Immerhin: Für weitere 61 Abstellpunkte lägen bereits Genehmigungen vor, deren Bau „zeitnah erfolgt“, heißt es im Bericht der Verkehrsverwaltung.

Rund 4000 Fahrräder hat Nextbike an den Straßen platziert
Ähnlich ist die Situation bei der Zahl der Fahrräder selbst: Rund 3100 ausleihbare Fahrzeuge hat Nextbike Anfang Juni laut Verkehrsverwaltung an Berlins Straßen platziert. Das sind etwa 600 mehr als noch …

Radverkehr: Nach Deezer Nextbike: Neue Kooperation mit Edeka in Berlin, aus Movinc

Nach Deezer Nextbike: Neue Kooperation mit Edeka in Berlin

Mit der Supermarkt-Kette #Edeka als neuen Kooperationspartner kommen seit nun auch 1000 neue Räder – sogenannte „#Smartbikes 2.0“ – zusätzlich zu den bisherigen Rädern, genannt „Smartbikes 1.0“ – auf die Straße.

Die neuen Räder sind mit einem Rahmen-Schloss ausgestattet, das sich am Hinterrad befindet. Dieses kann entweder per App oder mit der #Nextbike-Kundenkarte bzw. der VBB-fahrcard geöffnet werden.

Edeka #Nextbike: Preise bleiben gleich
Die Preise für die Ausleihe bleiben zunächst gleich. Im Basis-Tarif sind das …

Radverkehr: Halbe Stunde mit Nextbike-Leihrädern kostenlos Wegen des Coronavirus können Berliner kürzere Strecken in der Stadt von 17. März 2020 an kostenlos mit Rädern aus dem öffentlichen Verleihsystem zurücklegen., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6111116-4357821-halbe-stunde-mit-nextbikeleihraedern-kos.html

Wegen des Coronavirus können Berliner kürzere Strecken in der Stadt von 17. März 2020 an #kostenlos mit #Rädern aus dem öffentlichen Verleihsystem zurücklegen.

Die ersten 30 Minuten der #Nextbike-Ausleihe seien bis 19. April #kostenfrei, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Montag mit. «Wir wollen den Menschen möglichst viele Optionen bieten, gesund mobil zu bleiben», erklärte Gesundheitssenatorin Regine Günther (Grüne). Möglich ist demnach auch eine mehrfache Nutzung der #Räder pro Tag für eine halbe Stunde. Nutzer sollen die #Fahrräder

Radverkehr: Berlin weitet Leihfahrradsystem auf die Aussenbezirke aus., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228122635/Berlin-weitet-Leihfahrradsystem-auf-die-Aussenbezirke-aus.html

Der Senat will das #Bike-Sharing-Angebot auf die #Außenbezirke ausweiten. Dafür wird das System neu konzipiert.

Ob Berliner oder Tourist: Wer zu Fuß in der Stadt unterwegs ist, kann bei Bedarf schnell auf ein Leihfahrrad zurückgreifen. Kurz mit dem Smartphone entsperren, schon sitzt man auf dem Rad – zumindest im Zentrum. Alle Berliner in den Außenbezirken hingegen gucken meist in die Röhre. Shared Mobility, also #Leihangebote, um von A nach B zu kommen? Am Stadtrand Fehlanzeige. Dieses Problem will der Senat jetzt angehen. Das #Leihfahrradsystem wird auf Druck der rot-rot-grünen Koalition gerade neu konzipiert und künftig auf die Außenbezirke ausgeweitet.

Die Entscheidung ist das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen im vergangenen Dezember. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen forderten auf Vorschlag der Linken, das vom Land mit Millionen geförderte Leihradsystem von #Nextbike bis an den Stadtrand zu erweitern. Da dies nicht einfach möglich ist, wie die von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) geführte Senatsverkehrsverwaltung urteilte, erteilten die Parlamentarier an Günthers Haus den Auftrag zur Neukonzeptionierung und Ausdehnung. Damit soll das ganze Leihfahrradsystem für die Zeit ab 2022 neu ausgeschrieben werden.

Leihfahrradsystem soll neu ausgeschrieben werden
Berlin hat 2016 einen Vertrag mit dem Anbieter Nextbike geschlossen. Bis 2021 erhält das Unternehmen vom Land 7,5 Millionen Euro. Nextbike errichtet dafür überall im Stadtzentrum Stationen …

Mobilität + App: Jelbi und der Datenschutz – an wen verkauft die BVG unsere Daten?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Schlüsse und Konsequenzen hat der Senat bzw. die BVG aus der Anhörung zu #Datenschutz bei der
BVG im Ausschuss KTDat gezogen?
Frage 5:
Wann haben Gespräche mit der Datenschutzbeauftragten stattgefunden, welche Kritikpunkte wurden dabei
geäußert und welche Änderungen an #Jelbi wurde im Anschluss vorgenommen?
Antwort zu 1 und zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am
18.03.2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (#BlnBDI)
der BVG ein Schreiben mit Datenschutzfragestellungen in Aussicht gestellt, welches bei
der BVG auch einging und eingehend beantwortet wurde. Im Nachgang des
Antwortschreibens hat die BVG am 10.04.2019 der BlnBDI Jelbi praktisch und detailliert
vorgestellt (einschl. #Userflow, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen, genauer
#Datenfluss usw.). Anschlussfragen wurden von der BVG schriftlich am 30.04.2019
beantwortet. Hierzu gab es keine weiteren Beanstandungen oder Änderungswünsche
seitens der BlnBDI.“
2
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Zusage der BVG, fehlende Informationen zum Umgang mit den bei Jelbi
entstehenden Daten und zum Zahlungsdienstleister schriftlich nachzureichen?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Ihre Zusage hat die BVG gegenüber der BlnBDI eingehalten.“
Frage 3:
Was hat die BVG bewogen, mit Jelbi zu starten, bevor wesentlichen Fragen des Datenschutzes wenigstens
dem Parlament gegenüber beantwortet wurden?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Am 30.04.2019 hat die BVG alle noch verbliebenen #Datenschutzfragen ausführlich
beantwortet. Der Launch von Jelbi fand am 11.06.2019 statt.“
Frage 4:
Liegt inzwischen eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Jelbi vor und wo lässt sich diese nachlesen /
nachvollziehen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine Datenschutzfolgeabschätzung liegt bei der BVG vor. Anträge auf Einsichtnahme
können direkt bei der BVG gestellt werden.“
Frage 6:
Welche Daten durch die Nutzung von Jelbi werden von wem erhoben und wie lange gespeichert?
Frage 7:
Welche Daten erhält #Deezer #nextbike durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 8:
Welche Daten erhält Emmy durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 9:
Welche Daten erhält MILES durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
3
Frage 10:
Welche Daten erhält Trafi (als Plattform) durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über
verbale Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte
ergänzend um Angabe der entsprechenden Vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten
Möglichkeiten zur Kontrolle)?
Antwort zu 6 bis zu 10:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Bei der Buchung und Inanspruchnahme von Mobilitätsangeboten über die Jelbi-App
kommt es zwischen den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitäts-Anbieter zum
Abschluss eines Mobilitätsvertrages. Die Nutzenden können über die Jelbi-App entweder
Mobilitätsangebote der BVG oder von Drittanbietern in Anspruch nehmen. Die für
Vertragsschluss und -abwicklung erforderlichen Daten werden von der BVG ausschließlich
an den von den Nutzenden ausgewählten Mobilitätsanbieter übermittelt bzw. bei
Inanspruchnahme von BVG-Angeboten von der BVG verarbeitet. Die Übermittlung erfolgt
zum Zweck von Vertragsschluss und -abwicklung. Bei den dafür erforderlichen Daten
handelt es sich um folgende Informationen:
 Name
 Nachname
 E-Mail-Adresse
 Adresse
 Mobilfunknummer
 Informationen zum verwendeten mobilen Endgerät
 Angaben zum gewählten Zahlungsmittel (LogPay, Token oder PayPal)
 Konkrete Buchungs- bzw. Reservierungsanfrage
 Standort- und Positionsdaten (Start- und Zieladresse)
 ggf. Ergebnis der Führerscheinvalidierung, inklusive der jeweiligen
Führerscheindaten (siehe unter 3)
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b
DSGVO, da sie für das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen zwischen
den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitätsanbieter erforderlich ist. Die Daten werden
für die Bearbeitung der Buchungs- und/oder Reservierungsanfrage des Nutzenden von
der BVG an den jeweiligen Mobilitäts-Anbieter übermittelt und ermöglichen das
Zustandekommen und die Durchführung des Vertrages. In diesem Fall dienen sie aber
auch der Abwicklung weitergehender Ansprüche (z.B. Abwicklung entstandener Schäden
oder Bearbeitung von Strafzetteln bei Nutzung eines Carsharing-Angebots). Zur
Abrechnung der in Anspruch genommenen Mobilitätsleistung werden keine vollständigen
Zahlungsinformationen (siehe V.3) übermittelt, sondern lediglich Informationen zum
gewählten Zahlungsdienst. Die für die Abrechnung benötigten Daten werden vom
jeweiligen Mobilitäts-Anbieter im Zuge des Bezahlvorgangs an LogPay oder PayPal (den
von ihnen gewählten Zahlungsdienstleister) übermittelt.
Die BVG und der jeweilige Mobilitäts-Anbieter sind für die Verarbeitung der Daten
gemeinsam verantwortlich und haben eine Vereinbarung im Sinne des Art. 26 DSGVO
geschlossen (siehe dazu unter V.5).
Die Daten werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung von der BVG für eine Dauer
von drei weiteren Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrung der Daten dient dazu, mögliche
Gewährleistungs- oder Regressansprüche erfüllen zu können. Die Frist beginnt mit dem
Ende des Jahres, in dem die Daten verarbeitet wurden. Nach Ablauf dieser Fristen werden
sämtliche Daten des Nutzenden gelöscht, es sei denn, dass dem gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen.
Die Daten der Nutzenden werden insbesondere dann nicht gelöscht, wenn die BVG
gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. handels- oder steuerrechtlicher Natur) erfüllen
4
muss oder die Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist,
z.B., wenn rechtliche Schritte gegen die Nutzenden wegen Fehlverhaltens bei der
Leistungsnutzung oder bei Zahlungsproblemen eingeleitet werden müssen. In einem
solchen Fall wird die BVG die Nutzenden bei der Ausübung des Löschrechts über die
entgegenstehenden Gründe entsprechend informieren.“
Frage 11:
Welche Daten erhält der Zahlungsdienstleister? Aus welchem Grund für Jelbi nicht auf den vorhandenen
Basisdienst E-Payment zurückgegriffen? Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Land ggf. zusätzlich?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die BVG mit:
a) „Datenverarbeitung LogPay Financial Services GmbH im Rahmen von Jelbi
Bei allen Zahlarten außer PayPal (also z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte) werden die
Zahlungsinformationen der Nutzenden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse,
Geschlecht, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, sowie Daten zu ihren
jeweiligen Ticketkäufen) an den externen Finanzdienstleister der BVG (derzeit die LogPay
Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, nachfolgend
„LogPay“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung sowie des Verkaufes und der Abtretung der
durch die Inanspruchnahme von Mobilitätsdiensten entstandenen Forderungen gegen die
Nutzenden übertragen. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
b, f DSGVO. Die BVG hat ein berechtigtes Interesse daran, die Abwicklung von Zahlungen
und die Verwaltung von Forderungen für eine effiziente Rechnungslegung auszulagern, da
die Zahlungsabwicklung durch die Beteiligung einer Vielzahl an Mobilitäts-Anbietern mit
hohem Aufwand verbunden ist.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch LogPay als verantwortliche
Stelle. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch LogPay erhalten Sie
unter: https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/
b) Datenverarbeitung PayPal im Rahmen von Jelbi
Sofern die Nutzenden Zahlungen über den Zahlungsdienstleister PayPal abwickeln
möchten, werden sie auf die Webseite des Anbieters dieses Zahlungsdienstes, der PayPal
(Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend:
„PayPal“) weitergeleitet. Dies ist bei den Zahlungsvarianten Kreditkarte via PayPal,
Lastschrift via PayPal oder „Kauf auf Rechnung“ via PayPal der Fall. Die von den
Nutzenden eingegebenen personenbezogenen Daten werden an PayPal verschlüsselt
übermittelt. Dies umfasst zumeist den Namen, die Adresse, die Telefonnummer, die IPAdresse
und E-Mail-Adresse der Nutzenden oder sonstige zur Zahlungsabwicklung
erforderliche Informationen einschließlich solcher zu den Buchungen der Nutzenden.
Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da
diese Datenverarbeitung zur Zahlungsabwicklung für die in Anspruch genommenen
Leistungen notwendig ist. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch
PayPal als verantwortliche Stelle.
Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch PayPal erhalten Sie unter
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE
5
c) Basisdienst E-Payment
Die BVG ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Berliner Betriebegesetz eine vollrechtsfähige Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR) und somit nicht Teil der Berliner Verwaltung nach § 2
Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG).
Der Basisdienst E-Payment wird jedoch gemäß § 5 i.V.m. § 1 (der auf § 2 Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG verweist) Gesetz zur Förderung des E-Government
(E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) nur der Berliner Verwaltung für Online-
Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt.“
Berlin, den 05.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz

App + ÖPNV: Jelbi Mobilitätsplattform, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Fahrzeug-Sharing- und Mobilitäts-Dienstleister sind schon mit in die #Mobilitätsplattform „#Jelbi“
integriert?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
“Zum Open Beta Launch (11.06.2019) sind #Emmy (#eRollersharing), #Nextbike
(#Bikesharing), #Miles (#Carsharing) und der öffentliche Personennahverkehr (#S-Bahn &
#BVG) in der Jelbi-App tiefenintegriert.“
Frage 2:
Welche werden zukünftig noch mit integriert werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Sommer folgt der #BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot der BVG und
ViaVan. Kurz darauf soll auch #Taxi Berlin in der Jelbi-App voll integriert sein und nach der
2
Zulassung auch die -Tretroller von #Tier. Anschließend folgen schrittweise die weiteren
Partner. Rund 25 Mobilitätsanbieter haben schon Interesse bekundet.“
Frage 3:
Gibt es von Seiten des Senats und/oder der BVG besondere Prioritäten, welche Dienstleister zukünftig mit in
Jelbi integriert werden sollen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG bietet allen Mobilitätsanbietern die Möglichkeit, ihre Mobilitätsservices für Berlin
auf der Mobilitätsplattform in einer tiefen Integration (von der Anzeige über die
Reservierung bis zur Bezahlung) anzubieten. Hierzu veröffentlichte die BVG am
04.01.2019 ein Interessenbekundungsverfahren auf BVG.de und Bund.de für sog.
„Mobility Service Provider (MSP)“, d.h. Unternehmen, die ihre Mobilitätsangebote in Berlin
bereitstellen bzw. bereitstellen werden. Inhalt der Bekanntmachung war eine Aufforderung
an die MSPs, Interesse für die Teilnahme an dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt
„Mobilitätsplattform Jelbi“ der BVG zu bekunden, unter Erfüllung von
Mindestanforderungen.“
Frage 4:
Haben sich alle der unter 1. genannten Anbieter gegenüber BVG UND Senat bereit erklärt, die
Bewegungsdaten ihrer Nutzer zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 4:
Nein. Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit. Der BVG stehen nur die über die Jelbi-
App generierten Daten im Rahmen der DSGVO zur Verfügung sowie die anonymisierten
Nutzungsdaten von Verkehrsmitteln auf den Jelbi-Stationen. Dazu gehören auch Daten
über den Abfahrtsort und Zielort sowie die Verkehrsmittelauswahl, die für die
Buchung/Nutzung, Bezahlung und Rechnungstellung erforderlich sind.“
Frage 4a:
Wenn Nein, gibt es darüber weitere Verhandlungen mit den Anbietern, die keine Daten zur Verfügung stellen
wollen oder es bisher noch nicht machen?
Antwort zu 4a:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit, da für den Betrieb von Jelbi nicht
notwendig.“
Frage 4b:
Welche der Dienstleister unter 1. sind bereit, ihre Daten dem Senat UND der BVG zur Verfügung zu stellen?
3
Antwort zu 4b:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kooperationspartner stellen nur die Daten zur Verfügung, die für die Nutzung des
jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig sind (für die Buchung, Bezahlung und
Rechnungstellung, siehe Antwort zu Frage 4)“.
Frage 5:
Werden diese Daten jeweils kostenfrei und auswertbar zur Verfügung gestellt?
a. Wenn NEIN: Was kosten diese Daten bzw. die Auswertung den Senat bzw die BVG?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ja.“
Frage 6:
Besteht von Seiten des Senats überhaupt ein Interesse an den Bewegungsdaten?
a. Wenn JA, von welchen Sharing- und Mobilitätsdienstleistern, unterschieden nach Fahrzeugarten, sind diese
Bewegungsdaten für den Senat ODER BVG von Interesse?
Antwort zu 6:
Bei der Mobilitätsplattform „Jelbi“ handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches,
unternehmerisches Pilotprojekt der BVG, in dem getestet werden soll, ob eine solche App
funktioniert und ob das Konzept der Hubs angenommen wird, so dass es hierzu keine
Vorgaben des Senats gibt.
Frage 7:
Wird die Bereitschaft zur Datenweitergabe an den Senat und/oder BVG künftig ein Kriterium für die
Integration eines Dienstleisters unter 1. sein, um in die Jelbi Mobilitätsplattform integriert zu werden?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nur soweit es für die Nutzung des jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig ist.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Ausbau von „nextbike“, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wo befinden sich die 250 bisher existierenden #nextbike-Stationen? (bitte Aufschlüsseln nach Bezirken mit Adressenangabe)

Antwort zu 1:

Hierzu teilte die #nextbike GmbH mit:

Die bisher genehmigten Stationen verteilen sich wie folgt (vergleiche Karte):

Die genau verorteten nextbike-Verleihstandorte können jeweils aktuell über die folgende Homepage abgerufen werden: https://www.deezernextbike.de/de/berlin/standorte/. Momentan sind 280 Standorte genehmigt.

Die differenzierte Liste ist als Anlage beigefügt.

Frage 2:

Wie viele der insgesamt gestellten Genehmigungsanträge für Standorte wurden abgelehnt und aus welchen Gründen heraus erfolgte eine Ablehnung? (bitte Aufschlüsseln nach Bezirken und Ablehnungsgründen)

Antwort zu 2:

Hierzu teilte die nextbike GmbH mit:
Bisher wurden 91 der 725 beantragten Stationen abgelehnt. Davon 47 in Mitte, 12 in Neukölln, 22 in Pankow, 4 in Charlottenburg-Wilmersdorf, 6 in Friedrichshain-Kreuzberg, 29 in Tempelhof Schöneberg und 3 Standorte in Lichtenberg. In den Bezirken Pankow und Tempelhof-Schöneberg erfolgte die Ablehnung eines Standortes offiziell über Sachstandsmitteilungen, in denen die Begründungen aufgelistet waren.

Häufigste Gründe für eine Ablehnung in Pankow:

– denkmalrechtliche Bedenken wegen der beeinträchtigenden Wirkung auf Denkmale in unmittelbarer Umgebung,
– es wird keine Nutzung im Gehwegstreifen gestattet,

– der Sicherheitsabstand zu parkenden Autos ist nicht eingehalten und evtl.
Sichtbehinderung.

Begründungen in Tempelhof Schöneberg waren:

– Eigenbedarf, Aufstellung kostenfreier Fahrradabstellanlagen,
– Unterschreitung Sicherheitsabstand zum Gehweg,
– Unterschreitung Mindestabstand zu Verteilerschrank, Baum etc.

Frage 3:

Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Station liegen bei den zuständigen Bezirksämtern derzeit noch vor (bitte jeweils Aufschlüsseln nach Bezirken)? Für welche konkreten Standorte liegen die Anträge vor?

Antwort zu 3:

Hierzu teilte die nextbike GmbH mit:
353 Anträge auf Einrichtung einer Station liegen bei den zuständigen Bezirksämtern derzeit noch zur Bearbeitung vor.

– 103 Stationen in Charlottenburg-Wilmersdorf,
– 9 Stationen in Steglitz-Zehlendorf,
– 33 Stationen in Tempelhof-Schöneberg,
– 55 Stationen in Friedrichshain-Kreuzberg,
– 4 Stationen in Treptow-Köpenick,
– 4 Stationen in Lichtenberg,
– 23 Stationen in Pankow,
– 122 Stationen in Mitte.

In Neukölln liegen keine offenen Anträge vor.

Frage 4:

Wann werden die noch ausstehende Genehmigungen erteilt bzw. der avisierte Ausbauzustand der Stationen erreicht sein?

Frage 11:

Wann wird das Ziel der Bereitstellung von 5.500 Rädern aus Sicht des Senates voraussichtlich erreicht werden?

Antwort zu 4 und 11:

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 11 gemeinsam beantwortet.
Der Ausbau der Flotte ist an die Genehmigung der Stationen gebunden. Hintergrund ist die vertragliche Regelung, dass für Räder eine definierte Anzahl an Abstellvorrichtungen vorzusehen ist, u.a. um Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten (Räder sollen möglichst in Stationen entliehen und abgegeben werden, hier sind sie bspw. gegen Umstürzen gesichert).
Auch aus diesem Sachzusammenhang heraus setzt sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bei den Bezirken für die Genehmigung ausstehender Stationen ein.

Frage 5:

Welche Gründe gab es bisher bzw. gibt es aus Sicht des Senates aktuell für die noch ausstehenden Genehmigungen von Standorten im Einzelnen? Wieso dauert durchschnittliche Bearbeitung auf Bezirksebene oft länger?

Frage 6:

Welche differierenden Anforderungen an die Stationen existieren, die möglicherweise zu einer Verzögerung im fristgerechten Aufbau führen?

Frage 7:

Was ergaben die Rücksprachen des Senats mit den Bezirken mit der Zielstellung der Beschleunigung des Aufbaus?

Antwort zu 5 bis 7:

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 7 gemeinsam beantwortet. Die Stationen des öffentlichen Fahrradverleihsystems Berlin werden in einem regulären Antragsverfahren für Sondernutzungen öffentlichen Raums beantragt, geprüft und bewilligt. In diesem Prozess werden sämtliche Interessen und Ansprüche abgewogen. Dieser Prozess ist für die Bezirke zum Teil sehr arbeits- und zeitintensiv, da diverse Ansprüche erfasst und beurteilt werden müssen. Vor dem Hintergrund steigender Ansprüche an den öffentlichen Raum und begrenzter Ressourcen seitens der Bezirksämter resultieren die Verzögerungen.
Rücksprachen zwischen dem Land und den Bezirken unterstreichen regelmäßig die Bedeutung des Stationsausbaus, die Bearbeitung und Genehmigung ist aber hoheitliche Aufgabe der Bezirke und damit außerhalb der Steuerbarkeit durch das Land Berlin.

Frage 8:

Wie beurteilt der Senat die bisherige Praxis des Aufbaus von Stationen in den Bezirken?

Antwort zu 8:

Der Aufbau bewilligter Stationen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zum öffentlichen Fahrradverleihsystem Berlin und den konkreten Anforderungen der Genehmigung seitens der Bezirke.

Frage 9:

Welche konkreten Schritte unternimmt der Senat, um das Ziel von 140 Stationen in den Außenbezirken bzw. außerhalb des S-Bahn-Ringes zu realisieren?

Antwort zu 9:

Eine derartige, konkrete Zielvorgabe existiert vertraglich nicht. Sie spiegelt lediglich das gemeinsame Verständnis zwischen dem Betreiber und dem Land Berlin wider. Anpassungen sind daher möglich. Konkret laufen u.a. Gespräche zwischen Bezirken und dem Betreiber, die an das Kerngebiet (S-Bahn-Ring) angrenzen. Zum Teil wurden hier bereits Stationen errichtet, weitere befinden sich in der Antragsphase.

Frage 10:

In welcher Höhe käme es zu einer Erhöhung der Betriebskosten, im Falle der Realisierung von Stationen in den Außenbezirken? (bitte um Kostenvergleich einer Station innerhalb des S-Bahn-Ringes und außerhalb des Ringes)

Antwort zu 10:

Eine pauschale Abschätzung ist nicht möglich. Generell sind die reinen Stationskosten identisch, auch die Kosten zur Beantragung und Bewirtschaftung der Sondernutzung sind unabhängig von der Lage innerhalb oder außerhalb des S-Bahn-Rings.
Allerdings erhöhen sich – bei einer Beibehaltung der vertraglich geregelten Serviceleistungen – die Kosten für Logistikleistungen (u.a. Bestückung mit bzw. Umverteilung von Rädern, Anfahrt für Stationsüberprüfung und laufende Wartung von Rädern). Die konkreten Kosten sind abhängig von der Lage der Station.

Frage 12:

Inwieweit wird beabsichtigt die dreijährige Verlängerungsoption ab dem Jahr 2021 umzusetzen?

Antwort zu 12:

Gemäß des bestehenden Vertrages zum öffentlichen Fahrradverleihsystem Berlin kann die zweite Stufe (umfasst einen Zeitraum von drei Jahren) vom Auftraggeber abgerufen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

– die Bewilligung der entsprechenden Haushaltsmittel durch das Berliner Abgeordnetenhaus,
– die Erreichung der definierten Ziele für den Aufbau und Betrieb des öffentlichen Fahrradverleihsystems (für die Erreichung der definierten Ziele für den Aufbau und Betrieb des öffentlichen Fahrradverleihsystems können dabei lediglich die Punkte Berücksichtigung finden, die der Steuerbarkeit durch den Auftragnehmer unterliegen),
– die Akzeptanz des Systems bei den Kunden sowie
– die Zufriedenheit des Auftraggebers mit der Zusammenarbeit mit dem Betreiber.

Die Akzeptanz des Systems seitens der Kundinnen und Kunden ist gut (Ergebnis des regelmäßigen Monitorings), auch die Stiftung Warentest bestätigte aktuell die Qualität des Systems („nextbike als Testsieger von sechs getesteten Angeboten“, Heft 5/2019). Die Zusammenarbeit mit dem Betreiber läuft aus Sicht des Landes sehr gut.
Vor diesem Hintergrund wäre aus fachlicher Perspektive derzeit eine Fortführung zu empfehlen.
Berlin, den 30.04.2019 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

nextbike-Verleihstationen Sondernutzungsgenehmigung erhalten

Char.-Wilm. Lietzenburger Straße/Rankestraße 1681 52.500323 13.331549
Char.-Wilm. Lietzenburger Straße 1642 52.500431 13.327120
Char.-Wilm. Knesebeckstraße 1643 52.500015 13.321258
Char.-Wilm. Weimarer Straße 1682 52.506694 13.311184
Char.-Wilm. Schiller Theater 1646 52.512023 13.317568
Char.-Wilm. Joachim-Friedrich-Straße / Kurfürstendamm 1669 52.498323 13.296157
Char.-Wilm. Karlsruher Straße / Aspria 1671 52.5006140 13.2944011
Char.-Wilm. Albrecht-Achilles-Straße 1672 52.499137 13.303743
Char.-Wilm. S+U Heidelberger Platz 1648 52.480474 13.312324
Char.-Wilm. U Berliner Straße 1649 52.487182 13.331541
Char.-Wilm. U Hohenzollernplatz 1651 52.493896 13.324143
Char.-Wilm. U Blissestraße 1652 52.486710 13.322675
Char.-Wilm. U Fehrbelliner Platz 1653 52.490558 13.313330
Char.-Wilm. S Charlottenburg 1654 52.505249 13.302960
Char.-Wilm. U Konstanzer Straße 1656 52.494009 13.309832
Char.-Wilm. Klausener Platz 1717 52,517811 13,2931345
Char.-Wilm. Goethestraße/Knesebeckstraße 1726 52,508642 13,3227196
Char.-Wilm. Bergheimer Platz 1760 52.4699850650603 13.3199180290103
Char.-Wilm. Hohenzollerndamm/Landecker Straße 1766 52.4843185107085 13.294170498848
Char.-Wilm. Joseph-Joachim-Platz 1769 52.4828231005097 13.2810286805034
Char.-Wilm. Martin-Luther-Krankenhaus 1772 52.4915061425073 13.2906376942992
Char.-Wilm. Mommsenstraße/Bleibtreustraße 1777 52.502992358943 13.3194647356868
Char.-Wilm. Günzelstraße/Jenaer Straße 1779 52.4906652710822 13.3352250605822
Char.-Wilm. Morsestraße/Carnotstraße 1756 52.5228274014328 13.3217707648873
Char.-Wilm. Fasanenstraße 1658 52.509939 13.330235
Char.-Wilm. Straße des 17. Juni 1659 52.513071 13.326504
Char.-Wilm. Ernst-Reuter-Platz 1660 52.513434 13.322788
Char.-Wilm. S Savignyplatz 1662 52.505025 13.322222
Char.-Wilm. Uhlandstraße 1663 52.502861 13.325082
Char.-Wilm. U Bismarckstraße 1665 52.51134 13.30527
Char.-Wilm. Wilmersdorfer Straße 1666 52.508826 13.306448
Char.-Wilm. Schlüterstraße 1664 52.501951 13.317018
Char.-Wilm. Ludwigkirchplatz/Pfalzburger Straße 1678 52.497767 13.322914
Char.-Wilm. Bundesallee 1668 52.496234 13.33017
Fr.hain-KB Wilhelmstraße/Robinenwäldchen 1430 52.507066 13.385856
Fr.hain-KB Friedrichstraße/Besselstraße 1431 52.504047 13.391021
Fr.hain-KB U Mehringdamm 1432 52.494076 13.389233
Fr.hain-KB U Gneisenaustraße 1477 52.491147 13.396591
Fr.hain-KB Warschauer Straße/Grünberger Straße 1468 52.511987 13.452018
Fr.hain-KB Boxhagener Straße 1469 52.51204 13.461872
Fr.hain-KB U Samariterstraße 1476 52.515203 13.462885
Fr.hain-KB Samariterstraße 1433 52.51804 13.465645
Fr.hain-KB S Ostkreuz 1474 52.504503 13.467717
Fr.hain-KB Wühlischstraße 1473 52.507251 13.467077
Fr.hain-KB Fraenkelufer 1434 52.496227 13.419697
Fr.hain-KB U Görlitzer Bahnhof 1471 52.499013 13.426178
Fr.hain-KB Wrangelstraße 1472 52.502323 13.432466
Fr.hain-KB Koppenstraße 1435 52.514870 13.435484
Fr.hain-KB U Hallesches Tor 1436 52.497474 13.392295
Fr.hain-KB U Prinzenstraße 1437 52.497411 13.405658
Fr.hain-KB U Schönleinstraße 1470 52.492721 13.422074

Fr.hain-KB U Gleisdreieck 1467 52.500348 13.374248
Fr.hain-KB U Kochstraße 1438 52.505204 13.390837
Fr.hain-KB U Weberwiese 1439 52.516643 13.443285
Fr.hain-KB U Straußberger Platz 1440 52.518118 13.432375
Fr.hain-KB Am Friedrichshain 1441 52.52782935 13.42485554
Fr.hain-KB Paul-Lincke-Ufer/Liegnitzer Straße 1482 52.492584 13.4336130
Fr.hain-KB Wiener Straße/Glogauer Straße 1483 52.495018 13.4385510
Fr.hain-KB U Schlesisches Tor 1485 52.500167 13.4411100
Fr.hain-KB Köpenicker Straße/Eisenbahnstraße 1486 52.504658 13.4349940
Fr.hain-KB Lindenstraße/Markgrafenstraße 1490 52.503480 13.395216
Fr.hain-KB Mariannenplatz 1494 52.502038 13.4251980
Fr.hain-KB Zeughofstraße (Lausitzer Park) 1495 52.499785 13.4334270
Fr.hain-KB Jüteborger Straße/Friesenstraße 1497 52.486530 13.3946430
Fr.hain-KB Schleiermacherstraße/Blücherstraße 1499 52.493680 13.3996050
Fr.hain-KB Bachvogelstraße 1500 52.496215 13.3990090
Fr.hain-KB Lichtenberger Straße/Singerstraße 1501 52.516057 13.4263080
Fr.hain-KB Andreasstraße 1502 52.515181 13.432277
Fr.hain-KB Koppenstraße/Münchebergerstraße 1503 52.513164 13.4343780
Fr.hain-KB Wühlischstraße/Holteistraße 1506 52.507590 13.4651780
Fr.hain-KB Rigaer Straße/Voigtstraße 1509 52.515755 13.4683590
Fr.hain-KB Jungstraße/Scharnweberstraße 1511 52.512550 13.4669780
Fr.hain-KB Bersarinplatz 1512 52.518795 13.4524300
Fr.hain-KB Straßmannstraße 1513 52.521557 13.4471310
Fr.hain-KB Mühlenstraße/Edith-Kiss-Straße 1514 52.505332588334 13.4396317229208
Fr.hain-KB Rochowstraße/Corinthstraße 1516 52.5010016267293 13.4590596324857
Fr.hain-KB Gärtnerstraße/Simplonstraße 1517 52.5082091998996 13.4595180006377
Fr.hain-KB S Ostbahnhof 1464 52.509678 13.433591
Fr.hain-KB Karl-Marx-Allee 1465 52.517424 13.441132
Fr.hain-KB S Anhalter Bahnhof 1442 52.504141 13.381754
Fr.hain-KB Rudi-Dutschke-Straße 1443 52.507338 13.398182
Fr.hain-KB U Moritzplatz 1444 52.504049 13.410793
Fr.hain-KB Oranienplatz 1445 52.50195 13.416246
Fr.hain-KB Obentrautstraße 1447 52.497192 13.380079
Fr.hain-KB Blücherplatz 1446 52.49670568 13.391349
Fr.hain-KB Mehringdamm 1448 52.490071 13.386773
Fr.hain-KB Katzbachstraße 1449 52.487904 13.376718
Fr.hain-KB Marheinekeplatz 1450 52.488976 13.394571
Fr.hain-KB U-Bhf. Südstern 1451 52.489209 13.407909
Fr.hain-KB Baerwaldstraße 1452 52.495353 13.404831
Fr.hain-KB Grimmstraße 1453 52.494567 13.415278
Fr.hain-KB U Hermannplatz/Hasenheide 1454 52.487097 13.422337
Fr.hain-KB Schönleinstraße 1466 52.491846 13.420875
Fr.hain-KB Wiener Straße 1455 52.497809 13.431698
Fr.hain-KB Warschauer Straße 1456 52.50314 13.44569
Fr.hain-KB Helsingforser Platz 1458 52.507848 13.449569
Fr.hain-KB U Frankfurter Tor 1459 52.515632 13.453413
Fr.hain-KB Schleidenplatz 1460 52.515727 13.472426
Fr.hain-KB Petersburger Straße 1461 52.521851 13.451117
Fr.hain-KB Landsberger Allee 1462 52.526464 13.446953
Fr.hain-KB Platz der Vereinten Nationen 1463 52.523493 13.433068
Lichtenberg Frankfurter Allee/Gürtelstraße 1893 52.513340 13.477181
Lichtenberg S Nöldnerplatz 1890 52.502813 13.484850
Lichtenberg U Magdalenenstraße 1894 52.512446 13.488618
Lichtenberg Möllendorfstraße/Rathaus 1892 52.515903 13.479364
Lichtenberg S+U Lichtenberg 1891 52.509627 13.497870

Lichtenberg S Friedrichsfelde Ost 1896 52.513640 13.519987
Lichtenberg Verwaltungsstandort Lichtenberg 1897 52.508591 13.525445
Lichtenberg Weißenseer Weg/Landsberger Allee 1898 52.53278 13.47582
Lichtenberg Münsterlandplatz 1874 52.50362 13.49491
Lichtenberg U Tierpark 1876 52.49668 13.52377
Lichtenberg Rüdigerstraße/Volkerstraße 1877 52.51516 13.50469
Lichtenberg Rudolf-Seiffert-Straße 1880 52.5252704037611,0 13.4672453999519
Lichtenberg Anton-Saefkow-Platz 1881 52.5280598215177 13.4686870872974
Lichtenberg S Rummelsburg 1899 52.5016888213728 13.4772379696369
Lichtenberg Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße 1870 52.4990083556416 13.4802953526378
Lichtenberg Storkower Straße/Paul-Junius-Straße 1871 52.522797617834 13.4732760116458
Lichtenberg Ruschestraße 1872 52.5195174224445 13.4858086332679
Mitte Botschaft der nordischen Länder 1224 52.508510 13.349234
Mitte Keithstraße 1230 52.504499 13.346573
Mitte Reichspietschufer 1238 52.507229 13.355705
Mitte Tegelerstraße/Lynarstraße 1261 52.540147 13.358437
Mitte Sprengelkiez 1262 52.543012 13.356195
Mitte Maxstraße 1263 52.550496 13.362655
Mitte Osram-Höfe 1265 52.552933 13.357457
Mitte Potsdamer Platz 1219 52.510005 13.375685
Mitte Lützowplatz 1258 52.503698 13.352718
Mitte Anklamer Straße/Fehrbelliner Straße 1264 52.535191 13.399407
Mitte S Hackescher Markt 1235 52.52232494 13.4010843
Mitte Breite Straße 1245 52.51576946 13.40294596
Mitte Swinemünder Straße 1251 52.54367308 13.3969496
Mitte Lennéstraße 1220 52.51206608 13.37661143
Mitte U Potsdamer Platz / Linkstraße 1221 52.50803452 13.37621548
Mitte Klingelhöferstraße 1189 52.50701419 13.35225524
Mitte Aquarium 1222 52.50538159 13.34051927
Mitte Hauptbahnhof 1191 52.52604574 13.37046873
Mitte Platz vor dem Neuen Tor 1192 52.52845555 13.37871229
Mitte Luisenstraße 1193 52.52275005 13.37946005
Mitte Siegessäule 1194 52.51407125 13.34887183
Mitte S Tiergarten 1226 52.51372833 13.33668477
Mitte Tieckstraße 1195 52.52934848 13.38811728
Mitte S Nordbahnhof 1227 52.53190484 13.38796963
Mitte Ackerstraße 1196 52.53526148 13.39031704
Mitte Bergstraße 1228 52.53080992 13.39477224
Mitte Tucholskystraße 1229 52.52808555 13.39267953
Mitte Weinbergspark 1231 52.53249555 13.3993345
Mitte U Bernauer Straße 1232 52.53668284 13.39713183
Mitte Arkonaplatz 1233 52.53747286 13.40161162
Mitte Schwedterstraße 1234 52.53528922 13.40660874
Mitte Fehrbelliner Straße 1197 52.5330248 13.40444217
Mitte Große Hamburger Straße 1198 52.52693708 13.39808446
Mitte Volksbühne 1199 52.52606206 13.41160702
Mitte Memhardstraße 1237 52.52366317 13.41137233
Mitte Gormannstraße 1200 52.52602616 13.40395336
Mitte S+U Alexanderplatz – Dircksenstraße 1239 52.52209566 13.41072726
Mitte U Klosterstraße 1201 52.51768369 13.41222509
Mitte S+U Alexanderplatz 1240 52.52053952 13.41494503
Mitte U Schillingstraße 1241 52.51988995 13.42210651
Mitte S+U Jannowitzbrücke 1243 52.51532641 13.41756286
Mitte Friedrichstraße 1202 52.51373983 13.38908323
Mitte Gendarmenmarkt 1203 52.51403691 13.39322992

Mitte U Hausvoigteiplatz 1244 52.51291714 13.39697964
Mitte Auswärtiges Amt 1204 52.51453324 13.39817566
Mitte U Märkisches Museum 1205 52.51188464 13.4085081
Mitte Am Köllnischen Park 1206 52.51329985 13.41551071
Mitte Martin-Gropius-Bau 1207 52.50712953 13.38177927
Mitte U Potsdamer Platz 1246 52.50969478 13.37932001
Mitte S+U Brandenburger Tor 1247 52.51623067 13.38111172
Mitte U Mohrenstraße 1208 52.5117451 13.38435719
Mitte U Stadtmitte 1209 52.50942053 13.39027414
Mitte S+U Friedrichstraße 1211 52.5195702 13.38585467
Mitte Friedrichstadtpalast 1248 52.52396949 13.38744394
Mitte Geschwister-Scholl-Straße 1213 52.5200766 13.39200447
Mitte Zeughaus / Deutsches Historisches Museum 1214 52.51829701 13.39574314
Mitte Bundeswehrkrankenhaus 1215 52.53475608 13.36965166
Mitte Wöhlertstraße 1216 52.53603708 13.37647665
Mitte Neue Hochstraße 1250 52.54244808 13.37550665
Mitte S Gesundbrunnen 1252 52.54929208 13.38740561
Mitte Nettelbeckplatz 1253 52.54411908 13.36942466
Mitte Antwerpener Straße 1255 52.54626507 13.35240969
Mitte Leopoldplatz Süd 1217 52.54711807 13.35837968
Mitte Pekingerplatz 1218 52.53972407 13.3530557
Mitte S Wedding 1256 52.54228408 13.36548667
Mitte Pohlstraße 1301 52.508874 13.368114
Mitte U Reinickendorfer Straße 1302 52.539434 13.37085
Mitte Weinbergsweg 1304 52.530604 13.402103
Mitte Torstraße/Gormannstraße 1305 52.529689 13.405160
Mitte Paulstraße/Alt-Moabit 1311 52.5231548156913 13.357009626925
Mitte Rathenower Straße/Turmstraße 1313 52.5271851770844 13.3547709882259
Mitte Quitzowstraße 1314 52.5351334393567 13.3494129404426
Mitte Arminiusmarkthalle 1321 52.5282664455626 13.3392943069339
Mitte Lübeckerstraße/Perleberger Straße 1322 52.5300505517426 13.3455974981189
Mitte Jagowstraße/Levetzowstraße 1323 52.5216121734053 13.333739452064,
Mitte Sickingenstraße 1328 52.5308574244823 13.3167389407754
Mitte Rathaus Tiergarten 1329 52.5260616576991 13.3390492200851
Mitte Am Karlsbad 1358 52.5049448377422 13.3690859377384
Mitte Lützowstraße 1357 52.502785411924 13.3675161749125
Mitte Stauffenbergstraße/Tiergartenstraße 1359 52.5099757394123 13.364710919559
Mitte Jasmunder Straße/Usedomer Straße 1364 52.5394826529764 13.3884323760867
Mitte Brunnenstraße/Rügener Straße 1365 52.5444151965341 13.391430079937
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße 1366 52.5472594663792 13.3942963555455
Mitte Grüntaler Straße/Bellamannstraße 1368 52.5529068855225 13.3873537927866
Mitte Pankstraße/Wiesenstraße 1371 52.5474284856454 13.3743185922503
Mitte Pankstraße/Böttgerstraße 1372 52.5501583930414 13.3782956376672
Mitte Am Reichstag 1375 52.517844895694 13.3716504648328
Mitte Bernauer Straße/Wolliner Straße 1378 52.5395417896871 13.4016435965896
Mitte Müllerstraße/Triftstraße 1384 52.5447159434574 13.3611623570323
Mitte Potsdamer Straße/Eichhornstraße 1259 52.508903 13.371622
Neukölln U Boddinstraße 1591 52.480502 13.424332
Neukölln U Karl-Marx-Straße 1580 52.473502 13.440874
Neukölln Sonnenallee 1581 52.484653 13.433832
Neukölln S+U Hermannstraße 1582 52.467995 13.430847
Neukölln U Leinestraße 1583 52.472737 13.428618
Neukölln Liberdastraße / Maybachufer 1592 52.492601 13.430375
Neukölln Pannierstraße/Pflügerstraße 1593 52.489755 13.433902
Neukölln Reuterplatz 1594 52.489990 13.429107

Neukölln Sonnenallee/Reuterstraße 1595 52.486772 13.428720
Neukölln Wildenbruchstraße 1597 52.486957 13.447256
Neukölln Treptower Straße/Harzer Straße 1598 52.482604 13.454278
Neukölln Wildenbruchplatz 1599 52.484781 13.444349
Neukölln Am Tempelhofer Feld 1601 52.476736 13.418464
Neukölln Selkestraße/Schierker Straße 1604 52.470479 13.437027
Neukölln Unstrutstraße 1607 52.470946 13.448026
Neukölln Sonnenallee/Treptower Straße 1608 52.477550 13.448826
Neukölln Sonnenallee/Innstraße 1609 52.480588 13.442753
Neukölln Herrfurthplatz 1584 52.4772259 13.42297956
Neukölln S Neukölln 1585 52.469951 13.441477
Neukölln S Sonnenallee 1586 52.474241 13.455552
Neukölln Schönstedtstraße 1587 52.481728 13.435248
Neukölln Pannierstraße 1588 52.487263 13.431263
Neukölln Maybachufer 1589 52.48959903 13.43906266
Neukölln Hobrechtstraße 1590 52.49181208 13.42594654
Neukölln Werbellinstraße/Falkstraße 1613 52.477742 13.428787
Neukölln Hermannstraße/Briesestraße 1614 52.476789 13.426652
Neukölln Sasarsteig 1615 52.482364 13.427536
Neukölln Richardplatz 1606 52.473732 13.444457
Neukölln Schinkestraße 1596 52.4944367160838 13.4246626496315
Neukölln Columbiadamm 1600 52.4822203484369 13.4087155759335
Neukölln Donaustraße 1603 52.4797051170201 13.4400417655706
Neukölln Karl-Marx-Straße/Delbrückstraße 1605 52.4653854881351 13.4423454478383
Neukölln S Köllnische Heide 1610 52.4688212759732 13.4671910852194
Pankow S Greifswalder Straße 1542
Pankow S Landsberger Allee 1541 52.528998 13.456997
Pankow U Senefelder Platz 1543 52.532852 13.412366
Pankow Virchowstraße 1531 52.52890457 13.43843436
Pankow U Eberswalder Straße 1532 52.54270304 13.41194898
Pankow Helmholtzplatz 1533 52.54272949 13.4187001
Pankow Mauerpark 1534 52.54102202 13.40594083
Pankow Danziger Straße / Lychener Straße 1535 52.54072056 13.41438759
Pankow Hufelandstraße 1536 52.53117216 13.43363778
Pankow Greifswalder Straße 1540 52.53319974 13.42951428
Pankow Prenzlauer Allee 1537 52.52853817 13.41708388
Pankow S Buch 1530 52.634518 13.492554
Pankow Metzer Straße/Prenzlauer Allee 1548 52.53068793 13.41869339
Pankow Straßburger Straße/Belforter Straße 1549 52.52981559 13.42507739
Pankow Rykestraße 1551 52.53631138 13.42027523
Pankow Greifswalder Straße/ Danziger Straße 1556 52.53623124 13.43228515
Pankow S Prenzlauer Allee 1559 52.54509437190 13.42733915830
Pankow Cantianstraße 1546 52.54662721790 13.41008383750
Pankow Danziger Straße/Winsstraße 1552 52.5375467993543 13.4284257888794
Pankow Kniprodestraße/Storkower Straße 1555 52.537455235218 13.4493621066213
Pankow Mühlenbergcenter 1557 52.5427423943467 13.4431487694383
Temp.-Schön. Platz der Luftbrücke 1800 52.484518 13.385526
Temp.-Schön. Ansbacher Straße 1801 52.499498 13.34101
Temp.-Schön. Nollendorfplatz 1802 52.498955 13.354408
Temp.-Schön. Potsdamer Straße 1803 52.498186 13.362336
Temp.-Schön. Martin-Luther-Straße 1804 52.494602 13.346799
Temp.-Schön. Merseburger Straße 1805 52.488525 13.352451
Temp.-Schön. Rathaus Schöneberg 1806 52.485452 13.344037
Temp.-Schön. Bayernring 1817 52.483121 13.37998577
Temp.-Schön. Torgauer Straße/Cherusker Straße 1830 52.48014679 13.35883554

Temp.-Schön. Barbarossastraße/Speyerer Straße 1836 52.49240252 13.34374677
Temp.-Schön. Bayreuther Straße 1839 52.503546 13.344200
Temp.-Schön. Winterfeldtstraße/Frobenstraße 1842 52.496406 13.358936
Treptow-Köpenick Schmollerplatz 1400 52.490201 13.4451064471645
Treptow-Köpenick Gewerbepark Jordanstraße 1401 52.4942530001025 13.4466138486765
Treptow-Köpenick Karl-Kunger-Straße/Plesserstraße 1402 52.4890314558015 13.4511930493407
Treptow-Köpenick S Treptower Park 1404 52.493897 13.4611430383352
Treptow-Köpenick Eichenstraße/Martin-Hoffmann-Straße 1405 52.496123 13.4543771674301
Treptow-Köpenick Köpenicker Landstraße/Baumschulenstraße 1406 52.4694562780805 13.4912659227848
Treptow-Köpenick S Plänterwald 1407 52.4788683082025 13.4738744795322