Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Fahrzeug-Sharing- und Mobilitäts-Dienstleister sind schon mit in die #Mobilitätsplattform „#Jelbi“
integriert?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
“Zum Open Beta Launch (11.06.2019) sind #Emmy (#eRollersharing), #Nextbike
(#Bikesharing), #Miles (#Carsharing) und der öffentliche Personennahverkehr (#S-Bahn & #BVG) in der Jelbi-App tiefenintegriert.“
Frage 2:
Welche werden zukünftig noch mit integriert werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Sommer folgt der #BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot der BVG und
ViaVan. Kurz darauf soll auch #Taxi Berlin in der Jelbi-App voll integriert sein und nach der
2
Zulassung auch die #E-Tretroller von #Tier. Anschließend folgen schrittweise die weiteren
Partner. Rund 25 Mobilitätsanbieter haben schon Interesse bekundet.“
Frage 3:
Gibt es von Seiten des Senats und/oder der BVG besondere Prioritäten, welche Dienstleister zukünftig mit in
Jelbi integriert werden sollen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG bietet allen Mobilitätsanbietern die Möglichkeit, ihre Mobilitätsservices für Berlin
auf der Mobilitätsplattform in einer tiefen Integration (von der Anzeige über die
Reservierung bis zur Bezahlung) anzubieten. Hierzu veröffentlichte die BVG am
04.01.2019 ein Interessenbekundungsverfahren auf BVG.de und Bund.de für sog.
„Mobility Service Provider (MSP)“, d.h. Unternehmen, die ihre Mobilitätsangebote in Berlin
bereitstellen bzw. bereitstellen werden. Inhalt der Bekanntmachung war eine Aufforderung
an die MSPs, Interesse für die Teilnahme an dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt
„Mobilitätsplattform Jelbi“ der BVG zu bekunden, unter Erfüllung von
Mindestanforderungen.“
Frage 4:
Haben sich alle der unter 1. genannten Anbieter gegenüber BVG UND Senat bereit erklärt, die
Bewegungsdaten ihrer Nutzer zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 4:
Nein. Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit. Der BVG stehen nur die über die Jelbi-
App generierten Daten im Rahmen der DSGVO zur Verfügung sowie die anonymisierten
Nutzungsdaten von Verkehrsmitteln auf den Jelbi-Stationen. Dazu gehören auch Daten
über den Abfahrtsort und Zielort sowie die Verkehrsmittelauswahl, die für die
Buchung/Nutzung, Bezahlung und Rechnungstellung erforderlich sind.“
Frage 4a:
Wenn Nein, gibt es darüber weitere Verhandlungen mit den Anbietern, die keine Daten zur Verfügung stellen
wollen oder es bisher noch nicht machen?
Antwort zu 4a:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit, da für den Betrieb von Jelbi nicht
notwendig.“
Frage 4b:
Welche der Dienstleister unter 1. sind bereit, ihre Daten dem Senat UND der BVG zur Verfügung zu stellen?
3
Antwort zu 4b:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kooperationspartner stellen nur die Daten zur Verfügung, die für die Nutzung des
jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig sind (für die Buchung, Bezahlung und
Rechnungstellung, siehe Antwort zu Frage 4)“.
Frage 5:
Werden diese Daten jeweils kostenfrei und auswertbar zur Verfügung gestellt?
a. Wenn NEIN: Was kosten diese Daten bzw. die Auswertung den Senat bzw die BVG?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ja.“
Frage 6:
Besteht von Seiten des Senats überhaupt ein Interesse an den Bewegungsdaten?
a. Wenn JA, von welchen Sharing- und Mobilitätsdienstleistern, unterschieden nach Fahrzeugarten, sind diese
Bewegungsdaten für den Senat ODER BVG von Interesse?
Antwort zu 6:
Bei der Mobilitätsplattform „Jelbi“ handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches,
unternehmerisches Pilotprojekt der BVG, in dem getestet werden soll, ob eine solche App
funktioniert und ob das Konzept der Hubs angenommen wird, so dass es hierzu keine
Vorgaben des Senats gibt.
Frage 7:
Wird die Bereitschaft zur Datenweitergabe an den Senat und/oder BVG künftig ein Kriterium für die
Integration eines Dienstleisters unter 1. sein, um in die Jelbi Mobilitätsplattform integriert zu werden?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nur soweit es für die Nutzung des jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig ist.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die bisher genehmigten Stationen verteilen sich wie folgt (vergleiche Karte):
Die genau verorteten nextbike-Verleihstandorte können jeweils aktuell über die folgende Homepage abgerufen werden: https://www.deezernextbike.de/de/berlin/standorte/. Momentan sind 280 Standorte genehmigt.
Die differenzierte Liste ist als Anlage beigefügt.
Frage 2:
Wie viele der insgesamt gestellten Genehmigungsanträge für Standorte wurden abgelehnt und aus welchen Gründen heraus erfolgte eine Ablehnung? (bitte Aufschlüsseln nach Bezirken und Ablehnungsgründen)
Antwort zu 2:
Hierzu teilte die nextbike GmbH mit:
Bisher wurden 91 der 725 beantragten Stationen abgelehnt. Davon 47 in Mitte, 12 in Neukölln, 22 in Pankow, 4 in Charlottenburg-Wilmersdorf, 6 in Friedrichshain-Kreuzberg, 29 in Tempelhof Schöneberg und 3 Standorte in Lichtenberg. In den Bezirken Pankow und Tempelhof-Schöneberg erfolgte die Ablehnung eines Standortes offiziell über Sachstandsmitteilungen, in denen die Begründungen aufgelistet waren.
Häufigste Gründe für eine Ablehnung in Pankow:
– denkmalrechtliche Bedenken wegen der beeinträchtigenden Wirkung auf Denkmale in unmittelbarer Umgebung,
– es wird keine Nutzung im Gehwegstreifen gestattet,
– der Sicherheitsabstand zu parkenden Autos ist nicht eingehalten und evtl.
Sichtbehinderung.
Begründungen in Tempelhof Schöneberg waren:
– Eigenbedarf, Aufstellung kostenfreier Fahrradabstellanlagen,
– Unterschreitung Sicherheitsabstand zum Gehweg,
– Unterschreitung Mindestabstand zu Verteilerschrank, Baum etc.
Frage 3:
Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Station liegen bei den zuständigen Bezirksämtern derzeit noch vor (bitte jeweils Aufschlüsseln nach Bezirken)? Für welche konkreten Standorte liegen die Anträge vor?
Antwort zu 3:
Hierzu teilte die nextbike GmbH mit:
353 Anträge auf Einrichtung einer Station liegen bei den zuständigen Bezirksämtern derzeit noch zur Bearbeitung vor.
– 103 Stationen in Charlottenburg-Wilmersdorf,
– 9 Stationen in Steglitz-Zehlendorf,
– 33 Stationen in Tempelhof-Schöneberg,
– 55 Stationen in Friedrichshain-Kreuzberg,
– 4 Stationen in Treptow-Köpenick,
– 4 Stationen in Lichtenberg,
– 23 Stationen in Pankow,
– 122 Stationen in Mitte.
In Neukölln liegen keine offenen Anträge vor.
Frage 4:
Wann werden die noch ausstehende Genehmigungen erteilt bzw. der avisierte Ausbauzustand der Stationen erreicht sein?
Frage 11:
Wann wird das Ziel der Bereitstellung von 5.500 Rädern aus Sicht des Senates voraussichtlich erreicht werden?
Antwort zu 4 und 11:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 11 gemeinsam beantwortet.
Der Ausbau der Flotte ist an die Genehmigung der Stationen gebunden. Hintergrund ist die vertragliche Regelung, dass für Räder eine definierte Anzahl an Abstellvorrichtungen vorzusehen ist, u.a. um Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten (Räder sollen möglichst in Stationen entliehen und abgegeben werden, hier sind sie bspw. gegen Umstürzen gesichert).
Auch aus diesem Sachzusammenhang heraus setzt sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bei den Bezirken für die Genehmigung ausstehender Stationen ein.
Frage 5:
Welche Gründe gab es bisher bzw. gibt es aus Sicht des Senates aktuell für die noch ausstehenden Genehmigungen von Standorten im Einzelnen? Wieso dauert durchschnittliche Bearbeitung auf Bezirksebene oft länger?
Frage 6:
Welche differierenden Anforderungen an die Stationen existieren, die möglicherweise zu einer Verzögerung im fristgerechten Aufbau führen?
Frage 7:
Was ergaben die Rücksprachen des Senats mit den Bezirken mit der Zielstellung der Beschleunigung des Aufbaus?
Antwort zu 5 bis 7:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 7 gemeinsam beantwortet. Die Stationen des öffentlichen Fahrradverleihsystems Berlin werden in einem regulären Antragsverfahren für Sondernutzungen öffentlichen Raums beantragt, geprüft und bewilligt. In diesem Prozess werden sämtliche Interessen und Ansprüche abgewogen. Dieser Prozess ist für die Bezirke zum Teil sehr arbeits- und zeitintensiv, da diverse Ansprüche erfasst und beurteilt werden müssen. Vor dem Hintergrund steigender Ansprüche an den öffentlichen Raum und begrenzter Ressourcen seitens der Bezirksämter resultieren die Verzögerungen.
Rücksprachen zwischen dem Land und den Bezirken unterstreichen regelmäßig die Bedeutung des Stationsausbaus, die Bearbeitung und Genehmigung ist aber hoheitliche Aufgabe der Bezirke und damit außerhalb der Steuerbarkeit durch das Land Berlin.
Frage 8:
Wie beurteilt der Senat die bisherige Praxis des Aufbaus von Stationen in den Bezirken?
Antwort zu 8:
Der Aufbau bewilligter Stationen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zum öffentlichen Fahrradverleihsystem Berlin und den konkreten Anforderungen der Genehmigung seitens der Bezirke.
Frage 9:
Welche konkreten Schritte unternimmt der Senat, um das Ziel von 140 Stationen in den Außenbezirken bzw. außerhalb des S-Bahn-Ringes zu realisieren?
Antwort zu 9:
Eine derartige, konkrete Zielvorgabe existiert vertraglich nicht. Sie spiegelt lediglich das gemeinsame Verständnis zwischen dem Betreiber und dem Land Berlin wider. Anpassungen sind daher möglich. Konkret laufen u.a. Gespräche zwischen Bezirken und dem Betreiber, die an das Kerngebiet (S-Bahn-Ring) angrenzen. Zum Teil wurden hier bereits Stationen errichtet, weitere befinden sich in der Antragsphase.
Frage 10:
In welcher Höhe käme es zu einer Erhöhung der Betriebskosten, im Falle der Realisierung von Stationen in den Außenbezirken? (bitte um Kostenvergleich einer Station innerhalb des S-Bahn-Ringes und außerhalb des Ringes)
Antwort zu 10:
Eine pauschale Abschätzung ist nicht möglich. Generell sind die reinen Stationskosten identisch, auch die Kosten zur Beantragung und Bewirtschaftung der Sondernutzung sind unabhängig von der Lage innerhalb oder außerhalb des S-Bahn-Rings.
Allerdings erhöhen sich – bei einer Beibehaltung der vertraglich geregelten Serviceleistungen – die Kosten für Logistikleistungen (u.a. Bestückung mit bzw. Umverteilung von Rädern, Anfahrt für Stationsüberprüfung und laufende Wartung von Rädern). Die konkreten Kosten sind abhängig von der Lage der Station.
Frage 12:
Inwieweit wird beabsichtigt die dreijährige Verlängerungsoption ab dem Jahr 2021 umzusetzen?
Antwort zu 12:
Gemäß des bestehenden Vertrages zum öffentlichen Fahrradverleihsystem Berlin kann die zweite Stufe (umfasst einen Zeitraum von drei Jahren) vom Auftraggeber abgerufen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– die Bewilligung der entsprechenden Haushaltsmittel durch das Berliner Abgeordnetenhaus,
– die Erreichung der definierten Ziele für den Aufbau und Betrieb des öffentlichen Fahrradverleihsystems (für die Erreichung der definierten Ziele für den Aufbau und Betrieb des öffentlichen Fahrradverleihsystems können dabei lediglich die Punkte Berücksichtigung finden, die der Steuerbarkeit durch den Auftragnehmer unterliegen),
– die Akzeptanz des Systems bei den Kunden sowie
– die Zufriedenheit des Auftraggebers mit der Zusammenarbeit mit dem Betreiber.
Die Akzeptanz des Systems seitens der Kundinnen und Kunden ist gut (Ergebnis des regelmäßigen Monitorings), auch die Stiftung Warentest bestätigte aktuell die Qualität des Systems („nextbike als Testsieger von sechs getesteten Angeboten“, Heft 5/2019). Die Zusammenarbeit mit dem Betreiber läuft aus Sicht des Landes sehr gut.
Vor diesem Hintergrund wäre aus fachlicher Perspektive derzeit eine Fortführung zu empfehlen.
Berlin, den 30.04.2019 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Lichtenberg S Friedrichsfelde Ost 1896 52.513640 13.519987
Lichtenberg Verwaltungsstandort Lichtenberg 1897 52.508591 13.525445
Lichtenberg Weißenseer Weg/Landsberger Allee 1898 52.53278 13.47582
Lichtenberg Münsterlandplatz 1874 52.50362 13.49491
Lichtenberg U Tierpark 1876 52.49668 13.52377
Lichtenberg Rüdigerstraße/Volkerstraße 1877 52.51516 13.50469
Lichtenberg Rudolf-Seiffert-Straße 1880 52.5252704037611,0 13.4672453999519
Lichtenberg Anton-Saefkow-Platz 1881 52.5280598215177 13.4686870872974
Lichtenberg S Rummelsburg 1899 52.5016888213728 13.4772379696369
Lichtenberg Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße 1870 52.4990083556416 13.4802953526378
Lichtenberg Storkower Straße/Paul-Junius-Straße 1871 52.522797617834 13.4732760116458
Lichtenberg Ruschestraße 1872 52.5195174224445 13.4858086332679
Mitte Botschaft der nordischen Länder 1224 52.508510 13.349234
Mitte Keithstraße 1230 52.504499 13.346573
Mitte Reichspietschufer 1238 52.507229 13.355705
Mitte Tegelerstraße/Lynarstraße 1261 52.540147 13.358437
Mitte Sprengelkiez 1262 52.543012 13.356195
Mitte Maxstraße 1263 52.550496 13.362655
Mitte Osram-Höfe 1265 52.552933 13.357457
Mitte Potsdamer Platz 1219 52.510005 13.375685
Mitte Lützowplatz 1258 52.503698 13.352718
Mitte Anklamer Straße/Fehrbelliner Straße 1264 52.535191 13.399407
Mitte S Hackescher Markt 1235 52.52232494 13.4010843
Mitte Breite Straße 1245 52.51576946 13.40294596
Mitte Swinemünder Straße 1251 52.54367308 13.3969496
Mitte Lennéstraße 1220 52.51206608 13.37661143
Mitte U Potsdamer Platz / Linkstraße 1221 52.50803452 13.37621548
Mitte Klingelhöferstraße 1189 52.50701419 13.35225524
Mitte Aquarium 1222 52.50538159 13.34051927
Mitte Hauptbahnhof 1191 52.52604574 13.37046873
Mitte Platz vor dem Neuen Tor 1192 52.52845555 13.37871229
Mitte Luisenstraße 1193 52.52275005 13.37946005
Mitte Siegessäule 1194 52.51407125 13.34887183
Mitte S Tiergarten 1226 52.51372833 13.33668477
Mitte Tieckstraße 1195 52.52934848 13.38811728
Mitte S Nordbahnhof 1227 52.53190484 13.38796963
Mitte Ackerstraße 1196 52.53526148 13.39031704
Mitte Bergstraße 1228 52.53080992 13.39477224
Mitte Tucholskystraße 1229 52.52808555 13.39267953
Mitte Weinbergspark 1231 52.53249555 13.3993345
Mitte U Bernauer Straße 1232 52.53668284 13.39713183
Mitte Arkonaplatz 1233 52.53747286 13.40161162
Mitte Schwedterstraße 1234 52.53528922 13.40660874
Mitte Fehrbelliner Straße 1197 52.5330248 13.40444217
Mitte Große Hamburger Straße 1198 52.52693708 13.39808446
Mitte Volksbühne 1199 52.52606206 13.41160702
Mitte Memhardstraße 1237 52.52366317 13.41137233
Mitte Gormannstraße 1200 52.52602616 13.40395336
Mitte S+U Alexanderplatz – Dircksenstraße 1239 52.52209566 13.41072726
Mitte U Klosterstraße 1201 52.51768369 13.41222509
Mitte S+U Alexanderplatz 1240 52.52053952 13.41494503
Mitte U Schillingstraße 1241 52.51988995 13.42210651
Mitte S+U Jannowitzbrücke 1243 52.51532641 13.41756286
Mitte Friedrichstraße 1202 52.51373983 13.38908323
Mitte Gendarmenmarkt 1203 52.51403691 13.39322992
Mitte U Hausvoigteiplatz 1244 52.51291714 13.39697964
Mitte Auswärtiges Amt 1204 52.51453324 13.39817566
Mitte U Märkisches Museum 1205 52.51188464 13.4085081
Mitte Am Köllnischen Park 1206 52.51329985 13.41551071
Mitte Martin-Gropius-Bau 1207 52.50712953 13.38177927
Mitte U Potsdamer Platz 1246 52.50969478 13.37932001
Mitte S+U Brandenburger Tor 1247 52.51623067 13.38111172
Mitte U Mohrenstraße 1208 52.5117451 13.38435719
Mitte U Stadtmitte 1209 52.50942053 13.39027414
Mitte S+U Friedrichstraße 1211 52.5195702 13.38585467
Mitte Friedrichstadtpalast 1248 52.52396949 13.38744394
Mitte Geschwister-Scholl-Straße 1213 52.5200766 13.39200447
Mitte Zeughaus / Deutsches Historisches Museum 1214 52.51829701 13.39574314
Mitte Bundeswehrkrankenhaus 1215 52.53475608 13.36965166
Mitte Wöhlertstraße 1216 52.53603708 13.37647665
Mitte Neue Hochstraße 1250 52.54244808 13.37550665
Mitte S Gesundbrunnen 1252 52.54929208 13.38740561
Mitte Nettelbeckplatz 1253 52.54411908 13.36942466
Mitte Antwerpener Straße 1255 52.54626507 13.35240969
Mitte Leopoldplatz Süd 1217 52.54711807 13.35837968
Mitte Pekingerplatz 1218 52.53972407 13.3530557
Mitte S Wedding 1256 52.54228408 13.36548667
Mitte Pohlstraße 1301 52.508874 13.368114
Mitte U Reinickendorfer Straße 1302 52.539434 13.37085
Mitte Weinbergsweg 1304 52.530604 13.402103
Mitte Torstraße/Gormannstraße 1305 52.529689 13.405160
Mitte Paulstraße/Alt-Moabit 1311 52.5231548156913 13.357009626925
Mitte Rathenower Straße/Turmstraße 1313 52.5271851770844 13.3547709882259
Mitte Quitzowstraße 1314 52.5351334393567 13.3494129404426
Mitte Arminiusmarkthalle 1321 52.5282664455626 13.3392943069339
Mitte Lübeckerstraße/Perleberger Straße 1322 52.5300505517426 13.3455974981189
Mitte Jagowstraße/Levetzowstraße 1323 52.5216121734053 13.333739452064,
Mitte Sickingenstraße 1328 52.5308574244823 13.3167389407754
Mitte Rathaus Tiergarten 1329 52.5260616576991 13.3390492200851
Mitte Am Karlsbad 1358 52.5049448377422 13.3690859377384
Mitte Lützowstraße 1357 52.502785411924 13.3675161749125
Mitte Stauffenbergstraße/Tiergartenstraße 1359 52.5099757394123 13.364710919559
Mitte Jasmunder Straße/Usedomer Straße 1364 52.5394826529764 13.3884323760867
Mitte Brunnenstraße/Rügener Straße 1365 52.5444151965341 13.391430079937
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße 1366 52.5472594663792 13.3942963555455
Mitte Grüntaler Straße/Bellamannstraße 1368 52.5529068855225 13.3873537927866
Mitte Pankstraße/Wiesenstraße 1371 52.5474284856454 13.3743185922503
Mitte Pankstraße/Böttgerstraße 1372 52.5501583930414 13.3782956376672
Mitte Am Reichstag 1375 52.517844895694 13.3716504648328
Mitte Bernauer Straße/Wolliner Straße 1378 52.5395417896871 13.4016435965896
Mitte Müllerstraße/Triftstraße 1384 52.5447159434574 13.3611623570323
Mitte Potsdamer Straße/Eichhornstraße 1259 52.508903 13.371622
Neukölln U Boddinstraße 1591 52.480502 13.424332
Neukölln U Karl-Marx-Straße 1580 52.473502 13.440874
Neukölln Sonnenallee 1581 52.484653 13.433832
Neukölln S+U Hermannstraße 1582 52.467995 13.430847
Neukölln U Leinestraße 1583 52.472737 13.428618
Neukölln Liberdastraße / Maybachufer 1592 52.492601 13.430375
Neukölln Pannierstraße/Pflügerstraße 1593 52.489755 13.433902
Neukölln Reuterplatz 1594 52.489990 13.429107
Berlin gibt dem #Leihradanbieter#Nextbike 7,5 Millionen für den Aufbau seines Netzes. Doch noch fehlen Hunderte #Stationen und #Räder. Berlin. An einigen Punkten stehen sie schon: Fahrräder des Anbieters Nextbike an fest installierten Stationen. Wer aus der U-Bahn kommt, soll sich darauf verlassen können, ab der Haltestelle mit dem Rad weiterfahren zu können.
Das ist die Vorstellung des Senats, der Nextbike 7,5 Millionen Euro in fünf Jahren zahlt, um die Stationen zu errichten und mit seinen Rädern zu bestücken. Doch der Aufbau des mit Landesmitteln geförderten Netzes stockt massiv. Eigentlich sollten schon seit Ende 2018 mehr als 700 Stationen und 5500 Räder des Anbieters auf der Straße sein. Bis heute hat Nextbike jedoch erst 250 Stationen und 2500 Räder im Einsatz. Und der weitere Ausbau zieht …
Gratis mit dem #Mietrad durch Berlin fahren – das ist für viele #Abo-Kunden der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) seit Anfang dieser Woche möglich. Eine Kooperation, die das Landesunternehmen und #Deezer#Nextbike besiegelt haben, sieht vor, dass die blausilbernen #Mieträder des Unternehmens bis zu 20 Minuten lang kostenlos genutzt werden dürfen. „Mal eine gute Nachricht aus dem Leihfahrrad-Universum“, twitterte der Allgemeine-Deutsche Fahrrad-Club erfreut.
In der Tat waren zuletzt negative Aspekte in den Vordergrund gerückt. So wurde kritisiert, dass in Berlin zu viele Mieträder auf Gehwegen stehen. Dass der Vermieter Obike zahlungsunfähig ist und Ofo den Rückzug aus Deutschland plant, sorgte für weitere Schlagzeilen. Mit der Einladung zum kostenlosen Radeln ist nun wieder Positives zu vermelden.
Allerdings gibt es eine Reihe von Einschränkungen. So gilt das neue Angebot ausschließlich für Abo-Kunden der BVG, nicht für Kunden anderer Verkehrsunternehmen wie der S-Bahn. Wer es nutzen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Schüler- und Firmenticketinhaber dürfen die Offerte nicht nutzen, hieß es.
Schüler sind ausgeschlossen
„Abonnenten von Schülertickets erhalten erst ab August 2018 eine Chipkarte, die für die Nutzung des Angebots ja notwendig wäre, und werden daher erst in zukünftige Überlegungen einbezogen“, erklärte BVG-Sprecher Jannes Schwentu. Abgesehen davon muss man ohnehin mindestens 16 Jahre alt …
Wie viele Fahrräder werden insgesamt angeboten/bereitgestellt (Stückzahl) und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)
Frage 4:
Wird #Bike-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?
Antwort zu 2 und zu 4:
Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.
Frage 3:
Welche unterschiedlichen Arten der Aufstellungsmöglichkeiten für Leihräder existieren in Berlin? Wo befinden sich jeweils „feste“ #Aufstell-Standorte und wie viele Anbieter von sog. „#Freefloating-Angeboten“ haben wir in Berlin?
Antwort zu 3:
Es gibt den Anbieter „Deezer Nextbike“ mit festen Stationen, die weiteren in der Antwort zu Frage 1 genannten sieben Anbieter verleihen ihre Fahrräder als „freefloating“ oder
„dock-less“ bezeichnetes System.
Eine tabellarische Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor; insoweit wird auf die Beantwortung zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/13328 verwiesen.
Frage 5:
Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Leihräder getroffen? Wer trifft die Entscheidung?
Antwort zu 5:
Beim Abstellen von Leihfahrrädern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden – oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhl Fahrenden wichtig sind, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.
Es dürfen keine Gehwege eingeengt oder blockiert werden und Bereiche von Querungs- Stellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln), Zufahrten zu Grundstücken für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste müssen frei gehalten werden. Daneben müssen auch Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdische Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzüge und Auffahrten zugänglich bleiben. Zu guter Letzt dürfen keine städtebaulichen oder historisch sensiblen Bereiche beeinträchtigt werden, z.B. Brandenburger Tor und Umgebung. Die Anbieter wurden hierüber informiert.
Die Wahl der Aufstellungsorte trifft der jeweilige Anbieter.
Frage 6:
Ist die Aufstellung von Leihfahrrädern die Jahreszeiten-gebunden/orientiert oder bieten die Anbieter das Angebot über das gesamte Jahr hinweg an (wenn ja, wie viele der Firmen, wie viele nicht)?
Antwort zu 6:
„Deezer Nextbike“ stellt seine Leihfahrräder ganzjährig zur Verfügung. Zu den anderen
Anbietern liegen dem Senat keine Informationen vor.
Frage 7:
Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Leihfahrrädern im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?
Antwort zu 7:
Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“,
„Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Kriterienkatalog zu Hinweisen und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleih- systemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin erstellt und weitere Informationen auf der Internetseite unter dem Link http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/verleih/ veröffentlicht.
Frage 8:
Wie stellt sich in Berlin das Problem „falsch geparkter Leihräder“ dar? Wie viele Fahrräder mussten aufgrund der Abstellverhältnisse abgeschleppt werden und wer schleppt ab? Welche Kosten sind hierdurch entstanden und wer trägt diese Kosten?
Antwort zu 8:
Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass Leihfahrräder abgeschleppt worden sind.
Frage 9:
Wie wird die sachgemäße Aufstellung bzw. das sachgemäße „Parken“ von Leihfahrrädern überprüft? Wer
prüft?
Antwort zu 9:
Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter sind für die Sicherstellung der Ordnung auf öffentlichen Straßen zuständig und achten bei ihren allgemeinen Kontrollen auch auf abgestellte Fahrräder.
Frage 10:
Wie bewertet der Senat die bisherige Zusammenarbeit/Kooperation mit „Next Bike“? Welche weiteren
Verträge Kooperationen bestehen und wie sind jeweils die Vertragslaufzeiten?
Antwort zu 10:
Die Zusammenarbeit mit der „nextbike GmbH“ ist vertraglich geregelt und wird auf Grundlage der praktischen Erfahrungen positiv bewertet. Weitere Verträge oder Kooperationen mit Leihfahrrad-Anbietern bestehen nicht.
Frage 11:
Welche Gebühren fallen für die Unternehmen bei Aufstellung der Fahrräder an?
Antwort zu 11:
Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung zu entrichten.
Frage 12:
Ist der Senat bestrebt das Modell des Bike-Sharing bzw. der Bereitstellung von Leihrädern auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung der Fahrräder im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 12:
Bike-Sharing kann einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und zur Umsetzung einer Verkehrswende im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität leisten. Voraussetzung ist, dass Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden, insbesondere bezüglich einer Verträglichkeit der Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Kosten- Nutzen können nur bezüglich des öffentlichen Leihfahrradsystems eingeschätzt werden, dessen Aufbau auf die angestrebte finale Größe noch nicht erreicht ist. In diesem Falle ist das Verhältnis als ausgewogen und angemessen zu betrachten. Eine Aussage für das mittlerweile breite Angebot der Anbieter ist nicht möglich, da entsprechende Angaben zu Kosten oder Nutzen nicht zur Verfügung stehen.
Aufwände durch nicht sachgemäßes Abstellen der Leihfahrräder werden statistisch nicht erfasst.
Frage 13:
Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl etc. überhaupt treffen?
Antwort zu 13:
Ein Vertrag besteht mit dem Anbieter „nextbike GmbH“, dem Betreiber des öffentlichen Fahrradverleihsystems. Eine pauschale, maximale Stückzahlbegrenzung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht bestimmbar. Die Bezirksämter von Berlin wurden gebeten, etwaige Missstände zu dokumentieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegebenenfalls tätig zu werden. Wie viele abgestellte Leihfahrräder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Frage 14:
Wie viele Anbieter von #Car-Sharing gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies? Frage 15:
Wie viele #Car-Sharing-Fahrzeuge werden insgesamt bereitgestellt und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)
Antwort zu 14 und zu 15:
Nach Angaben des Branchenverbands waren mit Stand Herbst 2017 in Berlin folgende stationsgebundene und stationsungebundene Carsharingunternehmen am Markt vertreten:
161 Stellplätze an 103 Standorten in Berlin ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt:
Bezirk
Anzahlder Stellflächen
Anzahlder Standorte
Charlottenburg-Wilmersdorf
10
10
Friedrichshain-Kreuzberg
43
36
Lichtenberg
keine
Marzahn-Hellersdorf
5
5
Mitte
Keine Angabe
Neukölln
4
4
Pankow
89
38
Reinickendorf
keine
Spandau
keine
Steglitz-Zehlendorf
keine
Tempelhof-Schöneberg
10
10
Treptow-Köpenick
keine
Frage 16:
Wie viele e-CarSharing-Stationen gibt’s es in Berlin und wie viele Ladesäulen gibt es (Bitte auch die Standorte nach Bezirken angeben)?
Frage 17:
Wie ist im Bereich des e-CarSharing das Verhältnis der Anzahl der Ladesäulen zur Anzahl der Fahrzeuge? Wie viele Parkplätze für eCars stehen bereit und wie wird gewährleistet, dass diese zur vorgesehenen Nutzung freigehalten werden?
Antwort zu 16 und zu 17:
Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich. Das heißt, sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Carsharingfahrzeuge. Die im Jahr 2011 erarbeitete und dem europaweiten Vergabeverfahren zugrunde gelegte Standortplanung der Ladeinfrastruktur für die angebotsorientierte Phase des Ladeinfrastrukturaufbaus wurde am Bedarf des Carsharings orientiert.
Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur von den im Rahmen des Vertrags mit der Firma Allego errichteten Anlagen vor. Derzeit stehen insgesamt rund 650 Ladepunkte auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung.
Wechselstrom-Ladesäulen benötigen zwei Stellplätze, Ladeinfrastruktur an Beleuchtungsmasten einen Stellplatz.
Die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze für elektrisch betriebene Carsharingfahrzeuge wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die bezirklichen Ordnungsämter gewährleistet.
Frage 18:
Wird Car-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?
Antwort zu 18:
Die Carsharingstationen sind überwiegend in den hochverdichteten Innenstadtbereichen konzentriert. Die Geschäftsgebiete der stationsunabhängigen Angebote gehen teilweise deutlich darüber hinaus und werden von den Anbietern entsprechend betriebswirtschaft- licher Überlegungen gestaltet.
Frage 19:
Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Fahrzeuge getroffen? Wer trifft die Entscheidung?
Frage 20:
Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?
Antwort zu 19 und zu 20:
Die Lokalisierung der Carsharingstationen – im öffentlichen Straßenland oder außerhalb davon – erfolgt durch die Anbieter entsprechend betriebswirtschaftlichen Überlegungen. In Berlin werden Stellplatzflächen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Straßenland durch Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Für die Teileinziehungsverfahren für Carsharingstellplätze im öffentlichen Straßenraum sind die Bezirksverwaltungen zuständig, die auf der Grundlage von Anträgen der einzelnen Carsharingunternehmen tätig werden.
Frage 21:
Welche Kooperationen hat das Land Berlin mit Car-Sharing-Unternehmen für den Berliner Stadtraum? Welche Vertragslaufzeiten gelten hier und wie bewertet der Senat hier die Zusammenarbeit?
Antwort zu 21:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im ständigen Austausch mit mehreren Carsharinganbietern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat keine Vereinbarungen mit Carsharinganbietern geschlossen und strebt keine vertragliche Zusammenarbeit an.
Frage 22:
Ist der Senat bestrebt das Modell des Car-Sharing bzw. der Bereitstellung von Fahrzeugen auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 22:
Das Carsharingangebot beziehungsweise die Flotten der stationsbasierten und der stationsunabhängigen Anbieter erreichen in keiner anderen Stadt in Deutschland die Größenordnung wie in Berlin. Vor diesem Hintergrund plant die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der Überarbeitung der Strategie Parken Maßnahmen zu erarbeiten, wie das Carsharingangebot in Berlin auf weitere Teilräume der Stadt ausgeweitet und die Planung und Einrichtung von Carsharingstellplätzen auf öffentlichem Straßenland und auf privatem Grund bezirksübergreifend harmonisiert werden kann, und mit welchem Vorgehen und welchen Instrumenten die Unterstützung des Carsharings stärker auf die verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet werden kann.
Frage 23:
Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl von Car-Sharing- Fahrzeugen etc. überhaupt treffen?
Antwort zu 23:
Nein, zurzeit wird kein Bedarf der Regulierung des Angebots gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Rund 10.000# Leihfahrräder gibt es bereits in der Stadt. Jetzt ist der nächste Anbieter an den Start gegangen: Nach #Nextbike, #Lidl-Bike, #Byke und #moBike nebst kleineren Konkurrenten wie #Donkey Republic und #oBike fallen nun die limettengrünen Räder des kalifornischen Unternehmens #LimeBike auf.
Von Beginn an stellt LimeBike neben 500 „normalen“ Leihrädern auch 500 #E-Bikes zur Verfügung. Für einen Euro können alle LimeBikes ohne Kaution per App ausgeliehen werden. Die Räder darf man dafür eine halbe Stunde nutzen. Für E-Bikes gibt es einen Aufschlag von 15 Cent pro Minute.
LimeBike-Räder können überall abgestellt werden
„Wir begrüßen jedes zusätzliche Angebot“, sagt Katja Täubert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Sie setzt darauf, dass die E-Bikes viel von Pendlern genutzt werden, um von den Außenbezirken in die Innenstadt zu fahren und umgekehrt. Verteilt wurde die Flotte zunächst vor allem in Mitte und Prenzlauer Berg. Zukünftig sollen die grünen Räder aber auch außerhalb der Innenstadt stehen.
Abgestellt werden können sie überall, selbst in Potsdam: „LimeBike-Kunden können in Berlin ausgeliehene Fahrräder und E-Bikes auch in Außenbezirken wie in Marzahn und Gatow oder auch außerhalb Berlins abschließen, ohne dass hierdurch zusätzliche Gebühren anfallen“, sagt Alexander Götz, Country Manager Deutschland, von LimeBike. Das halten andere Leihrad-Anbieter anders: Wer ein Lidl-Bike außerhalb des Stadtgebietes abstellt, muss laut Preisverzeichnis mit einem Aufschlag von …
Nun ist also auch Nummer sieben startklar. Nach #Nextbike, #Lidl-Bikes, #Donkey Republic, #Mobike, #Obike und #Byke Mobility wird in Kürze das Unternehmen #Limebike aus dem Silicon Valley auf dem geradezu explodierenden Berliner Markt für #Leihfahrräder mitmischen. Anfang April, so ist es geplant, sollen die ersten Zweiräder in die Stadt kommen. Mehrere Hundert werden es sein. Eine genaue Zahl nennt man noch nicht. Ein Sprecher verweist auf laufende Gespräche mit dem Senat.
Bislang stehen in Berlin bereits mehr als 10.000 #Fahrräder der Allgemeinheit zur Verfügung. Sie lassen sich per App orten und entriegeln. Ist die Fahrt beendet, werden sie einfach abgestellt. Kassiert wird automatisch. Mit dem ursprünglichen Fahrradverleih hat das kaum noch etwas zu tun. Bikesharing ist ein Geschäftszweig, der längst von der Digitalwirtschaft übernommen wurde und dem Großstädter die Möglichkeit bietet, etwa die letzten Meter von der Bus- oder Bahnstation zum finalen Ziel oder umgekehrt bequem und zügig mit dem Rad zurückzulegen.
Verkaufsprofi anstatt Verkehrsexperte
Limebike wurde erst im vergangenen Jahr in den USA gegründet und rangiert mit inzwischen rund einer Million Vermietungen und 35.000 Fahrrädern an der Spitze der stationslosen Fahrradverleiher in den USA. Möglich machten das zahlreiche Investoren. Erst in der vergangenen Woche sammelte das Start-up weitere 70 Millionen US-Dollar ein. Damit soll nun vor allem die Expansion nach Europa vorangetrieben werden.
Die #Räder stehen zwar ordentlich aufgereiht vor dem kleinen Café mitten in Prenzlauer Berg. Aber die Barista Daniela Blümel kann sich an den Anblick trotzdem nicht gewöhnen. „Das ist optische Umweltverschmutzung“, sagt sie zu den silbernen #Fahrrädern mit den orange leuchtenden Speichen. Seit zwei Wochen stehen die Leihräder der chinesischen Firma #Mobike hier in der Pappelallee. Sie kamen über Nacht, sagt Blümel. Auch an anderen Straßenecken im S-Bahnring stehen die auffälligen Gefährte – und wirken wie bestellt und nicht abgeholt. #Nextbike hat die Ausschreibung gewonnen
Noch 2016 gab es nur zwei Großverleiher in Berlin: Nextbike, der vom Senat geförderte Anbieter, und Lidl-Bike, das einstige Call a Bike der Deutschen Bahn. Der Senat hatte ursprünglich auf ein Unternehmen gesetzt: Nextbike aus Leipzig hatte sich in einer Ausschreibung durchgesetzt. Die Firma soll bis Ende dieses Jahres 5000 Räder an rund 700 Ausleihstationen anbieten. Derzeit sind es 2000 Räder. Das Land unterstützt das Projekt mit jährlich 1,5 Millionen Euro. Überraschend hatte sich der Vorgänger, die Deutsche Bahn, aber nicht zurückgezogen. Sie vermarktet ihr Angebot inzwischen als Lidl-Bike. Der Discounter zahlt für diese Werbung.
Und seit Herbst 2017 sind zudem Konkurrenten aus Fernost, aus Dänemark und ein deutsches Start-Up hinzugekommen. Im November stiegen Mobike und Obike aus Singapur in das Berliner Geschäft ein. Hinzukommen noch Byke aus Berlin und Donkey Republic Bikes aus Dänemark. Lauter kleine Farbtufer: Türkis, Orange, Gelb, Silber.
„In zwei Wochen ist erst eines der neuen Räder ausgeliehen worden“, hat Blümels Chefin Barbara Scheiner beobachtet. Anders die #Lidl-Räder: Die seien ständig in Betrieb. Scheiner findet #Leihfahrräder an sich eine tolle Idee. Aber die Räder, die vor ihren Laden gestellt wurden, sind ein Ärgernis für die 44-Jährige. Das Thema taugt zum Konsens-Aufreger in dem Café. „Ich frage mich, wer überhaupt damit fahren soll“, sagt Mats Marquardt, der dort gerade zu Mittag isst. Tatsächlich sind die Räder von Mobike, #Obike und #Byke so gebaut, dass Menschen über 1,80 Meter nur höchst unbequem …
Frage 1:
Wie viele Anbieter von #Leihfahrrädern bieten derzeit ihre Fahrräder im Sinne des #Bike-Sharings in Berlin an?
Antwort zu 1:
Neben dem stationsgebundenen öffentlichen Fahrradverleihsystem „#Deezer#Nextbike“ bieten sechs weitere Unternehmen ihre Leihfahrräder auf öffentlichen Straßen an.
Frage 2:
Wie viele Fahrräder haben diese Anbieter derzeit in Berlin im öffentlichen Raum positioniert und wo sind jeweilige Bike-Sharing-Stationen, also Orte, an denen diese Fahrräder gruppiert und evtl. auch im Zeichen eines Werbelogos o.ä. angeboten werden, zu finden? (Bitte tabellarisch: Ort, Anbieter mit Anzahl Fahrräder)
Frage 7:
Gibt es Anbieter, die gänzlich ohne feste Stationen arbeiten und die ihre Fahrräder ausschließlich in der Form anbieten, dass einzelne Fahrräder über die Stadt verstreut aufgestellt wurden?
2
Antwort zu 2 und zu 7:
Eine Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor. Insgesamt sind 182 Standorte für 2.280 Leihfahrräder in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow und Tempelhof-Schöneberg von Berlin verzeichnet. Daneben sind noch Standorte aufgeführt, die sich derzeit noch im Erlaubnisverfahren befinden. Die Übersichten umfassen insgesamt zwölf Seiten und können bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingesehen oder als Datei zur Verfügung gestellt werden.
Der Sachstand hinsichtlich der Anbieter von Fahrradverleihsystemen ohne feste Stationen (dock-less oder free-floating) stellt sich gemäß ihrer Konzepte (nachstehende Daten beruhen auf Angaben der Betreiber) wie folgt dar:
„#Lidl-Bikes” (www.lidl-bike.de/) bieten zurzeit ca. 3.500 Leihfahrräder an, “#Donkey Republic Bikes” (www.donkey.bike) startet mit ca. 700 Leihfahrrädern , “#oBike” (www.o.bike) will etwa 3.000 bis 5.000 Leihfahrräder verteilen, “#moBike” (www.mobike.com) beginnt mit ca. 700 Leihfahrrädern (gemäß der Homepage sollen 10.000 Leihfahrräder in Berlin angeboten werden), „#ofo“ (www. www.ofo.com) beabsichtigt, 10.000 Leihfahrräder zu verleihen und „#Byke Mobility GmbH“ (byke.de) stellt ca. 2.000 Leihfahrräder zur Miete bereit. Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die #Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.
Frage 3:
Zahlen die Anbieter dieser Fahrräder für die von ihnen genutzten Stellplätze eine Gebühr, eine Abgabe o.ä.?
Antwort zu 3:
Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren zu entrichten.
Frage 4:
Hat es im Vorfeld der Platzierung von Bike-Sharing-Stationen, also den Standorten, an denen mehrere Fahrräder bereit stehen, Gespräche z.B. mit vor Ort aktiven Gewerbetreibenden über die Vergabe der Flächen an diese Bike-Sharing-Anbieter gegeben?
Antwort zu 4:
In Einzelfällen wurden Gespräche mit anliegenden Gewerbebetrieben geführt.
Frage 5:
Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen ortsansässige Gewerbetreibende, z.B. innerstädtische Biomärkte, durch die Vergabe der oft ohnehin nur begrenzt vorhandenen Stellflächen an Bike-Sharing-Anbieter, selbst keine Möglichkeit mehr haben, eigene Fahrradständer für ihre Kundschaft aufzustellen?
Antwort zu 5:
Davon hat der Senat keine Kenntnis.
3
Frage 6:
Nach welchen Kriterien wurden die Stellplätze für Bike-Sharing-Stationen vergeben?
Antwort zu 6:
Eine Sondernutzungserlaubnis wird grundsätzlich erteilt, wenn Flächen für die beantragte Sondernutzung zur Verfügung gestellt werden können und keine überwiegenden, öffentlichen Interessen oder vorrangige Inanspruchnahmen der öffentlichen Straße entgegen stehen oder diesen Gesichtspunkten mit einer Nebenbestimmung entsprochen werden kann.
Frage 8:
Bedarf es zum Aufstellen von Bike-Sharing-Fahrrädern einer Genehmigung und wer stellt diese aus?
Antwort zu 8:
Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“, „Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist das jeweilige Bezirksamt zuständig.
Frage 9:
Werden Bike-Sharing-Fahrräder zu Beginn der Tätigkeit eines Anbieters auf ihre Verkehrssicherheit überprüft? Und wenn JA, durch wen und in welcher Form geschieht dies?
Antwort zu 9:
Für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ gelten aufgrund des Betreibervertrages mit dem Land Berlin besonders strenge Qualitätsanforderungen. Zusätzlich werden alle Räder in regelmäßigen Intervallen durch das Serviceteam in Berlin gewartet und überprüft. Alle Räder sind CE – geprüft und erfüllen die Norm Din ISO 4210. Damit werden alle Kriterien bezüglich der Verkehrssicherheit erfüllt.
Ansonsten sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die erforderliche Ausrüstung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschrieben. Für die Einhaltung sind die Anbieter verantwortlich.
Frage 10:
Werden diese Fahrräder der Bike-Sharing-Anbieter im Verlauf der Nutzung, also ihres „Lebenszyklusses“ auf Verkehrssicherheit geprüft, z.B. durch die Ordnungsämter, die ja u.a. auch für den ruhenden Verkehr zuständig sind?
Antwort zu 10:
Die Fahrräder von Bike-Sharing-Anbietern werden, wie andere Fahrräder auch, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen auf Verkehrssicherheit geprüft. Darüber hinaus gehende Prüfungen erfolgen nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Frage 11:
Wer haftet bei Unfällen mit diesen Fahrrädern, wenn diese nicht verkehrssicher sind?
4
Frage 12:
Wer haftet generell bei Unfällen mit diesen Fahrrädern?
Antwort zu 11 und zu 12:
Die Haftung und Schadenersatzpflichten richten sich nach zivilrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Pflichten.
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrradverleihsysteme“ des öffentlichen Fahrradverleihsystems „Deezer Nextbike“ beinhalten Regelungen zur Haftung.
Frage 13:
Hat der Senat Erkenntnisse über die Nutzung der durch die Nutzer generierten GPS-Datenspur durch die Bike-Sharing-Anbieter?
Antwort zu 13:
Nein.
Frage 14:
Sieht der Senat durch den Umstand, dass Nutzer dieser Fahrräder per GPS-Signal fortlaufend verfolgt werden können, evtl. datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf?
Antwort zu 14:
Nein.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Ob die – gegebenenfalls fortlaufende – Erfassung der GPS-Positionen von Leihfahrrädern zulässig ist, hängt maßgeblich davon ab, ob diese Daten zur Erbringung der Dienstleistung im Einzelfall erforderlich sind. Hiervon wird in der Regel aber nicht auszugehen sein.“
Frage 15:
Kann der Senat auf die generierten Daten, z.B. über das Fahrverhalten und die Fahrtstrecken der Nutzer zugreifen? Wenn JA, in welcher Form und in welchem Umfang? Stehen diese Daten der Verwaltung kostenfrei zur Verfügung? Wenn NEIN, wie hoch ist der Preis für diese Daten?
Antwort zu 15:
Nein, der Senat kann nicht auf die Daten zugreifen.
Der Senat hat keine Kenntnis über die Höhe des Preises für diese Daten.
Frage 16:
Gibt es zwischen Senat und Betreiberfirmen Vereinbarungen, die z.B. die Betreiber nachweislich verpflichten, die generierten Daten, wie z.B. Name, Bank- und Kreditkartendaten, ausschließlich getrennt von Bewegungsdaten zu verarbeiten, so dass konkrete personalisierte Bewegungsprofile nicht erstellt werden können?
5
Antwort zu 16:
Gemäß Betreibervertrag zwischen dem öffentlichen Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ und dem Land Berlin werden keine Bewegungsdaten erfasst, sondern ausschließlich Ausleih- sowie Rückgabeort der Nutzerinnen und Nutzer.
Frage 17:
Kann der Senat generell und beim chinesischen Anbieter Mobike und dem Anbieter Obike aus Singapur im speziellen ausschließen, dass diese Daten das eigentliche Geschäftsmodell sind und künftig z.B. dafür genutzt werden, gezielte Werbung an die Nutzer dieser Share-Bikes zu versenden?
Antwort zu 17:
Nein.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat hierzu keine Erkenntnisse. Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der genannten Unternehmen ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig (deutscher Sitz der Unternehmen ist in München).“
Frage 18:
Sieht sich der Senat, im Zuge der von ihm forcierten Verkehrsmittelnutzung hin zur autofreien Stadt, nicht in der Verpflichtung, nur solche Anbieter auf dem Berliner Bike- und auch Car-Sharing-Markt zuzulassen, die sich verpflichten, deutsche Datenschutzrichtlinien einzuhalten und nur die Daten zu erheben bzw. intern zu verarbeiten, die für den Betrieb des ausgewiesenen Geschäftsmodells zwingend notwendig sind?
Antwort zu 18:
Nein. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Betreiber von Leihfahrraddiensten in Deutschland sind ohnehin verpflichtet, deutsches beziehungsweise europäisches Datenschutzrecht zu beachten und nur solche personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, ohne dass es einer entsprechenden Selbst-Verpflichtung bedürfte.“
Berlin, den 09.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Seit dieser Woche hat Berlin 688 neue #Mietfahrräder. Sonnengelb stehen sie in Charlottenburg und Mitte. Das Singapurer Unternehmen „#oBike“ könnte damit zur echten Konkurrenz für die etablierten Fahrradvermietungen werden. Zwei von ihnen sind „Deezer #Nextbike“ mit 5000 Rädern und das „#Lidl-Bike“, früher bekannt als „#Call a Bike“ von der Bahn mit 3500 Rädern. Die Auswahl ist also groß. Wir sind mit den drei Leihrädern Probe gefahren.
LIDL-BIKE
Fahrvergnügen und Sicherheit: Gleich das erste getestete Rad zickt herum. Die Bremse am Hinterrad funktioniert nicht richtig. So traut man sich kaum auf Berlins Straßen. Also kurzes Umsteigen auf das danebenstehende Fahrrad. In sieben Gängen geht es schnell durch Parks und über Kopfsteinpflaster – für das erste Mietraderlebnis nicht unamüsant.
Die App: Sie zeigt relativ genau, wo Räder stehen. Zum Ausleihen gibt man dann die Nummer des Rads ein und bekommt einen Code. Schäden kann man direkt melden, aber ob man dafür entschädigt wird, wenn das Rad wegen der Schäden nicht fahren kann, bleibt unklar.
Verfügbarkeit: Im S-Bahn-Ring ist sie hoch. Dort kann man das Rad auch problemlos überall abstellen. Wer außerhalb des Rings parkt, muss allerdings eine „Servicegebühr“ von 10 Euro zahlen.