Straßenverkehr: Zahl der Pkw-Neuzulassungen gestiegen, aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6058986-4357821-pkw-neuzulassungen-berlin-2019.html

In Berlin sind im vergangenen Jahr deutlich mehr #Personenkraftwagen neu #zugelassen worden als 2018. Den größten Sprung machten #Elektroautos und #Hybride.

Insgesamt wurden 2019 gut 87.000 Pkw neu zugelassen, 2018 waren es noch rund 81.000. Insgesamt waren rund 110.000 #Neufahrzeuge auf den Straßen der Hauptstadt unterwegs und damit fast 10.000 beziehungsweise rund zehn Prozent mehr als noch im Vorjahr, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Dienstag (28. Januar 2020) mitteilte. Zwar nahmen die Neuzulassungen auch bei Benzinern und Diesel-Autos zu. Besonders deutlich stiegen sie aber bei alternativen Antrieben.
Doppelt so viele Neuzulassungen bei Elektroautos
Insgesamt stieg deren Zahl den Statistikern zufolge um mehr als 67 Prozent auf 10.914 …

BVG + Straßenverkehr: Neuer Abschleppfuhrpark der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
In einer Meldung vom 16.10.2019 (https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-inberlin-
bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html) wird in Bezug auf die Anschaffung eigener
Abschleppwagen ein Sprecher der BVG folgendermaßen zitiert: „Um schnell mit den Schleppfahrzeugen
zu starten, haben wir je eine Ausschreibung für zwei große und sechs kleine Schleppfahrzeuge
veröffentlicht“ […] „Damit wir aber möglichst schnell mit der Arbeit beginnen können, haben wir
uns fürs Erste auf dem #Gebrauchtwagenmarkt bedient“.
1. Wie viele Fahrzeuge wurden auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass bisher sieben Fahrzeuge gekauft wurden.
2. Was für Fahrzeuge wurden erworben?
Zu 2.: Es wurden fünf #Abschleppfahrzeuge mit #Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem Gebrauchtwagenmarkt
gekauft.
3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Anschaffung inkl. aller dadurch entstandenen Kosten?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Fahrzeuge insgesamt 659,7 T € gekostet haben.
– 2 –
4. Auf welche Gesamtsumme wird sich voraussichtlich die Anschaffung der ausgeschriebenen Neufahrzeuge
belaufen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die beiden „großen“ #Neufahrzeuge zusammen knapp
1 Mio. € kosten werden.
5. Warum wurde nicht ausschließlich auf Gebrauchtfahrzeuge gesetzt, bzw. sind die Gebrauchtfahrzeuge
nur für den Übergang gedacht und sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durch die Neufahrzeuge
ersetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Gebrauchtwagenmarkt sehr angespannt ist und
das Alter der verfügbaren Fahrzeuge teilweise sehr hoch ist. Die BVG wird die auf
dem Gebrauchtwagenmarkt erworbenen Fahrzeuge solange nutzen, wie der Aufwand
in Instandhaltung und Wartung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll
ist. Bei Bedarf werden diese dann durch weitere Neufahrzeuge ersetzt.
6. Welche #Fahrzeugspezifikation sollen die Neufahrzeuge erfüllen?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Neufahrzeuge für das Abschleppen von Fahrzeugen
über 3,5t Gesamtmasse geeignet sind und nach dem aktuellen technischen
Standard ausgerüstet werden (z.B. die zur Zeit der Zulassung geltende EURO Norm,
Abbiegeassistent usw.) Dies gilt natürlich auch für die bei Bedarf zu beschaffenden
Fahrzeuge zum Abschleppen bis zu 3,5t.
7. Welche #Antriebsart werden diese Neufahrzeuge haben?
Zu 7.: Da es nach erfolgter Recherche der BVG keine geeigneten Neufahrzeuge/
gebrauchte Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt, sind diese Fahrzeuge mit einem
Dieselmotor, entsprechend der zur Zeit der Zulassung geltenden EURO Norm, ausgestattet.
8. Über wie viele eigene Abschleppfahrzeuge verfügte die BVG bis zur Anschaffung der o.g. Gebrauchtfahrzeuge?
Zu 8.: Für das Schleppen von eigenen liegengebliebenen oder betriebsunfähigen
Bussen zum Betriebshof (#Nothilfe) und dem BVG-internen Pkw-Fahrzeugtransport
stehen der BVG drei Unimog und ein Sprinter zur Verfügung.
9. Wie viele Abschleppfahrzeuge sollen insgesamt bis Ende 2020 im Bestand der BVG sein?
Zu 9.: Die BVG teilt mit, dass sie nach aktuellem Stand im Jahr 2020 mit zehn Fahrzeugen
arbeiten werden. Die zukünftige Fahrzeugzahl hängt in den Folgejahren von
der zu erwartenden Anzahl der Abschleppaufträge ab.
10. Wohin werden die künftig von der BVG abgeschleppten Fahrzeuge verbracht?
Zu 10.: Falschparker werden auf einen freien, möglichst in der Nähe befindlichen
Parkplatz umgesetzt.
11. Wo ist die neu geschaffene Gebührenordnung mit den Festlegungen der Kosten für das Abschleppen
von „Falschparkern“ öffentlich einsehbar?
– 3 –
Zu 11.: Die Verordnung (nebst Anlage) kann im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34
vom 07.12.2019 des Landes Berlin https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetzeund-
verordnungen/ eingesehen werden.
Berlin, den 22. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

S-Bahn + VBB: Markterkundung zur Bereitstellung von neuen S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Am 22.02.2018 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die #Markterkundung zur
#Bereitstellung von neuen #S-Bahn-Fahrzeugen für die Berliner #S-Bahn gestartet.
Frage 1:
Was genau bezweckt der Senat mit der Durchführung der o. g. Markterkundung?
Antwort zu 1:
Der Senat will zukünftig einen effektiven Zugang zu Fahrzeugen gewähren, die unter den
besonderen Bedingungen des Netzes der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können. Gegenstand
dieser Markterkundung ist deshalb die Prüfung, ob es gegenüber der bisher im
#Teilnetz #Ring praktizierten Vergabekonzeption Vorteile bietet, wenn die für den Betrieb der
Teilnetze #Nord/Süd und #Stadtbahn erforderlichen #Neufahrzeuge beginnend ab 2026 dem
Eisenbahnverkehrsunternehmen von einem #Fahrzeugdienstleister mit Hilfe eines #Bereitstellungsvertrages,
der auch die Instandhaltung der Fahrzeuge umfasst, zur Verfügung
gestellt werden. Die Ausgestaltung der Fahrzeugbereitstellung durch einen zunächst gemischtwirtschaftlichen
und perspektivisch voll kommunalen Fahrzeugdienstleister und das
daran bestehende Interesse der Marktteilnehmer wird in den nächsten Wochen Gegenstand
der Gespräche zwischen dem Senat und den Interessenten sein.
2
Frage 2:
Wie nimmt der Senat bereits heute aktiv Einfluss, um die überhöhten Preise (Euro pro ZugKM) der neu
abgeschlossenen S-Bahn-Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH zu reduzieren und einen qualitativ
hochwertigen Betrieb sicherzustellen?
Antwort zu 2:
Vor Abschluss der Interimsverträge für die Teilnetze Ring, Stadtbahn und Nord/Süd wurde
eine ex ante Überkompensationskontrolle gemäß Anhang zur Verordnung der
Europäischen Gemeinschaft [VO(EG)] Nr. 1370/2007 durchgeführt. Die Länder Berlin und
Brandenburg als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH haben auf der Grundlage
dieser #Überkompensationskontrolle festgestellt, dass die Ausgleichsleistungen dieser
Verträge den Anforderungen der VO (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen und die Zuschüsse
der Länder nicht über die gem. der VO anrechenbaren Kosten zuzüglich eines
angemessenen Gewinns hinausgehen. Der Vertrag Teilnetz Ring wurde im Ergebnis eines
wettbewerblichen Verfahrens geschlossen. Eine nachträgliche Preisreduzierung ist
rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Welche Beratungsunternehmen sind mit der Durchführung der Markterkundung betraut? Ist es wiederum die
#CNB GbR (ARGE aus #KCW und #VBB), deren Beratungsvertrag am 21. November 2017 verlängert wurde
(siehe Drs. 18/13 390 – Antwort zu Frage 7 und 8)?
Antwort zu 3:
Die Markterkundung wird unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt , Verkehr und
Klimaschutz mit Unterstützung vom Center Nahverkehr Berlin (CNB) durchgeführt.
Frage 4:
Welche Rechtsanwaltskanzlei ist mit der Durchführung der Markterkundung betraut?
Antwort zu 4:
Mit der Durchführung der Markterkundung ist keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt
worden.
Frage 5:
Welche Kosten sind für das Markterkundungsverfahren vorgesehen? Beteiligt sich das Land Brandenburg
oder der VBB an diesen Kosten (Wenn „ja“: in welcher Höhe?; wenn „nein“: warum nicht?)
Frage 6:
Wo im Haushalt sind die Kosten für die Markterkundung etatisiert?
Antwort zu 5 und 6:
Inwieweit im Rahmen der Durchführung und der anschließenden Auswertung der
Ergebnisse der Markterkundung eine zusätzliche Beauftragung von Experten notwendig
wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
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Frage 7:
In der Bekanntmachung ist von Gesprächen mit den Interessenten in zwei Blöcken die Rede, die Gespräche
des ersten Blocks sollen in den Monaten April und Mai 2018, die des zweiten Blocks im Sommer 2018
stattfinden.
 Wie genau soll die Markterkundung und die Gespräche ablaufen (bitte Ablaufdiagramm beifügen)?
 Ist die Einrichtung eines elektronischen Datenraums vorgesehen, in dem Unterlagen etc. bereitgestellt
werden?
 Werden Frage-Antworten-Runden durchgeführt?
Antwort zu 7:
Ein Markterkundungsverfahren darf lt. § 28 Abs. 2 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur
Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen
durchgeführt werden. Dabei sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und
der Gleichbehandlung zu berücksichtigen. Weitergehende vergaberechtliche Vorgaben zur
Durchführung einer Markterkundung gibt es nicht. Es bleibt somit dem öffentlichen
Auftraggeber ein breites Gestaltungsfeld für die Art der Gespräche. Im konkreten Fall
erfolgen für den ersten Block des Verfahrens im Monat Mai jeweils Einzelgespräche mit
den Interessenten in denen – vgl. Abschnitt IV.3) der Bekanntmachung – die Ausgestaltung
des Verfahrens nebst Anforderungen an die Bewerber im Vordergrund stehen. Zu klären
ist dabei auch, welche Chancen und Risiken aus Sicht der Interessenten mit dem Erwerb
des Fahrzeugeigentums oder gesellschaftsrechtlichen Eigentums an dem
Fahrzeugdienstleister durch die Länder verbunden wären. Die Einrichtung eines Datenraums
ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Ist im Rahmen der Markterkundung eines „Investorenkonferenz“ vorgesehen, analog zum Interessensbekundungsverfahren
für die Berlin TXL – The Urban Tech Republic? (Wenn „ja“: wann und wie?; wenn
„nein“: Warum nicht?)
Antwort zu 8:
Der Senat plant im Rahmen der Markterkundung zusätzlich keine Investorenkonferenz, da
dadurch keine für die spätere Auftragsvergabe notwendigen weiteren Informationen
erwartbar sind.
Frage 9:
Ist der Teilnehmerkreis auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, Bahntechnikhersteller, Eisenbahndienstleistungsunternehmen
und Finanzierungsgesellschaften beschränkt oder kann an der Markterkundung jeder
teilnehmen, der sachdienliche Hinweise für das Verfahren geben kann? Wer entscheidet aufgrund welcher
Kriterien, wer teilnehmen kann und wer nicht?
Frage 10:
Mit wieviel Teilnehmern rechnet der Senat? Und mit was für Teilnehmer (siehe Frage 9) rechnet der Senat?
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Antwort zu 9 und 10:
Die Absicht des Senats zur Durchführung einer Markterkundung erfolgte mit der europaweiten
Auftragsbekanntmachung am 22.02.2018. Es hatten alle daran Interessierten (es
erfolgte keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmen) die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung
bis zum 21.03.2018 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu senden. Alle, die ihr Interesse bekundet haben, wurden von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Gesprächen schriftlich
eingeladen.
Berlin, den 23.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: „Die S-Bahn schwächelt, wo sie stärker sein kann“ Bis 2033 sollen 500 alte Züge der Berliner S-Bahn durch neue ersetzt werden. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-verkehrssenatorin-regine-guenther-die-s-bahn-schwaechelt-wo-sie-staerker-sein-kann/20838892.html

Frau #Günther, die #S-Bahn braucht langfristig sehr viele neue Züge, um den Betrieb zu sichern. Wie wollen Sie verhindern, dass es erneut zu einem Desaster im Betrieb kommt?

In Berlin ist ein reibungsloser Betrieb der S-Bahn unverzichtbar. Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend Züge zur Verfügung stehen. Wir müssen im Zeitraum 2026 bis 2033 insgesamt 500 alte #Viertelzüge (Doppelwagen – Anm. d. R.) durch neue ersetzen. Zusätzlich werden wir mindestens 100 weitere #Neufahrzeuge beschaffen müssen, um die benötigte #Taktverdichtung zu ermöglichen und neue Strecken aufnehmen zu können. Dafür werden wir schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten, denn das braucht Zeit.

Der Fahrgastverband Igeb hat erst jetzt mehr Tempo gefordert.

Zwischen dem Vergabestart und der tatsächlichen Verfügbarkeit neuer Fahrzeuge liegen erfahrungsgemäß sieben Jahre. Das Besondere bei dem vor uns liegenden Verfahren ist, dass damit auch Strukturen festgelegt werden, die für den reibungslosen und preiswerten Betrieb in der Zukunft extrem wichtig sind. Es hat sich gezeigt, dass Herstellung und Wartung möglichst eng verzahnt und Monopolsituationen vermieden werden sollten. Monopole führen zu hohen Renditen beim Betreiber und beim Hersteller, aber eben nicht zur besten Verfügbarkeit der Wagen für den Betrieb. Deshalb prüfen wir jetzt, welches Beschaffungsmodell für Berlin am besten wäre.

Werden dann die Arbeitsplätze in den Werkstätten der S-Bahn wegfallen?

Auch wenn ein anderes Unternehmen mit der Wartung beauftragt wird, braucht es Fachkräfte. Wir sehen in anderen Bundesländern, dass entweder die Beschäftigten übernommen werden oder dass die Deutsche Bahn die Züge als Dienstleistung in den bisherigen Werkstätten wartet. Kurze Wege insbesondere für die laufende betriebsnahe Instandhaltung sind für jedes Unternehmen, das künftig …

S-Bahn: Wird die S-Bahn auf Dauer mit Altfahrzeugen betrieben?, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat hat die #S-Bahn-Leistungen für das Teilnetz Ring/ Südost in einem #Interimsvertrag bis 2023
vergeben, wobei die Leistung weiterhin mit Altfahrzeugen erbracht wird. Für die Teilnetze Nord-Süd
und Stadtbahn laufen Interimsvertragsverhandlungen, auch dort sind keine neuen Züge vorgesehen
(s. Protokoll des Ausschusses UmVerk vom 02.03.2017).
Frage 1:
Wie lange werden auf dem #Teilnetz #Ring/ #Südost noch die derzeit genutzten #Altfahrzeuge eingesetzt
werden?
Antwort zu 1.:
Im Teilnetz Ring und Südost sollen Altfahrzeuge noch bis Oktober 2023 eingesetzt
werden.
Frage 2:
Ab wann sollen die ersten #Neufahrzeuge dort eingesetzt werden?
Antwort zu 2.:
Die ersten Neufahrzeuge sollen im Teilnetz Ring und Südost ab dem 01.01.2021
eingesetzt werden.
Frage 3:
Ist bei den derzeit genutzten Altfahrzeugen geplant, diese für moderne Benutzeranforderungen (wie
z.B. Angebot von Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LANAngebot)
zu ertüchtigen?
Wenn ja für welche Anforderungen und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Frage 4:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei den anstehenden Ausschreibungen für die Stadtbahn und die
Nord-Süd-Verbindung dort eingesetzte Altfahrzeuge ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit
aufweisen und modernen Benutzeranforderungen entsprechen, wie z.B. Angebot von
Fahrradstellplätzen und Rollstuhlstellplätzen, Licht- und Raumprofile, W-LAN-Angebot?
Antwort zu 3. und 4.:
Die Fahrzeuge der Baureihen (BR) 480 und 485 sollten ursprünglich bis Ende 2017
eingesetzt werden. Für die Verlängerung des Einsatzes bis Ende 2023 werden
umfangreiche technische Maßnahmen umgesetzt, die einen stabilen und sicheren
Weiterbetrieb gewährleisten. Darüber hinaus erfolgen aufgrund der absehbar relativ
kurzen Restnutzungszeit der Fahrzeuge keine weiteren fahrgastwirksamen
Verbesserungen. Die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen ist in den
vorhandenen Mehrzweckabteilen bereits heute möglich.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 werden ein technisches Maßnahmenpaket erhalten,
welches weiterhin einen zuverlässigen und sicheren Betrieb gewährleisten wird.
Auch in diesen Fahrzeugen ist die Beförderung von Fahrrädern und Rollstühlen in
den vorhandenen Mehrzweckbereichen bereits heute sichergestellt. Darüber hinaus
haben die Länder Berlin und Brandenburg einige zusätzliche fahrgastwirksame
Maßnahmen vorgesehen. So wird ein Videoaufzeichnungssystem installiert. Die
bisher nicht ausreichenden Festhaltemöglichkeiten im Bereich des Abteils an dem
Fahrzeugende ohne Führerstand werden durch Ergänzung zusätzlicher
Haltestangen verbessert. Piktogramme und Fußbodenmarkierungen für die
Priorisierung von Rollstuhlbereichen innerhalb der Mehrzweckabteile werden
aufgebracht, um die entsprechenden Flächen für die vorgesehene Nutzung zu
kennzeichnen. Im verbleibenden Mehrzweckbereich werden Piktogramme für
Kinderwagen und Fahrräder auf den Unterseiten der Klappsitze ergänzt, um den
Vorrang dieser Nutzergruppen im Mehrzweckabteil ebenfalls zu verdeutlichen. Im
Türbereich sollen künftig gelbe Aufmerksamkeitsstreifen im Fußboden die Sicherheit
verbessern. Es ist zudem der Einbau taktiler Türtaster vorgesehen. Schließlich
verbessert der Einbau bewährter neuerer Gurtsysteme für Fahrradhalterungen die
Fahrradbeförderung.
Licht- und Raumprofile als Benutzeranforderung sind dem Senat nicht bekannt. Das
Lichtraumprofil ist hingegen eine technische Anforderung an die Fahrzeuge, um den
sicheren Einsatz im Streckennetz zu gewährleisten.
Eine Nachrüstung von WLAN ist in den Bestandsfahrzeugen nicht vorgesehen, da in
Berlin bereits eine hohe Netzabdeckung durch Mobilfunk für die Streckenabschnitte
der S-Bahn besteht und zudem eine Nachrüstung im Vergleich zum erzielbaren
relativ geringen Nutzen einen unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen
Aufwand erfordern würde.
Frage 5:
Wurden bei Entscheidungsfindung des Senats, auf den oben genannten drei S-Bahn-Teilnetzen auch
künftig vorwiegend Altfahrzeuge einzusetzen, die entsprechenden Fachverbände, wie z.B. Mofair,
VDV oder der Fahrgastverband pro Bahn e.V., vorab gehört?
Wenn ja: Welche Positionen haben die Fachverbände in Bezug auf den Einsatz von Altfahrzeugen
dabei geäußert?
Antwort zu 5.:
Der Senat hat das Ziel, in den drei Teilnetzen der S-Bahn perspektivisch
Neufahrzeuge zum Einsatz zu bringen.
Für das Teilnetz Ring und Südost ist dies vorgesehen, sobald Neufahrzeuge
entwickelt, getestet, zugelassen, produziert und in ausreichender Anzahl für den
Einsatz zur Verfügung stehen. Entsprechende Zeitbedarfe müssen für diese
Prozesse berücksichtigt werden. Deshalb ist eine sukzessive Betriebsaufnahme mit
Neufahrzeugen für die einzelnen Linien vom 01.01.2021 bis Oktober 2023
vorgesehen. Bis dahin müssen die Altfahrzeuge der BR 480 und 485 zum Einsatz
kommen, da andere Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.
Die Fahrzeuge der BR 481/482 sind in den Jahren 1996 – 2004 produziert worden.
Sie können – wie bei Eisenbahnfahrzeugen üblich – über einen Zeitraum von 30 und
mehr Jahren eingesetzt werden und sind daher auch aus heutiger Sicht nicht als „alt“
zu qualifizieren. Im Sinne einer effizienten und sparsamen Verwendung der nicht
unbegrenzt für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehenden
Regionalisierungsmittel des Bundes sowie eines ressourcenschonenden Einsatzes
bereits vorhandener Wirtschaftsgüter ist die weitere Zulassung dieser Fahrzeuge für
die hiesigen Verkehrsleistungen im Rahmen ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer
sinnvoll. Eine Anhörung von Fachverbänden war für diese Entscheidungsfindung
nicht erforderlich.
Frage 6:
Wie möchte der Senat sein selbst propagiertes Ziel, ein internationales Schaufenster für eine Smart
City zu werden, umsetzen, wenn im Mobilitätsbereich und hier besonders im ÖPNV/SPNV noch über
längere Zeit Altfahrzeuge aus dem vorherigen Jahrhundert zum Einsatz kommen?
Antwort zu 6.:
„Smart City“ steht für eine Stadt, die sich durch intelligente, nachhaltige und
zukunftsweisende Entscheidungsfindungen auszeichnet. Für den Berliner Senat
umfasst dies, langlebige Investitionsgüter über ihren gesamten Lebenszyklus zu
nutzen. Eine andere Entscheidung wäre für eine „Smart City“ nur sachgerecht, wenn
frühere Vorgaben von Neufahrzeugstandards einen so erheblichen Mehrwert für den
Fahrgast bedeuten würden, dass sich die mit Neufahrzeugstandards verbundenen
höheren Zuschussbeträge pro Zugkilometer rechtfertigen lassen. Dies ist nach
Auffassung des Senats nicht der Fall.
Aufgrund der üblichen wirtschaftlich-technischen Einsatzdauer von
Schienenfahrzeugen von 30 und mehr Jahren werden dementsprechend auch in
anderen Städten und Regionen derzeit und auch zukünftig noch Fahrzeuge
eingesetzt werden, die bereits vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden.
Frage 7:
Wie möchte der Senat den leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters (u.a.
Bombardier, Siemens, Stadler) eine Chance geben, einen Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung
des regionalen SPNVs zu leisten, wenn über viele Jahre keine Neufahrzeuge bei der S-Bahn
beschafft werden?
Antwort zu 7.:
Für das Teilnetz Ring und Südost der Berliner S-Bahn wurde im Rahmen von
Wettbewerbsverfahren die Beschaffung von Neufahrzeugen ausgeschrieben. Die
Teilnahme stand allen potentiellen Anbietern offen.
4
Auch für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd der Berliner S-Bahn werden die
Betreiber für die dem ab Dezember 2017 gültigen Interimsvertrag folgenden
Verkehrsverträge im Wettbewerb ermittelt. In diesem Verfahren sind Angebote mit
Neufahrzeugen möglich.
Darüber hinaus finden weitere Wettbewerbsverfahren im Regionalverkehr statt, z.B.
startet noch in diesem Jahr das Vergabeverfahren für das Netz Elbe-Spree, für das
sowohl der Einsatz von Gebraucht- als auch Neufahrzeugen möglich ist. Auch hier
können die leistungsfähigen Unternehmen des regionalen Verkehrsclusters ihren
Beitrag zur modellhaften Weiterentwicklung des regionalen
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) anbieten.
Zudem laufen derzeit auch für den ÖPNV1
-Bereich weitere, umfangreiche
Ausschreibungen von neuen U-Bahn- und Straßenbahnfahrzeugen, die ebenfalls für
die benannten Unternehmen eine bedeutende Chance bieten, einen relevanten
Beitrag im Rahmen der Weiterentwicklung des städtischen Nahverkehrs zu leisten.
Berlin, den 10.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz
 

Straßenbahn: Sprechtag für BVG-Straßenbahnfahrgäste: Neubaufahrzeuge sollen Tatras ersetzen, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10000356

Am 4. September 2006 stellte sich #BVG-Straßenbahndirektor Klaus-Dietrich #Matschke – unterstützt durch seine Mitarbeiter Rainer #Döge und Bernd #Lohse – den Fragen seiner Fahrgäste…

Im Einführungsvortrag des Straßenbahndirektors ging es insbesondere um die #Zukunft der #Straßenbahn. Die Eröffnung auf der #Bernauer Straße als zweite #Straßenbahnstrecke in den Westteil der Stadt sei auch ein #Bekenntnis zur #Tram. Er hoffe, dass die Verlängerung bis zum #Hauptbahnhof 2010 fertig werde. Betrieblich konnten unterschiedliche Erfahrungen gemacht werden. Während die Anlage von #Linksabbiegespuren zwischen den Gleisen keine Probleme bereite, funktioniere die #Beschleunigung in Berlin noch nicht optimal.

„Straßenbahn: Sprechtag für BVG-Straßenbahnfahrgäste: Neubaufahrzeuge sollen Tatras ersetzen, aus Signal“ weiterlesen