Straßenbahn + Straßenverkehr: Blankenburger Süden – Weitere aktuelle Fragen, aus Senat

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Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
#Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚#Erholungsanlage Blankenburg‘
als #Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass es nach der Wende durch das
Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu einer „heterogenen Privatisierung von Parzellen“ gekommen sei, auf
denen „faktisch gewohnt wird, obwohl das baurechtlich nicht erlaubt ist.“ Wie gestaltet sich aus Sicht der
Senatsverwaltung die Rechtslage bei denjenigen Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem
3. Oktober 1990 in der DDR genutzt haben?
Antwort zu 1:
In dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert
wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung wird die komplexe Rechtslage in der
Erholungsanlage Blankenburg gekürzt dargestellt. Auch die Rechtslage bei den
Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem 3. Oktober 1990 genutzt
haben, ist komplex und bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung. Allgemein gestaltet sich
die Rechtslage wie folgt:
Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden ist, bleibt
nach Artikel 232 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das
bisherige im Beitrittsgebiet geltende Recht maßgeblich. Auf ein am Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts bestehendes Besitzverhältnis finden gemäß Artikel 233 § 1
von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. In diesem
Rahmen gelten grundsätzlich die jeweiligen Vertragsbestimmungen über die
Nutzungsüberlassung. Soweit die Verträge vor dem 3. Oktober 1990 wirksam waren, ist
auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz zu beachten, z.B. hinsichtlich der gegenüber
dem Bürgerlichen Gesetzbuch abweichenden Kündigungs- und Investitionsschutzfristen.
2
Auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes konnten Besitzer von
Grundstücksflächen, deren bauliche Investition nach dem Boden- und Wirtschaftsrecht der
DDR mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe durch Verleihung eines
Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, ihre Parzellen als Erbbauberechtigte
oder Eigentümer erwerben, wenn die formelle Umsetzung versäumt worden war. Die
Baugrundstücke sind den Besitzern von Eigenheimen auf der Grundlage eines
entsprechenden Bescheides auch übertragen worden. Dies führte vor allem in
sogenannten Erholungsanlagen, in Wochenendhausgebieten und ehemaligen
Gartenanlagen mit Eigenheimen zur Herauslösung und Entstehung von einzelnen
Baugrundstücken.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sorgte dafür, dass für Nutzungsrechte aufgrund
„sonstiger Nutzungsverträge“, die nicht durch dingliche Positionen abgesichert werden
konnten, Einengungen aufgrund von BGB-Bestimmungen vermieden wurden.
Weder aus einer Anspruchsbegründung aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes,
noch auf der Grundlage schuldrechtlicher Bestimmungen, für die das
Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt und die z.B. eine Überlassung zur Wochenendnutzung
oder zu Wohnzwecken beinhalten können, kann ein Rechtsanspruch auf nachträgliche
baurechtliche Sanktionierung einer faktischen Wohnnutzung hergeleitet werden. Das
öffentliche Baurecht wird durch die genannten Rechtsvorschriften, die sich lediglich
privatrechtlich auswirken, nicht geändert. Aus der fortbestehenden Wohnnutzung auf
Grundstücken, die ihren Besitzern nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz übertragen
wurden oder auf Flächen, deren (schuldrechtliche) Überlassung eine Wohnnutzung
einschließt, folgt keine baurechtliche Zulässigkeit des Wohnens. Insoweit besteht lediglich
Bestandsschutz für eine Wohnnutzung, die vor dem 3. Oktober 1990 ausdrücklich gebilligt
worden war. Im Übrigen richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach
dem für die Flächen bestehenden Bauplanungsrecht. Die Erholungsanlage Blankenburg
ist planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen.
Frage 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚Erholungsanlage Blankenburg‘
als Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass der Bezirk Pankow im „bezirklichen Wohnbaukonzept
Pankow“ selbst die Erholungsanlage als Ergänzungsstandort für 1500 neue Wohneinheiten dargestellt habe.
Wo findet sich diese Information im auf den Internetseiten des Bezirks unter https://www.berlin.de/bapankow/
politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.528193.php publizierten
„Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow“, welches 213 Seiten umfasst?
Antwort zu 2:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Das Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss zur Kenntnisnahme
vom 21. Juni 2016, BA- Nr. VII-1590, BVV-Drs. Nr. VII-1188 vom 13. Juli 2016) benennt
auf S. 156 die Erholungsanlage Blankenburg als ergänzenden Nachverdichtungsstandort
mit bis zu 1.500 Wohneinheiten mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit „perspektivisch
2025 bis 2030“. Die Erholungsanlage gehört damit nicht zu den im Wohnbaukonzept 2016
dargestellten künftigen Entwicklungsschwerpunkten und prioritären Wohnbaustandorten
(siehe Karte S. 153).
3
In der BVV-Drucksache VII-1188 (vgl. https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/
bezirksverordnetenversammlung/online/tmp/tmp/45-181-
136274760333/274760333/00128090/90-
Anlagen/02/BezirklichesWohnbaukonzept_AnlageVzK_15.pdf) ist auf den S. 417 und 418
des PDF-Dokumentes (entspricht den S. 242 und 243 des Anhanges „Standortsteckbriefe“
– vgl. dazu S. 176 des PDF-Dokumentes) der entsprechende „Standortsteckbrief“ für die
„Erholungsanlage Blankenburg“ enthalten.
Frage 3:
Im selben Absatz verweist die Senatsverwaltung darauf, dass die Bezirksverordnetenversammlung Pankow
am 13. Juli 2016 die weitere planerische Qualifizierung der Anlage Blankenburg beauftragt habe,
einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen. Ich bitte um Nennung der entsprechenden
Drucksachennummer. Sollte es sich dabei um die Drucksache VII-1188 handeln: trifft es zu, dass die
Bezirksverordnetenversammlung dazu dezidiert eine Beschlussfassung abgelehnt hat und den Bericht
lediglich zur Kenntnis genommen hat? Wenn ja, wann werden diese Informationen in der Veröffentlichung
„Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden“ korrigiert?
Antwort zu 3:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Mit der Drucksache VII-1188 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den
Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016 über das Wohnungsbaukonzept
einschließlich des Abschlussberichtes, wie vom Bezirksamt eingebracht, mit Aussprache
zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016
wurde die Abt. Stadtentwicklung mit der weiteren planerischen Qualifizierung der
Wohnbaupotenziale, einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend
der Schwerpunktbereiche beauftragt. Schwerpunktbereiche sind dabei Buch, Französisch
Buchholz, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Pankow Süd und Prenzlauer Berg.
Die bisherige Darstellung in dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die
besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung, dass „am
13.07.2016 […] die Bezirksverordnetenversammlung Pankow die weitere planerische
Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von
Bebauungsplänen“ beauftragt hätte, war somit nicht richtig und wurde inzwischen
korrigiert.
Inwieweit es zutrifft, dass „die Bezirksverordnetenversammlung dezidiert eine
Beschlussfassung zur BVV-Drucksache VII-1188 abgelehnt hat und den Bericht lediglich
zur Kenntnis genommen hat“, ist den auf der BVV-Seite eingestellten Dokumenten nicht
zu entnehmen. Diesen Dokumenten ist aber zu entnehmen, dass die BVV-Drucksache VII-
1188 als „Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG“ durch das Bezirksamt
eingereicht wurde.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die BVV Pankow in ihrer beschlossenen Stellungnahme zum Wohnbaukonzept Pankow
(Drucksache VII-1203) beim Blankenburger Süden ausdrücklich auf die Zuständigkeit des Senats
hingewiesen hat?
Antwort zu 4:
nein
4
Frage 5:
In wie vielen Fällen hat das Land Berlin inzwischen Vorkaufsrechte in der Anlage wahrgenommen und in wie
vielen Fällen hat es auf die Nutzung eines Vorkaufsrechts verzichtet?
Antwort zu 5:
Auf Basis der Vorkaufsrechtsverordnung des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb
des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger
Pflasterweg/ Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile
Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow wurde in zwei
Fällen das Vorkaufsrecht durch das Land Berlin in der Erholungsanlage Blankenburg
ausgeübt. Ein weiterer Fall befindet sich noch im Verfahren. In drei Fällen wurde das
Vorkaufsrecht in der Erholungsanlage Blankenburg nicht ausgeübt.
Frage 6:
Wann sind die nächsten Beteiligungsformate vor Ort geplant?
Antwort zu 6:
Am 16. November 2018 wurde die Vor-Ort-Sprechstunde für das Stadtentwicklungsprojekt
„Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“ in der Bahnhofstr. 32 eröffnet.
Dieses neue Informationsangebot vor Ort soll die Möglichkeit bieten, mit den Planerinnen
und Planern ins Gespräch zu kommen, Informationen auszutauschen, Fragen zu
beantworten und in Ruhe die komplexe Problemlage zu erörtern.
In der Regel wird jeden Dienstag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr ein offener
Gesprächsabend mit Planerinnen und Planern des Projektes auch zu speziellen Themen –
wie z.B. zu den Ergebnissen der ökologischen Grundlagenermittlung oder zu den
bisherigen Erkenntnissen zum Thema Regenwassermanagement – angeboten.
Donnerstags besteht die Möglichkeit, Fragen der einzelnen, potentiell betroffenen Mieter,
Pächter oder Eigentümer zu beantworten. Nach telefonischer Terminvergabe können
Einzelfragen gemeinsam mit den Planern und Planerinnen in den Blick genommen
werden.
Die Beteiligungsformate für das Jahr 2019 stehen noch nicht fest, werden aber am 18.
Dezember 2018 dem Projektbeirat vorgestellt.
Frage 7:
Wann ist mit einer Vorlage zur Beschlussfassung im Berliner Abgeordnetenhaus zu rechnen?
Antwort zu 7:
Ein Beschluss über die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird
nach § 27 Absatz 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) durch den Senat
gefasst. Aus heutiger Sicht ist dafür Anfang 2021 avisiert. Da ein solcher Beschluss
politische wie auch fiskalische Grundfragen berührt, ist eine vorherige Einbindung des
Berliner Abgeordnetenhauses vorgesehen.
Frage 8:
Vor dem Hintergrund von deutlichen Verzögerungen in der Projektplanung ist bereits angedeutet worden,
auch für die Anlage Blankenburg – wie bei anderen Erholungsanlagen und Kleingartenanlagen – die
Schutzfrist bis 2030 zu verlängern. Wie schnell ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, die
die weitere Diskussion in Blankenburg erheblich erleichtern würde?
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Antwort zu 8:
Im Unterschied zu anderen sogenannten Erholungsanlagen im Bezirk Pankow, für die
durch Bezirksamts-Beschluss Nr. VII-1623/2016 vom 27. September 2016 ein Verzicht auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung der Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge bis 2030
beschlossen wurde, ist die Erholungsanlage Blankenburg Teil eines Gebietes, für das
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt werden.
Diese vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen
dafür bereitstellen, welche einzelne Maßnahmen für die Errichtung eines neuen
Stadtquartiers mit ca. 5.000 – 6.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Rieselfeld zwischen
Blankenburg und Heinersdorf erforderlich sind und inwieweit für die Errichtung des neuen
Stadtquartiers die Durchführung einer städtebaulichen #Entwicklungsmaßnahme
erforderlich ist. Die Erholungsanlage Blankenburg ist Teil des Gebietes der vorbereitenden
Untersuchungen, da davon auszugehen ist, dass für die Errichtung des neuen
#Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ die #Straßeninfrastruktur vor Ort ausgebaut und die
#Tramlinie #M2 durch das neue Stadtquartier bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg verlängert
werden muss und für beide Maßnahmen Flächen der Erholungsanlage Blankenburg in
Anspruch genommen werden müssen.
Die voraussichtliche Trassenführung der Tramlinie M 2 war Gegenstand einer seitens
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten
Machbarkeitsuntersuchung und wurde in ihrem groben Verlauf am 3. März 2018 im
Rahmen der Auftaktarena der Öffentlichkeit vorgestellt. Der konkrete Bedarf an
Straßennetzausbaumaßnahmen ist Gegenstand einer weiteren
Machbarkeitsuntersuchung dieser Senatsverwaltung. Die Vergabe soll noch 2018
erfolgen.
Sobald belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, wird eine Bilanzierung der
erforderlichen Eingriffe in vorhandene Nutzungen und Rechte im Zuge der Verlängerung
der Tramlinie M 2 zum S-Bahnhof und der erforderlichen Straßennetzausbaumaßnahmen
für die Erholungsanlage angestrebt. Eine Verlängerung einer solchen „Schutzfrist“ –
gemeint ist der Beschluss des Bezirksamtes Pankow, bis zu einer bestimmten Frist auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung zu verzichten – wird in diesem Zusammenhang
eingeordnet.
Berlin, den 27.11.2018
In Vertretung
Sebastian Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenbahn: Frische Gleise für die Prenzlauer Promenade, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2921

Damit die Züge im Norden der Stadt weiter wie gewohnt rollen können, arbeitet die BVG an den #Gleisen in der #Prenzlauer Promenade. Deshalb kommt es in der Woche vom Montag, dem 19. November, circa 4:30 Uhr bis zum Montag, dem 26. November, circa 4:30 Uhr, zu einer veränderten Verkehrsführung auf den Linien #M2, #M13 und #12.

Auf den gesperrten Abschnitten der Linien sind als #Ersatz barrierefreie Buses unterwegs. Alle Informationen zu den veränderten Linienführungen gibt es wie immer auf BVG.de sowie im BVG navi.

Straßenbahn: Bericht über Planungsstand zum Ausbau der Straßenbahn beschlossen, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 4. September 2018:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Thema „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

In den Richtlinien der Regierungspolitik ist festgeschrieben, dass Berlin seinen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht ausbaut. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Erschließung von neuen Standorten für den Wohnungsbau. Der Senat will den Ausbau der #Straßenbahn vorantreiben.

Der Stand der Planungen stellt sich wie folgt dar:

Für die Verlängerung der #M2 ab Heinersdorf in Richtung #Blankenburg-Süd und S-Bahnhof Blankenburg werden die Trassenbewertungen einschließlich der Nutzen-Kosten-Untersuchung noch im Jahr 2018 abgeschlossen.
Die Untersuchungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee sind bereits in Arbeit.
Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz wurde im Juni 2016 der Planungsauftrag an die BVG erteilt.
Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz 3– #Rathaus Steglitz erfolgen in Abhängigkeit zum Verfahren Alexanderplatz – Potsdamer Platz.
Auch für die Strecke #U-Bahnhof Turmstraße – #Mierendorffplatz werden die erforderlichen Untersuchungen derzeit bearbeitet, ebenso die Untersuchungen zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Straße – U-Bahnhof #Hermannplatz.
Der Senat will für die wachsende Metropole den Berlinerinnen und Berlinern auch in Zukunft eine gute Infrastruktur bieten. Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen für Straßenbahnen bedarf – wie alle Infrastrukturmaßnahmen – einer intensiven Planungsarbeit und damit einer gewissen Zeit.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Straßenbahn: Mit der Straßenbahn schneller durch Prenzlauer Berg?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Vorrangschaltungen für #Straßenbahnlinien sind gegenwärtig in Berlin außer Betrieb?
Antwort zu 1:
Aktuell sind von 337 Lichtsignalanlagen (#LSA) insgesamt 329 für den #Straßenbahnverkehr
beschleunigt. Von den beschleunigten 329 Anlagen waren im Berichtszeitraum April 2018
folgende 16 Anlagen nicht in Betrieb:
 Bahnhofstr./Elknerplatz (Linien 62 und 63)
 Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm (Linien 62 und 63)
 Eldenaer Straße/Proskauer Str. (Linie 21)
 Möllendorffstraße/Bornitzstraße-Scheffelstraße (Loeperplatz) (Linien M13, 16 und
21)
 Berliner Straße/Granitzstraße- Florastraße (S+U Bahnhof Pankow) (Linien M1 und
50)
 Dietzgenstraße/Schillerstraße (Linie M1)
 Landsberger Allee/Marzahner Promenade/Bruno-Baum-Straße (Linien M6 und 16)
 Treskowallee/Waldowallee (Linien M17, 27 und 37)
2
 Sterndamm/Südostalle – Groß-Berliner-Damm – Sterndamm/Busbahnhof-
Ecksteinweg (Linie 60)
Im Linienverlauf der M4:
 Alexanderplatz/Gleisquerung
 Berliner Allee/Gürtelstraße
 Berliner Allee/Rossinistraße
 Falkenberger Chaussee/Welsestraße
Im Linienverlauf der M6:
 Alexanderplatz/Gleisquerung
 Landsberger Allee/Richard-Sorge-Straße
 Landsberger Allee/Rhinstraße
 Landsberger Allee/Prötzeler Ring
Des Weiteren befindet sich die BVG im Austausch mit der Verkehrslenkung Berlin (#VLB)
zu ausgewählten Lichtsignalanlagen, die einer Überarbeitung der Vorrangschaltung
bedürfen. Hier handelt es sich aktuell um weitere 25 Anlagen, die hinsichtlich der
Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht zufriedenstellend
sind und optimiert werden könnten.
Frage 2:
Welche Verbesserungen durch Vorrangschaltungen oder andere verkehrsorganisatorische Maßnahmen
wurden seit 2017 auf den Linien #M1, #M2, #M4, #M12 erreicht? (Bitte eingesparte Umläufe, Züge und Personal
angeben)
Antwort zu 2:
Um eine relevante Verbesserung zu erreichen, müssen die einzelnen Linien gesamthaft
betrachtet und die Schaltungen an den LSA angepasst werden. Die Arbeit der gemeinsam
durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und BVG geführten
„Task-Force Beschleunigung“ hat sich seit Anfang 2017 zuerst auf die Beschleunigung der
Linien M6 und M4 fokussiert. Alle dabei relevanten Vorrangschaltungen wurden betrachtet
und sollen Mitte 2018 umgesetzt sein. Eine Aussage zu den in diesem Zusammenhang
erzielten Einsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da sich die
Beschleunigungsmaßnahmen erst in der Umsetzungsphase befinden. Die Linien M1, M2
und M12 konnten aus Kapazitätsgründen durch die „Task-Force Beschleunigung“ bisher
noch nicht bearbeitet werden.
Frage 3:
Welche Verbesserungen durch Vorrangschaltungen sollen auf der Linie M10 erreicht werden? (Bitte
einzusparende Umläufe, Züge und Personal angeben.)
3
Antwort zu 3:
Im Linienverlauf der Straßenbahnlinie #M10 befinden sich 43 LSA (16 davon an
Haltestellen). Insgesamt werden auf dieser Linie 41 LSA durch eine Vorrangschaltung für
den Straßenbahnverkehr beeinflusst.
Die Verbesserung von Vorrangschaltungen an LSA soll in erster Linie die
Durchlassfähigkeit verbessern, zur Verbesserung der Durchschnittsgeschwindigkeit führen
und negative Einflüsse durch Rückstaus des motorisierten Individualverkehrs vermeiden.
Hierfür sind die Optimierungen von LSA mit dem gezielten Ausbau von eigenen
Fahrspuren und/oder Abmarkierungen von Fahrspuren im Rahmen der
straßenverkehrsrechtlichen gegebenen und straßenräumlich vorhandenen Möglichkeiten
notwendig, vor allem an großen Knotenpunkten mit viel Verkehrsaufkommen. Eine
Aussage zu Einsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da sich die
Beschleunigungsmaßnahmen erst am Anfang befinden.
Frage 4:
Wann werden bei der M10 im Umfeld des Knotens Schönhauser Allee (von Eberswalder Str. Richtung
Osten; von der Danziger Str. Richtung Westen) die Schaltung der Pförtneranlagen und die Markierung so
verändert, dass die Straßenbahn nicht mehr im Stau steht (betrifft insbesondere Berufsverkehr)?
Antwort zu 4:
Eine Anpassung der LSA-Regelung für die Einfahrt in die Haltestelle Richtung Westen hat
es gegeben. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Linie M10 werden erst noch
abgestimmt, so dass zu Einzelmaßnahmen noch keine Aussage getroffen werden kann.
Frage 5:
Aus welchen Mitgliedern besteht die „Task Force #Beschleunigung“?
Antwort zu 5:
Die Task-Force Beschleunigung besteht aktuell in Anlehnung der Vereinbarung zur
Abschlussdokumentation der zweiten Revision des BVG-Verkehrsvertrages Anhang A,
vom 14. November 2016, aus einem Lenkungskreis, der Koordinierungs- und einer
Turnusrunde. Der Lenkungskreis setzt sich zusammen aus dem Vorstand der BVG und
dem Staatssekretär für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Herrn Jens-Holger Kirchner,
dem Abteilungsleiter Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
sowie Vertreterinnen und Vertretern des Aufgabenträgers und der obersten
Straßenverkehrsbehörde. Der Lenkungskreis tagt regelmäßig alle 4 bis 6 Wochen. Die
Koordinierungsebene wird aus dem zuständigen Abteilungsleiter der BVG, dem
Referatsleiter des ÖPNV-Aufgabenträgers bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK), der Leitung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und einem
Vertreter der obersten Straßenverkehrsbehörde bei SenUVK gebildet. Zur Bearbeitung der
Themen und zur Vorbereitung der oben genannten Ebenen gibt es darüber hinaus
Turnusrunden auf Bearbeiterebene (SenUVK, VLB und BVG) zu den Einzelthemen. Die
Einladung weiterer Entscheidungsträger zu Einzelfragen, zum Beispiel aus den Bezirken,
erfolgt nach Bedarf.
4
Frage 6:
Macht der Senat gegenüber der BVG Zielvorgaben, wie lang die Fahrzeit auf den einzelnen Straßenbahn-
Linien sein soll?
Antwort zu 6:
Nein. Die betriebliche Einsatzplanung, Organisation und Durchführung der vom Land
Berlin bestellten Fahrten obliegt der BVG.
Die Grundlage für die Bestellung des Verkehrsangebotes ist entsprechend
Verkehrsvertrag der Bestandsfahrplan des Jahres 2008. Änderungen an den Fahrplänen
wie Fahrzeitkürzungen oder -verlängerungen unterliegen seitdem einem vertraglich
abgestimmten Verfahren. In diesem Rahmen werden alle Fahrzeitänderungsanträge der
BVG mit zu erwartenden Änderungskosten in Bezug auf die aktuellen Qualitätsdaten der
Linie (Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit) oberhalb einer Bagatellgrenze vom
Aufgabenträger überprüft. Die Ist-Fahrzeitdaten werden vom Aufgabenträger
haltestellengenau analysiert und ausgewertet, um den Anspruch der BVG nachvollziehen
zu können und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können. Aus vertraglicher
Sicht kann der Aufgabenträger der BVG seinerseits Vorschläge zu Fahrplanänderungen
unterbreiten.
Darüber hinaus überprüft der Aufgabenträger fortwährend die Fahrpläne in Bezug auf die
Bestellung und die Liniengeschwindigkeiten, um beispielsweise auch drohende
Fahrzeitverlängerungen frühzeitig erkennen zu können. Neben den regelmäßigen
Fahrplan- und Qualitätsgesprächen mit der BVG dient vor allem die in der zweiten
Revision zum Verkehrsvertrag 2016 vereinbarte gemeinsame Arbeitsstruktur von BVG und
Land Berlin ("Task-Force Beschleunigung") der gemeinsamen Steuerung und Kontrolle
von effektiven Maßnahmen zur Verbesserung von Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und
Netzgeschwindigkeit. Dabei liegt die Ergebnisverantwortung für die Straßeninfrastruktur,
Verkehrsraumaufteilung und straßenverkehrsrechtlichen Regelungen grundsätzlich beim
Land und den dafür zuständigen Behörden.
Berlin, den 11.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + U-Bahn: Zeitnahe Anbindung der Großsiedlungen an das Schnellbahnnetz (S- und UBahn) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist der Senat der Auffassung, dass die Verkehrsinfrastruktur insbesondere zwischen der Innenstadt und den Stadtrandgebieten in Hinblick auf die steigenden Pendlerströme auch in Zukunft ausreichend dimensioniert ist?
Antwort zu 1:
Ja, das bestehende Infrastrukturnetz ist grundsätzlich geeignet eine weitere Nachfrage aufzunehmen. Entscheidend sind neben der ÖPNV-Infrastruktur (Öffentliche Personennahverkehr-Infrastruktur) auch die bestellten Leistungen. Hierbei gibt es unterschiedliche Voraussetzungen im Netz. Im derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan des Landes Berlin sollen Maßnahmen zum Ausbau des ÖV-Angebots (Ausbau des öffentlichen Verkehrs) auf der vorhandenen Infrastruktur festgelegt werden, durch die sich die Platzkapazität auf stark nachgefragten Streckenabschnitten signifikant erhöhen wird.
Unbenommen ist, dass bestimmte Bereiche der Stadt nicht direkt mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erschlossen sind und Infrastrukturergänzungen vorzusehen sind. Das sind einerseits die Maßnahmen aus den Richtlinien der Regierungspolitik, anderseits die Maßnahmen aus dem Vorhaben „Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ sowie möglichen Entscheidungen zu einzelnen #U-Bahn-Verlängerungen.
2
Frage 2:
Wie plant der Senat die verkehrliche Erschließung der neuen 11 Stadtquartiere mit einem leistungsfähigen ÖPNV, um den Umweltverbund zu stärken – bezogen auf das Einwohnerpotenzial? (Bitte um tabellarische Darstellung je Stadtquartier)
Antwort zu 2:
Als Rückgrat der Anbindung neuer Wohnbaugebiete an die Gesamtstadt ist ein leistungs-fähiger ÖPNV unabdingbar. Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik muss für die neuen Stadtquartiere eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung gewährleistet sein. Für die Planung der neuen Stadtquartiere ist zum einen der Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur vorgesehen. In den nächsten zehn Jahren liegt der Schwerpunkt des ÖPNV-Ausbaus zum anderen auf der Ersterschließung von Entwicklungsstandorten und der Erschließung von Stadtgebieten außerhalb des Innenstadtrings mit Netzwirkung. Für einen Teil der elf neuen Stadtquartiere sind bereits ÖPNV-Planungen angestoßen worden, andere sind bereits durch bestehende Angebote erschlossen. Insbesondere bei größeren neuen Stadtquartieren ist die Errichtung einer attraktiven schienengebundenen Anbindung ein wichtiger Beitrag für die Ziele der Klimaschutzpolitik des Landes Berlin. Zu den Einwohner-potenzialen wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13174 vom 10. Januar 2018 verwiesen.
Frage 3:
Welche Planungen / Überlegungen gibt es, bestehende Wohnquartiere ohne #Schnellbahnanschluss wie z.B. Märkisches Viertel oder Falkenhagener Feld an das bestehende Schnellbahnnetz anzuschließen?
Antwort zu 3:
Gemäß des Auftrags des Abgeordnetenhauses zur Prüfung von Erweiterungen des U-Bahn-Streckennetzes sowie einem Prüfauftrag zu U-Bahn-Netzerweiterungen aufgrund von vorhandenen Vorratsbauten wurden die aktuellen Kosten und verkehrlichen Auswirkungen von diversen Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ermittelt. Eine Entscheidung zu weitergehenden Planungen steht noch aus.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass in anderen mitteleuropäischen wachsenden Metropolen, wie z. B. Hamburg, München, Kopenhagen, Wien u.a. ein zügiger Aus- und Neubau von U-Bahn-Linien zur Lösung der anstehenden Verkehrsprobleme präferiert wird?
Antwort zu 4:
Gemäß den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik wird die Priorität auf den Ausbau des #Straßenbahn- und des #S-Bahnnetzes gelegt. Im U-Bahnnetz liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Takterhöhung und des barrierefreien Ausbaus.
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Frage 5:
Welche ÖPNV-Neubauprojekte (größer 50 Mio. Euro) beabsichtigt das Land Berlin beim GVFG-Bundesprogramm zur Förderung einzureichen?
Antwort zu 5:
Eine Festlegung ob bzw. welche Projekte, zusätzlich zu den derzeit geförderten Projekten, für eine Förderung durch das GVFG-Bundesprogramm (Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz) angemeldet werden sollen, ist noch offen.
Frage 6:
Welche Förderprogramme zum Ausbau des ÖPNV existieren auf EU-Ebene? Inwieweit können diese für den SPNV in Berlin in Anspruch genommen werden?
Antwort zu 6:
Das BENE (Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung, http://www.berlin.de\bene) ist ein aus Mitteln der Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziertes Förderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Aus dem Programm werden zwischen 2014 und 2023 Maßnahmen zum Klima und Umweltschutz in Berlin gefördert. Im BENE Förderschwerpunkt 4 „nachhaltige Mobilität“ können Maßnahmen gefördert werden, die sich aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr ergeben und die eine Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) erreichen und somit eine Reduzierung der CO2-Emissionen bewirken. Hierunter fallen insbesondere die Schließung von Netzlücken und punktuelle Netzergänzungen bei der Straßenbahninfrastruktur, die verbesserte Verknüpfung der verschiedenen Systeme des ÖPNV durch Reduzierungen von Umsteigezeiten, der weitere Ausbau des ÖPNV im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung und die bessere Vernetzung der Verkehrsmittel Rad und ÖPNV. Die bereit gestellten Fördermittel sind bereits weitgehend in Projekten gebunden.
Frage 7:
Warum ist der Senat der Auffassung, dass der Entwicklungsraum im Berliner Nordosten, speziell der Bereich Blankenburg und Malchow mittel bis langfristig mit dem Verkehrsmittel #Straßenbahn ausreichend erschlossen ist?
Antwort zu 7:
Im Rahmen der Untersuchung zur künftigen ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des geplanten Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden wurde die Straßenbahn als das am besten geeignete Verkehrsmittel ermittelt. Für den weiter gefassten Raum des Berliner Nordostens sind weitere Vorhaben wie die Nahverkehrstangente gemäß dem derzeit gültigen Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr vorgesehen und haben als langfristige Projekte nach wie vor Bestand.
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Frage 8:
Welche Kapazitätsreserven bestehen bis 2030 auf den bereits heute hochfrequentierten Straßenbahntrassen Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße (#M2 und #M4) sowie dem Knoten Alexanderplatz?
Antwort zu 8:
Der Senat plant, mit weiteren Neufahrzeugen die Kapazitäten auf den Straßenbahnlinien M2 und M4 – insbesondere durch den Einsatz längerer Züge – zu erhöhen. Auf der Linie M4 sollen künftig Züge mit einer Länge von 50 statt 40 Metern Länge eingesetzt werden, auf der Linie M2 Züge mit einer Länge von 40 statt bisher 30 Metern. Darüber hinaus bestünden weitere Kapazitätsreserven, da die Bahnsteige den Einsatz von 60 Meter langen Zügen zulassen würden. Zudem bestünde auch noch grundsätzlich die Möglichkeit zu einer Taktverdichtung bei der Linie M2. Für den Knoten Alexanderplatz plant der Senat darüber hinaus mittels einer Verbesserung der Lichtsignalanlagenschaltung die Durchlassfähigkeit für Straßenbahnen zu erhöhen, um künftig mehr Straßenbahnen über den Alexanderplatz verkehren lassen zu können.
Frage 9:
Kann der Senat besetätigen, dass eine #U-Bahn auf dem Streckenabschnitt Rennbahnstraße/Berliner Allee bis Alexanderplatz die doppelte Beförderungskapazität bei gleichzeitig halbierter Fahrzeit (10 min. statt bis 20 min) im Vergleich zur bestehenden Linie M4 hat?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Mit welchen Baukosten wäre für eine U-Bahn-Linie in diesem Abschnitt zu rechnen? Welche Kosten entstünden bei einer Erweiterung bis in das neue Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden? Mit welcher Bauzeit wäre in beiden Fällen zu rechnen?
Antwort zu 10:
Es liegen keine Kostenschätzungen und keine Kenntnisse zur Bauzeit vor.
Berlin, den 05.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Sportlich und flexibel Mauerpark und drum herum: Nicht nur Einheimische und Touristen drehen hier gerne ihre Runden, sondern auch die Straßenbahnen der M10., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3088

Mauerpark und drum herum: Nicht nur Einheimische und Touristen drehen
hier gerne ihre Runden, sondern auch die #Straßenbahnen der #M10. Denn eine
sogenannte #Gleisschleife am #Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark erleichtert es
der BVG, den Betrieb auf der zwischen Warschauer Straße und Hauptbahnhof
verkehrenden Linie effektiv und flexibel zu steuern. So können Fahrzeuge hier
#wenden, was zum Beispiel bei #Bauarbeiten, Staus oder Demonstrationen dazu
beiträgt, dass die Bahnen auf der stark frequentierten Verbindung trotzdem
regelmäßig fahren.
Zuletzt stand in der Gleisschleife am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark nur ein
Gleis zur Verfügung. Um die M10 in Zukunft noch #leistungsfähiger zu machen,
hat die BVG nun ein zweites Gleis hergerichtet. Zudem wurden zwei barrierefreie
Ein- und Ausstiegsbahnsteige gebaut. So kann die Gleisschleife künftig
auch als vorübergehende Endhaltestelle fungieren. Davon profitieren übrigens
nicht nur die Fahrgäste der M10. Denn es ist geplant, bei Großveranstaltungen
wie dem Marathon auch die Linie #M2 hierhin umzuleiten.
Für die erweiterte Gleisschleife am Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark sind nun
zusätzlich Anpassungen an den Fahrleitungen nötig. Aus diesem Grund
kommt es vom Sonntag, den 8. April, ca. 19:30 Uhr bis Montag, den 9. April
2018, ca. 4:30 Uhr zu einer Sperrung der M10 in der Eberswalder Straße. Die
Straßenbahnen fahren in dieser Zeit zwischen S+U Warschauer Straße und
Kniprodestraße/Danziger Straße. Zwischen S+U Hauptbahnhof und Kniprodestraße/
Danziger Straße sind barrierefreie Busse im Einsatz.

Regionalverkehr + S-Bahn: Stadterweiterungsgebiete für 20.000 zusätzliche Einwohner im Blankenburger Süden erfordern ein „Länderübergreifendes Nahverkehrskonzept für den ABC-Bereich in der Hauptstadtregion Nordost, aus DBV

Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 8.3.2017

 

Stadterweiterungsgebiete für 20.000 zusätzliche Einwohner im Blankenburger Süden erfordern ein „Länderübergreifendes #Nahverkehrskonzept für den ABC-Bereich in der Hauptstadtregion #Nordost“- mit erheblichen Verbesserungen für die Bahnanbindung.


Am Samstag, 3. März, fand die erste öffentliche Bürgerbeteiligungsveranstaltung im Blankenburger Süden statt. Etwa 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren gekommen, um sich in der „Feste Scheune“ in Buch über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen sowie die damit verbundenen Entwicklungsalternativen mit 5.000 – 6.000 Wohnungen für bis zu 20.000 neuen Einwohnern vor Ort zu informieren (Quelle: PM Sen Stadt).


Dazu hat der ebenfalls anwesende Vizelandesvorsitzende des Berlin-Brandenburgischen Bahnkundenverbandes Jochen Bona folgende Stellungnahme abgegeben:


„Der Nordostraum der Metropole Berlin und sein Umland ist die stärkste Wachstumsregion, mit dem Pankower Tor am ehemaligen Güterbahnhof, dem Transformationsraum Buch und der begonnenen Bürgerbeteiligung Blankenburger Süden entsteht erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen – vor allem auf der #S-Bahn.


Die vorgestellte Verlängerung der TRAM Linie #M2 zwischen Heinersdorf Kirche und S-Bf #Blankenburg ist völlig unzureichend für klimagerechte Mobilität und die Verkehrswende. Bona forderte ein „Länderübergreifendes Nahverkehrskonzept Nordost“ für den ABC-Bereich zwischen Pankow und dem Mittelzentrum Eberswalde.


Dabei müssen folgende Klimaziele und Bahnplanungen geprüft werden:

Der Modal Split Anteil ist auf 50% ÖPNV – Anteil zu verbessern, damit die umfangreichen Straßenausbaumaßnahmen reduziert werden können.

Der gegenwärtig die Region ohne Halt passierende #Regionalverkehr muss sowohl auf
der Radiale der Stettiner Bahn (RE 3 und RB 24) als auch auf der Tangente des Berliner
Außenringes (BAR) effiziente Haltepunkte erhalten.

Für den #Turmbahnhof #Karower Kreuz muss nach dem Ausbau der Gleisanlagen
schnellstmöglich das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

Dieser Umsteigebahnhof zwischen dem radialen Regional-und S-Bahnverkehr und einer
Nahverkehrstangente auf dem BAR zwischen Birkenwerder und BER muss sowohl für den.
Umweltverbund als auch für automatische Mobilität gut erschlossen werden.

Für die S-Bahn ist ein Stufenkonzept für den #10-Minutentakt zwischen Buch und
Bernau zu entwickeln, mit einer kostengünstigen Anfangsetappe bis S-Bf Röntgental.

Im Transformationsraum Buch kann die Reisezeit durch einen Regionalbahnhaltepunkt am S-Bf sowie einem S-Bf über der Autobahn A 10 entscheidend verbessert werden.


Der Berlin-Brandenburgische Bahnkundenverband hat für das o. g. „#Gesamtverkehrskonzept Nordost“ bereits im Jahre 2011 eine Studie für das MDC Buch erarbeitet und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum „Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2018“ entsprechende Vorschläge für die „Entwicklungsprojekte für die Hauptstadtregion – Projekte i 2030“ unterbreitet.


Bleibt zu hoffen, dass es tatsächlich zu einem Beteiligungsverfahren kommt, auch mit den Fahrgastverbänden.“


Für Rückfragen steht der Vizelandesvorsitzende Jochen Bona unter 030 / 9442969 zur Verfügung.

Straßenbahn: Gleisarbeiten in der Prenzlauer Allee, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2496

Die BVG #erneuert die #Straßenbahngleise in der #Prenzlauer Allee. Hierfür muss
die Linie #M2 ab Betriebsbeginn am Dienstag, den 25. April, bis Freitag, den
28. April 2017, ca. 00:20 Uhr unterbrochen werden. Die Bahnen fahren in dieser
Zeit zwischen Heinersdorf bzw. Am Steinberg und Prenzlauer Allee/
Danziger Straße und von dort weiter zum Friedrich-Ludwig-Jahn-
Sportpark. Zwischen den Haltestellen Prenzlauer Allee/Danziger Straße und
S+U-Bahnhof Alexanderplatz/Dircksenstraße sind barrierefreie Ersatzbusse
im Einsatz.

Straßenbahn: Stehen Sie auf der Leitung?, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2252

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind auch während der kalten Jahreszeit im Einsatz und erneuern am kommenden Wochenende ihre #Fahrleitungen in zwei Bezirken. Begonnen wird am Samstag, den 05. November 2016 zwi-schen den Haltestellen Heinersdorf und Am Steinberg. Die Linie #M2 fährt am Samstag von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr zwischen S+U Alexander-platz/Dircksenstraße und Am Steinberg. Auf dem restlichen Abschnitt zwi-schen Heinersdorf und Am Steinberg werden #Ersatzbusse eingesetzt.
Weiter geht es am Sonntag, den 06. November 2016 auf der Herzbergstraße. Hier werden die Fahrleitungen zwischen der Siegfriedstraße und Rhinstraße erneuert. Die Straßenbahnlinie #M8 fährt daher von 07:00 Uhr bis zirka 15:00 Uhr zwischen Ahrensfelde/Stadtgrenze und S+U Hauptbahnhof und wird in beiden Richtungen #umgeleitet über Rhinstraße, Konrad-Wolf-Straße sowie Weißenseer Weg. Auf dem Abschnitt zwischen Allee der Kosmonau-ten/Rhinstraße und Roederplatz fahren #Ersatzbusse.

Straßenbahn: Wenn schon, denn schon., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2134

Wenn die Berliner Verkehrsbetriebe erstmal ihre Bauhandschuhe angezogen haben, dann machen sie es auch gleich richtig. In insgesamt drei Bezirken Berlins werden Arbeiten an den #Fahrleitungen oder #Gleisen und #Weichen der #Straßenbahn durchgeführt. Begonnen wird mit den Arbeiten im Ortsteil Köpe-nick. Hier werden die Fahrleitungen in der Straße Alt-Köpenick am Samstag, den 16. Juli 2016 in der Zeit von zirka 04:30 Uhr bis 15:00 Uhr erneuert. In dieser Zeit wird der Straßenbahnverkehr der Linien #27, #61, #62, #63, #67 und #68 unterbrochen. Gleichzeitig nutzt die BVG die Zeit, um Baumschnittarbeiten in der Straße Alt-Köpenick durchzuführen.
Weiter geht’s am Sonntag, den 17. Juli 2016 in Mitte. Die BVG wechselt in der Nacht von 01:00 Uhr bis 07:00 Uhr an der Prenzlauer Allee Ecke Torstraße die Fahrdrähte der Straßenbahn aus. In diesem Streckenbereich wird die Linie #M2 während der Arbeiten nicht fahren. Busse werden als Ersatz eingesetzt.
Last but not least: Auch Friedrichshain erhält neue Gleise und Weichen. Dafür wird der Platz der Vereinten Nationen von Samstag, den 16. Juli 2016, von zirka 06:00 Uhr bis Sonntag, den 17. Juli 2016, ca. 20:00 Uhr für den Stra-ßenbahnverkehr gesperrt. Die Linien #M5, #M6 und M8 fahren zu der Zeit eine veränderte Route und als Ersatz werden Busse eingesetzt.
Alle #Linienänderungen sind rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen im Internet auf #BVG.de abrufbar. Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen, sich recht-zeitig vor Fahrtantritt zu informieren.