allg.: Corona-Krise in Berlin – In welchem Umfang sind landeseigene Unternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts betroffen? – Verkehr -, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Das Land Berlin ist gegenwärtig an 56 Gesellschaften oder bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts aus
verschiedenen Branchen direkt beteiligt; hinzu kommen rund 140 Tochterunternehmen.

Der Presse ist zu entnehmen, dass diverse Beteiligungen des Landes Berlin durch #Umsatzeinbußen, #Mehraufwand etc. erheblich von der #Corona-Krise betroffen sind.2
1. Welche Gesellschaften und/oder Anstalten im Bereich #Verkehr gehören zum Land Berlin?
Zu 1.: In der Branche Verkehr hält das Land Berlin die Mehrheit der Anteile an den folgenden
Unternehmen und Anstalten (Landeseigene Unternehmen):
Unternehmen Anteil Land
Berlin
#BEHALA – Berliner #Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 100,00 %
Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 %
#DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
#Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
#VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
Ferner hält das Land Berlin einen Anteil von bis zu 50 % an den folgenden Minderheitsbeteiligungen der Branche Verkehr:
Unternehmen Anteil Land
Berlin
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
2. Gehören diese zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Bundesrisikoberichtes 2012 oder der Bewertung des
Senats? Wenn ja, in welcher Form??
Bitte Frage 1-2 in Form einer Tabelle zusammen beantworten (Spalten: Gesellschaft/Anstalt, kritische Infrastruktr ja/nein, in welcher Hinsicht?)!

Zu 2: Über die Einrichtungen, die gemäß der Sektoren- und Brancheneinteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer Institutionen zu den kritischen
Infrastrukturen zählen, wird im Land Berlin keine Übersicht veröffentlicht. Dies ist insofern
auch unerheblich, als für die derzeitige Ausübung des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung
eines Betriebes als sog. Kritis-Betrieb nicht von Belang ist. In der aktuell geltenden Fassung
der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) sind die Gewerbebetriebe, die von einer Schließung betroffen sind, benannt. Gesonderter Bescheinigungen zur Feststellung der Systemrelevanz oder zur Anerkennung als KritisBetrieb bedarf es daher nicht.
3. Welche personellen Auswirkungen sind zu beklagen?
a) Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz gibt es?
b) Gibt es personelle Probleme hinsichtlich der Aufrechterhaltung der jeweiligen Funktionen der kritischen
Infrastruktur? Wenn ja, welche und wie wird diesen begegnet?
c) Wie viele Beschäftige gibt es?
d) Wie viele befinden sich im Homeoffice?
e) Wie hat sich der Krankenstand im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?
f) Wie viele Mitarbeiter wurden auf Covid-19 getestet?
g) Wie viele Mitarbeiter haben ein positives Testergebnis?
Bitte in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt und einmal Gesamt beantworten!
Zu 3.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz. Aufgrund der dynamischen Entwicklung sind zum aktuellen Zeitpunkt zunächst nur
Tendenzen erkennbar. Teils kommt es zu erheblicher Mehrauslastung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils ist aufgrund von COVID-19-Pandemie-bedingten #Schließungen der #Personalbedarf erheblich verringert. Im Falle erheblicher Unterauslastung wird Kurzarbeit geprüft und ggf. angemeldet. Von den Unternehmen der Branche
Verkehr hat bereits die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Kurzarbeit eingeführt.
Die Beschäftigtenzahl der einzelnen Landesunternehmen (Stand 31.12.2018) ist dem Bericht
2019 über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und an
bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr 2018
(https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/bb-2019-gesamt_
20191024_1044_web.pdf) zu entnehmen. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen
oder kurzfristig geschaffen werden können, findet Homeoffice aufgrund der COVID-19-Pandemie insbesondere in den Verwaltungsbereichen der Unternehmen Anwendung. Informationen zur Entwicklung des Krankenstandes bei Landesunternehmen liegen dem Senat aktuell
nicht vor. Covid-19-Tests von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden nicht auf Veranlassung der Landesunternehmen statt (Ausnahme: Medizinische Einrichtungen), daher liegen
den Unternehmen dazu keine systematischen Informationen vor.
4/5
4. Welche Auswirkungen auf den Umsatz sind zu verzeichnen? Mit welchen Auswirkungen wird zukünftig gerechnet?
5. Welche Auswirkungen auf die Kosten bzw. den Aufwand sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
6. Welche Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig gerechnet?
7. Welche Auswirkungen auf die Liquidität bzw. Finanzierung sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
Zu 4.-7.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf Umsatz, Aufwand, Investitionstätigkeit und Liquidität. Teils kommt es zu einer Leistungsausweitung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils bestehen aktuell aufgrund von COVID-19-
Pandemie-bedingter Leistungsreduzierung bis hin zur Schließung der Einrichtungen erhebliche Umsatzeinbußen und negative Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen. Einnahmeseitig sehr stark betroffen ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Zu einem relevanten Rückgang des Cash Flows kommt es bei der BVG, hier werden die Mindereinnahmen
nur zu einem Drittel durch Minderausgaben gedeckt.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der COVID-19-bedingten Einschränkungen
sind belastbare Prognosen zukünftiger Auswirkungen derzeit überwiegend nicht möglich.
8. Welche Auswirkungen haben die oben erfragten Umstände auf den Landeshaushalt von Berlin oder anderweitige #Extrahaushalte wie z.B. das #SIWA?
Zu 8.: Die aktuell bereits bekannten Auswirkungen auf den #Landeshaushalt sind dem Entwurf
des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020
– NHG 20), Drucksache Nr. 18/2609, zu entnehmen:
EPl 29 Allgemeine Finanz und Personalangelegenheiten
Kapitel 2990 Vermögen
Titel Bezeichnung 2020
bisher
Euro
hinzu treten
Euro
2020 neu
Euro
83149 Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH
0 111.000.000 111.000.000
Die Corona-Krise hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zuführung an das Sondervermögen im kommenden Jahr – wenn überhaupt – geringer als in den vergangenen Jahren ausfallen wird. Das bedeutet, dass bereits bestehende Maßnahmen, die durch
das SIWA finanziert werden, grundsätzlich weiterlaufen und ausfinanziert werden. Perspektivisch ist aber damit zu rechnen, dass sich die Anzahl von neu aufgenommenen Maßnahmen
reduzieren wird.
5/5
9. Welche #Hilfsmaßnahmen des Landes, Bundes oder anderer Ebenen (EU, EZB, etc.) kommen in Frage oder
wurden bereits beantragt bzw. in Anspruch genommen?
Bitte Frage 4 bis 9 in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt beantworten und darüber hinaus bitte eine zusammenfassende Darstellung für den gesamten Sektor! Dazu bitte die Ist-Absolutzahlen aus 2019 und Plan-Absolutzahlen 2020 für Einzel- und Bereichsebene als Referenzwerte mit angeben.
Zu 9.: Die Landesunternehmen sind aufgefordert, zunächst eigene #Einsparpotentiale bei den
Fixkosten zu identifizieren. Sofern es zu erheblichen Tätigkeitseinschränkungen des Unternehmens kommt, ist die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
(BA) zu prüfen und ggf. zu beantragen. Steuerliche Liquiditätshilfen wie Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen sind in Anspruch zu nehmen. Der Abruf von Mitteln aus Programmen des Bundes hat Vorrang vor dem Einsatz von Landesmitteln. Kapitalmaßnahmen
des Gesellschafters Land Berlin, z.B. in Form von #Gesellschafterdarlehen oder #Eigenkapitalzuführungen sowie Landesbürgschaften kommen nur dann in Frage, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die diesbezüglichen Prüfungen bei den Unternehmen sind aktuell
überwiegend noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 27.04.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Luftverkehr : Auf dem Flughafen Tegel herrscht Endzeitstimmung, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/auf-dem-flughafen-tegel-herrscht-endzeitstimmung-li.81342

Die Zahl der #Passagiere auf dem #Flughafen #Tegel ist auf unter 1.000 gesunken. Dennoch soll der Flughafen noch eine Weile weitermachen.

Frankfurt, Helsinki, Amsterdam. Viel mehr Ziele sind in Tegel nicht übrig geblieben. „Noch vor Kurzem war hier so viel los, dass auf der Anzeigetafel gerade mal das Programm für die nächsten zwei bis drei Stunden Platz fand“, sagt Patrick Wolf von der Flughafengesellschaft #FBB. Inzwischen ist der Verkehr so geschrumpft, dass die Tafel auch die Starts der nächsten zwei bis drei Tage auflistet. Der einst wichtigste Flughafen der Region würde gut in eine Geisterstadt passen. Ende April soll entschieden werden, ob dort der Betrieb erst einmal eingestellt wird. Doch das Bundesverkehrsministerium will Tegel nicht sterben lassen.

In Terminal A hört man jeden Schritt. Bis auf die Apotheke sind alle Geschäfte geschlossen, die Schalter sind verwaist. In dem #sechseckigen Gebäude checkt keiner mehr ein. Wolf läuft durch die menschenleeren Gänge.„Ich arbeite seit acht Jahren in Tegel“, erzählt er. „Aber so etwas habe ich bislang nicht erlebt. Viele Kollegen sind länger als 30 Jahre hier, für die ist das schon sehr krass.“

Engelbert Lütke #Daldrup leitet die Flughafengesellschaft seit drei Jahren. Auch ihn lasse der Anblick nicht kalt, erzählt er. „Für einen #Flughafenchef ist es …

Bus + Flughäfen: Busaufstellbereich in der Neuköllner Straße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Notwendigkeit eines zusätzlichen #Busaufstellbereichs in der #Neuköllner Straße zur
zuverlässigen Abwicklung der #Busverbindungen zum zukünftigen #Flughafen #BER ein?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der #Expressbus #X7 soll in einem dichten Takt den #U-Bahnhof #Rudow (Endpunkt der U7)
mit den beiden Terminals des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) verbinden und somit
die regelmäßige Anbindung des Flughafens BER für unsere Fahrgäste sicherstellen. Eine
von den anderen Stadtbuslinien getrennte #Betriebshaltestelle ist für einen reibungslosen
#Betriebsablauf unabdingbar, da der Betrieb dieser Linie unabhängig von ggfs. auftretenden
Problemen auf den Stadtbuslinien erfolgen muss.
Durch den Standort direkt vor der zentralen #Einstiegshaltestelle kann eine pünktliche und
zuverlässige Abfahrt der Linie X7 zu den BER-Terminals sichergestellt werden. Aufgrund
der geplanten dichten Taktfolge bis in den späten Abend hinein, sollte diese
2
Betriebshaltestelle nicht im Bereich von Wohnbauten eingerichtet werden. Voraussichtlich
werden auch die Fahrzeuge der Linie N7 in Wochenend-Nächten diese Endstelle nutzen.“
Der Aufgabenträger teilt diese Einschätzung.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergriffen das Land Berlin sowie der Bezirk Neukölln seit dem Ersuchen der BVG im
Oktober 2019, in der Neuköllner Straße einen zusätzlichen Busaufstellbereich zu ermöglichen?
Antwort zu 2:
Die notwendige Fällung von vier Bäumen ist durch den Bezirk Neukölln noch im Februar
2020 erfolgt. Diese ist die Voraussetzung für weitere Bauarbeiten in diesem Jahr.
Grundsätzlich zuständig für bauliche Veränderungen ist der Eigentümer der Straße, der
Bezirk. Dieser hat sich jedoch wegen der für ihn nicht absehbaren Kostenlast am 11.
Februar 2020 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewendet.
Eine Unterstützung ist über den SIWANA Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neu- und Ausbau
von Bushaltestellen“) möglich und wurde auch grundsätzlich zugesagt.
Frage 3:
Welche Ergebnisse brachten bisherige Gespräche, Vor-Ort-Termine und BVV-Beratungen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In einem ersten Vor-Ort-Termin mit Behördenvertretern wurde die Örtlichkeit außerhalb der
normalen Fahrbahn (Anlegung einer Busbucht) für eine sinnvolle Maßnahme erachtet, da
keine Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr und die Anwohnenden entstehen
würden. Die notwendige Fällung mehrerer Bäume wurde als bestehende Herausforderung
angenommen.
Im Rahmen einer Ausschusssitzung im Dezember 2019 erfolgte die erneute
Inaugenscheinnahme mit den politischen Vertreterinnen/Vertretern und es konnte eine
Variante gefunden werden, die die Fällung von lediglich vier Bäumen erfordert. Dieser
Variante wurde im Januar 2020 zugestimmt.“
Frage 4:
Ist es zutreffend, dass die BVG ihre Finanzierungszusage, die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme zu
übernehmen, zurückgezogen hat?
a) Wenn ja, welche Gründe liegen hierfür vor?
b) Wenn nein, bleibt die Finanzierungszusage der BVG aufrechterhalten?
Frage 5:
Wie planen der Bezirk Neukölln sowie das Land Berlin die Anlegung des zusätzlichen Busaufstellbereichs nun
zu finanzieren?
3
Frage 8:
Ist der Senat bereits persönlich mit der BVG in den Kontakt getreten, um eine zeitnahe Umsetzung der
Maßnahme nicht zu gefährden?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht und wann plant der Senat, die Gespräche mit der BVG
aufzunehmen?
Antwort zu 4, 5 und 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Finanzierungszusage der BVG aus der Ausschusssitzung vom Dezember 2019 konnte
aufgrund der vorläufigen Wirtschaftsführung der BVG nicht gehalten werden. Sie bezog sich
auf die Fällung und Ersatzpflanzung von vier Bäumen.“
Die alleinige Zuständigkeit für das Anlegen eines solchen Bushaltebereiches im öffentlichen
Straßenland liegt beim bezirklichen Baulastträger. Der Aufgabenträger für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) hat für die Errichtung neuer Haltestellen lediglich eine
grundsätzliche Fördermöglichkeit aus dem SIWANA-Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neuund Ausbau von Bushaltestellen“). Der Aufgabenträger hat den Bezirk gebeten, sich für die
Planung und Realisierung direkt mit der BVG abzustimmen, bei Problemen aber angeboten
seinerseits vermittelnd tätig zu werden.
Frage 6:
Welche Kosten verursacht die Planung sowie Realisierung der Maßnahme insgesamt?
Antwort zu 6:
Die BVG schätzt die Kosten auf ca. 100.000,- Euro für die Errichtung der Haltestelle und die
damit einhergehenden Arbeiten (Grünarbeiten, Geh- und Radwegeverlegung, Versetzung
einer Straßenlampe, etc.).
Frage 7:
Welche verkehrlichen Konsequenzen sind nach der Eröffnung des Flughafens BER rund um die Neuköllner
Straße zu erwarten, insofern kein zusätzlicher Busaufstellbereich eingerichtet wird?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Flughafenbusse müssten in der Konsequenz die vorhandene und vor einem Wohnhaus
gelegene Endstelle nutzen. Für die bisher dort stehenden anderen Linien müssten
Ersatzstandorte gefunden werden, die entweder weitere innerbetriebliche Fahrwege
bedeuten oder zu ungünstigeren Umsteigebedingungen am U-Bahnhof führen würden.
Alternativ könnte auch in stadtauswärtiger Richtung auf dem rechten Fahrstreifen
gestanden werden, was allerdings zu einer massiven Beeinträchtigung des fließenden
Verkehrs einschließlich der anderen Buslinien führen würde.“
4
Frage 9:
Wann wird nach derzeitigem Stand mit der Anlegung des zusätzlichen Aufstellbereichs für Busse in der
Neuköllner Straße begonnen werden?
Antwort zu 9:
Die Bäumfällung als Voraussetzung für die geplante Baumaßnahme ist erfolgt. Die weitere
Zeitplanung ist noch nicht bekannt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Drastischer Passagierrückgang in Tegel und Schönefeld im März 2020 Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich massiv verschärft, aus Berliner Flughäfen

Die Berliner Flughäfen verzeichnen einen drastischen Einbruch bei den Passagierzahlen. Im März betrug der #Rückgang bei den Fluggästen in #Tegel und #Schönefeld auf den ganzen Monat betrachtet 64,7 Prozent. In den letzten Tagen ist die Zahl der #Fluggäste aber deutlich weiter gesunken. Durch die Corona-Pandemie ist der #Flugverkehr weltweit fast komplett zusammengebrochen.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Flugverkehr haben sich im März von Woche zu Woche verschärft. Aktuell liegt der Rückgang bei rund 95 Prozent, und das an allen deutschen Flughäfen. Für die kommenden Wochen ist leider nicht damit zu rechnen, dass sich die derzeitige Situation absehbar verbessert. Die Pandemie hat den Passagierflugbetrieb praktisch lahmgelegt. Besserung ist erst in einigen Monaten in Sicht.“

Am #Flughafen Tegel wurden im März noch 693.451 Fluggäste abgefertigt. Das ist ein Minus von 64,8 Prozent. In Schönefeld waren es 341.429 Passagiere und damit 64,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.

Die #Flugbewegungen sind weniger stark gesunken als die Passagierzahlen. Insgesamt starteten und landeten im März 2020 an beiden Flughäfen 12.979 Maschinen, 46,5 Prozent weniger als im März 2019. In Tegel waren es 8.578 Maschinen, 46,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. In Schönefeld starteten und landeten 4.401 Maschinen (minus 45,7 Prozent).

Insgesamt fertigten die Flughäfen der Hauptstadtregion im ersten Quartal 2020 noch 5.567.225 Passagiere ab und damit 29,4 Prozent weniger als im ersten Quartal 2019.

Der #Frachtverkehr ist im März nur leicht um 16,7 % auf 2.321 Tonnen an den Berliner Flughäfen zurückgegangen (#TXL 1.201,8 Tonnen, #SXF 1.119,2 Tonnen).

Den #Verkehrsbericht März mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online unter:

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Flughäfen: Flughafen BER (X): Vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen #Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der
#Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
2
Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
3
Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: Gute Nachrichten für den Takt des BER-Flughafen-Express, aus Airliners

https://www.airliners.de/gute-nachrichten-15-minuten-takt-ber-flughafen-express/54297

Der Flughafen Express #FEX in Berlin kann aller Voraussicht nach nun doch zum Fahrplanwechsel 2025 in einem #15-Minuten-Takt fahren. Die Gemeinde #Blankenfelde-Mahlow hat es sich anders überlegt und will nicht mehr klagen.

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wird den Bau der #Dresdner Bahn nicht mehr durch eine Klage aufschieben, wie Neues Deutschland berichtet. Die Klage wird von der Gemeinde zurückgezogen, wie die Zeitung auf Nachfrage erfuhr.

Gründe für den Rückzug, der in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde, wurden nicht genannt. Die Dresdner Bahn ist essentiell für eine Kapazitätserhöhung des #Flughafen-Express FEX.

Ende 2019 wurde bekannt, dass die vom 3. Bauabschnitt der Dresdner Bahn betroffene Gemeinde …

Flughäfen: Krise im Flugverkehr : Zahl der Fluggäste an Berliner Flughäfen sinkt um 75 Prozent, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zahl-der-fluggaeste-an-berliner-flughaefen-sinkt-um-75-prozent-li.78882

Corona bringt den #Luftverkehr auch in #Tegel und #Schönefeld fast zum Erliegen. Gefährdet das Virus auch die geplante #BER-Eröffnung?

Im #TXL-Bus nach Tegel bleiben neuerdings fast alle Plätze frei, und auch in den meisten Flugzeugen sitzt nur noch eine Handvoll Passagiere. Manch eine Maschine hebt sogar nur mit einem einzigen #Fluggast an Bord ab. Es ist unverkennbar: Die Ausbreitung des Corona-Virus hat den Luftverkehr in Berlin fast zum Erliegen gebracht. Die jüngsten Zahlen der Flughafengesellschaft #FBB, von denen die Berliner Zeitung erfuhr, werfen ein Schlaglicht auf die dramatische Lage. Danach haben am Dienstag gerade mal etwas mehr als 21 000 Fluggäste Tegel und Schönefeld genutzt – im Vergleich mit dem Vorjahr ein Rückgang um rund 75 Prozent. Doch nicht nur die Gegenwart, auch die kommenden Monate bereiten FBB-Chef Engelbert #Lütke Daldrup große Sorgen. Kann der #Probebetrieb am BER wie geplant stattfinden? Und kann der neue Schönefelder #Flughafen wirklich im Herbst 2020 eröffnen?

Wenn Corona nicht wäre, sähe es für das Milliardenprojekt südöstlich der Stadt nach pannenreichen Jahren endlich einmal gut aus. Zuletzt wurde das Dübelproblem, das die BER-Fertigstellung zu verzögern drohte, gelöst. Die Zulassungen, die nach einer Rechtsänderung plötzlich nötig wurden, liegen inzwischen …

Messe + Flughäfen: ILA 2020 wird wegen Corona abgesagt, aus airliners.de

https://www.airliners.de/ila-2020-corona/54320

Nach der #ITB wird mit der #ILA eine weitere #Leitmesse in Berlin abgesagt. Die #Luftfahrtmesse am #Flughafen #BER war für Mitte Mai geplant. Die ILA ist nicht die einzige Luftfahrt-Messe, die wegen Corona nicht stattfindet.

Die Luftfahrtmesse ILA Berlin wird abgesagt. Damit soll die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gebremst werden, teilten die Veranstalter #BDLI und Messe Berlin jetzt mit. „Für uns ist klar: Wir übernehmen Verantwortung für die Aussteller, Partner und Besucher der ILA 2020.“

Die Berliner #Airshow sollte vom 13. bis 17. Mai auf dem Messegelände am neuen Berliner Flughafen BER stattfinden. Alle zwei Jahre lockt die Messe Zehntausende Fach- und Privatbesucher. Vor zwei Jahren kamen die Aussteller aus 41 Ländern, ihre Stände lockten 180.000 Besucher an.

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus hatte der für die ILA  …

Flughäfen: Einbruch der Passagierzahlen Lütke Daldrup fordert Finanzhilfe für Berliner Flughäfen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege/berlin-flughafen-tegel-schoenefeld-einbruch-passagierzahlen-finanzhilfe.html

Wegen der Corona-Krise brechen den Berliner #Flughäfen Einnahmen weg. Der #Flughafen-Chef fordert Unterstützung von Bund und Ländern. Er glaubt nach eigener Aussage nicht an eine Schließung wie in Stuttgart – und beteuert: Der #BER-Eröffnungstermin sei nicht in Gefahr.

Die Berliner Flughäfen #Tegel und #Schönfeld dringen wegen des Einbruchs der Passagierzahlen infolge der Corona-Krise auf eine Finanzspritze von Bund und Ländern. „Wir erwarten keinen wirklichen #Osterreiseverkehr“, sagte Flughafen-Chef Engelbert #Lütke Daldrup der Nachrichtenagentur DPA. Entsprechend werde man die Unterstützung der Gesellschafter brauchen.

Wie hoch die Verluste sein werden, lässt sich dem Flughafen-Chef zufolge noch nicht beziffern. Lütke Daldrup sprach aber von erheblichen Einnahmeverlusten. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Berliner Flughäfen demnach in den vergangenen Tagen nur „etwa die Hälfte der Fluggäste“. „In der Wochen davor lag das Minus bei 30 Prozent, davor bei zwölf Prozent.“

#Überstundenabbau und #Kurzarbeit als Optionen
Die Berlin-Brandenburger Flughafengesellschaft ist Eigentum der beiden …

Fahrdienst: BVG bringt mich weiter! Seit August vergangenen Jahres können Schulzendorfer mit dem BerlKönig BC zwischen U-Bahnhof Rudow und …, aus BVG

Seit August vergangenen Jahres können Schulzendorfer mit dem #BerlKönig BC zwischen #U-Bahnhof #Rudow und #Schulzendorf sowie Teilen Zeuthens pendeln. Nun können sich auch die Waltersdorfer über das Angebot des Zubringerbusses der BVG freuen. Ab dem 16. März 2020 erweitert die BVG das Bediengebiet um die Siedlung #Waltersdorf, das Gewerbezentrum bzw. den #Lilienthal-Park und den Ortskern.

Aber nicht nur das ist neu: Der #S-Bahnhof #Flughafen Schönefeld wird als zusätzlicher Start- bzw. Endpunkt das #Pendlerangebot vervollständigen. Damit verbindet der BerlKönig BC Schulzendorf, Teile #Zeuthens und neu #Waltersdorf mit dem U-Bahnhof Rudow und jetzt auch mit dem S-Bahnhof Flughafen Schönefeld. Fahrgäste werden in Haustürnähe innerhalb des genannten Bediengebiets abgeholt und können entweder zum U-Bahnhof Rudow oder S-Bahnhof Flughafen Schönefeld fahren. Fahrten zwischen den beiden Bahnhöfen sind aber nicht möglich.

Mit dem neuen erweiterten Angebot geht die BVG auf zahlreiche Kundenwünsche ein und verbindet die Brandenburger mit dem Berliner Nahverkehr. Von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 5:00 Uhr bis 9:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:30 Uhr ist der BerlKönig BC im Einsatz. Buchbar ist der Rufbus über die App „BerlKönig BC“. Eine Fahrt kostet immer 50 Cent, zusätzlich benötigen Fahrgäste einen gültigen Fahrausweis des Tarifbereichs BC. Fahrausweise sind direkt beim Fahrer oder über die BVG Ticket-App zu erwerben.

Hinweis an die Redaktionen: Bitte beachten Sie, dass der BerlKönig BC und der BerlKönig in der Berliner Innenstadt zwar in gewisser Weise „art-“ und natürlich namensverwandt sind, es sich aber ansonsten um grundsätzlich voneinander unabhängige Angebote handelt. Zu den Entwicklungen beim regulären BerlKönig gibt es aktuell noch keinen neuen Stand.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de