barrierefrei + Mobilität: Fahrgastbeirat, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die BVG AöR (BVG) und die S-Bahn Berlin
GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben:

Frage 1: Wie werden die besonderen Anforderungen
von Menschen mit #Handicap in den #Fahrgastbeiräten von
BVG und S-Bahn berücksichtigt?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Neben den
seit Jahren bestehenden intensiven Austauschbeziehungen
zwischen BVG und #Behindertenverbänden sind behinderte
Menschen auch Teil des BVG-Kundenrats. Als Bindeglied
zwischen Fahrgästen und Unternehmen setzt der
Kundenrat eigene Themen, die den Fahrgästen wichtig
sind. Dazu gehören u. A. auch #Barrierefreiheit und spezielle
Bedürfnisse von Menschen mit Handicap.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„In der Satzung für den Kundenbeirat der S-Bahn Berlin
(siehe http://www.s-bahn-berlin.de/unternehmen/pdf
/2011_09_20_Satzung_Kundenbeirat_S-BahnBerlin.pdf)
ist die Zusammensetzung des Gremiums im § 2 (1) und
(2) unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien beschrieben.
Dazu zählt auch die Mobilitätseinschränkung
(siehe Punkt (c) im § 2 (2) der Satzung). Der Kundenbeirat
ist eines von mehreren Gremien, mit dem die S-Bahn
Berlin ihre ständige Verbundenheit zu ihren Fahrgästen
unter Beweis stellt. Mit unserer ständigen Mitwirkung in
der AG „Bauen und Verkehr-barrierefrei“ würdigen wir
die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste in besonderem
Maße. Die uns übermittelten Problemstellungen
werden durch unsere Behindertenbeauftragte mit der
gebotenen Aufmerksamkeit beachtet, um angemessene
Problemlösungen für die Bedürfnisse der Menschen mit
Handicap zu finden. Darüber hinaus finden regelmäßige
Gespräche zwischen den Verbänden und unseren Fachbereichen
zu verschiedenen Einzelthemen statt.“

Frage 2: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der
BVG sind aktuell:
Sehbehindert bzw. blind
Höreingeschränkt bzw. gehörlos
Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl
angewiesen
Kognitiv eingeschränkt?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Kundenrat der BVG besteht aus 30 Mitgliedern,
die in ihrer Zusammensetzung die Struktur der Kundenwelt
der BVG widerspiegeln. Uns ist bekannt, dass bei
mindestens drei aktuellen Mitgliedern eine Schwerbehinderung
vorliegt. Wir gehen davon aus, dass auch weitere
Mitglieder (z. B. Senioren) auf Hilfsmittel angewiesen
sind. Eine vorliegende Schwerbehinderung wird bei den
Mitgliedern nicht explizit abgefragt.“

Frage 3: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der
S-Bahn sind aktuell:
Sehbehindert bzw. blind
Höreingeschränkt bzw. gehörlos
Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl
angewiesen
Kognitiv eingeschränkt?
Antwort zu 3: Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Auf Grundlage freiwilliger Angaben der Mitglieder
des Kundenbeirats ist uns bekannt, dass bei zwei Mitgliedern
eine Sehbehinderung vorliegt. Von einem weiteren
Mitglied ist uns eine körperliche Einschränkung aufgrund
einer Verletzung bekannt. Bei einem weiteren Mitglied
liegt eine Schwerbehinderung vor.“
Frage 4: Hält der Senat die jeweilige Repräsentanz der
Gruppen im Fahrgastbeirat für angemessen?
Antwort zu 4: Der Senat geht selbstverständlich davon
aus, dass die Fahrgastbeiräte paritätisch besetzt sind und
hält die jeweilige Repräsentanz der Gruppen im Fahrgastbeirat
für angemessen.

Berlin, den 22. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)

Straßenverkehr: Aktueller Stand der Berliner Straßenbauprojekte, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen Verfahrensstand haben die Straßenbauvorhaben
aus dem Maßnahmenkatalog des Stadtentwicklungsplans
Verkehr Berlin? Hierbei insbesondere auf
die 10 Maßnahmen unter Punkt I 4.3 „Straßenbaumaß-
nahmen zur Beseitigung struktureller Netzprobleme und
zur Entlastung der Wohngebiete“ eingehen, ohne die
Projekte der Auftragsverwaltung des Bundes. (Bitte nach
abgearbeiteten und künftigen Verfahrensschritten auflisten,
wie und wann ist die Öffentlichkeit beteiligt worden
bzw. wird sie beteiligt, wird oder wurde die Öffentlichkeit
über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinaus in
die Planung einbezogen, welche Kosten sind mit den
einzelnen Projekten verbunden, wer trägt diese Kosten,
wie ist der weitere Zeitplan; wo Straßenbaumaßnahmen in
Teilabschnitte aufgeteilt sind, bitte einzeln nach Teilabschnitten
auflisten)
Antwort zu 1:


1. Teilabschnitt Süd-Ost-Verbindung: Spreequerung
von Rummelsburger Straße bis Köpenicker Landstraße
Die Brücke über die Spree ist seit August 2013 in
Bau, die Fertigstellung Ende 2017 wird angestrebt.
Der Bau der Brücke (Ingenieurbauwerk) ist mit
48,8 Mio. € geplant.
Der Vorhabenträger für den Straßenbau, das Bezirksamt
Treptow-Köpenick, hat im Frühjahr 2013
mit den vorbereitenden Maßnahmen / Baufeldfreimachung
und ab Januar 2014 mit den eigentlichen
Straßenbauarbeiten an den künftigen Knotenpunkten
mit der Köpenicker Landstraße und
Rummelsburger Straße sowie der freien Strecke
bis an die Nalepastraße begonnen. Gleichzeitig liefen
und laufen noch die Bauarbeiten der Berliner
Wasserbetriebe sowie anderer Leitungsverwaltungen,
wie Vattenfall, Telekom, Alliander im gesamten
Bauabschnitt.
Die Kosten für die Baumaßnahme ohne Ingenieurbauwerke
(Brücke, Stützwände und Lärmschutzwände)
betragen 21,825 Mio. € (brutto) gem. geprüften
1. bis 3. Teil-BPU1
.
Die Finanzierung erfolgt aus der Gemeinschaftsmaßnahme
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW).
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fand
die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung statt. Die
Auslegung erfolgte vom 29.10.2007 bis
29.11.2007. Der Beschluss VII E – 04/2010 lag am
27.02.2012 vor.
Die Verkehrsübergabe für den 1. Abschnitt der
Süd-Ost-Verbindung (SOV) ist Ende 2017/Anfang
2018 vorgesehen. Die Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen
wird noch bis Ende 2018 andauern,
infolge der dann erst zur Verfügung stehenden
Flächen und den erforderlichen Pflanzzeiten
im Frühjahr und Herbst.

2. Tangentiale-Verbindung-Ost Nordverlängerung
(zw. An der Wuhlheide und B1/5)
Gegenwärtig wird im Rahmen eines formalisierten
Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens die
Vorzugsvariante ermittelt. Mit einem Ergebnis
wird frühestens Ende 2017 gerechnet. Die Einbindung
und Information der Bürger erfolgte in Öffentlichkeitsveranstaltungen
jeweils Anfang 2015
und 2016 und deren „Auswertung“ via Internet
sowie über einen eigens etablierten Planungsbeirat,
bestehend aus Vertretern der ortsansässigen Bürgerinitiativen.
Die Ergebnisse der aktuellen Variantensuche
werden ebenfalls in dem beschriebenen
Rahmen vorgestellt und diskutiert.
Auf der Grundlage einer Kostenannahme von 79,6
Mio. € erging ein vorläufiger Bescheid, die Maß-
nahme mit GRW-Mitteln zu fördern (90%).

1 Bauplanungsunterlagen

Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens
ist frühestens Ende 2018 möglich.

3. Teilabschnitt Ost-West-Trasse (Nordumfahrung
Köpenick) von An der Wuhlheide bis Mahlsdorfer
Straße
Die Baumaßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren.
Die Auslegung fand vom
10.01.2005 bis 10.02.2005 statt. Die Planfeststellungsunterlagen
mit Rotänderungen und zusätzlichem
Abwägungsmaterial wurden im Dezember
2008 an die Anhörungsbehörde übergeben. Vor
der Beschlussfassung kam die Aktualisierung der
Verkehrsprognose auf den Zeithorizont 2025 zum
Tragen und die Unterlagen noch einmal auf den
Prüfstand. Im Ergebnis der erstellten objektkonkreten
Verkehrsprognose vom Oktober 2011 wurden
alle Unterlagen überarbeiten und zwischenzeitlich
fortgeschriebene Planungen im Umfeld berücksichtigt.
Mit der Verkehrsuntersuchung vom 16.06.2016
wurde die aktuelle Stadtentwicklung, die u.a. für
den Bezirk Treptow-Köpenick einen Bevölkerungszuwachs
bedeutet, und aktuelle Verkehrspolitik
berücksichtigt. Die Verkehrsprognose, die
Schalltechnische Untersuchung, die Erschütterungsbetrachtung
und das Lufthygienische Gutachten
wurden überarbeitet und aktualisiert. Die Auswirkungen
auf den landschaftspflegerischen Begleitplan
werden derzeit bearbeitet, auch unter der
Voraussetzung, dass die Überarbeitung der Unterlagen
zu den Entwässerungsanlagen, im Besonderen
der erforderlichen Bodenfilteranlage nach den
nun geltenden Regeln der Technik zur Gewässerreinhaltung
vorliegt.
Nach dem vorliegenden Bearbeitungsstand können
die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen im
III. Quartal 2017 an die Planfeststellungsbehörde
übergeben werden. Es ist dann zu entscheiden, ob
die geänderten Planfeststellungsunterlagen erneut
öffentlich auszulegen sind, bevor nach Abwägung
aller Einwendungen ein Beschluss festgesetzt werden
kann.
Nach Vorlage des Beschlusses wird umgehend mit
der Vorbereitung der Baudurchführung begonnen.
Die Finanzierung ist derzeit aus Investitionsmitteln
des Landes Berlin in Höhe von rd. 7,16 Mio. €
vorgesehen. Es ist beabsichtigt, mit der Einreichung
der Bauplanungsunterlagen eine Finanzierung
im Rahmen der GRW zu prüfen.

4. Teilabschnitt Tangentialverbindung Nord Verlängerung
Egon-Erwin-Kisch-Straße zw. B2 und
Wartenberger West östlich BAR
Es liegt eine Machbarkeitsuntersuchung aus 2007
vor. Eine Kostenschätzung geht von ca. 8 Mio. €
aus. Derzeit finden keine Planungsaktivitäten statt.
Eine Bürgerbeteiligung hat bisher nicht stattgefunden.

5. Verbindungsstraße zw. Alt-Karow und B2
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte
/ erfolgt im Rahmen des aktuell andauernden
Planfeststellungsverfahrens. Ein Baubeginn
wird in 2019 angestrebt.
Die Maßnahme ist in der Finanzplanung Berlins
mit Mitteln in Höhe von 6,6 Mio. € eingestellt.

6. Teilabschnitt Verkehrslösung Heinersdorf:
Straße an der Industriebahn (N2)
Eine Machbarkeitsstudie für neue Straßenverbindungen
zur Entlastung der Ortslage Heinersdorf
liegt aus 2009 vor. Die Maßnahme N2 ist Teil der
Verkehrslösung Heinersdorf. Die Verkehrslösung
Heinersdorf wurde mehrmals in Foren aus verschiedenen
Anlässen mit Bürgern vor Ort diskutiert.
Die Flächensicherung erfolgt über Festsetzung
eines Entwicklungsgebiets /Bebauungsplan
B-Plan). Eine formale Bürgerbeteiligung ist noch
nicht erfolgt.
Die Maßnahme ist Gegenstand der diesjährigen
Anmeldung zur Finanzplanung 2018 – 2022 (Kostenannahme:
5,4 Mio. €).

7. Verlängerung Granitzstraße
Eine Variantenuntersuchung zur Verlängerung der
Granitzstraße zw. Mühlenstraße und Granitzstraße
wurde 2005 abgeschlossen.
Im Rahmen des Werkstattverfahrens „Pankower
Tor“ (2012-2014) wurden weitere Verkehrsuntersuchungen,
die u.a. diese Maßnahme beinhalteten,
durchgeführt. Ebenso wurden Öffentlichkeitsveranstaltungen
zum Werkstattverfahren durchgeführt.
Die Kostenschätzung (teuerste Variante) aus der
Variantenuntersuchung 2005 geht von ca. 7,4 Mio.
€ aus.
Die Planung ruht derzeit. Ein FNP2-Änderungsverfahren
ist in Bearbeitung.

2
Flächennutzungsplan

8. Erweiterung Hauptstraße (Ostkreuz)
Für die aktuell in der Bauausführung befindliche
Maßnahme sind Mittel in Höhe von 4,05 Mio. €
veranschlagt. Eine Bürgerbeteiligung fand im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt. Der
Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 28.11.2014
rechtsgültig.
Die Fertigstellung ist in 2018 vorgesehen.

9. Neubau einer Straßenverbindung in Mahlsdorf
vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße
Die Maßnahme ist Bestandteil der Finanzplanung
des Landes. Es sind Mittel in Höhe von 8,6 Mio. €
ausgewiesen. Es wurden noch keine aktuellen Planungsaktivitäten
initiiert. Erst in diesem Zusammenhang
wird eine umfangreiche Bürgerbeteiligung
organisiert.
Die Maßnahme steht im engen Zusammenhang mit
der geplanten Verlängerung der Straßenbahn bis
zum S-Bahnhof Mahlsdorf.
Machbarkeitsuntersuchungen für die Straße bzw.
die Straßenbahn liegen aus 2007, 2009 und 2011
vor.
Die Umsetzung ist nach 2020 zu erwarten.

10. Herstellung einer Straßenverbindung zw.
Karower Chaussee und Hobrechtsfelder Chaussee
zur südlichen Umfahrung von Buch (Verlängerung
Max-Burghardt-Straße)
Eine Machbarkeitsstudie und Raumempfindlichkeitsuntersuchung
im Rahmen einer Diplomarbeit
wurde 2010 erarbeitet. Weitere Planungsaktivitä-
ten sind nicht erfolgt.
Die Planung ruht derzeit.

Frage 2: Gibt es darüber hinaus Straßenneubauprojekte
in Verantwortung des Landes Berlin? Wenn ja, welche
und welchen Verfahrensstand haben diese? (bitte analog
zu Frage 1 auflisten)
Antwort zu 2:
 Erschließung Berlin TXL – The Urban Tech Republic
(UTR)
Parallel laufen verschiedene Bebauungsplanverfahren
mit Öffentlichkeitsbeteiligung in unterschiedlichen Arbeitsständen.
Weitere Informationen dazu unter
http://stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel
/planung/bebauungsplan.shtml
Die zukünftige Erschließung von Berlin TXL ist in
vier Bauabschnitten geplant – abhängig von der Vermarktung
des Gebietes.
Die Vorplanungsunterlagen (VPU) des 1. Bauabschnittes
sind genehmigt. Derzeit werden die Bauplanungsunterlagen
erarbeitet.
Für die Verkehrsanlagen wird von ca. 46 Mio. € im 1.
Bauabschnittes (lt. VPU) ausgegangen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der BPlanverfahren
Ist teilweise erfolgt, teilweise noch ausstehend.
Zahlreiche Öffentlichkeitsveranstaltungen wurden und
werden durch den Projektentwickler Tegel Projekt GmbH
durchgeführt: u.a. „Öffentliche Standortkonferenz –
Nachnutzung Flughafen Tegel“ im Juli 2016; Diskussionsveranstaltung
„Flughafen Tegel – Was kommt nach
den Flugzeugen?“ im Dezember 2016; Infoveranstaltung
Tegel Projekt GmbH in den Borsighallen im Februar
2017.
Der weitere Zeitplan ist abhängig von Schließung des
Flughafens Tegel. Nach derzeitgem Ablaufplan wird für
die Ausführung der Baumaßnahme ein Zeitraum von 53
Monaten benötigt (lt. VPU).
 Erschließung Schumacher-Quartier „Neue Meteorstraße“
als Ersatz des heutigen Autobahnabzweiges
der A 111 (ehemals A 105)
Der Aufstellungsbeschluss eines B-Planverfahrens ist
am 26.10.16 erfolgt.
Der Städtebauliche Wettbewerb für das SchumacherQuartier
ist abgeschlossen. Der Entwurf eines ersten Mobilitäts-
und Erschließungskonzeptes befindet sich derzeit
in Fachdiskussion.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen des
B-Plan-Verfahrens erfolgen. Im Weiteren siehe Angaben
zur Öffentlichkeitsarbeit bei Berlin TXL – UTR.
 Erschließung „Insel Gartenfeld“ mit einer neuen
Straßenverbindung zwischen Gartenfeldstraße und
Wasserstadtbrücke im Bezirk Spandau von Berlin
Das Städtebauliche Werkstattverfahren „Das neue
Gartenfeld“ wurde in 11/2016 abgeschlossen.
Derzeit laufen des notwendige FNP-Änderungsverfahren
und das erforderliche B-Planverfahren, um die
städtebauliche und verkehrliche Entwicklung auf der
Gartenfeldinsel zu sichern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen des FNP-Änderungsverfahren und des BPlanverfahrens
hat stattgefunden.
In Bearbeitung ist derzeit eine Variantenuntersuchung
zur Lage der neuen Straßenverbindung auf der Insel. Es
liegen noch keine Kostenschätzungen vor.
 Neubau von Straßen im Luisenblock in Bezirk
Mitte
Der Straßenneubau ist Bestandteil der Entwicklungsmaßnahme
"Hauptstadt Berlin- Parlaments- und Regierungsviertel".
Gegenwärtig werden Baukosten in Höhe
von 1,45 Mio. € erwartet. Diese werden von der Deutsche
Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK)
getragen. Ein Baubeginn ist in 2018 vorgesehen. Eine
Bürgerbeteiligung fand im Rahmen des B-Planverfahrens
statt.
Straßenneubauprojekte, die in der Verantwortung der
bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter liegen sind
hier nicht aufgeführt.

Frage 3: Welche Verfahrensstände haben die Straßenbauprojekte,
die gemeinsam mit dem Land Brandenburg
durchgeführt werden (Ortsumfahrung Ahrensfelde, Ausbau
L 33 Landsberger Chaussee, …)? (bitte analog zu
Frage 1 auflisten, ergänzt um die Frage der Kostenteilung/Kostenbeteiligung
des Landes Berlin)
Antwort zu 3:


 4-streifiger Ausbau der L 33 (Landsberger Chaussee)
zw. Stendaler Straße und Hönow
Im Rahmen des Erörterungstermins (innerhalb des
laufenden Planfeststellungsverfahrens) wurden Änderungen
im Bereich der Ortslage Hönow zugesagt.
Differenzen innerhalb der brandenburgischen Verwaltung
bzgl. dieser Änderungen verhindern ggw. die Weiterführung
des Verfahrens. In der Folge ist eine Terminentwicklung
nicht möglich. Der durch das Land Berlin zu
tragende Kostenanteil (50%) beträgt 3,3 Mio. €.


 Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde – B 158 n
(Bundesmaßnahme)
Gegensätzliche Auffassungen der Vorhabenträger
(Länder Brandenburg und Berlin) und des Bundes bzgl.
der Finanzierung (Troglösung, Folgekosten in Ortsdurchfahrt)
haben zum andauernden Stillstand der Planung
geführt. Der Bund fordert nach einer Rechnungshofprü-
fung und der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses
des Bundestages eine ebenerdige Lösung (Verzicht
auf den Trog). Diese Entscheidung würde zu umfangreichen
zusätzlichen Belastungen insbesondere der
Berliner Bevölkerung führen. Eine Terminvorschau ist
vor diesem Hintergrund gegenwärtig nicht möglich.
Es werden Baukosten in Höhe von 36 Mio. € erwartet.

Frage 4: In welchem Bezug/mit welcher Bilanz stehen
die erfragten Maßnahmen zum Ziel eines klimaneutralen
Berlin 2050? Bitte detailliert erläutern, wie die Zielvorgabe
„klimaneutral“ in den geplanten Maßnahmen berücksichtigt
und umgesetzt wird?
Antwort zu 4: Die im Stadtentwicklungsplan Verkehr
(StEP Verkehr) aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen bis
2025 bestehen auch vor dem Hintergrund einer weiteren
Absenkung des Anteils von Kfz (insbesondere mit Verbrennungsmotoren).
Der Senat ist daran interessiert, die
Möglichkeiten des Mobilitäts- und Verkehrsmanagements
weiter auszuschöpfen und somit die CO2-Emissionen zu
senken. Da der höchste Anteil der verkehrsbedingten
Emissionen im heutigen Straßenverkehr zu verorten ist,
bietet eine Erhöhung des Flottendurchsatzes mit verbrauchereffizienteren
sowie alternativen Antrieben die größtmögliche
Wirkung zur Erreichung der im Jahr 2050 angestrebten
Klimaneutralität. Zudem gilt: Die Ver- und Entsorgung
der Stadt ist zu gewährleisten, dies bedingt teilräumliche
Infrastrukturergänzungen. Die mit den StEPMaßnahmen
geplante Neugestaltung von Straßenräumen
dient dem gesamten Verkehr in diesen. Welche Fahrzeuge
bzw Antriebsarten sich darin bewegen können oder werden,
ist nicht festgeschrieben. Die Straßenbaumaßnahmen
bis 2025 stehen somit nicht im Widerspruch zur angestrebten
Klimaneutralität."

Berlin, den 22. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Schönhauser Allee Das Experiment für den Verkehr der Zukunft beginnt – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schoenhauser-allee-das-experiment-fuer-den-verkehr-der-zukunft-beginnt-26230860?dmcid=nl_20170321_26230860

Berlin – Nicht mehr lange, dann ist es so weit: Wo heute noch Autos stehen, sollen Passanten auf Bänken sitzen, Blumen blühen und Fahrräder parken. Der Countdown läuft für die erste Stufe eines #Experiments, das die #Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg in ein #Testfeld für den #Verkehr der #Zukunft verwandeln wird. Für die Autofahrer soll es eng werden.
So sieht der neue Zeitplan aus: „Wir wollen die erste Stufe unseres Versuchs zwischen der Eberswalder und der Wichertstraße in diesem Sommer beginnen. Wie angekündigt, werden einige Parkplätze zu #Parklets umgestaltet – Holzpodien, auf denen man sitzen kann“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Jens-Holger #Kirchner (Grüne).
Parklet – das ist englisch und lässt sich als „kleiner Park“ übersetzen. In San Francisco gibt es sie schon: bepflanzte Mini-Ruhebereiche, in denen man am Straßenrand pausieren kann. „Wie viele Parklets es an der Schönhauser Allee werden und wie sie aussehen, hängt davon ab, wie viele Gewerbetreibende und Privatleute wir als Paten gewinnen. Nach unserer Vorstellung sollte es mindestens sechs solcher Ruhezonen geben, möglichst mehr“, kündigte der Senatspolitiker an.
Straßen sollen menschenfreundlicher werden
Der Verkehrsversuch ist das Ergebnis eines Workshops, zu dem der Senat 2015 einen Experten des Kopenhagener Planungsbüros Gehl Architects in den Prenzlauer Berg eingeladen hatte. In London, Shanghai, New York und anderen Metropolen arbeiten die Dänen daran, Straßen menschenfreundlicher zu machen.
Die Schönhauser Allee, so Berlins oberster Verkehrsplaner Burkhard Horn und seine Mitstreiter, könnte ebenfalls eine Umgestaltung gebrauchen. Zwar seien auf der Hauptverkehrsstraße auch viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs – doch sie hätten dort …

Regionalverkehr: Ersatzverkehr Eberswalde – Bernau – Berlin vom 23. März bis 28. März Fahrplanänderungen für die Züge der Linien RE 3, RB 24 und RE 66 erforderlich, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/13627590/Ersatzverkehr_RE3_RB24_RE66.html?start=0&itemsPerPage=10

Wegen #Bauarbeiten zwischen Berlin-#Karow und #Bernau werden vom 23. März, 21 Uhr, bis 28. März, 2 Uhr, durchgehend Fahrplanänderungen für die Züge der Linien RE 3, RB 24 und RE 66 erforderlich.

Linie #RE3 (Stralsund/Schwedt (Oder) – Berlin)

Die Züge fallen zwischen Bernau und Berlin Hbf aus. Als Ersatz fahren Busse zwischen Eberswalde und Bernau. Zwischen Bernau und Berlin kann auch die S-Bahn mit Umstieg in Berlin Friedrichstraße genutzt werden.

Von 8 Uhr bis 18 Uhr finden ebenfalls Bauarbeiten auf der S 2 statt. In dieser Zeit fahren zusätzlich Busse zwischen Bernau und Berlin Gesundbrunnen.

Linie #RB24 (Eberswalde – Berlin – Senftenberg)

Die Züge fallen zwischen Bernau und Berlin-Lichtenberg aus und werden durch Busse ersetzt. Die Züge und Busse auf dem Abschnitt Berlin-Lichtenberg und Eberswalde fahren in veränderten Fahrzeiten. In Bernau besteht Anschluss zu den Zügen von/nach Eberswalde. Aus diesem Grund fahren die Busse ab Berlin-Lichtenberg in Richtung Bernau in früheren Fahrzeiten bzw. kommen in der Gegenrichtung später dort an.

In Berlin-Lichtenberg wird in beiden Richtungen erst der nächste Takt zur Weiterfahrt erreicht.

Linie #RE66 (Szczecin – Angermünde – Berlin)

Die Züge fallen zwischen Eberswalde und Berlin-Lichtenberg aus. Zwischen Eberswalde und Berlin-Lichtenberg können die Züge bzw. der Ersatzverkehr der Linien RE 3 und RB 24 sowie zwischen Bernau und Berlin die S-Bahn mit Umstieg in Berlin Friedrichstraße genutzt werden.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine frühere Verbindung zu nutzen.

Die Beförderung von Fahrrädern in den Bussen ist nicht möglich. Die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen ist nur eingeschränkt möglich.

Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten sowie beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882. 

Bahnverkehr: Mehr Lärmschutz in Berlin Pankow Bahn stellt am 4. April im Rathaus Pankow neue Planungen vor, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/13627288/Mehr_Laermschutz_in_Berlin_Pankow.html?start=0&itemsPerPage=20

Die Deutsche Bahn errichtet ab September dieses Jahres zwischen #Pankow und #Blankenburg #Lärmschutzwände. Darüber hinaus sind auch Lärmschutzfenster oder spezielle Lüfter für Wohngebäude vorgesehen.  Die #Lärmsanierungsmaßnahmen betreffen beide Seiten der Bahnstrecke von Esplanade/Dolomitenstraße über den Bahnhof Pankow, den Haltepunkt Pankow-Heinersdorf bis zum nördlichen Ende des Bahnhofs Blankenburg.

Im März des vergangenen Jahres wurden die Bürger erstmals umfassend zu dem Vorhaben informiert. Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Regelungen zu den Immissionsgrenzwerten geändert. Die DB und das Bezirksamt Pankow laden deshalb die Anwohner erneut zu einer #Informationsveranstaltung (4. April, 18.30 Uhr, Rathaus Pankow, Großer Ratssaal, Breite Straße 24 A-26) ein. Die Ingenieure der Bahn werden die erweiterten Planungen zum Schallschutz, insbesondere für die Abschnitte Brehme- und Granitzstraße, vorstellen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit für Fragen.

Die Arbeiten für den aktiven und passiven Schallschutz sind Teil des Programms „Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“. Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit kann auch entlang vorhandener Schienenwege für Schallschutz gesorgt werden. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Aktuell stehen in dem Programm jährlich 150 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge besteht bei der Lärmsanierung kein Rechtsanspruch. Auf dem 33.400 Kilometer langen Streckennetz der Bahn sind 3.700 Kilometer besonders durch Schienenlärm belastet. Bis Ende 2016 wurden rund 1.580 Kilometer lärmbelasteter Strecken saniert. Weitere Informationen unter:  http://www1.deutschebahn.com/laerm/infrastruktur/laermsanierung.html

Flughäfen: Das neue Milliardendesaster für Berlin heißt Tegel, aus Die Welt

https://www.welt.de/wirtschaft/article163013271/Das-neue-Milliardendesaster-fuer-Berlin-heisst-Tegel.html

In Berlin könnte es bald einen Volksentscheid für eine Offenhaltung des #Flughafens in #Tegel geben. Sollte dies gelingen, droht der Hauptstadt ein neues Milliardengrab – aus einem klaren Grund.

Bei vielen Bürgern ist der Airport sehr beliebt. Weil er – jedenfalls aus Sicht der West-Berliner – schnell erreichbar ist. „TXL“ soll jedoch geschlossen werden, sobald der neue Großflughafen in Schönfeld eines (fernen) Tages in Betrieb geht. Auf der riesigen zentralen Fläche in Tegel sind ein Gewerbepark sowie dringend benötigte Büros und Wohnungen geplant.

Im Zuge des Landtagswahlkampfs 2016 jedoch entdeckte die FDP das Thema für sich und startete eine Initiative für ein Volksbegehren für eine Offenhaltung des Flughafens. Für einen Erfolg der Initiative „Berlin braucht Tegel“ waren 178.000 Stimmen nötig, und diese Zahl wurde am Montag offenbar überschritten.

Autovermieter Sixt versprach einen Gutschein

Man rechnet mit mehr als 200.000 Stimmen, wobei noch unklar ist, wie viele davon gültig sind. Denn die Unterschriftenaktion wurde mit teilweise bemerkenswerten Methoden beworben. So lobte die Berliner FDP zwischenzeitlich einen Preis in Höhe von 1000 Euro aus für jeden, der 1000 Stimmen einsammelt.

Der Autovermieter Sixt versprach einen Gutschein in Höhe von …

Straßenverkehr: Feinstaubalarm in Berlin – Es liegt was in der Luft, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wo konkret befinden sich in Berlin die einzelnen
#Luftgütemessstationen und nach welchen Kriterien
wurden die Standorte ausgewählt?
Antwort zu 1: Die konkreten Standorte von Messstationen
des Berliner Luftgütemessnetzes (BLUME) sind:
MC027 – Marienfelde: Schichauweg 60, 12307 Berlin
(Stadtrand)
MC032 – Grunewald: Jagen 91, 14193 Berlin (Stadtrand)
MC077 – Buch: Wiltbergstr.50, 13125 Berlin (Stadtrand)
MC085 – Friedrichshagen: Müggelseedamm 307-310,
12587 Berlin (Stadtrand)
MC145 – Frohnau: Jägerstieg 1, 13465 Berlin (Stadtrand)
MC010 – Wedding: Amrumer Str./Limburger Str., 13353
Berlin (städt. Hintergrund)
MC018 – Schöneberg: Belziger Straße 52, 10823 Berlin
(städt. Hintergrund)
MC042 – Neukölln: Nansenstr. 10, 12047 Berlin (städt.
Hintergrund)
MC171 – Mitte: Brückenstraße 6, 10179 Berlin (städt.
Hintergrund)
MC282 – Karlshorst: Johanna-und-Willy-Brauer-Platz,
10318 Berlin (städt. Hintergrund)
MC115 – Charlottenburg: Hardenbergplatz, 10623 Berlin
(Straße)
MC117 – Steglitz: Schildhornstr. 76, 12163 Berlin (Stra-
ße)
MC124 – Mariendorf: Mariendorfer Damm 148, 12099
Berlin (Straße)
MC143 – Neukölln: Silbersteinstr. 1, 12051 Berlin (Stra-
ße)
MC174 – Friedrichshain: Frankfurter Allee 86b, 12047
Berlin (Straße)
MC220 – Neukölln: Karl-Marx-Str. 77, 12043 Berlin
(Straße)
Die #Messcontainer wurden überwiegend in den 1980er
und 90er Jahren in Betrieb genommen. Ihre Bestückung
mit Messgeräten ist konzeptionell bedingt nicht einheitlich.
Die Kriterien für die Platzierung von Probenahmestellen
für ortsfeste Messungen sind in Anlage 3, Abschnitte
B und C, der 39. Verordnung zum BundesImmissionsschutzgesetz
(39. BImSchV) festgelegt, die
seit 2010 in Kraft ist. In den Vorgängerverordnungen gab
es bereits weitgehend identische Vorgaben, die der Maß-
stab für die Standortfestlegung für die Messstellen des
BLUME waren.

Frage 2: Wie hoch ist der gesetzlich zugelassene
Grenzwert für Feinstaub im Tages- und Jahresmittel und
an wie vielen Tagen darf dieser pro Kalenderjahr überschritten
werden??
Antwort zu 2: Die Immissionsgrenzwerte für Partikel
(PM10) sind in § 4 der 39. BImSchV festgelegt. Danach
beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert
für PM10 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen
im Kalenderjahr.
Der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert
für PM10 beträgt 40 µg/m³.

Frage 3: Wie hoch ist der gesetzlich zugelassene
Grenzwert für Stickstoffdioxid im Tages- und Jahresmittel
und an wie vielen Tagen darf dieser pro Kalenderjahr
überschritten werden??
Antwort zu 3: Die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid
(NO2) sind in § 3 der 39. BImSchV festgelegt.
Danach beträgt der über eine volle Stunde gemittelte
Immissionsgrenzwert für NO2 200 µg/m³ bei 18 zugelassenen
Überschreitungen im Kalenderjahr.
Der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert
für NO2 beträgt 40 µg/m³.
Ein über einen Tag gemittelter Immissionsgrenzwert
ist für NO2 nicht festgelegt.

Frage 4: An wie vielen und an welchen Tagen genau
wurde der gesetzlich zugelassene Grenzwert für Feinstaub
an den einzelnen Luftgütemessstationen in Berlin jeweils
in den Jahren 2014, 2015, 2016 sowie in den ersten beiden
Monaten 2017 überschritten (bitte Angabe der Messstation,
Datum und Anzahl der Überschreitungen)?
Antwort zu 4: Der Grenzwert von 50 µg/m³ für den
Tagesmittelwert von PM10 wurde in den Jahren 2014,
2015, 2016 an der nachfolgend aufgeführten Anzahl von
Tagen überschritten:
Anzahl Tagesmittel
PM 10>50µg/m³ 2014 2015 2016
MC010 29 20 5
MC032 14 4 4
MC042 28 10 6
MC077 20 5 5
MC085 13 9 4
MC171 23 16 6
MC117 35 20 13
MC124 29 24 8
MC143 48 29 14
MC174 47 36 15
MC220 48 26 18
Die zulässige Anzahl von Überschreitungen des
PM10-Grenzwerts für das Tagesmittel beträgt 35 im Kalenderjahr;
bei mehr als 35 Überschreitungen gilt der
Grenzwert für das gesamte Kalenderjahr als überschritten.
Für die betrachteten Jahre und Stationen wurde der
Grenzwert im Jahr 2014 an vier von fünf Straßenstationen
überschritten, im Jahr 2015 an der Messstation in der
Frankfurter Allee. An allen anderen Stationen wurde der
Grenzwert in den Jahren 2014 bis 2016 eingehalten.
Überschreitungen des Grenzwertes für das PM10-
Tagesmittel treten überwiegend im Winterhalbjahr auf. In
den ersten beiden Monaten der Jahre 2014 bis 2017 wurde
der Grenzwert an den BLUME-Stationen an der nachfolgend
aufgeführten Anzahl von Tagen überschritten:
Anzahl Tagesmittel
PM10 >50µg/m³ Jan/Feb 2014 Jan/Feb 2015 Jan/Feb 2016 Jan-Feb 2017
MC010 8 4 5 10
MC032 7 3 4 5
MC042 9 4 6 8
MC077 9 3 5 9
MC085 6 3 4 4
MC171 9 4 5 8
MC117 11 5 8 15
MC124 10 10 5 14
MC143 15 10 7 17
MC174 13 11 8 16
MC220 13 7 6 16

Frage 5: An wie vielen und an welchen Tagen genau
wurde der gesetzlich zugelassene Grenzwert für Stickstoffdioxid
an den einzelnen Luftgütemessstationen in
Berlin jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 sowie in
den ersten beiden Monaten 2017 überschritten (bitte Angabe
der Messstation, Datum und Anzahl der Überschreitungen)?
Antwort zu 5: Für Stickstoffdioxid (NO2) gilt ein
Grenzwert von 40 µg/m³ für das Kalenderjahr und ein
Grenzwert für das Stundenmittel von 200 µg/m³. Der
Grenzwert für das Stundenmittel gilt im Kalenderjahr als
eingehalten, wenn er nicht mehr als 18mal überschritten
wird.
Für die Jahre 2014 bis 2016 wurden an den Stationen
des Berliner Luftgütemessnetzes folgende NO2-
Jahresmittelwerte gemessen (2016 noch vorläufige Werte):

Jahresmittelwerte NO2 in
µg/m³
2014 2015 2016
MC010 28 28 27
MC018 27 26 26
MC027 15 14 15
MC032 14 13 14
MC042 27 27 27
MC077 14 14 15
MC085 12 13 14
MC145 13 13 13
MC171 28 27 28
MC282 18 20 21
MC115 62 53 51
MC117 49 48 46
MC124 46 49 46
MC143 56 52 52
MC174 42 41 41
MC220 52 52 51
Der Grenzwerte für das Jahresmittel wurden an allen
Straßenstationen (MC 115, MC 117, MC 124, MC 143,
MC 174 und MC 220) in allen drei Jahren überschritten.
Im städtischen Hintergrund und an den Stadtrandstationen
wird der Grenzwert sicher eingehalten. Eine Auflistung
von Tagesmittelwerte über 40 µg/m³ ist nicht sinnvoll, da
sich der Grenzwert aus dem Mittelwert aller Tage ergibt
und nicht einzelne Überschreitungstage gezählt werden.
Die Anzahl von Überschreitungen des Stundenmittels
für NO2 an den Messstationen des BLUME in den Jahren
2014 bis 2016 und im Januar und Februar 2017 ist nachfolgend
dargestellt:
Anzahl Stundenmittel NO2
> 200 µg/m³ 2014 2015 2016 Jan/Feb 2017
MC010 0 0 0 0
MC018 0 0 0 0
MC027 0 0 0 0
MC032 0 0 0 0
MC042 0 0 0 0
MC077 0 0 0 0
MC085 0 0 0 0
MC145 0 0 0 0
MC171 0 0 0 0
MC282 0 0 0 0
MC115 3 1 3 0
MC117 0 1 0 2
MC124 2 0 0 1
MC143 3 1 1 0
MC174 0 0 0 0
MC220 3 0 0 0
Der Grenzwert für das Stundenmittel von NO2 wurde
in allen Jahren und an allen Stationen eingehalten. Überschreitungen
dieses Grenzwertes für einzelne Stunden
traten ausschließlich an den Straßenstationen auf, und
zwar zu folgenden Terminen:

Termine
Stundenmittel
NO2 > 200 µg/m³
2014 2015 2016 Jan-Feb 2017
MC115 10.03., 19 Uhr
13.03., 10 Uhr
04.07., 17 Uhr
12.06., 9 Uhr
20.07., 18 Uhr
31.08., 18 Uhr
07.09., 17 Uhr

MC117
– 07.08., 12 Uhr –
15.02., 19 Uhr
15.02., 20 Uhr
MC124 10.03., 20 Uhr
10.03., 21 Uhr – – 15.02., 20 Uhr
MC143 10.03., 21 Uhr
10.03., 22 Uhr
10.03., 23 Uhr
07.08., 12 Uhr 24.06., 15 Uhr –
MC220 10.03., 20 Uhr
10.03., 21 Uhr
10.03., 22 Uhr
– – –

Frage 6: Was unternimmt der Senat konkret, um die
Feinstaubbelastung in den Berliner Kiezen zu reduzieren?
Antwort zu 6: Die Maßnahmen zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung in Berlin sind im Luftreinhalteplan
2011-2017 festgelegt. Hinsichtlich des Handlungsspielraums
zur Vermeidung von Tagen mit Überschreitungen
des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ muss berücksichtigt
werden, dass diese Tage oft einher gehen mit einer groß-
räumig erhöhten Luftbelastung, so dass auch die nach
Berlin vom Wind herantransportierte Luft hohe
Feinstaubkonzentrationen aufweisen kann. Dies kann
nicht durch Maßnahmen in Berlin beeinflusst werden.
Zu den wichtigsten Berliner Maßnahmen zur Reduzierung
der Feinstaubbelastung zählen:
Umweltzone
Seit 2010 gilt in Berlin die Umweltzone mit grüner
Plakette. Damit konnte für die Fahrzeugflotte in Berlin
der mittlere Ausstoß von Dieselrußpartikeln pro Fahrzeug
um etwa 60 % und der Ausstoß von Stickoxiden um etwa
20 % gesenkt werden. Wie Kennzeichenerhebungen gezeigt
haben, gilt dies in Berlin auch für Straßen außerhalb
des Gebietes der Umweltzone. Die gesundheitsschädliche
Ruß-Zusatzbelastung der Luft an Hauptverkehrsstraßen
durch den dort fahrenden, lokalen Verkehr konnte halbiert 
werden. Die Feinstaubbelastung PM 10 an Hauptverkehrsstraßen
wäre ohne Umweltzone im Jahresmittel um
etwa 2 – 3 µg/m³ oder bis zu 10 % höher. Damit wären
ohne Umweltzone circa 10 zusätzliche Tage mit Überschreitungen
des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ zu
erwarten.
Derzeit wird der Luftreinhalteplan für den Zeitraum
2018 bis 2025 entwickelt. Dabei werden auch weitergehende
Fahrverbote geprüft, um insbesondere die hohen
Stickstoffdioxidbelastungen an Hauptverkehrsstraßen zu
reduzieren.
Förderung des Umweltverbundes
Mit der Förderung des Umweltverbundes aus öffentlichem
Nahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr kann der
Feinstaubausstoß des Pkw-Verkehrs durch Vermeidung
von Fahrten und damit Vermeidung von Dieselruß, Reifen-
und Bremsenabrieb sowie Wiederaufwirbelung reduziert
werden. Als Ergebnis der bisherigen Verkehrspolitik
konnte seit 2002 der Pkw-Verkehr in zahlreichen Straßen
um mehr als 10 % reduziert werden.
Diese Politik soll in dieser Legislaturperiode ausgebaut
werden. Um die Attraktivität des Umweltverbundes
weiter zu verbessern, sind unter anderem Investitionen für
neue Straßenbahnlinien, ein größeres Angebot für den
Busverkehr sowie breitere und sicherere Radwege geplant.

Saubere Busse und Müllsammelfahrzeuge
Berlin startete bereits vor etwa 20 Jahren mit der Erprobung
der Filternachrüstung von Linienbussen, seit
Anfang des Jahrtausends wurde die Flotte schrittweise mit
Filtern ausgestattet, so dass heute alle Busse über einen
hochwirksamen Partikelfilter verfügen. Außerdem wird
die BVG-Busflotte durch Anschaffung von Bussen mit
dem Abgasstandard Euro 6 stetig modernisiert, wobei die
Wirksamkeit der Abgasminderungssysteme durch Messungen
im Berliner Linienverkehr erfolgreich nachgewiesen
wurde. Auch die Maßnahmen zur Reduzierung des
Stickoxidausstoßes dienen indirekt der Feinstaubreduzierung,
da ein Teil der Stickoxide in der Atmosphäre zu
Feinstaub umgewandelt wird. So wurden bis Ende 2016
über 350 Busse mit Stickoxidminderungskatalysatoren
oder optimierter Abgasnachbehandlung nachgerüstet.
Dieses Nachrüstprogramm wird auch 2017 und 2018
fortgeführt.
Die Berliner Stadtreinigung hat 150 ihrer Müllsammelfahrzeuge
(63%) von Dieselmotorantrieb auf partikelfreie
Erdgasmotoren umgestellt. Das Gas für den Betrieb
der Fahrzeuge wird zudem durch die Vergärung organischer
Abfälle aus Berlin hergestellt.
Tempo 30
Auswertungen an der Silbersteinstraße, Schildhornstraße
und Beusselstraße haben gezeigt, dass Tempo 30
zur Reduzierung von Feinstaub beitragen kann, wobei
neben eher kleinen Rückgängen beim Dieselrußausstoß
insbesondere die Entstehung von Partikeln durch Abrieb
und Aufwirbelung vermindert werden kann. Dies bedeutete
an den untersuchten Straßenabschnitten im Jahresmittel
bis zu 2 µg/m³ weniger Feinstaub. In Berlin gilt inzwischen
für etwa 130 km von gut 1500 km der Hauptverkehrsstraßen
aus Gründen der Verkehrssicherheit, des
Lärmschutzes und der Luftreinhaltung eine ganztägige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Derzeit wird geprüft,
Tempo 30 für weitere Abschnitte aus den genannten
drei Gründen anzuordnen.
Reduzierung diffuser Staubemissionen auf Baustellen
Zur Vermeidung diffuser Staubemissionen von Baustellen
wurde der Leitfaden „Vermeidung und Verminderung
von Staubemissionen auf Baustellen“ veröffentlicht.
Die darin enthaltenen Maßnahmen sind gemäß § 9 Berliner
Landes-Immissionsschutzgesetz auf allen Baustellen
zu beachten. Bei Verstößen können Baustellen bis zur
Umsetzung der Maßnahmen stillgelegt werden.
Reduzierung von Dieselruß aus Baumaschinen
Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlins müssen
die Umweltanforderungen der Berliner Verwaltungsvorschrift
Beschaffung und Umwelt eingehalten werden. Für
ältere Baumaschinen ist hierfür eine Nachrüstung mit
Partikelfiltern notwendig. Um die Einhaltung dieser Anforderungen
besser nachweisen zu können, können Bauunternehmen
ihre Baumaschine mit einer in Berlin dafür
entwickelten „Plakette für emissionsarme Baumaschinen“
kennzeichnen lassen. Außerdem wurden Bauunternehmen
in mehreren Veranstaltungen, mit Broschüren und mit
Informationen im Internet ausführlich über die Maßnahmen
und über die Möglichkeiten der Partikelfilternachrüstung
informiert.
Reduzierung von Dieselruß in Industrie und Gewerbe
Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
werden regelmäßig Anforderungen an Dieselmotoren
in stationären Anlagen sowie für mobile Maschinen
und Geräte festgelegt. Hierbei wird in der Regel die
Ausstattung mit einem Partikelfilter gefordert, da dies der
Stand der Technik ist.
Emissionsanforderungen an Heizungsanlagen
Im Flächennutzungsplan Berlin ist ein Vorranggebiet
für Luftreinhaltung festgelegt, in dem in Bebauungsplä-
nen Emissionsbegrenzungen für Heizungen in Neubauten
gelten. Eingebaut werden dürfen nur Heizungen, die nicht
mehr Schadstoffe ausstoßen als eine Heizung, die mit
leichtem Heizöl befeuert wird. Dies verhindern insbesondere
Heizungsanlagen mit erhöhtem Feinstaubausstoß,
wie er z.B. bei Holzheizungen auftritt. Das Vorranggebiet
umfasst die Umweltzone und einige darüber hinausgehende
Wohngebiete. Derzeit wird geprüft, ob und wie für
das ganze Stadtgebiet Feinstaubbegrenzungen für neue
Kleinfeuerungsanlagen eingeführt werden können.
Stadtbaumkampagne
Straßenbäume können Feinstaub aus der Luft entfernen
und tragen damit zur Reduzierung der Feinstaubbelastung
bei. Berlin ist eine der grünsten Metropolen der
Welt. Dafür sorgen auch die derzeit rund 440.000 Bäume,
die unsere Straßen säumen. Damit der Bestand an Bäumen
erhalten und nachgepflanzt werden kann wurde im
November 2012 die Stadtbaumkampagne gestartet. Mit
Hilfe von Spenden sollen 10.000 Bäume gepflanzt werden
– zusätzlich zu den rund 2.500 Bäumen, die durchschnittlich
in den letzten 10 Jahren in Berlin nachgepflanzt wur-
den. Seit 2012 wurden fast 735.000 Euro gespendet. Bei
einem Finanzierungschlüssel von 500 € aus Spenden und
850 € aus Landesmitteln konnten damit etwa 1470 Berliner
Straßenbäume gepflanzt wurden. Mit dem Regierungsprogramm
2017 wurde die Kampagne vorerst bis
2021 verlängert.
Berlin, den 20. März 2017
In Vertretung
S t e f an T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2017)

S-Bahn-Züge sollen nachträglich Kameras bekommen Senat und S-Bahn führen Gespräche über eine Aufrüstung der 500 Viertelzüge der Baureihe 481/482., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article209977423/S-Bahn-Zuege-sollen-nachtraeglich-Kameras-bekommen.html

Bislang können sich Kriminelle in der Berliner #S-Bahn weitestgehend #unbeobachtet fühlen. Anders als bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ist keines der Fahrzeuge mit #Videokameras ausgestattet. Erst die neuen Züge, die ab 2021 ausgeliefert werden, verfügen über jene Technik, die auch bei der S-Bahn in München oder Hamburg längst Standard ist.

Nun könnte es womöglich schon früher so weit sein. Wie aus einer Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) hervorgeht, führen Senat und S-Bahn Gespräche über eine Aufrüstung der 500 Viertelzüge der Baureihe 481/482. Sie sind mit einem Durchschnittsalter von 16 Jahren die jüngsten in der Flotte und sollen noch bis mindestens 2030 fahren. Dafür müssen sie technisch ertüchtigt werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird nun überlegt, Videokameras gleich mit einzubauen. "Videokameras können auch in S-Bahnen für mehr Sicherheit sorgen und wir Berliner wollen in allen Bahnen sicher unterwegs sein", befürwortet Langenbrinck den Vorstoß.

Der sei vor allem der öffentlichen Debatte um mehr Sicherheit geschuldet, sagt Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne). Und: "Die BVG hat in fast allen Fahrzeugen Kameras, warum nicht auch die S-Bahn?" Ebenfalls gesprochen werde über Notrufsäulen auf den S-Bahnhöfen.

S-Bahn lehnte Nachrüstung jahrelang ab

Jahrelang hat die S-Bahn eine Nachrüstung mit Kameras abgelehnt. Neben den anfallenden Kosten ist das Unternehmen seit der Krise 2009 vor allem damit beschäftigt, die vom Land …

Straßenverkehr: 10.000 neue Straßenbäume für Berlin – Wie ist der aktuelle Stand?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie viele #Straßenbäume wurden 2015 und
2016 #gefällt, wie viele wurden neu #gepflanzt (Angaben
bitte je Bezirk)?
Antwort zu 1: Die Anzahl der Fällungen und Pflanzungen
der Jahre 2015 und 2016 sind den folgenden Tabellen
zu entnehmen. Die Daten beruhen ausschließlich
auf den Angaben der Bezirke. Dabei ist zu beachten, dass
die Pflanzungen, die im Rahmen der Berliner Stadtbaumkampagne
durchgeführt werden, von vielen Bezirken erst
nach Übernahme der Pflege durch die Straßen- und Grünflächenämter
in das Baumkataster übernommen werden,
also erst nach Ablauf der dreijährigen Entwicklungspflege,
die durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz finanziert wird. Auch bei den Angaben
zu Fällungen gibt es gewisse Unstimmigkeiten, die noch
von den betreffenden Bezirken zu korrigieren sein werden.
Berliner Straßenbäume 2015

Bezirk
Anzahl der Fällungen Anzahl der
Pflanzungen
Bestand
31.12.2015
Mitte 138 2 26.225
Friedrichshain-Kreuzberg 135 75 16.176
Pankow 703 242 43.417
Charlottenburg-Wilmersdorf 419 265 43.319
Spandau 902 252 26.837
Steglitz-Zehlendorf 997 361 61.414
Tempelhof-Schöneberg 343 72 36.086
Neukölln 165 83 20.297
Treptow-Köpenick 598 184 44.343
Marzahn-Hellersdorf 1 63 44.661
Lichtenberg 451 204 31.634
Reinickendorf 415 71 43.750
Berlin (gesamt) 5.267 1.874 438.159

Berliner Straßenbäume 2016
Bezirk Anzahl der Fällungen Anzahl der
Pflanzungen
Bestand
31.12.2016
Mitte 193 82 25.980
Friedrichshain-Kreuzberg 140 87 16.230
Pankow 576 275 43.347
Charlottenburg-Wilmersdorf 340 204 43.400
Spandau 560 173 26.570
Steglitz-Zehlendorf 887 315 61.473
Tempelhof-Schöneberg 599 150 35.627
Neukölln 278 133 20.216
Treptow-Köpenick 756 65 44.301
Marzahn-Hellersdorf keine Angabe 62 45.000
Lichtenberg 410 46 31.554
Reinickendorf 483 205 44.227
Berlin (gesamt) 5.222 1.797 437.925

Frage 2: Wie hat sich das #Spendenaufkommen für die
#Stadtbaumkampagne seit 2015 entwickelt? In welcher
Höhe wurden ergänzend Mittel des Landes eingesetzt?
Antwort zu 2: Die Entwicklung des Spendenaufkommens
für die Stadtbaumkampagne seit 2015 ist folgender
Tabelle zu entnehmen:

Jahr Höhe der Spenden
2015 242.325 Euro
2016 117.354 Euro
2017 (Stand: 10. März) 17.786 Euro
Die Höhe der Landesmittel, die seit 2015 ergänzend
für die Stadtbaumkampagne eingesetzt wurden, ist folgender
Tabelle zu entnehmen (Angaben gerundet):
2015 verwendete Landesmittel
Pflanzungen und Pflege
1.508.000 Euro
Projektsteuerung 167.000 Euro
gesamt 1.675.000 Euro

2016 verwendete Landesmittel
Pflanzungen und Pflege
1.488.000 Euro
Projektsteuerung 148.000 Euro
gesamt 1.636.000 Euro

Frage 3: Wird der Senat in Zukunft für die #Straßenbaumkampagne
mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen?
Antwort zu 3: mDer Senat beabsichtigt, die Stadtbaumkampagne
auch künftig voranzutreiben. Entsprechende
Haushaltsmittel wurden bei den Anmeldungen
zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 und der Finanzplanung
2017 bis 2021 für das Kapitel 0750 berücksichtigt.
In welchem Umfang jährlich Haushaltsmittel veranschlagt
und verwendet werden, hängt von den finanzpolitischen
Zielsetzungen und den finanziellen Möglichkeiten des
Landes Berlin ab.

Frage 4: Mit welchen Zielen wird die Straßenbaumkampagne
in Zukunft fortgesetzt und ausgeweitet?
Antwort zu 4: Der Senat hat vor für die Legislaturperiode
2016 bis 2021 zwischen SPD, Die Linke und
BÜNDNIS 90/Die Grünen die Kampagne fortzusetzen
und auszuweiten. Dabei sind zukünftig auch Straßen, die
bisher keinen Baumbestand aufweisen und deren Neubepflanzung
aufwändiger ist, einzubeziehen. Diese Forderung
ist auch in den Richtlinien der Regierungspolitik von
Januar 2017 für die laufende Legislaturperiode enthalten.
Im Rahmen der Stadtbaumkampagne werden ständig
neue Techniken und Verfahren getestet, um die Pflanzungen
immer weiter zu optimieren, wie beispielsweise durch
den Test von neuen Baumarten/-sorten, den Einsatz von
Wassersäcken und die Verwendung von speziellem Bodensubstrat.

Frage 5: Wie viele der seit 2012 gepflanzten Straßenbäume
sind abgestorben? Was waren die Hauptursachen
dafür?
Antwort zu 5: Seit Herbst 2012 werden im Rahmen
der Stadtbaumkampagne pro Bauabschnitt (jeweils im
Frühjahr und Herbst) 600 bis 800 Bäume gepflanzt. Im
Laufe der anschließenden, durch die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragten, 3-
jährigen Entwicklungspflege müssen durchschnittlich 15
Bäume pro Bauabschnitt ausgetauscht werden. Daraus
ergeben sich bei den bis Herbst 2016 in bislang 9 Bauabschnitten
gepflanzten rd. 6.400 Bäumen ca. 135 Bäume,
die nachgepflanzt werden mussten. Die Ausfallquote
beträgt demnach rd. 2 %.
Als wesentliche Ursachen für das vorzeitige Absterben
der jungen Bäume sind Streusalz, Trockenheit, Verkehrsunfälle,
Vandalismus, Schädlingsbefall, Frost-
/Sonnenrisse (bei Ahorn), standortbedingte Probleme,
Bodenverdichtung und negative Einflussfaktoren im Untergrund
(z.B. Leitungen) zu nennen.

Berlin, den 16. März 2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)

Bahnhöfe: Mehr Komfort für Reisende am Bahnsteig: Neue Aufenthaltspavillons entstehen in Berlin DB entwickelt neuen Aufenthaltspavillon am Berliner Ostbahnhof, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/13591406/Aufenthaltpavillon.html?start=0&itemsPerPage=20

DB entwickelt neuen #Aufenthaltspavillon am Berliner #Ostbahnhof#Test läuft bis Ende April • Ausstattung von bundesweit ca. 20 Bahnhöfen bis 2018

Groß, komfortabel, einladend – so werden die neuen Aufenthaltspavillons für Bahnsteige.

Bei der Entwicklung ging die DB neue Wege. So wirkten an der Entstehung des Pavillons neben den Mitarbeitern erstmals auch Kunden vieler Altersklassen und Nutzergruppen mit. Die #Alltagstauglichkeit und der praktische Nutzen stehen im Mittelpunkt. In einer Werkstatt im S-Bahnbogen im Berliner Ostbahnhof entstand nun das 1:1 Modell. Der neue Pavillon ist transparent, sodass Reisende stets freie Sicht auf das Geschehen am Bahnsteig haben.

In den Armlehnen befinden sich USB-Anschlüsse für Smartphones, Tablets etc. Neu ist auch ein Monitor, der die Ankunfts- und Abfahrtzeiten der Züge anzeigt. Er informiert die Reisenden über aktuelle Änderungen. Im Winter ist der Raum bei Bedarf moderat beheizbar.

Noch bis Ende April testen Kunden und Mitarbeiter der Deutschen Bahn im Berliner Ostbahnhof den neuen #Wartepavillon. Ziel ist es, dass sich Reisende wohl und sicher fühlen, wenn sie im Pavillon warten.

Anstoß für die Neuentwicklung war eine regelmäßig durchgeführte Kundenzufriedenheitsanalyse, in der sich Kunden Verbesserungen für den Aufenthalt am Bahnsteig wünschten. Besonderer Handlungsbedarf ergab sich für ca. 20  Bahnhöfe. Bis 2018 erhalten diese Bahnhöfe deshalb an ca. 20 Bahnsteigen den neuen Pavillon. Der Prototyp des neuen Wartepavillons wird im Frühjahr 2017 in Wolfsburg gebaut und getestet.

„Zukunft Bahn“ ist Kernstück des größten Konzernumbaus der DB seit der Bahnreform 1994. Das mehrjährige Unternehmensprogramm steht für mehr Qualität in allen Geschäftsbereichen und im Systemverbund Schiene. Dazu werden in den kommenden Jahren für die Kunden zahlreiche Verbesserungen im Service und in der Qualität umgesetzt.