Straßenverkehr: Aktueller Stand der Berliner Straßenbauprojekte, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen Verfahrensstand haben die Straßenbauvorhaben
aus dem Maßnahmenkatalog des Stadtentwicklungsplans
Verkehr Berlin? Hierbei insbesondere auf
die 10 Maßnahmen unter Punkt I 4.3 „Straßenbaumaß-
nahmen zur Beseitigung struktureller Netzprobleme und
zur Entlastung der Wohngebiete“ eingehen, ohne die
Projekte der Auftragsverwaltung des Bundes. (Bitte nach
abgearbeiteten und künftigen Verfahrensschritten auflisten,
wie und wann ist die Öffentlichkeit beteiligt worden
bzw. wird sie beteiligt, wird oder wurde die Öffentlichkeit
über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinaus in
die Planung einbezogen, welche Kosten sind mit den
einzelnen Projekten verbunden, wer trägt diese Kosten,
wie ist der weitere Zeitplan; wo Straßenbaumaßnahmen in
Teilabschnitte aufgeteilt sind, bitte einzeln nach Teilabschnitten
auflisten)
Antwort zu 1:


1. Teilabschnitt Süd-Ost-Verbindung: Spreequerung
von Rummelsburger Straße bis Köpenicker Landstraße
Die Brücke über die Spree ist seit August 2013 in
Bau, die Fertigstellung Ende 2017 wird angestrebt.
Der Bau der Brücke (Ingenieurbauwerk) ist mit
48,8 Mio. € geplant.
Der Vorhabenträger für den Straßenbau, das Bezirksamt
Treptow-Köpenick, hat im Frühjahr 2013
mit den vorbereitenden Maßnahmen / Baufeldfreimachung
und ab Januar 2014 mit den eigentlichen
Straßenbauarbeiten an den künftigen Knotenpunkten
mit der Köpenicker Landstraße und
Rummelsburger Straße sowie der freien Strecke
bis an die Nalepastraße begonnen. Gleichzeitig liefen
und laufen noch die Bauarbeiten der Berliner
Wasserbetriebe sowie anderer Leitungsverwaltungen,
wie Vattenfall, Telekom, Alliander im gesamten
Bauabschnitt.
Die Kosten für die Baumaßnahme ohne Ingenieurbauwerke
(Brücke, Stützwände und Lärmschutzwände)
betragen 21,825 Mio. € (brutto) gem. geprüften
1. bis 3. Teil-BPU1
.
Die Finanzierung erfolgt aus der Gemeinschaftsmaßnahme
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW).
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fand
die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung statt. Die
Auslegung erfolgte vom 29.10.2007 bis
29.11.2007. Der Beschluss VII E – 04/2010 lag am
27.02.2012 vor.
Die Verkehrsübergabe für den 1. Abschnitt der
Süd-Ost-Verbindung (SOV) ist Ende 2017/Anfang
2018 vorgesehen. Die Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen
wird noch bis Ende 2018 andauern,
infolge der dann erst zur Verfügung stehenden
Flächen und den erforderlichen Pflanzzeiten
im Frühjahr und Herbst.

2. Tangentiale-Verbindung-Ost Nordverlängerung
(zw. An der Wuhlheide und B1/5)
Gegenwärtig wird im Rahmen eines formalisierten
Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens die
Vorzugsvariante ermittelt. Mit einem Ergebnis
wird frühestens Ende 2017 gerechnet. Die Einbindung
und Information der Bürger erfolgte in Öffentlichkeitsveranstaltungen
jeweils Anfang 2015
und 2016 und deren „Auswertung“ via Internet
sowie über einen eigens etablierten Planungsbeirat,
bestehend aus Vertretern der ortsansässigen Bürgerinitiativen.
Die Ergebnisse der aktuellen Variantensuche
werden ebenfalls in dem beschriebenen
Rahmen vorgestellt und diskutiert.
Auf der Grundlage einer Kostenannahme von 79,6
Mio. € erging ein vorläufiger Bescheid, die Maß-
nahme mit GRW-Mitteln zu fördern (90%).

1 Bauplanungsunterlagen

Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens
ist frühestens Ende 2018 möglich.

3. Teilabschnitt Ost-West-Trasse (Nordumfahrung
Köpenick) von An der Wuhlheide bis Mahlsdorfer
Straße
Die Baumaßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren.
Die Auslegung fand vom
10.01.2005 bis 10.02.2005 statt. Die Planfeststellungsunterlagen
mit Rotänderungen und zusätzlichem
Abwägungsmaterial wurden im Dezember
2008 an die Anhörungsbehörde übergeben. Vor
der Beschlussfassung kam die Aktualisierung der
Verkehrsprognose auf den Zeithorizont 2025 zum
Tragen und die Unterlagen noch einmal auf den
Prüfstand. Im Ergebnis der erstellten objektkonkreten
Verkehrsprognose vom Oktober 2011 wurden
alle Unterlagen überarbeiten und zwischenzeitlich
fortgeschriebene Planungen im Umfeld berücksichtigt.
Mit der Verkehrsuntersuchung vom 16.06.2016
wurde die aktuelle Stadtentwicklung, die u.a. für
den Bezirk Treptow-Köpenick einen Bevölkerungszuwachs
bedeutet, und aktuelle Verkehrspolitik
berücksichtigt. Die Verkehrsprognose, die
Schalltechnische Untersuchung, die Erschütterungsbetrachtung
und das Lufthygienische Gutachten
wurden überarbeitet und aktualisiert. Die Auswirkungen
auf den landschaftspflegerischen Begleitplan
werden derzeit bearbeitet, auch unter der
Voraussetzung, dass die Überarbeitung der Unterlagen
zu den Entwässerungsanlagen, im Besonderen
der erforderlichen Bodenfilteranlage nach den
nun geltenden Regeln der Technik zur Gewässerreinhaltung
vorliegt.
Nach dem vorliegenden Bearbeitungsstand können
die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen im
III. Quartal 2017 an die Planfeststellungsbehörde
übergeben werden. Es ist dann zu entscheiden, ob
die geänderten Planfeststellungsunterlagen erneut
öffentlich auszulegen sind, bevor nach Abwägung
aller Einwendungen ein Beschluss festgesetzt werden
kann.
Nach Vorlage des Beschlusses wird umgehend mit
der Vorbereitung der Baudurchführung begonnen.
Die Finanzierung ist derzeit aus Investitionsmitteln
des Landes Berlin in Höhe von rd. 7,16 Mio. €
vorgesehen. Es ist beabsichtigt, mit der Einreichung
der Bauplanungsunterlagen eine Finanzierung
im Rahmen der GRW zu prüfen.

4. Teilabschnitt Tangentialverbindung Nord Verlängerung
Egon-Erwin-Kisch-Straße zw. B2 und
Wartenberger West östlich BAR
Es liegt eine Machbarkeitsuntersuchung aus 2007
vor. Eine Kostenschätzung geht von ca. 8 Mio. €
aus. Derzeit finden keine Planungsaktivitäten statt.
Eine Bürgerbeteiligung hat bisher nicht stattgefunden.

5. Verbindungsstraße zw. Alt-Karow und B2
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte
/ erfolgt im Rahmen des aktuell andauernden
Planfeststellungsverfahrens. Ein Baubeginn
wird in 2019 angestrebt.
Die Maßnahme ist in der Finanzplanung Berlins
mit Mitteln in Höhe von 6,6 Mio. € eingestellt.

6. Teilabschnitt Verkehrslösung Heinersdorf:
Straße an der Industriebahn (N2)
Eine Machbarkeitsstudie für neue Straßenverbindungen
zur Entlastung der Ortslage Heinersdorf
liegt aus 2009 vor. Die Maßnahme N2 ist Teil der
Verkehrslösung Heinersdorf. Die Verkehrslösung
Heinersdorf wurde mehrmals in Foren aus verschiedenen
Anlässen mit Bürgern vor Ort diskutiert.
Die Flächensicherung erfolgt über Festsetzung
eines Entwicklungsgebiets /Bebauungsplan
B-Plan). Eine formale Bürgerbeteiligung ist noch
nicht erfolgt.
Die Maßnahme ist Gegenstand der diesjährigen
Anmeldung zur Finanzplanung 2018 – 2022 (Kostenannahme:
5,4 Mio. €).

7. Verlängerung Granitzstraße
Eine Variantenuntersuchung zur Verlängerung der
Granitzstraße zw. Mühlenstraße und Granitzstraße
wurde 2005 abgeschlossen.
Im Rahmen des Werkstattverfahrens „Pankower
Tor“ (2012-2014) wurden weitere Verkehrsuntersuchungen,
die u.a. diese Maßnahme beinhalteten,
durchgeführt. Ebenso wurden Öffentlichkeitsveranstaltungen
zum Werkstattverfahren durchgeführt.
Die Kostenschätzung (teuerste Variante) aus der
Variantenuntersuchung 2005 geht von ca. 7,4 Mio.
€ aus.
Die Planung ruht derzeit. Ein FNP2-Änderungsverfahren
ist in Bearbeitung.

2
Flächennutzungsplan

8. Erweiterung Hauptstraße (Ostkreuz)
Für die aktuell in der Bauausführung befindliche
Maßnahme sind Mittel in Höhe von 4,05 Mio. €
veranschlagt. Eine Bürgerbeteiligung fand im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt. Der
Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 28.11.2014
rechtsgültig.
Die Fertigstellung ist in 2018 vorgesehen.

9. Neubau einer Straßenverbindung in Mahlsdorf
vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße
Die Maßnahme ist Bestandteil der Finanzplanung
des Landes. Es sind Mittel in Höhe von 8,6 Mio. €
ausgewiesen. Es wurden noch keine aktuellen Planungsaktivitäten
initiiert. Erst in diesem Zusammenhang
wird eine umfangreiche Bürgerbeteiligung
organisiert.
Die Maßnahme steht im engen Zusammenhang mit
der geplanten Verlängerung der Straßenbahn bis
zum S-Bahnhof Mahlsdorf.
Machbarkeitsuntersuchungen für die Straße bzw.
die Straßenbahn liegen aus 2007, 2009 und 2011
vor.
Die Umsetzung ist nach 2020 zu erwarten.

10. Herstellung einer Straßenverbindung zw.
Karower Chaussee und Hobrechtsfelder Chaussee
zur südlichen Umfahrung von Buch (Verlängerung
Max-Burghardt-Straße)
Eine Machbarkeitsstudie und Raumempfindlichkeitsuntersuchung
im Rahmen einer Diplomarbeit
wurde 2010 erarbeitet. Weitere Planungsaktivitä-
ten sind nicht erfolgt.
Die Planung ruht derzeit.

Frage 2: Gibt es darüber hinaus Straßenneubauprojekte
in Verantwortung des Landes Berlin? Wenn ja, welche
und welchen Verfahrensstand haben diese? (bitte analog
zu Frage 1 auflisten)
Antwort zu 2:
 Erschließung Berlin TXL – The Urban Tech Republic
(UTR)
Parallel laufen verschiedene Bebauungsplanverfahren
mit Öffentlichkeitsbeteiligung in unterschiedlichen Arbeitsständen.
Weitere Informationen dazu unter
http://stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel
/planung/bebauungsplan.shtml
Die zukünftige Erschließung von Berlin TXL ist in
vier Bauabschnitten geplant – abhängig von der Vermarktung
des Gebietes.
Die Vorplanungsunterlagen (VPU) des 1. Bauabschnittes
sind genehmigt. Derzeit werden die Bauplanungsunterlagen
erarbeitet.
Für die Verkehrsanlagen wird von ca. 46 Mio. € im 1.
Bauabschnittes (lt. VPU) ausgegangen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der BPlanverfahren
Ist teilweise erfolgt, teilweise noch ausstehend.
Zahlreiche Öffentlichkeitsveranstaltungen wurden und
werden durch den Projektentwickler Tegel Projekt GmbH
durchgeführt: u.a. „Öffentliche Standortkonferenz –
Nachnutzung Flughafen Tegel“ im Juli 2016; Diskussionsveranstaltung
„Flughafen Tegel – Was kommt nach
den Flugzeugen?“ im Dezember 2016; Infoveranstaltung
Tegel Projekt GmbH in den Borsighallen im Februar
2017.
Der weitere Zeitplan ist abhängig von Schließung des
Flughafens Tegel. Nach derzeitgem Ablaufplan wird für
die Ausführung der Baumaßnahme ein Zeitraum von 53
Monaten benötigt (lt. VPU).
 Erschließung Schumacher-Quartier „Neue Meteorstraße“
als Ersatz des heutigen Autobahnabzweiges
der A 111 (ehemals A 105)
Der Aufstellungsbeschluss eines B-Planverfahrens ist
am 26.10.16 erfolgt.
Der Städtebauliche Wettbewerb für das SchumacherQuartier
ist abgeschlossen. Der Entwurf eines ersten Mobilitäts-
und Erschließungskonzeptes befindet sich derzeit
in Fachdiskussion.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen des
B-Plan-Verfahrens erfolgen. Im Weiteren siehe Angaben
zur Öffentlichkeitsarbeit bei Berlin TXL – UTR.
 Erschließung „Insel Gartenfeld“ mit einer neuen
Straßenverbindung zwischen Gartenfeldstraße und
Wasserstadtbrücke im Bezirk Spandau von Berlin
Das Städtebauliche Werkstattverfahren „Das neue
Gartenfeld“ wurde in 11/2016 abgeschlossen.
Derzeit laufen des notwendige FNP-Änderungsverfahren
und das erforderliche B-Planverfahren, um die
städtebauliche und verkehrliche Entwicklung auf der
Gartenfeldinsel zu sichern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen des FNP-Änderungsverfahren und des BPlanverfahrens
hat stattgefunden.
In Bearbeitung ist derzeit eine Variantenuntersuchung
zur Lage der neuen Straßenverbindung auf der Insel. Es
liegen noch keine Kostenschätzungen vor.
 Neubau von Straßen im Luisenblock in Bezirk
Mitte
Der Straßenneubau ist Bestandteil der Entwicklungsmaßnahme
"Hauptstadt Berlin- Parlaments- und Regierungsviertel".
Gegenwärtig werden Baukosten in Höhe
von 1,45 Mio. € erwartet. Diese werden von der Deutsche
Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK)
getragen. Ein Baubeginn ist in 2018 vorgesehen. Eine
Bürgerbeteiligung fand im Rahmen des B-Planverfahrens
statt.
Straßenneubauprojekte, die in der Verantwortung der
bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter liegen sind
hier nicht aufgeführt.

Frage 3: Welche Verfahrensstände haben die Straßenbauprojekte,
die gemeinsam mit dem Land Brandenburg
durchgeführt werden (Ortsumfahrung Ahrensfelde, Ausbau
L 33 Landsberger Chaussee, …)? (bitte analog zu
Frage 1 auflisten, ergänzt um die Frage der Kostenteilung/Kostenbeteiligung
des Landes Berlin)
Antwort zu 3:


 4-streifiger Ausbau der L 33 (Landsberger Chaussee)
zw. Stendaler Straße und Hönow
Im Rahmen des Erörterungstermins (innerhalb des
laufenden Planfeststellungsverfahrens) wurden Änderungen
im Bereich der Ortslage Hönow zugesagt.
Differenzen innerhalb der brandenburgischen Verwaltung
bzgl. dieser Änderungen verhindern ggw. die Weiterführung
des Verfahrens. In der Folge ist eine Terminentwicklung
nicht möglich. Der durch das Land Berlin zu
tragende Kostenanteil (50%) beträgt 3,3 Mio. €.


 Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde – B 158 n
(Bundesmaßnahme)
Gegensätzliche Auffassungen der Vorhabenträger
(Länder Brandenburg und Berlin) und des Bundes bzgl.
der Finanzierung (Troglösung, Folgekosten in Ortsdurchfahrt)
haben zum andauernden Stillstand der Planung
geführt. Der Bund fordert nach einer Rechnungshofprü-
fung und der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses
des Bundestages eine ebenerdige Lösung (Verzicht
auf den Trog). Diese Entscheidung würde zu umfangreichen
zusätzlichen Belastungen insbesondere der
Berliner Bevölkerung führen. Eine Terminvorschau ist
vor diesem Hintergrund gegenwärtig nicht möglich.
Es werden Baukosten in Höhe von 36 Mio. € erwartet.

Frage 4: In welchem Bezug/mit welcher Bilanz stehen
die erfragten Maßnahmen zum Ziel eines klimaneutralen
Berlin 2050? Bitte detailliert erläutern, wie die Zielvorgabe
„klimaneutral“ in den geplanten Maßnahmen berücksichtigt
und umgesetzt wird?
Antwort zu 4: Die im Stadtentwicklungsplan Verkehr
(StEP Verkehr) aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen bis
2025 bestehen auch vor dem Hintergrund einer weiteren
Absenkung des Anteils von Kfz (insbesondere mit Verbrennungsmotoren).
Der Senat ist daran interessiert, die
Möglichkeiten des Mobilitäts- und Verkehrsmanagements
weiter auszuschöpfen und somit die CO2-Emissionen zu
senken. Da der höchste Anteil der verkehrsbedingten
Emissionen im heutigen Straßenverkehr zu verorten ist,
bietet eine Erhöhung des Flottendurchsatzes mit verbrauchereffizienteren
sowie alternativen Antrieben die größtmögliche
Wirkung zur Erreichung der im Jahr 2050 angestrebten
Klimaneutralität. Zudem gilt: Die Ver- und Entsorgung
der Stadt ist zu gewährleisten, dies bedingt teilräumliche
Infrastrukturergänzungen. Die mit den StEPMaßnahmen
geplante Neugestaltung von Straßenräumen
dient dem gesamten Verkehr in diesen. Welche Fahrzeuge
bzw Antriebsarten sich darin bewegen können oder werden,
ist nicht festgeschrieben. Die Straßenbaumaßnahmen
bis 2025 stehen somit nicht im Widerspruch zur angestrebten
Klimaneutralität."

Berlin, den 22. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)