Regionalverkehr + VBB: NEB startet erfolgreich in den Frühling VBB zieht positive Bilanz zum Betreiberwechsel im Netz Ostbrandenburg

http://www.vbb.de/de/article/presse/neb-startet-erfolgreich-in-den-fruehling/55607.html Der im Dezember stattgefundene Betreiberwechsel im Schienennetz #Ostbrandenburg ist gut verlaufen. Die #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB Betriebsgesellschaft mbH) hatte im Wettbewerb die Regionalbahnlinien #RB35, #RB36, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63 gewonnen und den Betrieb übernommen. Nach drei Monaten zieht der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Bilanz: Die Züge fahren zuverlässig und pünktlich. Einziger Wermutstropfen ist der zunehmende Vandalismus an den Fahrausweisautomaten.

Die NEB ist im VBB kein unbekanntes Verkehrsunternehmen. Sie ist im grenzüberschreitenden Schienenverkehr auf der RB26 von Berlin-Lichtenberg nach Kostrzyn unterwegs und befährt erfolg-reich die RB27, die so genannte Heidekrautbahn. Ihr gaben die Fahrgäste bei den regelmäßig stattfindenden Qualitätsbefragun-gen in 2014 die Traumnote Eins. Die NEB nimmt damit eine Spit-zenposition bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen ein, die im Verbundgebiet ihre Leistungen erbringen. Im Dezember 2014 hat die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) das so genannte Schienennetz Ostbrandenburg von der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) übernommen. Die Regionalbahnlinien RB35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Klinikum, RB36 Frankfurt(Oder) – Beeskow – Königs Wusterhausen, RB60 Eberswalde – Frankfurt (Oder), RB61 Angermünde – Schwedt sowie RB62 Prenzlau – Angemünde (-Eberswalde) und RB63 Eberswalde – Joachimsthal wurden im Wettbewerb vergeben. Das wirtschaftlichste und für die Fahrgäste qualitativ beste Angebot hatte gewonnen. Die im Verkehrsvertrag festgelegte regelmäßige Qualitätsprüfung zur Pünktlichkeit der Züge ergab bei der NEB für den Monat Januar einen Pünktlichkeitsgrad von 97,62 Prozent. Auch fuhren die Züge sehr zuverlässig: von den insgesamt 4.732 Fahrten auf den Strecken fielen im Januar nur vierzehn aus. Zu kämpfen hatte die NEB im Januar und Februar mit einigen Vandalismusschäden an den Fahrausweisautomaten. Beschädigungen durch explodierende Böller zum Jahreswechsel konnten binnen einem Tag repariert werden. Dort wo Automaten durch Sprengung komplett zerstört wurden, wurde auf den Verkauf von Fahrscheinen über die Zugbegleiter ausgewichen oder es wird noch Ersatz beschafft. Der dadurch entstandene Sachschaden in Höhe von rund 60.000 Euro hat die NEB dazu bewogen weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Fahrausweisautomaten zu prüfen. Die Niederbarnimer Eisenbahn selbst möchte die Fahrgäste durch Leistung und Service überzeugen. Kundenbetreuer in jedem Zug stehen als kompetente Ansprechpartner sowie für Hilfestellung zur Verfügung und verkaufen Kaffee, Tee und Wasser an die Fahrgäste oder rufen auf Wunsch auch ein Taxi für die Weiterfahrt. Soeben erschienen ist die Broschüre „Schöne Aussichten“ mit Ausflugs- und Touren-Tipps für die Region Ostbrandenburg. Und am 18. April findet der 12. NEB WanderExpress statt, natürlich auf einer der neuen Linien, der RB36. Alle Informationen dazu gibt es auf NEB.de.

VBB + Tarife: Interview mit VBB-Chefin Susanne Henckel Ab Januar könnten in Berlin die Fahrpreise steigen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/interview-mit-vbb-chefin-susanne-henckel-ab-januar-koennten-in-berlin-die-fahrpreise-steigen,10809298,30022714.html Immer mehr Berliner nutzen das #Fahrrad als #Hauptverkehrsmittel. Darauf muss auch der #Nahverkehr reagieren. Susanne #Henckel vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg spricht im Interview über ihre Pläne für Regionalzüge, die Fernbuskonkurrenz und die nächste #Tariferhöhung. Von ihrem Büro im Hochhaus am Hardenbergplatz hat Susanne Henckel eine gute Sicht auf den Bahnhof Zoo. Ein Zug nach dem anderen verlässt die Station, alles rollt nach Plan. Doch wie viele Fahrten künftig finanziert werden können, ist ungewiss, sagt die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB), die im März 2014 ihr Amt antrat. Als Ausgleich zur Arbeit fährt Susanne Henckel #Rad. Ihr Helm liegt griffbereit im Zimmer. Frau Henckel, Sie kommen gern mit dem Fahrrad zur Arbeit. Nehmen Sie es auch mit in die Bahn? Ja, klar! Ich finde es wunderbar, am Wochenende die Vielfalt in Brandenburg zu entdecken. Ich finde den Spreewald schön, aber auch …

VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“ In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.

VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“

In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.

Tarife + VBB: VBB-App „Bus&Bahn“ jetzt auch mit BVG-Echtzeitdaten Tram verspätet? Bus schon weg? Oder kommt er noch?

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-app-bus-und-bahn-jetzt-auch-mit-bvg-echtzeitdaten/40353.html Die #VBB-#App „#Bus&Bahn“ enthält nun #Pünktlichkeitsinformationen für das gesamte #Verbundgebiet. Neu hinzugekommen sind die „#Echtzeitinformationen“ für -Bahnen, #Straßenbahnen und #Busse der #BVG. Diese sind ab sofort in der VBB-App abrufbar. Ein Update für aktuelle Nutzer ist nicht nötig, die zusätzlichen Informationen erscheinen automatisch. Neukunden können die VBB-App Bus&Bahn für iPhones und Android-Smartphones kostenlos downloaden. Mit der Integration der aktuellen BVG-Daten fügt der VBB der aktuellen Fahrgastinformation einen weiteren wichtigen Baustein hinzu. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit der BVG stehen nun auch die BVG-Echtzeitdaten zur Verfügung. Bisher enthielt das VBB-Auskunftssystem bereits Pünktlichkeitsdaten aller Bahnunternehmen, einschließlich S-Bahn Berlin, sowie fast aller Regionalbusunternehmen und der Stadtverkehre im Land Brandenburg. Mit den BVG-Daten bekommt der Nutzer nun mit Unterstützung aller Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg eine verkehrsmittel- und regionsübergreifende aktuelle Fahrplanauskunft aus einer Hand. Alle Echtzeitdaten sind – neben der VBB-App – auch in der Online-Fahrinfo auf VBB.de sowie in der interaktiven VBB-Livekarte (VBB.de/livekarte) verfügbar sowie in den eigenen Unternehmens-Apps der BVG (zunächst iOS-Version) und der S-Bahn Berlin. Diverse Abfahrtsmonitore, z.B. am und im Flughafen Schönefeld oder auf mehreren großen Berliner Bahnhöfen, enthalten ebenfalls die aktuellen Abfahrtszeiten aller öffentlichen Verkehrsmittel. Dank der Echtzeitdaten wird bei möglichen Verspätungen und Ausfällen eine alternative Fahrroute berechnet. Wenn ein geplanter Anschluss nicht mehr passt, wird ab dem Umstiegshalt die nächste Fahrmöglichkeit angezeigt. In einer nächsten Ausbaustufe der VBB-Fahrinformation in diesem Jahr wird auch ein „freies Routing“ realisiert, bei dem zum Beispiel bei Streckensperrungen künftig automatisch komplett neue Fahrwege aufgelistet werden. Das gilt auch für die Berücksichtigung gestörter Aufzüge bei der barrierefreien Routenauskunft.

Tarife + VBB: VBB-App „Bus&Bahn“ jetzt auch mit BVG-Echtzeitdaten Tram verspätet? Bus schon weg? Oder kommt er noch?

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-app-bus-und-bahn-jetzt-auch-mit-bvg-echtzeitdaten/40353.html

Die #VBB-#App „#Bus&Bahn“ enthält nun #Pünktlichkeitsinformationen für das gesamte #Verbundgebiet. Neu hinzugekommen sind die „#Echtzeitinformationen“ für -Bahnen, #Straßenbahnen und #Busse der #BVG. Diese sind ab sofort in der VBB-App abrufbar. Ein Update für aktuelle Nutzer ist nicht nötig, die zusätzlichen Informationen erscheinen automatisch. Neukunden können die VBB-App Bus&Bahn für iPhones und Android-Smartphones kostenlos downloaden.

Mit der Integration der aktuellen BVG-Daten fügt der VBB der aktuellen Fahrgastinformation einen weiteren wichtigen Baustein hinzu. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit der BVG stehen nun auch die BVG-Echtzeitdaten zur Verfügung. Bisher enthielt das VBB-Auskunftssystem bereits Pünktlichkeitsdaten aller Bahnunternehmen, einschließlich S-Bahn Berlin, sowie fast aller Regionalbusunternehmen und der Stadtverkehre im Land Brandenburg. Mit den BVG-Daten bekommt der Nutzer nun mit Unterstützung aller Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg eine verkehrsmittel- und regionsübergreifende aktuelle Fahrplanauskunft aus einer Hand. Alle Echtzeitdaten sind – neben der VBB-App – auch in der Online-Fahrinfo auf VBB.de sowie in der interaktiven VBB-Livekarte (VBB.de/livekarte) verfügbar sowie in den eigenen Unternehmens-Apps der BVG (zunächst iOS-Version) und der S-Bahn Berlin. Diverse Abfahrtsmonitore, z.B. am und im Flughafen Schönefeld oder auf mehreren großen Berliner Bahnhöfen, enthalten ebenfalls die aktuellen Abfahrtszeiten aller öffentlichen Verkehrsmittel.

Dank der Echtzeitdaten wird bei möglichen Verspätungen und Ausfällen eine alternative Fahrroute berechnet. Wenn ein geplanter Anschluss nicht mehr passt, wird ab dem Umstiegshalt die nächste Fahrmöglichkeit angezeigt. In einer nächsten Ausbaustufe der VBB-Fahrinformation in diesem Jahr wird auch ein „freies Routing“ realisiert, bei dem zum Beispiel bei Streckensperrungen künftig automatisch komplett neue Fahrwege aufgelistet werden. Das gilt auch für die Berücksichtigung gestörter Aufzüge bei der barrierefreien Routenauskunft.

S-Bahn: Haben Lokführer Kontakt zu Fahrgästen?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Senat der Auffassung, dass #Triebfahrzeugführer der -Bahn Berlin GmbH während ihrer Ar-beit mit den #Fahrgästen in Kontakt kommen? Antwort zu 1: Dies ist der Fall, soweit die Triebfahr-zeugführer außerhalb ihres #Führerstandes im Dienst ange-troffen werden. Frage 2: Bezugnehmend auf die Anlagen zum Ver-kehrsvertrag über die Bedienung der Strecken im S-Bahnverkehr in der Region Berlin Brandenburg (Ab-schnitt 2.5 – Personal) des Verkehrsvertrages frage ich den Senat, ob er der Meinung ist, dass die S-Bahn Berlin GmbH ihren Mitarbeitern gegenüber mit Wirkung vom 01.12.2014 zu Folgendem berechtigt ist: a) Auf das Stellen von #Dienstkleidung zu verzichten? b) Auf das Bereitstellen von #Umkleideräumen zu ver-zichten? c) Auf das Zugestehen von #Umkleidezeit zu verzich-ten? Frage 3: Kann der Senat die vertragliche Grundlage für dieses seit dem 01.12.2014 praktizierte Vorgehen der S-Bahn Berlin GmbH benennen? Antwort zu 2 und 3: Der Verkehrsvertrag regelt die Pflichten der S-Bahn Berlin GmbH gegenüber den Län-dern Berlin und Brandenburg. Anlage 2.5 des Vertrages sieht vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kun-denkontakt über eine einheitliche Unternehmensbeklei-dung und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild verfü-gen müssen. Zu der Frage, ob die S-Bahn Berlin GmbH im arbeitsrechtlichen Verhältnis zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigt ist, wie in der Frage geschil-derten vorzugehen, trifft der Verkehrsvertrag keine Aus-sagen. Frage 4: Wie schätzt er die Vereinbarkeit zwischen der jetzigen Praxis und den vertraglich in Anlage 2.5 des Verkehrsvertrages zugesicherten Rechten der Triebfahr-zeugführer als Mitarbeiter mit Kundenkontakt ein? Frage 5: Was tut der Senat, um den vertraglich festge-legten Zustand wiederherzustellen? Antwort zu 4 und 5: Wie oben dargestellt enthält der Verkehrsvertrag keine Regelungen, die Rechte von Trieb-fahrzeugführinnen und Triebfahrzeugführern betreffen, sondern Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild des Personals, die allein im Kundeninteresse formuliert wurden. Zweck der Regelung in Anlage 2.5 des Vertrages ist es, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Un-ternehmens als solche von den Fahrgästen erkennbar sind. Mit welcher Art von Unternehmensbekleidung diese Vorgabe in Bezug auf die jeweilige Tätigkeit der Persona-le umgesetzt wird, ist vertraglich nicht vorgegeben. Die S-Bahn Berlin GmbH hat der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH Anfang Januar mitgeteilt, dass als Unternehmensbekleidung der Triebfahrzeugführinnen und Triebfahrzeugführer künftig eine gut sichtbare Warnweste mit Unternehmenslogo vorgesehen ist. Diese Weste muss immer getragen werden, wenn diese Personen den Führer-stand verlassen. Insofern ist die Erkennbarkeit der Unter-nehmenszugehörigkeit durch entsprechende Kleidung für den Fahrgast gewährleistet. Berlin, den 23. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)

Tarife: „Schwarzfahren“ im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn Berlin, die DB Regio, die Niederbarnimer Eisen-bahn (NEB) und die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend inhaltlich bzw. wörtlich wiedergege-ben. Im Vergleich zu den im Wesentlichen auf das Berliner Stadtgebiet begrenzten #Verkehrsleistungen der #BVG und -Bahn Berlin liegen beim Ländergrenzen überschreiten-den Eisenbahn-Regionalverkehr (Regional-Express- und Regional-Bahn-Züge) andere Randbedingungen vor. So hat die rein innerstädtische Verkehrsnachfrage in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs eine völlig unter-geordnete Bedeutung. Sie ist auch nicht das Kernaufga-benfeld des Eisenbahn-Regionalverkehrs. Die Eisenbahn-verkehrsunternehmen (EVU) des Eisenbahn-Regionalver-kehrs haben mitgeteilt, dass die nachgefragten Zahlen entsprechend der Systematik der Fragestellungen nicht erhoben werden. Soweit statistische Daten der Berliner Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden, dass das Re-gistratur-System der Berliner Staats- und Amtsanwalt-schaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leis-tungen) enthält, aber keine Eingrenzung auf den abgefrag-ten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“ ermög-licht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen Auskünfte nicht möglich sind. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die BVG, die S-Bahn und die Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verzeichnet für das Jahr 2013 947,3 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Für das Jahr 2014 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor, erwartet werden gut 970 Mio. UBF.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2013 beförderte die S-Bahn Berlin auf ihrem gesam-ten Streckennetz 402,4 Mio. Fahrgäste. Eine Unterschei-dung nach Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Die Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG, der S-Bahn und der Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 durchgeführt? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der kontrollierten Fahrgäste betrug in 2013 2.792.819 in 2014 waren es 5.256.342.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Fahrscheinkontrollen S-Bahn: 2013: 7.223.026 2014: 7.874.285“ Die Fahrkartenkontrollen in den Zügen des Eisen-bahn-Regionalverkehrs finden durch die Zugbegleiterin-nen und Zugbegleiter nicht wie im innerstädtischen öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei BVG und S-Bahn nach dem Stichprobenprinzip statt. Sie sind viel-mehr die Regel und werden im Rahmen der zusätzlich von den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Reise-verlauf wahrzunehmenden Serviceleistungen für die Fahrgäste (z.B. Ein- und Ausstiegshilfen, betriebliche Aufgaben, Durchsagen im Zug, Fahrgastauskünfte) durchgeführt. Die routinemäßige Kontrolle der Fahrkarten wird daher anzahlmäßig nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne #gültigen Fahrschein angetroffen bei BVG, S-Bahn und Regional-bahn in Berlin, jeweils im Jahr 2013 und 2014? Wie hoch ist der prozentuale Anteil an den gesamten Fahrgastzahlen des jeweiligen Jahres? Wie können eventuelle Schwan-kungen erklärt werden? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG wurden in 2013, 228.727 Fälle von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst, in 2014 waren es 355.476 Fälle. Die Beanstandungsquote lag in 2013 bei 8%, in 2014 wurden 7% registriert. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen be-einflusst. Gegenüber den Vorjahren, die geprägt waren durch eine Hochlaufphase des externen Dienstleisters, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar. Die Verän-derungen basieren auf einer verstärkten Kontrolltätigkeit mit mehr Prüfpersonal.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Feststellungen ges. 326.359, Ø Beanstandungsquote: 4,51 % 2014: Feststellungen ges. 333.519, Ø Beanstandungsquote 4,24 % Die Beanstandungsquote ist auf sehr hohem Niveau leicht rückläufig. Sie entspricht aber unserer Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen. Der absolute An-stieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte zurück zu führen.“ Von den EVU erfolgen in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs keine Erhebungen von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte, die nur auf das Berliner Stadtgebiet bezogen sind. Frage 4: Wie viele festgestellten „SchwarzfahrerIn-nen“ haben das erhöhte Beförderungsentgelt im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bezahlt? Wie hoch waren die Einnah-men daraus in den jeweiligen Jahren 2013 bzw. 2014? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderun-gen) 2013: 5,3 Mio. EUR Für 2014 können aufgrund des noch nicht abgeschlos-senen Jahresabschlusses keine Angaben gemacht wer-den.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Insgesamt wurden in 2013 5,3 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren erlöst. 2014: Für dieses Geschäftsjahr liegen zurzeit noch keine Zahlen vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 5: Wie viele Strafanzeigen haben BVG, S-Bahn und Regionalbahn jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung sein darf. In 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 1.944 Personen An-zeigen erstattet. In 2014 wurden insgesamt 33.723 Personen angezeigt. Die hohe Zahl der Strafanträge ist darin begründet, dass aufgrund von technischen Problemen bei unserem Dienst-leister noch nicht berücksichtigte Daten aus 2012 und 2013 erst 2014 eingelaufen sind und eine Anzeige recht-fertigen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn stellt Strafanträge nach §265a StGB ge-gen Personen, die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehr-fachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten. 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 12.379 Personen Anzeige erstattet. 2014 wurden insgesamt 20.356 Personen (einschließ-lich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige gebracht.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 6: Wie viele Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 führten zu einem Strafverfahren und schließlich zu einem Urteil? Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt, wie viele Strafverfahren sind noch nicht erledigt? Zu welcher Art von Verurteilungen ist es wegen „Schwarzfahrens“ gekommen? Frage 7: Wie viele Männer und wie viele Frauen ha-ben in den Jahren 2013 und 2014 wegen „Schwarzfah-rens“ eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen? Wie hoch war der Anteil von „SchwarzfahrerInnen“ bei den ErsatzfreiheitsstraflerInnen in den Jahren 2013 und 2014? Antwort zu 6 und 7: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Berlin, den 22. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2015)

BVG + S-Bahn + Regionalverkehr: Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Zahlungen, die das Land Berlin in den Jahren 2011 bis 2014 für den Regionalver-kehr, für den S-Bahn-Verkehr und für den Nahverkehr der BVG A.ö.R. geleistet hat? (Bitte nach Jahren und Ver-kehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Für die Jahre 2011 bis 2013 sind die Ausgleichsansprüche der Unternehmen nach den jeweili-gen Verkehrsverträgen angegeben, wie sie in den Ge-samtberichten ÖPNV des Landes Berlin veröffentlicht sind. Darin sind für die BVG bis auf die Angaben zu e) und g.1) alle Positionen der Frage 2 enthalten. Hinweis: Für die Jahre 2011 bis 2014 liegt für die Leistungen im Regional- und S-Bahnverkehr noch keine endgültige Schlussrechnung vom Verkehrsverbund Ber-lin-Brandenburg (VBB) vor. Insofern handelt es sich um vorläufige Angaben.

Frage 2: Welche betriebsbezogenen Förderungen ha-ben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG und in den Jahren 2009 bis 2014 vom Land Ber-lin erhalten? – Bitte nach Jahren und Verkehrsunterneh-men aufschlüsseln und differenzieren nach: a. Ausgleichsleistungen für das zu erbringende Ver-kehrsangebot; b. Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schüler*innen und Auszubildenden; c. Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schwerbehinderten; d. Ausgleichleistungen für Fahrgeldausfälle durch das Berliner Sozialticket; e. Rentenzahlungen f. Betriebskostenzuschüsse g. ggf. weitere Zahlungen mit Angabe der Verwen-dung. Antwort zu 2: Nur im Verkehrsvertrag mit der BVG AöR ist eine separat ausgewiesene Zahlung für die reine Verkehrsleistung (ohne Infrastrukturentgelte etc.) vorge-sehen, so dass deshalb die Angaben in Zeile a) für die S-Bahn Berlin GmbH und die weiteren DB AG-Unternehmen nicht möglich sind. Auch im Weiteren sind, sofern nicht anders angegeben, die Zahlungen für die BVG ausgewiesen, da nur diese im Regelfall relevant sind und die Unternehmen der DB AG teilweise gar nicht die entsprechenden Ansprüche haben. Ausgleichsleistungen für den Schwerbehindertenverkehr gemäß Ziffer c) erhält z. B. nur die BVG aus dem Einzelplan 13, da die S-Bahn Berlin GmbH als Tochter der Deutschen Bahn AG diese Leistungen direkt beim Bundesausgleichsamt beantragen muss und von dort erhält (§ 150 Abs. 1 SGB IX). Zu den Ausgleichsleistungen unter Ziffer d) wurde im Vertrag über die Weiterführung des Berlin-Ticket S i.V.m. dem 5. Ergänzungs- und Änderungsvertrag zu dem Vertrag über die Weiterführung des Berlin-Ticket S vom 12.12.2007 vereinbart, dass die Zahlung des gesamten Verlustaus-gleichsbetrages an die BVG erfolgt. Diese nimmt die interne Aufteilung der Einnahmen (64,5 % an BVG und 35,5 % an S-Bahn Berlin GmbH) vor.

Frage 3: Welche Investitionsmittel haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 aus Bundesmitteln (GVFG, Ent-flechtG, Regionalisierungsmittel, Hauptstadtfinanzie-rungsvertrag) erhalten? (Bitte nach Jahren, Herkunft der Mittel und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Frage 4: Welche Investitionsmittel haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 aus Landesmitteln erhalten? (Bitte nach Jahren, Herkunft der Mittel und Verkehrsunterneh-men aufschlüsseln.) Antwort zu 3 und 4: Das Land Berlin erhält vom Bund Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz, Zuweisungen nach dem Regionalisierungsgesetz, Zuwei-sungen für Maßnahmen nach dem GVFG-Bundespro-gramm und dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Ergän-zend hierzu werden Landesmittel bereitgestellt. Diese Finanzmittel werden im Einklang mit den politischen Zielen und gemäß den Vorgaben der Haushaltsgesetzge-bung durch den Senat an die BVG AöR und die DB AG zugewendet. Darüber hinaus erhält die DB AG weitere Finanzmit-tel des Bundes direkt, wie z.B. für DB-Vorhaben aus dem GVFG1-Bundesprogramm, dem Bedarfsplan sowie gemäß Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, über die der Senat keine Kenntnis hat. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, in wel-chem Umfang die Verkehrsunternehmen BVG AöR und DB AG* in den Jahren 2011 bis 2013 Bundes- und Lan-desmittel für Investitionen erhielten. Für 2014 konnten aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Haushaltsjahres noch keine Angaben gemacht werden.

Frage 5: Wofür haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 die erhaltenen Investitionsmittel verwendet? (Bitte nach Jahren und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) a. Erhalt der Verkehrsinfrastruktur b. Neubau von Verkehrsinfrastruktur c. Modernisierung des Fuhrparks Antwort zu 5: Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, wofür die Verkehrsunternehmen BVG AöR und DB AG* in den Jahren 2011 bis 2013 die erhaltenen Investitionsmittel verwendet haben.

Frage 6: In welcher Höhe haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 Investitionen aus eigenen Mitteln getätigt? Antwort zu 6: Die Bewirtschaftung der zu investiven Zwecken verwendeten Eigenmittel obliegt grundsätzlich den jeweiligen Unternehmen und liegt somit außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und DB AG um eine Stellungnahme gebeten. Von Seiten der DB AG wurde in der gestellten Frist keine Antwort übermittelt. Die BVG teilte mit, dass sie folgende Investitionen aus eigenen Mittel getätigt hat:

Berlin, den 07. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2015)

allg. + BVG + S-Bahn: Nutzung des Berliner ÖPNV durch Tourist*innen und Pendler*innen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR, die S-Bahn Berlin GmbH und den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um eine Stellungnahme gebeten. Die BVG teilte mit, dass ihr wegen des Urlaubs vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Feiertage eine Beantwortung in der vorgegeben Frist nicht möglich war. Die übrigen Antworten, dort in eigener Verantwortung erstellt, sind in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurden. Frage 1: Sind dem Senat Erhebungen bekannt, zu welchen #Anteilen der Berliner #ÖPNV jeweils von #Bewohner* innen, #Tourist*innen bzw. #Gäste und #Pendler*innen genutzt wird? Frage 2: Wie haben sich diese Anteile in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Frage 3: Sind dem Senat Studien zum ÖPNVNutzungsverhalten von Tourist*innen bzw. Gästen und Pendler*innen bekannt? Antwort zu 1 bis 3: Dem Senat, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und den Verkehrsunternehmen sind keine diesbezüglichen Erhebungen bekannt. Frage 4: Welche Nahverkehrslinien werden bevorzugt von Tourist*innen bzw. Gästen benutzt? Antwort zu 4: Zu dieser Frage liegen dem VBB keine Daten vor, die S-Bahn Berlin kann hierzu keine belastbare Aussage treffen. Frage 5: Wie viele „Berlin Welcome Cards“ und „Berlin CityTourCards“ und „The Berlin Pass“ wurden seit Bestehen der Angebote jeweils jährlich verkauft? Antwort zu 5: Aufgrund verschiedener struktureller Änderungen und Anpassungen bei der „Berlin Welcome- Card“ und der „Berlin CityTourCard“ ist aus Sicht des VBB ein Vergleich der Verkaufsergebnisse erst ab dem Jahr 2008 sinnvoll (Übersicht in der Anlage). Die Anzahl der Verkäufe des „The Berlin Pass“ liegt dem VBB nicht vor. Frage 6: Wie viele Monats- und Jahres- bzw. Umweltkarten für den VBB-Gesamttarifbereich wurden seit 2011 verkauft? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 6: Unter der Annahme, dass sich die Frage auf den Tarifbereich Berlin ABC bezieht, hat der VBB die die Monatskarten, Jahreskarten und Abonnements für die Jahre 2011 bis 2013 ermittelt und in der beiliegende Aufstellung aufgeführt. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf die VBB-Umweltkarten. Ermäßigte Zeitkarten wurden in dieser Übersicht nicht mit einbezogen (Übersicht in der Anlage). Frage 7: Wie viele DB Monats- und Jahreskarten auf Regionalverkehrsstrecken von und nach Berlin wurden seit 2011 verkauft (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 7: Monatskarten und Jahreskarten speziell für Regionalbahnstrecken der DB gibt es im VBB nicht. Für die beiliegende Übersicht hat der VBB die VBBUmweltkarten (ohne ermäßigte Zeitkarten) für die Tarifgebiete Berlin + 1 Landkreis, Berlin + 2 Landkreise sowie VBB-Gesamtnetz getrennt nach Monatskarten, Jahreskarten und Abonnements ermittelt (Übersicht in der Anlage). Frage 8: Wie viele Einzelfahrscheine, Tageskarten, Wochen, Monats- und Jahreskarten für die Tarifbereiche ABC und BC und wie viele Anschlussfahrscheine für den Tarifbereich C wurden seit 2011 verkauft? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 8: Auch hier hat der VBB für den Bereich der Wochenkarten, Monatskarten, Jahreskarten und Abonnements die Verkäufe auf VBB-Umweltkarten bezogen (Übersicht in der Anlage). Berlin, den 07. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2015)