Tarife + VBB: Interview VBB-Chefin Susanne Henckel Die nächste Preiserhöhung bei BVG und S-Bahn wartet schon, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/interview-vbb-chefin-susanne-henckel-die-naechste-preiserhoehung-bei-bvg-und-s-bahn-wartet-schon/11539656.html #Energie ist billiger geworden, aber #Fahrgäste von Bahn und Bus merken davon nichts – warum nicht? Susanne #Henckel, die Chefin des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, hat eine Erklärung dafür. Frau Henckel, nicht einmal drei Monate nach der jüngsten #Preiserhöhung planen Sie in Ihrem Haus für 2016 schon die nächste Runde. Ist das gerechtfertigt? Immerhin sind die Energiepreise gesunken, mit denen bisher meist höhere Preise begründet worden sind. Der #VBB-#Tarif wird nach einem Index berechnet, der den Kostenanstieg der Verbraucher- und Energiepreise der vergangenen 60 Monate berücksichtigt. Der Dieselpreis ist zwar gesunken, doch wir fahren ja auch mit Strom. Und hier sind allein durch die Mehrbelastung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Kosten für die Verkehrsbetriebe erheblich gestiegen. Die Fahrgäste von Bahn und Bus sollen das nun ausgleichen? Die Fahrgäste leisten durch den Kauf der Tickets ihren Beitrag zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs – im Fachjargon sprechen wir von der sogenannten Nutzerfinanzierung – die nur rund 46 Prozent der tatsächlichen …

Regionalverkehr + Bahnhöfe + VBB: Südbrandenburg: Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz sind ab Dezember 2015 "bahnfrei" DBV kritisiert Schweigen, Aussitzen und schlechte Öffentlichkeitsarbeit der Beteiligten

(13.3.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg) Vor einigen Tagen gab der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) in einem Interview bekannnt, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die drei genannten #Halte in #Südbrandenburg gestrichen werden. Angeblich gäbe es eine Konkurrenz bei den Fahrplänen mit Fernverkehrszügen auf der Berliner Stadtbahn. Der DBV kritisiert die Art und Weise, wie die Öffentlichkeit von diesen konkreten Plänen erfährt und die Unwissenheit, mit der die politisch Verantwortlichen ihre Verantwortung herunterspielen. Das Problem ist grundsätzlich schon seit zwei Jahren bekannt. Mitte Dezember 2015 geht der erste Abschnitt der Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt – Leipzig/Halle – Berlin in Betrieb. Damit ändern sich die Fahrpläne der ICE- und IC-Züge und sie haben Auswirkungen auf den Regionalverkehr in Brandenburg und Berlin. Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist völlig inakzeptabel. Es ist für die Fahrgäste von großer Bedeutung, wie sie schon in einigen Monaten ihre Wege planen müssen. Am 14. April 2015 endet die Anmeldefrist für Trassenbestellungen bei der DB Netz AG. Warum wird erst, so ganz nebenbei, einen Monat vor Fristablauf, die Öffentlichkeit mit diesen konkreten Informationen überrascht? Ab dem 15. April 2015 wird der neue Fahrplan erstellt. Änderungen sind dann nur noch in kleinen Ausnahmefällen möglich. Auch dieses Datum wird von allen Beteiligten verschwiegen. „Gesellschafter sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie die kommunalen Gebietskörperschaften, die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg. Die Gesellschafter sind zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen, die von den Verkehrsunternehmen erbracht werden.“ So steht es auf der VBB-Internetseite. Wo waren die Landräte bzw. die von Ihnen beauftragen Vertreter bei den entscheidenden Sitzungen des VBB? Es ist jedenfalls unwahrscheinlich, dass sie jetzt genauso überrascht wurden wie die Öffentlichkeit. Wo es konkret Probleme zwischen Fern- und Regionalverkehr gibt, seit wann und mit welchen Ideen versucht wurde, die Halte beizubehalten, bleibt weiterhin im Dunkeln. Hat die Öffentlichkeit kein Informationsrecht? So entsteht wieder einmal der Eindruck, dass hinter verschlossenen Türen Fakten geschaffen werden, die betroffenen Fahrgäste zum allerspätesten Zeitpunkt informiert werden, Proteste und Kritik ausgesessen wird, bis wirklich nichts mehr zu ändern ist. Die bevorstehende Abbestellung der Halte in Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz zeigt wieder, woran es in der Brandenburger Verkehrspolitik fehlt: Offenheit, Bereitschaft zur Diskussion und Dialog. Der DBV erwartet, dass alle Beteiligten – Verkehrsministerium, Verkehrsverbund und die Landräte – die kommenden 4 Wochen nutzen, um im Dialog die Fahrgäste umfassend informieren. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Regionalverkehr + Bahnhöfe + VBB: Südbrandenburg: Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz sind ab Dezember 2015 „bahnfrei“ DBV kritisiert Schweigen, Aussitzen und schlechte Öffentlichkeitsarbeit der Beteiligten

(13.3.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg)

Vor einigen Tagen gab der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) in einem Interview bekannnt, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die drei genannten #Halte in #Südbrandenburg gestrichen werden. Angeblich gäbe es eine Konkurrenz bei den Fahrplänen mit Fernverkehrszügen auf der Berliner Stadtbahn. Der DBV kritisiert die Art und Weise, wie die Öffentlichkeit von diesen konkreten Plänen erfährt und die Unwissenheit, mit der die politisch Verantwortlichen ihre Verantwortung herunterspielen.
Das Problem ist grundsätzlich schon seit zwei Jahren bekannt. Mitte Dezember 2015 geht der erste Abschnitt der Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt – Leipzig/Halle – Berlin in Betrieb. Damit ändern sich die Fahrpläne der ICE- und IC-Züge und sie haben Auswirkungen auf den Regionalverkehr in Brandenburg und Berlin. Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist völlig inakzeptabel. Es ist für die Fahrgäste von großer Bedeutung, wie sie schon in einigen Monaten ihre Wege planen müssen.
Am 14. April 2015 endet die Anmeldefrist für Trassenbestellungen bei der DB Netz AG. Warum wird erst, so ganz nebenbei, einen Monat vor Fristablauf, die Öffentlichkeit mit diesen konkreten Informationen überrascht? Ab dem 15. April 2015 wird der neue Fahrplan erstellt. Änderungen sind dann nur noch in kleinen Ausnahmefällen möglich. Auch dieses Datum wird von allen Beteiligten verschwiegen.
„Gesellschafter sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie die kommunalen Gebietskörperschaften, die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg. Die Gesellschafter sind zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen, die von den Verkehrsunternehmen erbracht werden.“ So steht es auf der VBB-Internetseite. Wo waren die Landräte bzw. die von Ihnen beauftragen Vertreter bei den entscheidenden Sitzungen des VBB? Es ist jedenfalls unwahrscheinlich, dass sie jetzt genauso überrascht wurden wie die Öffentlichkeit. Wo es konkret Probleme zwischen Fern- und Regionalverkehr gibt, seit wann und mit welchen Ideen versucht wurde, die Halte beizubehalten, bleibt weiterhin im Dunkeln. Hat die Öffentlichkeit kein Informationsrecht?
So entsteht wieder einmal der Eindruck, dass hinter verschlossenen Türen Fakten geschaffen werden, die betroffenen Fahrgäste zum allerspätesten Zeitpunkt informiert werden, Proteste und Kritik ausgesessen wird, bis wirklich nichts mehr zu ändern ist. Die bevorstehende Abbestellung der Halte in Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz zeigt wieder, woran es in der Brandenburger Verkehrspolitik fehlt: Offenheit, Bereitschaft zur Diskussion und Dialog.

Der DBV erwartet, dass alle Beteiligten – Verkehrsministerium, Verkehrsverbund und die Landräte – die kommenden 4 Wochen nutzen, um im Dialog die Fahrgäste umfassend informieren.

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94
Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV):
Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

BVG + S-Bahn + VBB + Tarife: Pilotbetrieb ÖPNV-Nulltarif an Sommer-Wochenenden, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergege-ben. Frage 1: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats erforderlich bzw. welche Gesetze oder Verordnungen müssten geändert werden, um im Rahmen eines #Pilotbetriebs einen #Nulltarif in #Bussen und #Bahnen an einzelnen oder mehreren Tagen im #Tarifbereich #AB zu ermöglichen? Antwort zu 1: Normative Änderungen sind für die Umsetzung eines Pilotangebotes nicht geboten. Es sind jedoch Abstimmungen bzw. vertragliche Regelungen mit anderen Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsun-ternehmen und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) erforderlich, die überwiegend nur im Konsens möglich sind: Soweit Verkehrsunternehmen in Berlin ihre Verkehrs-leistungen auf Basis eines Bruttovertrages erbringen (Re-gionalverkehr), können die Auftraggeber (in der Regel die Länder Berlin und Brandenburg, bei einigen Linien aber auch weitere Bundesländer) konsensual vorgeben, wel-cher Tarif anzuwenden ist. Die damit verbundenen Ein-nahmeausfälle wären vom Land Berlin auszugleichen. Die S-Bahn-Leistungen werden auf Grundlage eines Nettovertrages erbracht. Hier müssten sich die Auftragge-ber (die Länder Berlin und Brandenburg) über die Pilot-maßnahme verständigen und auf dieser Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Modalitäten einer entspre-chenden Tarifabsenkung und den Ausgleich der Minder-einnahmen verhandeln. Im übrigen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Tram) sind sowohl die Regelungen im Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG, der als Nettovertrag abgeschlossen wurde, zu beachten als auch die Vorgaben des für diese Verkehre einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Analog für S-Bahn Berlin müsste das Land Berlin mit der BVG als Nettovertragsunternehmen ver-handeln müsste, unter welchen Bedingungen und in wel-chem Umfang die BVG einen Nulltarif anbietet. Gemäß § 39 PBefG müsste die BVG diese Tarifände-rung dann bei der Genehmigungsbehörde beantragen, denn die bisher geltenden, genehmigten Tarife dürfen gemäß § 39 Abs. 3 PBefG weder über- noch unterschrit-ten werden und müssen gleichmäßig angewendet werden. Ein Nulltarif ist eine vollständige Unterschreitung des genehmigten Tarifes. Behördlich müsste somit zu den bereits genehmigten Tarifen ein Ausnahmetatbestand, ggf. unter den Bedingungen des § 39 Abs. 4 PBefG, für die zeitweilige Anwendung eines Nulltarifes genehmigt werden. Hierbei müsste die Genehmigungsbehörde auch prüfen, ob ein solcher Tarif der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen angemessen ist. Es wäre zudem sicherzustellen, dass bestimmte Kundensegmente (z.B. Abonnenten) durch den Anwendungsbereich des Nullta-rifs nicht benachteiligt werden, sollte dieser ggf. nur Teile des Tarifangebots betreffen. Soweit Berliner Busleistungen im Stadt-Umland-Verkehr nicht durch die BVG erbracht werden, sondern im Auftrag benachbarter Landkreise von Brandenburger Verkehrsunternehmen, müsste die Anwendung eines Nulltarifes für den Berliner Linienanteil mit den dortigen Aufgabenträgern und Unternehmen vereinbart werden. Für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen ist übergreifend zu beachten, dass sie in ihren Verkehrsver-trägen zur Anwendung des integrierten Tarifs im Ver-kehrsverbund Berlin-Brandenburg verpflichtet sind. Sie sind daher zugleich Vertragspartner von Kooperationsver-trägen mit dem VBB, die auch die Verfahren der inte-grierten, länderübergreifenden Tarifentwicklung zum Inhalt haben. Sollte der Nulltarif nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern regelmäßig – und sei es auch nur an bestimmten Tagen – zur Anwendung kommen sollen, müssten gemäß den Regularien des Verbundtarifes die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen zusammen-wirken und über den VBB einen abgestimmten Tarifan-trag stellen, da nicht ein Verkehrsunternehmen autonom über den Nulltarif entscheiden kann. Frage 2: Wie hoch war das Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH werktags und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in den Jahren 2013 und 2014? (Bitte nach Jahren, Verkehrsunternehmen und getrennt nach Werkta-gen sowie Wochenend- und Feiertagen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG ergeben sich auf Grundlage der Jahres-UBF [Erläuterung – UBF: Unternehmensbeförderungsfall] sowie der Verteilung auf MF [Erläuterung – MF: montags – freitags, wenn kein Feiertag] sowie Sa/So nachstehende Werte für die UBF: MF (Werktag) Sa/So (Wochenend- und Feiertage) 2013 3,1 Mio. 1,5 Mio. 2014 3,2 Mio. 1,6 Mio. “ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Eine nach Wochentagen differenzierte Erhebung des Fahrgastaufkommens liegt nur für das Jahr 2012 vor. Das Fahrgastaufkommen der S-Bahn beträgt an durchschnitt-lichen Werktagen (Mo-Fr) rund 1,3 Mio. Fahrgäste. An Samstagen beträgt das Fahrgastaufkommen durchschnitt-lich rund 0,9 Mio. Fahrgäste, an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich rund 0,7 Mio. Fahrgäste.“ Frage 3: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkom-men rechnet der Senat, wenn an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs ein ÖPNV-Nulltarif im Tarifbereich AB eingeführt würde? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verfügt über keine Erfahrungswerte im Zu-sammenhang mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fahr-gastaufkommen im Zuge eines zeitlich begrenzten ÖPNV zum Nulltarif. Um dies abschätzen zu können, wäre eine gezielte Marktuntersuchung notwendig.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Seitens der S-Bahn existieren keine Prognosen bzgl. eines zusätzlichen Fahrgastaufkommens bei einem ÖPNV-Nulltarif am Wochenende.“ Der Senat kann aufgrund fehlender Datengrundlage dazu keine Einschätzung abgeben. Frage 4: Inwiefern müssten die Angebote von BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH beispielsweise durch zusätzliche Fahrzeugeinsätze, Taktzeitverdichtun-gen o.Ä. ausgeweitet werden, um das zusätzliche Fahr-gastaufkommen eines entsprechenden Pilotbetriebs auf-fangen zu können? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der zusätzlichen Leistung im Linienein-satz ist abhängig von einer konkreten Bestellung, welche durch den Aufgabenträger ausgelöst werden müsste.“ Frage 5: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aus entsprechenden Ange-botsanpassungen voraussichtlich entstehen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die zusätzlichen entstehenden Kosten sind abhängig von einer konkreten Bestellung durch die Aufgabenträ-ger.“ Frage 6: Wie viel Personal der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH wäre zusätzlich notwendig, um einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 durchzuführen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Personaleinsatz von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zum einen ergibt sich der zusätzliche Personalauf-wand für die Triebfahrzeugführer aus der Differenz der dann bestellten Verkehrsleistung zur üblichen Verkehrs-leistung an einem normalen Wochenende. Bezüglich weiterer Personale (z.B. Sicherheitskräfte) müsste im Vorfeld abgeschätzt werden, wie sich auf Grund der Wetterlage, der Veranstaltungsdichte und z.B. dem Baugeschehen im ÖPNV das Fahrgastaufkommen und die Fahrgastbewegung tatsächlich entwickeln könnte. Nicht zuletzt spielt hier auch die dann möglicherweise vorgenommene Angebotsausweitung eine Rolle. Anhand dieser und weiterer Kriterien, inkl. eines Risi-koaufschlags (z.B. Reisendenlenkung etc.), müsste die Personalbemessung durchgeführt werden.“ Frage 7: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH durch einen entsprechenden zusätzlichen Personaleinsatz entstehen? Die BVG hat zu den Fragen 4 bis 7 übermittelt: „Die an Wochenenden angebotenen Verkehrsleistun-gen der BVG orientieren sich an der derzeitigen Nachfra-ge. Um ein möglicherweise zusätzliches Fahrgastauf-kommen in Folge des o. g. Pilotvorhabens bewältigen zu können, wären Mehrleistungen und zusätzliche Personale erforderlich, deren Umfang nur in Verbindung mit dem zusätzlichen Fahrgastaufkommen abgeschätzt werden kann. Die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlicher Personale für Mehrleistungen im Sommer 2015 ist auf-grund des verbleibenden zeitlichen Vorlaufs nicht realis-tisch.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Entsprechend der Antwort zu Frage 6 kann auch die Frage nach den entstehenden Kosten nicht pauschal be-antwortet werden.“ Frage 8: Welche Mindereinnahmen aus Fahrschein-verkäufen würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH während eines ÖPNV-Nulltarifs an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch einen ´Nulltarif´ an 18 Wochenendtagen im Juli und August 2015 würden der BVG Mindereinnahmen im Bartarif von rd. 3,8 Mio. EUR entstehen (ohne Be-rücksichtigung der speziellen touristischen Tarifangebote WelcomeCard und CityTourCard).“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif geschätzte Mindereinnahmen i.H.v. rd. 3,1 Mio. EUR entstehen.“ Frage 9: Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten aus anteiligen Fahrgeldrückerstattungen bzw. Fahrgeldre-duzierungen für Monats- Jahres- und Abonnementkarten-Kund*innen, sollten diese erforderlich sein? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG wäre mit Forderungen nach anteiligen Kostenerstattungen für vorhandene Zeitkarten in Höhe von rd. 21,7 Mio. EUR zu rechnen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker-stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be-dingungen abhängen, wobei zuerst die tarifgenehmi-gungsrechtlichen Fragen mit der Genehmigungsbehörde zu klären wären. Die S-Bahn Berlin schätzt die mögliche Erstattungssumme auf 10,9 Mio. EUR.“ Frage 10: Welche weiteren Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH voraussichtlich durch einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonn-tagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Weitere Kostenfaktoren können derzeit von der BVG nicht abgeschätzt werden.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann ebenfalls nicht pauschal beantwor-tet werden. In Abhängigkeit eines ggf. durch den Senat bestellten zusätzlichen Verkehrsangebots entstünden ggf. weitere Kosten wie z.B. Energiekosten beim Einsatz zu-sätzlicher bzw. längerer Züge.“ Frage 11: Wie hoch veranschlagt der Senat entspre-chend die Gesamtkosten eines Pilotbetriebs ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Tarifbereich AB? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der in den Fragen 5., 7. und 9. genannten Kosten.“ Die Gesamtkosten können vom Senat nicht angegeben werden. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)

Regionalverkehr + VBB: NEB startet erfolgreich in den Frühling VBB zieht positive Bilanz zum Betreiberwechsel im Netz Ostbrandenburg

http://www.vbb.de/de/article/presse/neb-startet-erfolgreich-in-den-fruehling/55607.html

Der im Dezember stattgefundene Betreiberwechsel im Schienennetz #Ostbrandenburg ist gut verlaufen. Die #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB Betriebsgesellschaft mbH) hatte im Wettbewerb die Regionalbahnlinien #RB35, #RB36, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63 gewonnen und den Betrieb übernommen. Nach drei Monaten zieht der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Bilanz: Die Züge fahren zuverlässig und pünktlich. Einziger Wermutstropfen ist der zunehmende Vandalismus an den Fahrausweisautomaten.

Die NEB ist im VBB kein unbekanntes Verkehrsunternehmen. Sie ist im grenzüberschreitenden Schienenverkehr auf der RB26 von Berlin-Lichtenberg nach Kostrzyn unterwegs und befährt erfolg-reich die RB27, die so genannte Heidekrautbahn. Ihr gaben die Fahrgäste bei den regelmäßig stattfindenden Qualitätsbefragun-gen in 2014 die Traumnote Eins. Die NEB nimmt damit eine Spit-zenposition bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen ein, die im Verbundgebiet ihre Leistungen erbringen.

Im Dezember 2014 hat die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) das so genannte Schienennetz Ostbrandenburg von der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) übernommen. Die Regionalbahnlinien RB35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Klinikum, RB36 Frankfurt(Oder) – Beeskow – Königs Wusterhausen, RB60 Eberswalde – Frankfurt (Oder), RB61 Angermünde – Schwedt sowie RB62 Prenzlau – Angemünde (-Eberswalde) und RB63 Eberswalde – Joachimsthal wurden im Wettbewerb vergeben. Das wirtschaftlichste und für die Fahrgäste qualitativ beste Angebot hatte gewonnen.

Die im Verkehrsvertrag festgelegte regelmäßige Qualitätsprüfung zur Pünktlichkeit der Züge ergab bei der NEB für den Monat Januar einen Pünktlichkeitsgrad von 97,62 Prozent. Auch fuhren die Züge sehr zuverlässig: von den insgesamt 4.732 Fahrten auf den Strecken fielen im Januar nur vierzehn aus.

Zu kämpfen hatte die NEB im Januar und Februar mit einigen Vandalismusschäden an den Fahrausweisautomaten. Beschädigungen durch explodierende Böller zum Jahreswechsel konnten binnen einem Tag repariert werden. Dort wo Automaten durch Sprengung komplett zerstört wurden, wurde auf den Verkauf von Fahrscheinen über die Zugbegleiter ausgewichen oder es wird noch Ersatz beschafft. Der dadurch entstandene Sachschaden in Höhe von rund 60.000 Euro hat die NEB dazu bewogen weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Fahrausweisautomaten zu prüfen.

Die Niederbarnimer Eisenbahn selbst möchte die Fahrgäste durch Leistung und Service überzeugen. Kundenbetreuer in jedem Zug stehen als kompetente Ansprechpartner sowie für Hilfestellung zur Verfügung und verkaufen Kaffee, Tee und Wasser an die Fahrgäste oder rufen auf Wunsch auch ein Taxi für die Weiterfahrt. Soeben erschienen ist die Broschüre „Schöne Aussichten“ mit Ausflugs- und Touren-Tipps für die Region Ostbrandenburg. Und am 18. April findet der 12. NEB WanderExpress statt, natürlich auf einer der neuen Linien, der RB36. Alle Informationen dazu gibt es auf NEB.de.

Regionalverkehr + VBB: NEB startet erfolgreich in den Frühling VBB zieht positive Bilanz zum Betreiberwechsel im Netz Ostbrandenburg

http://www.vbb.de/de/article/presse/neb-startet-erfolgreich-in-den-fruehling/55607.html Der im Dezember stattgefundene Betreiberwechsel im Schienennetz #Ostbrandenburg ist gut verlaufen. Die #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB Betriebsgesellschaft mbH) hatte im Wettbewerb die Regionalbahnlinien #RB35, #RB36, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63 gewonnen und den Betrieb übernommen. Nach drei Monaten zieht der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Bilanz: Die Züge fahren zuverlässig und pünktlich. Einziger Wermutstropfen ist der zunehmende Vandalismus an den Fahrausweisautomaten.

Die NEB ist im VBB kein unbekanntes Verkehrsunternehmen. Sie ist im grenzüberschreitenden Schienenverkehr auf der RB26 von Berlin-Lichtenberg nach Kostrzyn unterwegs und befährt erfolg-reich die RB27, die so genannte Heidekrautbahn. Ihr gaben die Fahrgäste bei den regelmäßig stattfindenden Qualitätsbefragun-gen in 2014 die Traumnote Eins. Die NEB nimmt damit eine Spit-zenposition bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen ein, die im Verbundgebiet ihre Leistungen erbringen. Im Dezember 2014 hat die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) das so genannte Schienennetz Ostbrandenburg von der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) übernommen. Die Regionalbahnlinien RB35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Klinikum, RB36 Frankfurt(Oder) – Beeskow – Königs Wusterhausen, RB60 Eberswalde – Frankfurt (Oder), RB61 Angermünde – Schwedt sowie RB62 Prenzlau – Angemünde (-Eberswalde) und RB63 Eberswalde – Joachimsthal wurden im Wettbewerb vergeben. Das wirtschaftlichste und für die Fahrgäste qualitativ beste Angebot hatte gewonnen. Die im Verkehrsvertrag festgelegte regelmäßige Qualitätsprüfung zur Pünktlichkeit der Züge ergab bei der NEB für den Monat Januar einen Pünktlichkeitsgrad von 97,62 Prozent. Auch fuhren die Züge sehr zuverlässig: von den insgesamt 4.732 Fahrten auf den Strecken fielen im Januar nur vierzehn aus. Zu kämpfen hatte die NEB im Januar und Februar mit einigen Vandalismusschäden an den Fahrausweisautomaten. Beschädigungen durch explodierende Böller zum Jahreswechsel konnten binnen einem Tag repariert werden. Dort wo Automaten durch Sprengung komplett zerstört wurden, wurde auf den Verkauf von Fahrscheinen über die Zugbegleiter ausgewichen oder es wird noch Ersatz beschafft. Der dadurch entstandene Sachschaden in Höhe von rund 60.000 Euro hat die NEB dazu bewogen weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Fahrausweisautomaten zu prüfen. Die Niederbarnimer Eisenbahn selbst möchte die Fahrgäste durch Leistung und Service überzeugen. Kundenbetreuer in jedem Zug stehen als kompetente Ansprechpartner sowie für Hilfestellung zur Verfügung und verkaufen Kaffee, Tee und Wasser an die Fahrgäste oder rufen auf Wunsch auch ein Taxi für die Weiterfahrt. Soeben erschienen ist die Broschüre „Schöne Aussichten“ mit Ausflugs- und Touren-Tipps für die Region Ostbrandenburg. Und am 18. April findet der 12. NEB WanderExpress statt, natürlich auf einer der neuen Linien, der RB36. Alle Informationen dazu gibt es auf NEB.de.

VBB + Tarife: Interview mit VBB-Chefin Susanne Henckel Ab Januar könnten in Berlin die Fahrpreise steigen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/interview-mit-vbb-chefin-susanne-henckel-ab-januar-koennten-in-berlin-die-fahrpreise-steigen,10809298,30022714.html Immer mehr Berliner nutzen das #Fahrrad als #Hauptverkehrsmittel. Darauf muss auch der #Nahverkehr reagieren. Susanne #Henckel vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg spricht im Interview über ihre Pläne für Regionalzüge, die Fernbuskonkurrenz und die nächste #Tariferhöhung. Von ihrem Büro im Hochhaus am Hardenbergplatz hat Susanne Henckel eine gute Sicht auf den Bahnhof Zoo. Ein Zug nach dem anderen verlässt die Station, alles rollt nach Plan. Doch wie viele Fahrten künftig finanziert werden können, ist ungewiss, sagt die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB), die im März 2014 ihr Amt antrat. Als Ausgleich zur Arbeit fährt Susanne Henckel #Rad. Ihr Helm liegt griffbereit im Zimmer. Frau Henckel, Sie kommen gern mit dem Fahrrad zur Arbeit. Nehmen Sie es auch mit in die Bahn? Ja, klar! Ich finde es wunderbar, am Wochenende die Vielfalt in Brandenburg zu entdecken. Ich finde den Spreewald schön, aber auch …

VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“ In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.

VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“

In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.

Tarife + VBB: VBB-App „Bus&Bahn“ jetzt auch mit BVG-Echtzeitdaten Tram verspätet? Bus schon weg? Oder kommt er noch?

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-app-bus-und-bahn-jetzt-auch-mit-bvg-echtzeitdaten/40353.html Die #VBB-#App „#Bus&Bahn“ enthält nun #Pünktlichkeitsinformationen für das gesamte #Verbundgebiet. Neu hinzugekommen sind die „#Echtzeitinformationen“ für -Bahnen, #Straßenbahnen und #Busse der #BVG. Diese sind ab sofort in der VBB-App abrufbar. Ein Update für aktuelle Nutzer ist nicht nötig, die zusätzlichen Informationen erscheinen automatisch. Neukunden können die VBB-App Bus&Bahn für iPhones und Android-Smartphones kostenlos downloaden. Mit der Integration der aktuellen BVG-Daten fügt der VBB der aktuellen Fahrgastinformation einen weiteren wichtigen Baustein hinzu. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit der BVG stehen nun auch die BVG-Echtzeitdaten zur Verfügung. Bisher enthielt das VBB-Auskunftssystem bereits Pünktlichkeitsdaten aller Bahnunternehmen, einschließlich S-Bahn Berlin, sowie fast aller Regionalbusunternehmen und der Stadtverkehre im Land Brandenburg. Mit den BVG-Daten bekommt der Nutzer nun mit Unterstützung aller Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg eine verkehrsmittel- und regionsübergreifende aktuelle Fahrplanauskunft aus einer Hand. Alle Echtzeitdaten sind – neben der VBB-App – auch in der Online-Fahrinfo auf VBB.de sowie in der interaktiven VBB-Livekarte (VBB.de/livekarte) verfügbar sowie in den eigenen Unternehmens-Apps der BVG (zunächst iOS-Version) und der S-Bahn Berlin. Diverse Abfahrtsmonitore, z.B. am und im Flughafen Schönefeld oder auf mehreren großen Berliner Bahnhöfen, enthalten ebenfalls die aktuellen Abfahrtszeiten aller öffentlichen Verkehrsmittel. Dank der Echtzeitdaten wird bei möglichen Verspätungen und Ausfällen eine alternative Fahrroute berechnet. Wenn ein geplanter Anschluss nicht mehr passt, wird ab dem Umstiegshalt die nächste Fahrmöglichkeit angezeigt. In einer nächsten Ausbaustufe der VBB-Fahrinformation in diesem Jahr wird auch ein „freies Routing“ realisiert, bei dem zum Beispiel bei Streckensperrungen künftig automatisch komplett neue Fahrwege aufgelistet werden. Das gilt auch für die Berücksichtigung gestörter Aufzüge bei der barrierefreien Routenauskunft.