barrierefrei + Trife + VBB: Beförderungsbestimmungen des VBB – Mehrspurige Fahrräder, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Trifft es zu, dass in den #Beförderungsbestimmungen des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) eine
Beförderung #mehrspuriger #Fahrräder ausgeschlossen ist?
Antwort zu 1:
Ja, in Teil A (Beförderungsbedingungen) des VBB-Tarifs (Verkehrsverbund BerlinBrandenburg)
ist festgelegt, dass #dreirädrige Fahrräder von der Mitnahme in den
Verkehrsmitteln ausgenommen sind.
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG in ihren Regionalzügen im VBB-Bereich die Mitnahme von
mehrspurigen Fahrrädern erlaubt?
Antwort zu 2:
Für ein-/ausbrechende Fahrten in das/aus dem VBB-Tarif-Gebiet gilt in den
Regionalverkehrszügen der Tarif der Deutschen Bahn AG (Produktklasse C der
Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG, BB DB). Auf diesen Fahrten ist die
Mitnahme auch von Dreirädern grundsätzlich möglich (vgl. BB DB, Kap.8.2:
„In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch
nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.“
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Diese Regelung hat die DB auf Anregung des Landes Berlin zur Erhöhung der
Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung vor über 15 Jahren in ihren Tarif
aufgenommen. Damit können also im ein- und ausbrechenden Verkehr auch Dreiräder in
den Zügen des Regionalverkehrs (nicht nur DB Regio) mitgenommen werden.
Frage 3:
Sieht der Senat Möglichkeiten, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Beförderungsbestimmungen des
VBB dahin gehend zu ändern, dass mehrspurige Fahrräder, auf die Menschen mit Behinderung in ihrer
Mobilität angewiesen sind, bei der Beförderung in allen Regionalzügen erlaubt sind?
Antwort zu 3:
Der Senat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass zur Erhöhung der Barrierefreiheit für
Menschen mit Behinderung auch Sonderfahrräder in den Zügen des Regionalverkehrs
und der S-Bahn mitgenommen werden können. Hierzu konnte bisher Folgendes erreicht
werden:
 grundsätzliche Mitnahmemöglichkeit von Tandems und Dreirädern im ein- und
ausbrechenden Verkehr (Produktklasse C, BB DB),
 Tandemmitnahme (für Blinde) nicht nur bei der S-Bahn sondern auch in den
Regionalverkehrszügen (VBB-Tarif),
 ab 1. Januar 2018: Tandemmitnahme in der S-Bahn und in den
Regionalverkehrszügen ohne Einschränkung (VBB-Tarif).
(Damit können nun auch z.B. sehschwache Reisende ein Tandem mitnehmen.)
Der Berliner Senat setzt sich weiterhin dafür ein, dass Dreiräder in den Zügen des
Regionalverkehrs und der S-Bahn auch innerhalb des VBB-Tarifgebietes mitgenommen
werden können. Für diese erweiterte Mitnahmemöglichkeit kann das Land Berlin jedoch
nicht allein entscheiden. So sind auch die betroffenen Verkehrsunternehmen und das
Land Brandenburg zu überzeugen. Die genannten Akteure unterstützen die Initiative des
Berliner Senats zurzeit leider nicht.
Berlin, den 23.03.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: RE 7 fährt bald halbstündlich – aber nur bis Wannsee Das Land Brandenburg schreibt derzeit auch Bahnstrecken aus dem Hohen Fläming neu aus. Ab 2022 ändert sich einiges auf den Linien des RE 7 und der RB 33., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/RE-7-faehrt-bald-halbstuendlich-aber-nur-bis-Wannsee

Mittelmark. Die zum Dezember 2022 geplante Fahrplanumstellung bei Regionalbahnstrecken im Land Brandenburg trifft bei Reisenden und Pendlern aus dem Hohen #Fläming auf ein geteiltes Echo und Kritik.

Mit dem Regionalexpress #RE7 – von Dessau über Bad Belzig nach Berlin – geht es aus dem Fläming dann halbstündlich nach Potsdam und Berlin. Das ist im neuen Nahverkehrsplan so festgelegt. Verankert sind diese Vorstellungen des Landes auch in der #Ausschreibung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) für das #Elbe-Spree-Netz, zu dem auch der RE 7 sowie die Regionalbahn #33 – derzeit von Jüterbog über Treuenbrietzen nach Berlin-Wannsee – gehören. Die Ausschreibung läuft noch bis zum 31. Mai 2018.

Dabei gibt es einen Wermutstropfen. Die zusätzlichen Bahnen des RE 7 werden nämlich nicht über die Berliner Stadtbahn bis Bahnhof Zoo, Hauptbahnhof und Alexanderplatz fahren, sondern schon in Wannsee enden. Für die Reisenden bedeutet das ein Umsteigen auf die S-Bahn. Dies führt einerseits zur Fahrzeitverlängerungen in Richtung Innenstadt. Andererseits wird es unbequemer, da es in Berlin-Wannsee beim Bahnsteigwechsel treppab und treppauf geht.
Deshalb regt sich erste Kritik. „Die Kapazität in Richtung Bahnhof Zoo wird in den Morgenstunden zwischen 5.30 Uhr und 7 Uhr deshalb geringer sein als heute“, moniert Frank Seibicke. Der Pendler aus Borkheide rechnet vor, dass heute in den drei Zügen 1140 Sitzplätze vorhanden sind. Nach der Neuvergabe könne jedoch nur noch mit 840 Sitzplätzen gerechnet werden. Denn der VBB fordere in seiner Ausschreibung 420 Plätze je Zug. „Das künftige Angebot für Pendler nach Berlin entspricht damit nur drei Vierteln der heutigen Kapazität“, hat Seibicke ermittelt.

Auch der Bad Belziger Stadtverordnete Tobias Paul (CDU) hat damit Bauchschmerzen. „Wenn es jedoch auf Grund der stark belegten Stadtbahn nicht geht, dann muss zumindest ein schneller Anschluss an den #RE1 in …

Regionalverkehr + S-Bahn: Infrastrukturprojekt „i2030“: Planungen starten. Zweites Treffen des Lenkungskreises. aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/i2030-oepnv2030-vbbland-streckenausbau-bahnausbau-wachsende-stadt/1664146.html

Die Planungen im Rahmen des Vorhabens „#Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – #i2030“ beginnen. Die Länder Berlin und Brandenburg werden dafür in diesem Jahr voraussichtlich insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit werden die umfangreichen Prüf- und #Planungsprozesse in zehn Teilprojekten finanziert, die in dem Vorhaben i2030 definiert sind. Projektgruppen sollen die Maßnahmen und Varianten zur Ertüchtigung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur analysieren. Daraus sollen Erkenntnisse gewonnen werden, was, wann und wo baulich umgesetzt werden kann und welche Kosten entstehen. Berücksichtigt werden sowohl Aufgabenstellungen für den Regionalverkehr, für die Verlängerung von S-Bahnstrecken, als auch für das S-Bahnnetz insgesamt.

Regine #Günther, Senatorin für Verkehr Berlin: „Die Situation für Pendler in der Metropolenregion Berlin-Brandenburg deutlich zu verbessern, ist eines meiner zentralen Anliegen. Der Regional- und Nahverkehr auf der Schiene muss mit dem Wachstum der Stadt Schritt halten. Für den mittel- und langfristigen Ausbau der Infrastruktur ist die gemeinsame Initiative i2030 zentral. Die finanziellen Mittel für die ersten Planungsschritte des Ausbaus der am stärksten frequentierten Korridore wurden jetzt gesichert. Ich freue mich, dass es in kurzer Zeit gelungen ist, die Planungen auf den Weg zu bringen. Für kurzfristige Lösungen werden weitere Gespräche geführt, um auch hier für Entlastungen und Erleichterungen zu sorgen.“

Kathrin #Schneider, Verkehrsministerin Brandenburg: „Die konkrete Planung sorgt für Klarheit bei den Kosten und der Umsetzbarkeit. Das ist die Voraussetzung, um für die Investitionen einen Zeitplan zu erstellen. Unser Ziel ist, die Kapazitäten auf unseren Schienen deutlich zu verbessern, das wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Wir müssen aber auch zu kurzfristigen Verbesserungen für die Pendlerinnen und Pendler kommen. Hier stehen wir kurz vor dem Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den Bahnunternehmen.“

Prof. Dr. Dirk #Rompf, Vorstand Netzplanung und Großprojekte DB Netz AG: „Jetzt können wir mit den Planungen starten. Mit der Finanzierungszusage haben die Länder die Voraussetzungen dafür geschaffen. Ein wichtiger Meilenstein, um die Infrastruktur in der wachsenden Metropolregion Berlin-Brandenburg auszubauen – für bessere Mobilität und mehr Klimaschutz."

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB): „Der nächste Meilenstein für i2030 ist gesetzt. Die Teams für die Teilprojekte stehen, jetzt kann in die detaillierte Prüfung und Planung eingestiegen werden. Wir legen im Projekt jetzt die solide Basis für einen leistungsfähigen Bahnverkehr der Zukunft.“

Auf Grundlage eines Gesamtkonzepts für den Nahverkehr werden Infrastruktur-Varianten in folgenden Korridoren untersucht:

    Berlin-Spandau-#Nauen
    Potsdamer #Stammbahn
    Prignitz Express/#Velten
    Nordbahn/#Heidekrautbahn
    #RE1
    Berlin-Dresden/#Rangsdorf
    Berlin-#Cottbus/Bahnhof #Königs Wusterhausen

Im Korridor Prignitz-Express/Velten wird beispielsweise der erforderliche Infrastrukturausbau geprüft, der einen 10-Minuten-Takt der S-Bahn nach Berlin-Tegel, die Verlängerung der S-Bahn nach Velten und die Einführung eines Halbstundentaktes im Regionalverkehr zwischen Berlin Gesundbrunnen und Neuruppin über Berlin-Tegel ermöglicht.

Im Korridor „Berlin-Cottbus/Bahnhof Königs Wusterhausen“ sind die Planungen zur Beseitigung des eingleisigen Engpasses im Nordkopf des Bahnhofs vereinbart worden. Darüber hinaus wird von der DB Netz AG der Bau eines neuen Kehrgleises für die Linie RB22 im Bahnhof Königs Wusterhausen vorbereitet. Es soll im Dezember 2022 in Betrieb genommen werden.

Neben den Planungen für den Ausbau von S-Bahn-Strecken in den Korridoren widmet sich eine Projektgruppe der Verbesserung des #S-Bahn-Netzes insgesamt. Ziel ist, die Pünktlichkeit der Züge zu steigern und zusätzliche Verkehrsleistungen zu ermöglichen. Dazu wird beispielsweise auch die Beseitigung #eingleisiger Streckenabschnitte und die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf einzelnen Strecken geprüft. Dabei werden auch die Punkte #Energieversorgung und #Abstellkapazitäten im Netz berücksichtigt.

Im Oktober 2017 hatten die Länder Berlin und Brandenburg mit der Bahn eine „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ geschlossen. Unterzeichnet wurde der Vertrag von Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin, Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, und Ronald Pofalla, Vorstand Infrastruktur der DB AG.

Vereinbart wurde, einen Lenkungskreis „i2030“ einzurichten, der die sach- und zeitgerechte Abwicklung der vereinbarten Projekte überwacht und über die Projektliste einschließlich Anpassung und Ergänzung befindet. Die umfangreichen Planungs- und Prüfprozesse im Projekt i2030 werden vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) koordiniert und gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg und der Deutschen Bahn umgesetzt.

Diese und weitere VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter VBB.de/presse

S-Bahn (in) Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist die Vergabe (und #Ausschreibung) der #Verkehrsleistungen im Berliner #S-Bahn-Netz, in den drei verschiedenen Netzabschnitte, der Ost-West- sowie Nord-Süd-Querung und natürlich der „Ringbahn“ (und ggf. darüber hinaus) in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 1:
#Teilnetz #Ring:
Der Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Teilnetz Ring mit Neufahrzeugen ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und am 21.12.2015 geschlossen worden; er hat eine Laufzeit von 2021 bis 2035.
Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd:
Nach dem für den Zeitraum 2017 bis 2023 im Wege der Direktvergabe vergebenen #Interimsvertrag II werden sich zwei im Wettbewerb zu vergebene Verträge für den Zeitraum gestaffelt einlaufend von 2023-2027 und gestaffelt auslaufend von 2028-2033 anschließen. Die Art der Vergabe der Verträge für den Anschlusszeitraum steht gegenwärtig noch nicht fest.
Ein Überblick findet sich unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/s_bahn/.
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Frage 2:
Wie ist die Neubeschaffung von S-Bahn-#Fahrzeugen in den nächsten Jahrzehnten in Berlin geplant?
Frage 3:
Gibt es hierfür bereits Pläne der zuständigen Senatsverwaltung, die u.a. eine Trennung der #Fahrzeuginstandhaltung vom #Eisenbahnverkehrsunternehmen fordert und wenn ja warum?
Antwort zu 2 und zu 3:
Gegenwärtig werden verschiedenen Modelle zur #Fahrzeugneubeschaffung für den schrittweisen Einsatz ab 2026 einschließlich Fahrzeugbereitstellung und Erbringung der Verkehrsleistungen geprüft. Eine Entscheidung dazu soll bis zum Sommer 2018 getroffen werden.
Frage 4:
Wie ist die Vergabe (und Ausschreibung) für den Vertrieb von #Fahrscheinen und #Abos im Berliner S-Bahn-Netz, vor allem an #Automaten und in Kunden- bzw. #Abozentren in den nächsten Jahrzehnten geplant?
Antwort zu 4:
Möglich sind ein wettbewerbliches Verfahren oder – mit Zustimmung des Landes Branden-burg – eine Inhousevergabe an ein landeseigenes Unternehmen. Die Entscheidung dazu wird im Jahr 2019 getroffen werden. Bis zum Jahr 2023 erbringt die S-Bahn Berlin GmbH die Vertriebsleistungen für alle Teilnetze im Rahmen des Interimsvertrages II.
Frage 5:
Lässt sich der Senat bei der Vergabe von Verkehrsleistungen (S-Bahn Berlin und/oder BVG) von externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen – zusätzlich zur Kompetenz, die das Land ohnehin bezahlt, indem es den VBB finanziert – beraten und wenn ja warum?
Frage 9:
Worin sieht der Senat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beratungsleistungen -zusätzlich zu der oben genannten Kompetenz des VBB- und welche Ergebnisse (Konzepte etc.) konnten hierbei bereits erzielt werden?
Antwort zu 5 und 9:
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) GmbH mit der Koordination aller Vergabeverfahren im Schienenpersonennahver-kehr beauftragt. Das umfasst auch die Vergabe von Leistungen der Berliner S-Bahn. Der VBB ist als Vergabebüro für diese Verfahren tätig und Ansprechpartner für alle Verfah-rensbeteiligten. Der VBB bringt sein Know-how insbesondere zu den Themen Fahrpla-nung, Qualität, Tarif und Controlling in die regelmäßigen fachlichen Abstimmungsrunden mit den Ländern zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein.
Das Land Berlin wird bei der Vergabe von Verkehrsleistungen sowohl an die S-Bahn als auch an die BVG vom Center Nahverkehr Berlin GbR (CNB) unterstützt. Dies umfasst insbesondere konzeptionelle, ökonomisch-wirtschaftliche und technische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergabeverfahren. Hauptleistungsbestandteile sind – neben der Unterstützung bei der grundsätzlichen Vergabeausgestaltung, einschließlich der ökonomischen Bewertung
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verschiedener Optionen (so bspw. für die Fahrzeugbeschaffung) – die Erarbeitung und Fortschreibung von Erwartungswertmodellen, die Erstellung von Kalkulations- und Wertungsblättern, die Erarbeitung von verkehrswirtschaftlich leistungsgerechten Vergütungsregelungen, Preisklauseln und Minderungsregelungen für Brutto-Anreiz-Verträge, die Vorbereitung, Begleitung und ökonomische Bewertung von Verhandlungsgesprächen, die Angebotsauswertung und Angebotsverhandlung, die Erstellung von Erlös- und Kostenentwicklungsprognosen, die Abschätzung der Haushaltsbelastung etc. Des Weiteren erfolgt bei Bedarf eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von mit den S-Bahn-Vergaben verbundenen Abstimmungen in Gremien (Koordinierungskreis, Lenkungskreis) oder bei Abstimmungen mit dem Land Brandenburg (z.B. Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen).
Durch die Vergabe an CNB kann der Zugriff auf hochspezialisiertes Expertenwissen zu Sonderthemen und -arbeitsschwerpunkten gesichert werden, die nicht dauerhaft zu bearbeiten sind und auch aus diesem Grund nicht durch internes Personal übernommen werden könnten. Insgesamt hat sich die Aufgabenverteilung zwischen Aufgabenträger und CNB in den letzten Jahren sehr bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufgabenträger seinen immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen gerecht werden konnte (Revision BVG-Vertrag, verkehrmittelübergreifende Angebotsentwicklung für die wachsende Stadt, Vergabeunterstützung S-Bahn, Fahrzeugbeschaffung etc.).
Zudem haben die Länder – wie generell bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr üblich – eine entsprechend spezialisierte Kanzlei mit der rechtlichen Begleitung des Verfahrens beauftragt. Die Vergabe von Verkehrsverträgen unterfällt einem speziellen, europarechtlich überprägten Vergaberechts- und Beihilferegime und ist mit Standardverfahren der Vergabe z.B. von Bauaufträgen nicht vergleichbar. Um als öffentlicher Auftraggeber auf Augenhöhe mit Vertretern international agierender Unternehmen auf Bewerber- und Bieterseite zu verhandeln, bedarf es juristischer Experten mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Verfahren. Auch angesichts der hohen Auftragswerte, um die es bei der Vergabe von S-Bahn-Leistungen geht (Gesamtauftragssumme – Betriebskosten und Infrastrukturkosten – des Wettbewerbsvertrags Teilnetz Ring und der beiden Interimsverträge insgesamt ca. 9,7 Mrd. Euro) ist es geboten, sich externen anwaltlichen Rates zu versichern. Diese Einschätzung wird auch vom Land Brandenburg geteilt, das gemeinsamer Auftraggeber rechtlicher Beratungsleistungen mit dem Land Berlin ist.
Frage 6:
Wie waren bzw. sind die Kosten für diese Beratungsleistungen in den letzten und in den nächsten zehn Jahren (bitte detaillierte Aufstellung)?
Antwort zu 6:
Bezogen auf die Kosten der Vergangenheit wird auf die Schriftliche Anfrage 18/11825 verwiesen. Welcher Aufwand künftig mit der Erfüllung der jüngst novellierten vergaberechtlichen Anforderungen verbunden ist, auf welche Vergabekonzeption sich die Länder im Ergebnis o.g. Prüfung unterschiedlicher Fahrzeugbeschaffungsmodelle verständigen und welche weiteren Umsetzungsschritte sich daraus ergeben, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe der Kosten für die nächsten zehn Jahre können daher gegenwärtig nicht seriös kalkuliert werden.
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Frage 7:
Wann fand die letzte Ausschreibung für diese Beratungsleistungen statt und wer hat diese gewonnen?
Frage 8:
Ist die „Center Nahverkehr Berlin“ (CNB) ein solches Beratungsunternehmen und wer sind die Gesellschafter dieser GbR?
Antwort zu 7 und 8:
Zuletzt fand eine Ausschreibung zur Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Sommer 2017 statt. Der Auftrag enthält die Vorgabe, dass das beauftragte Expert/innenteam nach außen unter dem Namen „Center Nahverkehr Berlin“ auftreten muss.
Die Vergabe erfolgte zweistufig im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag für den o.a. Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2023 an die Bietergemeinschaft aus KCW GmbH und VBB GmbH (Center Nahverkehr Berlin GbR) wurde am 21.11.2017 erteilt.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + VBB: Vier Jahre HandyTicket Deutschland im VBB Mobiler Ticketkauf mit der VBB-App „Bus & Bahn“, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vier-jahre-handyticket-deutschland-im-vbb/1636820.html

Vor genau vier Jahren startete die digitale „#Ticketrevolution“ im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB). Erstmalig konnten Fahrgäste mit ihrem #Smartphone in der #VBB-App Bus&Bahn einen Fahrausweis für alle Nahverkehrsverbindungen in ganz Berlin und Brandenburg erwerben. Im Februar 2014 integrierte der VBB den Ticketkauf in die mobile #VBB-Fahrinfo, die bis dahin nur Auskünfte über Bus- und Bahnverbindungen ermöglichte. Seitdem haben sich bereits mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden für die Ticketkaufmöglichkeit in der #VBB-App registriert.

Seit der Einführung des HandyTicket Deutschland-Systems in die VBB-App Bus&Bahn wurden rund 3,6 Millionen digitale Fahrausweise verkauft. Am beliebtesten sind die 4-Fahrten-Karte, Einzelfahrausweise und Tageskarten in Berlin. Prinzipiell gelten die mobil erworbenen Tickets zum sofortigen Fahrtantritt. Die Ausnahme bilden die Tageskarten und die touristischen Produkte, wie Welcome Card und City Tour Card, die auch im Vorverkauf erhältlich sind. Bis spätestens zum Sommer soll das Fahrtausweissortiment erweitert werden. Für Stammgäste wird es dann zum Beispiel möglich sein, auch die Monatskarte Berlin AB elektronisch zu erwerben.

Zum vierjährigen Geburtstag des HandyTickets Deutschland im VBB startet der VBB ab Freitag, den 09.02.2018 ein Gewinnspiel auf der VBB-Twitter-Seite (https://twitter.com/vbb_berlinbb). Alle Follower haben die Chance, eine von vier VBB-Powerbanks zu gewinnen.

Weitere Infos zum Ticketkauf mit der VBB-App „Bus & Bahn“ unter https://twitter.com/vbb_berlinbb, VBB.de/handyticket und www.facebook.com/vbbapp.

VBB: Wohn- und Mobilitätskostenrechner ermittelt und vergleicht Kosten für Pendler Stadt-Land-Ländlich! Teuer-günstig-günstiger? aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/wohn-und-mobilitaetskostenrechner-ermittelt-und-vergleicht-kosten-fuer-pendler/1628355.html

Bei der Entscheidung für einen #Wohnstandort spielt in der Regel die Miete oder der Kaufpreis einer Immobilie eine wichtige Rolle. Andere damit verbundene Kosten stehen erfahrungsgemäß weniger im Fokus. Für alle, die einen Umzug planen, ist es jetzt möglich, die #Mobilitätskosten für die #Pendelstrecken zu berechnen. Im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) einen #Online-Rechner entwickelt, der sowohl die Wohn- als auch die #Mobilitätskosten ermittelt.

Der neue VBB-Wohn- und Mobilitätskostenrechner (kurz WoMoKo) unterstützt Umzugswillige dabei, die zu erwartenden Kosten sowie die täglichen Fahrzeiten an verschiedenen Standorten im VBB-Gebiet individuell zu berechnen. Somit können die Gesamtkosten verschiedener Wohnalternativen miteinander verglichen und bei der Wohnortentscheidung berücksichtigt werden.

Der Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Jens-Holger Kirchner, sagt: „Mit dem neuen Rechner können sich alle, die es in unsere Region zieht oder die einen Umzug planen, über die Mobilitätkosten informieren, die am gewünschten Wohnort entstehen. Er hilft dabei, den richtigen Standort für das neue Heim zu finden.“

 Die Staatssekretärin des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Ines Jesse, sagt: „Der Wohnkostenmobilitätsrechner macht die Kosten transparent, die beispielsweise entstehen, wenn zwischen Wohn- und Arbeitsort gependelt wird. So können die Kosten für die Nutzung von Bussen und Bahnen mit den Ausgaben für ein Auto verglichen werden. Das Land Berlin hat mit dem Wohnkostenmobilitätsrechner ein Projekt auf den Weg gebracht, dass auch für uns interessant ist. Deshalb haben wir entschieden, uns daran zu beteiligen. Das neue Serviceangebot unterstützt auch unser Ziel, die Städte zu entwickeln, die etwa eine Bahnstunde von Berlin entfernt liegen, die sogenannten Städte in der zweiten Reihe.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel sagt: „Der WoMoKo ist ein einfaches und überzeugendes Tool, um abzuschätzen, welche tatsächlichen Kosten an einem bestimmten Wohnort anfallen. Der Rechner macht deutlich, dass an vielen Wohnlagen sogar Geld gespart werden kann, wenn man Bus und Bahn nutzt. Der WoMoKo hilft nicht nur bei der Wohnortentscheidung, er kann auch dazu beitragen, den Öffentlichen Personennahverkehr zu stärken.“

Das übergeordnete länderübergreifende Ziel ist es, eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung zu erreichen. Umzugsentscheidungen der privaten Haushalte haben einen erheblichen Einfluss auf die unterschiedlichsten Bereiche der Stadtentwicklung, aber auch auf langfristige Mobilitätsmuster. Das Zusammendenken von Wohn- und Mobilitätskosten ist unabdingbar, um die Raumentwicklungsziele der Hauptstadtregion zu erreichen und die Abhängigkeit vom Autoverkehr zu reduzieren.

Hier geht es zum WoMoKo-Rechner: http://www.vbb.de/womoko

S-Bahn: Werbeverbot an den S-Bahn-Zügen Der neue Verkehrsvertrag lässt keine Außenwerbung an den Zügen mehr zu. Wiedererkennungswert soll im Vordergrund stehen., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/neuer-verkehrsvertrag-in-berlin-und-brandenburg-werbeverbot-an-den-s-bahn-zuegen/20908646.html

#Werbung kann auch zu einem #Politikum werden. Als nach 1984 die #BVG als Betreiberin der #S-Bahn im Westteil der Stadt Züge mit #Außenwerbung für das Kleinanzeigenblatt „Zweite Hand“ zum Bahnhof Friedrichstraße fahren ließ, gab’s Protest aus Ost-Berlin. Schließlich hatte die damalige #Reichsbahn erst kurz zuvor die – noch werbefreien – Züge der BVG übergeben – aus zweiter Hand. Die Anspielung auf den Zügen schien zu deutlich zu sein. Ähnliche Probleme wird es in Zukunft nicht mehr geben: Die S-Bahnen fahren im Außenbereich wieder #werbefrei durch die Stadt.
Nicht freiwillig. Den Verzicht auf die rollenden Litfaßsäulen haben die Länder Berlin und Brandenburg im seit Dezember 2017 geltenden Verkehrsvertrag vorgeschrieben. Die S-Bahnen sollen einen klaren Wiedererkennungswert mit ihren klassischen Farben Rot-Gelb haben, sagte Elke #Krokowski, die Sprecherin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB). Bei voll beklebten Zügen sei es manchmal sogar schwierig, die Türen zu erkennen. Die bereits beklebten Züge dürfen aber weiter fahren, bis die vertraglich vereinbarte Zeit abgelaufen ist.

Neu ist das Werbeverbot für die S-Bahn nicht. Bereits 2001 hatte der damalige Bahnchef Hartmut Mehdorn den S-Bahnen bundesweit werbefreie Züge verordnet. Und das, obwohl er hinter jeder möglichen Einnahme her war. Die Werbung an den Bahnen bringt monatlich pro Zug immerhin mehrere tausend Euro ein. Die Wiedererkennbarkeit der Züge war ihm damals wichtiger.
Unter Mehdorns Nachfolger wurden die Werbezüge wieder zugelassen

2014 hatte die Bahn unter Mehdorns Nachfolger Rüdiger Grube ihre Zurückhaltung aufgegeben und die Werbezüge wieder zugelassen. Die Vermarktung übernahm die Werbefirma Ströer.

Fadi El-Ghazi vom Volksentscheid Berlin Werbefrei freut sich über den Werbewegfall. Der Gesetzentwurf der Initiative hätte dies nicht vorsehen können. Nur bei der BVG, die dem Land gehört, sei dies möglich gewesen. Anders als bei der BVG, an deren Bussen und Trambahnen es gefühlt schon „ewig“ Werbeaufschriften gibt, hat die S-Bahn erst mit der ..

Bus: VERBINDUNG VON BERNAU NACH ORANIENBURG BLEIBT WUNSCHTRAUM / BARNIMER GRÜNE: GIPFEL DER KLEINSTAATEREI Affront gegen Nahverkehr, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1632805/

Mit dem #Bus von #Bernau nach #Oranienburg zu kommen, bleibt ein #Wunschtraum. Den Antrag von Bündnis 90/Grünen aus dem Barnim, den Verflechtungsraum Oberhavel-Barnim mit 100 000 Einwohnern quer zu verbinden, lehnt Oberhavel ab. Barnims Fraktionsvorsitzender Stefan Böhmer ist fassungslos.
"Es ist der Gipfel der Kleinstaaterei", sagt Böhmer, der das Fehlen einer Querverbindung kritisiert. Der Kreistag Barnim hatte im September zustimmt, eine solche Buslinie zu prüfen.

Bislang führen alle Wege immer über Berlin. Die Bewohner der grenznahen Gemeinden zwischen #Oberhavel und #Barnim müssen nach Berlin-Pankow oder Gesundbrunnen, um in die Nachbarkreise zu gelangen. Ein Ausweichen auf die S 2 für Oberhaveler oder die S 1 für Barnimer bleibt eine ferne Idee. Auch die zusätzliche Achse über die #Stammstrecke der #Heidekrautbahn steckt fest.

Der Landkreis Barnim habe seine Hausaufgaben gemacht, betonte Nils-Friso Weber, Sachbearbeiter ÖPNV im Barnim. Bezüglich der Einrichtung einer Landesbedeutsamen Buslinie zwischen Bernau bei Berlin und Oranienburg ist Kontakt zum Landkreis Oberhavel aufgenommen worden", sagte er im jüngsten Ausschuss für Territorialplanung. Und: "Der Landkreis Oberhavel unterstützt dieses Vorhaben nicht. Es wird kein Bedarf gesehen."

Es existiere eine Schienenverbindung mit einmaligem Umsteigen bei einer Fahrzeit zwischen 47 und 72 Minuten. Die Fahrzeit mit dem Bus würde 64 Minuten betragen, stellte er fest. Bisher kommen Fahrgäste von Oranienburg bis Wensickendorf oder von Wandlitz nach Bernau. Eine Verzahnung aber fehlt. Stattdessen steigen viele Anwohner auf das Auto um. Züge sind überfüllt.

Constanze Gatzke, Sprecherin aus Oberhavel, bestätigte, dass der "Bedarf der Einrichtung einer Buslinie zwischen Oranienburg und Bernau im Landkreis Oberhavel in der Vergangenheit alle fünf Jahre regelmäßig im Rahmen der gutachterlichen Untersuchungen …

VBB: Forschungsprojekt „Mobilität in den Städten“ 30.000 Berliner und Brandenburger werden befragt, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/forschungsprojekt-mobilitaet-in-den-staedten/1609511.html

Im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) werden Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Monaten zu ihrem #Mobilitätsverhalten befragt. Derzeit bekommen mehr als 30.000 per Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte ein Ankündigungsschreiben, das über die Befragung informiert und um Mitwirkung bittet. Die bundesweit angelegte Studie der TU Dresden zur „#Mobilität in Städten“ SrV2018 (System repräsentativer Verkehrsbefragungen) wird ein aktuelles Bild der stadt- bzw. gemeindespezifischen Verkehrsentwicklung ergeben. Die erhobenen Daten werden anonymisiert und lassen keine Rückschlüsse auf die Befragten zu. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Befragung wird in 129 Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland zeitgleich durchgeführt.

Die #Befragung richtet sich an Bürgerinnen und Bürgern aus allen Bevölkerungsschichten und wird telefonisch und schriftlich durchgeführt. Für die Erfassung der Antworten steht geschultes Interviewpersonal zur Verfügung. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Fragen über einen Online-Zugang im Internet zu beantworten. Unter anderem wird gefragt, ob und mit welchen Verkehrsmitteln Wege im Alltag zurückgelegt werden. Da die Voraussetzungen für die Mobilität individuell sehr unterschiedlich sein können, geht es beispielsweise auch um Führerscheinbesitz, Erreichbarkeit von Haltestellen und dem Zeitaufwand für die täglichen Wege. Die Ergebnisse der Studie stellen eine wichtige Grundlage für die örtliche und regionale Verkehrsplanung dar und liegen Ende 2019 vor. Die Befragung beginnt im Januar 2018 und läuft über zwölf Monate.

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bittet die angesprochenen Bürgerinnen und Bürger um Teilnahme und freundliche Unterstützung.

Vertiefende Informationen zur Studie finden Sie auf der VBB-Homepage vbb.de/srv2018 und http://tu-dresden.de/srv2018.

Presseinfo: Forschungsprojekt „Mobilität in den Städten“↓ Download (283.73 kB)

Grafik: SrV2018_VBB_Teilnehmende Städte und Gemeinden↓ Download (269.39 kB)

Regionalverkehr: ÖPNV-Konzept für Lübben Verkehrsverbund analysiert Fahrgastzahlen für die Region, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/luebben/nahverkehrsplanung-fuer-berlin-luebben-cottbus_aid-7026827

#Lübben. Die Stadt Lübben wird ins Wachstum der Hauptstadtregion einbezogen. Von Ingrid Hoberg
Mit gegenwärtig 14 100 Einwohnern bewegt sich die Kreisstadt direkt auf die für das Jahr 2030 prognostizierte Zahl von rund 15 000 Einwohnern zu. Diskutiert  wird in der Lübbener Stadtverordnetenversammlung gegenwärtig das Integrierte #Entwicklungskonzept „Mein Lübben 2030“ – und in diesem Zusammenhang interessiert die Abgeordneten auch das #ÖPNV-Konzept. „Die #Bahnverbindung Berlin – Lübben – Cottbus ist Bestandteil der Wachstumsentwicklung. Die Strecke wird immer begehrter“, sagt Jens Richter, Vorsitzender des Ausschusses für Ordnung, Bildung, Jugend, Kultur und Soziales. Er hatte in dieser Funktion  einen Vertreter der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (#VBB) nach Lübben eingeladen und Thomas #Dill, Bereichsleiter des Centers für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement, war Gast in der Ausschusssitzung am Montagabend im Lübbener Rathaus.

„Ziel ist es, mit dem VBB ins Gespräch zu kommen, um sich zukünftig frühzeitig bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs als Kreisstadt einzubringen“, betont Richter. Selbst als Pendler auf der Strecke fast täglich unterwegs, kennt er die Probleme und hat miterlebt, wie die Meldung „eingeschlagen“ hatte, dass die Anbindung von Lübben in Frage gestellt werde. „Das war Thema Nr. 1 an diesem Tag bei allen im Zug“, sagt er. Dazu erklärte Thomas Dill, dass es sich dabei ausschließlich um die Aussage eines Beraters der Bürgerinitiative Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz gehandelt habe.

Der Bereichsleiter des VBB stellte die Nachfrageentwicklung und die Kapazitäten vor. Berlin wächst, die Stadtgrenzen für Wohnen und Arbeiten erweitern sich. „Wir gehen von einer Verdopplung der Verkehre hinter #Königs Wusterhaus aus“, stellt er zum Trend für die Entwicklung in den nächsten 15 Jahren fest. Das wären 16 000 Fahrgäste pro Tag. Hinter Lübben wird mit einer Nachfragesteigerung von 88 Prozent (11 450 Fahrgäste) gerecht. Hinter #Lübbenau wird noch von einem plus von 67 Prozent (9000 Fahrgäste) ausgegangen. Die Strecke KW – Cottbus  ist auf seiner Übersichtskarte rot markiert. In diesem Korridor seien keine weiteren Kapazitäten vorhanden. Den prognostizierten Nachfragesteigerungen kann nach der Analyse des VBB nur mit aufwendigen #Angebotserweiterungen sowie dem #Infrastrukturausbau