Tarife: Neues Ticketangebot von Berlin und Brandenburg nach Zielona Góra In der Gruppe oder mit dem Fahrrad per Zug nach Polen aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/neue-ticketangebote-von-berlin-und-brandenburg-nach-zielona-g-ra/1244594.html

Ab 1. April 2017 (kein Scherz) wird das #Ticketangebot für Gruppen und für die Mitnahme von #Fahrrädern für Zugfahrten von Berlin und Brandenburg in die #polnische Großstadt #Zielona Góra ausgeweitet. Neu eingeführt wird die Gruppenkarte für maximal fünf Personen von Berlin AB nach Zielona Góra zum Preis von 47,50 Euro sowie der Einzelfahrausweis für Fahrräder für 4,90 Euro.

Die neuen Angebote gelten für Verbindungen von den Tarifbereichen Potsdam AB, Berlin AB, Fürstenwalde (Spree), Frankfurt (Oder) AB nach Zielona Góra. Auch Fahrausweise zu dazwischenliegenden Bahnhöfen in Polen, wie beispielsweise Rzepin, können erworben werden. Tickets werden sowohl bei der Deutschen Bahn (DB), der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG), als auch bei der polnischen Bahn Przewozy Regionalne (PR) ausgegeben.

Die Gruppenkarte berechtigt – wie der Einzelfahrausweis und die Tageskarte – auch zur Nutzung von Bussen und Straßenbahnen der Start- und Zielstädte im VBB sowie in Zielona Góra.

Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin: „Es ist Ziel des VBB, zu unseren polnischen Nachbarn gute Zugverbindungen und attraktive Tickets anzubieten, denn beide Seiten profitieren: Je mehr Touristen, Pendler und Geschäftsleute von und nach Polen mit dem Zug reisen, desto wichtiger werden die Binnenverbindungen in Berlin und Brandenburg.“

Weitere Informationen:

www.VBB.de – Fahrgastinformation, wie Abfahrtszeiten, und mehr.

www.VBB.de/Polen – über Ziele in Polen und die Verbindungen.

www.VBB.de/Infografik – Stand und notwendiger Ausbau der Bahnstrecken.

www.facebook.com/VBBPolen – VBB-Verbindungen nach Polen auf Facebook (aktueller Schwerpunkt Kulturzug nach Breslau (Wrocław)).

Tarife + Bus + Elektromobilität: Rot-rot-grüne Verkehrspolitik: Richtig und falsch! Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt die Preissenkung beim Sozialticket und kritisiert Überlegungen, Elektroautos auf Busspuren fahren zu lassen.

igeb.org

Die #Mobilitätswende einleiten und den Umweltverbund stärken – so steht es in der Koalitionsvereinbarung von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Richtig! Aber nun sind Taten gefragt.

Mit der Entscheidung, den Preis für das Berlin-Ticket S, das sogenannte #Sozialticket, zum 1. Juli von jetzt 36 Euro auf 27,50 Euro pro Monat zu #senken, hat der Senat einen richtigen und wichtigen Akzent gesetzt – verkehrspolitisch, umweltpolitisch und natürlich sozialpolitisch. Doch auch für die anderen Stammkunden, die sich monatlich oder jährlich eine Zeitkarte kaufen, muss der Anreiz zum Kauf bzw. Abonnement erhöht werden. In keiner anderen deutschen Großstadt muss man so viele Einzelfahrscheine kaufen, bevor sich eine Monatskarte lohnt, wie in Berlin – weil die Monatskarte hier zu teuer ist.

Auf verkehrspolitische Abwege begab sich Regine Günther, Berlins neue Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, als sie der Berliner Zeitung zum Thema #Elektroauto sagte: „Für die Einführungsphase halte ich Privilegierungen wie kostenloses Parken oder Busspurnutzung für sinnvoll.“ Dem widerspricht der Berliner Fahrgastverband IGEB entschieden. Auch Elektroautos sind Autos mit allen Nachteilen: Sie benötigen viel versiegelte Fläche zum Parken und Fahren, sind an Unfällen beteiligt und beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität auf städtischen Straßen. Deshalb muss in Berlin der Umweltverbund bevorzugt werden: Fuß-, Rad-, Bahn- und Busverkehr. Dieses Ziel, verankert in der Koalitionsvereinbarung, würde konterkariert, wenn auf den ohnehin viel zu wenigen und viel zu häufig vom Ladeverkehr blockierten Busspuren nun auch noch private Elektroautos fahren dürften.

Recht hat Senatorin Regine Günther dagegen, wenn Sie #Autorennen mit Elektroautos auf öffentlichen Straßen der Stadt nicht zulassen will. Das Rennen auf der Karl-Marx-Allee 2016 hatte auch den öffentlichen Verkehr erheblich beeinträchtigt.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
Matthias Gibtner, stv. Vorsitzender

Tarife + VBB: Änderungen im VBB-Tarif 2017 Eine für Vier: starke Tageskarten – Noch mehr 4-Fahrten-Karten, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/aenderungen-im-vbb-tarif-2017/1161367.html

Zum 1. Januar 2017 gibt es im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) #Änderungen im #VBB-Tarif. Neu ist die Einführung der Mitnahmemöglichkeit von bis zu drei Kindern auf der Tageskarte. Auch das Tarifangebot der 4-Fahrten-Karte wird ausgeweitet. In den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel wird neu das VBB-Abo 65vorOrt angeboten. Die Fahrpreise im Stadtgebiet Berlin AB bleiben weitgehend gleich. Schülertickets, Geschwisterkarten, Zeitkarten und alle Fahrausweise für Fahrräder verteuern sich nicht. Der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin AB steigt um zehn Cent. Für alle, die Ihr Ticket mobil in der VBB-App Bus&Bahn erwerben: Alle Änderungen werden ohne ein Update der VBB-App wirksam.

EINE für VIER – Aufwertung der VBB Tageskarte

Die Tageskarten in Berlin und Potsdam werden aufgewertet und stellen zukünftig ein sehr attraktives Angebot für Familien dar: Inhaber einer Tageskarte, die älter als 15 Jahre sind, können nun bis zu drei Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen. Dies gilt für die Tageskarte im Regeltarif Berlin AB, BC und ABC sowie für die Tageskarte im Regeltarif Potsdam AB.

Noch mehr 4-Fahrten-Karten

In Berlin gibt es zukünftig die 4-Fahrten-Karte nicht nur für Berlin AB, sondern auch in den Geltungsbereichen Berlin BC und ABC. Alle 4-Fahrten-Karten werden im personalbedienten Vorverkauf, an stationären und mobilen Fahrausweisautomaten sowie zum Teil beim Busfahrer (außer BVG) verkauft, wenn dort auch die regulären VBB-Fahrausweise erhältlich sind.

Auch in den kreisfreien Städten des Landes Brandenburg gibt es ab 1. Januar 2017 neu die 4-Fahrten-Karten im Angebot. In Potsdam AB als Einzelfahrausweis und Kurzstrecke sowie in Frankfurt (Oder) AB und Brandenburg an der Havel AB jeweils als Einzelfahrausweis. Die neuen 4-Fahrten-Karten werden im Regel- sowie im Ermäßigungstarif für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren angeboten. Durch die Einführung der 4-Fahrten-Karte werden die Preise stabil gehalten werden, obwohl die Preise für eine einfache Fahrt leicht ansteigen. Im Verhältnis zum Kauf einzelner Fahrausweise ergibt sich bei den 4-Fahrten-Karten ein Preisnachlass von bis zu zehn Prozent.

Mobil in der Stadt – Einführung des VBB-Abo 65vorOrt in Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel

In Ergänzung zu dem verbundweit gültigen VBB-Abo 65plus gibt es in den drei kreisfreien Städten Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel neu das VBB-Abo 65vorOrt. Dieses Angebot wird ausschließlich im Abonnement mit monatlicher Abbuchung angeboten und richtet sich an Fahrgäste, die 65 Jahre oder älter sind. Zum Preis von 340 Euro (34 Euro im Monat bei zehnfacher Abbuchung) können die Nutzerinnen und Nutzer ein Jahr lang innerhalb des Geltungsbereiches AB alle Verkehrsmittel benutzen. Gegenüber den bisherigen Angeboten der 8 bzw. 9 Uhr-Karten entfällt hier die Sperrzeit – dieses personengebundene Angebot kann nun also rund um die Uhr genutzt werden.

Kurze Strecke in Potsdam

Die Kurzstrecke in Potsdam umfasst ab dem 1. Januar 2017 nur noch vier Haltestellen statt bisher sechs.

Beispiele Preisänderungen in Berlin

Preis seit 1.1.2016

Preis ab 1.1.2017

Einzelfahrausweis AB

2,70 Euro

2,80 Euro

Einzelfahrausweis BC

3,00 Euro

3,10 Euro

Einzelfahrausweis ABC

3,30 Euro

3,40 Euro

Tageskarte ABC

7,60 Euro

7,70 Euro

Kleingruppen-Tageskarte AB

17,30 Euro

19,90 Euro

Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC

99,90 Euro

100,50 Euro

Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC

986,00 Euro

992,00 Euro

Tageskarte BC

7,30 Euro

7,40 Euro

Kleingruppen-Tageskarte BC

17,60 Euro

20,60 Euro

Kleingruppen-Tageskarte ABC

17,80 Euro

20,80 Euro

 

Beispiele Preisänderungen in Brandenburg

 

Preis seit 1.1.2016

 

Preis ab 1.1.2017

Einzelfahrausweis Regeltarif:

 

 

Brandenburg an der Havel AB

1,60 Euro

1,70 Euro

Frankfurt (Oder) AB

1,60 Euro

1,70 Euro

Cottbus AB

1,60 Euro

1,70 Euro

Potsdam AB

1,90 Euro

2,10 Euro

 

Berlin-Stettin-Ticket

Zum ersten Mal seit Einführung des Berlin-Stettin-Tickets im August 2010 erhöhen sich die Preise. Ab dem 1. Januar 2017 ändert sich der Preis für die einfache Fahrt von Berlin nach Stettin um einen Euro auf 11,00 Euro. Die ermäßigte Fahrt kostet 8,30 Euro (zuvor 7,50 Euro). An den Konditionen des Berlin-Stettin-Tickets ändert sich nichts. Weiterhin gelten Einzelfahrausweise und Tageskarten auch im Stettiner Stadtverkehr.

Fahrausweise des alten Tarifs

Fahrausweise des alten Tarifs verlieren nicht sofort ihre Gültigkeit. Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Fahrausweise zum alten Preis können noch bis zum 14. Januar 2017 für Fahrten genutzt werden.

Danach können Fahrausweise, bei denen der Fahrpreis angepasst wurde, bis zum 31. Mai 2017 gegen Zahlung des Differenzbetrages umgetauscht werden. Diese Fahrausweise können bei den unternehmenseigenen Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen, bei denen die Fahrausweise erworben wurden, umgetauscht werden.

Fahrausweise, bei denen sich der Fahrpreis nicht geändert hat, können weiter genutzt werden.

Die Presseinformation und die komplette Übersicht der Fahrpreisanpassungen ab dem 1. Januar 2017 finden Sie auf der VBB-Homepage unter VBB.de/presse und unter VBB.de/Fahrpreise.

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht
Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen
und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin
GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend jeweils gekennzeichnet
wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn
jeweils in Berlin im zweiten Halbjahr 2016?
Zu 1.: Antwort der BVG: Für das zweite Halbjahr
2016 können derzeit nur Angaben mit Stand vom 30.
Oktober 2016 gemacht werden, da die Daten erst zu einem
späteren Zeitpunkt vorliegen. Die Anzahl der unternehmensbezogenen
#Fahrgastfahrten (UBF) für Juli bis
Oktober 2016 beträgt 337.926.935 UBF.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin
von BVG und S-Bahn im zweiten Halbjahr 2016 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort der BVG: Im zweiten Halbjahr 2016
wurden von Juli bis November durch die BVG 1.956.800
#Fahrausweiskontrollen durchgeführt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 3.348.448 Fahrgäste kontrolliert.
3. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 3.: Antwort der BVG: Bei der BVG wurden im
zweiten Halbjahr 2016 (Juli bis November) 112.465 Fälle
von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das 2. Halbjahr des Jahres
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Mit Stand 30. November
2016 wurden 137.643 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrschein angetroffen.
4. Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein
bei BVG und S-Bahn in Berlin im zweiten Halbjahr
2016 angetroffen?
Zu 4.: siehe Antworten auf die gleichlautende Frage 3.
5. Von wie vielen „Schwarzfahrer/innen“ im zweiten
Halbjahr 2016 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen
daraus?
Zu 5.: Antwort der BVG: Diese Angaben können aufgrund
der kurzfristigen Terminierung der Anfrage von der
BVG nicht beantwortet werden. Erschwert wird dies
zudem, da das zweite Halbjahr 2016 noch nicht beendet
ist.
Antwort S-Bahn Berlin:
a) Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn
die kontrollierte Person keinen gültigen Fahrausweis
vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.
b) Für das 2. Halbjahr des Jahres 2016 liegen noch
keine Zahlen vor.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn
seit dem 1.1.2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln
nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort der BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen,
die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei
Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter)
haben. In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr
folgende Strafanträge nach §265a StGB gestellt: 10.044
(Stand 30. November 2016) in 2016, 19.274 in 2015 und
33.723 in 2014.
Antwort S-Bahn Berlin: Die S-Bahn Berlin stellt
Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die innerhalb
von zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen
wegen Fahrens ohne Fahrschein (Mehrfachtäter) haben.
Zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung darf hierbei der
älteste Vorgang die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Es wurden insgesamt gegen Personen Strafantrag gestellt
einschließlich Verfahren wegen Fahrausweisfälschung:
in 2014: 20.356, in 2015: 30.887, für das Gesamtjahr
2016 liegen noch keine Zahlen vor. Bis zum 30.
November 2016 waren es 27.474.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten
Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen Einstellungen
bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie
lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung liegen lediglich Daten der
Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte
nach § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird
in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt des § 265 a
StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung
einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift
sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung
durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen
der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecken
dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts
zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im
Jahr 2014 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt
7.870 und im Jahr 2015 insgesamt 13.946 Personen
abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche) worden. Aus
dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren
wegen Schwarzfahrens geschlossen werden, da insbesondere
die Verfahrenseinstellungen nicht enthalten sind.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich
der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem
Strafverfahren entstanden?
Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro
Strafverfahren ist nicht möglich, da diese stark variieren
und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten
Rechtsfolgen und der Möglichkeit der Beitreibung der
Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie bewertet der Senat die Effektivität der Verfolgung
von Schwarzfahrer/innen mit den Mitteln des Strafrechts
und die daraus entstehende Belastung der Gerichtsbarkeit?
Zu 9.: Das sog. „Schwarzfahren“ erfüllt nach weit
überwiegender Auffassung der Rechtsprechung den Straftatbestand
des § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Die Berliner
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind an Recht
und Gesetz und damit auch an das Strafgesetzbuch der
Bundesrepublik Deutschland gebunden. Dem Bagatellcharakter
dieses Gesetzesverstoßes wird von Seiten des
Bundesgesetzgebers dadurch Rechnung getragen, dass es
sich um ein Antragsdelikt handelt, vgl. §§ 265a Abs. 3 in
Verbindung mit § 248a StGB. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden
machen darüber hinaus in den hier in
Rede stehenden Fällen umfassend vom Opportunitätsprinzip
Gebrauch. Danach besteht unter bestimmten Voraussetzungen
die Möglichkeit, ein Strafverfahren einzustellen,
wenn die Schuld des Täters gering erscheint
(§ 153 Strafprozessordnung [StPO]), die Erfüllung von
Auflagen zur Beseitigung des Strafverfolgungsinteresses
ausreicht (§ 153a StPO) oder die zu erwartende Strafe
neben der Sanktion für eine andere Tat des Beschuldigten
nicht erheblich ins Gewicht fällt (§ 154, § 154a StPO).
Entsprechende Regelungen enthält das Jugendgerichtsgesetz
(§ 45, § 47 JGG).
Der Senat erkennt hierbei, dass die Verfolgung von
Personen, die „schwarzfahren“, zu einer nicht unerheblichen
Bindung personeller und sächlicher Ressourcen der
Justiz führt. Gleichwohl muss Beachtung finden, dass es
sich bei der unentgeltlichen Nutzung von (öffentlichen)
Verkehrsmitteln um gesellschaftsschädigendes Verhalten
handelt, welches nicht sanktionslos gestellt werden kann.
Der Senat sieht es stets als seine Aufgabe an, zu prüfen,
ob die Verhängung von Geld- bzw. Freiheitsstrafen
ein probates Mittel ist, um das sog. „Schwarzfahren“ zu
bekämpfen und zu verfolgen. Dies setzt voraus, dass es
als kriminal- und sozialpolitisch sachgerecht erachtet
wird, dem Schwarzfahren mit der ultima ratio des Strafrechts
zu begegnen.
10. Welche Alternativen zur Ahndung von Schwarzfahrer/
innen mit strafrechtlichen Mitteln sieht der Senat
und welche würde er ggf. ergreifen?
Zu 10.: Die Frage nach möglichen Alternativen unterliegt
seit Jahrzehnten dem rechtspolitischen Diskurs. Eine
Alternative, die es zu prüfen gilt, liegt in der Ahndung des
„Schwarzfahrens“ als Ordnungswidrigkeit.
Dies hätte zur Folge, dass die schwarzfahrende Person
weder eine Geldstrafe zu zahlen noch eine (ggf. Ersatz-)
Freiheitsstrafe zu verbüßen hätte. Zudem würde aufgrund
des Normverstoßes kein Eintrag in das Bundeszentralregister
erfolgen.
Durch eine Überführung der Strafbestimmung in das
Ordnungswidrigkeitenrecht können Strafverfolgungsbehörden
und Gerichte allerdings weiterhin belastet werden,
denn auch ein Bußgeldbescheid unterliegt der Anfechtung,
so dass auch dadurch Gerichtsverfahren stattfinden
können. Außerdem bindet auch die Vollstreckung von
Bußgeldern einschließlich der Bearbeitung von Ratenzahlungsgesuchen
Ressourcen. Schließlich kann es auch bei
Bußgeldern zu Freiheitsentzug kommen. Denn nach § 96
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann durch das
Gericht Erzwingungshaft angeordnet werden. Anders als
die Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafen, die an die Stelle
der Zahlung tritt, entbindet die Verbüßung von Erzwingungshaft
den Betroffenen aber nicht von der Verpflichtung
zur Zahlung.
Berlin, den 22. Dezember 2016
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)

Tarife + VBB: Zukunftsticket Berlin Diskussion um digitales Nahverkehrs-Ticket aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/zukunftsticket-berlin-diskussion-um-digitales-nahverkehrs-ticket/14901086.html

Eine Studie sucht nach dem #Zukunftsticket für den #Nahverkehr in Berlin. Noch überwiegt dabei die Skepsis.

Die Treppen hinuntergehastet, in drei Minuten kommt die U-Bahn. Schnell ein Ticket kaufen. Leider wird das nichts, denn am #Fahrkartenautomat kämpft sich eine Gruppe Touristen durch die Bedienoberfläche des Automaten. Während in anderen Großstädten wie London mit #Chipkarte immer automatisch der richtige Preis bezahlt wird, ist das Ticketsystem bei Einzelfahrscheinen im Berliner Nahverkehr ein überholungsbedürftiges Papiermonster.

Wie das besser gehen könnte, will das Projekt „Zukunftsticket Berlin“ herausfinden, ein Forschungsverbund aus TU Berlin, Wissenschaft im Dialog und dem Nexus Institut in Partnerschaft mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).

Dazu haben die Forscher erhoben, welche Ticketsysteme es in anderen Großstädten gibt und welche davon gut auf Berlin übertragbar wären. Sogenannte Check-In/Be-Out-Verfahren wurden als sinnvollste identifiziert. Ähnliche Überlegungen hatte es vor Jahren auch bei der BVG mit dem elektronischen Ticket gegeben, sie wurden dann aber verworfen.

Heute checkt man bei solchen Systemen bei Fahrtbeginn per Smartphone oder digitaler Zugangskarte ein, das System erkennt aber automatisch, wenn man die Fahrt beendet hat und bucht entsprechend den korrekten Preis ab. Beispiel: Jemand läuft mit dem Handy in die U-Bahn, drückt auf seinem Display auf „Fahrtbeginn“, und wenn das System merkt, dass mehr als drei Stationen zurückgelegt sind, bucht es eine Einzelfahrt ab, bei weniger Stationen eine Kurzstrecke. Andere Systeme erlauben auch, das Handy an ein Lesegerät zu halten.

Viele haben Angst vor komplizierter Bedienung

Robin Kellermann, Leiter des Forschungsprojekts, geht es darum, dass die Digitalisierung vor dem Nahverkehr keinen Halt macht. Dabei sei es wichtig, die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen – bei gleichzeitiger …

Bahnverkehr + Tarife: NEUE FERNVERKEHR-STRECKE Locomore startet Ticketverkauf für Züge nach Stuttgart Im günstigsten Fall soll die Zugreise von Berlin nach Stuttgart 22 Euro kosten., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article208697561/Locomore-startet-Ticketverkauf-fuer-Zuege-nach-Stuttgart.html

Das private Berliner Unternehmen #Locomore startet am heutigen Freitag den #Ticketvorverkauf für die neue #Fernverkehr-Strecke Berlin-Hannover-Frankfurt-Stuttgart. Tickets gibt es seit 11 Uhr online bei Locomore.com.

Start ist laut Fahrplan ab 14. Dezember um 6.21 Uhr im #Stuttgarter Hauptbahnhof, die Ankunft ist für 13.32 Uhr im Berliner Bahnhof #Lichtenberg geplant. Zwischenstopps wird es unter anderem in Heidelberg, Frankfurt/Süd, Göttingen, Hannover und Wolfsburg geben.

Wie Locomore die Deutsche Bahn angreifen will

Um 14.29 Uhr geht es dann von Lichtenberg aus mit maximal Tempo 200 wieder zurück. In Berlin soll der Zug dann noch in Ostbahnhof (14.42 Uhr), …

Bahnverkehr: Deutsche Bahn Finanziert die zweite Klasse die teure erste Klasse mit? In der Bahn fahren wenige Menschen in der ersten und viele in der zweiten Klasse. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese ungleiche Auslastung gewollt ist., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutsche-bahn-finanziert-die-zweite-klasse-die-teure-erste-klasse-mit/14756914.html

Dass Ungleichheit nicht immer gleich Ungerechtigkeit bedeuten muss, zeigt sich unter anderem bei einer Reise mit der Deutschen Bahn. Alle sitzen im selben Zug, aber die einen freuen sich über weniger und im Regelfall recht ruhige Mitreisende, viel Beinfreiheit und kostenlose Zeitungen. Die anderen sitzen enger und teilen sich die meist volleren Wagen mit Trinkgemeinschaften, Familien oder Kleintieren.

Die #erste und die #zweite #Klasse bilden eine ständische Konstante im Übergang der höfischen Gesellschaft zur egalitären Demokratie. Zugleich dient die erste Klasse als Testlauf für neue Komfortstufen, die irgendwann später auch den billigen Plätzen zugutekommen. Erst waren es Polster und Licht, dann Heizung und Klimaanlage. Im Reich der DB soll es bald sogar für das W-Lan gelten. Man kann ahnen, wie es weitergeht: Demnächst gibt es dann Kinofilme für die Gesellschaft der gehobenen Kategorie und abgenudelte Serien für die weiter unten.

Ungerecht, so halten es zumindest die Bahn und ihre zahlungskräftigeren Kunden, ist das Ganze nicht, weil das Angebot ja auch mehr kostet. Das stimmt, widerlegt aber nicht den Vorwurf. Derzeit sind es rund 16 Prozent der Sitze im Fernverkehr, die der ersten Klasse vorbehalten sind. Sagt die Bahn. Auch für den Eindruck, dass das Teurere leerer ist, gibt es statistische Belege. Die erste Klasse ist derzeit nur zu 39 Prozent ausgelastet, die zweite Klasse zu 56 Prozent.

Die Bahn beruft sich aufs Geschäftsgeheimnis

Damit drängt sich die Frage auf, ob sich das Angebot überhaupt lohnt, auch wenn die Bahn beteuert, in den vergangenen Jahren sei die Auslastung beider Klassen „deutlich …

VBB + Tarife: Tickets von und nach Zielona Góra gelten auch für Stadtverkehr Internationale Anerkennung von VBB-Fahrausweisen aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/tickets-von-und-nach-zielona-g-ra-gelten-auch-fuer-stadtverkehr-polen-fahrausweis-polska/741779.html

Mit der Unterzeichnung des Vertrages am 27. Oktober im Rathaus von #Zielona Góra ist es ab sofort möglich, mit einem #VBB-Fahrausweis aus Berlin und Brandenburg mit den bestehenden Zugangeboten nach Zielona Góra zu reisen und vor Ort den #Stadtverkehr zu nutzen.

Zu den Unterzeichnenden gehören Susanne #Henckel, VBB-Geschäftsführerin; Janusz #Kubicki, Stadtpräsident Zielona Góra, Jörg #Pöhle, Leiter Marketing DB Regio Nordost sowie Czesława #Bieruta, Leiterin Przewozy Regionalne Zielona Góra.

Reisende können den Stadtverkehr vor Ort mit VBB-Einzelfahrausweisen oder Tageskarten des Anschlusstarifs nach Zielona Góra drei Tage ab dem Reisedatum nutzen. Die Tageskarten gelten am Tag der Reise auch im Stadtverkehr der deutschen Städte in Berlin und im Land Brandenburg, die als Start- oder Zielort gelten. Einzelfahrausweise gelten hier in den Stadtverkehren bis zum Ende der Fahrt. Für das erweiterte Angebot ist eine Probezeit von einem Jahr vereinbart.

Seit 1. April 2016 fährt täglich (außer donnerstags) ein direkter Zug von Berlin-Lichtenberg nach Zielona Góra. Darüber hinaus bestehen Umsteigeverbindungen mit dem RE1 über Frankfurt (Oder) oder RB26 über Küstrin.

Susanne Henckel: „Mit dieser Vereinbarung wird das Reisen leichter. Ein zusätzliches Ticket für den Bus vor Ort ist nicht mehr nötig. Es ist seit langem Ziel des VBB, zu unseren polnischen Nachbarn nicht nur gute Zugverbindungen anzubieten, sondern den vielen Touristen, Pendlern und Geschäftsleuten ein integriertes Angebot mit dem Stadtverkehr vor Ort anzubieten. Beide Seiten profitieren.“

Zielona Góra zieht mit dieser Vereinbarung mit anderen polnischen Nachbarstädten gleich: Ähnliche Verträge bestehen mit Stettin (Szczecin) (seit 2005) und Gorzów Wlkp. (seit 2008). Für den Kulturzug nach Breslau gelten Fahrkarten als Tagesticket am Tag der Reise im Stadtverkehr in Breslau.

Weitere Informationen zum Stand der Verbindungen von und nach Polen:www.VBB.de/infografik.

Bahnverkehr: Deutsche Bahn und Österreichische Bundesbahnen sichern attraktives Nachtreiseangebot in Deutschland DB und ÖBB ermöglichen Erhalt wichtiger Nachtzug-Verbindungen • Verdopplung des Angebots an Nacht-IC/ICE, aus DB und ÖBB

Meldung der DB:

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/12298918/p20161007.html?start=0&itemsPerPage=10

#Deutsche #Bahn und #Österreichische Bundesbahnen sichern attraktives #Nachtreiseangebot in Deutschland | DB Konzern

Die Österreichischen Bundesbahnen (#ÖBB) und die Deutsche Bahn (#DB) haben heute im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung ihre jeweiligen Nachtzugkonzepte für Deutschland vorgestellt. Zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember werden die ÖBB ihr Nachtreisezugnetz deutlich ausbauen. Die DB konzentriert sich künftig auf nachts fahrende IC- und ICE-Züge und weitet ihr Angebot in diesem Bereich aus.

„Auch in Zukunft wird es ein attraktives Nachtreiseangebot in Deutschland geben“, so Berthold Huber, DB-Vorstand Verkehr und Transport. „Die Nachtreisekonzepte beider Unternehmen sichern ein vielfältiges Angebot für unterschiedliche Reisebedürfnisse: Mit komfortablen Sitzmöglichkeiten in unseren Nacht-IC/ICE, aber auch mit den klassischen Liege- und Schlafwagen der ÖBB. Wir freuen uns, die ÖBB als erfahrener Dienstleister und Vertriebspartner tatkräftig zu unterstützen.“

Das #Nacht-IC/ICE-Angebot der DB

Die DB wird künftig in jeder Nacht acht IC- oder ICE-Fahrten anbieten. Hinzu kommen weitere nächtliche IC/ICE-Fahrten an den Wochenenden und in den Sommerferien. Drei neue Fernverkehrsverbindungen in den Tagesrandzeiten ergänzen die Nachtverbindungen. Damit erhöht sich auch die Sitzplatz-Kapazität auf wichtigen Pendler-Relationen.

Das Servicekonzept in den Zügen ist auf die Bedürfnisse nachts Reisender abgestimmt: Bei einem Großteil der eingesetzten Wagen wird das Licht dimmbar sein, die Durchsagentexte werden deutlich verkürzt, um schlafende Fahrgäste möglichst wenig zu stören, und ein Großteil des Zuges wird als Ruhebereich gelten. In den Zügen werden alle Fahrkarten und Angebote des Fernverkehrs anerkannt, wie Sparpreise, BahnCards und Monatskarten. Die Nutzung der neuen Verbindungen ist damit so einfach wie im Tagesverkehr.

Das Angebot an Nacht-IC/ICE im Überblick

4 bestehende Nachtverbindungen:

·        ICE Dortmund–Frankfurt(M)–München

·        IC Hamburg–Köln–Frankfurt

·        IC Hamburg–Kopenhagen

·        ICE Basel/München–Frankfurt–Hamburg (am Wochenende)

4 neue Nachtverbindungen:·        

·        IC Köln–Berlin–Binz

·        IC Basel–Köln–Hamburg

·        IC Berlin–Leipzig–Stuttgart–München

·        IC Basel–Frankfurt–Hamburg (an Wochenenden)

3 neue, ergänzende Tagesrand-Verbindungen:

·        ICE Frankfurt–Amsterdam

·        EC Leipzig–Prag

·        IC Ulm–München

Informationen zum Nightjet-Angebot der ÖBB gibt es unter www.presse.oebb.at

Und hier die Meldung der ÖBB:

ÖBB weiten Nachtreisezug-Angebot in Deutschland aus

ÖBB und DB ermöglichen Erhalt wichtiger Nachtzug-Verbindungen; ÖBB Nightjets: 15 Strecken, davon 8 mit Auto- und Motorradmitnahme; Tickets sind ab sofort unter nightjet.com buchbar 

ÖBB-Presse – ÖBB weiten Nachtreisezug-Angebot in Deutschland aus

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) erweitern ihr Nachtreisezugnetz: Ab 11. Dezember kommen zu den 9 bestehenden ÖBB Nachtreisezügen weitere 6 hinzu. Die ÖBB Nachtreisezüge sind künftig unter der Marke ÖBB Nightjet unterwegs und ab sofort unter nightjet.com, telefonisch unter +43-5-1717 und in den ÖBB Reisezentren buchbar. Ab 18. Oktober sind die Tickets auch über die DB Verkaufsstellen (bahn.de, Call-Center, Reisezentren, Agenturen) und in den Reisezentren aller Bahnhöfe in Mitteleuropa erhältlich. Die DB bietet als Ergänzung zu den ÖBB Nightjets ab Dezember Nacht-ICs an. Damit haben Fahrgäste eine attraktive Auswahl an Nachtverbindungen zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien sowie innerhalb Deutschlands. Der ÖBB Nightjet verbindet das Beste aus zwei Welten: Das hochwertige ÖBB Servicekonzept mit modernisierten ÖBB Liegewagen wird um qualitativ hochwertige Schlafwagen ergänzt. Das neue Nachtzug-Angebot nutzt Synergien zu den bestehenden ÖBB Nachtreisezügen, die DB unterstützen die ÖBB in Deutschland als erfahrener Dienstleister im Bereich Vertrieb und Zug-Produktion.

Die ÖBB Nightjet-Linien

Die 6 neuen ÖBB Nightjet-Verbindungen verbinden täglich Hamburg und Düsseldorf mit München und Innsbruck, weiters werden täglich Hamburg und Berlin mit Zürich verbunden sowie München mit Venedig, Rom und Mailand. Ebenfalls neu: Auf der Strecke Hamburg – Innsbruck können täglich sowie zwischen Düsseldorf und Innsbruck dreimal pro Woche Autos und Motorräder in den Nightjets befördert werden.

9 bestehende ÖBB Nightjet-Verbindungen:

  • Hamburg – Wien (täglich Auto-/Motorradbeförderung)
  • Düsseldorf  – Wien (4x wöchentlich Auto-/Motorradbeförderung)
  • Zürich – Wien
  • Zürich – Graz (täglich Auto-/Motorradbeförderung zw. Graz und Feldkirch)
  • Wien – Bregenz (täglich Auto-/Motorradbeförderung zw. Wien und Feldkirch)
  • Wien – Venedig
  • Wien – Rom
  • Wien – Mailand (Auto-/Motorradbeförderung saisonal Mitte März – Mitte Oktober zwischen Wien und Verona)
  • Wien – Livorno (Auto-/Motorradbeförderung saisonal Mitte März – Mitte Oktober)
     

6 neue ÖBB Nightjet-Verbindungen ab 11. Dezember:

  • Hamburg – Berlin – Freiburg (B) – Basel – Zürich
  • Hamburg – München – Innsbruck (täglich Auto- und Motorradbeförderung)
  • Düsseldorf – München – Innsbruck (3x wöchentlich Auto- und Motorradbeförderung)
  • München – Villach – Venedig
  • München – Salzburg – Villach – Florenz – Rom
  • München – Salzburg – Villach – Verona – Mailand
     


Auto und Motorrad am Reisezug: 8 Strecken

Die beliebten ÖBB Nachtreisezugverbindungen von Hamburg und Düsseldorf nach Wien (beide bieten Auto- und Motorradbeförderung) sowie von Österreich in die Schweiz bzw. nach Italien werden weiterhin angeboten. Das gleiche gilt für die Nachtreisezüge innerhalb Österreichs. Damit bieten die ÖBB ab 11. Dezember insgesamt 15 Nightjet-Linien an, davon 8 mit Auto- und Motorradbeförderung.

Erstklassiges Service für ausgeschlafene Kunden

Mit den ÖBB Nightjets kommen Fahrgäste im Schlaf ans Ziel. Der international renommierte Caterer Newrest Wagons-Lits betreut die Nightjet-Fahrgäste an Bord. Im Schlafwagen sind ein Abendsnack, ein reichhaltiges Frühstück á la carte sowie Zeitungen und Magazine inklusive. Im Liegewagen ist ein kostenloses Wiener Frühstück inkludiert. Darüber hinaus gibt es in den Liegewagen für Reisende mit Kindern besonders günstige Familienabteile. Wer gerne noch sparsamer reist, der ist in den ebenfalls angebotenen Sitzwagen richtig. Speisen und Getränke sind beim Zugpersonal erhältlich.

Günstige Preise

Kunden können auf allen Strecken aus unterschiedlichen Komfortstufen wählen. Vom 1-, 2- oder 3‑Bett-Abteil im Schlafwagen über ein 4- oder 6-Bett-Abteil im Liegewagen bis zum Sitzplatz im klassischen Reisezugwagen: In den Nightjets gibt es für unterschiedliche Vorlieben und Bedürfnissen das richtige und preislich gestaffelte Angebot. Zum Beispiel:

Schlafwagenabteil: Berlin – Zürich

Herr Müller auf Geschäftsreise

Berlin ab: 22:59 Uhr – Zürich an: 9:05 Uhr

Bett im Einzelabteil im Schlafwagen ab € 139,–* inkl. Frühstück (Single-Abteil)

 

Liegewagen: Düsseldorf – Innsbruck

Familie Maier reist mit 4 Kindern in den Winterurlaub

Düsseldorf ab: 20:54 Uhr – Innsbruck an: 9:14 Uhr

Familienabteil im Liegewagen € 199,– inkl. Frühstück  (6-Bett-Abteil)

Automitnahme: € 114,–

 

Sitzplatz: München-Venedig

Max Schmidt reist sehr sparsam

München ab: 23:36 Uhr – Venedig an: 8:24 Uhr

Sitzwagen (2.Klasse): ab € 39,–*

Alle Tickets im Nightjet enthalten eine Platzreservierung und garantieren damit stressfreies Reisen.

*Ab-Preis für ein ÖBB-Sparschiene-Ticket pro Person und Richtung, kontingentiertes und zuggebundenes Angebot, max. 6 Monate (180 Tage) vor Fahrtantritt buchbar. Keine Ermäßigungen. Umtausch, Stornierung und Erstattung ausgeschlossen. Es gelten die Tarifbestimmungen der ÖBB-Personenverkehr AG.

Alle Infos und Buchung unter nightjet.com.

ÖBB investieren 40 Mio. Euro

Die ÖBB investieren insgesamt 40 Mio. Euro in die Beschaffung von 42 Schlaf- und 15 Liegewagen der DB sowie in den Umbau von Bestandswagen zu komfortablen 4-Bett Liegewagen. In den Wagen werden unter anderem die Betten erneuert und die Abteile mit Fotofolien attraktiv gestaltet. Darüber hinaus erhalten die Wagen ein komplett neues Außendesign. Mit den angekauften Wagen können die ÖBB ihr Nachtzugnetz erweitern und ältere Schlafwagen in der Flotte ersetzen. Damit wird die Qualität der Schlafwagen auf den Verbindungen zwischen Wien und Bregenz sowie zwischen Graz, Feldkirch und Zürich deutlich verbessert. Mittelfristig planen die ÖBB weitere Verbesserungen: Ab 2018 sollen die umgebauten Liegewagen und ab 2020 im Italienverkehr vollständig neue Nachtzüge zum Einsatz kommen.

Erfolg durch Synergieeffekte

Mit dem ÖBB Nightjet vervollständigen die ÖBB ihr qualitativ hochwertiges Angebot im Fernverkehr (ÖBB Railjet) sowie im Nah- und Regionalverkehr (ÖBB Cityjet) nun auch im Nachtreisezugsegment. Mit dem erweiterten Nightjet-Angebot ergeben sich für die ÖBB erhebliche Synergien zum bestehenden Nachtreisezugnetz. So können die neuen Nightjets von Düsseldorf bzw. Hamburg nach Innsbruck bis Nürnberg gemeinsam mit den bestehenden ÖBB Nachtreisezügen nach Wien geführt werden. Auch die neuen ÖBB Nightjet-Verbindungen von München nach Venedig, Rom und Mailand können in Salzburg bzw. Villach mit den bestehenden ÖBB Nachtzügen ab Wien vereinigt werden. Darüber hinaus ergeben sich durch die Kombination der ÖBB Nightjets mit der Auto- und Motorradbeförderung positive Effekte. Die Bewirtschaftung der Züge erfolgt aus einer Hand durch einen international erfahrenen Caterer, damit werden Doppelgleisigkeiten vermieden und Kosten gesenkt.

1,8 Mio. Fahrgäste zusätzlich bis 2020

Bis 2020 wollen die ÖBB mit dem erweiterten Nightjet-Angebot 1,8 Mio. zusätzliche Fahrgäste befördern und damit in den nächsten drei Jahren rund 5 Mio. Fahrgäste an Bord begrüßen. Derzeit sind jährlich rund 1 Mio. Fahrgäste in den ÖBB Nachtreisezügen unterwegs. Mit den erzielbaren Synergieeffekten wollen die ÖBB bereits im Einführungsjahr 2017 das EBIT verbessern. Die Kundenzufriedenheit soll durch die Modernisierung des Fuhrparks weiter gehoben werden.

 

 

Tarife + VBB: Verkehrssenator Andreas Geisel zu neuen Tarifen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de

Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag Tarifanpassungen für das Tarifgebiet Berlin-Brandenburg beschlossen.

Berlins Verkehrssenator Andreas #Geisel sagte dazu: „Bei intensiverer Betrachtung des Beschlusses zeigt sich, dass die neuen #Tarife für Berlin #Preisstabilität im #ÖPNV sicherstellen. Die Stammkunden sind von Preiserhöhungen ausdrücklich ausgenommen. Für Familien gibt es mit der neuen Mitnahmeregelung für Kinder bei der Tageskarte sogar deutliche Verbesserungen. Selbst Gelegenheitskunden können durch den Kauf einer Vier-Fahrten-Karte jegliche Preiserhöhungen vermeiden. Es gab für das Land Berlin daher keinen Grund, im Aufsichtsrat die Entscheidung über die Gesamtmaßnahme zu blockieren.“

Grundsätzliche Fragen zur zukünftigen Tarifgestaltung in Berlin sowie gegebenenfalls daraus entstehende Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen müssten Teil der anstehenden Koalitionsverhandlungen sein, sagte Andreas Geisel. „Klar ist aber, dass wir von Berlin aus nicht das Tarifgefüge und die Finanzierung in Brandenburg bestimmen können. Das wird auch in Zukunft Aufgabe der dortigen Städte und Landkreise sowie des Landes Brandenburg sein.“

In Berlin steigt ab dem 1. Januar 2017 zwar der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin AB um 10 Cent, die 4-Fahrten-Karte Berlin AB bleibt aber wie gefordert mit 9,00 Euro unverändert. Für alle, die mehr als einmal mit Bus und Bahn in Berlin unterwegs sind, verteuert sich die Einzelfahrt nicht – sie kostet somit weiterhin nur 2,25 Euro.

Neu und familienfreundlich ist die Möglichkeit, mit Tageskarten bis zu drei Kindern bis einschließlich 14 Jahren mitzunehmen; das gilt für den Regeltarif Berlin AB, BC und ABC.
Alle Zeitkarten im Tarifbereich Berlin AB (VBB-Umweltkarte, Schülerticket, Geschwisterticket, Azubiticket, 10 Uhr-Karte und Berlin-Ticket S) sowie die Kurzstrecke Berlin AB, die Tageskarten Berlin AB und die 4-Fahrten-Karte Berlin AB verteuern sich nicht.
Bilder: 
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt