Taxi + Flughäfen: Taxigewerbe, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1
In der Koalitionsvereinbarung der drei regierenden Parteien für die Legislaturperiode 2016-2021 heißt es im
Abschnitt "#Taxiverkehr" auf Seite: "Bei der Anbindung des Flughafens #BER durch Taxis ist darauf zu achten,
dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Fahrpreis gewährleistet wird. Berliner Taxis
müssen am BER Fahrgäste laden können. Was hat der Senat konkret unternommen, um das Ziel eines
einheitlichen Fahrpreises für Fahrten von Berlin zum derzeit im Betrieb befindlichen Flughafen #SFX und vom
Flughafen SFX nach Berlin zu erreichen und was ist das Ergebnis dieser Anstrengungen?
Frage 2
Was hat der Senat konkret unternommen, um zu erreichen, dass Berliner Taxis Fahrgäste am Flughafen
SFX laden zu können und wie weit ist der Senat bei diesem Bemühen gekommen?
Antwort zu 1 und 2:
Taxen dürfen grundsätzlich nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der
Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Da der SXF – ebenso wie der künftige BER – im
Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald liegt, dürfen sich Berliner Taxen dort nur
bereithalten, soweit eine Vereinbarung mit dem Landkreis dies gestattet. Im gegenseitigen
Einvernehmen können auch einheitliche Beförderungsentgelte für Flughafenfahrten
vereinbart werden. Berlin hat allerdings gegenüber dem Landkreis keinen Anspruch auf
Abschluss einer Vereinbarung. In der Vergangenheit gab es wiederholt Vereinbarungen
mit dem Landkreis über ein Laderecht von Berliner Taxen am Flughafen SXF. Die zuletzt
geschlossene Vereinbarung vom 21.11.2008 hat der Landkreis zum 31.12.2012
gekündigt. Zum Abschluss einer neuen SXF-Vereinbarung für die Zeit bis zur Eröffnung
des BER ist der Landkreis offenbar nicht bereit. Ziel des Senats ist deshalb – entsprechend
der Koalitionsvereinbarung – der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis über 
2
das Laderecht von Berliner #Taxen am BER einschließlich der Einigung über einen
einheitlichen Flughafentarif für Fahrten vom und zum BER. Dazu werden aktuell
Gespräche geführt.
Frage 3
Berliner #Taxifahrer beschweren sich darüber, dass in Berlin #Fiskaltaxameter eingeführt werden, während die
Einführung von Fiskaltaxametern im Landkreis LDS zeitlich deutlich hinterherhängt. Was hat der Senat
getan, um die Einführung der Fiskaltaxameter in Berlin und LDS auf einen einheitlichen Stand zu bringen
und so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?
Frage 4
Was hat der Senat getan, um zu erreichen, dass der Landkreis LDS Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmen
durchführt, wie das auch in Berlin durch das LABO geschieht, um Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten
von Berliner Taxis zu vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Umsetzung des geltenden Rechts fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen TaxenGenehmigungsbehörde.
Über die Art und Weise des Vorgehens gegenüber den
Taxenunternehmern des Landkreises entscheidet daher allein die im Landkreis DahmeSpreewald
zuständige Behörde. Unabhängig davon steht die Berliner TaxenGenehmigungsbehörde
(LABO) aber mit der zuständigen Behörde des Landkreises im
Austausch zu grundsätzlichen Fragen der praktischen Überwachung des Taxigewerbes
und über mögliche Vorgehensweisen. Darüber hinaus wird im Rahmen der in der Antwort
zu den Fragen 1 und 2 genannten Verhandlungen mit dem Landkreis zum BER auch zu
klären sein, inwieweit es für ein interessengerechtes Zusammenwirken ggf. einer Einigung
zu Überwachungsfragen bedarf.
Frage 5
Hat der Senat Kenntnis davon, ob sich Taxiunternehmen, denen in Berlin die Genehmigung versagt oder
widerrufen wurde, im Landkreis LDS angesiedelt haben?
Frage 6
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 5 und 6:
Einem Taxiunternehmer ist es nicht verboten, einen Antrag bei einer anderen Behörde zu
stellen. Es ist dann Aufgabe dieser Behörde, im Rahmen der Antragsbearbeitung die
Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen. Für die Prüfung der Zuverlässigkeit des
Unternehmers werden u.a. Registerauskünfte herangezogen, in denen rechtskräftige
Versagungen und Widerrufe von Genehmigungen zur Ausübung von Personenverkehr
vermerkt sind. Das LABO erhält über Anträge, die Taxiunternehmer in einer anderen
Betriebssitzgemeinde stellen, ggf. im Rahmen eines Anhörverfahrens eine Information und
die Gelegenheit, sich zu äußern.
Frage 7
Hat der Senat Kenntnis davon, ob Personen, die in Berlin durch die Prüfung zur Erlangung des P-Scheins
oder bei der Ortskundeprüfung durchgefallen sind, in LDS als Taxifahrer tätig sind?
3
Frage 8
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 7 und 8:
Zuständig für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist die
Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Beantragt eine in Berlin wohnhafte Person beim LABO eine FzF für das Pflichtfahrgebiet
des Landkreises Dahme-Spreewald, wird ihm diese bei Vorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen des § 48 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt. Die
Erlaubnis wird auf Fahrten für in LDS zugelassene Taxibetriebe beschränkt, da der
Ortskenntnisnachweis nur für dieses Fahrgebiet erbracht ist. Erfolglose Versuche, die
Berliner Ortskundeprüfung zu bestehen, sind in solchen Fällen entscheidungsunerheblich,
da keine FzF für Berlin beantragt ist.
Frage 9
Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat getroffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch UBER zu
Ungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden? Hierbei geht es um die Kontrolle der Abgabe von
Steuern und Sozialabgaben, Mindestlohn und mögliche Scheinselbständigkeit durch UBER-Mitarbeiter.
Antwort zu 9:
Die Berliner Behörden prüfen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Einhaltung der
Gesetze durch UBER gleichermaßen wie bei anderen Unternehmen. Im Übrigen obliegt
die Bekämpfung nahezu aller Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und in allen Wirtschaftszweigen, mithin auch im
hiesigen Taxigewerbe, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Bundeszollverwaltung. In diesem Zusammenhang führt die FKS im Taxigewerbe, wie auch
in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob
Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden oder ob Mindestlohnunterschreitungen
bzw. Fälle von sogenannter Scheinselbständigkeit vorliegen
Frage 10
Welches ist der Zwischenstand der Gespräche mit den "sehr vielen Beteiligten, um zu sehen, wie wir dort zu
einer fairen Lösung kommen", auf die sich die Senatorin Günther am 18.05.2017 im Berliner
Abgeordnetenhaus anläßlich die Frage eines Abgeordneten zur Thematik UberX bezogen hat? (S.
Plenarprotokoll 11. Sitzung am 18.05.2017, Seite 988). Bitte um Einbeziehung der Gespräche mit den
"Brandenburger Kollegen" in die Antwort. (Gleiches Plenarprotokoll, S. 988).
Antwort zu 10:
Es erfolgen laufend Abstimmungen der Senatsverwaltung und des LABO mit den im
Einzelfall jeweils beteiligten Stellen (Taxenverbände, Flughafengesellschaft, IHK, jeweils
zuständige Stellen des Landes Brandenburg etc.) mit dem Ziel, die Einhaltung der
Gesetze mit zielführenden Maßnahmen sicherzustellen. Angesichts der Vielfalt der
Themen, der Vielschichtigkeit vieler Themen, der unterschiedlichen Zuständigkeiten und
der laufenden Fortentwicklung ist ein pauschaler Zwischenstandsbericht nicht möglich.
4
Frage 11
Wie wird das Unternehmen Uber vom Senat eingestuft, als Verkehrsdienstleister oder anders? Falls es nicht
als Verkehrsdienstleister eingestuft wird, wie dann?
Antwort zu 11:
Uber arbeitet mit verschiedenen Konzepten, die rechtlich unterschiedlich zu bewerten
sind. Grundsätzlich muss die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der
Überwachung der Geschäftstätigkeiten von Unternehmen (nicht nur von Uber) die Frage
der Gesetzeskonformität nach den für die Personenbeförderung erlassenen Vorschriften in
jedem Einzelfall differenziert beurteilen. Bestimmte von Uber in Spanien praktizierte
Konzepte hat der EuGH kürzlich als Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts
eingestuft und deshalb auf die Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten verwiesen.
Berlin, den 12.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + Tarife: Fahrkartenkontrollen bei der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wieviel eigene bei der #BVG angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen angestellte
Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind diese
angestellt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Es werden 1/3 intern und 2/3 durch #Dienstleister beauftragte Fahrkartenkontrolleure im
täglichen Einsatz gestellt.
Zurzeit sind folgende Dienstleister für die BVG AöR tätig:
#WISAG Sicherheit & Service Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
 #KÖTTER Sicherheits- und Ordnungsdienst SE & Co. KG
 Berliner Objektschutz und Service Eltan GmbH (#B.O.S.)“
2
Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von BVG eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der BVG? Welchen
durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn? Wieviel befristete
Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die eigenen Fahrausweisprüfer und #Fahrausweisprüferinnen der BVG AöR werden
nach dem gültigen Tarifvertrag (TV-N) nach EG 3 vergütet.
Die Vergütung der einzelnen Fahrausweisprüfer/-innen der Dienstleister unterliegt der
Vertragsgestaltung zwischen der beauftragten Firma und deren Beschäftigten. Wie sich
die konkrete Vergütungslogik der Fahrausweisprüfer/-innen bei dem für die BVG AöR
tätigen Dienstleister gestaltet, entzieht sich unserer Kenntnis. Die BVG AöR wirkt
jedoch darauf hin, dass die Beschäftigten im Fahrausweisprüfdienst nicht anhand von
reinen Feststellungsprämien vergütet werden. Die Dienstleister sind vertraglich
verpflichtet, mindestens Mindestlohn bzw. nach dem gültigen Entgelttarifvertrag für die
Beschäftigten der Sicherheitsbranche in Berlin und Brandenburg zu vergüten.
Über die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge bei den für die BVG AöR tätigen
Dienstleistern liegen uns keine Informationen vor.“
Frage 3:
Warum stellt die BVG nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches Tochterunternehmen
hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie beurteilt dies der Senat?
Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, das Fahrkartenkontrolleure bei der BVG direkt und in
unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR setzt seit Jahrzehnten erfolgreich einen Mix von eigenen und externen
Fahrausweisprüfungen ein. Hierdurch können Prüfzeiten besser koordiniert und
gewährleistet werden.“
Die Personalverantwortung liegt bei der BVG. Es obliegt ihrer unternehmerischen
Verantwortung, sich teilweise des Personals externer Dienstleister zu bedienen. Aus und
Weiterbildungen sowie Ausstattung mit Sachmitteln obliegt den Dienstleistern.
Frage 4:
Wie stellt die BVG eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der Fahrkartenkontrolleure
sicher?
Antwort zu 4:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt eine qualifizierte Ausbildung im Rahmen von Schulungen und
Unterweisungen sowie anschließender Prüfung sicher. Die Dienstleister sind zusätzlich
vertraglich verpflichtet für jeden/jede Fahrausweisprüfer/in ein Befähigungsnachweis zu
erstellen. Es dürfen nur Mitarbeiter/-innen eingesetzt werden, die über einen
Befähigungsnachweis verfügen.
Die BVG AöR führt bei den Dienstleistern eine permanente Kontrolle der zu erbringenden
Leistung durch. Nicht erbrachte und nicht den Qualitätsvorgaben der BVG AöR
entsprechende Leistungen werden sanktioniert. Hierzu werden von der BVG AöR u. a.
3
Stichproben durchgeführt sowie Qualitätsprüfer der BVG AöR eingesetzt, die u.a. das
Auftreten und das Verhalten der eingesetzten Fahrausweisprüfer/-innen kontrollieren.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Generell sind alle Fahrausweisprüfer/-innen verpflichtet, elektronische Fahrausweise
(EFS) mit den ihnen zur Verfügung gestellten mobilen Datenerfassungsgeräten (MDE) zu
überprüfen. Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen diese Verpflichtung, werden
entsprechende Maßnahmen eingeleitet.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der BVG / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma sogenannte
„Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind diese
Prämien?
Antwort zu 6:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR zahlt generell keine sogenannten „Fangprämien“ (s. auch AW zu 2).“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Tarife: Fahrkartenkontrollen bei der S Bahn Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wieviel eigene bei der #S-Bahn Berlin angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen
angestellte Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind
diese angestellt?
Antwort zu 1:
Die DB teilte hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin verfügt über keine eigenen Kontrollkräfte sondern arbeitet hier mit
einem spezialisierten #Dienstleister zusammen. In der Regel sind täglich bis zu 80
#Kontrolleure im Einsatz.“
2
Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von S Bahn eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der S Bahn Berlin?
Welchen durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn Berlin? Wieviel
befristete Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Der Dienstleister ist verpflichtet, seine Mitarbeiter/-innen nach Maßgabe des
branchenüblichen Tarifrechts gemäß BDSW (Bundesverband für #Sicherheitswirtschaft) zu
entlohnen.“
Frage 3:
Warum stellt die S Bahn Berlin nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches
Tochterunternehmen hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie
beurteilt dies der Senat? Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, dass Fahrkartenkontrolleure
bei der S Bahn Berlin direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat sich unternehmerisch entschieden, in Zusammenarbeit mit
spezialisierten Unternehmen ihren Beitrag zu einem gesamthaften Kontrollsystem für
einen verkehrsträgerübergreifenden öffentlichen Nahverkehr einer Metropolregion zu
leisten.“
Der Senat beabsichtigt nicht, in der Zukunft darauf hin zu wirken, dass
Fahrausweiskontrolleure bei der S-Bahn direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen
angestellt werden. Die unternehmerische Verantwortung für das Personal obliegt allein der
DB.
Frage 4:
Wie stellt die S Bahn Berlin eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der
Fahrkartenkontrolleure sicher?
Antwort zu 4:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat den Dienstleister wirksam verpflichtet, geeignetes und geschultes
Personal einzusetzen, überprüft dies regelmäßig und sichert im Rahmen einer engen
Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Einhaltung der
Qualitätsstandards.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin teilt diese Beobachtung nicht. Die im Auftrag der S-Bahn Berlin
3
eingesetzten Kontrolleure sind angewiesen, grundsätzlich eine Prüfung mit dem
Handkontrollgerät durchzuführen und werden dahingehend auch überprüft.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der S Bahn Berlin / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma
sogenannte „Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind
diese Prämien?
Antwort zu 6:
Die DB teilte hierzu mit:
„Nein.“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Berliner Nahverkehr Bahn schafft Vergünstigungen für Mitarbeiter ab Seit den 1990er Jahren konnten Bahnangestellte in Berlin alles Bahnen und Busse besonders günstig nutzen., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-nahverkehr-bahn-schafft-verguenstigungen-fuer-mitarbeiter-ab/20762510.html

Ausgerechnet der größte Arbeitgeber der Stadt, der auch noch sein Geld mit Fahrten von Bahnen und Bussen verdient, hat seinen Mitarbeitern in Berlin das #verbilligte Fahren im Nahverkehr #gestrichen. Für rund 12 000 Mitarbeiter, auch ehemalige, die das Angebot bisher genutzt hatten, gibt es seit diesem Monat kein stark verbilligtes #ÖPNV-Ticket mehr. Wie viele von ihnen nun aufs Auto umsteigen, kann nur geraten werden.
Die bisherige ÖPNV-Karte war nach Angaben der Bahn einmalig in Deutschland. In den 1990er Jahren hatten die meisten Verkehrsunternehmen im Berliner Raum vereinbart, ihre Mitarbeiter gegenseitig gegen eine geringe Zahlung mit allen Bahnen und Bussen im Tarifgebiet ABC fahren zu lassen.

In den vergangenen Jahren seien aber immer mehr Unternehmen aus der Vereinbarung ausgestiegen, heißt es bei der Bahn. Auch die BVG ist nicht mehr dabei. Sie und die S-Bahn erkennen nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz aber gegenseitig Mitarbeitertickets an.

Abgespeckte Alternative: #DB-Jobticket M umsteigen

Ihren Ausstieg begründet die Bahn mit der Umstellung des S-Bahn-Verkehrsvertrages mit den Ländern Berlin und Brandenburg. Statt mit Nettoverträgen, bei denen die Verkehrsunternehmen die Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf behielten, wird nun auf Bruttobasis abgerechnet. Die Unternehmen erhalten einen fixen Zuschuss, die Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf wandern aufs Konto der Länder.

Durch diese Regelung sei es nicht mehr möglich, das ÖPNV-Ticket anzubieten, heißt es bei der Bahn.

Die Bahn hat sich nach ihren Angaben in Gesprächen mit Vertretern der Länder und des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) bemüht, eine …

Bahnverkehr auf der Schnellfahrstrecke Berlin–München stabilisiert sich weiter • Verbesserte Kulanzregelung DB entschuldigt sich ausdrücklich bei allen Kunden, aus DB

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/16440000/20171213_Verbesserte_Kulanzregelung.html

#DB #entschuldigt sich ausdrücklich bei allen Kunden • #Bohle: „Ohne Frage keine zufriedenstellende #Qualität. #Fahrzeuge bis Ende der Woche weitgehend einsatzbereit.“

Nach dem #Fahrplanwechsel am vergangenen Sonntag und der Inbetriebnahme der Schnellfahrstrecke Berlin–#München hat die Deutsche Bahn (DB) heute über die aktuelle Lage informiert. In den vergangenen 48 Stunden hat die DB die Daten sorgfältig geprüft und ausgewertet. Die Verkehrslage hat sich in den letzten Tagen kontinuierlich stabilisiert, nachdem witterungsbedingte und technische Störungen zu erheblichen Verspätungen und Zugausfällen geführt hatten.

Die Fehleranalyse wurde seit Auftreten des ersten Problems am 8. Dezember gemeinsam mit dem Hersteller Alstom durchgeführt. Die Untersuchungen haben gezeigt: Es handelt sich um kein Serienproblem, sondern um mehrere Einzelprobleme mit dem Zugsicherungssystem ETCS (European Train Control System). Die Bahn geht davon aus, dass sich die Fahrzeugsituation bis zum Ende der Woche weiter stabilisiert. Wichtig ist, dass es zu keiner Zeit ein Sicherheitsproblem gab. Die Systeme haben bei Störungen ausnahmslos eine Bremsung eingeleitet – so wie das in solchen Fällen vorgesehen ist.

Birgit Bohle, Vorsitzende des Vorstands DB Fernverkehr: „Wir hatten nach dem Fahrplanwechsel aufgrund des massiven Wintereinbruchs große Probleme. Auch auf der Strecke Berlin–München konnten wir ohne Frage keine zufriedenstellende Qualität bieten und das trotz jahrelanger intensiver Vorbereitung und hunderter Testfahrten mit Lokführern. Gemeinsam mit Alstom arbeiten wir mit Hochdruck an der Fehleranalyse und -beseitigung, so dass sich der Betrieb mittlerweile wieder stabilisiert. Wir kämpfen jeden Tag um jeden einzelnen Zug. Ich möchte mich bei allen betroffenen Fahrgästen entschuldigen. Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde gehen wir weit über die gesetzliche Verpflichtung hinaus und werden bis Jahresende den vollen Ticketpreis erstatten.“

Sollte es auf der Strecke Berlin–München zu Verspätungen von mehr als einer Stunde kommen, hat die DB bis Ende des Jahres eine spezielle Kulanzregelung eingerichtet: In diesen Fällen erhalten betroffene Kunden den kompletten Ticketpreis erstattet und zusätzlich einen Reisegutschein in Höhe von 50 Euro. Kunden mit Erstattungsansprüchen können sich hierzu unter der kostenfreien Rufnummer 08000 60 70 60 beim Kundendialog der Deutschen Bahn melden oder eine E-Mail an kundendialog-nbs@dbdialog.de senden.

Auf der Strecke Berlin–München gab es seit der Inbetriebnahme trotz intensiver Vorbereitung vereinzelte Störungen des europäischen Zugsicherungssystem ETCS an den Fahrzeugen. Im Vorfeld hat die DB hunderte Testfahren mit Lokführern durchgeführt. Die Lokführer wurden intensiv geschult und fahren für die ersten Wochen auch in Doppelbesetzung auf den ICE-Zügen. Zudem ist das System für die DB nicht neu – seit 2016 fahren die Züge auf der Strecke Erfurt–Halle/Leipzig (VDE 8.2) bereits mit ETCS, und zwar ohne Probleme.

Beim Fahrplanwechsel am 10. Dezember gab es insbesondere aufgrund des Wintereinbruchs massive Beeinträchtigungen des Fernverkehrs durch Weichenstörungen und Streckensperrungen. Zudem wurden aufgrund der Witterung 16 ICE-Züge so stark beschädigt, dass es derzeit noch zu Fahrzeugengpässen kommt. Die Werkstattkapazitäten wurden umgehend um 40 Mitarbeiter aufgestockt, so dass die Züge rund um die Uhr repariert werden können. Bohle: „Wir setzen alles daran, die Reisenden im Weihnachtsverkehr zuverlässig an ihr Ziel zu bringen.“

Bahnverkehr + Fernbus + Flughäfen: Test: Bahn, Flugzeug oder Bus? – Das beste Verkehrsmittel von Berlin nach München, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2017/12/verkehrsvergleich-strecke-berlin-muenchen-supermarkt.html

Der #Winterfahrplan der Bahn bringt die größte Fahrplanumstellung seit Jahrzehnten, auch wenn die neue Vorzeigestrecke München-Berlin Probleme macht. rbb-Reporter haben Bahn, #Flugzeug und #Fernbus im Vergleich getestet.
Knapp 600 Autobahnkilometer liegen zwischen München und Berlin. Das ist selbst mit einem bis unter das Dach beladenen Auto bei Richtgeschwindigkeit in fünf bis sechs Stunden mit 50 Euro Spritkosten zu schaffen. Fernsehkollegen vom rbb-Verbrauchermagazin Super.Markt haben getestet, wie das mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Fernbus klappt.

In den #ICE stieg Reporterin Mara Nolte. Im neuen ICE-Sprinter von München nach Berlin erlebte sie den Klassiker: Statt der versprochenen weniger als vier Stunden Fahrzeit bescherte ihr die Bahn eine halbstündige Verspätung. Die Bahn habe das mit dem Schnee begründet, so Nolte. Insgesamt braucht sie von Tür zu Tür – von ihrer Wohnung in Berlin-Rudow bis zum Münchner Marienplatz – 6:45 Stunden.

"Wir sind am Sonntag um 12:05 Uhr losgefahren. Das war die erste öffentliche Fahrt des Sprinters, deswegen war er auch ausgebucht." Ein paar Leute hätten auf dem Boden gesessen, aber mit ihrer Platzreservierung habe alles geklappt. Neben der Verspätung gab es noch einen kleinen Haken: Das WLAN habe leider nicht funktioniert.


BER-MUC mit #Lufthansa für 160 Euro

Mit etwa 106 Euro liegt das #Bahnticket preislich im Mittelfeld. Deutlich teurer ist es bei der …

Tarife: Gratis in U-Bahn, Tram und Bus? So teuer wäre der Nulltarif Was würde es das Land kosten, wenn man bei der BVG die Tickets abschaffen würde?, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212763347/Gratis-in-U-Bahn-Tram-und-Bus-So-teuer-waere-der-Nulltarif.html

Berlin. #Gratis durch Berlin mit #U-Bahn, #Tram und #Bussen? Ein solcher #kostenloser öffentlicher #Nahverkehr durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) würde Mehrkosten in Höhe von mindestens 904 Millionen Euro pro Jahr verursachen. Nötig wären außerdem massive Investitionen in die Infrastruktur, weil ein Nulltarif für Bus und Bahn die #Fahrgastzahlen in Berlin #verdoppeln dürfte. Das teilte der Berliner Senat auf eine Anfrage der Afd im Abgeordnetenhaus mit.

Bei den 904 Millionen Euro handelt es sich laut Senat um die "kassentechnischen Einnahmen" für das Land Berlin im Jahr 2016 aus dem BVG-Betrieb im Tarifbereich AB. Diese Summe müsste zusätzlich zu den ohnehin anfallenden Zahlungen des Landes für den ÖPNV aufgebracht werden.
In der Antwort heißt es weiter: "Würde ein Konzept des Nulltarifs in Berlin tatsächlich umgesetzt werden, würden sich die Kosten voraussichtlich aber nicht nur in der Kompensation wegfallender Fahrgelderlöse erschöpfen."

Erfahrungen in verschiedenen Städten würden zeigen, dass sich die Fahrgastzahlen bei einem Gratisangebot verdoppeln …

Taxi: Taxifahrten am Flughafen Schönefeld werden teurer Landkreis Dahme-Spreewald hebt Tarif um 15 Prozent an, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212594695/Taxifahrten-am-Flughafen-Schoenefeld-werden-teurer.html

Berlin. Wer ab dem 4. Dezember am #Flughafen #Schönefeld in ein #Taxi steigt, muss mehr für seine Fahrt zahlen. Dann steigen im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald, in dem der Airport beheimatet ist, die #Tarife. Der Kreistag begründet die Erhöhung mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit diesem Jahr bei 8,48 Euro pro Stunde liegt. Wegen der dadurch gestiegenen Personalkosten sowie allgemeinen Kostensteigerungen sei die Erhöhung "zwingend erforderlich".

Durchschnittlich steigen die Preise um 15 Prozent. Die Grundgebühr verteuert sich von 3,30 Euro auf 3,90 Euro. Der Tarif bei Strecken bis drei Kilometer steigt um 40 Cent auf 2,10 Euro pro Kilometer, bei Fahrstrecken darüber hinaus um 15 Cent auf 1,70 Euro pro Kilometer. Zuletzt hatte der Landkreis die Gebühren vor mehr als drei Jahren angehoben. Zum Vergleich: Kostet eine Fahrt vom Schönefelder Airport bis zum Potsdamer Platz etwa 36 Euro, sind es mit der neuen Tarifordnung fünf Euro mehr. Ebenfalls neu ist, dass die Fahrer – wie auch in Berlin – ein Kartenlesegerät für die Zahlung per Kreditkarte im Fahrzeug haben müssen. Dazu kommt eine Pauschale für Großraumtaxen in Höhe von fünf Euro.

Damit ist Taxifahren im Dahme-Spreewald-Kreis teurer als in Berlin. In der Hauptstadt liegt der Grundpreis ebenfalls bei 3,90 Euro, die ersten sieben Kilometer kosten …

Flughäfen + Bahnverkehr + Fernbus: Flüge immer teurer Kunden weichen auf Bahn und Bus aus, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/fluege-immer-teurer-kunden-weichen-auf-bahn-und-bus-aus/20603128.html

Seit dem Aus von #Air Berlin schießen die #Flugpreise in die Höhe. Die Reisenden reagieren: Sie steigen auf billigere Alternativen um.
Angesichts der exorbitant gestiegenen Flugpreise steigen immer mehr Kunden bei Reisen innerhalb Deutschlands auf die #Bahn um. „Aktuell verzeichnen wir einen sehr positiven Buchungsverlauf für die nächsten Monate von mehr als zehn Prozent“, sagte ein Bahnsprecher dem Tagesspiegel. „Wir erwarten auch für dieses Jahr erneut einen neuen #Fahrgastrekord im Fernverkehr“.

Flüge sind bis zu 50 Prozent teurer geworden

Nach dem Aus von Air Berlin Ende Oktober sind die Preise für innerdeutsche Flüge teils drastisch gestiegen. Privatleute müssen an Werktagen bis zu 26 Prozent mehr, an Wochenenden sogar fast 40 Prozent mehr für ihre Tickets zahlen, hat das Internetportal „Mydealz“ herausgefunden. Für Geschäftskunden ist es teilweise noch teurer geworden. Der Verband Deutsches Reisemanagement spricht von Preiserhöhungen bis zu 50 Prozent. Besonders betroffen: Strecken aus Berlin und Düsseldorf, auf denen Air Berlin der einzige Konkurrent der Lufthansa war.

Doch immer mehr Reisende machen den Preispoker nicht mehr mit und suchen sich eine andere Reisegelegenheit. Davon profitiert vor allem die Bahn. Wer frühzeitig bucht, reist hier deutlich …

Bahnverkehr: Änderungen im Fernverkehrsfahrplan 2018 Berlin – München unter 4 Stunden, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/15502382/Fernverkehrsfahrplan_2018.html?start=0&itemsPerPage=20

Berlin – München unter 4 Stunden • Mehr ICE-Direktverbindungen • Ausbau Berlin – Dresden abgeschlossen

Die #Schnellfahrstrecke Berlin – #München (#VDE 8) komplettiert das deutsche Hochgeschwindigkeitsnetz im Osten. Zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember wird die Bahn bis zu 2 Stunden schneller als heute (6 Stunden) zwischen Berlin, Mitteldeutschland und Bayern sein. Dreimal am Tag und pro Richtung fährt der ICE #Sprinter die Strecke von Berlin nach München unter 4 Stunden in 3 Stunden 55 Minuten, die Takt-ICE fahren stündlich in rund 4,5 Stunden auf dieser Relation. Auch die Verbindung von Berlin nach Nürnberg wird sich von heute rund 5 Stunden Fahrzeit auf 3 Stunden 20 Minuten reduzieren.

Neue umsteigefreie #Direktverbindungen werden beispielsweise von Berlin nach #Halle (14 statt bisher 6 pro Tag und Richtung), #Erfurt (stündliche Direktverbindungen, teilweise annähernd Halbstundentakt) und #Frankfurt angeboten. Auf dieser Verbindung wird es künftig bis zu zwei ICE-Fahrten pro Stunde geben. Damit steigt die Zahl der Direktverbindungen zwischen den beiden Metropolen um 30 Prozent. Die ICE Sprinter-Linie Frankfurt – Berlin (Fahrzeit ca. 3 Stunden 55 Minuten) wird von 4 auf 5 Fahrtenpaare ausgeweitet und führt über Erfurt und Halle.

Neu ist auch ein nächtlicher ICE-Zug, der im Sommer (01.06. bis 30.09) täglich  und ganzjährig in der Nacht von Sonntag auf Montag auf der Relation Berlin (ab 21.28 Uhr/an 7.58 Uhr) – Stuttgart – München (an 7.31 Uhr/ab 21.51 Uhr)  verkehrt.   

Auch Mecklenburg – Vorpommern profitiert von der Neubaustrecke: So fährt auf der Strecke #Binz/#Stralsund – #Prenzlau – Berlin weiterhin ein ICE-Zugpaar von/nach München – allerdings rund 1,5 Stunden schneller als bisher. Weiterhin sind auch zwei IC-Zugpaare am Tag als Shuttle zwischen Stralsund und Berlin mit dortigem ICE-Anschluss unterwegs. Von Rostock ist der ICE auf der Verbindung über Neustrelitz, Berlin, nach München am Wochenende ebenfalls rund 1,5 Stunden schneller. Auch neu ist eine nächtliche ICE-Direktverbindung an Samstagen im Hochsommer von/nach Binz – Rostock – Berlin – Köln.

Der Ausbau der Strecke Berlin – #Dresden auf 160 km/h ist abgeschlossen und die zweistündlichen EC-Züge von Dresden fahren bis zu 15 Minuten schneller in 1 Stunde 50 Minuten nach Berlin. Ab Sommer sind die EC-Züge von Berlin nach #Prag und Gegenrichtung ca. 10 bis 25 Minuten schneller durch den Streckenausbau und Einsatz CZ-#Mehrsystemloks unterwegs.  In Elsterwerda werden viermal am Tag in Pendler-Lagen IC-Halte eingerichtet. Weitere Fahrzeitverkürzungen wird es mit dem ETCS-Ausbau auf 200 km/h und der Dresdner Bahn geben. Ziel ist eine Fahrzeit von 90 Minuten Berlin – Dresden. 

Zum #Fahrplanwechsel erhöht die DB die bundesweiten #Fernverkehrspreise in Summe um durchschnittlich 0,9 Prozent. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.deutschebahn.com/presse

Buchungsstart für das neue Fahrplanangebot ist der 17. Oktober. Wer bis zum 9. Dezember seine Reise bucht, fährt noch zu den alten Preisen. Ab 10. Dezember sind die neuen Preise auf bahn.de, im DB Navigator, und am DB Automaten hinterlegt.  Auskünfte geben dann auch die DB Reisezentren, DB Agenturen und der telefonische Reiseservice unter 01806 99 66 33 (20 Cent pro Anruf, Mobilfunk max. 60 Cent).