Tarife: Übergangsfrist für Schülerticket verlängert aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227661287/Uebergangsfrist-fuer-Schuelerticket-verlaengert.html

Die BVG hat noch 20.000 unbearbeitete Anträge. Deswegen können Kinder weiterhin ihren #Schülerausweis als #Fahrschein nutzen.

Weil die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) noch nicht alle Anträge für das kostenlose Schülerticket bearbeitet haben, können Kinder und Jugendliche auch weiterhin ihren Schülerausweis als Fahrschein nutzen. Die eigentlich am 30. November auslaufende Übergangsfrist wurde von der BVG jetzt bis Ende des Jahres verlängert. Auch die #S-Bahn erkennt diese Regelung an, so eine Sprecherin.

Berliner Schüler können laut einem Senatsbeschluss seit August kostenlos den öffentlichen Nahverkehr in der Stadt nutzen. Allerdings müssen sie eine #VBB-Fahrcard haben, die online bestellt werden kann. Allein bei der BVG sind dafür rund 330.000 Anträge eingegangen, von denen aber noch 20.000 …

Tarife: Das „kostenlose“ Schülerticket bei der BVG und dessen Kosten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele gültige „neue #Schülertickets AB“ waren zum jeweiligen Ersten der Monate August, September und Oktober 2019 ausgegeben?

Antwort zu 1:

Berechtigt zur Ausgabe von Schülertickets Berlin AB sind grundsätzlich alle Verkehrs­ unternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Es liegen aber  noch nicht von allen Verkehrsunternehmen die Meldungen zum Bestand der dort geführten Abonnementverträge mit gültigen Fahrtberechtigungen Schülerticket Berlin AB (Tarifstufe #BARA) vor. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf  die  Berliner  Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die S-Bahn Berlin GmbH. Die von  diesen  beiden  Unternehmen mitgeteilten Bestände betragen:

Anzahl #BVG #S-Bahn Gesamt
Bestand Abonnement  Schülerticket Berlin AB z.

1. 7.2019

64.027 17.402 81.429
Aufwuchs zum 1.8.2019 +137.694 +2.539 +140.233
Aufwuchs zum 1.9.2019 +59.907 +1.989 +61.896
Aufwuchs zum 1.10.2019 +48.270 +596 +48.866
Bestand zum 1.10.2019 309.898 22.526 332.424

Ausgehend von einer Zahl von  360.031  grundsätzlich  bezugsberechtigten  Schülerinnen und Schülern (vgl. Statistik Berlin Brandenburg, Schuljahr 2018/2019) an allgemeinbilden­ den Schulen in Berlin ergibt sich damit zum 01.10.2019 eine Marktabdeckung von 92,3%.

Frage 2:

Was genau ist eine ,,#fahrCard“? Handelt es sich dabei um eine Fahrkarte oder einen Dauerfahrausweis? Weshalb ist diese Bezeichnung gewählt worden?

Antwort zu 2:

Der Begriff „#VBB-fahrCard“ bezeichnet den als Chipkarte im Scheckkartenformat ausgege­ benen, elektronischen Fahrausweis, der aktuell im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) für im Abonnement ausgegebene Angebote verwendet wird (VBB Umweltkarte, Firmenticket, Schülerticket Berlin AB, VBB Abo 65+, z.T. Semestertickets). Die Bezeich­ nung wird allen Verkehrsunternehmen  im VBB einheitlich zur Verwendung vorgegeben.

Die VBB-fahrCard wurde  2012 im VBB erstmals eingeführt und seitdem schrittweise auf weitere Tarifprodukte ausgeweitet. Der Hintergrund der  Wahl  dieser  Bezeichnung  lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen.

Frage 3:

Was kostete ein „Schülerticket“ bisher im Abonnement und wie viele dieser Abonnements bestanden zum

01.09. der Jahre 2010 bis 2018 jeweils?

Antwort zu 3:

Im Tarifbereich AB gab es bis zur Einführung des für den Erwerbenden kostenlosen Schülertickets Berlin AB mehrere  Tarifprodukte für Schülerinnen und Schüler: das Schülerticket Berlin AB, wahlweise im Abonnement mit monatlicher Abbuchung oder als Monatskarte, die für jeden Monat neu erworben werden musste. Zudem gab es für berlinpass-lnhaber nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein ermäßigtes Schülerticket, ebenfalls im Abonnement und als Monatskarte. Bis 310.07.2018 gab es zum Schülerticket auch noch eine Geschwisterkarte im Abonnement  und  als  Monatskarte. Diese entfiel zum 01.08.2018, Die Schüler-Monatskarte entfiel zum 01.08.2019, die ermäßigten Schülertickets BuT laufen zum 31.12.2019 aus.

Angebote für Schüler in Berlin AB:

Geschwister- karte im Abonnement Ennäßigtes Schülerticket im Abo

(berlinpass  BuT)

  Schüler- Monatskarte Geschwister- Monatskarte Ennäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT)
Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis   Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis
1.1.2014 bis

31.12.2014

BARS      265 €/J.

(22,08 €/M.)

BART      163 €/J.

13,58 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

28,50 €/M.

BAT

17,30 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.1.2015 bis

31.12.2015

BARS      270 €/J.

(22,50 €/M.)

BART      166 €/J.

13,83 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

29,00 €/M.

BAT

17,50 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.1.2016 bis

31.7.2018

BARS      275 €/J.

(22,92 €/M.)

BART      170 €/J.

14,17 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

29,50 €/M.

BAT

18,00 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.8.2018 bis

31.7.2019

BARA      204 €/J.

(17,00 €/M.)

entfällt BARS2         0 €/J.

(o,oo €/M.)

  BAA

21,80 €/M.

entfällt BAS2

0,00 €/M.

seit 1.8.2019 BARA           0 €/J.

(o,oo €/M.)

 

 

entfällt            entfällt z. 31.12.

entfällt                    entfällt           entfällt z. 31.12.

Außerdem stand bis 31.07.2019 das Schulklassenticket zum Preis von 8 Euro/Schüler/ Schuljahr zur Verfügung, das bei Fahrten im Klassenverband von mindestens fünf Personen für Schülerinnen und Schüler genutzt werden konnte, die keine eigenen Zeitkarten besitzen sowie bis zu zwei Begleitpersonen. Mit dem für alle Berliner Schülerinnen und Schüler kostenlos verfügbaren Schülerticket Berlin AB entfiel die Notwendigkeit für dieses Angebot.

Die Anzahl der Schülerfahrausweise für die Jahre 2010 bis 2018 beruht auf der Grundlage der  testierten   Meldungen  der  Verkehrsunternehmen              an  den  Verkehrsverbund     Berlin­ Brandenburg      (VBB).    Die   Anzahl     der    Jahreswerte    wird     rechnerisch     ermittelt.     Die gemeldeten  Einnahmen werden geteilt durch den jeweiligen  Fahrpreis des Tickets.  Beim Vergleich der Zahlen ist zu berücksichtigen,  dass die Zahlen der Abonnements  Uährliche Gültigkeit) nicht mit den Zahlen der Monatskarten (monatliche Gültigkeit) direkt verglichen werden  können.  Fahrausweise für  Schülerinnen  und Schüler  im Tarifbereich AB wurden im  VBB  in  den  Jahren  2010-2018  ausgegeben  durch  folgende  Verkehrsunternehmen: BVG,  S-Bahn,  DB Regio,  ODEG,  NEB,  Hans,  PEG,  OLA,  BBG,  BOS,  HVG,  OVG, regiobus, RVS, SRS, WS, STE, SVF, UVG, VBBr, ViP und VTF.

Die rechnerischen Zahlen der ausgegebenen Tickets für Schülerinnen und  Schüler  in Berlin AB liegen nur für Kalenderjahre vor. Sie betragen ohne Berücksichtigung von Startkarten und Azubitickets:

  Schülerticket

im Abonnement

Geschwister- karte im Abonnement Ennäßigtes Schülerticket im Abo

(berlinpass  BuT)

  Schüler- Monatskarte (Monatszahlen) Geschwister- Monatskarte (Monatszahlen) Ennäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT) (Monatszahlen)
2018 73.571 8.993 4.404   592.833 58.650 373.334
2017 55.781 14.966 7.472   536.536 112.456 631.161
2016 53.993 14.556 6.704   594.094 135.038 540.478
2015 52.415 14.133 5.983   630.286 156.696 403.350
2014 49.992 13.425 5.596   646.021 168.138 346.038
2013 48.620 13.251 5.433   666.705 186.438 297.744
2012 47.501 13.475 4.810   711.646 214.012 169.372
2011 47.134 13.529 741   812.179 272.324 31.342
2010 44.113 12.535 –   883.348 288.996 –

Eine geringe Zahl von Fahrausweisen wurde bei Brandenburger Verkehrsunternehmen als

„Schüler-Fahrausweis“  unter teilweiser  oder vollständiger  Bezuschussung  des jeweiligen

Schulbedarfsträgers  ausgegeben  (2018 z.B. 32 Schüler-Monatskarten  AB, 5 Schülerticket Berlin AB im Abonnement).

Für das Jahr 2019 liegen bislang noch keine testierten Jahresmeldungen  vor,  aufgrund von Kündigungen und damit zusammenhängenden Rückrechnungen gibt es keine vergleichbar  aussagekräftigen Angaben.

Frage 4:

Welche „Ausgleichszahlung“ erhält die BVG für die „neuen Schülertickets AB“ pro Monat durch wen? Woher erhält der Leistungserbringer dieser „Ausgleichszahlungen“ diese Mittel?

Antwort zu 4:

Sofern ein Verkehrsunternehmen  einen entsprechenden Vertrag mit der Senatsverwaltung für  Umwelt,  Verkehr  und  Klimaschutz  geschlossen  hat,  wird  ein  Ausgleich  an  dieses Unternehmen für jede gültige Fahrtberechtigung in Höhe von 22,50 Euro/Monat geleistet. Die  Finanzmittel  für   das   Schülerticket          Berlin  AB   sind   über  den   Nachtragshaushalt 2018/2019  im Kapitel  1330, Titel 68213 etatisiert.  Für den Zeitraum vom 01.08.2019  bis 31.12.2019 stehen 29,0 Mio. Euro zur Verfügung.  Diese werden von der für  das Kapitel 1330   zuständigen                  Senatsverwaltung      für    Wirtschaft,     Energie     und    Betriebe     an   die Senatsverwaltung  für  Umwelt,  Verkehr  und  Klimaschutz  im  Wege  der  auftragsweisen Bewirtschaftungen übertragen und dort verausgabt.

Frage 5:

Wie erfassen Senat oder BVG, wie viele Inhaber des „neuen Schülertickets AB“ dieses in den jeweiligen Monaten – ggf. auch wie oft – genutzt haben?

Antwort zu 5:

Der Umfang der Nutzung soll über Befragungen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrserhebungen  ermittelt werden. Bislang liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor.

Aus Sicht des Senats ist neben der tatsächlichen Inanspruchnahme des neuen Angebots insbesondere auch schon die grundsätzliche Möglichkeit einer Nutzung des ÖPNV nicht nur auf dem Weg von und zur Schule sondern auch als sehr weitgehend verfügbares Angebot für eine Teilhabe junger Berlinerinnen und Berliner in ihrem Alltag von großer Bedeutung.

Frage 6:

Wie genau hat wer – sowohl auf Seiten des Senats als auch bei der BVG – wann die Höhe der

„erforderlichen Ausgleichszahlung“ im Sinne der Frage zu 4) berechnet?

Antwort zu 6:

Die  Ausgleichszahlung     soll,  um  möglichst  schnell  eine  hohe  Marktdurchdringung  zu erreichen, einen marktäquivalenten Ausgleich bieten für

  • die entfallenden Einnahmen aus den bisherigen Schülerticket AB (Monatskarte und Abonnement),
  • die entfallende Ausgleichsleistung, die für die Preissenkung  beim Schülerticket  Berlin AB ab 08.2018 (Preissenkung Abonnement von 275 Euro/Jahr auf 204 Euro/Jahr, Preissenkung Monatskarte von 29,50 Euro/Monat auf 21,80  Euro/Monat)  gewährt wurde,
  • die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Preissenkung beim Schülerticket nach dem  Bildungs-   und   Teilhabepaket   ab    8.2018    (Entfall    der    Zuzahlung    von 15 Euro/Monat) und
  • die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Erweiterung des Schülertickets nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ab 2.2019 (Wegfall der Mindestabstandsregelung) gewährt wurden.

Basis für die Ermittlung waren die jeweiligen Verkaufszahlen des Monats Dezember 2018. Diese wurden von der BVG im April 2019 zusammengestellt, von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft und flossen entsprechend in die Ausgleichs­ vereinbarung ein.

Dabei nicht enthalten sind die wegfallenden  Erlöse für das bisherige Schulklassenticket.

Die bestehende Regelung wird mit Vorliegen erster Nutzungszahlen evaluiert und im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Verkehrsvertrages mit der BVG AöR ab 1.9.2020 neu geregelt werden.

Frage 7:

Wie genau (Häufigkeit, Dauer, Methodik, technische und personelle Mittel etc.) ermittelt die BVG die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen? Verfügt die BVG über Zahlen, aus denen sich die Nutzung einer bestimmten Linie ersehen lässt?

Antwort zu 7:

 

Die BVG teilt mit, dass sie die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen aus ver­ trieblichen Daten ermittelt, aus regelmäßigen manuellen und automatischen  Fahrgast­ zählungen auf einzelnen Linien sowie aus der in der Regel alle drei Jahre verbundweit durchgeführten Verkehrserhebung.  Die BVG verfügt damit über Zahlen, aus denen sich die Nutzung der meisten Linien ersehen lässt.

 

 

Berlin, den 05.11.2019 In Vertretung

l n g m a r    S t r e e s e Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + Bahnverkehr: Pro Bahn erreicht klare Regelungen bei Zugausfällen des IRE Berlin – Hamburg – Berlin, aus ProBahn

Wir Fahrgäste hoffen natürlich, dass jede geplante Fahrt des #IRE Berlin- #Hamburg -Berlin in Zukunft stattfinden wird und alle Fahrgäste ihr für dieses Sonderangebot gekaufte Ticket auch entsprechend verwenden können. #Pro Bahn hat in Verhandlungen erreicht, dass seit dem 01.11.2019 folgende Regelung gilt:

Fällt ein Zug aus, kann der Fahrgast entscheiden, wann und mit welchem Zug der Deutschen Bahn AG oder eines anderen Anbieters er weiter fährt. Er muss sich allerdings das Ticket für diesen Zug neu kaufen. Er kann aber dieses zusätzlich gekaufte Ticket dann nachher über das #ServiceCenter #Fahrgastrechte im Rahmen eines Fahrgastrechte-Antrages einreichen. So bezahlt er, auch wenn ein Zugausfall erfolgt ist, auf jeden Fall nur den Fahrpreis nach den speziellen Konditionen des IRE Berlin-Hamburg-Berlin.

Diese Regelung mag umständlich erscheinen, ist aber notwendig, weil der Fahrgast auch einen Zug nehmen könnte, der von einem anderen Anbieter ausserhalb des DB-Konzerns angeboten wird.

Der Landesverband Berlin-Brandenburg hat hierzu federführend auch für andere Landesverbände Gespräche mit DB Regio geführt, die zu dieser Regelung geführt haben.

Pro Bahn Berlin-Brandenburg freut sich mit den Landesverbänden Mitteldeutschland, Niedersachsen und Hamburg, dass nun für die Fahrgäste des IRE Klarheit geschaffen wurde. Wir drücken die Daumen, dass in Zukunft kein Zug mehr im IRE-Angebot ausfällt und diese Regelung daher durch die Fahrgäste nicht in Anspruch genommen werden muss.

Pressemeldung Pro Bahn Berlin/Brandenburg

Tarife: Geteilte Freude Berlin feiert 30 Jahre friedliche Revolution und Mauerfall. aus BVG

Berlin feiert 30 Jahre friedliche #Revolution und Mauerfall. An sieben historischen Orten – verbunden durch eine „#Route der Revolution“ – sind eine Woche lang #Open-Air-Ausstellungen und Events geplant. Die BVG lädt ein, diese Orte, aber natürlich auch unsere ganze Stadt und die zahlreichen weiteren Veranstaltungen zum Jahrestag des Mauerfalls am 9. November zusammen mit Freunden, Bekannten oder Verwandten zu erleben.

In Zusammenarbeit mit der S-Bahn Berlin und dem Verkehrsverbund VBB hat die BVG dafür ein spezielles #Mauerfall-Ticket entwickelt. Für 30 Euro, dem Preis eines normalen 7-Tage-Tickets für den Tarifbereich AB, können vom 4. bis 10. November 2019 jederzeit ein weiterer Erwachsener und bis zu drei Kinder kostenlos mitfahren. „Früher war Berlin geteilt, heute teilst du Berlin“, steht auf den Plakaten zum Mauerfall-Ticket, die ab dem morgigen Dienstag in der Stadt zu sehen sind.

Das Ticket ist erhältlich an allen BVG-Fahrausweisautomaten und in den Kundenzentren der BVG sowie den Kundenzentren der S-Bahn Berlin. Der Verkauf startet ab sofort, unverzüglich.

Mehr Informationen zum Mauerfall-Ticket unter BVG.de/mauerfallticket.

Mehr Informationen zum Festival-Programm „30 Jahre friedliche Revolution – Mauerfall“ unter mauerfall30.berlin.
—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Tarife: „Schwarzfahrer“ im Berliner ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Personen wurden bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) in den Betriebsteilen Bus,
Straßenbahn und U-Bahn, sowie bei der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren 2017, 2018 und im laufenden
Jahr 2019 ohne gültigen #Fahrausweis angetroffen? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln
und detailliert angeben.
Antwort zu 1:
Nach Mitteilung von BVG und S-Bahn betrugen die bei den beiden Unternehmen festgestellten
Fälle von erhöhtem #Beförderungsentgelt (#EBE):
Anzahl EBE BVG S-Bahn Gesamt
2019 (Stand 31.8.2019): 248.664 172.663 421.327
2018 294.266 329.285 623.551
2017 250.658 288.841 539.499
Summe 793.588 790.789 1.584.377
2
Frage 2:
Bei wie viel der festgestellten Personen konnte das „erhöhte Beförderungsentgelt“ beigetrieben werden?
Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln und detailliert angeben.
Antwort zu 2:
Die Zahl der Fälle, bei denen das erhöhte Beförderungsentgelt vor Beginn des
Inkassoverfahrens bezahlt wurde betrug bei der S-Bahn:
S-Bahn
2019 (Stand 31.8.2019): 18.331
2018 42.865
2017 38.758
Summe 89.954
Zu der Zahl der im Zuge des Inkassoverfahrens bedienten Forderungen konnten keine
Angaben gemacht werden.
Frage 3:
Gegen wie viele Personen wurde eine Strafanzeige gestellt? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr
einzeln und detailliert angeben.
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt mit, dass sie aufgrund der ihr durch den Verkehrsvertrag auferlegten
Verpflichtung Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen stellt, die im Zeitraum von
zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen wegen des Fahrens ohne gültigen
Fahrschein (Mehrfachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung darf der älteste
Vorgang die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Die BVG stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach §265a StGB gegen
Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von
erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Eine Erfassung und Aufschlüsselung
nach Betriebsteilen erfolgt nicht, da diese für die Stellung von Strafanträgen
unerheblich sind.
In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr folgende Strafanträge nach §265a StGB
gestellt:
Anzahl Strafanträge BVG S-Bahn Gesamt
2019 (Stand 31.8.2019): 7.220 7.143 14.363
2018 4.256 23.789 28.045
2017 10.397 37.276 47.673
Summe 21.873 68.208 90.081
3
Frage 4:
In wie viel Fällen kam es zu #Verurteilungen? Bitte nach Unternehmen, Betriebsteil und Jahr einzeln und
detailliert angeben.
Antwort zu 4:
Hinsichtlich der Anzahl der Verurteilungen hat die S-Bahn keine Kenntnis. Die BVG erhält
über den Ausgang von Verfahren nicht in jedem Fall eine Information und kann daher
keine vollständige Auswertung erstellen. Hinzu kommt, dass die Dauer von Strafverfahren
unterschiedlich ist und es auch zu mehrjährigen Verfahren kommt, die nicht zeitlich
abgegrenzt werden.
Frage 5:
Wie hoch sind die Einnahmeausfälle durch das Unterlassen von Strafanzeigen gegen notorische
„Schwarzfahrer“?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt mit:
„Die Verknüpfung von Einnahmeausfällen zu unterlassenen Strafanzeigen ist für die BVG
nicht nachvollziehbar. Das EBE ist nicht zu verwechseln mit einer im Zusammenhang mit
einem Strafverfahren möglichen #Geldstrafe. Solche Geldstrafen kommen nicht den
geschädigten Verkehrsunternehmen zugute, sondern der Staatskasse. Beim EBE handelt
es sich hingegen um einen zivilrechtlichen Anspruch auf Grundlage der bundesweit
geltenden Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den
Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB,
§ 9) und der darauf basierenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg.“
Die S-Bahn teilt mit:
„Da die S-Bahn immer Strafanzeigen gegen Mehrfachtäter entsprechend der unter
3. genannten Kriterien stellt, gibt es demzufolge keine Einnahmeausfälle durch das
Unterlassen von Strafanzeigen.“
Frage 6:
Wie beurteilen BVG und S-Bahn Berlin GmbH die rückläufige Entwicklung der Strafanzeigen vor dem
Hintergrund der Gerechtigkeit gegenüber sich korrekt verhaltenden ÖPNV-Nutzern?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt mit:
„Die Anzahl der festgestellten Mehrfachtäter und damit der gestellten Strafanträge unterliegt
Schwankungen (siehe Antwort zu 3). Die BVG führt ihre bisherige Praxis bei der
Stellung von Strafanträgen weiterhin fort.“
Die S-Bahn teilt mit:
„Der Rückgang der durch die S-Bahn gestellten Strafanzeigen begründet sich
ausschließlich aus dem Rückgang der Mehrfachtäter und der ermittelten Fälschungen.
4
Vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit gegenüber sich korrekt verhaltenden Nutzerinnen
und Nutzern des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zur Einnahmensicherung
muss das Fahren ohne gültigen Fahrschein weiterhin konsequent geahndet und
Strafanzeigen gestellt werden.“
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat die rückläufige Entwicklung der Strafanzeigen vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit
gegenüber sich korrekt verhaltenden ÖPNV-Nutzern?
Antwort zu 7:
Die Entwicklung der Zahl von ohne gültigen Fahrschein angetroffenen Fahrgästen, die
Erhebung des EBE und auch die Stellung von Strafanträgen ist insbesondere von der Zahl
der Fahrgäste abhängig, die zur Nutzung des ÖPNV keinen gültigen Fahrschein erwerben
oder diese fälschen und schwankt naturgemäß.
Die Rahmenbedingungen, unter denen Strafanträge nach § 265a StGB gestellt werden,
haben sich in den vergangenen Jahren für die Verkehrsunternehmen nicht verändert.
Insofern ist eine rückläufige Zahl von Strafanträgen als Zeichen einer steigenden
Nutzungsmoral des ÖPNV positiv zu bewerten.
Berlin, den 14. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Kostenloses Schülerticket nicht für uns – Berliner Schüler in Brandenburg aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Land Brandenburg zur Ausweitung des kostenlosen
Schülertickets für Berliner Schüler, die Schulen in Brandenburg besuchen?
Antwort zu 1:
Berliner Schülerinnen und Schüler, die Schulen in Brandenburg besuchen, sind bereits
berechtigt, das vom Land Berlin getragene und für Nutzerinnen und Nutzer kostenlose
#Schülerticket Berlin AB in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis
eines Hauptwohnsitzes in Berlin sowie eine #Schulbesuchsbescheinigung einer staatlichen
oder staatlich anerkannten Schule in Brandenburg.
Die Verantwortlichkeit für die Schülerbeförderung liegt bei den jeweiligen Bundesländern,
in Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte für Schülerbeförderung und
Fahrtkostenerstattungen zuständig. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der kommunalen
Selbstverwaltung, die eigenständig wahrgenommen wird und in den Landkreisen
und kreisfreien Städten unterschiedlich ausgestaltet ist.
Die Entscheidung des Landes Berlin, Schülerinnen und Schüler kostenfrei von den
Zahlungen für das Schülerticket zu stellen, kann sich rein rechtlich nur auf die Zuständigkeit
des Landes Berlin erstrecken. Die umliegenden Landkreise und kreisfreien Städten
sowie das Land Brandenburg haben keine derartige Entscheidung getroffen. Bislang sind
auch keine entsprechenden Bestrebungen im Land Brandenburg bekannt, die bestehenden
Regelungen zu Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung zu ändern. Daher gibt
2
es die Vergünstigung auch nicht für den Tarifbereich C bzw. die den Tarifbereich C
betreffenden Tarifprodukte des Ausbildungs/Schülerverkehrs BC und ABC.
Verhandlungen mit dem Land über den laufenden Austausch zu Themen des VBB-Tarifs
hinaus gibt es derzeit nicht.
Frage 2:
Welche Kosten würden durch eine Ausweitung entstehen?
Antwort zu 2:
Würden für die rund 2.400 Berliner Schülerinnen und Schüler, die in Brandenburg zur
Schule gehen, analog zum Schülerticket Berlin AB die Kosten für ein Ausbildungs-
/Schülerticket ABC vollständig vom Land Berlin übernommen, würde sich der Mehrbedarf
nach erster grober Schätzung auf rund 1,2 Mio. Euro summieren.
Frage 3:
Sofern keine Kostenfreiheit für den C-Bereich erfolgen wird: Welche Planungen bestehen, ein vergünstigtes
Ergänzungsticket für den C-Bereich für Schülerinnen und Schüler einzuführen?
Antwort zu 3:
Bei der Gestaltung des aktuellen VBB-Tarifs mit seinen drei Tarifzonen ABC für Berlin und
das Umland wurde Wert auf Übersichtlichkeit und Einfachheit gelegt. Durchgängig gibt es
alle Tarifprodukte entweder mit der Gültigkeit AB, BC oder ABC. Produkte für einzelne
Tarifzonen gibt es nicht. Einzige Ausnahme ist der Anschlussfahrausweis, der der
Ergänzung eines AB- oder BC-Fahrscheins zu einem ABC-Fahrschein für einzelne Fahrten
dient.
Daher würde eine Zeitkarte rein für die Tarifzone C die Tarifsystematik durchbrechen.
Gegenwärtig gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Schulort in Brandenburg die
Möglichkeit, ein Ausbildungs-/Schülerticket BC oder ABC als Monatskarte oder im
Abonnement zu erwerben. Für Einzelfahrten besteht bei der Nutzung des Schülertickets
Berlin AB darüber hinaus die Möglichkeit, jeweils Anschlussfahrausweise C zu lösen.
Im Zuge der Diskussionen über strukturelle Tarifanpassungen im VBB wird auch ein
ermäßigter Anschlussfahrausweis erwogen.
Frage 4:
Wie viele Schüler mit Wohnsitz in Berlin besuchen derzeit Schulen in Brandenburg (bitte aufgeschlüsselt
nach Bezirken)?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht gemeinsam mit dem
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg jährlich eine
statistische Übersicht zum Länderübergreifenden Schulbesuch.
3
Ausweislich der Übersicht zum „Länderübergreifenden Schulbesuch 2018/2019“ vom
13.2.2019 besuchten im Schuljahr 2018/2019 2.434 Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnung
im Land Berlin allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg.
Schuljahr Schüler an allgemeinbildenden
Schulen in Berlin mit Hauptwohnung
im Land Brandenburg
Schüler an allgemeinbildenden
Schulen in Brandenburg mit
Hauptwohnung im Land Berlin
2010/2011 5.583 2.453
2011/2012 5.236 2.534
2012/2013 4.965 2.443
2013/2014 5.004 2.508
2014/2015 5.054 2.589
2015/2016 5.162 2.515
2016/2017 4.901 2.497
2017/2018 4.554 2.399
2018/2019 4.394 2.434
Eine Darstellung differenziert nach Bezirken ist leider nicht möglich.
Berlin, den 25.September 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + VBB: Neue Angebote und neue Preise im VBB ab 1. Januar 2020 Sparfüchse fahren günstiger im Abo und mit 4-Fahrten-Karte, aus VBB

Neue Angebote und neue Preise im #VBB ab 1. Januar 2020
Sparfüchse fahren günstiger im Abo und mit 4-Fahrten-Karte

  • Vielfahrer|innen sparen mit den gerade neu eingeführten Produkten #VBB-Abo Azubi für 365 Euro und VBB-Firmenticket
  • Fahrpreise für Azubis und Schüler|innen in Berlin und Brandenburg bleiben stabil
  • Für Senior|innen unverändert: VBB-Abo 65plus
  • #4-Fahrten-Karte weiterhin günstige Alternative zum Einzelfahrausweis
  • Abo lohnt – Stabile Preise für Stammkunden in Berlin AB sowie in den kreisfreien Städten Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus
  • Neue #Anschlussfahrausweise – Neue 4er-Tages-Karte in den kreisfreien Städten
  • Berlin AB: Pilotprojekt #Fahrradmitnahme für #VBB-Umweltkarten-Abonnenten in Prüfung
  • #Tages- und Kleingruppenkarten – Touristisch genutzte Produkte werden teurer
  • 10 Cent mehr für Einzelfahrausweise AB

Zum 1. Januar 2020 wird es im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) eine Tarifanpassung geben. Das hat der Aufsichtsrat des VBB heute beschlossen. Auf Basis des Tarifindexes ergibt sich eine durchschnittliche Steigerungsrate von 3,3 Prozent. Die Anpassungsrate orientiert sich an der Preisentwicklung der Lebenshaltungs-, Strom- und Kraftstoffpreise der vergangenen 60 Monate. Letztmalig wurden die Fahrpreise zum 1. Januar 2017 um 0,56 Prozent angehoben. Unverändert bleiben im nächsten Jahr unter anderem die Preise für Abo-Kunden in Berlin und für das VBB-Abo 65plus. Auch für alle Azubis und Schüler|innen in Berlin und Brandenburg ändert sich der Preis für die Zeitkarten nicht. Das VBB-Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss bleibt in Berlin AB weiterhin unter der 50-Euro-Marke. Neu eingeführt werden weitere Anschlussfahrausweise und eine 4er-Tageskarte in den kreisfreien Städten. Für viele Fahrgäste wird sich trotz der Fahrpreiserhöhungen zum 1. Januar 2020 keine Verschlechterung ergeben.

Seit der letzten #Tarifanpassung im Januar 2017 wurden im VBB-Land neue, attraktive Tarifprodukte eingeführt: Das VBB-Abo 65vorOrt, das VBB-AboAzubi mit verbundweiter Gültigkeit für 365 Euro, das neue VBB-Firmenticket, das kostenlose Schülerticket Berlin AB und die 4-Fahrten- Karte in den kreisfreien Städten. Mit der Tarifanpassung zum 1. Januar 2020 folgen weitere neue Produkte: Der ermäßigte Anschlussfahrschein Berlin A/C, der Anschlussfahrschein Berlin A/C als Tageskarte, der Anschlussfahrschein Berlin AB für Potsdamer Zeitkarteninhaber, die
4er-Tageskarte in Potsdam AB, BC, ABC und den kreisfreien Städten AB.

Weiter werden zum 1. Januar 2020 die Fahrpreise nach dem VBBTarifindex um durchschnittlich 3,3 Prozent angehoben. Dabei steigen die Preise einzelner Produkte überproportional, viele liegen darunter, wieder andere bleiben sogar preisstabil.

Für Abonnenten in Berlin und Schüler|innen und Azubis im ganzen Verbundgebiet ändert sich nichts, für Pendlerinnen und Pendler aus Berlin BC und ABC steigen die Preise für die VBB-Umweltkarten geringfügig. Höhere Anpassungen gibt es dagegen bei den überwiegend touristisch genutzten Tickets wie Einzelfahrausweisen, Tages- und Kleingruppenkarten.

 

4-Fahrten-Karte zum alten Preis – Einzelfahrausweise steigen
Viele Berliner|innen und Potsdamer|innen kaufen sich statt eines Einzelfahrausweises die 4-Fahrten-Karte und haben schon bei der ersten Fahrt mit Bus und Bahn eine deutliche Ersparnis. Um ihnen weiterhin diese günstige Alternative anbieten zu können, werden die Preise für das starke Vierer-Packet zum 1. Januar 2020 nicht erhöht. Zum 1. Januar 2020 steigt zum Beispiel der Preis für ein Einzelfahrausweis Berlin AB von jetzt 2,80 Euro auf künftig 2,90 Euro. Wer jedoch mit der 4-Fahrten-Karte unterwegs ist, bleibt beim alten Preis für weiterhin nur 2,25 Euro pro Fahrt. Neu eingeführt wird in Potsdam die 4-Fahrten-Karte im Tarifgebiet ABC für 10,40 Euro (Einzelfahrt bleibt damit stabil bei 2,60 Euro).

 

Pilotprojekt Fahrradmitnahme

Für VBB-Umweltkarten-Abonnenten in Berlin AB wird geprüft, ob die Mitnahmeregelung auch auf Fahrräder angewendet werden kann. Statt der Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern am Wochenende und wochentags nach 20 Uhr könnte alternativ ein Fahrrad mitgenommen werden.

 

Wer rechnet, fährt günstiger

Kostensteigerungen bei den Einzelfahrausweisen können zum Beispiel durch die 4-Fahrten-Karte aufgefangen werden. Für Vielfahrer|innen lohnt der Abschluss eines der verschiedenen VBB-Abonnements. Das neue VBBAboAzubi gibt es bereits für 365 Euro mit verbundweiter Gültigkeit und das VBB-Firmenticket sinkt im Preis, je nach Zuschuss des Arbeitgebers. Auch die Zahlweise kann deutliche Rabatte bringen: So steigt zum Januar zwar der Preis für die VBB-Umweltkarte Berlin ABC in der monatlichen Abbuchung von 992 Euro auf 1008 Euro, mit einem Wechsel zur jährlichen Abbuchung bleibt der Preis mit 978 Euro unter der 1000-Euro-Marke.

 

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir sind uns alle einig: Die
Verkehrswende ist nur mit dem öffentlichen Nahverkehr zu stemmen! Das setzt ein hochwertiges, leistungsfähiges Bus- und Bahnsystem voraus. Vor dem Hintergrund steigender Kosten bei den Verkehrsunternehmen im VBB kommen wir aber derzeit an moderaten Fahrpreiserhöhungen nicht vorbei. Steigende Preise sind kein Selbstzweck: Wir brauchen nach zwei Jahren der Preisstabilität auch weitere Einnahmen über die Ticketerlöse. Die Unternehmen müssen investieren: in neue Fahrzeuge, in Wartung, in moderne und umweltfreundliche Antriebe, in Digitalisierung und in fair bezahltes Personal. Der ÖPNV muss preiswert, aber gleichzeitig auch gut sein. Wichtig ist uns, dass vor allem die Stammkundinnen und
Stammkunden nicht mehr bzw. nur wenig mehr für ihre regelmäßigen Fahrten bezahlen müssen. Das Abonnement muss sich weiter lohnen.“

 

Neue Angebote zum 1. Januar 2020

  • Ermäßigter Anschlussfahrschein Berlin A/C für 1,30 Euro
  • Anschlussfahrschein Berlin A/C als Tageskarte für 3,50 Euro
  • Anschlussfahrschein Berlin AB für Potsdamer Zeitkarteninhaber für 2,90 Euro
  • 4er-Tageskarten in Potsdam AB, BC, ABC und den kreisfreien Städten AB (dadurch keine Preiserhöhung pro Ticket beim Kauf der 4er-Tageskarten)
  • 4-Fahrten-Karte Potsdam BC und ABC für 7,20 bzw. 10,40 Euro

Unveränderte Preise (Auswahl)

  • Abo Berlin AB (monatl. und jährliche Abbuchung), VBB-Firmenticket
    Berlin AB, Azubi-Monatskarte Berlin AB, VBB-Abo Azubi
  • VBB-Umweltkarten (7-Tage-Karten, in den kreisfreien Städten AB
    Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus
  • 8-Uhr/ 9-Uhr-Karten in den kreisfreien Städten AB Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus
  • VBB-Abo 65plus, VBB-Abo 65vorOrt
  • 4-Fahrten-Karten in Berlin und Potsdam

 

Veränderte Preise (Auswahl):

Die komplette Übersicht der Fahrpreisanpassungen ab dem 1. Januar 2020 finden Sie auf vbb.de.

VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter vbb.de/presse.

BVG: „Wir haben mit Abstand den besten Nahverkehr Deutschlands“ Die BVG stehe jeden Tag vor großen Herausforderungen, sagt Chefin Sigrid Nikutta. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/checkpoint-interview-mit-der-bvg-chefin-wir-haben-mit-abstand-den-besten-nahverkehr-deutschlands/25040570.html

Die #BVG stehe jeden Tag vor großen #Herausforderungen, sagt Chefin Sigrid #Nikutta. Die versuche sie zu meistern – mit neuer Technik, Ausbildung und #Selbstironie.

Dr. Sigrid Evelyn Nikutta ist seit Oktober 2010 #Vorstandsvorsitzende der BVG.

Wie kommt es, dass wir morgen in Berlin mit einem Einzelticket für 2,80 Euro den ganzen Tag unterwegs sein dürfen?
Morgen ist weltweit „#Autofreier Sonntag“. Das ist eine tolle Aktion. Und um möglichst viele Berlinerinnen und Berliner zum Mitmachen anzuregen, haben wir uns mit der Deutschen #Umwelthilfe etwas Besonderes ausgedacht. Mit einem Einzelfahrschein geht es einen ganzen Tag mit Bussen und Bahnen durch die Hauptstadt.

Und da natürlich auch die #S-Bahn, die DB #Regio, die #ODEG und alle weiteren in Berlin aktiven Partner des #Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg mit an Bord sind, kann nun jeder zum Kennenlernpreis von 2,80 Euro ausgiebig testen, wie …

Tarife + Bahnindustrie: DEUTSCHE BAHN Fahrkartenpreis im Fernverkehr sinkt um zehn Prozent, aus Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/deutsche-bahn-fahrkartenpreis-im-fernverkehr-sinkt-um-zehn-prozent/25038294.html?ticket=ST-8861998-gMhSUR2hmnLSlp0Upue6-ap1

Die #Fahrpreise im #Fernverkehr der #Deutschen Bahn sollen um zehn Prozent #sinken. Der Staatskonzern kündigte zudem an, ab Ende 2022 zusätzlich 30 neue Hochgeschwindigkeitszüge zu kaufen.

#Billiger Bahnfahren für das Klima: Fahrgäste der Deutschen Bahn dürfen sich auf den ersten #Preisnachlass seit 17 Jahren einstellen. Sobald eine von der Bundesregierung geplante Steuersenkung in Kraft getreten ist, werden die #Tickets im Fernverkehr zehn Prozent günstiger. Das kündigte die Bahn am Freitag an. Die billigste ICE-Fahrkarte wird dann 17,90 Euro statt 19,90 Euro kosten, mit Bahncard-Rabatt bleiben noch 13,40 Euro statt 14,90 Euro. Die sonst zum Jahresende übliche Preiserhöhung fällt in diesem Jahr im Fernverkehr aus.

Die Bundesregierung hatte am Freitag vereinbart, für mehr Klimaschutz das Bahnfahren billiger und Flüge teurer zu machen. Die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten von mehr als 50 Kilometern soll von 19 auf 7 Prozent sinken. Bei kürzeren Strecken gilt …

Tarife: Aktion von BVG und Umwelthilfe Einzelfahrschein gilt am Sonntag in Berlin als Tagesticket, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/aktion-von-bvg-und-umwelthilfe-einzelfahrschein-gilt-am-sonntag-in-berlin-als-tagesticket/25020662.html

Wer am Sonntag, den 22. September, Bus und Bahn benutzt, kann seinen #AB-Einzelfahrschein als #Tagesticket verwenden. Die Aktion solle zeigen, „dass man kein Auto braucht, um in Berlin ans Ziel zu kommen“, sagte die Pressesprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe ( #BVG), Petra Nelken, am Montag.

Die Deutsche Umwelthilfe ( #DUH) will mit der Aktion auch für die verstärkte Nutzung und „den Ausbau von Bahn, #Bus und #Straßenbahn als zentrales Rückgrat der #Verkehrswende“ werben. In dieser Woche würden „entscheidende Weichen für den Klimaschutz gestellt“, so die DUH.

Am Sonntag können Berliner und Berlin-Besucher nicht nur die Verkehrsmittel der BVG, sondern auch die aller weiterer Mitglieder des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg in der Hauptstadt nutzen, wie zum Beispiel die S-Bahn. Normalerweise kostet ein Tagesticket in Berlin …