allg.: Diese Schlichtungsstelle hilft bei Ärger mit der Bahn, aus Berliner Kurier

24.01.2024

https://www.berliner-kurier.de/ratgeber/diese-schlichtungsstelle-hilft-bei-aerger-mit-der-bahn-li.2180208

Wer #Ärger mit der Deutschen Bahn hat, muss nicht gleich zum Anwalt rennen. Stattdessen können Verbraucher versuchen, eine #außergerichtliche Lösung zu finden. Dabei hilft die #Schlichtungsstelle für den öffentlichen #Personenverkehr (#SÖP).

„Ein aktuelles Beispiel wäre etwa, dass der gebuchte Zug #streikbedingt ausfällt und Reisende für ihre Fahrt einen #Mietwagen buchen“, sagt Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle. „Die Kosten für den Mietwagen und Sprit könnten Verbraucher dann im Rahmen der #Schlichtung geltend machen.“

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Bahnverkehr: Mehrtägiger GDL-Streik wird Bahnverkehr vom 10. bis 12. Januar massiv beeinträchtigen, DB bittet Fahrgäste, nach Möglichkeit ihre Reise zu verschieben • Kulanz der Bahn gegenüber Kund:innen, aus DB

07.01.2023

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Mehrtaegiger-GDL-Streik-wird-Bahnverkehr-vom-10-bis-12-Januar-massiv-beeintraechtigen–12625678#

Die #GDL hat kurzfristig einen flächendeckenden #Streik im #Personenverkehr von Mittwoch, 10. Januar, 2 Uhr bis Freitag, 12. Januar, 18 Uhr angekündigt. Die #Arbeitsniederlegung bei DB Cargo beginnt bereits am 9. Januar, ab 18 Uhr. Der erneute Streik wird sich wieder massiv auf den gesamten deutschen #Bahnbetrieb auswirken.

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Bahnverkehr: Streckensperrung: Fernverkehr ist zwischen Berlin und Hannover bis mindestens 27.11.2022 beeinträchtigt, aus DB

18.11.2022

https://www.bahn.de/service/fahrplaene/aktuell

Aufgrund einer #Streckensperrung kommt es bis mindestens Sonntag, 27.11.2022 zwischen Berlin und #Hannover zu #Verspätungen und #Zugausfällen.

Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:

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S-Bahn + Tickets: S-Bahn Berlin eröffnet neues Kundenzentrum am Ostbahnhof Mehr Service für Fahrgäste, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/S-Bahn-Berlin-eroeffnet-neues-Kundenzentrum-am-Ostbahnhof-5842514

Mehr #Service für Fahrgäste ⋅ Je zwei #Schalter für Verkauf und Serviceangelegenheiten ⋅ Sieben Tage die Woche geöffnet

Die S-Bahn Berlin baut ihren Service aus und hat am #Ostbahnhof ein neues #Kundenzentrum eröffnet.

Neu ist, dass es jetzt neben zwei Schaltern für den #Fahrkartenkauf auch zwei Serviceschalter gibt. Zu den Kundenservices gehören beispielsweise

  • Auskünfte zu #Fundsachen
  • Informationen zum #ÖPNV-Fahrplanangebot im Tarifgebiet Berlin ABC einschließlich Störungen
  • Entgegennahme von #Beschwerden und Anregungen
  • Information über #Fahrgastrechte und Weiterleitung von entsprechenden Anträgen
  • Information zu #Beförderungsbedingungen
  • Abwicklung von erhöhten Beförderungsentgelten (Einzahlung, Reduzierung, Beratung).

Das neue Kundenzentrum ist rund 100 Quadratmeter groß und befindet sich gut erreichbar direkt in der Eingangshalle des Ostbahnhofs.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Wochentage Serviceschalter Verkaufsschalter
Montag – Freitag 6 bis 22 Uhr 8 bis 20 Uhr
Samstag – Sonntag, Feiertage 7 bis 21 Uhr 7 bis 21 Uhr

Die Eröffnung der neuen Serviceschalter des S-Bahn-Kundenzentrums ist Teil des neuen Verkehrsvertrags mit den Ländern Berlin und Brandenburg für das Teilnetz Ring, der am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Auf dieser Grundlage sind auch die neuen S-Bahnzüge der Baureihe 483/484 am 1. Januar in Betrieb gegangen. Die ersten zehn Vorserienzüge verkehren auf der Linie S47 zwischen Spindlersfeld und Hermannstraße. Insgesamt hat die S-Bahn Berlin 382 Wagen (21 Zwei-Wagen-Einheiten und 85 Vier-Wagen-Einheiten) beim Herstellerkonsortium Siemens und Stadler bestellt, die bis Ende 2023 ausgeliefert werden sollen.

Tarife + Bahnverkehr: Pro Bahn erreicht klare Regelungen bei Zugausfällen des IRE Berlin – Hamburg – Berlin, aus ProBahn

Wir Fahrgäste hoffen natürlich, dass jede geplante Fahrt des #IRE Berlin- #Hamburg -Berlin in Zukunft stattfinden wird und alle Fahrgäste ihr für dieses Sonderangebot gekaufte Ticket auch entsprechend verwenden können. #Pro Bahn hat in Verhandlungen erreicht, dass seit dem 01.11.2019 folgende Regelung gilt:

Fällt ein Zug aus, kann der Fahrgast entscheiden, wann und mit welchem Zug der Deutschen Bahn AG oder eines anderen Anbieters er weiter fährt. Er muss sich allerdings das Ticket für diesen Zug neu kaufen. Er kann aber dieses zusätzlich gekaufte Ticket dann nachher über das #ServiceCenter #Fahrgastrechte im Rahmen eines Fahrgastrechte-Antrages einreichen. So bezahlt er, auch wenn ein Zugausfall erfolgt ist, auf jeden Fall nur den Fahrpreis nach den speziellen Konditionen des IRE Berlin-Hamburg-Berlin.

Diese Regelung mag umständlich erscheinen, ist aber notwendig, weil der Fahrgast auch einen Zug nehmen könnte, der von einem anderen Anbieter ausserhalb des DB-Konzerns angeboten wird.

Der Landesverband Berlin-Brandenburg hat hierzu federführend auch für andere Landesverbände Gespräche mit DB Regio geführt, die zu dieser Regelung geführt haben.

Pro Bahn Berlin-Brandenburg freut sich mit den Landesverbänden Mitteldeutschland, Niedersachsen und Hamburg, dass nun für die Fahrgäste des IRE Klarheit geschaffen wurde. Wir drücken die Daumen, dass in Zukunft kein Zug mehr im IRE-Angebot ausfällt und diese Regelung daher durch die Fahrgäste nicht in Anspruch genommen werden muss.

Pressemeldung Pro Bahn Berlin/Brandenburg

Fernbus: VDV: Weiterentwicklung des Fernbusmarktes gefordert

http://www.lok-report.de/news/news_woche_dienstag.html

Seit 2013 ist der #Fernbusmarkt in Deutschland #liberalisiert. Seitdem steigen die Fahrgastzahlen kontinuierlich und der Fernbus hat sich als weiteres Verkehrsmittel hierzulande etabliert. Im Rahmen einer Stellungnahme zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (#VDV) deshalb, die Rahmenbedingungen für den Fernbusverkehr in Deutschland weiterzuentwickeln. Ziel ist eine Gleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger und eine Vermeidung von Kannibalisierungseffekten zwischen den Angeboten des Fernbusses und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV).
"Der Fernbus ist drei Jahre nach der Marktöffnung ein etabliertes Verkehrsmittel, das bei bestimmten Zielgruppen großen Anklang findet. Die Liberalisierung des Fernbusmarktes war also ein erfolgreicher Schritt der Bundesregierung. Nun wird es Zeit, auch dieses Verkehrsmittel an die geltenden Regelungen und Maßstäbe der öffentlichen Verkehrsangebote insgesamt anzugleichen. Der Welpenschutz für den Fernbus sollte jetzt beendet werden, das gebietet die Fairness gegenüber anderen Anbietern und gegenüber den Fahrgästen", so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Der Verband schlägt fünf Eckpunkte zur Weiterentwicklung des deutschen Fernbusmarktes vor:
1. Nutzerfinanzierung: In Deutschland ist es längst üblich, dass Verkehrsteilnehmer für die Nutzung der Infrastruktur (Schiene, Straße, Wasserstraße) eine entsprechende #Nutzungsgebühr zahlen. Die Eisenbahn zahlt Trassenentgelte, die Binnenschiffe Kanalgebühren, der LKW zahlt Maut. Analog dazu sollte auch eine Maut für Fernbusse eingeführt werden.
2. #Stationsentgelte: Den Betreibern von Fernbusstationen, also in der Regel den Kommunen und Gemeinden, sollte unter dem Gesichtspunkt der Nutzerfinanzierung die Möglichkeit sichergestellt werden, Stationsentgelte zu erheben.
3. #Fahrgastrechte: Faire Wettbewerbsbedingungen bei den Fahrgastrechten bedeuten gleiche Standards für Fernbus, Eisenbahn und Luftverkehr. Ausnahmen gilt es zu vermeiden, ein einheitliches System ist schon allein im Sinne der Fahrgäste anzustreben.
4. #Barrierefreiheit: Politischer Wille, der sich in der PBefG-Novelle aus dem Jahr 2013 wiederfindet, ist die vollständige Barrierefreiheit des öffentlichen Personenverkehrs. Dieser hohe und nachvollziehbare Maßstab muss gleichermaßen für sämtliche Mobilitätsanbieter gelten.
5. #Haltestellenabstand: Um eine Konkurrenzierung und damit Kannibalisierung zwischen SPNV und Fernbussen zu vermeiden, gibt es im aktuellen Gesetz bereits einen Mindestabstand von 50 Kilometern zwischen zwei Fernbushaltestellen. In der täglichen Praxis gibt es jedoch vermehrt Fälle, in denen dieser Mindestabstand umgangen wird. Die SPNV-Unternehmen, die Gegensatz zum Fernbus an die geltenden Nahverkehrstarife gebunden sind, verlieren dadurch bereits heute jährlich bundesweit bis zu 70 Millionen Euro Fahrgeldeinnahmen. Da schon der Begriff "Fernbus" deutlich macht, dass es sich dabei um Fern- und nicht um Regional- oder Nahverkehr handelt, schlägt der VDV ein Beförderungsverbot von unter 100 Kilometern zwischen zwei Fernbushaltestellen vor.
"Mit diesen Eckpunkten setzen wir uns als Branchenverband für eine faire Weiterent-wicklung des Fernbusmarktes in Deutschland ein. Wettbewerb funktioniert immer dann am besten, wenn alle Teilnehmer dieselben Bedingungen vorfinden. Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass die politischen Entscheider dem Fernbus als neuem Marktteilnehmer eine Starthilfe geben wollten, und deshalb einige Rahmenbedingungen zunächst etwas lockerer gesetzt haben. Doch nach drei Jahren und mit Blick auf die mögliche Überarbeitung des PBefG sollten diese Unterschiede im Verhältnis zu den anderen Verkehrsunternehmen nun angeglichen werden. Eine dauerhafte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Eisenbahn darf es nicht geben", so Wolff abschließend (Pressemeldung VDV, 10.05.16).