Tarife: Einführung des kostenlosen Schülertickets der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu diesen Sachverhalten die Berliner
Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Teile sind in
der nachfolgenden Beantwortung der Fragen entsprechend gekennzeichnet.
Frage 1:
Welche zusätzlichen Ressourcen stellt der Senat den Schulen für die Ausstellung des zur Beantragung des
kostenlosen #Schülertickets notwendigen Schülerausweises zur Verfügung?
Antwort zu 1:
Bis auf die Bereitstellung weiterer Schülerausweise I sind keine zusätzlichen Ressourcen
durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie möglich.
Frage 2:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Schulen in der Lage sind, #Schülerausweise rechtzeitig vor
Schuljahresbeginn in ausreichender Zahl auszustellen, damit eine Beantragung des Tickets zum
Schuljahresbeginn erfolgen kann?
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Antwort zu 2:
In der 22. KW und in der 23. KW wurden alle Berliner Schulämter mit insgesamt 120.000
zusätzlichen Schülerausweisen I versorgt, um diese im Bedarfsfall an die Schulen mit
aktuellem Bedarf weiterzuleiten.
Darüber hinaus gibt es im Zuge der Umstellung des Schülertickets Berlin AB zum
01.08.2019 eine großzügige Übergangsregelung bis zum 30.11.2019, während der auch
vorhandene, aktuelle Schülerausweise zur Fahrt in Tarifzone Berlin AB anerkannt
werden.
Frage 3:
Kann der Senat garantieren, dass jede Schülerin und jeder Schüler, die einen Schülerausweis derzeit
beantragen, diesen bis zum 10.7.2019 ausgestellt bekommen?
Antwort zu 3:
Es ist davon auszugehen, dass alle Schüler und Schülerinnen, die einen entsprechenden
Antrag gestellt haben, bis zum Ferienbeginn (19.06.2019) mit diesem ausgestattet werden
konnten.
Frage 4:
Aus welchen Gründen hat der Senat darauf verzichtet, den Schülerausweis als ausreichende #Legitimation
zur Nutzung des #ÖPNV festzulegen?
Antwort zu 4:
Für jedes #Schülerticket erhält das ausgebende Verkehrsunternehmen auch weiterhin
#Fahrgelderlöse. Mit Beginn der Gültigkeit des neuen Schülertickets ab 1.8.2019 werden
diese jedoch zur Entlastung der Familien durch das Land Berlin übernommen. Aktuell
beträgt der Preis für ein Schülerticket Berlin AB 204 Euro/Jahr. Da das Land Berlin zu
einem wirtschaftlichen Umgang mit seinen Mitteln verpflichtet ist, kann es den Verkehrsunternehmen
nur den Ausgleich für tatsächlich in Anspruch genommene Schülertickets
zahlen. Daher müssen diese genau entsprechend der Inanspruchnahme des Angebots –
anhand der Zahl der beantragten Tickets – abgerechnet werden können. Ein pauschaler
Ausgleich, etwa auf Basis der Schülerzahl oder der ausgegebenen Schülerausweise bietet
keinerlei Anhaltspunkt über die tatsächliche Inanspruchnahme und ist daher ungeeignet.
Darüber hinaus werden eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausprägungen von Schülerausweisen
und schülerausweisähnlichen Schulbesuchsnachweisen genutzt, bei denen
vom Kontrollpersonal die Echtheit nicht ohne weiteres nachvollzogen werden kann. Da
viele Schulen die Herstellung von Schülerausweisen extern an Dienstleister, wie z.B.
Schulfotografen vergeben haben, ist eine Fälschungssicherheit nicht ausreichend
gewährleistet. Zudem berechtigen in Ausnahmefällen auch Kita- und Schulbesuchsbescheinigungen,
sowie Schulzuweisungs- oder Rückstellungsbescheide zur Nutzung des
Schülertickets.
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Daher ist eine zentralisierte und einheitlich qualifizierte Prüfung der Ausweise durch die
Verkehrsunternehmen und der Abgleich mit den Adressdaten im Zuge des
Antragsverfahrens notwendig.
Frage 5:
Warum kann das Ticket ausschließlich online beantragt werden?
Antwort zu 5:
Die Entscheidung, eine Beantragung des Tickets ausschließlich online anzubieten wurde
vor dem Hintergrund gefällt, dass gegenwärtig rund 350.000 Schülerinnen und Schüler in
Berlin antragsberechtigt sind. Davon sind bereits ca. 80.000 bereits Abonnenten des
bisherigen Schülertickets bei BVG und S-Bahn Berlin. Potenziell sind also bis zu
270.000 Neuanträge möglich, die weitgehend innerhalb weniger Wochen rund um den
Schuljahresbeginn eingehen und möglichst zeitnah abzuarbeiten sind. Würden diese
regulär in den Kundenzentren bearbeitet, wäre durch das Schülerticket mit einem
erheblichen Zuwachs an Servicenachfragen zusätzlich zum bereits bestehenden hohen
Kundenaufkommen zu rechnen. Würde nur ein Bruchteil der potenziellen Neuanträge über
die Kundenzentren zusätzlich abgewickelt werden müssen, würde das jedes Jahr aufs
Neue zu langen Wartezeiten und entsprechender Verärgerung bei Kundinnen und Kunden
führen.
Hinzu kommt die Vielzahl an Varianten von Schülerausweisen und sonstigen möglichen
Berechtigungsnachweisen, die dezentral in den Kundenzentren nur mit entsprechendem
zeitlichem Aufwand überprüft werden können. Das gewählte, zentrale, online-unterstützte
Verfahren ermöglicht eine schnelle, einheitliche und fundierte Prüfung. Es ist sowohl für
Antragsteller als auch BVG schlank gehalten, eine Beantragung ist in wenigen Minuten
möglich. Das Verfahren stellt einen guten Kompromiss zwischen den Erfordernissen von
Abrechenbarkeit und Missbrauchsverhinderung einerseits und dem Aufwand des
Antragsverfahrens für Kunden andererseits dar.
Das Online-Verfahren erlaubt es, allen Nutzenden eine barrierefreie Beantragung zu
ermöglichen, die bei der BVG kurzfristig auch auf Englisch, Französisch, Türkisch und
Arabisch zur Verfügung stehen soll. Ein Zugang zum Internet stationär oder über mobile
Endgeräte steht mittlerweile so gut wie allen Eltern zur Verfügung. Für Fälle, in denen dies
nicht möglich ist, soll es auf Anfrage einen assistierter Onlinezugang bei der BVG geben –
dies ist aktuell in Abstimmung.
Frage 6:
Inwiefern entspricht aus Sicht des Senats das derzeitige Onlineverfahren den Vorgaben der DSGVO?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden im Allgemeinen
und den der minderjährigen Nutzer insbesondere sehr ernst. Diese Daten unterliegen
daher denselben technisch-organisatorischen Maßnahmen, die für unsere IT- und
Datensicherheit im Allgemeinen gelten. Die Daten werden so lange gespeichert, wie diese
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für die Durchführung der Datenverarbeitung zugrundeliegenden Verträge erforderlich sind
bzw. die gesetzlichen Fristen (z.B. gem. des Steuerrechts) es vorgeben. Dies gilt nicht für
die Lichtbilder, die nach Herstellung der personengebundenen Schülerfahrausweise und
Ablauf eines Zeitfensters von acht Wochen gelöscht werden.“
Frage 7:
Warum ist für das Abschließen des Online-Antrages die Einwilligung der Weitergabe von
personenbezogenen Daten an Drittunternehmen und Werbepartner erforderlich bzw. wird diese nicht explizit
durch die BVG ausgeschlossen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten an Drittunternehmen und Werbepartner ist
keine Voraussetzung für die Online-Beantragung. Die Einwilligung zum Erhalt des
monatlichen BVG-Newsletters ist optional. Mit den externen Dienstleistern, die die BVG
zur Durchführung des Antragsprozesses sowie der Ausstellung der Fahrausweise
beauftragt, bestehen entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung.“
Frage 8:
Warum ist ein digitales Foto für die FahrCard erforderlich, wenn doch der Schülerausweis mit Lichtbild
trotzdem zur Legitimation mitgeführt werden muss?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei den fahrCards für Schüler handelt es sich um personengebundene Tickets. Wie bei
allen anderen Tickets dieser Art (Azubi-Abos, Abo 65+) ist dafür ein Lichtbild notwendig,
um eine sichere und schnell funktionierende Kontrolle zu gewährleisten. Das Mitführen
des Schülerausweises ist in diesem Fall nicht notwendig!
Weitere Informationen dazu sind auf der Website https://www.bvg.de/de/aboonline/
schuelerticket veröffentlicht.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + VBB: VBB-Abo Azubi für 365 Euro im Jahr, aus VBB

Jetzt #Abo beantragen – ab August verbundweit unterwegs

Ab dem 1. August 2019 gibt das neue Tarifprodukt für #Auszubildende in Berlin und Brandenburg – das #VBB-Abo Azubi. Für 365 Euro pro Jahr können Auszubildende alle öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg nutzen – egal zu welcher Zeit, ein ganzes Jahr lang. Das neue VBB-Abo Azubi gilt für alle #Auszubildenden in Berlin und Brandenburg, die einen #Berechtigungsnachweis ihrer Ausbildungsstätte vorlegen können. Weitere Informationen zum VBB-Abo Azubi gibt es unter vbb.de/aboazubi.

Mit dem neuen Angebot fördern die Länder Brandenburg und Berlin junge Menschen in Ausbildung, die regelmäßig mit Bus und Bahn zwischen Wohnort, Ausbildungsort und Berufsschule pendeln. Für sie gibt es ab August das preisgünstige, verbundweit gültige Abonnement für 365 Euro im Jahr. Brandenburger Auszubildende, die jetzt beispielsweise eine Monatskarte für einen Landkreis im monatlichen Abo nutzen, sparen damit fast 300 Euro, Inhaber*innen der Monatskarte Azubi Berlin AB im monatlichen Abo fast 170 Euro. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder lieber Monatskarten bzw. 7-Tage-Karten nutzen möchte, dem stehen weiterhin alle bisherigen Tarifangebote für Auszubildende im VBB-Tarif zur Verfügung. Das persönliche Abonnement kann ab sofort bei einem VBB-Verkehrsunternehmen beantragt werden. Voraussetzung ist ein Berechtigungsnachweis des Ausbildungsträgers (beispielsweise berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.).

Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Mit dem neuen Azubiticket können Lehrlinge für einen Euro pro Tag zu den betrieblichen und schulischen Ausbildungsstätten fahren und das Ticket privat nutzen. Damit schaffen wir für die Auszubildenden ein kostengünstiges und attraktives Angebot, um im gesamten Land unterwegs sein zu können. Das Azubiticket gehört zu den Verbesserungen der Mobilität, die wir unter dem Motto mehr Züge, mehr Angebot, mehr Qualität in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht haben.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin: „Gerade der jungen Generation soll mit attraktiven Angeboten die Nutzung des ÖPNV leichtgemacht werden. Das neue Azubiticket sowie das kostenlose Schüler*innenticket sind hierfür wichtige Bausteine. Damit setzen wir im VBB eine konsequent umwelt- und klimafreundliche Verkehrspolitik um.“

Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin: „Das VBB-Abo Azubi ist ein weiterer Baustein für ein verbundweites, attraktives Tarif-Angebot im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Modern und zeitgemäß, als Flatrate im persönlichen Abonnement, zu einem unschlagbar günstigen Preis für junge Menschen, die in ihren Ausbildungsjahren ein kleines Einkommen haben – die Länder Berlin und Brandenburg und die Verkehrsunternehmen im VBB haben hier gemeinsam ein wegweisendes Produkt auf den Weg gebracht, das zudem einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leistet. Ein großer Dank geht auch an alle Ausbildungsträger, die uns bei der Umsetzung des neuen Angebots unterstützen.“

Ein VBB-Abo Azubi können Auszubildende, Schüler*innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit), Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1) und Teilnehmer*innen von Freiwilligendiensten beantragen, wenn der Ausbildungsträger als „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi“ benannt ist und die Ausbildung in Berlin oder Brandenburg mindestens zwölf Monate lang 20 Wochenstunden umfasst. Die Übersicht der anerkannten Ausbildungsträger und der Blanko-Berechtigungsnachweis können über vbb.de/aboazubi abgerufen werden.

VBB-Abo Azubi Kontakt zum VBB: vbb-abo-azubi@vbb.de

Flyer zum VBB-Abo Azubi zum Download

VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter vbb.de/presse.

Tarife + Straßenverkehr: MOBILITÄT IN BERLIN Senatorin will Zwangs-BVG-Ticket für Autofahrer, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article225886681/Zwangs-Ticket-fuer-BVG-und-S-Bahn-in-Berlin-gefordert.html

Wer künftig mit dem Auto in Berlins #Innenstadt will, soll ein #BVG-Ticket kaufen müssen, schlägt Senatorin Günther vor.

Autofahrer könnten künftig ein BVG-Ticket benötigen, wenn sie in Berlins Innenstadt fahren wollen. Darüber denke sie nach, sagte Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) beim Leserforum der Berliner Morgenpost zum Thema Mobilität am Mittwochabend.

Es gehe darum, dass diejenigen, die den öffentlichen Raum in der Stadt nutzen wollen, das auch bezahlen müssten. Bereits seit Längerem fordern Grüne und Linke die Einführung einer #Nahverkehrsabgabe, die von allen Berlinern zu zahlen wäre.

Eine mögliche Ausgestaltung wäre, dass Autofahrer nicht einfach nur zahlen, wenn sie in die Innenstadt wollen (wie bei einer #City-Maut), sondern dass sie damit zugleich ein #ÖPNV-Ticket erwerben, um einen Umstieg auf Busse und Bahnen möglichst leicht zu machen, so Günther. Dies sei aber ein Thema für die nächste Legislaturperiode.

#Parkraumbewirtschaftung in Berlin soll ausgedehnt werden

Zuvor hatte die Senatorin bereits angekündigt, dass bis Jahresende die Parkraumbewirtschaftung in Berlin auf 75 Prozent der Innenstadt …

Tarife: Aus für die Wochenend-Flatrate Nach 24 Jahren: Die Bahn schafft wichtiges Gruppenticket ab aus Focus

https://www.focus.de/finanzen/news/aus-fuer-die-wochenend-flatrate-nach-24-jahren-die-bahn-schafft-wichtiges-gruppenticket-ab_id_10778195.html

Zu fünft quer durch Deutschland, für nur 15 Mark! Ok, in #Bummelzügen, aber das Angebot war unschlagbar: 1995 führte die Deutsche Bahn das #Wochenendticket ein, ein #Pauschalpreis für alle #Regionalzüge. Und alle machten sich auf: Kegelclubs, Studenten und Fußballfans – nur drei Mark pro Nase, blieb mehr für Getränke. Jetzt kommt das Ende des Tickets.

Viele Millionen Menschen stiegen mit der #Wochenend-Flatrate in die Bahn. Doch am nächsten Samstag, 8. Juni, ist Schluss. Zum letzten Mal werden die Automaten an Deutschlands Bahnhöfen das Stück Papier auswerfen, das inzwischen viel teurer ist als zu Beginn.

„Das #Schöne-Wochenende-Ticket darf in den Ruhestand gehen“, heißt es bei der Bahn. „Mangels Nachfrage und zur Vereinfachung der Tarifstruktur.“ Fahrgastvertreter sprechen von einer Zäsur. Denn die Geschichte des Tickets zeigt auch, wie sich die Zeit für die Bahn und ihre Kunden in 24 Jahren geändert hat.

Beim Start waren die Züge hoffnungslos überfüllt
Die 1990er Jahre, da hatte man gerade die Bundesbahn hinter sich gelassen. Die Behördenbahn sollte ein richtiges Unternehmen werden. Und sie machte den Kunden ein echtes Lockvogel-Angebot: Die 15-Mark-Flatrate …

Tarife: Null Toleranz bei der BVG 60 Euro für vier Minuten, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/null-toleranz-bei-der-bvg-60-euro-fuer-vier-minuten-32618424?dmcid=nl_20190530_32618424

Ein weiteres Heldenlied wäre viel schöner. Noch ein Text über lustige #Durchsagen, schlagfertige #Schaffner, hilfsbereite #Busfahrer oder die kuriose Schönheit langer Fahrten mit dem #Schienenersatzverkehr. Wenn man sich die Zeit nimmt. Aber. Zeit ist relativ. Nicht alle haben sie. In der Stadt fast niemand. Das ist schlecht für die Stimmung, das Miteinander, den Ton. Wer das oft zu spüren bekommt, sind all jene, die fürs Tempo zuständig sind. Für die #Mobilität. Schaffner, Fahrer, Menschen an #Info-Schaltern. Weil die gar nichts dafür können und sich trotzdem beschimpfen lassen müssen, schreibe ich oft freundliche Texte über den Öffentlichen Nahverkehr. Weil viele Fahrer, Schaffner und Menschen an den Info-Schaltern trotzdem Haltung bewahren, Geduld und Humor. In Momenten, in denen ich tief buddeln müsste nach meinem.

Der #Fahrgast ist kein vollkommenes Geschöpf
Weil Zeit relativ ist, muss irgendwer bestimmen, was zu viel ist. Man kann ja nicht immer fünfe gerade sein lassen. Oder über vier Minuten hinwegsehen. Also, der Fahrgast muss das schon oft, denn Busse und Bahnen verspäten sich nun mal. Das liegt daran, dass alle so schnell sein wollen, da geht viel schief und in Folge langsamer. Versteh ich alles. Möchte ich nicht drüber lamentieren. Schreibe ich auch nicht drüber. Tun andere ja genug. Aber.

Auch der Fahrgast ist kein vollkommenes Geschöpf. Es kann etwa vorkommen, dass er sich verrechnet. Zwei Stunden in eine Richtung darf man fahren mit dem #Einzelticket und zwischendurch aussteigen. Dass es nach dem Frühstück knapp werden würde, ist der Freundin, …

Tarife: Jetzt das kostenlose Schülerticket Berlin online beantragen! aus BVG

Gute Nachrichten für alle Berliner #Schülerinnen und #Schüler: Ab dem 1. August 2019 können sie Busse und Bahnen im #Tarifbereich Berlin #AB #kostenlos nutzen. Die dafür benötigte, #personalisierte #fahrCard können sie ab sofort und ausschließlich #online unter #BVG.de/schuelerticket beantragen.
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen: Wer pünktlich zum 1. August mit einer neuen fahrCard ausgestattet sein möchte, muss seinen Antrag bis spätestens 10. Juli stellen. Bequem haben es diejenigen, die schon jetzt ein Schülerticket im Abo haben: Diese Verträge werden automatisch auf die neuen, kostenlosen Bedingungen umgestellt, die vorhandene fahrCard kann in diesen Fällen einfach weiter genutzt werden.
Für die Neubeantragung des kostenlosen Schülertickets müssen der gültige Berliner Schülerausweis I sowie ein aktuelles Lichtbild hochgeladen werden. Anschließend kommt die fahrCard per Post und gilt dann für vier Jahre.
Bei Oberschülern kann die Gültigkeit auch vorher enden – nämlich mit Ablauf des Schuljahrs, in dem der 16. Geburtstag liegt. Es sei denn, die Berechtigung wird durch einen aktuellen Schülerausweis erneut nachgewiesen.
Auch jene Berliner Kinder über 6 Jahre, die noch keine Schule besuchen, können das Ticket nutzen. Als Nachweis kann z.B. der Aufnahmebescheid der Schule, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid einer Berliner Behörde hochgeladen werden.
Übrigens: Im Tarifbereich AB ist die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads im Schülerticket inbegriffen. Und für Fahrten ins Umland kann wie beim bisherigen Abo ein Anschlussfahrausweis für den Tarifbereich C genutzt werden. Alle weiteren Details zur Beantragung und den Tarifbestimmungen finden sich auf BVG.de/schuelerticket.

Die erforderlichen Ausgleichszahlungen für das kostenlose Schülerticket erhält die BVG vom Land Berlin.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Tarife + Taxi: Taxifahren in Berlin wird bald teurer Die zuletzt 2015 angehobenen Preise werden voraussichtlich um mindestens acht Prozent steigen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article217029551/Taxi-in-Berlin-Wie-teuer-Taxifahrten-in-Berlin-bald-werden-sollen.html

Berlin. #Taxifahren wird in Berlin schon bald #teurer. Die zuletzt 2015 angehobenen Preise werden voraussichtlich um mindestens acht Prozent steigen. Eine entsprechende Entscheidung des Berliner Senats steht unmittelbar bevor, heißt es aus der Senatsverkehrsverwaltung. „Ein Senatsbeschluss vor der Sommerpause wäre zeitlich ehrgeizig, ist aber nicht ausgeschlossen“, sagte Jan Thomsen, Sprecher von Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) der Berliner Morgenpost.

#Taxiverbände in Berlin hatten Erhöhung vor gut einem Jahr beantragt
Beim Berliner #Taxigewerbe wird auf den Beschluss sehnlichst gewartet. Mit Verweis auf steigende Kosten hatte die Branchenverbände bereits vor gut einem Jahr beim Senat eine Anhebung der #Taxitarife beantragt. „Vor allem der zwischenzeitlich erhöhte Mindestlohn, aber auch die wachsende Konkurrenz von #Uber und Co. machen unseren Gewerbe schwer zu schaffen“, sagte Detlev #Freutel, Vorstandschef des Taxiverbandes Berlin, Brandenburg e.V. In den vergangenen Monaten seien zudem die #Kraftstoffpreise und die #Werkstattkosten nochmals gestiegen. Obwohl das Taxigewerbe privat organisiert ist, gehört es zum #öffentlichen #Nahverkehr. Preise werden daher nicht nach Angebot und …

Taxi + barrierefrei: Inklusionstaxis in Berlin – Stand der Umsetzung II, aus Senat

www.berlin.de

1. Laut Drucksache 18/17592 sind bisher drei Anträge auf Bezuschussung von fünf #Inklusionstaxis
gestellt worden und diese befänden sich in der Bearbeitung. Ist die Bearbeitung unterdessen
abgeschlossen und falls ja, mit welchen Ergebnissen?
Zu 1.: Es sind zwei Anträge positiv beschieden. Bei dem dritten Antrag muss der
Unternehmende noch fehlende Unterlagen nachreichen.
2. Wie viele weitere Anträge auf Bezuschussung wie vieler Inklusionstaxis sind seit Beantwortung der
Drs. 18/17592 gestellt worden?
Zu 2.: Aktuell liegen insgesamt neun Anträge für insgesamt 19 Inklusionstaxis vor (inkl.
der Anträge für die bereits bestehenden #SoVD-Projektfahrzeuge und der zwei bereits
beschiedenen Anträge). Es sind somit seit der letzten Anfrage sechs Anträge
hinzugekommen.
3. In Drs. 18/17592 erklärt der Senat ebenfalls, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo)
sei damit befasst, die Möglichkeiten der Förderung bekannter zu machen. Welche Maßnahmen werden
hierzu wann umgesetzt?
Zu 3.: Im engen Austausch mit den Gewerbeverbänden, Gewerbevertretenden und der
Taxi-Innung wird verstärkt über die Möglichkeiten der Förderung informiert und
gleichzeitig in Gesprächen eruiert, welche möglichen Hemmnisse aus Sicht der Taxi-
Unternehmenden bestehen, von den angebotenen Fördermöglichkeiten Gebrauch zu
machen.
So wurde u. a. am 06.03.2019 ein Expertengespräch zwischen Frau Senatorin
Breitenbach und den genannten Vertretenden geführt. Im Ergebnis wurden die Inhalte
und Vorgaben in der Förderrichtlinie nicht als Hemmnisse genannt.
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Vertreterinnen/Vertreter des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) haben
auch an dem von der Fraktion Bündnis90/ DIE GRÜNEN organisierten „Fachgespräch
Inklusionstaxi“ teilgenommen, bei dem ein Großteil der Beteiligten aus Wirtschaft, Politik
und Verwaltung nochmals im Dialog waren, um das Thema mehr in den
(fach)öffentlichen Fokus zu bringen und bisherige Anlaufschwierigkeiten abzubauen.
Gespräche wurden auch mit den großen Berliner Taxivermittlungen geführt, um auch
hier nochmals nachhaltig für die Bekanntmachung sowie eine Attraktivitätssteigerung
der Richtlinie zu werben.
In Planung und Vorbereitung sind über die bisherige Werbung in den Fachmedien
hinaus weitere Werbeaktionen.
Vorgesehen ist z. B. die Präsenz der Verwaltung auf Fachtagen,
Gewerbeversammlungen und Messen, wo die Möglichkeiten der Förderung von
Inklusionstaxis vorgestellt werden sollen.
Die bisher schon sehr serviceorientierte Beratung einzelner Antragstellenden wird
weiter intensiviert.
4. Aus welchem Grund darf die Erstzulassung eines Taxis nicht älter als ein Jahr alt sein, um eine
Förderung zur Umrüstung zu erhalten? Sind hier ggf. Änderungen geplant und falls ja, inwiefern?
Zu 4.: Die wirtschaftliche Nutzung der künftigen Inklusionstaxis, die auch immer in
Abhängigkeit zum Alter der Fahrzeuge steht, muss im Rahmen der Förderrichtlinie
Beachtung finden, um einen langfristigen Einsatz der geförderten Fahrzeuge und damit
einen möglichst langen Einsatz im Dienste der spontanen Mobilität sicherzustellen.
Derzeit wird zudem geprüft, ob und in welcher Form die Förderrichtlinie hinsichtlich der
Anspruchsberechtigung (in Bezug auf das Fahrzeugalter bzw. die Laufleistung zum
Zeitpunkt der Antragstellung) erweitert werden kann.
5. Welche weiteren Anreize erwägt der Senat, um die Anzahl der Antragstellungen und damit die
tatsächliche Anzahl von Inklusionstaxis in Berlin zu erhöhen?
Zu 5.: In den bereits geführten Gesprächen mit den Taxiunternehmen wird derzeit vor
allem die nach wie vor mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
ungeklärte Tarifproblematik als Kernproblem unternehmerischer Zurückhaltung zur
Investition benannt (siehe auch Antwort zu Frage 7).
6. Laut Medienberichten war für Anfang März ein Treffen der Sozialsenatorin mit den Zuständigen des
LAGeSo und Vertretern der Taxibranche geplant. Hat dieses Treffen stattgefunden und falls ja, mit
welchen Inhalten und Ergebnissen?
Zu 6.: Siehe Antwort zur Frage 3.
7. Wie bewertet der Senat die Kritik des Taxigewerbes, demnach zwar der Mindestlohn für Taxifahrer
wiederholt erhöht wurde, nicht jedoch die Taxitarife?
Zu 7.: Bereits anlässlich der Senatsvorlage zur 9. Verordnung zur Änderung der
Taxentarif-Verordnung vom 30. Oktober 2018 zum Wegfall des
Kartenzahlungszuschlags wurde deutlich, dass die im Frühjahr 2018 von den
Taxenverbänden beantragte Anpassung des Tarifs eine umfassende
Gesamtwirtschaftlichkeitsprognose erfordert. Diese wurde unter Einbeziehung der
Entwicklung der Lohn- und Betriebskosten sowie der Wettbewerbssituation erstellt. Die
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Ergebnisse werden in Kürze dem Taxigewerbe vorgestellt. Sollten daraus resultierend
Tarifänderungen notwendig werden, wird anschließend das nach dem
Personenbeförderungsgesetz vorgeschriebene, mindestens zweiwöchige
Anhörungsverfahren verschiedener Behörden und Verbände beginnen. Die dann
vorliegenden Stellungnahmen sind auszuwerten. Die Änderung der Taxentarife
erfordert in Berlin eine Rechtsverordnung des Senats mit entsprechenden
Begründungen, die der Senat beschließen und die anschließend im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht werden muss.
8. Inwieweit und wann nimmt das Land Berlin Einfluss auf eine bundesweite Initiative zur
flächendeckenden Einführung von Inklusionstaxis?
Zu 8.: Berlin ist bereit, bundesweite Initiativen mit dem Ziel einer flächendeckenden
Einführung von Inklusionstaxis zu unterstützen. Insbesondere sollte unter
inklusionspolitischen Gesichtspunkten geprüft werden, inwiefern durch bundesrechtliche
Vorgaben sichergestellt werden kann, dass mindestens ein festgelegter Anteil der zur
gewerblichen Personenbeförderung neu zugelassenen Kraftfahrzeuge barrierefrei ist.
9. Laut Drs. 18/16973 hat der Senat das Ziel bis zum Jahr 2021 250 Inklusionstaxis in den Verkehr zu
bringen – in welchen Schritten ist dieses Ziel nach aktuellem Stand noch erreichbar?
Zu 9.: Die Förderrichtlinie ist ein Angebot an die Berliner Taxiunternehmen, sich bei
Neuanschaffung eines Taxis für ein entsprechend inklusiv ausgestattetes Fahrzeug zu
interessieren oder ein vorhandenes geeignetes Fahrzeug umzubauen. Die
Entscheidung über den Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz liegt alleine in der
unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen. Das Ziel ist nach
derzeitiger Einschätzung unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel nach wie vor bis zum Jahresende 2021 erreichbar.
10. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Kritik des Berliner Behindertenverbands, wonach die
Sozialverwaltung – anders als die Verkehrs- oder Wirtschaftsverwaltung – nicht über das nötige Wissen
zur Wirtschaftsförderung verfüge?
Zu 10.: Nach der Geschäftsverteilung des Senats gehört die Zuständigkeit für die
Wirtschaftsförderung zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe. Dort und bei den Partnerinstitutionen der Wirtschaftsverwaltung
liegt umfassendes Wissen vor.
Wirtschaftsförderanfragen, die an die Sozialverwaltung gerichtet sind, werden daher
gemeinsam oder ausschließlich von der Wirtschaftsverwaltung im Namen des Senats
beantwortet.
Berlin, den 17. April 2019
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Tarife: Verbilligter Frauenfahrschein der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben.Vorbemerkung des Abgeordneten:Laut Presseberichten gab die BVG am 18.03.19 anlässlich des „Equal Pay Day“ verbilligte Fahrscheine für Frauen ab. https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/bvg-gibt-frauen-heute-160-euro-rabatt
Frage 1:Wie hoch waren die Kosten dieser Maßnahme?
Frage 2:Wie, bzw. aus welchem Budget wurde diese Maßnahme konkret finanziert?
Antwort zu 1und 2:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Das ́Frauenticket ́am Equal Pay Day war eine PR-Aktion der BVG, die (a)die BVG als attraktiven Arbeitgeber präsentiert hat,(b)im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung der BVG als öffentlichem Unternehmen ein gesellschaftliches Thema aufgegriffen hat, und
2(c) durch ein weltweites Medienecho eine positive Aufmerksamkeit für die BVG und das Land Berlin als innovative und lebenswerte Stadt erzeugt hat.Da es sich um eine PR-Aktion handelt, wurden die Kosten aus dem Marketingbudget der BVG getragen. Bei den Kosten handelt sich um Mindereinnahmen aus der Rabattierung der Tickets, die teilweise jedoch durch Mehrverkäufe ausgeglichen werden. So lag allein der Abverkauf der Umweltkarte (Jahreskarte) des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) bei mehr als dem Dreizehnfachen eines durchschnittlichen Tages. Die Detailanalysen sind noch nicht abgeschlossen, so dass aktuell die Kosten der Rabattierung ohne Berücksichtigung der Mehreinnahmen mit insgesamt ca. 65.000 Euro anzugeben sind. In die Einnahmenaufteilung mit den anderen Verkehrsunternehmen wird die BVG die Einnahmen entsprechend dem regulären, nicht rabattierten Preis einbringen, so dass den anderen Verkehrsunternehmen kein Nachteil entsteht.“
Frage 3:Wie war angesichts der Tatsache, dass es für diese Aktion nur einen einzigen Automaten gab, gewährleistet, dass alle in Berlin interessierten Frauen an die verbilligten Tickets kamen?
Antwort zu 3:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Das ́Frauenticket ́ galt im VBB-Tarifbereich Berlin AB. Es handelte sich um einenSonderfahrausweis mit Gültigkeit ausschließlich am 18.03.2019 (bis 03:00 Uhr des Folgetages) im Tarifbereich Berlin AB, unter Bezugnahme auf den VBB-Tarif Teil C Nummer 1.1. Der Verkauf erfolgte als Tageskarte an allen stationären Automaten und in den Kundenzentren der BVG und war somit in ganz Berlin verfügbar. Lediglich das erweiterte Angebot an rabattierten Fahrscheinen (Einzelfahrschein, Monatskarten und Jahreskarte) war an einem speziell ausgerüsteten Automaten verfügbar. An diesem Automat war für alle Interessierten ein Ticketkauf von 07:30 Uhr bis 21:30 Uhr des 18.03.2019 möglich.“
Frage 4:Wie war angesichts der eingebauten „Gesichtserkennungssoftware“ gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten wurden?
Antwort zu 4:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die Gesichtserkennung war nur ein Marketinginstrument und nicht aktiv. Der Automat wurde immer von einer Person vor Ort gesteuert.“
Frage 5:Wie war angesichts der Tatsache, dass nur unbare Bezahlung möglich war, gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten wurden?
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Antwort zu 5:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die bargeldlose Bezahlung wurde wie an allen stationären Automaten der BVG abgewickelt und ist datenschutzkonform.“
Frage 6:Wie war konkretgewährleistet, dass auch „diverse“ Menschen, oder Menschen, die sich nur gelegentlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, an ein verbilligtes Ticket kamen?
Frage 7:Wie wird bei Kontrollen gewährleistet sein, dass „diverse“ Menschen, oder Menschen, die sich nur gelegentlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, sich bei der Nutzung des Tickets auch tatsächlich und während der gesamten Gültigkeitsdauer dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen?
Frage 8:Wird im Nachgang zu einer Fahrscheinkontrolle, die Zweifel an der Echtheit der Angaben zum tatsächlichen oder angenommenen (temporären) Geschlecht aufkommen lässt, eine ärztliche Untersuchung oder ein psychologisches Kontrollgespräch angesetzt?
Frage 9:Wie wird gewährleistet sein, dass weibliche Menschen, die sich in ein anderes Geschlecht umoperieren lassen, dieses verbilligte Ticket nach einer erfolgten Operation nicht mehr nutzen? Wie sind die Rückgabemodalitäten? Erfolgt eine ärztliche Untersuchung?
Frage 11:Wie wird gewährleistet,dass vermeintliche Transsexuelle männlichen Geschlechts, die nur aus beruflichen Gründen in die weibliche Geschlechtsrolle wechseln (sog. „Draq-Queens“) das verbilligte Ticket nicht für Privat-sondern nur für Dienstfahrten nutzen?
Frage 12:Wie beurteilt die BVG die hier offensichtliche Benachteiligung „diverser“ und männlicher Menschen?
Antwort zu 6 bis 9, 11 und 12:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die BVG urteilt nicht über die Geschlechteridentität ihrer Kunden.Der Erwerb des Sonderfahrscheins ́Frauenticket ́ war für jeden zugänglich und an den stationären Automaten möglich. Das Ticket war nur am 18.03.2019 gültig (bis 3 Uhr des Folgetages). Während der Gültigkeitsdauer konnte kein Missbrauch festgestellt werden und es gab keine Kundenbeschwerden, dass eine ungerechtfertigte Feststellung eines erhöhten Beförderungsentgelts stattgefunden hätte. Bei den weiteren rabattierten Fahrscheinen (Einzelfahrschein, Monatskarten und Jahreskarte) geht die BVG daher ebenfalls von einer tarifkonformen Nutzung aus.“
Frage 10:Wie ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber männlichen Menschen, die eine geringere Bezahlung als ihre weiblichen oder „diversen“ Kollegen erhalten, gewährleistet?
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Antwort zu 10:Die BVG hat hierzu übermittelt:„Der Equal Pay Day ist ein internationaler Aktionstag, der auf das Thema geschlechterspezifischer Lohnungleichheit hinweist. Dabei handelt es sich nicht um Einkommensunterschiede einzelner Vergleichsfälle, sondern um die allgemeine Lohnlücke, die das Statistische Bundesamt als Gender Pay Gap ausweist. Der 18. März symbolisiert dabei den Tag, an dem sich die geschlechterspezifische Lohnlücke zum Vorjahr schließt.Die BVG steht für Gleichberechtigung und Diversität. Mit der Aktion zum EqualPay Day hat sich die BVG als attraktiver Arbeitgeber mit gleicher Bezahlung unabhängig vom Geschlecht positioniert.“
Frage 13:Wie beurteilt der Senat die hier offensichtliche Benachteiligung „diverser“ und männlicher Menschen?
Antwort zu 13:Chancen-und Geschlechtergerechtigkeit sindeine Grundlage für den sozialen Zusammenhalt, siesind gesellschaftliche Wertvorstellungen, die vom Berliner Senat geteilt werden. Auf ihreVerwirklichung wird im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik konsequent hingearbeitet.Vor diesem Hintergrund sieht der BerlinerSenat die Marketingaktion der BVG als interessantenAnsatz, auf die bis heute existierenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen hinzuweisen.

Berlin, den 03.04.2019In VertretungStefan TidowSenatsverwaltung fürUmwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB: „VBB im Dialog“ in Seelow zum 20 jährigen VBB-Jubiläum, aus VBB

„#VBB im Dialog“ in Seelow zum 20 jährigen VBB-Jubiläum
Ministerin Kathrin #Schneider und VBB-Chefin Susanne #Henckel informieren über Ausbaupläne im Bahnverkehr
Mehr Züge, mehr Sitzplätze im #Regionalverkehr
#Vergabeverfahren Netz Lausitz gestartet: Direktverbindung von Frankfurt (Oder) nach Leipzig
Verkehr auf der Ostbahn wird weiterentwickelt
20 Jahre einheitlicher VBB-Tarif: Steigerung der Zahl der VBB‑Fahrgäste von 1 Mrd. auf 1,5 Milliarden pro Jahr

In der letzten von fünf VBB im Dialog-Veranstaltungen in Brandenburg haben Verkehrsministerin Kathrin Schneider, VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel, Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der NEB Betriebsgesellschaft und Vertreter der DB Netz AG heute in Seelow über das Nahverkehrsangebot in der Region #Märkisch-Oderland, #Oder-Spree und der Stadt #Frankfurt (Oder) berichtet. Themenschwerpunkte waren das Fahrplanangebot auf der Schiene, das Infrastrukturprojekt #i2030, Ausbaupläne auf der #Ostbahn und neue Angebote im #VBB-Tarif, der in diesem Jahr sein 20-jähriges Jubiläum feiert.Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Immer mehr Fahrgäste nutzen die schnellen #Bahnverbindungen, deshalb weiten wir das Angebot deutlich aus. 10 Millionen mehr Zugkilometer auf den Schienen im Land Brandenburg ist das Ziel. Dafür stehen die geplanten Verbesserungen im #Lausitz-Netz, die Bestellungen im Netz #Elbe-Spree und das Infrastrukturprojekt i2030. Die #Ausschreibung für das Netz Lausitz ist der nächste Schritt im Rahmen unserer Offensive für mehr Züge, bessere Takte und mehr Qualität im #Regionalbahnverkehr. Auch den weiteren Ausbau der Ostbahn haben wir im Blick. Etwa 20 Millionen Euro haben das Land und die Deutsche Bahn in den vergangenen Jahren investiert. Jetzt geht es um den weiteren Ausbau und die Elektrifizierung voranzubringen.“VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir erweitern das Verkehrsangebot und achten gleichzeitig auch auf mehr Qualität im Regionalverkehr: Längere Züge und damit mehr Platz für die Fahrgäste, für Fahrräder und Gepäck, WLAN-Zugang, Online-Besetzungsanzeige für Sitzplätze und Fahrradstellplätze sind nur einige der Verbesserungen, die wir im gesamten Verbundgebiet einführen werden. Da insbesondere der RE10 zwischen Frankfurt (Oder) und Leipzig eine überregionale Bedeutung hat, setzen wir hier auf einen noch größeren Sitzkomfort durch größere Sitzabstände und Kofferregale nahe den Sitzplätzen.“Verkehrsministerin Schneider eröffnete mit dem „VBB im Dialog“ in Seelow die letzte von insgesamt fünf öffentlichen Gesprächsrunden für die Planungsregion Märkisch-Oderland, Oderland-Spree und Frankfurt (Oder). Zentrales Thema war die steigende Nachfrage im Eisenbahnregionalverkehr. Vor allem in den Hauptverkehrszeiten nutzen immer mehr Menschen die schnellen Züge im Verbundgebiet. Um Entlastung zu schaffen, haben die Länder Berlin und Brandenburg in den künftigen Verkehrsverträgen im Netz Elbe-Spree (www.vbb.de/nes) und im Netz Lausitz (vbb.de/wettbewerb-bahnverkehr) deutliche Verbesserungen im Angebot geplant. Allein im Netz Elbe Spree wird es ein Mehrangebot auf der Schiene von 30 Prozent und höherem Komfort in den Zügen geben.Im Netz Elbe-Spree werden zum Beispiel ab Dezember 2022 in der Hauptverkehrszeit drei Verbindungen pro Stunde zwischen Frankfurt (Oder), Berlin, Potsdam und Brandenburg a.d. Havel eingerichtet. Damit erhöht sich die Sitzplatzkapazität pro Stunde auf mehr als 700 Plätze. Unterschiedliche Einstiegshöhen pro Fahrzeug ermöglichen stufenfreien Einstieg an 55cm-und 76cm-Bahnsteigen.Im Netz Lausitz wird ebenfalls ab Dezember 2022 eine Direktverbindung zwischen Frankfurt/Oder und Leipzig (RE10) umgesetzt. Im RE10, wie auch im gesamten Netz Lausitz, wird der Sitzkomfort nochmals durch größere Sitzabstände und Kofferregale nahe den Sitzplätzen erheblich aufgewertet.Da mit den Ausweitungen im Angebot auch ein Wachstum bei der Infrastruktur unerlässlich ist, nahm bei der Veranstaltung auch das Infrastruktur-Planungsprojekt i2030 einen breiten Raum ein. Speziell auf der Strecke des RE1 stehen notwendige Investitionen bei der Verlängerung von Bahnsteigen an, um künftig längere Züge einsetzen zu können. Im Rahmen der „Engpassbeseitigung S-Bahn“ wird der zweigleisige Ausbau über Hoppegarten hinaus Richtung Strausberg untersucht. www.i2030.deEin weiteres wichtiges Thema war die Ostbahn. In den vergangenen Jahren wurden hier bereits größere Ausbauten abgeschlossen, wie z.B. der zweigleisige Begegnungsabschnitt zwischen Strausberg und Rehfelde, der Umbau des Bahnhofs Strausberg, die Modernisierung von Stationen und die Inbetriebnahme der Strecke Berlin-Lichtenberg – Berlin Ostkreuz (unten) für die Züge der Linie RB26. In Vorbereitung/Planung sind die Erneuerung der Bahnsteiganlage im Bahnhof Rehfelde, der Ersatzneubau der zweigleisigen Oderbrücke und der Ausbau der Station Werbig zum Kreuzungsbahnhof.Weiteres zentrales Planungsthema für die Region war das verkehrliche Wachstum in der Region. Die Grundlagen sind dabei im Landesnahverkehrsplan mit der vorgesehenen Steigerung um fast zehn Millionen Zugkilometer in den nächsten Jahren gelegt. https://mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/835726Am 1. April hat sich die Einführung der VBB-Tarifs zum 20. Mal gejährt. Die Zahl der VBB-Fahrgäste sei seitdem von rund einer Milliarde auf 1,5 Milliarden Fahrgäste gewachsen, so die Verbundchefin – ein Trend, der durch die Ausbaupläne anhalten werde.
Weitere Details: vbb.de/vbbimdialogvbb.de/nesi2030.de
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