Tarife: Jetzt das kostenlose Schülerticket Berlin online beantragen! aus BVG

Gute Nachrichten für alle Berliner #Schülerinnen und #Schüler: Ab dem 1. August 2019 können sie Busse und Bahnen im #Tarifbereich Berlin #AB #kostenlos nutzen. Die dafür benötigte, #personalisierte #fahrCard können sie ab sofort und ausschließlich #online unter #BVG.de/schuelerticket beantragen.
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen: Wer pünktlich zum 1. August mit einer neuen fahrCard ausgestattet sein möchte, muss seinen Antrag bis spätestens 10. Juli stellen. Bequem haben es diejenigen, die schon jetzt ein Schülerticket im Abo haben: Diese Verträge werden automatisch auf die neuen, kostenlosen Bedingungen umgestellt, die vorhandene fahrCard kann in diesen Fällen einfach weiter genutzt werden.
Für die Neubeantragung des kostenlosen Schülertickets müssen der gültige Berliner Schülerausweis I sowie ein aktuelles Lichtbild hochgeladen werden. Anschließend kommt die fahrCard per Post und gilt dann für vier Jahre.
Bei Oberschülern kann die Gültigkeit auch vorher enden – nämlich mit Ablauf des Schuljahrs, in dem der 16. Geburtstag liegt. Es sei denn, die Berechtigung wird durch einen aktuellen Schülerausweis erneut nachgewiesen.
Auch jene Berliner Kinder über 6 Jahre, die noch keine Schule besuchen, können das Ticket nutzen. Als Nachweis kann z.B. der Aufnahmebescheid der Schule, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid einer Berliner Behörde hochgeladen werden.
Übrigens: Im Tarifbereich AB ist die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrads im Schülerticket inbegriffen. Und für Fahrten ins Umland kann wie beim bisherigen Abo ein Anschlussfahrausweis für den Tarifbereich C genutzt werden. Alle weiteren Details zur Beantragung und den Tarifbestimmungen finden sich auf BVG.de/schuelerticket.

Die erforderlichen Ausgleichszahlungen für das kostenlose Schülerticket erhält die BVG vom Land Berlin.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Tarife + Bus: Bei uns piept’s wohl Wer regelmäßig in den Bussen der BVG unterwegs ist, kennt die kleinen Kontrollgeräte im Einstiegsbereich schon länger. aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3032

Wer regelmäßig in den Bussen der BVG unterwegs ist, kennt die kleinen #Kontrollgeräte
im Einstiegsbereich schon länger. Stammkunden, die einen elektronischen
Fahrschein, die #fahrCard, haben, konnten sie in vielen Fahrzeugen
auch bisher schon nutzen, um die Gültigkeit des scheckkartengroßen #Plastiktickets
zu überprüfen. In wenigen Tagen wird der bisher freiwillige Testbetrieb
beendet und aus dem „Kann“ wird ein „#Soll“.
Ab dem 1. März entfällt nämlich bei den fahrCards die Sichtprüfung durch die
Busfahrerinnen und -fahrer. Diese Kontrolle übernehmen nun wie geplant die
automatischen Kartenkontrollgeräte an der linken Haltestange der vorderen
Tür. Das kleine Gerät quittiert mit einem kurzen Pieps und einer grünen LED,
dass die fahrCard für den Tarifbereich und die Tageszeit gültig ist. Wenn die
Karte zu kurz an das Gerät gehalten wird, leuchtet eine orangefarbene LED,
dann muss der Vorgang wiederholt werden. Wenn die fahrCard ungültig ist,
leuchtet eine rote LED, und die Fahrgäste werden gebeten, sich an den Fahrer
oder die Fahrerin zu wenden.
Fast alle Busse sind mittlerweile mit mindestens einem Lesegerät ausgestattet,
man erkennt am Logoaufkleber vorne rechts am Bus, welche Busse ein
Lesegerät haben. Bei Bussen, die bisher noch nicht mit der Technik ausgestattet
sind, sollten die Fahrgäste ihre fahrCard wie bisher dem Fahrer oder
der Fahrerin zeigen. Im Laufe des Jahres soll in den Bussen jeweils ein zweites
Lesegerät in Betrieb genommen werden, und zwar oben am Fahrscheindrucker
des Fahrers, um eine fahrCard-Kontrolle auch im rechten Eingangsbereich
zu ermöglichen.
Bei den automatischen Kontrollen in den BVG-Bussen werden übrigens – abweichend
vom deutschen Branchenstandard – keine Daten auf die Karten
geschrieben.