VBB + Tarife: Kostenloses ÖPNV Schülerticket?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Aus welchen Gründen müssen Schüler diese zusätzliche #Chipkarte besitzen, um vom Angebot des
kostenlosen ÖPNV Gebrauch zu machen?
Antwort zu 1:
Dies erfolgt unter anderem, weil eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausprägungen von
#Schülerausweisen und schülerausweisähnlichen #Schulbesuchsnachweisen genutzt wird,
bei denen vom #Kontrollpersonal die Echtheit nicht ohne weiteres nachvollzogen werden
kann. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr.
18/19 890 des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) verwiesen.
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Frage 2:
Wie viele dieser Karten sind mittlerweile ausgestellt worden?
Antwort zu 2:
Nach den vorliegenden Abrechnungen sind zum März 2020 insgesamt 354.227 Fahrcards
mit #Schülerticket Berlin AB ausgestellt worden.
Frage 3:
Wie viele dieser Karten fallen voraussichtlich überhaupt jährlich an?
Antwort zu 3:
Nach der Schulstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg für das Schuljahr
2018/2019 gibt es in Berlin 360.031 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden
Schulen. Diese Zahl stellt die maximal zu erwartende Zahl an Nutzenden des Schülertickets
Berlin AB dar.
Nach Angaben der BVG beträgt die Zahl der Ersatzausgaben einschließlich Verlusten für
Schülertickets Berlin AB vom 01.01.2020 bis 29.04.2020 7.492 Stück. Unterstellt, dass der
Anteil der Ersatzausgaben bei allen Verkehrsunternehmen etwa gleich ist, ergibt sich aus
dieser Zahl hochgerechnet, dass im Jahr 2020 insgesamt mit der Ausgabe von rund 24.600
Fahrcards als Ersatz zu rechnen ist.
Frage 4:
Was kostet die BVG die Herstellung und der Versand dieser Karten alles in allem? (Preis der Karte, einpflegen
der Daten und des Fotos, Versand und was noch an weiteren administrativen Kosten entsteht.)
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich die Kosten je Karte aktuell auf 5,95 Euro einschließlich
Mehrwertsteuer belaufen.
Frage 5:
Woher werden diese Karten bezogen?
Frage 6:
Handelt es sich um ein regionales Produkt?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Herstellungsfirma der Karten ihren Sitz im
Vogtland/Sachsen hat und die Verarbeitung und Produktion in Falkenstein stattfindet. Die
Bedruckung der Karten erfolgt durch einen Dienstleister in Pirna.
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Frage 7:
Aus welchem Material sind diese Karten?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Karten aus PVC-Kunststoff bestehen.
Frage 8:
Was ist zum Product Carbon Footprint einer solchen Karte bekannt, also wie CO2-intensiv ist die Herstellung
einer solchen Karte und dementsprechend für die insgesamt zu erwartende Gesamtauflage dieser Karten?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt mit, dass ihr hierzu keine Informationen vorliegen.
Frage 9:
Wie wird sichergestellt, dass diese Karten zu einem späteren Zeitpunkt fachgerecht entsorgt und im Idealfall
sogar recycelt werden?
Antwort zu 9:
Die Fahrcards sind Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens und beispielsweise
bei außerordentlichen Kündigungen diesen zurückzugeben. Die Verkehrsunternehmen
nehmen abgelaufene oder gekündigte Karten bei Bedarf zurück und entsorgen diese
fachgerecht.
Frage 10:
Wie ist die augenscheinliche Diskrepanz zwischen dem nach außen kommunizierten klimafreundlichem
Umweltverbund einerseits und dem an sich völlig unnötigen Ressourcenverbrauch zur Herstellung und
Vertrieb solcher Karten in Auflagen von mehreren zigtausend Stück zu rechtfertigen?
Antwort zu 10:
Die Fahrcards aus Kunststoff können viele Jahre genutzt werden und werden einheitlich für
alle Abonnements im VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) eingesetzt. Sie ersetzen
damit nicht nur die zuvor genutzten einzelnen Monatsabschnitte und Trägerkarten von
Abonnements, sondern ersparen auch die Logistik und den Versand der Monatsabschnitte
sowie das Vorhalten des hierfür notwendigen Personals und der Vertriebstechnik. In der
summarischen Betrachtung ist davon auszugehen, dass die Nutzung der Fahrcards kostenund ressourcenschonender als das bisherige Verfahren ist.
Berlin, den 07.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Abonnements im Berliner ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es geplant, #Abonnementkunden bei #BVG und #S-Bahn Berlin GmbH, die monatlichen Kosten ihres
Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 2:
Ist es geplant, Abonnementkunden bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH, die aufgrund des Corona-Shutdowns
im Home-Office arbeiten, ihren Arbeitsplatz verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden die monatlichen
Kosten ihres Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 3:
Falls 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden: Wann, unter welchen Regularien und in welcher Höhe?
Antwort zu 1 bis 3:
Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen stellen für Alle eine neue, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Herausforderung dar. Dies führt für jeden Einzelnen zu Veränderungen, mit denen sehr unterschiedlich umgegangen werden muss.
Der Öffentliche Personennahverkehr (#ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, daher
haben sich das Land Berlin und die Verkehrsunternehmen sehr bemüht, trotz
Einschränkungen und mit Blick auf den Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal einen
ausreichenden öffentlichen Verkehr anzubieten. Zwar wurden Schülerverkehre eingestellt
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und Takte ausgedünnt, aber weiterhin ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot
sichergestellt. Das Angebot während der Covid-19-Pandemie umfasst bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) immer noch rund 85 %, bei S-Bahn und im Regionalverkehr
mehr als 90 % des bestellten Fahrplanangebots. Dies bedeutet auch, dass sich die Kosten
für den ÖPNV in Berlin wenig verändert haben – die zahlreichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen sorgen mit großem Einsatz dafür, den Berlinerinnen
und Berlinern auch in Krisenzeiten die Möglichkeit zu geben, zu ihren Arbeitsplätzen oder
zum Einkaufen zu kommen, Ärzte und Krankenhäuser zu erreichen.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte oder dem Abschluss eines Abonnements erhalten
Fahrgäste die Möglichkeit zur Nutzung des umfangreichen ÖPNV-Angebotes. Diese
Möglichkeit kann auch gewissen begrenzten Einschränkungen unterliegen, wenn sich das
Angebot verändert, etwa bedingt durch Baustellen. Ob und wann Abonnenten den ÖPNV
nutzen, ist eine Entscheidung, die – wie auch schon vor der Pandemie – von
verschiedenen persönlichen Faktoren abhängig ist. Auch aktuell nutzen viele Abonnenten
ihre #Umweltkarte und haben dies auch weiterhin vor.
Abonnementkunden mit persönlicher, nicht übertragbarer Zeitkarte und Inhaber von
Monatskarten die erkrankt sind oder unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen,
haben die Möglichkeit, sich ihre gezahlten Beträge entsprechend Anlage 5, Ziffer 11 des
VBB-Tarifs erstatten zu lassen. Aber auch alle anderen Abonnenten, die für sich aktuell
oder perspektivisch keinen Anlass zur Nutzung des ÖPNV sehen und daher oder aus
wirtschaftlichen Gründen ihr Abonnement nicht mehr nutzen wollen, haben jederzeit die
Möglichkeit, ihr Abonnement außerordentlich zu kündigen. Dabei werden sie – entsprechend der Anlage 5, Ziffer 10.2 des VBB-Tarifs – einem Monatskartennutzer
gleichgestellt, ggf. kann es dadurch zu einer geringfügigen Nachforderung kommen. Da
sowohl das #Verkehrsangebot weiterhin besteht, es freizügig genutzt werden kann und
auch von Fahrgästen genutzt wird, gibt es aktuell keine Notwendigkeit zur Erstattung von
Zahlungen für Abonnements.
Für Anfang Mai 2020 ist vorgesehen, die bestehenden Einschränkungen schrittweise
wieder zu lockern; damit einher wird auch eine kontinuierliche Normalisierung der Nutzung
des ÖPNV gehen.
Frage 4:
Falls 1. und/oder 2. mit nein beantwortet werden: Wie beurteilen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der Senat
dieses Vorgehen im Hinblick auf Attraktivität und Verlässlichkeit des Berliner ÖPNV?
Antwort zu 4:
Der Berliner ÖPNV bietet ein sehr attraktives Verkehrsangebot, das mit seiner Dichte,
#Engmaschigkeit und #Ausdehnung auch im internationalen Vergleich hervorsticht. In der
aktuellen Situation wird er zwar weniger umfangreich als bisher genutzt, es ist aber davon
auszugehen, dass der Berliner ÖPNV im Zuge der Normalisierung der Situation wieder
zum Rückgrat der Mobilität in Berlin wird.
Die aktuelle und künftige Attraktivität und Nutzung des ÖPNV steht nach Einschätzung
des Senats nur in geringem Zusammenhang mit der Frage, ob die Abonnenten
unabhängig von ihrer tatsächlichen Situation eine Kompensationszahlung für
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pandemiebedingte Einschränkungen erhalten. Entscheidend ist hier vielmehr die
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität des ÖPNV-Angebots.
Frage 5:
Falls zu 1. und/oder 2. noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde: Wann ist mit einer konkreten
Entscheidung zu rechnen
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger ist diesbezüglich in ständiger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und den Verkehrsunternehmen und bewertet die
dynamische Entwicklung der Situation regelmäßig.
Entscheidungen, die den VBB-Tarif betreffen, sind gemeinsam mit dem Land Brandenburg
und den Landkreisen zu treffen; das Land Berlin kann hier nicht alleine tätig werden. In
Abwägung der derzeit vorliegenden Rahmenbedingungen und Umstände und vor dem
Hintergrund, dass das Verkehrsangebot noch weitgehend erbracht wird, hat man sich
darauf verständigt, eine angeordnete Quarantäne einer Erkrankung gleichzustellen und im
Übrigen die gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin
anzuwenden.
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Fahrscheinkontrollen bei der S-Bahn Berlin GmbH, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Finden in der Zeit des #Corona-Shutdowns bei der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrscheinkontrollen statt?
Frage 2:
Falls ja, wie wird die Abstandsregel umgesetzt?
Frage 3:
Falls ja, in gleichem oder in vermindertem Umfang im Vergleich zu der Zeit vor dem Shutdown?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Das #Erlössicherungskonzept der S-Bahn Berlin GmbH wurde entsprechend der
anspruchsvollen Rahmenbedingungen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben haben
und unter Berücksichtigung des Fahrgast- und Mitarbeiterschutzes angepasst und intern
zwischen der S-Bahn Berlin GmbH, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgestimmt.
Regelmäßig wird weiterhin der Anpassungsbedarf des Konzepts überprüft.“
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Frage 4:
Falls nein oder vermindert, wie hoch sind die #Einnahmeausfälle?
Antwort zu 4:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und des damit einhergehenden reduzierten
Fahrgastaufkommens sind zur Zeit im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
signifikante Einnahmerückgänge zu verzeichnen.“
Frage 5:
Falls nein oder vermindert, wie werden die freigesetzten Mitarbeiter beschäftigt?
Antwort zu 5:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Werden nicht alle Prüfkapazitäten gebunden, setzen die im Prüfdienstauftrag der S-Bahn
Berlin GmbH tätigen Unternehmen ihre Mitarbeitenden u.a. in anderen
Dienstleistungsaufträgen ein.“
Frage 6:
Falls die freigesetzten Mitarbeiter nicht oder teilweise nicht beschäftigt werden: Warum werden sie nicht zu
Desinfektionsmaßnahmen (Haltestangen, Türöffnungsvorrichtungen, etc.) der Fahrzeuge eingesetzt?
Antwort zu 6:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Die gesamte im #Fahrgastbetrieb eingesetzte #Fahrzeugflotte der S-Bahn Berlin wird
mehrmals täglich durch speziell geschultes Fachpersonal gereinigt. Dies passiert tagsüber
u.a. während der sog. Wendereinigung, d.h. am Endpunkt der Linien, in der nächtlichen
Abstellung sowie in den Werkstätten während des planmäßigen Reinigungsprozesses. Es
werden dabei Reinigungsmittel eingesetzt, die auf den Leitlinien des Robert Koch-Instituts
basieren (#Flächendesinfektionsmittel). Konkret werden im Fahrzeug alle Kontaktflächen,
wie Griffe, Mulden, Haltestangen und Türöffnungsschalter (innen und außen) gereinigt.“
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Fahrscheinkontrollen bei den Berliner Verkehrsbetrieben, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Finden in der Zeit des #Corona-Shutdowns bei der #BVG #Fahrscheinkontrollen statt?
Frage 2:
Falls ja, wie wird die #Abstandsregel umgesetzt?
Frage 3:
Falls ja, in gleichem oder in vermindertem Umfang im Vergleich zu der Zeit vor dem Shutdown?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR wurden (in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz) aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zur Eindämmung getroffen,
die den Fahrgast- und #Mitarbeiterschutz berücksichtigen. Hierzu zählt auch die
konzeptionelle Anpassung der #Fahrausweiskontrollen in Verbindung mit dem veränderten
Nutzerverhalten und der Auslastung der Fahrzeuge.“
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Frage 4:
Falls nein oder vermindert, wie hoch sind die #Einnahmeausfälle?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR hat durch die Corona-Pandemie einen signifikanten Rückgang des
Fahrgastaufkommens feststellen müssen, welcher zu einem spürbaren Einnahmerückgang
führte. Die Höhe der Ausfälle kann momentan noch nicht beziffert werden.“
Frage 5:
Falls nein oder vermindert, wie werden die freigesetzten Mitarbeiter beschäftigt?
Frage 6:
Falls die freigesetzten Mitarbeiter nicht oder teilweise nicht beschäftigt werden: Warum werden sie nicht zu
Desinfektionsmaßnahmen (Haltestangen, Türöffnungsvorrichtungen, etc.) der Fahrzeuge eingesetzt?
Falls nein oder vermindert, wie werden die freigesetzten Mitarbeiter beschäftigt?
Antwort zu 5 und 6:
Grundsätzlich setzt die BVG Personale, die unter Umständen in Ihrem bisherigen
Beschäftigungsbereich kurzfristig nicht benötigt werden, in anderen
Unternehmensbereichen ein.
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Kulanzregelung zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/kulanzregelung-zum-umgang-mit-vbb-semestertickets-verlaengert

Nach Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen sowie den Ländern Berlin und Brandenburg wurde für die bislang bis zum 30. April 2020 befristete #Kulanzregelung zur Handhabung der Semestertickets eine grundsätzliche Verlängerung vereinbart: Die aktuell bestehenden Regelungen gelten nun vorerst bis zum 31. Mai 2020.

Fünfzig #Hochschulen in Berlin und Brandenburg haben einen #Semesterticketvertrag für ihre Studierenden mit den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgeschlossen. Die Ausgabe und die jeweilige Validierung der Semestertickets zum neuen Semester erfolgt in der Regel durch die Hochschulen bzw. durch die zuständigen Studierendenschaften. Die Gebäude der Hochschulen sind gem. Verordnung der Wissenschaftsverwaltungen weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen und es erfolgt nur ein #Präsenznotbetrieb mit der Folge, dass die Ausgabe der Semestertickets für das Sommersemester 2020 nicht wie gewohnt erfolgen konnte. Um die Ausgabe der Semestertickets durch die Hochschulen und Studierendenvertretungen trotz der besonderen Umstände zu bewerkstelligen, wurden verschiedene Lösungen gefunden, z.B. der postalische Versand von Semestertickets an die Studierenden.

Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um allen berechtigten Studierenden das von ihnen bereits bezahlte Semesterticket bis Ende April zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund werden in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg und den Verkehrsunternehmen im VBB daher kurzfristig die Kulanzregelungen zum Umgang mit VBB-Semestertickets verlängert. Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März 2020 abgelaufen sind, werden bis einschließlich 31. Mai 2020 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin.
  • Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 31. Mai 2020.
  • Dazu wurden von den Hochschulen Muster der Immatrikulationsbescheinigungen abgefragt und dem Servicepersonal der Verkehrsunternehmen zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt.
  • Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin.

Ziel der Fristverlängerung ist es, den Hochschulen in Berlin und Brandenburg mehr Zeit zu geben, um alle berechtigten Studierenden mit Semestertickets für das Sommersemester 2020 zu versorgen. Die Hochschulen und Studierendenschaften werden dringend gebeten, trotz der besonderen Umstände im Zusammenhang mit Covid-19 alle Möglichkeiten bei der Ausgabe dieser Semestertickets auszuschöpfen.

Tarife: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg lehnt Kulanz bei Monatskarten ab, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zahlen-ohne-zu-fahren-verkehrsverbund-berlin-brandenburg-lehnt-kulanz-bei-monatskarten-ab/25739124.html

Viele Pendler in der Region nutzen ihre #Monatskarten derzeit wegen der Ausbreitung des Coronavirus kaum noch oder gar nicht. Der #VBB lehnt derzeit eine Kulanz ab.

Der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verweigert bei Monatskarten jede #Kulanz. In einem Schreiben des VBB an den #Fahrgastverband Pro Bahn heißt es, dass „die gültigen #Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin anzuwenden sind“ – trotz Corona.

Pro-Bahn-Sprecher Peter Cornelius kritisierte die Haltung des VBB scharf: „Keine Kulanz. Alle Kunden müssen ihre Abos voll bezahlen, Ausnahmen gibt es nur mit kompliziertem Antrag bei Krankheit und amtlich verordneter Quarantäne.“

Eine VBB-Sprecherin sagte, dass man weiter im Gespräch mit allen Beteiligten  …

Tarife: Erhöhtes Beförderungsentgelt bei S-Bahn und BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Erhöhte Beförderungsentgelte (#EBE) wurden im Jahr 2017, 2018 und 2019 von der BVG und der
S-Bahn Berlin GmbH erhoben?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
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„Bei der BVG AöR wurden in den letzten drei Jahren 888.175 Fälle von erhöhtem #Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.“
Jahr EBE-Fälle
2019 343.251
2018 294.266
2017 250.658
Frage 2:
In wie vielen Fällen des EBE wurde Widerspruch seitens der Fahrgäste eingelegt?
Frage 3:
In wie vielen Fällen wurde dem Widerspruch gegen das EBE stattgegeben?
Antwort zu 2 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu führt die BVG AöR keine detaillierten Auswertungen durch.“
Frage 4:
Wie viele der sogenannten „#Handytickets“ aus der BVG- oder Bahn-App wurden aufgrund einer zweiminütigen „weißen Uhr“ im Handyticket nicht durch das Kontrollpersonal akzeptiert und mit einem EBE
geahndet, seitens der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH jedoch bei einem Widerspruch des Fahrgastes
aus Kulanz nicht weiterverfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Anteil von beanstandeten ‚Handytickets‘ lag in 2019 bei ca. 0,9 % aller EBE-Feststellungen.
Hauptbeanstandungsgrund war der Erwerb ‚nach Aufruf‘ (nach Beginn der Kontrolle), hier
gilt: Beim Zustieg des Kontrollpersonals wird der Beginn der Fahrausweisprüfung (Uhrzeit)
in einem Kontrollgerät gespeichert. Wird der Fahrausweis danach erworben, gilt er als ungültig. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das BVG-Online-Geschäft ist der Kaufvertrag für Handytickets erst zustande gekommen, indem das Handyticket über die BVG-App innerhalb dieser Applikation zur Ansicht bereitgestellt wird.
Die Gültigkeit des Handytickets ist von dem Countdown des Zwei-Minuten-Zählers unabhängig. Er dient lediglich dem Kontrollpersonal, um den unmittelbaren Kaufzeitpunkt
nachzuvollziehen, da das Ticket vor Fahrtantritt gekauft werden muss. Während des
Hochzählens ist das Ticket ebenso gültig wie nach Ablauf der zwei Minuten.“
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Frage 5:
Auf welcher Grundlage wird nach einem Widerspruch Kulanz gewährt oder verwehrt? Worin liegt diese
Kulanz begründet?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Kulanz ist ein Entgegenkommen des Unternehmens, auf das kein Rechtsanspruch
besteht.
Die BVG AöR unterzieht jeden EBE-Fall einer Einzelfallprüfung und entscheidet ihn auf
Grundlage der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
(VBB-Tarif). Bei bestimmten Sachlagen kann eine Kulanzentscheidung getroffen werden.“
Frage 6:
Muss das Kontrollpersonal der BVG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH eine Art statistischen Zielwert von
Fahrgästen ohne Fahrschein erreichen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR werden keine statistischen Zielwerte vorgegeben.“
Frage 7:
Wie weit darf sich das Kontrollpersonal ohne Angabe von Gründen mit dem Personalausweis eines
Fahrgastes von diesem entfernen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR gilt bei der Durchführung von Fahrausweiskontrollen folgendes:
Fahrgäste ohne Fahrausweis oder mit ungültigem Fahrausweis sind gemäß der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) verpflichtet,
ihre Personalien bekannt zu geben. Die Anschrift ist anhand eines amtlichen Ausweises,
Reisepasses, Führerscheines oder einer anderen glaubwürdigen Legitimation festzustellen. Werden vom Fahrgast freiwillig Personaldokumente ausgehändigt, werden diese nur
zum Abschreiben der Personalien/Wohnanschrift entgegengenommen. Dem Fahrgast ist
sein Personaldokument anschließend unverzüglich zurückzugeben.
Weigert sich ein Fahrgast, seine Personalien anzugeben oder werden offensichtlich
falsche Angaben gemacht, ist die Hilfe der Polizei anzufordern.“
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Frage 8:
Wie viele EBE-Fahrgäste hatten ihren Wohnsitz in Berlin, Deutschland oder im Ausland? Wie viele davon
legten Widerspruch gegen das EBE ein? (bitte nach Wohnort darstellen)
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR beträgt der Anteil von ausländischen Adressen bei Vorgängen von
‚Erhöhtem Beförderungsentgelt‘ ca. 10 %. Detailliertere Auswertungen zu Adressen
werden nicht erhoben.“
Frage 9:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 31.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Deutschlandtarifverbund GmbH: DBV erwartet auch Einbeziehung der Fahrgastverbände, aus DBV

Ein #Tarif für ganz Deutschland … ein Traum aller Fahrgäste. Der Deutsche #Bahnkunden-Verband begrüßt und unterstützt deshalb die Absichtserklärung zwischen DB AG, Verband der #SPNV-Aufgabenträger und den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Jedoch sollten auch die Fahrgäste in die Weiterentwicklung mit eingebunden werden!

Damit ist nach jahrelangen Gesprächen endlich ein konkreter Anfang gelungen, um einen Tarif für den gesamten Nahverkehr in Deutschland einzuführen. Immerhin haben seit Ende Februar 2020 bereits mehr als 50 Unternehmen die Absichtserklärung zur Gründung der #Deutschlandtarifverbund GmbH unterzeichnet.

Aus Sicht der Fahrgäste ist es unerlässlich, das die heute noch sehr unterschiedlichen Tarife und Tarifbedingungen harmonisiert werden. Das beginnt bei der Frage, bis zu welchem Alter ein Kind den ermäßigten Tarif zu zahlen hat, ob für die Fahrradmitnahme eine Fahrkarte zum Normal- oder Ermäßigungstarif zu zahlen ist, Fragen zur Barrierefreiheit bis hin zur Definition der Familie. Auch wenn die Deutschlandtarifverbund GmbH sich in erster Linie mit Abrechnungs- und Verwaltungsfragen beschäftigen wird (denn sie sind für die Unternehmen in allererster Linie wichtig, da mit der Lösung von solchen Fragen die Aufteilung des Fahrgelderlöses verbunden ist), erwartet der DBV von den Gesellschaftern, dass sie sich bald auch der Vereinheitlichung des Tarifes widmen und hierzu in den Meinungsaustausch und eine intensive Disukussion mit den #Fahrgastverbänden treten.

Pressekontakt: Gerhard J. Curth, Präsident, Telefon 01 77 / 6 65 66 05

Link zur Presseerklärung der BAG-SPNV:
https://bag-spnv.de/presse/details/deutschlandtarifverbund-eisenbahnen-und-aufgabentr%C3%A4ger-wollen-k%C3%BCnftig-den-bundeswei-ten-tarif-f%C3%BCr-den-nahverkehr-auf-der-schiene

Radverkehr: Halbe Stunde mit Nextbike-Leihrädern kostenlos Wegen des Coronavirus können Berliner kürzere Strecken in der Stadt von 17. März 2020 an kostenlos mit Rädern aus dem öffentlichen Verleihsystem zurücklegen., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6111116-4357821-halbe-stunde-mit-nextbikeleihraedern-kos.html

Wegen des Coronavirus können Berliner kürzere Strecken in der Stadt von 17. März 2020 an #kostenlos mit #Rädern aus dem öffentlichen Verleihsystem zurücklegen.

Die ersten 30 Minuten der #Nextbike-Ausleihe seien bis 19. April #kostenfrei, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Montag mit. «Wir wollen den Menschen möglichst viele Optionen bieten, gesund mobil zu bleiben», erklärte Gesundheitssenatorin Regine Günther (Grüne). Möglich ist demnach auch eine mehrfache Nutzung der #Räder pro Tag für eine halbe Stunde. Nutzer sollen die #Fahrräder …

Tarife: S-Bahn Berlin und BVG geben 17.000 Fahrscheine für freiwillig Engagierte, aus BVG + S-Bahn

Die #BVG und die #S-Bahn Berlin unterstützen Berliner Bürgerinnen und Bürger, die #ehrenamtlich anderen Menschen helfen. Die beiden Berliner Verkehrsunternehmen stellen in den kommenden zwei Jahren pro Jahr 17.000 #kostenlose #Einzelfahrscheine zur Verfügung.  Diese kommen vor allem denjenigen zugute, die über ein geringes Einkommen verfügen und für die ihre Fahrten zum Einsatzort eine finanzielle Belastung sind. Ein entsprechender Vertrag ist zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der BVG und der S-Bahn Berlin sowie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. unterzeichnet worden. Diese erfolgreiche Kooperation findet bereits zum zehnten Mal statt.

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Mein herzlicher Dank gilt auch in diesem Jahr den beiden großen Verkehrsunternehmen BVG und der S-Bahn Berlin, dass sie die kostenlosen Fahrscheine wieder in so großer Zahl zur Verfügung stellen. Für viele ehrenamtlich Engagierte ist das eine große Unterstützung. Es ist auch ein Dankeschön dafür, dass sie anderen Berlinerinnen und Berlinern selbstlos zur Seite stehen und damit den Zusammenhalt in unserer Stadt stärken.“

Dirk Schulte, Vorstand Personal und Soziales der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG): „Ehrenamtliches Engagement bringt Bewegung ins Leben vieler Berlinerinnen und Berliner. Denn die Freiwilligen sorgen mit ihrem Einsatz dafür, dass andere vorankommen – Schülerinnen und Schüler etwa, Pflegebedürftige oder sozial benachteiligte Bürgerinnen und Bürger. Dieses vielfältige Engagement unterstützen wir als BVG gerne mit kostenlosen Fahrscheinen. Die Ehrenamtlichen und die BVG – gemeinsam bewegen wir Berlin. Und auch unter den 15.000 BVGerinnen und BVGern gibt es viele, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich aktiv sind.“

 

Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin: „Ehrenamtliche Helfer unterstützen die Schwächsten in unserer Stadt überall dort, wo das Geld dafür fehlt. Diese Spende ist deshalb für mich ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Engagements. So sorgen wir mit dafür, dass Hilfe für andere nicht an den Fahrtkosten scheitert.“

 

Dr. Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin: „Die kostenlosen Fahrscheine für Ehrenamtliche sind nicht nur eine wichtige Unterstützung für diejenigen, die sich vielleicht sonst einen Fahrschein nicht leisten könnten. Sie sind auch eine kleine Anerkennung dafür, dass sich Menschen ehrenamtlich für andere einsetzen und damit unsere Gesellschaft etwas menschlicher machen. Jeder einzelne Fahrschein kann dabei helfen.“

 

In Berlin engagieren sich mehrere tausend Menschen freiwillig und helfen damit unter anderem

  • sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern bei Behördengängen,
  • Menschen in Pflegeheimen durch Besuchsdienste,
  • älteren und alten Menschen bei der Aufrechterhaltung eines selbstständigen Lebens,
  • Schüler und Schülerinnen bei den Hausaufgaben als Paten und Coaches,
  • Familien mit Kindern durch Großelterndienste und
  • Menschen, die Beratung in besonderen Lebenslagen benötigen.

Die Vergabe der Fahrtscheine übernimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. als Kooperationspartner der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Einzelfahrscheine werden von jeweils einem Stadtteil- oder Nachbarschaftszentrum direkt an soziale Organisationen und Initiativen in den einzelnen Bezirken ausgegeben, die sie an die bei ihnen freiwillig Engagierten weiterreichen. Interessierte gemeinnützige Organisationen finden die  Adressen der bezirklichen Ausgabestellen hier:

http://www.paritaet-berlin.de/downloads/Anlaufstellen_Fahrscheine

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de