zu Fuß mobil: Fußgängertunnel ohne Fußgänger, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welches #Schadensbild existiert beim #Fuß-
gängertunnel unter der #Schnellerstraße am Bahnhof #Schö-
neweide nach dem #Brand im Dezember 2016, der zu
dessen Sperrung führte?
Antwort zu 1: Der Brand führte zur Zerstörung der
abgehängten Tunneldecke einschließlich der Tunnelbeleuchtung
und aller Türen zu den Betriebsräumen im
Bereich des Ausganges am Bahnhof Schöneweide. Ferner
wurde der Aufzug erheblich beschädigt. Die Wände und
übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark
verrußt.
Frage 2: Gibt es einen Zeitplan für den Baubeginn zur
Beseitigung der Schäden und der #Wiederinbetriebnahme
des Tunnels, der eine stark frequentierte Zuwegung vom
und zum Bahnhof Schöneweide darstellt?
Frage 3: Welche Kosten werden durch die Reparatur
des Tunnels entstehen?
Antwort zu 2 und 3: Nach Entscheidung über Art und
Umfang der Instandsetzung erfolgt die Vorbereitung und
Vergabe der erforderlichen Bauleistungen. Eine Vergabe
der Bauleistungen wird im Herbst 2017 angestrebt. Die
Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht abgeschätzt
werden.
Frage 4: Soll der Tunnel zukünftig – auch nach dem
Umbau des Bahnhofsumfeldes – in Betrieb bleiben oder
wird eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
favorisiert?
Antwort zu 4: Eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
wird grundsätzlich favorisiert. Hierfür bedarf
es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher
und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten,
die im Rahmen der neuen Verkehrslösung
Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
der Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide
und der damit verbundenen Umgestaltungen der neuen
Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der Brü-
ckenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der
neuen Planungen der Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht
werden. Eine Entscheidung zur Schließung des
Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung
dieser beschriebenen Maßnahmen möglich.
Frage 5: Welche Kosten sind in den letzten zehn Jahren
durch Reparatur und Erhalt des Tunnels entstanden?
Antwort zu 5: In den letzten zehn Jahren sind für Instandsetzungen
und Erhalt der Tunnelanlage einschließ-
lich deren Fahrtreppen und Aufzüge Kosten in Höhe von
877.000 € entstanden.
Berlin, den 28. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2017)

Fahrradfahren in der Hauptstadt Gleich zwei neue Leihfahrradanbieter in Berlin, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrradfahren-in-der-hauptstadt-gleich-zwei-neue-leihfahrradanbieter-in-berlin/19436562.html

Nutzer von #Leihrädern haben jetzt die #Auswahl: „#Lidl-Bike“ startet im März mit 3500 Fahrrädern. Konkurrent „#Nextbike“ bietet ab April weitere 2000 an.

Das gibt es auch nicht alle Tage: Ein Unternehmen der öffentlichen Hand verbündet sich mit einem privaten Unternehmen, um einen Kampf mit einem privaten Unternehmen aufzunehmen, das mit Geld aus der öffentlichen Kasse unterstützt wird. So zumindest zeigt sich in diesem Jahr das Berliner Fahrradverleihgeschäft. Es treten an: Erstens die Deutsche Bahn, die mit dem Discounter Lidl kooperiert und das System Lidl-Bike anbietet. Zum zweiten die Leipziger Firma Nextbike, die sich in einer Ausschreibung des Senats durchgesetzt hat und vom Land mit 1,5 Millionen Euro im Jahr unterstützt wird.

Beim Start liegt Lidl-Bike vorne. Los geht es dort am 5. März. Nextbike will Mitte April folgen. Bei Lidl-Bike beginnt die Saison mit einem Fest am Hauptbahnhof. Mehrere hundert Räder können am 5. März gratis getestet werden, kündigte Sylvia Lier, die Vorsitzende der Geschäftsführung DB Rent, am Donnerstag an. Danach werden die 3500 Räder nach und nach innerhalb des S-Bahn-Rings aufgestellt. Feste Stationen wie in der Vergangenheit gibt es nicht – außer an zunächst neun Lidl-Märken.

Für Smartphone-Nutzer ist die Sache einfach. Das Ausleihen und Zurückgeben erfolgt nach einer Anmeldung per App. Sie zeigt auch an, wo Räder zum Ausleihen stehen. Grundsätzlich kann man das Rad nach Ende der Fahrt an jeder Straßenkreuzung im Nutzungsgebiet abstellen. Wer es zu einer der 350 vorgegebenen Rückgabezonen bringt, die die App ebenfalls anzeigt, erhält einen Rabatt in Höhe von 50 Cent für die Fahrt. Das Ausleihen ist auch telefonisch möglich. Und für Touristen ist ein Tagespass geplant.

Es gibt zwei Preissysteme, wobei man sich in beiden Fällen grundsätzlich für ein Jahr anmelden muss: Im Basis-Tarif mit einer Gebühr von drei Euro fürs Jahr kostet die erste halbe Stunde …

Radverkehr: Lidl-Bike startet am 5. März in Berlin 3.500 Lidl-Bike für Berlin • Rückgabe innerhalb des S-Bahn-Ringes an jeder Straßenecke möglich aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/13445456/Start_Lidl_Bike.html?start=0&itemsPerPage=20

3.500 #Lidl-Bike für Berlin • Rückgabe innerhalb des S-Bahn-Ringes an jeder Straßenecke möglich • 353 Rückgabezonen für rabattierte Ausleihe • Eröffnungsveranstaltung am Berliner Hauptbahnhof

#DB Rent startet am Sonntag, 5. März, mit dem Sponsor Lidl Deutschland das stationsungebundene #Fahrradverleihsystem Lidl-Bike für Berlin. An diesem Tag findet eine Eröffnungsveranstaltung für Kunden und Fahrradbegeisterte am Berliner Hauptbahnhof statt. Alle Berlinerinnen und Berliner sind eingeladen, das neue Angebot am Start-Tag kostenlos zu testen. Lidl-Bike ist Teil der Call a Bike-Familie und aktuell das größte Fahrradverleih-system in Deutschland. Zum Einsatz kommen 3.500 fabrikneue Fahrräder.

„Wir freuen uns, dass wir Lidl-Bike schon so früh in der Saison auf die Straße bringen können. Lidl-Bike ist im Vergleich zum DB-Angebot im letzten Jahr mehr als doppelt so groß. Gemeinsam mit Lidl bieten wir einen noch größeren und besonders umweltfreundlichen Teil des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin“, sagt Sylvia Lier, Vorsitzende der Geschäftsführung DB Rent. „Komfortabler ist es außerdem: 3.500 Fahrräder sind im ganzen Innenstadtbereich verfügbar und können an jeder Straßenecke zurückgegeben werden.“

Wolf Tiedemann, Geschäftsleitung Lidl Deutschland, betont: „Mit dem Lidl-Bike bieten wir in Berlin einen einfachen Einstieg in die emissionsarme Mobilität. E-Ladestationen für Pedelecs und Pkw an ausgewählten Lidl-Filialen im Stadtgebiet ergänzen dieses Serviceangebot. Für uns ist das ein weiterer Baustein, nachhaltigster Discounter in Deutschland zu werden.“

Im Basis-Tarif kostet Lidl-Bike einen Euro je 30 Minuten, wenn der Kunde bei der Rückgabe eine der 353 Rückgabezonen nutzt. Im Komfort-Tarif ist die erste halbe Stunde dann sogar kostenlos. Das 88km2-große Nutzungsgebiet deckt den Bereich innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings ab. Die 39 Lidl-Filialen in diesem Gebiet sind maximal 200 Meter von einer Rückgabezone entfernt. 

Alle Kunden von Call a Bike sowie der Fahrradverleihsysteme mit weiteren Kooperationspartnern können auf Lidl-Bike ohne gesonderte Anmeldung zugreifen. Genauso steht auch Kunden von Lidl-Bike das gesamte Call a Bike-Angebot deutschlandweit ohne eine weitere Registrierung zur Verfügung. Beim neuen Angebot übernimmt DB Rent die Rolle des Systembetreibers und betreut die Kunden. Lidl ist Sponsor und Namensgeber des Fahrradverleihsystems.

DB Rent ist seit fast 15 Jahren im Fahrradverleihgeschäft aktiv und derzeit mit rund 13.000 Fahrrädern in 50 Städten der führende Anbieter in Deutschland.

Lidl betreibt rund 3.200 Filialen in Deutschland und gehört mit über 75.000 Mitarbeitern zu den führenden Lebensmittel-Einzelhändlern in Deutschland. In Berlin gibt es rund 140 Lidl-Filialen.

Straßenverkehr: Immer mehr Pendler Berlin droht der Stau-Kollaps – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/immer-mehr-pendler-berlin-droht-der-stau-kollaps-25779618

Berlin –

Berlins #Autofahrer stehen immer länger im #Stau. Bei Pendlern, die in den Stoßzeiten unterwegs sind, summierte sich der durchschnittliche  Zeitverlust  im vergangenen Jahr  auf 107 Stunden – das sind zwei Stunden mehr als 2015.

Zu diesem Ergebnis kommt der jüngste Verkehrsindex des Navigationsherstellers #TomTom. „Die #Staubelastung ist gestiegen“,  sagt Andreas Erwig von TomTom. Er hält es für möglich, dass sich die Lage weiter verschärft.  Denn die beiden Entwicklungen, die zum Verkehrsanstieg   entscheidend beigetragen haben, sind noch nicht abgeschlossen:  der   wirtschaftliche Aufschwung und der Anstieg der Wohnungsmieten in der Innenstadt.
„Wirtschaftswachstum bedeutet mehr Arbeitnehmer, die zu ihren Arbeitsplätzen gelangen müssen“, erklärt Erwig. Immer höhere Mieten – vor allem im Stadtzentrum – zwingen eine wachsende Zahl von Berlinern dazu, in Außenbezirke oder ins Umland zu ziehen. Und das verlängert meist die   Alltagswege.  

„Bei ihrer Suche nach einer neuen Wohnung blenden viele Menschen offenbar aus, dass sie für die Fahrt zur Arbeit mehr Zeit benötigen“, sagte Erwig. „Anstelle  einer fünfminütigen U-Bahn-Fahrt steht  plötzlich eine längere Autofahrt an.“ Gerade zu den Stoßzeiten sind   immer  Pendler unterwegs auf teilweise völlig überlasteten  Straßen.    Nach den Berechnungen von TomTom müssen  Autofahrer in Berlin im Durchschnitt 29 Prozent mehr Zeit einplanen, als wenn die Straßen frei wären.  Zum Vergleich: 2008 waren es 25 Prozent.

Besonders oft und lang andauernd staut sich der Verkehr auf den  Autobahnen …

Straßenverkehr: Marode Brücken in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie sieht die aktuelle Projektliste #sanierungsbedürftiger
#Brücken aus (bitte mit Angabe der Zustandsnote
und Datum der Bewertung)?
Antwort zu 1: Die aktuelle Projektliste sanierungsbedürftiger
Brücken in der Baulast des Landes Berlin wurde
in der Anlage 1 zusammengestellt.
Frage 2: Auf welchen Brücken ist derzeit eine #Temporeduzierung
und/oder #Lastreduzierung aufgrund des baulichen
Zustandes angeordnet (bitte aufgelistet nach Brü-
cken und Tempo bzw. Lastbeschränkung)?
Frage 3: Seit wann bestehen die jeweiligen Tempound/oder
Lastreduzierungen?
Frage 4: Welche Maßnahmen wurden inzwischen ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern (Angaben
bitte pro Brücke)?
Frage 5: Welche Maßnahmen werden zukünftig ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern (Angaben
bitte pro Brücke und geplanten Beginn der Maßnahme)?
Antwort zu 2 bis 5: Die Brücken in der Baulast des
Landes Berlin mit Tempo- bzw. Lastbeschränkung und
entsprechende bauliche Maßnahmen sind in der Anlage 2
zusammengestellt.
Frage 6: Kann der Senat zahlenmäßige Angaben machen,
wie viele Berliner Brücken welche Zustandsnoten
haben (ohne Nennung der einzelnen, wenn möglich mit
bezirklicher Untergliederung)?
Antwort zu 6: Die Zustandsnoten der Brücken in der
Baulast des Landes Berlin werden auf Basis der DIN
1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen
– Überwachung und Prüfung" in einzelne Notenbereiche
unterteilt. Die aktuellen Zustandsnoten der insgesamt
827 Brücken/ Teilbauwerke stellen sich wie folgt dar:
Notenbereich Anzahl Teilbauwerke
Note 1,0 – 1,4: "sehr guter Zustand" : 115 Teilbauwerke
Note 1,5 – 1,9: "guter Zustand": 115 Teilbauwerke
Note 2,0 – 2,4: "befriedigender Zustand": 372 Teilbauwerke
Note 2,5 – 2,9: "ausreichender Zustand": 181 Teilbauwerke
Note 3,0 – 3,4: "nicht ausreichender Zustand": 42 Teilbauwerke
Note 3,5 – 4,0: "ungenügender Zustand": 2 Teilbauwerke
Berlin, den 21. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2017)

Straßenverkehr: A100 – Wird in Treptow ein Präjudiz für den Anschluss des 17. BAB geschaffen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim #Planfeststellungsverfahren
für die Planänderungen am #16. Bauabschnitt
(BA), und wann wird es die Möglichkeit für Klageberechtigte
geben, dagegen rechtlich vorzugehen?
Wann ist also ein Planfeststellungsbeschluss zu erwarten?
a. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird im Sinne
des im Verfahren befindlichen Planfeststellungsbeschlusses
weiter gebaut?
b. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass den
Anwohner/innen die Klagemöglichkeit genommen
wird, weil der Planfeststellungsbeschluss nicht
einmal abgewartet wird und weitergebaut wird?
Antwort zu 1: Der Planfeststellungsbeschluss zum
vorliegenden Änderungsantrag wird Mitte 2017 erwartet.
Die von der materiellen Änderung betroffenen Anlagenbestandteile
werden nicht vorab hergestellt. Die derzeit
im Bau befindlichen Leistungen der Bundesautobahn
(BAB) #A100, #16.Bauabschnitt erfolgen auf der Grundlage
des bestandskräftigen #Planfeststellungsbeschlusses.
Frage 2: Kann der Senat zusichern, dass am Ende des
Trogbauwerks (Bau km 23 + 270) nur die Zu- und Abfahrten
am Ende des 16. BA gebaut werden und der Autobahnkörper
dementsprechend am Trogausgang endet?
Antwort zu 2: Der „Autobahnkörper“ endet bei BauKilometer
23+420. Daran anschließend werden die Zuund
Abfahrten errichtet.
Frage 3:Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
nach der Änderungsvariante des im Genehmigungsverfahren
befindlichen Planfeststellungsdokumentes die Zu- und
Abfahrten nicht ebenerdig gebaut werden sollen? Teilt der
Senat die Auffassung, dass damit ein Präjudiz für die
Anschlussstelle 17. BA geschaffen würde, da die Anschlussstelle
17. BA laut alten Planungen der dann anschlussfähige
Brückenneubau über die Straße Am Treptower
Park und im weiteren Verlauf über die Spree nach
Friedrichshain wäre?
a. Wie bewertet der Senat dies vor dem Hintergrund
der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach
der qualifizierte Abschluss des 16. Bauabschnitts
kein Präjudiz für den Bau des 17. Bauabschnitts
schaffen soll?
b. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat gegenüber
dem Bauträger zur Sicherstellung dieser Forderung
des Koalitionsvertrags einzuleiten?
Antwort zu 3: Die Intension des Änderungsantrages
beinhaltet den gerichtlich geforderten Erhalt der Wohnhäuser
Beermannstraße 16/18 unter Berücksichtigung
eines möglichst geringen Rückbauerfordernisses bei einem
möglichen Weiterbau der A 100. Der Bau des 17.
Abschnittes ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan als
vordringlicher Bedarf ausgewiesen und damit verpflichtende
Richtschnur des Handelns der Bundesrepublik
Deutschland.
Eine Präjudizierung für einen möglichen Weiterbau
wird damit jedoch nicht begründet.
Frage 4: Welche Arbeiten werden momentan im Segment
des sich noch im laufenden Verfahren befindlichen
Bereichs (Bau km 22+980 bis km 23+625,5) getätigt?
(Bitte Art der Baumaßnahme nennen und Zweck)
Antwort zu 4: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
– Km 22+980 bis km 23+015 Bereich Baulos 5,
zzt. bauzeitliche Umfahrung und Erdstoffzwischenlager
– Km 23+015 bis km 23+092 Bereich Baulos 6
Dock 24, zzt. Erdarbeiten für Baustelleneinrichtung
– Km 23+092 bis km 23+198 Bereich Baulos 6
Dock 25, zzt. bauzeitliche Umfahrung S-Bahn und
Erdbau für BE und Vorbereitung Baugrube
– Km 23+198 bis km 23+270 Bereich Baulos 6
Dock 26, z.zt.Erdbau für BE und Vorbereitung
Baugrube (Spundwandarbeiten)
– Km 23+270 bis km 23+625 Bereich Baulos 7, zzt.
Erdarbeiten für BE und Erdstoffzwischenlager
Frage 5: Kann der Senat ausschließen, dass es sich bei
den aktuellen Baumaßnahmen (Höhe Beermannstraße,
entlang der S-Bahn-Trasse) um Baumaßnahmen handelt,
die ein Präjudiz für den 17. BA schaffen?
a. Handelt es sich dabei um Schalungsarbeiten oder
um Schachtungsarbeiten?
Antwort zu 5: Ja, im Wesentlichen finden vor Ort gegenwärtig
Erdbauarbeiten statt (Schachtungsarbeiten).
Frage 6: Was haben diese Baumaßnahmen mit den
restlichen aktuell laufenden Baumaßnahmen im Bereich
Kiefholzstraße zu tun?
Antwort zu 6: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
Frage 7: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
aus Süden kommend für den Abschnitt zwischen
Trogausgang und Treptower Park als Lärmschutzmaß-
nahme einerseits für die Bewohner auf der Westseite eine
acht Meter hohe Lärmschutzwand geschaffen werden soll,
für die Anwohner/innen auf der Ostseite jedoch lediglich
ein Fledermauszaun angemessen scheint?
a. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem
ebenerdigen Ausbau der Zu- und Abfahrtsstraßen
die Lärm-, Feinstaub- und Umweltbelastungen für
die Anwohner/innen in der Straße Am Treptower
Park, rechter Hand der S-Bahn-Trasse, zu minimieren
wäre?
b. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit der vollständigen
Tunnelung der Zu- und Abfahrtstraßen
bis zum Treptower Park die Lärm-, Feinstaub- und
Umweltbelastungen für alle Anwohner/innen in
diesem Abschnitt zu minimieren und eine deutlich
umweltverträglichere Lösung umsetzbar wären?
Wenn ja, was wird der Senat in diesem Sinne unternehmen?
c. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine vollständige
Untertunnelung der Zu-und Abfahrtstraßen
nach Trogende bis zum Treptower Park nicht nur
eine stadtverträgliche Planungsvariante wäre, die
für die Anwohner/innen die Lebensqualität deutlich
erhöhte?
Antwort zu 7: Die Fledermausüberflughilfe ist eine
Maßnahme des Artenschutzes. Im Planänderungsverfahren
ist die Ausbildung der Fledermausüberflughilfe als
Lärmschutzwand betrachtet worden. Nach Abwägung
aller Belange wird die Gewährung von passivem Schallschutz
als eine für die Betroffenen wesentlich besser
geeignete Maßnahme zur Lärmvorsorge gesehen.
Eine ebenerdige Ausbildung führt zu einem geringfü-
gig niedrigeren Belastungsniveau. Hinsichtlich der Luftschadstoffimmisionen
bleiben die Grenzwerte in beiden
Fällen weit unterschritten, für die Lärmbetroffenen würde
diese (geringe) „Absenkung“ zu einem Verlust von Ansprüchen
auf passiven Schallschutz führen. Der im Wesentlichen
von der Bahn hervorgerufenen Lärmbelastung
könnte somit nicht im vorgesehenen Umfang entgegengewirkt
werden.
Die Frage einer Tunnellösung wurde im Verwaltungsstreitverfahren
vor dem Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG 9 A 8.11 bis 9.11 und 9 A 11.11 und 9 A 18.11
bis 20.11) in der mündlichen Verhandlung am 27.09.2012
abschließend verhandelt und entschieden.

Berlin, den 20. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2017)

Straßenverkehr: Berliner Straßenbeleuchtung – effizient und klimafreundlich?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin
und wie viele sind bereits auf #LED Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1: Aktuell betreibt das Land Berlin noch
rund 33.800 der ursprünglich 44.000 #Gasleuchten. Von
den Leuchten wurden 2.200 auf LED umgerüstet, weitere
8.000 (die Gasreihenleuchten) auf eine Elektroleuchte mit
Kompaktleuchtstofflampe.
Frage 2: Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine
vollständige Umstellung auf energieeffiziente LEDLampen
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben
ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2: Sofern alle noch verbliebenen Gasleuchten
umgerüstet werden, könnte der jährliche CO2-
Ausstoß um rund 28.000 Tonnen reduziert werden. Bleiben
die 3.300 Gasleuchten in den Erhaltungsbereichen
von einer Umrüstung ausgenommen, beträgt die Reduzierung
etwa 24.600 Tonnen.
Frage 3: Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem
Zeitrahmen amortisieren sich die LED Lampen?
Antwort zu 3: Die Kosten variieren je nach Art der
Leuchte. Die Umrüstung der Gasaufsatzleuchten kostet
etwa 4.400 Euro, die Umrüstung der Gashängeleuchte
etwa 5.250 Euro. Die Angabe bezieht sich auf eine Umrüstung
unter Erhalt der Erscheinungsform und der Lichtfarbe
der Leuchte. Bei den bisherigen Vorhaben lag die
Amortisation bei etwa 9 Jahren. Eine Umrüstung ohne
Erhalt der bisherigen Erscheinungsform und Lichtfarbe
würde die Kosten reduzieren und Amortisationszeitraum
verkürzen.
Frage 4: Hat der Senat ein Konzept für die schrittweise
Modernisierung der übrigen Gaslaternen und wenn ja,
wann und an welchen Orten wird dieses umgesetzt?
Antwort zu 4: In 2017 sind zwei Bauvorhaben zur
Umrüstung von Gasleuchten in der Ausführung. Ein BENE-Fördervorhaben
zur Umrüstung von 1.860 Gasleuchten
in Berlin-Spandau. Ein weiteres Bauvorhaben zur
Umrüstung von 1.300 Gasleuchten in Bereichen, in denen
das Landesdenkmalamt die Umrüstung auf formgleiche
Leuchten vorgegeben hat.
Ab 2018 sollen jährlich etwa 3.000 Gasleuchten umgerüstet
werden. Voraussetzung sind die erforderlichen
Haushalts- und ggf. Fördermittel. Aktuell ist ein Bauvorhaben
für den Zeitraum 2018/2019 in Vorbereitung. Die
Umrüstung von ca. 6.000 Gasleuchten, unter anderem in
den Ortsteilen Charlottenburg, Wilmersdorf, Moabit,
Wedding und Hermsdorf ist beabsichtigt.
Bei allen Umrüstungen und Planungen bleiben die Erhaltungsbereiche
ausgenommen.
Parallel werden ab 2017 punktuell einzelne Standorte
immer dann umgerüstet, wenn der weitere Betrieb der
Gasleuchte nur unter der Voraussetzung erheblicher Investitionen
(z.B. Sanierung des Gasmastes) möglich wäre.
Frage 5: Können moderne LEDs die gleiche Leuchtkraft
und warme Lichtfarbe wie Gaslaternen entwickeln?
Antwort zu 5: Ja, die bisher 2.200 auf diese Art umgerüsteten
Standorte sind kaum von den Gasleuchten (Erscheinungsform
und Lichtfarbe) zu unterscheiden.
Frage 6: Welche Vereinbarung hat die Senatsverwaltung
mit der für die Straßenbeleuchtung zuständigen
Stromnetz Berlin GmbH geschlossen, um unnötige Energieverschwendung
(Beleuchtung am Tage) zu vermeiden?
Frage 9: Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung,
um bekannt gewordene Energieverschwendung
abzustellen? Wie schnell wird dabei auf die Meldungen
von Bürger*innen oder Behörden reagiert?
Antwort zu 6 und 9: Das Land Berlin hat einen Vertrag
zum Management der öffentlichen Beleuchtung mit
der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (seit 01.09.2016
Stromnetz Berlin GmbH) geschlossen. Dieser umfasst
insbesondere die Leistungen zur Planung, Vergabe, Kontrolle
und Abrechnung von Wartung, Störungs- und Schadensbeseitigung
an allen Beleuchtungsanlagen. Vertragsinhalt
bei der Gasbeleuchtung ist auch die wöchentliche
Abfahrt bei Nacht und die monatliche Abfahrt am Tage.
Die Tagabfahrt dient der Feststellung von dauerbrennenden
Leuchten.
Das Ziel ist, alle Störungen innerhalb von 10 Tagen zu
beseitigen. Sofern der Dämmerungsschalter bei den Gasleuchten
defekt und kein Material verfügbar ist (Anmerkung:
Monopolstellung des Zulieferers), muss die Leuchte
aus Verkehrssicherheitsgründen auf Dauerbetrieb gestellt
werden.
Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote aufgrund
des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen
besonders hoch. Erschwerend hinzu kommt die Monopolstellung
von Zulieferbetrieben einzelner Ersatzteile. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Frage 7: Wer ist in Berlin im Auftrag der Stromnetz
Berlin GmbH für die Installation, den Betrieb und die
Deckung des Energiebedarfs von Straßenbeleuchtung
beauftragt?
Antwort zu 7: Die Stromnetz Berlin GmbH hat die
Leistungen zum Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu
planen, auszuschreiben, zu beauftragen, zu kontrollieren
und gegenüber dem Land Berlin abzurechnen. Aktuell
sind im Bereich der Elektrobeleuchtung die Lügger Elektroanlagen
GmbH und die L&S Elektrotechnik GmbH, im
Bereich der Gasbeleuchtung die Kraft- und Lichtanlagen
GmbH und die BRAUN Lighting Solutions e.K. tätig.
Der Energiebedarf ist Bestandteil des Strom- und Gasliefervertrages
des Landes Berlin. Aktuelle Energielieferanten
sind die GASAG (Gas) und eine Arbeitsgemeinschaft
bestehend aus Vattenfall Europe Sales GmbH und
der Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH (Strom).
Die Ausschreibung erfolgt zentral durch die Energiewirtschaftsstelle
des Landes Berlin.
Bauvorhaben zur Errichtung oder Umrüstung der Beleuchtungsanlagen
sind nicht Bestandteil des Managementvertrages.

Frage 8: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Einschaltzeiten
der Straßenbeleuchtung?
Antwort zu 8: Die elektrische Straßenbeleuchtung
wird mittels Funksignal ein- und ausgeschaltet. In vier
Messstellen in Berlin wird das Beleuchtungsniveau gemessen.
Ist in der Dämmerungsphase ein festgelegter
Schwellenwert unter- bzw. überschritten, wird das Schaltsignal
angefordert und die Beleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet.
Den Schwellenwert legt das Land Berlin fest.
Die Gasleuchten sind mit einem Dämmerungsschalter
ausgestattet und reagieren selbständig auf die Umgebungshelligkeit.
Berlin, den 17. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2017)

Straßenverkehr + algg.: Mobilität in Berlin Schon um 1910 wurde die autogerechte Stadt geplant – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/mobilitaet-in-berlin-schon-um-1910-wurde-die-autogerechte-stadt-geplant-25723126

Die Sache mit der #autogerechten Stadt ging los, als es noch kaum Autos gab. 1908 rollten 3000 #Kraftdroschken über die Berliner Straßen und 62.000 Fuhrwerke. Aber die Zukunft! Nicht nur Autoträumer, sondern auch #Stadtplaner begeisterten sich für die neuen Aussichten. Herrmann #Jansen, dessen Entwurf 1910 den Wettbewerb für einen Gesamtplan der Groß-Berliner Stadtgestaltung gewann, fand, zwei Spezies sollten sich in der Stadt austoben dürfen sollten: Autos und Kinder.

Widerstand gegen die aufkommenden Autos hielt er für zwecklos. Gleichwohl ist sein Plan, der die Entwicklung der Metropole über Jahrzehnte prägte, vor allem hinsichtlich seiner Freiraumgestaltung als grandios weitsichtig zu preisen. Natürlich mussten angesichts des Bevölkerungswachstums Wohnungen und #Verkehrsinfrastruktur gebaut werden, aber für die dicht belegte Innenstadt  sah er keilartig hineinragende Grünzüge vor. Und die Stadt startete eine offensive Sicherung von Flächen. 1925 knatterten dann schon 39.000 Kfz durch die Stadt, und die Begeisterung für die neuen individuellen Möglichkeiten ergriff die Massen – selbst wenn die allermeisten davon erst nur träumen konnten.

Die nächste Revolution

Wie stark die heutigen Debatten schon im Entstehen der Metropole wurzeln, wurde am Sonnabend auf dem 13. Hermann #Henselmann Kolloquium deutlich, das sich vorbereitend auf den 100. Jahrestag der Bildung von …

Straßenverkehr: 50 Millionen Euro gegen den „Betonkrebs“ Brandenburgs Autobahnen bröseln. Jetzt wird verstärkt saniert. Es gibt Baustellen auf den Berliner Zubringer-Autobahnen A 2, A 9 und A 13 – und Tempolimits., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/autobahnen-in-brandenburg-50-millionen-euro-gegen-den-betonkrebs/19376958.html

Auf dem Berliner Ring und den #Autobahnen in die Hauptstadt müssen sich Autofahrer auch dieses Jahr wieder auf Behinderungen durch #Baustellen einstellen. Viele davon sind wegen des "#Betonkrebses" nötig, der sich weiter durch Fahrbahnen frisst. Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) stellte am Freitag die #Straßenbauprojekte #2017 für das Land #Brandenburg vor: Das Budget steigt von 400 Millionen auf 450 Millionen Euro, was vor allem auf die verstärkte Bekämpfung von "Betonkrebs"-Schäden zurückgeht.

Dahinter verbirgst sich eine #Alkali-Kieselsäure-Reaktion, ausgelöst durch die Verwendung unverträglicher Materialien bei der Sanierung der Ost-Autobahnen nach 1990, die den Beton zerbröseln lässt. Allein 2017 sollen für die Sanierung betroffener Autobahnabschnitte in Brandenburg rund 50 Millionen Euro investiert werden. So viel wie nie zuvor in einem Jahr. Konkret sind 2017 die A2 zwischen Autobahndreieck Werder bis Abfahrt Lehnin, die A 9 zwischen Brück und Klein Marzehns und die A 13 zwischen Staakow und Freiwalde an der Reihe. Besonders betroffen von Schäden seien aber auch die A 15, die A 115 und die A 10, dort vor allem der östliche und südöstliche Bereich, sagte Albrecht Klein, Vorstandschef des Landesbetriebs für Straßenwesen.

Von 700 Kilometern Fahrbahn sind 125 Kilometer sicher betroffen

Er präsentierte aktuelle Zahlen zum Ausmaß des Betonkrebs-Dramas: Von den 700 Kilometer Richtungsfahrbahnen auf Brandenburger Autobahnen sind 125 Kilometer "mit gesichertem Erkenntnisstand" befallen, sagte Klein. Es gebe weitere 275 Kilometer Verdachtsflächen und 150 Kilometer mit "unklaren Merkmalen." Seitdem 2005 das Problem erstmals aufgetreten war, sind für 61 Millionen Euro inzwischen 90 Kilometer saniert worden. Und Sanierung bedeutet, so Klein, "dass der geschädigte Beton komplett entfernt werden muss". Zugleich bat Klein – gewissermaßen der "Herr der Straßen" Brandenburgs  – um Verständnis, dass der "Betonkrebs" Tempolimits auf der A10, A 13 und der A2 Richtung Hannover Tempolimits zur Folge hat. "Es ist leider mit Geschwindigkeitsbegrenzungen verbunden. Auf Tempo 120, 100, leider auch mal 80", sagte Klein. "Tempo 60 hatten wir noch nicht." Es sei aber zwingend nötig. "Es sind gefährliche Steinschläge möglich, wenn man dort mit höheren Geschwindigkeiten fährt."
Das Betonkrebs-Problem sei "ärgerlich", aber nicht zu ändern, sagte Ministerin Kathrin Schneider. Es müsse abgearbeitet werden. Ohnehin seien die zuletzt in den 90er Jahren erneuerten Autobahnen in Brandenburg zumeist turnusmäßig dran. Auch solche regulären Maßnahmen werden 2017 etwa auf der A 24 in der Prignitz oder der …

Straßenverkehr: Sonntagsruhe für die Ampel?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Lichtzeichenanlagen gibt es in Berlin
und bei wie vielen handelt es sich davon um #Bedarfsampeln?
Antwort zu 1: In Berlin sind derzeit 2100 Lichtzeichenanlagen
in Betrieb. Bedarfsampeln sind Lichtzeichenanlagen,
welche nur im Bedarfsfall, z. B. bei Messen,
eingeschaltet werden. Hiervon gibt es in Berlin lediglich
fünf Anlagen.
Frage 2: Wie viele Ampeln werden an Wochenenden
und Feiertagen abgeschaltet?
Antwort zu 2: An Sonn- und Feiertagen sind 79 Lichtzeichenanlagen
nicht in Betrieb.
Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgt die Abschaltung
und wer legt sie fest?
Antwort zu 3: Lichtzeichenanlagen sollen grundsätzlich
ständig den Verkehr regeln. Dennoch gibt es Anlagen,
deren Betriebszeiten eingeschränkt werden können.
Die Entscheidung darüber fällt in jedem Einzelfall die
Verkehrslenkung Berlin (VLB) nach vorheriger Anhö-
rung der Polizei. Kriterien einer eventuellen Abschaltung
ergeben sich im Wesentlichen aus der Begründung, welche
seinerzeit zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage
geführt hat. Bei Einkaufszentren sind dies beispielsweise
die Öffnungszeiten der Einrichtung, bei Straßenbahnverkehren
die Zeiten des Linienbetriebs.
Frage 4: Aus welchem Grunde wurde die Bedarfsampel
für Fußgänger in der Glienicker Straße Höhe Rudower
Straße in Köpenick vor gut zwei Jahren an Wochenenden
abgeschaltet, obwohl dort auch samstags und sonntags ein
erheblicher Durchgangsverkehr auf dem Weg zum Adlergestell
und zur A 113 oder von dort zurück herrscht?
Antwort zu 4: Bei der Lichtzeichenanlage Glienicker
Straße in Höhe der Rudower Straße handelt es sich um
eine Fußgänger-Anforderungsampel. Sie wurde im Jahr
1993 zur Schulwegsicherung errichtet. Durch den Bau der
‚Tangentialverbindung Ost‘ und der Spindlersfelder Stra-
ße als Verbindung von Adlershof nach Köpenick hat
dieser Abschnitt der Glienicker Straße an Bedeutung für
den Durchgangsverkehr verloren. Bei einer Überprüfung
der Betriebszeiten hat die VLB daher festgelegt, den Betrieb
der Ampelanlage auf Montag-Samstag von 6 bis 22
Uhr zu beschränken, da durch die Ampel im Wesentlichen
der Schulweg zu sichern ist. Sonn- und Feiertags ist
das Verkehrsaufkommen zudem deutlich geringer.
Frage 5: Weshalb blieben diesbezügliche Bürgerbeschwerden
an die Verkehrslenkung Berlin von 2015 unbeantwortet
und warum führten auch Nachfragen aus dem
April 2016 nicht einmal zu einem Antwortschreiben?
Antwort zu 5: Es liegt lediglich eine bisher nicht abgeschlossene
Bürgerbeschwerde zur Änderung der Betriebszeit
bei der VLB vor. Im Jahr 2015 erfolgte durch
die VLB letztmalig eine Abfrage bei der Polizei, ob eine
Ausweitung der Betriebszeit erforderlich ist. Ein zeitlich
längerer Betrieb der Ampel wurde seitens der Polizei
zunächst nicht für notwendig erachtet.
Frage 6: Wie schätzt der Senat die Situation jetzt ein
und kann im konkreten Fall im Sinne der Verkehrssicherheit
die Wiedereinschaltung der Bedarfsampel an Wochenenden
erfolgen?
Antwort zu 6: Da sich im Bereich der Lichtzeichenanlage
auch Haltestellen befinden, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass auch an Sonn- und Feiertagen ein Regelungsbedarf
besteht. Die VLB hat nach erneuter Überprü-
fung der Verkehrssituation den Betrieb der Anforderungsampel
auch an Sonn- und Feiertagen veranlasst. Vorgesehen
ist eine Betriebszeit Montag bis Samstag von 6 bis 22
Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 22 Uhr. In diesem
Zusammenhang wird die Bürgerbeschwerde abschließend
beantwortet.
Berlin, den 09. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2017)