Stadt PotsdamNeue Phase der Baustelle für Jungfernsee-Tramstrecke Nedlitzer Straße wird ab 2. Mai stadteinwärts gesperrt, aus Focus

http://www.focus.de/regional/potsdam/stadt-potsdam-neue-phase-der-baustelle-fuer-jungfernsee-tramstrecke-nedlitzer-strasse-wird-ab-2-mai-stadteinwaerts-gesperrt_id_7020846.html

Vor dem Hintergrund der aktuellen Stadtentwicklung und der #gestiegenen #Fahrgastzahlen, insbesondere im #Potsdamer Norden, verlängert die ViP die #Straßenbahn bis #Campus #Jungfernsee.

Jetzt tritt der Bau in eine entscheidende Phase. Parallel zu den Arbeiten an der Neubautrasse finden planmäßige Umbauarbeiten direkt in der Nedlitzer Straße zur Neuordnung des dortigen Straßenraums statt. Aus diesem Grund kommt es zwischen 02. Mai und 23. Juli 2017 zur Sperrung für den Autoverkehr stadteinwärts zwischen Amundsenstraße und Am Pfingstberg.

Der Straßenraum für Auto, Fahrrad und Fußgänger wird im Rahmen der Bauarbeiten neu aufgeteilt, da die Tramtrasse zwischen der Einmündung Georg-Hermann-Allee und der Straße Zum Exerzierhaus durch die Nedlitzer Straße eingleisig verlaufen wird, und zwar in der heutigen stadtauswärtigen Fahrspur. Die Fahrbahn selbst wird dafür um die Breite einer Spur in westliche Richtung verrückt. Der bisherige Radweg wird durch einen neu markierten Radschutzstreifen ersetzt. Für die Bewohner auf der westlichen Straßenseite sind entsprechende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, da die Fahrbahn künftig etwas näher an die Wohnbebauung rücken wird.

Im Rahmen der Baumaßnahmen erfolgt auch die Neuordnung der unterirdischen Leitungssysteme für Strom, Erdgas, Trink- und Abwasser sowie von Kommunikationskabeln. Die Stadtbeleuchtung ist ebenfalls vor Ort tätig.

Die ViP-Geschäftsführer Oliver Glaser und Martin Grießner erklären: "Da die Tram künftig unabhängig vom motorisierten Individualverkehr auf einem eigenen Gleis fährt, entsteht so eine schnelle, staufreie und umweltfreundliche Verbindung in die Potsdamer Innenstadt und zum Hauptbahnhof. Dies ist nicht nur gut für unsere Fahrgäste und insbesondere für die Anwohner entlang der Nedlitzer Straße, sondern entlastet künftig auch den …

Straßenverkehr: Berlin-Pankow Neue Staufalle im Norden droht: Löffelbrücke wird abgerissen, aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/pankow/neue-staufalle-im-norden-droht-loeffelbruecke-wird-abgerissen

Durch den #Abriss der #Löffelbrücke an der #Pasewalker Straße sind #Staus vorprogrammiert. Radfahrer müssen auf der Straße fahren, Fußgänger sollen mit einer Ampel geschützt werden.

Autofahrer müssen sich im Norden auf einen neuen Engpass einrichten. Ab Montag beginnt der Abriss der Löffelbrücke. Das fast 90 Jahre alte und inzwischen marode Bauwerk soll in den kommenden Monaten durch einen Neubau ersetzt werden.

Im Zuge der Arbeiten soll auch die Pasewalker Straße (B 109) im Bereich zwischen der Galenusstraße und der Autobahn-Anschlussstelle an die Autobahn A 114 (Pankow-Zubringer) erneuert werden. Die parallele Bundesstraße B 109 ist eine der wichtigsten Erschließungsstraßen im Norden Berlins. Vor allem für Pendler.

Von den erheblichen Einschränkungen werden auch Fußgänger und Fahrradfahrer betroffen sein. So steht im Bereich der Löffelbrücke für Autos nur …

Straßenverkehr: Ausbau des Berliner Rings „Das gesamte Leben wird lahmgelegt“ – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/ausbau-des-berliner-rings–das-gesamte-leben-wird-lahmgelegt–26739744

Am Mittwoch ist an der größten #Dauerbaustelle des Landes am südwestlichen Berliner Ring wieder ein Lkw-Fahrer auf das Ende eines Staus gerast. Der 26-Jährige starb bei dem Unfall. Was folgte, war ein großer #Stau auf der Autobahn und natürlich in den Orten #ringsum. Die leiden aber sowieso unter täglichem #Dauerstau, da der Berliner Ring zwischen den Dreiecken #Nuthetal und Potsdam für 150 Millionen Euro auf acht Spuren ausgebaut wird. Die Baustelle gilt als gefährlichster Unfallschwerpunkt im Land. Ein Gespräch mit Bernhard Knuth, Bürgermeister der am meisten betroffenen Kommune Beelitz, über den Kampf gegen die Folgen des Staus und darüber, was das alles für die Tausenden Berliner bedeutet, die nun eigentlich in die Spargelregion wollen.
Herr Knuth, in Ihrer Region herrscht derzeit ein äußerst reger Reiseverkehr: Nicht nur auf den Bundesstraßen, sondern auch auf der kleinsten Nebenstraße ist tagsüber jedes zweite Fahrzeug ein großer Lkw. Kommen die alle von der Autobahn?
100-prozentig. Einerseits gibt es immer Mautsparer, die zwischen Berliner Ring und der A9 abkürzen wollen. Aber dann kam die große Baustelle auf der Autobahn dazu. Dort gibt es nur noch eine Spur für Laster, die sie nicht verlassen dürfen, also fahren sehr sehr viele einfach ab und versuchen, den täglichen Stau dort zu umfahren – und sorgen dafür bei uns für Dauerstau.
Am Mittwoch ist wieder ein schwerer Unfall an der Baustelle passiert. Welche Folgen hat das für Ihre Stadt?
Da ist in Beelitz über Stunden wirklich alles zugestaut, auf sechs oder acht Kilometer steht dann Lkw hinter Lkw. Da ist das gesamte Leben in der Stadt und den umliegenden Ortsteilen lahmgelegt.
Aber Beelitz hat doch eine Umgehungsstraße, warum ist die Stadt trotzdem so stark betroffen?
Weil sich hier zwei Bundesstraßen kreuzen. Die B2, also die Nord-Süd-Achse, führt an der Stadt vorbei. Aber die Laster kommen über die B246, denn die verläuft …

Straßenverkehr + Radverkehr + Bahnhöfe: Auslastung und Erweiterungspotentiale von „Park and Ride“ und „Bike and Ride“, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich
der #Auslastung von #Park+Ride-Anlagen sowie
#Bike+-Ride-Anlagen in Berlin und Umland standortkonkret
vor?
Frage 2: Welche Anlagen werden als besonders überlastet
eingestuft?
Antwort zu 1 und 2: Die in Berlin vorhandenen Park
and Ride Plätze liegen in der Zuständigkeit der bezirklichen
Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger.
Sie bewirtschaften die Anlagen und sind für die
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.
Statistische Analysen über standortkonkrete
Auslastungen der Park and Ride Plätze liegen in den Bezirken
nicht vor. Aufgrund der kostenlosen und uneingeschränkten
Verfügbarkeit von Park and Ride Plätzen im
Nahbereich zum öffentlichen Verkehr ist bei den vorhandenen
Anlagen in Berlin wochentags von einem sehr
hohen Auslastungsgrad auszugehen.
Der Senat fördert seit Jahren Bike and Ride Baupropgramme
der S-Bahn Berlin GmbH und Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen
an den Zugangsstellen des öffentlichen Personenverkehrs.
Im Rahmen dieser Programme wurde das Fahrradabstellangebot
in den Jahren 1999 bis 2016 von ca.
10.000 Abstellplätzen auf ca. 29.000 Fahrradabstellplätze
erhöht.
Zur Ermittlung der Nachfrageschwerpunkte hat der
Senat im Jahr 2015 an 36 S- und U-Bahnhöfen eine Angebots-
und Nachfrageanalyse zu Bike- und Ride im Tageszeitraum
durchgeführt und Erhebungen der Deutschen
Bahn aus den Jahren 2014 und 2015 ausgewertet. Im
Ergebnis wurde festgestellt, dass insgesamt an den Beispielbahnhöfen
in der Summe mehr Räder als vorhandene
Bike and Ride Plätze abgestellt wurden. Bei mehr als der
Hälfte der einzelnen Bahnhöfe übersteigt die Nachfrage
das vorhandene Angebot.
Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich
der Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten an
diesen Standorten zu schaffen, vor?
Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich
vorhandener Flächenpotentiale für zusätzliche
P+R sowie B+R-Kapazitäten vor?
Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der
Senat bei der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für
„Park and Ride“ und „Bike and Ride“?
Antwort zu 3, 4 und 5: Es hat sich gezeigt, dass Park
and Ride zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
aufgrund der hohen Kosten für Grunderwerb, Betrieb und
Unterhaltung sowie dem geringen verkehrlichen Nutzen
(möglichen Neukundenzuwachs und Entlastung der Stra-
ßen vom Individualverkehr) nur sehr begrenzt geeignet
und wirtschaftlich tragfähig sind.
Zur Entlastung der Berliner Stadtgebiete vom Autoverkehr
verfolgt das Land Berlin gemeinsam mit dem
Land Brandenburg das Ziel, den Autoverkehr so früh wie
möglich zu brechen und ein Umsteigen auf öffentliche
Verkehrsmittel zu fördern. Park and Ride Plätze sollen
daher im Land Brandenburg außerhalb der Berliner
Stadtgrenze liegen, wo in aller Regel freie Flächen eher
verfügbar und finanzierbar angeboten werden können. In
Berlin erfolgt daher keine Flächen- und Kapazitätsvorsorge
zur Schaffung zusätzlicher Park and Ride Plätze.
Zur Erhöhung des Bike and Ride Abstellangebotes hat
der Senat im Rahmen der Erarbeitung einer neuen Strategie
Fahrradparken einen hohen Bedarf von zusätzlichen
Abstellplätzen an Berliner S- und U-Bahnhöfen ermittelt.
Aufgrund der überwiegend vorhandenen Flächenknappheiten
vor allem im Innenstadtgebiet sollen zur Bedarfsabdeckung
neue flächensparende, sichere und komfortable
Abstellsysteme (Doppelstockanlagen, Fahrradparkhäuser,
-stationen, Sammelschließanlagen) errichtet werden.
Zur Erprobung der Eignung der Abstellsysteme insbesondere
hinsichtlich des Betriebes und der Unterhaltung
sollen Modellprojekte durchgeführt werden. Derzeit läuft
ein Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung von
Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen im Bezirk SteglitzZehlendorf
einschließlich eines Fahrradparkhauses am SBahnhof
Zehlendorf. Nach Auswertung der Ergebnisse
und Vorliegen der Tragfähigkeit können an weiteren
Bahnhöfen wie zum Beispiel Ostkreuz, Gesundbrunnen,
Warschauer Straße, Hauptbahnhof Sammelschließanlagen,
Fahrradparkhäuser oder –stationen errichtet werden.
Frage 6. Inwiefern unterstützt der Senat die Bezirke
bei der Bewältigung des Pendlerverkehrs?
Antwort zu 6: Konzeptionell greift der aktuelle Stadtentwicklungsplan
Verkehr ebenso wie die derzeit laufende
Überarbeitung dieses Planwerks die Thematik StadtUmland-Verflechtung
und Pendlerverkehre explizit auf.
Daneben wurde der Sachbereich mehrmals im Rahmen
des Kommunalen Nachbarschaftsforums (KNF) in
den unterschiedlichen, räumlich differenzierten Arbeitsgemeinschaften
beraten. An den Arbeitsgemeinschaften
sind neben Vertretenden der jeweiligen Berliner Außenbezirke
auch Vertretende der Umlandgemeinden beteiligt.
Bezogen auf den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) steht das Land Berlin gemeinsam mit den weiteren
Gesellschaftern des Verkehrsverbundes BerlinBrandenburg
(Land Brandenburg sowie den Landkreisen
und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg) intensiv
im Austausch zu Pendlerverkehren und Pendlern als Zielgruppe
des ÖPNV-Angebots.
Frage 7: Plant der Senat den Bezirken eigene finanzielle
Mittel zur Verfügung zu stellen, um mit dem Umland
regionale Konzepte und Maßnahmen zur Bewältigung des
Pendlerverkehrs zu entwickeln?
Antwort zu 7: Explizite Mittel für die Bezirke zur Erstellung
regionaler Konzepte und Maßnahmen zur Bewältigung
des Pendlerverkehrs im Stadt-Umland-Kontext
stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Frage 8: Welche Strategie verfolgt der Senat grundsätzlich
bei der Bewältigung des zunehmenden Pendlerverkehrs
in Berlin?
Frage 9: Auf welcher Grundlage erfolgen die notwendigen
Abstimmungen bei der Bewältigung des Pendlerverkehrs
mit dem Land Brandenburg und wie gedenkt der
Senat die Zusammenarbeit beider Länder im Sinne einer
länderübergreifenden Planung für die Metropolregion
Berlin-Brandenburg zu verbessern?
Antwort zu 8 und 9: Aktuell erfolgt gemeinsam mit
dem Land Brandenburg und unter Koordinierung durch
den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg eine gutachterliche
Untersuchung zu den Angeboten des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV), um Aussagen für die Zukunft
zu erhalten (Erhöhung von Kapazitäten, Aus- und Wiederaufbau
von Strecken). Zudem wird im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten das Regionalverkehrsangebot
auf der Schiene erweitert (zum Beispiel durch weitere
Linienverdichtungen und Linienverlängerungen über
Spandau hinaus in die Innenstadtbereiche nach Jungfernheide,
Gesundbrunnen und Südkreuz).
Grundsätzlich sollten Park and Ride Plätze an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen
(Schienen-)Verkehrs angelegt sein, da dann die
Entlastung der Straßen am größten und die Auslastung
des ÖPNV-Angebotes am besten ist. Das heißt, dass für
Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg
errichtet werden sollten. Dort sind auch Flächen
für Park and Ride in aller Regel eher verfügbar und die
Flächenkosten geringer als in Stadtlagen Berlins.
Bereits heute besteht in Stadtrandlagen von Berlin und
verschärft mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe
zu finden und für Park and Ride verfügbar zu
machen. Konkurrierende höherwertige Nutzungen verhindern
dort regelmäßig eine Park and Ride Nutzung oder
die Erweiterung von Park and Ride Anlagen innerhalb des
Stadtgebiets Berlin.
Für die Realisierung von Park and Ride Anlagen sind
– in Brandenburg – die Gemeinden zuständig. Brandenburg
hat hierzu einen Leitfaden entwickelt und stellt entsprechende
Fördermittel zur Verfügung. Berlin befasst
sich vor dem Hintergrund oben genannten Einschätzungen
und der großen Potenziale bei der Verknüpfung von
Fahrrad und ÖPNV schwerpunktmäßig mit der Realisierung
von Bike and Ride Anlagen.
Unabhängig davon tauschen sich die Länder und Ministerien
in dieser Frage nicht nur regelmäßig aus, sondern
realisieren auch neue Ansätze, wie beispielsweise im
Forschungsprojekt „E-Bike-Pendeln“, welches im Rahmen
des „Schaufenster Elektromobilität“ explizit auf
Arbeitswege und Pendlerverflechtungen zwischen Berlin
und dem Brandenburger Umland abzielt.
Berlin, den 19. April 2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2017)

Straßenverkehr: … wer macht wie häufig Berlin sauber?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öf-fentlichen Rechts zu den Fragen 8, 10, 11 und 12 und die Deutsche Bahn AG zu den Fragen 9, 10, 11 und 12 um Stellungnahmen gebeten, die von dort jeweils in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden bei der Beantwortung berücksichtigt.
Frage 1: Wie wird in Berlin festgelegt welche #Reinigungszyklen es für Straßen bzw. Plätze gibt?
Antwort zu 1: Gemäß § 2 Absatz 3 #Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) erfolgen die Aufstellung der #Straßenreinigungsverzeichnisse, die Einteilung in #Reinigungsklassen und die Festlegung eines #Reinigungsturnus und die mindestens durchzuführende Anzahl von Reini-gungen in einem bestimmten Zeitabschnitt durch Rechts-verordnung des für den Umweltschutz zuständigen Mit-glieds des Senats im Einvernehmen mit den für die Be-triebe und für Finanzen zuständigen Mitgliedern des Se-nats. Die Straßenreinigungsverzeichnisse sind regelmäßig, längstens im Abstand von je zwei Jahren, zu ergänzen. Im Rahmen der ordnungsmäßigen Straßenreinigung werden die öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen und Plätze vom Straßenkehricht gereinigt.
Frage 2: In welchen Orten Berlins gibt es die höchsten Reinigungszyklen und an welchen die geringsten?
Antwort zu 2: Die Verteilung der Reinigungsklassen und des wöchentlichen Reinigungsturnus in den Berliner Bezirken ergibt sich aus nachfolgender Aufstellung.
Frage 3: Welchen Reinigungszyklus gibt es
a) in der Müllerstraße zwischen dem Leopoldplatz und Seestraße in Wedding,
b) am Teltower Damm (am S-Bahnhof Zehlendorf),
c) in der Karl-Marx-Straße zwischen dem U-Bahnhof Rathaus Neukölln und dem U-Bahnhof Karl-Marx-Straße in Neukölln,
d) in der Neue Grottkauer-Straße zwischen Erich-Kästner-Str. und Maxie-Wander-Straße in Marzahn-Hellersdorf
Antwort zu 3:
a) Der Straßenabschnitt der Müllerstraße zwischen Leopoldplatz und Seestraße in Wedding ist der Reini-gungsklasse 1a zugeordnet und wird in der Regel zehnmal wöchentlich gereinigt.
b) Der Teltower Damm (am S-Bahnhof Zehlendorf) ist der Reinigungsklasse 1a zugeordnet und wird in der Regel zehnmal wöchentlich gereinigt.
c) Die Karl-Marx-Straße zwischen dem U-Bahnhof Rathaus Neukölln und dem U-Bahnhof Karl-Marx-Straße in Neukölln ist der Reinigungsklasse 1a zugeordnet und wird in der Regel zehnmal wöchentlich gereinigt.
d) Der Straßenabschnitt der Neuen Grottkauer-Straße zwischen Erich-Kästner-Straße und Maxie-Wander-Straße in Marzahn-Hellersdorf ist der Reinigungsklasse 3 zugeordnet und wird in der Regel dreimal wöchentlich gereinigt.
Frage 4: Wenn es in diesen Straßen unterschiedliche Reinigungszyklen gibt, warum ist das so?
Frage 6: Wenn es in diesen Straßen unterschiedliche Reinigungszyklen gibt, warum ist das so?
Antwort zu 4 und 6: Unterschiedliche Reinigungszyk-len sind dadurch bedingt, dass die in den Straßenreini-gungsverzeichnissen A aufgeführten Straßen unter Be-rücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straßen in Reini-gungsklassen eingeteilt werden, nach denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem be-stimmten Zeitabschnitt richtet.
Frage 5: Welche Reinigungszyklen gibt es
a) in der Zanderstraße zwischen Heinrich-Grüber-Str. bis Giesestraße in Marzahn-Hellersdorf
b) in der Bausdorfstraße zwischen Heinrich-Grüber-Straße bis Wodanstraße in Marzahn-Hellersdorf
c) in der Regensburger Straße zwischen Grainer Stra-ße und Ansbacher Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf (10777)
d) in der Margaretenstraße zwischen Weitlingstraße und Wönnichstraße in Lichtenberg (10317)?
Antwort zu 5:
a) Der Straßenabschnitt der Zanderstraße zwischen Heinrich-Grüber-Straße bis Giesestraße in Marzahn-Hellersdorf ist der Reinigungsklasse 4 zugeordnet und wird in der Regel einmal wöchentlich gereinigt.
b) Der Straßenabschnitt der Bausdorfstraße zwischen Heinrich-Grüber-Straße bis Wodanstraße in Marzahn-Hellersdorf ist der Reinigungsklasse 4 zugeordnet und wird in der Regel einmal wöchentlich gereinigt.
c) In der Regensburger Straße zwischen Grainauer Straße und Ansbacher Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Tempelhof-Schöneberg ist der Stra-ßenabschnitt zwischen Grainauer Straße und Bamberger Straße der Reinigungsklasse 2b zugeordnet und wird fünfmal wöchentlich gereinigt, der Straßenabschnitt zwi-schen Bamberger Straße und Ansbacher Straße ist der Reinigungsklasse 3 zugeordnet und wird in der Regel dreimal wöchentlich gereinigt.
d) Der Straßenabschnitt der Margaretenstraße zwi-schen Weitlingstraße und Wönnichstraße in Lichtenberg ist der Reinigungsklasse 3 zugeordnet und wird in der Regel dreimal wöchentlich gereinigt.
Frage 7: Wer ist für die Reinigung und Beseitigung von Müll generell an und innerhalb von S-Bahnhöfen zuständig?
Antwort zu 7: Soweit es sich an S-Bahnhöfen um öf-fentliches Straßenland handelt, wird die Reinigung und Beseitigung von zum Straßenkehricht gehörenden Müll von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) durch-geführt. Die Reinigung des Geländes an S-Bahnhöfen, welches zu den Bahnhöfen gehört, sowie die Reinigung innerhalb der S-Bahnhöfe wird von der Deutschen Bahn Station&Service AG/S-Bahn Berlin in eigener Zuständig-keit durchgeführt.
Frage 8: Wer ist für die Reinigung und Beseitigung von Müll generell an und innerhalb von U-Bahnhöfen, Bushaltestellen und Fähren zuständig?
Antwort zu 8: Soweit es sich an U-Bahnhöfen um öf-fentliches Straßenland handelt, wird die Reinigung und Beseitigung von zum Straßenkehricht gehörenden Müll von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben durchgeführt. Die Reinigung des Geländes an U-Bahnhöfen, welches zu den Bahnhöfen gehört, sowie die Reinigung innerhalb der U-Bahnhöfe wird von der Berliner Verkehrsgesellschaft in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Bushaltestellen befinden sich in der Regel auf öffentlichem Straßenland und werden im Rahmen der Straßenreinigung durch die BSR gereinigt. Soweit es sich an den Fähren um öffentli-ches Straßenland handelt, erfolgt die Reinigung durch die BSR. Die Fähranleger und die Fähren werden von dem jeweiligen Betreiber in eigener Zuständigkeit gereinigt. Die Fährlinien der BVG werden im Auftrag der BVG von der Stern- und Kreisschifffahrt und der Weißen Flotte Stralsund betrieben. Diese reinigen sowohl die Fähren als auch die Fährstege.
Frage 9: Wie ist der Reinigungszyklus an und inner-halb der S-Bahnhöfe Kaulsdorf und Wuhletal?
Antwort zu 9: Auf dem öffentlichen Straßenland an dem S-Bahnhof Kaulsdorf und dem S- und U- Bahnhof Wuhletal erfolgt in der Regel eine dreimal wöchentliche Reinigung durch die BSR.
Die manuelle Reinigung am und innerhalb des S-Bahnhofs Kaulsdorf erfolgt regelmäßig zweimal täglich um ca. 6:20 – 6:50 Uhr sowie 13:35 – 14:00 Uhr. Zusätz-lich erfolgt einmal wöchentlich, jeweils montags, eine Nassreinigung der kompletten Zugangsbereiche sowie des überdachten Teils des Bahnsteigs.
Der S- und U- Bahnhof Wuhletal liegt in der Zustän-digkeit der BVG. Die BVG hat für die Reinigung der U-Bahnhöfe eine ergebnisorientierte Reinigung ausgeschrie-ben. Somit können keine Reinigungszyklen bei der Un-terhaltsreinigung angegeben werden.
Frage 10: Wer ist zuständig für die Reinigung der Gleise und Bahndämme, an den U- und S-Bahnhöfen Wuhletal, Kaulsdorf, Kaulsdorf-Nord, Gärten der Welt, Cottbusser Platz? In welchen Zyklen wird dort gereinigt?
Frage 11: Wie häufig werden die Gleise und Bahn-dämme zwischen den oben erwähnten Bahnhöfen gerei-nigt?
Antwort zu 10 und 11: Für die Reinigung der Gleise und Bahndämme zwischen den genannten U-Bahnhöfen ist die BVG und den genannten S-Bahnhöfen die Deut-sche Bahn Netz zuständig.
Die Reinigung der Gleisanlagen einschließlich der Bahndämme (3m breiter Randstreifen) zwischen den genannten U-Bahnhöfen von groben Verschmutzungen erfolgt unter dem Aspekt des Brandschutzes alle 4 Wo-chen.
Die Reinigung der Gleisanlagen einschließlich der Bahndämme zwischen den genannten S-Bahnhöfen er-folgt turnusmäßig zweimal im Jahr. Wird ein erhöhtes Müllaufkommen bei Streckenbegehungen festgestellt oder gemeldet, werden zusätzliche Maßnahmen durchgeführt.
Frage 12: Wie häufig wird an den und innerhalb der U-, S-Bahnhöfen und Bushaltestellen im Umkreis der IGA zzt. gereinigt. Erhöht sich von der Eröffnung der IGA bis zum Ende der IGA der Reinigungszyklus dort?
Antwort zu 12: Das öffentliche Straßenland im Um-kreis der Internationalen Gartenausstellung (IGA) wird dreimal wöchentlich gereinigt. Die BSR wird flexibel auf einen höheren Reinigungsbedarf reagieren.
Die BVG hat für die Reinigung der U-Bahnhöfe eine ergebnisorientierte Reinigung ausgeschrieben. Somit können keine Reinigungszyklen bei der Unterhaltsreini-gung angegeben werden. Die BVG prüft die Einhaltung der vertraglichen Leistungen sehr genau.
Für die Reinigung der U-Bahnhöfe und die in der Verantwortung der BVG befindlichen Objekte an den Bushaltestellen im Umkreis der IGA ist zunächst keine Erhöhung der Reinigungszyklen während der IGA ge-plant. Der Reinigungszustand wird jedoch in dieser Zeit dort verstärkt kontrolliert, um notwendige Maßnahmen einleiten zu können.
Eine aktuelle Sperrung auf dem Streckenabschnitt Fredersdorf – Strausberg wird genutzt, um eine zusätzli-che abendliche Reinigung für die Bahnhöfe Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Fredersdorf zu veranlassen. Diese Maßnahme endet am 12.05.2017. Damit ist im ersten Monat nach der Eröffnung der IGA eine besonders hohe Reinigungsintensität auf der östlichen S5 gesichert. Auch nach dem 12.5.2017, wenn im regulären Reini-gungszyklus weiter gereinigt wird, gewährleistet die S-Bahn Berlin/DB Station& Service AG einen guten Reini-gungszustand der Bahnhöfe.
Frage 13: Wird der Wuhletal-Wanderweg in der Zeit der IGA verstärkt gereinigt?
Antwort zu 13: Das Pflegeintervall für den Wuhle-wanderweg wird durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf während der IGA entsprechend angepasst.
Frage 14: Welche Möglichkeiten gibt es für Bürger ih-ren Kiez selber zu reinigen und wie hilft das Land Berlin diesen Bürgern?
Antwort zu 14: Nach den Regelungen des Straßenrei-nigungsgesetzes werden die nicht oder nicht genügend ausgebauten öffentlichen Straßen dem Straßenreinigungs-verzeichnis C zugeordnet. Die ordnungsmäßige Reini-gung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen obliegt den Anliegern jeweils vor ihren Grund-stücken bis zur Straßenmitte. Straßenreinigungsentgelte müssen von den Grundstückseigentümern dieser Straßen nicht entrichtet werden. Hilfen des Landes Berlin sind für die Durchführung der Reinigung durch die Anlieger nicht vorgesehen.
Zudem gibt es verschiedene andere Initiativen wie beispielsweise „Schön wie wir“ im Bezirk Neukölln. Die BSR unterstützen mit der Aktion „Kehrenbürger“ Bürge-rinnen und Bürger, die in Eigeninitiative ihren Kiez ver-schönern möchten, mit einem kostenlosen „Kehrpaket“. Dieses enthält u. a. Handschuhe, Zangen, Besen und Mülltüten.
Berlin, den 10. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2017)

Straßenverkehr:Auftragsverwaltung der Bundesstraßen und Autobahnen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche konkreten #Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der #Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) verwaltet?

Antwort zu 1: Folgende Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) verwaltet:

 

von

bis

 

B 1

Königstr.  /  Berliner  Str.(Landesgrenze  Mitte GlienickerBrücke)

Königstr.              (Friedenstr.              westl.             Straßen- fluchtlinie)

 

B 2

Dorfstraße           Malchow          /         Blankenburger Pflasterweg

 

Dorfstraße (Landesgrenze)

B 2

Potsdamer Ch. (Landesgrenze)

Wilhelmstr. (Ecke Gut Karolinenhöhe)

 

B 2/5

Baulastgrenze              östlich             Alt-Pichelsdorf., Mahnkopfweg / Heerstr.

Baulastgrenze               östlich              Am             Postfenn, Schirwindter Allee / Heerstr.

B 5

Hamburger Ch. / Heerstr. (Landesgrenze)

Nennhauser D./ Heerstr.

B 96

Oranienburger Ch. / Schwarzkittelweg

Oranienburger Ch. / Berliner Str. (Landesgrenze)

B 96a

Grünbergallee

Schnellstraße, Knoten in Aufweitung Richtung Nor- den

B 109

Schönerlinder Straße / Straße 180

Schönerlinder Str. / Berliner Str. (LG)

 

Frage 2: Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell an den in 1. genannten Bundesstraßen und den Berliner Au- tobahnabschnitten, inklusive von Ingenieurbauwerken? (Bitte getrennt nach Bundesstraßen- und Autobahnab- schnitten, Sanierungsgrund und aktuellem Verfahrens- stand, Zeitplan und Kosten benennen).

Antwort zu 2: In der beiliegenden Anlage sind die lau- fenden bzw. die in diesem und nächsten Jahr beginnenden Maßnahmen mit einem höheren Sanierungsbedarf aufge- listet. Bei allen Bundesautobahnen und Bundestraßen laufen ständig sowohl auf den Brücken als auch auf der Strecke kleinere Instandhaltungsmaßnahmen.

Frage 3: Welche dieser Sanierungs- oder Neubaumaß- nahmen werden direkt und ausschließlich durch die Sen- UVK durchgeführt und welche sind an Dritte vergeben worden oder sollen an Dritte vergeben werden? (Bitte um Erläuterung zur Vergabe an Dritte).

Antwort zu 3: Die SenUVK führt bei den Baumaß- nahmen nur nicht delegierbare Kernaufgaben des öffentli- chen Bauherrn durch und überträgt sämtliche „delegierba- ren Bauherrenaufgaben“ im Rahmen der Bauvorberei- tung, Planung und – Ausführung unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften vollständig an Dritte.

Frage 4: Gibt es eine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen zu Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wie viele Maßnahmen oder welches Auftragsvolumen betreut ein Mitarbeiter?

Antwort zu 4: Zwecks Erzielung von Synergieeffekten gibt es in der Regel keine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen entweder zu Sanierungsmaßnahmen oder ausschließlich für Bundesbauten.

Berlin, den 06. April 2017

 

 

In Vertretung

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r…………………………..

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)

Radverkehr + Straßenverkehr: 20 Millionen € zur Verbesserung der Radinfrastruktur: Sagt mal, wo kommt Ihr denn her?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen in welchen
Bezirken sieht das angekündigte Maßnahmenpaket der für
Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur #Verbesserung
der #Radinfrastruktur in Berlin mit einer Gesamtförderung
von 20 Millionen Euro vor?
Frage 2: Wann werden diese einzelnen Maßnahmen
jeweils im laufenden Jahr 2017 umgesetzt?
Antwort zu 1 und 2: Welche Vorhaben in welchem
Haushaltsjahr umgesetzt werden können, lässt sich aufgrund
vielfältiger nur wenig beeinflussbarer Begleitumstände
(Leitungsarbeiten, Personallage in den beteiligten
Behörden, naturschutz- oder wasserrechtliche Genehmigungen
usw.) im Vorhinein nicht angeben. Die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat
aber dem Hauptausschuss eine Liste mit Maßnahmen, die
ab 2017 geplant sind, vorgelegt (vgl. Berichte der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den
Haushaltstiteln 0730/72016 und 0730/52108 für den
Hauptausschuss).
Frage 3: Auf Grundlage welcher Kriterien wurden diese
Maßnahmen festgelegt und wer hat diese Kriterien
erarbeitet?
Antwort zu 3: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung
der #Verkehrssicherheit, der Herstellung weiterer
Abschnitte des #Fahrradroutennetzes, der #Lückenschließung
des Radverkehrsnetzes an Hauptverkehrsstraßen
durch Anlage von #Radwegen, #Radfahrstreifen und
#Schutzstreifen und der dringlichen #Sanierung von Radwegen.
Auch Maßnahmen zur Realisierung bezirklicher
Fahrradrouten werden gefördert. Maßgebliche technische
Regelwerke sind die Ausführungsvorschrift zu § 7 des
Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV
Geh- und Radwege) sowie die Empfehlungen und Richtlinien
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) bzw. insbesondere die „Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA) Ausgabe 2010“ entsprechend
dem Einführungs-Rundschreiben der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung vom 17.10.2011.
Die Schwerpunktsetzung bzw. die Kriterien für den
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind im Rahmen der
Erarbeitung der Radverkehrsstrategie des Senats von der
zuständigen Senatsverwaltung und den im FahrRat vereinigten
Verbands- und Behördenvertretern über viele
Jahre hinweg entwickelt und fortgeschrieben und 2013
vom Senat mit der Radverkehrsstrategie beschlossen
worden. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Ausgabe 2010“ sind von den zuständigen Gremien der
FGSV erarbeitet worden, die AV Geh- und Radwege von
der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
als Konkretisierung der FGSV-Regelwerke unter Berücksichtigung
der besonderen Verhältnisse in Berlin.
Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel des laufenden
Haushalts für das Jahr 2017 finanziert die für Verkehr
zuständige Senatsverwaltung diese angekündigten Maßnahmen
i.H.v. 20 Millionen Euro?
Frage 5: Wenn diese 20 Millionen Euro nicht im laufenden
Haushalt etatisiert sind, auf welcher vom Landeshaushaltsgesetzgeber
beschlossenen Finanzierungsgrundlage
erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen?
Antwort zu 4 und 5: Für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben
stehen insbesondere die Titel 0730/72016,
0730/52108, 0730/89116, 0730/68229, 0730/68228 und
2920/72016 zur Verfügung. Der im Rahmen dieser Titel
verfügbare Finanzrahmen beläuft sich entsprechend
Nachtragshaushalt 2017 auf 15,99 Millionen Euro. Dazu
kommen weitere noch nicht quantifizierbare Mittel im
Rahmen von Förderprogrammen wie z. B. der Gemein-
schaftsaufgabe Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur
sowie aus der bezirklichen Investitionsplanung,
so dass man insgesamt von einem Gesamtvolumen von
rund 20 Mio. € ausgehen kann.
Berlin, den 07. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)

Radverkehr + Straßenverkehr: Fahrradhauptstadt Berlin Das sind die Eckpunkte für Deutschlands erstes Radgesetz – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/fahrradhauptstadt-berlin-das-sind-die-eckpunkte-fuer-deutschlands-erstes-radgesetz-26671664?dmcid=nl_20170406_26671664

Berlin – Berlin wird das erste Bundesland mit einem eigenen #Fahrradgesetz. In mehreren Sitzungen haben Vertreter der zuständigen Senatsverwaltung, des Volksentscheids Fahrrad, der Koalitionsfraktionen, des #ADFC-Berlin und des #BUND die Grundlagen dafür erarbeitet. Am Donnerstag wurden die Ergebnisse des Dialogprozesses und die Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt.
"Immer mehr Menschen nutzen das #Fahrrad für ihre täglichen Wege. Sie fordern zu Recht, dass #Radfahren sicherer und bequemer wird. Der Dialog Radgesetz zeigt: Senat und Koalition gehen neue Wege, um diese Forderung umzusetzen", sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos). – Das sind die Eckpunkte des Radgesetzes
Die Zahl der schwer verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmer in Berlin soll auf null gesenkt werden.
Der Umbau von Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten soll nach klaren Kriterien erfolgen. Dabei soll auch die subjektive Perspektive, also die „gefühlte Sicherheit“, einbezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Land Berlin soll bis 2025 den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigern.
Ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur soll entstehen, um schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrende zu ermöglichen. Das Radverkehrsnetz wird ausgehend von der bestehenden Planung für ein Haupt- und Ergänzungsroutennetz weiterentwickelt und qualifiziert.
Das Radverkehrsnetz soll Radwege an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen umfassen. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen, wo möglich, als geschützte Radstreifen gebaut werden.
Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem …

Straßenverkehr: Sperrungen von Berliner Autobahntunneln 2016, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Frage 1: Wie oft mussten 2016 die Berliner #Autobahntunnel #gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder #Zufahrten #beschränkt werden? Bitte die Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem Ver- kehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.

 

Frage 1.1: Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?

 

Antwort zu 1 und 1.1: Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nach- stehenden Tabellen entnommen werden:

 

 

 

Anzahl Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB)

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

 

 

 

 

 

 

 

wg. Unfalls

 

 

 

 

 

wg. hohen Ver- kehrsauf- kommens

 

 

 

 

 

 

 

aus sonstigen Gründen

 

 

 

 

 

 

Sperrung einzelner Fahrstreifen

kurzzeitige Sper- rung eines Fahr- streifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Busch- krugallee und Brit- zer Damm (Zufluss- steuerung)

2016

11 Nord, 7 Süd

13 Nord, 1 Süd

12 Nord, 17 Süd, 2 Voll

185 Nord, 195 Süd

559 Nord, 11 Süd

z. Vgl. 2015

8 Nord, 5 Süd

18 Nord, 8 Süd

13 Nord, 15 Süd, 1 Voll

280 Nord, 176 Süd

464 Nord, 18 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

+ 3           + 2

 

– 5           – 7

 

– 1            + 2        + 1

 

– 95            + 19

 

+ 95           – 7

(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg,  Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)

 

 

 

Anzahl Sperrungen der (technisch miteinander gekoppelten) Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH)

 

Jahr

 

wg. Unfalls

wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens

 

aus sonstigen Gründen

Sperrung einzelner Fahrstreifen

2016

5 Nord, 2 Süd

0 Nord, 0 Süd

85 Nord, 53 Süd, 0 Voll

262 Nord, 236 Süd

z. Vgl. 2015

5 Nord, 1 Süd

0 Nord, 0 Süd

83 Nord,  16 Süd, 0 Voll

212 Nord, 198 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

+- 0        + 1

 

+- 0        +- 0

 

+ 2           + 37       +- 0

 

+ 50           + 38

(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg,  Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)

 

 

 

 

 

 

 

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.

Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

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Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.



 

 

Anzahl Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel (TFT)

 

Jahr

 

wg. Unfalls

wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens

 

aus sonstigen Gründen

Sperrung einzelner Fahrstreifen

2016

6 Nord,

8 Süd

13 Nord,

47 Süd

52 Nord,

31 Süd

157 Nord,

154 Süd

z. Vgl. 2015

15 Nord,

8 Süd

17 Nord,

105 Süd

46 Nord,

24 Süd

100 Nord,

123 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

– 9

 

+- 0

 

– 4

 

– 58

 

+ 6

 

+ 7

 

+ 57

 

+ 29

(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg,  Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)

 

 

Anzahl Sperrungen des Tunnels Tegel Ortskern (TTO)

 

Jahr

 

wg. Unfalls

wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens

 

aus sonstigen Gründen

Sperrung einzelner Fahrstreifen

2016

0 Nord,

2 Süd

0 Nord,

0 Süd

4 Nord,

13 Süd

98 Nord,   95 Süd

z. Vgl. 2015

1 Nord,

1 Süd

0 Nord,

1 Süd

15 Nord,

21 Süd

108 Nord, 117 Süd

Veränderung von 2015 nach

2016

 

– 1

 

+ 1

 

+- 0

 

– 1

 

– 11

 

– 8

 

– 10            – 22

(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg,  Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)

 

 

Anzahl Sperrungen der Zufahrten Siemensdamm und Antonienstraße

wegen hohen Verkehrsaufkommens

Jahr

Siemensdamm

Antonienstraße

2015

554

452

z. Vgl. 2015

468

403

Veränderung von 2015 nach

2016

 

+ 86

 

+ 49

 

 

 

Frage 2: Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszei- ten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkun- gen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?

 

Antwort zu 2: Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich. der Zufahrt Antonienst- raße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.

 

 

Frage 3: Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen beson- ders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Stra- ßennetz aus?

 

Antwort zu 3: Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschrän- kungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungs- strecken zum Tragen. Diese sind:

 

Tunnel Tegel Ortskern (TTO):

Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holz- hauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – Autobahnschnittstelle (AS) Waidmannsluster Damm

 

Tunnel Flughafen Tegel (TFT):

Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm

– ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105

 

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.

 

Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117

 

In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungs- trecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausge- lastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterfüh- rende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Ver- kehrsteilnehmer und Staus können nicht vermieden wer- den.

 

In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautob- ahnen in dieser Zeit durchgeführt.

 

 

Frage 4: Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?

 

Antwort zu 4: Nein, es wurden keine neuen oder ver- änderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrs- behördlich angeordnet.

 

 

Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tun- nelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern?

 

Antwort zu 5: Die zuständige Verkehrslenkung Berlin als nachgeordnete Senatsbehörde hat bezüglich Tunnel- sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.

 

 

Berlin, den 31. März 2017

 

 

In Vertretung

 

S t e f a n  T i d o w

…………………………..

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)

Radverkehr: Verkehrssicherheit bei steigendem Fahrradverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Verkehrssicherheit bei steigendem Fahrradverkehr

 

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung: Der bundeseinheitliche Bußgeldkata- log der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahr- verbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung) sieht für die in der Ziffer 4 beschriebenen Fehlverhaltensweisen je nach Qualität des Verstoßes teils mehrere Tatbestände vor, die im Rahmen der Auswertung entsprechend berücksichtigt wurden.

 

Wie viele Straftaten, die durch Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrrad begangen worden sein sollen, sind in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils angezeigt worden?

 

a)InvielendieserFälleisteinErmittlungsverfah-ren

b)einTatverdächtigerermitteltGründederdafür?WelcheMaßnahmenalsumdieindiesemBereich-StraftatendurchVerkehrsteilneh-einemMotorrad-zu

 

Zu 1. und 1. a): In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind weder die Daten zu Tatmitteln, wie z. B. Fahrräder, noch Tatverdächtige als Verkehrsteilnehmende auswert- bar. Deshalb stehen valide Daten zur Beantwortung dieser Frage nicht zur Verfügung.

 

Zu 1. b): Eine Kennzeichnung von Fahrrädern, wie sie indirekt aus dem letzten Satz der Frage hervorgeht, kommt aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht in Betracht und wird nicht als geeignete Maßnahme eingeschätzt, um die Aufklärungsquote bei Straftaten, die durch Verkehrsteil- nehmende mit einem Fahrrad begangen worden sein sol- len, zu erhöhen.

Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Fahr- räder wird bei Abwägung aller Argumente von Bund und Ländern als nicht vertretbar eingeschätzt.

 

Der notwendige Verwaltungsaufwand und auch die Belastung der Fahrradhaltenden bzw. -führenden stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen.

 

 

In wie viele Verkehrsunfälle mit Fußgängern wa- ren in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils Fahrradfahrer involviert?

 

 

 

Zu 2.:

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Unfälle

468

444

426

473

469

420

2.700

 

 

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrradfahrer sind in den Jahren 2011 bis 2016 in Berlin – bitte geschlüsselt nach Bezirken – eingeleitet worden?

 

 

 

 

 

 

 

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.

Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

 

 

Zu 3.:

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Charlottenburg- Wilmersdorf

2.547

2.940

3.295

3.653

2.992

1.760

17.187

Friedrichshain- Kreuzberg

3.053

3.699

3.785

4.234

3.559

3.412

21.742

Lichtenberg

911

1.553

1.459

2.407

1.449

777

8.556

Marzahn-Hellersdorf

163

778

725

796

812

496

3.770

Mitte

6.294

5.896

5.903

8.749

10.253

8.544

45.639

Neukölln

1.065

1.835

2.149

1.919

1.573

1.170

9.711

Pankow

3.254

4.150

3.243

3.385

3.379

1.967

19.378

Reinickendorf

478

877

756

705

421

509

3.746

Spandau

563

1.477

1.365

1.216

1.170

1.311

7.102

Steglitz-Zehlendorf

1.542

1.982

2.160

1.697

1.807

1.155

10.343

Tempelhof-Schöneberg

1.447

2.068

2.170

2.403

2.152

1.257

11.497

Treptow-Köpenick

296

2.259

2.064

1.730

1.378

748

8.475

unbekannt

200

132

120

129

196

89

866

Gesamt

21.813

29.646

29.194

33.023

31.141

23.195

168.012

 

 

 

Wie viele Verfahren entfielen jeweils auf die fol- genden Ordnungswidrigkeiten?

 

Nichtbenutzung  des  vorhandenen,  beschilderten Radwegs

 

b)beschilderten Radweges Richtung

 

c)Einbahnstraßeinvorgeschrie-benerFahrtrichtung

 

d)freigegebenenFußgängerzoneoder

 

e)eineroderGehwegsmitalsSchrittgeschwindig-

 

f)AufGeh-Radweg

 

g)einesodersperrtenBereichs

 

h)TrotzSchutzstreifenmarkierungderrechtenSeite

 

i)beimdirektenoderindirektenLinksabbiegen

 

j)unddabeianderebehindert

 

Freihändig fahren

 

l)BeförderungeinesKindeseinemFahrradohneSicherheitsvorrichtungen

 

m)Beförderung 7JahrealtenPersonnemeinsitzigenoderAnhänger

 

n)Rückstrahler)oderbetriebsbereit

 

o)trotzoderSichtbenutztoder

 

p)oderKlingelentsprechendenVor-vorhandenoderbetriebsbereit

 

q) dadurch wesentlichbeeinträchtigt

 

r)Haltgebotoderandere Polizei-beamtenbeachtet

 

s)BenutzungeinesMobiltelefons(ohneFreisprech-

 

t)MissachtungdesRotlichtsder

 

u)DiebereitslängeralsSekunderot

 

v)trotzHalb-Schrankeüberquert

 

w)Fußgängern(Zebrastreifen)dasÜberquerenermöglicht

 

x)Inzugelassenem

 

y)FahrzeugobwohldasGehördurcheinrät

 

 

 

Zu 4.: a) Nichtbenutzung des vorhandenen, beschil- derten Radwegs

 

Anmerkung: Im Zuge der Aktualisierung straßenver- kehrsrechtlicher Vorschriften zum 1. Mai 2014  wurde zum  Teil  auch  die  Formatierung  der  Tatbestände  des

 

Tatbestandskataloges für Verkehrsordnungswidrigkeiten angepasst, so dass für den Zeitraum 2011 – 2016 system- bedingt zwei Recherchen notwendig waren. Dies begrün- det die zweifache Darstellung der jeweiligen Tatbestände.

 

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)

 

 

7

 

 

7

 

 

11

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

26

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)

 

 

1

 

 

4

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

7

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (bis 01.05.2014)

 

337

 

416

 

400

 

125

 

0

 

0

 

1.278

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (bis 01.05.2014)

 

 

14

 

 

14

 

 

16

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

45

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

18

 

 

39

 

 

20

 

 

77

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

2

 

 

3

 

 

1

 

 

6

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (ab 01.05.2014)

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

17

 

 

28

 

 

27

 

 

72

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (ab 01.05.2014)

 

0

 

0

 

0

 

277

 

579

 

391

 

1.247

Gesamt

359

441

429

441

649

439

2.758

 

 

Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zu- gelassener Richtung

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und behinderten dadurch Andere.

 

6

 

26

 

12

 

6

 

0

 

0

 

50

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und gefährdeten dadurch Andere.

 

1

 

7

 

6

 

3

 

0

 

0

 

17

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und behinderten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

10

 

 

8

 

 

19

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

2

 

 

2

 

 

4

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

21

 

 

930

 

 

517

 

 

1.468

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

7

 

 

84

 

 

73

 

 

164

Sie  befuhren  den  Radweg  in  nicht zulässiger Richtung.

733

2.498

2.345

829

0

0

6.405

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall.

 

290

 

256

 

233

 

48

 

0

 

0

 

827

Gesamt

1.030

2.787

2.596

915

1.026

600

8.954

 

 

Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschrie- bener Fahrtrichtung

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten dadurch Andere.

 

0

 

1

 

7

 

2

 

0

 

2

 

12

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere.

 

0

 

1

 

2

 

0

 

0

 

0

 

3

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

 

348

 

113

 

69

 

77

 

54

 

33

 

694

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.

 

3

 

2

 

7

 

9

 

10

 

7

 

38

Gesamt

351

117

85

88

64

42

747

 

 

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere.

 

255

 

367

 

161

 

197

 

193

 

103

 

1.276

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere.

 

153

 

187

 

214

 

152

 

101

 

74

 

881

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.

3.376

7.575

7.231

7.838

7.245

4.432

37.697

Gesamt

3.784

8.129

7.606

8.187

7.539

4.609

39.854

 

 

Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit

 

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie fuhren auf einem Gehweg/in einer Fußgängerzone mit zugelasse- nem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

 

1

 

 

Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg/getrennten Rad- und Gehweg mit zugelassenem Fahr- zeugverkehr ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder ge- sperrten Bereichs

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

2

 

 

7

 

 

2

 

 

2

 

 

1

 

 

14

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

2

 

 

0

 

 

1

 

 

2

 

 

1

 

 

0

 

 

6

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.

 

174

 

104

 

299

 

251

 

187

 

172

 

1.187

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer       den      Fußgängerbereich,

1

0

0

2

0

1

4

 

 

obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall.

 

 

 

 

 

 

 

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und behinder- ten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

9

 

 

10

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und gefährde- ten dadurch Andere.

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

2

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war.

 

46

 

33

 

49

 

14

 

18

 

5

 

165

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall.

 

 

3

 

 

2

 

 

0

 

 

2

 

 

1

 

 

0

 

 

8

Gesamt

227

141

356

273

210

189

1.396

 

 

Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und behin- derten dadurch Andere.

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

2

 

 

4

 

 

0

 

 

8

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und gefähr- deten dadurch Andere.

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

2

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten.

 

16

 

14

 

12

 

17

 

21

 

12

 

92

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall.

 

 

3

 

 

6

 

 

6

 

 

8

 

 

8

 

 

13

 

 

44

Gesamt

22

20

18

27

34

25

146

 

 

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie  benutzten  beim  Linksabbiegen die Sperrfläche.

2

1

0

2

0

0

5

Sie  benutzten  beim  Linksabbiegen die Sperrfläche. Es kam zum Unfall.

0

0

0

1

0

0

1

Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

 

0

 

0

 

2

 

0

 

0

 

0

 

2

Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung.

 

0

 

0

 

1

 

2

 

1

 

21

 

25

Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung. Es kam zum Unfall.

 

1

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

 

2

Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.

 

1

 

2

 

3

 

2

 

0

 

3

 

11

Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.

 

1

 

2

 

0

 

1

 

1

 

2

 

7

Gesamt

5

5

6

8

2

27

53

 

 

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

 

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie fuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer / Mofafahrerin bzw. Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere.

 

4

 

1

 

4

 

2

 

1

 

1

 

13

 

 

Freihändig fahren

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie fuhren freihändig.

38

66

52

91

57

56

360

 

 

Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschrie- benen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren.

 

20

 

22

 

15

 

18

 

31

 

14

 

120

 

 

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf ei- nem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie beförderten auf einem einsitzi- gen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person.

 

19

 

15

 

19

 

22

 

16

 

19

 

110

Sie beförderten hinter einem Fahr- rad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern einge- richtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Person.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

1

Gesamt

19

15

19

23

16

19

111

 

 

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war.

 

370

 

287

 

291

 

485

 

300

 

248

 

1.981

Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war und gefährdeten dadurch Andere.

 

0

 

0

 

1

 

1

 

1

 

2

 

5

Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall.

 

11

 

17

 

23

 

23

 

27

 

12

 

113

Gesamt

381

304

315

509

328

262

2.099

 

 

Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren.

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Es kam zum Unfall.

 

1

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Sie ge- fährdeten dadurch Andere.

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

2

Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten.

 

46

 

61

 

51

 

40

 

38

 

42

 

278

Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen,  obwohl  es  die  Sichtver-

 

17

 

13

 

7

 

21

 

10

 

11

 

79

 

 

hältnisse  erforderten.  Es  kam  zum Unfall.

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

66

74

58

61

48

53

360

 

 

Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vor- schriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten ein Fahrrad unter Ver- stoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.

 

267

 

212

 

147

 

388

 

213

 

168

 

1.395

Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.

 

97

 

49

 

49

 

212

 

167

 

85

 

659

Gesamt

364

261

196

600

380

253

2.054

 

 

Fahrzeug  nicht  vorschriftsmäßig,  dadurch  Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.

 

61

 

53

 

51

 

83

 

69

 

79

 

396

Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall.

 

 

3

 

 

0

 

 

0

 

 

3

 

 

1

 

 

2

 

 

9

Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.

 

 

3

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

4

Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb ge- nommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

3

Gesamt

69

54

51

86

70

82

412

 

 

Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie beachteten als Führerin bzw. Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.

 

 

33

 

 

37

 

 

35

 

 

40

 

 

27

 

 

42

 

 

214

Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten anlässlich einer Ver- kehrskontrolle oder Verkehrserhe- bung.

 

 

14

 

 

14

 

 

29

 

 

31

 

 

29

 

 

22

 

 

139

Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.

 

12

 

16

 

11

 

8

 

9

 

7

 

63

 

 

Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten. Es kam zum Unfall.

 

0

 

1

 

1

 

0

 

0

 

0

 

2

Sie befolgten nicht das Zeichen der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.

 

6

 

2

 

4

 

1

 

5

 

3

 

21

Sie befolgten nicht die Anweisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrs- erhebung.

 

 

10

 

 

7

 

 

7

 

 

8

 

 

7

 

 

8

 

 

47

Sie befolgten nicht die verkehrsre- gelnde Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten.

 

2

 

5

 

1

 

4

 

3

 

6

 

21

Sie befolgten nicht die Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.

 

43

 

36

 

34

 

42

 

36

 

32

 

223

Gesamt

120

118

122

134

116

120

730

 

 

Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprech- einrichtung)

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer verbotswidrig ein Mobil- telefon, indem sie hierfür das Mo- biltelefon aufnahmen oder hielten.

 

1.063

 

1.371

 

1.365

 

1.914

 

1.891

 

1.705

 

9.309

 

 

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das auch für sie geltende Rotlicht der Lichtzeichen- anlage für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger.

 

 

457

 

 

609

 

 

561

 

 

768

 

 

689

 

 

453

 

 

3.537

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten dadurch Andere.

 

40

 

28

 

25

 

46

 

42

 

28

 

209

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

 

5.706

 

7.896

 

8.332

 

10.384

 

10.207

 

8.332

 

50.857

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall.

 

206

 

182

 

211

 

188

 

213

 

180

 

1.180

Gesamt

6.409

8.715

9.129

11.386

11.151

8.993

55.783

 

 

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

 

 

44

 

 

50

 

 

52

 

 

62

 

 

45

 

 

39

 

 

292

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekun- de an.

 

 

4.104

 

 

4.517

 

 

4.541

 

 

5.060

 

 

4.613

 

 

3.144

 

 

25.979

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte be- reits länger als 1 Sekunde an.

 

 

9

 

 

6

 

 

12

 

 

12

 

 

15

 

 

10

 

 

64

Gesamt

4.157

4.573

4.605

5.134

4.673

3.193

26.335

 

 

Bahnübergang trotz geschlossener Halb-Schranke überquert

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie überquerten als nichtmotori- sierte Verkehrsteilnehmerin bzw. nichtmotorisierter Verkehrsteil- nehmer den Bahnübergang trotz geschlossener                            Schran- ke/Halbschranke.

 

 

3

 

 

3

 

 

1

 

 

4

 

 

4

 

 

1

 

 

16

 

 

Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

 

1

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

 

1

 

 

 

2

Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte.

 

 

4

 

 

1

 

 

3

 

 

4

 

 

2

 

 

4

 

 

18

Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte. Es kam zum Unfall.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

1

Gesamt

5

1

3

4

2

6

21

 

 

< >In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie gefährdeten als Radfahrerin bzw. Radfahrer in einem Fußgän- gerbereich, in dem Fahrzeugver- kehr zugelassen war, eine Fußgän- gerin bzw. einen Fußgänger.

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

< >Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Ge- rät beeinträchtigt war

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten das Fahrzeug, obwohl ihr Gehör durch Geräte beeinträch- tigt war.

 

153

 

92

 

82

 

65

 

66

 

54

 

512

< >Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem Senat zu einzelnen der vorgenannten Fragen keine Erkenntnisse vorliegen: weshalb erachtet der Senat es bei einer vom Senat gewünschten Zunahme des Radverkehrs nicht für notwendig, Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob und in welchem Ausmaß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Radfahrer gefährdet wird?Zu 5.: Entfällt.

Berlin, den 30. März 2017

 

In Vertretung Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)