Straßenverkehr: Straße zwischen Marzahn und Köpenick Tangentiale Verbindung Ost nicht vor 2026 fertig – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/strasse-zwischen-marzahn-und-koepenick-tangentiale-verbindung-ost-nicht-vor-2026-fertig-29559882?dmcid=nl_20180126_29559882

Es ist ein #Straßenbauprojekt, das schon im #Generalverkehrsplan von #1969 vorgesehen war. Doch die Fertigstellung rückt in immer weitere Ferne. Die #Tangentiale Verbindung Ost (#TVO), die eine Lücke im Straßennetz zwischen #Marzahn und #Köpenick schließen soll, wird frühestens 2026 dem Verkehr übergeben. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine CDU-Anfrage hervor. „Nach derzeitigem Stand ist frühestens 2021 mit einem Baubeginn und einer Bauzeit von fünf Jahren zu rechnen“, teilte Verkehrs-Staatssekretär Jens-Holger Kirchner mit.
Im Norden ist die TVO schon seit rund vier Jahrzehnten fertig, dort heißt sie Märkische Allee. Auch die TVO-Abschnitte in Köpenick, zu denen die Wilhelm-Spindler-Brücke über die Spree gehört, sind fertig. Dazwischen klafft in der Nord-Süd-Straße eine sechseinhalb Kilometer lange Lücke – und dabei wird es erst mal bleiben. Für die Autofahrer bedeutet dies, dass sie auf der Köpenicker Straße in #Biesdorf-Süd weiterhin im Stau stehen werden. Das Mittelstück der TVO, das diese Verbindung entlasten soll, lässt länger als angekündigt auf sich warten.
Dabei mussten die Kraftfahrer schon in den vergangenen Jahren Stillstand hinnehmen. Als der Senat 2012 mit ersten Planungen begann, war davon die Rede, dass der #Lückenschluss 2018 fertig werden könnte. Vor zwei Jahren hieß es dann, dass der Straßenbau 2018 beginnen und mit etwas Glück 2020 enden könnte. Auch von einer TVO-Freigabe …

Straßenverkehr: Berliner Praxis der Umsetzung von Falschparkern, aus Senat

www.berlin.de

1. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 falsch geparkte #Kraftfahrzeuge
#umgesetzt?
(Bitte getrennt nach durchgeführter und begonnener Umsetzung, Leerfahrt eines
Abschleppfahrzeugs zur Umsetzung und getrennt nach durch Polizei, BVG oder Ordnungsamt
veranlasst auflisten)
Zu 1.:
Auf Grund datenschutzrechtlich vorgeschriebener periodischer Datenauslagerungen
bei der Bußgeldstelle können in der nachfolgenden Übersicht nur die Zahlen des
Jahres 2017 dargestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Falle von
„Leerfahrten“ zu keiner #Umsetzung beziehungsweise keinen technischen
Vorbereitungshandlungen am Einsatzort kam, weil Fahrzeugverantwortliche
rechtzeitig erschienen sind.
2017
Durchgeführte Umsetzungen 49.589
davon Polizei Berlin 28.070
davon Ordnungsämter 16.309
davon BVG 5.210
Begonnene Umsetzungen 2.118
davon Polizei Berlin 1.082
davon Ordnungsämter 748
davon BVG 288
Leerfahrten 7.048
davon Polizei Berlin 3.931
davon Ordnungsämter 2.043
davon BVG 1.074
Insgesamt 58.755
Datenquelle: BOWI21
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2. In welchen Bereichen wurde in den Jahren 2015, 2016 und 2017 umgesetzt? (Bitte aufschlüsseln
nach Busspuren, Radfahrstreifen, Kreuzungen/Fußgängerüberwegen (Fünf-Meter-Bereich) und
sonstigen)
Zu 2.:
Eine Aufschlüsselung nach Verkehrsflächen kann nicht auf Grundlage der
tatsächlichen Fallzahlen (wie in der Antwort zu Frage 1.), sondern nur auf der zu den
insgesamt eingeleiteten Gebührenverfahren zu Fahrzeugumsetzungen erfolgen. Vor
diesem Hintergrund ist die Gesamtzahl der Umsetzungen in den beiden Übersichten
nicht identisch. Die Anzahl der jeweiligen Gebührenverfahren kann der
nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
Jahr 2015 2016 2017
Busspuren 8.359 8.177 8.539
Radfahrstreifen 209 419 888
Sonstige Radverkehrsanlagen 439 478 700
5-Meter-Bereiche an Kreuzungen/Einmündungen 2.102 2.096 1.988
5-Meter-Bereiche vor Fußgängerüberwegen 22 66 38
Sonstige 44.148 48.328 49.771
Insgesamt 55.279 59.564 61.924
Datenquelle: Datawarehouse BOWI21, Erfassungsstand 29.12.2017
3. Welche Unterschiede bei den Befugnissen zur Umsetzung gibt es zwischen der Polizei und den
Mitarbeitern des Ordnungsamtes (gibt es Unterschiede bei den Mitarbeitern der Ordnungsämter)
und Mitarbeitern der BVG?
Zu 3.:
Im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs und der
Anordnung von Fahrzeugumsetzungen haben lediglich die bezirklichen Dienstkräfte
des allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) vergleichbare Befugnisse wie die Polizei
Berlin. Die Dienstkräfte im Parkraumüberwachungsdienst der bezirklichen Ordnungsämter
überwachen den ruhenden Straßenverkehr nur in den
Parkraumbewirtschaftungsgebieten und sind nicht zur Anordnung von
Fahrzeugumsetzungen befugt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG, die durch
Dienstkräfte der Polizei Berlin verkehrsrechtlich beschult wurden, dürfen
Verkehrsbehinderungen auf Busspuren sowie im Bereich von Bushaltestellen und
Straßenbahngleisen feststellen und über die polizeiliche Auskunfts- und
Fahndungsstelle der Einsatzleitzentrale (AusFaSt) notwendige
Fahrzeugumsetzungen veranlassen. Die hoheitliche Anordnung erfolgt durch eine
polizeiliche Dienstkraft der AusFaSt nach fachlicher Prüfung des übermittelten
Sachverhalts.
4. Auf der Internetseite der Polizei werden die Bereiche genannt in denen „mit der Anordnung des
Umsetzens gerechnet werden“ muss. Trotzdem zeigt die Praxis, dass trotz festgestelltem
Falschparken in den genannten Bereichen nicht zwangsläufig umgesetzt wird. Welche Umstände
führen zur tatsächlichen Anordnung der Umsetzung?
Zu 4.:
Obwohl in den so genannten „Regelfällen des Umsetzens“ wegen der generell
einhergehenden oder zu befürchtenden Verkehrsgefährdungen/-behinderungen
regelmäßig die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung vorliegen,
müssen die Überwachungskräfte unter zwingender Beachtung des gesetzlichen
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stets eigenverantwortlich sämtliche
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Einzelfallumstände der jeweiligen Verkehrssituation am Einsatzort angemessen
bewerten (z. B. Tages-/Nachtzeiten und Verkehrslage). Es gilt objektiv abzuwägen,
ob die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile für Betroffene nicht gegebenenfalls
außer Verhältnis zum erstrebten Erfolg stehen. Insbesondere dann, wenn Betroffene
kurzfristig an ihrem Fahrzeug erscheinen, kommt trotz Anzeigenfertigung eine
Umsetzung nicht mehr in Betracht.
4.1. Gibt es dafür spezielle Dienstanweisungen oder andere Regularien? Wenn ja, welche?
4.2. Unterscheiden sich diese zwischen der Polizei und den Ordnungsämtern? Wenn ja, welche?
Zu 4.1. und 4.2.:
Die Verfahrensregelungen und rechtlichen Voraussetzungen sind Inhalt der
polizeilichen Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen. Die
Dienstkräfte der Ordnungsämter wenden diese analog an. Das beschleunigte
Umsetzverfahren unter Beteiligung der BVG wird durch eine gesonderte
Geschäftsanweisung geregelt, welche auch dem BVG-Personal als Grundlage dient.
4.3. Oder ist es alleinige Entscheidung des Beamten vor Ort?
Zu 4.3.:
Auf die Antwort zu Frage 4. wird verwiesen.
5. Wie kann es vorkommen, dass in einer Halteverbotsstrecke mit dem Zeichen 283 angezeigte
Falschparker zwar einen Strafzettel bekommen, aber nicht umgesetzt werden, obwohl das
Haltverbot der Schulwegsicherung dient und das Falschparken in der Zeit des Schulweges
erfolgte?
Zu 5.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4. (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) verwiesen.
Das verkehrswidrige Parken im Bereich des Zeichens 283 (Absolutes Haltverbot) gilt
im Sinne der einschlägigen Geschäftsanweisung nur dann als Regelfall des
Umsetzens, wenn daraus gefährliche Fahrstreifenwechsel oder eine erhebliche
Staubildung resultieren oder das Zeichen zur Förderung des ÖPNV oder vor
Kreuzungen und Einmündungen zur Verbesserung der Sichtbedingungen zwischen
abbiegenden Kraftfahrzeugen und Radfahrenden eingerichtet worden ist.
6. Muss vor der Anordnung einer Umsetzung versucht werden die Fahrzeugführer*in oder die
Fahrzeughalter*in die Gelegenheit zum selbst entfernen des Fahrzeugs gegeben werden?
6.1. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Verpflichtung beruht dieses Vorgehen?
6.2. Muss, wenn z.B. eine Handynummer sichtbar im Fahrzeug angebracht ist, diese Nummer zur
Vermeidung der Umsetzung angerufen werden? Wenn ja, warum?
Zu 6., 6.1. und 6.2.:
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beinhaltet, etwaige mildere Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr zu ergreifen. Insofern werden zumindest bei Fahrzeugen mit
deutschen Kennzeichen die Fahrzeughalterinnen bzw. Fahrzeughalter ermittelt, um
diese gegebenenfalls kurzfristig zum sofortigen Wegfahren des Fahrzeuges
auffordern zu können. Dies gilt nicht, wenn
– das Umsetzen zur Beseitigung einer Gefahr so dringend ist, dass die mit einer
Ermittlung verbundene Zeitverzögerung nicht vertretbar wäre,
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– das Umsetzen aus z. B. Geschäftsstraßen mit überwiegendem Fremdverkehr
dringend ist oder
– das Umsetzen an Örtlichkeiten erfolgen soll, in deren Umfeld keine
potentiellen Aufenthaltsorte von Verantwortlichen erkennbar sind.
Weil blockierte Busspuren, Haltestellen und Straßenbahngleise regelmäßig eine
besondere Eilbedürftigkeit zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erfordern,
müssen vom BVG-Personal grundsätzlich keine Aufenthaltsermittlungen
Fahrzeugverantwortlicher durchgeführt werden.
Ein entsprechender Hinweis im Fahrzeug ist nur dann beachtlich, wenn aus dem
Inhalt eindeutig zu schließen ist, dass die Gefahr bei Anruf oder Aufsuchen
tatsächlich kurzfristig beseitigt werden könnte. Dazu bedarf es zusätzlich zur
Telefonnummer mindestens auch eines konkreten Hinweises zum Aufenthaltsort.
7. Gibt es im Land Berlin genügend Abschleppunternehmen bzw. Abschleppfahrzeuge um in
ausreichend kurzer Zeit Umsetzungen vorzunehmen bzw. würden sie noch ausreichen, wenn
häufiger umgesetzt würde?
Zu 7.:
Die aktuelle Vertragslage fordert von den Abschleppunternehmen eine Eintreffzeit
am Einsatzort innerhalb von 30 Minuten nach der Auftragsvergabe. Diese Vorgabe
wird stadtweit ganz überwiegend eingehalten. Insofern erscheinen die Kapazitäten
unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Bedürfnisse als noch ausreichend. Sich
verändernde Bedingungen würden bei künftigen Ausschreibungen angemessen
berücksichtigt werden.
7.1. Werden bzw. unter welchen Bedingungen werden die Umsetzungsleistungen ausgeschrieben?
Zu 7.1.:
Die polizeilich erwarteten Vertragsleistungen werden zentral durch die zuständige
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin europaweit ausgeschrieben. Dabei
erfolgt die Aufteilung des Stadtgebietes in verschiedene örtliche Lose. Auf Basis von
Fallzahlen und Erfahrungswerten vergangener Perioden wird über die vorgegebene
Eintreffzeit hinaus insbesondere auch die Anzahl der mindestens bereitzuhaltenden
Arbeitsfahrzeuge pro Los definiert.
8. Welche Initiativen gibt es im bzw. vom Land Berlin um die hohe Anzahl von verkehrsgefährdenden
Falschparkern zu reduzieren?
Zu 8.:
Dienstkräfte der Polizei Berlin führten 2016 und 2017 (wiederholt) mehrtägige
stadtweite Verkehrsüberwachungsaktionen im Zusammenwirken mit Dienstkräften
der Ordnungsämter und Mitarbeitenden der BVG durch, um verkehrswidriges Halten
und Parken auf Busspuren, Radverkehrsanlagen und in zweiter Reihe gezielt und
intensiv zu verfolgen. Die Maßnahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
umfangreich dargestellt, um insbesondere die Fahrzeugführenden für die
besonderen Gefahren, die aus solchen Fehlverhaltensweisen resultieren, zu
sensibilisieren und zur Rechtslage zu informieren. Diese gezielten Maßnahmen
werden fortgeführt.
Darüber hinaus arbeiten die zuständigen Stellen der Verwaltung und die Berliner
Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen Rechts (BVG AöR) gemeinsam an einer
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effektiven Eindämmung von Behinderungen und Störungen des Oberflächenverkehrs
der BVG. Die in diesem Zusammenhang bereits ergriffenen und geplanten
organisatorischen Maßnahmen sollen zur Beschleunigung von Umsetzverfahren im
Bereich von Haltestellen und Bussonderfahrstreifen beitragen.
8.1. Hält der Senat die Höhe der Bußgelder für Falschparken für ausreichend um das Falschparken
einzudämmen? Oder sollte es erhöht werden?
8.2. Müssen, mindestens zur Eindämmung von verkehrsgefährdenden Falschparkern, weitere landesoder
bundesrechtlichen Regelungen getroffen oder bestehende verschärft werden?
Zu 8.1. und 8.2.:
Die Höhe der Bußgelder für das Falschparken ist in der Verordnung über die
Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines
Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-
Verordnung – BKatV) geregelt. Da es sich hierbei um eine Bundesverordnung
handelt, fällt die Anpassung der Höhe der Verwarnungsgelder durch eine Änderung
der BKatV in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI). Das Land Berlin hat sich in den Jahren 2016 und 2017
für eine grundlegende, ganzheitliche Überarbeitung der BKatV und, zusammen mit
Hamburg, für eine Erhöhung der Regelsätze für bestimmte Tatbestände (Park- und
Halteverstöße auf Radwegen, Schutzstreifen für Radfahrende, Bussonderfahrstreifen
und Haltestellen für den ÖPNV) eingesetzt. Zu den Bestrebungen der Anpassung der
BKatV hat sich das BMVI jedoch in der jüngeren Vergangenheit zurückhaltend
verhalten.
Mit Blick auf die Initiative von Berlin und Hamburg zur Erhöhung der
Verwarnungsgelder ist zu berücksichtigen, dass Berlin andere Schwerpunkte setzt
als andere Länder, insbesondere die Flächenländer. Parken ist in einer Stadt wie
Berlin mit hoher Bevölkerungsdichte und hohem Verkehrsaufkommen, das
insbesondere auch im Bereich des Radverkehrs und des ÖPNV zunimmt, von
besonders großer Bedeutung.
Hinsichtlich weiterer landesrechtlicher Regelungen zur Eindämmung von
verkehrsgefährdenden Falschparkenden wird insbesondere auch auf das derzeit im
Gesetzgebungsverfahren befindliche Mobilitätsgesetz für Berlin verwiesen, das
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorsieht (insbesondere
verkehrssichere Verkehrsinfrastruktur, Ausweitung der örtlichen Fahrradstreifen der
Polizei Berlin unter Beachtung der gesamtbehördlichen Aufgaben und Ressourcen
sowie kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zur Verkehrssicherheit). Zudem soll nach
dem Entwurf des Mobilitätsgesetzes eine möglichst sichere sowie behinderungs- und
störungsfreie Nutzbarkeit von Fußwegen, Fahrwegen des Radverkehrs und von
Fahrwegen und Haltestellen des ÖPNV sowie von Liefer- und Ladezonen
gewährleistet werden. Hierzu sind – unter Berücksichtigung der gesamtbehördlichen
Aufgaben und Ressourcen bei der Polizei Berlin und den bezirklichen
Ordnungsämtern – die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Berlin, den 25. Januar 2018
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Potsdam: LEIPZIGER DREIECK IN POTSDAM Dreieinhalb Jahre Baustelle, aus PNN

http://www.pnn.de/potsdam/1252374/

Es ist der Verkehrsknotenpunkt schlechthin in Potsdam: Im Sommer beginnt der Umbau des Leipziger Dreiecks. Der Verkehr soll trotzdem rollen.

#Potsdam – Ab Juli wird Potsdams wichtigster #Verkehrsknotenpunkt für dreieinhalb Jahre zur #Großbaustelle. Dann will die Stadt mit dem insgesamt 24 Millionen Euro teuren Umbau des #Leipziger Dreiecks beginnen. Spätestens in der nächsten Woche soll das aktuell bedeutendste städtische #Straßenbauprojekt ausgeschrieben werden, sagte Ines Rudolph-Henning vom Bereich Verkehrsflächen am Dienstagabend im Bauausschuss. Die Maßnahme ist Bestandteil eines 50-Millionen- Euro-Pakets, mit dem die Stadt wichtige Infrastrukturvorhaben auf den Weg bringen will.

Mit der Umgestaltung der täglich von 50 000 Autos und 9000 #Radlern befahrenen Kreuzung will die Stadt selbige übersichtlicher, verkehrsfreundlicher und damit letztlich sicherer machen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei wie berichtet auf der Trennung der #Straßenbahn vom #Autoverkehr. Bislang dient das Leipziger Dreieck für die Trams als riesige Wendeschleife. Bahnen in den Potsdamer Norden etwa, die im Berufsverkehr als Verstärkung eingesetzt werden, rollen von der Langen Brücke aus über die Kreuzung und biegen dann wieder nach links zum Hauptbahnhof ab. Allerdings müssen sie dafür auch die Heinrich-Mann-Allee überqueren. Dieser Missstand sorgt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen aufwendigen Ampelschaltung immer wieder dafür, dass der Verkehrsbetrieb ViP die Straßenbahnen gar nicht wie geplant wenden lassen kann, sondern sie bis ins Tramdepot an der Wetzlarer Straße in Babelsberg schicken muss – eine teure Angelegenheit.

Das soll sich künftig ändern: Eine neue Wendeschleife soll vor dem Hauptbahnhof in der Friedrich-Engels-Straße, rund um den …

Bahnhöfe + Straßenverkehr: NORD-SÜD-TUNNEL Mängel am Bahnhof Potsdamer Platz – Verkehrschaos droht Die Fernbahn-Station unter dem Potsdamer Platz muss dringend saniert werden. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213205421/Maengeln-am-Bahnhof-Potsdamer-Platz-Verkehrschaos-droht.html

Berlin. Auf einem der meistbefahrenen Plätze Berlins, dem #Potsdamer Platz, droht bald ein #Verkehrschaos. Der Grund liegt unter Erde: Weil der wichtige #Nord-Süd-Tunnel der Deutschen Bahn #undicht ist, muss für die #Sanierung ein Teil der Potsdamer Straße gesperrt werden. Bereits seit Jahren dringt in das #Bauwerk #Wasser ein und bahnt sich seinen Weg bis auf die #Bahnsteige des Fern- und #Regionalbahnhofs Potsdamer Platz. Nun hat die Bahn die Ursache dafür gefunden.

In dem rund 3,5 Kilometer langen Bauwerk sind mehrere #Notausgangsklappen undicht, sodass dort permanent Wasser in den Tunnel eindringen kann. In einigen Betriebsräumen sollen bereits Pumpen stehen, die das Wasser abpumpen. Ein Bahnsprecher bestätigte der Berliner Morgenpost die massiven Mängel an dem erst 2006 in Betrieb genommenen Bauwerk. "Die Problematik ist uns bekannt. Das Wasser durchdringt seit etwa drei Jahren die Decke", sagte ein Bahnsprecher.
Das Problem ist der Bahn seit Jahren bekannt

Einer der undichten Notausgänge befindet sich am Ende des Bahngleises. Dort tropft das Wasser von der Decke und bahnt sich seinen Weg bis zu den Bahnsteigen. An Regentagen kann das so viel Wasser sein, dass die Bahn Durchgänge am Potsdamer Platz sperren muss.

Ein Antrag für eine Sperrung der Potsdamer Straße sei zurzeit in Bearbeitung, heißt es. Erst wenn dieser genehmigt sei, könne die Sanierung der Notausgangsklappen erfolgen. Geplant ist eine Sanierung noch in diesem Jahr. Welcher Teil der Potsdamer Straße dafür genau gesperrt werden muss, konnte der Sprecher nicht sagen. Da sei man noch in der Abstimmung. "Die Reparaturen können aber nicht über …

Straßenverkehr: Ab Mai zweimonatige Vollsperrung des Rosenthaler Wegs, aus Prenzlberger Stimme

http://www.prenzlberger-stimme.de/?p=120392

Nach Vorabstimmungen mit der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB), der #BVG, #S-Bahn Berlin GmbH und den Berliner #Wasserbetrieben hat das Pankower Straßen- und Grünflächenamt für die Zeit vom 2. Mai bis 29. Juni 2018 eine #Vollsperrung des #Rosenthaler Wegs im derzeitigen Baustellenbereich zwischen der Gleisschleife der #Straßenbahnlinie #50 und der Bundesstraße B 96a beantragt. Das teilte Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn auf der letzten Sitzung des BVV-Verkehrsausschusses mit.
Eine ursprünglich vorgesehene wechselseitige Verkehrsführung mittels einer Ampel, so Kuhn, wurde von Seiten der VLB abgelehnt, da sich bei dieser Variante ein unvertretbarer Rückstau bilden würde. 

Umfangreiche Bauarbeiten
Die Vollsperrung ist nötig, um die Trinkwasserhauptversorgungsleitung bis an dem Gleisbereich auszuwechseln. Die Ausmaße der Baugrube überlagern dabei die gesamte Südfahrbahn und schränken die Nordfahrbahn soweit ein, dass keine Verkehrsführung für den motorisierten Verkehr mehr möglich ist.

Im „Schatten“ der Vollsperrung werden Hausanschlussleitungen verlegt, Straßenabläufe gesetzt und drei Mittelinseln auf der Baustrecke gebaut. darüber hinaus wird der südliche Gehweg hergestellt, BVG-Wartehallen errichtet, die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten beauftragt und die eine 700 Meter lange, bis zum Lagerplatz des Straßen- und Grünflächenamtes führende …

Straßenverkehr + Radverkehr: Pankow Anwohner wehren sich gegen geplante Abholzung für Radwege – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/pankow-anwohner-wehren-sich-gegen-geplante-abholzung-fuer-radwege-29523658

An einem Baum prangt ein Kreuz, an einem anderen ein Transparent: „Wir wollen bleiben.“ Wer durch die #Kastanienallee im Berliner Nordosten fährt, der bekommt vor Augen geführt, dass radikale Änderungen geplant sind. 92 Bäume sollen laut Bezirk gefällt werden – unter anderem, damit #Radfahrstreifen entstehen können. Die Tempo-30-Schilder sollen ebenfalls verschwinden, auch mehrere #Parkplätze im Ostteil. Kein Wunder, dass Anwohner rebellieren. „Was Senat und Bezirk hier planen, ist eine Schnellstraße, die durch ein Wohngebiet verläuft“, sagte Thomas Zoller vom Verein für nachhaltige Verkehrsentwicklung. Am Mittwoch gibt es eine Bürgerversammlung.
Die Kastanienallee führt durch #Rosenthal. In dem Pankower Ortsteil mit dem idyllischen Namen gibt es viele Einfamilienhäuser, Gärten, Bungalows, inzwischen auch Mehrfamilienhäuser. Doch bereits heute ist die Kastanienallee keine ruhige Wohnstraße. Sie ist als Teil des übergeordneten Straßennetzes klassifiziert – und das spürt man. „Hier sind jetzt schon unerträglich viele Lkw im Durchgangsverkehr unterwegs“, so Zollers Mitstreiter, der 49-jährige Vertriebsmitarbeiter Ingo Baenisch.
Nächstes Jahr soll es losgehen
Der Westabschnitt wurde bereits erneuert. Seit 2015 ist klar: Das 1,2 Kilometer lange Teilstück zwischen #Friedrich-Engels- und #Dietzgenstraße wird ebenfalls neu gebaut. „Ziel ist, die Straße in einen #funktionstüchtigen und #verkehrssicheren Zustand zu versetzen, damit sie den Anforderungen wieder gerecht werden kann“ sagte Matthias #Tang, Sprecher von Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne).
Die Kastanien, Linden, Robinien und Salix’ am Rand sind geschädigt, viele wurden bereits gefällt. #Regenwasserkanalisation gibt es ebenso wenig wie Angebote für den #Fahrradverkehr. Im Frühjahr 2019 könnten die Arbeiten starten. Dauer: drei Jahre. Kosten: …

Bus + Straßenverkehr: Zwischen BVG-Haltestelle und Bushäuschen liegen 25 Meter – warum? Fahrgäste stehen im Regen, dabei ist in der Nähe ein Dach. Das Haus kann allerdings nicht so einfach umgesetzt werden. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/spandau/berlin-spandau-zwischen-bvg-haltestelle-und-bushaeuschen-liegen-25-meter-warum/20820466.html

Fahrgäste, die in einer #BVG-Wartehalle in der #Seegefelder Straße Zuflucht vor Regen, Schnee oder Wind suchen, stehen seit einiger Zeit symbolisch dennoch im Regen. Denn die Busse der Linie #237, die, vom Rathaus Spandau kommend zum Isenburger Weg in Staaken fahren, halten jetzt rund 25 Meter vor dem Häuschen, dazwischen schließt sich regelmäßig eine #Bahnschranke. Was auf den ersten Blick wie ein #Schildbürgerstreich wirkt, ist tatsächlich ein offenbar unlösbares Problem.
Zwischen der Dyrotzer- und der Senzker Straße queren die Gleise der #Havelländischen Eisenbahn, die deren Bahnhof #Johannesstift an Netz anbinden, die Seegefelder Straße. Eine #Schranke stoppt beim Nahen eines Zuges den Straßenverkehr. Die #Bahntrasse wird zwar deutlich seltener befahren als die Fahrbahn, auf der werktags 77 Busse in Richtung Staaken rollen. Doch auch auf der Linie 237 setzt die BVG seit geraumer Zeit die sogenannten Niederflur-Gelenkbusse vom Typ Scania Citywide LFA ein. Die sind 18 Meter lang, doch dummerweise steht die Wartehalle zu dicht hinter den Gleisen. Folglich ragte das Heck beim Stopp regelmäßig über die Schienen, waren Konflikte zwischen Bahn und Bus vorprogrammiert. 
Deshalb verlegte der Verkehrsbetrieb die Haltestelle um rund 25 Meter nach Osten, vor die …

Straßenverkehr: Verkehr in Berlin Grüne Welle für alle? Schön wärs! Alle wünschen sich die Grüne Welle, wenn sie durch die Stadt fahren., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-in-berlin-gruene-welle-fuer-alle-schoen-waers/20864382.html

Doch wenn der eine fahren darf, müssen viele andere warten. Ein Bericht aus dem Alltag der #Ampelschaltung.
Wenn #Pendler einen Wunsch frei hätten, dann würden viele wohl eine #grüne #Welle auf ihrem täglichen Weg durch die Stadt ordern. Na, dann versuchen wir’s doch einfach mal. Allerdings wären vorher noch ein paar Fragen zu klären: Wie fahren Sie denn zur Arbeit? Mit dem Auto, also möglichst Tempo 50 auf Hauptstraßen?
Und Sie versprechen, dass Sie auch ja nicht 55 fahren und folglich auch nicht zu früh an der nächsten Ampel sind und bremsen müssen und den ebenfalls ein bisschen zu schnell gefahrenen Pulk hinter sich zusammenbremsen, sodass der Verkehrsfluss dann doch stockt, statt geschmeidig auf der grünen Welle zu surfen? Oder fahren Sie etwa mit dem Fahrrad, bräuchten also die Welle für Tempo 18 bis 20? Ach so, Sie haben ein Elektrorad, also eher Tempo 25? Hm.

Leider hat sich Ihr Nachbar ebenfalls eine Grüne Welle gewünscht. Er fährt aber mit der Straßenbahn. Erst geht er zur Haltestelle, wobei er natürlich keinesfalls möchte, dass ihm Abbieger oder Querverkehr schon über die Haxen fahren, sobald seine Fußgängerampel auf Rot springt. Also bräuchte er ein paar Sekunden Puffer.

Grüne Welle für alle?

Und die Straßenbahn, die eigentlich so schön mit dem Autoverkehr mitschwimmen könnte, muss leider anhalten, damit er ein- und aussteigen kann. Aber eine vorrangige Grüne Welle für die BVG ist doch wohl selbstverständlich – oder sollen …

U-Bahn: Unterführung am Messegelände wird geschlossen Viele Filme wurden hier gedreht – inzwischen ist die große Unterführung am Berliner ICC ziemlich schmuddelig., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-charlottenburg-wilmersdorf-unterfuehrung-am-messegelaende-wird-geschlossen/20858460.html

Berlin verabschiedet sich jetzt auch baulich ein weiteres Mal von der autogerechten Stadt. Nach dem #Straßentunnel der Budapester Straße vor dem Bikinihaus will die Senatsverkehrsverwaltung jetzt auch die #Fußgängerverteilanlage unter der Kreuzung #Messedamm/#Masurenallee/#Neue Kantstraße schließen. Die Möglichkeiten dazu soll eine Machbarkeitsuntersuchung ausloten, die jetzt ausgeschrieben worden ist. Einen Zeitplan gibt es noch nicht.
Im Auto-Zeitalter störten die Fußgänger, die Fahrbahnen überquerten. Deshalb war es schick, sie unter die Erde zu verbannen. In Berlin entstanden solche Anlagen unter breiten Straßen unter anderem am Alexanderplatz und eben am Messegelände. Am Alex ist das #Untertage-Labyrinth bereits verschwunden. Nun soll das Charlottenburger Gegenstück folgen.

Die Dimension und die bauliche Ausgestaltung des Knotenpunktes mit der nicht komplett barrierefreien Erreichbarkeit der unteren Ebene basierten auf den überkommenen Planungsphilosophien der autogerechten Stadt und seien heute nicht mehr zeitgemäß, heißt es in den Ausschreibungs-Unterlagen der Senatsverkehrsverwaltung.

Die Unterführung wird kaum genutzt

Hinzu kommt, dass die Anlage am Messegelände fast nur genutzt wird, wenn es dort Veranstaltungen gibt. Ansonsten herrscht gähnende Leere; nur ein Teil der Fahrgäste, die zum Zentralen #Omnibusbahnhof (#ZOB) wollen oder von dort kommen, gehen noch in den Untergrund. Trotz der Schließungsabsicht sollen deshalb die Rolltreppen zum ZOB und Richtung Neue Kantstraße nochmals …

Straßenverkehr: Welche Ampeln haben in Berlin Priorität? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anträge auf eine Neu- bzw. Erstanordnung von #Lichtsignalanlagen sind in den Jahren 2012 bis
2017 bei der Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eingegangen? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Jahre)
Antwort zu 1:
Im Jahr 2012: 26 Anträge
Im Jahr 2013: 27 Anträge
Im Jahr 2014: 27 Anträge
Im Jahr 2015: 20 Anträge
Im Jahr 2016: 24 Anträge
Im Jahr 2017: 37 Anträge
Frage 2:
Wie viele der Anträge wurden genehmigt, wie viele Anträge abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre)
Antwort zu 2:
Im Jahr 2012: 25 Ablehnungen
Im Jahr 2013: 25 Ablehnungen und eine Anordnung
Im Jahr 2014: 20 Ablehnungen und drei Anordnungen
Im Jahr 2015: 19 Ablehnungen
Im Jahr 2016: 14 Ablehnungen und fünf Anordnungen
Im Jahr 2017: 23 Ablehnungen und eine Anordnung
2
Frage 3:
An welchen konkreten Standorten wurden in den Jahren 2012 bis 2017 neue #Ampeln angeordnet? (Bitte um
Auflistung der Jahre und der jeweiligen Standorte)
Antwort zu 3:
Im Jahr 2012:
 Heidestraße (drei Anlagen)
 Bahnhofstraße/Blankenburger Weg–Pankstraße,
 Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße.
Im Jahr 2013:
 Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.-Wittelsbacher Str.) neuer Standort,
vorher Münstersche Straße.
Im Jahr 2014:
 Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße
 Bundesstraße 2/Am Luchgraben
 An der Wuhlheide-Lindenstraße (Pyramidenbrücke).
Im Jahr 2015:
 Lindenstraße (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
 Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg
 Rummelsburger Straße/Minna-Todenhagen-Straße.
 Schnellerstraße/Minna-Todenhagen-Straße,
 Minna-Todenhagen-Straße/Nalepastraße.
Im Jahr 2016:
 Alt-Mahlsdorf/Nr. 88 (Fachmarktzentrum)
 Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße)
 Kurt-Schumacher-Damm (Str. 462, Behindertenaufzug)
 Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße
 Schnellerstraße (Nr. 131)
 Siemensstraße (Nicolaistraße).
Im Jahr 2017:
 Chausseestraße/Boyenstraße-Heidestraße.
Hinweis:
Aufgrund von Jahresüberschneidungen zwischen Anträgen und den Entscheidungen der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) ergibt sich im Einzelfall nicht immer eine
Kompatibilität mit der Anzahl benannter Anordnungen in Beantwortung der Frage 2.
Frage 4:
Welche der unter 3. genannten und angeordneten Lichtsignalanlagen warten noch auf eine Umsetzung und
wann ist jeweils mit einer Installation der Anlagen zu rechnen? (Bitte um Auflistung der Standorte mit
Umsetzungszeitraum)
Antwort zu 4:
 Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.–Wittelsbacher Straße), Umsetzung im
Jahr 2018
 Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße, Umsetzung im Jahr 2018
 Bundesstraße 2/Am Luchgraben ist in der Umsetzung abhängig vom Bau einer
neuen Straßenverbindung 
3
 An der Wuhlheide–Lindenstraße (Pyramidenbrücke) ist in der Umsetzung abhängig
vom Ersatzneubau der Pyramidenbrücke
 Lindenstraße/E.T.A.-Hoffmann-Promenade, Umsetzung im Jahr 2018
 Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße), Umsetzung in den Jahren
2018/2019
 Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße, Umsetzung im Jahr 2018
 Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg, Umsetzung
im Jahr 2018
 Siemensstraße (Nicolaistraße), Umsetzung im Jahr 2018
 Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße wurde begonnen im Jahr 2017,
Fertigstellung 2018
 Chausseestraße/Boyenstraße, Umsetzung im Jahr 2019
Frage 5:
Werden die angeordneten Ampeln nach Reihenfolge ihres Genehmigungszeitpunkts abgearbeitet und wenn
nein, nach welchen Kriterien werden die Prioritäten entsprechend festgelegt?
Antwort zu 5:
Nein, die Umsetzung erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ein Teil der
Lichtsignalanlagen (LSA) wird im Zusammenhang mit Änderungen an der Infrastruktur
umgesetzt, beispielsweise bei dem Bau neuer Straßenverbindungen oder einer Errichtung
neuer Schulstandorte. Für alle übrigen Anlagen wird anhand der konkreten
#Verkehrsverhältnisse vor Ort eine Reihenfolge bestimmt. Hierbei werden #Unfallzahlen und
#Unfallfolgen, das #Verkehrsaufkommen, das Vorhandensein von besonders
schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel von #Schulen oder
#Behinderteneinrichtungen) sowie der bestehende Abstand zur nächsten LSA
berücksichtigt und entsprechend gewichtet. Aus diesen Faktoren ergibt sich eine
Prioritätenreihung für die Umsetzung angeordneter Lichtsignalanlagen.
Frage 6:
Aus welchem Haushaltstitel wird der Neubau von Lichtsignalanlagen finanziert und wie hat sich dieser Titel
in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt? Wird der Ansatz für 2018/19 als ausreichend angesehen?
Antwort zu 6:
Bei einem Neubau von LSA gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
 Für Maßnahmen der VLB erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Vertrages mit
dem Generalübernehmer Alliander Stadtlicht GmbH (ASL). Hier stehen jährlich rund
1,3 Mio. € brutto zur Verfügung. Das Finanzierungsvolumen ist, ohne die
Berücksichtigung von Sonderprogrammen, insgesamt als ausreichend anzusehen.
 Darüber hinaus gibt es LSA, die von privaten Investoren im Rahmen von
Erschließungsmaßnahmen finanziert werden (zum Beispiel beim Bau neuer
Einkaufszentren). In Teilen erfolgt die Finanzierung solcher Maßnahmen auch
durch den jeweiligen Straßenbaulastträger. Die erforderlichen finanziellen Mittel
finden Berücksichtigung in der jeweiligen Bauplanungsunterlage.
Die Mittel für die Maßnahmen der VLB sind in den Jahren 2012 bis 2017 gleich geblieben.
Aufgrund der variablen Finanzierungsmöglichkeiten kann ein konkreter Haushaltstitel nicht
benannt werden.
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Frage 7:
Welche Firmen setzen den Neubau von Ampelanlagen im Land Berlin um und wie erfolgt deren Auswahl?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich werden alle LSA in Berlin über den Generalübernehmer Alliander Stadtlicht
GmbH (ASL) gebaut. Der Vertrag mit der Firma ASL ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft
und ist auf eine Dauer von zehn Jahren ausgelegt. Die Auswahl des Generalübernehmers
erfolgte unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen eines EUweiten
Interessenbekundungsverfahrens.
Frage 8:
Mit welchen Kosten muss im Schnitt für
a) den Bau einer Bedarfsampel für Fußgänger
b) den Bau einer Bedarfsampel für Radfahrer
c) den Bau einer Ampelanlage für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer
gerechnet werden?
Antwort zu 8:
a)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 150.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer typischen Fußgängerlichtsignalanlage mit einem
vorhandenen Mittelstreifen in der Fahrbahn, einer zu berücksichtigenden
Busbeschleunigung, einer behindertengerechter Ausstattung und einem Einbau von
Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung, ohne Änderungen der
Bestandsgeometrie (Straßenbau).
b)
Derartige Lichtsignalanlagen gibt es in Berlin nicht. Anzusetzen wären gegebenenfalls hier
die Kosten in Beantwortung zu c). Solche Anlagen wären je nach Bedarf mit
Anforderungen für Radfahrende (in der Regel Induktionsschleifen oder
Anforderungstaster) auszustatten.
c)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 340.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer LSA an einem typisch vierarmigen Knotenpunkt mit
einem vorhandenen Mittelstreifen in der Hauptverkehrsrichtung, einer zu
berücksichtigenden Busbeschleunigung, einer behindertengerechten Ausstattung und
einem Einbau von Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung und hierzu
erforderlicher Erfassungseinrichtungen (Anforderungen für KFZ, für zu Fuß Gehende und
für Radfahrende) für die Nebenrichtung, ohne Änderungen der Bestandsgeometrie
(Straßenbau).
Berlin, den 12. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz