Straßenverkehr: Abgeblitzt – Entwicklung und aktueller Stand der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. wie viele Anlagen zur mobilen #Geschwindigkeitsüberwachung welches konkreten Modells verfügt das Land Berlin (inklusive nachgelagerte Behörden und Einrichtungen)? Wie hat sich der Bestand seit dem 01.01.2000 jährlich entwickelt? Wer betreibt diese Anlagen jeweils?

 

Zu 1.:

Die Polizei Berlin verfügt gegenwärtig über 21 #Radarfahrzeuge, 23 #Videofahrzeuge (ausgestattet mit Geschwindigkeitsmesstechnik zum Nachfahren) und 57 #Handlasermessgeräte. Die Messgeräte werden ausschließlich in der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.

 

Messtechnik

Anzahl / Modellbezeichnung

Radarfahrzeuge

10 x  Vitronic Poliscan Speed mobil

 

6 x  Jenoptik Multanova 6F digital

 

5 x  Vitronic Poliscan FM 1

 

Videofahrzeuge

23 x

ProViDa 2000 modular

 

Handlasermessgeräte

49 x

7 x

1 x

Riegl FG 21-P Robot LAVEG LeivTec XV 3

 

Die Bestandsentwicklung ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

 

 

Jahr

Radar- fahrzeuge

Handlaser- messgeräte

Nachfahr- messtechnik (erst ab 2009 ausschl.

Videofahrzeuge)

2000

18

19

 

2001

18

21

 

 

2002

18

21

nicht valide recherchierbar

2003

17

21

2004

17

21

2005

17

21

2006

22

68

44

2007

22

63

42

2008

22

61

37

2009

22

62

21

2010

22

62

21

2011

22

62

21

2012

21

61

22

2013

21

61

20

2014

20

61

20

2015

22

61

22

2016

22

61

22

2017

21

56

23

2018

21

57

23

Quelle: Aktenlage PolPräs, PPr St II 4

 

  1. viele Geschwindigkeitsüberschreitungen sind an der jeweiligen Anlage seit dem Jahr 2007 jährlich festgestellt worden?

 

Zu 2.:

Die Anzahl der registrierten Überschreitungen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

 

Jahr

Radarfahrzeuge

Handlasermessgeräte

Nachfahrmesstechnik

2007

727.272

78.116

16.303

2008

476.270

62.159

8.303

2009

534.654

46.799

5.578

2010

520.567

51.879

4.211

2011

660.499

53.925

4.231

2012

704.224

54.332

4.750

2013

609.618

55.687

3.780

2014

599.371

66.595

2.899

2015

538.759

65.420

2.471

2016

540.082

62.628

2.769

2017

464.050

68.512

3.309

Quelle: GÜ-Datenbank, Dir E BVkD VSD 3, mit Erfassungsstand 04.05.2018

 

  1. Jahr 2007 jährlich generiert worden?

 

Zu 3.:

Eine gerätespezifische Auswertung ist für die mobile Überwachungstechnik nicht möglich. Wegen periodisch notwendiger Datenauslagerungen kann eine Gesamtsumme auch nur für das Vorjahr genannt werden. Im Jahr 2017 wurden im Zusammenhang mit Messungen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 9.045.448,18 Euro an Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldverfahren erzielt.

 

  1. Welche gegenüber?

 

Zu 4.:

Die Betriebskosten im Jahr 2017 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

Messtechnik

Betriebskosten in Euro

Bemerkungen

Radarfahrzeuge

45.396,65

Instandhaltung und Betriebs-/Kraftstoffe

Videofahrzeuge

38.142,09

Handlasermessgeräte

2.380,50

Reparaturen beim Hersteller

Quelle: ZAMIK SE TL A, Ausgabenübersicht SE TL B jeweils mit Erfassungsstand 30.05.2018

 

Die  Gesamtkosten  für  den  Betrieb  der  mobilen  Geschwindigkeitsüberwachungs- geräte im Jahr 2017 betrugen ca. 85.919 Euro.

 

 

Berlin, den 04. Juni 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2016 in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
gab es in den Jahren
2015 und 2016 Berlin?
Zu 1.: Der durch die Polizei Berlin eingesetzte Gerä-
tebestand kann der nachfolgenden Übersicht entnommen
werden:
2015 2016
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
14 18
Mobile Geschwindigkeitsmessfahrzeuge
(Radarfahrzeuge)
22 22
Mobile Videonachfahrsysteme
(Videofahrzeuge)
22 22
Handlasermessgeräte 61 61
2. An welchen Standorten sind im Jahr 2016 stationäre
Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeitsund
Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw.
außer Betrieb genommen worden?
Zu 2.: An den folgenden Standorten wurden stationäre
Anlagen neu installiert:
– 10785 Berlin, Reichpietschufer/George-C.-
Marshall-Brücke
Diese Anlage wurde bereits in der Antwort des Senats
zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17705 vom
11. Januar 2016 genannt, als nach neu installierten
Anlagen im Jahr 2015 gefragt wurde. Die vollständige
Errichtung dauerte jedoch bis in das Jahr
2016 hinein.
– 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße
– 10409 Berlin, Prenzlauer Allee/Ostseestraße
– 13359 Berlin, Osloer Straße/Koloniestraße
Die Anlage Schloßstraße/Wolfensteindamm, 12165
Berlin, wurde in der Übersicht zu Frage 1 im Bestand
2016 berücksichtigt, weil sie nach Sachbeschädigung und
aufgrund äußerst geringer Auslösezahlen erst im späteren
Jahresverlauf außer Betrieb gesetzt wurde.
3. Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr
2017?
Zu 3.: Konkrete Planungen zu Neubeschaffungen stationärer
Überwachungsanlagen existieren bisher nicht.
4. Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte,
und in welchem Umfang haben sich ihre
Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und
getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr
2016 im Vergleich zu 2015 verändert?
Zu 4.: Die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte
im Jahr 2015 wurde bereits im Rahmen der
Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage Nr.
17/17856 mitgeteilt.
Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen
für das gesamte Jahr 2016 erst ab Ende Februar 2017
möglich sind, ist eine Darstellung der Auslastung für das
Jahr 2016 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht
möglich.
5. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend?
Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten
der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte
erhöht werden? Was plant der Senat dazu?
Zu 5.: Auch wenn im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit
eine intensivierte Auslastung der
mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung
von Geschwindigkeitsunfällen wünschenswert wäre, lässt
sich dies insbesondere vor dem Hintergrund der stetig
zunehmenden vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb
der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr
notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante
Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt,
Alkohol- und Drogenbeeinflussung) und unfallträchtige
Zielgruppen (z. B. Radfahrende) nicht durchgängig realisieren.
Berlin, den 06. Februar 2017
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2017)

Bahnindustrie: Als die Berliner Industrie im Rekordtempo forschte 1903 fuhren Versuchsloks von AEG und Siemens mit 210 km/h, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/themen/gesundheit/als-die-berliner-industrie-im-rekordtempo-forschte/455352.html

„Bei den größten Geschwindigkeiten von #200 bis 210 km/h vollzog sich die Bewegung des Fahrzeuges mit solcher #Beständigkeit und Ruhe, dass ein auf den Fensterbord gestelltes volles Wasserglas keinen Tropfen verlor. Man hatte das Gefühl absoluter Sicherheit und Ruhe der Fahrt…“ Diese Worte klingen wie eine Beschreibung eines Starts mit dem ICE – sie handeln aber von #Bahnfahrten, die vor genau 100 Jahren stattfanden.

„Bahnindustrie: Als die Berliner Industrie im Rekordtempo forschte 1903 fuhren Versuchsloks von AEG und Siemens mit 210 km/h, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen
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