Schiffsverkehr + Fähren: Zwischen Rahnsdorf und Müggelheim Heimatverein will Linienbetrieb der Ruderfähre wieder aufnehmen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/zwischen-rahnsdorf-und-mueggelheim-heimatverein-will-linienbetrieb-der-ruderfaehre-wieder-aufnehmen,10809148,28113862.html Vor einem knappen Jahr war Schluss mit der legendären #Ruderfähre zwischen #Rahnsdorf und #Müggelheim. Nun hat der Heimatverein Köpenick die #Fähre gekauft. Er kämpft darum, dass der #Linienbetrieb wieder aufgenommen wird.

Vor zehn Monaten ging auf der #Müggelspree in Köpenick eine Ära zu Ende. Nach 102 Jahren wurde damals Berlins einzige Ruderfähre, die jeden Sommer tausende Menschen zwischen Müggelheim und Rahnsdorf hin- und herbrachte, eingestellt. Die BVG vergab die Fähren in Köpenick an die Weiße Flotte Stralsund, die nur 36 Meter lange Strecke über die Müggelspree hielt man für nicht mehr notwendig. Daran konnten auch gut 18 000 Protestunterschriften und diverse Petitionen an …

Schiffsverkehr: Angriff auf die Weiße Flotte Herbert Stannigel erfüllt sich mit einem Ausflugsdampfer einen Jugendtraum, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article130962433/Angriff-auf-die-Weisse-Flotte.html

#Westhafen, Mittwochmorgen, 7 Uhr. Seit Sonntagabend sind Herbert #Stannigel und sein Fahrer Hermann Rolfes mit ihrem Transporter aus dem Schwarzwald nach Berlin unterwegs. Sie können nur nachts fahren und nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. Die Fahrt nach Berlin ist eine komplizierte. Denn beide haben ein #Schiff dabei. Um dieses #autobahntauglich zu machen, mussten die Schiffschraube und die Geländer auf dem Oberdeck abmontiert werden. Jetzt sind sie im Westhafen angekommen. Endlich.

Zwei Vagabunden für Treptow Herbert Stannigel möchte sich selbstständig machen. Ab September wird er das Schiff, das er „#Vagabund“ getauft hat, voller Ausflügler laden und sie durch #Treptow schippern. Das wäre an sich nichts Ungewöhnliches. Nur ist ist Stannigel in einem Alter, in dem sich andere zur Ruhe setzen. Schon seit frühester Jugend ist der Berliner auf dem Wasser tätig. Zuerst arbeitete er auf Frachtschiffen, später machte er …

Schiffsverkehr + Häfen: Wann ist Berlins Luft sauber? (VI): Wann kommt die Landstromversorgung für Berlins Schiffe?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Emissionen werden pro Jahr in Berlin emittiert, weil die #Schiffe derzeit am #Liegeplatz ihren Strom mit einem #Dieselaggregat erzeugen und nicht per #Landstromversorgung beziehen können?

Antwort zu 1: Mangels der für eine solche Abschät-zung erforderlichen Informationen zu den Liegezeiten, der Anzahl und Größe der liegenden Schiffe, deren Stromverbrauch beim Liegen sowie dem Anteil der nicht mit Landstrom versorgten Anleger kann diese Frage nicht beantwortet werden (s. auch Antwort zu den Fragen 2 bis 4, 6, 8 und 9). Frage 2: Wie viele Liegeplätze für die Berufsschiff-fahrt gibt es in Berlin? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 3: Wie ist die Stromversorgung der Fahrzeuge gewährleistet, während die Schiffe an den Liegeplätzen liegen? Frage 4: Wie viele Liegeplätze bieten eine Land-stromversorgung, wodurch Emissionen des Fahrzeugs während der Liegezeit vermieden werden? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 6: Wie viel Prozent der Liegeplätze der Berufs-schifffahrt in Berlin sind in öffentlicher Hand und wie viel Prozent in privater Hand? Frage 8: Wie viel Prozent der in Berlin verkehrenden Berufsschifffahrt können potentiell während der Liegezei-ten mit elektrischem Strom versorgt werden? Gibt es Schiffe, die die dazu erforderlichen technischen Voraus-setzungen nicht erfüllen? Frage 9: Wird der Senat die Lizenzvergabe an Betrei-ber von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt auf den Gewäs-sern des Landes Berlin in Zukunft daran knüpfen, dass die technischen Voraussetzungen am Fahrzeug für eine Versorgung mit elektrischem Strom während der Zeit am Anleger gegeben sind und diese Versorgung auch genutzt wird? Antwort zu 2, 3, 4, 6, 8 und 9: Im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen De-mokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 wurde geregelt, dass die Zuständigkeit für die meisten Wasserstraßen innerhalb Berlins auf den Bund übergeht. Der weit überwiegende Teil der Berufsschifffahrt findet auf diesen Bundeswasserstraßen statt, daher liegen die angefragten Informationen dem Senat nicht vor. Der Senat ist für die Bundeswasserstraßen auch nicht als nachgeordnete Behörde zuständig. Anders als etwa im Straßenverkehrsrecht, das als Bundesrecht von den Län-dern ausgeführt wird, gibt es im Schifffahrtsrecht eine eigene Verwaltung durch Behörden des Bundes. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin hat auf eine entspre-chende Abfrage detaillierter Daten darum gebeten, die Anfrage direkt von der Fragestellerin zu erhalten. Einer Veröffentlichung der Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes ist jedoch folgende Information zu Stromtankstellen für die Berufsschifffahrt zu entneh-men; „Es sind zzt. 10 Stromtankstellen für 20 Abnahme-stellen installiert, davon 16 Abnahmestellen im Bereich Untere-Havel-Wasserstraße (UHW) Km 0,0 bis 1,45 und je 2 Abnahmestellen im Teltowkanal (TEK) km 15,2 und km 23,0.“ (www.wsa-berlin.wsv.de/schifffahrt/beruf/stromtankstellen/index.html, 03.07.2014) Frage 5: Gibt es eine Initiative des Senats oder einzel-ner Bezirke, den Prozentsatz der elektrifizierten Liege-plätze in Berlins Berufsschifffahrt zu steigern? Wenn ja, mit welcher konkreten Zielsetzung und welchen Ergeb-nissen? Frage 7: Welche weiteren Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat die Elektrifizierung der Liegeplätze voran-zubringen? Antwort zu 5 und 7: Für die wenigen verbleibenden #Landeswasserstraßen Berlins hat Berlin eine #Landes-schifffahrtsverordnung erlassen. Gemäß § 14 Landes-schifffahrtsverordnung gelten beim #Stillliegen von Was-serfahrzeugen sehr strenge Regularien. So ist „jedes unnö-tige und vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmo-toren verboten“ (Art. 1). Darüber hinaus gilt, dass Ver-brennungsmotoren beim Stillliegen nicht zur Stromerzeu-gung benutzt werden dürfen, soweit in Häfen, an Um-schlagstellen oder Liegestellen Landstromanschlüsse für die Schifffahrt vorhanden sind. Verstöße werden als Ord-nungswidrigkeit geahndet. Mit diesen strikten Vorschriften schöpft der Senat seit geraumer Zeit alle Spielräume aus, die ihm im Bereich des Schifffahrtsaufsichtsrechts gegeben sind. Darüber hinaus erteilen sowohl die für die Schifffahrt auf den Landeswasserstraßen zuständige Behörde wie auch die Wasserbehörde entsprechende Auflagen bei Einzelgenehmigungen für anlegende Schiffe. Im Fall von Anlegestellen auf Berliner Landeswasserstraßen fordert die Wasserbehörde von den Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich die Einrichtung von Landstromanschlüssen. Was die Fahrgastschifffahrt angeht, bei der der Stromverbrauch aufgrund der Gastronomie an Bord höher ist als bei der sonstigen Berufsschifffahrt, hat der Senat bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Luftreinhalteplans Berlin die Möglichkeit der Landstromnutzung zur Ener-gieversorgung von Schiffen während der Liegezeiten an Anlegestellen geprüft. Damit sollte das Laufenlassen der Dieselmotoren zu diesen Zeiten reduziert werden. Die Prüfung ergab allerdings, dass diese Maßnahme in der Praxis kaum sinnvoll sind, da die Liegezeiten tagsüber an den einzelnen Anlegestellen meist so kurz ist, dass eine Umstellung auf Landstrom im Vergleich zum Aufwand und den Infrastrukturkosten nur einen geringen Umwelt-nutzen bringen würde. Daher wurde als alternative Maß-nahme die Ausrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikel-minderungssystemen als sinnvoller eingestuft. Denn so kann der Partikelausstoß während des gesamten Betriebs des Schiffs reduziert werden, sowohl am Anleger als auch während der Fahrt. Sowohl die Rechtssetzungsverfahren als auch die Verwaltungspraxis belegen, dass der Senat daran interes-siert ist, die Emissionen im Bereich der Schifffahrt deut-lich zu reduzieren und der Landstromversorgung Vorrang einzuräumen. Er wird auch in den regelmäßigen Kontak-ten mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-des weiterhin anregen, mit den Bemühungen um einen Ausbau dieser Möglichkeiten fortzufahren. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014)

Bahnverkehr + Schiffsverkehr: Brandenburg und Polen wollen Bahn und Schifffahrt stärken, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article129711983/Brandenburg-und-Polen-wollen-Bahn-und-Schifffahrt-staerken.html

Potsdam – Brandenburg und Polen wollen den #grenzüberschreitenden #Bahnverkehr und die #Schifffahrt auf der #Oder stärken. Mit dem Einsatz neuer Züge sollen von 2016 an möglichst alle Züge auf der Strecke zwischen Berlin und dem polnischen Gorzów durchgehend fahren, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch zum Auftakt des Antrittsbesuchs von Staatssekretär Piotr Stachanczyk in Potsdam. Stachanczyk ist der neu ernannte polnische Koordinator für die grenznahe Zusammenarbeit. In wenigen Wochen sollen laut Woidke durch die Unterzeichnung eines deutsch-polnischen Wasserstraßenabkommens Hemmnisse für die Schifffahrt auf der …

Straßenverkehr + Bahnverkehr + Schiffsverkehr: IHKs fordern Ausbau der Verkehrswege, aus MOZ

http://www.moz.de/wirtschaft/wirtschaft/artikel-ansicht/dg/0/1/1292419/

Berlin (MOZ) Die 15 ostdeutschen Industrie- und Handelskammern (#IHK) haben sich für mehr Investitionen in die #Infrastruktur ausgesprochen. Beim Parlamentarischen Abend in der Landesvertretung Brandenburgs in Berlin haben Vertreter der IHKs ihr Forderungspapier „#Verkehrsdrehscheibe #Ostdeutschland“ vorgestellt. „Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in den ostdeutschen Bundesländern sind maßgebliche Grundlage für deren Wettbewerbsfähigkeit“, heißt es darin. Die gegenwärtige Finanzierung reiche jedoch nicht aus. Damit könne „der weitere Verschleiß nicht gestoppt werden“, warnen die IHKs und nennen Verkehrsprojekte, die aus ihrer Sicht für ganz Ostdeutschland vordringlich seien. Dazu gehören unter anderem der durchgängige Ausbau des Berliner Rings auf sechs beziehungsweise acht Fahrspuren und der …

Schiffsverkehr: Ausflugsschiff rammt Schleuse am Tiergarten Auf dem Landwehrkanal hat sich am späten Mittwochnachmittag ein Schiffsunfall an der Unterschleuse am Tiergarten ereignet., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article129231670/Ausflugsschiff-rammt-Schleuse-am-Tiergarten.html

Aus noch ungeklärter Ursache ist fuhr ein #Fahrgastschiff beim Einfahren in die #Schleusenkammer in Richtung #Charlottenburg gegen das #Schleusentor, bestätigte ein Polizeisprecher am Abend. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall niemand. Über den Umfang des Schadens gibt es noch keine Erkenntnisse. Die #Wasserschutzpolizei übernahm die Ermittlungen. Nach Angaben von Augenzeugen soll sich durch die Havarie das westliche Schleusentor verbogen haben. Nach Informationen der Berliner Morgenpost mussten die mehr als 50 Fahrgäste nach Aufforderung des Kapitäns das Schiff der Reederei Riedel verlassen. Nachfolgende Boote und Ausflugsschiffe konnten die Schleuse, deren Betrieb täglich um …

Schiffsverkehr + Häfen: Wassertourismus in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bezogen auf #Spree, #Landwehrkanal, Berlin- Spandauer #Schifffahrtskanal, #Humboldthafen sowie #Urbanhafen: An welchen Stellen gibt es #Anlegestellen für a) #Fahrgastschiffe b) #Frachtschiffe c) #Sportboote d) Sportboote zur Beförderung von Fahrgästen / Charter? Antwort zu 1: a) Anlegestellen für Fahrgastschiffe gibt es in allen genannten Gewässern, eine Datenbank mit verlässlichen Zahlen über bestehende Anlagen existiert nicht. Hauptsächlich konzentrieren sich die Anlegestellen im Bezirk Mitte und im Treptower Hafen sowie in weiteren touristischen Schwerpunktgebieten. b) Die Zuständigkeit für Anlegestellen für Frachtschiffe liegt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, der Senat verfügt über keine Angaben dazu. c) und d) Anlegestellen für Sportboote jedweder Art existieren von den genannten Gewässern lediglich in der Spree, hier schwerpunktmäßig in den Bereichen Niederschöneweide, Oberschöneweide, Halbinsel Stralau und Plänterwald. Darüber hinaus liegen dem Senat keine detaillierten Erkenntnisse vor. Frage 2: Wem gehören diese Anlegestellen und wer ist jeweils für den Unterhalt verantwortlich? Antwort zu 2.: Die Anlegestellen befinden sich im Privateigentum. Für den Unterhalt sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortlich. Frage 3: Welche Nutzungsvereinbarungen für Dritte bestehen und wie lange gelten diese jeweils? Antwort zu 3.: Inhaberinnen und Inhaber der Anlegestellengenehmigung können Nutzungsvereinbarungen mit Dritten privatrechtlich abschließen. Der Senat hat hierauf keinen Einfluss. Frage 4: Was passiert bei Beendigung von Nutzungsvereinbarungen und nach welchem Verfahren erfolgt ggf. die Anschlussvergabe? Antwort zu 4: Über privatrechtliche Pachtverträge und Vergabemodalitäten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Nach welchem Verfahren werden neue Steganlagen geplant und wie erfolgt dann die Nutzungsvergabe? Antwort zu 5: Der Senat selbst plant keine neuen Steganlagen. Neue Steganlagen werden von Privatpersonen oder privaten Unternehmen geplant. Die Genehmigung durch die Wasserbehörde erfolgt auf Antrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Einwände der am Verfahren zu beteiligenden Behörden bestehen. Zur Nutzungsvergabe vgl. Antwort zu 3. und 4. Frage 6: Welche Bedingungen gibt es für die Betreiber der Steganlagen? Antwort zu 6: Die wasserbehördliche Genehmigung wird für jeden Einzelfall mit örtlich spezifischen Nebenbestimmungen (Auflagen) erteilt. Frage 7: Welche zusätzlichen Anlegestellen sind a) möglich b) im Beantragungsverfahren c) bereits in Planung d) bereits in Ausführung? Antwort zu 7: a) Die Prüfung erfolgt erst nach entsprechender Antragstellung. b) Keine. c) Entzieht sich der Kenntnis des Senats. d) Keine Frage 8: Wo gibt es brachliegende oder noch ungenutzte Anlegestellen? Frage 9: Ist für die o.g. Anlegestellen eine künftige Nutzung geplant? Wenn ja – welche? Wenn nein – warum nicht? Antwort zu 8. und zu 9: Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. Frage 10: Wer ist für die Zuwegung zu den Anlegestellen verantwortlich? Antwort zu 10: Genehmigungsinhaberinnen und Genehmigungsinhaber müssen die Zuwegung mit landseitigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern privatrechtlich klären. Frage 11: Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet: – wo gibt es Liegeplätze für Hausboote? – wo ist es geplant, Liegeplätze für Hausboote einzurichten? Antwort zu 11: Der Senat hat keine Liegeplätze für Hausboote ausgewiesen und plant auch nicht, entsprechende Liegeplätze einzurichten oder auszuweisen. Frage 12: Gibt es ein berlinweites Gesamtkonzept für Anlegestellen und wenn ja, wer ist Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 12: Es gibt kein berlinweites Gesamtkonzept explizit für Anlegestellen. Frage 13: Gibt es auf Ebene der betroffenen Bezirke gültige Konzepte und wenn ja, wer ist jeweils Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 13: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin hat ein Liegestellenkonzept erstellt. Ansprechpartner ist das Stadtplanungsamt. Frage 14: Wie ist visit Berlin eingebunden in die Planung der Anlegestellen sowie der Liegeplätze für Hausboote? Antwort zu 14: Die Berlin Tourismus Marketing & Kongress GmbH (visitBerlin) ist formal nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings gibt visitBerlin aufgrund der touristischen Expertise und der Mitarbeit in diversen Gremien (hier erfolgen Abstimmungen mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), den betroffenen Bezirken und den Verbänden) entsprechende Hinweise zur Entwicklung dieses Themas. Weiterhin besteht enger Kontakt zu den führenden Reedereien, um das Thema unter touristischen Aspekten zu begleiten. Frage 15: Gibt es ein aktuell gültiges Wassertourismuskonzept für Berlin und wer ist für die Umsetzung dessen verantwortlich? Antwort zu 15: In Berlin existiert ein Wassertourismuskonzept aus dem Jahr 2003. Das Land Berlin verfügt zudem über ein 2011 vom Senat verabschiedetes Tourismuskonzept. In dieses ist der Wassertourismus integriert. Für das Tourismusmarketing ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zuständig. Anträge auf Errichtung wasserbaulicher Anlagen bearbeiten die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. das örtlich zuständige Bezirksamt. Frage 16: Wenn nein, wann ist geplant ein Wassertourismuskonzept für Berlin zu erarbeiten? Antwort zu 16: Es ist nicht geplant, ein weiteres Wassertourismuskonzept zu erarbeiten. Frage 17: Welchen Stellenwert hat der Wassertourismus für den Berliner Senat in Hinblick auf die gesamte touristische Entwicklung Berlins? Antwort zu 17: Der Wassertourismus ist ein Teil des Berlintourismus, der zwar in absoluten Zahlen (Anzahl der Gäste und Übernachtungen) von begrenzter Bedeutung ist, aber für Berlin eine Imagewirkung entfaltet, die sich positiv auf den gesamten Berlintourismus und dessen weltweite Vermarktung auswirkt. Frage 18: Welche Maßnahmen ergreifen Sie um Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Teilnehmern auf und am Wasser zu vermeiden und eine faire Teilhabe aller Marktteilnehmer zu gewährleisten? Antwort zu 18: Die schiffbaren Gewässer der Berliner Innenstadt sind bereits heute schon verkehrlich und wasserwirtschaftlich so stark ausgelastet, dass die Zustimmung zu zusätzlichen Anlegestellen seitens der Bundesschifffahrtsverwaltung und der Wasserbehörde nicht zu erwarten ist. Neue Antragstellende müssten daher versuchen, privatrechtliche Verträge mit den Betreibenden bereits vorhandener Anlegestellen über eine Mitnutzung abzuschließen. Die Sicherstellung einer marktwirtschaftlich fairen Teilhabe der einzelnen Antragstellenden am Wassertourismus ist aber nicht Aufgabe des Senats. Berlin, den 05. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014)

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Behelfsbrücken für die Verkehrsführung während des Abrisses und Neubaus der Freybrücke werden auf Pontons über die Havel eingeschoben, aus Senat

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#Sperrung der Unteren #Havel #Wasserstraße im Bereich #Freybrücke km 2,95 vom 21.05.2014 bis 23.05.2014 Die Freybrücke überquert im Zuge der Heerstraße die Untere Havel Wasserstraße in Berlin-#Spandau. Der Bauwerkszustand der ca. 100 Jahre alten Brücke wurde im Rahmen der turnusmäßigen Brückenprüfungen als nicht mehr ausreichend eingestuft. Für den Abriss und den Neubau der stark befahrenen Freybrücke wird jetzt eine leistungsfähige Umfahrung über zwei nebeneinander liegende Behelfsbrücken errichtet. Damit können nach vollständiger Fertigstellung der Behelfsumfahrung ab Anfang September 2014 die zur Zeit notwendigen Verkehrseinschränkung aufgehoben werden. Nach Errichtung der ingenieurtechnisch anspruchsvollen Gründungen und der Herstellung mehrerer Brückenwiderlager für die bauzeitlichen Ersatzbrücken wurden in den letzten Wochen zwei große Behelfsbrücken vor Ort montiert. Nach Abschluss der letzten Montagearbeiten an diesen Brücken steht nun der für jeden Brückenbau sehr komplexe Bauablauf zum Einschwimmvorgang über die Wasserstraße der Unteren Havel an. Die wiederverwendbaren Behelfsbrücken, bestehend aus sogenannten Festbrückenteilen, müssen beide vom Ostufer zum Westufer verschoben werden. Die Überquerung der Brücken des Flusses Havel erfolgt mittels eines speziellen Pontons. Für den Verschub bzw. Einschwimmvorgang ist die Untere Havel vom 21.5.2014 ab 05:00 Uhr bis zum 23.05.2014 um 06:00 Uhr im Bereich der Baustelle UHW km 2,95 für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt. Für den Verkehr auf der alten Freybrücke bzw. im Zuge der Heerstraßeergeben sich neben den bereits bestehenden erforderlichen Einschränkungen keine weiteren Beeinträchtigungen. Die bestehenden Fahrstreifen und Gehwegbereiche stehen während des Brückeneinschubs weiterhin zur Verfügung. Für die Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme bitten wir weiterhin um Ihr Verständnis. Nach der Montage der beiden Behelfsbrücken über die Havel beginnen unmittelbar im Anschluss die erforderlichen Bauleistungen zur Montage der weiteren Brückenelemente zur Anbindung der Behelfsbrücken an die Heerstraße. Das betrifft die Umverlegung der verschiedenen Medientrassen, die Errichtung einer bauzeitlichen Lärmschutzwand und die Ausführungen zum Straßenbau für die Behelfsumfahrung. Erst nach Abschluss aller notwendigen Bauleistungen kann eine vollständige Inbetriebnahme der Behelfsumfahrung erfolgen. Diese planmäßigen Bauleistungen sollen bis Anfang September 2014 abgeschlossen sein. Auf Grund der Bestandsituation der alten Freybrücke und den damit verbundenen Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr über 18 t, insbesondere für die BVG, werden fortlaufend Alternativen und Beschleunigungsmaßnahmen geprüft und umgesetzt. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Schiffsverkehr: Engpass an der Mühlendammschleuse, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann erwartet der Senat, dass die #Mühlendammschleuse wieder in vollem Umfang genutzt werden kann? Sieht der Senat eine Möglichkeit einer schnelleren #Schadensbehebung, damit die #Schleuse noch in dieser #Sommersaison wieder in vollem Umfang genutzt werden kann? Frage 2: Wie setzt sich der Senat für eine schnellere Behebung des Schadens ein? Frage 3: Welche EU-Normen in diesem Zusammenhang haben sich seit den 90er Jahren verändert und welchen Einfluss hat dies auf die Reparatur der Schleuse? 3.1. Wird dadurch die Reparatur der Schleuse verzögert? Falls ja, wie lange? 3.2. Erhöhen sich dadurch die Kosten für die Reparatur der Schleuse? Wenn ja, in welcher Höhe? Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Öffnungszeiten der zweiten Kammer der Mühlenschleuse zu verlängern, um die Frachtschifffahrt möglichst außerhalb der Hauptausflugszeit abwickeln zu können? Antwort zu 1 bis 4: Die Südkammer der Schleuse Mühlendamm auf der Spree- Oder- Wasserstrasse (SOW) bei km 17,5 wurde aufgrund der Havarie vom 22. März 2014 bis auf Widerruf für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt (Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 57/2014 gemäß § 1.22 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) für die Schifffahrt auf der Spree- Oder- Wasserstrasse (SOW)). Bei der SOW handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Die Verwaltung dieser liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die WSV sorgt unter anderem als Strompolizeibehörde und Bauaufsichtsbehörde dafür, dass sich die Wasserstraßen in dem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand befinden und dass die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und die Wasserstraßen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Die WSV unterhält und betreibt auch die Schleuse Mühlendamm. Die vorliegende Anfrage betrifft somit ausschließlich ein Bundesvorhaben und damit die originäre Zuständigkeit des Bundes – unbenommen der Bedeutung der Anlage für Berlin. Einflussmöglichkeiten des Landes, z. B. auf die Beschleunigung des Verfahrens oder die Änderung von Betriebszeiten, bestehen vor diesem Hintergrund nicht. Nach dem jetzigen Kenntnisstand des Senats wurde nach Schadenseintritt am Schleusentor der Mühlendammschleuse vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin die Trockenlegung der Schleusenkammer veranlasst. Nach erfolgter Trockenlegung fanden diverse Untersuchungen zur Feststellung des Schadensausmaßes statt. Diese mündeten in eine gemeinsame Schadensbegutachtung und -besichtigung am 9. April 2014 unter Teilnahme des WSA, der Bundesanstalt für Wasserbau, dem Havariekommissar sowie einem Versicherungsgutachter. Es wurde nach vorliegenden Informationen einvernehmlich festgestellt, dass aufgrund des Schadensbildes eine Notreparatur für eine zeitnahe Wiederaufnahme von Schleusungen in dieser Kammer nicht möglich ist. Zur Schadensbeseitigung und Herstellung der Betriebsfähigkeit der Schleusenkammer muss ein Torflügel eine Teilerneuerung erfahren. Nach der Bestimmung und Beschreibung der notwendigen Leistung soll nach Aussagen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Ost eine Vergabe der Instandsetzungsarbeiten bis Ende Mai 2014 mit dem Ziel einer Sanierung bis Ende August 2014 erfolgen. Berlin, den 22. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)

Fähren + Schiffsverkehr: Leinen los für Fähren, aus BVG

http://www.bvg.de/index.php/de/103839/name/Archiv/article/1812593.html

Die #Fährlinie #F10 verbindet ganzjährig #Wannsee mit Alt-#Kladow. Das auf dieser Linie eingesetzte neue Fährschiff wird durch einen modernen, schadstoffarmen Dieselmotor angetrieben und Schiff und Anleger sind voll barrierefrei. Für die Überfahrt findet der Kurzstreckentarif keine Anwendung. Durch einen Elektromotor angetrieben und ebenfalls voll barrierefrei sind die Schiffe der Fährlinien #F11 und #F12. Bei genügender Sonneneinstrahlung können die Schiffe sogar allein durch Solarenergie angetrieben werden. Keine Sorge, versteckt sich die Sonne, springen Batterien ein, die über Nacht aufgeladen werden. Die Linie F11 verbindet ganzjährig Oberschöneweide, Wilhelmstrand mit Baumschulenstraße/ Fähre und die Linie F12 verkehrt auch ganzjährig zwischen Wendenschloß, Müggelbergallee und Grünau, Wassersportallee. Die sogenannten Saisonfähren #F21 und #F23 sind Katamarane und von April bis November im Einsatz. Katamarane, sie sind auf zwei Rümpfen gebaut, verdrängen dadurch weniger Wasser und verbrauchen weniger Energie. Die Fahrgasträume wurden vollständig barrierefrei eingerichtet. Seit neuestem ist die F23 ungeschränkt zu erreichen. Bitte beachten Sie: Die Fährlinie F21 ist bisher nicht barrierefrei zu erreichen. Die Überfahrt gibt es zum ganz normalen VBB-Tarif.