www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, ob seitens des Bundes im Vorgriff auf die #WSV-Reform geplant ist, das Eigen-tum an einigen ausgewählten #Bundeswasserstraßen auf-zugeben und stattdessen an die Bundesländer zu überge-ben bzw. zu verkaufen, und wenn ja, sind hiervon auch Bundeswasserstraßen in und um Berlin betroffen? Antwort zu 1: Nein. Frage 2: Wenn ja, wie ist der Planungs- und Diskussi-onsstand zwischen dem Bund und dem Land Berlin aktu-ell und mit welchem weiteren Zeitablauf rechnet der Se-nat? Antwort zu 2: Entfällt. Frage 3: Inwiefern ist der Senat in die derzeitige Ent-wicklung des #Wassertourismuskonzeptes der Bundesre-gierung eingebunden, welches im Zuge der WSV-Reform nach Aussage der Bundesregierung erstellt werden soll, insbesondere wenn es um die künftige Finanzierung der sog. „#Restwasserstraßen/#touristische Wasserstraßen“ geht? Antwort zu 3: Derzeit ruhen nach Kenntnis der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Arbeiten am Wassertourismuskonzept des Bundes, eine Einbeziehung des Landes Berlin in die Erarbeitung erfolgt daher derzeit nicht. Der Ende August 2014 vorgelegte 6. Bericht zur Re-form der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) enthält keine Informationen zu zeitlichen oder inhaltli-chen Planungen des Bundes. Hier heißt es lediglich: „In Amtsbereichen, die überwiegend durch wassertouristisch genutzte Wasserstraßen geprägt sind, kann es zu weiteren Strukturveränderungen kommen. Dies ist abhängig von politischen Entscheidungen zum Wassertourismuskonzept der Bundesregierung.“ (vgl. 6. Bericht zur Reform der WSV, S. 16). Frage 4: Welche Kosten fallen derzeit für den Erhalt der landeseigenen Berliner Wasserstraßen an? Bitte stel-len Sie die Kosten für die einzelnen Wasserstraßen dar und gliedern sie nach Kostenarten auf. Antwort zu 4: Für die Unterhaltung der landeseigenen Berliner Gewässer 1. Ordnung fallen jährliche Kosten in Höhe von rund 220 T€ an. Diese setzen sich aus den Kos-ten für die Sohlräumung und Sohlpeilung, die Gewässer-reinigung sowie die Kontrolle der landeseigenen Bauwer-ke an den Landesgewässern zusammen (Details siehe Tabelle). Bezeichnung der landeseigenen Berliner Wasser-straßen Sohlräumung und -peilung Gewässer-reinigung Bauwerks-kontrollen Aalemannkanal 2.000 € 3.600 € 700 € Alter Berlin-Spandauer Schiffahrtskanal 11.000 € 20.000 € 2.500 € Alte Spree (in Spandau) 9.000 € 2.300 € 400 € Spree von der Landesgrenze bis Dämeritzsee (ober-halb) 6.000 € 5.000 € 450 € Havelschlenke 1.000 € 2.000 € 200 € Kanäle an der Müggelspree bis Neu-Venedig 12.000 € Maselakekanal 1.000 € 3.200 € 700 € Neuköllner Schiffahrtskanal mit Oberhafen 16.000 € 41.400 € 4.500 € Nordhafen Spandau 3.000 € 4.000 € 350 € Stößensee 20.000 € 26.000 € 2.300 € Tegeler Hafen mit Stichkanal 5.000 € 3.000 € 400 € Teufelsseekanal 1.000 € Unterhafen Spandau (Südhafen) 2.000 € 2.800 € 300 € Westhafen 4.800 € Frage 5: Wie viele Ufer-Kilometer der durch Berlin führenden Wasserstraßen sind a) in Privatbesitz und b) in öffentlicher Hand? Bitte zu b) alle Inhaber mit km-Angabe aufführen. Antwort zu 5: Zur Beantwortung der Frage wäre eine grundstücksgenaue Auswertung eines jeden Ufergrund-stückes entlang der Gewässer notwendig. Eine derartige grundstücksscharfe und vollständige Auflistung der Ufereigentümer ist beim Senat und bei den Bezirken nicht vorhanden. Frage 6: Wie viele Steganlagen befinden sich an den unter 5)b) genannten Ufern, für welche Bootsformen sind diese ausgelegt, wie hoch sind die Unterhaltskosten hier-für (inkl. Kosten der Zuwegung) und welche Pachtein-nahmen stehen dem gegenüber? Antwort zu 6: An Ufern, die der öffentlichen Hand gehören, befinden sich – neben Sportbootstegen (Gewäs-seraufsicht bei den Bezirksämtern) – Steganlagen im Besitz des Landes Berlin, verwaltet durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), sowie Wasserret-tungsstationen des ASB, der DLRG und des DRK, an denen Rettungsboote liegen. Bei der Wasserbehörde sind dazu 22 genehmigte An-lagen wie folgt registriert: ASB –Wasserrettungsstationen 3 Vorgänge: 1) Kleiner Müggelsee, südliches Ufer (Badestelle) 2) Seddinsee, südwestliches Ufer (Schwarzer Weg 6) 3) Tegeler See, südöstliches Ufer, km 1,0 (Saatwinkel) BIM – Anlagen, die von Berliner Behörden und Instituti-onen genutzt werden 3 Vorgänge: 1) Müggelspree, rechtes Ufer, km 2,3 2) Oberhavel, rechtes Ufer, km 3,5 (Mertensstr. 140) 3) Unterhavel, linkes Ufer, km 4,0 (Am Postfenn) DLRG –Wasserrettungsstationen 14 Vorgänge: 1) Großer Müggelsee, rechtes Ufer, km 4,0 (Josef-Nawrocki-Str.) 2) Oberhavel, rechtes Ufer, km 6,0 (Bürgerablage) 3) Oberhavel, rechtes Ufer, km 9,0 (Fährweg) 4) Oberhavel, linkes Ufer, km 7,0 (Sandhauser Str. 61) 5) Unterhavel, rechtes Ufer, km 7,6 (Große Badewiese) 6) Unterhavel, linkes Ufer, km 9,7 (Große Steinlanke) 7) Unterhavel, linkes Ufer, km 6,5 (Grunewaldturm) 8) Unterhavel, linkes Ufer, km 12,0 ( Großes Tiefehorn) 9) Unterhavel, linkes Ufer, km 4,8 (Schildhorn) 10) Unterhavel, linkes Ufer, km 14,0 (Jagen 95, gegen-über Pfaueninsel) 11) Unterhavel – Scharfe Lanke (Am Pichelssee 20/21) 12) Unterhavel – Großer Wannsee, westliches Ufer, km 2,0 (Heckeshorn) 13) Unterhavel – Großer Wannsee, östliches Ufer, km 1,6 (Wannseebadweg) 14) Kleiner Wannsee, linkes Ufer, km 3,7 (Königstr. 68) DRK –Wasserrettungsstationen 2 Vorgänge: 1) Unterhavel, rechtes Ufer, km 6,5 (Kleine Badewiese) 2) Unterhavel, rechtes Ufer, km 9,0 (Breitehorn) Die Unterhaltungskosten sind bei diesen, wie auch bei Sportbootsteganlagen von dem Stegeigentümer zu tragen. Hierzu liegen weder bei der Wasserbehörde noch in den Bezirken Angaben vor. Die Pachteinnahmen bei Bundeswasserstraßen werden vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA Berlin) erhoben. Eine Aussage bezüglich der entsprechenden Pachthöhen ist direkt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Postfach 610357, wsa-berlin@wsv.bund.de, ein-zuholen (vgl. generelle Ablehnung entsprechender Be-antwortungen auf dem Weg Schriftlicher Anfragen auf Landesebene, dargestellt in der Schriftlichen Anfrage Nr. 17 / 14565 vom 17. September 2014 über „Baustellen auf Bundeswasserstraßen“). Für die landeseigenen Gewässer I. Ordnung werden aus Verträgen über Steganlagen jährliche Pachteinnahmen von ca. 17.000 € erzielt. Seitens der abgefragten Bezirke gingen ergänzend da-zu fristgerecht folgende Rückmeldungen ein: Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpe-nick, Steglitz-Zehlendorf, Spandau: Fehlanzeige; keine vorliegenden Informationen; Verweis auf das WSA Bezirk Mitte: die Anzahl der Steganlagen im Be-zirk Mitte ist nicht bekannt. Im Rahmen der Erstel-lung des wassertouristischen Wegeleitsystems (Federführung: Wirtschaftsförderung) wurden 4 Uferbereiche benannt, ausgewiesen und mit einer Beschilderung ausgerüstet, an denen private Nut-zerinnen und Nutzer für 24 h kostenlos mit ihrem Boot anlegen dürfen. Hierfür wurden jedoch keine Steganlage gebaut, sondern geeignete Stellen ent-lang der Spree mit touristischen Hinweisschildern ausgestattet. Es handelt sich um: o die Anlegestelle „Sportpark Neues Ufer“ in Moabit West o die Anlegestelle „Tiergarten“ westlich der Les-singbrücke o die Anlegestelle „Regierungsviertel“ westlich der Friedrichstraße, und o die Anlegestelle „Spreekanal“ östlich Neue Grünstraßenbrücke. Die Unterhaltung unterliegt nach Kenntnis dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA), die Kosten hierfür sind nicht bekannt. Da es sich um ein tou-ristisches Angebot handelt, mit dem der Wasser-tourismus gefördert werden soll, ist das Anliegen hier kostenlos, d.h. es werden keine Einnahmen er-zielt. Bezirk Neukölln: Steganlagen in bezirklicher Zu-ständigkeit sind nicht bekannt. Abgesehen von den Anlegern der Berufsschifffahrt existiert ein Anle-ger am Estrel (gelbe Welle) und vom Ruderverein Wiking. Bezirk Reinickendorf: An öffentlich zugänglichen Uferbereichen (Uferweg) befinden sich ca. 120 Sportbootssteganlagen. Ausgelegt sind diese Anla-gen für Sportboote, eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Bootsarten (Ruder-/Motor- oder Se-gelboote) kann mangels Kenntnis nicht getroffen werden. Erkenntnisse über Unterhaltskosten für Zuwegungen liegen nicht vor. Der Uferweg wird vom Straßen- und Grünflächenamt als Grünfläche gepflegt. Frage 7: Welchen Inhalt hat die unter anderem von der Messe Berlin mit in Auftrag gegebene Studie zu den öko-nomischen Effekten des Wassertourismus in Berlin und Brandenburg und liegen bereits Ergebnisse vor und wenn ja, welche? Antwort zu 7: Die Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt der IHK des Landes Brandenburg und der IHK Berlin, des Wirtschaftsverbands Wassersport Berlin-Brandenburg und der Wassersportmesse Boot & Fun. Projektinhalt ist die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation, Effekte und Perspektiven des Wassertourismus in Brandenburg und Berlin. Es liegen noch keine Ergebnisse vor. Frage 8: Welche Vertreter des Senats nehmen regel-mäßig an dem von den IHKs Berlin und Brandenburg organisierten Erfahrungsaustausch Wassertourismus teil und welche Schlüsse zieht der Senat konkret aus den Gesprächen? Antwort zu 8: Die für Wasserstraßen und Wassertou-rismus zuständigen Verwaltungen nehmen regelmäßig teil. Im Erfahrungsaustausch wird diskutiert, wie die Rahmenbedingungen im Wassertourismus optimiert wer-den können. Frage 9: Wie ist die Zusammenarbeit hinsichtlich der Entwicklung des Wassertourismus zwischen Berlin und Brandenburg organisiert und welche Inhalte werden re-gelmäßig abgestimmt? Antwort zu 9: Es gibt einen regelmäßigen Erfahrungs-austausch zwischen den Verwaltungen und den Marke-tingorganisationen beider Länder sowie der Tourismus-Marketing Brandenburg und visitBerlin (u.a. gemeinsame Marketingmaßnahmen und Messeauftritte). Berlin, den 06. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2014)
Kategorie: Schiffsverkehr
Schiffsverkehr: Baustellen auf Bundeswasserstraßen, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche #Bundeswasserstraßen in Berlin sind nach Kenntnis der Senatsverwaltung #sanierungsbedürftig? Existieren hierbei Abstufungen der #Sanierungsbedürftigkeit? Frage 2: Liegen der Senatsverwaltung Kostenkalkula-tionen und Umsetzungszeiträume für die Sanierung vor? Wenn ja, mit welchen Kernaussagen?
Frage 3: Auf welchen Abschnitten der Berliner Bun-deswasserstraßen wird derzeit gebaut? Bitte nur für die Binnen- und Tourismusschifffahrt relevante Bauabschnit-te benennen. Mit welchen Einschränkungen im Schiffs-verkehr ist zu rechnen? Ergeben sich daraus wirtschaftli-che Nachteile für Berliner Unternehmen? Frage 4: Wie werden Interessenverbände bzw. Schiff-fahrtsunternehmen über Baumaßnahmen informiert? Frage 5: Welche aktuellen Probleme gibt bzw. gab es bei der Umsetzung der Sanierungsarbeiten des Landwehr-kanals? Welche Ergebnisse brachte das Mediationsverfah-ren? Antwort zu den Fragen 1 bis 5: Angelegenheiten der Bundeswasserstraßen fallen in die ausschließliche Zu-ständigkeit des Bundes. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat sich am 18. September 2014 um eine direkte Beantwortung der vorliegenden Fragen durch die zustän-dige Bundesbehörde, die Wasser- und Schifffahrtsverwal-tung, bemüht. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes lehnt es grundsätzlich ab, Anfragen über den Umweg einer Schriftlichen Anfrage auf Berliner Ebene zu beant-worten. Stattdessen werden Abgeordnete und andere Interessierte gebeten, Fragen eigenständig und direkt an: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Postfach 610357, wsa-berlin@wsv.bund.de zu richten. Frage 6: Welche positiven Effekte verspricht sich der Senat von der Umsetzung, der im Bundesverkehrswege-plan 2015 angemeldeten Wasserstraßen? Welche Bun-deswasserstraßenprojekte außerhalb Berlins befürwortet der Senat, um eine bessere verkehrliche Erreichbarkeit Berlins zu erreichen? Antwort zu 6: Für den Bereich der Wasserstraßen wurden Projektideen und -vorschläge zum Bundesver-kehrswegeplan (BVWP) 2015 durch die Bundesländer, aber auch Verbände und die Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes (WSV) eingereicht. Hieraus wur-den die Projektdefinitionen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die WSV entwickelt. Ein Projektvorschlag durch das Land Berlin im Be-reich der Bundeswasserstraßen Berlins erfolgte lediglich für VDE1 17 bis zum Westhafen. Dieses Vorhaben führt das BMVI als „Laufendes Vorhaben“ (Maßnahmen des BVWP 2003, die im neuen BVWP nicht mehr untersucht werden, sondern im Bezugsfall des neuen BVWP enthal-ten sind). Konkrete Wirkungs- oder Potenzialanalysen für ande-re Maßnahmen liegen nicht vor, sondern sind Teil der Projektentwicklung im Prozess der BVWP Erstellung. Generell begrüßt die Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt alle Projekte, die den dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb angemessener Schifftypen auf den Wasserstraßen der Hauptstadtregion unterstützen. Dazu gehören auch Anpassungen auf Brückendurch-fahrtshöhen und Abladetiefen, die zum Beispiel die durchgängige wirtschaftliche Befahrbarkeit für zweilagige Containerverkehre von und nach Berlin sicherstellen. Berlin, den 29. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)
Schiffsverkehr + barrierefrei: Eine Fähre über den Spreetunnel, aus berlinonline.de
http://www.berlinonline.de/nachrichten/treptow/eine-fhre-ber-den-spreetunnel-55119 50 #Stufen #hinunter und 50 Stufen wieder #hinauf – schon hat man die #Spree #unterlaufen. Allerdings nur, wenn man Treppen gehen kann. #FahrradfahrerInnen, Menschen mit #Kinderwägen, #RollstuhlfahrerInnen und alte Menschen tun sich damit schwer. Eine Bürgerinitiative fordert nun eine #Fähre, die diese Leute über die Spree schippert.
In seinem Einwohnerantrag fordert der Bürgerverein Friedrichshagen e.V. den Bezirk Treptow-Köpenick auf, einen Beschluss über den „Betrieb einer Fähre zur barrierefreien Überquerung der Spree im Bereich des #Spreetunnels in #Friedrichshagen“ zu fassen. Da der Spreetunnel ein wichtiger Knotenpunkt für das Naherholungsgebiet zwischen Müggelspree und Dahme ist und sich andere Überquerungsmöglichkeiten erst wieder in Köpenick oder Hessenwinkel finden, sollten alle Menschen an diesem Punkt über oder unter der Spree hindurch kommen. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist der Spreetunnel mit 50 Treppenstufen …
Schiffsverkehr: Feinstaubbelastung durch die Binnenschifffahrt in Berlin, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Weise werden im Zuge der #Luftgütemessungen in Berlin auch die #Schadstoffbelastungen die insbesondere durch #Binnenschifffahrt verursacht wer-den, erfasst? Frage 2: Gibt es Messstellen, die besonders darauf ausgerichtet sind? Frage 3: An welchen Gewässerabschnitten treten die höchsten Feinstaubbelastungen, die im Wesentlichen auf den Betrieb der #Binnenschiffe zurückzuführen wäre, auf?
Antwort zu 1, 2 und 3: In der Nähe der Jannowitzbrü-cke gibt es eine Luftgüte-Messstation unmittelbar am Spreeufer, mit der u.a. auch der Einfluss der Schiffsemis-sionen auf die Luftbelastung in der Berliner Innenstandt dokumentiert werden kann. In diesem Abschnitt ist insbe-sondere das Aufkommen an Fahrgastschiffen im Sommer relativ hoch, so dass der Messpunkt für die Situation auch an anderen stark frequentierten Flussabschnitten der In-nenstadt als repräsentativ angesehen werden kann. Die Messwerte dieser Station liegen im Mittel nicht höher als an anderen Messpunkten in Wohngebieten ab-seits von Hauptverkehrsstraßen und damit deutlich unter-halb der einschlägigen Grenzwerte. Anders als der Straßenverkehr, dessen Emissionen sich in stark befahrenen Straßenschluchten aufgrund der Barrierewirkung der umliegenden Gebäude nur relativ schlecht ausbreiten und deshalb häufig zu Grenzwertüber-schreitungen führen, werden Schiffsemissionen relativ schnell verdünnt, so dass die dadurch erzeugte Zusatzbe-lastung in dem für Grenzwertüberschreitungen maßge-benden Tages- oder Jahresmittel kaum zu Buche schlägt. Allerdings tragen die Schiffsemissionen zur stadtwei-ten Hintergrundbelastung bei und sie führen in unmittel-barer Nähe der Uferbereiche zu Geruchsbelästigungen. Zudem ist bekannt, dass die ausgestoßenen Dieselpartikel gesundheits- und klimaschädlich sind. Frage 4: Auf welche Schiffstypen ist die größte Feinstaubbelastung im Innenstadtbereich zurückzuführen (Fahrgast- oder Gütertransportschiffe)? Antwort zu 4: Wie bereits in der Antwort zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13 840 dargelegt, liegen dem Senat dazu keine Daten vor. Frage 5: Was wurde in den letzten Jahren unternom-men, um die Feinstaubbelastung durch Binnenschiffe zu senken? Welche Verbesserungen konnten damit erreicht werden? Antwort zu 5: Wie bereits in der Antwort zu den Schriftlichen Anfragen Nr. 17/12725 und 17/13 840 be-schrieben, unterstützt der Senat umweltfreundliche An-triebe bei Fahrgastschiffen durch Modellprojekte (3 Schif-fe) und fördert die Nachrüstung von Partikelfiltern im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms II (UEP II). Zusätzlich zu den 3 Schiffen des Modellprojekts wurde bisher ein weiteres Fahrgastschiff eigenständig nachge-rüstet. Bisher wurde das Förderprogramm UEP II nicht in Anspruch genommen. Jedoch hat eine große Reederei angekündigt, ein Fahrgastschiff ihrer Flotte im nächsten Winter nachzurüsten. Auch mit der größten Fahrgastree-derei führt der Senat weitere Gespräche über die Filter-nachrüstung weiterer Schiffe. Die aufgrund des Modell-projekts gestiegene Sensibilität der Öffentlichkeit für das Thema Rußemissionen aus Fahrgastschiffen hat immerhin zu einer wachsenden Bereitschaft zumindest bei den grö-ßeren Fahrgastreedereien geführt, in die Modernisierung der Motoren ihrer Schiffe zu investieren. Im Rahmen des Nahverkehrsplans werden Umwelt-standards auch für Fähren festgelegt. So wird auf die besondere Eignung von Elektroantrieben als schadstoff-armer Antrieb verwiesen und für Dieselmotoren die Aus-rüstung mit Partikelfiltern gefordert, die die Partikelmasse um mindestens 90 % reduzieren. In diesem Jahr werden auf den Fährlinien zunehmend Solarfähren eingesetzt. Nur die Linie Wannsee-Kladow wird mit einem moder-nen Schiff mit Dieselantrieb inklusive Filter betrieben. Hinsichtlich der Frachtschifffahrt wird auf die Ant-wort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat im In-nenstadtbereich, ähnlich der Umweltzone aber mit ange-passten Kriterien, einen Bereich mit verschärften Emissi-onsgrenzwerten für Binnenschiffe zu schaffen? Frage 7: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, eine Nachrüstung der Binnenschiffe mit Rußpartikelfiltern schnellstmöglich umzusetzen? Antwort zu 6 und 7: Anders als beim Straßenverkehr gibt es für das Land Berlin keine rechtliche Handhabe, die Nachrüstung mit Partikelfiltern bei Fahrgast- oder Fracht-schiffen verbindlich vorzuschreiben. Zunächst ist festzustellen, dass Grenzwertüberschrei-tungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid nur an Haupt-verkehrsstraßen vorkommen. Entlang der innerstädtischen Wasserstraßen werden die Luftqualitätsgrenzwerte wegen des vergleichsweise geringen Beitrags der Schiffsemissi-onen und der zumeist sehr guten Bedingungen für die Ausbreitung der ausgestoßenen Schadstoffe mit Sicher-heit eingehalten. Eine rechtliche Begründung für Fahrver-bote für die Schifffahrt analog zu den Fahrbeschränkun-gen für Kfz in der Umweltzone gibt es daher nicht. Hinzu kommt, dass die mit Schiffen befahrbaren Ge-wässer in Berlin ganz überwiegend Bundeswasserstraßen sind, zum Teil mit übergeordneter oder sogar internatio-naler Bedeutung für die Frachtschifffahrt. Damit liegt die Regelungskompetenz für die Schifffahrt in Berlin bei der Bundesregierung, was die Grenzwerte für den Schadstoff-ausstoß von Schiffsmotoren angeht sogar beim europäi-schen Gesetzgeber. Berlin kann also keine Vorschriften oder Fahrverbote für Schiffe erlassen, die besonders viele Schadstoffe emittieren. Berlin setzt sich jedoch im Rah-men seiner Möglichkeiten dafür ein, dass die europäi-schen Grenzwerte für die Schadstoffemission von Schiffsmotoren weiter verschärft und dass Anforderungen für die Nachrüstung bestehender Schiffsmotoren mit Rußfiltern festgelegt werden. Frage 8: In welchem Umfang stehen dafür auch in den nächsten Jahren Förderungen zur Verfügung? Antwort zu 8: Wie bereits in der Antwort zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/12725 dargelegt, wurden für die Nachrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikelfiltern 550 T€ Programmmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im UEP II reserviert. Da die Programmlaufzeit des UEP II Ende 2015 endet, ist eine Förderung der Nachrüstung weiterer Schiffe nur noch begrenzt möglich. Die Maßnahmen müssen spätes-tens im Winter 2014/ 2015 durchgeführt werden. Eine Förderung über das Jahr 2015 hinaus ist derzeit noch nicht gesichert. Der Senat strebt aufgrund der Ge-sundheits- und Klimarelevanz von Dieselruß eine Fortset-zung der Fördermöglichkeit für die Filternachrüstung auch in der neuen Förderperiode 2014 – 2020 an, soweit die Gelder auch nachgefragt werden. Berlin, den 22. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2014)
Schiffsverkehr + Fähren: Zwischen Rahnsdorf und Müggelheim Heimatverein will Linienbetrieb der Ruderfähre wieder aufnehmen, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/zwischen-rahnsdorf-und-mueggelheim-heimatverein-will-linienbetrieb-der-ruderfaehre-wieder-aufnehmen,10809148,28113862.html Vor einem knappen Jahr war Schluss mit der legendären #Ruderfähre zwischen #Rahnsdorf und #Müggelheim. Nun hat der Heimatverein Köpenick die #Fähre gekauft. Er kämpft darum, dass der #Linienbetrieb wieder aufgenommen wird.
Vor zehn Monaten ging auf der #Müggelspree in Köpenick eine Ära zu Ende. Nach 102 Jahren wurde damals Berlins einzige Ruderfähre, die jeden Sommer tausende Menschen zwischen Müggelheim und Rahnsdorf hin- und herbrachte, eingestellt. Die BVG vergab die Fähren in Köpenick an die Weiße Flotte Stralsund, die nur 36 Meter lange Strecke über die Müggelspree hielt man für nicht mehr notwendig. Daran konnten auch gut 18 000 Protestunterschriften und diverse Petitionen an …
Schiffsverkehr: Angriff auf die Weiße Flotte Herbert Stannigel erfüllt sich mit einem Ausflugsdampfer einen Jugendtraum, aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article130962433/Angriff-auf-die-Weisse-Flotte.html
#Westhafen, Mittwochmorgen, 7 Uhr. Seit Sonntagabend sind Herbert #Stannigel und sein Fahrer Hermann Rolfes mit ihrem Transporter aus dem Schwarzwald nach Berlin unterwegs. Sie können nur nachts fahren und nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. Die Fahrt nach Berlin ist eine komplizierte. Denn beide haben ein #Schiff dabei. Um dieses #autobahntauglich zu machen, mussten die Schiffschraube und die Geländer auf dem Oberdeck abmontiert werden. Jetzt sind sie im Westhafen angekommen. Endlich.
Zwei Vagabunden für Treptow Herbert Stannigel möchte sich selbstständig machen. Ab September wird er das Schiff, das er „#Vagabund“ getauft hat, voller Ausflügler laden und sie durch #Treptow schippern. Das wäre an sich nichts Ungewöhnliches. Nur ist ist Stannigel in einem Alter, in dem sich andere zur Ruhe setzen. Schon seit frühester Jugend ist der Berliner auf dem Wasser tätig. Zuerst arbeitete er auf Frachtschiffen, später machte er …
Schiffsverkehr + Häfen: Wann ist Berlins Luft sauber? (VI): Wann kommt die Landstromversorgung für Berlins Schiffe?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Emissionen werden pro Jahr in Berlin emittiert, weil die #Schiffe derzeit am #Liegeplatz ihren Strom mit einem #Dieselaggregat erzeugen und nicht per #Landstromversorgung beziehen können?
Antwort zu 1: Mangels der für eine solche Abschät-zung erforderlichen Informationen zu den Liegezeiten, der Anzahl und Größe der liegenden Schiffe, deren Stromverbrauch beim Liegen sowie dem Anteil der nicht mit Landstrom versorgten Anleger kann diese Frage nicht beantwortet werden (s. auch Antwort zu den Fragen 2 bis 4, 6, 8 und 9). Frage 2: Wie viele Liegeplätze für die Berufsschiff-fahrt gibt es in Berlin? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 3: Wie ist die Stromversorgung der Fahrzeuge gewährleistet, während die Schiffe an den Liegeplätzen liegen? Frage 4: Wie viele Liegeplätze bieten eine Land-stromversorgung, wodurch Emissionen des Fahrzeugs während der Liegezeit vermieden werden? Bitte nach Gewässerabschnitten auflisten. Frage 6: Wie viel Prozent der Liegeplätze der Berufs-schifffahrt in Berlin sind in öffentlicher Hand und wie viel Prozent in privater Hand? Frage 8: Wie viel Prozent der in Berlin verkehrenden Berufsschifffahrt können potentiell während der Liegezei-ten mit elektrischem Strom versorgt werden? Gibt es Schiffe, die die dazu erforderlichen technischen Voraus-setzungen nicht erfüllen? Frage 9: Wird der Senat die Lizenzvergabe an Betrei-ber von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt auf den Gewäs-sern des Landes Berlin in Zukunft daran knüpfen, dass die technischen Voraussetzungen am Fahrzeug für eine Versorgung mit elektrischem Strom während der Zeit am Anleger gegeben sind und diese Versorgung auch genutzt wird? Antwort zu 2, 3, 4, 6, 8 und 9: Im „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen De-mokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 wurde geregelt, dass die Zuständigkeit für die meisten Wasserstraßen innerhalb Berlins auf den Bund übergeht. Der weit überwiegende Teil der Berufsschifffahrt findet auf diesen Bundeswasserstraßen statt, daher liegen die angefragten Informationen dem Senat nicht vor. Der Senat ist für die Bundeswasserstraßen auch nicht als nachgeordnete Behörde zuständig. Anders als etwa im Straßenverkehrsrecht, das als Bundesrecht von den Län-dern ausgeführt wird, gibt es im Schifffahrtsrecht eine eigene Verwaltung durch Behörden des Bundes. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin hat auf eine entspre-chende Abfrage detaillierter Daten darum gebeten, die Anfrage direkt von der Fragestellerin zu erhalten. Einer Veröffentlichung der Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes ist jedoch folgende Information zu Stromtankstellen für die Berufsschifffahrt zu entneh-men; „Es sind zzt. 10 Stromtankstellen für 20 Abnahme-stellen installiert, davon 16 Abnahmestellen im Bereich Untere-Havel-Wasserstraße (UHW) Km 0,0 bis 1,45 und je 2 Abnahmestellen im Teltowkanal (TEK) km 15,2 und km 23,0.“ (www.wsa-berlin.wsv.de/schifffahrt/beruf/stromtankstellen/index.html, 03.07.2014) Frage 5: Gibt es eine Initiative des Senats oder einzel-ner Bezirke, den Prozentsatz der elektrifizierten Liege-plätze in Berlins Berufsschifffahrt zu steigern? Wenn ja, mit welcher konkreten Zielsetzung und welchen Ergeb-nissen? Frage 7: Welche weiteren Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat die Elektrifizierung der Liegeplätze voran-zubringen? Antwort zu 5 und 7: Für die wenigen verbleibenden #Landeswasserstraßen Berlins hat Berlin eine #Landes-schifffahrtsverordnung erlassen. Gemäß § 14 Landes-schifffahrtsverordnung gelten beim #Stillliegen von Was-serfahrzeugen sehr strenge Regularien. So ist „jedes unnö-tige und vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmo-toren verboten“ (Art. 1). Darüber hinaus gilt, dass Ver-brennungsmotoren beim Stillliegen nicht zur Stromerzeu-gung benutzt werden dürfen, soweit in Häfen, an Um-schlagstellen oder Liegestellen Landstromanschlüsse für die Schifffahrt vorhanden sind. Verstöße werden als Ord-nungswidrigkeit geahndet. Mit diesen strikten Vorschriften schöpft der Senat seit geraumer Zeit alle Spielräume aus, die ihm im Bereich des Schifffahrtsaufsichtsrechts gegeben sind. Darüber hinaus erteilen sowohl die für die Schifffahrt auf den Landeswasserstraßen zuständige Behörde wie auch die Wasserbehörde entsprechende Auflagen bei Einzelgenehmigungen für anlegende Schiffe. Im Fall von Anlegestellen auf Berliner Landeswasserstraßen fordert die Wasserbehörde von den Nutzerinnen und Nutzern grundsätzlich die Einrichtung von Landstromanschlüssen. Was die Fahrgastschifffahrt angeht, bei der der Stromverbrauch aufgrund der Gastronomie an Bord höher ist als bei der sonstigen Berufsschifffahrt, hat der Senat bereits im Vorfeld der Erarbeitung des Luftreinhalteplans Berlin die Möglichkeit der Landstromnutzung zur Ener-gieversorgung von Schiffen während der Liegezeiten an Anlegestellen geprüft. Damit sollte das Laufenlassen der Dieselmotoren zu diesen Zeiten reduziert werden. Die Prüfung ergab allerdings, dass diese Maßnahme in der Praxis kaum sinnvoll sind, da die Liegezeiten tagsüber an den einzelnen Anlegestellen meist so kurz ist, dass eine Umstellung auf Landstrom im Vergleich zum Aufwand und den Infrastrukturkosten nur einen geringen Umwelt-nutzen bringen würde. Daher wurde als alternative Maß-nahme die Ausrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikel-minderungssystemen als sinnvoller eingestuft. Denn so kann der Partikelausstoß während des gesamten Betriebs des Schiffs reduziert werden, sowohl am Anleger als auch während der Fahrt. Sowohl die Rechtssetzungsverfahren als auch die Verwaltungspraxis belegen, dass der Senat daran interes-siert ist, die Emissionen im Bereich der Schifffahrt deut-lich zu reduzieren und der Landstromversorgung Vorrang einzuräumen. Er wird auch in den regelmäßigen Kontak-ten mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-des weiterhin anregen, mit den Bemühungen um einen Ausbau dieser Möglichkeiten fortzufahren. Berlin, den 10. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014)
Bahnverkehr + Schiffsverkehr: Brandenburg und Polen wollen Bahn und Schifffahrt stärken, aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article129711983/Brandenburg-und-Polen-wollen-Bahn-und-Schifffahrt-staerken.html
Potsdam – Brandenburg und Polen wollen den #grenzüberschreitenden #Bahnverkehr und die #Schifffahrt auf der #Oder stärken. Mit dem Einsatz neuer Züge sollen von 2016 an möglichst alle Züge auf der Strecke zwischen Berlin und dem polnischen Gorzów durchgehend fahren, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch zum Auftakt des Antrittsbesuchs von Staatssekretär Piotr Stachanczyk in Potsdam. Stachanczyk ist der neu ernannte polnische Koordinator für die grenznahe Zusammenarbeit. In wenigen Wochen sollen laut Woidke durch die Unterzeichnung eines deutsch-polnischen Wasserstraßenabkommens Hemmnisse für die Schifffahrt auf der …
Straßenverkehr + Bahnverkehr + Schiffsverkehr: IHKs fordern Ausbau der Verkehrswege, aus MOZ
http://www.moz.de/wirtschaft/wirtschaft/artikel-ansicht/dg/0/1/1292419/
Berlin (MOZ) Die 15 ostdeutschen Industrie- und Handelskammern (#IHK) haben sich für mehr Investitionen in die #Infrastruktur ausgesprochen. Beim Parlamentarischen Abend in der Landesvertretung Brandenburgs in Berlin haben Vertreter der IHKs ihr Forderungspapier „#Verkehrsdrehscheibe #Ostdeutschland“ vorgestellt. „Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in den ostdeutschen Bundesländern sind maßgebliche Grundlage für deren Wettbewerbsfähigkeit“, heißt es darin. Die gegenwärtige Finanzierung reiche jedoch nicht aus. Damit könne „der weitere Verschleiß nicht gestoppt werden“, warnen die IHKs und nennen Verkehrsprojekte, die aus ihrer Sicht für ganz Ostdeutschland vordringlich seien. Dazu gehören unter anderem der durchgängige Ausbau des Berliner Rings auf sechs beziehungsweise acht Fahrspuren und der …
Schiffsverkehr: Ausflugsschiff rammt Schleuse am Tiergarten Auf dem Landwehrkanal hat sich am späten Mittwochnachmittag ein Schiffsunfall an der Unterschleuse am Tiergarten ereignet., aus Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article129231670/Ausflugsschiff-rammt-Schleuse-am-Tiergarten.html
Aus noch ungeklärter Ursache ist fuhr ein #Fahrgastschiff beim Einfahren in die #Schleusenkammer in Richtung #Charlottenburg gegen das #Schleusentor, bestätigte ein Polizeisprecher am Abend. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall niemand. Über den Umfang des Schadens gibt es noch keine Erkenntnisse. Die #Wasserschutzpolizei übernahm die Ermittlungen. Nach Angaben von Augenzeugen soll sich durch die Havarie das westliche Schleusentor verbogen haben. Nach Informationen der Berliner Morgenpost mussten die mehr als 50 Fahrgäste nach Aufforderung des Kapitäns das Schiff der Reederei Riedel verlassen. Nachfolgende Boote und Ausflugsschiffe konnten die Schleuse, deren Betrieb täglich um …

