S-Bahn: Werbeverbot an den S-Bahn-Zügen Der neue Verkehrsvertrag lässt keine Außenwerbung an den Zügen mehr zu. Wiedererkennungswert soll im Vordergrund stehen., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/neuer-verkehrsvertrag-in-berlin-und-brandenburg-werbeverbot-an-den-s-bahn-zuegen/20908646.html

#Werbung kann auch zu einem #Politikum werden. Als nach 1984 die #BVG als Betreiberin der #S-Bahn im Westteil der Stadt Züge mit #Außenwerbung für das Kleinanzeigenblatt „Zweite Hand“ zum Bahnhof Friedrichstraße fahren ließ, gab’s Protest aus Ost-Berlin. Schließlich hatte die damalige #Reichsbahn erst kurz zuvor die – noch werbefreien – Züge der BVG übergeben – aus zweiter Hand. Die Anspielung auf den Zügen schien zu deutlich zu sein. Ähnliche Probleme wird es in Zukunft nicht mehr geben: Die S-Bahnen fahren im Außenbereich wieder #werbefrei durch die Stadt.
Nicht freiwillig. Den Verzicht auf die rollenden Litfaßsäulen haben die Länder Berlin und Brandenburg im seit Dezember 2017 geltenden Verkehrsvertrag vorgeschrieben. Die S-Bahnen sollen einen klaren Wiedererkennungswert mit ihren klassischen Farben Rot-Gelb haben, sagte Elke #Krokowski, die Sprecherin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB). Bei voll beklebten Zügen sei es manchmal sogar schwierig, die Türen zu erkennen. Die bereits beklebten Züge dürfen aber weiter fahren, bis die vertraglich vereinbarte Zeit abgelaufen ist.

Neu ist das Werbeverbot für die S-Bahn nicht. Bereits 2001 hatte der damalige Bahnchef Hartmut Mehdorn den S-Bahnen bundesweit werbefreie Züge verordnet. Und das, obwohl er hinter jeder möglichen Einnahme her war. Die Werbung an den Bahnen bringt monatlich pro Zug immerhin mehrere tausend Euro ein. Die Wiedererkennbarkeit der Züge war ihm damals wichtiger.
Unter Mehdorns Nachfolger wurden die Werbezüge wieder zugelassen

2014 hatte die Bahn unter Mehdorns Nachfolger Rüdiger Grube ihre Zurückhaltung aufgegeben und die Werbezüge wieder zugelassen. Die Vermarktung übernahm die Werbefirma Ströer.

Fadi El-Ghazi vom Volksentscheid Berlin Werbefrei freut sich über den Werbewegfall. Der Gesetzentwurf der Initiative hätte dies nicht vorsehen können. Nur bei der BVG, die dem Land gehört, sei dies möglich gewesen. Anders als bei der BVG, an deren Bussen und Trambahnen es gefühlt schon „ewig“ Werbeaufschriften gibt, hat die S-Bahn erst mit der ..

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2017

www.berlin.de

Vorwort:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend
gekennzeichnet wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und #S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2017?
Zu 1.: Antwort der BVG: Die abschließenden Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das Jahr 2017 liegen noch keine finalen Werte vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn im Jahr 2017 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort BVG: In 2017 wurden durch die BVG Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
insgesamt 5.062.782 #Fahrausweiskontrollen realisiert.
Antwort S-Bahn Berlin: Durch bei der S-Bahn Berlin eingesetzte Kontrolleure wurden in
2017 ca. 9,1 Mio. Fahrgäste kontrolliert.
3. und 4.: Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr
2017 angetroffen?
Zu 3. und 4.: Antwort BVG: In 2017 wurden bei der BVG AöR insgesamt 250.658 Fälle
von erhöhtem Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.
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Antwort S-Bahn Berlin: Insgesamt wurden in 2017 ca. 291.000 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen.
5. Von wie vielen „#Schwarzfahrer/innen“ im Jahr 2017 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen daraus?
Zu 5.: Antwort BVG: a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde insgesamt von 250.658
Fahrgästen ohne Fahrschein verlangt.
b) Die abschließenden Zahlen liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: a) Vgl. Antwort Drs. 17/17834, Nr. 5, Drs. 18/10139, Nr. 5, Drs.
18/10526, Nr. 5.
„Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte Person keinen
gültigen Fahrausweis vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.“
b) Ca. 40 Prozent der geltend gemachten Beförderungsentgelte wurden bezahlt.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn seit dem 1.1.2016 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach § 265a des
Strafgesetzbuches (StGB) gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren,
mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. In
2016 wurden insgesamt 11.432 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt. In 2017 wurden
insgesamt 10.397 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Im Jahr 2016 wurden 34.182 und im Jahr 2017 34.981 Strafanträge
gestellt.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen
Einstellungen bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265a
StGB vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265a StGB (Erschleichen
von Leistungen) ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst.
Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel
auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen
Zweck dienenden Telekommunikationsnetzes und den Zutritt zu einer Veranstaltung oder
einer Einrichtung. Im Jahr 2016 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt 9.903
Personen abgeurteilt worden (Verurteilungen und Freisprüche).
Für das Jahr 2017 liegen dem Senat derzeit noch keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik
über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem Strafverfahren entstanden?
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Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro Strafverfahren ist nicht möglich, da
diese stark variieren und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten Rechtsfolgen
und der Möglichkeit der Beitreibung der Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche Haftkosten sind dadurch kassenwirksam
entstanden?
Zu 9.: Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu
einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage zum 11. Januar 2018 in
den zuständigen Justizvollzugsanstalten anhand des IT-Fachverfahrens Basis-Web hat
ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 3 Gefangene,
in der JVA Plötzensee 74 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der
JVA des Offenen Vollzugs ein Gefangener, in der JVA Heidering 3 Gefangene und in der
JVA Tegel 9 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen
aktuell verbüßt haben. Zu beachten ist jedoch, dass der Tatbestand des § 265a StGB
neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haushaltsjahr
1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaftkosten
bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und
die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr, wobei
eine Differenzierung nach den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsarten oder nach den der
Verurteilung zugrundeliegenden Delikten nicht stattfindet. Danach ergeben sich für das
Land Berlin im Haushaltsjahr 2016 folgende Tagessätze:
2016
nach
Belegungsfähigkeit
nach
tatsächlichen Hafttagen
Tageshaftkosten 120,44 € 142,13 €
Bau-Investitionskostensatz 1,48 € 1,74 €
Sach-Investitionskostensatz 1,82 € 2,15 €
Gesamt-Tageshaftkosten 123,74 € 146,02 €
Für das Haushaltsjahr 2017 liegt noch keine Auswertung vor.
Exemplarisch für den 11. Januar 2018 betragen die Haftkosten für diese Gefangenen
täglich rund 15.000 €.
10. Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen
zu reduzieren?
Zu 10.: Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner
Vollzug zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer
nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
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Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsvereinbarungen)
werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige
Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dasselbe gilt auch für
"day-by-day"-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe
angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren Gefängnisaufenthalt durch
Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für zwei „Arbeit-statt-Strafe“-Projekte Zuwendungserhöhungen
im insgesamt fünfstelligen Bereich beschlossen. Im Rahmen der von
der Freien Hilfe Berlin e. V. getragenen Maßnahme „AMEA“ (Ausbau von Maßnahmen
für eingeschränkt Arbeitsfähige) sollen eingeschränkt arbeitsfähige Klienten, die sich bis
dahin im Ersatzfreiheitsstrafenvollzug in der JVA Plötzensee befunden haben, an eine
ergotherapeutische Praxis vermittelt werden. Während der Maßnahme soll neben niedrigschwelliger
Arbeitserprobung die weitergehende stationäre Therapie suchterkrankter
Klienten in die Wege geleitet werden.
Die Maßnahme „Beschäftigungsgeber Grün – Urban Gardening: Pflege Wohnumfeld und
SchulHofverbesserung“ des Trägers sbh (Straffälligen- und Bewährungshilfe)Berlin e. V.
richtet sich an zu Geldstrafe Verurteilte, die aus verschiedenen Gründen (Drogen, Substitution,
Krankheiten, spezifische Delikte mit Ausschlussmerkmal im Einsatzfeld Jugend
etc.) schwer an Beschäftigungsgeber zu vermitteln sind. Einsatzorte für gemeinnützige
Arbeit zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe sollen beschäftigungsgebereigene Projekte
auf Schulhöfen oder in Kitas und die Pflege von Wohnumfeldern in Kiezen bzw.
Wohnsiedlungen sowie die Pflege und Reinigung von Schulhöfen sein.
Darüber hinaus ist der Senat weiter bemüht, die Anzahl der Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen
deutlich zu reduzieren. Denkbar wären etwa weitere aufsuchende und
niedrigschwellige Angebote zur Tilgung der Geldstrafe.
11. Welche Aktivitäten verfolgt aktuell die Justizministerkonferenz im Themenfeld der Reduzierung der
Ersatzfreiheitsstrafen allgemein und im Hinblick auf das Problemfeld des sogenannten „Schwarzfahrens“
im Besonderen?
Zu 11.: In der Frühjahrskonferenz 2016 der Justizministerinnen und Justizminister wurde
der Beschluss gefasst, dass eine etwaige Neugestaltung der Ersatzfreiheitsstrafe einer
eingehenden und vertieften Prüfung bedarf. Hierzu sowie zur weiteren Verbesserung des
bestehenden Instrumentariums zur Haftvermeidung wurde eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe gebildet, die unter Beteiligung Berlins im Oktober 2016 ihre Arbeit aufgenommen
hat.
Die Arbeitsgruppe bezieht in ihre Überlegungen verschiedene Ansatzpunkte für die Vermeidung
der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe ein, die auf verschiedenen Ebenen
des Strafverfahrens ansetzen. So werden u. a.
 die Einführung neuer Sanktionen und die Erweiterung des Kataloges nach § 153a der
Strafprozessordnung,
 Möglichkeiten der Effektivierung der Tilgung der Geldstrafe durch Zahlung,
 Möglichkeiten zur Effektivierung der gemeinnützigen Arbeit,
 Maßnahmen, die im Rahmen des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe ergriffen werden
können und
 die Entkriminalisierung von Bagatellstrafsachen (wozu auch das „Schwarzfahren" gehört)
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diskutiert. Die Vorlage eines Abschlussberichts der Arbeitsgruppe an die Justizministerkonferenz
wird für den Herbst 2018 angestrebt.
12. Welche Möglichkeiten sieht der Senat (ggf. in Kooperation mit der S-Bahn, der BVG), Lösungen zu
finden, um die Anzahl der sogenannten „Schwarzfahrer“ zu reduzieren (z.B. durch gezielte Abonnement-
Kampagnen unter den Betroffenen bzw. entlassenen Inhaftierten)?
Zu 12.: Eine Reduzierung der Anzahl von Schwarzfahrenden wird durch attraktive Tarife
und geeignete Konzepte zur Fahrausweisprüfung gewährleistet. Für die Fahrausweisprüfungen
sind die Verkehrsunternehmen verantwortlich, die wie folgt zu dieser Frage Stellung
genommen haben:
BVG: „Um die Prüfleistungen und damit die Einnahmensicherung der BVG sicherzustellen,
wurde 2017 in einer europaweiten Ausschreibung die Leistung der Fahrausweisprüfung
im Omnibus und in der U-Bahn neu ausgeschrieben. Die Prüfleistung für den Omnibus
konnte bereits zum November 2017 vergeben werden, die Vergabe der Prüfleistung
für die U-Bahn ist teilweise abgeschlossen bzw. steht kurz vor dem Abschluss. Ziel der
Neuvergabe ist es, den Kontrollgrad kontinuierlich zu steigern und somit die Schwarzfahrerquote
nachhaltig zu senken.
Darüber hinaus entwickelt die BVG laufend Kampagnen, um weitere Kunden – vor allem
Abonnementkunden – zu gewinnen."
S-Bahn Berlin: „Die Abonnentenkampagne der S-Bahn Berlin richtet sich an die Allgemeinheit
und inkludiert folgerichtig die genannten Zielgruppen.“
13. Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs dar?
Zu 13.: Der Senat wird im Jahr 2018 grundsätzliche Untersuchungen zur Weiterentwicklung
des Tarifsystems beauftragen. Ergebnisse werden erst nach Abschluss dieses längeren
Prozesses vorliegen.
Berlin, den 26. Januar 2018
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung

Regionalverkehr + Bahnverkehr: Künftig fehlen 700 Lokführer in der Region Laut der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) werden in den kommenden Jahren bis zu 700 Lokführer in Brandenburg und Berlin fehlen., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Kuenftig-fehlen-700-Lokfuehrer-in-der-Region

Potsdam. In Berlin und Brandenburg fehlen nach Einschätzung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (#GDL) in den kommenden Jahren bis zu 700 #Lokführer.
Sei mit #Überstunden nicht zu kompensieren

„Der Altersdurchschnitt liegt fast überall über 50 Jahre, viele Lokführer gehen in den kommenden Jahren in den #Ruhestand“, sagte der GDL-Bezirksvorsitzende Frank Nachtigall dem Berliner Sender „105’5 Spreeradio“ am Sonntag. Der Bedarf bestehe sowohl im Fern- und Regionalverkehr als auch bei der S-Bahn und sei mit …

S-Bahn: Ankunft der S3-Verstärker im Ostbahnhof auf Gleis 9 aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2018/008_ostbahnhof_gleis.htm

Die Ankunft der im #Ostbahnhof endenden #S3-Verstärkerzüge wird von Gleis 10 auf Gleis 9 verlegt. Fahrgäste der #S3 in Richtung City müssen aufgrund des neuen Ankunftsgleises nun zum #Umsteigen im Ostbahnhof den Bahnsteig wechseln. Es empfiehlt sich, stattdessen am Bahnhof Warschauer Straße umzusteigen, dort erfolgt die Weiterfahrt ganz einfach vom selben Bahnsteig. Diese Maßnahme soll den stark ausgelasteten Streckenabschnitt zwischen Warschauer Straße und Ostbahnhof entlasten und stabilisieren.

Die Änderung wird bereits praktiziert und ab 5. Februar 2018 in den Fahrplan aufgenommen, dann erscheint auch das Ankunftsgleis 9 in den elektronischen Fahrplanauskünften.

S-Bahn spart Strom mit elektronischem Fahrerassistenten Durch das 2015 eingeführte Fahrerassistenzsystem „Fassi“ spart die S-Bahn Millionenbeträge., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-nahverkehr-in-berlin-s-bahn-spart-strom-mit-elektronischem-fahrerassistenten/20883104.html

Zwei Prozent? Nicht gerade viel. Und trotzdem lohnt es sich für die #S-Bahn und sie kann Millionenbeträge sparen. Nämlich beim #Strom. Durch das 2015 eingeführte #Fahrerassistenzsystem, genannt „#Fassi“, verbrauche sie 7,8 Millionen Kilowattstunden im Jahr weniger, sagte S-Bahnchef Peter #Buchner am Mittwoch. Und das zahle sich aus. So viel „Saft“ verbrauchen 1560 Vier-Personen-Haushalte im Durchschnitt. Die S-Bahn hat ihre gesamte Fahrzeugflotte mit „Fassi“ ausgestattet.
Trotz des messbaren Erfolgs setzten im deutschsprachigen Raum bisher nur etwa 15 Prozent der Bahnunternehmen ein solches Assistenzsystem ein, sagte Dirk #Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, die das Ziel hat, den umweltfreundlichen und sicheren #Schienenverkehr zu fördern. Das Bündnis stellte am Mittwoch eine Studie zum Fahrerassistenzsystem vor. In der #S-Bahn-Hauptwerkstatt in #Schöneweide. Schließlich gehört die S-Bahn, die täglich mit Ausfällen Ärger produziert, zumindest in diesem Bereich zu den Vorzeigeunternehmen.

Das Sparen beim Stromverbrauch stehe aber nicht an erster Stelle, sagte Buchner weiter. Die Reihenfolge laute beim Betrieb: Sicher, pünktlich und dann erst sparsam. Und nur wenn die Züge pünktlich unterwegs sind, sollen die Fahrer auf „Fassi“ hören und die #Geschwindigkeit drosseln, wenn das System ausgerechnet hat, dass der Zug es trotzdem nach Plan zum nächsten Bahnhof schafft.

Ursprünglich hatte die S-Bahn gehofft, sogar doppelt so viel Energie wie …

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreier ÖPNV ?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner #U-Bahn, weil #blinde bzw. #sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 1:
In den letzten fünf Jahren gab es bei der Berliner U-Bahn keine dieser erfragten Unfälle.
Frage 2:
Wie viele U-Bahnstationen der BVG sind aktuell mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 2:
Derzeit sind insgesamt 119 der 173 Berliner U-Bahnhöfe mit einem Blindenleitsystem
ausgestattet.
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Frage 3:
Welche U-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Frage 4:
Bis wann werden welche Stationen jeweils nachgerüstet sein?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG strebt an, bis Ende 2020 möglichst alle U-Bahnhöfe barrierefrei auszubauen.
Dazu gehört sowohl die Ausstattung mit Aufzügen als auch der Einbau von
Blindenleitsystemen.
Für das Jahr 2018 ist der Einbau von Blindenleitsystemen auf folgenden U-Bahnhöfen
geplant:
U6: Kurt-Schumacher-Platz
U7: Altstadt Spandau
Lipschitzallee
Parchimer Allee
Rohrdamm
Siemensdamm
U9: Hansaplatz
Frage 5:
Wie viele Unfälle gab es in den letzten fünf Jahren bei der Berliner #S-Bahn, weil blinde bzw. sehbehinderte
Menschen die Bahnsteigkante verfehlten und ins Gleisbett fielen, mit wie vielen Verletzten bzw. Toten?
Antwort zu 5:
Der S-Bahn Berlin GmbH ist kein Personenunfall im Zeitraum der letzten fünf Jahre
bekannt, bei der eine blinde oder sehbehinderte Person durch einen Sturz vom Bahnsteig
zu Schaden gekommen ist.
Die Personenunfälle durch Sturz vom Bahnsteig (rollendes Rad beteiligt) sind
überwiegend durch Alkoholkonsum und den dadurch unsicheren Gang verursacht.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Suizide am Gleis, bei denen Personen absichtsvoll ins
Gleis springen.
Frage 6:
Wie viele S-Bahnstationen sind aktuell mit einem Blindenleitsystem ausgestattet?
Antwort zu 6:
Aktuell sind alle S-Bahnsteige in 115 Berliner S-Bahnstationen mit einem
Blindenleitsystem ausgestattet.
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Frage 7:
Welche S-Bahnhöfe sind derzeit noch nicht für blinde bzw. sehbehinderte Menschen umfassend barrierefrei
nutzbar?
Antwort zu 7:
An 16 Berliner Bahnhöfen unter anderem auch mit S-Bahnhalt fehlt gegenwärtig teilweise
bzw. komplett noch das Blindenleitsystem.
Dies betrifft folgende Bahnhöfen der DB Station&Servcie AG:
Ahrensfelde, Alt-Reinickendorf, Anhalter Bahnhof, Buckower Chaussee, Eichborndamm,
Hohenschönhausen, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Karlshorst, Kaulsdorf, Lichtenrade,
Marienfelde, Ostbahnhof, Pankow-Heinersdorf, Schöneweide, Wannsee und Yorckstraße.
Frage 8:
Bis wann werden welche Stationen jeweils umgerüstet sein?
Antwort zu 8:
In Abhängigkeit der zeitlichen Realisierung von Berliner Bauprojekten, z.B. innerhalb der
Dresdner Bahn oder der Grunderneuerung von Bahnsteigen, werden diese fehlenden
Blindenleitsysteme auf den Bahnsteigen der DB Station&Service AG nachgerüstet.
Die Inbetriebnahmetermine sind abhängig vom jeweiligen Baubeginn
(Budgetbereitstellung/Finanzierung muss gesichert sein) und den damit verbundenen
Baufortschritt.
Berlin, den 18.01.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Anbindung des Südostens an die Innenstadt durch die S3, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum fährt nur noch jeder zweite Zug der #S3 über den #Ostbahnhof hinaus auf die #Stadtbahn?
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat den gleichzeitigen Wegfall des #Regionalbahnhalts #Karlshorst sowie jeder zweiten
Durchbindung der S3 auf die Stadtbahn und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Attraktivität des
#ÖPNV?
Antwort zu 1 und 2:
Zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017 konnte mit der Wiederinbetriebnahme der seit dem
Jahr 2009 baubedingt gesperrten Südkurve am Ostkreuz die Linie S9 wieder auf ihrem
ursprünglichen Linienweg vom Flughafen Berlin-Schönefeld über die Berliner Stadtbahn
nach Spandau geführt werden. Gleichzeitig ist es aufgrund der begrenzten
Fahrzeugverfügbarkeit notwendig, jeden zweiten Zug der Linie S3 (Tageszuggruppe) am
Ostbahnhof enden zu lassen.
2
Im Abschnitt Ostbahnhof – Spandau verkehrt die Linie S3 demnach im 20-Minuten-Takt,
der sich mit der ebenfalls im 20-Minuten-Takt verkehrenden Linie S9 zu einem
annähernden 10-Minuten-Takt überlagert. Es befinden sich somit im Tagesverkehr
weiterhin sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) auf der Stadtbahn,
das dortige Angebot wurde nicht reduziert. In Warschauer Straße und Ostbahnhof
bestehen zwischen den im Ostbahnhof beginnenden bzw. endenden Zügen der S3 und
der Linie S9 zur Fahrt aus/in Richtung Spandau kurze Übergangszeiten von wenigen
Minuten am gleichen Bahnsteig, sodass zwischen Karlshorst und der Stadtbahn weiterhin
Verbindungen im 10-Minuten-Takt bestehen. Die Einschränkungen durch den bei jeder
zweiten Fahrt auftretenden bahnsteiggleichen Umstieg zwischen S3 und S9 werden als
akzeptabel beurteilt.
Die von Karlshorst zuvor mit dem Bahn-Regionalverkehr erreichbaren Ziele sind von
Karlshorst aus nunmehr entweder direkt mit der S-Bahn oder mit einmaligem Umsteigen
erreichbar.
Abgesehen von den baulichen Voraussetzungen, die einen Weiterbetrieb des
Regionalbahnhofs Karlshorst nicht ermöglicht haben, hätte ein Weiterbetrieb nicht nur zu
Vorteilen für die Fahrgäste geführt. Eine Fahrplanbetrachtung durch die DB Netz AG hat
zum Ergebnis gehabt, dass ein zusätzlicher Halt in Karlshorst nach der Inbetriebnahme
des Regionalbahnsteiges am Bahnhof Ostkreuz auf der Stadtbahnebene zu
Trassenkonflikten und zur Unterschreitung der erforderlichen Pufferzeiten führen würde.
Ein anderer Halt auf der Stadtbahn hätte somit entfallen oder die Haltezeit reduziert
werden müssen.
Der neue Regionalverkehrshalt der Linien RE7 und RB14 am Bahnhof Berlin Ostkreuz
führt zu Vorteilen für einen deutlich überwiegenden Teil der Fahrgäste der betroffenen
Linien. Es ergeben sich deutlich verbesserte Anschlussbeziehungen in fast allen
denkbaren Relationen und entsprechend wesentliche verkehrliche Vorteile gegenüber
dem Status quo. Eine Doppelbedienung der Stationen Ostkreuz und Karlshorst würde zu
einer Reisezeitverlängerung im Regionalverkehr führen und demgegenüber nur für einen
geringen Fahrgastanteil nachhaltige Verbesserungen bewirken.
Frage 3:
Wie viele Züge der S-Bahn verkehren nach aktuellem Fahrplan über die Stadtbahn?
Antwort zu 3:
Die Stadtbahn zwischen Ostbahnhof und Charlottenburg wird im Tagesverkehr von sechs
Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) bedient. Es erfolgen somit 18 Fahrten
je Stunde und Richtung.
Frage 4:
Über welche Kapazität für eine Angebotsausweitung verfügt die Stadtbahn?
Antwort zu 4:
Die DB teilt hierzu mit:
„Auf der Stadtbahn westlich von Ostbahnhof (bis Westkreuz) lassen sich unter
Beibehaltung der aktuellen Haltezeiten 8 Trassen pro Richtung in 20 Minuten (=1 Zug pro
Richtung alle 2,5 Minuten) konfliktfrei konstruieren.
3
Wir empfehlen aus Qualitätsgründen eine Belegung aller 8 Trassen pro Richtung in 20
Minuten nur in der HVZ. Außerhalb der HVZ empfehlen wir die Freihaltung einer Trasse
pro Richtung in 20 Minuten als Erholungstrasse (= 7 Trassen pro Richtung in 20 Minuten).“
Frage 5:
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Aufnahmefähigkeit für weitere S-Bahn-Züge auf der Stadtbahn
zu erhöhen?
Frage 6:
Ist die Umsetzung solcher Maßnahmen durch S-Bahn oder den Senat geplant?
Antwort zu 5 und 6:
Die DB teilt hierzu mit:
„Grundsätzlich verfügt die Stadtbahn nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich
Ostkreuz – Ostbahnhof (Herstellung Viergleisigkeit) über ausreichende
Trassenkapazitäten. […]“
Die Umsetzung einer Angebotsausweitung auf der Stadtbahn – nach Abschluss der
vorgenannten Baumaßnahmen – scheitert nicht aufgrund fehlender infrastrukturseitiger
Voraussetzungen. Eine Führung einer weiteren Zuggruppe als siebte Zuggruppe auf die
Stadtbahn ist im Rahmen der begrenzten Fahrzeugverfügbarkeit bei der S-Bahn jedoch
kurz- und mittelfristig nur zu Lasten anderer bestehender Verkehrsangebote im S-Bahn-
Netz möglich, was somit an anderer Stelle zu verkehrlichen bzw. kapazitativen Nachteilen
führen würde und daher nicht vorgesehen ist.
Frage 7:
Wie viele zusätzliche S-Bahn-Wagen wären für die Durchbindung einer weiteren Zuggruppe auf die
Stadtbahn erforderlich?
Antwort zu 7:
Die Zahl der zusätzlich benötigten S-Bahn-Viertelzüge (Doppeltriebwagen) für die Führung
einer weiteren Zuggruppe über die Stadtbahn hängt vom konkreten Start- und Endpunkt
der jeweiligen Zuggruppe sowie der Zugstärke (Anzahl der Viertelzüge pro Zug) ab.
Beispielsweise würden für eine Verlängerung der mit der maximalen Zugstärke (vier
Viertelzüge) verkehrenden Tageszuggruppe der Linie S3 von Ostbahnhof nach
Charlottenburg zwölf zusätzliche Viertelzüge (plus anteilige Werkstattreserve) benötigt
werden.
Frage 8:
Welche Maßnahmen plant der Senat zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Berliner Südostens an die
Innenstadt?
Antwort zu 8:
Für den S-Bahn-Verkehr sind auf dem Ostabschnitt der Linie S3, zusätzlich zum 10-
Minuten-Takt, in den Hauptverkehrszeiten Verstärkerfahrten im 20-Minuten-Takt in der
Relation Friedrichshagen – Ostbahnhof geplant, so dass sich während der
4
Hauptverkehrszeiten in diesem Abschnitt ein 5/5/10-Minuten-Takt ergäbe. Die Führung
zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn ist ebenfalls Bestandteil aktueller
Planungen des Landes Berlin. Die Planungen sollen im derzeit in Aufstellung befindlichen
Nahverkehrsplan 2019-2023 festgeschrieben werden. Diese Mehrleistungen können aber
erst mit dem Zulauf neuer S-Bahn-Fahrzeuge voraussichtlich ab Mitte der 2020er-Jahre
bestellt und erbracht werden.
Die Inbetriebnahme des Regionalbahnhalts Köpenick (siehe Antwort zu Frage 13) stellt
eine weitere Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an die Innenstadt dar. Auch die
Verlegung der Straßenbahnhaltestelle am S-Bahnhof Karlshorst wird Verbesserungen mit
sich bringen. Durch die Verlegung der Haltestellen in den Seitenbereich der Treskowallee
unterhalb der Eisenbahnüberführung werden die Umsteigewege zwischen Straßen- und SBahn
im Vergleich zur heutigen Situation deutlich verkürzt.
Frage 9:
Was sind die Gründe für die Verzögerungen bei der S3 vor der Einfahrt in den Bahnhof Ostkreuz?
Antwort zu 9:
Die DB teilt hierzu mit:
„Auf Grund der Trassierung über dem Kreuz[ungs]bauwerk der S3 von Rummelsburg zum
Bahnsteig Ostkreuz besteht nur eine begrenzte zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h.
Zusätzlich ergeben sich je nach aktueller Betriebslage ggf. auftretenden Verspätungen der
aus Lichtenberg kommenden und der S3 planmäßig vorausfahrenden Züge der S7
zusätzliche Verzögerungen. Eine operative Reihenfolgeänderung ist auf Grund der ab
Wannsee vorhandenen eingleisigen Strecke für die S7 eher ungünstig und wird damit nur
im Ausnahmefall umgesetzt.“
Zwischenzeitlich gab und gibt es auch immer wieder Probleme mit der
Signalisierungstechnik in diesem Abschnitt, an deren Beseitigung gearbeitet wird.
Frage 10:
Wie ist der Zeitplan für die Nutzbarmachung aller vier S-Bahn-Gleise zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof?
Antwort zu 10:
Die DB teilt hierzu mit:
„Im November 2018 ist es vorgesehenen, die Viergleisigkeit in Betrieb zu nehmen.“
Frage 11:
Mit welchen Maßnahmen sollen bis zur Nutzbarmachung der vier Gleise zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof
die Verzögerungen reduziert werden?
Antwort zu 11:
Die DB teilt hierzu mit:
„Vor der Inbetriebnahme der Viergleisigkeit sind keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen
möglich, die eine beschleunigte Einfahrt der S3 im Bahnhof Ostkreuz ermöglichen. Die
betriebsführenden Bereiche beobachten kontinuierlich den Betriebsablauf und steuern
diese bei Abweichungen durch Störeinflüsse mit dem Ziel einer möglichst schnellen
Stabilisierung zum Erreichen der Planmäßigkeit. Die Betriebszentrale S-Bahn Berlin der
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DB Netz AG und die Leitstelle des EVU [Eisenbahnverkehrsunternehmen] S-Bahn Berlin
GmbH haben zur Steuerung von Abweichungen Dispositionskonzepte erarbeitet und
vereinbart, die je nach Betriebslage ggf. angepasst zur Anwendung kommen. Das betrifft
auch den hier angefragten Streckenabschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof.“
Frage 12:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die bei der Verkürzung der S75 angekündigte
Umsteigemöglichkeit auf dem gleichen Bahnsteig von der S75 in die S3 wieder zu gewährleisten und bis
wann ist mit deren Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 12:
Bereits im Status quo ist in stadteinwärtiger bzw. in stadtauswärtiger Richtung ein Umstieg
zwischen der Linie S75 und der Linie S3 am gleichen Bahnsteig im Bahnhof Ostkreuz
möglich. Die Ausnahme bilden die Fahrten der Linie S75 die in der Nebenverkehrszeit
bereits in Lichtenberg enden. Fahrplanseitig besteht jedoch die kürzeste Übergangszeit
zwischen der Linie S5 und der Linie S75 – hier ist ein Umstieg am gleichen Bahnsteig an
den derzeit gemeinsam bedienten Stationen Friedrichsfelde Ost, Lichtenberg,
Nöldnerplatz und Ostkreuz möglich.
Mit Inbetriebnahme der Viergleisigkeit zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof sollen im
Tagesverkehr alle Fahrten der S75 nach Ostbahnhof durchgebunden werden. Temporäre
Einschränkungen können sich jedoch durch in Planung befindliche Baumaßnahmen (z.B.
Sanierung Gleishallen Ostbahnhof) ergeben.
Frage 13:
Wann rechnet der Senat mit der Eröffnung des Regionalbahnhofs Köpenick und was unternimmt er aktuell in
der zuständigen Senatsverwaltung sowie gegenüber der DB AG und der Planungsbehörde, um das
Verfahren zu beschleunigen?
Antwort zu 13:
Die Inbetriebnahme des Regionalbahnhalts Köpenick ist gegenwärtig für das Jahr 2027
terminiert. Prozesse des Planverfahrens sind vorgegeben und die komplexen Bauabläufe
ermöglichen keine Beschleunigung. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sind die Beteiligten
bestrebt, das Verfahren sachgerecht schnellstmöglich abzuschließen, um die Terminkette
für das gesamte Vorhaben und den Inbetriebnahmetermin für den Regionalbahnhalt zu
halten.
Berlin, den 18. Januar 2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Sicher ist sicher – Berlins erste S-Bahnwache am Bahnhof Gesundbrunnen Verstärkte Präsenz der DB Sicherheit erhöht Sicherheitsempfinden der Fahrgäste • Bestreifung von S-Bahn-Zügen verdoppelt aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/16779270/Erste_S-Bahnwache_Berlin-Gesundbrunnen.html

Mehr Präsenz und schnellere Erreichbarkeit des #Sicherheitspersonals – das ist Ziel des erweiterten Sicherheitskonzepts der S-Bahn Berlin, das das Unternehmen im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg entwickelt hat.
S-Bahnwachen auf fünf Kreuzungsbahnhöfen im #S-Bahn-Netz bieten künftig rund um die Uhr ständig Ansprechpartner in Sachen Service und Sicherheit. Hier kommen gut ausgebildete Sicherheitskräfte als Doppelstreifen zum Einsatz. Diese sind auf den S-Bahnhöfen präsent, stehen als Ansprechpartner für Service- und Sicherheitsaufgaben zur Verfügung, leisten aktive Präventionsarbeit und intervenieren bei Sicherheitsstörungen.

7 Tage die Woche – 24 Stunden am Tag

Berlins erste #S-Bahnwache befindet sich im Bahnhof #Gesundbrunnen in der Verteilerebene oberhalb der Bahnsteige und ist aus allen Richtungen auf kurzem Wege erreichbar. In den kommenden Wochen folgen weitere S-Bahnwachen auf den Bahnhöfen #Westkreuz, #Ostkreuz, #Schöneberg und #Friedrichstraße.

Mehr Sichtbarkeit von #Sicherheitskräften gibt es auch in den Zügen. Mit dem neuen Einsatzkonzept finden etwa doppelt so viele Begleitfahrten statt, schwerpunktmäßig abends und nachts. Waren bisher innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn- Bereich unterwegs, sind es nach dem neuen Konzept bis zu 340. Neben den bewährten Doppelstreifen in der City, auf der Ringbahn und auf den Außenstrecken sieht das neue Konzept Spezialteams vor, die sich gezielt um die Durchsetzung des Hausrechts kümmern und die Einhaltung von Regeln besonders im durchgehenden Nachtverkehr am Wochenende durchsetzen. 

Objektiv sicher – subjektiv ein gutes Gefühl

S-Bahn-Chef Peter #Buchner: „Unsere Sicherheitskräfte sollen zu jeder Zeit dafür sorgen, dass alle Fahrgäste immer mit gutem Gefühl unterwegs sind. Wir wollen die grundsätzlichen Regeln, die für ein geordnetes Miteinander unerlässlich sind, konsequent durchsetzen.“ Objektiv ist S-Bahn-Fahren bereits sehr sicher. Doch vor allem abends, nachts und am Wochenende soll die erweiterte Präsenz von Sicherheitskräften auch das subjektive Sicherheitsgefühl stärken.

Eine erfolgreiche Bilanz zieht die S-Bahn Berlin nach dem versuchsweisen Einsatz von #Sicherheitsstreifen mit Schutzhund. Gerade in schwierigen Situationen können sich Streifen mit Hund besser durchsetzen. Künftig unterstützen bis zu 20 speziell ausgebildete Hunde die Arbeit der Sicherheitsteams.

Enge Zusammenarbeit mit DB-Leitstellen und der #Bundespolizei

Eine Sicherheitszentrale, die rund um die Uhr mit zwei Mitarbeitern besetzt ist, koordiniert die Einsätze der #Sicherheitskräfte. Diese arbeitet zudem eng mit den DB-Leitstellen zusammen, um auch Auswirkungen auf den Zugbetrieb zu minimieren. Ein kurzer Draht zur Bundespolizei sorgt dafür, dass Sicherheitskräfte bei Bedarf schnell Unterstützung von Polizeibeamten bekommen.

Jens-Holger #Kirchner, Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, und Thomas Striethörster, Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin, haben mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für Berlin, Alexander Kaczmarek, und S-Bahn-Chef Peter Buchner am Montag im Bahnhof Gesundbrunnen die erste der neuen S‑Bahnwachen dem Betrieb übergeben.
Sicherheitskräfte der DB

Für Sicherheit und Ordnung auf Bahnhöfen und in Zügen setzt die Deutsche Bahn im Raum Berlin nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte ein. Ihre Hauptaufgabe ist die konsequente Durchsetzung der Beförderungsbedingungen in den Zügen und des Hausrechts auf Stationen und anderen Anlagen des S-Bahn-Netzes. Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Befugnisse, können aber im Rahmen des Jedermannsrechts (§ 127 StPO) gegen Straftäter vorgehen.

Aktuell bildet die Deutsche Bahn in Berlin und Brandenburg 70 junge Menschen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus. Zum 1. September stellt das Unternehmen weitere 30 Auszubildende ein.

S-Bahn + Museum: Ausstellung im Untergrund-Klo, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/gesundbrunnen/bildung/ausstellung-im-untergrund-klo-d141243.html

Ungewöhnlicher #Ausstellungsort: In der ehemaligen unterirdischen #Toilettenanlage unter der #Behmstraße aus den 1930er-Jahren zeigt das Berliner #S-Bahn-Museum in Kooperation mit dem #Unterwelten-Verein wieder die #Sonderausstellung zur #Nordsüd-S-Bahn.

Am 27. Januar, 24. Februar und 31. März, jeweils 11 bis 18 Uhr, ist die Ausstellung geöffnet. Die Nordsüd-S-Bahn, Berlins bisher einzige unterirdische #S-Bahnstrecke, entstand zwischen 1934 und 1939. Sie spiegelt wie keine andere Bahn die wechselvolle deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts wider. Die Ausstellung des Berliner S-Bahn-Museums zeigt mit vielen Bildern, Plänen, textlichen Beschreibungen und Filmausschnitten Impressionen von Bau, Zerstörung, #Überflutung 1945 bis zu den „#Geisterbahnhöfen“ zu #Mauerzeiten und gibt einen Ausblick über …

Bahnverkehr + S-Bahn + Regionalverkehr: Infos zu Behinderungen wegen des Sturms

Aktuelle Infos hierzu bei der:

S-Bahn unter: http://www.s-bahn-berlin.de/

für den Bahn-Regionalverkehr unter: https://www.bahn.de/p/view/service/aktuell/berlin.shtml und

für den Bahn-Fernverkehr unter: https://www.bahn.de/p/view/service/aktuell/fernverkehr.shtml