Der Berliner Bezirk #Friedrichshain-Kreuzberg arbeitet an einem #fahrradfreundlichen Konzept, das der Senat prüfen soll. „Es muss was passieren“, sagt Bezirksbürgermeisterin Monika #Herrmann.
Die #Oranienstraße ist ein riskantes Experiment. Wenn es gut läuft, passen Autofahrer, Lastwagenlenker, #Radfahrer und #Fußgänger aufeinander auf. Wenn es schlecht läuft, kracht es. Unter Radfahrern firmiert die Straße als Verkehrshölle, vor allem wegen der vielen #Zweite-Reihe-Parker. Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) nennt die Kreuzberger Szenemeile nur „#Chaosstraße“.
Sie möchte die Autos am liebsten aus der Straße verbannen, um mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen. Nur Anwohner, die Busse der BVG und Lieferanten sollen noch hineinfahren dürfen. Ein Planungsantrag für die Oranienstraße werde derzeit im Bezirksamt vorbereitet, sagte Herrmann dem Tagesspiegel. Wenn er fertig ist, soll der Antrag zur Prüfung an die Senatsverkehrsverwaltung gehen.
Autofreie Straßen und Siedlungen gehören für Berliner Grüne zum Arsenal politischer Grundüberzeugungen, auch wenn sie meistens utopisch bleiben. Im Koalitionsvertrag ist das Ziel formuliert, die Prachtmeile Unter den Linden vom Durchgangsverkehr zu entlasten, aber auf der realpolitischen Agenda ist das Projekt ziemlich weit nach hinten gerutscht.
Eine Machbarkeitsstudie sollte in Auftrag gegeben werden, aber auch davon ist nichts mehr zu hören. Die Idee, die Schönhauser Allee halbseitig für den Autoverkehr zu sperren, wurde ebenfalls zurückgezogen. Nun also die Oranienstraße. Ihr Querschnitt ist deutlich enger, ihre Bedeutung für den Stadtverkehr geringer als Unter den Linden oder Schönhauser, damit erhöhen sich …
Welche landeseigenen Unternehmen bzw. Verwaltungen des Landes als auch in den Bezirken bieten ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit für Dienstfahrten auch ein #Dienstfahrrad zu nutzen? (Bitte Auflistung nach Unternehmen/Verwaltung)
Frage 2:
Wie viele Fahrräder stehen dafür in den landeseigenen Unternehmen bzw. Verwaltungen zur Verfügung? (Bitte Auflistung nach Unternehmen/Verwaltung)
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Informationen zum Einsatz von Dienstfahrrädern bei den landeseigenen Unternehmen und Verwaltungen werden nicht regelmäßig erfasst. Die Angaben beruhen auf einer Abfrage, die im Rahmen dieser schriftlichen Anfrage kurzfristig durchgeführt wurde.
Informationen zu den landeseigenen Unternehmen bzw. Verwaltungen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dienstfahrräder anbieten, sind folgender Tabelle zu entnehmen:
NameVerwaltungbzw. Unternehmen
AnzahlDienstfahrräder
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Abteilungen III, IV und VLB)
4
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
2
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
2
Maxim Gorki Theater
2
Kulturprojekte Berlin GmbH
2
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
3 (im Bereich des Tempelhof Projektes)
BVG
10
Berliner Bäder-Betriebe AöR
8
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR)
13
Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB)
178
Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)
7
degewo AG
10
GESOBAU AG
40
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung – Unternehmenssitz
3
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung – Kundenzentren und Tochtergesellschaften
168
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
10
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
26
Polizei Berlin
743
Gewobag Wohnungsbau- Aktiengesellschaft Berlin
Im Rahmen der Kooperation mit Deezer Nextbike wurde eine Nextbike Station mit ca. 20 Fahrrädern vor dem Sitz der Gewobag errichtet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Nextbike Flotte in Berlin für dienstliche Fahrten kostenfrei nutzen.
Berliner Feuerwehr
Die Berliner Feuerwehr verfügt über einen kleinen Bestand an älteren Dienstfahrrädern. Eine Anzahl der Räder liegt nicht vor.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
0
Vivantes
0
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
0
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
0
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
0
Senatsverwaltung für Finanzen
0
Die Bereitstellung von Dienstfahrrädern in den Bezirken wird nicht einheitlich erfasst. Daher kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Frage 3:
Wie viele Beschäftigte der landeseigenen Unternehmen bzw. in den Verwaltungen des Landes und der Bezirke nutzen mittlerweile ein Dienstfahrrad? (Bitte Auflistung der Zahlen nach Unternehmen)
Antwort zu 3:
Angaben zur Nutzung der Diensträder liegen nur vereinzelt vor. Die nachfolgenden Angaben beruhen auf der Abfrage, welche kurzfristig durchgeführt wurde, und geben kein vollständiges Bild wieder.
Die von der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft angebotenen Diensträder nutzen ca. 200 Personen, die der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH ca. 30 Personen und die der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH 8 Personen.
Die seit September 2017 zur Verfügung stehenden E-Bikes der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurden insgesamt für 19 Dienstgänge genutzt.
26 Dienstfahrräder werden durch die Angehörigen der Fahrradstaffel der Polizei Berlin genutzt.
Frage 4:
Wie viele Dienstwagen konnten in den öffentlichen Betrieben in den letzten drei Jahren durch Job-Fahrräder ersetzt werden?
Antwort zu 4:
Es liegen keine Angaben darüber vor, ob Dienstwagen durch Dienstfahrräder ersetzt wurden.
Frage 5:
Welche Anreize bieten die landeseigenen Unternehmen den Beschäftigten an, um den Umstieg auf ein Dienstfahrrad attraktiv zu machen (Übernahme der kompletten Leasingrate, zusätzliche Abstellplätze, Ladestationen für E-Bikes etc.)?
Antwort zu 5:
Angaben zu dieser Frage liegen nur vereinzelt vor. Die nachfolgenden Angaben beruhen auf der durchgeführten Abfrage und geben kein vollständiges Bild wieder.
Die BVG bietet Dienstfahrräder mit der zugehörigen Ausstattung an. Dazu gehören Fahrradhelme, Pumpen und Schlösser. Außerdem dürfen die Dienstfahrräder auch für den Arbeitsweg genutzt und mit nach Hause genommen werden (keine private Nutzung). Abstellmöglichkeiten werden zur Verfügung gestellt. Allein im letzten Jahr wurden 70 neue Fahrradstellplätze auf dem Betriebshof Lichtenberg und 32 auf dem Betriebshof Marzahn errichtet. Die BVG veranstaltet jährlich einen Radwettbewerb für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in dem auch die mit dem Dienstfahrrad zurückgelegten Kilometer aufgenommen werden.
Auch die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft stellt ihren Mitarbeitenden E-Bikes, sowie Helme, Warnwesten und zusätzliche Abstellplätze zur Verfügung.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewobag können die Nextbike-Flotte in Berlin für dienstliche Fahrten kostenfrei nutzen. Im Weiteren bietet Nextbike diesen in Kooperation mit der Gewobag eine vergünstigte Jahresmitgliedschaft zu attraktiven Konditionen an.
Die BIM prüft im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes das Angebot von Fahrradleasing/E- Bikes. Dazu gibt es schon Angebote und Gespräche mit verschiedenen Dienstleistern. Auch die GESOBAU AG erarbeitet derzeit ein Konzept zur Förderung von Diensträdern.
Zudem fördert die degewo die Nutzung des Fahrrads für den Arbeitsweg durch Mitmachaktionen, wie z.B. "mit dem Rad zur Arbeit". An den Betriebsstätten der WBM stehen überdachte und gesicherte Abstellplätze zur Verfügung, und die BWB stellen ihren Beschäftigten Ladestationen für private Elektrofahrräder in der Unternehmenszentrale zur Verfügung.
Frage 6:
Welche Leasinganbieter für Diensträder gibt es in Berlin?
Antwort zu 6:
Es gibt zahlreiche Leasinganbieter, die sich auf Diensträder spezialisieren. Zu den Anbietern, die auch über Partnerhändler in Berlin vertreten sind, gehören unter anderem Eurorad, Jobrad, Businessbike, Bikeleasing, Lease-A-Bike, Mein-Dienstrad und Company Bike Solutions. Die Geschäftsstellen dieser Anbieter liegen nicht unbedingt in Berlin.
Frage 7:
Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat um die Anzahl an Pkw-Dienstwagen in Berlin zu reduzieren?
Wo wurden die Modellprojekte der #Radverkehrsstrategie zur Fahrradfreundlichen Koordinierung von #Lichtsignalanlagen (#"Grüne Welle für den Radverkehr") bisher in Berlin umgesetzt?
Antwort zu 1:
Das #Modellprojekt wurde unter Federführung der Technischen Universität Berlin (TU) als Forschungsprojekt im Rahmen des Nationalen #Radverkehrsplans (gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur -#BMVI-) mit Unterstützung des Landes Berlin durchgeführt. Das Projekt bestand aus zwei Phasen:
In der ersten Phase wurden auf insgesamt sechs Berliner Hauptverkehrsstraßen (Bernauer Straße, Hardenbergstraße, Uhlandstraße, Mühlenstraße, Müllerstraße, Wilhelmstraße) Möglichkeiten und Grenzen der #Radverkehrsbeschleunigung durch die Koordinierung von Lichtsignalanlagen (LSA) durch Verkehrssimulationen ermittelt.
In der zweiten Phase wurde durch einen #Pilotbetrieb in der #Uhlandstraße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die Wirksamkeit der ausgewählten Maßnahmen und Erkenntnisse aus den Simulationen bestätigt.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien wurden die Strecken ausgewählt?
Antwort zu 2:
Die Auswahl der Uhlandstraße für den Pilotbetrieb erfolgte,
• da hier das Modellprojekt zeitnah umsetzbar war,
• keine größeren Umbauvorhaben anstanden,
• keine Konkurrenz zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht,
• diese Radverkehrshauptroute eine Route mit starker Nachfrage bzw. hoher Bedeutung für den Radverkehr ist sowie
• die geeigneten Knotenpunktsabstände ausweist.
Darüber hinaus hat das Land Berlin in der Belziger Straße bereits auf einer wichtigen Route für den Radverkehr durch verkehrstechnische Maßnahmen an den Lichtsignalanlagen erste Erkenntnisse zur Radverkehrsbeschleunigung gewinnen können.
Frage 3:
Wurden dazu Daten erhoben über die Verkehrsströme auf zwei Rädern, z.B. welche Radwege am meisten genutzt werden und wo Radfahrende wie schnell fahren können? Sind weitere Projekte zu Datenerhebungen in dieser Art geplant, die die "Verkehrssteuerung vor Ampeln optimieren"?
Antwort zu 3:
Im Rahmen des Forschungsprojekts wurden Erhebungen der Verkehrsstärken im Kfz- Verkehr, im Radverkehr und im Fußgängerverkehr durchgeführt. Auf ausgewählten Teilabschnitten, der untersuchten Streckenabschnitte erfolgten zusätzlich Messungen zur Ermittlung der lokalen Fahrgeschwindigkeiten im Radverkehr. Die Messungen dienten der Ableitung der anzusetzenden Progressionsgeschwindigkeiten für den Aufbau der grünen Welle im Radverkehr.
Frage 4:
Nach welchen Geschwindigkeiten richten sich die Ampelschaltungen für die radverkehrsfreundliche „Grüne Welle“?
Antwort zu 4:
Im Rahmen des erwähnten Forschungsprojektes wurden Messungen im Berliner Stadtgebiet durchgeführt, Richtlinien ausgewertet und auch bereits durchgeführte Projekte in anderen Städten herangezogen. Es stellte sich dabei heraus, dass eine Geschwindigkeit von 20 km/h für die Radfahrenden im Durchschnitt anzunehmen ist.
Diese Geschwindigkeit liegt am oberen Ende der in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen angeführten Werte (16-20 km/h) und führt zu einer Harmonisierung der Geschwindigkeiten, sowohl bei den langsameren als auch bei den schnelleren Radfahrenden.
Frage 5:
Welche Ergebnisse haben die Modellversuche gezeigt, zum Beispiel in Bezug auf die Verstetigung von Radverkehrsflüssen?
Antwort zu 5:
Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes befindet sich in der Endredaktion. Die Ergebnisse können erst nach Freigabe durch das BMVI (voraussichtlich im Sommer) veröffentlicht werden.
Frage 6:
Wo wurden in den letzten drei Jahren, wenn neue Ampeln gebaut oder Signalprogramme geändert wurden, geprüft ob eine Grüne Welle für den Radverkehr möglich ist?
Antwort zu 6:
Es gab nach der Einrichtung einer Radverkehr-Grünen-Welle auf einem Teilstück in der Belziger Straße und dem TU-Projekt bislang keine weiteren Projekte zur Einrichtung von weiteren Grünen Wellen für den Radverkehr.
Frage 7:
Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat um Wartezeiten vor roten Ampeln für Radfahrerende und zu Fuß gehende möglichst gering zu halten?
Antwort zu 7:
Über die Auswahl weiterer Modellstrecken soll nach Vorlage des Abschlussberichts des Forschungsprojektes entschieden werden.
Die Wartezeit vor roten Ampeln ist darüber hinaus nur eines von vielen Kriterien zur Schaltung von Lichtsignalanlagen (LSA). Dieses Kriterium steht beispielsweise im direkten Gegensatz zur Forderung nach langen Grünzeiten für den Fußverkehr, da der Querverkehr (inklusive Radverkehr) zur gleichen Zeit Rot hat. Das Wartezeit-Kriterium kann somit nicht isoliert im Rahmen von zukünftigen Maßnahmen an LSA betrachtet werden.
Frage 8:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, auf Displays die verbleibenden Sekunden bis zum nächsten Signalwechsel für Radfahrende anzuzeigen, wie es Kopenhagen vormacht?
Antwort zu 8:
Eine Restzeitanzeige ist für LSA mit einem statischen Umlauf denk- und umsetzbar. Im Berliner Stadtgebiet wird jedoch vermehrt, auch zur Verbesserung des ÖPNV, der Einsatz verkehrsabhängiger Steuerungen forciert. Hierdurch können die Grünzeiten dem Verkehrsaufkommen individueller angepasst werden. Diese Flexibilität bedingt jedoch, dass die Schaltzeitpunkte variabel und sowohl Grünbeginn als auch Grünende einer Signalgruppe nicht exakt vorhersagbar sind. Eine Restzeitanzeige ist in diesen Fällen somit nicht möglich. Ferner wird insbesondere das Problem des Frühstartens gesehen.
Dieses Phänomen ist bei statischen Wechseln von Signalzeichen (Fußgänger kurz vor Kfz) auf Seiten des Fahrverkehrs bereits heute zu erkennen. Ein von der Ferne zu erkennender Countdown-Zähler würde das Phänomen verschärfen und gegebenenfalls zu
einer Reduzierung der Freigabezeiten zugunsten erhöhter (Sicherheits-)Zwischenzeiten führen. Dies würde dann jedoch die Leistungsfähigkeit aller Verkehrsteilnehmenden betreffen und das gewünschte Ziel konterkarieren.
Berlin, den 22.05.2018 In Vertretung
Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Zwei Meter breite, mit Pollern abgetrennte und grün markierte #Radstreifen: Nach monatelangen Verzögerungen sollen diese #XXL-Radwege der Zukunft nun doch gebaut werden, voraussichtlich ab September an der #Hasenheide an der Bezirksgrenze von Friedrichshain-Kreuzberg zu Neukölln.
Wie der rbb berichtet, hält der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen), Einwände der #Feuerwehr gegen die verbreiterten Radspuren für wenig stichhaltig. Denn dort, wo die breiten #Radwege hinsollen, stünden jetzt parkende Autos – für die Feuerwehr und deren Einsatzwagen ergäben sich somit keine Verschlechterungen im Vergleich zur bestehenden Situation.
Ursprünglich sollten die neuen Radwege unmittelbar nach Ende der Frostperiode angelegt werden. Die Feuerwehr argumentierte, ihrer Einsatzwagen könnten womöglich nicht mehr nahe genug an brennende Häuser heranrücken, um im Notfall Menschen über Drehleitern zu retten. Auch wurde angeführt, die Poller am Rande der Radwege könnten …
Das #Amateur-Radrennen #Velothon führt am Wochenende in Berlin zu massiven #Verkehrsbehinderungen. Rund 15.000 Breitensportler und 250.000 Zuschauer erwartet der Veranstalter bei der elften Auflage des Rennens. Die #Rennstrecke führt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer quer durch Berlin und Teile Brandenburgs. Dafür werden am Samstag und Sonntag zahlreiche Straßen gesperrt – vor allem, aber nicht nur in der Berliner Innenstadt. Autofahrer, die am Sonntag durch Berlin fahren wollen, wird empfohlen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Die Luftqualität in der Stadt dürfte an diesem Tag merklich steigen.
Am Samstag stehen um 11 und 14 Uhr zunächst die Kinderrennen an, um 17 Uhr dann der Six Day Berlin Sprint-Cup. Das Hauptrennen startet dann am Sonntag um 7:30 Uhr für die Fahrer, die 60 oder 160 Kilometer absolvieren wollen. Um 10:30 Uhr starten die Teilnehmer, die 100 Kilometer fahren wollen. Start des Rundkurses ist auch in diesem Jahr am Potsdamer Platz. Der Zieleinlauf ist die Straße des 17. Juni vor dem Brandenburger Tor auf Höhe des Sowjetischen Ehrenmals.
Sieben Bezirke sind von dem „Jedermann-Radrennen“ Velothon und den Straßensperrungen betroffen:
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Mitte
Neukölln
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Hell leuchten die neuen Markierungen auf dem Asphalt der #Karl-Marx-Straße. Für viel Geld ist ein weiterer Teil der Neuköllner Einkaufsmeile umgebaut worden, und dabei wurden auf beiden Seiten #Radlerspuren geschaffen. Doch weil sie meist zugeparkt sind, nützen sie den Radfahrern so gut wie nichts. „Die jetzige Situation für #Radfahrende auf der Karl-Marx-Straße ist blanker Hohn“, sagt Saskia Ellenbeck vom Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln. Die Straße ist kein Einzelfall. Auch anderswo in Berlin werden #Radfahrer immer wieder zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.
Zwei statt wie vorher vier Spuren für Autofahrer, #Radstreifen und Lieferzonen: Seit Jahren sind Bauarbeiter damit beschäftigt, der Neuköllner Hauptverkehrsstraße ein neues Gesicht zu geben. Jüngst gab Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) ein weiteres Teilstück frei, zwischen Briese- und Uthmannstraße. „Erhöhte Sicherheit bieten die getrennten Rad- und Autospuren“, hieß es.
Polizei scheint machtlos zu sein
Doch schneller, stressfreier oder gar sicherer ist hier für Radfahrer überhaupt nichts geworden – im Gegenteil. Denn die frisch markierten Radlerspuren werden von unzähligen Autofahrern rücksichtslos als Parkplätze genutzt. Die Folge: Ausweich- und Bremsmanöver, quietschende Reifen, lautstarke Streits zwischen Radlern und Autofahrern sowie ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel zwischen Falschparkern und der Polizei.
Wie viele Fahrräder werden insgesamt angeboten/bereitgestellt (Stückzahl) und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)
Frage 4:
Wird #Bike-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?
Antwort zu 2 und zu 4:
Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.
Frage 3:
Welche unterschiedlichen Arten der Aufstellungsmöglichkeiten für Leihräder existieren in Berlin? Wo befinden sich jeweils „feste“ #Aufstell-Standorte und wie viele Anbieter von sog. „#Freefloating-Angeboten“ haben wir in Berlin?
Antwort zu 3:
Es gibt den Anbieter „Deezer Nextbike“ mit festen Stationen, die weiteren in der Antwort zu Frage 1 genannten sieben Anbieter verleihen ihre Fahrräder als „freefloating“ oder
„dock-less“ bezeichnetes System.
Eine tabellarische Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor; insoweit wird auf die Beantwortung zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/13328 verwiesen.
Frage 5:
Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Leihräder getroffen? Wer trifft die Entscheidung?
Antwort zu 5:
Beim Abstellen von Leihfahrrädern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden – oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhl Fahrenden wichtig sind, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.
Es dürfen keine Gehwege eingeengt oder blockiert werden und Bereiche von Querungs- Stellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln), Zufahrten zu Grundstücken für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste müssen frei gehalten werden. Daneben müssen auch Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdische Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzüge und Auffahrten zugänglich bleiben. Zu guter Letzt dürfen keine städtebaulichen oder historisch sensiblen Bereiche beeinträchtigt werden, z.B. Brandenburger Tor und Umgebung. Die Anbieter wurden hierüber informiert.
Die Wahl der Aufstellungsorte trifft der jeweilige Anbieter.
Frage 6:
Ist die Aufstellung von Leihfahrrädern die Jahreszeiten-gebunden/orientiert oder bieten die Anbieter das Angebot über das gesamte Jahr hinweg an (wenn ja, wie viele der Firmen, wie viele nicht)?
Antwort zu 6:
„Deezer Nextbike“ stellt seine Leihfahrräder ganzjährig zur Verfügung. Zu den anderen
Anbietern liegen dem Senat keine Informationen vor.
Frage 7:
Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Leihfahrrädern im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?
Antwort zu 7:
Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“,
„Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Kriterienkatalog zu Hinweisen und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleih- systemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin erstellt und weitere Informationen auf der Internetseite unter dem Link http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/verleih/ veröffentlicht.
Frage 8:
Wie stellt sich in Berlin das Problem „falsch geparkter Leihräder“ dar? Wie viele Fahrräder mussten aufgrund der Abstellverhältnisse abgeschleppt werden und wer schleppt ab? Welche Kosten sind hierdurch entstanden und wer trägt diese Kosten?
Antwort zu 8:
Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass Leihfahrräder abgeschleppt worden sind.
Frage 9:
Wie wird die sachgemäße Aufstellung bzw. das sachgemäße „Parken“ von Leihfahrrädern überprüft? Wer
prüft?
Antwort zu 9:
Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter sind für die Sicherstellung der Ordnung auf öffentlichen Straßen zuständig und achten bei ihren allgemeinen Kontrollen auch auf abgestellte Fahrräder.
Frage 10:
Wie bewertet der Senat die bisherige Zusammenarbeit/Kooperation mit „Next Bike“? Welche weiteren
Verträge Kooperationen bestehen und wie sind jeweils die Vertragslaufzeiten?
Antwort zu 10:
Die Zusammenarbeit mit der „nextbike GmbH“ ist vertraglich geregelt und wird auf Grundlage der praktischen Erfahrungen positiv bewertet. Weitere Verträge oder Kooperationen mit Leihfahrrad-Anbietern bestehen nicht.
Frage 11:
Welche Gebühren fallen für die Unternehmen bei Aufstellung der Fahrräder an?
Antwort zu 11:
Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung zu entrichten.
Frage 12:
Ist der Senat bestrebt das Modell des Bike-Sharing bzw. der Bereitstellung von Leihrädern auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung der Fahrräder im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 12:
Bike-Sharing kann einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und zur Umsetzung einer Verkehrswende im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität leisten. Voraussetzung ist, dass Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden, insbesondere bezüglich einer Verträglichkeit der Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Kosten- Nutzen können nur bezüglich des öffentlichen Leihfahrradsystems eingeschätzt werden, dessen Aufbau auf die angestrebte finale Größe noch nicht erreicht ist. In diesem Falle ist das Verhältnis als ausgewogen und angemessen zu betrachten. Eine Aussage für das mittlerweile breite Angebot der Anbieter ist nicht möglich, da entsprechende Angaben zu Kosten oder Nutzen nicht zur Verfügung stehen.
Aufwände durch nicht sachgemäßes Abstellen der Leihfahrräder werden statistisch nicht erfasst.
Frage 13:
Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl etc. überhaupt treffen?
Antwort zu 13:
Ein Vertrag besteht mit dem Anbieter „nextbike GmbH“, dem Betreiber des öffentlichen Fahrradverleihsystems. Eine pauschale, maximale Stückzahlbegrenzung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht bestimmbar. Die Bezirksämter von Berlin wurden gebeten, etwaige Missstände zu dokumentieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegebenenfalls tätig zu werden. Wie viele abgestellte Leihfahrräder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Frage 14:
Wie viele Anbieter von #Car-Sharing gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies? Frage 15:
Wie viele #Car-Sharing-Fahrzeuge werden insgesamt bereitgestellt und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)
Antwort zu 14 und zu 15:
Nach Angaben des Branchenverbands waren mit Stand Herbst 2017 in Berlin folgende stationsgebundene und stationsungebundene Carsharingunternehmen am Markt vertreten:
161 Stellplätze an 103 Standorten in Berlin ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt:
Bezirk
Anzahlder Stellflächen
Anzahlder Standorte
Charlottenburg-Wilmersdorf
10
10
Friedrichshain-Kreuzberg
43
36
Lichtenberg
keine
Marzahn-Hellersdorf
5
5
Mitte
Keine Angabe
Neukölln
4
4
Pankow
89
38
Reinickendorf
keine
Spandau
keine
Steglitz-Zehlendorf
keine
Tempelhof-Schöneberg
10
10
Treptow-Köpenick
keine
Frage 16:
Wie viele e-CarSharing-Stationen gibt’s es in Berlin und wie viele Ladesäulen gibt es (Bitte auch die Standorte nach Bezirken angeben)?
Frage 17:
Wie ist im Bereich des e-CarSharing das Verhältnis der Anzahl der Ladesäulen zur Anzahl der Fahrzeuge? Wie viele Parkplätze für eCars stehen bereit und wie wird gewährleistet, dass diese zur vorgesehenen Nutzung freigehalten werden?
Antwort zu 16 und zu 17:
Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich. Das heißt, sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Carsharingfahrzeuge. Die im Jahr 2011 erarbeitete und dem europaweiten Vergabeverfahren zugrunde gelegte Standortplanung der Ladeinfrastruktur für die angebotsorientierte Phase des Ladeinfrastrukturaufbaus wurde am Bedarf des Carsharings orientiert.
Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur von den im Rahmen des Vertrags mit der Firma Allego errichteten Anlagen vor. Derzeit stehen insgesamt rund 650 Ladepunkte auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung.
Wechselstrom-Ladesäulen benötigen zwei Stellplätze, Ladeinfrastruktur an Beleuchtungsmasten einen Stellplatz.
Die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze für elektrisch betriebene Carsharingfahrzeuge wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die bezirklichen Ordnungsämter gewährleistet.
Frage 18:
Wird Car-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?
Antwort zu 18:
Die Carsharingstationen sind überwiegend in den hochverdichteten Innenstadtbereichen konzentriert. Die Geschäftsgebiete der stationsunabhängigen Angebote gehen teilweise deutlich darüber hinaus und werden von den Anbietern entsprechend betriebswirtschaft- licher Überlegungen gestaltet.
Frage 19:
Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Fahrzeuge getroffen? Wer trifft die Entscheidung?
Frage 20:
Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?
Antwort zu 19 und zu 20:
Die Lokalisierung der Carsharingstationen – im öffentlichen Straßenland oder außerhalb davon – erfolgt durch die Anbieter entsprechend betriebswirtschaftlichen Überlegungen. In Berlin werden Stellplatzflächen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Straßenland durch Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Für die Teileinziehungsverfahren für Carsharingstellplätze im öffentlichen Straßenraum sind die Bezirksverwaltungen zuständig, die auf der Grundlage von Anträgen der einzelnen Carsharingunternehmen tätig werden.
Frage 21:
Welche Kooperationen hat das Land Berlin mit Car-Sharing-Unternehmen für den Berliner Stadtraum? Welche Vertragslaufzeiten gelten hier und wie bewertet der Senat hier die Zusammenarbeit?
Antwort zu 21:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im ständigen Austausch mit mehreren Carsharinganbietern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat keine Vereinbarungen mit Carsharinganbietern geschlossen und strebt keine vertragliche Zusammenarbeit an.
Frage 22:
Ist der Senat bestrebt das Modell des Car-Sharing bzw. der Bereitstellung von Fahrzeugen auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 22:
Das Carsharingangebot beziehungsweise die Flotten der stationsbasierten und der stationsunabhängigen Anbieter erreichen in keiner anderen Stadt in Deutschland die Größenordnung wie in Berlin. Vor diesem Hintergrund plant die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der Überarbeitung der Strategie Parken Maßnahmen zu erarbeiten, wie das Carsharingangebot in Berlin auf weitere Teilräume der Stadt ausgeweitet und die Planung und Einrichtung von Carsharingstellplätzen auf öffentlichem Straßenland und auf privatem Grund bezirksübergreifend harmonisiert werden kann, und mit welchem Vorgehen und welchen Instrumenten die Unterstützung des Carsharings stärker auf die verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet werden kann.
Frage 23:
Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl von Car-Sharing- Fahrzeugen etc. überhaupt treffen?
Antwort zu 23:
Nein, zurzeit wird kein Bedarf der Regulierung des Angebots gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Welche konkreten Maßnahmen wurden mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe im Jahr 2017 in den einzelnen Bezirken im Rahmen des von der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung im März 2017 angekündigten #Maßnahmenpakets zur Verbesserung der #Radinfrastruktur in Berlin wann umgesetzt?
Antwort zu 1:
Die Fragestellung lässt nicht klar erkennen, auf welches angekündigte Maßnahmenpaket Bezug genommen wird. Um jedoch einen Überblick über die im Jahr 2017 in den einzelnen Bezirken finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur zu vermitteln, wird in den beigefügten Tabellen zu den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bewirtschafteten Titeln 52108 und 72016 (siehe Anhang: Tabelle 1 und Tabelle 2) die jeweilige Maßnahme und deren Mittelabfluss für das Jahr 2017 dargestellt.
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen mit welchen jeweiligen Kosten setzt der Senat im Jahr 2018 in den einzelnen Bezirken zur Verbesserung der Radinfrastruktur in Berlin um?
Antwort zu 2:
Die im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts (DHH) 2018/2019 im Hauptausschuss aufgezeigten vorläufigen Projektlisten zu den Titeln 52108 und 72016 (siehe Anhang: Tabelle 3 und Tabelle 4) dienen als Arbeitsgrundlage der ab 2018/2019
zur Durchführung vorgesehenen bzw. geplanten Maßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine belastbaren Aussagen zu den tatsächlichen Kosten der einzelnen umzusetzenden Maßnahmen abgegeben werden. Ebenso ist derzeitig nicht absehbar, welche Maßnahmen bis zum Ende 2018 tatsächlich baulich und auch kassenwirksam abgeschlossen werden können.
Berlin, den 16.04.2018 In Vertretung
Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Tabelle1:ÜbersichtMittelabfluss
Kapitel0730,Titel52108für das Jahr 2017
Bezirk
Namedes Vorhabens
Kostenpunkt
Charlottenburg- Wilmersdorf
Planung eines Radwegs in der Kantstraße
487,90 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Sanierung des Hohenzollerndamms (Südseite im Bereich Julius-Morgenroth-Platz – Einmündung Brienner Straße)
33.123,42 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Planung Sa. Radwege Detmolder Str
5.712,00 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Beschaffung und Einbau von Fahrradbügeln
40.233,90 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Sa. RVA Jugendverkehrsschule Loschmidtstr
31.841,73 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Sa. RVA Jugendverkehrsschule Bundesallee
19.230,43 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Blücherstr. (Brachvogelstr.-Zossener Str.)
12.642,16 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Zossener Str. (Blücherstr.-Johanniterstr.)
7.453,45 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Zweirichtungsradweg Friedenstraße
33.179,37 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Rad- und Gehweg im Zuge der Wannseeroute zw. Wilhelmstraße und Stresemannstr
24.224,14 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Asphaltierung Mariannenstraße zw. Skalitzer str und Reichenberger Str.
Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 52108 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.
Nr
Bezirk
Straße
Bereich
Abschnitte
Kosten (€)
01
Mitte
Seestraße
Müllerstr. – Iranische Str. (Südseite)
5
400.000,00
02
Mitte
Seestraße
Bezirksgrenze-Nördl. Seestraßenbr.
2
160.000,00
03
Mitte
Föhrer Straße
Augustenburger Platz – Nordufer (Nordseite)
3
240.000,00
04
Mitte
Stromstraße
südlich Alt-Moabit / nördl. Turmstr. (Ostseite)
3
240.000,00
05
Mitte
Sickingenstraße
anderweitig nicht finanzierbare Teilabschnitte
3
240.000,00
06
Mitte
Zionskirchstr.
Absicherung Radfahrstreifen entgegen Einbahnstr.
1
80.000,00
07
Mitte
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
08
Friedrichshain-Kreuzberg
Oranienstraße
westlich Moritzplatz
5
400.000,00
09
Friedrichshain-Kreuzberg
Bersarinplatz
Radweganbindung Ostseite
1
80.000,00
10
Friedrichshain-Kreuzberg
Karl-Marx-Allee
Frankfurter Tor – Kosmos-Kino
1
80.000,00
11
Friedrichshain-Kreuzberg
Prinzenstraße
Ritterstr.-Moritzplatz (beidseitig)
2
160.000,00
12
Friedrichshain-Kreuzberg
Dresdener Str.-Kottbusser Tor
Ertüchtigung Durchfahrt zur Reichenberger Str.
1
80.000,00
13
Friedrichshain-Kreuzberg
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
14
Pankow
Rothenbachstr.
vor Prenzlauer Promenade
1
80.000,00
15
Pankow
Storkower Straße
Kniprodestraße-Landsberger Allee (beidseitig)
5
400.000,00
16
Pankow
Caligariplatz
Anbindung Heinersdorfer-Wisbyer Str.
1
80.000,00
17
Pankow
Blankenfelder Chaussee
Bereich nördlich Rosenthaler Weg
1
80.000,00
18
Pankow
Pasewalker – Berliner Str.
Eweststr.-Blankenfelder Str.
3
240.000,00
19
Pankow
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
20
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee (Herstellung von Zweirichtungsradwegen)
Hohenzollerndamm-Nachodstr. – Pariser Str. bzw. Regensburger Str.
2
160.000,00
21
Charlottenburg-Wilmersdorf
Detmolder Straße
Blissestraße-Mecklenburgische Str. (Nordseite)
2
160.000,00
22
Charlottenburg-Wilmersdorf
Spandauer Damm
Spreetalallee-Bezirksgrenze
3
240.000,00
23
Charlottenburg-Wilmersdorf
Prinzregentenstraße
Maßnahmen zur Reduzierung Kfz-Verkehr
1
80.000,00
24
Charlottenburg-Wilmersdorf
Messedamm
ZOB-Bereich
1
80.000,00
25
Charlottenburg-Wilmersdorf
Siemensdamm
Südseite
2
160.000,00
26
Charlottenburg-Wilmersdorf
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
27
Spandau
Charlottenburger Chaussee
verschiedene Teilabschnitte
5
400.000,00
28
Spandau
Seegefelder Straße
verschiedene Teilabschnitte
2
160.000,00
29
Spandau
Falkenseer Chaussee
Südseite Zeppelinstr. – Germersheimer Weg
1
80.000,00
30
Spandau
Heerstraße
Nordseite beiderseits Pichelsdorfer Straße
2
160.000,00
31
Spandau
Falkenseer Chaussee
Stadtrandstraße – Am Kiesteich
3
240.000,00
32
Spandau
Am Juliusturm
erste Teilabschnitte Nordseite
2
160.000,00
33
Spandau
Siemensdamm
erste Teilabschnitte
3
240.000,00
34
Spandau
Nonnendammallee
verschiedene Teilabschnitte
2
160.000,00
35
Spandau
Radwege W.-v.-Siemens-Park
verschiedene Teilabschnitte
2
160.000,00
36
Spandau
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
37
Steglitz-Zehlendorf
Malteserstr.
erste Teilabschnitte
2
160.000,00
38
Steglitz-Zehlendorf
Mühlenstr. (Zehlendorf)
Seehofstr.-Hochbaumstr.
2
160.000,00
39
Steglitz-Zehlendorf
Clayallee
enger Bereich beiderseits Sundgauer Straße
2
160.000,00
40
Steglitz-Zehlendorf
Gallwitzallee
nördlich Mühlenstraße
2
160.000,00
41
Steglitz-Zehlendorf
Potsdamer Chaussee
Wasgensteig-Lissabonallee
3
240.000,00
42
Steglitz-Zehlendorf
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
43
Steglitz-Zehlendorf
Jugendverkehrsschule Steglitz
Fahrbahnsanierung
1
80.000,00
44
Steglitz-Zehlendorf/ Tempelhof Schöneberg
Kamenzer Damm/ Lankwitzer Straße (beiderseits Brücke)
Herstellung Querungsmöglichkeit über Potsdamer Str.
1
80.000,00
48
Tempelhof-Schöneberg
Britzer Straße
Am Heidefriedhof-Grüntenstraße
2
160.000,00
49
Tempelhof-Schöneberg
Säntisstr., Richard-Tauber- Damm, Im Eck
Ausbau von Radwegen und Querungen sowie Markierungsarbeiten im Zuge von Fahrradrouten
2
160.000,00
50
Tempelhof-Schöneberg
Barnetstraße
erste Teilabschnitte
2
160.000,00
51
Tempelhof-Schöneberg
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
52
Neukölln
Karl-Marx-Straße
Markierungsarbeiten u. Poller westl. Weichselstr.
1
80.000,00
53
Neukölln
Neudecker Weg
erste Teilabschnitte
2
160.000,00
54
Neukölln
Mauerweg Rudow
westlich Schönefelder Str.
2
160.000,00
55
Neukölln
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
56
Treptow-Köpenick
Wegedornstr.
beiderseits Semmelweisstr.
2
160.000,00
57
Treptow-Köpenick
Fürstenwalder Allee
Übergangsbereich zum Fürstenwalder Damm
1
80.000,00
58
Treptow-Köpenick
Fürstenwalder Allee
Südseite Fahlenbergstraße-Landesgrenze
3
240.000,00
59
Treptow-Köpenick
Müggelheimer Straße
einzelne Teilabschnitte
3
240.000,00
60
Treptow-Köpenick
An der Wuhlheide
Südseite westlich Weiskopffstr.
3
240.000,00
61
Treptow-Köpenick
Adlergestell
S-Bhf. Grünau – Kablower Weg
1
80.000,00
62
Treptow-Köpenick
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
63
Marzahn-Hellersdorf
Bitterfelder Str.
Nordseite westlich Klettwitzer Str.
1
80.000,00
64
Marzahn-Hellersdorf
Radweg an Straßenbahntrasse
beiderseits Wuhletalstr.
4
320.000,00
65
Marzahn-Hellersdorf
Allee der Kosmonauten
Radwegsanierung Rhinstr.-Meeraner Str.
1
80.000,00
66
Marzahn-Hellersdorf
Weg Hoyerswerdaer Str.-Hönow
Asphaltierung Radwegeverbindung
2
160.000,00
67
Marzahn-Hellersdorf
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
68
Lichtenberg
Paul-und-Paula-Ufer
Verbreiterung für getrennten Radweg
2
160.000,00
69
Lichtenberg
Wallensteinstraße
Asphaltstreifen Fahrbahn
1
80.000,00
70
Lichtenberg
Falkenberger Chaussee
vor Pablo-Picasso-Str.
1
80.000,00
71
Lichtenberg
Rhinstraße
beiderseits Brücke über Bahn
5
400.000,00
72
Lichtenberg
Hansastr.
erste Teilabschnitte
2
160.000,00
73
Lichtenberg
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
74
Reinickendorf
Ollenhauerstraße
Lückenschluss ggü. Kaufland
1
80.000,00
75
Reinickendorf
Oraniendamm-Berliner Str.
mit Querungshilfe am Robinienweg
2
160.000,00
76
Reinickendorf
Durchfahrt Tornower Weg
Verbindungsweg zum Wilhelmsruher D.
1
80.000,00
77
Reinickendorf
Jugendverkehrsschulen
Fahrbahnsanierung
1
80.000,00
78
Reinickendorf
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
Summe
162
12.960.000,00
Nicht berücksichtigt ist der Bedarf für Projekte, die 2017 oder früher bewilligt worden sind, aber erst 2018 oder später abgerechnet werden können. Andererseits wird sich auch die Abrechnung 2018 oder 2019 beginnender Vorhaben häufig bis ins Folgejahr hinziehen, so dass ein Teil der dafür vorgesehenen Mittel erst später benötigt wird.
Die Radverkehrsanlagen in den genannten Straßen können mit den verfügbaren Mitteln fast nie ganz, sondern immer nur in Teilbereichen bzw. Abschnitten saniert werden, deren genaue Abgrenzung erst kurz vor der Finanzierungszusage festgelegt werden kann. (Bestimmte Bereiche sind in der Tabelle daher nur angegeben worden, wenn diese schon absehbar sind.) Kostenschätzungen können vor Verabschiedung des Haushalts nur ganz grob aufgrund der bisherigen Erfahrungen gemacht werden. (In der Praxis hat es sich als günstig erwiesen, Bereiche in einem Umfang von maximal ca. 80.000 € abzugrenzen und jeweils als Einzelmaßnahmen durchzuführen. Dementsprechend ist die Abschätzung vorgenommen worden.)
Da für die Durchführung jedes Vorhabens ein Konsens mit dem jeweiligen bezirklichen Tiefbauamt sowie vielfältigen anderen Beteiligten hergestellt werden muss, ist die Abarbeitung in einer festen Reihenfolge nicht möglich. Aus pragmatischen Gründen (Vorbereitungs- und Umsetzungskapazitäten der verschiedenen Tiefbau- und Grünflächenämter, Vorliegen oder Fehlen von Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden, Baufreiheit, Koordinierung mit benachbarten Baumaßnahmen usw.) muss kurzfristig entschieden werden, bestimmte Maßnahmen vorzuziehen oder zurückzustellen. Dadurch kann es sein, dass einzelne Maßnahmen entfallen und dafür andere kurzfristig erweitert oder neu aufgenommen werden.
Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.
Nr
Bezirk
Namedes Vorhabens
BPU-Summe
Kosten (geschätzt)*
01
Ch
Radweg/Radfahrstreifen Dovestraße-Helmholtzstraße
150.000,00 €
02
Ch
Radfahrstreifen Brandenburgische Straße
75.000,00 €
03
Ch
Radwegerneuerung Goerdelerdamm
300.000,00 €
04
Ch
Asphaltierung Roennestraße
200.000,00 €
05
Ch
Asphaltierung Windscheidstraße
200.000,00 €
06
Ch
Radwege Detmolder Straße östlich Blissestraße
500.000,00 €
07
Ch
Zweirichtungsradwege Prinzregentenstraße
500.000,00 €
08
Fh
Radfahrstreifen Hasenheide
100.000,00 €
09
Fh
Radweg Stralauer Allee
400.000,00 €
10
Fh
Ausbau Radweg Paul-und-Paula-Ufer
100.000,00 €
11
Fh
Friedenstraße Querung Landsberger Allee
200.000,00 €
12
Fh
Radwegeerneuerung Mehringdamm Ostseite südlich Bergmannstraße
Wiesenweg zwischen Bruno-Taut-Straße und Am Falkenberg
200.000,00 €
57
58
59
60
Tp
An der Wuhlheide (Südseite Edisonstraße-Berliner Außenring)
200.000,00 €
Tp
Kiefholzstraße (Dammweg-Britzer Zweigkanal)
500.000,00 €
Tp
Radfahrstreifen Siemensstraße
100.000,00 €
Tp
Asphaltierung Wernsdorfer Straße – Schmöckwitzwerdersteg
100.000,00 €
Summe
15.768.250,00€
* Es handelt sich mit Ausnahme der Maßnahmen, für die bereits BPU vorliegen, um sehr grobe Vorabschätzungen auf der Basis des gegenwärtigen Vorbereitungsstands. Die Summen sind überwiegend relativ niedrig angesetzt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden die Kosten in den meisten Fällen noch erheblich steigen.
Rund 10.000# Leihfahrräder gibt es bereits in der Stadt. Jetzt ist der nächste Anbieter an den Start gegangen: Nach #Nextbike, #Lidl-Bike, #Byke und #moBike nebst kleineren Konkurrenten wie #Donkey Republic und #oBike fallen nun die limettengrünen Räder des kalifornischen Unternehmens #LimeBike auf.
Von Beginn an stellt LimeBike neben 500 „normalen“ Leihrädern auch 500 #E-Bikes zur Verfügung. Für einen Euro können alle LimeBikes ohne Kaution per App ausgeliehen werden. Die Räder darf man dafür eine halbe Stunde nutzen. Für E-Bikes gibt es einen Aufschlag von 15 Cent pro Minute.
LimeBike-Räder können überall abgestellt werden
„Wir begrüßen jedes zusätzliche Angebot“, sagt Katja Täubert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Sie setzt darauf, dass die E-Bikes viel von Pendlern genutzt werden, um von den Außenbezirken in die Innenstadt zu fahren und umgekehrt. Verteilt wurde die Flotte zunächst vor allem in Mitte und Prenzlauer Berg. Zukünftig sollen die grünen Räder aber auch außerhalb der Innenstadt stehen.
Abgestellt werden können sie überall, selbst in Potsdam: „LimeBike-Kunden können in Berlin ausgeliehene Fahrräder und E-Bikes auch in Außenbezirken wie in Marzahn und Gatow oder auch außerhalb Berlins abschließen, ohne dass hierdurch zusätzliche Gebühren anfallen“, sagt Alexander Götz, Country Manager Deutschland, von LimeBike. Das halten andere Leihrad-Anbieter anders: Wer ein Lidl-Bike außerhalb des Stadtgebietes abstellt, muss laut Preisverzeichnis mit einem Aufschlag von …
Zum ersten Mal findet die #Velo-Messe auf dem Ex-Flughafen #Tempelhof statt – größer denn je und mit bemerkenswerten Trends.
Die Flugzeuge starten hier schon lange nicht mehr – nun kreisen Fahrräder, die Fortbewegungsmittel der Zukunft, mit Höchstgeschwindigkeit vor den Hangars des ehemaligen Flughafen Tempelhof. Zumindest an diesem Wochenende: Denn im Flughafengebäude Tempelhof findet gerade das #Fahrradfestival#VELOBerlin statt, auf dem die neuesten Trends und Lifestyles der internationalen Fahrradwelt vorgestellt werden. Insgesamt mehr als 250 nationale und internationale Aussteller sowie mehr als 500 Marken sind auf der Messe zu sehen. Das Festival ist dieses Jahr so groß wie nie zuvor. Doch nicht nur Branchentrends werden hier diskutiert, sondern auch neue Mobilitätskonzepte einer wachsenden, modernen Großstadt.
Die Hangars 5 und 6 des Flughafengebäudes sind regelrecht vollgepackt mit Fahrrädern. Sie hängen an den Wänden der Messestände oder stehen aufgereiht zur Schau an den Gängen, an denen sich die vielen Besucher vorbeidrängeln. Neue Sicherheitssysteme, Radpumpen und Dynamos – alles rund ums Fahrrad findet sich auf der Messe. Auch viele Hersteller aus den führenden Fahrradnationen wie Dänemark oder Holland präsentieren ihre neuesten Fahrradmodelle in Berlin. Der Anblick unterscheidet sich von Stand zu Stand: Ob Dreiräder zum Sitzen oder bequemen Liegen, Rennräder mit asymmetrisch-ovalem Kettenblatt oder per App gesteuertem Elektromotor, Singlespeed-Räder oder Lastenräder – jede Art von Fahrrad ist vor Ort und kann getestet werden. Denn wer sein entsprechendes Wunschfahrrad gefunden hat, kann vor den Hallen der Hangars seine Runden drehen oder über aufgebauten Parcours düsen.
Elektromobilität ist Standard