Die Berliner Nordtrasse umfasst die Spree-Oder-Wasserstraße unterhalb der Schleuse Charlottenburg bis zur Mündung der Spree in die Havel (SOW km 0,000 bis 4,673) und die Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bis zum Pichelsdorfer Gmünd in die Kladower Seenkette (UHW km 0,000 bis 4,300). Insgesamt investiert der Bund rund 57 Mio. € in die Anpassung des 9 km langen Streckenabschnittes an die Nutzungsparameter der europäischen Wasserstraßenklasse Vb.
»Die jetzt planfestgestellte Ausbaulösung stellt einen guten Kompromiss zwischen den verschiedenen Nutzungsinteressen für die Wasserstraße dar. Sie genügt dem aktualisierten Bedarf der Verlader und wird auch zu einer nachhaltigen ökologischen und städtebaulichen Aufwertung der Wasserstraße führen«, sagt Rolf Dietrich als Leiter des Wasserstraßen-Neubauamtes (WNA) Berlin.
Leider kommt es häufig vor, dass #Rollstuhlfahrer trotz Anmeldung ihres Fahrtwunsches bei der DB AG Probleme haben. Zu häufig kam es in den vergangenen Monaten leider vor, dass nicht funktionierende #Aufzüge oder ein Malheur bei der internen Weitergabe der Anmeldung zu unerwarteten Problemen führen. Die Folge: trotz sorgfältiger Planungen und Rückfragen verlängern sich die Reisezeiten wesentlich oder Reisen müssen plötzlich abgesagt werden.
Dass ein #Aufzug vom #Bahnsteig in das #Bahnhofsgebäude auch einmal kaputt geht, mag passieren. Auch regelmäßige Wartungen und Prüfungen müssen sein. Nur darf es dann nicht sein, dass über mehrere Monate überhaupt keine Alternative für Rollstuhlfahrer angeboten wird. Wenn es zu solchen extrem langen Einschränkungen bei der #Barrierefreiheit kommt, müssen Alternativen her! Der Einbau eines zweiten Aufzugs ist in den allermeisten Fällen sicherlich nur bei Neubauten möglich. Bereits 2015 hat der DBV gefordert, dass mobile Treppenrampen angeschafft werden sollen. Diese können dann im konkreten Einzelfall problemlos das Erreichen des Bahnhofsgebäudes sicherstellen. Wo es baulich und finanziell machbar ist, sollte generell auf technische Lösungen verzichtet werden. Rampen und sogenannte Reisendenübergänge (das sind Gleisquerungen nur für Fußgänger) sind die preiswertere und verlässliche Alternative.
Inklusion darf nicht nur ein Modewort sein. Deshalb fordert der DBV Potsdam-Mittelmark von allen Beteiligten in der Politik und den Verkehrsunternehmen, die Ausfallzeiten bei den vorhandenen Anlagen zu minimieren und im für den Ernstfall auch Alternativen zur Verfügung zu stellen.
Pressekontakt: Jan Krech, Vorstandsmitglied im DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark, Telefon 01 76 / 24 25 99 57
Nach Abschluss des ersten Teils der Bauarbeiten am Bahnhof Ostkreuz kommt es weiter zu Unregelmäßigkeiten im S-Bahnverkehr. Bei der Wiederaufnahme des S-Bahnbetriebs Lichtenberg/Treptower Park – Ostbahnhof – Alexanderplatz gab es einen Softwarefehler an der Schnittstelle zwischen zwei Stellwerken unterschiedlicher Bauart eines Herstellers. Noch in der Nacht wurde die IT getestet, dieser Fehler jedoch nicht angezeigt. Erst am frühen Morgen, bei der Inbetriebnahme, trat die Störung auf. Trotz der Störung ist ein sicherer S-Bahn-Betrieb durch die Fahrdienstleiter gewährleistet.
Die S-Bahn fährt aktuell wie folgt:
Linie #S3: Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Erkner und Ostkreuz verkehrt gemäß Baufahrplan
Linie #S5: Strausberg Nord / Hoppegarten <> Lichtenberg
Linie #S7: Ahrensfelde <> Potsdam Hbf im 10-Minuten-Takt
Linie #S75: Wartenberg <> Spandau im 20-Minuten-Takt
Linie #S9: Flughafen Schönefeld <> Spandau
Informationen dazu auch unter:
https://sbahn.berlin/fahren/fahrplanaenderungen/
Der Ersatzverkehr mit Bussen für die Linien S3 zwischen Karlshorst und Ostkreuz verkehrt gemäß Baufahrplan, einschließlich der geplanten Verlängerung des Ersatzverkehrs nach Erkner ab 15:00 Uhr bis Betriebsschluss. Fahrgäste der Linie S5 nutzen bitte zur Umfahrung zwischen Wuhletal <> Lichtenberg <> Frankfurter Allee <> Alexanderplatz die U-Bahnlinie U5.
Weitere Umfahrungsmöglichkeiten:
· zwischen Ostkreuz und Westkreuz die Ringbahnlinien S41, S42
Der Hersteller und die DB AG arbeiten mit aller Kraft an der Beseitigung des Problems. Eine Prognose für die vollständige Beseitigung der Störung ist zurzeit noch nicht möglich. Wir entschuldigen uns bei unseren Fahrgästen für die Unannehmlichkeiten.
Die Bauarbeiten dauern planmäßig noch bis 12.11.18 an. Einzelheiten unter:
Berlin. Es hätte eine lustige Klassenfahrt werden können. Im Bus, mit dem der Senat nach seiner Sitzung im Rathaus Neukölln durch den Bezirk tourte, war bei viel Gelächter und Getuschel noch alles in Ordnung. Beim ersten Termin am Rudower Stadtrand aber kippte die Stimmung, die Fronten verhärteten sich: Auf der einen Seite die rot-rot-grüne Senatsmannschaft um Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), auf der anderen die Bürgermeister von Neukölln und Schönefeld, Martin Hikel (SPD) und Udo Haase (parteilos). Zankapfel zwischen Landes- und Kommunalebene: eine mögliche #Verlängerung der #U-Bahnlinie 7 von #Rudow bis zum neuen #Hauptstadtairport#BER.
„Schönefeld wird in den kommenden Jahren von derzeit 16.000 Einwohnern auf 45.000 wachsen“, sagte Haase. Allein 23.000 Menschen sollen dann in Schönefeld-Nord an der Grenze zu Rudow leben, ein gänzlich neuer Stadtteil wird dafür aus dem Boden gestampft. „Durch die Eröffnung des BER entstehen so große #Pendlerströme“, so Haase weiter. „Bis zu 34.000 Pkw mehr als heute werden dann auf den Straßen zwischen Flughafen und Rudow unterwegs sein.“ Sein Credo deshalb: Nur eine Verlängerung der U-Bahn könne Abhilfe schaffen, idealerweise solle die Strecke bis zum BER gehen, damit nicht zusätzlich auch Passagiere die Straßen verstopfen. Hikel unterstützte Haases Wunsch, sagte: „Das verlässlichste Verkehrsmittel ist die Schiene, Busse oder gar Trams hätten die Kapazitäten nicht und würden zudem die Gegend mit Lärm und Abgasen belasten.“
6,3 Kilometer bis zum BER
Derzeit endet die #U7 in Rudow, nur ein kleiner Tunnel-Stummel von 300 Metern führt weiter in Richtung …
Die Bundesregierung will Milliarden in den #Ausbau der großen #Verkehrsknoten stecken. Das soll – auf lange Sicht – das Thema #Verspätungen ein für alle Mal beenden. Doch auf dem Weg dahin gibt es eine Menge Hindernisse.
Irgendwann bekommt jeder #Bahnchef diese Zahl 85 Prozent auf den Tisch. Richard Lutz kennt sie natürlich längst, er war vor seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn (DB) jahrelang Vorstandsmitglied im Konzern. 85 Prozent der Fernzüge müssten pünktlich sein, damit die meisten Fahrgäste verlässlich ihren #Anschlusszug bekommen, damit das „System stabil läuft“, wie die Bahner sagen.
Wenn diese Marke erreicht wird, können verspätete ICE, ICs und ECs den #Fahrplan nicht durcheinanderbringen oder weitere Verspätungen bei den folgenden Zügen produzieren.
Tausende Pendler sind am #Ostkreuz von #Zugausfällen und Unterbrechungen im #S-Bahnverkehr überrascht worden. Den gesamten Dienstag über waren die Reisenden im Osten der Stadt deutlich länger unterwegs als geplant. Hintergrund waren #Problemen mit zwei #Stellwerken zwischen #Ostkreuz und #Friedrichstraße, wie ein Bahnsprecher mitteilte. „Ein #Software-Update der Stellwerke hat nicht geklappt“, erklärte er. Seit dem frühen Morgen fielen deshalb Züge auf der wichtigen Ost-West-Verbindung aus oder fuhren verspätet.
Bereits am Wochenende war es zu zahlreichen Sperrungen gekommen, weil der Abschnitt zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof von zwei auf vier Gleise ausgebaut wird. Eigentlich hätten die Züge in der Nacht zu Dienstag wieder fahren sollen. Stattdessen warteten jedoch viele Fahrgäste am Morgen vergeblich auf die S-Bahn. Trotz eines Testlaufs in der Nacht habe die Software nach dem Update nicht funktioniert.
„Auf der U5 war die Hölle los“
Viele Pendler stiegen auf Busse und die U-Bahn um. „Auf der #U5 war die Hölle los“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Zahlreiche Menschen benutzten die Linie als Umleitung zum #Alexanderplatz. „Wir haben am Alex aber selber eine Baustelle, wegen der #Neubaustrecke zum Brandenburger Tor“, so Reetz. Daher habe die Kapazität der U-Bahn nur …
Frage 1:
Wie definiert der Senat die in § 25 Abs. 2 Nr. 2 #Mobilitätsgesetz (#MobiG) genannte „Leistungsfähigkeit des
Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“ vor dem Hintergrund der in der Präambel des MobiG genannten
Sicherung des Vorrangs für den #Umweltverbund?
Antwort zu 1:
Für Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von
Maßnahmen sind nach § 25 Abs. 1 Mobilitätsgesetz (MobG) planerische
Abwägungsentscheidungen zu treffen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte sind in
§ 25 Abs. 2 MobG genannt. An erster Stelle steht dabei die „Überprüfung der Konvergenz
mit den Zielen dieses Gesetzes“, an zweiter Stelle folgt der Aspekt „Auswirkungen der #Leistungsfähigkeit des #Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“. Damit hat in der
Abwägungsentscheidung der Vorrang des Umweltverbundes als Ziel des MobG
gegenüber der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Priorität.
Die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit umfasst alle
Mobilitätsgruppen, wie sie in der Präambel des MobG genannt worden sind und nicht nur
den motorisierten Individualverkehr. Für die Gesamtleistungsfähigkeit spielen daher auch
die Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Radverkehrs eine
große Rolle. Die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrssystems ergibt sich aus verschiedenen
Faktoren wie z.B. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch Punkten wie der
Zuverlässigkeit des ÖPNV oder der Barrierefreiheit für den Fußverkehr.
Frage 2:
Wie viele Baustellenanordnungen wurden seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes durch die
Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin erlassen (bitte nach Verkehrslenkung Berlin und
Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bezirke aufschlüsseln)?
2
Antwort zu 2:
Die jeweilige Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen ist in der nachfolgenden
Tabelle auf der Datengrundlage des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Stichtag: 18.10.2018) dargestellt.
Behörde Anzahl
Verkehrslenkung Berlin (VLB) 582
Straßenverkehrsbehörde Mitte 508
Straßenverkehrsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg 621
Straßenverkehrsbehörde Pankow 301
Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf 253
Straßenverkehrsbehörde Spandau 225
Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf 283
Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg 405
Straßenverkehrsbehörde Neukölln 216
Straßenverkehrsbehörde Treptow-Köpenick 462
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf 262
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg 457
Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf 224
Frage 3:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde keine sichere Radverkehrsführung nach § 39 Abs. 1 Satz 1
MobiG eingerichtet bzw. angeordnet, die den Maßgaben der §§ 43 und 44 MobiG entspricht? Mit welcher
Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Frage 4:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde der verfügbare Straßenraum für den Umweltverbund entgegen §
39 Abs. 1 Satz 3 beschränkt? Mit welcher Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort zu 3 und zu 4:
Eine Statistik über die getroffenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen in diesem
Zusammenhang wird nicht geführt.
Berlin, den 31.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welchen Zeitplan hat der Senat für die Erarbeitung der #Planungsunterlagen, die Durchführung des #Planfeststellungsverfahrens und den Bau der #TVO?
Frage 2:
Wann, bitte Monat und Jahr angeben, beginnt das Planfeststellungsverfahren? Wann, bitte Monat und Jahr
angeben, ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Hierzu wird auf die regelmäßige Berichterstattung an den Hauptausschuss, zuletzt der
Bericht vom 20.07.2018 rote Nummer 0434 D, verwiesen (Berichtsauftrag Drucksache
18/0700).
Frage 3:
Welche persönlichen Gespräche wurden wann durch Mitarbeiter und die politische Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn AG zum Abschluss einer #Kreuzungsvereinbarung geführt (bitte
Datum angeben)?
Antwort zu 3:
Es wurden keine persönlichen Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer
Kreuzungsvereinbarung geführt.
Frage 4:
Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zu rechnen?
2
Antwort zu 4:
Es wurden etliche Gespräche geführt, in deren Ergebnis die Unterzeichnung einer
Rahmenvereinbarung für die Planung von 4 #Brückenbauwerken
(#Eisenbahnüberführungen) der DB Netz AG am 28.06.2018 erfolgte.
Frage 5:
Welche Kosten würden durch Grünbrücken, für den gesamten Teil im Bereich des sog. Biesenhorster
Sands, entstehen, die Tiere zur Überquerung nutzen könnten?
Frage 6:
Ist die Variante des Baus von Grünbrücken bisher geprüft worden, oder wird dies noch geprüft werden?
Antwort zu 5 und zu 6:
Da die Varianten der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) in enger Bündelung mit der
Bahntrasse im Bereich des Biesenhorster Sandes verlaufen, sind Grünbrücken, die der
Verbindung von Freiflächen dienen, im Biesenhorster Sand nicht zielführend.
Die Linienführung der Trasse im Biesenhorster Sand löst keine Konflikte in Folge einer
Zerschneidung von Freiflächen aus, sondern die Konflikte bestehen in der Zerstörung von
Lebensräumen. Diese können durch Grünbrücken nicht kompensiert oder beseitigt
werden.
Berlin, den 02.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das war Ärger mit Ansage: Nachdem die #S-Bahnsperrung im östlichen Zentrum am Wochenende keine außergewöhnliches Probleme verursacht hatte, kam es im Berufsverkehr am Montag dicke. Besonders auf der #U-Bahnlinie 5, die von den S-Bahn-Verantwortlichen zur Umfahrung der gesperrten Strecke zwischen #Alexanderplatz und #Lichtenberg empfohlen wurde, gab es teils chaotische Zustände. Die Züge waren so überfüllt, dass Fahrgäste auf den Bahnsteigen zurückbleiben mussten. Manche warteten bis zu einer halben Stunde, ehe sie einsteigen konnten.
Wie berichtet, laufen derzeit die restlichen Arbeiten für den #Bahnhof#Ostkreuz. Zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember werden zwei weitere Gleise zwischen der wichtigen Umsteigestation und dem #Ostbahnhof in Betrieb genommen werden. Die S-Bahnen rollen dann auf vier Gleisen. Dadurch können die Züge aus Richtung Osten häufiger fahren, und der Betrieb wird weniger anfällig gegen Störungen – hofft die S-Bahn.
Erstmal wird alles schlechter
Wie viele Beanstandungen von Baustellen im Straßenland wurden durch die Straßenverkehrsbehörden Berlins seit dem 1.1.2017 ausgesprochen wegen (bitte einzeln mit Datum unter Angabe der beanstandenden Gliederung der Verwaltung aufführen):
gegen § 11 Absatz 11 BerlStrG,
der Anordnung bei Einrichtung der Baustelle,
der Baustelle nach Einrichtung?
Antwort zu 1:
Straßenverkehrsbehörden sind für Anordnungen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig. § 11 Abs. 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) fordert vom Erlaubnisnehmer der Straßenlandsondernutzung eine deutliche Kennzeichnung an der Baustelle. Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Vorschriften des BerlStrG liegt bei den Straßenbau- und nicht bei den Straßenverkehrsbehörden. Beanstandungen werden nach Auskunft der bezirklichen Straßenbauämter statistisch nicht gesondert erfasst.
und Inbetriebnahmen finden im Rahmen der Bestimmungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) statt. Statistiken über dabei getroffene Beanstandungen von Baustellenabsicherungen oder Verstößen gegen die
verkehrsrechtliche Anordnung werden bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und den meisten bezirklichen Straßenverkehrsbehörden nicht geführt. Nur die Straßenverkehrsbehörde Neukölln hat 70 Fälle gemeldet.
Der Polizeipräsident in Berlin erfasst jedoch in Zusammenhang mit der Nichteinholung bzw. Nichteinhaltung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen durchgeführte Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Die von dort übermittelten Daten sind dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) entnommen und nach den entsprechenden Tatbeständen des Bußgeldkatalogs gegliedert aufgeführt (s. anliegende Tabelle).
tätig, wenn die originär zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Die Anzahl solcher Einsätze ist durch die Polizei Berlin nicht automatisiert recherchierbar.
Bei der VLB und in den meisten Bezirksämtern von Berlin werden entsprechende Erhebungen nicht geführt; lediglich die Straßenverkehrsbehörde Neukölln Berlin hat 20 veränderte Baustellen gemeldet.
Frage 2:
Wie wurde jeweils die Beseitigung des beanstandeten Sachverhalts überprüft (bitte einzeln analog zu 1. aufführen)?
Antwort zu 2:
Nachkontrollen von beanstandeten Baustellenabsicherungen finden in Abwägung von der Schwere des Verstoßes gegen die verkehrsrechtliche Anordnung statt. Eine Statistik über stattgefundene Nachkontrollen wird bei den Straßenverkehrsbehörden nicht geführt.
Auch diesbezügliche Einsätze durch die Polizei Berlin sind nicht detailliert recherchierbar.
Frage 3:
Wie viele Bußgelder wurden seit dem 1.1.2017 durch wen und in welcher Höhe gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 verhängt (bitte tabellarisch aufführen)?
Antwort zu 3:
Bezirksamt
Verhängte Bußgelder(Verstößegegen § 11BerlStrG)
2017
Verhängte Bußgelder(Verstößegegen § 11BerlStrG)
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
Keine Angaben
Keine Angaben
Friedrichshain-Kreuzberg
Keine Angaben
Keine Angaben
Lichtenberg
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Marzahn-Hellersdorf
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Mitte
Keine Angaben
Keine Angaben
Neukölln
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Pankow
Es wird keine Statistik geführt.
Es wird keine Statistik geführt.
Reinickendorf
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Spandau
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Steglitz-Zehlendorf
Keine im Zusammenhang mit Baustellen
Keine im Zusammenhang mit Baustellen
Tempelhof-Schöneberg
a) § 28 Abs. 1 Nr. 2:
8 Bußgeldbescheide seit
1.1.2017
(150 €, 200 €, 300 €,
200 €, 150 €, 80 €,
500 €, 250 €);
b) § 28 Abs. 1 Nr. 3 oder 4:
Fehlanzeige
Treptow-Köpenick
Es wird keine Statistik geführt.
Es wird keine Statistik geführt.
Frage 4:
Welche Baustellen sind dem Senat bekannt, bei denen seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes der nach
§ 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG vorgeschriebene barrierefreie Aushang des Verkehrszeichenplans vorgenommen wurde (bitte nach zuständiger Straßenverkehrsbehörde auflisten)?
Antwort zu 4:
Die Straßenverkehrsbehörden haben bislang keine entsprechenden Meldungen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.
Frage 5:
Wie werden die Bauherren oder beauftragten Unternehmer seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes über ihre Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG informiert?
Antwort zu 5:
Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Neukölln von Berlin aktualisiert die Nebenbestimmungen der Anordnung für die Baustelleneinrichtung nach § 45 StVO. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin beabsichtigt, für eigene Baumaßnahmen, die der Fachbereich „Straßen“ veranlasst, in zukünftigen Ausschreibungen entsprechende Anforderungen aufzunehmen.
Von den übrigen Bezirksämtern erfolgt keine gesonderte Information an die Bauherren. Es wird auf die fachliche und sachliche Informationspflicht des Unternehmers
hingewiesen. Bei Bedarf werden auf Nachfrage entsprechende Informationen vom Bezirksamt Spandau von Berlin zur Verfügung gestellt.
Frage 6:
Wie überprüfen die Straßenverkehrsbehörden die Erfüllung der Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1? Wie viele Beanstandungen wurden durch wen ausgesprochen? Wie wurde die Beseitigung des Mangels jeweils überprüft?
Antwort zu 6:
Die Kontrolle und Überwachung dieser Vorschrift ist bislang nicht einheitlich geregelt.
Frage 7:
Wo finden sich die Informationen über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 im Internet?
Antwort zu 7:
Die „GB infraVelo GmbH“ ist nach Beschluss des MobG mit der Konzeption einer Webseite, auf der die aktuellen Radverkehrsprojekte vorgestellt werden sollen, beauftragt worden. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist mittelfristig vorgesehen, dass Informationen über die Infrastrukturmaßnahmen aller Berliner Akteure (Senat, Bezirke und GB infraVelo) auf einer Website nutzerorientiert gebündelt werden sollen.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg informiert über selbst beauftragte Bauvorhaben im eigenen Internetauftritt und führt eine entsprechende Liste.
Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland werden durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf der eigenen Internetplattform veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt im Vorfeld einer jeden Baumaßnahme eine Presse- und Anliegerinformation.
Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Schriftliche Anfrage Nr. 18/16738 vom 16. Oktober 2018
über Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen
Anlage zu Frage 1 b:
Nachfolgend werden die im POLIKS erfassten Zahlen von Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1. Januar 2017 dargestellt:
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
Datum
Anzahl
Datum
Anzahl
03.01.2017
1
09.01.2017
3
09.01.2017
1
10.01.2017
1
10.01.2017
1
13.01.2017
2
11.01.2017
1
14.01.2017
1
25.01.2017
1
17.01.2017
1
26.01.2017
1
21.01.2017
1
31.01.2017
1
23.01.2017
1
06.02.2017
1
26.01.2017
1
12.02.2017
1
01.02.2017
1
17.02.2017
1
02.02.2017
1
20.02.2017
1
06.02.2017
2
22.02.2017
1
09.02.2017
1
24.02.2017
2
10.02.2017
1
06.03.2017
2
20.02.2017
1
07.03.2017
4
21.02.2017
1
08.03.2017
5
27.02.2017
4
12.03.2017
1
28.02.2017
1
13.03.2017
3
01.03.2017
1
14.03.2017
2
02.03.2017
4
15.03.2017
1
08.03.2017
1
16.03.2017
2
09.03.2017
1
21.03.2017
1
13.03.2017
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22.03.2017
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3
20.03.2017
2
27.03.2017
1
21.03.2017
2
28.03.2017
1
27.03.2017
6
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
31.03.2017
1
31.03.2017
1
01.04.2017
1
03.04.2017
1
03.04.2017
1
10.04.2017
1
06.04.2017
1
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07.04.2017
1
20.04.2017
1
12.04.2017
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1
13.04.2017
2
26.04.2017
1
16.04.2017
1
28.04.2017
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1
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1
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1
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1
25.04.2017
2
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1
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1
16.05.2017
2
04.05.2017
1
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1
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2
31.05.2017
1
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1
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1
11.05.2017
1
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1
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3
13.06.2017
1
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1
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5
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1
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30.06.2017
1
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1
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2
07.06.2017
1
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1
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3
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2
19.07.2017
1
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2
24.07.2017
2
02.07.2017
1
31.07.2017
3
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2
02.08.2017
1
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2
03.08.2017
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14.07.2017
1
07.08.2017
2
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1
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1
18.07.2017
3
10.08.2017
1
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
31.07.2017
2
22.08.2017
1
01.08.2017
1
25.08.2017
1
03.08.2017
1
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21.09.2017
1
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1
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
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1
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der
<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.
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Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
Tatbestand Nr.
Tatbestand Text
145606
Sie unterließen es als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung> des Verkehrs einzuholen.
145612
Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich der