Straßenverkehr: Schäden an der Hermann-Gladenbeck-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Seit wann genau sind dort diese Schilder installiert?

Antwort zu 1:

Die straßenbaubehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, den 23.08.2018 erteilt. Die Umsetzung der Anordnung erfolgte bis zum 27.08.2018.

Frage 2:

Welche Art von Brückenschäden liegen an der erst im Jahr 2003 gebauten Brücke konkret vor?

Antwort zu 2:

Das Dehnprofil der Fahrbahnübergangskonstruktion ist verschlissen. Durch die hohen Temperaturen im Sommer kam es zu einer starken Temperaturausdehnung der Brücke mit einer Aufwölbung des Dehnprofils. Schwere abbiegende Fahrzeuge von der BAB A

113 kommend verwalken zusätzlich das elastische Dehnprofil. Die Kombination von extrem hohen Temperaturen mit den Einwirkungen schwerer abbiegender Fahrzeuge mit verstärkter Reibung führte zum Schaden am Dehnprofil.

Frage 3:

Wann wurden diese Schäden festgestellt?

 

Antwort zu 3:

Der Schaden wurde während einer Streckenbefahrung am 24.07.2018 festgestellt. Die Befahrung in der Folgewoche zeigte eine Schadenserweiterung, die für Zweiradfahrer eine Gefahrensituation darstellen könnte.

Frage 4:

Was konkret bedeuten diese Schäden für den Weiterbetrieb der Brücke?

Antwort zu 4:

Der Weiterbetrieb der Brücke ist durch den Schaden nicht gefährdet.

Frage 5:

Wird es neben der Geschwindigkeitsbeschränkung auch zu einer Lastenbeschränkung der Brücke kommen?

Antwort zu 5: Nein.

Frage 6:

Welche Maßnahmen ergreift der Senat in Bezug auf diese Brückenschäden?

Antwort zu 6:

Das Dehnfugenband wird ausgetauscht. Das Verkehrskonzept für die Arbeitsstellensicherung während der Bauzeit wird erstellt und die Bauleistung ausgeschrieben.

Frage 7:

Ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Schäden zu Ablösungen von Brückenteilen kommen kann, die auf die darunter befindliche A113 stürzen könnten?

Antwort zu 7: Nein.

Frage 8:

Mit welcher Zustandsnote gemäß Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 RI-EBW-PRÜF wird diese Brücke derzeit bei der Senatsverwaltung geführt?

Antwort zu 8:

Aktuelle Zustandsnote: 3,0

 

Frage 9:

Welche Zustandsnoten haben nach aktuellem Stand (31.08.2018) alle 258 Brücken die in der Baulast des Bundes und in Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte alle Brücken mit Zustandsnote und Beschreibung vorhandener Schäden und Nutzungseinschränkungen auflisten)

Antwort zu 9:

Die Liste der Brücken in der Baulast des Bundes ist als Anlage 1 beigefügt. Die Dokumentation des Zustandes der Brücken erfolgt in einer Bauwerksdatenbank und ist durch laufend aktualisierte Prüfungen und der sukzessiven Abarbeitung einer stetigen Veränderung unterworfen und zudem teilweise sehr umfangreich. Auf eine Gesamtauflistung wird daher  verzichtet und  exemplarisch  der Zustandsbericht für die Hermann-Gladenbeck-Brücke als Anlage 2 beigefügt.

In der Anlage 3 sind die Bauwerke mit den gegenwärtigen Nutzungseinschränkungen aufgeführt.

 

Berlin, den 09.10.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

1

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (westl. Teil über BAB A 100)

2,9

2

07022

Knobelsdorffbrücke/Knobelsdorffbrücke (östl. Teil über BAB A 100)

2,9

3

07023

Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Südfahrbahn)

2,7

4

07023

Kaiserdammbrücke/Kaiserdammbrücke (Tragwerk u. d. Nordfahrbahn)

2,9

5

07024

Dresselsteg

3,0

6

07025

Ostpreußenbrücke

3,0

7

07033

Rudolf-Wissell-Brücke

3,0

8

07035b

Spundwand Rognitzstraße II/Wendeplatte

2,2

9

07037

Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk im Anschl.a.d.Westendbrücke, BW 29a

2,0

10

07037

Kastenbauwerk/Rampenbrücke Ausfahrt Spandauer Damm/Kastenbauwerk Ausf.Spandauer Damm, BW 29b

2,4

11

07044a

Brücke über Ausfahrt zur Avus/Brücke über Ausfahrt zur Avus, Übb 1, Brücke West

2,0

12

07044a

Brücke über Ausfahrt zur Avus/Brücke über Ausfahrt zur Avus, Übb 2, Brücke Ost

2,2

13

07044b

Brücken über die Halenseestr. Ost (07044 b-d)/Brücke Ost ü. Halenseestraße Ost, FR Nord (07044b)

2,0

14

07044c

Brücken über die Halenseestr. Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR Süd (07044c)

2,0

15

07044d

Brücken über die Halenseestr. Ost (07044 b-d)/Brücke West ü. Halenseestraße Ost, FR A115(07044d)

2,2

16

07044h

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke/Ringbahnbrücke (07044h)

2,2

17

07044i

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke/Rampenbrücke, Einfahrt zur A 100, BW4 (07044i)

2,3

18

07044k

Brücke über Ein- u. Ausfahrt zur Avus am ADF/Brücke über Ein- und Ausfahrt zur Avus am ADF

2,8

19

07067

Cordesstraßenbrücke/Cordesstraßenbrücke, Übb 2 (Mittelstreifen)

2,5

20

07067

Cordesstraßenbrücke/Cordesstraßenbrücke, Übb 3 (FR Wannsee)

2,7

21

07067

Cordesstraßenbrücke/Cordesstraßenbrücke, Übb1 (FR Wilmersdorf)

2,8

22

07069

Westliche Avusbrücke, 3 Überbauten/Westliche Avusbrücke, Übb 1 (FR Charlottenburg)

2,5

23

07069

Westliche Avusbrücke, 3 Überbauten/Westliche Avusbrücke, Übb 2 (Mittelstreifen)

2,5

24

07069

Westliche Avusbrücke, 3 Überbauten/Westliche Avusbrücke, Übb 3 (FR Wannsee)

2,5

25

07077

Messedammbrücke II

2,2

26

07083

Westendbrücke

3,0

27

07086

Rampenbrücke Ausfahrt Siemensdamm

2,3

28

07088a

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Westliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher Damm

2,5

29

07088b

Westl. u. Östl. Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm/Östliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher-Damm

2,4

30

07089

Östliche Brücke über den Siemensdamm

2,5

31

07090

Westliche Brücke über den Siemensdamm

3,3

32

07091

Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt/Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt, Übb2 (Nord)

2,7

33

07091

Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt/Brücke Ausfahrt BAB Siemensstadt, Übb1 (Süd)

2,8

34

07093

Rampenbrücke Siemensstadt Einfahrt zur BAB A 100

2,0

35

07102

AFT-Überführung    Kurt-Schumacher-Damm-Ost/AFT-Überführung    Kurt-Schumacher-Damm

2,5

36

07103

FGT Einfahrt Kurt-Schumacher-Damm West

1,1

37

07105

Hinckeldeybrücke/Hinckeldeybrücke, Übb. Ost, FR Reinickendorf

2,4

38

07105

Hinckeldeybrücke/Hinckeldeybrücke, Übb. West, FR Charlottenburg

2,4

39

07106

FGT Einfahrt Kurt-Schumacher-Damm Ost

1,2

40

07107

FGT Ausfahrt Kurt-Schumacher-Damm Ost

1,3

41

07108

FGT Ausfahrt Kurt-Schumacher-Damm West

1,8

42

07111a

Weltlingerbrücke

2,4

43

07130

Spandauer Damm Brücke über BAB

2,2

44

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Rampenbrücke z. Brücke ü.d. Tegeler Weg, Überbau C

1,3

45

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau A1

1,9

46

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau A2

1,9

47

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau B1

2,5

48

07150

Brücke über den Tegeler Weg/Brücke über den Tegeler Weg, Überbau B2

2,5

49

07155

Tunnel Jaffèstraße

2,4

50

07156

Brücke Avus Stadtring

3,0

51

07157

Brücke Ausfahrt Avus-Stadtring/Brücke Ausfahrt Avus Stadtring

2,3

52

07159

Brücke über die Bahnanlagen am S-Bhf Eichkamp

3,0

53

07162

Goerdelerdammbrücke

2,4

54

08001

Stößenseebrücke und Treppenanlage/Stößenseebrücke

2,9

55

09005b

Hohenzollerndammbrücke BAB/Hohenzollerndammbrücke BAB, Übb.1 (Südost) – 1.BA

2,2

56

09005b

Hohenzollerndammbrücke BAB/Hohenzollerndammbrücke BAB, Übb.2 (Nordwest)-2.BA

2,3

57

09011

Avusbrücke Auerbacher Straße/Avusbrücke Auerbacher Straße, Übb. 2

2,0

58

09011

Avusbrücke Auerbacher Straße/Avusbrücke Auerbacher Straße, Übb.1

2,4

59

09013

Avusbrücke Dauerwaldweg/Avusbrücke Dauerwaldweg, Übb. 1

1,9

60

09013

Avusbrücke Dauerwaldweg/Avusbrücke Dauerwaldweg, Übb. 2

1,9

61

09017

BAB A 100 Brücke über die Bundesallee

2,4

62

09023

Wangenheimsteg

2,4

63

09024

Schwarzbacher Brücke

2,5

64

09026

Paulsborner Brücke

3,0

65

09029

BAB A 100 Brücke über die Ausfahrt Detmolder Str./Brücke ü. der Ausfahrt Detmolder Str., Übb2 (Nord)

2,3

66

09029

BAB A 100 Brücke über die Ausfahrt Detmolder Str./Brücke ü. der Ausfahrt Detmolder Str., Übb1 (Süd)

2,8

 

 

 

67

09030

Rampenbrücke Ausfahrt BAB A 100 Detmolder Str.

2,4

68

09031

BAB A 100 Brücke über die Blissestr. u. Stützmauer/Brücke über die Blissestraße, Übb 2 (Süd)

1,5

69

09031

BAB A 100 Brücke über die Blissestr. u. Stützmauer/Brücke über die Blissestraße, Übb 1 (Nord)

2,0

70

09033

Trabener Steg/Trabener Steg (Fussgängerbrücke)

2,3

71

09042a

Halenseestraßenbrücke, Fahrtrichtung Nord

2,0

72

09042b

Halenseestraßenbrücke, Fahrtrichtung Süd/Halenseestraßenbücke, Fahrtrichtung Süd

2,0

73

09046

Brücke über die Prinzregentenstraße/Brücke über die Prinzregentenstraße, Übb1 (Nord)

2,0

74

09046

Brücke über die Prinzregentenstraße/Brücke über die Prinzregentenstraße, Übb2 (Süd)

2,3

75

09049

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke über die Mecklenburgische Straße, Übb 1

2,4

76

09049

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke über die Mecklenburgische Straße, Übb 2

2,7

77

09050

Brücke Wexstraße-Süd

2,5

78

09054

Brücke über die Forckenbeckstraße/Brücke über die Forckenbeckstraße, Übb 1 (ost)

2,5

79

09054

Brücke über die Forckenbeckstraße/Brücke über die Forckenbeckstraße, Übb 2 (west)

2,5

80

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 1 (Östl.)

2,9

81

09055

Brücke über den Westring/Brücke über den Westring, Übb 2 (Westl.)

2,9

82

09056

Brücke über die Rudolstädter Straße

2,9

83

09057

Brücke am S-Bhf Schmargendorf (Heidelberger Platz)

2,4

84

09058

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke ü.d. Mecklenburgische Straße, Übb2 (west)

2,3

85

09058

Brücke über die Mecklenburgische Straße/Brücke ü.d. Mecklenburgische Straße, Übb1 (ost)

2,8

86

09060

Hoher Bogen

2,9

87

09061

Brücke Abfahrt BAB A 100 Stadtring/Brücke Abfahrt BAB Stadtring

2,0

88

09062

Brücke Einfahrt zum AK Wilmersdorf

2,5

89

09068

Kreuzungsbauwerk Schmargendorf/Kreuzungsbauwerk Schmargendorf, Übb2 (südl.)

2,0

90

09068

Kreuzungsbauwerk Schmargendorf/Kreuzungsbauwerk Schmargendorf, Übb1 (nördl.)

2,4

91

10024

Stützbauwerk am Nikolassee

2,4

92

10062

Glienicker Brücke und Treppenanlage/Glienicker Brücke

2,5

93

10085a

Autobahnbrücke Dreilinden/Autobahnbrücke Dreilinden westliche Fahrbahn

3,0

94

10085b

Autobahnbrücke Dreilinden/Autobahnbrücke Dreilinden östliche Fahrbahn

3,2

95

10086

Königswegbrücke

2,5

96

10087

Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt/Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt, Übb 1

2,5

97

10087

Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt/Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt, Übb 2

2,5

98

10088

Autobahnbrücke am Nikolassee/Autobahnbrücke am Nikolassee, ÜBB 2

1,7

99

10088

Autobahnbrücke am Nikolassee/Autobahnbrücke am Nikolassee, ÜBB 1

1,9

100

10088

Autobahnbrücke am Nikolassee/Autobahnbrücke am Nikolassee, ÜBB 3

2,0

101

10089

Alemannenbrücke

2,8

102

10090

Borussenbrücke

2,7

103

10091

Spanische Allee-Brücke

2,7

104

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 2

1,0

105

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 3

1,0

106

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 4

1,0

107

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 1

1,1

108

10092

Avusbrücke vor der Havelchaussee/Avusbrücke vor der Havelchaussee, ÜBB 5

1,2

109

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 2

1,0

110

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 3

1,0

111

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 4

1,0

112

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 5

1,0

113

10093

Avusbrücke am Fischerhüttenweg/Avusbrücke am Fischerhüttenweg, ÜBB 1

1,8

114

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 2

1,0

115

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 3

1,0

116

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 4

1,0

117

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 5

1,0

118

10094

Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42/Avusbrücke am Jagen 65/66-41/42, ÜBB 1

1,3

119

10096

Rosemeyer-Steg und Stützwände/Rosemeyer-Steg

2,4

120

10099

Autobahnbrücke Schwarzer Weg/Autobahnbrücke Schwarzer Weg, Übb 1

1,9

121

10099

Autobahnbrücke Schwarzer Weg/Autobahnbrücke Schwarzer Weg, Übb 2

2,3

122

10115_1

Avusbrücke über den Hüttenweg/Avusbrücke über den Hüttenweg, RF Zehlendorf

1,6

123

10115_2

Avusbrücke über den Hüttenweg/Avusbrücke über den Hüttenweg, RF Charlottenburg

1,7

124

11020

Rampenbrücke Ausfahrt Friedenauer Brücke

2,3

125

11021

Brücke über die Rubensstraße und Stützwand/Brücke über die Rubensstraße, FR Sachsendamm

2,0

126

11021

Brücke über die Rubensstraße und Stützwand/Brücke über die Rubensstraße, FR Steglitz

2,2

127

11022

Friedenauer Brücke

2,4

128

11023

FGT Bhf. Friedenau

1,9

129

11024

Werdauer-Weg-Brücke

2,5

130

11026

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Br.Verbindungs-FB AK Schöneberg z.BAB A100 (11026)

2,5

131

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 2

2,0

132

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 3

2,0

133

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 1 (nördl. Übb)

2,3

 

 

 

134

11027

Brücken über den Grazer Damm (11026 u. 11027)/Brücke über den Grazer Damm, Übb 4 (südl. Übb)

2,5

135

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 1 (westlicher Übb)

2,4

136

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 2

2,4

137

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 3

2,4

138

11028

Brücke AK Schöneberg/Brücke AK Schöneberg, Übb 4 (östlicher Übb)

2,8

139

11039

Tunnel Innsbrucker Platz mit Trogstrecken/Rahmenbrücke i.Z.d.Einfahrt Wexstr.

2,8

140

11050

Friedrich-Gerlach-Brücke/Friedrich-Gerlach-Brücke, Übb1 (nördlicher Übb)

2,4

141

11050

Friedrich-Gerlach-Brücke/Friedrich-Gerlach-Brücke, Übb2 (südlicher Übb)

2,4

142

11052

Hermann-Ganswindt-Brücke

2,3

143

11066

Friedrich-Haak-Brücke

2,5

144

11067

August-Druckenmüller-Brücke

2,7

145

11083

FGB Sachsendammsteg und Rampe/FGB Sachsendammsteg und Treppe (11083)

2,4

146

11083a

FGB Sachsendammsteg und Rampe/Rampe und Rampenbrücke z. Sachsendammsteg (11083a)

2,0

147

11084

FGB ü. S-Bahn am Schöneberger Südgelände/- Fußgänger Brücke

1,0

148

12028a

Br.üb.Albrecht-,Kieler Str,Düppelmarkt u.2 Trhs/Brücke über Albrechtstraße (12028a)

2,7

149

12028b

Br.üb.Albrecht-,Kieler Str,Düppelmarkt u.2 Trhs/Brücke ü.d.Kielerstraße u.den Düppelmarkt (12028b)

2,4

150

12037

Einfahrtsrampenbrücke West a.d.Friedenauer Brücke

2,7

151

12038

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Joachim-Tiburtius-Brücke (südöstlicher Überbau)

2,5

152

12038c

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Einfahrtsrampe Nord J.-Tiburtius-Brücke (12038c)

2,4

153

12038d

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Ausfahrtsrampe Nord J.-Tiburtius-Brücke (12038d)

2,3

154

12038e

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Ausfahrtsrampe Süd J.-Tiburtius-Brücke (12038e)

2,0

155

12038f

J.-Tiburtius-Br.m.Rampen u.Treppenhs.(12038+a-f,l)/Einfahrtsrampe Süd J.-Tiburtius-Brücke (12038f)

2,8

156

13040

Brücke über die Manteuffelstraße/Brücke über die Manteuffelstraße, Übb1 (Nord)

2,0

157

13040

Brücke über die Manteuffelstraße/Brücke über die Manteuffelstraße, Übb2 (Süd)

2,4

158

13042

Brücke über den Tempelhofer Damm/Brücke über den Tempelhofer Damm, Übb2 (Süd)

1,9

159

13042

Brücke über den Tempelhofer Damm/Brücke über den Tempelhofer Damm, Übb1 (Nord)

2,2

160

13044

Brücke über die Oberlandstraße/Brücke über die Oberlandstraße, Übb 1 (Südwest)

2,0

161

13044

Brücke über die Oberlandstraße/Brücke über die Oberlandstraße, Übb 2 (Nordost)

2,0

162

13049

Tunnel Gilette und Stützwand/Tunnel Gillette

2,0

163

13051

Rampenbrücke Alboinstraße

2,4

164

13060c

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME, FR Ost

2,2

165

13060c

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME – Verbreiterung, FR Ost

2,3

166

13060d

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME, FR West

2,0

167

13060d

Brücke Südring über NME/Brücke Südring über NME – Verbreiterung, FR West

2,3

168

13071

Brücke AS Gradestr-/über Gottlieb-Dunkel-Str/Brücke AS Gradestr./ü. Gottlieb-Dunkel-Str. Übb 1

2,5

169

13071

Brücke AS Gradestr-/über Gottlieb-Dunkel-Str/Brücke AS Gradestr./ü. Gottlieb-Dunkel-Str. Übb 2

2,5

170

13072a

Rampenbrücke I und II über Teltowkanal/Rampenbrücke I über Teltowkanal

2,4

171

13072b

Rampenbrücke I und II über Teltowkanal/Rampenbrücke II über Teltowkanal

2,9

172

13076

Verbindungsfahrbahn von der A 102 zur A 100/Verbfb. A 102 zur A 100, Brücke nördl. Teltowkanal

2,3

173

13076

Verbindungsfahrbahn von der A 102 zur A 100/Verbfb. A 102 zur A 100, Brücke südl. Teltowkanal

2,4

174

13076

Verbindungsfahrbahn von der A 102 zur A 100/Verbfb. A 102 zur A 100, Brücke über Teltowkanal

2,4

175

14083a

Fußgängersteg Britzer Tor/Östliche Rampenbrücke – Fußgängersteg Britzer Tor

1,9

176

14083b

Fußgängersteg Britzer Tor/Westliche Rampenbrücke – Fußgängersteg Britzer Tor

1,9

177

14083c

Fußgängersteg Britzer Tor/Geh- und Radwegbrücke Britzer Tor

1,7

178

14100 1

Brücke BAB A 100 über die Buschkrugallee/Überbau Nord (RFB Tempelhof)

2,4

179

14100 2

Brücke BAB A 100 über die Buschkrugallee/Überbau Süd (RFB Schönefeld)

2,3

180

14106 1

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 1 (Rampe 1.4 Nord)

2,7

181

14106 2

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 2 (RFB Tempelhof)

1,7

182

14106 3

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 2° (RFB Schönefeld)

2,2

183

14106 4

Brücke BAB A100 über die Ballinstraße/Überbau 1° (Rampe 1.2 Süd)

2,3

184

14114a

AD Neukölln/Brücke Ausfahtsrampe A 113 nach A 100 – AD 14

2,5

185

14114c

AD Neukölln/Brücke A 100 über A 113 nach Norden – AD 13

2,2

186

14114e

AD Neukölln/Brücke A 113 über Neuk. Schifffahrtskanal – AD 10N

1,8

187

14114g

AD Neukölln/Brücke A 113 über Neuk. Schifffahrtskanal – AD 10S

2,0

188

14114i

AD Neukölln/Brücke A 100 über A 113 nach Süden – AD 12

2,4

189

14114k

AD Neukölln/Brücke Einfahrtsrampe A 100 nach A 113 – AD 11

2,2

190

14127

Brücke über den Britzer Verbindungskanal

2,2

191

14156

Brücke üb. BAB A 100 i.Z.Sonnenallee (SON 04)

1,9

192

15047

Brücke Am Falkenberg

2,3

193

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 1 (West)

2,3

194

15062

Brücke über die S-Bahn/Brücke über die S-Bahn, Übb 2 (Ost)

2,5

195

15063a

Brücken Ausf.n.Schönefeld u.Einf.n.Dresden/Brücke Ausfahrt nach Schönefeld

2,2

196

15063b

Brücken Ausf.n.Schönefeld u.Einf.n.Dresden/Brücke Einfahrt nach Dresden

2,3

197

15064

Brücke über Am Seegraben/Brücke über Am Seegraben, FR Berlin

2,5

198

15064

Brücke über Am Seegraben/Brücke über Am Seegraben, FR Schönefelder Kreuz

2,9

199

15065

Brücke über Buntzelstraße/Brücke über Buntzelstraße, FR Schönefelder Kreuz

2,0

200

15065

Brücke über Buntzelstraße/Brücke über Buntzelstraße, FR Berlin

2,3

 

 

 

201

15066

FGT Bohnsdorf

1,4

202

15105

Anna-Nemitz-Brücke

2,2

203

15116

Fanny-Zobel-Brücke

1,5

204

15129

Hermann-Gladenbeck-Brücke

3,0

205

15134

Brücke AS Adlershof/Überbau Süd (FR Schönefeld)

2,3

206

15134

Brücke AS Adlershof/Überbau Nord (FR Tempelhof)

2,9

207

15148

BAB-Brücke über den Teltowkanal

2,3

208

15153

Brücke über die Rudower Straße/Überbau Ost (FR Tempelhof)

2,0

209

15153

Brücke über die Rudower Straße/Überbau West (FR Schönefeld)

2,0

210

15154

Fußgängerbrücke Gerosteig

1,8

211

16090

Adlergestellbrücke

2,0

212

18010

Malchower Brücke

2,9

213

19031

Heinersdorfer Brücke und Stützwand/Heinersdorfer Brücke, Übb 1

2,7

214

19031

Heinersdorfer Brücke und Stützwand/Heinersdorfer Brücke, Übb 2

2,8

215

19059

FGT Heinersdorf

2,4

216

19084

Schönerlinder Brücke (A 114)

2,2

217

19168

Hobrechtsfelder-Chaussee-Brücke

1,5

218

19172

Brücke im Zuge der Boenkestraße über die BAB A 10/Brücke im Zuge der Boenkestraße über die BAB A 10

1,2

219

19173

Brücke über die Schönerlinder Straße/südl. ÜBB

1,0

220

19173

Brücke über die Schönerlinder Straße/nördl. ÜBB

1,7

221

19174

Brücke über den Lietzengraben/Brücke über den Lietzengraben, südlicher ÜBB

1,0

222

19174

Brücke über den Lietzengraben/Brücke über den Lietzengraben, nördlicher ÜBB

1,0

223

19175

BAB-Brücke über die Panke/BAB-Brücke über die Panke, südlicher ÜBB

1,0

224

19175

BAB-Brücke über die Panke/BAB-Brücke über die Panke, nördlicher ÜBB

1,6

225

19176

Brücke über die Karower Chaussee/nördlicher ÜBB

1,0

226

19176

Brücke über die Karower Chaussee/südlicher ÜBB

1,6

227

19201

Laakebrücke

2,5

228

19202

Schloßalleebrücke

2,3

229

19203

Malchower-Weg-Brücke

2,0

230

19204

Bahnhofstraßenbrücke (Blankenburg)

2,5

231

19205

Hebammensteigbrücke

2,0

232

19206

Königsteinbrücke

2,0

233

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 1 (Ost)

2,0

234

19207

Pankebrücke (A 114)/Pankebrücke (A 114), Übb 2 (West)

2,3

235

19208

westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114) u.Stützwände/westl. Bucher-Str.-Brücke (A 114)

2,3

236

19212

Außenringbrücke (A 114)/Außenringbrücke (A 114), Übb 1

3,0

237

19212

Außenringbrücke (A 114)/Außenringbrücke (A 114), Übb 2

3,0

238

20105

Robert-Schuman-Brücke

2,3

239

20107

Brücke über die Otisstraße/Brücke ü. d. Otisstraße, Übb 2

2,0

240

20107

Brücke über die Otisstraße/Brücke ü. d. Otisstraße, Übb 1

2,4

241

20108

Brücke über die Flohrstraße/Brücke ü.d. Flohrstraße, FR Hamburg

2,3

242

20108

Brücke über die Flohrstraße/Brücke ü.d. Flohrstraße, FR Berlin

2,3

243

20109

Seidelstraßenbrücke

2,3

244

20111

Rampenbrücke Einfahrt Antonienstr.

2,3

245

20124

FGT Otisstraße

1,9

246

20125

Brücke über die Holzhauser Straße/Brücke über die Holzhauser Straße, Übb2 (Ost)

2,4

247

20125

Brücke über die Holzhauser Straße/Brücke über die Holzhauser Straße, Übb1 (West)

2,5

248

20127

Aristide-Briand-Brücke

2,2

249

20142

Rendsburger Brücke

2,5

250

20144a

Kreuzungsbauwerk Ernststraße u. Rohrbrücke/Rohrbrücke an der Ernststraße (20144a)

1,2

251

20150

Tunnel Tegel Ortskern +nördl.Trogstr.+Technik-BW's/Industriegleis auf Tunnel Tegel (20150)

1,0

252

20153

Brücke über den Nordgraben/Brücke über den Nordgraben (20153)

1,9

253

20154

Brücke über Waidmannsluster Damm/Brücke über Waidmannsluster Damm, Übb 2

2,2

254

20154

Brücke über Waidmannsluster Damm/Brücke über Waidmannsluster Damm, Übb 1

2,3

255

20170

Brücke über den Hermsdorfer Damm

2,5

256

20193

Grüne Brücke (Dambockstr.)

2,5

257

20220

Schulzendorfer Brücke mit Wildschutzrost/Schulzendorfer Brücke (20220)

2,4

258

20240

Kiefheider-Weg-Brücke

2,0

259

20250

Grenzwegbrücke

2,2

 

BERLIN: Senatsverwaltung für

 

Teil-BW 3546231   0   (15129)

 

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz                             Straße Bw-Amt

 

A 113

Senatsverwaltung für Umwelt,

 

AM/SM  Stützpunkt Tempelhof

 

 

Zustandsbericht

nach DIN 1076

 

 

Bauwerksname

 

Hermann-Gladenbeck-Brücke

 

Teilbauwerksname Hermann-Gladenbeck-Brücke

 

Kreis Ort

 

Für Berlin nicht vorhanden! Treptow

 

Bauwerksrichtung  von Südwest (Neukölln) nach Nordost (Treptow)

Bauwerksart          Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke

 

Tragfähigkeit

Baujahr Überbau

 

60/30 nach DIN 1072

2004                          Baujahr Unterbau  2004

 

 

 

 

 

 

 

Prüfrichtung   von Südwest (Neukölln) nach Nordost (Treptow)

 

 

Zustandsnote:3,0

Textfeld: Zustandsnote:3,0

 

Straßen im Bauwerksbereich

 

Straße

Von Abschn.- nullpunkt

Nach Abschn.- nullpunkt

Netzkn.- abschnitt

Station Anfang

Station Mitte

Station Ende

Betriebs-KM Mitte

Lage

Baulast

Amt

AM/ SM

UI

OD

A 113

3547075

3546074

90

0

14,515

unten

Bund

 

00

 

 

G 0

 

 

 

0

0

0

0,000

oben

Land/LV

 

00

SBV

F



Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Überbau – Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke

 

[45]

[47]

 

Längsträger des Trägerrostes, Stahl / Metall, Gesamtes Bauteil, Angerostet, Maßnahme {1}                              0   0   1

. . . Blech, Durchgehend, Angerostet, Unterseite, am LT 2 und LT 3, Maßnahme {1}                                            0   0   1

 

 

3546231_0_15H ABDECKBLECH KORROSION AN KANTEN

 

[27]

 

Platte, Beton, Vereinzelt, Schrägriss mit Aussinterung, Anzahl: 2 Stelle(n), Widerlager hinten, Unterseite, Siehe Skizze 1,

Zwischen dem 8-ten und 9-ten Längsträger von rechts, Maßnahme {2}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_RISS MIT AUSSINTERUNG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[30]

 

Verbundträger / -balken, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Bereichsweise, Unvollständig, Mitte längs am Bauwerk, 1-tes Bauteil von links, Oben außen, Maßnahme {1}

 

0   0   1

 

[26]

 

Verbundträger / -balken, Stahl / Metall, Punktuell, Abgeplatzte Beschichtung, Untergrund rostig, Anzahl: 2 0  0  1 Stelle(n), Unterseite, Siehe Skizze,

  • 1 Stelle am 1. LT von rechts, über der linken Fahrspur FR Süd, unterer Flansch
  • 1 Stelle am 7. LT von rechts, hinten am Ende des LT, Unterkante, Maßnahme {1}

 

[15]

 

Längsträger, Beschichtung, Gering, Anprallschaden, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unterseite, – Schrammspuren an 2. und 3. LT über rechtem Fahrstreifen FR Nord und vorne über mittlerer Fahrspur beginnend jeweils angerostet.

  • Anprallschaden an 12. LT hinten und 13. LT vorn, Maßnahme {1}

 

0   0   1

 

[43]

 

Längsträger, Korrosionsschutz, Deckbeschichtung, Stellenweise, Abgeblättert, Unterseite, Maßnahme {1}        0   0   1

 

 

3546231_0_15H_DECKBESCHICHTUNG     ABGEBLÄTTERT

 

[18]

 

Endquerträger, Beton, Eine Stelle, Abgeplatzt, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unten, Siehe Skizze 1,

Über dem 1. Lager von rechts ist am Anschluß des Längsträgers an den Endquerträger eine Betonabplatzung vorhanden., Maßnahme {2}

 

0   0   1

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

3546231_0_15H   BETONABPLATZUNG

 

[3]         Endquerträger, Betongefüge, Eine Stelle, Fremdkörpereinschluss, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Unten,

0

0

1

Siehe Skizze, Holzeinschluss, Maßnahme {5}

Unterbau – Widerlager

 

 

 

[42]       Widerlager, Betonoberfläche, Bereichsweise, Abgeplatzt, Widerlager vorn, Unten, Schadenserweiterung,

0

0

1

Siehe Skizze 2, Sockel., Maßnahme {16}

 

3546231_0_15H BETONABPLATZUNG SOCKEL

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[29]

 

Widerlagerwand, Fugenband der Senkrechtfuge, Durchgehend, Herausstehend, Widerlager vorn, Links, Oben, Siehe Skizze 2, stellenweise, fehlt, Widerlager hinten, 3 Stellen, Maßnahme {7}

 

0   0   1

 

 

3546231_0_15H FUGENBAND HERAUSSTEHEND

 

[16]

 

Widerlagerwand, Kunststein des Mauerwerks, Mehrfach, Herausgebrochen, Anzahl: 2 Stelle(n), Widerlager 0  0  1 hinten, Unten, Siehe Skizze 2, Maßnahme {7}

 

 

3546231_0_15H AUSBRUCH IM MAUERWERK

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[44]

Widerlagerwand, Beton, Eine Stelle, Rostfahne, Widerlager vorn, Links, Oben, Siehe Skizze 2, An Schalungsanker, Maßnahme {7}

 

0

0

1

[46]

Kammerwand, Fugen senkrecht, Eine Stelle, Verdrückt, Widerlager vorn, Rechts, Unten, Siehe Skizze Maßnahme {5}

2,

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H FUGENBAND VERDRÜCKT

 

[5]

 

Lagersockel, Beton, Ein Stück, Längsrisse Rissbreite < 0,1 mm, Widerlager vorn, Der Lagersockel 4 ist längs gerissen, Maßnahme {16}

 

0   0   1

 

Lager – Verformungslager einachsig beweglich, bewehrt

 

[53]

 

Brücke, Elastomer, An einigen Bauteilen, Prüfung nicht möglich, Anzahl: 8 Stück, Bauteil nicht einsehbar / 0  0  0 zugänglich, die Gitter des Vogeleinflugschutzes ließen sich nicht öffnen, da die Verschraubungen zu tief

und die Gitter an sich zu eng aneinander sitzen, Maßnahme {7}

 

 

3546231_0_15H_LAGER NICHT ZUGÄNGLICH

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Lager – Verformungslager ohne Festhaltung, bewehrt

 

[32]

Plattenbalken / Trägerrost, Elastomer, Beginnend, Verformt, Anzahl: 8 Stück,

0

0

1

 

Die Kanten der Elastomerkissen sind durch die Verschiebung in Längsrichtung feldseitig von der unteren

 

 

 

 

sowie kammerseitig von der oberen Lagerplatte über ca. 3 cm abgelöst. Die klaffende Fuge stellt aber keine

 

 

 

 

Einschränkung in der Dauerhaftigkeit und Funktion der Lager dar., Maßnahme {5}

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_KLAFFENDE FUGE

Fahrbahnübergang – Waagerechte Gummiplatte / Elastomer

 

[57]

 

Brücke, Fugenband, Fugen längs, Stellenweise, Rissig, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {7}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_FUGENBAND RISSIG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Fahrbahnübergang – Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion

 

[40]

Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Profile, Stellenweise, Beschädigt durch Fremdeinwirkung, Anzahl: 1 Stelle(n), Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Siehe Skizze 1, Die Stahlprofile sind verbogen, Maßnahme {7}

0

0

2

[33]

Plattenbalken / Trägerrost, Wasserundurchl. Fahrbahnübergang als Teppichkonstruktion, Korrosionsschutzbeschichtung auf Metall, Mehrfach, Abgefahren, Vorne und hinten am Bauwerk, Vereinzelt sind die Profile korrodiert, Maßnahme {1}

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_BESCHICHTUNG    ABGEFAHREN

 

[58]

Fugenband der Teppichkonstruktion, Polyurethan, Bereichsweise, Gerissen, Länge: 300,0 cm, Widerlager

1

2

3

 

hinten, Links, Fehlerhafte / problematische Baustoff- / Materialauswahl, Teppich stellt sich bei hohen

 

 

 

 

Bauwerkstemperaturen auf und ist durch das Überfahren des Schwerverkehrs gerissen. Der aufgestellte

 

 

 

 

Teppich stellt für Motorradfahrer etc. eine Gefahrenstelle dar. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu

 

 

 

 

reduzieren., EP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_ZU_WH_GERISSENER    TEPPICH

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[41]

 

Plattenbalken / Trägerrost, Fugenband der Teppichkonstruktion, Gummi, Stellenweise, Schadhaft, Anzahl: 2 Stück, Hinten am Bauwerk, Maßnahme {7}

 

0   0   2

 

Kappe

 

[35]

 

Überbau, Kappe, Betonfertigteil, Mehrfach, Herausgebrochen, Hinten am Bauwerk, Mitte links, Schadenserweiterung, Siehe Skizze 1, an der Mittelinsel, Maßnahme {7}

 

0   2   2

 

 

3546231_0_15H_BORDSTEIN    HERAUSGEBROCHEN

 

[9]

Trägerrost, Gesims, Betonoberfläche, Vereinzelt, Oberfläche grobporig, Vorne und hinten am Bauwerk, Rechts, Oben, Maßnahme {2}

0

0

0

[56]

Brücke, Draufsicht des Gesimses, Beton, Eine Stelle, Rissig, Am Anfang des Bauwerks, Rechts, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_GESIMS RISSIG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Schutzeinrichtungen

 

[24]

 

Überbau, Schrammbord, Betonfertigteil, Mehrfach, Rissig, Vereinzelt sind Bordsteine beschädigt,, Maßnahme {2}

 

0   0   1

 

[20]

 

Überbau, Geländer ohne Seil mit sonstiger Füllung, Nicht rostender Stahl, An einigen Bauteilen, Angerostet, 0  0  1 Maßnahme {1}

 

 

3546231_0_15H_GELÄNDER    ANGEROSTET

 

[22]

 

Überbau, Pfostenverguss des Geländers, Mehrfach, Gerissen, Siehe Skizze 1, Maßnahme {2}                          0   0   1

 

 

3546231_0_15H_PFOSTENVERGUSS    RISSIG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[31]

Plattenbalken / Trägerrost, Füllung des Vogelschutzes, Stahl / Metall, Vereinzelt, Verbogen, Anzahl: 2

0

0

1

 

Stelle(n), Beide Widerlager, Links, Unterseite, Siehe Skizze 1,

 

 

 

 

Das Vogeleinfluggitter liegt an der Leitungsaufhängung an und ist verbogen, die Leitungsaufhängung hängt

 

 

 

 

zu tief., Maßnahme {7}

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_VERBOGENES     VOGELEINFLUGGITTER

 

[12]

 

Träger, Füllung des Vogelschutzes, Blech, Ausgeprägt, Ungleichmäßig, Gesamtes Bauteil, Die schräg an den LT angebrachten Bleche liegen teilweise nicht an, Maßnahme {7}

 

0   0   1

 

Ausstattungen

 

[54]

 

Ausstattungen, Schraube, Mehrfach, Angerostet, Gitterrost, Maßnahme {1}                                                            0   0   1

 

 

3546231_0_15H_VERSCHRAUBUNG    ANGEROSTET

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[48]

 

Befestigungsschelle der Längsleitung, Eine Stelle, Verdreht, Vorne am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Versatz, FR Süd, Verbindungsstoß zum Zeitpunkt der Prüfung augenscheinlich dicht, Maßnahme {5}

 

0   0   0

 

 

3546231_0_15H_BEFESTIGUNGSSCHELLE    SCHRÄG

 

[52]

 

Rohr der Längsleitung, Versatz, Eine Stelle, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Siehe Skizze 1, Unterhaltungsträger ist zu informieren, zwischen Trägern 2-3, Maßnahme {7}

 

0   0   0

 

 

3546231_0_15H ENTWÄSSERUNGSROHR ANGEROSTET

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[14]

Unterbau, Auslaufrohr der Entwässerungsrinne auf der Auflagerbank, Stahl / Metall, Mehrfach, Nicht ausreichend, Beide Widerlager, Die Entwässerungstutzen sind nur 5 cm lang, das anfallende Wasser tropft gegen das Widerlager, Maßnahme {5}

0

0

1

[25]

Überbau, Verankerung des Beleuchtungsmastes, Futterblech, Ein Stück, Nicht gesichert, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1, Auf Mittelinsel, Maßnahme {17}

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_FUTTERBELCH NICHT GESICHERT

Leitungen

 

[17]

Überbau, Leitung für Flüssigkeiten, Gewinde der Schraube, Stellenweise, Angerostet, Hinten am Bauwerk, Rechts, Unter dem Bauwerk, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Die Verbindungsmittel der Druckleitung sind stark korrodiert., Maßnahme {17}

0

0

0

[28]

Endquerträger, Leerrohre, Stahl / Metall, Alle, Verrostet, Beide Widerlager, Siehe Skizze 1, Maßnahme

{5}

0

0

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_ROHRDURCHFÜHRUNG     VERROSTET

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

Beläge

 

[34]

Plattenbalken / Trägerrost, Fahrbahnbelag, Bituminöse Baustoffe, Beginnend, Formänderung durch Spurrinnen / Belagsschäden, Fahrbahnrand, Außen, Maßnahme {3}

0

0

1

[39]

Plattenbalken / Trägerrost, Fahrbahnbelag, Bituminöse Baustoffe, Vereinzelt, Ausbrüche im Belag, Anzahl: 4 Stelle(n), Mitte quer, Unterhaltungsträger ist zu informieren, Siehe Skizze 1,

Ausbruchstelle im Belag, ca. 1,50 m bis 4 m vor und hinter dem Fahrbahnübergang vorne, an der Belagsfuge Mitte quer.

Zuständigkeit TBA., Maßnahme {17}

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_AUSBRUCH IM BELAG

 

[36]

 

Plattenbalken / Trägerrost, Fahrbahnbelag, Bituminöse Baustoffe, Durchgehend, Längsrisse, Anzahl: 1 Stück, Fahrbahnstreifen, Rechte Seite,

Ca. 1m parallel zur Mittelinsel verläuft auf ganzer Überbaulänge ein Riss im Belag der Abbiegespur auf die A 113 in Fahrtrichtung Norden. Hinten zusätzliche Risse, Maßnahme {3}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_LÄNGSRISS IM BELAG

 

Schadensbeschreibung                                                                                                                    S  V D

 

[38]

 

Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Fugendichtungsmaterial der Längsfuge, Vereinzelt, Abgesackt / Setzung, Hinten am Bauwerk, Mitte quer, Rechte Seite, Siehe Skizze 1,

Auf der Mittelinsel zwischen Bordstein und Ampel, Maßnahme {3}

 

0   0   2

 

 

3546231_0_15H_MITTELINSEL FUGE ABGESACKT

 

[37]

Plattenbalken / Trägerrost, Gehwegbelag, Beton, Vereinzelt, Abgeplatzt, Vorne am Bauwerk, Mitte quer, Auf der Mittelinsel entlang einer Querfuge., Maßnahme {3}

0

0

1

[55]

Brücke, Geh- und Radwegbelag, Bituminöse Baustoffe, Stellenweise, 2 – 5 cm abgesackt / gesetzt, Vorne und hinten am Bauwerk, Beidseitig, Siehe Skizze 1, Maßnahme {3}

0

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3546231_0_15H_AUFWULSTUNG DES BELAGES

 

 

Bewertung

 

 

Standsicherheit

 

(max S = 1)

 

Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Standsicherheit des Bauteils, hat jedoch keinen

Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks. Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung.

 

 

Verkehrssicherheit

 

(max V = 2)

 

Der Mangel/Schaden beeinträchtigt geringfügig die Verkehrssicherheit; die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben.

Schadensbeseitigung oder Warnhinweis erforderlich. Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:

  • Fugenband der Teppichkonstruktion
  • Kappe

 

 

Dauerhaftigkeit

 

(max D = 3)

 

Der Mangel/Schaden beeinträchtigt die Dauerhaftigkeit des Bauteils und führt mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.

Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich.

 

Wegen Schäden an folgenden Bauteilen:

– Fugenband der Teppichkonstruktion

Empfehlungen

Die Kostenansätze der nachfolgend aufgeführten Maßnahmenempfehlungen sind grobe Schätzungen und keine Grundlage einer Kalkulation!

 

Maßnahmenempfehlung {17}

 

Art der Leistung

 

UI-Pflichtigen informieren

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

Dringlichkeit

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[17], [25], [39]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

 

Empfehlungen                                                                                                                       (Fortsetzung

 

Maßnahmenempfehlung {5}

 

Art der Leistung

 

Keine Maßnahmen erforderlich

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

Dringlichkeit

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

 

Projektbezeichnung Bemerkung

 

Weitere Beobachtung erforderlich

 

Zugeordnete Schäden:

[14], [28], [3], [32], [46], [48]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {2}

 

Art der Leistung

 

Überbau Betoninstandsetzung / Betonersatz (m² Instandsetzungsfläche -D-)

 

Menge                            10

 

Geschätzte Kosten

 

2.500 EURO

 

Dauer der Maßnahme 10 Tage                                                                 Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[18], [22], [24], [27], [56], [9]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {1}

 

Art der Leistung

 

Überbau Korrosionsschutz Ausbesserung (m² Instandsetzungsfläche -F-)

 

Menge                            50

 

Geschätzte Kosten

 

4.500 EURO

 

Dauer der Maßnahme 1 Tag                                                                     Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[15], [20], [26], [30], [33], [43], [45], [47], [54]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

 

Empfehlungen                                                                                                                       (Fortsetzung

 

Maßnahmenempfehlung {16}

 

Art der Leistung

 

Unterbau Betoninstandsetzung / Betonersatz (m² Instandsetzungsfläche -D-)

 

Menge                            4

 

Geschätzte Kosten

 

1.600 EURO

 

Dauer der Maßnahme 5 Tage                                                                   Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[42], [5]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {3}

 

Art der Leistung

 

Instandsetzung Abdichtungen / Beläge / Markierungen (ohne ME -A-)

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[34], [36], [37], [38], [55]

——————————————————————————————————————————————————————————

 

Maßnahmenempfehlung {7}

 

Art der Leistung

 

Bauliche Unterhaltung / Kleinere Reparaturen (ohne ME -H-)

 

Menge                                                                                                                 Geschätzte Kosten

Dauer der Maßnahme                                                                                  Ausführungsjahr

 

Dringlichkeit

 

Mittelfristig

 

Maßnahmenfixierung Keine Maßnahme festgelegt

Projektbezeichnung Bemerkung Zugeordnete Schäden:

[12], [16], [29], [31], [35], [40], [41], [44], [52], [53], [57]

 

 

 

Zustandsnote: 3,0

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_09H2_DRAUFSICHT VON WESTEN

 

 

3546231_0_09H2_GEÖFFNETER VOGELEINFLUGSCHUTZ DER AUFLAGERBANK

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_09H2_UNTERSICHT

 

 

3546231_0_12E_DRAUFSICHT

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_15H_DRAUFSICHT

 

 

3546231_0_15H_GEÖFFNERTER VOGELEINFLUGSCHUTZ

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_09H2_LAGERPROTOKOLL

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_15H_SCHADENSSKIZZEN_SEITE_1

 

 

Bilder / Skizzen

3546231_0_15H_SCHADENSSKIZZEN_SEITE_2

 

 

Bilder / Skizzen

LICHTE HÖHE 15129

 

 

 

Beiblatt zum Bauwerkszustand

 

Details der Bewertung

 

Bauteilgruppe/Werte

Bauteilgruppennote

Substanzkennzahl (1)

Bauteilgruppe erfasst (2)

Überbau

1,7

1,7

JA

Unterbau

1,3

1,3

JA

Bauwerk

NEIN

Vorspannung

NEIN

Gründung

1,0

1,0

JA

Erd- und Felsanker

NEIN

Brückenseile

NEIN

Lager

1,0

1,0

JA

Fahrbahnübergang

2,9

2,7

JA

Abdichtung

1,0

1,0

JA

Beläge

2,0

2,0

JA

Kappen

2,2

1,8

JA

Schutzeinrichtung

1,2

1,2

JA

Sonstiges

1,3

1,3

JA

Teilbauwerk

3,0

2,8

10

  1. Substanzkennzahl = Bauteilgruppennote ohne Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
  2. Nicht erfasste aber geschädigte Bauteilgruppen sind mit  JA *  gekennzeichnet

 

Schäden ohne passendes Schadensbeispiel (99er Schaden) für Schäden mit S > 1 oder V >1 oder D > 1

kein Eintrag

 

Schäden mit Bewertung ohne Schadensbeispiel (1.6er Daten)

kein Eintrag

 

Schäden, welche in ihrer Bewertung stark vom Bewertungsbeispiel abweichen (> +- 1)

kein Eintrag

 

Schäden, die durch nachträgliche Änderungen nicht mehr zur Schadensbeispielgruppe passen

kein Eintrag

 

Schäden, deren Eintrag im Feld Hauptbauteil sich von der Bauwerksart unterscheidet

kein Eintrag

 

Schäden, deren erfasste Menge mit Dimension nicht zum Schadensbeispiel passen

kein Eintrag

 

Maßnahmenzuordnung für externes Bauwerksmanagementsystem

kein Eintrag

 

Antwort auf die Schriftliche  Anfrage Nr.  18 / 16 492                                                                                           Anlage 3 – Antwort zu Frage 9

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

07022

 

 

Knobelsdorffbrücke

 

Verbot f. Fahrz. ü. angegebenem tatsächl. Gewicht, zulässige Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

2

 

 

07033

 

 

Rudolf-Wissell-Brücke

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus u. PKW mit Anhänger

 

 

 

3

 

 

07044b

 

Brücke Ost über Halenseestraße Ost, FR Nord

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus u. PKW mit Anhänger, Abstandsgebot LKW 70 m, zul.

Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

4

 

 

07044c

 

Brücke West über Halenseestraße Ost, FR Süd

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger

 

 

 

5

 

 

07044d

 

Brücke West über Halenseestraße Ost, FR A115

 

Verbot f. Kfz mit tatsächlicher Masse größer 2,8 t, zul. Höchstgeschwindigkeit, Fahrspursperrung und Einengung

 

 

 

6

 

 

07044h+i

 

 

Ringbahnbrücke und Rampenbrücke

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, Abstandsgebot LKW, zul.

Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

7

 

 

07083

 

 

Westendbrücke

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, Abstandsgebot LKW, zul. Höchstgeschwindigkeit, Fahrstreifenverschwenkung und Einengung

 

 

 

8

 

 

07088a

 

Westliche Rampenbrücke Kurt- Schumacher Damm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

9

 

 

07088b

 

Östliche Rampenbrücke Kurt- Schumacher-Damm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

10

 

 

07089

 

Östliche Brücke über den Siemensdamm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

11

 

 

07090

 

Westliche Brücke über den Siemensdamm

 

Überholverbot f. Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse inkl.

Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zul. Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

12

 

 

12028a

 

 

Brücke über Albrechtstraße  (12028a)

Sperrung linker FS für Kfz größer 3,5 t zul. Gesamtmasse, einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse

 

 

 

13

 

 

15129

 

 

Hermann-Gladenbeck-Brücke

 

 

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

 

 

Straßenbahn: Straßenbahntrasse in der Leipziger Straße, aus Senat

www.berlin.de

Ohne eine Priorisierung einzelner Verkehrsmittel vornehmen zu wollen, frage ich den Senat:
Frage 1:
Ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits ein entsprechender Partner gefunden
worden und falls ja, um wen handelt es sich dabei?
Frage 2:
Existieren für das #Planfeststellungsverfahren und die erforderliche Beteiligung bereits Terminplanungen und
falls ja, wie sehen diese konkret aus?
2
Antwort zu 1 und 2:
Die BVG ist Vorhabenträger der geplanten #Straßenbahnstrecke durch die Leipziger Straße
und wird damit zu gegebener Zeit auch die Planfeststellungsunterlagen einreichen. Derzeit
findet das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Vorplanung, Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) von Seiten der BVG statt. Nach Prüfung
der Angebote wird die entsprechende Beauftragung voraussichtlich im Herbst diesen
Jahres erfolgen. Konkrete Terminplanungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen
noch nicht.
Verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die zuständige
Planfeststellungsbehörde.
Frage 3:
Mit welchen Aufgaben sind die bereits seit Anfang Juli in der Leipziger Straße tätigen Vermesser beauftragt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die im Sommer dort tätigen und von der BVG beauftragten
Vermesser durch die Schaffung eines Festpunktfeldes die Voraussetzungen für ein
digitales Bestandsaufmaß geschaffen haben, welches für die Bearbeitung der Planungen
für die #Neubaustrecke erforderlich wird.
Frage 4:
Welche Planungen oder Festlegungen existieren bezüglich der #Trassenführung der #Straßenbahn im Bereich
der #Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße und von dort aus zum #Potsdamer Platz?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde bereits die Vorzugsvariante der
Trassenführung in der Leipziger Straße ermittelt. Weiterführende Untersuchungen zur
Querschnittsaufteilung finden erst in den nächsten Planungsphasen statt.
Frage 5:
Welchen konkreten Wechselwirkungen bestehen zwischen den neu geplanten Trassen Alexanderplatz –
Potsdamer Platz/#Kulturforum und Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz (in der Anlage 3 zum Entwurf des
Nahverkehrsplans 2019-2023 wird im Steckbrief zur Neubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz
ausgeführt: "Die Umsetzung der Maßnahme hängt jedoch von der Inbetriebnahme der Neubaustrecke
Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum ab.")?
Antwort zu 5:
Eine Weiterführung der Straßenbahn nach Steglitz ist nur möglich, wenn der Potsdamer
Platz an das Straßenbahnnetz angeschlossen wird. Ohne diesen Anschluss an das
#Bestandsnetz und damit an die #Betriebshofinfrastruktur wäre kein sinnvoller Betrieb
möglich.
3
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die von der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" entworfenen Pläne zur
Trassenführung bekannt (http://leipzigerstrasse.info/data/documents/2018-06-25_Konzeption_Leipziger_
Strasse.pptx.pdf)?
Antwort zu 6:
Die von der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ entworfenen Pläne wurden der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht direkt übergeben, sind aber
im Internet frei zugänglich.
Frage 7:
In welcher Form werden die Vorschläge der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" sowie künftige qualifizierte
Anregungen zum Neubau der Trasse Einfluss in die Planungen finden?
Antwort zu 7:
Die Vorschläge der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ basieren auf der Reduzierung der
Anzahl der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr. Dies ist ein Ansatz, der
grundsätzlich hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Verkehrsabwicklung in der
Innenstadt geprüft werden muss, bevor dazu konkrete Planungen entwickelt werden
können. Im weiteren Planungsprozess werden dazu mehrere Querschnittsvarianten und
Führungsformen untersucht und standardisiert bewertet. Die Forderungen an den
Radverkehr aus dem Mobilitätsgesetz werden bei der Querschnittsgestaltung ebenfalls mit
berücksichtigt und sollen u.a. auf dem breiten Abschnitt der Leipziger Straße in Form von
ausreichend breiten Radwegen angewendet werden.
Frage 8:
Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beteiligung der Anwohner im dicht bewohnten Gebiet zwischen
Spittelmarkt und Charlottenstraße sichergestellt wird?
Antwort zu 8:
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen mindestens zwei
#Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, darunter auch die gemäß § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) festgelegte „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ des
Vorhabenträgers, durchgeführt werden. Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt
die förmliche Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange, der Betroffenen
sowie der einschlägigen Verbände, welche ihre Einwände geltend machen können.
Frage 9:
Inwieweit ist seitens des Senates beabsichtigt, auf die Hersteller von Straßenbahnen dahingehend
einzuwirken, dass die Lautstärke der #Türschließ-Signalanlagen an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche
angepasst wird?
4
Antwort zu 9:
Die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB) teilt dazu mit, dass es technisch grundsätzlich
möglich ist neue und bestehende Fahrzeuge mit einer lernfähigen akustischen
Türschließwarnung auszurüsten. Ein diesbezügliches Einwirken auf die Hersteller bzw. die
BVG obliegt der TAB nicht.
Berlin, den 07.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Großprojekt der Bahn in Berlin Sperrung am Karower Kreuz wird aufgehoben Nach 17 Monaten Sperrung soll am Freitag der erste Zug wieder über das Karower Kreuz rollen. Am Mittwoch kam der Chef zur Visite. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/grossprojekt-der-bahn-in-berlin-sperrung-am-karower-kreuz-wird-aufgehoben/23167778.html

Der Bahnchef Berlins sprach laut aus, was der Bauleiter wohl nur dachte. „Das #Karower Kreuz stand immer im Schatten des Ostkreuzes.“ Tatsächlich baut die Bahn im Nordosten ähnlich intensiv. Das Ostkreuz kostete etwa 500 Millionen, sagte Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, am Mittwoch bei einer Führung über die Baustelle durch Bauleiter Jens #Kulecki. Das Ostkreuz ist mitten in der Stadt, Karow dagegen j.w.d, also janz weit draußen. Da es hier keine Straßen gibt, gab es anders als zum Ostkreuz (oder früher am Hauptbahnhof) keinen Baustellentourismus von Eisenbahnfans. Übers Ostkreuz gibt es mehrere Bücher, übers Karower Kreuz Pressemeldungen der Bahn.
Auf der #Stettiner Bahn gab es seit dem 2. Weltkrieg in Höhe Karow nur ein Gleis, dieses führte über eine 100 Jahre alte Brücke über den Berliner #Außenring. Diese Brücke hatte die DDR nach dem Krieg woanders abgebaut, und nach #Karow versetzt, berichtete Kulecki. Sie sah aus, wie man das Ostkreuz von früher kennt: verrostet, windschief und optisch einsturzgefährdet. Die Verwendung von Altmaterial war in der DDR beliebt: Wenig später wurde eine 60 Meter lange Stahlbrücke an der Bornholmer Straße in Berlin abgebaut, weil an der Oder bei Wriezen eine fehlte. Die uralte Technik im #Stellwerk war mit Schuld, dass 2009 am Karower Kreuz ein Regionalexpress in einen Güterzug krachte. 24 Menschen waren verletzt worden.
Ab Freitag fährt der #RE3 wieder übers Karower Kreuz

Ab Freitag können #Regionalzüge auf der Stettiner Bahn wieder durchfahren, gesteuert aus einem elektronischen Stellwerk. Die #Fahrzeit von Gesundbrunnen nach Bernau verkürzt sich im RE3 von 33 auf 13 …

zu Fuß mobil: Fußverkehrskongress „Fußgänger sind die blinden Flecken der Verkehrspolitik“ aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/fussverkehrskongress—fussgaenger-sind-die-blinden-flecken-der-verkehrspolitik–31424478?dmcid=nl_20181011_31424478

Mehr #Fußgänger, weniger Autos: So will das #Umweltbundesamt (UBA) Deutschlands Städte lebenswerter machen und das Klima schonen. Die Zahl der Wege, die jeder Bürger zu Fuß zurücklegt, soll bis 2030 um die Hälfte steigen. Das sieht die #Fußverkehrsstrategie vor, die das Umweltbundesamt auf dem zweiten deutschen #Fußverkehrskongress vorstellen will. Der Kongress findet an diesem Donnerstag und Freitag in Berlin statt.

„Wer zu Fuß geht, tut Gutes für seine Gesundheit, spart Geld und schont die Umwelt“, heißt es in dem Papier mit dem Titel „Geht doch!“, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zu den Vorschlägen zählen breitere Gehwege, kürzere Wartezeiten für Fußgänger an Ampeln und flächendeckend Tempo 30 in Städten.

Nach der 55-seitigen Untersuchung liegt aus Fußgängersicht vieles im Argen: „Städtebauliche Leitbilder der vergangenen Jahrzehnte – wie insbesondere die autogerechte Stadt – haben den Fußverkehr im Straßenbild weitgehend als Restgröße an den Rand gedrängt.“
„Die blinden Flecken der Verkehrspolitik“

Fußgänger müssten vielfach Umwege, Wartezeiten, Lärm und Abgase in Kauf nehmen. Hohe Bordsteine, Treppen, dunkle Unterführungen, Stolperfallen und parkende Autos auf Gehwegen – zu Fuß zu gehen, sei in vielen Städten zeitraubend …

zu Fuß mobil: Stadtverkehr Der tägliche Fußgängerstress aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/stadtverkehr-der-taegliche-fussgaengerstress-31427198?dmcid=nl_20181012_31427198

Dieses Hindernis lassen sich Roland Stimpel und Peter Struben nicht bieten. Kurz entschlossen schwingen sie sich über das Gitter, das Fußgänger zu Umwegen zwingt. Doch die Aktivisten vom Fachverband #Fußverkehr Deutschland (#FUSS) wissen, dass solche Klettertouren nicht jedermanns Sache sind. Eltern mit Kinderwagen und Senioren müssen auf jeden Fall weitere Wege laufen.

Deshalb ist die Forderung klar: „Rettet den #Gehweg! Die Gehwege müssen wieder den Fußgängern gehören. Klettergitter, Stolperfallen, Kneipen-Slalom und Ampel-Umwege: All das, womit sich Berlin bei Bewohnern und Besuchern blamiert, muss weg“, sagt Roland Stimpel, Sprecher des Verbands.

Die #Kletteraktion an der Kreuzung Geschwister-Scholl-Straße/ Am Weidendamm in Mitte war Start der Kampagne für freie #Gehwege – aber auch ein Auftakt zum Zweiten Deutschen Fußverkehrskongress, der ebenfalls am Donnerstag nahebei in der Kalkscheune begann. Die FUSS-Leute freuen sich, dass der Kongress namhafte Veranstalter hat, allen voran das Umweltbundesamt, das Umweltministerium und das Land Berlin. Die Fußgängerlobby braucht Unterstützung. Zwar gibt es den Verband bereits seit 1985, damals wurde er in Berlin gegründet. Aber er hat nur rund …

Straßenverkehr: Stadtautobahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Aus welchen Gründen waren am Abend des 18. Septembers mehrere #Autobahnzufahrten auf die
#Stadtautobahn (nördliche Fahrtrichtung) geschlossen, während auf der Stadtautobahn selbst, der Verkehr in
beide Richtungen ganz normal lief?
Frage 2:
Wenn Wartungs-, bzw. Reparatur-arbeiten an den Zufahrten der Grund waren, warum wurde dann dort nicht
gearbeitet? Bzw., wie lange waren die Zufahrten geschlossen ohne dass dort gearbeitet wurde?
Antwort zu 1 und zu 2:
Um den Bedarf an Sperrzeiten für regelmäßig wiederkehrende #Wartungsarbeiten zu
decken und den Verkehr nicht durch unkoordinierte Sperrungen zusätzlich zu belasten,
werden planmäßig Teilabschnitte der Berliner #BAB und #Tunnelanlagen zyklisch gesperrt.
In diesen jeweils für ein Jahr vorbereiteten Sperrzeitenplan werden alle anfallenden
notwendigen Arbeiten in diesen Abschnitten wie z.B. Fahrbahnreparaturen, Reparaturen
und Unterhaltung von technischen Anlagen, Bauwerksprüfungen (z.B. an
Brückenbauwerken), Grünschnittarbeiten, Reinigungen usw. durchgeführt. Am 18.
September 2018 wurde dafür die BAB 100 zwischen der Anschlussstelle Schmargendorf
und dem Dreieck Charlottenburg in Fahrtrichtung Nord gesperrt. Um mit den Arbeiten
beginnen zu können, wurden im Vorfeld vorab die Einfahrten und anschließend die
Hauptfahrbahn gesperrt. In der Regel werden für die vorbereitenden Arbeiten ca. 30
Minuten benötigt.
2
Frage 3:
Wie häufig fanden in den letzten zwei Jahren Wartungs- und/oder Reparatur-arbeiten an der Stadtautobahn,
bzw. deren Zufahrten statt, bei denen dadurch nachts der Verkehr beeinträchtigt wurde? Wenn nein, warum
wird eine solche Statistik nicht geführt?
Antwort zu 3:
Die planmäßigen #Vollsperrungen gemäß #Sperrzeitenplan finden auf der
BAB 100 Anzahl 3/ Jahr
BAB 100 Tunnel Ortsteil Britz Anzahl 4/ Jahr
BAB 111 Anzahl 3/ Jahr
BAB 113 Anzahl 3/ Jahr
statt.
Berlin, den 28.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Parkmöglichkeiten rund um die Schönhauser Allee erhalten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet die zuständige Senatsverwaltung den Beschluss der BVV Pankow, sämtliche #Parkplätze an
der #Schönhauser Allee zwischen #Stargarder Straße und #Wichertstraße in nördlicher Fahrtrichtung zu
streichen?
Antwort zu 1:
Der Senat begrüßt die Initiative des Bezirks Pankow, sich für die Verbesserung der
Nutzbarkeit eines durch hohe Nutzungskonflikte – zwischen einzelnen #Verkehrsträgern –
geprägten #Verkehrsraumes einzusetzen. Die Errichtung einer #Radverkehrsanlage auf der
jeweiligen rechten Fahrspur muss zunächst fachplanerisch geprüft werden. Erst dann
kann eine Bewertung der daraus resultierenden Maßnahmen vorgenommen werden.
Unabhängig von möglichen Planungsüberlegungen des verantwortlichen Baulastträgers
(Bezirk Pankow) prüft die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin
Trassenkorridore für Radschnellverbindungen. Dazu gehört auch der Bereich der
Schönhauser Allee. Die Grün Berlin infraVelo GmbH wird dazu voraussichtlich noch
dieses Jahr eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Ergebnisse hierzu werden nicht vor
Ende 2019 erwartet.
2
Frage 2:
Wann ist mit einer Entscheidung über die Streichung der Parkplätze zu rechnen?
Frage 3:
Wie und zu welchem Zeitpunkt soll der #Lieferverkehr für Geschäfte, die außerhalb der Schönhauser Allee
Arcaden liegt, erfolgen?
Antwort zu 2 und zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Verkündung eines Entscheidungstermins im Sinne der Frage ist derzeitig nicht
möglich. Für diese Umgestaltung macht sich, auch unter Beachtung des angeführten BVVBeschlusses
in Bezug auf vorzusehende Ladezonen bzw. Stellplätze für in der Mobilität
eingeschränkte Personen, die Erarbeitung einer Planungsunterlage zwingend notwendig.
Diese wäre dann auch Grundlage für die weiteren Abstimmungen mit den zu beteiligenden
Behörden, wie auch Grundlage für die Einbindung von Anliegern und Gewerbetreibenden.
Eine endgültige Entscheidung/verkehrsbehördliche Anordnung obliegt allerdings der
hierfür zuständigen Straßenverkehrsbehörde (VLB).
Die Höhe der daraus resultierenden benötigten Baumittel ist derzeitig nicht abschätzbar.“
Frage 4:
In welcher Form werden die betroffenen Gewerbetreibenden und Anwohner in die Planungen eingebunden?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Einbindung der betroffenen Gewerbetreibenden, wie auch der Anwohner, ist hier
zwingend erforderlich. Über den Rahmen dieser Einbindung kann erst im Laufe der
weiteren Bearbeitung entschieden werden.“
Frage 5:
Welche Informationen liegen der zuständigen Senatsverwaltung für die derzeitige Auslastung der zur Rede
stehenden 35 Parkplätze vor?
Antwort zu 5:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen weder über die
genannte Zahl an Parkplätzen noch deren Auslastung Informationen vor. Angesichts des
derzeitigen Nutzungsdrucks im besagten Abschnitt ist hier wahrscheinlich von einer
dauerhaft hohen Auslastung auszugehen.
Frage 6:
Zu welchem Zeitpunkt soll eine Ausweitung auf den gesamten Bereich zwischen Eberswalder Straße und
Bornholmer Straße erfolgen?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Hierzu können derzeitig keine belastbaren Aussagen getätigt werden. Nach heutiger Sicht
würde dies aber einen Komplettumbau der Schönhauser Allee erfordern.“
Frage 7:
Welche Ausweichmöglichkeiten soll es abgesehen vom Parkhaus der Schönhauser Allee Arcaden geben?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Neben dem Parkhaus der Schönhauser Allee Arcaden (rd. 300 Stellplätze) stehen in
fußläufiger Entfernung der Parkplatz in der Greifenhagener Straße Ecke S-Bahn-Brücke
mit rd. 35 Stellplätzen sowie das Parkhaus Schönhauser Karree in der Kopenhagener
Straße mit rd. 150 Stellplätzen zur Verfügung.
Die Schaffung von Stellplätzen als Ausweichmöglichkeiten muss ggf. Teil der o. a. Planungsunterlagen
sein.“
Frage 8:
Wie kann der besonders hohe Druck auf die Parkplätze in den angrenzenden Wohnvierteln, insbesondere
im Gleimviertel bei Veranstaltungen in der Max-Schmeling-Halle und im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark,
vermindert werden?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„In fußläufiger Entfernung zur Max-Schmeling-Halle und zum Friedrich-Ludwig-Jahn-
Sportpark stehen mit den Parkhäusern an der Kulturbrauerei (rd. 250 Plätze), den
´Schönhauser Allee Arcaden´ (rd. 300 Plätze) und dem ´Schönhauser Karree´ (rd. 150
Plätze) eine Vielzahl an Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Problematik des hohen Parkdrucks besteht unabhängig vom nun vorliegenden BVVBeschluss.
In den dicht bebauten Stadtquartieren im Prenzlauer Berg ist es nicht möglich,
Parkplätze für jeden Anwohner zu schaffen, da diese Flächen nicht verfügbar sind.
Durch die Schaffung neuer Stellplätze im unmittelbaren Umfeld der Sportanlagen wird die
Attraktivität der Nutzung des privaten Pkw für die An- und Abfahrt erhöht. Dies kann nicht
Sinn einer umwelt- und klimagerechten Verkehrspolitik sein.
Das Ziel der Betreiber der Anlagen bzw. der jeweiligen Veranstalter sollte daher sein, die
Anreise mit dem Fahrrad zu fördern und auf die sehr gute Anbindung an das ÖPNV-Netz
hinzuweisen.“
Frage 9:
Inwieweit gibt es Bestrebungen, ein neues Gesamtkonzept für den Verkehr rund um die Schönhauser Allee
und den Mauerpark zu erstellen, nachdem sich die bisherigen Pläne als nicht realisierbar erwiesen haben?
4
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem Straßen- und Grünflächenamt sind hier keine bezirklichen Bestrebungen bekannt.“
Berlin, den 04.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Engpässe bei der Infrastruktur der Berliner S-Bahn (Ringbahn) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es generelle Pläne, die #Infrastruktur der #Ringbahn zukunftsfähig auszubauen und zu erweitern?
Antwort zu 1:
Um die Verkehrsbeziehungen im Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg
insgesamt zu verbessern, haben sich die Länder und die Deutsche Bahn (DB AG)
verpflichtet, die Planungen für notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und
Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz in der Hauptstadtregion
voranzutreiben. Dazu wurde die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für
die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ abgeschlossen.
Neben potenziellen Neubaumaßnahmen im S-Bahn- und Regionalverkehr werden im
Arbeitsprogramm von i2030 auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung und
Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnverkehr untersucht, um die infrastrukturellen
Voraussetzungen zur Bestellung von zusätzlichen Verkehrsleistungen und Verbesserung
der Betriebsstabilität bei der S-Bahn zu schaffen. In diesem Kontext wird auch der
mögliche infrastrukturelle Ausbau des Berliner Ringbahnnetzes geprüft.
Frage 2:
An welchen Stellen ist geplant, die Strecken zwischen den Bahnhöfen und Haltepunkten der Ringbahn mit
zusätzlichen Weichen und Kreuzungsmöglichkeiten auszustatten, um im Falle von Betriebseinschränkungen
flexibler agieren zu können?
2
Frage 3:
Zw. den Bahnhöfen Beusselstraße und Westhafen existiert ein ca. zehn Meter breiter, teilweise mit Schotter
belegter Streifen. Gibt es Pläne, die die gleistechnische Nutzung des Streckenabschnitts vorsehen? Wenn
ja, in welcher Form und in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 4:
Wieso wird im Streckenabschnitt auf dem Nordring zwischen dem Bahnhof Gesundbrunnen und dem
Bahnhof Westend keine Möglichkeit zum Aussetzen von Zügen geschaffen? Ist dies angedacht? Wenn ja,
für wann?
Frage 5:
Inwieweit plant der Senat die ungenutzte Bahnsteigkante am Bahnhof Westend zu ertüchtigen und in Betrieb
zu nehmen, um den Verkehr im Störungsfall schneller stabilisieren oder mit der planmäßig dort endenden S
46 flexibler agieren zu können? In welcher Form und welchem Umfang soll die Wiederinbetriebnahme
erfolgen? Sofern keine Planungen bestehen, warum bestehen diese Erwägungen nicht?
Frage 6:
Ist im Bahnhof Westend der Einbau von Weichen geplant, um nördlich von Gleis 2 kommend in die südlich
gelegenen Abstellgleise zu gelangen und somit einen flexibleren Betrieb gewährleisten zu können? Wenn ja,
wann und in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht?
Frage 7:
Ist im Bahnhof Halensee analog zum Bahnhof Westend ein Aufbau eines zweiten Bahnsteiges mit einem
entsprechenden dritten Gleis geplant? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form? Wenn nein,
weshalb nicht?
Frage 8:
Plant der Senat, die im Rahmen der Vorbereitungen für die damals avisierten Olympischen Spiele im Jahr
2000 geplanten Signalstandorte (insbesondere auf dem Südlichen Ring), für die Erweiterung der
Signaltechnik zu nutzen? Wenn ja, in welchem Umfang? Welchen Effekt würde dies für die Pünktlichkeit der
Ringbahn haben? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 2 bis 8:
Die o.g. Vorhaben werden im Korridor „#Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung SBahn“
von #i2030 als potenzielle Maßnahmen unter mehreren an unterschiedlichen Stellen
des Netzes verorteten Ausbauoptionen betrachtet. Zur Klärung der konkreten Ziele und
der zu untersuchenden Varianten werden gegenwärtig mit der DB AG
Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Anschließend werden die darauf
aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplan- und
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche
Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung einzelner Maßnahmen
sukzessive bearbeitet. Diese Untersuchungen werden durch regelmäßige Gespräche
(Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der Länder Berlin und
Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Frage 9:
In welchem Umfang werden die o. g. betrieblichen Einschränkungen bei der Bestellung der S-Bahn-
Leistungen berücksichtigt? In welchem Umfang plant der Berliner Senat, den Ausbau des Berliner S Bahn-
Netzes – insbesondere der Ringbahn – zu beauftragen und den Anforderungen eines zukunftsfähigen SBahn-
Angebotes anzupassen?
3
Frage 10:
Was tun Senat und VBB konkret dafür, dass die notwendige Infrastruktur nicht nur für den Regelverkehr
vorgehalten wird, auf dem das bestellte Angebot „gerade so“ erbracht werden kann? Inwieweit hat der Senat
hierbei auch die Zukunftsverkehr im Blick?
Antwort zu 9 und 10:
Für den derzeit in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 wurden
unter Berücksichtigung der Nachfrageentwicklung, geplanter Infrastrukturerweiterungen
und des künftigen Zulaufs von S-Bahn-Neufahrzeugen Planungen für mittel- und
langfristige Angebotserweiterungen bei der S-Bahn erarbeitet. Nach Beschluss des NVP
2019-2023 ist es angedacht, von der DB Netz AG eine vertiefte, umfassende
fahrplanseitige Prüfung durchführen zu lassen, ob alle geplanten Mehrleistungen stabil
betrieblich umsetzbar sind. Auf Basis dieser Fahrplanstudie erfolgen dann ggf. kleinteilige
Anpassungen der geplanten Linienmaßnahmen an die fahrplantechnische Machbarkeit
und/oder die Ableitung von erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zur
Engpassbeseitigung im S-Bahn-Netz. Mit der DB Netz AG wurden auf Basis des
Entwurfsstandes des NVP 2019-2023 bereits erste Gespräche bezüglich der in Planungen
befindlichen Mehrleistungen geführt. Hieraus resultierende für die Infrastruktur relevante
Erkenntnisse bzw. Fragestellungen fließen in das oben genannte Teilprojekt
„Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung Berliner S-Bahnnetz“ im Rahmen von i2030
ein.
Berlin, den 04.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: 28-Meter-Riss in der Elsenbrücke Einer der größten Schäden seiner Art, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/28-meter-riss-in-der-elsenbruecke-einer-der-groessten-schaeden-seiner-art-31404292?dmcid=nl_20181008_31404292

Geschah es am Tag? Oder in der Nacht? Irgendwann im Juli oder August ist es passiert. Der #Beton der #Elsenbrücke, der stark befahrenen Verbindung zwischen Treptow und Friedrichshain, platzte auf. Bald erreichte die #Lücke eine Größe, die Fachleute später in Erstaunen versetzte. Als der #Riss schließlich durch einen glücklichen Zufall entdeckt wurde, war er rund 28 Meter lang.

Diese Größenordnung hat Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), jetzt bestätigt. Die Breite beträgt bis zu 1,8 Millimeter, die Tiefe neun bis 14 Zentimeter – es ist einer der größten Schäden dieser Art in Berlin. Experten sprechen von „#Totalversagen“. Als Reaktion wird der Riss elektronisch überwacht. Sensoren kontrollieren, ob sich die Breite verändert. Bisher ist das nicht passiert. Doch die Frage bleibt: Ist diese Spreebrücke noch zu retten?
Es war eine Nachricht, die viele überraschte: Die Elsenbrücke hat einen Riss, sie muss halbseitig gesperrt werden. Seitdem ballt sich der Verkehr auf einer Hälfte. Kraftfahrer müssen Staus einkalkulieren.
Wie konnte es soweit kommen?

Wie konnte es soweit kommen? Wie bei anderen Bauwerken dieser Art nehmen Prüfer die 185 Meter lange Elsenbrücke dreimal im Jahr in Augenschein. Alle drei Jahre steht eine große Prüfung an. Eine von der Berliner Zeitung beantragte Akteneinsicht in der Senatsverkehrsverwaltung zeigt: Bisher war das Bauwerk Nummer 05002 …

Straßenverkehr: Bauarbeiten auf A 2 nehmen kein Ende – Einschränkungen auch 2019 Eine scheinbar nie endende Geschichte ist die Sanierung des Betonkrebses auf der Autobahn 2 bei Brandenburg., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/18-Millionen-Euro-fuer-Bauarbeiten-auf-Autobahn-2

Nun hat sich auch noch ein sanierter Abschnitt abgesenkt. Das Land investiert 18 Millionen Euro.
Mittelmark

Auf der Autobahn #A2 zwischen dem Dreieck #Werder und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt verbaut der #Landesbetrieb für #Straßenwesen Brandenburg in diesem Jahr 18 Millionen Euro. So viel kosten nach Angaben von Catrin Lange, Sachgebietsleiterin für Bauüberwachung beim Landesbetrieb für Straßenwesen, die drei derzeitigen Baustellen. Landesweit fließen in die Sanierung seit Jahresbeginn 50 Millionen Euro in die Fahrbahnerneuerungen der Autobahnen in Brandenburg. Das teilt Steffen Streu, Sprecher des Infrastrukturministeriums, mit.

Immer wieder tauchen auf dem hiesigen Abschnitt der Autobahn 2 neue Tempobegrenzungen auf, die teils nur wenige hundert Meter gelten. Betroffen davon ist kurz hinter der Abfahrt Lehnin bei Kilometer fünf in Richtung Magdeburg auch eine „auch für Verkehrsteilnehmer deutlich zu spürende Fahrbahnabsenkung“. Dabei handelt es sich um ein zehn Meter langes Teilstück eines 2017 sanierten Autobahnabschnitts. Ohne Tempolimit dort „wäre die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet“.
Flüssigbeton sichert den Untergrund

Die Gründe für die Absenkung werden laut Catrin Lange derzeit untersucht. „Wir vermuten, dass dort ein alter Graben …