Taxi + Flughäfen: Laderechte von Taxen am BER – I, aus Senat

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Frage 1:
300 Taxen aus dem Landkreis LDS sollen ein ganztägiges #Laderecht an allen #Taxenstandplätzen in Berlin
erhalten. Wie sind diese #Taxen als ladeberechtigt gekennzeichnet? Wenn keine Kennzeichnung vorliegt,
warum nicht und wie wird dann sichergestellt, dass nicht andere, ebenfalls aus dem Landkreis LDS kommende
Taxen, sich an den Taxenhalteplätzen stellen und sich bereithalten?
Antwort zu 1:
Das Laderecht der am Flughafen Berlin-Brandenburg ladeberechtigten Taxen, sowohl aus
dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) als auch aus Berlin, wird durch eine äußerlich
sichtbare, dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen. Die Ausgabe der Plakette erfolgt durch die jeweilige Genehmigungsbehörde
der Betriebssitzgemeinde. Damit sind die 300 auch in Berlin ladeberechtigten Taxen aus
dem Landkreis von den nicht in Berlin ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis zu
unterscheiden.
Frage 2:
Inwieweit sind ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis LDS fiskalisiert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Im Gegensatz zur Finanzverwaltung des Landes Berlin hat das Land Brandenburg
Fiskaltaxameter bislang nicht eingeführt.
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Frage 3:
Inwieweit haben die 300 Taxen aus dem Landkreis LDS den Berliner #Taxitarif in ihrem #Taxameter
programmiert? Wenn nicht, wie werden Fahrgäste daraufhin gewiesen, dass sie einen höheren
Kilometerendpreis als in einem Berlin zugelassenen Taxi zu entrichten haben?
Antwort zu 3:
Die mit dem Landkreis getroffene Vereinbarung regelt, dass (nur) die im Gebiet des
Landkreises zugelassenen Taxen mit Laderecht am Flughafen Berlin-Brandenburg, deren
Fahrzeuge mit einem Taxameter ausgestattet sind, das auch den Berliner Tarif ausweist,
im Rahmen der jeweils errechneten Quote zuzulassender Taxen berechtigt sind, ihre Taxen
an den Taxenstandplätzen des Landes Berlin bereitzuhalten.
Frage 4:
Sofern der Berliner Taxitarif im LDS-Taxameter hinterlegt ist, wird in welcher Form sichergestellt, dass der
Berliner Tarif zur Anwendung kommt?
Antwort zu 4:
Nach der Vereinbarung richtet sich das zu erhebende Beförderungsentgelt für die im Land
Berlin beginnenden Fahrten nach dem Berliner Taxitarif. Das ist ggf. durch entsprechende
Kontrollen sicherzustellen bzw. auf Grund nachweislich sich ergebender Verstöße seitens
der Genehmigungsbehörde des Landkreises als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Frage 5:
300 Berliner Taxen sollen in einem transparenten Verfahren am BER befristet ladeberechtigt sein. Nach
welchen Kriterien werden die Lizenzen vergeben und über welche Geltungsdauer verfügen diese Lizenzen?
Antwort zu 5:
Berliner Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer können sich für ihre Taxi-Fahrzeuge
um ein Laderecht am #Flughafen Berlin-Brandenburg (#BER) bewerben. Das Berliner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hat dazu einen Aufruf auf
seiner Homepage (Interessenbekundungsverfahren) veröffentlicht. Barrierefreie Taxis
(Inklusions-Taxis) werden bis zu einer (aus rechtlichen Gründen zu berücksichtigenden)
Obergrenze von 30 Fahrzeugen im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Im Übrigen
erfolgt die Auswahl in einem Losverfahren. Das Laderecht wird befristet für ein Jahr erteilt,
damit jede/jeder Berliner Taxiunternehmerin/Taxiunternehmer im Laufe der Zeit die Chance
erhält, für ein Laderecht am BER ausgewählt zu werden (Rotation).
Frage 6:
Wie erklärt der Senat die Stichzahl von 300 Taxen? Warum wurde der Fokus nicht beispielsweise auf die
2.665 Berliner Taxiunternehmen gelegt?
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Antwort zu 6:
Anders als der Flughafen Tegel verfügt der Flughafen Berlin-Brandenburg über eine sehr
gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV-Anbindung) mit der #S-Bahn
und dem #Regionalverkehr. Der Landkreis Dahme-Spreewald geht deshalb davon aus, dass
für die individuelle Beförderung mit Taxen im Normalfall lediglich 1.100 Taxen benötigt
werden. Diese Taxen sollen je zur Hälfte aus dem Landkreis und aus Berlin kommen. In der
Anfangsphase werden allerdings nur 600 Taxen (je 300 Taxen aus dem Landkreis und aus
Berlin) benötigt, weil die Fluggastzahlen Corona-bedingt stark gesunken sind.
Im Übrigen dürfen Taxen nach dem Personenbeförderungsgesetz grundsätzlich nur in der
Gemeinde bereitgehalten werden, in der die Unternehmerin/der Unternehmer ihren/seinen
Betriebssitz hat. Weil der Flughafen Berlin-Brandenburg im LDS liegt und damit außerhalb
ihrer eigenen Berliner Betriebssitzgemeinde, dürfen Berliner Taxen dort überhaupt nur
deshalb Fahrgäste aufnehmen, weil eine Vereinbarung mit dem LDS dies gestattet.
Frage 7:
Inwieweit müssen die lizenzierten Taxen (Unternehmen) einen Ortskundenachweis (Ortskundeprüfung)
erbringen?
Antwort zu 7:
Fahrerinnen und Fahrer von Taxen aus dem Landkreis mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen eine #Ortskundeprüfung abgelegt haben, die bereits heute Zielfahrten
in den für Taxen des Landkreises geltenden Pflichtfahrbereich Berlin beinhaltet.
Fahrerinnen und Fahrer von Berliner Taxen mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen, sofern sie nicht im Besitz einer Ortskundeprüfung für den Landkreis
sind, bei den zuständigen Behörden im Landkreis Dahme-Spreewald eine Ergänzung der
Berliner Ortskundeprüfung abgelegt haben, die sich auf Zielfahrten in die Gebiete erstreckt,
die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am Flughafen Berlin-Brandenburg als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind (in einem Halbkreis von etwa 25 km um den Flughafen).
Frage 8:
Aus der Pressemitteilung vom 16. September ist zu entnehmen, „Das Land Berlin und der Landkreis DahmeSpreewald werden zeitnah einen einheitlichen Flughafentarif festlegen (…).“ Aus welchen konkreten Gründen
war es nicht möglich, eine Einigung zum 31. Oktober 2020 zu erzielen? Was versteht die Senatsverwaltung
unter der Ankündigung, dass der einheitliche Flughafentarif „zeitnah“ festgelegt werde?
Antwort zu 8:
Bis zum 31. Oktober 2020 ist die Inkraftsetzung eines gemeinsamen Flughafentarifs aus
verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich. Um eine Grundlage für einen solchen Tarif
zu schaffen, bedurfte es zunächst der Verständigung mit dem Landkreis, auch Berliner
Taxifahrerinnen/Taxifahrern Laderechte zuzugestehen. Die entsprechende Vereinbarung
konnte mit den o.g. Inhalten am 15. September 2020 abgeschlossen werden. Auf dieser
Basis gilt es jetzt, die Einzelheiten eines Flughafentarifs mit dem Landkreis und den
Vertretungen des Taxigewerbes abzustimmen. Vor dem Inkrafttreten dieser
Rechtsverordnung des Senats muss ein Zeitfenster beim Eichamt Berlin-Brandenburg für
die Erstellung und Überprüfung der Tarifprogramme (einschließlich etwaiger Korrektur und
erneuter Prüfung) vorhanden sein. Dazu müssen die Tarifeckdaten feststehen. Die
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Verbände sind anzuhören und alle in der Verbändeanhörung geäußerten Bedenken sind in
der Senatsvorlage zu würdigen und abzuwägen. Schließlich kann die Änderung im Hinblick
auf die erforderliche Eichung der Taxameter frühestens 14 Tage nach Veröffentlichung im
Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Ende des Sommerreiseverkehrs sorgt für sinkende Passagierzahlen Auswirkungen steigender COVID-Infektionszahlen zu spüren, aus Berliner Flughäfen

Nachdem die Passagierzahlen in den Sommermonaten stetig angestiegen sind, verzeichneten die #Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld im September wieder weniger Gäste. Im September flogen insgesamt 693.601 #Passagiere von beiden Flughäfen. Das ist ein Minus von 16,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Die wesentlichen Gründe waren das Ende der Sommerferien, die zunehmenden Reisewarnungen für die europäischen Nachbarländer und veränderte Quarantäneverordnungen für die Einreise. Insgesamt fertigte der Standort Schönefeld 213.412 Passagiere ab; in Tegel waren es 480.189 Passagiere. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war das ein Rückgang von 78,7 Prozent.

Für beide Flughäfen wurden 9.522 #Flugbewegungen registriert, davon führte Schönefeld 3.747 und Tegel 5.775 #Flüge durch. Verglichen zum Vorjahr bedeutet das ein Minus von 63 Prozent.

Im Zeitraum von Januar bis September wurden bisher insgesamt 8.038.590 #Passagiere befördert. Davon rund 2.600.446 in Schönefeld und 5.438.144 in Tegel. Das sind 70,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Rückgang der #Fluggastzahlen im September zeigt, wie unmittelbar das Infektionsgeschehen und die Quarantänepflicht sich auf die Fluggastzahlen auswirken. Um die Hauptstadtregion auch in der Pandemie verlässlich mit der Welt verbinden zu können, brauchen wir weniger pauschale Quarantäneregelungen und mehr Testmöglichkeiten an den Flughäfen. Außerdem sollten die tatsächlichen Infektions-Hotspots klarer eingegrenzt werden, um andere Gebiete weiterhin erreichen zu können.“

Den Verkehrsbericht September mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online:

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Flughäfen: Finanzielle Situation des BER, aus Senat

1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass der #Flughafengesellschaft F#BB die Zahlungsunfähigkeit
droht?
2. Welchen Anteil an der Situation hat die Corona Pandemie? Wie ist sie dafür mitverantwortlich?
Zu 1 und 2.: Die FBB hat die Gesellschafter im März 2020 darüber informiert, dass
durch den zeitweisen Rückgang der Passagierzahlen von bis zu 99% im Kontext der
COVID-19-Pandemie nicht mehr durch Einsparungen kompensierbare Erlösausfälle
für 2020 in Höhe von bis zu 300 Mio. EUR zu erwarten sind. Eine drohende
#Zahlungsunfähigkeit wurde nicht angezeigt.
3. Was wird unternommen, um im Rahmen des europäischen Aufbaufonds Gelder für die Abwendung
der #Insolvenz zu akquirieren?
Zu 3: Die FBB prüft alle verfügbaren Unterstützungsprogramme.
4. Wird der Einstieg eines Investors geprüft? Gibt es hierzu Überlegungen im Berliner Senat? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, wer?
5. Befürwortet der Senat eine #Teilprivatisierung der FBB, oder lehnt er sie ab (bitte mit Begründung)?
Zu 4. und 5.: Die Beteiligung des Landes Belrin an der FBB resultiert aus dem
Vorliegen eines wichtigen Interesses des Landes Berlin nach § 65
Landeshaushaltsordnung (LHO) am Flughafen als Infrastruktur mit überragender
Bedeutung für die Hauptstadtregion. Im aktuellen vom Senat jährlich beschlossenen
Zielbild der FBB, das die verbindliche wirtschaftliche und fachpolitischen Leitlinie für
die künftige Unternehmensstrategie umreisst, sind die mittelfristigen Ziele des Landes
u.a. in Form der Neuordnung der Luftverkehrsinfrastruktur, der bedarfsgerechten
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Kapazitätsausweitung und der Ausweitung des Interkontinentalverkehrs definiert. Eine
Teilprivatisierung der FBB entspricht nicht den Zielen des Senats und wird auch nicht
im Kreise der Gesellschafter erörtert. Zudem wäre aktuell – in der tiefsten Krise des
Luftverkehrs und der nur schwer abschätzbaren weiteren Entwicklung – nicht der
geeignete Zeitpunkt für einen soliden Verkauf von Gesellschaftsanteilen.
6. Gibt es Überlegungen hinsichtlich eines Verzichts auf die Rückzahlung der Gesellschaftsdarlehen?
Wenn ja, wie weit ist es mit solchen Überlegungen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 6.: Ein Verzicht auf die Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen stellt eine
mögliche Option dar, um das Unternehmen durch Stärkung des Eigenkapitals von den
Lasten der Pandemie abzuschirmen.
7. Wie bewertet der Senat die Option einer geordneten Insolvenz (bitte mit Begründung)?
Zu 7.: Eine geordnete Insolvenz ist keine für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
vorteilhafte Lösung, da das Insolvenzverfahren im Wesentlichen auf die
Schuldenbereinigung ausgerichtet ist. Da der Großteil der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten durch die Gesellschafter Land Berlin, Land Brandenburg
und Bund verbürgt ist, müssten diese daher unmittelbar von den Gesellschaftern
ausgeglichen werden.
8. Im Bericht zum Konzernabschluss der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH zum
31.12.2019 ist die Position „Sonstige Verpflichtungen“ mit gesamt 838,2 Mio. € ausgewiesen;
a) Wie schlüsselt sich diese Position im Einzelnen auf, was entfällt insbesondere auf Beraterleistungen, Schallschutzmaßnahmen, Beratungsaufträge etc.?
b) Inwiefern halten Sie den verwendeten Bilanzierungsansatz für korrekt? Hätte hier nicht eine Rückstellung passiviert werden müssen?
c) Inwiefern werden diese Verpflichtungen ausgabewirksam?
d) Wie stellt das Unternehmen die Liquidität zur Finanzierung dieser Ausgaben sicher?
e) Gibt es seitens der jeweiligen Gesellschafter entsprechende Erklärungen zur Bereitstellung der
Liquidität?
Zu 8.:
a) Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von EUR 838,2 Mio betreffen
folgende, bereits zum Stand 31.12.2019 vertraglich fixierte bzw. beauftragte
Sachverhalte:
Nr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
31.12.2019
Mio. EUR
31.12.2018
Mio. EUR
1 Schallschutzmaßnahmen 366,3 374,0
2
Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen 352,1 173,9
3
noch in Prüfung befindliche
Rechnungen für aktivierungspflichtige Maßnahmen
59,0 85,5
4
Zahlungsverpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen 60,8 30,4
3/3
b) Die „Sonstigen finanziellen Verpflichtungen“ im Jahresabschluss 2019 sind
aktivierungspflichtige Sachverhalte (Investitionen). Somit können hierfür keine
Rückstellungen gebildet werden.
c) Die ausgewiesenen Verpflichtungen werden zahlungswirksam, sofern sie
vertragsgemäß realisiert werden. Sie werden in der Kapitalflussrechnung und –
planung berücksichtigt.
d) Die „Sonstigen finanziellen Verpflichtungen“ sind grundsätzlich Bestandteil der
langfristigen Planung und somit im Finanzierungskonzept berücksichtigt.
e) Die Gesellschafter haben bekräftigt, weiter hinter ihrer Beteiligung FBB zu stehen
und diese auch finanziell zu unterstützen. Hierzu gehört auch der Beschluss, der FBB
in 2020 bis zu 300 Mio. EUR für COVID-19 bedingte Erlösausfälle zur Verfügung zu
stellen.
Berlin, den 02.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

#danketegel #tschüsstegel #abschiedtxl Am 8.11. geht der letzte Linienflug, AirFrance nach Paris.

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U-Bahn + Flughäfen: Ausbau der U7, fahrerloser Zug Das sind die Pläne für die U-Bahn-Anbindung des BER Ein fahrerloser Zug soll den Flughafen mit Gewerbe und Parkhaus verbinden – und die U7 für rund 750 Millionen Euro verlängert werden., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ausbau-der-u7-fahrerloser-zug-das-sind-die-plaene-fuer-die-u-bahn-anbindung-des-ber/26232656.html

Schon jetzt ist es die längste #U-Bahn-Linie der Stadt. Nun könnte die #U7 zwischen Rathaus Spandau und #Rudow verlängert werden zum #Großflughafen #BER. Technische Schwierigkeiten gibt es kaum. Dies ist das Fazit einer 172-seitigen #Machbarkeitsstudie im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg. Sie liegt dem Tagesspiegel vor. Offiziell vorgestellt wird sie am 20. Oktober.

Maximal 799 Millionen Euro seien erforderlich, die Studie bevorzugt jedoch eine Lösung für 746 Millionen, bei der die Bahntrasse am heutigen S-Bahnhof #Schönefeld oberirdisch gequert wird.

Die U7 führt also zunächst unterirdisch von Rudow bis zur #Stadtgrenze, steigt dann an, führt aufgeständert über den heutigen #S-Bahnhof Schönefeld – wo eine neue Verknüpfung beider Netze entsteht. Vor dem #Terminal des BER verschwindet die U7 wieder im Tunnel, weil die Flughafengesellschaft eine unterirdische Station fordert.

Ein oberirdischer Endbahnhof am BER wäre zwar 32 Millionen Euro günstiger, die Nachteile seien aber so erheblich, dass dies ausscheidet: „Diese Variante wird von der Flughafengesellschaft (#FBB) kritisch gesehen und abgelehnt“, heißt es in der Studie.

Für 746 Millionen Euro gibt es auf 8.560 Meter Strecke nicht nur sechs neue …

BER erhält Betriebserlaubnis: Übergabe des Flughafenbetreiberzeugnisses bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg / Pressemitteilung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

#BER erhält #Betriebserlaubnis
Übergabe des Flughafenbetreiberzeugnisses bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) hat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) heute die Gestattung der #Betriebsaufnahme sowie das #Flughafenbetreiberzeugnis für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) überreicht. Beide Dokumente sind notwendig zum Betrieb eines Verkehrsflughafens in Deutschland und damit Voraussetzung für die #Eröffnung des BER.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich über diese beiden für uns wichtigen Zeugnisse der Luftfahrtbehörde. Wir konnten nachweisen, dass die gesamte Flughafenanlage und die eingebaute Ausrüstung den Vorgaben entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren. Nachdem uns das Bauordnungsamt Ende April die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 erteilt, haben wir jetzt die letzten erforderlichen Bescheide, dass wir einen nach allen Vorschriften und Regularien betriebsbereiten Flughafen haben. Nach menschlichem Ermessen steht einer Eröffnung des BER am 31. Oktober 2020 nichts mehr entgegen.“

Guido Beermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur des Landes Brandenburg: „Der Flughafen Willy Brandt ist eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte für Deutschland und wird entscheidend zur Entwicklung des Landes Brandenburg beitragen. Der BER wurde von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg auf Herz und Nieren geprüft. Mit der heutigen Übergabe der Bescheide haben wir nun den letzten wichtigen Meilenstein für die Inbetriebnahme des BER gesetzt.“

Bereits seit Juli 2020 hat die Flughafengesellschaft den BER im Rahmen des international eingeführten und bewährten ORAT-Programms gemeinsam mit 9.000 freiwilligen Testern erfolgreich getestet. Das Trainingsprogramm wird aber noch bis zum 15. Oktober 2020 mit dem Ziel der letzten Verfeinerung der Abläufe weitergeführt.

Die BER-Inbetriebnahme beginnt mit der Eröffnung des Terminals 1 des BER am 31. Oktober 2020. An diesem Tag werden parallel eine Maschine der easyJet sowie eine Maschine der Lufthansa ankommen und als Erste am Main Pier des neuen Terminals empfangen und abgefertigt werden. Am Morgen des 4. Novembers nimmt die FBB die südliche Start- und Landebahn mit der Landung einer Maschine der Qatar Airways in Betrieb. Ab diesem Tag gelten dann auch die neuen Nachtflugbeschränkungen des BER. Enden wird der Umzug von Tegel zum BER mit dem letzten Flug einer Air France von Berlin-Tegel nach Paris am 8. November 2020.

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Flughäfen: Air France sagt Tegel als letzte Airline Adieu: Abschiedsflug nach Paris-Charles de Gaulle am 8. November 2020 / Pressemitteilung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und Air France

Air France sagt #Tegel als letzte Airline Adieu
#Abschiedsflug nach #Paris-Charles de Gaulle am 8. November 2020
Air France war die erste zivile Fluggesellschaft, die am Airport Berlin-Tegel gelandet ist, und sie wird auch die letzte sein, die von dort abhebt: Am 2. Januar 1960 rollte erstmals eine Air-France-Maschine über die Landebahn des Flughafens, der bis dato nur militärisch genutzt wurde. 60 Jahre später, am 8. November 2020, sagt #AF1235 nach Paris-Charles de Gaulle #Tegel als letzter Flug #Adieu.

Am 8. November 2020 startet Air France zweimal vom neuen Berlin Brandenburg Airport (#BER) nach Paris-Charles de Gaulle. Mit dem dritten Flug, AF1235, um 15.00 Uhr, verabschiedet Air France sich als letzte Airline vom #Airport Berlin-Tegel. Zum Einsatz auf der historischen Verbindung kommt ein Airbus A320.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
„Die lange und wechselvolle Geschichte des Flugbetriebs in Tegel ist mit kaum einer Airline so eng verbunden wie mit der Air France. Die Airline hat im Januar 1960 die Ära der zivilen Luftfahrt in Tegel begonnen, war am 1. November 1974 bei der Eröffnung des berühmten Flughafens mit einem der damals größten Flugzeuge der Welt, einem Airbus A300-B2, vertreten und startet am 8. November zum allerletzten Flug von TXL. Ein angemessenerer Abschied als mit einem Flug der Air France ist für diesen Flughafen schwer vorstellbar. Ich danke der Airline, dass sie unser Angebot zum Letztflug sofort angenommen hat und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Air France /KLM am Terminal 1 des BER.“

Stefan Gumuseli, Deutschland-Direktor AIR FRANCE KLM:
„Mit Flug AF1235 von Tegel nach Paris hat Air France die Ehre, sich als letzte Airline vom Flughafen Berlin-Tegel zu verabschieden und schließt damit ein wichtiges Kapitel in der deutsch-französischen Luftfreundschaft. 60 Jahre lang leistete Air France mit der Verbindung nach Tegel einen Beitrag bei der Annäherung von Deutschland und Frankreich. Mit den Flügen vom neuen Flughafen BER schlagen wir nun ein neues Kapitel auf und freuen uns, die traditionsreiche Verbindung von Paris nach Berlin weiterzuführen.“

Passagiere, die den letzten Flug von Air France ab Tegel live miterleben möchten, erhalten 60 Euro Rabatt (http://bit.ly/BYETXL) für Tickets von Berlin zu einer europäischen Destination ihrer Wahl*. Wer am selben Tag von Paris nach Berlin zurückfliegt, kann AF1134 um 20.40 Uhr mit Ankunft um 22.25 Uhr am neuen Flughafen BER nutzen. Vor und während des Fluges von Tegel nach Paris hat sich Air France einige Überraschungen für ihre Passagiere einfallen lassen.
*Nur gültig für Abflüge von Berlin-Tegel am 8. November 2020, buchbar auf der Air France-Webseite

Video der ersten Landung von Air France in Berlin-Tegel: https://twitter.com/i/status/1081192312741478400

Air France in Berlin-Tegel – ein Überblick:

2. Januar 1960: Erstmals landet ein ziviles Flugzeug der Air France in Berlin-Tegel. Damit eröffnet die französische Airline den Linienbetrieb des bislang militärisch genutzten Flugplatzes. Die Verbindung der Lockheed Super Constellation mit der Kennung F-BAZK führt von Berlin über Frankfurt nach Paris.
24. Februar 1960: Start des ersten offiziellen Linienflugs mit einer Caravelle zwischen Paris, Frankfurt und Berlin.
Ab 1961: Die Caravelle wird auf allen Flügen nach Berlin-Tegel eingesetzt: Auf den zwei täglichen Strecken Paris – Frankfurt – Berlin, Düsseldorf – Berlin und München – Berlin.
1976: Das Überschallflugzeug Concorde landet noch vor Aufnahme ihres Linienbetriebs in Tegel – 60.000 Besucher strömen zum Flughafen.
1977: Air France fliegt zweimal täglich Paris-Düsseldorf-Berlin mit einer Boeing B727-200 mit 154 Sitzplätzen. Sie ersetzt die kleinere Caravelle.
1980: Air France feiert ihr 30-jähriges Jubiläum des innerdeutschen Streckennetzes und den 5.000.000sten Passagier auf den Verbindungen von und nach Berlin.
18. April 1988: Der Airbus A320 von Air France feiert Weltpremiere auf der Strecke Paris-Berlin.
November 1988: Start der ersten von 100 wöchentlichen Flügen der neuen Airline „EuroBerlin France“ ab Tegel nach Frankfurt, Köln, München und Stuttgart. Sie gehört zu 51 Prozent Air France und zu 49 Prozent der Deutschen Lufthansa. Firmensitz ist Berlin-Tegel.
Ab 1. Dezember 2017: Die Air France-Tochter Joon verbindet Berlin-Tegel bis zu sechs Mal täglich mit Paris-Charles de Gaulle. Mit der Auflösung von Joon 2019 übernimmt Air France die Strecke wieder selbst.
Ab Oktober 2000: Bis zum Beginn der Corona-Pandemie verbindet Air France Berlin-Tegel bis zu sechsmal täglich mit Paris Charles-de-Gaulle.
8. November 2020: AF1235 nach Paris-Charles de Gaulle ist der letzte Flug von Tegel aus, bevor der Flughafen endgültig geschlossen wird. Air France startet künftig dreimal täglich vom neuen Berlin Brandenburg Airport (BER) nach Paris-Charles de Gaulle. Dort haben die Passagiere Anschluss an das Streckennetz von Air France mit rund 170 Destinationen weltweit.

Pressestelle AIR FRANCE KLM Deutschland

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#DankeTXL: Besucherterrasse öffnet ab 3. Oktober / Air-France-Flug verabschiedet den Flughafen/ Pressemitteilung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Am 8. November 2020 schließt der #Flughafen #Berlin-Tegel seine Türen. Mit der Schließung Tegels konzentriert sich der #Flugbetrieb der Hauptstadtregion auf den #BER. Die letzten regulären Linienflüge werden #TXL bereits am 7. November 2020 verlassen. Am Folgetag, dem 8. November, endet der Flugbetrieb in #Tegel.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
„Mit der Schließung des Flughafens Tegel geht ein großes Stück Stadtgeschichte zu Ende. Der Flugbetrieb wurde von einem perfekt eingespielten Team aus #Flughafengesellschaft und den zahlreichen Partnern sehr effektiv organisiert. Auf dem eigentlich längst zu klein gewordenen Flughafen konnten deutlich mehr Passagiere abgefertigt, als man für möglich gehalten hat – zuletzt 24 Millionen Passagiere 2019. Tegel am Laufen zu halten war eine wichtige Bedingung, um den BER fertig bauen zu können. Tegel hat Berlin einen großen Dienst erwiesen. Es ist uns darum wichtig – trotz den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie – allen, die es möchten, die Möglichkeit zu geben, Danke zu sagen und Abschied zu nehmen.“

Öffnung der #Besucherterrasse Tegel
Ab dem 3. Oktober bis zum 7. November 2020 wird die Besucherterrasse des Flughafens Tegel wieder geöffnet. Kostenlose Zeittickets können ab dem 1. Oktober online gebucht werden. Interessierte bekommen noch einmal die Gelegenheit, Starts und Landungen hautnah mitzuerleben und das Geschehen auf dem Vorfeld zu beobachten. Zusätzlich gibt es Informationen zur Geschichte des Flughafens. Ein #Selfie-Spot lädt zu Erinnerungsfotos ein, die gerne unter dem Hashtag #DankeTXL geteilt werden können.

Aufgrund der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ist jedoch jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig auf der Terrasse zugelassen. In der Zeit von 11.00 Uhr bis 20.30 Uhr können täglich gut 900 Personen auf die Besucherterrasse. Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, den Flughafen Tegel noch einmal hautnah zu erleben und Abschied zu nehmen, beträgt die Besuchszeit pro Person eine Stunde.

Interessierte müssen daher vorab ein Ticket für sich und bis zu vier weitere Personen buchen. Pro Person sind insgesamt maximal zwei Besuche möglich. Die Registrierung erfolgt online unter: www.danketegel.berlin

Letzter Abflug TXL
Den ersten #Linienflug nach Tegel absolvierte die französische Fluggesellschaft #Air France. Am 2. Januar 1960 landete eine #Lockheed Super Constellation am neuen Flughafen. Mehr als sechzig Jahre später, am 8. November 2020 wird sich der Kreis schließen. Um 15.00 Uhr soll eine Maschine der Air France am Flughafen Berlin-Tegel in Richtung #Paris-Charles-de-Gaulle-Flughafen abheben. Der letzte Flug der Air France beendet damit auch die Ära der Fliegerei in Berlin.

Terminalrundgänge am 8. November 2020
Am Nachmittag des 8. November 2020 kann das historische Sechseck des Terminals A noch einmal besichtigt werden. Informationen über Anmeldemöglichkeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

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Flughäfen: Bombardier Aviation übernimmt LBAS in Berlin komplett, aus aerobuzz.de

Bombardier Aviation übernimmt LBAS in Berlin komplett

Die #Lufthansa Technik stellt ihr Engagement in der #Business-Aviation-Maintenance ein. Sie gibt ihre Anteile an #LBAS (Lufthansa #Bombardier Aviation Services) an Bombardier #Aviation ab. Der Hersteller wird das Maintenenance-Zentrum am #Flughafen #Berlin-Schönefeld als werkseigenes Customer Service Center weiterführen.

Bombardier Aviation hat heute bekanntgegeben, dass der kanadische Business Jet-Hersteller alle Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen Lufthansa Bombardier Aviation Services (LBAS) übernehmen wird. Die Kanadier haben eine entsprechende Vereinbarung mit der Lufthansa Technik und #ExecuJet getroffen, die bislang mit 51 Prozent beziehungsweise 20 Prozent Mitgesellschafter von LBAS waren. Das Unternehmen mit Sitz am Flughafen Berlin-Schönefeld wurde 1997 gegründet und hat sich auf die Wartung, Instandhaltung und Überholung von Geschäftsreisejets der #Learjet-, Bombardier #Challenger- und Bombardier #Global-Familien spezialisiert.

LBAS ist auf Bombardier-Jets spezialisiert
Jean-Christophe Gallagher, Vorstandsmitglied von Bombardier Aviation und General Manager für Customer Experience, sagte: „Bombardier verfügte schon seit Jahren über eine starke Präsenz in Deutschland. Wir sind stolz, dass diese bedeutende Transaktion unsere Präsenz …

#s-bahn #475079 am #flughafen #tegel

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