Taxi + Flughäfen: Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald schließen Vereinbarung für den künftigen Taxen-Verkehr am Flughafen BER, aus berlin.de

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Pressemitteilung vom 16.09.2020
Jeweils 300 #Taxen aus Berlin und Brandenburg bedienen gleichberechtigt Kundinnen und Kunden am #Flughafen. Start ist am Tag der #BER-Eröffnung
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sich als Vertreterin des Landes Berlin mit dem Landkreis Dahme-Spreewald auf eine Vereinbarung für die Durchführung des Taxenverkehrs am Flughafen Berlin-Brandenburg (#BER) geeinigt. Die Vereinbarung ist bereits unterzeichnet und tritt mit dem Tag der BER-Eröffnung – festgelegt auf den 31. Oktober 2020 – unmittelbar in Kraft.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Wir haben ein sehr gutes Ergebnis im Interesse beider Länder erzielt – ein weiterer Beleg für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg. Ich danke den Partnern im Landkreis Dahme-Spreewald und im Land Brandenburg dafür. Von unserer Vereinbarung profitieren einerseits die #Taxi-Unternehmen in beiden Bundesländern sowie die Kundinnen und Kunden der Metropolregion. Darüber hinaus wird der Klimaschutz gestärkt, da Leerfahrten künftig vermieden werden.“

Der BER wird künftig zu gleichen Teilen durch #Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald und durch Taxen aus Berlin bedient. Zum Zeitpunkt der BER-Eröffnung sind jeweils 300 Taxen beider Seiten zugelassen, insgesamt also 600 Fahrzeuge. Damit kann die aktuell zu erwartende Nachfrage am BER in jedem Fall befriedigt werden. Werden aufgrund steigender Nachfrage weitere Taxen nötig, ist die Zahl im Verhältnis 1 : 1 aufzustocken. Die Höchstgrenze wird vorerst auf 1.100 Taxen (jeweils 550) festgelegt – danach erfolgen weitere Abstimmungen.

Berliner Taxen erhalten am BER ganztägig ein gleichberechtigtes #Laderecht direkt am #Taxenstandplatz des Flughafens. Ihre Beförderungspflicht umfasst das Land Berlin sowie insgesamt 30 Kommunen in Brandenburg im Umkreis von rund 25 Kilometern um den BER, von der Stadt #Potsdam im Westen über #Zossen im Süden bis #Grünheide (Mark) im Osten.
Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald erhalten im Gegenzug ein ganztägiges Laderecht an allen Taxenstandplätzen im Land Berlin. Ihre Beförderungspflicht umfasst bei Abfahrt in Berlin alle Berliner Ziele sowie den Flughafen BER.
Die Aufnahme von Fahrgästen außerhalb der Standplätze am BER und in Berlin („#Heranwinken“) ist den Taxen dabei jeweils nur am eigenen Betriebsort gestattet.

Damit gibt es erstmals seit 2012 – als der Landkreis eine entsprechende Vereinbarung mit Berlin gekündigt hatte – wieder eine Taxen-Vereinbarung für den Flughafen Berlin-Brandenburg. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2022 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Vereinbarung wird regelmäßig evaluiert.

Die Auswahl der 300 Berliner Taxen übernimmt das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) in einem transparenten Verfahren. Die #Lizenzen werden jeweils nur befristet ausgegeben, um Wechsel zu ermöglichen.

Alle Taxen fahren vorerst mit dem jeweiligen Tarif des Einsatzortes. Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald werden zeitnah einen einheitlichen #Flughafentarif festlegen, der dann für alle Taxen gilt, die am BER Fahrgäste aufnehmen.

Taxi: Lizenzvergabe im Personenbeförderungsgewerbe

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Lizenzen vergab die Stadt Berlin in den letzten 5 Jahren an #Taxifahrer/#Taxiunternehmen? Antwort zu 1: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) führt lediglich eine Statistik über die Zahl der Firmen und Fahrzeuge, für die eine Genehmigung im Taxen- und Mietwagenverkehr besteht. Am Ende des Monats Januar 2009 betrug – die Zahl der Taxen: 7044 – die Zahl der Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer: 3139. Am Ende des Monats Januar 2014 betrug – die Zahl der Taxen: 7621 – die Zahl der Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer: 3024. Frage 2: Wie viele Lizenzen vergab die Stadt Berlin in den letzten 5 Jahren an taxiähnliche Personenbeförderungsunternehmen (wie z. B. Limousinenfahrdienste)? Antwort zu 2: Am Ende des Monats Januar 2009 betrug – die Zahl der Mietwagen: 1313 – die Zahl der Mietwagenunternehmerinnen und Mietwagenunternehmer: 282 Am Endes des Monats Januar 2014 betrug – die Zahl der Mietwagen: 1578 – die Zahl der Mietwagenunternehmerinnen und Mietwagenunternehmer: 324. Frage 3: Gibt es hinsichtlich der Lizenzvergabeanforderungen Unterschiede zwischen Taxiunternehmen und taxiähnlichen Personenbeförderungsunternehmen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Antwort zu 3: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Bundesgesetz. Es regelt die Arten und Formen genehmigungsfähiger Verkehre im Grundsatz abschließend und unterscheidet u.a. zwischen Taxen und Mietwagen. Dabei stellt es durch spezielle Regelungen an die Nutzung der Genehmigung durch Mietwagenunternehmerinnen und Mietwagenunternehmer sicher, dass der Mietwagenverkehr nicht etwa durch taxiähnliches Aussehen oder Verhalten den Taxenverkehr beeinträchtigt, denn Taxen unterliegen (anders als Mietwagen) besonderen Pflichten (Betriebspflicht, Beförderungspflicht, Tarifpflicht). Für die Einzelheiten wird auf die Regelung des § 49 Abs. 4 PBefG verwiesen. Frage 4: Wie wird die Uniformität im Personenbeförderungsgewerbe gewährleistet, wenn mehr Lizenzen mit unterschiedlichen Qualitätsstandards vergeben werden, als das es der Markt zulässt? Antwort zu 4: An die in der Antwort zu Frage 3 genannten unterschiedlichen Arten und Formen der gewerblichen Personenbeförderung untereinander stellt das Gesetz jeweils einheitliche Anforderungen. Deshalb werden seitens der Berliner Genehmigungsbehörde, dem LABO, keine Genehmigungen mit unterschiedlichen Qualitätsstandards vergeben. Dem steht nicht entgegen, dass sich etwa das Gewerbe aus eigener Initiative für die Unternehmerinnen und Unternehmer und die von diesen beschäftigten Fahrerinnen und Fahrer um Qualitätsanforderungen bemüht, denen sich einige Unternehmerinnen und Unternehmer freiwillig unterwerfen. Frage 5: Wie viele Lizenzen wurden im genannten Zeitraum eingezogen und nicht erneut ausgegeben? Welche Gründe führten dabei zum Entzug? Antwort zu 5: Das LABO führt keine Liste über eingezogene und nicht erneuert ausgegebene Genehmigungen. Es liegen aber folgende Zahlen vor: Seit September 2009 wurden: – 24 Genehmigungen mit insgesamt 203 konzessionierten Fahrzeugen im Rahmen der Erneuerung abgelehnt, – für 19 Unternehmerinnen und Unternehmer mit insgesamt 208 konzessionierten Fahrzeugen wurde die Genehmigung widerrufen. Gründe, die zum Widerruf der dem Unternehmerinnen und Unternehmer erteilten Genehmigung führen, folgen aus den Vorgaben des § 25 PBefG. Berlin, den 21. Februar 2014 In Vertretung C h r is t I a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)