Ende Oktober eröffnet der #BER in #Schönefeld. Acht Tage später wird #Tegel geschlossen. Dazwischen liegt eine der größten #Umzugsaktionen, die es je gegeben hat. Thomas Rautenberg erklärt, wie das ohne Autobahn-Sperrung gehen kann.
Wann findet der Umzug statt?
Der #Umzug von Tegel nach Schönefeld ist im Grunde schon seit Wochen im Gange. Alle Arbeitsbereiche der #Flughafengesellschaft, die für den Betrieb in Tegel nicht mehr unbedingt benötigt werden, beziehen bereits in Schönefeld ihre neuen Büros beziehungsweise die Technikhallen. Darüber hinaus müssen insgesamt 59 Airlines ihre Vertretungen von Tegel nach Schönefeld verlagern.
Den letzten Abflug vom Airport Berlin-Tegel vor der Schließung führt Air France durch. Die Airline, die 1960 den ersten Linienflug nach Tegel durchführte, hebt am 8. November 2020 um 15 Uhr Richtung #Paris ab. Lufthansa verabschiedet sich schon am Abend zuvor.
Und dabei setzt die deutsche Airline einen besonderen Flugzeugtyp ein. Denn Lufthansa fliegt die Strecke von Berlin-Tegel nach #München nicht wie üblich mit einem Kurz- und Mittelstreckenjet wie dem Airbus #A320. Sie hat sich vielmehr entschieden, einen deutlich größeren #Langstreckenflieger vom Typ Airbus #A350-900 auf Flug #LH1955 zu schicken.
Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup hat am Montag den Zeitplan für den #Eröffnungstag des #BER bekanntgegeben. Demnach werden am 31. Oktober um 14 Uhr die ersten Maschinen von #Easyjet und #Lufthansa auf dem neuen #Flughafen in #Schönefeld landen. Das sagte er im BER-Sonderausschuss des Brandenburger Landtags.
Ab 19 Uhr werden dann die Flüge von Easyjet nicht mehr in Tegel landen, sondern regulär am BER abgefertigt. Der erste Abflug vom neuen Flughafen ist für den 1. November 6:45 Uhr nach London Gatwick geplant. Drei Tage später – am 4. November – wird auch die Südbahn eröffnet. Der letzte Flug aus Berlin-Tegel soll dann am 8. November in Richtung Paris abheben.
BER, der Flugzeugparkplatz
Lütke Daldrup wiederholte seine Aussage, dass es kein großes Fest zur Eröffnung geben werde. Nach den jahrelangen Verzögerungen sei …
Wie viel Reisende zahlen müssen, wenn sie am neuen Hauptstadtflughafen #BER ein #Taxi nehmen, hängt nicht nur davon ab, wohin sie wollen. Auch in welches Fahrzeug sie sich setzen, wird vorerst entscheidend sein.
Zwar haben Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald sich Mitte September auf eine Regelung für das Laderecht Berliner Taxis am BER geeinigt, die am Freitag auch im Amtsblatt des Landes Berlin veröffentlicht wurde. Keine Übereinkunft besteht bislang allerdings zu einem gemeinsamen Flughafentarif für die Fahrzeuge aus den verschiedenen Bundesländern, die künftig gleichberechtigt am neuen Hauptstadtflughafen Gäste laden werden.
Während Berliner Taxis laut Verordnung den Berliner Tarif nutzen, müssen ihre Kollegen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald die dortigen Entgelte anwenden.
Taxis am BER: Unterschiedliche #Tarifhöhe ist „absurd“
Für Unverständnis sorgt das bei SPD-Verkehrspolitiker Tino Schopf. „Es ist sehr begrüßenswert, dass diese Einigung bezüglich der Laderechte im September zustande kam. Und dennoch gibt es Punkte, die ich kritisch …
In seiner letzten Sitzung vor der #Inbetriebnahme hat sich der Aufsichtsrat der #Flughafengesellschaft mit den abschließenden Vorbereitungen für die Eröffnung des #BER am 31. Oktober 2020 beschäftigt. Darüber hinaus ließ sich der Aufsichtsrat über die wirtschaftlichen Herausforderungen in den kommenden Jahren berichten und beschloss den Wirtschaftsplan für 2021.
Zur letzten Phase der Vorbereitungen der Inbetriebnahme berichteten der Vorsitzende der Geschäftsführung und der Betriebsleiter Operations dem Aufsichtsrat von sehr guten Fortschritten: Die #Luftfahrtbehörde hat dem BER am 1. Oktober die finale #Betriebserlaubnis erteilt und der #ORAT-Probetrieb mit insgesamt 9.000 Komparsen endet nach 47 erfolgreichen Testtagen am 15. Oktober planmäßig. Neben den letzten zwei Übungen in der kommenden Woche werden viele Stellproben mit Flugzeugen durchgeführt. Einer der letzten Schwerpunkte der Vorbereitungen liegt in dem finalen Testen der luftseitigen Prozesse bei der Abfertigung der #Flugzeuge.
Auch der Ausbau der Läden und gastronomischen Einrichtungen des BER steht kurz vor dem Abschluss. Fast alle Gewerbeflächen öffnen am 1. November, dem ersten Tag mit Abflügen am BER. Viele der Geschäfte und Restaurants im Marktplatz werden sich bereits am 31. Oktober zur offiziellen Eröffnung präsentieren. Im Terminal 1 befinden sich insgesamt 100 Mietflächen und 11 mobile Gastronomie-Einheiten. Weiterhin gibt es eine #Lufthansa-Lounge und drei von der FBB betriebene Lounges: die #Tempelhof-Lounge im Mainpier Süd, die #Tegel-Lounge im Mainpier Nord und die #VIP-Lounge mit direktem Zugang zum Parkhaus 1 im Pier Süd.
Die Geschäftsführung konnte dem Aufsichtsrat berichten, dass der Bund den #Regierungsflugbetrieb am BER am 21. Oktober, und damit eineinhalb Wochen vor der Eröffnung des BER, aufnimmt. Ab dann werden Staatsgäste in #Schönefeld neben dem Terminal 5 des BER empfangen. Auch die #Flugbereitschaft für Regierungsmitglieder am BER auf der Ramp1 arbeitet. Die FBB hatte das Regierungsterminal und das Flugfeld der Ramp1 bereits im Herbst 2018 fertiggestellt.
Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 weist coronabedingte Besonderheiten auf. Vor dem Hintergrund der weltweit eingebrochenen Luftverkehrsbranche ist die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der FBB mit Unsicherheiten verbunden. Um das mögliche Spektrum trotzdem abbilden zu können, stellte die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat neben dem Managementplan mit knapp 18 Mio. Fluggästen auch zwei weitere Szenarien mit unterschiedlichen Annahmen zur zukünftigen Verkehrsentwicklung vor. Die Mittelfristplanung soll, zusammen mit dem Businessplan 2021, im ersten Quartal des kommenden Jahres vorgestellt werden und wird ebenfalls auf den unterschiedlichen Entwicklungsszenarien beruhen.
Um die Liquidität der Flughafengesellschaft für das kommende Jahr zu sichern, ist das Unternehmen wegen Corona weiterhin auf Hilfen der Gesellschafter angewiesen. Nach eingehender Beratung stimmte der Aufsichtsrat neben dem Wirtschaftsplan 2021 auch der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen für das kommende Jahr in Höhe von bis zu 552 Mio. Euro zu. Für das laufende Jahr haben die Gesellschafter einen Zuschuss gemäß der Bundesrahmenrichtlinie zum Ausgleich der Verluste während des Lock-Downs vom 04.03. bis 30.06. in Höhe von 98,8 Mio. Euro gewährt. Für die zweite Jahreshälfte sollen bis zu 201 Mio. Euro Gesellschafterdarlehen aufgenommen werden, um die Ausfälle aus dem weiterhin schwachen Flugbetrieb auszugleichen. In 2020 werden insgesamt nur 10 Mio. Passagiere erwartet, nach fast 36 Mio. im Jahr 2019
Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der BER ist betriebsbereit! Allen Unkenrufen zum Trotz, wir haben unser Ziel erreicht. Danke an die, die mitgekämpft und an uns geglaubt haben. Jetzt stellen wir uns der neuen Herausforderung, der Bewältigung der coronabedingten Finanzprobleme.“
Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „In drei Wochen haben wir endlich einen modernen Flughafen, der ganz Ostdeutschland wichtige wirtschaftliche Impulse geben wird. Jetzt kommt es darauf an, auch im internationalen Wettbewerb faire Chancen zu bekommen und dem Hauptstadtflughafen angemessene Flugrechte nach Asien einzuräumen. Um die deutsche Wirtschaft in allen Landesteilen wieder so erfolgreich wie vor der Pandemie zu machen, brauchen wir drei internationale Flughäfen in Deutschland, die interkontinental direkt angebunden sind. Zwei Flughäfen im Westen der Republik sind zu wenig.“
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Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Nur 300 ausgeloste Berliner Taxis dürfen am #BER Fluggäste aufnehmen. Viel zu wenig, klagt die Branche. Viele Fahrer wollen klagen.
Gut drei Wochen vor dem Start des Betriebs am neuen #Hauptstadtflughafen BER ist für das Berliner #Taxigewerbe eine Unsicherheit gebannt. Mit der Einigung zwischen der Senatsverkehrsverwaltung und dem Landkreis Dahme-Spreewald dürfen aus Berlin stammende Taxis zum ersten Mal seit 2012 in Schönefeld wieder Fluggäste aufnehmen. Und doch sind Angst und Wut in der Branche aktuell immer noch groß – ausgerechnet wegen der erzielten Einigung.
#Flughafen BER: Auswahlverfahren für #Laderecht hat begonnen
Nach langen Verhandlungen hatten sich Berlin und der Landkreis Mitte September darauf verständigt, dass künftig zunächst je 300 Taxis aus Berlin und dem Landkreis ein Laderecht für den BER erhalten. Trotz der Lösung des lange schwelenden Konflikts geht der Ärger aber weiter. Denn auch wenn die Zahl der Fahrzeuge aus Berlin am Flughafen laut Vereinbarung künftig auf bis zu 550 Stück ansteigen könnte, erhält damit nur ein Bruchteil der mehr als 7000 Taxis aus der Hauptstadt ein Laderecht am BER. Welche Unternehmen genau dies sein werden, ist noch offen.
Der Berliner #Flughafen bleibt ein tragisches Projekt. Endlich ist er fertig, aber wegen Corona bucht kaum jemand Flüge. Trotzdem schauen Experten optimistisch in die Zukunft.
Die rosigen Zeiten liegen nicht einmal ein Jahr zurück. Doch Enrico Rümker hat das Gefühl, dass seitdem eine Ewigkeit vergangen ist – so unwirklich wirken die Erinnerungen aus heutiger Sicht. „Die Situation war völlig anders als heute. Der #Luftverkehr nahm immer weiter zu, auch und vor allem in Berlin“, sagt der Sekretär der Gewerkschaft Verdi. „Ein Ende des Booms war nicht in Sicht, die Branche schien völlig krisensicher zu sein. Unsere einzige Befürchtung war, wie wir genügend qualifiziertes Personal bekommen.“ Doch dann kam Corona, und die #Luftfahrt gehörte zu den Wirtschaftszweigen, die am härtesten von der Pandemie getroffen wurden. Auch der Flughafen #BER, der am 31. Oktober öffnet, findet sich in einem sehr ungünstigen Umfeld wieder. Lässt sich das Versprechen, dass er zu einer #Jobmaschine für Berlin und Brandenburg wird, jetzt noch einlösen? Es gibt Skepsis – aber auch Optimismus.
Enrico Rümker, der mit seinem Kollegen Holger Rößler Beschäftigte des Luftverkehrs betreut, musste zu dem Treffen nichts Schriftliches mitbringen. Der 40-Jährige, dessen Akzent die Mecklenburger Herkunft verrät, hat die aktuellen Zahlen im Kopf, weil er sich täglich mit der Misere befasst. Der Jobmotor stottert: So sieht Rümkers Bestandsaufnahme derzeit aus. Vor der …
Frage 1:
300 Taxen aus dem Landkreis LDS sollen ein ganztägiges #Laderecht an allen #Taxenstandplätzen in Berlin
erhalten. Wie sind diese #Taxen als ladeberechtigt gekennzeichnet? Wenn keine Kennzeichnung vorliegt,
warum nicht und wie wird dann sichergestellt, dass nicht andere, ebenfalls aus dem Landkreis LDS kommende
Taxen, sich an den Taxenhalteplätzen stellen und sich bereithalten?
Antwort zu 1:
Das Laderecht der am Flughafen Berlin-Brandenburg ladeberechtigten Taxen, sowohl aus
dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) als auch aus Berlin, wird durch eine äußerlich
sichtbare, dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen. Die Ausgabe der Plakette erfolgt durch die jeweilige Genehmigungsbehörde
der Betriebssitzgemeinde. Damit sind die 300 auch in Berlin ladeberechtigten Taxen aus
dem Landkreis von den nicht in Berlin ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis zu
unterscheiden.
Frage 2:
Inwieweit sind ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis LDS fiskalisiert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Im Gegensatz zur Finanzverwaltung des Landes Berlin hat das Land Brandenburg
Fiskaltaxameter bislang nicht eingeführt.
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Frage 3:
Inwieweit haben die 300 Taxen aus dem Landkreis LDS den Berliner #Taxitarif in ihrem #Taxameter
programmiert? Wenn nicht, wie werden Fahrgäste daraufhin gewiesen, dass sie einen höheren
Kilometerendpreis als in einem Berlin zugelassenen Taxi zu entrichten haben?
Antwort zu 3:
Die mit dem Landkreis getroffene Vereinbarung regelt, dass (nur) die im Gebiet des
Landkreises zugelassenen Taxen mit Laderecht am Flughafen Berlin-Brandenburg, deren
Fahrzeuge mit einem Taxameter ausgestattet sind, das auch den Berliner Tarif ausweist,
im Rahmen der jeweils errechneten Quote zuzulassender Taxen berechtigt sind, ihre Taxen
an den Taxenstandplätzen des Landes Berlin bereitzuhalten.
Frage 4:
Sofern der Berliner Taxitarif im LDS-Taxameter hinterlegt ist, wird in welcher Form sichergestellt, dass der
Berliner Tarif zur Anwendung kommt?
Antwort zu 4:
Nach der Vereinbarung richtet sich das zu erhebende Beförderungsentgelt für die im Land
Berlin beginnenden Fahrten nach dem Berliner Taxitarif. Das ist ggf. durch entsprechende
Kontrollen sicherzustellen bzw. auf Grund nachweislich sich ergebender Verstöße seitens
der Genehmigungsbehörde des Landkreises als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Frage 5:
300 Berliner Taxen sollen in einem transparenten Verfahren am BER befristet ladeberechtigt sein. Nach
welchen Kriterien werden die Lizenzen vergeben und über welche Geltungsdauer verfügen diese Lizenzen?
Antwort zu 5:
Berliner Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer können sich für ihre Taxi-Fahrzeuge
um ein Laderecht am #Flughafen Berlin-Brandenburg (#BER) bewerben. Das Berliner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hat dazu einen Aufruf auf
seiner Homepage (Interessenbekundungsverfahren) veröffentlicht. Barrierefreie Taxis
(Inklusions-Taxis) werden bis zu einer (aus rechtlichen Gründen zu berücksichtigenden)
Obergrenze von 30 Fahrzeugen im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Im Übrigen
erfolgt die Auswahl in einem Losverfahren. Das Laderecht wird befristet für ein Jahr erteilt,
damit jede/jeder Berliner Taxiunternehmerin/Taxiunternehmer im Laufe der Zeit die Chance
erhält, für ein Laderecht am BER ausgewählt zu werden (Rotation).
Frage 6:
Wie erklärt der Senat die Stichzahl von 300 Taxen? Warum wurde der Fokus nicht beispielsweise auf die
2.665 Berliner Taxiunternehmen gelegt?
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Antwort zu 6:
Anders als der Flughafen Tegel verfügt der Flughafen Berlin-Brandenburg über eine sehr
gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV-Anbindung) mit der #S-Bahn
und dem #Regionalverkehr. Der Landkreis Dahme-Spreewald geht deshalb davon aus, dass
für die individuelle Beförderung mit Taxen im Normalfall lediglich 1.100 Taxen benötigt
werden. Diese Taxen sollen je zur Hälfte aus dem Landkreis und aus Berlin kommen. In der
Anfangsphase werden allerdings nur 600 Taxen (je 300 Taxen aus dem Landkreis und aus
Berlin) benötigt, weil die Fluggastzahlen Corona-bedingt stark gesunken sind.
Im Übrigen dürfen Taxen nach dem Personenbeförderungsgesetz grundsätzlich nur in der
Gemeinde bereitgehalten werden, in der die Unternehmerin/der Unternehmer ihren/seinen
Betriebssitz hat. Weil der Flughafen Berlin-Brandenburg im LDS liegt und damit außerhalb
ihrer eigenen Berliner Betriebssitzgemeinde, dürfen Berliner Taxen dort überhaupt nur
deshalb Fahrgäste aufnehmen, weil eine Vereinbarung mit dem LDS dies gestattet.
Frage 7:
Inwieweit müssen die lizenzierten Taxen (Unternehmen) einen Ortskundenachweis (Ortskundeprüfung)
erbringen?
Antwort zu 7:
Fahrerinnen und Fahrer von Taxen aus dem Landkreis mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen eine #Ortskundeprüfung abgelegt haben, die bereits heute Zielfahrten
in den für Taxen des Landkreises geltenden Pflichtfahrbereich Berlin beinhaltet.
Fahrerinnen und Fahrer von Berliner Taxen mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen, sofern sie nicht im Besitz einer Ortskundeprüfung für den Landkreis
sind, bei den zuständigen Behörden im Landkreis Dahme-Spreewald eine Ergänzung der
Berliner Ortskundeprüfung abgelegt haben, die sich auf Zielfahrten in die Gebiete erstreckt,
die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am Flughafen Berlin-Brandenburg als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind (in einem Halbkreis von etwa 25 km um den Flughafen).
Frage 8:
Aus der Pressemitteilung vom 16. September ist zu entnehmen, „Das Land Berlin und der Landkreis DahmeSpreewald werden zeitnah einen einheitlichen Flughafentarif festlegen (…).“ Aus welchen konkreten Gründen
war es nicht möglich, eine Einigung zum 31. Oktober 2020 zu erzielen? Was versteht die Senatsverwaltung
unter der Ankündigung, dass der einheitliche Flughafentarif „zeitnah“ festgelegt werde?
Antwort zu 8:
Bis zum 31. Oktober 2020 ist die Inkraftsetzung eines gemeinsamen Flughafentarifs aus
verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich. Um eine Grundlage für einen solchen Tarif
zu schaffen, bedurfte es zunächst der Verständigung mit dem Landkreis, auch Berliner
Taxifahrerinnen/Taxifahrern Laderechte zuzugestehen. Die entsprechende Vereinbarung
konnte mit den o.g. Inhalten am 15. September 2020 abgeschlossen werden. Auf dieser
Basis gilt es jetzt, die Einzelheiten eines Flughafentarifs mit dem Landkreis und den
Vertretungen des Taxigewerbes abzustimmen. Vor dem Inkrafttreten dieser
Rechtsverordnung des Senats muss ein Zeitfenster beim Eichamt Berlin-Brandenburg für
die Erstellung und Überprüfung der Tarifprogramme (einschließlich etwaiger Korrektur und
erneuter Prüfung) vorhanden sein. Dazu müssen die Tarifeckdaten feststehen. Die
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Verbände sind anzuhören und alle in der Verbändeanhörung geäußerten Bedenken sind in
der Senatsvorlage zu würdigen und abzuwägen. Schließlich kann die Änderung im Hinblick
auf die erforderliche Eichung der Taxameter frühestens 14 Tage nach Veröffentlichung im
Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nachdem die Passagierzahlen in den Sommermonaten stetig angestiegen sind, verzeichneten die #Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld im September wieder weniger Gäste. Im September flogen insgesamt 693.601 #Passagiere von beiden Flughäfen. Das ist ein Minus von 16,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Die wesentlichen Gründe waren das Ende der Sommerferien, die zunehmenden Reisewarnungen für die europäischen Nachbarländer und veränderte Quarantäneverordnungen für die Einreise. Insgesamt fertigte der Standort Schönefeld 213.412 Passagiere ab; in Tegel waren es 480.189 Passagiere. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war das ein Rückgang von 78,7 Prozent.
Für beide Flughäfen wurden 9.522 #Flugbewegungen registriert, davon führte Schönefeld 3.747 und Tegel 5.775 #Flüge durch. Verglichen zum Vorjahr bedeutet das ein Minus von 63 Prozent.
Im Zeitraum von Januar bis September wurden bisher insgesamt 8.038.590 #Passagiere befördert. Davon rund 2.600.446 in Schönefeld und 5.438.144 in Tegel. Das sind 70,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Rückgang der #Fluggastzahlen im September zeigt, wie unmittelbar das Infektionsgeschehen und die Quarantänepflicht sich auf die Fluggastzahlen auswirken. Um die Hauptstadtregion auch in der Pandemie verlässlich mit der Welt verbinden zu können, brauchen wir weniger pauschale Quarantäneregelungen und mehr Testmöglichkeiten an den Flughäfen. Außerdem sollten die tatsächlichen Infektions-Hotspots klarer eingegrenzt werden, um andere Gebiete weiterhin erreichen zu können.“
Den Verkehrsbericht September mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online:
> Verkehrsstatistik
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1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass der #Flughafengesellschaft F#BB die Zahlungsunfähigkeit
droht?
2. Welchen Anteil an der Situation hat die Corona Pandemie? Wie ist sie dafür mitverantwortlich?
Zu 1 und 2.: Die FBB hat die Gesellschafter im März 2020 darüber informiert, dass
durch den zeitweisen Rückgang der Passagierzahlen von bis zu 99% im Kontext der
COVID-19-Pandemie nicht mehr durch Einsparungen kompensierbare Erlösausfälle
für 2020 in Höhe von bis zu 300 Mio. EUR zu erwarten sind. Eine drohende #Zahlungsunfähigkeit wurde nicht angezeigt.
3. Was wird unternommen, um im Rahmen des europäischen Aufbaufonds Gelder für die Abwendung
der #Insolvenz zu akquirieren?
Zu 3: Die FBB prüft alle verfügbaren Unterstützungsprogramme.
4. Wird der Einstieg eines Investors geprüft? Gibt es hierzu Überlegungen im Berliner Senat? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, wer?
5. Befürwortet der Senat eine #Teilprivatisierung der FBB, oder lehnt er sie ab (bitte mit Begründung)?
Zu 4. und 5.: Die Beteiligung des Landes Belrin an der FBB resultiert aus dem
Vorliegen eines wichtigen Interesses des Landes Berlin nach § 65
Landeshaushaltsordnung (LHO) am Flughafen als Infrastruktur mit überragender
Bedeutung für die Hauptstadtregion. Im aktuellen vom Senat jährlich beschlossenen
Zielbild der FBB, das die verbindliche wirtschaftliche und fachpolitischen Leitlinie für
die künftige Unternehmensstrategie umreisst, sind die mittelfristigen Ziele des Landes
u.a. in Form der Neuordnung der Luftverkehrsinfrastruktur, der bedarfsgerechten
2/3
Kapazitätsausweitung und der Ausweitung des Interkontinentalverkehrs definiert. Eine
Teilprivatisierung der FBB entspricht nicht den Zielen des Senats und wird auch nicht
im Kreise der Gesellschafter erörtert. Zudem wäre aktuell – in der tiefsten Krise des
Luftverkehrs und der nur schwer abschätzbaren weiteren Entwicklung – nicht der
geeignete Zeitpunkt für einen soliden Verkauf von Gesellschaftsanteilen.
6. Gibt es Überlegungen hinsichtlich eines Verzichts auf die Rückzahlung der Gesellschaftsdarlehen?
Wenn ja, wie weit ist es mit solchen Überlegungen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 6.: Ein Verzicht auf die Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen stellt eine
mögliche Option dar, um das Unternehmen durch Stärkung des Eigenkapitals von den
Lasten der Pandemie abzuschirmen.
7. Wie bewertet der Senat die Option einer geordneten Insolvenz (bitte mit Begründung)?
Zu 7.: Eine geordnete Insolvenz ist keine für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
vorteilhafte Lösung, da das Insolvenzverfahren im Wesentlichen auf die
Schuldenbereinigung ausgerichtet ist. Da der Großteil der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten durch die Gesellschafter Land Berlin, Land Brandenburg
und Bund verbürgt ist, müssten diese daher unmittelbar von den Gesellschaftern
ausgeglichen werden.
8. Im Bericht zum Konzernabschluss der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH zum
31.12.2019 ist die Position „Sonstige Verpflichtungen“ mit gesamt 838,2 Mio. € ausgewiesen;
a) Wie schlüsselt sich diese Position im Einzelnen auf, was entfällt insbesondere auf Beraterleistungen, Schallschutzmaßnahmen, Beratungsaufträge etc.?
b) Inwiefern halten Sie den verwendeten Bilanzierungsansatz für korrekt? Hätte hier nicht eine Rückstellung passiviert werden müssen?
c) Inwiefern werden diese Verpflichtungen ausgabewirksam?
d) Wie stellt das Unternehmen die Liquidität zur Finanzierung dieser Ausgaben sicher?
e) Gibt es seitens der jeweiligen Gesellschafter entsprechende Erklärungen zur Bereitstellung der
Liquidität?
Zu 8.:
a) Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von EUR 838,2 Mio betreffen
folgende, bereits zum Stand 31.12.2019 vertraglich fixierte bzw. beauftragte
Sachverhalte:
Nr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
31.12.2019
Mio. EUR
31.12.2018
Mio. EUR
1 Schallschutzmaßnahmen 366,3 374,0
2
Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen 352,1 173,9
3
noch in Prüfung befindliche
Rechnungen für aktivierungspflichtige Maßnahmen
59,0 85,5
4
Zahlungsverpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen 60,8 30,4
3/3
b) Die „Sonstigen finanziellen Verpflichtungen“ im Jahresabschluss 2019 sind
aktivierungspflichtige Sachverhalte (Investitionen). Somit können hierfür keine
Rückstellungen gebildet werden.
c) Die ausgewiesenen Verpflichtungen werden zahlungswirksam, sofern sie
vertragsgemäß realisiert werden. Sie werden in der Kapitalflussrechnung und –
planung berücksichtigt.
d) Die „Sonstigen finanziellen Verpflichtungen“ sind grundsätzlich Bestandteil der
langfristigen Planung und somit im Finanzierungskonzept berücksichtigt.
e) Die Gesellschafter haben bekräftigt, weiter hinter ihrer Beteiligung FBB zu stehen
und diese auch finanziell zu unterstützen. Hierzu gehört auch der Beschluss, der FBB
in 2020 bis zu 300 Mio. EUR für COVID-19 bedingte Erlösausfälle zur Verfügung zu
stellen.
Berlin, den 02.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen