Der #Berlkönig BC, der ab 2020 einen direkten Anschluss von #Leegebruch an die #U6-Station Alt-Tegel ermöglichten sollte, kommt nicht. „Unsere Bemühungen sind bei den Verantwortlichen im Landkreis #Oberhavel nicht auf das nötige Interesse gestoßen“, sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu und sprach von fehlendem Engagement der Oberhavel #Verkehrsgesellschaft. Eine spätere Umsetzung sei nicht realistisch.
Geplant war, den Berlkönig, der als eine Mischung aus #Rufbus und #Sammeltaxi über eine App bestellbar ist, ohne Halt zwischen Alt-Tegel und Leegebruch fahren zu lassen. Im Ort waren mehrere virtuelle, bei Bedarf anzufahrende Haltepunkte geplant.
Der Berlkönig BC ist eine Ausweitung des bestehenden Berlkönigs, der in der östlichen Berliner Innenstadt fährt. Für das Modellprojekt steht für 2020 ein Budget von zwei Millionen Euro bereit, eine Million davon steuert das Bundesverkehrsministerium bei. Als erstes Modellprojekt fährt der Berlkönig BC von der U7-Endstation Rudow in Neukölln nach Schulzendorf (Dahme-Spreewald). Ab Frühjahr soll der Bus von Alt-Tegel nach Heiligensee fahren. Für Leegebruch sei es nun zu spät, sagte Schwentu.
Der Berlkönig – das #Sammeltaxi der BVG – könnte Ende April eingestellt werden. Seit September 2018 fährt testweise in einem Teil der östlichen Innenstadt und in Friedrichshain-Kreuzberg. Doch die rot-rot-grüne Koalition hat wenig Liebe übrig für den Service. Für die Innenstadt sei er ungeeignet, er würde nur mehr Verkehr produzieren. Lediglich CDU und FDP befürworten eine Weiterführung. Auch unsere Autoren sind geteilter Meinung. Ein Pro und Contra zum Berlkönig.
Pro Berlkönig
Der Berlkönig allein bringt nicht die Verkehrswende. So viel ist klar. Doch der Berlkönig kann seinen Teil zur Verkehrswende beitragen. Allerdings nur dann, wenn er auf ganz Berlin ausgeweitet wird, so wie es die BVG vorhat. Denn in der Innenstadt, wo er bisher fährt, wird er zwar durchaus gerne genutzt – aber eigentlich am wenigsten gebraucht. In den Außenbezirken allerdings, in denen es bisher kaum smarte Verkehrsangebote gibt, könnte der schwarz-gelbe Van tatsächlich dazu führen, dass Menschen mit der Bahn in die Innenstadt fahren statt mit dem eigenen Pkw.
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Wie lange dauert der #Einstellungsprozess bei der BVG bei den klassischen Berufen #Fahrdienst, #Werkstatt, #Verwaltung, Innendienst (ggfs. weitere)?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Dauer des Einstellungsprozesses nicht pauschal
beantwortet werden kann. Ziel ist es, den Prozess durchschnittlich und über alle Berufsgruppen innerhalb von 75 Tagen von Auftragsklärung bis Vertragsversand zur
Einstellung erfolgreich umzusetzen. Die tatsächlichen Zeiten variieren stark je nach
Berufsgruppe, Marktsituation und genutzten Bausteinen im Auswahlprozess (Testverfahren, Gesprächsformate, Tauglichkeitsuntersuchungen etc.).
Der Einstellungsprozess wird regelmäßig evaluiert und es werden Optimierungsprojekte für die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Berufs- und
Zielgruppen umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise der Prozess für Fahrerinnen und Fahrer Omnibus 2019 neu aufgestellt. So konnte im vergangenen Jahr auch die Zielvorgabe von 500 Busfahrer/-inneneinstellungen realisiert
und darüber hinaus übertroffen werden.
Die Fahrerrecruitingprozesse zeichnen sich durch eine breite Zielgruppe und hohe
Quantität an Kandidatinnen und Kandidaten pro Jahr aus, die einen standardisierten
und verhältnismäßig kurzen Prozess durchlaufen. Demgegenüber besteht bei Recruitingaktivitäten rund um Expertenstellen (z. B. IT, Ingenieurswesen oder strategischer Einkauf) die Herausforderung in einer gezielten und effizienten Suche und
frühzeitigen Bindung an die BVG.
2. Warum wird der effektive Einstellungsprozess von der #BT nicht auf die BVG übertragen?
– 2 –
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass im Jahr 2019 bei der BVG über 1900 Stellenbesetzungen/Einstellungen realisiert wurden. Effektive und effiziente Einstellungsprozesse
sind neben der Positionierung als attraktiver Arbeitgeber wichtige Erfolgsfaktoren im
Recruiting.
Um die Effektivität der Recruitingprozesse innerhalb der BVG stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren, werden regelmäßig Arbeitsmarkterkenntnisse, aktuelle
Trends und auch Best Practice-Beispiele anderer Unternehmen herangezogen und
nach entsprechender Analyse und Bewertung in die BVG-Prozesse übertragen. Auch
mit der BT findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu Recruitingprozessen
statt. Wobei sowohl der Vergleich mit anderen Unternehmen im Allgemeinen als
auch mit der BT im Besonderen zeigt, dass zwar eine Übertragung von einzelnen
Prozessbausteinen oder Instrumenten realisiert werden kann, aber eine grundsätzliche Übertragung von Prozessen und Instrumenten von der BT auf die BVG nicht
möglich ist.
Die Unternehmen unterscheiden sich in ihren Rahmenbedingungen. Die BVG weist
z. B. durch ihre Größe und mit ihren circa 240 Berufsgruppen eine andere Vielfalt auf
als die BT. Diese Rahmenbedingungen wirken sich auch auf die Gestaltung von Recruitingprozessen aus und bringen unterschiedliche Anforderungen mit sich, die in allen Teilprozessen Berücksichtigung finden müssen (Freigabe- und Abstimmungsprozesse, Gestaltung von Stellenbeschreibungen, Personalsuche/-auswahl und Einstellung).
Ein weiterer entscheidender Unterschied liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Personalvertretungsgesetz (BVG) und Betriebsverfassungsgesetz (BT)).
Auch die Struktur der BVG mit entsprechenden Hierarchieebenen sowie neun
Dienststellen und einer damit verbundenen Komplexität an Entscheidungs- und Freigabeprozessen unterscheidet sich von kleineren Unternehmen, was sich beispielsweise auf die Standardisierungsmöglichkeiten von Prozessen auswirkt. Insofern werden Ideen und Best Practice-Beispiele von anderen Unternehmen regelmäßig geprüft und wenn möglich und sinnvoll auch in die BVG-Prozesse implementiert.
3. Welche #Informationstechnologie wurde in den letzten Jahren bei der Berlin Transport entwickelt?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die BT keine eigene Informationstechnologie entwickelte. Unter Nutzung gegenwärtig am Markt angebotener Informationstechnologien in
Form von Hard- und Softwareprodukten für den IT-Betrieb sowie für die Haupt- und
Unterstützungsprozesse in Betrieb und Verwaltung werden Prozesse gestaltet und
digital umgesetzt.
4. In wie weit wurde/wird die erfolgreiche entwickelte Informationstechnologie in die BVG übertragen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass sie mit der BT zur Nutzung von Informationstechnologien im Austausch steht. Darüber hinaus entwickelt und erprobt die BVG eigenständig Informationstechnologien und digitale Arbeitsmittel, die dem Personal die Arbeit
erleichtern und Vorgänge vereinfachen sollen. Seit letztem Jahr sind beispielsweise
die Bahnhofsmanager der BVG mit Tablets ausgestattet, über die sie ihre Eingaben
schnell und effizient erledigen können.
5. Wie viele #Verwaltungsbeschäftigte hat die Berlin Transport, dazu: werden Mitarbeiter in der Verwaltung als Fahrpersonal geführt, obwohl diese in der Verwaltung dauerhaft eingesetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass in der BT die Querschnittsaufgaben Personal, IT, Einkauf und Organisation, Controlling und Kommunikation dem klassischen Verständnis
von „Verwaltungsaufgaben“ zuzuordnen sind (36 Beschäftigte).
– 3 –
Dem „#Fahrbereich“ sind Bus- und U- Bahnfahrerinnen und -fahrer zuzuordnen.
Des Weiteren gibt es im Verkehrsbereich tätige Beschäftigte (47 Beschäftigte). Hierzu gehören die Aufgabengebiete Dienstplanung, Dienstzuteilung, Meister im Fahrbereich, operative Disposition im Fahrdienst, Verkehrssachbearbeitung und betriebliche
Koordination. Bei einigen dieser Positionen (14 Beschäftigte) ist eine trennscharfe
Abgrenzung „Fahrdienst“ und „Verwaltung“ nicht möglich und sinnvoll.
Berlin, den 29. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Die #BVG will das Angebot des Fahrdienstes zwar ausweiten. Doch SPD und die Verkehrssenatorin sind skeptisch – die Finanzierung nach der Testphase ist unsicher.
Die BVG fürchtet um den „#Berlkönig“. Nach derzeitigem Stand endet der Betrieb vorzeitig Ende April. Eigentlich war der 2018 gestartete Test auf vier Jahre ausgelegt.
Die BVG betreibt den #Fahrdienst mit der US-Firma #ViaVan, seit September 2018 gab es 1,4 Millionen Fahrten. Nach Informationen des Tagesspiegels durfte die BVG dem Partner ViaVan, der die Kosten des Fahrbetriebs trägt, keine Fortführung der Kooperation („Vergabeabsichtsinformation“) zusagen – weil die rot-rot-grüne Koalition dies nicht wollte.
Deshalb lief der Vertrag bereits Ende Januar aus. Die BVG hat bei ViaVan nur noch eine Verlängerung bis Ende April erreichen können.
Ein Hilferuf an die Verkehrssenatorin
Der BVG-Vorstand hat jetzt einen Hilferuf an Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und Berliner Abgeordnete geschickt. „Für uns geht es ums …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrs betriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt.
Die Daten zu den Fragen 1 und 4 werden in der Polizeilichen #Kriminalstatistik (PKS) nicht vorgehalten. Deshalb erfolgt die Beantwortung auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI). Da im DWH-FI stets der tagesaktu elle Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) enthaltenen Daten abgebildet wird, unterliegt der Daten bestand fortlaufenden Änderungen, sodass ggf. vorliegende frühere Erhebungen mit der aktuellen Recherche nicht vergleichbar sind.
Zu 1.: In POLIKS kann bei entsprechenden Fällen grundsätzlich zwischen geschä digtem Fahrdienstpersonal und Kontroll-/Sicherheitspersonal unterschieden werden. Beim Kontroll-/Sicherheitspersonal ist allerdings eine statistische Unterscheidung zwischen Beschäftigten der BVG und von der BVG eingesetzten Subunternehmen nicht möglich. Automatisierte Auswertungen in Bezug auf die Firma Berlin Transport (BT) sind der Polizei Berlin nicht möglich.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Fahr dienstpersonal der BVG. Deliktisch werden die Straftatenobergruppen dargestellt, in denen die gewaltsamen Übergriffe zusammengefasst sind.
a)
Straftatenobergruppe
2017
2018
2019
Rohheitsdelikte
195
205
225
Sexualdelikte
2
0
1
Straftaten gegen das Leben
0
0
0
Gesamt
197
205
226
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche vom 17.01.2020
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Kontroll-/Sicherheitspersonal:
b)
Straftatenobergruppe
2017
2018
2019
Rohheitsdelikte
345
297
31 1
Sexualdelikte
3
3
4
Straftaten gegen das Leben
0
0
0
Gesamt
348
300
315
Summe a) und b)
545
505
541
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche vom 17.01.2020
Wie hoch ist die Zahl der dadurch erfolgten Dienst-Abbrüche?
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass zu erfolgten Dienst-Abbrüchen folgende Zahlen erfasst wurden:
2017
2018
2019
Dienstabbrüche
214
254
1 53
Welche Maßnahmen sind angedacht, das Fahrpersonal zu schützen?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV fol gende Präventionsmaßnahmen eingerichtet sind:
Videoanlagen in Fahrzeugen
Videovollausstattung der Bahnhöfe, sowie Teilen von Liegenschaften
Prioritätsruf in Fahrzeugen mit Aufschaltung zur jeweiligen Leitstelle
Ausstattung des Bahnhofspersonals mit Handfunkgeräten Notruftaste mit direkter Verbindung zur Leitstelle Sicherheit und Ortungsfunktion
Ausstattung der Verkaufsstellen mit Alarmtasten für unverzügliche Verbin dung zur Leitstelle Sicherheit
Schulung von Erstbetreuern/ Vorgesetzten im Bereich psychologische Ers te-Hilfe vor Ort
Schulung der Leitstellenbeschäftigten und Vorgesetzten im Umgang mit Betroffenen
Schockbetreuungskonzept zusammen mit der Verwaltungs-Berufs genossenschaft
Angebot für Erstbetreuung und Erstgespräche durch Betriebsarzt
Unterweisungen zum Thema Deeskalation im Rahmen der regelmäßigen Fortbildung
Wie viele Übergriffe gab es 2017, 2018 und 2019 auf Fahrgäste?
Zu 4.: Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigten Fahrgästen der BVG:
Straftatenobergruppe
2017
2018
2019
Rohheitsdelikte
189
246
239
Sexualdelikte
14
33
62
Straftaten gegen das Leben
0
0
0
Gesamt
203
279
301
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche vom 17.01.2020
Welche Maßnahmen sind zur Sicherheit der Fahrgäste angedacht?
Zu 5.: Zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste im Bereich der Bahnhöfe und in den Verkehrsmitteln sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und des zivilcou ragierten Miteinanders führen die Netzwerkpartner öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Deutsche Bahn AG
S-Bahn Berlin GmbH
Bundespolizei
Polizei Berlin
auf der Grundlage eines jahrelangen Erfahrungsaustauschs, konzeptioneller Zu sammenarbeit und gemeinsamer Einsatzgestaltung regelmäßig gemeinsame, si cherheitssteigernde Maßnahmen durch. Hierzu zählen Präsenzmaßnahmen, eine zielgerichtete Kriminalitätsbekämpfung und Präventionseinsätze.
Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Berliner Polizei und der BVG vom 24. Februar 2017 werden zur weiteren intensivierten Zusammenarbeit gemeinsame Streifen mit der BVG lage orientiert auf abgestimmten Linien von U-Bahn, Bus und Tram sowie auf U Bahnhöfen forciert. Die gemeinsamen Streifen werden mit dem Ziel, ordnungswidri ges Verhalten oder Straftaten zu verfolgen bzw. zu verhindern, durchgeführt, um das Sicherheitsgefühl im ÖPNV zu steigern.
Straftaten im ÖPNV haben einen unverändert hohen Stellenwert in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung. Damit diese objektiv abgebildet und Brennpunkte er kannt werden können, erstellt das Landeskriminalamt Berlin monatlich eine Lage meldung ÖPNV, welche die Entwicklung ausgewählter Straftaten im ÖPNV darstellt. So lassen sich eigene und mit den Verkehrsbetreibern abgestimmte zielgerichtete polizeiliche Maßnahmen durchführen.
Die BVG teilt mit, dass folgende Maßnahmen zur Sicherheit der Fahrgäste eingesetzt werden:
Sukzessive Aufstockung der Anzahl der Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
Einsatz der Videotechnik: aktuell rund 200 Kameras auf U-Bahnhöfen
Ausstattung fast aller Fahrzeuge mit Videotechnik
Notrufsäulen in allen 173 U-Bahnhöfen
Gemeinsame Einsätze der Berliner Polizei mit der BVG
Warum versehen BVG Beschäftigte ihren Dienst nicht grundsätzlich in erkennbarer Dienstkleidung?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich die Arbeitsrechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt und verändert hat. Aufgrund dessen kann das Fahrpersonal selbstständig entscheiden, ob es den Dienst in Dienstkleidung ausübt. Dessen ungeachtet gibt es eine Dienstkleidertragepflicht für Beschäftigte im Sicherheitsbereich und Service.
Berlin, den 29. Januar 2020 In Vertretung
Barbro D r e h e r
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Auch im Jahr 2020 bieten die Berliner Verkehrsbetriebe wieder die sogenannten #Mobilitätstrainings an – an insgesamt neun Tagen. Dabei haben #mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit, zusammen mit erfahrenem BVG-Personal in einem stehenden Fahrzeug ganz in Ruhe den Umgang mit U-Bahn, Straßenbahn und Bus zu üben. So lernen zum Beispiel Personen, die einen #Rollator oder einen #Rollstuhl nutzen, #sehbehindert oder #blind sind, wie sie selbstbestimmt und sicher in Bus und Bahn einsteigen und wie sie sich während der Fahrt am besten sichern.
Das erste Mobilitätstraining des Jahres – für #Bus und #Straßenbahn – findet am Donnerstag, den 23. April, von 10 bis 12 Uhr auf dem BVG-Betriebshof in der Lichtenberger #Siegfriedstraße statt. Eine Anmeldung von einzelnen Personen und deren Begleitern ist nicht notwendig. Gruppen wenden sich bitte im Vorfeld per E-Mail an info@bvg.de oder telefonisch an (030) 19449. Die Teilnahme ist wie immer kostenlos.
Die Mobilitätstrainings finden 2020 an folgenden Terminen statt:
Bus und Tram
Donnerstag, 23. April, 10-12 Uhr,
Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45
Donnerstag, 24. September, 10-12 Uhr,
Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576
Bus
Dienstag, 05. Mai, 10-13 Uhr,
Zehlendorf, vor dem Rathaus Zehlendorf, in der Kirchstraße, Haltestelle der Linie 118
Donnerstag, 18. Juni, 10-12 Uhr,
Marzahn-Hellersdorf, U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz, Endhaltestelle der Buslinie 154
Donnerstag, 25. Juni, 10-12 Uhr,
Spandau, Evangelisches Johannesstift, zwischen dem Amanda-Wichern-Haus Nr. 12 und dem Haus Rosengarten Nr. 41a
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Was kostet der #Umlaufkilometer bei der #BVG und wieviel kostet der Umlaufkilometer bei der #BT?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass zur Berücksichtigung der, insbesondere beim Bus, unterschiedlichen Geschwindigkeiten der durch die BVG AöR und die BT zu erbringenden Leistungspakete für einen aussagekräftigen Vergleich die Kosten je Umlaufstunde anstatt der Kosten je Umlaufkilometer als Kennzahl herangezogen werden sollten.
Auf Basis der vorläufigen Zahlen 2019 gemäß noch nicht abgeschlossenem Jahresabschluss ergeben sich folgende Kostensätze je #Umlaufstunde:
BVG AöR 54,90 EUR/h
BT 40,97 EUR/h.
2. Wurde der Geschäftsleitung der Berlin Transport eine Prämie gezahlt?
3. Wenn ja, weshalb und in welcher Höhe?
Zu 2. und 3.: Die BVG teilt mit, dass eine über das vereinbarte #Vergütungssystem
hinausgehende #Prämienzahlung nicht vorgesehen ist.
Berlin, den 27.Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen für das Jahr 2019 dargestellten Werte beziehen
sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2019.
Für die Betrachtung der #Verkehrsbeteiligung „#Linienbusse“ wurden sowohl
Fahrzeuge der BVG als auch die der im Auftrag der BVG eingesetzten
Subunternehmen und #Straßenbahnen herangezogen.
1. An wie vielen #Unfällen waren #BVG Fahrzeuge beteiligt (gab es im Jahr 2019 eine Steigerung zu
2018 und 2017)?
Zu 1.:
Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen. Schadensfälle auf Betriebsgelände, z.B. eigenes Gleisbett oder
Personenstürze in Bussen und Straßenbahnen ohne Einwirkung anderer, werden
durch die Polizei Berlin statistisch nicht erfasst.
Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Bussen / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 3.903 3.644 3.619
(Stand: 16.01.2020)
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2. Wie viele waren davon schuldhafte Unfälle in Zahlen?
Zu 2.:
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft darüber, wie viele Verkehrsunfälle sich #hauptunfallursächlich durch Busse / Straßenbahnen ereigneten.
Verkehrsunfälle mit Hauptverursachung durch Busse / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 2.113 1.946 1.969
(Stand: 16.01.2020)
3. Wie hoch waren die entstandenen Kosten (schuldhaft und nicht schuldhaft) in den Jahren 2017
und 2018?
Zu 3.:
Hierzu teilt die BVG pauschal mit:
„2017 lagen die entstandenen Kosten bei 8,34 Millionen Euro. 2018 lagen die Kosten
bei 4,12 Millionen Euro.“
Berlin, den 28. Januar 2020
In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Bereits zum fünften Mal eröffnet die #BVG eine #Jelbi-Station in Berlin. Diesmal können sich die Anwohner, Beschäftige und Besucher der #Ullsteinstraße über das neue #Mobilitätsangebot freuen. Ab dem heutigen Donnerstag, 30. Januar 2020 können, wie gewohnt, #Fahrräder, #Motoroller, #Tretroller sowie flexible #Carsharing-Autos via #Jelbi-App gebucht und genutzt werden.
Die neue Station befindet sich in der Ullsteinstraße 138 (direkt vor dem denkmalgeschützten #Ullsteinhaus) und ist nur wenige Minuten vom #Tempelhofer Hafen sowie dem gleichnamigen Einkaufzentrum entfernt. Ein besonderer Clou an dieser Station ist die solarbetriebene smarte Sitzbank, mit der Nutzer kostenlos das BVG Wi-Fi nutzen können. Des Weiteren wird auch hier das elektrische Carsharing durch #Ladesäulen gefördert.
Die neue Jelbi-Station ist in Kooperation mit dem Ullsteinhaus und The Drivery GmbH, Europas größten Start-up-Hub und Innovationscampus für Mobilität entstanden. Alle weiteren Informationen rund um die Jelbi-App oder die Jelbi-Stationen findet man unter www.jelbi.de.
Hinweis: Auch in diesem Jahr findet der #BVG-Hackathon mit den Themenschwerpunkten Jelbi und Neue Mobilität statt. Am Wochenende 15./16. Februar 2020 findet der #Hackathon in den Räumlichen von The Drivery GmbH, im Ullsteinhaus, statt. Weitere Information zum Hackathon findet man unter www.bvg-hackathon.de.
Die #Geschäftsanweisung über das #Umsetzen von Fahrzeugen PPr Stab Nr. 15/2014 hatte laut der
darin enthaltenen Schlussbestimmungen (S. 21 der benannten Geschäftsanweisung) eine Gültigkeit
bis zum 31.10.2019.
1. Gibt es eine neue Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen? Sofern zutreffend,
bitte die Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 im
Detail benennen. Falls nicht zutreffend, bitte erläutern, wann mit einer neuen Geschäftsanweisung
zu rechnen ist und was diesbezüglich bis zum Erlass einer neuen Geschäftsanweisung gilt.
Zu 1.:
Die Neufassung der genannten Geschäftsanweisung ist in Vorbereitung, ein Datum
der Fertigstellung kann noch nicht genannt werden. Relevante inhaltliche
Änderungen sind nach gegenwärtigem Bearbeitungsstand nicht geplant. Bis zum
Inkrafttreten der Neufassung gelten die bisherigen Verfahrensregelungen
unverändert fort.
2. Körperlich eingeschränkte Personen – insbesondere solche mit einem Rollstuhl/Rollator – sowie
Eltern mit einem Kinderwagen sind zur Straßenüberquerung auf einen #abgesenkten#Bordstein
angewiesen. Warum stellt das Falschparken vor einem abgesenkten Bordstein keinen Regelfall
des Umsetzens nach polizeilicher Geschäftsanweisung dar, um die Grundlage dafür zu schaffen,
dass auch diese Menschen im Sinne von § 22 des Berliner Mobilitätsgesetzes unbeschwert die
Straße überqueren können?
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Zu 2.: #Bordsteinabsenkungen befinden sich ganz überwiegend im unmittelbaren Bereich
von Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten.
Das verkehrswidrige Parken vor solchen Absenkungen ist als Regelfall des
Umsetzens definiert. Für Bordsteinabsenkungen auf sonstigen Gehwegstrecken
setzt die Rechtsprechung voraus, dass sie nach ihrer baulichen Ausgestaltung auch
tatsächlich von mobilitätsbehinderten Menschen zur #Fahrbahnquerung genutzt
werden können. Das bedeutet u. a., dass sich auf der gegenüberliegenden Straßen oder
Fahrbahnseite eine korrespondierende Absenkung befindet. Dies ist häufig
nicht der Fall. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine #Fahrzeugumsetzung werden
insofern nicht „regelmäßig“ erfüllt sein und müssen in jedem Einzelfall geprüft
werden.
Gemäß der bisherigen polizeilichen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen
von Fahrzeugen, stellt ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug im Bereich einer amtlich
gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO) einen sogenannten „Regelfall des
Umsetzens“ (siehe Anlage 1 der Geschäftsanweisung) dar.
Punkt 11 „Umsetzungen aus Feuerwehrzufahrten“ (siehe S. 10 der Geschäftsanweisung) besagt:
“(2) Die Siegelung eines Schildes nach bundeseinheitlichem Muster zur Kennzeichnung von
Feuerwehrzufahrten gem. DIN 4066 durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde unterstreicht die
Amtlichkeit. Die Nichtsiegelung ist aber im Umkehrschluss kein verbindliches Indiz für die
Nichtamtlichkeit.”
3. Ist das Umsetzen von Fahrzeugen im Bereich einer Feuerwehrzufahrt auch ohne ein solches
amtliches Siegel auf dem Feuerwehrzufahrt-Schild nach DIN 4066 rechtmäßig?
Zu 3.:
Ja. Gemäß Absatz 4 der oben zitierten Fundstelle gilt dies zumindest dann, wenn
das Schild in Form und Anbringung einen amtlichen Anschein erweckt und keine
gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich seiner Nicht-Amtlichkeit vorliegen.
4. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Ordnungskräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes
der Bezirke und der Berliner Polizei Schwierigkeiten haben, die Amtlichkeit von beschilderten
Feuerwehrzufahrten zu erkennen bzw. anzuerkennen und entsprechend der polizeilichen
Geschäftsanweisung gegen Falschparker vorzugehen? Beispielhaft sei hier auf einen Fall
verwiesen, mit dem sich die BVV Tempelhof-Schöneberg im November 2018 beschäftigte,
nachdem eine amtliche Feuerwehrzufahrt wiederholt zugeparkt und vom Ordnungsamt des Bezirks
wiederholt lediglich mit einem Knöllchen geahndet wurde (siehe hierzu Antwort von
Ordnungsstadträtin Christiane Heiß auf Kleine Anfrage Nr. 0338/XX von Lars Rauchfuß, Fraktion
der SPD).
Zu 4.:
Der Senat erachtet die bisherigen Regelungen als ausreichend. Das Umsetzen von
Fahrzeugen, die auch nicht amtlich gekennzeichnete Rettungswege blockieren, ist
nach der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage im Rahmen einer Einzelfallprüfung
grundsätzlich möglich und gegebenenfalls sogar – losgelöst von der Anbringung
eines amtlichen Schildes Feuerwehrzufahrt – zwingend geboten.
Hinsichtlich der Amtlichkeit der Beschilderung genügt es der Rechtsprechung des
Kammergerichts folgend, dass Zu- oder Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge durch
Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ zu kennzeichnen sind, dass die
Hinweise von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind und dass die
Hinweisschilder eine bestimmte Mindestgröße haben.
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5. Im Falle einer widerrechtlichen Anbringung von Beschilderungen von amtlichen
Feuerwehrzufahrten. Welche Maßnahmen wären von welcher Behörde zu treffen, wenn ein
entsprechender Verdachtsfall vorliegen sollte?
Zu 5.:
Amtliche Feuerwehrzufahrten können auf Grundlage des Bau- oder Wegerechts
eingerichtet werden.
Im Falle des Bekanntwerdens einer widerrechtlichen Anbringung von
Beschilderungen würden die feststellenden Überwachungskräfte den jeweiligen
Fachbereich Bauaufsicht des örtlich zuständigen Bezirksamts informieren.
In zahlreichen Presseartikeln wurde darüber berichtet, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Falschparker künftig selbst abschleppen dürfen. Darauf beruhende Ankündigungen mussten
wiederholt berichtigt werden.
6. Wie viele Stellen beabsichtigt die BVG in den für dieses Vorhaben relevanten Positionen bis Ende
des Jahres 2020 konkret zu besetzen? Bitte nach Berufsbezeichnung aufgliedern.
Zu 6.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG plant, für dieses Vorhaben 40 Stellen Schleppwagenfahrerinnen oder
-fahrer und 26 Stellen Busspurbetreuerinnen oder -betreuer sowie in der Verwaltung
zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter Busspur, vier Sachbearbeiterinnen oder
-bearbeiter in der Rechtsabteilung, zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter im
Rechnungswesen, drei Verkehrsmeisterinnen oder -meister für die Leitstelle und
zwei Koordinatorinnen oder -koordinatoren für den Schleppservice bis Ende 2020 zu
besetzen.“
7. Welche Anforderungen gibt es an die Bewerber und welchen Stand hat aktuell das
Einstellungsverfahren?
Zu 7.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer rekrutieren sich aus dem eigenen
Sicherheitspersonal. Sie absolvieren eine 2-tägige Ausbildung bei der Polizei Berlin.
Die Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer müssen eine abgeschlossene Ausbildung
als KFZ-Schlosserin / -schlosser, oder Mechatronikerin / Mechatroniker o.ä.
vorweisen. Es gibt genügend interne und externe Bewerber. Erste Einstellungen
wurden bereits durchgeführt, weitere sind vorbereitet.“
8. Welche Einsatzzeiten haben die mit den Umsetzmaßnahmen betrauten Beschäftigten und wie wird
gewährleistet, dass die Verkehrsbehinderungen zu jeder Tageszeit schnell und zuverlässig
beseitigt werden können?
Zu 8.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer und Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer
werden zukünftig rund um die Uhr im Einsatz sein und Falschparkende von Flächen
des ÖPNV umsetzen.“
9. Wird es Sicherheitskräfte geben, die das mit den Fahrzeugumsetzungen betraute Personal bei den
Einsätzen begleiten und falls ja, wie viele zusätzliche Neuanstellungen sind hierfür beabsichtigt?
Zu 9.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die bisherigen Beschäftigten in der Busspurbetreuung, die nicht aus dem
Sicherheitsbereich stammen, werden nur im Einzelfall durch Sicherheitskräfte
Seite 4 von 6
unterstützt. Alle neuen Beschäftigten in der Busspurbetreuung rekrutieren sich aus
dem Sicherheitsbereich. Insgesamt wird der Pool der Busspurbetreuung mit 40 Altund
Neubeschäftigten besetzt sein.“
10. Erwartungsgemäß handelt es sich bei den meisten Verkehrsbehinderungen um falsch parkende
PKW. Wie viele eigene Abschleppfahrzeuge stehen der BVG folglich für Kraftfahrzeuge bis 3,5t ab
wann konkret zur Verfügung? Stehen die drei Gebrauchtwagenfahrzeuge ab 1. Januar 2020
bereits zur Verfügung oder kommen diese erst im Februar zum Einsatz?
Zu 10.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG hat fünf Abschleppfahrzeuge mit Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem
Gebrauchtwagenmarkt gekauft. Ein Fahrzeug ist bereits seit Anfang Januar im
Einsatz, die weiteren folgen sukzessive.“
Am 14. Dezember 2019 verkündete die Wirtschaftssenatorin und Vorsitzende des BVG-Aufsichtsrates
Ramona Pop über den Kurznachrichtendienst Twitter: “Das ist kein gelber Wasserwerfer, sondern
einer der neuen Abschleppwagen der @BVG_Kampagne. So werden die Busspuren und Radwege
schnell frei!”
11. Ist die Aussage von Frau Pop zutreffend, dass die BVG auch Falschparker auf Radwegen
abschleppen wird?
Zu 11.:
Die BVG darf Fahrzeuge von Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs
umsetzen. Dazu zählen auch Busspuren, die von Radfahrenden genutzt werden
können.
12. Erfolgen die Abschleppeinsätze durch Eigenfeststellungen der BVG-Beschäftigten oder werden die
Einsätze basierend auf Hinweisen Dritter durchgeführt?
Zu 12.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Einsätze der Abschleppfahrzeuge werden vorwiegend durch Feststellung der
Busspurbetreuerinnen und -betreuer durchgeführt. Es gibt aber auch Hinweise von
BVG-Mitarbeitenden (Fahrerinnen und Fahrer, Verkehrsmeisterinnen und -meistern
usw.) und von Bürgern.“
13. Bereits jetzt haben angestellte Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer der BVG die Möglichkeit
falsch parkende Kraftfahrzeuge über ihren Bordcomputer oder per Funk an die Leitstelle zu
melden. Wie bewertet der Berliner Senat diese Möglichkeit angesichts der Einschätzung von
Busfahrenden, wonach derartige Meldungen nur selten veranlasst bzw. von der Leitstelle gar nicht
bearbeitet werden?
14. Gehört es zur gängigen Praxis, dass die BVG Verkehrsbehinderungen an die Berliner Polizei
meldet? Falls ja, bitte für 2019 aktuelle Zahlen zu gemeldeten und Zahlen zu davon
weitergeleiteten Fällen mit Falschparkern auf Busspuren und in Haltestellenbereichen benennen.
Zu 13. und 14.:
Hier teilt die BVG mit:
„9.663 Meldungen über Behinderungen durch Falschparker wurden 2019 vom
Fahrpersonal an die BVG-Leitstelle gemeldet, die dann an die Polizei Berlin
weitergeleitet wurden.“
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Die Polizei Berlin hat 2019 die Umsetzung von insgesamt 6.314 verkehrsbehindernd
auf Busspuren, Straßenbahngleisen und an Haltestellen parkenden Fahrzeugen auf
Grund von Mitteilungen von BVG-Mitarbeitenden veranlasst. In den Fällen, in denen
verkehrsrechtlich ausgebildete Busspurbetreuerinnen oder -betreuer und
Verkehrsmeisterinnen oder -meister der BVG nicht zur eigenständigen Bearbeitung
relevanter Verkehrsbehinderungen zur Verfügung stehen, werden die Sachverhalte
an die polizeiliche Einsatzleitzentrale übermittelt. Von dort werden sie an die jeweils
örtlich zuständigen Ordnungsämter bzw. Polizeiabschnitte weitergeleitet. Eine valide
automatisierte Recherche solcher Vorgänge ist nicht möglich.
15. Wie beurteilt der Senat die Meldung, dass Ordnungskräfte von Polizei und Ordnungsamt die jüngst
angekündigte, ergänzende Unterstützung der BVG zum Anlass genommen hätten, um bei
zugeparkten Busspuren und Haltestellenbereichen nicht gegen Falschparker tätig zu werden und
Bürgerinnen und Bürger stattdessen auf die BVG zu verweisen?
Zu 15.:
Ein solcher Umstand ist dem Senat nicht bekannt. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin
und die des Ordnungsamts ahnden verkehrswidriges Verhalten und führen
Umsetzungen gemäß der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage in eigener
Zuständigkeit durch. Seit der Einführung entsprechender Befugnisnormen im
Mobilitätsgesetz haben Mitarbeitende der BVG hierbei eine ergänzende Rolle, um
die Sicherheit und Leichtigkeit des ÖPNV zu verbessern.
16. Wie beurteilt der Senat die Auffassung, dass angesichts der aktuellen BVG-Ressourcenplanung für
Umsetzmaßnahmen, sich Polizei und Ordnungsämter aus ihrem Zuständigkeitsbereich für den
ruhenden Verkehr zunehmend zurückziehen würden? Gibt es diesbezüglich kurz- oder langfristig
entsprechende Planungen?
Zu 16.:
Siehe Antwort zu Frage 15. Solche Planungen gibt es nicht.
Bürgerinnen und Bürgern steht unter der Telefonnummer 030 – 4664 4664 ein Bürgertelefon als
“zentrale Anlaufstelle” der Berliner Polizei zur Verfügung.
17. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Bürgerinnen und Bürger angesichts von häufigen
Besetztzeichen oder unbeantworteten Anrufen große Schwierigkeiten haben, unter der
Telefonnummer des Bürgertelefons jemanden telefonisch zu erreichen?
Zu 17.:
Das Bürgertelefon steht als Serviceleistung der polizeilichen Einsatzleitzentrale über
zwei Leitungen grundsätzlich an allen Wochentagen 24 Stunden zur Verfügung.
Insbesondere in Phasen hoher Auslastung kann die kurzfristige Erreichbarkeit jedoch
eingeschränkt sein. Ursächlich hierfür ist auch der Umstand, dass Gespräche bis zur
umfänglichen Erledigung eines Bürgerbegehrens nicht selten bis zu 10 Minuten
andauern und der Service in außerordentlichen Belastungsspitzen zur personellen
Unterstützung der 110-Notrufannahme zeitweise eingestellt werden muss.
18. Wie gedenkt die Berliner Polizei die Erreichbarkeit des Bürgertelefons personell wie technisch
künftig zu jeder Zeit sicherzustellen?
Zu 18.:
Im Rahmen der Prioritätensetzung wird stetig geprüft und entschieden, ob und wie
eine Ausweitung der Ressourcen für das Bürgertelefon möglich ist. Für
hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen steht selbstverständlich zu
jeder Zeit der Notruf der Polizei Berlin zur Verfügung.
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Gemäß ihrer Dienstanweisung sind Polizeibeamte dazu verpflichtet, stets ihre Dienstkarten mit sich zu
führen und diese Bürgerinnen und Bürgern auf Bitten hin auszuhändigen.
19. Ist es zutreffend, dass Polizeibeamte bei Aushändigung einer Dienstkarte den genauen Anlass in
einem Bericht dokumentieren müssen? Falls ja, könnte dies aus Sicht des Senates u.U.
Polizeibeamte veranlassen/bewegen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern anzugeben, keine
Dienstkarte mit sich zu führen?
Zu 19.:
Eine Dokumentationspflicht besteht bei Grundrechtseingriffen durch Dienstkräfte der
Polizei Berlin. Das Aushändigen einer Dienstkarte ist hiervon nicht erfasst.
20. Wäre ein Polizeibeamter auch dann zur Anfertigung eines Berichtes verpflichtet, wenn es ihm nicht
möglich ist, trotz Aufforderung der Bürgerin/des Bürgers seine Dienstkarte auszuhändigen?
Zu 20.:
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 21.:
Nein.
Berlin, den 23. Januar 2020
In Vertretung
Alexander Dzembritzki
Senatsverwaltung für Inneres und Sport