Tarife + Radverkehr: BVG und S-Bahn planen kostenlose Fahrradmitnahme für Abonnenten In diesem Sommer sollen Kunden mit Abokarte kostenlos ihr Fahrrad im öffentlichen Nahverkehr transportieren können., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/bvg-abonnenten-sollen-fahrrad-kostenlos-mitnehmen-li.141294

Es ist ein #Sommer-Angebot: #Abonnenten der #BVG und #S-Bahn sollen kostenlos ihre Fahrräder mit in die Bahn nehmen können. Für die Erweiterung des Abonnements setzt sich die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel, ein.

Demnach solle die Kombination von #ÖPNV und #Fahrrad gestärkt werden. Das Angebot solle zunächst nur saisonal in den Sommermonaten gelten. In dieser Zeit sei es „eine gute Lösung“. Die endgültige Entscheidung über die Abo-Erweiterung müsse allerdings noch gefällt werden. Derzeit würden noch Gespräche über mögliche Kapazitätsprobleme mit den Verkehrsunternehmen geführt.

Ein Fahrradticket im Tarifbereich AB kostet einzeln derzeit 2,10 Euro. Eine Fahrradtageskarte liegt bei fünf Euro, und für eine Monatskarte müssen BVG-Kunden innerhalb dieses Tarifbereichs …

BVG: Schwarzfahrerquote bei der BVG ist im ersten Corona-Jahr deutlich gestiegen Senat gibt die Zahlen für 2020 bekannt. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/schwarzfahrerquote-bei-der-bvg-ist-im-ersten-corona-jahr-deutlich-gestiegen-li.141000

Im Berliner #Nahverkehr wurden über eine halbe Million Menschen ohne Ticket erwischt, bei der #S-Bahn mehr als zuvor.

Corona hat Busse und Bahnen in Berlin geleert. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr bei der S-Bahn mehr #Schwarzfahrer erwischt als im Jahr zuvor. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) wiederum ist der Anteil der Menschen, die kein gültiges Ticket vorweisen konnten, deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor. „Der gestiegene Anteil von Menschen ohne Fahrschein trotz insgesamt gesunkener Fahrgastzahlen besorgt mich“, sagte der Rechtspolitiker zu der Entwicklung bei der BVG.

Die Fahrkarten, bitte! Im vergangenen Jahr wurden bei Kontrollen im Berliner Nahverkehr insgesamt fast 550.000 Menschen ohne Ticket angetroffen, so Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in seiner Antwort. Das sind nicht viel weniger als im Jahr davor, als 623.000 Schwarzfahrer ertappt wurden. Dabei ist die Zahl der Fahrgäste stark zurückgegangen, weil Berufstätige im Homeoffice arbeiten und vieler Menschen Bahnen und Busse meiden – aus Angst vor Ansteckung. Wurde die BVG 2019 noch für 1,126 Milliarden Fahrten genutzt, waren es 2020 nur noch 728,5 Millionen.

Wie sieht nun die Schwarzfahrerstatistik für das erste Jahr der Pandemie …

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2020 und Kontrolle der Pandemieschutzmaßnahmen im ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2020 bis zum Stichtag 31.12.2020?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“

Frage 2:

Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu mit:

„In 2020 wurden durch die BVG AöR rund 6.917.000 Fahrausweiskontrollen realisiert.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 wurden ca. 9,8 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“

Frage 3:

Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag 31.10.2020 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag 31.12.2020 bei BVG und S-Bahn entwickelt?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Bei der BVG AöR wurden 2020 249.120 Fälle von erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt, dies waren 94.131 (–27 %) weniger gegenüber 2019 (343.251).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

Bis zum genannten Stichtag 31.10.2020 wurden ca. 246 Tausend Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, zum Stichtag 31.12.2020 waren es ca. 300 Tausend Fahrgäste.

Die Quote ist im Vergleich zum Jahr 2019 (3,0 %) mit 3,06 % nahezu unverändert.

Frage 4:

Von wie vielen sog. „Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2020 das erhöhte Beförderungs- entgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen daraus?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zu a) Es wurde von 249.120 Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis das erhöhte Beförde- rungsentgelt (EBE) verlangt.

zu  b) Die EBE-Erträge (abzüglich abgeschriebenen Forderungen) betrugen 2020 ca.

6,1 Mio. Euro. Eine genaue Abgrenzung der bezahlten/nicht bezahlten Forderungen ist nicht möglich, da sich Verfahren z.T. über einen längeren Zeitraum erstrecken.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Zu a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn Berlin GmbH kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert.

Zu  b) Mit Stand 31.12.2020 wurden für das Jahr 2020 ca. 38 % der offenen Forderungen beglichen.“

Frage 5:

Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.

„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach § 265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäterinnen und -täter) haben.

2019 wurden 10.871 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt, 2020 waren es 6.385.

Die BVG AöR erhält nicht in jedem Fall eine Information über den Verfahrensausgang, sodass hier keine ganzheitliche Auskunft gegeben werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die Verfahrensausgänge nicht zeitlich abgegrenzt zu betrachten sind, da die Dauer (auch mehrjährige Verfahren) der Strafverfahren unterschiedlich ist.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die S-Bahn Berlin GmbH hat mit Stand 31.12.2019 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) gestellt.“

Frage 6:

Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2020 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?

Antwort zu 6:

Eine statistische Erfassung erfolgt im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften lediglich nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Das Delikt § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen – wird allerdings ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.

Wegen des hinreichenden Tatverdachts einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.448 erhobene Anklagen bzw. gestellte Anträge auf Erlass eines Strafbefehls im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften erfasst, im Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) waren es bisher 97.

Wegen einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB sind für das Jahr 2020 insgesamt 2.763 Verurteilungen im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften verzeichnet, für das Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) bisher noch keine.

Frage 7:

Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch in 2020 entstanden?

Antwort zu 7:

Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden, werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten zum 02.02.2021 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 12 Gefangene, in der JVA Plötzensee 38 Gefangene, in der JVA für Frauen 13 Gefangene, in der JVA Heidering 35 Gefangene, in der JVA Tegel 31 Gefangene, in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 23 Gefangene sowie in der Jugendstrafanstalt Berlin 4 Gefangene unter anderem eine Ersatzfreiheits- strafe wegen Erschleichens von Leistungen verbüßten. Zu beachten ist jedoch, dass der

Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestands- varianten enthält (vgl. Antwort zu Frage 6).

Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haus- haltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaft- kosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine Differen- zierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage bilden.

Die Tageshaftkosten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Hilfsweise werden die Tagessätze für das Land Berlin im Haushaltsjahr 2019 berichtet:

2019 nach Belegungsfähigkeit nach

tatsächlichen Hafttagen

Tageshaftkosten 140,86 € 175,86 €
Bau-Investitionskostensatz 0,67 € 0,84 €
Sach-Investitionskostensatz 1,92 € 2,40 €
Gesamt-Tageshaftkosten 143,45 € 179,10 €

Frage 8:

Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senats oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?

Antwort zu 8:

Spezielle Arbeitsangebote für sog. „Schwarzfahrer/Schwarzfahrerinnen““ gibt es nicht, da die Vermittlung sich weniger am Delikt, sondern stets an den persönlichen Voraussetzungen (Wohnbezirk, Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, usw.) orientiert.

Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafen-Vollstreckung im Berliner Vollzug zu reduzieren, richten sich mithin auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von Geld- strafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsverein- barungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin für Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit besteht, ihren Gefäng- nisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen. Die Ver- kürzung von Ersatzfreiheitsstrafen und damit eine deutliche Entlastung des Vollzuges – gerade auch im Bereich der Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen – wird von der neuen Tilgungsverordnung (TilgV) erwartet, die Ende Januar 2021 vom Senat verabschiedet wurde und deren zentrale Neuerung in der Absenkung der Regelarbeitszeit von sechs auf vier Stunden besteht, mithin in einer anderen Umrechnung zwischen Tagessätzen und Arbeitsstunden. Es wurde zudem der Aufgabenbereich der Regiestelle

gemeinnützige Arbeit (RGA) konkret geregelt, um einen Teil der Maßnahmen im Bereich der gemeinnützigen Arbeit noch besser koordinieren zu können.

Bezüglich der eingesparten Hafttage liegen dem Senat bislang keine belastbaren Zahlen für das Jahr 2020 vor. Es wird jedoch insoweit darauf hingewiesen, dass in den Tilgungs- statistiken der freien Träger keine Differenzierung nach Delikten vorgenommen wird.

Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage 18/22178 vom 17.01.2020 wird verwiesen.

Frage 9:

Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten Machbarkeits- studie, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet   des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden sollten, dar?

Antwort zu 9:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik sowie nach Diskussion in der „Arbeitsgruppe Tarife“ in öffentlicher Ausschreibung am 27.08.2019 eine Machbarkeitsstudie zum Thema

„Ergänzende Instrumente zur Finanzierung des Berliner ÖPNV“ vergeben.

Gegenwärtig ruht die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin auf zwei Säulen: Fahrgelderlösen und Zahlungen der öffentlichen Hand. Ziel der Studie war es, weitere ergänzende Finanzierungsinstrumente zu untersuchen. Dabei sollte deren Ausgestaltung skizziert werden, ihre rechtliche Umsetzbarkeit sowie die zu erwartenden verkehrlichen, sozialen und insbesondere finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Dies berücksichtigt auch die Vorgaben aus § 26 Abs. 3 Satz 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG), wonach alternative Formen der Finanzierung des ÖPNV, insbesondere über Bürgertickets oder die Heranziehung der Nutznießenden des ÖPNV als Ersatz oder Ergänzung zu den herkömmlichen Formen der ÖPNV-Finanzierung zu prüfen sind. Zu den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Instrumenten zählt ein solidarisches Ticket („Bürgerticket“), ein obligatorisches Gästeticket für Besucherinnen und Besucher der Stadt sowie verschiedene Formen, die auch die Nutznießenden des ÖPNV an dessen Kosten beteiligen (z.B. Unternehmen, Grundstückseigentümer). Außerdem wurde eine City-Maut und eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung untersucht.

Die Studie wurde am 23. November 2020 veröffentlicht und kann auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz heruntergeladen werden:  https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-  personennahverkehr/finanzierung/

Die durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegte Studie gibt dabei keine Empfehlung, stellt aber in ihrem Fazit mit Blick auf das zentralen Ziel der Weiterentwicklung und Ergänzung der Finanzierung des Berliner ÖPNV die drei Instrumente mit der höchsten finanziellen Ergiebigkeit heraus. Die mit der Studie dargelegten Erkenntnisse sind ein wichtiger Beitrag zur Diskussion und Entscheidungsfindung in Bezug auf die o.g. ergänzenden Finanzierungsinstrumente. Es

handelt sich dabei um eine Thematik, der sich aktuell viele Städte und Regionen stellen, die eine klimafreundliche Mobilität voranbringen und entsprechend die Finanzierung des ÖPNV auf eine nachhaltige Basis stellen wollen. Eine Festlegung auf einzelne Instrumente für Berlin ist noch nicht erfolgt. Zur Umsetzung eines Instrumentes oder des genannten, fahrscheinlosen ÖPNV wäre in einem nächsten Schritt eine vertiefende Untersuchung zu konkreten Ausgestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten Voraussetzung.

Frage 10:

Wie viele Kontrollen pandemiebedingter Anordnungen, wie z.B. der Pflicht zum Tragen eines MNS an Haltestellen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 10:

Die Verkehrsunternehmen kontrollieren täglich mit ihrem Sicherheits- und Servicepersonal die Einhaltung der Maskenpflicht. Diese Kontrollen finden auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden statt (u.a. Polizei Berlin, Bundespolizei). Lediglich Letztere sind auf Grundlage der Corona-Verordnungen befugt, ein Bußgeld zu verhängen. Die BVG hat darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske in die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei einem Verstoß gegen die BVG-Nutzungsordnung kann das BVG-Sicherheitspersonal eigenständig eine Vertragsstrafe von 50 Euro aussprechen.

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Kontrollen zur Einhaltung des Tragens von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen und Hygienevorschriften in den Bahnhöfen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen werden täglich rund um die Uhr von ca. 225 Sicherheitskräften der BVG kontrolliert.

Weiterhin fanden wöchentlich Schwerpunktkontrollen von BVG-Sicherheitskräften gemein- sam mit den Fahrscheinkontrolleurinnen und -kontrolleuren und der Polizei auf ausgewählten Schwerpunktbahnhöfen statt.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Eine strukturierte Erfassung der Anzahl der Ansprachen erfolgt dabei nicht. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: Mund-Nase-Bedeckung, MNB) angetroffen, findet eine direkte Ansprache  statt verbunden mit der Aufforderung, die medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: MNB) zu tragen und bei Zuwiderhandlung bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen kann.“

Frage 11:

Wie viele Verstöße gegen Pandemie-Maßnahmen wurden bei Kontrollen jeglicher Art von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 festgestellt?

Antwort zu 11:

Die BVG hat bis Ende 2020 insgesamt 6.100 Vertragsstrafen in einer Höhe von 50 Euro aufgrund des Verstoßes gegen die BVG-Nutzungsordnung durch ihre Sicherheitsmitar- beiterinnen und -mitarbeiter aufgenommen und rund 150.000 Hinweise zur Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einer medizinischen Maske ausgesprochen. Die

S Bahn Berlin GmbH hat keinen entsprechenden Passus in ihren Beförderungsbedingun- gen, hier werden daher lediglich Hinweise durch das Personal ausgesprochen, siehe auch Frage 10.

Frage 12:

In wie vielen Fällen wurden für Verstöße gegen Corona-Verordnungen im ÖPNV bis zum Stichtag  31.12.2020 Bußgelder verhängt und wie hoch waren die kulminierten Summen (bitte nach Kalender-Wochen und Verkehrsunternehmen sowie kassenwirksam und ausstehend aufschlüsseln)?

Antwort zu 12:

Die Bußgeldsachbearbeitung für die von Polizeidienstkräften festgestellten Ordnungswid- rigkeiten nach der Infektionsschutzverordnung, die das Nichttragen des Mund-Nasen- Schutzes (MNS) im ÖPNV betreffen, erfolgt durch die bezirklichen Ordnungsämter. Daher wurden die Bezirke um Zuarbeit gebeten.

Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Pankow können keine detaillierten Angaben zu den Fallzahlen der von ihren Ordnungs- ämtern verhängten Bußgelder nach einzelnen Tatbeständen, wie sie die Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht im ÖPNV darstellt, leisten, da das zur Vorgangsbearbeitung genutzte IT-Fachverfahren keine entsprechende Statistikfunktion enthält. Eine gezielte (händische) Erfassung derartiger Tatbestände ist den Bezirken unter Verweis auf ihre sehr begrenzten personellen Ressourcen derzeit nicht möglich, daher erfolgt teilweise nur eine kumulierte Angabe der Fallzahlen.

In den bezirklichen Ordnungsämtern werden im Rahmen der Bußgeldsachbearbeitung von nicht-verkehrlichen Ordnungswidrigkeiten sowohl die von Polizeidienstkräften als auch die vom Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) erfassten Verstöße gegen die Corona-Eindäm- mungsmaßnahmen erfasst.

Aufgrund der zum Teil sehr hohen Anzeigenzahlen kann es in einigen Bezirken zu Verzögerungen bei der systemseitigen Erfassung der Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, so dass die nachfolgenden Angaben nur den aktuellen Erfassungs- und Bearbeitungsstand wiedergeben.

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 182 Ver- stöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV festgestellt und jeweils die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Es wurden bislang 117 Verwarnungsgeldbescheide und 65 Bußgeldbescheide mit einem Gesamt- volumen von 9.160 Euro erlassen, wovon bereits mit Stand vom 3.2.2021 4.970 Euro gezahlt wurden.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 21 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- bedeckung im ÖPNV erfasst. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren ein- geleitet. Bisher erfolgte in diesen Verfahren der Erlass von acht Verwarn- und vier Bußgeldbescheiden.

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2020 ins- gesamt 151 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Sachverhalt zwischen 50 und 250 Euro pro Ordnungswidrigkeit.

Im Bezirk Neukölln wurden seit Beginn der Pandemie bisher insgesamt 2.919 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen bearbeitet, die mit- unter gegen mehrere Betroffene gerichtet sind, so dass die Anzahl von möglichen Verfah- ren schätzungsweise bei >3.500 Verfahren liegt. Bisher wurden im Bezirk rd. 2.055 Verfahren eingeleitet, die Ordnungswidrigkeiten gegen die Infektionsschutzverordnungen betreffen: In 132 Fällen wurden Verwarnungsgelder verhängt (ca. 6.000 Euro). In 1.453 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet (Status Anhörungen) – hieraus ergingen 347 Bußgeldbescheide (festgesetzte Bußgelder von insgesamt rund 94.600 Euro). Trotz priorisierter Sachbearbeitung der Verstöße besteht im Ordnungsamt Neukölln ein deutlicher Rückstau bei der Erfassung der Anzeigen. Eine separate Ausweisung des Tatbestands zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV gibt es nicht.

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden in insgesamt acht Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.100 Euro verhängt, zu denen jeweils noch Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro hinzukommen. Weitere 23 Fälle aus dem Jahr 2020 sind noch in der Bußgeldbearbeitung, so dass noch keine Angaben zu der Bußgeldhöhe möglich sind.

Aus den Bezirken Mitte und Reinickendorf liegen detaillierte Angaben zu den festgestellten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten im ÖPVN vor, die sich auf die Verstöße gegen die zum Infektionsschutz erlassenen Verordnungen beziehen:

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
13

14

   
15 0   0  
16 0   0  
17 0   0  
18 0   0  
19 0   0  
20 0   0  
21 0   0  
22 0   0  
23 0   0  
24 0   0  
25 0   0  
26 0   0  
27 28 1.408,50 € 0  
28 48 2.060,00 € 0  
29 18 872,50 € 0  
30 43 1.792,50 € 0  
31 35 1.555,00 € 0  
32 23 1.052,50 € 0  
33 40 1.807,50 € 0  
34 20 1.055,00 € 0  
35 92 4.492,50 € 3 300,00 €
36 115 5.815,00 € 2 110,00 €
37 53 2.840,00 € 0  
38 26 1.580,00 € 0  
39 28 1.525,00 € 0  
40 9 485,00 € 1 100,00 €
41 6 330,00 € 0  
42 35 1.970,00 € 2 5.100,00 €
43 44 2.448,50 € 1 55,00 €
44 37 2.095,00 € 12 975,00 €
45 14 770,00 € 5 275,00 €
46 10 520,00 € 0  
47 5 275,00 € 6 330,00 €
48 5 185,00 € 0  
49 0   0  
50 5 275,00 € 0  
51 0   0  
52 0   0  
53 0   0  

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
Summe 739 37.209,50 € 32 7.245,00 €

 

Bezirk BVG   S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
13 0   0
14 0   0
15 0   0
16 0   0
17 0   0
18 0   0
19 0   0
20 0   0
21 0   0
22 0   0
23 0   0
24 0   0
25 0   0
26 0   0
27 0   0
28 0   0
29 0   0
30 0   0
31 0   0
32 0   0
33 0   0
34 0   0
35 0   0
36 0   0
37 10 500,00 € 0
38 0   0
39 0   0
40 6 285,00 € 0
41 0   0
42 7 335,00 € 0
43 1 50,00 € 0
44 0   0
45 1 100,00 € 0
46 0   0
47 12 600,00 € 0
48 4 200,00 € 0

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl            Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
49

50

51

52

53

20                             955,00 €

4                            200,00 €

10                             500,00 €

0

0

0

0

0

0

0

Summe 75 3.725,00 € 0 0,00 €

Zu diesem Sachverhalt wird im Übrigen auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/25035 vom 09.11.2020 verwiesen.

Berlin, den 15.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mit BVG und S-Bahn zum Impfen Wer zur Corona-Impfung fährt, kann sich auf die öffentlichen Verkehrsmittel verlassen. , aus BVG

Wer zur Corona-Impfung fährt, kann sich auf die öffentlichen #Verkehrsmittel verlassen. Auch das fünfte Berliner #Impfzentrum, das am Mittwoch, 17. Februar 2021, im #Velodrom an der #Landsberger Allee in Prenzlauer Berg eröffnet, ist mit den Straßenbahnen der BVG (Linien #M5, #M6 und #M8), der Buslinie #156 und mit den Ringbahnlinien der #S-Bahn bestens erreichbar.

Für Menschen, die nicht mit den Bahnen anreisen können und daher auf das eigene Auto angewiesen sind, bietet die BVG ebenfalls einen Service zur Anreise. Weil direkt am Velodrom keine Parkplätze zur Verfügung stehen, fahren Kleinbusse vom Parkhaus im Forum Landsberger Allee zum Impfzentrum und zurück.

Im Parkhaus kostet das Abstellen eines Pkw in der ersten Stunde 50 Cent.  Der BVG-Shuttle-Service steht für Menschen mit Impftermin und Beschäftigte des Impfzentrums zunächst täglich von 8:30 bis 13:30 Uhr kostenlos zur Verfügung. Im Einsatz sind zwei Kleinbusse. Die einfache Fahrt dauert rund 6 Minuten.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

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Bus: „Tag und Nacht in den Werkstätten gearbeitet“ Wie die BVG zusätzliche Busse für 48 Linien mobilisiert aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/tag-und-nacht-in-den-werkstaetten-gearbeitet-wie-die-bvg-zusaetzliche-busse-fuer-48-linien-mobilisiert/26902570.html

Ab Montag weiten die Berliner Verkehrsbetriebe ihr Angebot aus, damit die Fahrgäste mehr #Abstand halten können. Vom Senat gibt es dafür fünf Millionen Euro.

Ab Montag weitet die BVG ihr Angebot auf Wunsch des Senats deutlich aus. Fünf Millionen zahlt das Land, damit mehr Busse ganztägig auf acht Linien und morgens auf etwa weiteren 40 Linien im #Schülerverkehr eingesetzt werden können.

So sollen Fahrgäste mehr Abstand während der #Corona-Pandemie halten können. Bisher hieß es immer, es gebe keine Wagen dafür. Nun profitiert die BVG auch von einer ohnehin für Mitte April geplanten #Fahrplanausweitung.

Unabhängig von de Coronakrise wird es nach dem Ende der Osterferien auf zahlreichen Linien deutliche Verbesserungen geben – lange geplant. Viele Busse kommen häufiger oder fahren länger am Tag. Manche #Takte werden verdoppelt, andere Linien werden verlängert. Der #100er bekommt eine neue Endstation „#Memhardstraße“.

Zudem hat die BVG 50 Busse #reaktiviert, die verkauft oder verschrottet werden sollten. „Die haben dafür Tag und Nacht in den #Werkstätten

BVG: Vision Zero bis 2030 bei der BVG: Zeit-, Kosten- und Maßnahmenplan, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Busse welchen Typs hatte die BVG zum 31.12.2020 in ihrem Bestand? Frage 2:

Welche Antriebsarten  haben diese und wie hoch ist das Durchschnittsalter je Bus Typ?

Antwort zu 1 und 2:

Die BVG hat hierzu folgende Übersicht übermittelt:

 

 

Fahrzeugbestand 12 2020

 

DIES

 

EL

 

ELEKTRO

 

 

Gesamt

Doppel-

decker

 

Eindecker

 

Gelenkbus

 

Summe

Doppel-

Eindecker

decker

Doppel-

Gelenkbus

gelenkbus

 

Summe

Fahrzeugbestand (Anzahl) 247 364 807 1.418 119 17 136 1.554
Durchschnittsalter Fahrzeuge (Jahre) 12,5 4,2 3,9 5,4 0,7 0,6 0,7 5,0

Darüber hinaus erbringen Subunternehmer im Auftrag der BVG Verkehrsleistungen.  Deren Busse sind nicht Teil des oben dargestellten Fahrzeugbestands der BVG.

Frage 3:

Welche Bus Typen sollen in welcher Anzahl und mit welcher Antriebsart in welchen Jahren bis 2030 an die BVG ausgeliefert werden und welche Anschaffungskosten werden für die neuen Diesel- und E-Fahrzeuge anfallen?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Für die Jahre 2021 bis 2023 können die geplanten Beschaffungen der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Planung Fahrzeugbeschaffung

2021- 2023

DIES EL ELEKTRO  

 

Gesamt

Doppel-

decker

 

Eindecker

 

Gelenkbus

 

Summe

Doppel-                                                                    Doppel-

decker             Eindecker         Gelenkbus          gelenkbus

 

Summe

2021 20 34 232 286  

 

90

 

 

90

286
2022 178     178 268
2023
Summe 198 34 232 464 90 90 554

Aufgrund der teilweise noch laufenden Beschaffungsverfahren  können aus vergabetaktischen  Gründen keine Preise angegeben werden. “

Ab dem Jahr 2023 ist nur noch die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben geplant. Gemäß dem neuen Verkehrsvertrag 2020-2035 erarbeitet die BVG derzeit in Abstimmung  mit dem Land Migrationszenarien zur Umstellung des Busverkehrs auf alternative Antriebe. Ziel ist die Verzahnung des Aufbaus der erforderlichen  Infrastruktur mit der Beschaffung von dekarbonisierten Fahrzeugen bis 2030 unter der Vorgabe einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit  über den Lebenszyklus.  Die Einflottungszeitpunkte weiterer Elektrobusse hängen hierbei auch von der technologischen  Entwicklung und der Entwicklung der Fördermöglichkeiten außerhalb des Landeshaushaltes ab.

Frage 4:

Wie viele Linienbusse sollen bis 2030 außer Dienst gestellt werden?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Die BVG entwickelt derzeit gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die Dekarbonisierung der Busflotte weiter.  Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Beschaffungszeitpunkte von neuen Fahrzeugen werden eng mit der Bereitstellung der Infrastruktur verzahnt. “

Auf Basis der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes soll – bei entsprechender Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – bis zum Ende des Jahres 2030 die Umstellung der Busflotte auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien umgesetzt werden.

Frage 5:

Mit welcher durchschnittlichen Nutzungsdauer wird jeweils bei Bussen mit Diesel-, Wasserstoff-, Erdgas- und Elektroantrieb  kalkuliert?

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zurzeit geht die BVG von folgenden Nutzungsdauern für Busse mit Diesel-, Elektro- und Wasserstoffantrieb  aus.

 

Planung Fahrzeugbeschaffung

2021- 2030

 

 

Doppel-

decker

DIESEL

 

Eindecker•       Gelenkbus‘    1

 

 

Doppel-

decker

ELEKTRO

 

Eindecker         Gelenkbus            Doppel-      1

gelenkbus

Jahre 12 14 14 12 12 12 12
             

 

Wasserstoff(hybrid)-Busse  werden zurzeit in Machbarkeitsanalysen betrachtet. Es

  • Bis Baujahr 2017: 10 Jahre

bestehen jedoch keine konkreten Beschaffungspläne.  Eine Beschaffung von Erdgas­ Bussen ist nicht geplant, da sie für eine vollständige  Dekarbonisierung bei lokaler Emissionsfreiheit nicht geeignet sind.“

Mit wachsender  Erfahrung mit Bussen mit Elektroantrieb strebt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Erhöhung der Nutzungsdauer dieser Busse auf einen Zielwert von ca. 15 Jahre an. Diese Nutzungsdauer wird bereits derzeit bei elektrischen Trolleybusssystemen  erreicht bzw. übertroffen.

Frage 6:

Welche Reichweite haben die bereits beschafften und anzuschaffenden  E-Busse und wie groß ist die Abweichung  bei der Reichweite im Vergleich zwischen  Sommer- und Winterbetrieb? Sollte diese signifikant sein, ergeben sich daraus für den Linienbusbetrieb  Folgen bei der Betriebsplanung?

Antwort zu 6:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Hierbei ist zu unterscheiden, ob ein E-Bus zur Ladung ausschließlich auf dem Betriebshof (Depotladung) oder auf eine Ladung an den Endstellen (Gelegenheitsladung)  ausgelegt

ist.

Die bisher beschafften E-Busse mit Depotladung haben, je nach Baujahr, eine vertraglich zugesicherte Reichweite von mindestens 130 bzw. 150 km, bei allen Verkehrs- und Witterungsbedingungen  in Berlin. Für die kommenden Jahre wird von einer kontinuierlichen Verbesserung der Batterietechnik ausgegangen , sodass die Reichweite neu zu beschaffender Depotlader ansteigt.

Bei den Depotladern mit rein elektrischer Heizung liegt der elektrische Energieverbrauch in den Wintermonaten nach bisherigen ersten Erkenntnissen etwa 25 % höher als im Sommer. Auf Innenstadtlinien mit viel Stau und langsamer Fahrgeschwindigkeit fällt der Unterschied höher aus als auf Linien am Stadtrand. Die Einsatzpläne der Fahrzeuge werden in der Regel auf den höchsten Energieverbrauch ausgelegt.

Bei E-Bussen mit Gelegenheitsladung spielt die Reichweite keine Rolle. Durch das regelmäßige Nachladen an den Endstellen können die Busse theoretisch  unbegrenzt lange unterwegs sein.“

Frage 7:

Ist gesichert , dass die E-Busse vollständig klimaneutral sind oder wird bspw. das Heizungssystem wie teilweise noch üblich mit Brennstoffen betrieben?

Gemäß Mobilitätsgesetz soll der öffentliche Personennahverkehr  (ÖPNV) bis 2030 auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien  umgestellt werden. Die Anforderung bezieht sich explizit auf die antriebsbezogenen Energieaufwendungen.  Eine dekarbonisierte Versorgung der Nebenverbraucher ist keine gesetzliche Vorgabe.

Der Verkehrsvertrag 2020-2035 zwischen Land und BVG sieht vor, dass die Nebenverbraucher grundsätzlich strombasiert und damit mit Ökostrom betrieben werden. Der übergangsweise Einsatz von Verbrennungs-Zusatzaggregaten   bzw. von Brennstoffzusatzheizungen  ist allerdings bei Elektrobus-Depotladern  nicht ausgeschlossen,  soweit dadurch das technische Einsatzpotenzial und die Wirtschaftlichkeit  des E-Bus-Betriebs erheblich verbessert wird (insbesondere durch eine wesentlich bessere garantierte Reichweite der E-Busse). Eine Dekarbonisierung der Versorgung dieser Zusatzaggregate  bleibt mit der Verwendung von nicht fossilen Brennstoffen möglich. Da durch den Einsatz der Brennstoffzusatzheizung  an kalten Wintertagen eine größere Reichweite der Fahrzeuge sichergestellt werden kann und daher mehr Dieselbusleistungen auf Elektroantriebe über das ganze Jahr umgestellt werden können, dienen solche Zusatzaggregate auch bei einer Versorgung mit konventionellen Kraftstoffen, wenn auch in geringerem Maßae, dem Klimaschutz und der Energieeffizienz ..

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zur Verringerung der Unterschiede zwischen Sommer- und Winterbetrieb  können Depotlader mit Brennstoff-Zusatzheizung  beschafft werden. Das bedeutet, dass es eine mit Brennstoff betriebene Zusatzheizung geben kann, die bei niedrigen Temperaturen zuschaltet..

Die Heizung bei Übergangstemperaturen  sowie die Klimaanlage im Sommer werden vollelektrisch aus der Batterie betrieben. Der Antrieb der E-Busse ist immer lokal emissionsfrei.

Aktuell sind 30 E-Busse (Eindecker, Depotlader) mit Brennstoff-Zusatzheizung ausgestattet, alle anderen (90 Eindecker-Depotlader  und 17 Gelegenheitslader­ Gelenkbusse) mit vollelektrischer  Heizung.

Für den Betrieb ihrer Verkehrsmittel  bezieht die BVG ausschließlich Strom aus erneuerbaren  Energiequellen.“

Frage 8:

Welche Infrastruktur außerhalb der Betriebshöfe soll ggf. für Aufladevorgänge geschaffen werden?

Antwort zu 8:

Der Bedarf an Infrastruktur hängt vom Ladekonzept ab:

  • Bei einer Depotladung wird grundsätzlich keine zusätzliche Infrastruktur außerhalb der Betriebshöfe benötigt. In Einzelfällen wird die Einrichtung von „Ladehubs“ für Depotlader geprüft, B. um lange Ein- und Aussetzwege zu vermeiden.
  • Bei einer Endstellenladung (bzw. Gelegenheitsladung) wird eine Infrastruktur an Endstellen Diese besteht aus einem oder mehreren Lademasten für eine konduktive Nachladung mit Pantograph und aus einem Transformatorraum mit Anschluss zum Stromnetz.
  • Bei einer Streckenladung mit Hybrid-Obussen (bzw. Streckenladern) werden Oberleitungsabschnitte und Unterwerke auf Teilabschnitten des Linienwegs benötigt.

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG hat im Jahr 2020 je zwei Schnell-Ladestationen  (HPC) an den Endstellen Michelangelostraße und Hertzallee errichtet.  In den Ausbaustufen bis 2030 wird jeweils anhand der realen Entwicklung der E-Bustechnik entschieden, an welchen Endstellen HPC errichtet werden oder ob ein Betrieb mit E-Bussen als Depotlader wirtschaftlicher  ist. Im Bereich Spandau ist zudem ein Pilotprojekt für Streckenladung in Planung. Hierbei sollen auf einem Teil des Linienwegs Oberleitungen errichtet und die Busse während der Fahrt nachgeladen werden.“

Frage 9:

Treffen Berichte zu, wonach aufgrund geringerer Reichweite E-Buslinien verkürzt werden müssen?

Antwort zu 9: Nein.

Frage 10:

Plant die BVG weiterhin den Bau von drei neuen Betriebshöfen in Spandau, Treptow-Köpenick  und Tempelhof-Schöneberg  (Säntisstraße) und wie sieht der Zeitplan zu Baubeginn und Inbetriebnahme aus?

Antwort zu 10:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG plant den Bau eines Betriebshofverbundes  Südost im Bezirk Treptow-Köpenick. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich  in den Jahren 2022 bis 2024 stattfinden.

Für den Betriebshof Säntisstraße sollen die Bauarbeiten nach aktuellem Stand in den Jahren 2024 bis 2026 stattfinden.

Ein neuer Betriebshof im Bezirk Spandau befindet sich nicht mehr in Planung.“

Frage 11:

Auf welchen Flächen befindet sich der Standort an der Säntisstraße genau, wie wurde dieser zuvor genutzt und besteht in Zukunft auf benachbarten Flächen evtl. noch Erweiterungspotential?

Antwort zu 11:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Das Grundstück umfasst die Säntisstraße 95, 111, 113, 127, 129 und Schwechtenstraße 8 im Ortsteil Marienfelde.

Der Standort wurde zuvor als Kleingartenanlage genutzt (ursprünglich Bahngelände).

Etwa ein Drittel des Standorts wird auch nach Bau des Betriebshofs als Kleingartenanlage weiter genutzt. Diese Teilfläche besteht langfristig als Erweiterungspotenzial.“

Frage 12:

Mit welchen Gesamtkosten für den Bau der neuen Betriebshöfe wird gerechnet? Frage 13:

Bis wann werden alle bestehenden Betriebshöfe zur Nutzung durch E-Busse umgerüstet und ggf. erweitert worden sein und welche Kosten fallen dafür an?

Antwort zu 12 und 13: Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG entwickelt derzeit gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die

Dekarbonisierung der Busflotte weiter.  Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Beschaffungszeitpunkte von neuen Fahrzeugen werden eng mit der Bereitstellung der Infrastruktur verzahnt. Die benötigte Infrastruktur auf den Betriebshöfen hängt dabei von der zukünftigen Entwicklung ab.“

Ziel des Landes ist ein vollständiger Umbau der Bestandshöfe bis Ende 2030 entsprechend dem Zieljahr des Mobilitätsgesetzes.  Kostenprognosen werden derzeit durch die BVG aktualisiert und können daher noch nicht angegeben werden.

Die geplanten neuen Betriebshöfe in Treptow-Köpenick (Betriebshofsverbund  Südost) und an der Säntisstraße sind von ihren Dimensionen grundsätzlich vergleichbar mit dem von der Hamburger Hochbahn im Jahr 2019 fertiggestellten  E-Bus-Betriebshof Alsterdorf.  Für die Errichtung dieses Betriebshofs benennt die Hamburger Hochbahn Gesamtinvestitionen in Höhe von 73 Mio.€.

Frage 14:

Ist die Finanzierung im seinerzeit vorgesehenen Zeitrahmen gesichert, um die Vision Zero bis 2030 tatsächlich zu erreichen, oder müssen Ausgaben teilweise gestreckt werden? Aus welchen Mitteln werden die Investitionen in die Fahrzeugflotte und der Ausbau der Betriebshöfe finanziert?

Antwort zu 14:

Im neu abgeschlossenen  Verkehrsvertrag  2020-2035 haben Land und BVG die ersten grundlegenden Umsetzungsschritte  bis Mitte der 2020er Jahre zur Erreichung des Dekarbonisierungsziels 2030 vereinbart, deren Finanzierung durch Mittel aus dem Verkehrsvertrag bzw. durch eine in diesem Jahr festzulegende Zusatzvereinbarung abgesichert wird.  Diese Maßnahmenpakete decken den Betrieb der bereits beschafften bzw. in Beschaffung befindlichen 227 E-Busse und deren Ladeinfrastruktur (mit Anpassung von drei Bestandsbetriebshöfen zur besseren Verteilung der Fahrzeuge in der Stadt), den Neubau von zwei neuen Betriebshöfen für E-Busse, die Implementierung der Streckenladung auf einer Busachse und die Beschaffung und den Betrieb von ca. 100 bis 170 weiteren Elektro-(Doppel-) Gelenkbussen und deren Ladeinfrastruktur ab. Mittel aus den Förderprogrammen des Bundes sollen in maximal möglicher Höhe beantragt und in Anspruch genommen werden.

Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten und Risiken bezüglich der technischen und wirtschaftlichen  Entwicklung von Antriebs- und Ladetechnologien sowie deren betrieblichen Auswirkungen wird zudem im Verkehrsvertrag ein Prozess für die

Umsetzung weiterer Schritte definiert , der die Entscheidung weiterer Maßnahmenpakete auf jährlicher  Basis vorsieht. Die Finanzierung dieser Pakete ist gemeinsam mit deren Entscheidung festzulegen.

Berlin, den 09.02.2021 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Anzahl der Fahrgäste der BVG während der Corona-Pandemie, aus Senat

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Frage 1:

Wie hat sich die Anzahl der #Fahrgäste und die #Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich des #Omnibus entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?

Frage 3:

Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich der #Straßenbahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?

Frage 5:

Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich der #U-Bahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?

Antwort zu 1, 3 und 5: Die BVG teilt hierzu mit:

„Die  Zählungen  der  Fahrgäste  werden  mit  einem Automatischen  Fahrgastzählsystem

(AFZS) durchgeführt, mit dem  ein Teil der Fahrzeugflotte ausgerüstet ist. Um  einen Überblick über die Auslastung der Fahrzeuge zu bekommen, werden die Fahrzeuge mit Zähleinrichtungen möglichst flächendeckend eingesetzt. Dies ermöglicht jedoch keine linienscharfe Darstellung der Auslastung. Auswertungen erfolgen seit Beginn der Pandemie auf Basis von Rohdaten, u. a., um Auswertungen schneller generieren zu können. Eine Hochrechnung der Zähldaten ist dadurch auf vielen Linien nicht möglich.

Darstellbar ist eine quartalsweise Auswertung des Jahres 2020:

in Mio. Unternehmens- bezogene Fahrgastfahrten Fahrgastfahrten bezogen auf den Betriebszweig Bus Fahrgastfahrten bezogen auf den Betriebszweig Straßenbahn Fahrgastfahrten bezogen auf den Betriebszweig U-Bahn
I. Quartal 2020 247,6 102,6 45,9 131
II. Quartal 2020 121,8 50,4 22,5 64,4
III. Quartal 2020 187,2 82,1 38,1 88,9
IV. Quartal 2020 171,9 72,3 32,2 87,5
 

Jahr 2020

 

728,5

 

307,4

 

138,7

 

371,9

Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Damit erreichen wir 2020 rund 65 Prozent der UBF im Vergleich zum Vorjahr.“

Frage 2:

Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich des Omnibus entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?

Frage 4:

Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich der Straßenbahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?

Frage 6:

Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich der U- Bahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?

Antwort zu 2, 4 und 6: Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Auswertungen für Januar 2021 liegen uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.“

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine linienscharfe Darstellung der Auslastung aus den o. g. Gründen ebenfalls nicht möglich sein wird.

Berlin, den 07.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: BVG-Abschleppwagen entfernen tausende Autos von Busspuren, aus Süddeutsche

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-berlin-bvg-abschleppwagen-entfernen-tausende-autos-von-busspuren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210208-99-349051

Seit einem Jahr dürfen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) selbstständig Autos abschleppen, die Busse und Trams blockieren – und haben das in tausenden Fällen umgesetzt. 5765 Fahrzeuge seien durch Maßnahmen der BVG von den Bus- und #Straßenbahnspuren entfernt worden, antwortete der Senat auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Paul Fresdorf. Bei 3247 dieser Fahrzeuge setzte die BVG ihre eigenen #Abschleppwagen ein. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ darüber berichtet.

BVG-Sprecherin Petra Nelken sagte der Zeitung: „Wir kennen unsere Strecken und haben direkt Kontakt zu den Fahrern von #Bus und #Straßenbahn. So können wir schneller reagieren.“ Parallel zu den knapp 6000 Abschleppaktionen der BVG lässt auch die Polizei Wagen entfernen. Wie viele Fahrzeuge die Polizei umsetzte, konnte die BVG nicht sagen.

Seit Januar 2020 kann die BVG eigene Abschleppfahrzeuge, die zum Teil neu angeschafft wurden, losschicken. Sie sind teilweise auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geeignet. Dadurch sollen die Strecken der BVG schneller frei werden, als wenn – wie früher – nur die Polizei zuständig ist. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde schon mit dem 2018 verabschiedeten Mobilitätsgesetz …

Bus: Zur Entlastung im Berliner ÖPNV BVG plant Einsatz von ausgemusterten Bussen aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/02/berlin-bvg-busse-ausgemustert-entlastung-corona-schueler-verkehr.html

Um im Berliner #Nahverkehr zu Stoßzeiten für #Entlastung zu sorgen, könnten bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) bald bereits #ausgemusterte Busse zum Einsatz kommen. Entsprechende Pläne hat die BVG am Donnerstag gegenüber rbb|24 bestätigt. Zuerst hatte die „Berliner Morgenpost“ [Bezahlinhalt] darüber berichtet.

Laut BVG-Pressesprecherin Petra #Nelken könnten bis zu 100 zusätzliche Busse eingesetzt werden. Bei etwa 40 bis 50 Bussen handele es sich dabei um bereits #ausgemusterte Fahrzeuge, der Rest stamme aus der „natürlichen #Reserve“ der BVG. Letztere werde beispielsweise bei #Schienenersatzverkehr aktiviert.

„Normalerweise ist für die meisten Busse nach zehn Jahren Schluss, danach werden sie entweder verkauft oder verschrottet. Jetzt schauen wir genau hin, welche Busse wir noch mal fit machen können“, sagt Nelken.

Einsatz hängt von Schulstart ab
Ab wann genau die zusätzlichen Fahrzeuge zum Einsatz kommen, steht laut BVG noch nicht genau fest. Gekoppelt ist das Vorhaben demnach an die #Schulöffnungen in der Hauptstadt – nach aktuellem Stand könnten die Schulen am 15. Februar wieder öffnen. „Wir stellen uns aktuell auf Mitte Februar ein und bereiten uns vor. Sobald der Senat die zusätzlichen Busse bestellt, wollen …

Straßenbahn: Berlins älteste Straßenbahnen dürfen weiter fahren – wegen Corona Gnadenfrist für die letzten Tatra-Wagen aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlins-aelteste-strassenbahnen-duerfen-weiter-fahren-wegen-corona-li.137436

#Gnadenfrist für die letzten #Tatra-Wagen: Die BVG verschiebt ihre #Ausmusterung. Denn während der Pandemie werden die Züge noch gebraucht.

Das Ende einer Ära stand bevor. Am 12. Februar sollten zum letzten Mal #Tatra-Straßenbahnen durch Berlin fahren – das war der Plan. Fast 45 Jahre nachdem die ersten Züge aus #Prag hierhergekommen waren, sollten die rüstigen Fahrzeuge für immer aus dem Stadtbild verschwinden. Doch nun wird es ein langer Abschied, denn Corona hat auch dieses Vorhaben zur Makulatur gemacht. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilten jetzt mit, dass die älteste #Fahrzeuggeneration der #Straßenbahn eine Gnadenfrist bekommen wird. „Es wird weitere Einsätze geben“, sagte Petra Nelken, Sprecherin des Landesunternehmens. Im Berufs- und Schülerverkehr werden sie als #Verstärker fahren.

Wie finden Sie die alten Tatras? Die Straßenbahnfahrerin, die am Mittwoch an der Linie #M17 auf ihren Einsatz wartet, macht aus ihrer Begeisterung keinen Hehl. „Die Tatras sind einfach fehlerfrei“, schwärmt die 54 Jahre alte BVG-Mitarbeiterin. „Gut in der Beschleunigung, gut beim Bremsen. Störungen gibt es kaum. Nur das Sitzen im Führerstand kann anstrengend sein, dort ist alles etwas kleiner als in den neueren Bahnen.“

Beispiel für friedliche Koexistenz
Nicht nur im Leben dieser Straßenbahnerin spielen die Züge, die der Hersteller …