Bus: BUSSTATION Das ist Berlins letztes Pop-Art-Wartehäuschen aus den 70ern, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article215330571/Das-ist-Berlins-letztes-Pop-Art-Wartehaeuschen-aus-den-70ern.html

Reinickendorfer befürchten den Abriss der einzigartigen Halle. Das #Landesdenkmalamt prüft nun die Schutzwürdigkeit.
Tausende kommen täglich auf dem Weg zum und vom Flughafen Tegel an der #Bushaltestelle#Luftfracht“ vorbei und haben die #Wartehalle wahrscheinlich noch nicht als besonderes Relikt wahrgenommen. Alexander Schulz, Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), schon. Denn in Reinickendorf steht das letzte rote #Bus-Wartehäuschen der 1970er-Jahre. Viele von ihnen prägten einst das Stadtbild West-Berlins. „Ich kenne das poppige, rote Wartehäuschen schon eine Ewigkeit. Es steht hier sehr unauffällig“, sagt der 34-Jährige. Hobbymäßig beschäftigt er sich mit dem Öffentlichen Nahverkehr und dessen Geschichte. Er ist Mitglied des 1954 gegründeten Vereins „#Arbeitskreis Berliner Nahverkehr“. Ihn treibt die Angst um, dass die Wartehalle plötzlich abgerissen wird, wenn der Flughafen Tegel schließt.

„Ich habe in diversen Publikationen nachgeforscht, bin herumgefahren und habe herausgefunden, dass es das letzte #Pop-Art-Wartehäuschen Berlins ist“, sagt Schulz. Laut seinen Recherchen haben einst rote Haltestellen gleicher Bauart an den Stadtautobahnen gestanden, beispielsweise zwei nahe des Goerdelerstegs und der Paul-Hertz-Siedlung in Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie seien 2011 im Zuge der Sanierung der Kaimauern des Westhafenkanals und der Stadtautobahn weggerissen worden.

Weitere sieben Pop-Art-Wartehäuschen habe er beispielsweise an der Mecklenburgischen Straße, am Bundesplatz, am Walther-Schreiber-Platz und an der Schloßstraße gefunden. Diese seien aber verschwunden und nur durch Fotomaterial noch belegbar. „Zudem soll es im Märkischen Viertel welche gegeben haben, was bisher anhand von Fotografien noch nicht belegt werden konnte“, erzählt Schulz. Der Fotobeweis fehle auch für ein Häuschen an der Hinckeldeybrücke. In Alt-Tempelhof gäbe es noch eine Kombination aus U-Bahneingang, Imbiss und …

Bus: BEX: Modern und sicher – der Busverkehr der Bahn in Berlin Moderne Sicherheitstechnik serienmäßig im Einsatz aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/BEX–Modern-und-sicher—der-Busverkehr-der-Bahn-in-Berlin–3301356?contentId=1317082

Moderne #Sicherheitstechnik serienmäßig im Einsatz • Langjähriger #BEX-Geschäftsführer Jörg #Schaube übergibt den Staffelstab

Das Busgeschäft rollt rund um die Uhr und 136 Mitarbeiter bei #BEX, darunter 90 Fahrer, Vertriebler und die 24/7-Leitstelle, halten es in der Spur und am Laufen. Ein attraktiver Fuhrpark mit 68 eigenen Fahrzeugen ist das Rückgrat des Geschäfts. Dazu gehören modernste Sicherheitsausstattungen der Busse.

Jörg Schaube: „Unsere 2016 und 2017 angeschafften #Reisebusse sind mit Kameras auf der rechten Seite, sogenannten Totwinkelassistenten, ausgestattet, um die Sicherheit beim Abbiegen zu erhöhen. Diese Technik haben wir jetzt erfolgreich an sechs Fahrzeugen über jeweils mindestens 20.000 Kilometer getestet. In Kürze wird auch ein Abbiegeassistent, der auf Radartechnik basiert, sowie ein Notbremsassistent der vierten Generation eingesetzt. Damit stehen wir ganz vorn im Busreisegeschäft.“

BEX investiert in die Technik ebenso wie in neue Geschäftsideen. Der #Medibus ist so eine Idee. Er ist eine rollende Arztpraxis, die beispielsweise auf dem Land eingesetzt werden kann, wo Hausärzte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

In diesem Jahr wurde auch kräftig in das Segment der #Stadtrundfahrten investiert. Neue #Cabrio-Busse wurden angeschafft, in denen dank modernster Technik Erläuterungen in 21 Sprachen abgerufen werden können. In der Saison steigen hier täglich 2.000 Berlinbesucher in die im Stadtbild präsenten Fahrzeuge ein.

Nicht zuletzt organisiert BEX mit eigener Leitstelle sowie eigenem Fahrplan- und Haltestellenmanagement den Schienenersatz- und Busnotverkehr in Berlin und allen ostdeutschen Bundesländern sowie in angrenzenden Regionen für die DB und weitere Eisenbahnunternehmen.

Gut bestelltes Feld: Geschäftsführer übergibt an den Nachfolger

Seit 40 Jahren ist Jörg Schaube im Busunternehmen BEX tätig, davon die letzten 18 Jahre als Geschäftsführer des erfolgreichen Berliner Unternehmens.

Nun hat er das gut bestellte Feld und den Staffelstab an seinen Nachfolger Bernd Wölfel übergeben, dem er noch beratend zur Seite steht.

Bus + Elektromobilität: 30 neue E-Busse – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch sind die Kosten für den Einbau der 30 #Ladesäulen?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Auf Grund des noch laufenden Ausschreibungsverfahrens können keine Kosten genannt
werden.“
Frage 2:
Ist die Leistungskapazität des Stromnetzes dafür ausreichend oder muss dort auch noch investiert werden?
Wie wird der benötigte Platzbedarf kompensiert?
2
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Für die ersten 30 E-Busse auf dem #Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße ist die installierte
Anschlussleistung ausreichend. Die weitere Stationierung und Errichtung von
Ladeinfrastruktur macht einen Ausbau der netzseitigen Infrastruktur erforderlich. Die
Kosten dafür belaufen sich in Höhe der von Stromnetz Berlin GmbH veröffentlichten
Preisblätter für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Die Aufstellung der
Stromnetz-Hausanschlüsse erfolgt platzsparend in Reihe zu den Ladesäulen.“
Frage 3:
Mit wieviel mehr an Platzbedarf wird für die #E-Busse mitsamt Ihrer Ladestruktur von Seiten der BVG
gerechnet?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der Platzbedarf für die ersten 30 E-Busse wird durch Optimierung der bestehenden
Abstellflächen auf dem Betriebshof Indira-Gandhi-Straße gedeckt.“
Frage 4:
Wird es weitere Ladestationen auf der Strecke bzw. den Endhaltestellen der vorgesehenen Linien geben?
Wenn ja, wie hoch ist der Platzbedarf und sind die Kapazitäten des dort jeweils anliegenden Stromnetzes
ausreichend? Sind die Busse überhaupt für den Zwischenladungsbetrieb geeignet?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die ersten 30 12m-Elektro-Eindeckomnibusse werden ausschließlich im Bus-Depot per
Stecker geladen (Depotlader). Entsprechend den bestätigten Anforderungen im Lastenheft
werden die E-Busse so eine Strecke von mindestens 150 km im Berliner Stadtverkehr
zurücklegen können. Es ist vorgesehen, dass diese E-Busse nach Absolvierung ihres
geplanten Tagesumlaufes ins Depot zurückkehren und dort wieder aufgeladen werden.
Eine Ladung an Endstellen ist für diese E-Busse nicht vorgesehen.“
Frage 5:
Warum wurde von Bussen mit induktiver Ladung, wie sie auf der Linie 204 getestet wurden, abgesehen?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Aufgrund der kontaktlosen Ladung ist die Ladebilanz ineffizienter gegenüber der direkten
Ladung durch Stecker/Kabel oder Oberleitung. Das induktive Laden benötigt mehr Strom
als herkömmliches Laden mit Ladekabel. Auch sind die Kosten für den Bau, die Wartung
und Erhalt der Ladeslabs (Ladeplatten) gegenüber von Depotladestationen wesentlich
kostenintensiver.“
3
Frage 6:
Wird mit der Anschaffung der neuen E-Busse neues Personal (Fahrer/Techniker) eingestellt oder bereits
vorhandenes Personal geschult? Welche Kosten entstehen dadurch? Welche Kosten entstehen der BVG in
Summe für die Anschaffung neuer Infrastruktur, Schulung von Personal, Anschaffung neuer
#Werkstattausrüstungen etc.?
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG:
„Vorhandenes Personal wird geschult, neues wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht
eingestellt. Die Kosten für die Lade- und #Werkstattinfrastruktur belaufen sich auf rund 4,0
Mio. EUR.“
Frage 7:
Wie viele zusätzliche innerstädtische Flächen, auf denen E-Busse über Nacht laden können, werden nach
Planungen der BVG für den künftigen E-Busbetrieb benötigt und stehen diese schon zur Verfügung? Gibt es
mit den Bezirken bereits Gespräche dazu und von Seiten der Bezirke auch schon Flächenangebote?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der notwendige Flächenbedarf für die zukünftige Abstellung der Busflotte wird derzeit
ermittelt. Der Platzbedarf der Ladeinfrastruktur ist abhängig von der technologischen
Entwicklung von Bussen und Ladesäulen. Gemäß Nahverkehrsplan ist ein weiter
wachsendes Fahrplanangebot mit mehr Bussen vorgesehen, wofür zusätzliche Flächen
benötigt werden. Die BVG steht hierzu in enger Abstimmung mit den Senatsstellen und
prüft angebotene Flächen.“
Berlin, den 11.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + Bus: 30 neue E-Busse – Teil 1, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Unter welchen Gesichtspunkten wurde sich für eine Aufteilung zwischen diesen beiden Herstellern bzw.
genau für diese beiden Hersteller entschieden?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Eine Aufteilung des Auftrags in zwei #Lose wurde vor der #Ausschreibung unter
Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt begrenzten Produktionskapazitäten im Markt
vorgenommen. Die Vergabe an die beiden bekannten Bieter erfolgte auf Basis der
Ergebnisse der vorher veröffentlichten Wertungskriterien.“
Frage 2:
Gab es noch andere Bewerber? Welche waren dies?
2
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Dem Vergabeverfahren war ein europaweit veröffentlichtes Qualifizierungssystem
vorgeschaltet, bei dem sich alle interessierten Hersteller bewerben konnten.“
Frage 3:
Was kostet die Anschaffung dieser 30 Busse? (Gesamt und die einzelnen Fahrzeuge von #Daimler und
#Solaris)
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Das Investitionsvolumen für die Anschaffung der 30 E-Busse beträgt insgesamt rund 18,0
Mio. EUR.“
Frage 4:
Welche verbindlichen Zusagen machen die Hersteller für den Betrieb der Busse in Bezug auf Reichweite,
Lebensdauer der Batterien, Zuverlässigkeit etc.? Sind diese Zusagen auch für alle Jahreszeiten und
Wetterlagen, sowie hohes Passagieraufkommen bindend?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„Alle in der Veröffentlichung genannten Mindestanforderungen, wie z. B. Batterie inkl.
Reichweite, wurden vertraglich fixiert.“
Frage 5:
Gibt es vertragliche Vereinbarungen für den Fall, dass diese Zusagen doch nicht eingehalten werden
können?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Alle Angaben durch den Hersteller in seinem Angebot sind verbindlich und wurden
Vertragsbestandteil.“
Frage 6:
Nach welchem Prinzip oder mit welchem System werden die Busse beheizt und klimatisiert?
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG:
„In den Fahrzeugen wird eine elektrisch angetriebene Klimaanlage verbaut. Bei dem
Heizsystem kommt eine konventionelle Heizung (dieselbetrieben) sowie eine
Hybridheizung (Kombination aus elektrisch und konventionell) zum Einsatz.“
3
Frage 7:
Wann werden diese Busse ausgeliefert und wann ist mit ihrem Einsatz im Berliner Stadtgebiet zu rechnen?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Lieferung der Fahrzeuge wird bis Ende III. Quartal 2019 abgeschlossen sein. Nach
der erfolgreichen Abnahme der Fahrzeuge werden diese umgehend im Berliner Verkehr
eingesetzt.“
Frage 8:
Auf welchen Linien werden diese Busse eingesetzt?
Antwort zu 8:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der Einsatz der ersten Busse erfolgt auf den Linien 142, 147, 194 und 240.“
Frage 9:
Werden diese Linien dann rein mit E-Bussen befahren?
Antwort zu 9:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nein, sie verkehren im Mischverkehr mit Dieselfahrzeugen.“
Frage 10:
Welche tatsächlichen Umweltentlastungen (CO2, NOX, Lärm, etc.) sind durch die neuen Busse zu erwarten?
Antwort zu 10:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der jährliche Schadstoffausstoß durch 30 E-Busse soll, abhängig von der tatsächlich
erbrachten Laufleistung der E-Busse, um 41 Tonnen NOx und 2.162 Tonnen CO2 gesenkt
werden. Im Stand, z. B. an Haltestellen, emittiert ein E-Bus keinen Motorlärm.“
Berlin, den 11.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: E-BUSSE IN BERLIN BVG-Busflotte wird bis 2030 unter Strom gesetzt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215300097/BVG-Busflotte-wird-bis-2030-unter-Strom-gesetzt.html

Nach einem China-Besuch sehen Verkehrssenatorin Regine #Günther und BVG-Chefin Sigrid #Nikutta diese Aufgabe als groß, aber lösbar an.
Noch sind sie reine Exoten in Berlin: Linienbusse, die keine schädlichen Abgase in die Luft blasen. Gerade einmal fünf der insgesamt rund 1500 Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fahren aktuell mit ausschließlich #elektrischem Antrieb. Doch nun ist Verstärkung in Sicht: Ab 1. März 2019 werden weitere #E-Busse in Betrieb gehen, kündigte BVG-Vorstandschefin Sigrid Nikutta am Montag an. Bis 2030 soll schließlich die gesamte Busflotte der landeseigenen Verkehrsbetriebe ausschließlich mit Stromantrieb fahren. Eine Aufgabe, die BVG-Chefin Nikutta und Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) nach einem China-Besuch als groß, aber lösbar ansehen.

Den Anfang sollen 30 E-Busse machen, die die BVG bereits diesen Sommer bestellt hat. Je 15 Fahrzeuge wollen die Daimler-Tochter #Evo-Bus und der polnische Hersteller #Solaris im ersten Quartal des nächsten Jahres nach Berlin liefern. „Auch bei den Herstellern sind E-Busse noch Exoten. Wir hoffen sehr, dass sie ihre Lieferzusagen auch einhalten“, sagte Nikutta. Rund 18 Millionen Euro lässt sich die BVG die neuen Öko-Fahrzeuge nebst notwendiger Ladetechnik kosten. Damit ergibt sich ein stolzer Preis von umgerechnet 600.000 Euro pro Bus.

Sechs Stunden Ladezeit
Ein herkömmlicher #dieselangetriebener Bus gleicher Größe ist bereits für ein Viertel der Summe zu haben. Und auch die Reichweite ist bei ihnen deutlich höher: Während ein Dieselbus bei der BVG täglich zwischen 200 und 500 Kilometern zurückzulegen hat, müssen die E-Busse derzeit spätestens nach 150 Kilometern zum Aufladen an die Streckdose. Bevor sie wieder auf Fahrt gehen können, vergehen mindestens …

barrierefrei + Fernbus: Fernreisen ohne Barrieren Teil 1, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Unternehmen bieten ab Berlin #Fernreisen per #Linienbus an?
Antwort zu 1:
Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an. Die für die
Genehmigung zuständige Behörde, das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten (LABO), verfügt hierbei über keine elektronische Datenbank.
Frage 2:
Wie hoch ist der Anteil der dabei eingesetzten Bussen, die #barrierefrei, d.h. für #Rollstuhlnutzer geeignet,
sind, d.h. § 42 b Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) erfüllen?
Antwort zu 2:
Gemäß der Übergangsbestimmungen in § 62Abs. 3 PBefG gilt die Anforderung aus
§ 42b PBefG, zwei Stellplätze für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer vorzuhalten, seit dem
01.01.2016 für #Kraftomnibusse, die erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, und nach
Ablauf des 31.12.2019 für alle Kraftomnibusse. Diese Verpflichtung wird zusätzlich als
Nebenbestimmung in allen Urkunden der #Linienverkehrsgenehmigungen aufgeführt.
Die einzelnen Fahrzeuge sind der Genehmigungsbehörde allerdings nicht bekannt. Der
Umfang der Genehmigung im Linienverkehr bezieht sich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG
auf die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen
Fahrzeuge, die konkret zum Einsatz kommen, oder die Anzahl der Fahrzeuge, die
verwendet werden. Die einzelnen von den Unternehmen verwendeten Kraftomnibusse
werden folglich auch nicht bei der Genehmigungsbehörde registriert.
2
Frage 3:
Auf welchen Linien ist aktuell ein barrierefreies Reisen per Bus möglich und auf welchen Linien nicht?
Antwort zu 3:
Da nicht bekannt ist, welche Fahrzeuge konkret eingesetzt werden (vgl. Antwort zu Ziffer
2), kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Frage 4:
Welche #Bushaltestellen auf Fernbuslinien sind in Berlin derzeit barrierefrei?
Antwort zu 4:
Dies ist nicht bekannt. Bei Haltestellenfestsetzungen wird grundsätzlich der
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung angehört. Einwände gegen
Haltestellenfestsetzungen wurden bisher nicht erhoben.
Frage 5:
Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des § 42 b
PBefG zu kontrollieren?
Antwort zu 5:
Wie angeführt, wird diese Verpflichtung zusätzlich als Nebenbestimmung in allen
Urkunden der Linienverkehrsgenehmigungen aufgeführt. Bei Außenkontrollen der
zuständigen Genehmigungsbehörde wird ferner geprüft, ob die Vorgaben eingehalten
sind. Bisher wurden keine Verstöße festgestellt.
Frage 6:
Wurden in Berlin Ausnahmeanträge gestellt, um die technischen Anforderungen gemäß § 42 b PBefG nicht
erfüllen zu müssen und ggf. wie viele?
Antwort zu 6:
Der Genehmigungsbehörde, dem Referat III C des Landesamtes für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten, sind keine Anträge bekannt.
Frage 7
Hält der Senat die aktuelle Situation in Hinblick auf die UN-Konvention Behindertenrechte für akzeptabel?
Antwort zu 7:
Der Senat begrüßt die bundesrechtliche Regelung in § 42b PBefG, die in Deutschland den
Weg für das Ziel der Barrierefreiheit ebnet.
Frage 8:
Bis wann werden alle angebotenen Verbindungen auch für Menschen im Rollstuhl nutzbar sein?
3
Antwort zu 8:
Die Anforderung aus § 42b PBefG, zwei Stellplätze für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer
vorzuhalten, gilt ab dem 01.01.2020 uneingeschränkt für alle Kraftomnibusse (siehe
Antwort Ziffer 2).
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + S-Bahn: Gesucht und gefunden! BVG und S-Bahn Berlin eröffnen gemeinsames Fundbüro aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2762

An der Wand hängen Hunderte #Schlüssel, #Regenschirme in allen Farben und Mustern – selbst #Krücken, #Kinderwagen und ein XXL-#Rollator stehen verlassen da. Vielleicht holen ihre Besitzer sie ab, vielleicht auch nicht. Das erste gemeinsame #Fundbüro von #BVG und #S-Bahn Berlin ist eine wahre #Fundgrube! Denn die Berliner sind echt ehrliche Finder – und geben täglich Hunderte Gegenstände ab, die andere in Bahn, Bus und auf Bahnhöfen liegenlassen.

Auf rund 400 Quadratmetern Lagerfläche wird Verlorengegangenes gesammelt. Ab sofort arbeiten hier S-Bahn und BVG unter einem Dach – liegt der Lieblingsschal nicht im BVG-Regal, dann vielleicht bei der S-Bahn gleich nebendran. Das gemeinsame Fundbüro der beiden Unternehmen wurde heute von Peter #Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin und Dr. Sigrid #Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG, eröffnet.

„Wir haben bei der BVG jedes Jahr 60.000 bis 70.000 Gegenstände, die ins Fundbüro kommen. Das zeigt, wie ehrlich unsere Fahrgäste sind. Und es zeigt auch: Der Gang ins Fundbüro lohnt sich. Dank des gemeinsamen Standorts mit der S-Bahn jetzt sogar doppelt“, sagt Dr. Sigrid Nikutta.

Insgesamt elf Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Fundsachen umgehend im Computer erfasst werden. Fahrgäste, die etwas verloren haben, können zuvor unter den Telefonnummern 030/297-43333 (für die S-Bahn) und 030/19449 (für die BVG) nachfragen, ob der Gegenstand abgegeben wurde und ihn kostenlos abholen. Auch online kann zuvor nach Fundsachen recherchiert werden – in den Datenbanken auf der BVG- und der S-Bahn-Homepage (bvg.de/fundbuero bzw. sbahn.berlin/fundservice).

„Mit dem gemeinsamen Fundbüro bieten wir unserem Kunden einen tollen Service und ersparen ihm viel Zeit bei der Suche nach dem vermissten Gegenstand. Gleich wo er ihn verloren hat – ob in der S- oder U-Bahn oder im Bus – er muss nur noch zu einer Adresse gehen“, so Peter Buchner.

Anschrift des neuen Fundbüros: #Rudolfstraße 1-8, 10245 Berlin-Friedrichshain, am #S- und U-Bahnhof Warschauer StraßeÖffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch/Samstag/Sonntag/Feiertag: geschlossen

Bus + Straßenverkehr: Stets auf der Überholspur Die Busspur wird 50 Jahre alt, aus N-TV

https://www.n-tv.de/panorama/Die-Busspur-wird-50-Jahre-alt-article20592535.html

#Busspuren gehören in Städten auf der ganzen Welt zum Straßenbild. Vor 50 Jahren hatte ein Deutscher die Idee zur revolutionären #Sonderspur. Doch warum ist der #Fahrstreifen notwendig? Und was droht, wenn #Nicht-Busfahrer ihn benutzen?
Busspuren gehören in Städten auf der ganzen Welt zum Straßenbild. Vor 50 Jahren hatte ein Deutscher die Idee zur revolutionären Sonderspur. Doch warum ist der Fahrstreifen notwendig? Und was droht, wenn Nicht-Busfahrer ihn benutzen?

Wo gab es die erste Busspur der Welt?

Die erste Busspur der Welt gab es 1968 in Wiesbaden. Und das, obwohl ihre Einrichtung mangels Rechtsgrundlage eigentlich gar nicht erlaubt gewesen wäre. Es folgten juristische Auseinandersetzungen (unter anderem klagte der ADAC gegen die Busspur, verlor jedoch) und es gab erbitterten Widerstand der Wiesbadener. Doch die Neuerung erweckte auch Neugier: Nach und nach kamen Interessenten aus dem In- und Ausland, um die neue Errungenschaft des Straßenverkehrs zu inspizieren. Sogar Japaner interessierten sich für die Idee. So begann der Siegeszug der Busspur. Bereits 1970 wurden Busspuren auch in Berlin eingerichtet. 1971 wurde mit einer neuen Straßenverkehrsordnung schließlich die gesetzliche Grundlage für die Sonderspur geschaffen.

Wer hat sie erfunden?

Erfinder der Busspur ist der mittlerweile verstorbene Diplom-Ingenieur Rolf-Werner Schaaff. Er war in den 60er-Jahren Leiter des Amts für Verkehrswesen in …

Straßenverkehr + Bus: Lange Staus Elsenbrücke Richtung Ostkreuz wegen Riss auf Unterseite gesperrt, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/lange-staus-elsenbruecke-richtung-ostkreuz-wegen-riss-auf-unterseite-gesperrt-31197370?dmcid=nl_20180901_31197370

Überraschend hat die Polizei am Freitagnachmittag den Verkehr auf der #Elsenbrücke in Richtung Ostkreuz für den #Kraftfahrzeugverkehr #gesperrt – wegen eines #Risses. Die Brücke ist die wichtigste #Spree-Querung zwischen der City Ost und dem Südosten Berlins, auch der Weg zum Flughafen Schönefeld und zur Autobahn Richtung Dresden führt über die Brücke.

Bei einer #Routineuntersuchung des 1968 fertiggestellten #Spannbeton-Bauwerks war der Riss auf der Unterseite entdeckt worden, teilte die Senatsverwaltung für Verkehr mit. Deshalb wurde die Brücke um 14 Uhr Richtung Ostkreuz gesperrt.

#Oberbaumbrücke oder #Minna-Todenhagen-Brücke

Bereits am Freitag wurde damit begonnen, #Ausweichspuren auf der Gegenfahrbahn in Richtung Treptow einzurichten. Dieser Brückenteil ist vom geschädigten Bereich baulich getrennt. Am Dienstag soll die Brücke dann wieder in beiden Richtungen befahren werden können. Dann allerdings nur auf jeweils zwei Fahrspuren.

Bis dahin müssen Autos, Busse und Lastwagen, die von der Treptower auf die Friedrichshainer Seite der Spree fahren wollen, über die Oberbaumbrücke flussabwärts oder die Minna-Todenhagen-Brücke flussaufwärts ausweichen. Die von der Sperrung betroffenen #Buslinien #104 und #194 der BVG enden jetzt jeweils vor der Elsenbrücke – die Linie …

U-Bahn + Bus + Straßenbahn: Nahverkehrsplan 2019 – 2023: Bezirk Spandau, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann und wie wurde die #BVG in die Aufstellung des Entwurfes des #Nahverkehrsplans 2019 – 2023
einbezogen?
Antwort zu 1:
Die BVG wurde im Rahmen zahlreicher Gesprächstermine in die Aufstellung des Entwurfs
zum Nahverkehrsplan 2019 – 2023 eingebunden. Der Auftakttermin zur Fortschreibung
des Nahverkehrsplans mit der BVG fand im März 2017 statt. Seitdem wurden der BVG in
mehr als 20 Einzelterminen zu einzelnen Schwerpunkten fachspezifische Aspekte der
Nahverkehrsplan-Fortschreibung vorgestellt und erörtert. Derzeit findet das formelle und
gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren statt, in dessen Rahmen auch die BVG den
vollständigen Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt
bekommen hat.
Erst unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen wird die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den Nahverkehrsplan
2019 – 2023 dem Senat vorlegen.
2
Frage 2:
Von welcher Bevölkerungsentwicklung des Bezirks Spandau wurde bei der Aufstellung des Entwurfes des
Nahverkehrsplans ausgegangen?
Antwort zu 2:
Dem Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 liegt die mittlere Variante der von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellten Bevölkerungsprognose
2015 – 2030 zugrunde.
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Auslastung der U-Bahnlinie 7 im Bereich der Spandauer U-Bahnhöfe?
Antwort zu 3:
Trotz gestiegener Fahrgastzahlen bietet die #U-Bahnlinie 7 im Spandauer Bereich nach
Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Für die mittel- und langfristig
erwartbaren weiteren Nachfragesteigerungen im Verlauf der gesamten Linie #U7 sieht der
Entwurf des Nahverkehrsplanes 2019 – 2023 eine weitere Angebotsverdichtung und somit
Kapazitätsausweitung auf der Linie U7 vor.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Abschnitt der U7 auf dem Gebiet des Bezirks Spandau geht von S+U Rathaus
Spandau bis U Siemensdamm. Auf diesem Abschnitt erreicht die U7 eine
Spitzenauslastung von 38 % in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in Richtung Rudow.
Diese Auslastung liegt unterhalb der im derzeitigen Nahverkehrsplan definierten
Schwellwerte von 65 % [Hinweis: für Kapazitätsauslastung]. In den kommenden Jahren
wird eine schrittweise Verdichtung auf der U7 von einem 4-min-Takt auf einen 3,3-min-
Takt angestrebt. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Nahverkehrsplanentwurfs 2019 –
2023, welcher sich derzeit in der Abstimmung befindet.“
Frage 4:
Wurde bereits eine Fahrgastprognose für die einzelnen Verkehrsträger (einschließlich der neu geplanten) in
Spandau durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Untersuchung zum Entwicklungsband West wurden für alle
Verkehrsträger für verschiedene Szenarien grobe Nachfrageprognosen durchgeführt, um
Handlungsempfehlungen für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen
Situation für den konkreten Untersuchungsraum zu erarbeiten. Die Auswertung fließt in
den neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) ein, welcher
im Herbst 2018 vorgelegt wird.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die planungsrechtliche Situation der im Beschluss des Abgeordnetenhauses 17/3028
genannten Verlängerungswünsche der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau?
3
Antwort zu 5:
Die Trassen für die Verlängerung der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau sind über
den Flächennutzungsplan (FNP) Berlin freigehalten.
Frage 6:
Wann kann das Abgeordnetenhaus mit einer Stellungnahme des Senats zum Beschluss 17/3028 rechnen?
Antwort zu 6:
Zum Beschluss 17/3028 ist dem Abgeordnetenhaus mit Drucksache Nr. 18/0472 vom
18.07.17 eine Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat Aussagen, wonach die U-Bahntunnel in Spandau anders als in Berlin Mitte
(Verlängerung U5) leichter gebaut werden könnten und damit deutlich preiswerter zu bauen wären?
Antwort zu 7:
Bau und Kosten eines U-Bahntunnels sind von vielen Faktoren abhängig, wie
beispielsweise bauliche Gegebenheiten, Untergrundbeschaffenheit, Bauweise, Tiefenlage
einer Strecke bzw. eines Bahnhofes, zukünftiges Betriebsprogramm usw. Eine pauschale
Aussage, wonach der U-Bahnbau an einer Stelle leichter als an einer anderen Stelle wäre,
ist ohne weiterführende vertiefende Untersuchungen rein spekulativer Natur.
Frage 8:
Wann wurde der Verkehrsmittelvergleich für die Einführung neuer Straßenbahnlinien durch wen in Auftrag
gegeben? Wer führt ihn durch? Wann wird dieser vorliegen bzw. welche Erkenntnisse hat der Vergleich
erbracht?
Frage 9:
Wird der Verkehrsmittelvergleich anschließend veröffentlicht bzw. den zuständigen Ämtern und Gremien zur
Verfügung gestellt? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8 und 9:
Für die Umsetzung eines Öffentlichen Personennahverkehr-Infrasturkturprojektes (ÖPNVInfrastrukturprojektes)
in Berlin ist immer zunächst das für den Untersuchungsraum am
besten geeignete öffentliche Verkehrsmittel anhand eines Verkehrsmittelvergleiches
nachzuweisen. Ein Verkehrsmittelvergleich wird im Rahmen der Grundlagenermittlung
durchgeführt. Der Verkehrsmittelvergleich ist Teil der verkehrlichen Begründung für eine
Maßnahme, die a) in die Unterlagen für eine politische Beschlussfassung einfließen und b)
den Unterlagen für das im Rahmen eines Planungsprozesses notwendige
Planrechtsverfahren beigefügt ist. Diese Unterlagen werden im Rahmen der Beteiligung
von Trägern öffentlicher Belange und bei der Auslegung von Unterlagen für die
Öffentlichkeit bereitgestellt.
4
Eine Grundlagenermittlung für neue #Straßenbahnlinien in Spandau wurde aufgrund des
frühzeitigen Planungsstandes durch den Senat bisher nicht beauftragt.
Frage 10:
Wie kommt der Senat zu der Aussage, dass die angedachten neuen #Straßenbahntrassen durch den
„teilweise oder vollständigen Fahrweg“ mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit garantieren, wenn doch die
Trassenführung noch gar nicht feststeht?
Antwort zu 10:
Der Senat strebt bei Neubauvorhaben für die Straßenbahn grundsätzlich einen hohen
Anteil von unabhängigen Fahrwegen an, um im Sinne der Priorisierung der
umweltfreundlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes eine möglichst hohe
Leistungsfähigkeit der Straßenbahninfrastruktur sicherzustellen. Durch die Entkopplung
der Fahrwege von Straßenbahn und Motorisiertem Individualverkehr werden externe
Störeinflüsse minimiert. Die Realisierung und Ausgestaltung von unabhängigen
Fahrwegen steht immer in Abhängigkeit einer Einzelfallprüfung und der vorhandenen
Umfeldbedingungen auf den unterschiedlichen Streckenabschnitten.
Frage 11:
Wann wird mit Festlegung auf den Trassenverlauf der neuen Straßenbahnlinien gerechnet und mit wem wird
dieser im Vorfeld wann abgestimmt?
Antwort zu 11:
Ein konkreter Trassenverlauf liegt noch nicht vor. Dieser wird langfristig im Rahmen einer
Machbarkeitsuntersuchung bzw. Grundlagenermittlung mit Beteiligung verschiedener
Akteure in einem projektbegleitenden Arbeitskreis ermittelt.
Frage 12:
Welche Aussagekraft haben die Trassenskizzen im Entwurf des Nahverkehrsplans hinsichtlich des
angedachten Trassenverlaufes?
Antwort zu 12:
Die im Nahverkehrsplan dargestellten Trassenskizzen dienen der Visualisierung des nach
derzeitigem Ermessen vorstellbaren Linienverlaufs der unterstellten Neubauvorhaben.
Dabei werden verschiedene verkehrsplanerische Aspekte, wie z.B. Umsteigepunkte,
Erschließungswirkung oder Netzwirkung berücksichtigt. Damit ist keine Vorfestlegung für
die weitere Planung oder Realisierung der Vorhaben verbunden. Erst im Zuge einer
konkreten Planung werden unterschiedliche Trassierungsvarianten gegeneinander
abgewogen. Dabei werden dann u. a. auch technische und bauliche Aspekte bewertet
werden, die auf dem Abstraktionsniveau des Nahverkehrsplans noch keine
Berücksichtigung finden können.
5
Frage 13:
Wie plant der Senat die Straßenbahn insbesondere im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
an das Rathaus Spandau heranzuführen? Wird die Straßenbahn auch hier ein vom Straßenverkehr
unabhängiges Gleisbett erhalten?
Antwort zu 13:
Die Fragen zur Trassenführung im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
zum Rathaus Spandau sowie die Ausgestaltung des Gleiskörpers würden im Rahmen von
Grundlagenermittlungen untersucht. Dazu lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussagen treffen.
Frage 14:
In welchem Bereich des Bezirks Spandau sollen #Oberleitungsbusse zu Einsatz kommen und wie sieht das
diesbezügliche Konzept zur Umsetzung und Realisierung aus?
Antwort zu 14:
Im Entwurf des Berliner Nahverkehrsplans 2019 – 2023 werden #E-Busse mit
Streckenladung generell als eine Zieltechnologie für die Umstellung des Busverkehrs auf
alternative Antriebe benannt. Erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 dem Senat vorlegen, der dann damit auch über die
Zielstellung der verwendeten Technologie für die Elektrifizierung des Busverkehrs
entscheiden wird. Konkrete Konzepte zur Umsetzung folgen mithin zeitlich erst danach.
Frage 15:
Wie beurteilt der Senat die Bevölkerungsentwicklung im Spandauer Süden?
Antwort zu 15:
Der Bezirk Spandau ist gemäß der lebensweltlich orientierten Räume in vier
„Prognoseräume“ eingeteilt. Der Spandauer Süden wird im Prognoseraum 0504
abgebildet.
Am 31.12.2017 lebten in Spandau Süd (Gatow/Klatow) knapp 20.000 Einwohner. Nach
der mittleren Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin 2015 – 2030 werden in diesem
Raum Ende 2023, Zeithorizont des Nahverkehrsplanes, 1.300 Personen mehr leben als
Ende 2017 und damit der Bestand auf rd. 21.300 Einwohner anwachsen. Für die
folgenden Jahre bis 2030 geht die Prognose von der Fortsetzung des steten leichten
Zuwachses aus. Geschätzt werden knapp 22.000 Personen im Jahr 2030.
Frage 16:
Wie beurteilt der Senat die Situation und Kapazitätsauslastung bzw. entsprechende Kapazitätsentwicklung
im Spandauer Süden?
Frage 17:
Warum hat der Senat keine Maßnahmen für eine verbesserte Anbindung des Spandauer Südens mit dem
ÖPNV im Entwurf des Nahverkehrsplans 2019-2023 ergriffen?
6
Antwort zu 16 und 17:
Die #Buslinien #134, #135 und #X34 im Spandauer Süden verzeichnen in den vergangenen
Jahren eine Steigerung der Fahrgastnachfrage. Auf den genannten Buslinien werden die
Kapazitätsvorgaben des Nahverkehrsplanes dennoch eingehalten.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Geht man davon aus, dass mit dem Spandauer Süden maßgeblich Kladow/Gatow
gemeint ist, wird dieser Bereich im Wesentlichen durch die Linien 134, X34 und 135
erschlossen. In den letzten Jahren erfolgten bereits einige Angebotsanpassungen auf
Grund des erhöhten Mobilitätsbedarfs in diesem Bereich. In der Spitzenstunde liegen die
Auslastungen der Linie 134 mit 56 %, der Linie X34 mit 53 % sowie der Linie 135 mit 44 %
unterhalb der im NVP festgelegten Schwellwerte. Im Falle einer Nachfragesteigerung über
die Kapazitäten des heutigen Betriebsprogramms hinaus, werden Angebotsmaßnahmen
wie Taktverdichtungen und/oder ein anderer Fahrzeugeinsatz geprüft.“
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 bereits konkrete
Prüfaufträge, mit denen auch die ÖPNV-Anbindung des Spandauer Südens weiter
verbessert werden würden. Hier sind beispielsweise die Ausdehnung der Betriebszeiten
der Linie X34 oder die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch weitere
Taktverdichtungen zu nennen. Grundsätzlich führt der Nahverkehrsplan für das
umfassende Busangebot jedoch keinesfalls jede einzelne Änderung für die Jahre bis 2023
auf, sondern benennt Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen. Die
Planungen werden in Abhängigkeit der baulichen Entwicklung und der Entwicklung der
Fahrgastzahlen fortlaufend konkreter und münden bei entsprechendem verkehrlichem
Bedarf im Rahmen des jährlichen Bestellprozesses zwischen dem Aufgabenträger für den
ÖPNV und der BVG zu zusätzlichen Bestellungen von Verkehrsangeboten.
Frage 18:
Welche Pläne hat der Senat derzeit mit der stillgelegten Siemens-Bahn?
Antwort zu 18:
Die #Siemensbahn wurde als #S-Bahnstrecke 1980 außer Betrieb genommen. Die Anlage
steht vollständig unter Denkmalschutz. Der Senat hält weiterhin an einer Reaktivierung der
Siemensbahn fest. Die Trasse der Siemensbahn ist im FNP als Bahnfläche dargestellt und
gesichert.
Frage 19:
In welchem Zeitraum sollen die Gespräche mit der Deutschen Bahn AG über eine Verlängerung der #S-Bahn
ins Havelland bzw. der Ausweitung des #Regionalbahnverkehrs abgeschlossen sein?
Antwort zu 19:
Um die Verkehrsbeziehungen im Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg
insgesamt zu verbessern, haben sich die Länder und die Deutsche Bahn AG (DB AG)
verpflichtet, die Planungen für notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und
Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz in der Hauptstadtregion voran7
zutreiben. Dazu wurde die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die
Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ abgeschlossen.
Das Ziel von i2030 liegt in der Beseitigung der infrastrukturellen Engpässe auf den
identifizierten Korridoren, um die Eisenbahnstrecken aus dem und in das Umland deutlich
leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten.
Die o.g. Vorhaben werden im Korridor „Berlin-Spandau – Nauen“ betrachtet. Zur Klärung
der konkreten Ziele und der zu untersuchenden Varianten wurden bis Mai 2018 mit der DB
AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen
die darauf aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplanund
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche
Aufgabenstellung) über die Möglichkeit einer Verlängerung der S-Bahn von Spandau in
Richtung Nauen oder eines Infrastrukturausbaus für den Regionalverkehr in diesem
Korridor in 2021 abgeschlossen werden. Diese Untersuchungen werden durch
regelmäßige Gespräche (Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der
Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Frage 20:
Warum verfolgt der Senat im Entwurf des Nahverkehrsplans nicht das Ziel, die U-Bahnlinie 2 zu verlängern
UND das Angebot der Deutschen Bahn zu erweitern?
Antwort zu 20:
Zum Angebot des Reisezugverkehrs der Eisenbahn bestehen unterschiedliche
Verantwortlichkeiten. Für die Fernverkehrsangebote der Deutschen Bahn hat das Land
Berlin keine Zuständigkeit. Der #Eisenbahnregionalverkehr hingegen wird durch die Länder
Berlin und Brandenburg in wettbewerblichen Verfahren vergeben. In Berlin sind derzeit
folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig: DB Regio, Ostdeutsche Eisenbahn
(ODEG) und Niederbarnimer Eisenbahn (NEB).
Im Gegensatz zu der in der Fragestellung enthaltenen Aussage ist bzw. wird das Angebot
im Eisenbahnregionalverkehr – wie auch im vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans
dargestellt – erweitert. Auf der durch den Bezirk Spandau verlaufenden Eisenbahnstrecke
von und nach Wustermark (Lehrter Bahn) verkehren auf der Linie RB 13 seit April 2018
verlängerte Elektro-Triebzüge. Auf der Strecke von und nach Nauen (Hamburger Bahn)
wird das Angebot im Eisenbahnregionalverkehr kurzfristig ausgeweitet werden: RB 10 der
DB Regio (Doppelstockzüge statt einstöckiger Elektro-Triebzüge), zusätzliche Züge der
ODEG.
Im Entwurf des Nahverkehrsplans sind entsprechend seiner Laufzeit die mittelfristigen
Erweiterungen im Eisenbahnregionalverkehr enthalten. Die genannten kurzfristigen
Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung liegen vor dem Berichtszeitraum des
Nahverkehrsplans Berlin 2019 – 2023 und sind in diesem daher nicht enthalten.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Wachsenden Stadt ist der
Umweltverbund insgesamt zu stärken und alle Elemente des ÖPNV sind auf ihren
möglichen Beitrag für die anstehenden Aufgaben in der gesamten Stadt zu überprüfen.
Ziel ist es, den ÖPNV attraktiver und bequemer zu machen, ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung zu stellen und fehlende schienenseitige Anbindungen zu gewährleisten. Im
Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Mobilität und Verkehr wurden
8
alle Verkehrsträger inkl. U-Bahn betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen
Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz