barrierefrei + Bahnhöfe + U-Bahn: Wie sieht es aus mit den Aufzügen beim U-Bahnhof Siemensstadt und Haselhorst?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 6. wiedergegeben: Frage 1: Wann bekommt die #Siemensstadt und #Haselhorst endlich die versprochenen #Aufzüge für die UBahnhöfe? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Baubeginn am U-Bahnhof Haselhorst ist für das 3. Quartal 2014 vorgesehen. Der Baubeginn für den #Aufzug am U-Bahnhof Siemensdamm ist voraussichtlich für das 4. Quartal 2015 geplant.“ Frage 2: Konnten für die U-Bahnhöfe Haselhorst und Siemensdamm die 2011 begonnenen Entwurfsplanungen abgeschlossen werden? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für den U-Bahnhof Haselhorst sind die Planungen abgeschlossen. Für den U-Bahnhof Siemensstadt ist die Entwurfsplanung noch nicht endgültig abgeschlossen (siehe Antwort zu Frage 5).“ Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand der Baumaßnahmen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für die U-Bahnhöfe Haselhorst und Siemensdamm wurden die Baumaßnahmen noch nicht begonnen (siehe Antwort zu Frage 1).“ Frage 4: Wann ist mit der Inbetriebnahme der Aufzüge an den beiden Stationen zu rechnen? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Inbetriebnahme des Aufzuges am U-Bahnhof Haselhorst erfolgt voraussichtlich 15 Monate nach Baubeginn, vorbehaltlich der ausstehenden Baugenehmigung, der erforderlichen Genehmigungen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und einer ungestörten Baudurchführung. Die Inbetriebnahme des Aufzuges am U-Bahnhof Siemensdamm erfolgt ebenfalls voraussichtlich 15 Monate nach Baubeginn, vorbehaltlich einer ungestörten Baudurchführung.“ Frage 5: Wie sind die bisherigen Verzögerungen in der Planung und der Bauausführung zu begründen? Antwort zu 5: Der Antrag auf Plangenehmigung für den Aufzug am U-Bahnhof Haselhorst wurde von der BVG am 13.12.2011 eingereicht. Nach Eingang der von der BVG nachzureichenden ergänzenden Unterlagen am 20.11.2012 wurde die Plangenehmigung am 12.12.2012 – also innerhalb von drei Wochen – erteilt. Die mit Auflagen behaftete Baugenehmigung nach §60 Straßenbahn Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) für den Aufzug am U-Bahnhof Haselhorst wurde Anfang Juni 2014 erteilt. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der geplante Aufzug für den U-Bahnhof Siemensdamm durchfährt die derzeit noch gewidmeten Zivilschutzanlagen im UBahnhof Siemensdamm. Die Anlage sollte ursprünglich schon 2012 entwidmet sein und dann über den Senat von Berlin an die BVG AöR zurückgegeben werden. Diese Entwidmung und die Übergabe haben sich verzögert, sind aber zwingend für den Bau des Aufzuges erforderlich. Der Termin der Entwidmung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der BVG AöR. Weitere zeitliche Risiken liegen in der Erteilung der Plangenehmigung und Baugenehmigung, die ebenfalls nicht von der BVG AöR beeinflussbar sind.“ Frage 6: Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand für den Aufzugseinbau bei dem U-Bahnhof Zitadelle und wann ist mit der Inbetriebnahme des Aufzugs dort zu rechnen? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt. Die Plangenehmigung ist in Vorbereitung. Voraussichtlicher Baubeginn ist derzeit das 1. Quartal 2016, die Inbetriebnahme wäre rund 18 Monate später. Die längere Bauzeit resultiert daraus, dass der Bahnhof mit 3 Aufzügen erschlossen werden muss. Der UBahnhof Zitadelle ist für 2016 auf der mit dem Senat von Berlin abgestimmten Prioritätsliste vorgesehen. Die BVG AöR verfolgt deshalb das Ziel, zumindest einen der drei Aufzüge in 2016 fertigzustellen.“ Berlin, den 08. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2014)

Straßenbahn: Barrierefreiheit in Berliner Straßenbahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Trifft es zu, dass eine erneute #Hauptuntersuchung für #Tatra-Doppeltraktionen des Typs #KT4D durch-geführt werden soll? (a) Wie viele Fahrzeuge sollen eine erneute Hauptun-tersuchung erhalten? (b) Aus welchen Gründen wird eine erneute Hauptun-tersuchung angestrebt? (c) Auf welchen Linien sollen die betroffenen Fahr-zeuge eingesetzt werden? Antwort zu 1. (a): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Das betrifft 20 Fahrzeuge vom Typ KT4D, die zu 10 Traktionen gekuppelt werden können. Es handelt sich nicht um eine klassische Hauptuntersuchung, sondern um einen gemäß §57 BOStrab mit der technischen Aufsichts-behörde (TAB) des Landes Berlin abgestimmten Instand-haltungsumfang, der den Weiterbetrieb der Fahrzeuge für weitere maximal 4 Jahre zulässt.“ Antwort zu 1. (b): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es handelt sich lediglich um eine Vorsorgemaßnahme, die erfreuliche Nachfragesteigerungen (wachsende Stadt) bei der Straßenbahn abfedern soll.“ Antwort zu 1. (c): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Einsatz wird grundsätzlich im Mischbetrieb mit Niederflurfahrzeugen erfolgen, so dass gewährleistet wird, dass alle Strecken mit barrierefreien Fahrzeugen bedient werden.“ Frage 2: Soll mit einer Hauptuntersuchung die Be-triebszeit dieser nicht barrierefreien Straßenbahnzüge über das Jahr 2017 hinaus verlängert werden? Und wenn ja, um wie viele Jahre? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu 1. (a) und 1. (b).“ Frage 3: Welche #Streckenabschnitte müssen noch für den Betrieb von #Niederflurbahnen saniert werden und welche finanziellen Mittel sind dafür eingeplant? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Teile des #Müggelseedamms – von Spreestraße bis Bölschestraße (ca. 580 m) – und Teile des #Fürstenwalder Damms – von Bölschestraße bis 250 m östlich der Hartlebenstraße (ca. 750 m) – sind bisher nicht für den Betrieb mit Niederflur-wagen freigegeben. Da genaue Kostenplanungen noch nicht vorgenom-men wurden, können die finanziellen Mittel nur grob auf einen mittleren einstelligen Betrag in Mio. EUR geschätzt werden.“ Frage 4: Wie realistisch schätzt der Senat es ein, dass bis Ende 2017 alle von der BVG betriebenen Straßen-bahnstrecken für barrierefreie Niederflurbahnen befahrbar sind? Antwort zu 4.: Der Senat geht davon aus, dass spätes-tens ab dem Fahrplanwechsel 2017/18 alle von der BVG betriebenen Straßenbahnstrecken auch von Niederflur-bahnen befahren werden können. Frage 5: Kann der Senat ausschließen, dass nach 2017 noch nicht barrierefreie Straßenbahnzüge im regulären Linienbetrieb der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 5.: Es ist weiterhin Stand der Planungen mit den neu beschafften Niederflur-Straßenbahnen vom Typ Flexity bis zum Jahr 2017 die restlichen nicht barrie-refreien Bahnen vom Typ Tatra vollständig zu ersetzen, so dass nach 2017 keine nicht barrierefreien Straßenbah-nen mehr im regulären Linienbetrieb eingesetzt werden. Dennoch kann ein kurzfristiger Fahrzeugmehrbedarf, beispielsweise aufgrund von erforderlichen Angebots-ausweitungen im Zuge der wachsenden Stadt, dazu füh-ren, dass vereinzelt auch nach 2017 nicht barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. Dieser Fall kann somit nicht ausgeschlossen werden. Der Einsatz von Hochflurbahnen würde jedoch grundsätzlich im Mischbe-trieb mit Niederflurfahrbahnen erfolgen, so dass stets gewährleistet wird, dass alle Strecken mit barrierefreien Fahrzeugen bedient werden. Frage 6: Kann der Senat ausschließen, dass nach 2017 Straßenbahn-Streckenabschnitte stillgelegt werden, weil sie für den Betrieb von Niederflurbahnen nicht geeignet sind? Antwort zu 6.: Wie schon in der Antwort zu Frage 4 mitgeteilt, geht der Senat davon aus, dass diese Situation nicht eintreten wird. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014)

Mobilität + barrierefrei: Zu Fuß unterwegs, funktionstüchtige Aufzüge generationsübergreifend wichtig, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiederge-geben: Frage 1: Wie bewertet der Senat die derzeitige #Ausstattung von #S- und #U-Bahnhöfen sowie #Unterführungen und #Brücken mit #funktionstüchtigen #Aufzügen hinsicht-lich der Größe, Ausstattung und dauerhaften Betriebsbe-reitschaft? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Frage kann die BVG nur hinsichtlich der Aus-stattung des BVG-Netzes beantworten. Die BVG hat in Abstimmung mit dem Senat das Ziel, bis zum Jahresende 2020 das gesamte U-Bahnnetz in Berlin barrierefrei aus-zubauen. Dafür gibt es eine vereinbarte Prioritätenliste, die den zeitlichen Horizont und die Reihenfolge des Aus-baus jahresweise festlegt. Die BVG AöR arbeitet verein-barungsgemäß – auch hinterlegt durch Qualitätskriterien im Verkehrsvertrag – intensiv an diesem anspruchsvollen Programm mit einem steigenden jährlichen Zuwachs. Derzeit sind bereits 139 Aufzüge auf 96 Bahnhöfen in Betrieb, 9 U-Bahnhöfe sind durch Rampen barrierefrei erreichbar. Das bedeutet für das Gesamtnetz der Berliner U-Bahn einen aktuellen Ausstattungsgrad von 62%. Da-bei ist der abgestimmte Ausbaustandard ein Flächenmaß von knapp 3qm pro Aufzug.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren zwischen DB und Senat gezielt weiterentwickelt und die vollständige Schaffung von Stufenfreiheit zu den Ver-kehrsstationen konsequent weiterverfolgt. Bezüglich der Verfügbarkeit arbeitet die DB mit einer Task Force an einer nachhaltigen Entwicklung für ein hohes Verfügbar-keitslevel (aktuell rd. 97,5%). Einschränkungen aufgrund längerer Ausfälle sind aufgrund von Vandalismus bzw. zum Austausch der Anlagen allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“ Frage 2: Welche Kenntnis hat der Senat über Auf-zugsanlagen, die insbesondere für Bürgerinnen und Bür-ger mit Kinderwagen bzw. mit Gehhilfen zusätzlich zur Verkürzung von Wegen zwischen Wohn- und Einkaufs-einrichtungen usw. ohne Nutzung von öffentlichen Ver-kehrsmitteln von besonderer Bedeutung sind? Antwort zu 2: Hierüber liegen dem Senat nach derzei-tigem Stand keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 3: Liegen der Senatsverwaltung statistische An-gaben zu Störungshäufigkeit und Störungsgründen für die bestehenden Aufzüge zu den U- und S-Bahnen und im öffentlichen Straßenraum der Stadt vor? Wie stellt sich diese Situation am Standort der Überquerung der Straßen (Storkower Str. und Hermann-Blankenstein-Str.) und Gleisanlagen (Ringbahn, Fernbahn) in Höhe des S-Bahnhofs Storkower Straße dar? Antwort zu 3: Für die benannten Aufzüge liegen keine Statistiken über die Störungshäufigkeit und Störungs-gründe vor. Bekannt ist hingegen, dass diese vergleichs-weise intensiv genutzt werden. Aufgrund von Vandalis-musschäden und missbräuchlicher Nutzung werden diese Aufzüge überdurchschnittlich häufig automatisch außer Betrieb genommen. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für alle Aufzugsanlagen im BVG-Netz wird eine durchgängige und exakte Statistik mit Erfassung der Aus-fallzeiten, der Ausfallhäufigkeiten und der Ausfallursa-chen geführt. Die mittlere statistische Verfügbarkeit aller Aufzugsanlagen ist sehr hoch und beträgt nahezu 98%. Technisch bedingte Fehler oder Vandalismus führen zu einer mittleren Störhäufigkeit von 12,5 Ausfallereignissen je Anlage und Jahr. In diesen Angaben sind die Stillstand-zeiten wegen Inspektion und Wartung als „Ausfallzeit“ enthalten. Die Aufzugsanlagen am Standort Storkower Straße und Hermann-Blankenstein-Str. betreffen nicht die BVG.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Einzelauswertungen zu den technischen Anlagen werden in der Regel nicht gesondert erhoben. Seitens der DB ist an den genannten Bahnhöfen kein gesonderter Ausfallschwerpunkt zu verzeichnen.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen für interes-sierte Bürgerinnen und Bürger, zeitnah zur beabsichtigten Nutzung der Aufzüge in Erfahrung zu bringen, wo Auf-züge nicht funktionieren und welchen Stand die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der technischen Anlage er-reicht haben (Defekt gemeldet, Reparatur begonnen, Re-paratur abgeschlossen)? An welchen Standorten mit mehr als einem Aufzug in einer Wegerichtung existiert bereits eine Anzeige mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstö-rung an der nachfolgenden Aufzugsanlage? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle jeweils aktuellen Aufzugsstörungen sind auf der Internetseite www.bvg.de veröffentlicht. Des Weiteren hat die BVG einen entsprechenden telefonischen Ansage-dienst unter der Rufnummer (030) 256 22096 eingerich-tet. Bei längeren Ausfällen können über das Call-Center der BVG (Ruf (030) 19449) nähere Informationen über die jeweilige voraussichtliche Dauer eingeholt werden. Die BVG hat grundsätzlich an allen Standorten mit mehr als einem Aufzug in Wegrichtung entsprechende Anzeigen mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstörung der nachfolgenden Anlage installiert.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Internet unter http://www.s-bahn-berlin.de/fahrplanundnetz/mobilitaetsstoerungen wird aktuell über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtrep-pen informiert. Zur Steuerung der Anlagenverfügbarkeit erfolgen re-gelmäßig Telefonkonferenzen zur optimierten Entstörung und schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit. Eine Regelausschilderung für einen Anlagendefekt er-folgt in den Bahnhöfen nicht. An den großen Knoten-bahnhöfen wird bei einem längerfristigen Anlagenausfall auf mögliche Alternativen per Standplakat hingewiesen.“ Frage 5: Nach welchen Kriterien richtet sich die Dringlichkeit zur Behebung von Ausfällen bei Aufzügen innerhalb der gesamten Verkehrsinfrastruktur? Welche Rolle spielen für die Beauftragung von Unternehmen zur Entstörung, Wartung und Instandhaltung von Aufzügen Veränderungen von Wegen für die Bürgerinnen und Bür-ger zu Einzelhandelseinrichtungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita, Schule, Sport etc.) ohne vor-dringliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur barrierefreien Verkürzung von Wegen? Antwort zu 5: Notrufe und Störmeldungen werden au-tomatisch an eine Wartungsfirma geleitet, die umgehend die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die meisten Schä-den können durch Neujustieren, Richten, Austausch von Standardmaterialien sofort bei der Feststellung des Scha-denumfanges behoben werden. Bei schwerer Beschädi-gung hängt die Reparaturdauer vor allem von der Zeit der notwendigen Ersatzteilbeschaffung ab. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Grundsätzlich wird bei der Behebung von Ausfällen an allen Aufzügen der BVG eine gleich hohe Priorität angesetzt. Die beauftragten Instandhaltungsdienstleiter sind verpflichtet, während der fahrplanmäßigen Betriebs-zeit innerhalb von 2 Stunden mit der Entstörung vor Ort zu beginnen. Hierbei werden von der BVG nur zuverläs-sige Unternehmen mit entsprechend nachgewiesener Erfahrung und Leistungsfähigkeit beauftragt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Anlagen werden über einen Systemdienstleis-tungsvertrag auf eine hohe Verfügbarkeit gesteuert. Zu-satzbeauftragungen z.B. durch den Senat für eine zusätz-liche Verfügbarkeitsabsicherung aufgrund von z.B. Um-feldinfrastruktur liegen derzeit nicht vor.“ Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Barrierefreiheit für den U-Bahnhof Blaschkoallee

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1833383.html Seit heute ist nun auch der #U-Bahnhof #Blaschkoallee über einen #Aufzug #barrierefrei zu erreichen. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig direkt mit der Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau des Aufzugs wird auch der gesamte Bahnsteigbereich barrierefrei erneuert.

Damit sind nun 106 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind 9 mit Rampen ausgestattet. Der U-Bahnhof Blaschkoallee ist der 97. Bahnhof, der mit einem Aufzug durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) versehen wurde. Die Baukosten lagen bei ca. 0,9 Millionen Euro. Die Bauzeit betrug 18 Monate.

Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzug zum Bahnsteig der S-Bahnline S 3 am Ostkreuz am Montag nicht in Betrieb Mobilitätseingeschränkte S-Bahnfahrgäste der S-Bahnlinie S 3 müssen Umweg nehmen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/7283408/bbmv20140629.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 29. Juni 2014) Kurzfristig hat der Hersteller des #Aufzuges, der am #Ostkreuz den #Ringbahnsteig und den Bahnsteig der #S3 nach Erkner verbindet, die planmäßige #Inbetriebnahme des Aufzuges am Montag, 30. Juni 2014 aufgekündigt. Damit müssen am Montag nach Wiederaufnahme des S-Bahnverkehrs auf der S-Bahnlinie S 3 von und nach Ostkreuz #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste längere Wege in Kauf nehmen. Zwischen der Innenstadt oder der Ringbahn und der S-Bahnlinie 3 von und nach Erkner gibt es folgende Alternativen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: Zwischen Friedrichsfelde Ost (S 5, 7, 75) und Karlshorst (S 3) mit den Straßenbahnlinien M 17 und 27 Zwischen Frankfurter Allee (S 41, S 42, S 8, S 9) und Karlshorst (S 3) mit der U-Bahnlinie U 5 bis Tierpark und den Straßenbahnlinie M 17 und 27 nach Karlshorst. Hintergrund: Morgen geht nach Abschluss einer weiteren Phase beim Umbau des Bahnhofs Ostkreuz ein neuer Bahnsteig (Gleis 2) in Betrieb, der zunächst als Start- und Endpunkt der S-Bahnlinie S 3 Richtung Erkner dient. Damit müssen alle Fahrgäste von und zur S-Bahnlinie S 3 am Ostkreuz den Bahnsteig wechseln. Dieser Bahnsteig sollte barrierefrei mit einem Aufzug erreichbar sein. Kurzfristig jedoch hat der Hersteller die rechtzeitige Inbetriebnahme des Aufzugs aufgekündigt und der DB eine Verschiebung der Inbetriebnahme mitgeteilt. Die TÜV-Abnahme des Aufzuges werde frühestens im Laufe des Montags erfolgen. Weitere Informationen zu Fahrtmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: www.s-bahn-berlin/barrierefrei Weitere Informationen zum Umbau des Bahnhofs Ostkreuz: www.deutschebahn.com/ostkreuz Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzug zum Bahnsteig der S-Bahnline S 3 am Ostkreuz am Montag nicht in Betrieb Mobilitätseingeschränkte S-Bahnfahrgäste der S-Bahnlinie S 3 müssen Umweg nehmen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/7283408/bbmv20140629.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 29. Juni 2014) Kurzfristig hat der Hersteller des #Aufzuges, der am #Ostkreuz den #Ringbahnsteig und den Bahnsteig der #S3 nach Erkner verbindet, die planmäßige #Inbetriebnahme des Aufzuges am Montag, 30. Juni 2014 aufgekündigt. Damit müssen am Montag nach Wiederaufnahme des S-Bahnverkehrs auf der S-Bahnlinie S 3 von und nach Ostkreuz #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste längere Wege in Kauf nehmen.

Zwischen der Innenstadt oder der Ringbahn und der S-Bahnlinie 3 von und nach Erkner gibt es folgende Alternativen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste:

Zwischen Friedrichsfelde Ost (S 5, 7, 75) und Karlshorst (S 3) mit den Straßenbahnlinien M 17 und 27

Zwischen Frankfurter Allee (S 41, S 42, S 8, S 9) und Karlshorst (S 3) mit der U-Bahnlinie U 5 bis Tierpark und den Straßenbahnlinie M 17 und 27 nach Karlshorst.

Hintergrund: Morgen geht nach Abschluss einer weiteren Phase beim Umbau des Bahnhofs Ostkreuz ein neuer Bahnsteig (Gleis 2) in Betrieb, der zunächst als Start- und Endpunkt der S-Bahnlinie S 3 Richtung Erkner dient. Damit müssen alle Fahrgäste von und zur S-Bahnlinie S 3 am Ostkreuz den Bahnsteig wechseln. Dieser Bahnsteig sollte barrierefrei mit einem Aufzug erreichbar sein. Kurzfristig jedoch hat der Hersteller die rechtzeitige Inbetriebnahme des Aufzugs aufgekündigt und der DB eine Verschiebung der Inbetriebnahme mitgeteilt. Die TÜV-Abnahme des Aufzuges werde frühestens im Laufe des Montags erfolgen.

Weitere Informationen zu Fahrtmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste: www.s-bahn-berlin/barrierefrei
Weitere Informationen zum Umbau des Bahnhofs Ostkreuz: www.deutschebahn.com/ostkreuz

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Neuer Aufzug für den U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1824804.html

Seit heute ist nun auch der #U-Bahnhof #Onkel-Toms-Hütte über einen #Aufzug #barrierefrei zu erreichen. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig mit der südlichen Vorhalle auf Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau des Aufzuges wurde auch die gesamte Treppenanlage zwischen Bahnsteig und Vorhalle erneuert. Der Aufzug wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde in die 1929 von Alfred Grenader erbaute und denkmalgeschützte Bahnhofanlage integriert. Insgesamt sind nun 105 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind neun U-Bahnhöfe mit Rampen ausgestattet. Der U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte ist der 96. Bahnhof, der mit einem Aufzug durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) versehen wurde. Die Bauzeit betrug insgesamt 15 Monaten und die Baukosten lagen bei ca. 1.4 Millionen Euro.

Bahnhöfe + U-Bahn: Neuer Aufzug für den U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1824063.html

Auf dem #U-Bahnhof #Richard-Wagner-Platz der #U-Bahnlinie 7 ist an diesem Montag ein neuer #Aufzug in Betrieb genommen worden. Reinhard Naumann, Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf, und Ralf Baumann, Bereichsleiter Infrastruktur bei der BVG, eröffneten die Anlage in unmittelbarer Nähe zum Rathaus Charlottenburg. Mit dem nunmehr 95. U-#Bahnhof mit Aufzug schreitet der barrierefreie Ausbau durch die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) weiter voran. Insgesamt sind nun 104 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe #barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind neun U-Bahnhöfe mit Rampen ausgestattet. „Das mit dem Senat vereinbarte Programm zum barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen, ist uns eine Herzensangelegenheit. Unser Anliegen ist es, einen Beitrag für mobilitätseingeschränkte Menschen zu leisten und ihnen damit den Alltag zu erleichtern, “ sagte Ralf Baumann, Bereichsleiter Infrastruktur bei der BVG. Der neue Aufzug befindet sich auf der Mittelinsel der Richard-Wagner-Straße/Otto-Suhr-Allee und führt von der Bahnsteig- auf die Straßenebene. Von nun an kann allen Fahrgästen ein barrierefreier Zugang zwischen U-Bahnbereich und Straßenebene angeboten werden. Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann: „Ich freue mich, dass ich gemeinsam mit Herrn Baumann und anderen Vertretern der BVG den lang ersehnten Aufzug am Richard-Wagner-Platz eröffnen kann. Damit wird jetzt auch für das Rathaus Charlottenburg und viele andere Einrichtungen in diesem Kiez ein barrierefreier Zugang mit der U-Bahn möglich. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Mütter und Väter mit Kinderwagen, Menschen mit Fahrrad oder mit schwerem Gepäck, also fast alle irgendwann.“ Die Bauzeit für den Aufzug betrug rund eineinhalb Jahre. Die Kosten lagen bei insgesamt etwa 1,6 Millionen Euro.

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreiheit in der Warteschleife, aus MOZ

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1272794/

#Fürstenberg (MOZ) Vor Juli keine Entscheidung zum #barrierefreien Ausbau des Fürstenberger #Bahnhofs: Die Deutsche Bahn hat die Stadt schon wieder vertröstet. Das bestätigte der kommissarische #Bauamtsleiter Ralf Lunkenheimer auf Anfrage. Ursprünglich sollte ein Gespräch im Frühjahr des Jahres Klarheit in dieser Angelegenheit bringen. Die Kommune will einen barrierefreien Zugang mit einer Rampe vom #Bahnhofsvorplatz bis zum #Tunnel schaffen. Gefördert wird das Vorhaben jedoch nur, wenn die Deutsche Bahn als Eigentümerin des Geländes Barrierefreiheit auch im Bereich der Bahnsteige gewährleistet. Da die Entwurfsplanung für den für das Jahr 2017 von der Bahn vorgesehenen Umbau der Bahnsteige …

Mobilität + barrierefrei: Keine Angst vor den „großen Gelben“ – die BVG hilft!

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1811046.html

Mit dem Zug nach Hause fahren oder mal ohne Begleitung zum Bummeln gehen, ist für Menschen mit einer #Behinderung keine Selbstverständlichkeit, dabei spielen Unsicherheit und Angst eine große Rolle. Mit ihren bewährten #Mobilitätstrainings möchte die #BVG ihren Fahrgästen diese Angst nehmen und helfen. Unser Training ermöglicht #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, die zum Beispiel im #Rollstuhl oder mit dem #Rollator unterwegs sind sowie #sehbehinderten und #blinden Menschen, auch alleine öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Während des Trainings können sich unsere Fahrgäste in einem stehenden Fahrzeug orientieren. Des Weiteren finden Übungen statt, bei denen gezeigt wird, wie man mit vorhandenen Hilfen am besten in die Fahrzeuge gelangt oder wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG helfen dabei und beantworten gerne alle Fragen dazu. Eingeladen sind alle Fahrgäste mit Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen und selbstverständlich auch ihre Begleiterinnen und Begleiter.

Termine und Orte:

Donnerstag, 10. April, 10-12 Uhr – Bus + Tram
Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45

Samstag, 24. Mai, 10-13 Uhr – Bus
Reinickendorf, vor dem Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher Damm 140

Donnerstag, 26. Juni, 10-12 Uhr – Bus
Marzahn, Busbahnhof am Eastgate

Freitag, 22. August, 10-12 Uhr – Bus
Neukölln, U-Bahnhof Rudow, ( Neuköllner Straße / Am Hanffgraben )

Donnerstag, 11. September, 10-12 Uhr – Tram
Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576a

Donnerstag, 25. September, 10-12 Uhr – Bus
Steglitz-Zehlendorf, U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz / Bundesallee

Donnerstag, 06. November, 10-12 Uhr – U-Bahn
Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5

Für diese kostenlosen Veranstaltungen ist eine Anmeldung für einzelne Personen nicht nötig. Gruppen melden sich bitte an: per Mail info@BVG.de oder telefonisch unter (030) 19 44 9.