Bis 2020 sollen alle #U-Bahnhöfe der BVG umgerüstet sein. Die #Barrierefreiheit hat ihren Preis. Kompliziert und somit teuer wird es in Kreuzberg.
Der Umbau der letzten 63 von 173 U-Bahnhöfen zu #barrierefreien#Stationen wird doppelt so teuer wie bisher angenommen: Statt 65 Millionen Euro hat die BVG nun Kosten in Höhe von 132 Millionen Euro ermittelt. Die 2013 genannte Summe in Höhe von 65 Millionen Euro habe teilweise auf älteren Zahlen und Plänen basiert, teilte die Senatsverkehrsverwaltung jetzt auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins mit.
Eine Detailplanung habe es bei der Antwort auf eine Anfrage zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben. Mittlerweile liege für alle noch umzubauenden Bahnhöfe eine Feinplanung vor, so dass der Investitionsbedarf nun auf 132 Millionen Euro beziffert werden könne. In welcher Reihenfolge der Einbau der Aufzüge erfolge, entscheide die BVG – abhängig von planerischen und baulichen Kriterien, teilte die Verwaltung weiter mit. Das Programm soll Ende 2020 abgeschlossen sein. Abhängig von der Finanzierung sei zu prüfen, ob der Einbau auf einzelnen Bahnhöfen zeitlich vorgezogen werden könne, heißt es in der Antwort weiter.
Billig ist der Einbau am Bahnhof Rathaus Schöneberg
Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 13. Februar 2016
Brandenburger Landesregierung verweigert den Kommunen finanzielle Hilfe bei der Umstellung
Bis zum 1.1.2022 müssen alle öffentlichen #Verkehrsmittel – auch in Brandenburg – vollständig #barrierefrei nutzbar sein. So sieht es § 8 des #Personenbeförderungsgesetzes vor. Dazu müssen #Haltestellen umgerüstet und #Fahrzeuge neu angeschafft werden. Der DBV befürchtet den Todesstoß für fast alle Straßenbahnbetriebe in Brandenburg. Denn das Land Brandenburg will diese Mammutaufgabe nicht finanziell unterstützen.
Im Moment gibt es sieben Straßenbahnbetriebe in Brandenburg: in Brandenburg (Havel), Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, in Schöneiche-Rüdersdorf, Strausberg und Woltersdorf. Wird davon ab 2022 nur noch Potsdam übrig bleiben? Denn fast überall fahren Straßenbahnen, die weit über 25 Jahre alt und nicht behindertengerecht sind. Sie umzubauen oder gar durch neue Fahrzeuge zu ersetzen, erfordet einen zusätzlichen Millionenaufwand, den die klammen Kommunen nicht leisten können. Und genauso einfach, wie es sich im Moment die Bundesregierung macht (auch sie hat für die bundesweit notwendige Umrüstung kein zusätzliches Geld vorgesehen), macht es sich das Land Brandenburg. Die Kommunen sind auf sich selber bei der Umsetzung gestellt. Den letzten beißen die Hunde! Dabei wäre es doch auch ein gutes regionales Investitionsprogramm, wenn Haltestellen barrierefrei erneuert werden und Fahrzeuge neu angeschafft werden…?
So stehen in Brandenburg mittelfristig alle Straßenbahnen mit Ausnahme von Potsdam zur Disposition – wenn sich an der ablehnenden Haltung der Bundes- und Landesregierung nichts ändert. Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Menschen, Klimaziele, umweltfreundliche Mobilität, Stadtentwicklung, demografischer Wandel? Sie bleiben Sprechblasen, wenn es keine finanzielle Unterstützung gibt.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Welche #U-Bahnhöfe wurden, über den gemeldeten Stand aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 (März, 2013) hinaus, im Rahmen des #Aufzugsprogramms 2011 bis 2016 #barrierefrei umgebaut bzw. saniert? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvolumens, Art des Umbaus bzw. der Sanierung ausweisen!
Antwort zu 1: Laut Auskunft der BVG AöR wurden über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 folgende U- Bahnhöfe seit 2013 umgebaut:
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus
(BLS = Blindenleitsystem)
Boddinstraße
1,4
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Kurfürstendamm
0,8
1 Aufzug
Senefelderplatz
0,5
Blindenleitsystem, Höhenregulierung
Ullsteinstraße
0,6
Blindenleitsystem, Höhenregulierung
Richard-Wagner-Platz
1,4
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Onkel-Toms-Hütte
1,4
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Haselhorst
1,9
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Im Rahmen von Grundinstandsetzungsmaßnahmen bzw. als Restleistungen aus dem Aufzugsprogramm 20062010 wurden im o.g. Zeitraum folgende U-Bahnhöfe barrierefrei umgebaut:
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus
(BLS = Blindenleitsystem)
Magdalenenstraße
2,3
1 Aufzug
Lichtenberg
2,9
2 Aufzüge
Schillingstraße
1,4
1 Aufzug
Leinestraße
2,0
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Blaschkoallee
0,9
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Hallesches Tor
5,9
2 Aufzüge, BLS und Höhenregulierung
Wutzkyallee
2,8
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus (BLS = Blindenleitsystem)
Jannowitzbrücke
2,8
1 Aufzug
Yorckstraße
2,3
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus (BLS = Blindenleitsystem)
Neue Grott- kauer Straße
0,5
1 Aufzug
Frage 2: Welche U-Bahnhöfe werden noch bis zum diesjährigen Ende der Prioritätenliste 2011-2016 des Aufzugsprogramms umgebaut bzw. saniert? Welche U- Bahnhöfe werden für den gleichen Zeitraum durch Grundinstandsetzungen bzw. Restleistungen aus der Prioritätenliste 2006-2010 barrierefrei umgebaut? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvolumens, Art des Umbaus bzw. der Sanierung ausweisen! Aus Grundinstandsetzungsmitteln bzw. Restleistungen sanierte U-Bahnhöfe bitte gesondert aufführen.
Antwort zu 2: Laut Auskunft der BVG AöR werden die folgenden U-Bahnhöfe nach derzeitiger Planung über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 bis zum Ende dieses Jahres noch umgebaut:
Folgender U-Bahnhof wird ebenfalls umgebaut, ist jedoch nicht Bestandteil des Aufzugsprogramms 2011 bis 2016. Hierbei handelt es sich um Grundinstandsetzungen:
Frage 3: Wie viele der 173 U-Bahnhöfe sind derzeit barrierefrei nutzbar? Welche Bahnhöfe sind mit Rampen, welche Bahnhöfe mit Fahrstühlen ausgestattet?
Antwort zu 3: Derzeit sind 110 der 173 Berliner U- Bahnhöfe stufenlos erreichbar, davon 101 mit Aufzügen und 9 mit Rampen.
Folgende U-Bahnhöfe sind mit Aufzügen ausgestattet:
Alexanderplatz
Alt-Mariendorf
Alt-Tegel
Amrumer Straße
Berliner Straße
Bernauer Straße
Bismarckstraße
Blaschkoallee
Boddinstraße
Brandenburger Tor
Breitenbachplatz
Britz-Süd
Bülowstraße
Bundesplatz
Bundestag
Dahlem-Dorf
Eberswalder Straße
Fehrbelliner Platz
Frankfurter Allee
Frankfurter Tor
Friedrichsfelde
Friedrichstraße
Gesundbrunnen
Gleisdreieck
Hallesches Tor (nur Bahnsteig U1 zur Straßenebene)
Haselhorst
Hauptbahnhof
Heidelberger Platz
Hermannplatz
Hermannstraße
Hohenzollernplatz
Innsbrucker Platz
Johannisthaler Chaussee
Jungfernheide
Kaiserin-Augusta-Straße
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Kleistpark
Kochstraße
Kottbusser Tor
Krumme Lanke
Kurfürstendamm
Leinestraße
Leopoldplatz
Lichtenberg
Lindauer Allee
Lipschitzallee
Magdalenenstraße
Märkisches Museum
Mehringdamm
Mendelsohn-Bartholdy-Park
Naturkundemuseum
Neukölln
Nollendorfplatz
Olympia-Stadion
Onkel Toms Hütte
Oranienburger Tor
Osloer Straße
Otisstraße
Pankow
Paracelsus-Bad
Paradestraße
Potsdamer Platz
Prinzenstraße (nur 1 Richtung)
Rathaus Neukölln
Rathaus Reinickendorf
Rathaus Spandau
Rathaus Steglitz
Rehberge
Reinickendorfer Straße
Richard-Wagner-Platz
Rosenthaler Platz
Rudow
Ruhleben
Samariterstraße
Scharnweberstraße
Schillingstraße
Schönhauser Allee
Schwartzkopffstraße
Senefelderplatz
Spittelmarkt
Stadtmitte
Strausberger Platz
Südstern
Tempelhof
Theodor-Heuss-Platz
Tierpark
Turmstraße
Uhlandstraße
Ullsteinstraße
Vinetastraße
Voltastraße
Walther-Schreiber-Platz
Warschauer Straße
Weberwiese
Wedding
Westhafen
Wilmersdorfer Straße
Wittenau
Wittenbergplatz (nur 2 Bahnsteige)
Wutzkyallee
101. Zoologischer Garten.
Folgende U-Bahnhöfe sind mit Rampen ausgestattet:
Biesdorf-Süd
Cottbusser Platz
Elsterwerdaer Platz
Hellersdorf
Hönow
Kaulsdorf-Nord
Lewis-Lewin-Straße
Neue Grottkauer Straße
Wuhletal.
Frage 4: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die vorliegende Prioritätenliste des U-Bahn-Aufzugspro- gramms 2017-2020 insgesamt? Wird der Investitionsbedarf für die vollständige Barrierefreiheit aller Berliner U- Bahnhöfe weiterhin auf 65 Mio. € beziffert, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 angegeben?
Frage 5: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die einzelnen U-Bahnhöfe aus der Prioritätenliste 2017-2020? Bitte nach U-Bahnhöfen aufschlüsseln.
Antwort zu 4 und 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Investitionsbedarf (Schätzkosten) mit Bearbeitungsstand 2015 stellt sich wie folgt dar:
Der im Jahr 2013 ausgewiesene Investitionsbedarf in Höhe von 65 Mio. Euro basierte teilweise auf älteren Zahlen und Plänen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es noch keine Detailplanung für die Umrüstung der noch ausstehenden U-Bahnhöfe mit Aufzügen. Mittlerweile gibt es für alle noch umzurüstenden U-Bahnhöfe Detailplanungen, so dass der Investitionsbedarf korrigiert wurde und nun auf 132,0 Mio. Euro beziffert wird.“
Frage 6: Wer bestimmt über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung der Barrierefreiheit innerhalb der beiden Blöcke der Prioritätenliste für 2017-2020 (Block I und II)? Stehen die Zeiträume zur Herstellung der Barrierefreiheit für einzelne U-Bahnhöfe aus Block I (2017-2018) bereits fest? Wenn ja, bitte angeben.
Antwort zu 6: Die Zuordnung zu den Blöcken I und II der Prioritätenliste 2017-2020 für den Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen erfolgte streng nach dem Votum der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ gemeinsamen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, den Behindertenverbänden, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) und der BVG. Die Prioritätenliste 2017-2020 wurde im Juni 2013 beschlossen.
Über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung entscheidet die BVG in Abhängigkeit von planerischen und baulichen Kriterien. Synergieeffekte im Zusammenhang mit parallelen Bauvorhaben werden ausgenutzt.
Frage 7: Wird 2020 aus Sicht des Senats die vollständige Barrierefreiheit aller Berliner U-Bahnhöfe erreicht sein?
Antwort zu 7: Es ist das Ziel des Landes Berlin und der BVG bis Ende 2020 die vollständige Barrierefreiheit aller U-Bahnhöfe zu erreichen. Die BVG bereitet zurzeit planerisch alle fehlenden Aufzüge vor, um zeitnah die erforderlichen Planrechtsverfahren beantragen zu können. Es ist in Abhängigkeit von der Finanzierung zu prüfen, ob die barrierefreie Ausstattung einzelner U-Bahnhöfe zeitlich vorgezogen werden kann.
Wegen der #Erneuerung und des #Austauschs der #Aufzüge am Bahnhof #Fürstenwalde (Spree) in der Zeit vom 10. Februar bis voraussichtlich 15. April ist der Zugang zum Bahnsteig durch #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht oder nur bedingt möglich.
Ab 10. Februar werden zunächst parallel der Personenaufzug am P+R Nord und der Personenaufzug zum Bahnsteig Gleis 2/3 erneuert. Im Anschluss erfolgt die Erneuerung des Aufzuges zum Gleis 1.
Reisende mit eingeschränkter Mobilität werden gebeten auf die Nachbarbahnhöfe Hangelsberg und Berkenbrück auszuweichen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine alternative Verbindung zu nutzen.
Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.
Immer wieder gibt es #Störungen bei #Aufzügen in #U- und #S-Bahnhöfen. Darauf hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in seinem jüngsten Qualitätsbericht hingewiesen. Meist ist #Vandalismus an Störungen schuld.
Sie sind nicht nur für #Rollstuhlfahrer wichtig. Auch Eltern mit #Kinderwagen, Reisende mit großem #Gepäck und #Senioren nutzen gern Aufzüge in U- und S-Bahnhöfen. Allerdings gibt es immer wieder Störungen – und bei einzelnen Aufzügen sehr lange Ausfallzeiten. Darauf hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in seinem jüngsten Qualitätsbericht hingewiesen. „Im Sinne der Fahrgäste ist eine schnellere Inbetriebnahme anzustreben.“
Von den 228 Aufzügen, die von der DB Station & Service betrieben werden, waren im vergangenen November 218 betriebsbereit. „Die Verfügbarkeit erreichte einen Wert von 95,5 Prozent“, so der Verbund. Im selben Monat des Vorjahres lag er noch bei 96,5 Prozent. In 19 Prozent der Fälle dauerte es mehr als sieben Tage, bis Störungen behoben wurden. In 25 Prozent der Fälle vergingen drei bis sieben, in 34 Prozent bis zu drei Tage. 22 Prozent der Ausfälle wurden am selben Tag beseitigt.
Im Fahrstuhl gefangen
Im Qualitätsbericht nennt der Verbund Aufzüge, die im November unangenehm auffielen. So war die Anlage im S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg erst vier und dann sechs Tage gestört. Zudem gab es kurzzeitige Störungen und Personenbefreiungen. Der „People Mover“, der 2003 montiert wurde, sieht wie ein Portalkran aus. Die Kabine fährt an einem Pfeiler nach oben, schwebt unter einer Brücke über die S 3 hinweg und gleitet an einem zweiten Pfeiler nach unten. Eine Personenbefreiung wurde auch von dem Aufzug gemeldet, der im Bahnhof Gesundbrunnen zum S-Bahnsteig an den Gleisen 1 und 2 fährt.
Meist ist Vandalismus an Störungen schuld. Auf ihren Internetseiten informieren die S-Bahn und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) über Ausfälle. Die Website www.brokenlifts.org fasst die Informationen zusammen. Danach waren am Freitag 14 Aufzüge nicht funktionsfähig.
Am Freitag ging im U-Bahnhof Haselhorst (U 7) ein Aufzug in Betrieb. Er hat 1,9 Millionen Euro gekostet. Bei der BVG sind jetzt 110 U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar.
Seit dem heutigen Freitag, den 29. Januar 2016, verbindet am #U-Bahnhof #Haselhorst ein #Aufzug den Bahnsteig mit dem Straßenland. Damit ist die 1984 eröffnete Station der Linie U7 ab sofort einer von insgesamt 110 #stufenlos erreichbaren BVG-Bahnhöfen.
Im Zuge des #barrierefreien Ausbaus wurde auch ein #Blindenleitsystem einge-baut, die Höhe der Bahnsteigkante angepasst und ein neuer Natursteinbelag verlegt. Die Kosten belaufen sich auf 1,9 Millionen Euro.
Voraussichtlich noch bis ins Frühjahr werden auf dem U-Bahnhof Haselhorst Restarbeiten im Zusammenhang mit dem Aufzugseinbau und der Grundin-standsetzung durchgeführt: Die feste Zugangstreppe neben dem Aufzug er-hält einen neuen Belag. Die Bahnhofsdecke bekommt einen neuen Anstrich, die vorhandenen Deckenelemente werden gereinigt. Und an der Oberfläche wird noch der Weg zum neuen Aufzug gepflastert.
Fahrgäste der U6 hatten bereits Mitte Januar Grund zur Freude: Seitdem ist der Aufzug auf dem U-Bahnhof Oranienburger Tor nach einer Modernisierung wieder in Betrieb.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird der nach § 7 des Berliner Straßen-gesetzes bestehende gesetzliche Auftrag, die Belange von Menschen mit #Behinderungen zu berücksichtigen, im Verwaltungshandeln bei der #Unterhaltung und Anlage von Straßen und Wegen umgesetzt?
Frage 3. Inwieweit greifen die Ausführungsvorschrif-ten zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) auch bei der #Reparatur von Straßen und wie ist der Begriff der „#Herstellung“ laut AV konkret zu verstehen?
Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 7 des Berliner Straßen-gesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. In diesem gesetzlichen Rahmen werden auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-chen Straßenlandes umgesetzt. Die bau- und entwurfs-technischen Details der barrierefreien Straßenraumgestal-tung sind in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Ber-liner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in der Fassung vom 16. Mai 2013, veröf-fentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25, S. 1084. Ergän-zende Regelungen finden sich in den Richtlinien, Emp-fehlungen und Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die den bundesweit gelten-den Stand der Technik beinhalten. Hier sind insbesondere die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu nennen, die im Land Berlin verbindlich eingeführt wurden. Die vorgenannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dienen bei Geh- und Radwegen, für die Berlin Träger der Baulast ist, als planerische bzw. bauliche Vor-gabe. Somit sind die Belange von Menschen mit Behinde-rungen grundsätzlich bei der Anlage von Straße und We-gen sowie bei deren Unterhaltung immer zu berücksichti-gen.
Der Begriff „Herstellung“ wird in den AV Geh- und Radwege im Zusammenhang mit technischen Bauvor-schriften verwendet, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt für den Straßenbau im Land Berlin eingeführt wur-den. Er beschreibt hier den Neubau und die grundhafte Erneuerung von Befestigungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Nicht darunter fallen Leistungen zur Beseiti-gung von kleinflächigen Schadstellen (Reparaturarbeiten), die im Rahmen der Straßenüberwachung festgestellt und zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands ausgeführt werden (laufende Unterhaltung). Diese führen in der Regel nicht zum Umbau oder zur baulichen Ver-änderung eines Geh- oder Radweges.
Frage 2: Wie viele #Straßenkilometer und welcher #Straßenanteil gelten als im Sinne des Berliner Straßenge-setzes #barrierefrei errichtet und umgebaut?
Antwort zu 2: Das Land Berlin führt keine Statistik über den Bestand des öffentlichen Straßenlandes, aus der Aussagen zur Beantwortung dieser Frage abgeleitet wer-den können.
Die detaillierten Festlegungen zur barrierefreien Ge-staltung des öffentlichen Straßenlandes wurden erstmals 1994 unter Beteiligung der Behindertenverbände zur Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter als auch blinder sowie sehbehinderter Menschen vereinbart und als „Berliner Standard“ in die damaligen AV Geh- und Radwege aufgenommen. Somit müssen seit diesem Zeitpunkt die Aspekte der barrierefreien Straßenraumge-staltung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland beachtet und umgesetzt werden.
Frage 4: Wie wird die im Berliner Straßengesetz for-mulierte Anforderung einer Auftrittshöhe von in der Re-gel 3 Zentimetern für Straßenkreuzungen, Straßenein-mündungen und sonstige für den Fußgängerverkehr be-stimmte Übergangsstellen im bestehenden eingehalten?
Antwort zu 4: Abweichungen von den in den AV Geh- und Radwege genannten Auftrittshöhen sind nur bis zur maximalen Höhentoleranz gemäß der technischen Norm des verwendeten Bordsteins zulässig. Diese betra-gen 5 mm bei Betonborden und bis zu 10 mm bei Natur-steinborden.
Frage 5: Formulieren das Land bzw. die Bezirke in Ausschreibungen darüber hinaus zusätzliche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit des Straßenraumes, und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Außer den in den AV Geh- und Radwe-ge formulierten Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes gibt es weitere diesbezüg-liche Standards, die beispielsweise für den Bau und Be-trieb von Lichtsignalanlagen oder bei der Herstellung von Straßenbahnanlagen zu beachten sind. So sind bereits seit Ende der 90er Jahre alle Neu- und Ersatzbauten von Lichtsignalanlagen barrierefrei mit Blindensignalisierung auszustatten.
Frage 6: Wie wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bezogen auf barrierefreien Stra-ßenraum in Berlin umgesetzt, wer kontrolliert die Einhal-tung und wie werden Abweichungen begründet?
Antwort zu 6: Die RASt 06 wurde mit dem Rund-schreiben vom 03. Dezember 2007 im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt. Sie behandeln alle wesentlichen Aspekte des Entwurfs und der Gestaltung von innerstädtischen Erschließungs- und Hauptverkehrs-straßen, wobei das Thema Barrierefreiheit nicht gesondert betrachtet wird. Im Einführungserlass ist geregelt, dass ein Abweichen von den Festlegungen der RASt 06 immer dann geboten ist, wenn die aus der Abwägung entwickelte Lösung den konkurrierenden Belangen insgesamt besser gerecht wird. Die konkreten Festlegungen in den AV Geh- und Radwege sind hierbei zu beachten und bedürfen bei Abweichungen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frage 7: In welcher Form besteht ein berlinweites bzw. bezirkliches Monitoring über den Zustand, den Sa-nierungsbedarf und die Barrierefreiheit des öffentlichen Straßenlandes?
Antwort zu 7: Die Verantwortung für den verkehrssi-cheren Zustand und den Erhalt der Bausubstanz Berliner Straßen ist auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke aufgeteilt. Die regelmäßige Befahrung und Kontrolle der im Zuständigkeitsbereich der Senats-verwaltung liegenden Strecken des Bundesfernstraßennet-zes (Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf Kosten und entsprechend des Regelwerkes des Bundes ausge-führt. Die routinemäßige Überwachung der Berliner Stadtstraßen ist durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Kontrolle des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Stra-ßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 geregelt. Daraus leiten sich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs-sicherungspflicht sowie kurz und mittelfristige Sanie-rungs- und Erhaltungsmaßnahmen ab. Zur Erfassung der Barrierefreiheit werden dabei [in der Regel] die akuten Veränderungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Auf-grabungen, Sondernutzungen) erfasst und sich daraus ergebene notwendige Maßnahmen veranlasst.
Derzeit wird ein berlinweites Erhaltungsmanagement (EMS) für die Stadtstraßen aufgebaut. Für dieses wird gegenwärtig die netzweite Zustandserfassung (Ersterfas-sung) durchgeführt. Jedoch wird dieses Werkzeug erst mit Vorliegen der nächsten Erfassungskampagne voll wirk-sam. Ein Ziel der berlinweiten Erfassung des öffentlichen Straßenlandes ist es, ein Reiseinformations- und Zielfüh-rungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen (m4guide) zu schaffen, das auf den erforderlichen Infor-mationen zur Barrierefreiheit beruhen wird.
Frage 8: In wie vielen Fällen bestehen derzeit Anord-nungen, bis zur Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszu-schließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 8: Unter der Annahme, dass sich die Fra-gestellung auf die derzeit in den einzelnen Berliner Bezir-ken bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Tempobeschränkungen oder Hinweisen hinsichtlich der vorhandenen Straßen- und Gehwegschäden bezieht, wur-den die einzelnen Bezirke dazu schriftlich befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sind in der folgenden Auflistung zusammengestellt:
Bezirk Mitte
9 Hinweise auf Straßenschäden
11 Hinweise auf Gehwegschäden
Bezirk Neukölln
10 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschrän-kungen
Bezirk Lichtenberg
4 Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
40 Straßen[abschnitte] mit Hinweisen auf Geh-wegschäden
Bezirk Spandau
4 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
2 Straßenabschnitte mit Verkehrsverbot für Lkw
diverse unbefestigte Straßen in West-Staaken mit Ge-schwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h
Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen dem Land und den Bezirken für den barrierefreien Straßenumbau in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, wie hoch wa-ren die Ansätze 2012 bis 2015 und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015?
Antwort zu 9: In den Jahren 2016 und 2017 stehen dem Land jährlich 1,75 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung (Kapitel 1270, Titel 521 22). Die Bezirke hatten und haben in den Jahren 2012 bis 2017 keine gesondert ausgewiesenen finanziellen Mittel für den barrierefreien Straßenumbau. Das Land und die Bezirke führen allgemeine Straßenumbaumaßnahmen und Straßeninstandsetzungsarbeiten grundsätzlich barrierefrei aus. Wie hoch der finanzielle Anteil der Barrierefreiheit an den Gesamtkosten von Straßenumbaumaßnahmen ist, wird nicht erfasst.
Speziell für den barrierefreien Straßenumbau standen dem Land in den Jahren 2012 und 2013 jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden 741 T € bzw. 780 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt. 2014 und 2015 standen dem Land jährlich 1,35 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung. Davon wurden 779 T € bzw. 597 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)
Die Kälte legt jetzt auch verstärkt #Aufzüge in Bahnhöfen lahm. Am Dienstagnachmittag meldete die Internetseite „#Brokenlifts“ 19 gestörte Anlagen, am Mittag waren es sogar noch 24. Während ein Bahnsprecher die hohe Zahl der Ausfälle auch auf den Frost zurückführte, sah BVG-Sprecherin Petra Reetz keinen Zusammenhang. Allerdings sind die BVG- Anlagen meist geschützt in den Bahnhöfen , während die meisten S-Bahnhöfe im Freien stehen. Der Sprecher eines #Aufzugsherstellers sagte, die Kälte könne zu den Ausfällen beitragen, müsse es aber nicht. Gerade die #Personenaufzüge im Nahverkehr seien speziell für extreme Wetterlagen konstruiert worden. Brokenlifts.org hilft bei Planen der Route Wer auf Aufzüge angewiesen ist, muss in der Regel eine längere Fahrzeit in Kauf nehmen, weil man zu Umwegen gezwungen ist, oder die Fahrt sogar abbrechen. Eine Hilfe beim Planen einer Fahrt bietet die Website Brokenlifts.org. Brokenlifts ist ein Projekt des Vereins #Sozialhelden. Die Website verarbeitet die Daten der S-Bahn und der U-Bahn zu den 436 Aufzügen im Netz des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg; die Seite wird alle …
Fünf Meter fünfundvierzig Höhenunterschied liegen zwischen dem Straßenland
und dem Bahnsteig des #U-Bahnhofs #Wutzkyallee. Doch ab dem heutigen
Montag, den 21. Dezember 2015, ist dort ein #stufenloser Zugang zur U7 möglich.
Mit der Inbetriebnahme des neuen #Aufzugs ist der 1970 eröffnete UBahnhof
ab sofort einer von insgesamt #109#barrierefrei zugänglichen BVGBahnhöfen.
Neben dem Einbau des Aufzugs wurde auch die Höhe der Bahnsteigkante
angepasst, ein neuer Natursteinbelag verlegt und ein Blindenleitsystem installiert.
Eine zusätzliche, feste Ausgangstreppe in Nähe des neuen Aufzugs wird
voraussichtlich Anfang nächsten Jahres fertiggestellt. Die Kosten für den barrierefreien
Ausbau belaufen sich auf 2,9 Millionen Euro. Voraussichtlich noch
bis ins Frühjahr werden auf dem U-Bahnhof Wutzkyallee außerdem Arbeiten
zur Grundinstandsetzung durchgeführt. Erneuert werden die Fliesen an den
Hintergleiswänden sowie an den Aufbauten auf dem Bahnsteig, außerdem der
Putz und der Anstrich der Bahnhofsdecke.
Gute Nachrichten gibt es auch für die Fahrgäste am südlichen Ende der U6.
Die beiden Aufzüge auf dem U-Bahnhof Alt-Mariendorf wurden nach einer
Modernisierung schon am vergangenen Freitag wieder in Betrieb genommen.
„Wir machen #mobil“ lautet ein Werbespruch der Bahn. Häufige Zugverspätungen, andere Wagenreihenfolge oder defekte Weichen vermitteln oftmals einen ganz anderen Eindruck. Zwei Prignitzer #Rollstuhlfahrer wollten es ganz genau wissen und haben die Bahn getestet – mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen.
Sehr zufrieden äußert sich Ramona Baerwaldt aus Mödlich. Sie möchte den Weihnachtsmarkt in Berlin-Spandau besuchen. Da die 49-Jährige aus Erfahrung weiß, dass Reisen mit der Bahn oft einem Abenteuer gleicht, machte sie zuvor den Test.
Ramona Baerwaldt ist auf den Rollstuhl angewiesen und kennt die Tücken des Alltags nur zu gut. Hier mal eine für sie unüberwindbare Stufe, da mal eine viel zu enge Tür. Und obwohl #Bahnfahren für Menschen mit körperlichem Handicap attraktiver geworden ist und immer mehr Bahnhöfe in Deutschland #barrierefrei sind, war sie skeptisch.
Vom Wittenberger Bahnhof wollte sie mit dem Regionalexpress nach Berlin. „Ich habe bei der Deutschen Bahn angerufen“, erzählt sie. Von ihren Fahrten zu Konzerten oder Bundesliga-Fußballspielen weiß sie, dass ein vorheriger Anruf in der #Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn hilfreich ist. Dort kann Unterstützung beim Ein-, Um- und Aussteigen konkret abgesprochen und zu einem Termin fest vereinbart werden.
Mit dem freundlichen Hinweis, doch auch den für die von ihr benutzte Strecke zuständigen Bahnbetreiber, die #Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (#ODEG), zu informieren, sicherten schließlich beide Unternehmen Hilfe zu.
„Schon als wir auf dem Wittenberger Bahnhof angekommen sind, war die Überraschung groß. Beide #Fahrstühle zu den Gleisen funktionierten“, berichtet die seit 30 Jahren in der Verwaltung des Amtes Lenzen-Elbtalaue tätige Frau. Das hatte sie schon ganz anders erlebt. „Einmal wurde der Zug extra für mich auf Gleis eins umgeleitet, weil die Fahrstühle kaputt waren. Das ist ungefähr zwei Jahre her.“