Flughäfen: Berliner Flughäfen wachsen wieder Neuer Passagierrekord für Oktober in Tegel aus Berliner Flughäfen

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Mit gut 29.117.500 #Fluggästen bis einschließlich Oktober 2018 haben die Flughäfen in Berlin in diesem Jahr bereits über 200.000 Fluggäste mehr transportiert als im Vorjahreszeitraum. Das ist ein Plus von 0,7 Prozent. Allein am 19. Oktober, dem bisher #verkehrsreichsten Tag dieses Jahres, sind 133.612 Passagiere an den Berliner Flughäfen gestartet und gelandet. Nach einem nur geringen Passagierwachstum an den Berliner Flughäfen von 1,3 Prozent in 2017 gegenüber 2016 geht die Flughafengesellschaft für 2018 von einem stärkeren Wachstum des Flughafenstandortes aus.

Der #Flughafen #Tegel hat den Passagierrückgang von 2017 überwunden und allein im Oktober fast 2,3 Millionen Passagiere transportiert. Das sind über 550.000 Passagiere mehr als im Vorjahresmonat und ein Wachstum von knapp 32 Prozent. Insgesamt sind von Januar bis Ende Oktober 2018 mehr als 18 Millionen Passagiere ab Tegel geflogen. Das sind 1,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In Schönefeld sind die Passagierzahlen im Oktober gegenüber dem Vorjahresmonat leicht zurückgegangen und liegen jetzt bei gut 1,2 Millionen. In den ersten zehn Monaten 2018 (Januar bis Oktober) liegen die Passagierzahlen in Schönefeld nahezu unverändert zum Vorjahreszeitraum bei 10,9 Millionen.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir gehen davon aus, dass Tegel in diesem Jahr wachsen wird und damit die Airberlin-Insolvenz hinter uns liegt. Die Passagierzahlen in Schönefeld halten sich auf Vorjahresniveau. Deshalb erwarten wir für 2018 eine Gesamtpassagierzahl von knapp 35 Millionen Fluggästen. Die steigenden Passagierzahlen werden die beiden Flughäfen nicht unvorbereitet treffen. Sowohl in Tegel als auch in #Schönefeld investieren wir weiterhin gezielt darin, unsere Infrastruktur für das Wachstum zu ertüchtigen und da wo es sein muss auch auszubauen. Außerdem arbeiten wir weiter daran, den Service und die Abläufe an den Flughäfen für die Fluggäste zu verbessern. Dank der erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden wir das Wachstum vernünftig bewältigen können.“
 

Die verwendeten Zahlen sind gerundet. Der finale Verkehrsbericht wird gegen Ende des Monats versandt. Die Verkehrsstatistik finden Sie online unter: http://www.berlin-airport.de/de/presse/basisinformationen/verkehrsstatistik/index.php
 
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S-Bahn: Neuer Ärger am Ostkreuz Stellwerkstörung bremst noch mehr Fahrgäste aus, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neuer-aerger-am-ostkreuz-stellwerkstoerung-bremst-noch-mehr-fahrgaeste-aus-31546280?dmcid=nl_20181106_31546280

Tausende Pendler sind am #Ostkreuz von #Zugausfällen und Unterbrechungen im -Bahnverkehr überrascht worden. Den gesamten Dienstag über waren die Reisenden im Osten der Stadt deutlich länger unterwegs als geplant. Hintergrund waren #Problemen mit zwei #Stellwerken zwischen #Ostkreuz und #Friedrichstraße, wie ein Bahnsprecher mitteilte. „Ein #Software-Update der Stellwerke hat nicht geklappt“, erklärte er. Seit dem frühen Morgen fielen deshalb Züge auf der wichtigen Ost-West-Verbindung aus oder fuhren verspätet.

Bereits am Wochenende war es zu zahlreichen Sperrungen gekommen, weil der Abschnitt zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof von zwei auf vier Gleise ausgebaut wird. Eigentlich hätten die Züge in der Nacht zu Dienstag wieder fahren sollen. Stattdessen warteten jedoch viele Fahrgäste am Morgen vergeblich auf die S-Bahn. Trotz eines Testlaufs in der Nacht habe die Software nach dem Update nicht funktioniert.
„Auf der U5 war die Hölle los“

Viele Pendler stiegen auf Busse und die U-Bahn um. „Auf der #U5 war die Hölle los“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Zahlreiche Menschen benutzten die Linie als Umleitung zum #Alexanderplatz. „Wir haben am Alex aber selber eine Baustelle, wegen der #Neubaustrecke zum Brandenburger Tor“, so Reetz. Daher habe die Kapazität der U-Bahn nur …

Straßenverkehr: Vorrang für den Umweltverbund bei Baustellen?, aus Senat

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Frage 1:
Wie definiert der Senat die in § 25 Abs. 2 Nr. 2 #Mobilitätsgesetz (#MobiG) genannte „Leistungsfähigkeit des
Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“ vor dem Hintergrund der in der Präambel des MobiG genannten
Sicherung des Vorrangs für den #Umweltverbund?
Antwort zu 1:
Für Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von
Maßnahmen sind nach § 25 Abs. 1 Mobilitätsgesetz (MobG) planerische
Abwägungsentscheidungen zu treffen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte sind in
§ 25 Abs. 2 MobG genannt. An erster Stelle steht dabei die „Überprüfung der Konvergenz
mit den Zielen dieses Gesetzes“, an zweiter Stelle folgt der Aspekt „Auswirkungen der
#Leistungsfähigkeit des #Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“. Damit hat in der
Abwägungsentscheidung der Vorrang des Umweltverbundes als Ziel des MobG
gegenüber der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Priorität.
Die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit umfasst alle
Mobilitätsgruppen, wie sie in der Präambel des MobG genannt worden sind und nicht nur
den motorisierten Individualverkehr. Für die Gesamtleistungsfähigkeit spielen daher auch
die Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Radverkehrs eine
große Rolle. Die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrssystems ergibt sich aus verschiedenen
Faktoren wie z.B. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch Punkten wie der
Zuverlässigkeit des ÖPNV oder der Barrierefreiheit für den Fußverkehr.
Frage 2:
Wie viele Baustellenanordnungen wurden seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes durch die
Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin erlassen (bitte nach Verkehrslenkung Berlin und
Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bezirke aufschlüsseln)?
2
Antwort zu 2:
Die jeweilige Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen ist in der nachfolgenden
Tabelle auf der Datengrundlage des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Stichtag: 18.10.2018) dargestellt.
Behörde Anzahl
Verkehrslenkung Berlin (VLB) 582
Straßenverkehrsbehörde Mitte 508
Straßenverkehrsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg 621
Straßenverkehrsbehörde Pankow 301
Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf 253
Straßenverkehrsbehörde Spandau 225
Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf 283
Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg 405
Straßenverkehrsbehörde Neukölln 216
Straßenverkehrsbehörde Treptow-Köpenick 462
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf 262
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg 457
Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf 224
Frage 3:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde keine sichere Radverkehrsführung nach § 39 Abs. 1 Satz 1
MobiG eingerichtet bzw. angeordnet, die den Maßgaben der §§ 43 und 44 MobiG entspricht? Mit welcher
Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Frage 4:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde der verfügbare Straßenraum für den Umweltverbund entgegen §
39 Abs. 1 Satz 3 beschränkt? Mit welcher Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort zu 3 und zu 4:
Eine Statistik über die getroffenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen in diesem
Zusammenhang wird nicht geführt.
Berlin, den 31.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Beginn des Planfeststellungsverfahrens und Bau der TVO aus Senat

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Frage 1:
Welchen Zeitplan hat der Senat für die Erarbeitung der #Planungsunterlagen, die Durchführung des
#Planfeststellungsverfahrens und den Bau der #TVO?
Frage 2:
Wann, bitte Monat und Jahr angeben, beginnt das Planfeststellungsverfahren? Wann, bitte Monat und Jahr
angeben, ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Hierzu wird auf die regelmäßige Berichterstattung an den Hauptausschuss, zuletzt der
Bericht vom 20.07.2018 rote Nummer 0434 D, verwiesen (Berichtsauftrag Drucksache
18/0700).
Frage 3:
Welche persönlichen Gespräche wurden wann durch Mitarbeiter und die politische Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn AG zum Abschluss einer #Kreuzungsvereinbarung geführt (bitte
Datum angeben)?
Antwort zu 3:
Es wurden keine persönlichen Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer
Kreuzungsvereinbarung geführt.
Frage 4:
Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zu rechnen?
2
Antwort zu 4:
Es wurden etliche Gespräche geführt, in deren Ergebnis die Unterzeichnung einer
Rahmenvereinbarung für die Planung von 4 #Brückenbauwerken
(#Eisenbahnüberführungen) der DB Netz AG am 28.06.2018 erfolgte.
Frage 5:
Welche Kosten würden durch Grünbrücken, für den gesamten Teil im Bereich des sog. Biesenhorster
Sands, entstehen, die Tiere zur Überquerung nutzen könnten?
Frage 6:
Ist die Variante des Baus von Grünbrücken bisher geprüft worden, oder wird dies noch geprüft werden?
Antwort zu 5 und zu 6:
Da die Varianten der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) in enger Bündelung mit der
Bahntrasse im Bereich des Biesenhorster Sandes verlaufen, sind Grünbrücken, die der
Verbindung von Freiflächen dienen, im Biesenhorster Sand nicht zielführend.
Die Linienführung der Trasse im Biesenhorster Sand löst keine Konflikte in Folge einer
Zerschneidung von Freiflächen aus, sondern die Konflikte bestehen in der Zerstörung von
Lebensräumen. Diese können durch Grünbrücken nicht kompensiert oder beseitigt
werden.
Berlin, den 02.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Ausgebrannter Bus in Gropiusstadt Unfallforscher fordert BVG-Löschanlagen zu überprüfen aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/11/bvg-bus-ausgebrannt-loeschanlagen-pruefen-brockmann-berlin.html

Es ist ein Horrorszenario: Ein #Bus gerät in #Brand, die #Flammen breiten sich blitzschnell aus – das Fahrzeug brennt aus. Jetzt ist das erneut in einem Bus im Auftrag der BVG passiert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fordert Konsequenzen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hat die Berliner Verkehrsbetriebe aufgefordert, Konsequenzen aus dem Bus-Brand am Wochenende in Gropiusstadt zu ziehen.

Der Leiter des Bereichs Unfallforschung, Siegfried #Brockmann, sagte am Montag in der Abendschau, für die Sicherheit der Fahrgäste müssten die #Löschanlagen in den BVG-Bussen überprüft werden. "Dass die BVG alle ihre Busse mit einer solchen Anlage ausstattet, ist mehr als sie gesetzlich machen muss", lobte Brockmann zunächst. "Doch wenn wir uns die letzten drei Brände angucken, kann ich nicht erkennen, dass diese dort eingebauten Anlagen so gut funktionieren."

Brockmann: Auch #Subunternehmen mit Anlagen ausstatten

Bei dem Fahrzeug, das am Sonntag in Flammen aufging, handelte es sich laut BVG-Sprecherin Petra Reetz um den Bus eines privaten Unternehmens, welches im Auftrag der BVG fährt. Es kam gerade vom Betriebshof, als es neben einer Tankstelle aus noch ungeklärter Ursache Feuer fing. Fahrgäste waren nicht im Bus, der Fahrer konnte sich in Sicherheit …

S-Bahn + U-Bahn: Anstehen für die U5: Pendlerstress durch Sperrung der S-Bahn Die S-Bahnen aus Berlins Osten zum Alexanderplatz sind gesperrt, Fahrgäste mussten am Montag lange warten. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-anstehen-fuer-die-u5-pendlerstress-durch-sperrung-der-s-bahn/23357764.html

Das war Ärger mit Ansage: Nachdem die -Bahnsperrung im östlichen Zentrum am Wochenende keine außergewöhnliches Probleme verursacht hatte, kam es im Berufsverkehr am Montag dicke. Besonders auf der -Bahnlinie 5, die von den S-Bahn-Verantwortlichen zur Umfahrung der gesperrten Strecke zwischen #Alexanderplatz und #Lichtenberg empfohlen wurde, gab es teils chaotische Zustände. Die Züge waren so überfüllt, dass Fahrgäste auf den Bahnsteigen zurückbleiben mussten. Manche warteten bis zu einer halben Stunde, ehe sie einsteigen konnten.

Wie berichtet, laufen derzeit die restlichen Arbeiten für den #Bahnhof #Ostkreuz. Zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember werden zwei weitere Gleise zwischen der wichtigen Umsteigestation und dem #Ostbahnhof in Betrieb genommen werden. Die S-Bahnen rollen dann auf vier Gleisen. Dadurch können die Züge aus Richtung Osten häufiger fahren, und der Betrieb wird weniger anfällig gegen Störungen – hofft die S-Bahn.
Erstmal wird alles schlechter

Bevor sich also also alles verbessert auf der wichtigen Verbindung, wurde es zunächst einmal alles schlechter. Seit Freitagfrüh waren die #S5, #S7 und #S75 unterbrochen. Auf den gesperrten Abschnitten – die #S3 fuhr zudem erst ab #Karlshorst und die #S9 ab Treptower Park – rollten Busse im #Ersatzverkehr. Besonders an zwei Bahnhöfen offenbarten sich die Probleme. Im Frühberufsverkehr war das Gedränge im U-Bahnhof Lichtenberg so groß, dass die Züge besonders langsam in die Station …

Regionalverkehr + autonomes Fahren: Fahrerlose Elektrozüge: Mit dem Ferkeltaxi zur Arbeit, aus Focus

https://www.focus.de/regional/berlin/berlin-fahrerlose-elektrozuege-mit-dem-ferkeltaxi-zur-arbeit_id_9849193.html

Eine eingestellte #Industriebahn soll zur Startrampe für #fahrerlose elektrische #Personenfahrzeuge werden – „Teslas auf Schienen“. So stellt es sich der Unternehmer Silvio #Schobinger vor. Die seit Juli nicht mehr genutzte „#Goerzbahn“ soll von Beschäftigten der Betriebe an der Goerzallee genutzt werden, um zur Arbeit zu kommen.

Bei einer Demonstrationsfahrt mit einem 64 Jahre alten #Schienenbus („#Ferkeltaxi“) wurde der Plan vorgestellt. Er sieht vor, dass die #Elektro-Schienenautos vom Bahnhof #Schönow (Goerzallee) entlang des Dahlemer Wegs fahren, dann parallel zur -Bahn über #Lichterfelde-West bis Rathaus #Steglitz und zurück. Das sind jeweils rund sechs Kilometer.
Gegend ist nur mit Bus oder Auto erreichbar

Schobinger besitzt das „#Goerzwerk“, eine ehemalige Fabrik für Schlösser, die jetzt rund 110 Betriebe beherbergt – Start-ups, Handwerker, Kreative. Zusammen mit einem Rest der Schlösserfabrik arbeiten dort 500 Menschen. Die Zahl soll auf etwa 2000 wachsen. In der Umgebung gibt es weiteres Gewerbe, unter anderem ist TDK-EPC mit einer Sensorenproduktion im früheren Krone-Sitz mit 400 Leuten vertreten und will wachsen. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf plant, dass in einigen Jahren wieder rund 5000 Menschen im Industriegebiet arbeiten, nachdem etliche Unternehmen weggegangen waren.

Die Gegend ist aber nur mit Bussen oder mit dem Auto erreichbar. Schobinger stellt sich deshalb vor, dass Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit per App ihren Fahrwunsch äußern, sich dann das …

Bus: Für BVG unterwegs Linienbus brennt mitten auf der Straße vollständig aus aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/fuer-bvg-unterwegs-linienbus-brennt-mitten-auf-der-strasse-vollstaendig-aus-31536222?dmcid=nl_20181104_31536222

Ein #Linienbus ist in Gropiusstadt am Sonntagmorgen mitten auf der Straße vollständig #ausgebrannt. Das Fahrzeug war im Auftrag der BVG im Rahmen einer Betriebsfahrt unterwegs. Verletzt wurde niemand: Der Fahrer konnte sich rechtzeitig retten. Fahrgäste befanden sich nicht im Bus. „Es ist ein Linienbus einer Privatfirma, die derzeit für uns im Schienenersatzverkehr auf der Linie #M11 im Einsatz ist“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz der Berliner Zeitung.
Aufgeheizter Motorenraum

„Der Fahrer hat während der Fahrt über das Armaturenbrett ein Signal bekommen, dass der Motorenraum sich aufheizt, nachgeschaut und dann die Feuerwehr informiert“. Der Bus werde nun abgeschleppt und von Sachverständigen untersucht, so Reetz.
Als das Feuer ausbrach, befand sich der Wagen an der Ecke Writzkyalle Fritz-Erler-Allee. Dort befindet sich auch eine Tankstelle. Die Feuerwehr traf gegen 8 Uhr ein und begann mit den Löscharbeiten.
Eine gesonderte Gefährdungslage in Folge des nahen Feuers habe nicht bestanden, sagte ein Sprecher der Feuerwehr. Das Wrack befinde sich noch am Ort …

Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Beanstandungen von Baustellen im Straßenland wurden durch die Straßenverkehrsbehörden Berlins seit dem 1.1.2017 ausgesprochen wegen (bitte einzeln mit Datum unter Angabe der beanstandenden Gliederung der Verwaltung aufführen):

  • gegen § 11 Absatz 11 BerlStrG,
  • der Anordnung bei Einrichtung der Baustelle,
  • der Baustelle nach Einrichtung?

Antwort zu 1:

  • Straßenverkehrsbehörden sind für Anordnungen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig. § 11 Abs. 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) fordert vom Erlaubnisnehmer der Straßenlandsondernutzung eine deutliche Kennzeichnung an der Baustelle. Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Vorschriften des BerlStrG liegt bei den Straßenbau- und nicht bei den Straßenverkehrsbehörden. Beanstandungen werden nach Auskunft der bezirklichen Straßenbauämter statistisch nicht gesondert erfasst.
  • und Inbetriebnahmen finden im Rahmen der Bestimmungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) statt. Statistiken über dabei getroffene Beanstandungen von Baustellenabsicherungen oder Verstößen gegen die

verkehrsrechtliche Anordnung werden bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und den meisten bezirklichen Straßenverkehrsbehörden nicht geführt. Nur die Straßenverkehrsbehörde Neukölln hat 70 Fälle gemeldet.

 

Der Polizeipräsident in Berlin erfasst jedoch in Zusammenhang mit der Nichteinholung bzw. Nichteinhaltung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen durchgeführte Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Die von dort übermittelten Daten sind dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) entnommen und nach den entsprechenden Tatbeständen des Bußgeldkatalogs gegliedert aufgeführt (s. anliegende Tabelle).

  • tätig, wenn die originär zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Die Anzahl solcher Einsätze ist durch die Polizei Berlin nicht automatisiert recherchierbar.

Bei der VLB und in den meisten Bezirksämtern von Berlin werden entsprechende Erhebungen nicht geführt; lediglich die Straßenverkehrsbehörde Neukölln Berlin hat 20 veränderte Baustellen gemeldet.

Frage 2:

Wie wurde jeweils die Beseitigung des beanstandeten Sachverhalts überprüft (bitte einzeln analog zu 1. aufführen)?

Antwort zu 2:

Nachkontrollen von beanstandeten Baustellenabsicherungen finden in Abwägung von der Schwere des Verstoßes gegen die verkehrsrechtliche Anordnung statt. Eine Statistik über stattgefundene Nachkontrollen wird bei den Straßenverkehrsbehörden nicht geführt.

Auch diesbezügliche Einsätze durch die Polizei Berlin sind nicht detailliert recherchierbar.

 

 

Frage 3:

 

Wie viele Bußgelder wurden seit dem 1.1.2017 durch wen und in welcher Höhe gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 verhängt (bitte tabellarisch aufführen)?

 

Antwort zu 3:

 

Bezirksamt

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2017

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2018

Charlottenburg-Wilmersdorf

Keine Angaben

Keine Angaben

Friedrichshain-Kreuzberg

Keine Angaben

Keine Angaben

Lichtenberg

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Marzahn-Hellersdorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

 

 

Mitte

Keine Angaben

Keine Angaben

Neukölln

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Pankow

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

Reinickendorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Spandau

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Steglitz-Zehlendorf

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Tempelhof-Schöneberg

a) § 28 Abs. 1 Nr. 2:

 

8 Bußgeldbescheide seit

1.1.2017

(150 €, 200 €, 300 €,

200 €, 150 €, 80 €,

500 €, 250 €);

b) § 28 Abs. 1 Nr. 3 oder 4:

Fehlanzeige

Treptow-Köpenick

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

 

 

Frage 4:

 

Welche Baustellen sind dem Senat bekannt, bei denen seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes der nach

§ 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG vorgeschriebene barrierefreie Aushang des Verkehrszeichenplans vorgenommen wurde (bitte nach zuständiger Straßenverkehrsbehörde auflisten)?

 

Antwort zu 4:

 

Die Straßenverkehrsbehörden haben bislang keine entsprechenden Meldungen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.

 

 

Frage 5:

 

Wie werden die Bauherren oder beauftragten Unternehmer seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes über ihre Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG informiert?

 

Antwort zu 5:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Neukölln von Berlin aktualisiert die Nebenbestimmungen der Anordnung für die Baustelleneinrichtung nach § 45 StVO. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin beabsichtigt, für eigene Baumaßnahmen, die der Fachbereich „Straßen“ veranlasst, in zukünftigen Ausschreibungen entsprechende Anforderungen aufzunehmen.

Von den übrigen Bezirksämtern erfolgt keine gesonderte Information an die Bauherren. Es wird auf die fachliche und sachliche Informationspflicht des Unternehmers

 

hingewiesen. Bei Bedarf werden auf Nachfrage entsprechende Informationen vom Bezirksamt Spandau von Berlin zur Verfügung gestellt.

 

 

Frage 6:

 

Wie überprüfen die Straßenverkehrsbehörden die Erfüllung der Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1? Wie viele Beanstandungen wurden durch wen ausgesprochen? Wie wurde die Beseitigung des Mangels jeweils überprüft?

 

Antwort zu 6:

 

Die Kontrolle und Überwachung dieser Vorschrift ist bislang nicht einheitlich geregelt.

 

 

Frage 7:

 

Wo finden sich die Informationen über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 im Internet?

 

Antwort zu 7:

 

Die „GB infraVelo GmbH“ ist nach Beschluss des MobG mit der Konzeption einer Webseite, auf der die aktuellen Radverkehrsprojekte vorgestellt werden sollen, beauftragt worden. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist mittelfristig vorgesehen, dass Informationen über die Infrastrukturmaßnahmen aller Berliner Akteure (Senat, Bezirke und GB infraVelo) auf einer Website nutzerorientiert gebündelt werden sollen.

 

Die Verkehrsinformationszentrale meldet Mitteilungen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden über größere Baumaßnahmen. Auf den Internetseiten  https://viz.berlin.de/ und https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/4289917-4289888-  baustellen-sperrungen.html sind Baustellen mit umfangreicheren Verkehrsbeeinträchtigungen aufgeführt.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg informiert über selbst beauftragte Bauvorhaben im eigenen Internetauftritt und führt eine entsprechende Liste.

Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland werden durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf der eigenen Internetplattform veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt im Vorfeld einer jeden Baumaßnahme eine Presse- und Anliegerinformation.

 

 

Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung

 

 

 

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Schriftliche Anfrage Nr. 18/16738 vom 16. Oktober 2018

über Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen

 

Anlage zu Frage 1 b:

 

Nachfolgend werden die im POLIKS erfassten Zahlen von Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1. Januar 2017 dargestellt:

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

Datum

Anzahl

Datum

Anzahl

03.01.2017

1

09.01.2017

3

09.01.2017

1

10.01.2017

1

10.01.2017

1

13.01.2017

2

11.01.2017

1

14.01.2017

1

25.01.2017

1

17.01.2017

1

26.01.2017

1

21.01.2017

1

31.01.2017

1

23.01.2017

1

06.02.2017

1

26.01.2017

1

12.02.2017

1

01.02.2017

1

17.02.2017

1

02.02.2017

1

20.02.2017

1

06.02.2017

2

22.02.2017

1

09.02.2017

1

24.02.2017

2

10.02.2017

1

06.03.2017

2

20.02.2017

1

07.03.2017

4

21.02.2017

1

08.03.2017

5

27.02.2017

4

12.03.2017

1

28.02.2017

1

13.03.2017

3

01.03.2017

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14.03.2017

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02.03.2017

4

15.03.2017

1

08.03.2017

1

16.03.2017

2

09.03.2017

1

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1

21.03.2017

2

28.03.2017

1

27.03.2017

6

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.03.2017

1

31.03.2017

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1

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09.08.2017

1

18.07.2017

3

10.08.2017

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.07.2017

2

22.08.2017

1

01.08.2017

1

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22.08.2017

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26.02.2018

2

23.11.2017

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12.03.2018

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

28.11.2017

1

19.03.2018

1

01.12.2017

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Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

24.03.2018

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Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

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Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

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(Stand: 19. Oktober 2018)

Bahnhöfe + S-Bahn: S-Bahn-Chaos am Ostkreuz „Ersatzverkehr gehört halt irgendwie zu Berlin“, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/s-bahn-chaos-am-ostkreuz–ersatzverkehr-gehoert-halt-irgendwie-zu-berlin–31532688?dmcid=nl_20181103_31532688

Es soll das letzte Mal sein, bevor der #Komplettumbau des Bahnhofs #Ostkreuz nach zwölf Jahren abgeschlossen sein soll. Doch für die mehr als 350.000 -Bahn-Nutzer, die täglich das Ostkreuz passieren, ist wohl gerade das große Finale noch einmal besonders nervend. Denn seit Freitagmorgen ist einer der am meisten frequentierten Bahnhöfe in Deutschland ausgerechnet auf seiner Kern-Ader in Ost-West-Richtung gesperrt. Zwischen Ostkreuz und #Ostbahnhof werden ein drittes und viertes Gleis ans Netz gebracht.
Betroffen sind daher die Linien #S3, #S5, #S7, #S9 und #S75. Zwischen #Karlshorst und #Alexanderplatz sowie zwischen #Lichtenberg und Ostkreuz fahren bis in die Nacht zum kommenden Dienstag #Ersatzbusse. Sie sollen laut Auskunft der S-Bahn im Drei- bis Fünf-Minuten-Takt unterwegs sein. Wie viele Busse dafür im Einsatz sind, war am Freitag bei der S-Bahn nicht in Erfahrung zu bringen.

Genervte Berliner, überforderte Touristen
#Ersatzverkehr gehört halt irgendwie zu Berlin“, sagt einer der Wartenden hier am Ostkreuz. „Besser, die S-Bahn erledigt ihre Arbeiten, als wenn monatelang die Gleise kaputt sind. Doch nicht alle Berliner nehmen es so gelassen. Christina Kretschmer aus Köpenick kommt von einem Arzttermin, will wieder nach Hause. „Ich habe erst Leute ansprechen müssen, um zu erfahren, wie ich jetzt mit dem Bus weiterfahren soll“, sagt sie. Und auch viele der Touristen, die hier um- oder einsteigen wollen, sind mit der Situation überfordert. Ein englischer Familienvater zum Beispiel, der sichtlich nervös und ratsuchend mit Frau und Tochter auf das Servicepersonal …