Luftfahrt + S-Bahn + Regionalverkehr: Dahlewitz Turbinen-Power made in Brandenburg Rolls Royce feiert 25-jähriges Bestehen seines Standorts in Dahlewitz. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214526089/Turbinen-Power-made-in-Brandenburg.html

Dahlewitz.  Das neue Prunkstück stand etwas abseits in der Ecke der Montagehalle. Es heißt „#Pearl“ – zu Deutsch: Perle – und ist die neue Flugzeugturbine von #Rolls Royce. „So eine #Turbine zu entwickeln kostet Milliarden, dann ist sie aber jahrzehntelang in Betrieb“, sagte Warren East, der Vorstandsvorsitzende des #Turbinen-Konzerns. East war extra aus Großbritannien angereist, um am Freitag das 25-jährige Bestehen des Rolls-Royce-Standortes südlich Berlins zu feiern. Was auf einer Weide mit Schafen und Kühen begann, wie sich Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erinnerte, ist inzwischen zu einem der größten Industriestandorte in Brandenburg gewachsen. Rolls Royce beschäftigt in Dahlewitz 2800 Mitarbeiter, deutschlandweit sind es 3900.

Insgesamt 3,8 Milliarden Euro hat Rolls Royce in den vergangenen Jahren in Deutschland investiert. „Eine gute Entscheidung“, sagte Alastair McIntosh, der Deutschlandchef des Unternehmens, beim Jubiläumsempfang. 7000 Triebwerke sind in Dahlewitz seit 1993 montiert worden. 300 Triebwerke waren es im vorigen Jahr, darunter 30 Turbinen für den Airbus #A350.

Die Infrastruktur im Süden soll verbessert werden

In diesem Jahr sollen 70 weitere Triebwerke in Dahlewitz montiert werden, kündigte der Deutschlandchef des Unternehmens an. Die größten Abnehmer sind #Airbus in Toulouse, #Bombardier in Kanada und #GulfStream in den USA. Ministerpräsident #Woidke gratulierte Rolls Royce zum Jubiläum und brachte auch ein Geschenk mit: Die Landesregierung werde den Weg frei machen für die dringend benötigte Verlängerung der #S-Bahn von Blankenfelde über #Dahlewitz nach #Rangsdorf. „300.000 Menschen pendeln täglich von oder nach Berlin“, sagte Woidke. „Unser Ziel ist es, eine leistungsfähige #Infrastruktur im Süden Berlins bereitzustellen.“ Die Prognosen sähen eine Zunahme von weiteren 10.000 Arbeitsplätzen im …

Bahnhöfe: Barrierefreiheit auf U-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #U-Bahnhöfe verfügen aktuell nicht über einen #Aufzug? Wann werden diese Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet werden können?
Antwort zu 1:
Aktuell sind 118 U-Bahnhöfe stufenlos mit Aufzügen oder #Rampen erschlossen. Vor dem Hintergrund, dass der nicht barrierefreie U-Bahnhof Französische Straße (U6) mit der Inbetriebnahme des neuen, barrierefreien U-Bahnhofs Unter den Linden (U5) geschlossen wird, müssen rechnerisch noch 54 U-Bahnhöfe (172-118=54) mit Aufzügen ausgestattet werden.
Da an einem einzelnen U-Bahnhof teilweise mehr als nur ein Aufzug erforderlich ist (z.B. bei Seitenbahnsteigen oder an Umsteigebahnhöfen), sind in der nachfolgenden Aufzählung der geplanten Maßnahmen einzelne Bahnhöfe mehrmals aufgezählt.
2
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck daran, das gemeinsame Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller noch verbleibenden 54 U-Bahnhöfe zeitnah/bis 2020 zu erreichen.
Für alle noch zu errichteten Aufzugsanlagen sind bereits mindestens vorbereitende Maßnahmen getroffen worden. Entweder befinden sich die Aufzüge bereits im Bau, kurz vor der Bauphase oder in der Planungs- bzw. Genehmigungsphase.
Die konkreten Umsetzungstermine hängen in vielen Fällen von externen Faktoren, wie z.B. der Dauer der Genehmigungsverfahren, Auflagen aus dem Brandschutz und dem Denkmalschutz, verkehrlichen Maßnahmen während der Bauzeit, den Vergabeverfahren sowie den verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen ab. Hierdurch können Verschiebungen zwischen den Jahresplanungen entstehen.
Zurzeit sehen wir voraussichtlich die folgenden Fertigstellungs-Termine vor:
Im Jahr 2018 werden nach derzeitigen Planungen die folgenden Bahnhöfe mit einem Aufzug ausgestattet:
Kurfürstenstraße (U1)
Rüdesheimer Platz (U3)
Oskar-Helene-Heim (U3)
Freie Universität (Thielplatz) (U3)
Podbielskiallee (U3)
Viktoria-Luise-Platz (U4)
Adenauerplatz (U7)
Blissestraße (U7)
Parchimer Allee (U7)
Jakob-Kaiser-Platz I (U7)
Karl-Marx-Straße (U7)
Halemweg (U7)
Nauener Platz (U9)
Friedrich-Wilhelm-Platz (U9)
In den Jahren 2019 bis 2020 werden nach derzeitigen Planungen die folgenden Bahnhöfe mit einem Aufzug ausgestattet:
Möckernbrücke I (U1)
Schlesisches Tor I + II (U1)
Görlitzer Bahnhof (U1)
Möckernbrücke II (U1)
Sophie-Charlotte-Platz I (U2)
Ernst-Reuter Platz I + II (U2)
Hausvogteiplatz (U2)
Sophie-Charlotte Platz II (U2)
Neu Westend (U2)
Kaiserdamm I + II (U2)
Klosterstraße (U2)
Rosa-Luxemburg-Platz (U2)
Augsburger Straße (U3)
Spichernstraße (U3)
Rathaus Schöneberg (U4)
3
Bayerischer Platz (U4)
Platz der Luftbrücke I (U6)
Alt-Tempelhof (U6)
Platz der Luftbrücke II (U6)
Westphalweg (U6)
Seestraße I (U6)
Eisenacher Straße (U7)
Altstadt Spandau (U7)
Bayerischer Platz (U7)
Grenzallee (U7)
Gneisenaustraße (U7)
Rohrdamm (U7)
Zwickauer Damm (U7)
Konstanzer Straße (U7)
Jakob-Kaiser Platz II (U7)
Mierendorffplatz (U7)
Paulsternstraße (U7)
Residenzstraße (U8)
Schönleinstraße (U8)
Franz-Neumann-Platz (U8)
Heinrich-Heine Straße (U8)
Moritzplatz (U8)
Pankstraße (U8)
Weinmeisterstraße (U8)
Birkenstraße (U9)
Schloßstraße I (U9)
Güntzelstraße (U9)
Spichernstraße (U9)
Schloßstraße II (U9)
Einige wenige Bahnhöfe werden – vor dem Hintergrund komplexer bautechnischer Lösungen und/oder zur Eintaktung in laufende Baumaßnahmen und damit Vermeidung von Doppelsperrungen – voraussichtlich erst in 2021/2022 mit einem Aufzug ausgestattet. Dies betrifft die folgenden Bahnhöfe:
Deutsche Oper (U2)
Holzhauser Straße (U6)
Borsigwerke (U6)
Seestraße II (U6)
Möckernbrücke I+II (U7)“
Frage 2:
Welche U-Bahnhöfe sind bisher nur über eine Rampe barrierefrei zu erreichen? Wann werden dort nachträglich Aufzüge angebracht werden können?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die folgenden U-Bahnhöfe auf der U-Bahnlinie 5 sind nur mit einer Rampe stufenlos erreichbar:
4
Biesdorf-Süd
Elsterwerdaer Platz
Wuhletal
Kaulsdorf-Nord
Cottbusser Platz
Hellersdorf
Louis-Lewin-Straße
Hönow
Entsprechend der Vorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Prioritätenlisten der Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ für den Aufzugseinbau in Berliner U-Bahnhöfen sind diese Bahnhöfe nicht Teil des aktuellen, vom Senat finanzierten, Aufzugsprogramms. Danach hat der barrierefreie Ausbau der U-Bahnhöfe, die bisher gar nicht stufenlos erreichbar sind, Priorität.
Der Wunsch, auch diese U-Bahnhöfe möglichst schnell mit Aufzügen auszustatten, ist gut nachvollziehbar, wird jedoch erst nach Abschluss des Aufzugsprogramms umgesetzt werden können.“
Frage 3:
Welche U-Bahnhöfe verfügen bisher nicht über ein Blindenleitsystem? Wann ist an diesen Bahnhöfen konkret mit einer Realisierung zusätzlicher Leitsysteme zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zurzeit sind bereits mehr als 2/3 der Berliner U-Bahnhöfe mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.
Auf den folgenden U-Bahnhöfen werden im Zuge des barrierefreien Ausbaus in den nächsten Jahren noch Blindenleitsysteme eingebaut:
Möckernbrücke (U1/U7)
Senefelderplatz (U2)
Rosa-Luxemburg-Platz (U2)
Klosterstraße (U2)
Hausvogteiplatz (U2)
Mohrenstraße (U2)
Zoologischer Garten (U2)
Deutsche Oper (U2)
Bismarckstraße (U2)
Sophie-Charlotte-Platz (U2)
Kaiserdamm (U2)
Neu Westend (U2)
Augsburger Straße (U3)
Spichernstraße (U3/U9)
Heidelberger Platz (U3)
Bayerischer Platz (U4/U7)
Biesdorf-Süd (U5)
5
Elsterwerdaer Platz (U5)
Wuhletal (U5)
Kaulsdorf-Nord (U5)
Cottbusser Platz (U5)
Hellersdorf (U5)
Louis-Lewin-Straße (U5)
Hönow (U5)
Kurt-Schumacher-Platz (U6)
Seestraße (U6)
Hallesches Tor (U6)
Platz der Luftbrücke (U6)
Alt-Tempelhof (U6)
Ullsteinstraße (U6)
Westphalweg (U6)
Alt-Mariendorf (U6)
Altstadt Spandau (U7)
Paulsternstraße (U7)
Rohrdamm (U7)
Halemweg (U7)
Mierendorffplatz (U7)
Konstanzer Straße (U7)
Eisenacher Straße (U7)
Yorckstraße (U7)
Gneisenaustraße (U7)
Lipschitzallee (U7)
Zwickauer Damm (U7)
Paracelsus-Bad (U8)
Residenzstraße (U8)
Franz-Neumann-Platz (U8)
Pankstraße (U8)
Schönleinstraße (U8)
Birkenstraße (U9)
Hansaplatz (U9)
Güntzelstraße (U9)
Friedrich-Wilhelm-Platz (U9)
Schloßstraße (U9)“
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Barrierefreiheit auf S-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #S-Bahnhöfe verfügen aktuell nicht über einen #Aufzug? Wann werden diese Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet werden können?)
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgende Berliner #S-Bahn Stationen besitzen keinen Aufzug: Ahrensfelde, Berlin-Marienfelde, Buckower Chaussee, Gehrenseestraße, Grünbergallee, Hirschgarten, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Lankwitz, Lichtenrade, Mehrower Allee, Nöldnerplatz, Oberspree, Poelchaustraße, Raoul-Wallenberg-Straße, Spindlersfeld, Warschauer Straße, Wartenberg, Wilhelmshagen und Yorckstraße.
Von den o.g. S-Bahn-Stationen, die bereits über einen Zugang mit Rampe verfügen (Operspree, Ahrensfelde, Mehrower Allee, Lankwitz, Grünbergallee, Poelchaustrasse, Raoul-Wallenbergstrasse, Spindlersfeld und Wartenberg) ist die ergänzende Nachrüstung von Aufzügen nicht vorgesehen. Ein Bau von Aufzügen ist nicht erforderlich und wird wegen der bereits gegebenen Barrierefreiheit auch nicht aus Bundesmitteln finanziert. Sollten hier zusätztlich Aufzüge gewollt sein, müssten diese seitens des Berliner Senates bestellt und finanziert werden.
2
Die S-Bahn-Stationen Warschauer Straße (bis Ende 2018), Wilhelmshagen (bis vsl. Ende 2018) sowie Buckower Chaussee und Lichtenrade (vsl. bis 2025) erhalten derzeit in laufenden Projekten Aufzüge. Die S-Bahn-Stationen Gehrenseestraße (bis vsl. 2020), Hirschgarten (bis vsl. 2022), Berlin-Marienfelde (bis vsl. 2025), Nöldnerplatz (bis vsl. 2023) und Yorckstraße (Zeitplanung in Abhängigkeit von S 21) sowie Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (Zeitplanung abhängig im Rahmen von i2030) erhalten bei gegebener Finanzierung und baubetrieblicher Einordnung entsprechend in den nächsten Jahren Aufzüge.“
Frage 2:
Welche S-Bahnhöfe sind bisher nur über eine Rampe barrierefrei zu erreichen? Wann werden dort nachträglich Aufzüge angebracht werden können?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nachfolgend aufgeführte Berliner S-Bahn Stationen (siehe auch Ziffer 1) besitzen eine Rampe bzw. eine ebenerdige Zuwegung und deshalb ist hier auch der Bau eines Aufzuges grundsätzlich nicht erforderlich. Ahrensfelde, Grünbergallee, Lankwitz, Buckower Chausee, Mehrower Allee, Oberspree, Poelchaustraße, Raoul-Wallenberg-Straße, Spindlersfeld und Wartenberg.
Die S-Bahn-Stationen Buckower Chausee und Lichtenrade, die derzeit zwar schon über Rampen verfügen, werden im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen der Dresdner Bahn überplant und erhalten bis vsl. 2025 Aufzüge (siehe auch Ziffer 1).“
Frage 3:
Welche S-Bahnhöfe verfügen bisher nicht über ein Blindenleitsystem? Wann ist an diesen Bahnhöfen konkret mit einer Realisierung zusätzlicher Leitsysteme zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgende Stationen besitzen derzeit kein Blindenleitsystem, werden jedoch sukzessive im Rahmen grundlegender Modernisierungsmassnahmen und bei gegebener Finanzierung ausgestattet: Ahrensfelde, Alt Reinickendorf, Anhalter Bahnhof, Berlin-Karlshorst (vsl. bis 2019), Berlin-Kaulsdorf, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Schöneweide (bis 2021), Berlin-Wannsee, Buckower Chaussee (vsl. bis 2025), Eichborndamm, Hohenschönhausen, Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Lichtenrade (vsl. bis 2025), Pankow-Heinersdorf, Warschauer Straße (bis Ende 2018) und Yorckstraße.
Die Führung des Blindenleitsystems im Empfangsgebäude Berlin-Zoologischer Garten wird sukzessive mit dem derzeit anstehenden Umbau umgesetzt. Weitere zeitliche Ausblicke können erst nach Abschluss weiterer Finanzierungsverträge und im Rahmen erfolgter baubetrieblicher Planungen bzw. am Beispiel Eichborndamm und Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik im Rahmen des Programmes i2030 getätigt werden.“
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Frage 4:
Welche S-Bahnhöfe verfügen bereits über mit Braille-Schrift versehene Handläufe an den Treppen? Inwiefern ist vorgesehen, weitere S-Bahnhöfe damit auszustatten?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„In 2017 wurden 23 Stationen mit einer Handlaufmarkierung erfasst. Die Erfassung erfolgt fortlaufend und wird zukünftig systemisch abgebildet. Grundsätzlich werden bei Neubau – und Modernisierungsmaßnahmen taktile Informationen eingebaut.“
Berlin, den 05.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrplan: „VBB jump“: neue Fahrinfo-App für Kinder Kinderleicht und spielerisch mit Bus- und Bahn von A nach B aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vbb-jump-neue-fahrinfo-app-fuer-kinder/1808133.html

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) beschreitet neue Wege in der digitalen Informationswelt: Ab sofort gibt es mit der „#VBB jump“ die erste #Fahrinfo-App für Kinder. Die #Kids-App für die jungen Fahrgäste ist einfach und intuitiv zu bedienen und navigiert sie kindgerecht mit Bus und Bahn durch Berlin und Brandenburg. Die VBB jump steht kostenlos für #Android-Smartphones zur Verfügung. Für #iPhones ist eine Version bis Ende 2018 geplant. Weitere Infos unter VBB.de/jump.

VBB #jump wurde vorrangig für Kinder im Grundschulalter zwischen acht und 13 Jahren konzipiert. Um die Bedürfnisse und Wünsche der Heranwachsenden abzubilden, gab es im Entwicklungsprozess u.a. gemeinsame Workshops mit Kindern und zahlreiche Interviews an Berliner Schulen und mit den Eltern. Gegenüber der bereits bestehenden VBB-App Bus&Bahn entstand so eine kindgerechte, vereinfachte Fahrinfo-App mit reduzierten, zielgruppengerechten Informationen in einfacher Sprache.

VBB jump kann individuell an den eigenen Alltag angepasst werden, in dem jedes Kind sich eigene, alltägliche Ziele (beispielsweise Fußball, Klavier, Oma) anlegt und dafür eigene Fotos von Personen oder Orten oder stilisierte Bilder auswählt. Man „jumpt“ sich von A nach B, indem man von einem – vielleicht gemeinsam mit den Eltern – angelegten Ort zum anderen wischt und damit die beste Fahrverbindung findet.

Hilfe bekommen und Standort senden

Falls die Bahn einmal ausfällt oder die Kinder sich verfahren haben und nicht mehr weiterwissen, hilft eine stets sichtbare Schaltfläche, schnell den richtigen, voreingestellten Kontakt zu finden und übermittelt Mama, Papa oder der Nachbarin den aktuellen Standort auf Knopfdruck. Diese Funktion hatten Eltern und Kinder ausdrücklich auf ihrer Wunschliste.

Ticketkauf künftig denkbar

Langfristig könnte eine Integration einer Prepaid-Ticketfunktion angestrebt werden, damit die Kinder sich bei Bedarf auch das entsprechende Ticket mobil kaufen können. Dieser Bedarf müsste jedoch noch geprüft werden.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Wir freuen uns sehr über VBB jump, die Kindern und vielleicht auch älteren Verkehrsteilnehmern dabei hilft, sich selbstständig im nicht immer so leicht durchschaubaren Bus- und Bahnsystem zu orientieren. Weniger Inhalte, dafür mehr Wert – so ist die Devise für diese neue Mobilitätsapp, mit der auf spielerische Art die wesentlichen Informationen an die User gebracht werden.“

Luftfahrt + Messe + Flughäfen: Internationale Luftfahrtmesse Die ILA soll auch nach BER-Start in Schönefeld bleiben , aus PNN

http://www.pnn.de/wirtschaft/1291448/

Die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg haben offenbar ihren Dauerkonflikt über die Internationale Luft- und Raumfahrtschau (#ILA) beigelegt.

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Die ILA bleibt auch nach der Inbetriebnahme des Flughafens #BER am Standort erhalten. Das sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag dem Tagesspiegel am Rande einer Feierstunde zum 25-jährigen Bestehen des #Rolls-Royce-Standortes Dahlewitz (Landkreis Teltow-Fläming). „Es wird ein Konzept geben, dass die ILA weiter am Standort bleibt“, kündigte Woidke an. Darüber bestehe Einigkeit mit Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) und der Geschäftsführung der #Flughafengesellschaft. „Wir reden nicht nur von einer #Flugschau, sondern von der wichtigsten ostdeutschen #Industriemesse“, betonte der Brandenburger. Die alle zwei Jahre in der Gemeinde #Schönefeld beheimatete Messe habe eine „tolle Entwicklung“ genommen und habe im #Hochtechnologienbereich weltweite Bedeutung.
Künftig werde es noch stärker um den fachlichen Austausch gehen, ergänzte Woidke. Trotz dann laufenden Flugbetriebs am BER soll es auch 2022 und danach weiter ein #Flugprogramm geben. „Eine Luftfahrtausstellung ohne Luftfahrt geht auch nicht, wir werden diese Komponente beibehalten.“ Man wolle noch viele Jahre auf die ILA wiederkehren, hatte zuvor auch Alastair McIntosh, Geschäftsführer von Rolls-Royce Deutschland, betont.

Das Land Berlin hatte sich lange für einen neuen Standort für die ILA ausgesprochen, da die Schau ein Zuschussgeschäft für die landeseigene Messe Berlin gewesen sei. Im vergangenen Jahr hatte der Senat sogar die Idee ins Spielgebracht, die ILA auf dem Messegelände unterm Funkturm in Charlottenburg zu veranstalten – dort natürlich dann ohne jeden Flugbetrieb, der alle zwei Jahre vor allem Privatbesucher in den Schönefelder Ortsteil Selchow lockt. In diesem Jahr war die ILA vom Sommer in den April vorerlegt worden, um zeitlich Abstand zu den anderen Branchenmessen …

Fahrdienst: Mitfahrdienst BlaBlaCar lässt Passagiere auch auf der Route abholen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article214515991/BlaBlaCar-laesst-Passagiere-auch-auf-der-Route-abholen.html

Berlin. Der #Mitfahrdienst #BlaBlaCar will sein Geschäft dadurch erweitern, dass Passagiere auch entlang der Fahrtroute #mitgenommen werden können.

Der Algorithmus dafür werde seit Januar in Frankreich getestet und solle in drei Wochen auch in Deutschland eingeführt werden, sagte BlaBlaCar-Chef Nicolas Brusson der dpa.

Dem Fahrer werde dabei angezeigt, wie lang der Umweg wäre, um einen potenziellen Passagier #mitzunehmen. In Frankreich seien so zuletzt in einem Monat 100 000 Mitfahrer mitgenommen worden. "Wir glauben, dass Deutschland ein sehr guter Markt dafür ist: Es gibt ein dichtes #Straßennetz und man fährt an vielen Orten vorbei", sagte Brusson.

Der BlaBlaCar-Chef bestätigte, dass die Abschaffung von Barzahlungen in Deutschland vor gut zwei Jahren das Geschäft gebremst hatte. "Wir wussten, dass es in Deutschland eine große Affinität zum Bargeld gibt, wir haben unterschätzt wie stark sie ist." Nachdem die Barzahlung im April wieder eingeführt wurde, habe rund die Hälfte der Fahrer sofort wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. "Auch Fahrer, die wir durch den Übergang zu Onlinezahlungen verloren haben, kehren zum Teil zurück."

BlaBlaCar hatte Deutschland 2015 den Konkurrenten #Carpooling mit den Websites #mitfahrzentrale.de und #mitfahrgelegenheit.de übernommen. Die französische Firma hat hierzulande nach Angaben aus dem Frühjahr …

Straßenverkehr: LKW – Maut auf innerstädtischen Bundesstraßen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch schätzt der Senat die zu erwartenden Einnahmen aus der Ausweitung der #LKW-Maut auf
innerstädtischen #Bundesstraßen?
Antwort zu 1:
Gemäß § 11 Abs. 1 #Bundesfernstraßenmautgesetz (#BFStrMG) wird das #Mautaufkommen
vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Den Trägern der Straßenbaulast einer
mautpflichtigen Straße oder eines Abschnitts einer mautpflichtigen Straße steht gemäß §
11 Abs. 3 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken anfallende
Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das
#Mautsystem, die #Mautkontrollen und die #Mautharmonisierung zu. Die Anteile werden über
den Bundeshaushalt zugewiesen. Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf
Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden, ist derzeit noch nicht
abschätzbar.
2
Frage 2:
Wie will der Senat verhindern, dass LKW-Fahrer zur Vermeidung der Mautpflicht künftig von den
leistungsfähigen innerstädtischen Bundesstraßen auf weniger leistungsfähigen Stadtstraßen ausweichen
und dadurch sowohl diese Straßen als auch deren Anwohner überlasten?
Antwort zu 2:
In Berlin sind nicht nur Bundesstraßen leistungsfähig. Die „normalen“ Stadtstraßen des
übergeordneten Straßennetzes von Berlin sind zur Nutzung für den Quell- und Zielverkehr
des Wirtschaftsverkehrs geeignet und vorgesehen.
Einen nennenswerten zielgerichteten Ausweichverkehr erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nicht. Zum 01.07.2018 wird die Mautpflicht
für Lkw ab 7,5 Tonnen auf sämtliche Bundesstraßen ausgedehnt. Bisher galt sie nur auf
Bundesautobahnen. SenUVK wird die Entwicklung hinsichtlich möglicher Verlagerungen
nach dem 01.07.2018 beobachten.
Frage 3:
Warum sind Fahrzeuge der BSR, die immerhin eine Aufgabe der staatlichen Daseinsfürsorge übernehmen,
der Mautpflicht unterworfen?
Antwort zu 3:
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BFStrMG ist keine Maut bei Verwendung von Fahrzeugen,
die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, zu entrichten. Fahrzeuge der BSR
werden nicht ausschließlich im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes genutzt und sind
daher der Mautpflicht unterworfen.
Frage 4:
Mit welchen Mehrkosten für die BSR rechnet der Senat nach der Ausweitung der LKW-Maut auf
innerstädtischen Bundesstraßen?
Antwort zu 4:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Betroffen sind überwiegend die Fahrzeuge der Müllabfuhr. Diese fahren nicht
liniengebunden, sondern mit der Maßgabe, möglichst umweltfreundlich – also kurze Wege
und Kraftstoff sparend – zu fahren. Nach sechs Monaten Praxis lässt sich diese Frage
genauer beantworten. Im Jahr 2017 hat die BSR für die bereits bestehende Mautpflicht auf
der Stadtautobahn rund 170.000 Euro gezahlt.“
Frage 5:
In welchem Umfang werden diese Mehrkosten über die Müllgebühren auf die Berliner umgelegt werden?
3
Antwort zu 5:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Die BSR ist gehalten, die entstehenden Kosten für die Abfallentsorgung über die Tarife
der Abfallleistungen zu refinanzieren (Kostendeckungsprinzip). Maßgebliche
Auswirkungen auf die zu refinanzierenden Kosten haben u.a. Personalkosten (> 50 % der
Gesamtkosten) und die Entsorgungskosten. Eventuelle Anstiege in diesen Bereichen, wie
in anderen Bereichen – z.B. Fuhrparkkosten – haben höhere Gesamtkosten zur Folge, die
über die Tarife refinanziert werden müssen.“
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Straßenbahn: Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es geplant, den doppelgleisigen #Straßenbahnkörper unter die #Eisenbahnbrücke am #Bahnhof #Mahlsdorf
westbündig anzulegen, um den Umstieg der Fahrgäste von der Straßenbahn zu S- und #Regionalbahnhof zu
erleichtern?
Antwort zu 1:
Hierzu gibt es im Rahmen der Machbarkeitsstudien verschiedene Lösungsansätze. Die
westlich an den Zugängen zu S- und Regionalbahn orientierten Haltestellenlagen von Bus
und Straßenbahn waren seinerseits favorisiert. Inwiefern sich diese Lösung im Rahmen
der Vorplanung weiter verfolgt konkretisieren lässt, wird im weiteren Planungsablauf
durchgearbeitet und überprüft.
Frage 2:
Ist es möglich, die neu zu verlegenden Straßenbahngleise mindestens bis zum nördlich des Bahnhofs
gelegenen Kreisverkehr (Offenbachplatz) zu planen?
Antwort zu 2:
Infrastrukturmaßnahmen sind in verkehrlich und baulich sinnvollen Abschnitten zu planen.
Der S- und Regionalbahnhof Mahlsdorf ist ein zentraler und wichtiger Umsteigepunkt für
Mahlsdorf. Er stellt aus verkehrlicher Sicht somit einen idealen Ausgangspunkt für eine
sinnvolle Abschnittsbildung dar. Im Rahmen einer langfristig geplanten Weiterführung der
Straßenbahn Richtung Norden ist es sinnvoll, in einem nächsten Abschnitt auch den
Jacques-Offenbach-Platz an das Straßenbahnnetz anzuschließen.
2
Frage 3:
Ist es möglich, die geplante Straßenbahnhaltestelle auch zugleich als gemeinsame Haltestelle für die
eingefädelten Buslinien zu nutzen?
Antwort zu 3:
Ein Ziel der geplanten Umgestaltung der ÖPNV-Infrastruktur (Öffentlicher Personen-
Nahverkehr-Infrastruktur) ist es, Umsteigewege möglichst kurz und attraktiv zu gestalten.
Eine zu prüfende Variante wird hierbei eine gemeinsame Nutzung der
Haltestelleninfrastruktur durch Straßenbahn- und Busverkehren sein. Die Planung der
genauen Ausgestaltung der Haltestellenanlage wird in den folgenden Planungsphasen
erfolgen.
Frage 4:
Wie viel Straßenraum steht für die Umsetzung der unterschiedlichen Varianten der Verkehrslösung
Mahlsdorf anhand der Bebauungspläne an folgenden Punkten zur Verfügung:
a. Höhe Hönower Str. 71 und 72,
b. Höhe Hönower Str. 57 und 59,
c. Höhe Hönower Str. 40 und 41,
d. Höhe Hönower Str. 17 und 20,
e. Höhe Hultschiner Damm 350 und 353,
f. entlang des Grundstückes „Straße an der Schule“ der neu zu errichtenden ISS?
Antwort zu 4:
Die bisher frei gehaltenen bzw. zur Verfügung stehenden Straßenraumbreiten betragen
annähernd:
a. 20 m,
b. größer gleich 24 m (zukünftiger Einmündungsbereich Pestalozzistraße),
c. 15 m,
d. 18,50 m,
e. 15 m,
f. 22 bis 23 m.
Entlang der Ostseite der Hönower Straße südlich des Wilhelmsmühlenweges und der
Ostseite des Hultschiner Dammes südlich der B1/B5 sind keine Bebauungspläne (BPläne)
festgesetzt, hier ist der Bestand (Flurstücks- bzw. Vorgartengrenze) berücksichtigt
worden.
Frage 5.:
Welche Mindestbreite (in Metern) sollten im Straßenraum von Hauptverkehrsstraßen vorgehalten werden für
a. Fußweg beidseitig,
b. Radweg oder Radstreifen beidseitig,
c. zweigleisigen Straßenbahnkörper,
d. jeweils eine MIV-Richtungsfahrbahn?
3
Antwort zu 5:
Gemäß Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes bzw. zur Zeit noch gültigen
Regelplänen der Verkehrslenkung Berlin sowie der Bahn- und Betriebsordnung
Straßenbahn bzw. Bahnbetriebskonzept Straßenbahn sind folgende Mindestbreiten an
Hauptverkehrsstraßen gültig:
Fußweg 2,50 m
Radweg 1,00 m
Radfahrstreifen 1,50 m
Zweigleisiger Straßenbahnkörper
(abmarkiert in Fahrbahnlage) 6,40 m
Fahrspur 3,25 m
Hinzu kommen Sicherheits- und Abstandsmaße, Seitenstreifen, Baumstandorte,
Zuschläge für die Breite des abmarkierten Gleiskörpers für die Straßenbahn bei
Bogenfahrt oder Mitbenutzung durch den Linienbusverkehr sowie zusätzliche Breiten für
Beschilderung, Abspannmasten, Haltestellenbereiche u. s. w. Für den Bereich der
Radwege werden größere Maße als die Mindesbreite angestrebt.
Frage 6.:
Beabsichtigt der Senat als künftiger Straßenbaulastträger, im Vorgriff auf die Verkehrslösung Mahlsdorf die
Erschließung der neuen ISS im Rahmen der Schulwegesicherung zu realisieren?
Antwort zu 6:
Nein. Die Sicherung der verkehrlichen Erschließung des neuen Schulstandortes liegt
grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf, da die
Realisierung des Schulstandortes nunmehr deutlich vor der Inbetriebnahme des Neubaus
der Straße An der Schule als übergeordnete Straßenverbindung liegt.
Frage 7.:
Wie hoch sind die Kosten für eine „provisorische“ Schulerschließung, wenn der Senat nicht selbst in
Vorleistung geht?
Antwort zu 7:
Diese Kosten sind hier nicht bekannt.
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Barrierefreiheit an Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Bushaltestellen sind vollständig #barrierefrei ausgebaut (bitte um Darstellung ihres Anteils an der
Gesamtzahl der Bushaltestellen)?
Frage 2:
Welche Bushaltestellen sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet?
Frage 3:
Wie viele und welche Bushaltestellen konnten in den Jahren 2016 und 2017 barrierefrei ausgebaut werden?
2
Frage 4:
Wie viele und welche Bushaltestellen können voraussichtlich in diesem Jahr vollständig barrierefrei
ausgebaut werden?
Frage 5:
Wie hoch ist der finanzielle Investitionsbedarf, um das gesamte Bushaltestellen-Netz vollständig barrierefrei
zu gestalten? Bis wann ist mit einer Erreichung dieses Ziels zu rechnen?
Antwort zu 1 bis 5:
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Für die 6.481 Bushaltestellen Berlins (Stand 31.12.2017) sind primär die bezirklichen
Straßenbaulastträger zuständig, da sie fast immer im öffentlichen Straßenland liegen.
Einen zentralen Überblick über den jeweiligen Ausbauzustand gibt es daher bislang nicht.
Mit der Aufnahme von baulichen Kriterien für barrierefreie Haltestellen in den
Objektkatalog für die Erfassung öffentlichen Straßenlandes (Straßendatenaufnahme) soll
die Grundlage geschaffen werden, um darauf aufbauend in der Laufzeit des neuen
Nahverkehrsplanes ab 2019 ein entsprechendes Haltestellenkataster zu erstellen. Damit
ließe sich dann die Einhaltung der wesentlichen Vorgaben für Barrierefreiheit überprüfen
und quantitative Aussagen zu Anzahl oder Anteil machen. Mit diesem Überblick wäre es
auch möglich, eine Priorisierung für den weiteren Ausbau vorzunehmen, wenn die
Steuerung der Baumaßnahmen sich danach ausrichten ließe.
In den vergangen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass die primär zuständigen
bezirklichen Straßenbaulastträger aufgrund ihrer personellen Ausstattung nicht in der Lage
sind, kurzfristig verfügbare Finanzmittel in Umbaumaßnahmen umzusetzen oder auch
planmäßig über mehrere Jahre hinweg die notwendige hohe Anzahl an Umbauten zu
realisieren. Um den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit
mindestens einem sehr hohen Anteil von z.B. 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen
im Oberflächenverkehr bis zum Jahr 2022 gerecht werden zu können, müssten bis dahin
jährlich rund 1.500 Haltestellen umgebaut werden. Dies ist angesichts der bisher erzielten
Jahresraten der Umbauten ohne erhebliche Veränderungen vor allen in der personellen
und organisatorischen, aber auch der finanziellen Ausstattung nicht annähernd realistisch.
Mit Hilfe der zentral verwalteten Mittel des Kommunalinvestitionfonds (KInv-Mittel, Kapitel
2920, Titel 72019) konnten in den Jahren 2016 und 2017 mit 24 Projekten ca. 75
Haltestellenumbauten gefördert werden. Allerdings erhöht sich insgesamt der
Verwaltungsaufwand erheblich bei der Verwendung von Fördergeldern gegenüber der
selbständigen Bearbeitung und Finanzierung im Bezirk, beispielweise im Rahmen der
baulichen Unterhaltung.
Die Regularien der neuen Finanzierungsquelle, dem Nachhaltigkeitsfonds „SIWANA IV“
(Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds), sehen
sogar eine Behandlung einer jeden Bauplanungsunterlage für Haltestellenumbauten im
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vor. Das Verfahren ist dadurch mit so vielen
zeitlichen Unwägbarkeiten behaftet, dass, gepaart mit dem Personalmangel der Bezirke,
keine belastbare Aussage über die in diesem oder im künftigen Jahr fertiggestellten
Haltestellen möglich ist.
3
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In Ausnahmefällen hat die BVG aus Sondermitteln des Senats in eigener Regie in den
letzten Jahren insgesamt 499 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut.“
Berlin, den 04.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Situation auf der S75, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist gewährleistet, dass ab Dezember 2018 die ungünstige #Umsteigesituation für Fahrgäste der #S75 am
#Ostbahnhof beendet wird und Fahrgäste beim Umsteigen nicht mehr auf einen anderen Bahnsteig wechseln
müssen? Falls nicht, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend und welche Anstrengungen werden
unternommen, um die ungünstige Umsteigesituation zu beenden?
Frage 2:
Inwiefern ist vorgesehen, die Linie S75 künftig generell parallel mit der #S3 oder der #S9 in einem Bahnhof auf
einem Bahnsteig ankommen zu lassen, um die Umsteigebedingungen für Fahrgäste zu verbessern?
Frage 3:
Welche Bedingungen müssten erfüllt werden, um diese Umsteigesituation zu erreichen und welche
Auswirkungen hätte das auf das Gesamtgefüge der Linien?
Antwort zu 1 bis 3:
Vorab ist zu erwähnen, dass die Linie S75 bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (mit
Führung zum #Bahnhof #Ostkreuz) in stadteinwärtiger bzw. in stadtauswärtiger Richtung
einen Umstieg zu/von der Linie S3 am gleichen Bahnsteig im Bahnhof Ostkreuz
2
ermöglicht. Die Ausnahme bilden die Fahrten der Linie S75, die in der Nebenverkehrszeit
bereits in Lichtenberg enden. Fahrplanseitig besteht jedoch die kürzeste Übergangszeit
zwischen der Linie S5 und der Linie S75 – hier ist ein Umstieg am gleichen Bahnsteig an
den derzeit gemeinsam bedienten Stationen Friedrichsfelde Ost, Lichtenberg,
Nöldnerplatz und Ostkreuz möglich. Auch ein bahnsteiggleicher Übergang zwischen der
Linie S75 und S7 ist bereits derzeit an den Stationen Springpfuhl, Friedrichsfelde Ost,
Lichtenberg, Nöldnerplatz und Ostkreuz möglich.
Zur Situation ab Dezember 2018 teilt die DB AG mit: „Ab Dezember 2018 wird die Linie
S75 nach Ostbahnhof verlängert und muss dort aufgrund kurzer Wendezeiten am
Bahnsteig und nicht in der Kehranlage wenden. Damit die Züge der S75 aus dem Osten
am selben Bahnsteig enden, wenden und in die Gegenrichtung zurück fahren können,
muss für die Weiterfahrt nach Westen mit der S3 oder S9 der Bahnsteig gewechselt
werden. Diese Situation wird dadurch deutlich entschärft, dass der Fahrgast an den
vorangehenden Stationen am selben Bahnsteig in die weiter nach Westen fahrenden Züge
der S3 und S5 [und S7] bzw. ab Warschauer Straße auch der S9 umsteigen kann und
hierauf in der elektronischen Fahrplanauskunft auch hingewiesen wird. Der Umstieg an
einer vorangegangenen Station schafft somit bereits Abhilfe und macht den Wechsel der
Bahnsteige im Ostbahnhof entbehrlich.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine parallele Ankunft bzw. Abfahrt der Linie S75 mit den
Linien S3 und S9 fahrplanseitig nicht umgesetzt werden kann, da bereits die Linien S3
(Stammzuggruppe) und S9 aufgrund ihrer gemeinsamen Führung nach Spandau
zueinander vertaktet verkehren und sich im Abschnitt Ostbahnhof – Spandau zu einem
annähernden 10-Minuten-Takt überlagern. Die am Ostbahnhof beginnenden bzw.
endenden Züge der S3 (Tageszuggruppe) verkehren somit zeitlich parallel zur Linie S9
und ermöglichen in Warschauer Straße bzw. Ostbahnhof kurze Übergangszeiten am
gleichen Bahnsteig zur Fahrt aus/in Richtung Spandau.
Frage 4:
Wie wird gewährleistet, dass die vermehrten Ausfallzeiten der S75 in jüngster Vergangenheit deutlich
reduziert werden und die Linie für die Fahrgäste wieder attraktiver gestaltet wird? Welche Gespräche führt
der Senat hierzu mit der S-Bahn?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit: „Mit Inbetriebnahme der vier-gleisigen Infrastruktur am
Ostkreuz [bis Ostbahnhof] wird es eine deutliche Entspannung vor Ort geben bzw.
[werden] die Möglichkeiten der Disposition im Störungsfall auch zu Gunsten der S75
erweitert.“
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat die S-Bahn Berlin GmbH
und die DB Netz AG in 2018 aufgrund des insgesamt nicht zufriedenstellenden
Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeitsniveaus regelmäßig aufgefordert, in persönlichen
Gesprächen auf Leitungsebene die eingeleiteten und geplanten Aktivitäten zur
Verbesserung der Situation darzustellen. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)
wurde in diese Gespräche ebenfalls eingebunden. Die DB AG hat die Dringlichkeit, die
Qualität des S-Bahn-Verkehrs substanziell zu verbessern, erkannt und ein
geschäftsfeldübergreifendes Qualitätsprogramm gestartet, in dessen Rahmen die S-Bahn
Berlin GmbH und die zuständigen Infrastrukturunternehmen der DB AG bestehende
3
Problemursachen netzweit vertiefend untersuchen, Lösungsansätze erarbeiten und
umsetzen sollen.
Berlin, den 31.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz