Straßenverkehr: Luftbelastung messbar, berechenbar und beprobt – Maßnahmen für Umweltweltgerechtigkeit entwickelt? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Das Land Berlin erfüllt seine Ver-pflichtung zur Überwachung der Luftqualität gemäß der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) mit einem Messnetz aus derzeit 16 stationären Containern (BLUME). Die Einhaltung von Grenz-, Richt-, Ziel- und anderen Beurteilungswerten wird ausschließ-lich an Hand von Messungen beurteilt, die mit den in der 39. BImSchV festgelegten Referenzverfahren bzw. zu diesen nachgewiesenermaßen gleichwertigen Verfahren an den BLUME-Messstellen ermittelt wurden.
Bei dem in der Schriftlichen Anfrage mehrfach er-wähnten „Ruß-und-Benzol-Immissionssammler“ (RU-BIS) handelt es sich um ein kleines Probenahmegerät, das meist an Straßenlaternen befestigt betrieben wird. Wäh-rend der Probenahme wird mittels einer Pumpe Außenluft durch einen Filter gesaugt, und dabei werden die im Luft-strom enthaltenen Partikel der Fraktion PM10 abgeschie-den.
Bei den Stickstoffdioxid(NO2)-Passivsammlern han-delt es sich um Diffusionsröhrchen, mit denen eine defi-nierte Anreicherung der Komponente aus der Luft erfolgt.
Die Probenahme mit RUBIS und NO2-Passiv-sammlern erfolgt integrierend über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Proben werden anschließend im chemischen Laboratorium analysiert.
Der Einführung von RUBIS und NO2-Passiv-sammlern erfolgte ab 1996 im Zuge der Umsetzung der 23. BImSchV (gültig von 1997 bis 2004), die der geziel-ten Regulierung der durch den Straßenverkehr verursach-ten Belastung mit Ruß, Benzol und NO2 diente. Da der Straßenverkehr eine wichtige Quelle von Schadstoffen darstellt und die zuständigen Behörden verpflichtet sind, die Angemessenheit von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität nachzuweisen, wurden die Messungen auch nach Aufhebung der 23. BImSchV weitergeführt. Diese Entscheidung hat sich für die Konzeption der Luft-reinhalteplanung und insbesondere auch für den Nachweis der Wirksamkeit der Umweltzone bewährt.
Frage 1: Hat sich die Prognose der Luftschadstoffbe-lastung für das Jahr 2015 bei Stickoxiden und Feinstaub, wie sie im Luftreinhalteplan 2011-2017 aufgestellt wurde (Angaben als Emissionen in t/a und als Jahresmittelwerte im Hauptstraßennetz), bestätigt? Wenn nein, welche Wer-te wurden erreicht und welche Schlüsse zieht der Senat für die Umsetzung weiterer Maßnahmen bis 2017, um den vorgesehenen Pfad bis 2020 zu erreichen?
Antwort zu 1: Hinsichtlich der Entwicklung der Emis-sionen kann keine Aussage getroffen werden, da das #Emissionskataster zuletzt 2009 erhoben wurde. Eine #Aktualisierung ist derzeit in Arbeit.
Hinsichtlich der Luftqualität ergibt sich folgendes:
Für 2015 liegen noch keine abschließend validierten #Messdaten für #Stickoxide und #PM10 vor.
Bei Feinstaub-PM10 hat sich der prognostizierte Rückgang der Schadstoffbelastung bestätigt.
Für Stickstoffdioxid konnte der prognostizierte Rück-gang um 17 % auf Hauptverkehrsstraßen nur teilweise erreicht werden. Gemessen wurde im Mittel ein Rückgang von 8%. Der über alle Messstationen gemittelte NO2-Jahresmittelwert für 2009 betrug 55 μg/m³, für 2014 be-trug er 52 μg/m³. Der über die gleichen Stationen gemit-telte, berechnete Jahresmittelwert für 2009 betrug 45 μg/m³, der dort prognostizierte NO2-Jahresmittelwert für 2015 beträgt 37 μg/m³.
Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2011-2017 werden Schritt für Schritt umgesetzt.
Frage 2: Welche Bedingungen werden für die Aus-wahl bzw. für mögliche Veränderungen von Standorten von automatisierten Blume-Messstationen sowie Probe-nahmegeräten mit Ruß-, Benzol-Immissions-Sammler (RUBIS) sowie einen NO2-Passivsammler zur Einschät-zung der Luftbelastung in der Stadt gestellt?
Antwort zu 2: Die Kriterien zur Auswahl von Standor-ten für automatisch messende Lüftgütemess-stationen sind in der 39. BImschV, § 14, Anlagen 2, 3 und 5 festge-legt und liegen auch der Auswahl der BLUME-Messstellen zugrunde. Die Platzierung von BLUME-Messstellen wird möglichst selten geändert, da bereits geringfügige Ortsveränderungen den Abbruch der Mess-reihen verursachen und damit keine weitere Aussage zur Entwicklung der Luftbelastung an diesem Standort mög-lich ist.
Probenahmeorte für RUBIS und NO2-Passivsammler sind insbesondere dort von Interesse, wo ein Aufstellen eines Luftgütemesscontainers nicht möglich ist oder die Wirkung von Maßnahmen beobachtet werden soll. Die Kriterien der 39. BImSchV sind hier natürlich nicht ver-pflichtend, werden aber soweit möglich sinngemäß ange-wandt.
Frage 3: Wie erfolgt aus den Messungen und Abschät-zungen die Berechnung der von Luftschadstoffen be-troffenen Bevölkerung an den jeweiligen Standorten der Messeinrichtungen sowie an vergleichbaren Standorten?
Antwort zu 3: Die Berechnung der von Luftschadstof-fen betroffenen Bevölkerung erfolgt aufgrund von Schad-stoffmodellrechnungen in Verbindung mit Anwohnerzah-len. Bevölkerungsdaten der Lärmkartierung werden mit modellierten Luftschadstoffkonzentrationen verschnitten. Die Luftschadstoffmessungen dienen hierbei zur Validie-rung der Luftschadstoffberechnungen im gesamten Berli-ner Stadtgebiet.
Frage 4: Nach welchen Kriterien werden die Standorte der automatisierten Blume-Messstationen durch weitere Standorte mit RUBIS-Messstationen ergänzt? Welche Rolle spielen dabei Veränderungen in der Stadtstruktur (Verdichtungen bei Ansiedlungen und Verkehrsströmen)?
Antwort zu 4: Die RUBIS-Messstellen ergänzen das Messnetz der automatisierten BLUME-Messstationen an Hauptverkehrsstraßen, wo das Aufstellen eines Luftgüte-messcontainers wegen der Größe nicht möglich ist. Ver-änderungen in der Stadtstruktur werden in der Auswahl der Standorte berücksichtigt. So wurden beispielsweise ein RUBIS- und ein Passivsammelgerät 2015 von einem schwächer belasteten Straßenabschnitt in einen höher belasteten Straßenabschnitt in der Invalidenstraße umge-setzt.
Frage 5: Welchen Nutzen haben die RUBIS-Mess-stationen für die Bewertung der zulässigen Grenzwerte (täglich, jährlich) der Luftbelastung mit Feinstaub PM10, wenn Rußpartikel „aktiv“ gesammelt werden und nur alle 14 Tage eine Probenahme erfolgt?
Antwort zu 5: Zur Methodik siehe Vorbemerkung des Senats.
In den RUBIS-Proben werden die Konzentrationen von elementarem und organischem Kohlenstoff (EC, OC) bestimmt. Insbesondere die EC-Analysen ermöglichen eine sehr gute Einschätzung der Belastung durch Mo-toremissionen aus dem Straßenverkehr. Die Daten werden vor allem in Form der Jahresmittelwerte zum Vergleich unterschiedlicher Standorte und zur Beurteilung der zeit-lichen Entwicklung der Belastung herangezogen.
Auf der Basis von Jahresmittelwerten der EC-Kon-zentrationen können darüber hinaus mit hinreichend guter Genauigkeit die Jahresmittelwerte von PM10 abgeschätzt werden und daraus wiederum die Überschreitungshäufig-keit des Grenzwertes für den Tagesmittelwert.
Somit ist mittels der Analyse von RUBIS-Proben auch eine indirekte Einschätzung der PM10-Belastungs-situation für hochbelastete Standorten möglich, an denen schon aus Platzgründen kein Messcontainer platziert werden könnte.
Frage 6: Welchen Nutzen haben die NO2-Passiv-sammler für die Bewertung der zulässigen Grenzwerte der Luftbelastung zum Gesundheits- und Ökosystemschutz (stündlich, jährlich) mit Stickstoffdioxid und der Summe der Stickoxide, wenn nur alle 14 Tage eine Probenahme erfolgt?
Antwort zu 6: Zur Methodik siehe Vorbemerkung des Senats.
Die durch Analyse der NO2-Passivsammler ermittel-ten Werte werden ausschließlich in Form der Jahreswerte zum Vergleich mit den auf das Kalenderjahr bezogenen Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit herangezogen. Sie geben, genau wie die Daten der RU-BIS-Proben, wertvolle Zusatzinformationen für stark befahrene Straßen, an denen kein Messcontainer betrieben werden kann.
Frage 7: Warum wurde wann die Probenahme an den RUBIS-Messstationen von der wöchentlichen auf eine 14-tägige Taktung verändert?
Wie lassen sich Aussagen zur zulässigen Anzahl der Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten bei dieser Verfahrensweise dennoch treffen?
Antwort zu 7: Die Änderung erfolgte zum Jahres-wechsel 2004/ 2005 infolge des Außerkrafttretens der 23. BImschV. In Hinblick auf den Gesundheitsschutz insbe-sondere an stark verkehrsbelasteten Standorten wurden die Messungen ab dem 01.01.2005 in wirtschaftlich wie fachlich vertretbarem Umfang weitergeführt.
Aussagen zu Überschreitungen von Immissions-grenzwerten werden nur auf Basis des Einsatzes von Referenz- bzw. Äquivalenzverfahren an Stationen des automatischen Messnetzes (BLUME) getroffen, wie dies die 39. BImschV vorschreibt.
Frage 8: Warum werden die Ergebnisse der Probe-nahmegeäte mit Ruß-, Benzol-Immissions-Sammler (RUBIS) sowie einen NO2-Passivsammler nicht in die regelmäßigen Veröffentlichungen einschließlich in die Monatsberichte aufgenommen?
Antwort zu 8: Die Analyse der mit diesen Verfahren erhaltenen 14-Tages Proben wird im Labor vorgenom-men. Nach Ende eines Kalenderjahres werden aus den Messergebnissen die Jahresmittelwerte berechnet.
Die Messergebnisse bzw. daraus abgeschätzte PM10-Werte werden dementsprechend regelmäßig in Jahresbe-richten veröffentlicht.
Frage 9: Wie haben sich die Werte zur Ermittlung der Luftschadstoffe an der Messstation 514 seit ihrer Einrich-tung entwickelt und welche Schlüsse lassen sich daraus für diesen Standort und vergleichbare Standorte ableiten?
Antwort zu 9: Die NO2-Jahresmittelwerte der Passiv-sammler-Messungen an der Messstelle 514 lagen seit Beginn der Messungen in jedem Jahr zwischen 50 und 60 μg/m³ und zeigten keinen zeitlichen Trend. Dieser Befund entspricht qualitativ und quantitativ dem mittleren Befund aller Rubis-Sammler.
Aussagen für PM10 können für die Messstelle 514 nur aus den EC-Messungen in RUBIS-Proben abgeleitet wer-den (vgl. Antwort zu Frage 5). Hierfür ergibt sich die Abschätzung, dass die PM10-Jahresmittelwerte vom Jahr 2006 zum Jahr 2007 deutlich abnahmen, danach aber keinen eindeutigen Trend mehr zeigten. Der qualitative Verlauf war dabei vergleichbar mit dem mittleren Verlauf aller Rubis-Sammler.
Frage 10: Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in der Straße Alt-Friedrichs-felde sind bisher durchgeführt bzw. werden für die nächsten 5 Jahre ge-plant?
Antwort zu 10: Eine Einzelmaßnahme zur Verbesse-rung der Luftqualität in der Straße Alt-Friedrichsfelde ist nicht vorgesehen. Auch für diesen Straßenabschnitt grei-fen die im Luftreinhalteplan 2011-2017 beschriebenen und derzeit in der Umsetzung befindenden Maßnahmen, vor allem im Bereich „Fahrzeugtechnik“ (Luftreinhalte-plan 2011-2017, Absatz 9.2.1) und „Verkehrslenkung“ (Abs. 9.2.2)
Frage 11: Welche Auswirkungen hätte eine Begrü-nung des Mittelstreifens mit und ohne Bäume ab der Lichtenberger Brücke bis zum Eingang der Straßenunter-tunnelung Rhinstraße/Am Tierpark auf die Luftqualität?
Antwort zu 11:Eine Begrünung des Mittelstreifens zwischen Lichtenberger Brücke bis zum Eingang der Straßenuntertunnelung Rhinstraße/Am Tierpark mit Bäu-men hätte laut Modellrechnungen eine negative Auswir-kung auf die Luftqualität, da Bäume effektiv das verfüg-bare Austauschvolumen für Luftschadstoffe reduzieren. Eine Begrünung ohne Bäume des Mittelstreifens hätte laut Modellrechnungen eine neutrale Auswirkung auf die Luftqualität.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Wer trägt die Kosten für die Beleuchtung und Instandsetzung der Beleuchtung der Bundesautobahn in Berlin? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen #Kosten für die #Beleuchtung und die #Instandhaltung der #Beleuchtungsanlagen an der #Bundesautobahn in Berlin?
Antwort zu 1: Die jährlichen Kosten für die Beleuch-tungsanlagen der Bundesautobahn (ohne Tunnelbeleuch-tung und Adaptationsstrecken) belaufen sich auf rund 500 T€.
Frage 2: Wann wurde die Kündigung des Vertrages bezüglich der Kostenübernahmen für die Autobahnbe-leuchtung zwischen dem Bund und dem Land Berlin veranlasst?
Antwort zu 2: Der Vertrag zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und dem Land Berlin wurde mit Schrei-ben vom 20.12.2010 zum 31.12.2011 gekündigt.
Frage 3: Was waren die damaligen Gründe für die Kündigung und liegen diese auch gegenwärtig noch vor?
Antwort zu 3: Nach dem Vertrag zur Kostentragung der Beleuchtungsanlagen auf der Bundesautobahn (BAB) hatte das Land Berlin den Betrieb der Anlagen zu finan-zieren. Neu- und Umbau der Anlagen gingen zu Lasten des Bundes.
Da aus Sicht des Landes die Beleuchtung auf der BAB aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend ist, hat das Land Berlin eine Neuregelung der Kostentragung ver-langt. Die damals vorgetragenen Gründe gelten unverän-dert fort.
Frage 4: Wurde ein Gutachten bezüglich der Zustän-digkeit für die zu tragenden Kosten in Auftrag gegeben; wenn Nein, warum nicht und wenn ja, welche einzelnen Fragen wurden in dieser Gutachtenbeauftragung zur Klä-rung gestellt?
Antwort zu 4: Der Bund erbat einen gutachterlichen Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit der Beleuch-tung anhand der örtlichen Situation im Einzelfall. Zwi-schen dem Bund und dem Land Berlin wurde einver-nehmlich vereinbart, dass die Grundlage der Kostentra-gung dieser gutachterliche Nachweis sein soll. Sowohl der Sachverständige als auch die bei der Prüfung anzuwen-denden Kriterien wurden abgestimmt. Das Gutachten ist fertiggestellt und liegt dem Bund zur Prüfung vor.
Frage 5: Zu welchem Ergebnis sind die Gutachter im Einzelnen gelangt?
Antwort zu 5: Die Untersuchung ergab, dass bei höchstens drei Streckenabschnitten mit einer Gesamtlänge von 3,3 km (ca. 11 Prozent der insgesamt 30,6 untersuch-ten Kilometer) auf eine Beleuchtung verzichtet werden könnte. In den anderen untersuchten Abschnitten (Ge-samtlänge ca. 27,3 km außerhalb von Tunnelanlagen) ist die Beleuchtung aufgrund der hohen DTV1-Werte und den hohen Unfallkostendichten bei Dunkelheit dringend erforderlich. Auch die dichte Abfolge von Anschlussstel-len, das Vorhandensein vieler Störlichtqellen neben der Autobahn, das Blendrisiko entgegenkommender Fahrzeu-ge und das überwiegende Fehlen von Standstreifen trugen zu dem Ergebnis bei.
Frage 6: Auf welchen Zeitraum würde sich eine Rück-zahlungsforderung seitens des Landes gegenüber dem Bund beziehen und in welcher Höhe wäre der insgesamt zu fordernde Betrag?
Antwort zu 6: Der Senat beabsichtigt, die dem Bund zuzuordnenden Kosten ab Wirksamkeit der Kündigung geltend zu machen. Die genaue Höhe des Betrages kann erst nach Abschluss der Prüfung durch den Bund ermittelt werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Radverkehr + Straßenverkehr: Elektronische Radverkehrszählung: Wann und wie werden die Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche der laut Drs. 17/15830 geplanten 26 #elektronischen #Radverkehrs-Zählstellen wurden im Jahr 2015 installiert?
Antwort zu 1:Insgesamt 14 Zählstellen an 10 Standor-ten:
 Jannowitzbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
 Sandkrugbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
 Oberbaumbrücke (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
 Schwedter Steg (Pankow)
 Prinzregentenstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf)
 Yorckstraße (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstel-len)
 Monumentenstraße (Tempelhof-Schöneberg)
 Alberichstraße (Marzahn-Hellersdorf)
 Paul-und-Paula-Uferweg (Lichtenberg)
 Markstraße (Reinickendorf)
Frage 2: Welche der geplanten elektronischen Rad-verkehrs-Zählstellen werden im Laufe des Jahres 2016 installiert, und wann ist jeweils die Inbetriebnahme ge-plant? (Bitte aufschlüsseln nach Ort der Zählstelle und Zeitpunkt der geplanten Installation.)
Antwort zu 2: Insgesamt 12 Zählstellen an 7 Standor-ten, in der Reihenfolge ihres Einbaus:
 Mariendorfer Damm (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstellen)
 Maybachufer (Neukölln)
 Berliner Straße (Pankow) (2 Zählstellen)
 Frankfurter Allee (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
 Klosterstraße (Spandau) (2 Zählstellen)
 Breitenbachplatz Steglitz-Zehlendorf (2 Zählstel-len)
 Kaisersteg (Treptow-Köpenick)
Der Einbau wird witterungsabhängig ab April 2016 erfolgen. Nach dem Einbau erfolgen jeweils ein Funkti-onstest und ein mehrwöchiger Probebetrieb mit Prüfzäh-lungen. Im Rahmen des Probebetriebs wird es weitere Detailprüfungen zur Optimierung der Zählqualität geben. Mit der Gesamtabnahme ist im Herbst 2016 zu rechnen.
Frage 3: Wie hoch sind die Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung der elektronischen Radver-kehrs-Zählstellen?
Antwort zu 3: Installation und Betrieb:
HHJ 2015: 93.871,96 €
HHJ 2016: 82.884,70 €
Instandhaltung/ Wartung:
Wartungsvertrag über 3 Jahre, Beginn ab Gesamtab-nahme vsl. im Herbst 2016, Gesamtbetrag über 3 Jahre 80.789,10 €.
Frage 4: Aus welchen Mitteln wurden und werden die Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung der elektronischen Radverkehrs-Zählstellen finanziert?
Antwort zu 4:
Kapitel 1271, Titel 81279 (Installation und Betrieb):
Kapitel 1271, Titel 51701 (Wartung)
Frage 5:Nach welchen Kriterien wurden die bisher vorgesehenen 17 #Standorte ausgewählt?
Antwort zu 5: Das Land erfasst die Radverkehrsmen-gen seit 2001 an fest definierten Pegelzählstellen, diese sollte für eine langfristige Vergleichbarkeit (Zeitreihe) beibehalten werden. Die automatischen Zählstellen sollten daher an ergänzenden Standorten angebracht werden. Für die Auswahl der neuen Zählquerschnitte wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
 pro Bezirk jeweils mindestens ein Zählquerschnitt mit zu erwartendem hohen oder sehr hohen Rad-verkehrsaufkommen
 Standorte mit wichtiger Netzfunktion des Radver-kehrs (bspw. in Zusammenhang mit Brücken)
 keine Standorte, bei denen in absehbarer Zeit grö-ßere Baumaßnahmen zu erwarten waren.
In Einzelfällen spielten auch örtliche Besonderheiten wie die Beobachtung von Veränderungen durch jüngst realisierte, geplante oder im Bau befindliche benachbarte Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen oder Vergleichs-möglichkeiten bei parallelen Radverkehrsführungen eine Rolle.
Für die konkrete Positionierung der Detektionsschlei-fen waren schlussendlich erfassungstechnische Aus-schlusskriterien zu beachten (z. B. Vermeidung des un-mittelbaren Brückenbereiches oder von Bereichen unmit-telbar an Lichtsignalanlagen mit Rückstaubildung).
Frage 6: Hält der Senat die geplanten 26 Radverkehrs-zählstellen an den vorgesehenen 17 Standorten für ausrei-chend, um die gesamtstädtische #Radverkehrsentwicklung angemessen abbilden und auswerten und auf diese Weise das vorhandene System an Erhebungen und Verkehrszäh-lungen sinnvoll ergänzen zu können?
Antwort zu 6: Die neuen automatischen Zählstellen sind ein Baustein für die Bewertung der Entwicklung des Radverkehrs. Sie ergänzenden die anderen bestehenden Datengrundlagen um eine neue Komponente. Die gesamt-städtische Radverkehrsentwicklung lässt sich aus den regelmäßigen Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsver-halten ableiten. Dies wird gestützt durch die Erkenntnisse aus den Pegelzählungen. Die automatischen Dauerzähl-stellen liefern Antworten auf weitere Fragen, wie den Wochen- und Jahresgang, den Witterungseinfluss und – ähnlich wie die Pegelzählungen – werden sie ein Indikator sein, wie sich die Radverkehrsnachfrage an diesen Stellen über die Jahre verändert, wie sie bislang noch nicht vorla-gen.
Frage 7: Plant der Senat weitere automatische Radver-kehrs-Zählstellen an weiteren Standorten über die bisher geplanten 26 Detektoren hinaus?
Antwort zu 7: Derzeit plant der Senat keine weiteren automatischen Radverkehrszählstellen.
Frage 8: Welche Zahlen der bereits installierten Rad-verkehrs-Zählstellen liegen bereits vor, und welche Er-kenntnisse zur Entwicklung des Radverkehrs hat der Se-nat aus ihnen gewinnen können?
Antwort zu 8: Die ersten Geräte bzw. deren Einbauten haben ihre formale Abnahme im Herbst 2015 gehabt. Damit liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Daten für ein komplettes Jahr vor. Von den Fachebenen sind test-weise für einzelne Wochen bzw. Monate erste Auswer-tungen durchgeführt worden. Hierbei ist deutlich gewor-den, dass die Daten neben der absoluten Zahl an Nutzen-den/Tag (und damit zu deutlichen Unterschieden von Frequenzen einzelner Standorte) mittelfristig umfangrei-che Erkenntnisse zu Nachfragedaten nach Stunden (Spit-zenstunden), Tagen (Unterschiede Werktag, Wochenen-de), sowie – mit Ablauf der Jahresfrist nach Installation – zum Jahresgang (Radverkehrsnutzung im Jahresverlauf) möglich werden.
Frage 9: In welche Maßnahmen oder Vorhaben der Radverkehrsplanung oder -förderung sind Erkenntnisse aus der automatischen Radverkehrszählung bereits einge-flossen?
Antwort zu 9: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 6. Derartige Daten stellen immer auch eine Grundlage für grundsätzliche strategische bzw. verkehrspolitische Ent-scheidungen dar.
Für Einzelmaßnahmen ist es noch zu früh um Rück-schlüsse ziehen zu können, zum einen weil die Frage nach den Erkenntnissen aus einem Erfassungsjahr noch nicht vorliegen, zum anderen weil hinsichtlich der Infrastruk-turplanung die Zielrichtung „Schaffung von Radverkehrs-anlagen an jeder Hauptverkehrsstraße“ unabhängig von der Nachfrage im Radverkehr gilt.
Die Daten ermöglichen zukünftig vertiefte Analysen zur Verkehrsnachfrage z.B. nach Aufkommensschwer-punkten oder Straßentypen. Dies wird ggf. Schlussfolge-rungen zu Dimensionierungsnotwendigkeiten von Rad-verkehrsanlagen oder hinsichtlich von Aspekten der Ver-kehrssicherheit zulassen.
Frage 10: An welcher Stelle, in welcher Form und in welcher zeitlichen Folge werden die Messergebnisse der Radverkehrs-Zählstellen und deren Auswertung #veröffentlicht?
Frage 11: Plant der Senat, die Messergebnisse der Radverkehrs-Zählstellen als Open Data zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht?
Frage 12: Wann werden erste Ergebnisse der elektro-nischen Radverkehrszählung als Open Data oder in ande-rer Form der #Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Antwort zu 10, 11 und 12: Der Senat plant eine Veröf-fentlichung von Ergebnissen und Erkenntnissen mit Daten aus den Dauerzählstellen. Eine Aufbereitung aus einem ersten vollständigen Erfassungsjahr (d.h. mit Vorliegen der Daten inkl. September 2016) als sogenannte Jahresbe-richte in Ergänzung zu den bekannten Pegelberichten wird derzeit geprüft. Offen ist noch, inwieweit Nach-fragdaten ggf. tagesaktuell bereitgestellt werden können.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Sanierung der Bösebrücke, Umleitung Malmöer Straße, Krach durch Schwerlastverkehr aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Beschwerden über #Verkehrslärm
und #überhöhte #Geschwindigkeit auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Mai 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 1: Eine Statistik wird nicht geführt. Eine
Aktendurchsicht bzw. Postbuch-Recherche, die elektronische
Eingänge und Briefeingänge umfasst, hat eine Anzahl
von 36 Anfragen ergeben, die an die Bauabteilung
bzw. über die Verkehrsabteilung an die #Verkehrslenkung
Berlin (#VLB) zur Beantwortung gegeben worden sind.
Die VLB hat zusätzlich direkt Beschwerden erhalten,
diese summieren sich mit den von der Hauptverwaltung
weitergeleiteten auf insgesamt 54.
Beschwerden, für die die Umweltabteilung zuständig
wäre, sind nicht eingegangen.
Frage 2: Wie viele und welche Beschwerden wurden
nicht beantwortet? Bitte jeweils Nennung des Posteingangsdatums
und Betreffes)
Frage 3: Warum wurden diese Beschwerden noch
nicht beantwortet?
Frage 4: Wie wird mit den bisher unbeantworteten Beschwerden
weiter verfahren?
Antwort zu 2; 3 und 4: Es wurden, soweit das nachvollzogen
werden kann, alle Anfragen beantwortet oder
Zwischenbescheide erteilt. Wenn Zwischenbescheide
erteilt werden, erfolgt die abschließende Beantwortung in
angemessener Zeit. Ebenso wird mit aktuell eingehenden
Schreiben entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung
des Senats verfahren.
Frage 5: Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen,
um das Tempolimit auf der Umleitungsstrecke durchzusetzen?
Antwort zu 5: Entlang der Umleitungsstrecke wurden
mehrere Maßnahmen, u.a. mehrfache Wiederholung der
Beschilderung „Tempo 30“, Beschilderung „Radarkontrolle“
sowie die Aufstellung von Anzeige-Displays der
Geschwindigkeit (so genannte Dialog-Displays) zur Einhaltung
der Geschwindigkeitsbegrenzung umgesetzt. Das
geltende Tempolimit wird zudem durch polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen
überwacht.
Frage 6: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Julicher Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen des0selben
zu ahnden?
Frage 7: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Jülicher Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 6 und 7: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Jülicher Straße insgesamt drei
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
40 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 8: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Behmstraße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 9: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Behmstraße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 8 und 9: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Behmstraße insgesamt 18
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
3.151 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 10: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Malmöer Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 11: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Malmöer Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 10 und 11: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Malmöer Straße keine Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt.
Frage 12: Wie wird die Umleitungsstrecke für
Schwerlastverkehr über die Schweden-, Bad-, Brunnen
und Bernauer Straße durch denselben angenommen?
Antwort zu 12: Die Umleitungsstrecke für Schwerlastverkehr
über die Schweden-, Bad-, Brunnen und Bernauer
Straße wird gut durch denselben angenommen.
Frage 13: Wie viele Beschwerden über ein erhöhtes
Aufkommen von Schwerlastverkehr auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Inkrafttreten dieser Umelitungsstrecke bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 13: Eine genaue Statistik wird nicht geführt.
Eine Durchsicht hat eine Anzahl von 9 Anfragen
ergeben.
Frage 14: Plant der Senat den Durchgangsverkehr von
Schwerlasttransporten auf der unter 13. Genannten Strecke
zu unterbinden, sofern er nicht Zuliefer-, Versorgungs-
und Entsorgungszwecken dient?
Frage 15: Wenn 9. nein, warum nicht?
Antwort zu 14 und 15: Verbote sind nicht geplant.
Aufgrund des feststellbaren gebietsbezogenen Zuliefer-,
Versorgungs- und Entsorgungsverkehrs wäre eine Durchsetzung
nicht möglich.
Frage 16: Hat der Senat bei der Einrichtung der Umleitungsstrecke
auf der Behmstrasse bemerkt, dass auf der
neu eingerichteten rechten Fahrspur in Richtung BSR-Hof
sich mehrere abgesenkte Gullydeckel befinden?
Antwort zu 16: Die Prüfung der Fahrbahnbeschaffenheit
liegt in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers
(Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes), welcher
im straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfahren
angehört wurde. Dieser hatte dabei keine Einwände hervorgebracht.
Frage 17: Teilt der Senat die Ansicht, dass die unter
16. genannte Situation, verbunden mit einem erhöhten
Aufkommen an Schwerlastransporten, zu einer erheblichen
Lärmbelästigung von Anwohnerinnen und Anwohnern
in der Behmstraße beiträgt?
Frage 18: Wenn 17. nein, beabsichtigt der Senat, die
Situation vor Ort insbesondere auf nächtliche Lärmemissionen
hin zu überprüfen?
Frage 19: Wenn 18. nein, warum nicht?
Frage 20: Wenn 17. ja, wann und wie beabsichtigt der
Senat, die Lärmbelästigungen, beispielsweise durch Nivellierung
der Fahrbahn am jeweiligen Gullydeckel, zu
reduzieren?
Antwort zu 17; 18; 19 und 20: Die Überfahrung eines
defekten Straßenablaufs durch einen Schwerlasttransporter
trägt zur Erhöhung der Lärmeinwirkung bei. Die erforderlichen
Instandsetzungsmaßnahmen an den Straßenabläufen
sind in Vorbereitung und werden nach Abstimmung
mit den Berliner Wasserbetrieben kurzfristig ausgeführt.
Frage 21: Warum wurde für die elektronische Geschwindigkeitsmessanlage
in der Schivelbeiner Straße ein
Standort kurz nach der Kreuzung Malmöer Straße gewählt,
und nicht bereits auf der Behmstraße bergabwärts,
beispielsweise in Höhe des BSR-Hofes?
Antwort zu 21: Der Standort der Geschwindigkeitsmessanlage
wurde unter Berücksichtigung einer Vielzahl
von Abwägungsfaktoren (u.a. Anzahl der Wohngebäude,
Verhalten der Verkehrsteilnehmer, Wechselwirkungen zu
anderen Verkehrsteilnehmern) ermittelt und auch gegenüber
einem Standort auf Höhe des BSR-Hofes abgewogen.
Frage 22: Teilt der Senat die Ansicht, dass eine Vorverlegung
der unter 21. genannten Anlage in die Behmstraße
bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit
insbesondere des Verkehrs in der rechten Fahrspur beitragen
könnte?
Frage 23: Wenn 22. nein, welche Maßnahmen plant
der Senat, um das für die Umleitungszeit auf der Behmstraße
geltende Tempo-30-Limit durchzusetzen?
Antwort zu 22 und 23: Der Senat teilt die Ansicht,
dass eine Vorverlegung der unter 21. genannten Anlage in
die Behmstraße bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit,
insbesondere des Verkehrs in der rechten
Fahrspur, beitragen könnte, aber die hieraus abzuleitenden
negativen Auswirkungen auf angrenzenden Bereiche
(Wechselwirkungen) überlagern den positiven Effekt.
Zur Durchsetzung der Maßnahmen wird die Umleitungsstrecke
hinsichtlich des Geschwindigkeitsverhaltens
auch weiterhin polizeilich überwacht werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Tarife + VBB: Bonitätsprüfungen bei BVG und S-Bahn: Warum müssen Menschen mit wenig Einkommen mehr für den ÖPNV zahlen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #Bonitätsprüfungen haben #BVG
A.ö.R: und #S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
im Zusammenhang von Antragstellung, Verlängerung
oder Änderung von Abonnementverträgen sowie von
#Lastschriftverfahren vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln
nach Jahr, Anzahl der Prüfungen.)
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einführung der Boni-Prüfung erfolgte bei der
BVG im Jahr 2008.
Anzahl Boni-Prüfungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Boni-Prüfungen 49,6 86,9 65,0 70,3 64,6 66,9 66,4 82,2

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Vor dem Abschluss von Abo-Neuanträgen führt die
S-Bahn Berlin monatlich eine Bonitätsprüfung durch. Die
Prüfung erfolgt jeweils vor dem ersten Gültigkeitsmonat
sowie der Zusendung der Wertabschnitte. Die Anzahl der
effektiven Neukunden pro Jahr lag bei der S-Bahn in den
letzten Jahren zwischen 4.000 und 5.000 Kunden.“
Frage 2: In welchen Fällen bzw. auf welche spezifischen
Anlässe hin werden Bonitätsprüfungen von
Kund*innen oder möglichen Kund*innen vorgenommen?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Mit der Einführung der Bonitätsprüfung 2008 verfolgt
die BVG das Ziel, Forderungsausfälle bei Abonnements
zu reduzieren. Die BVG prüft ausschließlich bei
Neuantragsstellung die Bonität des potenziellen Abonnenten.
Auf die VBB-weit geltende Kann-Prüfung bei Tarifwechsel
bzw. Vertragsverlängerungen verzichtet die
BVG.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Da das Abonnement-Verfahren im VBB-Tarif ausschließlich
ein Lastschriftverfahren vorsieht und der Kunde
bereits im Vorfeld der Zahlung einen Großteil seiner
Wertabschnitte erhält, liegt ein berechtigtes wirtschaftliches
Interesse des Verkehrsunternehmens i.S.d. § 28 Abs.
1, Satz 1, Nr. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2, Ziff. 1 des BDSG*
zur Durchführung einer Bonitätsprüfung vor. Veranlasst
werden die Bonitätsprüfungen ausschließlich im Rahmen
einer erstmaligen Beantragungen von Abonnements.“
____________
* BDSG: Bundesdatenschutzgesetz

Frage 3: Wie viele Antragsteller*innen von Abonnements
oder Teilnahme an Lastschriftverfahren wurden in
den Jahren seit 2006 wegen Bonitätsprüfungen abgelehnt
bzw. von Abonnements oder Lastschriftverfahren ausgeschlossen?
(Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl der
Ablehnungen.)
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Anzahl Ablehnungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ablehnungen 3,0 4,4 4,4 4,0 3,5 3,0 2,9 3,1

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bisher wurde bei der S Bahn Berlin kein Kunde aufgrund
negativer Bonitätsmerkmale vom Abonnement
ausgeschlossen.“
Frage 4: Werden auch beim Verkauf von Handy-
Tickets mittels BVG-App "Fahrinfo Plus" oder VBB-App
"Bus & Bahn" Bonitätsprüfungen eingeholt? Wenn ja,
a. wie viele Bonitätsprüfungen von Antragssteller*
innen auf Teilnahme am Lastschriftverfahren, um
Zugang zu Handy-Tickets zu erhalten, wurden in den
Jahren seit 2011 vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach
Jahr und Anzahl.)
b. wie viele Antragssteller*innen auf Teilnahme am
Lastschriftverfahren, um Zugang zu Handy-Tickets zu
erhalten, wurden in den Jahren seit 2011 nach Bonitätsprüfungen
abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und
Anzahl.)
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfung für Kunden im BVGOnlineshop
erfolgt nicht durch die BVG. Die Bezahlabwicklung
erfolgt über einen externen Finanzdienstleister
und ist in den bestehenden AGB* beschrieben. Im Zusammenhang
mit der Bezahlung der bestellten Ware wurde
vertraglich vereinbart, dass unser Dienstleister, die
LogPay Financial Services GmbH, im Rahmen des Registrierungsprozesses
für das Lastschriftverfahren eine
Überprüfung der Bonität des Kunden durchführt. Angaben
zu Anzahl der Bonitätsprüfungen und ggfs. Ablehnungen
liegen der BVG nicht vor.“
____________
* AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frage 5: Nach welchen Kriterien werden Anträge auf
Abonnementverträge oder Teilnahme am Lastschriftverfahren
im Zuge von Bonitätsprüfungen abgelehnt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Unser Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH
prüft bei einer Bonitätsabfrage in seinem Datenbestand,
ob zur angefragten Person Negativmerkmale vorhanden
sind. Anhand eines bestimmten Scoring-Verfahrens werden
die Kunden entweder ohne Negativmerkmal oder mit
Negativmerkmal anhand eines Ampelstatus an die BVG
zurückgemeldet. Die Ablehnung eines Abonnementantrages
erfolgt ausschließlich auf Grund der Ampelmeldung
´rot´ des externen Dienstleisters.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach Eingang der Bonitätsanfrage prüft der Dienstleister
der S-Bahn Berlin anhand seines Datenbestands –
in Form eines EDV-gestützten Abgleichs -, ob zur angefragten
Person Negativmerkmale vorhanden sind. Danach
werden die Kunden auf Grundlage eines bestimmten
Scoring-Verfahrens eingestuft, d.h. in die drei Kategorien
ohne, mit mittlerem oder hartem Negativmerkmal, bevor
sie an die S-Bahn Berlin zurückgemeldet werden. Nur bei
´hartem Negativ-merkmal´ würde eine Ablehnung erfolgen.
Kunden mit ´mittlerem Negativmerkmal´ erhalten
zunächst nur drei Wertabschnitte und bei korrekter Zahlung
dann die restlichen Abschnitte zugesandt.“
Frage 6: Welche Unternehmen wurden von BVG
A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
beauftragt, Bonitätsprüfungen vorzunehmen?"
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG arbeitet für die Einholung von Wirtschaftsauskünften
und Bonitätsprüfungen im Fahrscheinabonnement
nur mit der Firma Creditreform Boniversum
GmbH zusammen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die S-Bahn Berlin arbeitet seit dem Jahr 2002 mit
folgendem Dienstleister zusammen:
InfoScore Consumer Data GmbH
Rheinstr. 99
76532 Baden Baden“
Frage 7: Welche vertraglichen Regelungen haben
BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH mit den für Bonitätsprüfungen
beauftragten Unternehmen geschlossen, um
den Datenschutz und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Kund*innen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat neben den üblichen vertraglichen Bestandteilen
gesonderte vertragliche Regelungen für die
Themen ´Speicherung von Daten´ und ´Datenschutz´
getroffen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfungen werden aufgrund des berechtigten
Interesses der S-Bahn Berlin i.S. des § 28 Abs. 1,
Satz 1, Nr.1 BDSG durchgeführt. Eine besondere vertragliche
Regelung für die Durchführung von Bonitätsprüfungen
ist datenschutzrechtlich nicht vorgeschrieben. Das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden wird bei der S-Bahn Berlin insofern gewährleistet, als
dass der Kunde bei Neuabschluss eines Abonnementvertrages
über die Durchführung einer Bonitätsabfrage mit
dem Antragsformular informiert wird.“
Frage 8: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen,
dass BVG A.ö.R., S-Bahn Berlin GmbH oder die von
ihnen für Bonitätsprüfungen beauftragten Unternehmen
Kundendaten zu anderen Zwecken weiterverarbeitet oder
an Dritte weiter gegeben haben?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG selbst verwendet die aus Bonitätsprüfungen
erhaltenen Ergebnisse ausschließlich für den vertragsgegenständlichen
Zweck und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Mit dem Dienstleister ist vertraglich vereinbart, dass
überlassene Daten absolut vertraulich behandelt werden
müssen und nicht für Dritte zugänglich sein dürfen. Weiterhin
müssen die mit der Durchführung beauftragten
Mitarbeiter des Dienstleisters nach dem Berliner Datenschutzgesetz
(Bln. DSG) auf das Datenschutzgeheimnis
verpflichtet sein und gewährleisten, dass die Vorschriften
dieses Gesetzes und anderer bereichsspezifischer Regelungen
zum Datenschutz eingehalten werden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach deutschem Datenschutzrecht gilt der Grundsatz
der engen Zweckbindung, d.h. Daten dürfen nur im Rahmen
der bestehenden Zweckbestimmung verarbeitet werden.“
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
Menschen mit geringen Einkommen, mit Schulden oder
einer Schuldenvergangenheit von den günstigeren Abonnement-
Tarifen ausgeschlossen werden?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die wirtschaftlichen Kriterien (geringes Einkommen,
Schulden oder Schuldenvergangenheit) eines Kunden sind
der BVG nicht bekannt und werden auch nicht durch den
Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH an die
BVG übermittelt. Wir erhalten lediglich einen Ampelstatus
verbunden mit einem Scorewert.
Weiterhin besteht auch für Kunden mit einem roten
Ampelstatus die Möglichkeit einer individuellen Lösung
zum Abonnement. Diese Kunden erhalten zunächst nur 3
Wertabschnitte bzw. eine fahrCard (je nach Tarifprodukt),
welche im Fall von Rücklastschriften umgehend gesperrt
werden kann. Bei korrekter Zahlung erhalten die Kunden
dann die restlichen Abschnitte zugesandt und werden ins
reguläre Abonnementgeschäft überführt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn Berlin wurden bisher keine Kunden
aufgrund eines negativen Bonitätsprüfungsergebnisses
abgelehnt. Sollte dennoch ein solcher Fall eintreten, würde
aus Kulanzgründen zunächst nur die Zusendung von 3
Wertabschnitten erfolgen. Bei ordnungsgemäßem Zahlverhalten
wäre in der Folge auch die Zusendung der restlichen
Wertabschnitte möglich. Bei der Nutzung von
Chipkartenprodukten ist es auch für diese Kundengruppe
ohne Einschränkung möglich, ins Abo einzusteigen. Bei
Zahlungsunregelmäßigkeiten würde dann ggf. eine zeitnahe
Sperrung erfolgen.“
Frage 10: Mit der Einführung der VBB-fahrCard und
des zentralen Kontroll- und Sperrlistenservice (KOSES)
können nichtbezahlte Abonnements durch Lese- oder
Kontrollgeräte technisch einfach gesperrt werden. Hält
der Senat vor diesem Hintergrund Bonitätsprüfungen von
Abonnement- oder Handy-Ticket-Kund*innen für entbehrlich?
Und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 10: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Während der Einführung der VBB-fahrCard wird es
keine Änderung an der Bonitätsprüfung geben. Ob es
nach der vollständigen Einführung zu einer Änderung
kommt, kann die BVG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
sagen.“
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2016)

Flughäfen: Berliner Flughäfen bei Ranking nicht unter Top 100, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207250241/Berliner-Flughaefen-bei-Ranking-nicht-unter-Top-100.html

Millionen Reisende wurden nach ihren Eindrücken befragt, die sie von den Airports haben. #Tegel und #Schönefeld konnten nicht punkten.

Der Airport Changi in Singapore ist 2016 weiterhin der beste Flughafen der Welt im #Ranking der britischen Unternehmensberatung Skytrax. Er lag bereits im Vorjahr auf diesem Platz. Auf Rang zwei steht ebenfalls wie bisher der Flughafen Incheon in Südkorea. München folgt auf Platz 3. Auf den weiteren Plätzen folgen Hongkong, Chubu/Centrair in Japan, Zürich und London.

Berlin-Tegel (#TXL) und Berlin-Schönefeld (#SXF) sind in diesem Ranking nicht unter den Top #100 vertreten. Dafür aber fünf andere deutsche Airports.

Skytrax führt seit 1999 weltweit Befragungen zur subjektiven Qualität internationaler Flughäfen durch, erstellt jährliche eine Rangliste und …

S-Bahn: Baustellen bei der S-Bahn – beim Ersatzverkehr hapert es, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207246177/Baustellen-bei-der-S-Bahn-beim-Ersatzverkehr-hapert-es.html

Bei der Regional- und S-Bahn in Berlin und Brandenburg wird gebaut. Der #Ersatzverkehr ist allerdings nur zum Teil eine gute Empfehlung.

Dass mit der rechtzeitigen Vorwarnung klappt bei der S-Bahn schon mal ganz gut. An jeder Station gibt es #Lautsprecher-Durchsagen, dass der Zugverkehr auf der westlichen #Ringbahn zwischen den Westend und Halensee bis zum 18. April eingestellt ist.

Der eingerichtete Ersatzverkehr mit Bussen ist für die meisten Fahrgäste allerdings keine gute Empfehlung. Die Busse sind vor allem im Berufsverkehr rasch überfüllt, und die Fahrzeit verlängert sich je nach Verkehrslage auf den Straßen um bis zu 20 Minuten. Komfortabler und oft auch schneller ist ein Umfahren der Baustelle mit der U-Bahn (U6, U7 oder U9) oder die Fahrt in entgegengesetzten Richtung über den östlichen S-Bahn-Ring.

>>> Überblick: Hier wird bei der S-Bahn jetzt gebaut <<<

Seit drei Jahren ist die Deutsche Bahn dabei, die Schienen und Weichen auf der viel befahrenen Ringbahn Stück für Stück zu erneuern. Die Gleise sind nach dem Mauerfall Mitte der 90er-Jahre größtenteils neu aufgebaut worden, nach gut 20 Jahren intensiver Nutzung sind sie aber verschlissen und müssen ausgetauscht werden.

Nachdem im Sommer vorigen Jahres zwischen Halensee und Bundesplatz sechs Wochen lang gebaut wurde, ist nun der Abschnitt zwischen Halensee und Westend dran. Rund 60.000 Fahrgäste sind auf diesem Teil der Ringbahn täglich unterwegs. Sie müssen sich nun vier Wochen lang andere …

Straßenverkehr: Das ist seit 60 Jahren die wichtigste Straße Berlins aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/das-ist-seit-60-jahren-die-wichtigste-strasse-berlins-23759332

Für West-Berliner Autofahrer und solche, die es werden wollten, war 1956 kein schlechtes Jahr. Als Einsteigermodell gab es für 2940 Mark ein Goggomobil, wenn auch nur mit einem einzigen Scheibenwischer. Schicker war die BMW Isetta, die aussah wie ein Ei auf drei Rädern. War der Autokauf beendet, konnte beherzt Gas gegeben werden, denn im Westen gab es seit 1953 keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr. Dass der Verzicht auf Tempo 50 die Zahl der Unfalltoten stark in die Höhe schnellen ließ: egal.

1956 war auch das Jahr, in dem der West-Berliner Senat unmissverständlich klar machte, wem aus seiner Sicht die Zukunft gehört: dem Automobil – obwohl nur wenige Berliner eines besaßen. Knapp zwei Jahre nach der ersten Stilllegung von Straßenbahnstrecken im Westen fuhren zwischen der Halenseestraße und dem Hohenzollerndamm Bagger auf. Im April 1956, vor 60 Jahren, begann dort der Bau der ersten innerstädtischen Schnellstraße in West-Berlin – seit 1974 Autobahn A 100 geheißen. Heute ist sie die wichtigste Straße Berlins.

Über den Kurfürstendamm und Unter den Linden wurden schöne Bücher verfasst, über die A 100 nicht. Die Autobahn, die sich entlang der Ringbahn wie ein C um das Zentrum legt, ist unter Berlins Verkehrswegen das Aschenputtel, fleißig, aber grau, unter einer Glocke aus Kohlendioxid, Ruß, Benzol. Eine Straße für den Alltag, nicht für Flaneure. Doch der Stadtring ist auch ein Berliner Wunder. Obwohl er zu den am stärksten belasteten Autobahnen Deutschlands gehört, kommt es nur selten zum Stillstand. Meist fließt der Verkehr. Irgendwie.

Studienfahrten in die USA

„In unseren theoretischen Vorlesungen hätten wir eine solche Leistungsfähigkeit nicht für möglich gehalten“, sagt Ural Kalender, Ingenieur für Straßen- und Verkehrswesen. Er hat in der Senatsverwaltung 35 Jahre lang den …

Straßenverkehr: Pankow-Zubringer wird mehr als drei Jahre zur Baustelle, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/pankow-zubringer-wird-mehr-als-drei-jahre-zur-baustelle-23750228?dmcid=nl_20160319_23750228

Auf die #Autofahrer im Norden Berlins kommen schwere Zeiten zu. Die Autobahn #A114, die in Pankow zum Berliner Ring führt, wird 40 Monate zur #Großbaustelle mit nur einem #Fahrstreifen pro Richtung. Das kündigte Martina Knoche von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei einer Informationsveranstaltung in Buch an. Damit nicht genug: Auch auf anderen Straßen in diesem Teil Berlins und auf der #A111 wird gebaut.

Knoche formulierte es zurückhaltend: „Die A 114 genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr.“ Sie hätte auch sagen können: Der Pankow-Zubringer ist kaputt, er hätte längst saniert werden müssen. Die Betonfahrbahn, die ab 1973 entstand, ist verschlissen. Im Sommer kommen „Blow Ups“, gefährliche Wölbungen, dazu. Hinzu kommt, dass die 23 Meter breite Trasse keine Standstreifen hat. Bleibt ein Auto liegen, stört das sofort den Verkehr.

Ursprünglich sollte die Bundesautobahn, auf der täglich im Schnitt 32.000 Fahrzeuge unterwegs sind, von 2013 an saniert werden. Weil die Planungen viel Zeit beanspruchen, zog sich das Verfahren jedoch hin.

2021 soll alles fertig sein

Das 45-Millionen-Euro-Bundesprojekt soll nun Ende 2017 starten. Erst werden die Bucher-Straßen- und die Königsteinbrücke abgerissen. Im Frühjahr 2018 beginnen die Arbeiten an der Autobahn. Beide Fahrtrichtungen werden dann zusammen auf …

BVG: Erste Busfahrerin der BVG geht nach 16.957 Tagen in Ruhestand, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/erste-busfahrerin-der-bvg-geht-nach-16-957-tagen-in-ruhestand-23744538?dmcid=nl_20160318_23744538

Ein Leben, ohne #Busse zu fahren – das kann sich Barbara #Manteufel schwer vorstellen. „Ich will nicht gehen“, sagt sie an ihrem letzten Arbeitstag. „Ihr schmeißt mich ’raus!“ So fühle sie sich jetzt. Doch der Tarifvertrag ließ nichts anderes zu. An diesem Donnerstag war Schluss, für immer. Zum letzten Mal steuerte Barbara Manteufel einen #Linienbus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) durch die Stadt. 16 957 Tage, das sind mehr als 46 Jahre, hat sie im Fahrdienst gearbeitet. Davon war die Lichtenbergerin 43 Jahre Busfahrerin. So lang wie sie saß keine andere Berlinerin „auf dem Bock“, dem Platz ganz vorn am Lenkrad.

Bushaltestelle S-Bahnhof Köpenick, 8.20 Uhr: „Ist sie das? Nein, noch nicht. Wo bleibt sie denn?“ Mehr als drei Dutzend Frauen und Männer warten mit Blumensträußen und Kameras, neugierig beäugt von Berufspendlern und Rentnern, die gerade Schrippen einkaufen.

Plötzlich zeigt die Infotafel keine Abfahrten mehr an, sondern „Vielen Dank, liebe Barbara!“ Dafür hat die BVG-Leitstelle gesorgt. Und kurz darauf kommt Barbara Manteufel auch schon vorgefahren, mit dem 164er nach Kaulsdorf. Ihr rotes Haar leuchtet den Kolleginnen und Kollegen vom Betriebshof Lichtenberg aus dem Mercedes-Bus B-V 1290 entgegen. Sie rufen „Alles Gute“, dann werden sie die Blumen los.

Immer wieder geht die Sonne auf

Nein, jetzt bloß nicht den Tränen freien Lauf lassen! Das ist Barbara Manteufel schon bei ihrer letzten Personalratssitzung am Dienstag passiert. Doch gerührt ist sie schon, und in einem Augenwinkel wird es feucht. „Von meinen Fahrgästen habe ich mich schon verabschiedet“, sagt die 65-Jährige, die zuletzt fast immer auf den Köpenicker Linien …